Teilzonenplan Untersteig - Genehmigung
Plan de zones · Nesslau
Document
- Numéro
- 2013-6010
- Type
- Plan de zones
- Commune
- Nesslau
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 15 mai 2013
- En vigueur depuis
- 15 mai 2013
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinfbrmation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Nesslau Hauptstrasse 24 Postfach 63 9650 Nesslau
15. Mai 2013
Gemeinde Nesslau: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Untersteig
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Der Erlass wurde vorgeprüft, die notwendigen Ergänzungen wurden übernommen. Da es sich um eine bereits überbaute Parzelle handelt und von einer Baulücke entlang der Kantonsstrasse gesprochen werden kann, ist ausnahmsweise das abgekürzte Verfahren gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG möglich. Der Erlass kann unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Er messensspielraumes genehmigt werden (Art. 3 Abs. 2 BauG). In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zuste henden Ermessensspielraumes genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
13-2769 / 331821_87018 331821_87018
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilage Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
13-2769 / 331821_87018
Bases légales
sGS 672.11 · Canton
sGS 731.1 · PBG · Canton
sGS 731.11 · PBV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération