Zonenplan <2019> Bushaltestelle Dozwil
Plan de zones · Dozwil
Document
- Numéro
- 12
- Type
- Plan de zones
- Commune
- Dozwil
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Änderung
- Adopté
- 8 mars 2022
- En vigueur depuis
- 11 avr. 2022
Carte
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Fichiers
2021.12-014B-E-1.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 08. März 2022
Entscheid Nr. 12 BOA/PG Nr. 2021.12-014
Politische Gemeinde Dozwil Zonenplanänderung Bushaltestelle Dozwil"
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.
Die vom Gemeinderat Dozwil am 8. November 2021 beschlossene Zonenplanände¬ rung "Bushaltestelle Dozwil" wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Gemeinderat Dozwil, Kesswilerstrasse 16, 8582 Dozwil, unter Beilage von drei Zonenplanänderungen "Bushaltestelle Dozwil" mit den notwendigen Genehmi¬ gungsvermerken (A-Post Plus) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1,8580 Amriswil - Amt für Denkmalpflege - Departement für Inneres und Volkswirtschaft, Abt. Öffentlicher Verkehr - Tiefbauamt - Grundbuchamt Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage einer Zonenplanänderung "Bushalte¬ stelle Dozwil" mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten
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Erwägungen: 1.
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2021 ersuchte die Gemeinde Dozwil um Geneh¬ migung der Zonenplanänderung "Bushaltestelle Dozwil". Sie wurde vom Gemeinde¬ rat Dozwil als geringfügige Planänderung eingestuft. Gestützt auf § 4 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wurde daher auf eine Gemeindever¬ sammlung verzichtet. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 19. November 2021 bis 8. Dezember 2021. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsge¬ mäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Zonenplanänderung keine Rekurse hängig. Auf eine Vorprüfung der zur Genehmi¬ gung eingereichten Planänderung wurde verzichtet.
Thurgau
2.
Mit Entscheid Nr. 41 vom 1. Juli 2019 genehmigte das Departement für Bau und Umwelt den revidierten Zonenplan der Gemeinde Dozwil. Die Zonenplanänderung "Bushaltestelle Dozwll" betrifft eine Teilfläche auf Parzelle Nr. 68. Auf dieser Par¬ zelle im Zentrum von Dozwil befindet sich bereits eine Bushaltestelle. Diese Halte¬ stelle soll nun mit einem Wendeplatz, einem Unterflurcontainer sowie Parkfeldern ergänzt werden. Im rechtskräftigen Zonenplan ist die Parzelle Nr. 68 mehrheitlich (332 m2) der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA zugewiesen. Die Restfiäche von 126 m2 befindet sich in der Dorfzone D 2 und wird nun in die Zone für öf¬ fentliche Bauten und Anlagen OeBA umgezont. Auf dieser Teilfläche sind im We¬ sentlichen vier Parkplätze geplant. Diese sollen als Park & Ride -Anlage für den Bus resp. als Kurzzeitparkplätze für die Verwendung des Unterflurcontainers ge¬ nutztwerden. Aus kantonaler Sicht bestehen gegen die Planänderung keine Vorbehalte. Insbe¬ sondere ist davon auszugehen, dass die Planänderung keine negativen Auswirkun¬ gen auf das erhaltenswerte Ortsbild von Dozwil hat. Gleichwohl ist aber im weiteren Verfahren angezeigt, an die Gestaltung der künftigen Wendeanlage mit Unterflur¬ container und den Parkplätzen auf Parzelle Nr. 68 erhöhte Einpassungsanforderun¬ gen zu stellen. Zudem ist auf die benachbarten Freiräume und die darauf befindli¬ che Bepflanzung Rücksicht zu nehmen. Die Planänderung liegt im Planungsermes¬ sen der Gemeinde Dozwil. Sie erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und wird somit genehmigt.
Rechtsmittel: . Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsge¬ richt des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Be¬ schwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweis¬ mittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:
- 8. MRZ. 2022
Bases légales
RB 700 · PBG · Canton
RB 700.1 · PBV · Canton
RB 814.03 · USGV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération