Überbauungsplan Wasserbrugg

Plan d'affectation spécial · Nesslau

Document

Numéro
2016-6060
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Nesslau
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
31 mars 2016
En vigueur depuis
31 mars 2016

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartemenl, Amt für Raumenlwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenslrasse 54, 9001 St Gallen

31. März 2016

A-Post Gemeinderat Nesslau Postfach 63 9650 Nesslau via TBA zur koordinierten Eröffnung mit 16-1649 (Teilstrassenplan)

Geschäft Nr. 16-1690 Gemeinde Nesslau: Genehmigung von Gemeindeerlassen Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • •

Teilzonenplan Wasserbrugg in Nesslau Überbauungsplan Wasserbrugg in Nesslau

Das rund 2'510m2 grosse Planungsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Nes­ slau, zwischen der Hauptstrasse und der Bahnhofstrasse. Damit das Vorhaben der Raiff­ eisenbank realisiert werden kann, werden die Parzellen Nrn. 48N und 1 000N der K3-Zo­ ne zugeteilt. Der erarbeitete Überbauungsplan Wasserbrugg liegt ebenfalls zur Genehmigung vor. Die Planunterlagen wurden vorgeprüft und überarbeitet. Die Genehmigungsprüfung er­ gibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:

1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Im Baubewilligungsverfahren ist der Nachweis für die Einhaltung der Immissions­ grenzwerte gegenüber der Kantonsstrasse zu bringen. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'560.-- (TZP Fr. 650.-- / ÜP Fr. 910.--). Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt und Energie (AFU-RU)

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Fr. Fr.

1350.-210.--

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

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1/2

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

�---= U. Strauss

� Beilagen Geneh igte--Er zahlungsschein

sse

Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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Plan

Gemeinde Nessiau Kanton St. Gallen V

415N

1407N

Legende

Überbauungsplan Wasserbrugg in Nessiau

1940N

08. Dezember 2015

Mst: 1:500

Afficher tout le texte

Festlegungen

1871N

Vom Gemeinderat erlassen am:

-1 . DEZ. 2015

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Die, Ratsschreiberin

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- 5 . JAN. 2016

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- 3 . FEB. 2016

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1707N

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Umgrenzung Plangebiet

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Erschliessung Parkierungsanlage

Baubereich A

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Erschliessung Tiefgarage

Teilbereich a - Balkone / Loggias

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1938N

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Zu- und Wegfahrt Parkierungsanlage

Teilbereich b - Balkone / Loggias

V

Ein- und Wegfahrt Tiefgarage

Baubereich D - Vordach

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Vorplatzbereich/ Trottoir

Baubereich E - Tiefgarageeinfahrt + Velounterstand

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Grünbereich

Hauptfirstrichtung

m

1430N Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

1

000.00

Kote max. Firsthöhe

000.00

Kote max. Gebäudehöhe

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■MUSS

3 t. WBL 2016 Anzahl Geschosse

Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation N Hinweise

Verkehrsfläche

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Bauten Sichtlinie

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Hauszugang hochstämmiger Baum mittelhohe Baum

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Tom Münz, Jeannette Geissmann Architekten ETH HTL S IA , St. Leonhardstrasse 63 ,9000 St. Gallen , 071 220 47 90

Churfirste

A rbeitsgem einschaft.

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Politische Gemeinde Nessiau, Hauptstrasse 24, 9650 Nessiau

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73N

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Besucher Parkplätze

Baubereich B

Baubereich Erweiterung Tiefgarageeinfahrt

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mittelhohe Bepflanzeung

Aufenthaltsbereich

besondere Vorschriften

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3 1. MC. 2016

0 8 . 12.2015

Überbauungsplan Wasserbrugg

Besondere Vorschriften

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

1 Der Überbauungsplan besteht aus dem Situationsplan Massstab 1:500, den besonderen Vorschriften sowie den Beilageplänen "Architektur" und "Umgebung". 2 Die in der Planlegende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Der Umge­ bungsplan ist wegleitend, soweit Art. 7 dieser Bestimmun­ gen nicht dessen Verbindlichkeit vorschreibt. Die übrigen Planelemente und die Beilagenpläne sind wegleitend. Der Planungsbericht ist erläuternd. 3 Die Festlegungen und die besonderen Vorschriften gelten innerhalb des im Plan bezeichneten Geltungsbereichs. 4 Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes sowie des Baureglements der Gemeinde Nesslau.

Art. 2 Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt die Sicherstellung einer ortsbaulich gut in den Ortskern eingefügten sowie architek­ tonisch hochstehenden Überbauung mit hoher Siedlungs­ qualität.

II.

Erschliessung

Art. 3 Zu- und Wegfahrten

1 Die Zu- und Wegfahrt zur Sammelgarage und zu den Au­ toabstellplätzen für Besucher erfolgt an den bezeichneten Stellen. 2 Die Zu- und Wegfahrt zur Sammelgarage muss gemäss der VSS-Norm SN 640 291a ausgestaltet werden.

Art. 4 Parkierung

1 Die nach Baureglement für die Bewohner und Mitarbeiter notwendigen Parkplätze sind in einer unterirdischen Tiefga­ rage anzuordnen. Der Parkplatznachweis wird im Baubewil­ ligungsverfahren erbracht. 2 Für Besucher sind offene Parkplätze auf der dafür be­ zeichneten Fläche an der Kantonsstrasse zu erstellen.

Diese Parkplätze sind so anzuordnen, dass sie beim Ein­ parken und beim Ausparken die Kantonsstrasse vorwärts befahren werden können. Sie sind als Parkplätze für Besu­ cher zu kennzeichnen 3 Die entlang der Bahnhofstrasse bezeichneten Parkplätze sind öffentlich und werden mit beschränkter Parkdauer be­ legt.

III.

Bebauung

Art. 5 Baubereiche

1 Die ausgeschiedenen Baubereiche sind Markierungslinien für Bauten. Diese dürfen durch die Gebäudegrundrisse bis 1m unter- aber nicht überschritten werden. 2 Innerhalb des Baubereichs A sind 4 Vollgeschosse und in­ nerhalb des Baubereichs B sind 3 Vollgeschosse zulässig. Die maximale Gebäudehöhe und die maximale Firsthöhe sind auf die im Plan bezeichneten maximalen Höhenkoten beschränkt. 3 Im Teilbereich a sind im zweiten und im dritten Oberge­ schoss und im Teilbereich b sind im ersten und im zweiten Obergeschoss nur Balkone/Loggias zulässig. Diese sind un­ beheizt auszugestalten. 4 Die Hauptfirste der Dächer sind nach der im Plan bezeich­ neten Richtung auszurichten. 5 Der Baubereich D (Vordach) und der Baubereich E (Tief­ garageneinfahrt und Velounterstand, Erweiterung Tiefgara­ geneinfahrt) sind auf die genannten Bauteile beschränkt. Das Vordach überdeckt den Zugang im Erdgeschoss.

Art. 6 Architektonische

Gestaltung

Die Bauten müssen in ihrer äusseren Erscheinung eine ein­ heitliche architektonische Gestaltung aufweisen. Dabei ist insbesondere die Fassadengliederung und Fassadenrhyth­ mik, Formensprache sowie Material- und Farbwahl massge­ bend. Im Baubewilligungsverfahren ist ein detailliertes Mate­ rial- und Farbkonzept vorzulegen.

IV.

Umgebung

Art. 7 Aussenbereiche

1 Die Umgebungsflächen haben hinsichtlich der Gesamtwir­ kung, der Art der Bepflanzung und der Beläge dem Umge­ bungsplan zu entsprechen.

2

2 Der Vorplatzbereich ist als öffentlich zugänglicher Raum auszugestalten. Der Aufenthaltsbereich sowie der Grünbe­ reich sind entsprechend ihrer Zweckbezeichnung auszuge­ stalten. 3 Für die Neupflanzungen sind standortgerechte einheimi­ sche Arten zu verwenden.

V.

Energie

Art. 8 Energieversorgung

Die Bauten sind entweder im Minergie-Standard zu erstellen oder so auszurüsten, dass mindestens 40% des Energiebe­ darfs für Heizung und W armwasser mit erneuerbaren Ener­ gien gedeckt sind.

3