09.001
Geschäftsbericht des Bundesrates 2008
Veillon Pierre-François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le rapport du Conseil fédéral sur sa gestion 2008 est un document très fouillé sur l'activité du gouvernement durant l'année dernière. Ce rapport comprend premièrement une analyse de la situation qui a prévalu en 2008 concernant les cinq lignes directrices suivantes issues du programme de législature du Conseil fédéral: renforcer la place économique suisse, garantir la sécurité, renforcer la cohésion sociale, utiliser les ressources dans le respect du développement durable et consolider la position de la Suisse dans un monde globalisé. Cette analyse de situation est réalisée avec la prise en compte d'un grand nombre d'indicateurs.
Dans une deuxième partie, le rapport aborde la réalisation des seize objectifs et des mesures fixés pour l'année 2008 en relation avec les lignes directrices précitées.
Dans une troisième partie, le rapport comprend une appréciation de la menace en Suisse et des activités des organes de sécurité.
Un deuxième volume de ce rapport de gestion traite des activités des départements et de la Chancellerie fédérale avec la mise en oeuvre d'objectifs spécifiques.
La commission a examiné ces deux volumes et a entendu les sept chefs de département, ainsi que Madame la chancelière de la Confédération dans des entretiens bilatéraux. Nos collègues de la Commission de gestion du Conseil des Etats étaient également présents. Nous remercions les conseillères et conseillers fédéraux, ainsi que Madame la chancelière de la Confédération pour leur disponibilité et la qualité de nos échanges.
Pour la première fois cette année, le traitement du rapport de gestion du Conseil fédéral est organisé au Conseil national conformément à la décision que nous avions prise à la suite d'une initiative parlementaire. Le nouveau principe de traitement du rapport concerne le débat et implique que chaque chef de département, ainsi que Madame la chancelière de la Confédération, est présent pour la partie qui le ou la concerne. Les activités du Conseil fédéral en tant que collège sont traitées tout de suite dans un premier bloc en présence du Monsieur Merz, président de la Confédération. Je vous rappelle que précédemment, c'était le président de la Confédération qui représentait tout seul le Conseil fédéral durant l'examen du rapport de gestion. L'objectif de cette nouvelle manière de procéder est une meilleure mise en valeur de cet important document de référence, une meilleure résonance et un meilleur échange avec notre Parlement.
La structure du débat a été discutée avec le Bureau de notre conseil. La solution retenue est constituée de quatre blocs de 60 minutes, réunissant chacun deux départements, avec la Chancellerie fédérale dans le dernier bloc. Pour chacun des blocs, la Commission de gestion a désigné deux rapporteurs, soit un rapporteur par département. Un rapporteur supplémentaire complète l'équipe pour représenter la Délégation des Commissions de gestion à l'occasion de l'examen du bloc "Département fédéral de justice et police/Chancellerie".
Suite au débat de cet après-midi, la Commission de gestion fera une critique de l'exercice pour évaluer cette nouvelle procédure dans le courant de l'été et de l'automne.
Verfahrensbeitrag
Finanzdepartement/Volkswirtschaftsdepartement
Département des finances/Département de l'économie
Gadient Brigitta M. · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement möchte die GPK vor allem zwei Bereiche aufgreifen: die Finanzkrise und das Bundespersonal. Das sind zwei Themen, die uns auch in diesem Jahr intensiv beschäftigen. Ich werde deshalb nicht nur auf das vergangene Jahr eingehen, sondern auch die aktuelle Situation und unsere Arbeiten darlegen.
Zur Finanzkrise: Ende letzten Jahres haben die Ihnen allen bekannten Ereignisse dazu geführt, dass die GPK beider Räte beschlossen, eine Inspektion zum Verhalten der Behörden im Zusammenhang mit der Finanzkrise in der Schweiz durchzuführen. In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der beiden GPK gebildet, welche die Untersuchung durchführt. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe nahmen auch an der jährlichen Aussprache der zuständigen Subkommissionen der GPK mit dem Präsidenten der Direktion der Schweizerischen Nationalbank und der Leitung der Finma teil.
Zwar wurde mit diesen Gremien wie jedes Jahr der Rechenschafts- bzw. Jahresbericht diskutiert, bei der Nationalbank insbesondere die Finanzmarkt- und die Preisstabilität, bei der Finma die Überführung in die neue Struktur; doch die Hauptfragen, die sich aus Sicht der GPK stellten, waren folgende: Wie war bzw. ist das Verhalten der Bundesbehörden - Bundesrat, EFD, Finma, aber auch der Nationalbank - zu beurteilen unter den Aspekten Prävention und Früherkennung der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Schweiz und unter dem Aspekt des Ergreifens von Massnahmen im Kompetenzbereich der jeweiligen Behörde sowie bei der Behandlung des Falls UBS unter Berücksichtigung der Systemrelevanz und öffentlicher Interessen, und welche Lehren können daraus für die Zukunft gezogen werden? Es stellt sich also insbesondere die Frage nach der Angemessenheit und der Zweckmässigkeit des Verhaltens der Behörden.
Diese Arbeiten laufen zurzeit noch, wobei ich hier auch festhalten möchte, dass sich die GPK aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages auf das Verhalten der Behörden beschränken muss. Im Untersuchungsfokus steht deshalb in diesem Dossier insbesondere die Frage nach dem Zusammenspiel der genannten Behörden. Eine Klammerbemerkung: Das Zusammenspiel sollte übrigens auch bei den parlamentarischen Organen funktionieren, d. h., es sollten auch bei uns möglichst wenig Doppelspurigkeiten erfolgen - die GPK bemüht sich in jedem Fall darum.
Nebst den konkreten Aussprachen mit der Finma und der Nationalbank wurden die Finanzkrise und die Rolle, die der Bundesrat dabei spielte, dann auch mit allen Bundesräten und Bundesrätinnen anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichts des Bundesrates erörtert. Eine Schlussbewertung der GPK bezüglich der Rolle des Bundesrates und der involvierten Verwaltungseinheiten liegt noch nicht vor, ist doch nur schon die Erstellung einer umfassenden Chronologie sehr komplex. Immerhin konnte die GPK bereits feststellen, dass sich unsere Behörden schon frühzeitig mit den finanziellen Schwierigkeiten einer Grossbank auseinandergesetzt haben und dass auch entsprechende Pläne erarbeitet wurden. Es ist sicher unabdingbar, eine Struktur bereitzuhaben, eine Organisation, die sich oft genug trifft, um Entwicklungen abzuschätzen, die Krisencharakter erhalten könnten.
Ein letzter Punkt: Obwohl die Übergabe von Kundendaten an die amerikanischen Behörden nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Finanzkrise steht, werden die GPK in einem zweiten Schritt auch in diesem Bereich das Verhalten der Behörden prüfen. Auch hier wird das Verhalten des Bundesrates und des EFD bzw. die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden im Fokus der Arbeiten sein.
Zum Bundespersonal: Die Subkommissionen EFD sind ebenfalls für die Kenntnisnahme des Reportings und Controllings gemäss Artikel 5 des Bundespersonalgesetzes zuständig. Speziell in diesem Jahr war vorab die neue Form der Berichterstattung. Die bisher in vier Dokumenten enthaltenen Informationen wurden konzentriert, aber um einige mit Blick auf die Steuerung im Personalbereich wichtige Kennzahlen ergänzt. Der Analyse und Kommentierung der Daten wird dabei grösseres Gewicht beigemessen, was aus Sicht der GPK sehr zu begrüssen ist. Allerdings hat nach Auffassung der GPK auch in Zukunft eine Differenzierung nach Departementen zu erfolgen, da sonst für die Oberaufsicht zentrale Kenngrössen verlorengingen. Lassen Sie mich auf ein paar Punkte konkret eingehen.
Das Bundespersonalgesetz ist nun seit sieben Jahren in Kraft und soll teilweise revidiert werden. Einerseits sollen etwas mehr Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität erreicht werden, andererseits soll vermehrt auf die gesellschaftlichen Entwicklungen Rücksicht genommen werden. Ziel ist es - und diese Ausrichtung unterstützt die GPK -, dass der Arbeitgeber Bund für alle Personalkategorien attraktive und marktkonforme Bedingungen anbietet. Zentral ist dabei insbesondere auch eine konsequente und kohärente Kaderpolitik, denn nur gute und motivierte Kader garantieren auch die Qualität des gesamten Mitarbeiterbestandes. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen sodann nach Meinung der GPK die Demografie und die Gesundheitsförderung. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang auch die von den Personalverantwortlichen aller Departemente betonte Belastung der Mitarbeitenden; mit den vorgegebenen Personalquotienten ist mit weniger Ressourcen laufend mehr zu bewältigen. Das ist eine grosse Herausforderung, eine Herausforderung, die sich allerdings - das muss auch gesagt werden - nicht wesentlich von derjenigen in der Privatwirtschaft unterscheidet.
Umso erfreulicher ist dann aber, dass der Bund auch in schwierigeren Zeiten zwei Anliegen sehr grossen Wert beimisst: einerseits möglichst viele Lernende einzustellen, andererseits den Anteil der Frauen - vor allem der Frauen in Kaderpositionen - zu erhöhen. Die GPK hat dies erfreut zur Kenntnis genommen.
Die GPK begrüsst sodann ausdrücklich, dass wieder zu einer zentraleren Personalpolitik zurückgekehrt wird. Das heisst nicht, dass den departementalen Besonderheiten nicht Rechnung getragen werden soll. Aber eine klare und vor allem eine einheitliche Personalpolitik braucht gewisse zentrale Vorgaben.
In den letzten Jahren gab es verschiedene Probleme mit der Aus- und Weiterbildung, eine Situation, die zweifellos auch mit der dezentralen Personalpolitik zu tun hatte. Aber gerade im wichtigen Bereich der Aus- und Weiterbildung können wir uns schlechte Resultate nicht leisten. Der Bundesrat hat dies nun erkannt und Ende 2008 entschieden, dass bedarfsgerechte, praxisnahe und arbeitsorientierte Aus- und Weiterbildungen künftig für alle Personalkategorien durch ein bundesweites Zentrum im Eidgenössischen Personalamt angeboten werden sollen. Damit sind sicher Verbesserungen zu erwarten.
Zum Schluss möchte ich noch auf die laufende Evaluation unserer PVK zur Steuerung und Umsetzung der Bundespersonalpolitik verweisen. Die Resultate sollten wir noch in diesem Jahr mit dem Bundesrat diskutieren können. Wir werden Sie dann darüber informieren.
Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
La Commission de gestion a débattu pendant près de 2 heures 30 du rapport de gestion du Conseil fédéral avec la cheffe du Département fédéral de l'économie, abordant différents thèmes tels que l'état de la réorganisation de l'administration, en particulier en ce qui concerne la création d'un département de la formation - projet qui est totalement gelé -, l'appréciation rétrospective des prévisions du DFE en matière de politique conjoncturelle, l'augmentation du chômage en Suisse, les mesures en faveur de l'industrie d'exportation, l'évaluation de la loi sur les cartels, le nouveau régime du marché laitier, l'état des négociations avec l'OMC et l'Union européenne, l'information stratégique du Conseil fédéral, le management des risques au sein du DFE et la gestion de la crise financière par le Conseil fédéral. La commission a décidé de développer plus particulièrement devant vous deux points: premièrement, les mesures conjoncturelles; deuxièmement, la loi sur la formation continue.
Concernant premièrement les mesures conjoncturelles: la faillite de la banque Lehman Brothers a été déclarée fin septembre 2008 et la spirale de la récession s'est enclenchée. Le Conseil fédéral a déclenché son premier paquet de mesures le 12 novembre 2008 déjà et le deuxième en février 2009.
En ce qui concerne le programme d'assainissement énergétique des bâtiments, les cantons sont actuellement en train d'élaborer la législation de mise en oeuvre. Ces mesures n'auront pas d'effet sur le marché avant cet automne ou cet hiver. Il en va de même de la nouvelle politique régionale et des montants à disposition pour les routes, les CFF et les chemins de fer privés. Ce n'est donc que vers cet automne au plus tôt que les mesures conjoncturelles votées par le Parlement déploieront leur plein effet et pourront être appréciées dans leur totalité.
Quant au volume de ces paquets conjoncturels, le DFE estime que si l'on prend en considération non seulement les mesures conjoncturelles décidées par la Confédération, mais aussi celles des cantons, la Suisse investit pour 2009/10 11,66 milliards de francs, soit environ 2,2 pour cent du PIB. Cela situe la Suisse au niveau du premier tiers des pays de l'Union européenne qui agissent le plus, et ceci sans tenir compte des mesures prises en faveur du marché financier que certains pays de l'Union européenne comptabilisent dans les mesures conjoncturelles. On ne peut donc pas, à ce jour, reprocher ni au Département fédéral de l'économie, ni au Conseil fédéral de n'être pas intervenus suffisamment vite, ni suffisamment fort, par le biais de ces deux paquets conjoncturels.
Deuxièmement, s'agissant de la loi sur la formation continue: la consultation n'a pas eu lieu et le message n'a pas été publié comme prévu en 2008; le Conseil fédéral a demandé des analyses supplémentaires aux départements concernés, qui révèlent que la formation continue est réglée dans plus de 50 lois différentes et porte sur un volume de 600 millions de francs, ceci sans tenir compte de l'assurance-invalidité. Le Conseil fédéral prévoit de publier un rapport et ses intentions cet automne.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich werde mich zu zwei Themen äussern, nämlich zur Personalpolitik des Bundesrates und zu den Massnahmen gegen die Wirtschaftskrise.
Zunächst zur Personalsituation: Die GPK hat den Bundesrat für seine Personalpolitik verschiedentlich kritisieren müssen. Die regelmässigen Personalbefragungen legen Zeugnis ab von einer nach wie vor weitverbreiteten Unzufriedenheit, Frustration und gar Resignation bei den Mitarbeitenden des Bundes. Diesen Missstand haben die verschiedenen Entlastungsprogramme und Reorganisationsprojekte in der Bundesverwaltung ausgelöst, die vor allem auf Kosten des Personals realisiert wurden. Die geplante Revision des Bundespersonalgesetzes ist alles andere als geeignet, die Motivation des Bundespersonals zu steigern und ihm für seine Arbeit endlich die gebührende Wertschätzung entgegenzubringen.
Ich möchte Bundespräsident Merz an dieser Stelle fragen: Sind Sie nicht zumindest bereit, die Ergebnisse der von der GPK bei der PVK in Auftrag gegebenen Evaluation zum Bundespersonalgesetz abzuwarten und mitzuberücksichtigen, bevor Sie über eine allfällige Revisionsvorlage des Bundespersonalgesetzes entscheiden werden? Grösster Schwachpunkt ist die Dezentralisierung der Personalpolitik, die in Ihrer Ära als oberster Arbeitgeber, Herr Bundespräsident Merz, eingeleitet worden ist.
Betroffen war davon auch das Reinigungspersonal, das heisst diejenigen Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung, ohne deren Arbeit keine einzige Session reibungslos über die Bühne gehen könnte. Die Verunsicherung bei diesen Mitarbeitenden war entsprechend gross, als sie in diesem Frühjahr über die Ausgliederung des Reinigungsdienstes informiert wurden. Mit der Ankündigung eines Warnstreiks haben sich die betroffenen Mitarbeitenden erfolgreich gegen dieses Abbauprojekt zur Wehr gesetzt; es ist in der Folge zurückgezogen worden. Es ist nun aber wichtig, dass Massnahmen eingeleitet werden, damit das Reinigungspersonal von seinen Vorgesetzen respektvoll behandelt wird, dass genügend Stellen eingeplant werden, um den Stress und den Arbeitsdruck beim Reinigungspersonal zu vermindern. Zudem muss vor allem auch dieser Kategorie der Bundesangestellten der Zugang zu Weiterbildung gewährleistet werden.
Zum zweiten Themenkomplex, zu den Massnahmen gegen die Wirtschaftskrise: Im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes hatte die GPK auch die Gelegenheit, dem Bundesrat die Frage zu stellen, wie er die gegenwärtige Wirtschaftskrise bekämpfen wolle. Die Antworten, die wir in der Kommission erhielten, waren allerdings unbefriedigend. Die Konjunkturaussichten für 2010 sind düster. Die Arbeitslosenzahlen werden den Höchststand von 200 000 Personen, den wir im Jahre 1997 hatten, übersteigen. Zudem wird der massive Prämienschub bei den Krankenkassen die Kaufkraft der Bevölkerung empfindlich schwächen.
