Teilrevision Wihel
Plan de zones · Zoug · Abrogé le 13 mai 2026
Document
- Numéro
- WA-2022-044
- Type
- Plan de zones
- Canton
- Zoug
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde (Gde.)
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 13 janv. 2023
- En vigueur depuis
- 13 janv. 2023
- Abrogé
- 13 mai 2026
- Source
- ÖREBlex, canton Zoug
Carte
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Fichiers
20230113_Genehmigung BD.PDFOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
20230113_Genehmigung BD.PDF
Baudirektion
Kanton Zug
Gemeindeaufsicht Genehmigung Teilrevision Zonenpian, Teilzonenpian «Wihel» Gemeinde Waichwil
Die Baudirektion,
gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. c und 42 Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11),
beschliesst: 1.
Die an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG beschlossenen Teilrevision Zonenpian, Teilzonenplan «Wihel», wird genehmigt.
2.
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Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanänderung «Wihel» in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Walchwil, Dorfstrasse 23, Postfach, 6318 Walchwil (Beilage: 6 Expl. Teilzonenplan <cWihel>) Amt für Grundbuch und Geoinformation (per Mail) Baudirektionssekretariat (per Mail) Amt für Raum und Verkehr, Abteilung Koordinationsstelle, Planungen und Baugesu che (Beilage: 2 Expl. Teilzonenplan «Wihel«)
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Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber Regie ru ngs rat Zug
/ WA-2022-044
Aabachstrasse 5, 6300 Zug T +41 41 728 53 00 www.zg.ch/baudirektion
Seite 2/2
Mit der Ortsplanungsrevision 2006 wurden die beiden Grundstücke Nr. 887 und Nr. 78 A. mit der Absicht, eine Parkierungsanlage für die See-/Hafennutzung realisieren zu können, in die Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OelB) umgezont. Nach 2006 wurde das Grundstück Nr. 1571 vom Grundstück Nr. 887 abparzelliert. Zu einem späteren Zeit punkt wurde die Realisierung eines unterirdischen Ökihofs auf dem Grundstück Nr. 78 geprüft, wobei eine Erschliessung von der Artherstrasse durch das Grundstück Nr. 887 erforderlich ge wesen wäre. Da das Grundstück Nr. 887 nicht erworben werden konnte und inzwischen beide Gebäude auf Grundstück Nr. 887 unter Denkmalschutz gestellt wurden, sind eine Realisierung von Parkplätzen oder einer unterirdischen Erschliessung auf dem Grundstück Nr. 887 nicht mehr möglich. An den beiden Grundstücken besteht somit kein öffentliches Interesse mehr. Der Gemeinderat Walchwil hat daher beschlossen, die Grundstücke Nr. 887 und Nr. 1571 aus der OelB zu entlassen und in die ursprüngliche Wohnzone 3 (W3) umzuzonen. Die Teilrevision Zonenplan, Teilzonenpian «Wihel», wurde am 4. August 2022 vom Amt 6. für Raum und Verkehr vorgeprüft. Die Publikation im Amtsblatt erfolgte am 2. und 9. September 2022. Während der öffentlichen Auflage vom 2. September bis und mit 3. Oktober 2022 gingen keine Einwendungen ein. An der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 wurde die Teilrevision Zonenpian, Teilzonenpian «Wihel», angenommen. Der Beschluss wurde am 16. und 23. Dezember 2022 im Amtsblatt publiziert und vom 16. Dezember 2022 bis am 4. Januar 2023 öffentliche aufgelegt. Während der Auf lagef rist gingen keine Beschwerden beim Regie rungsrat des Kantons Zug ein. Mit dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 30. November 2022 reichte der Gemein C. die Teilrevision Zonenplan, Teilzonenpian «Wihel», zur Genehmigung ein. Nach Walchwil derat § 5 Abs. 2 Bst. c PBG ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvor schriften zuständig, sofern wie im vorliegenden Fall in der gleichen Sache keine Be schwerde eingereicht worden ist. Die Prüfung durch die Baudirektion erstreckt sich auf Über einstimmung mit dem eidgenössischen und kantonalen Recht, insbesondere mit dem Raumpla nungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem Planungs- und Baugesetz und dem kan tonalen Richtplan. Der Ermessensspielraum der Gemeinde muss gewahrt werden ( 42 Abs. 1 PBG). Der Genehmigung der Zonenpianänderung «Wihel» steht nichts entgegen. —
—
20220902_Teilzonenplan_Wihel.pdf
Rechtskräftiger Zonenplan
Gemeinde Walchwil
Kanton Zug
Zonenplan-Änderung 1224
1224
N
N
1:500
Afficher tout le texte
1:500
Wihel
Wihel
Teilzonenplan - Wihel GS 887, 1571
Wihelbach
Wihelbach
735
735
1:500
6219
6219
Plan :
001
Vom Gemeinderat beschlossen am : 25. Juli 2022
Nr. :
10.11.0036
Der Gemeindepräsident:
Datum :
02.09.2022
Massstab :
1:500
Der Gemeindeschreiber:
78
78 sig. Stefan Hermann
671
671
sig. René Arnold
1571
1571
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion : Zug, den 4. August 2022
Art
Nr. : .........................
vom : 02./09.09.2022
vom : .......................
vom : 02.09.2022
vom ..............
bis 03.10.2022
bescheinigt :
672
bis ................
bescheinigt :
1166
1166 Der Gemeindeschreiber :
886
Der Gemeindeschreiber :
Ziffer : ......................
sig. René Arnold
Legende
673
Informationsinhalt
Gewässerfläche (GwF)
Überflutungsgebiet (UFZ)
Bauzonen mit speziellen Vorschriften (BsV)
Wohnzone 3 (W3) Stand Amtliche Vermessung: 02.09.2022
Der Baudirektor
Verkehrsfläche (VF)
Wohnzone 2 (W2)
Massgebender Lärmgrenzwert Planungswert (mlpw)
Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeIB)
Legende Genehmigungsinhalt
Geozug Ingenieure AG, Obermühle 8, 6340 Baar, [email protected], Tel.: 041 768 98 98, Fax: 041 768 98 99, www.geozug.ch
Wohnzone 3 (W3)
1167
se
sig. René Arnold
ras
Der Gemeindeschreiber :
rst
sig. René Arnold
Von der Gemeinde beschlossen am : ...................................... Der Gemeindeschreiber :
Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am : ......................................
he
184
184 sig. René Arnold
886
Art
Ziffer : ......................
672
se
Nr. : 35/36
2. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei
ras
2. Publikation
1. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei
rst
1. Publikation
he
sig. Florian Weber
Publiziert im Amtsblatt :
887
887
Der Baudirektor :
Parzelle Nr.
Zone OeIB
Empfindlichkeitsstufe OeIB
Wohnzone W3
Empfindlichkeitsstufe W3
887
-1'808m²
ES II
+1'808m²
ES II
1571
-39m²
ES II
+39m²
ES II
20230113_Titelblatt Teilzonenplan Wihel mit Unterschriften.pdf
Gemeinde Walchwil
Kanton Zug
Teilzonenplan - Wihel GS 887, 1571 1:500 Plan:
001
Vom Gemeinderat beschlossen am : 25. Juli 2022
Nr. :
10.11.0036
Der Gemeindepr^sident:
Afficher tout le texte
Der Gemeindeschreiber:
Datum :
02.09.2022
Massstab :
1:500
sig. Stefan Hermann
sig. Ren6 Arnold
Vorprufung durch die kantonale Baudirektion : Der Baudirektor:
Zug, den 4. August 2022
sig. Florian Weber
Publiziert im Amtsblatt: 1. Publikation
2. Publikation
Nr. : 35/36
Nr. : ...^...
vom : 02./09.09.2022
vom : MJ1ML
Ziffer:
Ziffer:
Von der Gemeinde beschlossen am :.. Der Gemeindeschreiber:
1. Offentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei
2. Offentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei
vom : 02.09.2022
vom M^.n
bis 03.10.2022
bescheinigt:
bescheinigt: Der Gemeindeschreiber:
Der Gemeindeschreiber:
sig. Ren6 Arnold
sig. Ren6 Arnold
30.Nov,2022 Der Gemeindeschreiber: sig. Rene Arnold
sig. Ren6 Arnold Von der Baudirektion genehmigt am:
zug,
13.JAN.2023
bis oMy^
Der Baudirektor: ~<
L—t^-»^->-A-
Geozug Ingenieure AG, Obermuhle 8, 6340 Baar, [email protected], Tel.: 041 768 98 98, Fax: 041 768 98 99, www.geozug.ch