Teilzonenplan Untersteig - Genehmigung

Plan de zones · Nesslau

Document

Numéro
2013-6010
Type
Plan de zones
Commune
Nesslau
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
15 mai 2013
En vigueur depuis
15 mai 2013

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinfbrmation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Nesslau Hauptstrasse 24 Postfach 63 9650 Nesslau

15. Mai 2013

Gemeinde Nesslau: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Untersteig

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Der Erlass wurde vorgeprüft, die notwendigen Ergänzungen wurden übernommen. Da es sich um eine bereits überbaute Parzelle handelt und von einer Baulücke entlang der Kantonsstrasse gesprochen werden kann, ist ausnahmsweise das abgekürzte Verfahren gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG möglich. Der Erlass kann unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Er­ messensspielraumes genehmigt werden (Art. 3 Abs. 2 BauG). In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zuste­ henden Ermessensspielraumes genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilage Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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