Obwohl die Verfassung den Bundesrat in Artikel 100 zu einer verantwortungsvollen Konjunkturpolitik verpflichtet und dies in der herrschenden Krise bitter notwendig wäre, tut der Bundesrat genau das Gegenteil und verstärkt mit seiner Ausgaben- und Einnahmenpolitik die Rezession zusätzlich. An dieser Stelle frage ich deshalb heute den Bundespräsidenten und die Vorsteherin des Schlüsseldepartementes EVD: Ist der Bundesrat bereit, sind Sie bereit, im Rahmen eines dritten Konjunkturpaketes ein Investitionsprogramm zur Stützung der Kaufkraft und gegen staatliche Sparmassnahmen zu beschliessen? Und sind Sie bereit, auf Steuersenkungsprojekte zu verzichten, welche die Krise nur verschärfen würden?
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine Thematik ist "Neues Regime auf dem Milchmarkt". Auf den 1. Mai 2009 wurde die Milchkontingentierung bekanntlich aufgehoben. Trotz grosser Anstrengungen der Branche und trotz des vorzeitigen Ausstiegs vieler Produzenten war es nicht möglich, den Anstieg der Milchmenge in den Griff zu bekommen. Fakt ist, dass die Produktion um 7 Prozent zugenommen hat und der Preis dadurch immer noch unter Druck ist, obwohl das Niveau schon sehr tief ist. Schuldzuweisungen, die sich gegen die Bewilligung der Mehrmengen richten, helfen nicht, die grossen Probleme der Milchproduzenten zu lösen. Fehler sind passiert, wir können sie nicht rückgängig machen. Die Situation ist aber dramatisch. Der Übergang zur Aufhebung der Milchkontingentierung ist ganz klar gescheitert.
Es stellt sich die Frage: Was für eine Landwirtschaft wollen wir in Zukunft in unserem Lande? Wollen wir die Milchproduktion nur noch an gutgelegenen Standorten ermöglichen, das heisst auf grossen, intensiv bewirtschafteten Böden, an guten Verkehrslagen rund um die Zentren und mit kurzen Wegen zu den Verarbeitern? Das hat tiefe Kosten zur Folge. Dafür, dass diese Standortvorteile von den Produzenten heute vollständig ausgenutzt werden, habe ich Verständnis. Wir müssen und wollen uns, soweit möglich, dem freien Markt stellen.
Nicht alle Produzenten können aber in so guten Lagen produzieren. Die flächendeckende Milchproduktion ist ganz klar gefährdet. Die Produktionskosten sowie die langen Transportwege, die LSVA-Abgabe und vieles mehr werden dazu führen, dass ein "Milchabfluss" von den entlegenen sowie von den Hügel- und Berggebieten erfolgen wird, wenn die Situation nicht relativ rasch ändert. Wie wollen Sie noch Werbung im umliegenden EU-Raum machen, wenn es in den Hügel- und Berggebieten keine Milch mehr gibt, wenn die Milchproduktion in den Alpen ausgetrocknet ist? Es gibt heute Staaten, die in anderen Staaten, in Entwicklungsländern, grosse Flächen an guten Böden aufkaufen. Warum das, was geht da ab? Ernährungssicherheit ist das Schlagwort; das ist zunehmend ein sehr wichtiges Thema - auch für uns, meine ich.
Ich mache mir grosse Sorgen um die Schweizer Landwirtschaft, nicht wegen mir, weil ich mit meiner Familie einen Berglandwirtschaftsbetrieb führen darf, nein, sondern wegen der Ernährung unseres Volkes. Wenn wir in allen Bereichen zunehmend unter den gleichen Bedingungen produzieren müssen, wie dies in den umliegenden Ländern der Fall ist, bedeutet das bei unserem hohen Kostenumfeld das Ende vieler, sehr vieler Familienbetriebe. In vielen Gesprächen, auch ausserhalb der Landwirtschaft, stelle ich eine grosse Verunsicherung über die Preispolitik im Bereich Lebensmittel fest. Ich erwarte vom Parlament als oberstem Gremium in diesem Lande eine nachhaltige Hilfestellung, wenn ein Berufsstand, wie die Landwirte als Nahrungsmittelproduzenten im Bereich Milch, solch grosse Probleme hat. Das ist unabdingbar. Ich erwarte eine weitsichtige und unabhängige Ernährungspolitik, sodass die flächendeckende Nahrungsmittelproduktion auch in Zukunft gewährleistet ist.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Da zu Beginn der heutigen Debatte sowohl der Herr Bundespräsident als auch die Frau Vizebundespräsidentin anwesend sind, darf ich zuerst anerkennend die Arbeit von Bundesrat und Verwaltung verdanken, die in aller Regel zur Zufriedenheit von Land und Volk geleistet wird. In der Folge äussere ich mich zu zwei staatspolitischen Themen, welche nicht prioritär Ihre beiden Departemente betreffen, sondern den Bundesrat als Kollegium.
Erstens: Unsere Fraktion hat mit der Motion Häberli-Koller 09.3105 auf die Notwendigkeit einer Regierungsreform hingewiesen. Der Bundesrat sollte sich in Zukunft vermehrt der übergeordneten kollektiven Regierungstätigkeit und der Regierungsverantwortung als solcher widmen können.
Zweitens: GPK und GPDel haben in den letzten Monaten mehr als einmal festgestellt, dass der Bundesrat - und manchmal tut dies auch die Verwaltung - die Gewaltenteilung in einzelnen Fällen sehr offen interpretiert. Da ist einmal der Fall Tinner, bei welchem man das Gefühl hatte, die Behörden der USA hätten doch etwas sehr viel Einfluss auf die Regierung der Eidgenossenschaft gehabt. Dann ist da die nach wie vor nicht ausdiskutierte Verschiebung der Volksabstimmung zur IV auf den Herbst. Und schliesslich ist da die Herausgabe der UBS-Akten an den US-amerikanischen Fiskus. Auf diesen Fall möchte ich etwas näher eingehen.
Aufgrund der Rechtsweggarantie gemäss Artikel 29a der Bundesverfassung hat jede Person in der Schweiz bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Das heisst, jede Person, die von einer behördlichen Anordnung betroffen ist, hat das Recht, eine solche Anordnung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Soweit nicht ein Gesetz die richterliche Beurteilung ausschliesst, ist daher nach unserem rechtsstaatlichen System allenfalls der Bundesrat, und nur er, befugt, gestützt auf das Notrecht Verfügungen zu erlassen, die nicht einer gerichtlichen Prüfung unterliegen - und auch das nur dann, wenn die hierfür geforderten Bedingungen gegeben sind. Ganz sicher steht dieses Recht nicht einer unterstellten Behörde zu.
Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft sicherzustellen, dass Behörden und Verwaltungsstellen nicht wieder bewusst diese rechtsstaatlichen Garantien aushebeln und damit den Rechtsstaat zur Disposition stellen? Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass sich nicht wiederholen kann, was beim Erlass der Verfügung passiert ist, mit der die Finma - notabene während eines laufenden Rechtsmittelverfahrens - die Herausgabe von Bankakten an den US-Fiskus anordnete und sämtliche - sämtliche! - Rechtsmittelmöglichkeiten der Betroffenen unterbunden hat?
Der Hinweis auf die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes greift hier nach unserer Auffassung zu kurz, weil die Beseitigung sämtlicher Rechtsmittelmöglichkeiten nie, aber auch gar nie die Absicht des Gesetzgebers war. Die betroffenen Gläubiger müssen auch in den dort geregelten Fällen von Insolvenzgefahr im Laufe des Verfahrens Rechtsmittelmöglichkeiten haben.
In diesem Zusammenhang komme ich zu einem weiteren, abschliessenden Punkt. Es geht ebenfalls um die Tätigkeit oder die Nichttätigkeit der Finma im Zusammenhang mit der Unterstützung von Steuerhinterziehungen ausländischer Steuerpflichtiger durch die UBS mithilfe von dazwischengeschobenen Offshore-Gesellschaften. Wenn der Präsident der Finma Anfang April dieses Jahres in einem Interview sagte, die grösste Enttäuschung für ihn sei gewesen, dass das interne Kontrollsystem der UBS einen Totalabsturz erlitten habe, dann frage ich mich, ob hier nicht gewisse Beisshemmungen vorliegen - Beisshemmungen, die dazu führen, dass die Verantwortlichen der Bank, welche vermutlich bewusst ein nichtgeeignetes Kontrollsystem installiert haben, den Weg zur Justiz bis heute noch nicht haben antreten müssen. Der Umkehrschluss wäre nämlich der, dass die Aufsichtsbehörde über Jahre ein Kontrollsystem toleriert hat, welches nicht getaugt hat. Und dann stellt sich die grundsätzliche Verantwortlichkeitsfrage gleichwohl, mit dem Unterschied, dass dann eben die staatliche Aufsicht und deren Exponenten betroffen wären.
Sie sehen, der GPK geht in Zukunft die Arbeit nicht aus.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich wende mich an Sie, Herr Bundespräsident Merz, und zwar in einer Angelegenheit, die die Bevölkerung sehr stark bewegt und in der die Bevölkerung auch etwas in Sorge ist um das Gremium Bundesrat. Es geht um den einheitlichen Auftritt unserer Landesregierung. Ich stelle in Gesprächen mit der Bevölkerung immer wieder fest, dass diese und auch ich den Bundesrat als Gremium eigentlich kaum wahrnehmen. Ich nehme zwar Sie beide und auch alle anderen Bundesräte und Bundesrätinnen als einzelne Bundesrätinnen oder Bundesräte sehr wohl wahr - oft auch in positivem Sinn, das sei auch gesagt -, aber ich nehme den Bundesrat als Gremium nicht wahr. Ich darf Ihnen sagen: Ich habe diese Frage allen Bundesräten und Bundesrätinnen gestellt, wenn ich die Gelegenheit dazu hatte; ich konnte sie aber nicht allen stellen.
Als Beispiel nehme ich die Konferenz in Berlin: Herr Bundespräsident Merz sagte im Vorfeld, er gehe nicht nach Berlin. Dann sagte Frau Bundesrätin Leuthard etwa ein, zwei Tage später, man sollte die Chance nutzen und nach Berlin gehen. Und wiederum etwa zwei Tage später sagte die Justizministerin: Man muss gehen. Und noch etwas später sagte Herr Bundespräsident Merz: Ich gehe.
Ja, was soll man da denken? Die erste Überlegung, die man sich macht, die sich die Bürgerin, der Bürger zu Hause macht, ist: Sprechen die denn über ein so wichtiges Thema nicht miteinander? Fehlt da die Koordination? Tut ein jeder, was er will, so nach dem Motto Jekami? Jekami ist nichts Schlechtes, denn Jekami heisst ja: Jeder kann - und soll auch - mitmachen. Aber man soll sich doch in diesen wirklich schwierigen Zeiten in einer hochsensiblen Frage zuerst einig werden und dann mit einer Stimme sprechen. Ich sage nicht, dass nur ein Bundesrat, der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin sprechen darf. Aber die Sprachregelung sollte vorher festgelegt werden, um in einer solchen Angelegenheit vereint auftreten zu können. Das ist das eine.
Ich möchte Ihnen noch eine Frage stellen, Herr Bundespräsident - aber selbstverständlich können auch Sie, Frau Bundesrätin, dazu Stellung nehmen -: Es wird oft gesagt, der Bundesrat gehe in Klausur. Ich bin selber in einer Exekutive tätig, und wir gehen demnächst an einem Freitag und einem Samstag in eine Klausur, weg aus der Gemeinde, es kann keiner nach Hause gehen. Mich würde interessieren, wie eine Klausur bei Ihnen abläuft. Sind das zwei Stunden an einem besonderen Tag, oder ist es ein ganzer Tag? Ich möchte einmal die Mechanik einer solchen Klausur erläutert erhalten.
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion
Zuerst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin bei der Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) angestellt. Ich spreche zur Sanierung der Pensionskasse SBB.
Sowohl CEO Andreas Meyer wie auch der neue Verwaltungsratspräsident Ulrich Gygi haben an der diesjährigen Aussprache mit der GPK eingehend auf die ernsthafte Lage der Pensionskasse SBB hingewiesen. Der Bundesrat hat im Herbst 2008 eine Vernehmlassung mit vier Sanierungsvarianten für die Pensionskasse SBB eröffnet. Der Bundesrat favorisiert die Variante "erweiterte Gründungsausfinanzierung", die der Pensionskasse SBB etwa 662 Millionen Franken bringen würde. Für eine richtige Ausfinanzierung sind jedoch etwa 3,2 Milliarden Franken notwendig. Durch die Umstellung auf das Beitragsprimat und den langjährigen Verzicht auf einen Teuerungsausgleich bei den Renten haben aktive und pensionierte Versicherte bereits einen grossen Beitrag zur Sanierung geleistet. Auch das Unternehmen SBB hat seinen Beitrag geleistet.
Demnächst wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft unterbreiten. Im Namen der SP-Fraktion weise ich darauf hin, dass es die Pflicht von Bundesrat und Parlament ist, die Fehler bei der Ausfinanzierung der Pensionskasse SBB zu korrigieren. Nur mit einer richtigen Sanierung kann die Pensionskasse SBB dem Verschuldungskreislauf entkommen. Die Finanzkrise und die Börsenbaisse haben die Situation der Pensionskassen massiv verschlechtert. Es sind nun besonnene Entscheide gefragt. Sanierungsbemühungen einseitig zulasten der Versicherten, welche die Kaufkraft drastisch beeinflussen, kommen nicht infrage. Bei den Pensionskassen SBB und Ascoop sind die Massnahmen aufgrund der Wirtschaftskrise klar von jenen zu trennen, die auf frühere Fehler bei der Ausfinanzierung zurückgehen.
Geschätzter Herr Bundespräsident, geschätzte Frau Bundesrätin, das Verkehrspersonal und die Rentnerinnen und Rentner zählen auf Sie.
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Das Jahr 2008 war durch eine weltweite Rezession gekennzeichnet, die sich in der ersten Jahreshälfte noch schwach, in der zweiten Jahreshälfte stark bemerkbar machte und in der Folge auch die Regierungstätigkeit beeinflusste, denn auch die Schweiz wurde von dieser negativen Entwicklung erfasst. Unsere Schweizer Wirtschaft ist abhängig - abhängig von Europa als dem wichtigsten Handelspartner, abhängig aber auch von den Vereinigten Staaten, soweit es um die Finanzmärkte geht. Alle diese Rahmenbedingungen finden Sie in diesem Geschäftsbericht, im Teil über die Lageanalyse; dort haben wir Ihnen eine grosse Zahl von Indikatoren geliefert. Damit kamen wir einem Anliegen nach, das die Räte bei der Änderung des Parlamentsgesetzes von 2007 geäussert hatten, dass wir nämlich entsprechende Zahlen gewissermassen vorweg liefern. Ich möchte auf diese nicht zurückkommen.
Im Jahr 2008 gab es vier Schwerpunkte: Der erste Schwerpunkt war die Bewältigung des schwieriger gewordenen wirtschaftlichen Umfelds, der zweite die Einführung von Schengen/Dublin, der dritte die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union und der vierte die Weiterentwicklung der Energie- und der Klimapolitik.
Nur ganz kurz zu diesen vier Themen: Die Frage der finanzpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung stand im abgelaufenen Jahr klar im Vordergrund. Die internationale Finanzkrise hat auch uns sehr in Anspruch genommen. Der Bundesrat hat eine ganze Reihe von Massnahmen beschlossen, die vor allem der Stützung der Konjunktur dienen sollen; sie sind zum Teil noch in Arbeit, zum Teil geht es auch um Gesetzgebungen, die im Dienst der Konjunkturpolitik stehen. Im Zusammenhang mit dem schweizerischen Finanzsystem sind weitreichende Massnahmen ergriffen worden, einerseits in Form der Stützung der UBS in zwei Feldern, nämlich im Bereich ihres Eigenkapitals und im Bereich der Bilanzsanierung, und andererseits in Form eines Massnahmenpakets konjunktureller Art, das im Dezember mit Ihnen zusammen beschlossen wurde.
Das zweite Schwergewicht lag auf der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und deren Inkraftsetzung. Im Frühjahr konnten wir auch die Bereiche der Flughäfen in dieses System einbeziehen, und jetzt sind wir dabei, die ersten Erfahrungen zu sammeln. Wir haben auch eine Verordnung verabschiedet, die die internationale Zusammenarbeit mit anderen Zoll- und Grenzwachtorganen regelt, die sogenannte Frontex-Verordnung.
Wir haben drittens die Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ausgedehnt. Entsprechend ging es auch darum, Kohäsionszahlungen zu leisten; ein entsprechendes Gesetz und eine entsprechende Botschaft werden noch in diesem Jahr zu verabschieden sein.
Als Letztes sind die Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Energiestrategie zu nennen. Hier geht es darum, über die Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ersatz und Neubau von Grosskraftwerken und die Energieaussenpolitik zu beschliessen. Der Bundesrat hat zwei Aktionspläne verabschiedet, den einen zur Energieeffizienz und den andern zu den erneuerbaren Energien. Wir werden auch in diesem Punkt eine weitere Revision in Angriff nehmen. Entsprechend ist ein Revisionspaket in die Vernehmlassung geschickt worden. Der Bundesrat strebt an, den Ausstoss von Treibhausgasen bis ins Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent und bis ins Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken. Soviel zum Jahr aus der Sicht des Bundesrates.
Nun zu meinem Departement und den dazu gestellten Fragen: Das erste Thema, das die Geschäftsprüfungskommission zur Diskussion stellt, ist das Verhalten der Behörden in der Finanzkrise. Hier kann man getrost sagen, dass vom Resultat her gesehen der Bundesrat die erste Regierung überhaupt war, welche Massnahmen zur Krisenbewältigung traf. Das ist zweifellos das Ergebnis einer längeren Präventionsperiode. Die Prävention begann eigentlich schon im Jahr 2001 beim Grounding der Swissair. Wir schufen damals einen Krisenstab, der sich aus Vertretern der Nationalbank, der Bankenkommission und meinem Departement zusammensetzte. Wir erarbeiteten ab 2005 - noch weit weg von allen Krisen - in Szenarien Vorschläge auf der Basis privatwirtschaftlicher Lösungen.
Im Jahr 2006 hat die Nationalbank dann aber bereits auf Risiken hingewiesen, welche mit den wachsenden Bilanzsummen und quantitativ auch mit der "exposure" im US-Immobilienmarkt verbunden waren. Gleichzeitig hat der Basler Ausschuss die Eigenkapitalvorschriften insbesondere für die Grossbanken verschärft. Wir haben diese Basler Ergebnisse mit einer Verordnung, der Eigenmittelverordnung, ins eigene Recht überführt.
Im Jahr 2007 haben wir das Financial Sector Assessment Program - ein Monitoringprogramm des Internationalen Währungsfonds - über uns ergehen lassen und den entsprechenden Bericht veröffentlicht. Gleichzeitig, auch im Jahr 2007, ist die Schweiz Mitglied des Financial Stability Forum geworden. Dank unserer unermüdlichen Bemühungen ist es uns, zum Glück, muss ich sagen, damals gelungen, in diesem Gremium Einsitz zu nehmen. In der zweiten Jahreshälfte 2007 haben sich dann die Anzeichen verdichtet, dass Grossbanken in Probleme kommen könnten. Zu dem Zeitpunkt hat die Eidgenössische Bankenkommission ihr Monitoring verstärkt.
Als im August 2007 dann von allen Seiten schlechte Nachrichten eintrafen, habe ich für eine erste Lagebeurteilung den Präsidenten der Nationalbank und den Präsidenten der Eidgenössischen Bankenkommission zu einer Sitzung einberufen. Wir haben festgestellt, dass wir Handlungsbedarf hatten - Handlungsbedarf im Sinne der Überwachung von Grossbanken und des Finanzplatzes - und dass wir fürderhin die Kommunikation zwischen uns intensivieren mussten.
Im März 2008 hat die Finanzverwaltung ein Arbeitspapier veröffentlicht, das sehr weit ging und in Bezug auf die Interventionsmöglichkeiten sehr detailliert war. Im Mai 2008 haben wir die Krisenorganisation weiter verbessert. Wir haben eigentlich von Phase Grün auf Phase Rot umgestellt. Angesichts der rapiden Verschlechterung im Herbst hat sich der Krisenführungsstab am 20. September 2008 getroffen und hat eine erste grosse Intervention vorbereitet. Eine solche Intervention, die in zwei Dringlichkeitssitzungen in den nächstfolgenden Tagen beschlossen wurde, war nur dank des Umstandes möglich, dass vorher während Jahren entsprechende Präventionsarbeit geleistet worden war und dass sich die Stäbe dieser drei Organisationen eben schon zusammengefunden hatten. Der Bundesrat hat am 2. Oktober erstmals die Möglichkeit diskutiert, bei einem Verlust des Vertrauens in die UBS zu handeln. Es entstand ein Aussprachepapier, und dann sind die entsprechenden Entscheide getroffen worden. Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den drei Behörden war nie ein Problem.
Das Finanzdepartement ist zuständig für die Geld- und Währungspolitik und die Finanzplatzpolitik. Wir sind auch die Nahtstelle zum Internationalen Währungsfonds, wo ich selber Einsitz nehme; und dann haben wir natürlich die Finanzverwaltung inne. Die Nationalbank hat ihr eigenes Gesetz. Sie ist zuständig für die Liquiditätsversorgung dieses Landes und für die Preisstabilität in den Märkten, sie hat keine Bankenaufsicht. Die Finma schliesslich ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Sie dient vor allem dem Gläubigerschutz, dem Anlegerschutz, sie hat aufsichtsrechtliche Massnahmen und Schutzmassnahmen zu treffen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen diesen drei Organisationen jederzeit ausgezeichnet funktioniert hat.
Sie haben sodann Personalfragen angesprochen. Die überwiegende Mehrheit des Bundespersonals - der Bund hat 36 000 Mitarbeitende - ist mit ihren Arbeitsbedingungen und mit ihren Arbeitsplätzen zufrieden. Davon kann sich jedermann, der täglich durch die Büros in der Bundesverwaltung geht, ein Bild machen. Es wird gelegentlich versucht, die Bedingungen schlechtzureden, doch ich muss vehement in Abrede stellen, dass dies so ist. Wir haben gerade in den letzten Monaten im Personalbereich viele Fortschritte erzielt. Wir haben die Umstellung der beruflichen Vorsorge für die Bundesangestellten erfolgreich und ohne Probleme abgeschlossen. Das Beitragsprimat ist namentlich für jüngere Mitarbeitende ein grosser Fortschritt. Wir haben im Jahr 2008 das Lohnsystem optimiert, wir haben auf dieses Jahr erstmals seit vielen Jahren Reallohnerhöhungen genehmigt, und wir planen die Gründung eines zentralen Aus- und Weiterbildungszentrums beim Eidgenössischen Personalamt. Es wird 2010 seinen Betrieb aufnehmen.
Wir sind weiter daran, das Bundespersonalgesetz zu verändern, denn es hat sich gezeigt, dass dieses Gesetz zwar recht gut funktioniert, dass aber gewisse Mängel vorhanden sind, insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung und im Bereich der administrativen Verfahren. Die guten Mitarbeitenden, Frau Nationalrätin Goll, freuen sich auf ein gutes Gesetz, weil sie auch künftig gute Bedingungen haben wollen. Ich verwahre mich dagegen, dass hier ständig versucht wird, die Personalsituation des Bundes schlechtzureden. Wir haben ausgezeichnete Mitarbeitende in dieser Bundesverwaltung, und die allermeisten sind sehr motiviert und leisten jeden Tag beste Arbeit.
Ich wende mich einigen Ihrer Bemerkungen zu. Zunächst möchte ich Frau Nationalrätin Gadient für die Würdigung des Personalwesens danken. Ich kann mich ihren Bemerkungen voll anschliessen. Das Personalwesen ist ein Bereich, der tatsächlich jeden Tag wieder Aufmerksamkeit braucht. Der Umgang mit Menschen, der Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das ist ein Thema, das nie zu Ende geht; daran muss man auch immer wieder arbeiten. Ich glaube, man hat in der GPK gesehen, dass wir an dieser Arbeit sind.
Ein paar Bemerkungen zu Nationalrat Lustenberger, der sehr interessante und tiefgründige Ausführungen gemacht hat: Zunächst kann ich bestätigen, dass die Regierungsreform natürlich auch ein ständiges Thema ist. Wenn ich in die Geschichte dieses Landes zurückschaue, dann stelle ich fest, dass es eigentlich seit 1848 kaum eine Periode gab, in der dieses System nicht hinterfragt wurde und in der man nicht immer auch die Frage nach der Regierungsreform gestellt hat. Wenn Sie die Bundesverfassung von 1848 anschauen, dann stellen Sie fest, dass es schon damals sieben Bundesräte gegeben hat - ich weiss nicht, ob es in hundert Jahren auch noch sieben sein werden. Aber trotz all dieser Diskussionen hat sich bisher relativ wenig geändert, wenn man davon absieht, dass immer wieder Aufgaben neu in Departemente eingeflossen sind oder von einem Departement ins andere verschoben wurden. Aber an den Strukturen, auch an den logistischen Strukturen, hat man relativ wenig geändert. Wir werden uns in diesem Sommer - wahrscheinlich eher in einem kleinen Schritt, weil dies erfolgversprechender ist - wieder mit dieser Frage befassen.
Sie haben ein zweites spannendes Thema angeschnitten, die Gewaltentrennung zwischen dem Bundesrat und dem Parlament. Auf den ersten Blick ist es an sich klar: Diese Gewaltentrennung muss bestehen. Aber je mehr man in die Details geht und in einzelne Fälle hineinkommt, desto subtiler wird die Frage. Sie haben geltend gemacht, der Bundesrat habe in einzelnen Fällen die Gewaltentrennung mindestens geritzt - nicht gerade missachtet, aber geritzt. Mein lieber Herr Lustenberger, ich könnte Ihnen sagen, dass Sie das mit uns auch tun. Sie haben zum Teil sehr wenig Vertrauen in den Bundesrat, Sie wollen - natürlich in bester Absicht - mitdenken. In den Kommissionen werden dann Anträge gestellt, wonach wir Ihnen alles unterbreiten müssen, auch Verordnungen. Ich glaube, das ist ein politisches Spiel. Wenn man es positiv spielt, kommt dabei sehr viel Gutes heraus; wenn man daraus eine Prinzipienfrage macht, wird es eben schnell schwierig.
Ich nenne zwei Fälle: Der erste betrifft die Herausgabe der Akten durch die Finanzmarktaufsicht an die USA. Es ist zuzugeben, dass das kein Ruhmesblatt in der Rechtsgeschichte unseres Landes ist; das wissen wir. Die Situation, die sich während Monaten aufgebaut hat - vonseiten der amerikanischen Justiz -, war am Ende so dramatisch, dass sich die Finanzmarktaufsicht, gestützt auf die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes, zum Handeln gezwungen sah. Wenn sie nicht gehandelt hätte, hätte die Gefahr bestanden, dass die UBS in den USA unter Anklage, unter "indictment", gestellt worden wäre. Es ist völlig klar: Auf dem Finanzplatz zweifelt niemand daran, dass das verheerende Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft gehabt hätte. Es war eine klassische Interessenabwägung. Natürlich sind die Gesuche in Bezug auf die Amtshilfe in meinem Departement behandelt worden. Wir haben jedes dieser Gesuche mit einer Verfügung abgeschlossen. Gegen diese Verfügungen kann man Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben. Noch ehe der erste Fall beim Bundesverwaltungsgericht entschieden war - anhängig waren die Fälle seit Dezember -, hat die Finanzmarktaufsicht diesen Entscheid getroffen.
Ich glaube, dass uns dieses Thema weiterhin beschäftigen wird. Wir sind hier noch nicht am Ende der Überlegungen. Ich gebe zu, dass diese Interessenabwägung äusserst heikel war. Wir haben das nie anders gesehen. Ich glaube, wir alle haben uns bei solchen Entscheidungen schwergetan. Die Finma ist ein unabhängiges Organ. Sie übt die Oberaufsicht über den Finanzplatz aus, und sie tut das in Anlehnung an sechs Gesetze. Diese sechs Gesetze sind im Finanzmarktaufsichtsgesetz aufgezählt. Die Kompetenzen, die die Finma hat, sind ebenfalls dort beschrieben.
Nationalrat Binder rügte den uneinheitlichen Auftritt des Bundesrates. Ich kann Ihren Feststellungen in dieser absoluten Form in keiner Art und Weise zustimmen. Wenn man die Leistungen und den Auftritt des Bundesrates über das ganze Jahr sieht und wenn man berücksichtigt, unter welchen äusserst schwierigen Bedingungen wir teilweise arbeiten und entscheiden mussten, dann kann nicht in so allgemeiner Form von einem uneinheitlichen Auftritt gesprochen werden. Der Fall, den Nationalrat Binder herausgepickt hat, ist ein unschöner Fall; das gebe ich zu. Er hatte damit zu tun, dass ich teilweise auslandabwesend war, in Washington; dass die Medien in der Vorwoche Interviews gemacht hatten, die Voraussetzungen sich aber mittlerweile geändert hatten. Die Einladung Steinbrück erfolgte nämlich genau zum Zeitpunkt, als ich in Washington war, und ich konnte das einfach nicht lesen. Mein Gott, mein Gott, machen Sie daraus kein Drama!
Ich sage Ihnen, was ich schon der GPK sagte: Wir haben es mit einer zum Teil sehr aggressiven Presse zu tun, mit Medien, die immer wieder versuchen, uns auf den Punkt zu bringen. Ich bitte Sie, wenn es um wichtige Dinge geht, doch auch uns selber zu fragen! Glauben Sie nicht alles, was in der Öffentlichkeit verbreitet wird, sondern wenden Sie sich an uns! Sie haben mich nie gefragt, wie die Sache mit Washington war. Sie haben es erst jetzt hier gerügt. Wenn wir anders miteinander verkehren würden, könnte im einen oder andern Fall wahrscheinlich auch ein Missverständnis ausgeräumt werden. Aber ich gebe Ihnen Recht, dass gerade in schwierigen Situationen der Auftritt einer Landesregierung einheitlich sein muss und wichtig ist. Ich glaube aber, dass wir uns dessen bewusst sind. Ich würde andere Beispiele gerne entgegennehmen.
Die Klausuren verlaufen unterschiedlich. Es gibt Klausuren, für die wir dislozieren und von Bern weggehen; einmal gingen wir in den Kanton Aargau und haben dort zwei Tage verbracht. Ein ander Mal geht es darum, bestimmte Themen integriert zu behandeln, ähnlich wie Sie es auch handhaben, wenn Sie in der Session an einem Tag sagen: Heute behandeln wir ein besonderes Thema und behandeln alle in diesem Zusammenhang relevanten Geschäfte in globo. Dann gibt es wiederum Themen, bei welchen auf einen Punkt Wert gelegt werden muss und wir nur diesen behandeln. Es gibt beide Arten von Klausursitzungen, und entsprechend dauern sie auch länger oder weniger lang. Der Unterschied ist der, dass sie nie im Bundesratszimmer, sondern immer an separaten Orten stattfinden. An diesen Klausursitzungen herrscht auch eine andere Atmosphäre. Wir sind in der Regel etwas informeller bei solchen Besprechungen, wir diskutieren vielleicht auch lebhafter, und wir sind nicht unter Entscheidungszwang, sondern wir können die Ergebnisse gegebenenfalls in eine ordentliche Sitzung überführen und dann entscheiden. Ich denke, wir sollten dieses System beibehalten.
Das Thema von Nationalrätin Graf-Litscher hat mit dem Geschäftsbericht nichts zu tun. Sie werden zu gegebener Zeit eine Botschaft vom Bundesrat bekommen - zugeleitet an das Parlament -, und dann werden Sie sich mit der Pensionskasse der SBB befassen können. So viel zu meinem Departement.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundespräsident, ich habe eine Frage: Es fällt auf, dass verschiedene Mitglieder des Bundesrates, Sie auch, in letzter Zeit selber an Verhandlungen im Ausland teilnehmen. Früher waren es Diplomaten, die solche Verhandlungen führten und anschliessend in die Schweiz zurückkamen, die Ergebnisse berieten und das Resultat wieder in die Verhandlungen trugen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass diese Taktik ein vorsichtigerer, ein risikoärmerer Weg ist, als wenn Sie selber an Verhandlungen teilnehmen?
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich weiss wirklich nicht, worauf Sie hinaus wollen, Herr Nationalrat Scherer. Wenn sich der Internationale Währungsfonds in Washington zur Jahrestagung trifft und die 24 Finanzminister der 24 grössten Länder anwesend sind, kann ich doch nicht den Direktor der Finanzverwaltung schicken, dann muss ich doch auch selber dort sein. Ich weiss nicht, was Sie mit Ihrer Frage bewirken wollen. Wenn ich mir ein Bild über den Finanzplatz Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate machen will - das habe ich kürzlich getan -, verhandle ich nichts, sondern will mich darüber informieren, ob solche Finanzplätze für uns nach wie vor eine Konkurrenz sind in dem Sinne, dass sie sich nicht an internationale Abmachungen, z. B. an Doppelbesteuerungsabkommen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens, halten. Aber das hat mit einer Verhandlung überhaupt nichts zu tun; ich habe nichts verhandelt. Ich weiss nicht, was Sie mit Ihrer Frage bezwecken.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ja, Herr Bundespräsident, ich möchte meine Frage in Bezug auf das Bundespersonalgesetz wiederholen, die Sie mir leider noch nicht beantwortet haben. Ihnen ist bekannt, dass die GPK die PVK beauftragt hat, eine Evaluation des Bundespersonalgesetzes vorzunehmen, das ja noch nicht so lange in Kraft ist. Meine Frage an Sie war: Sind Sie bereit, die Ergebnisse dieser Untersuchung abzuwarten und mitzuberücksichtigen, bevor Sie über eine allfällige Revision des Bundespersonalgesetzes entscheiden?
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Die Botschaft über die Revision des Bundespersonalgesetzes wird in diesem Herbst verabschiedet werden. Wir werden dort das Ergebnis der Vernehmlassung veröffentlichen, wie das bei jedem Gesetz der Fall ist.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
D'abord, j'aimerais aussi remercier Madame la conseillère nationale Moret pour les conclusions relatives à mon domaine, l'économie. Concernant le voeu de la commission, j'aimerais rajouter quelques mots encore sur la conjoncture, les mesures de relance et aussi la formation continue.
In Bezug auf die Konjunkturmassnahmen möchte ich zu den bereits vom Herrn Bundespräsidenten gemachten Ausführungen folgende Ergänzungen anbringen: Sie wissen, dass wir für die Schweiz, für das Jahr 2009, noch bis in den Herbst 2008 zwar von einem stark reduzierten Wachstum ausgegangen sind, aber erst im Oktober von einer Rezession gesprochen haben, wie übrigens alle Analysten weltweit. Die Aussichten der Schweiz für das Jahr 2009 waren bis nach dem Konkurs von Lehman Brothers vital. Erst dieser Konkurs hat, wie Sie alle wissen, eine weltweite Finanzkrise und in deren Folge auch eine weltweite Wirtschaftskrise ausgelöst.
Wir haben in der Folge ausserordentlich schnell gehandelt, noch im Oktober, und haben die verschiedenen Akteure zusammengerufen. Die Zusammenarbeit, insbesondere jene zwischen dem Bund und der Schweizerischen Nationalbank, hat sehr gut funktioniert. Wir haben uns bemüht, die Möglichkeiten zur Koordination mit den Kantonen, die uns in der begrenzten Zeit zur Verfügung standen, möglichst gut auszunützen und haben deshalb schon im Oktober 2008 die Kantone in unsere Überlegungen einbezogen. Es ist noch nie derart rasch und koordiniert auf eine Wirtschaftskrise reagiert worden.
Sie alle kennen die Massnahmen, die vom Bundesrat konkret getroffen worden sind: am 16. Oktober 2008 das Massnahmenpaket zur Stärkung des Finanzsystems und in dessen Folge die von der Nationalbank begonnene Geldpolitik mit einer Senkung des Zielbands für den Dreimonats-Libor in fünf zum Teil deutlichen Schritten auf 0 bis 0,75 Prozent. Im März beschloss die Nationalbank weitere Massnahmen, immer in Koordination mit den bundesrätlichen Überlegungen.
Sie kennen auch die Auslösung der ersten Phase der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen, die wir noch im November, einen Monat nach dem Massnahmenpaket, beschlossen haben und die Sie dann in der Wintersession 2008 genehmigt haben. Die zweite Phase hat der Bundesrat am 11. Februar 2009 beschlossen. Sie haben diese im März genehmigt, wiederum im Sonderverfahren, wofür wir Ihnen sehr dankbar sind. Wir haben diese Massnahmen seither zusammen mit den Kantonen implementiert. Wir führen ein Monitoring ein, damit wir jeweils sehr aktuell beurteilen können, welche Massnahmen zeitlich wie umgesetzt werden. Ich darf Ihnen mitteilen, dass wir von allen beschlossenen Massnahmen rund zwei Drittel noch in diesem Jahr umsetzen können, was heisst, dass sie konjunktur- und beschäftigungswirksam sein werden. Zusammen mit den automatischen Stabilisatoren in der Finanzpolitik werden die finanzpolitischen Impulse für 2009 mehr als 7 Milliarden Franken betragen.
Wir werden die Entwicklung weiterhin genau verfolgen. Wir haben dazu seit Februar eine Expertengruppe Konjunktur mit Mitgliedern aus den verschiedenen Departementen, mit drei Kantonsvertretern, einem Vertreter der Nationalbank und auch mit Vertretern der Wissenschaft, um mögliche weitere Massnahmen begutachten zu lassen und um für eine allfällige dritte Stufe vorbereitet zu sein. Sie wissen alle, dass sich der Bundesrat am 17. Juni eingehend darüber unterhalten und dann beschliessen wird. Wir werden unseren Entscheiden die Prognosen der Expertengruppe Konjunktur des Bundes zugrunde legen. Die Expertengruppe gibt uns einen Ausblick über das Jahr 2009, vor allem aber erstellt sie eine Prognose der Situation im Jahr 2010. Es wird für uns entscheidend sein, ob die Tatsache, dass sich die Krise an einigen Orten der Welt bereits abschwächt, für die Schweiz heisst, dass auch wir bereits 2010 mit verbesserten Konditionen rechnen dürfen, oder ob es so ist wie üblich, nämlich dass unsere Konjunktur sechs bis acht Monate später reagiert und somit auch noch das ganze Jahr 2010 von eingetrübten Wirtschaftsaussichten geprägt sein dürfte. Wir werden gestützt auf diese Beurteilung beschliessen, ob es weitere Massnahmen braucht, ob wir bereit und in der Lage sind, die Probleme mit den vorhandenen Mitteln zu lösen, oder ob es eine zusätzliche Verschuldung braucht und welches denn wirksame Mittel wären.
Der Bundesrat hat es bisher vermeiden können, den Bundeshaushalt zu verschulden; wir konnten bisher alle Massnahmen innerhalb der Schuldenbremse finanzieren. Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass das klug war. Gerade die massive Verschuldung von einigen Staaten, nicht nur in Europa oder in den USA, sondern auch anderswo, beunruhigt uns im Hinblick auf die späteren Auswirkungen bezüglich der Inflation. Wir meinen daher, dass die bisherige zurückhaltende Politik von Bundesrat und Parlament vorausschauend war, damit man eben auch nach der Krise nicht zusätzliche Schulden wird abbauen müssen. Deshalb werden wir diese Beschlüsse mit grosser Sorgfalt fassen.
Ich möchte noch kurz zur Weiterbildung kommen, welche die GPK auch noch zur Diskussion gestellt hat. Sie wissen, dass wir mit Artikel 64a der Bundesverfassung neu eine Grundlage haben, damit auch die Weiterbildung als Teil des gesamten Bildungsraums Schweiz anerkannt und entsprechend konzipiert wird. Entsprechend den vielen Aspekten des Begriffs der Weiterbildung hat sich bisher kein politischer Konsens über Ziele und Massnahmen des staatlichen Handelns herausgebildet. Es bestehen zwar grosse Erwartungen an künftige Weiterbildungsregelungen, denen aber ebensolche Befürchtungen gegenüberstehen. Der Bundesrat hat deshalb im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2008-2011 Vorbereitungsarbeiten für ein allfälliges Rahmengesetz in Auftrag gegeben. Der Grundlagenbericht dazu ist erarbeitet worden. Er enthält vor allem eine Auslegeordnung, die der begrifflichen Klärung dient und eine Übersicht vermittelt über alles, was heute auf Bundesebene im Bereich Weiterbildung bereits angeboten und finanziert wird. Es werden auch mögliche Handlungsfelder aufgezeigt, um zu einer einheitlicheren Sicht zu gelangen.
Es ist nun im Folgenden zu sagen - das hat der Bundesrat am 25. März 2009 in Kenntnisnahme des Weiterbildungsberichtes beschlossen -, dass wir als Erstes eine erweiterte Expertengruppe eingesetzt haben, welche die im Weiterbildungsbericht erwähnten Prüfpunkte bearbeitet, damit der Bundesrat in Kenntnisnahme des Berichts und der Empfehlungen der Expertengruppe die Eckpunkte eines weiteren Vorgehens festlegen kann. Die Expertengruppe bestand bisher aus BBT- und SBF-Vertretern und Vertretern der Erziehungsdirektorenkonferenz und der Wissenschaft; sie wurde nun durch Mitglieder aus der Finanzverwaltung, aus Weiterbildungskreisen und Vertreter der Sozialpartner ergänzt. Wir gehen davon aus, dass diese Expertengruppe ihren Bericht diesen Herbst verabschieden wird und dass der Bundesrat somit noch in diesem Jahr eine vertiefte Aussprache durchführen und allfällige Entscheide treffen kann.
Zu den Prüfungsthemen der Expertengruppe gehört vor allem auch eine systemische Klärung des Begriffes der Weiterbildung. Dieser ist heute in fünfzig Spezialgesetzen auf Bundesebene erfasst, in denen, wie wir festgestellt haben, der Begriff der Weiterbildung nicht immer denselben Handlungsumfang hat. Im Vordergrund steht vor allem die berufsorientierte Weiterbildung. Es gilt aber auch zu klären, wie Weiterbildungsabschlüsse an die formalen Bildungsabschlüsse im Tertiärbereich angerechnet werden können. Es gilt weiter zu prüfen, ob eine einheitliche Rechtsgrundlage für die einzelnen Förderinstrumente Sinn macht und nötig ist oder ob wir es bei den fünfzig Spezialgesetzen belassen können. Weiter gilt es auch abzugrenzen, in welchem Rechtsbereich Themen wie Transparenz, Durchlässigkeit, Qualität und internationale Anschlussfähigkeit der erworbenen Diplome zu regeln sind. Dies sind schwierige, sehr komplexe Themen, weshalb wir uns von den Erkenntnissen der Expertengruppe eine zusätzliche Klärung erhoffen. Sie fragten, was aufgrund des Berichtes und der Erklärungen der Expertengruppe zu beschliessen sei; dies wird der Bundesrat noch in diesem Jahr diskutieren.
Ich komme zu den in der Diskussion aufgeworfenen Fragen. Zur ersten Frage von Nationalrätin Goll bezüglich der Sparmassnahmen des Bundes: Wir halten es für ausserordentlich wichtig, dass sich die öffentliche Hand in dieser Situation antizyklisch verhält, d. h. ihrerseits die Staatsausgaben möglichst wie geplant aufrechterhält und nicht Kürzungen oder Einsparungen vornimmt. Es war auch eine unserer Botschaften an die Kantone, dass jetzt nicht aufgrund von Mindererträgen Sparprogramme an die Hand genommen werden sollten; denn das würde zweifellos die Konjunktur verschlechtern. Wir haben im ersten Quartal 2009 denn auch schon festgestellt, dass die öffentliche Hand mit über vier Prozent Wachstum ganz klar stabilisierend gewirkt hat, und das hat natürlich auch eine Arbeitsplatzrelevanz.
Die zweite Frage von Frau Goll betraf die Steuererleichterungen: Sie wissen, dass der Bundesrat die zwei Vorlagen im Bereich der Familienbesteuerung und der kalten Progression schon länger verabschiedet hat. Es ist Sache des Parlamentes, über den Inhalt und das Tempo dieser beiden Vorlagen zu entscheiden. Die Mehrwertsteuergesetzgebung befindet sich seit Längerem im Parlament. Das sind Entscheide, die in diesem Jahr auf parlamentarischer Ebene zu fällen sind.
Zu Nationalrat von Siebenthal: Ich bin sehr einverstanden mit Ihnen, wenn Sie sagen, dass die Situation der Milchbauern nach wie vor eine sehr angespannte ist. Ich habe mich schon mehrfach dazu geäussert und habe auch eingelenkt: Der Bundesrat hat zusätzliche 14 Millionen Franken bewilligt, damit jetzt vor allem dieser Butter- oder Milchpulverberg abgetragen werden kann. Aber es braucht kein ökonomisches Studium, Herr von Siebenthal, um Folgendes festzustellen: Wenn man die Milchmenge erhöht, wie das im letzten Jahr geschehen ist und leider weiterhin passiert, so ist klar, dass der Preis sinkt. Wir hoffen deshalb, dass die zuständigen Milchproduzenten- und Verwerterorganisationen es schaffen, in diesem Jahr punkto Milchmenge irgendeine Lösung zu finden, weil das der Hauptfaktor ist - natürlich neben dem starken Schweizer Franken und den Weltmarktpreisen -, der hier die Preise beeinflusst hat. Ich habe mehrfach gesagt, dass die Schweiz auch beim Milchpreis keine Preisinsel mehr ist. Die Volatilität in diesem Bereich, die sich vor allem in Europa ergibt, schlägt auch auf die Schweiz durch.
Wir haben aber ein grosses Interesse daran - das bestätigt der soeben veröffentlichte Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems -, weiterhin eine flächendeckende Produktion landwirtschaftlicher Nahrungsmittel zu gewährleisten. Wir setzen dafür, wie Sie wissen, auch jedes Jahr eine grosse Summe ein. Pro Betrieb sind es 60 000 Franken an Direktzahlungen. Wir wissen auch, dass dieses Einkommen vom Staat im Berggebiet noch wichtiger ist, weil dort natürlich auch die Bedingungen schwieriger sind. Der Bundesrat hat keine Absichten, das zu verändern. Weiter gehende Stützungen des Milchsektors, über die zusätzlichen 14 Millionen Franken, über die bereits vorhandenen 18 Rappen an Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen und über die Stützungen mit den Direktzahlungen hinaus, sind sicher nicht vorgesehen.
Miesch Christian · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Sie erwähnen immer wieder die vielen Expertengruppen zur Lösung der Probleme auch in Ihrem Bereich. Experten gibt es in allen Richtungen, und ihr Rat ist nicht immer das Gelbe vom Ei. Ist der Bundesrat ebenfalls in der Lage und willens, selbstständig Entscheide zu treffen?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ja, Herr Miesch, die von mir erwähnte Expertengruppe besteht, wenn Sie gut hingehört haben, aus Vertretern der Kantone und der Bundesverwaltung, ergänzt durch drei Personen von ausserhalb. Ich glaube, es kostet somit eben auch nicht alle Welt. Aber wir halten es für wichtig, bei diesen Fragen nicht nur die Verwaltung anzuhören, sondern eben auch Dritte. Wenn ich das nicht machen würde, wären Sie einer der ersten, der sagen würde: Wo bleibt denn die Wirtschaft? Diese Stimme muss auch gehört werden! Ich stimme Ihnen zu. Wir wollen immer auch die Meinung der Privaten anhören. Für uns sind das auch "checks and balances"; es geht darum herauszufinden, ob die Meinung der Verwaltung auch vor Fachmeinungen von Dritten standhält. Deshalb lohnt es sich, Expertenwissen einzuholen. Der Bundesrat ist weise, aber wir lassen uns auch gerne von Leuten beraten, die noch weiser sein wollen als wir.
Bigger Elmar · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, haben Sie den Butterberg nicht mitzuverantworten? Der Konsument wird nämlich angelogen, denn die Milch wird nicht mehr als Vollmilch verkauft, sondern der Fettgehalt wird auf 3,5 Prozent reduziert. Das hat der Bundesrat entschieden - nicht die Landwirte. Haben Sie dafür nicht die Mitverantwortung zu tragen?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich glaube, Herr Bigger, die erhöhte Milchproduktion ist wahrscheinlich nicht auf den Fettgehalt zurückzuführen. Es werden auch jetzt immer noch 7 Prozent mehr Milch produziert. Das ist ein Faktum; das bedaure ich für den einzelnen Milchbauern sehr. Er leidet nämlich am Schluss darunter, weil der Preis zusammenfällt. Das Problem mit dem Fettgehalt haben wir nicht erst seit dem letzten Sommer, das Problem mit der Milchproduktion hingegen hat sich seit dem letzten Sommer akzentuiert.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, in den Verhandlungen wegen der Bilanzreserve haben Sie gesagt, dass bei der WTO wahrscheinlich noch dieses Jahr ein Durchbruch erwartet werden könne. Woher haben Sie diese Information? Der Mediensprecher der WTO, Keith Rockwell, sagt nun nämlich, dieses Jahr seien keine Verhandlungen mehr geplant.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Der Mediensprecher wird Ihnen auch gesagt haben, oder Sie konnten es lesen, dass eine Ministerkonferenz einberufen wurde. Wir traktandieren an dieser Ministerkonferenz die ordentlichen Geschäfte und werden informell die Doha-Runde diskutieren. Es ist klar, dass im Vorfeld noch viele Arbeiten, viele Gespräche nötig sind, aber wir werden mit Sicherheit auch dort darüber sprechen. Das ist völlig klar.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Auch Sie locken mich wegen der Milch ans Pult. Das Land Tirol hat kürzlich verlauten lassen, dass eine mögliche Milchkontingentierung in der EU nichts für das Land Tirol sei, weil die Leute auf der Strecke bleiben würden. Die französische Regierung liess letzte Woche verlauten, dass Milch nicht mehr den natürlichen Marktgesetzen unterliege, sondern zu Dumpingpreisen weggehe, und dass es hier möglicherweise von Regierungsseite eine Segmentierung brauche. Wenn wir die Entwicklung bei uns anschauen: Haben Sie nicht auch das Gefühl, dass kleinere Betriebe - im Berggebiet, Familienbetriebe - auf der Strecke bleiben und dass es auch andere Instrumente braucht als einfach die freie Marktwirtschaft?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Nationalrat Aebi, Sie wissen, dass das Parlament die Milchkontingentierung schon lange aufgehoben hat. Wir setzen um, was schon lange vom Parlament beschlossen wurde. Es wurde ja auch verlängert, man hat dieses Übergangsregime noch bis Mai 2009 verlängert. Vielleicht war das sogar ein Fehler, aber es wurde vom Parlament so beschlossen. Wir setzen also um.
Sie wissen auch, dass in der Schweiz schon vor einem Jahr praktisch 80 Prozent der Milchbauern freiwillig aus der Kontingentierung ausgestiegen sind. Auch hier haben nicht der Bundesrat und nicht das Bundesamt für Landwirtschaft Druck ausgeübt, sondern das wurde freiwillig so beschlossen.
Nochmals: Ich glaube nicht, dass die staatliche Milchkontingentierung die Lösung ist, sondern man muss es organisieren. Bauern sind auch Unternehmer. Mindestens die Milchverwerterorganisationen sehen sich unternehmerisch. Deshalb traue ich ihnen zu, dass sie das noch in diesem Jahr fertigbringen und das ebenso gut können wie der Staat selber.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, ich bin Ihnen sicher für jede Unterstützung sehr dankbar, die Sie der Landwirtschaft zugestehen. Aber diese 14 Millionen Franken sind nicht nachhaltig; das hilft nur im Moment etwas. Meine Frage lautet: Wir haben im Moment in gewissen Gebieten einen Milchpreis von 49 Rappen - mit zunehmenden Kosten. Da sind Sie mir noch eine Antwort schuldig. Wie wollen wir die Milchproduktion in diesen dezentralen Hügel- und Berggebieten noch erhalten? Wenn das längere Zeit so weitergeht, wird die Milchproduktion austrocknen. Das kann nicht im Sinne der Politik sein. Sind Sie nicht auch der Meinung - auch wenn wir das hier so beschlossen haben -, dass wir heute, da die Situation so dramatisch ist, wieder andere Entscheide treffen müssen, damit wir die Situation der Milchbauern verbessern können?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Zum Milchpreis und zu diesem hausgemachten Problem habe ich mich ja jetzt geäussert.
Zum zweiten Punkt Ihrer Frage: Es ist richtig, dass die Kosten in der Schweiz für viele Produzenten höher sind als etwa in den Nachbarstaaten; deshalb hat der Bundesrat ja auch die Arbeitsgruppe Begleitmassnahmen eingesetzt. Sie wird sehr viele Vorschläge unterbreiten, wo in der ganzen Produktionskette Kosten gesenkt werden könnten respektive wo die Schweiz teurere Installationen hat als etwa Tirol, Österreich, Holland usw. Wir werden diesen Bericht der Arbeitsgruppe - er ist wahrscheinlich Ende dieses Monats fertig - im Juli publizieren. Dann beginnt der politische Diskurs: Wo können wir ansetzen? Das geht vom Bauwesen über den Maschinenpark, der vielleicht besser ausgelastet werden könnte, hin zu anderen Bereichen, in denen das Kostenniveau tatsächlich höher ist. Das ist genau die Grundlage für diese Diskussion. Ich lade Sie gerne ein, sich dann aktiv daran zu beteiligen.
Verfahrensbeitrag
Departement für auswärtige Angelegenheiten/Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département des affaires étrangères/Département de la défense, de la protection de la population et des sports
Rossini Stéphane · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Au nom de la Commission de gestion, je rapporte ici sur le Département fédéral des affaires étrangères. Dans le cadre de ce département, la commission s'est concentrée sur les deux objectifs principaux suivants lors de sa rencontre avec Madame la conseillère fédérale Calmy-Rey et de la discussion du rapport du Conseil fédéral: l'objectif 3 relatif à l'engagement de la Suisse en faveur de la paix, des droits de l'homme et du droit international humanitaire, considéré par le Conseil fédéral comme étant partiellement atteint, et l'objectif 8 relatif à l'intégration de la direction de Présence Suisse dans le DFAE, considéré lui comme étant atteint.
S'agissant de l'objectif 3, l'engagement de la Suisse en faveur de la paix, il a retenu notre attention sur le point spécifique concernant la participation de la Suisse à la présence civile au Kosovo. En effet, le Conseil fédéral considère que cette participation a atteint un niveau significatif, notre pays ayant déployé au cours de l'année quatorze ressortissants au sein du Bureau civil international et de la mission européenne EULEX.
De plus, il importait pour la commission de porter un regard sur la question du Kosovo après la déclaration d'indépendance, notamment sous l'angle de la question sensible des migrations et des collaborations entre le DFJP et le DFAE. La commission a dès lors partagé les préoccupations fondamentales de Madame la conseillère fédérale Calmy-Rey sur la nécessité que le Kosovo soit réellement un Etat de droit, respectant les minorités et capable d'un fonctionnement correct. Dans cette perspective, il convient de relever le rôle central de la communauté internationale au sein de laquelle notre pays a joué un rôle actif. Sans une démarche inscrite dans une perspective de collaborations internationales, il serait illusoire de mettre en place les conditions d'une situation institutionnelle et politique adéquate dans ce pays.
Concrètement, l'action de la Suisse s'est caractérisée par l'envoi d'experts auprès de l'autorité administrative du Kosovo, experts compétents et appréciés. Relevons que c'est d'ailleurs un Suisse qui est responsable de l'unité chargée de la protection des minorités dans l'autorité administrative du Kosovo, ainsi que de la décentralisation et de la protection des biens culturels. La mise à disposition d'experts de police pour lutter contre le crime organisé et pour assister les autorités douanières concrétise aussi cette action de la Suisse, de même qu'un modeste soutien financier direct à l'autorité administrative.
Par ces différents financements, notre pays entend contribuer à l'existence d'un véritable Etat de droit et à la stabilité du pays, voire de la région. En termes financiers, le montant total des investissements de notre pays se monte à quelque 70 millions de francs par année, dont 40 millions de francs pour la Swisscoy, le reste étant destiné à des programmes humanitaires.
S'agissant plus particulièrement des questions de migration, nous relevons qu'une meilleure collaboration entre le DFAE et le DFJP a été instituée, notamment par des mesures de coordination. Celles-ci concernent plus particulièrement l'Erythrée et la Somalie, les deux pays d'où viennent les principaux flux migratoires en direction de la Suisse. Ces collaborations visent de toute évidence à renforcer le pilotage des actions de la Suisse et à accroître leur pertinence et leur efficacité. Elles sont évidemment dignes d'être soutenues.
Quelques mots maintenant sur l'objectif 8, "Intégration de la direction de Présence Suisse dans le DFAE". La commission a souhaité aborder cette question en raison de la modification apportée par le Conseil fédéral à l'ordonnance sur la promotion de l'image de la Suisse à l'étranger, en fait "ordonnance sur la communication internationale", approuvée par le Conseil fédéral le 12 décembre 2008. Par ailleurs, le traitement de cette problématique s'est inscrit dans le contexte sensible de la crise économique et de ses conséquences sur l'évolution du secret bancaire et des difficultés rencontrées par l'UBS aux Etats-Unis. L'image de la Suisse ayant manifestement été écornée sur la scène internationale au cours de ces derniers mois, ce thème a gagné en importance et en pertinence. C'est la raison pour laquelle il nous a paru important d'en discuter de manière approfondie.
De plus, cette discussion comporte une dimension dynamique et prospective, puisque depuis le 1er janvier 2009 Présence Suisse est intégrée au secrétariat général du DFAE. La commission a ainsi pu apprécier les mesures prises par le DFAE s'agissant à la fois des processus décisionnels concernant le fonctionnement de Présence Suisse, du mandat de communication internationale attribué à Présence Suisse, du projet de communication pour les Etats-Unis, notamment en ce qui concerne les activités de lobbying en direction des milieux influents susceptibles d'être utiles pour défendre la position de la Suisse, de la coordination de la communication entre les différents acteurs que sont Swisshouse, Swissnex, le consulat général à New York et l'ambassade, et enfin du projet de communication pour l'Allemagne.
La discussion sur la problématique de la communication a également permis à Madame Calmy-Rey, conseillère fédérale, d'exprimer son point de vue critique sur la communication de nos ambassadeurs en cette période particulièrement agitée, de mettre en évidence la nécessité de renforcer notre communication en direction d'Israël et d'évoquer aussi la question des moyens à disposition de Présence Suisse, car ils sont une clé du succès de la communication.
Voilà les différents éléments que nous souhaitions relever ici parmi le contenu vaste et fort intéressant du rapport de gestion 2008 du Conseil fédéral dans la partie relative au DFAE. La commission est satisfaite des discussions qui ont eu lieu et des approfondissements qui lui ont permis de cerner au mieux la conduite de ces dossiers sensibles et importants pour notre pays.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
In seinem Geschäftsbericht zeichnet der Bundesrat ein überwiegend positives Bild von der Umsetzung und Erfüllung des Zieles 7, welches die allgemeine Vorgabe für die Sicherheitspolitik im Jahr 2008 beschreibt. Diese allgemeine Aussage wird im Detailbericht bekräftigt, in dem die Realisierung oder die Teilrealisierung von insgesamt 20 Zielen kommentiert wird. Dabei fällt auf, dass 10 Ziele ganz, 7 überwiegend und 3 teilweise als realisiert betrachtet werden. Für die GPK stellt sich die Frage, ob diese interne Betrachtung des Bundesrates auch tatsächlich der Realität entspricht und ob unsere Armee in Tat und Wahrheit in der Lage wäre, ihren verfassungs- und gesetzmässigen Auftrag auszuführen.
Anlass zu dieser kritischen Fragestellung hat insbesondere die vom VBS installierte Internet-Mängelliste gegeben. Wenn wir den aktuellen Stand betrachten, stellen wir fest, dass einige Dutzend Mängel gemeldet und dem Vernehmen nach zum Teil auch schon behoben wurden. Ohne dass man dieser Liste und damit der Methode ein allzu grosses Gewicht geben will, darf man immerhin festhalten, dass es um die Einsatzbereitschaft der Armee vermutlich auch schon besser bestellt war.
Ins Gewicht fallen bei dieser Betrachtung insbesondere die nach wie vor grossen Unsicherheiten in der Logistik. Es war vermutlich ein strategischer Fehlentscheid, die logistischen Kapazitäten bei der Umsetzung der andauernden Reformschritte herunterzufahren, ohne gleichzeitig eben auch den Um- und Aufbauschritt zu forcieren. Es kommt dazu, dass wahrscheinlich nicht nur die Kapazitäten ungenügend sind, sondern auch gewichtige organisatorische Mängel über die letzten Jahre hinweg nicht immer behoben wurden. Betroffen sind auch kostspielige Güter, beispielsweise das 700 Millionen Franken teure Führungsinformationssystem Heer aus dem Rüstungsprogramm 2006, das immer noch in grossen Mengen palettiert in einer Lagerhalle in Thun ruht.
Anlässlich der Aussprache der GPK mit Ihnen, Herr Bundesrat Maurer, war denn auch die Frage der Einsatzbereitschaft der Armee das zentrale Thema. Die offene Art der Information, wie sie der Chef VBS an den Tag gelegt hat, wird von der GPK ausdrücklich begrüsst. Das erleichtert in Zukunft die Zusammenarbeit und schafft auch entsprechend Vertrauen. Armee XXI ist die grösste je in der Schweiz vorgenommene Reform; nichtsdestotrotz - das gilt es anerkennend festzuhalten - wurden bis dato alle Aufträge erfüllt und Leistungen erbracht. Trotzdem stellt die GPK die Frage, wie viel Arbeit in der nahen Zukunft zu leisten ist und wie viel Zeit und Geld es braucht, um die Gewähr zu haben, dass auch bei einer raschen und unvorhersehbaren grossen Beanspruchung die Einsatzbereitschaft der Armee tatsächlich gewährleistet ist.
Herr Bundesrat, Sie haben am 30. März 2009 in einem Referat gesagt: "Es reicht nicht, wenn wir uns nur auf die wahrscheinlichsten und bequemsten Szenarien vorbereiten. Wir müssen auch für das gefährlichste Szenario gewappnet sein, und das sind wir nur, wenn wir über eine Armee in einem einsatztauglichen Zustand verfügen." Dieses Zitat wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Die GPK wird schon bald Gelegenheit haben, sich mit Ihnen darüber vertieft zu unterhalten.
Lassen Sie mich zum Schluss auf zwei spezielle Ereignisse des letzten Jahres eingehen. Die GPK hatte den Auftrag, die Umstände der Wahl von Roland Nef zum CdA unter die Lupe zu nehmen. Unsere sechs damals an den Bundesrat gerichteten Empfehlungen fanden beim Bundesrat sehr wohl Beachtung. Wir stellen fest, dass fünf davon bereits umgesetzt sind oder sich im entsprechenden Prozess befinden. Auch darüber werden wir uns mit Ihnen in der Kommission gerne unterhalten.
Schliesslich zu einem erfreulichen Kapitel: Dank der Mithilfe von wesentlichen Teilen der Armee konnte der grösste Sportanlass des letzten Jahres, die Euro 2008, gut realisiert werden. Dafür und für alle anderen Arbeiten verdienen die Armee und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS ein Dankeschön.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zuerst möchte ich mich zum EDA äussern, und zwar wie folgt: Die Wahrnehmung der Aussenpolitik der Schweiz war in den vergangenen Jahren leider nicht immer positiv zu bewerten. Ich möchte das aufgrund von zwei grossen Ereignissen schildern. Das eine wurde schon vom Kommissionssprecher angesprochen. Die Anerkennung von Kosovo im Februar 2008 war auch hierzulande heftig umstritten. Die Stellung von Serbien wurde durch die Unabhängigkeit der Provinz Kosovo international nicht besser, und das gab und gibt bis heute zu Diskussionen Anlass. Serbien hat Kosovo bis heute noch nicht anerkannt. Die USA haben Serbien gar Bedingungen gestellt, wenn es um die IWF-Hilfen geht. Die Bedingung heisst klipp und klar: Serbien kriegt nur Hilfe, wenn Kosovo anerkannt wird.
Die Probleme in der Region Kosovo wurden aber auch im Geschäftsbericht des Bundesrates angesprochen, und zwar immerhin im Abschnitt "Bericht über die Bedrohungslage". Dort wird geschrieben: "Die Entwicklung im Bereich des ausländischen politisch motivierten Gewaltextremismus in der Schweiz ist abhängig von den Entwicklungen im jeweiligen Herkunftsland. Die Unabhängigkeit des Kosovo und deren Anerkennung auch durch die Schweiz führten zu keinen nennenswerten Zwischenfällen unter den serbischen und kosovo-albanischen Diasporagemeinschaften in der Schweiz." Immerhin; offenbar ist in der Schweiz diese Veränderung positiv verlaufen. Ich möchte an dieser Stelle aber trotzdem die UCK-Gelder erwähnen, welche problematische Beziehungen zum neuen Staat Kosovo geschaffen haben.
Sehr zu begrüssen ist aber die Hilfe der Schweiz in Kosovo selber. Die Hilfe vor Ort gilt es zu unterstützen, was auch den Konnex zum VBS schafft. Eine Frage in diesem Bereich möchte ich dennoch stellen: Wie werden - da die Provinz Kosovo jetzt als unabhängig erklärt wurde - die Rückführungen politischer Flüchtlinge aus der Schweiz nach Kosovo gehandhabt bzw. wie wird die Asylpolitik mit dem Kosovo neu gestaltet? Ich sage es ganz offen: Als Bürger der Schweiz hat mich die frühe Anerkennung von Kosovo durch die Schweiz ohne Bedingungen sehr berührt, insbesondere unter Berücksichtigung der Neutralität unseres Landes.
Zum zweiten Ereignis: Da möchte ich auf einen Punkt zu sprechen kommen, der auch international immer wieder gross diskutiert wird. Es gab in den vergangenen Jahren zwei Treffen mit dem iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinejad mit Regierungsmitgliedern der Schweiz. Man muss leider feststellen, dass bei beiden Treffen Bildmaterial entstanden ist, das in der ganzen Welt einprägsam - negativ einprägsam - publiziert wurde. Leider war die Regierung nicht daran interessiert, diese positive Propaganda für einen Staatspräsidenten, der immerhin in atomaren Fragen, aber auch in Fragen von Menschenrechten international isoliert ist, zu verhindern. Die wahren Inhalte dieser Treffen wurden durch dieses Bildmaterial leider in den Hintergrund manövriert.
Es ist problematisch, einfach so mit Regierungspräsidenten bzw. Staatspräsidenten aus Iran oder Nordkorea auf einem Foto zu posieren. Dieser Tatsache wird meines Erachtens im Bundesrat viel zu wenig Beachtung geschenkt. Ich möchte von der Aussenministerin wissen, wie man in Zukunft mit solch heiklen - wirklich sehr heiklen - Staatsbesuchen umzugehen gedenkt. Gibt es Richtlinien? Gibt es Protokolle, welche solche Staatstreffen umschreiben bzw. umreissen? Für mich ist es wichtig, dass man als neutrales Land zu den wichtigen aussenpolitischen Beziehungen Sorge trägt.
Zum VBS: Unter dem Ziel 1, Weiterentwicklung des Departementes zum Sicherheitsdepartement, wird beschrieben, dass dieses Ziel "teilweise realisiert" sei. Es seien Lösungen gefunden worden; der Bundesrat habe über das weitere Vorgehen entschieden, und die erforderlichen Anpassungen im organisatorischen Bereich für das Sicherheitsdepartement seien vollständig abgeschlossen. So weit, so gut. Ich frage provokativ: Wie weit ist die Umsetzung dieses Sicherheitsdepartemtentes wirklich gediehen? Mir ist aufgefallen, dass auch in der ständerätlichen Debatte zum Geschäftsbericht des Bundesrates dieses Thema angesprochen wurde.
Gerade das Ziel der besseren Koordination zwischen Kantonen, Gemeinden und Bund im Sicherheitsbereich ist sicher positiv zu bewerten. Der Nationalrat will ja gerade eine vermehrte Zusammenarbeit mit den Kantonen im Sicherheitsbereich. Wir haben letzte Woche im Rahmen der Plenumsdebatte über die Sicherheit eine Motion angenommen, mit der wir die zivilen Polizeikräfte und die nationale Sicht im Sicherheitsbereich stärken wollen; denn Unterbestände und Überstunden im Polizeibereich gehen immer zulasten der Sicherheit, wie wir das leider immer wieder eins zu eins erleben müssen. Es ist daher klar - der Nationalrat hat diesen Willen kundgetan -, dass wir eine Offensive im Vollzug bzw. an der Front machen müssen. Die Bestrebungen in diesem Bereich des VBS sind zu begrüssen. Ich möchte auch hier anfragen, wie der Stand ist.
Die Zusammenführung des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) und des Schweizerischen Nachrichtendienstes (SND) per 1. Januar 2009 ist sehr zu begrüssen, wenn es eben um das ganze Sicherheitsdepartement geht. Direktor Markus Seiler, der unter uns weilt, hat bereits am 1. Mai sein neues Amt angetreten, und wir wünschen ihm natürlich einen guten Start.
Uns ist Folgendes aufgefallen: Wenn es um das Sicherheitsdepartement geht, wird die Zusammenführung des DAP und des SND zum gesamtheitlichen Sicherheitsdienst der Schweiz immer als erstes Argument vorgebracht. Es ist auffällig, dass auch bei einer kürzlich beantworteten Interpellation sofort dieser Zusammenschluss genannt wurde, um das Sicherheitsdepartement als beinahe umgesetzt darzustellen. Ich frage, wie weit diese Reorganisation wirklich fortgeschritten ist. Die angesprochene Entwicklung der Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird hier ein entscheidender Punkt sein.
Weiter ist angesprochen worden - auch vom Kommissionssprecher deutscher Sprache, von Herrn Lustenberger -, dass insbesondere beim Führungsinformationssystem (FIS), wo ich selber als Angehöriger der Armee im Range eines Soldaten tätig bin, Nachholbedarf besteht. Das FIS ist ja das Instrument, um eine gemeinsame Informationsplattform mit den Kantonen, den Gemeinden, den zivilen Behörden und den Armeebehörden sicherzustellen. Wie ist der Stand der Dinge? Das C4Istar bzw. das FIS des Bundes wird massgebend dazu beitragen, dass in Zukunft die Krisenresistenz bzw. die Reaktion auf Krisen massiv verbessert wird. Der Wille zur Schaffung eines Sicherheitsdepartementes ist im Parlament sehr gross, und wir möchten wissen, wie es vorwärtsgeht.
Jetzt noch ein kurzes Statement zum Start von Herrn Maurer im Bundesrat: Herr Maurer ist im Bundesrat sehr gut gestartet, und ich gratuliere ihm zu diesem Start. Trotzdem möchte ich eine kritische Frage stellen. Man sieht, dass bei ihm die Öffentlichmachung der Probleme der Armee sehr stark im Zentrum steht, was zu folgender Frage Anlass gibt: Es wurde eine Mängelliste für die Armee ins Internet gestellt. So etwas kann sich die Schweiz nur leisten, weil die Bedrohungslage überhaupt nicht akut ist, sodass diese Mängel - offen gesagt - ausserhalb der Schweiz niemanden interessieren. Wenn ich als ausländischer Militärexperte die Armee eines anderen Landes durchleuchten würde und auf dem Internet eine Mängelliste für diese Armee fände, wäre das für mich ein sehr heisses Dokument, das ich gerne zu mir nähme. Wie sehen Sie das punkto strategischer, militärischer Interessen und der Landesinteressen? Ich persönlich finde dies nicht ganz unheikel.
Lassen Sie mich noch eine generelle Bemerkung machen: Wir haben in der Finanz- und Wirtschaftskrise gesehen, dass es wichtig ist, dass die Landesregierung eine klare Organisation hat - Stichwort Sicherheitsdepartement, Stichwort Bildungsdepartement. Es braucht im Bundesrat und in der Verwaltung sichtbare Ansprechpartner, die in Krisen als erste Anlaufstellen definiert sind. Nur so kommt unser Land vorwärts.
Ich möchte mit einem Wunsch abschliessen: Der Bundesrat sollte wieder vermehrt als Team agieren. Der Bundesrat wird national wie international nur wahrgenommen, wenn die Teamleistung stimmt. Regieren bedeutet für mich persönlich, dass das Heft gemeinsam in die Hand genommen wird, und das sind im Fall des Bundesrates vierzehn Hände. Ich möchte zudem dazu animieren, die etwas verkrusteten Strukturen aufzubrechen bzw. die Diskussions- und Streitkultur in der Landesregierung zu verbessern.
Miesch Christian · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich bin Mitglied der Subkommission VBS. Meine generellen Bemerkungen richten sich auf diesen Bereich, und auch die generelle Frage richte ich an den Chef VBS.
Im Geschäftjahr 2008 ist im VBS - wir wissen es - unheimlich viel passiert: neuer Departementschef, neuer Chef der Armee, Entwicklungsschritt 2008-2011, Affäre Schmid/Nef usw. Eine Reform folgt der anderen. Gemäss Geschäftsbericht wurden seitens des Bundesrates 23 Ziele verfolgt, zu denen Stellung bezogen wurde: Weiterentwicklung des Departementes, Weiterentwicklung der Armee, Ressourcenkonferenz, Informatikplanung usw. Es fällt auf, dass zu vielen Bereichen nicht einfach "realisiert", sondern "überwiegend realisiert" oder "noch nicht realisiert" steht, mit anderen Worten: Es ist noch einiges offen. Während der Aussprache mit dem neuen Departementschef über diese Ziele konnten wir, wie auch schon Kollege Ruedi Lustenberger erwähnt hat, befriedigt feststellen, dass uns Bundesrat Ueli Maurer offen und mit viel Vertrauen gegenüber der Kommission Red und Antwort gestanden hat. Wir werden seitens der Subkommission auch im laufenden Jahr die weitere Entwicklung im VBS kritisch begleiten.
Und nun meine generelle Frage: Herr Bundesrat Maurer, sind Sie zuversichtlich, dass Sie die für unsere Armee gesteckten Ziele erreichen?
Wyss Brigit · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion
Ich äussere mich in diesem zweiten Block zum neuen Sicherheitsdepartement. Die Grünen stehen der Bildung eines Sicherheitsdepartementes nach wie vor ablehnend gegenüber und verfolgen die Zusammenlegung der Dienste für Analyse und Prävention mit dem strategischen Nachrichtendienst im VBS sehr kritisch. Wir sind nach wie vor überzeugt davon, dass dieses Sicherheitsdepartement weder staatspolitischen noch rechtsstaatlichen Ansprüchen zu genügen vermag. Im Gegenteil: Im neuen Sicherheitsdepartement wird es zu einer bedenklichen Machtkonzentration kommen, und es stellt sich schon heute unter anderem die Frage, ob so beispielsweise die jetzige Oberaufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation überhaupt noch adäquat ausgeübt werden kann. Eine funktionierende Oberaufsicht ist aber, wie wir aus der Vergangenheit und auch im Zusammenhang mit aktuellen Fällen wissen, von zentraler Bedeutung. Weiter ist es fraglich, ob für die Tätigkeit des neuen Sicherheitsdepartementes die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind. Die Grünen sind klar der Meinung, dass das nicht der Fall ist, und erwarten vom Bundesrat, dass er dem Parlament die nötigen gesetzlichen Anpassungen unterbreitet.
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2008 beschlossen, "die Regierungstätigkeit mit der geltenden Gliederung der Departemente bzw. ihrer bisherigen Zusammensetzung weiterzuführen". Gestützt auf umfassende Abklärungen und intensive Beratungen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine Reform der departementalen Gliederung keinen entscheidenden Mehrwert schaffen kann, ausser, wie dargelegt, im Bereich Sicherheit. Die Grünen bezweifeln das und werden sich deshalb nicht scheuen, diesen in Aussicht gestellten Mehrwert auch immer wieder nachzufragen.
Wir werden die Entwicklung des Sicherheitsdepartementes auch im Hinblick auf die Einhaltung von staatspolitischen Grundsätzen genau verfolgen. Wir wollen keine Militarisierung der Sicherheit, und wir erachten die Ansiedelung dieses neuen Sicherheitsdepartementes im VBS als bedenklich. Im Gegensatz zu meinem Vorvorredner, der sich vor allem um die Umsetzung sorgt, sorgen wir uns darum, dass wir uns mit diesem Sicherheitsdepartement auf staatspolitisches und rechtsstaatliches Glatteis begeben.
Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf
Tout d'abord, j'adresse mes remerciements aux rapporteurs.
La politique étrangère de la Suisse jouit d'une grande crédibilité dans le monde. Et sur le plan international, nous avons des bonnes relations avec l'ensemble des pays de la planète en vertu du principe d'universalité, qui n'est pas un principe que nous appliquons depuis peu, mais qui est un principe ancien et traditionnel des relations de la Suisse avec le monde extérieur. Et au surplus, nous avons développé un bon réseau de relations avec le monde entier.
Pour ce qui concerne les relations entre la Suisse et l'Iran, permettez-moi de dire ceci. La Suisse représente les intérêts des Etats-Unis à Téhéran, en Iran, et par ailleurs le président iranien était en visite dans la Genève internationale pour participer à une conférence internationale; il a demandé à être reçu par le président de la Confédération. Il était donc normal que cette demande reçoive une réponse positive.
Pour ce qui concerne le Kosovo et en particulier la question de la migration: le Kosovo est un pays important pour la politique migratoire de la Suisse. La Suisse s'est déjà engagée dans le domaine de la migration avec le Kosovo avant son indépendance, par exemple avec un programme d'aide au retour élaboré et mis en oeuvre en collaboration avec le Département fédéral de justice et police. Un expert pour les questions migratoires a été mis à disposition de l'administration kosovare en 2007 et la Suisse est en train d'établir un partenariat migratoire avec le Kosovo. Une proposition de Memorandum of Understanding pour établir ce partenariat migratoire a été transmise au gouvernement kosovar en février 2009, lors d'une mission conjointe du Département fédéral de justice et police et du Département fédéral des affaires étrangères. Notre ambassade fournit, je vous l'ai dit, notamment par l'attaché migratoire sur place, un soutien important dans l'élaboration du partenariat migratoire et la Suisse y contribue entre autres avec un engagement en faveur de la protection des minorités au Kosovo.
J'ajouterai encore un mot sur le Kosovo. La Suisse n'a pas reconnu précocement le Kosovo: elle l'a reconnu en même temps que la majorité des pays de l'Union européenne; elle a été le trentième pays à reconnaître l'indépendance du Kosovo. Cette reconnaissance n'a pas entaché nos relations extérieures puisque nous avons de très bonnes relations avec la Serbie, dont le ministre des affaires étrangères est venu en Suisse récemment, et nous recevrons son homologue russe bientôt, ici à Berne.
S'agissant de la confiance accordée par la Russie à la Suisse: elle est bonne et importante puisque nous avons été chargés de représenter les intérêts russes en Géorgie récemment encore.
Maintenant, je voudrais dire encore un mot concernant un sujet qui a été développé par le rapporteur, Monsieur Rossini, sur Présence Suisse. Vous l'avez dit, Monsieur Rossini, depuis le 1er janvier 2009 Présence Suisse est intégrée au secrétariat général du DFAE. L'intégration et la simplification des processus décisionnels que cela génère s'avèrent positifs, en particulier parce que, avec l'intégration au Département fédéral des affaires étrangères, la communication internationale est davantage en prise directe avec la politique du Conseil fédéral. L'intégration dégage des synergies dans la communication de l'organisation: grâce aux ressources qui ont été libérées, il est maintenant non seulement possible, mais il est aussi nécessaire, et cela sera faisable, d'intensifier le monitoring de l'image de la Suisse à l'étranger.
Cette analyse est d'importance majeure pour la nouvelle mission que le Conseil fédéral a assignée à la communication internationale dans les situations où l'image de la Suisse est menacée ou lorsque la Suisse traverse une crise.
Présence Suisse assume également des fonctions de coordination que remplissait la Commission Présence Suisse; cette coordination est aujourd'hui maintenue. Premièrement, la collaboration avec des partenaires se poursuit comme par le passé, selon les cas et en fonction de l'activité et des thèmes, mais plus particulièrement quand la Suisse participe à une exposition internationale ou aux Jeux olympiques, par exemple, le DFAE assumant alors la direction des projets.
Deuxièmement, différentes réunions de coordination ont eu lieu ce printemps avec des organisations partenaires de la communication internationale, notamment Pro Helvetia et l'OSEC. Cet automne, le DFAE invitera les principales organisations partenaires à une véritable séance de coordination.
Encore une fois, merci aux rapporteurs.
Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, im Zusammenhang mit der Interessenvertretung der Schweiz für die USA in Iran möchte ich Sie fragen: War denn Ihr dortiger Auftritt im Schleier ein Ergebnis positiver Absprache mit den USA?
Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf
Je vois que Monsieur Schlüer est passionné par des questions de voile. J'ai déjà eu l'occasion de le dire à plusieurs reprises, Monsieur Schlüer: le port d'un voile est obligatoire pour les femmes en Iran. Et les hauts-commissaires des Nations Unies aux droits de l'homme qu'ont été successivement Mary Robinson et Louise Arbour l'ont également porté lors de leur voyage en Iran.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich nehme zu den aufgeworfenen Fragen gerne Stellung. Vorab möchte ich aber festhalten, dass die Armee im Alltag trotz der Schwierigkeiten des letzten Jahres - personelle Turbulenzen, schwere Unfälle - gut funktioniert hat. Immerhin wurden durch unsere Miliz 6,5 Millionen Diensttage geleistet. Das ist eine Leistung, die in einer Art und Weise erbracht wurde, die Dank verdient. Die Bürgerinnen und Bürger in Uniform haben Hervorragendes geleistet.
Nun gibt es aber auch Probleme in unserer Armee, und ich möchte die entsprechenden Fragen beantworten. Vorab müssen wir festhalten, dass wir mitten im grössten Reformprozess unserer Armee stehen. Das Tempo dieser Reformen hat zu einem eigentlichen Reformstau geführt. Ich vergleiche das immer mit einem Trichter, bei dem unten nicht mehr so viel herauskommt, wie man oben hineinfüllt. Etwa in dieser Situation befindet sich die Armee.
Zur Frage der Einsatzbereitschaft: Wir haben hier materielle Probleme, das ist ganz offensichtlich. Sie sind zum Teil politisch gewollt, weil wir nicht mehr flächendeckend Güter beschaffen. Konkret heisst das, dass wir zurzeit kurzfristig etwa einen Viertel der Infanteriebataillone mit Kollektivmaterial und Fahrzeugen ausrüsten können. Bei den Panzern, der Artillerie und bei den Fliegern ist der Ausrüstungsgrad höher, nahe bei 100 Prozent. Aber das war so gewollt. Wir haben einen Aufwuchskern, und wir können effektiv einen Viertel der Truppe ausrüsten. Jetzt stellt sich die Frage, ob das angesichts der Bedrohung genügt. Das Parlament hat diese Frage vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Armeereform bejaht. Dieser tiefe Ausrüstungsgrad führt aber dazu, dass das Material überdurchschnittlich stark beansprucht wird. Wir fassen beispielsweise am Freitag 1000 Fahrzeuge zurück und müssen sie am Montag der nächsten Truppe zur Verfügung stellen. Wenn Mängel auftauchen, dann genügen Samstag und Sonntag oft nicht, um sie alle zu beheben. Das ist eine Tatsache; dagegen kämpfen wir, und wir haben auch Fortschritte erzielt, aber wir sind nicht so weit, dass wir die materielle Ausrüstung der Armee in allen Punkten und jederzeit gewährleisten können.
Von den weiteren Problemen ist vorab die Führungsunterstützung, die ganze EDV, zu nennen. Wir haben in der Armee heute rund 600 verschiedene Software-Programme und über 2000 verschiedene Software-Applikationen, die zu bewältigen sind. Das stellt uns vor gewaltige Probleme. Hier ist auch FIS Heer betroffen, ein relativ komplexes System, das wir ab dem nächsten Jahr bei der Truppe einführen werden. Aber das Zusammenführen dieser ganzen Informatik beansprucht sehr viel Zeit. Wir brauchen schätzungsweise fünf Jahre, um diesen Reformstau im Bereich der Führungsunterstützung, der Informatik der Armee, zu entwirren. Das ist etwa die Zeit, die wir brauchen, um diese Systeme kompatibel und einsatzfähig zu machen. Das heisst konkret, dass wir auch auf geplante Projekte verzichten und andere weiter hinausschieben. Priorität haben bei uns die Logistik, die Materialbewirtschaftung und FIS Heer, das Sie angesprochen haben.
Im Bereich von Istar, also der Weiterentwicklung der Informations- und Führungssysteme, werden wir in Zukunft auf gewisse Projekte verzichten müssen, weil wir nicht in der Lage sind, sie zeitgerecht zu installieren und die Systeme auch zu unterhalten. Hier sind wir an der Arbeit und können Sie später darüber informieren.
Zum Bereich der Logistik: Auch hier besteht ein Problem, das Sie aus den Medien kennen. Es sind eigentlich drei Punkte, die uns Probleme und Sorgen bereiten. Der eine betrifft die fehlende Infrastruktur, die Logistikzentren, die noch nicht gebaut sind. Hier werden Ihnen mit der Immobilienbotschaft die ersten Kredite unterbreitet. Der zweite Punkt betrifft die EDV. Es ist vorgesehen, das Material mit EDV zu bewirtschaften. Auch hier brauchen wir einige Jahre, um ein recht komplexes System umzusetzen, und auch hier rechnen wir damit, dass wir etwa fünf Jahre brauchen, bis diese Logistik wirklich funktioniert. Das zeigt die Komplexität dieses Bereiches. Der dritte Punkt betrifft das Personal. Zum einen hat man zu rasch und zu früh mit dem Abbau begonnen, zum anderen haben wir nicht überall die richtigen Leute. Ein Leiter eines Logistik-Centers hat mir gesagt, wenn er die Leute auf EDV umschulen möchte und er von der Maus spreche, dann schaue man zuerst einmal unter den Tisch. Das mag leicht übertrieben sein, aber es ist ein Problem, Leute, die jahrelang mit Papier und Schreibblöcken gearbeitet haben, auf ein komplexes EDV-System umzuschulen. In diesen Bereichen sind wir an der Arbeit. Wir sind daran, eine Auslegeordnung der Probleme zu machen, zu etappieren, zu streichen, zu verzichten und das andere umzusetzen. Rechnen Sie mit ungefähr fünf Jahren, bis dieser Reformprozess abgeschlossen ist.
Zur Frage des Sicherheitsdepartementes: Hier hat der Bundesrat ja 2008 beschlossen, kein eigentliches Sicherheitsdepartement zu schaffen. Er hat lediglich die Zusammenführung der Nachrichtendienste beschlossen, aber auf weitere Zusammenschlüsse verzichtet. Meiner Meinung nach ist es falsch, von einem Sicherheitsdepartement zu sprechen. Die Nachrichtendienste wurden auf den 1. Januar 2009 administrativ zusammengeführt. Wir haben jetzt per 2010 den Direktor bestimmt. In diesem Jahr findet die räumliche Zusammenführung statt, damit insbesondere in Bezug auf die Nachrichtenauswertung entsprechende Synergien genutzt werden können, und ab 1. Januar 2010 wird der Nachrichtendienst des Bundes operativ tätig sein. Wir werden diese Ziele erreichen. Wir sind meiner Meinung nach auf gutem Weg.
Nicht zum VBS gehört beispielsweise das Schweizerische Grenzwachtkorps (GWK). Auch das ist ein Sicherheitsinstrument. Nicht zum VBS gehört das Fedpol, das Bundesamt für Polizei. Hier hat der Bundesrat einen Halt beschlossen. Von einer Militarisierung der Sicherheit kann man in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach also nicht sprechen. Es gibt dann auch immer noch den Militärischen Nachrichtendienst innerhalb der Armee. Das einzige, das stattgefunden hat, ist die Zusammenführung der Nachrichtendienste.
Gleichzeitig hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die Kontakte und die Zusammenarbeit mit den Kantonen zu fördern. Hier gibt es als Plattform die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, mit der wir eng zusammenarbeiten; auch mit der Militärdirektorenkonferenz gibt es eine Zusammenarbeit. Wir arbeiten in verschiedenen Arbeitsgruppen. Es geht insbesondere darum, diese Zusammenarbeit auch praktisch zu üben. Man hat in den letzten Jahren die verschiedenen Sicherheitsinstrumente, und zwar von der Blaulichtorganisation über den Zivil- und Bevölkerungsschutz bis hin zur Armee, nicht mehr zusammen üben lassen. Das müssen wir wieder tun, und es wird dazu auch Ausbildung brauchen. Es gibt ein Konzept mit Arbeitsgruppen, in denen wir eng mit den Kantonen zusammenarbeiten. Wir sollten diese Arbeiten bis Ende Jahr abschliessen und das Konzept dann in den nächsten Jahren umsetzen. Aber das ist nicht etwas, das auf Knopfdruck funktionieren wird, sondern wir müssen daran arbeiten.
Zur Frage der Mängelliste im Internet: Ich ziehe diese Lösung vor, denn mit der Mängelliste kann man nicht zu den Geheimnissen der Armee vordringen; es sind nur Stichworte, die aufzeigen, wo Mängel zu beheben sind. Ich ziehe eine offene Information der wöchentlichen Indiskretion in den Medien vor. Wenn man so viele Leute informieren muss, ist es ausgeschlossen, dass das nachher noch vertraulich bleibt. Das wissen wir alle, und ich glaube, es ist besser, auch gegenüber der Bevölkerung, dem Steuerzahler, offen und ehrlich zu signalisieren: Das funktioniert noch nicht, daran arbeiten wir. Ich meine auch, es hat sich bewährt und es lässt nun den Verantwortlichen die nötige Ruhe, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen und die Probleme tatsächlich zu lösen. Es ist unangenehm, jeden Tag in der Zeitung zu lesen, was wieder falsch gelaufen ist, wenn man es eigentlich schon weiss. Ich glaube, diese Methode hat sich bewährt, aber ich gebe durchaus zu, dass es vielleicht ein gewisses Risiko beinhaltet. Ich bin der Meinung, wir haben das umschifft.
Zur Frage von Frau Wyss bezüglich Sicherheitsdepartement und Aufsicht: Sicherheitsdepartement - das scheint mir eben eigentlich übertrieben zu sein, das ist es nicht. Die GPDel Ihrer Räte kontrolliert diese Nachrichtendienste. Wir haben aufgrund des Gesetzes, das Sie beschlossen haben, auch eine interne, unabhängige Aufsicht zu schaffen. Wir arbeiten daran, sie funktioniert bereits, und wir werden sie ausbauen. Dann hat die GPDel jederzeit Zugriff auf alle Daten, die hier zur Verfügung stehen. Es liegt mir daran, hier auch Ihnen gegenüber offen und transparent zu sein. Sie haben das auch bei der Wahl des designierten Direktors festgestellt. Wir haben bewusst nicht den grössten 007 mit Schlapphut und Sonnenbrille gewählt, sondern mit Herrn Seiler einen Mann, der die politische Sensibilität sehr wohl kennt. Es scheint mir wichtig zu sein, dass dieser Nachrichtendienst die politische Sensibilität kennt und sich bei der Arbeit auch Grenzen setzt. Ich bin der Meinung, dass die Aufsicht hier durchaus genügt.
Abschliessend zur Frage von Herrn Miesch, ob wir das schaffen werden: Ich bin der Meinung, dass wir das schaffen werden, aber wir brauchen etwa fünf Jahre, um die jetzt bekannten Probleme so zu lösen, dass wir nachher sagen können, wir hätten alles im Griff.
Widmer Hans · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben eindrücklich die Probleme im Zusammenhang mit Informatik und Zusammenführung geschildert. Gibt es eigentlich, nachdem solche Dinge passiert sind, die Möglichkeit, dass jene, die den Schlamassel angerichtet haben - ich meine jetzt nicht den obersten Chef von damals, sondern die dafür Verantwortlichen weiter unten -, irgendwie zur Rechenschaft gezogen und zu Lernprozessen gezwungen werden? Gibt es da etwas, wird das aufgearbeitet, oder wird einfach gesagt, es sei nun mal so, man mache weiter?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir müssen das selbstverständlich zu korrigieren versuchen. Das Hauptproblem besteht vielleicht in dem, was ich als "Silodenken" bezeichnen würde - das ist Ihnen bekannt. Das passiert in der Armee und wahrscheinlich auch an anderen Orten. Zu viele Leute denken nur für ihren Bereich und nicht vernetzt. Wenn jeder nur für seinen Bereich denkt, dann können solche Dinge passieren; das heisst, wir müssen versuchen, das mit guter Zusammenarbeit zu korrigieren. Einen ersten Schritt haben wir mit dem Zusammenführen zweier Stäbe gemacht; damit haben wir viele Doppelspurigkeiten ausgeschaltet, und wir werden in Bezug auf die Rüstungsbeschaffung weitere Lehren ziehen, damit das nicht mehr in diesem Ausmass passiert.
Ich muss aber auch sagen, dass nicht alles verloren ist, im Gegenteil. Es ist einfach vieles auf der langen Bank, und es wurde zu viel in zu hohem Rhythmus beschafft. Jetzt müssen wir das etappieren, aber von grossen Verlusten würde ich in diesem Zusammenhang nicht sprechen.
Wyss Brigit · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion
Herr Bundesrat, ich habe zwar aufmerksam zugehört, aber vielleicht habe ich es überhört: Sind Ihrer Meinung nach ausreichende gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenführung vorhanden?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Entschuldigung, ich habe die Frage nicht beantwortet. Nein, sie sind nicht vorhanden. Wir benutzen jetzt die Gelegenheit, um das im BWIS II einzubauen. Die Räte haben ja das BWIS II zurückgewiesen. Wir werden Ihnen diese Vorlage wieder präsentieren, bei dieser Gelegenheit die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen nachliefern und Ihnen entsprechende Vorschläge machen. Gleichzeitig wird es Verordnungsanpassungen geben. Wir werden Ihnen das wahrscheinlich gegen Ende Jahr zustellen können und aufgrund der jetzigen Arbeiten einige Änderungen vorschlagen.
Verfahrensbeitrag
Departement des Innern/Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'intérieur/Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Subkommission EDI/UVEK der GPK hat sich im Jahr 2008 eigentlich schwergewichtig mit Themen aus dem EDI befasst; dazu wird dann Herr Français sprechen.
Ich äussere mich zum UVEK, und zwar zuerst zur Luftfahrtpolitik: Die Luftfahrt hat in der Schweiz eine volkswirtschaftlich nicht zu unterschätzende Bedeutung. Sie wurde in einer Studie, die das Jahr 2004 untersuchte, mit 24,6 Milliarden Franken quantifiziert. Der Flughafen Zürich war daran mit gut 50 Prozent beteiligt. Die Studie zeigte auch, dass sämtliche Kantone daran beteiligt sind; selbstverständlich profitieren die Standortkantone der Flughäfen und die standortnahen Kantone mehr als andere. Sie haben aber auch die negativen Auswirkungen zu tragen, ich denke da zum Beispiel an die Lärmbelastung. Das trifft allerdings auch für jene Menschen zu, die in der Nähe des Schienen- und Strassenverkehrs wohnen.
Angesichts des hohen volkswirtschaftlichen Stellenwertes der Luftfahrt wollte die GPK Auskunft über den Stand der Verhandlungen mit Deutschland haben. Noch immer wird der Flughafen Zürich mit einem provisorischen Betriebsreglement betrieben. Viele Akteure - aus unserer Sicht zu viele - haben in den letzten Jahren, zum Teil eigenständig, versucht, diese Problematik zu lösen. Ich hatte oft den Eindruck, es werde unkoordiniert und damit für die Gegenseite unglaubwürdig und mit zu wenig Nachdruck operiert. Ich weiss selbstverständlich, dass die drei nationalen Flughäfen, die Landesflughäfen, im Wesentlichen Kantonssache sind. Allerdings ist die Luftfahrtpolitik Bundessache - wenn ich an das Luftfahrtgesetz, an den SIL, an die Betriebsreglemente denke. Dementsprechend erwarten wir vom Verkehrsminister auch, dass er eine Führungsrolle einnimmt und den Auftrag erfüllt, die schweizerischen und damit verbunden natürlich auch die standortrelevanten Interessen engagiert und mit Nachdruck zu vertreten.
Ein Thema interessierte die GPK speziell: Vor einem Jahr, am 29. April 2008, anlässlich des Besuches von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Schweiz, wurde eine Vereinbarung beschlossen. Diese sieht vor, die vom Flughafen Zürich ausgehende Lärmbelastung gemeinsam zu analysieren. Uns interessierte, wie der Stand dieses Projektes ist, ob schon Resultate vorliegen und welches allenfalls die Konsequenzen sind. Nach Auskunft von Bundesrat Leuenberger kam das Projekt zu Beginn nicht richtig in Fahrt. Das führte dazu, dass sich die eingesetzte Arbeitsgruppe Deutschland/Schweiz erst am 19. März 2009 zum zweiten Mal traf, also ein Jahr nach Gründung dieser Arbeitsgruppe. Da müssen wir uns die Frage stellen, mit welchem Willen und mit welcher Ernsthaftigkeit die Akteure ans Werk gingen. Eine weitere Frage sei erlaubt: Könnte es allenfalls sein, dass ein Partner gar kein grosses Interesse am allenfalls bereits bekannten Resultat hat?
Deshalb möchte ich dem Verkehrsminister Gelegenheit geben, zu diesem Geschäft Stellung zu nehmen. Wir fragen ihn also: Wie ist der Stand heute? Sind die Messungen erfolgt? Liegen schon Resultate vor? Wann ist allenfalls mit einem Schlussbericht zu rechnen? Und was gedenken Sie zu tun, damit dieser bald zehnjährige, unbefriedigende Zustand beendet wird? Ein unbefriedigender Zustand ist es nicht nur für den Wirtschaftsstandort Zürich, sondern ganz generell für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Ich habe die volkswirtschaftliche Bedeutung vorhin erwähnt.
Eine zweite Thematik, die uns beschäftigt hat - wenn auch nicht in gleichem Mass, hat sie doch auch mich einigermassen beschäftigt: Am 3. Oktober 2008 haben die eidgenössischen Räte in den Schlussabstimmungen der Ergänzung von Artikel 86 der Bundesverfassung zugestimmt. Bis heute hat keine Volksabstimmung stattgefunden. Es handelt sich dabei um eine Verfassungsänderung, die zwingend nach einer Volksabstimmung verlangt. Meine Frage an Sie, Herr Bundesrat Leuenberger: Weshalb wurde diese zwingende Volksabstimmung noch nicht terminiert, und wann ist sie allenfalls zu erwarten?
Ein zweites Thema ist die Anpassung des Nationalstrassennetzes. Es handelt sich um das Ziel 5 auf Seite 65 in Band II des Geschäftsberichtes. Bei diesem Ziel 5 war vorgesehen, die Vernehmlassung zur Revision des Nationalstrassennetzbeschlusses durchzuführen und die Botschaft an die Räte zu verabschieden. Die Vernehmlassung wurde im zweiten Halbjahr 2008 abgeschlossen; auf die Botschaft warten wir allerdings heute noch. Der Grund für die Verzögerung liegt in der vom Bund verlangten Kostenkompensation zwischen ihm und den Kantonen. Bis heute konnte offenbar keine Einigung erzielt werden. Für uns stellt sich die Frage, ob diese Mechanik der Kompensation bereits im NFA vorgesehen war. Nach einer Aussprache mit den Kantonen hat man das getan, was man in der Schweiz üblicherweise in einer solchen Situation immer tut: Man gründet eine Arbeitsgruppe.
Herr Bundesrat, nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich zitiere, was Sie in der GPK abschliessend zur Arbeitsgruppe gesagt haben - und was mich doch etwas nachdenklich gestimmt hat -: "Im Moment sucht diese Arbeitsgruppe zwischen dem Bund den Kantonen auf eine friedliche Art und Weise einen Kompromiss." Das tönt für mich etwas gar zurückhaltend und entspricht nicht dem Motto: "Kraftvoll dem Ziel entgegen!" Deshalb, Herr Bundesrat, Herr Verkehrsminister, unsere Fragen an Sie: Ist die Arbeitsgruppe noch immer auf der Suche? Hat sie allenfalls schon etwas gefunden? Wenn sie etwas gefunden hat: Was ist das Resultat? Und - das interessiert mich wirklich am meisten - wann kann man endlich und verbindlich mit der Botschaft zum Netzbeschluss rechnen? Sie haben früher einmal gesagt, im Jahr 2008 solle diese Botschaft kommen. Sie haben uns in der GPK und in einer früheren Session auf eine Frage von mir gesagt, das könne man noch nicht abschliessend sagen. Ich möchte Sie aber doch fragen: Trifft das zu, was Sie in der GPK gesagt haben, nämlich dass dies etwa Ende 2009 der Fall sein könnte?
Ich glaube, nicht nur wir warten auf diesen Netzbeschluss, sondern auch die Kantone, auch wenn sie natürlich jetzt in den Verhandlungen um die Kompensation auch in der Pflicht stehen. Allerdings glaube ich, dass die Kantone ursprünglich nicht mit einem solchen Kompensationsverfahren gerechnet haben. Sie haben uns gesagt, Sie hätten 400 Kilometer Strassen aufklassiert, in die Verantwortung des Bundes übernommen und möchten die Kosten in anderen Bereichen kompensieren, für die nun die Kantone zuständig sein sollen.
Français Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Trois thèmes me sont dévolus: les EPF, la FMH et les assurances sociales. Mon rapport aura plus la forme d'un constat que d'une série de questions.
L'objectif 2 du Conseil fédéral en 2008 était d'encourager la formation, la recherche et l'innovation. Suite au renouvellement du Conseil des EPF pour la législature 2008-2011, ce dernier a décidé pour 2008 que certaines activités projetées pour cette même année ne devaient pas être lancées, et qu'il fallait avant tout mettre en oeuvre des points ne nécessitant pas de révision législative. Aussi la consultation relative à la révision partielle de la loi sur les EPF - modification de la structure de direction et transferts immobiliers - a-t-elle été repoussée en 2009.
Il y a lieu de souligner que la structure du rapport de gestion 2008 est le reflet du renouveau et a répondu aux attentes de votre sous-commission. Bien des questions ont trouvé des réponses dans ce rapport, par exemple: le succès de nos hautes écoles est visible par une augmentation très sensible de leur fréquentation par les étudiants de notre pays, et par l'attrait des filières de master et de doctorat pour les étudiants étrangers.
La comparaison internationale témoigne de la reconnaissance de la politique menée au cours de ces dernières années; l'évolution progressive du partenariat avec l'économie privée est l'un des signes de la bonne santé de nos hautes écoles. Osons espérer que cette croissance ne soit pas freinée par la conjoncture, et que tant la recherche fondamentale que la recherche appliquée aboutissent à une constante évolution de notre économie. Bien sûr, cela doit se faire sans négliger les sciences de base, formation indispensable pour le transfert des connaissances vers notre tissu industriel - à savoir tant les PME que les industries présentes sur les marchés internationaux.
On peut regretter que le rapport de gestion 2008, pourtant très prolifique dans les tableaux de synthèse, ne présente pas l'évolution au fil du temps du corps enseignant et de la qualification de celui-ci. Aussi, même si la stratégie mise en place est porteuse, faudra-t-il rester attentif aux doctorants, dont le nombre était en légère stagnation durant l'année dernière. Enfin, il faut garder à l'esprit que l'école et la formation sont des bases fondamentales pour garantir un futur à notre économie, qui doit s'adapter à un contexte global en perpétuelle mutation.
Les relations concernant la FMH et la "polémique relationnelle": l'actualité des nouveaux tarifs de laboratoire a préoccupé durant une bonne matinée la sous-commission en charge du DFI. Dans ce dossier, notre attention a été retenue tout particulièrement par la relation de la FMH avec le Conseil fédéral. Aussi la sous-commission a-t-elle tenu à rencontrer tant les représentants de la FMH que le conseiller fédéral en charge du dossier et ses collaborateurs. Elle a tenu à le faire d'une part pour constater d'éventuels dysfonctionnements dans les procédures de consultation, d'autre part pour connaître les raisons de la divergence.
Après ces entretiens, nous avons acquis la certitude que l'on ne peut pas reconnaître l'existence d'une amitié entre le président de la FMH et Monsieur le conseiller fédéral Couchepin. Une autre certitude - point plus important à nos yeux - est que la loi fédérale du 18 mars 1994 sur l'assurance-maladie a été dûment respectée.
Permettez-moi de citer partiellement son article 52: "Après avoir consulté les commissions compétentes et conformément aux principes des articles 32 alinéa 1 et 43 alinéa 6, le département édicte une liste des analyses avec tarif ..." La consultation des commissions compétentes a bel et bien eu lieu et n'a donc pas été négligée. Preuve en est la liste des rencontres qui ont eu lieu depuis 2006, et plus particulièrement en 2008.
En effet, on nous a remis l'historique des échanges intervenus, et l'on constate d'une part l'attention portée à ce dossier tant par Monsieur le conseiller fédéral Couchepin que par l'Office fédéral de la santé publique, d'autre part les nombreuses rencontres avec les partenaires impliqués dans ce dossier en 2008. On peut certifier qu'il y a bien eu une volonté d'informer, à défaut de consulter, comme l'entendent les représentants de la FMH. Sur ce point, on peut regretter une attitude peu transparente de la part du DFI et de l'OFSP.
En effet, durant l'automne 2008 et jusqu'à janvier 2009, et malgré les nombreuses demandes des associations, on a pu constater que les bases de calcul émises ainsi que les procès-verbaux ont peu - ou n'ont pas - été distribués aux parties. Vu ce comportement en fin de procédure de consultation, les experts de la FMH n'ont pas senti la volonté d'être des partenaires pour trouver un consensus.
Mais d'où vient cette polémique? Une chose est certaine: il est de la responsabilité du Conseil fédéral, et du chef du DFI en particulier, d'apporter une réponse sur l'évolution des coûts et des surcoûts, de garantir de justes dépenses comme de justes recettes. Toutefois, la réussite de cet exercice nécessite une collaboration entre les parties, rappelant que l'Etat a besoin des médecins tout comme les médecins ont besoin de l'Etat.
Si l'on doit admettre que le dossier du financement des hôpitaux - comme je l'appellerai -, dossier ô combien complexe, a abouti avec succès en collaboration avec les autorités cantonales et l'économie hospitalière privée, on s'étonne qu'une modification tarifaire structurelle ait eu un tel impact médiatique.
Oui, ce dossier a un impact sur la masse salariale des médecins. Oui, il aura un impact économique pour le contribuable. Oui, nous avons donné la responsabilité au chef du DFI de prendre la décision afin de garantir l'intérêt général, tout comme les responsables du milieu médical ont reçu mission de défendre leurs intérêts.
Que l'on soit de droite ou de gauche, pour être à ces postes - pour chacune des parties -, il est sans doute nécessaire d'avoir du caractère, mais aussi la volonté d'aboutir à une solution et, très honnêtement, il était temps d'adapter les tarifs de laboratoire. La possibilité d'effectuer des analyses de laboratoire dans un cabinet médical est une prestation de proximité dont la Suisse peut être fière, une prestation peu courante dans les pays qui nous entourent. Mais après dix années d'application de la LAMal, il était du devoir du Conseil fédéral de revoir les tarifs, d'autant plus que les technologies à la disposition du milieu médical ont fortement évolué, tant du point de vue du coût que techniquement. Mais on doit rappeler qu'en cas de conflit, c'est le Conseil fédéral qui décide.
Il est étonnant de constater non seulement l'état d'esprit dans lequel les représentants des organisations médicales et le conseiller fédéral en charge du dossier ont collaboré durant cet échange, mais aussi la non-prise en considération des propositions et le manque de transparence de l'OFSP en fin de procédure. Est-ce la bataille entre les généralistes et les spécialistes? La réduction des coûts fait l'unanimité, mais les solutions proposées par la FMH et l'OFSP sont diamétralement opposées. Je ne vous cache pas que pour un milicien qui découvre d'une part le dossier et d'autre part l'ambiance qui règne entre la Confédération et le milieu médical, il est difficile non seulement de travailler dans une ambiance sereine pour la compréhension des différends, mais surtout de trouver une idée qui mène à la solution.
Troisième thème: la garantie de la sécurité sociale. Mis à part ce dossier d'actualité, la commission s'est interrogée sur l'effet de la crise économique, sur la pérennité des assurances sociales. En temps de crise économique - sujet qui, je le rappelle, est d'actualité et qui avait fait sourire le conseiller fédéral compétent -, on se souvient que celui-ci avait rappelé que, vu le projet soumis en votation le 27 septembre prochain - à savoir l'arrêté fédéral relatif au financement additionnel de l'AI par un relèvement temporaire des taux de la TVA -, la votation fédérale du mois de septembre 2009 serait primordiale pour sauver les deux assurances sociales de base que sont l'AVS et l'AI. Est-ce que ce sera suffisant?
D'autre part, en ce qui concerne l'assurance-maladie, le débat n'est pas terminé, mais il arrive à son terme. Les caisses-maladie sous-capitalisées devront présenter un plan de mesures à prendre en cas de situation de catastrophe. Le financement de l'assurance-maladie est assuré, car les caisses-maladie ne doivent pas faire faillite. L'augmentation des coûts conduit les caisses à réduire leurs dépenses et à augmenter leurs recettes. Sur ces points, je vous cite bien sûr les propos du conseiller fédéral en charge dossier.
En ce qui concerne le sujet de la pauvreté et en réponse à diverses interventions parlementaires, Monsieur Couchepin, conseiller fédéral, a fait l'inventaire et la liste des étapes de travail qu'il a mises en oeuvre et celui et celle de ce qui reste à faire. La réunion du groupe de conduite a eu lieu fin avril 2009, la réponse des cantons est arrivée à mi-avril 2009, la réunion du groupe de conduite prévue à la mi-mai est à faire, et après cela il y a encore beaucoup de travail pour aboutir, à la réunion du Conseil fédéral prévue à la mi-novembre 2009, à une réponse et surtout à une conférence sur la pauvreté prévue au mois de décembre prochain.
Une chose est certaine: la préoccupation tant de notre Parlement que du Conseil fédéral est de garantir un juste équilibre social et financier. La dette de nos institutions est un sujet politique en période de crise comme en période de plein emploi. Il y a donc lieu d'être attentif au fait que notre population attend des réponses à ses problèmes à elle et non pas à nos problèmes à nous. Comme l'a fait remarquer Monsieur Couchepin, conseiller fédéral, lors des débats sur la mise en application - et je partage son point de vue: "Je porte un regard empreint de sympathie sur mon successeur en espérant qu'il aura mauvais caractère, car si ce n'est pas le cas, on sera perdu!" Permettez-moi un peu d'impertinence et d'ajouter une autre qualité: celle d'user d'une diplomatie légèrement dictatoriale. (Hilarité)
Gadient Brigitta M. · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
In den mir zur Verfügung stehenden zwei Minuten werde ich mich auf zwei Punkte konzentrieren; beide betreffen das UVEK.
1. Im letzten Jahr hat der Bundesrat im Bereich des UVEK unter anderem Vernehmlassungen zur Postgesetzgebung und zum Raumplanungsgesetz durchgeführt. Dabei war und ist immer wieder die Rede von nachhaltiger räumlicher Entwicklung. Sowohl die Entscheide zur völligen Liberalisierung im Postverkehr als auch die Antwort des Bundesrates auf die Motion 09.3276, "Bahn 2030. Angebotsverbesserungen für Berggebiete und ländliche Regionen", lassen aber befürchten, dass die Anliegen dieser Regionen in Zukunft noch mehr vernachlässigt werden. So ist der Bundesrat zum Beispiel nicht bereit, irgendwelche konkreten Aussagen zu Investitionen in diesen Landesteilen zu machen. Deshalb stellt sich natürlich die Frage, wie der Bundesrat die von ihm immer wieder betonte qualitative Grundversorgung, nämlich die Sicherstellung des Service public, zu erreichen gedenkt.
2. Von besonderer Bedeutung ist für die BDP-Fraktion die Klima- und Energiepolitik. Hier stellen sich aufgrund des Geschäftsberichtes verschiedene Fragen. So liess der Bundesrat einen Bericht ausarbeiten, der den Nutzen von Umwelttechnologien und Innovation für das wirtschaftliche Wachstum aufzeigen soll. Warum konnte dieser Bericht dem Bundesrat noch nicht unterbreitet werden bzw. - wenn dies seit der Publikation des Geschäftsberichtes erfolgt sein sollte - welches sind die Pläne und Massnahmen des Bundesrates mit Bezug auf diesen Bericht?
Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Energieaussenpolitik; allerdings sind diesem wichtigen Thema im Geschäftsbericht gerade einmal zwei Zeilen gewidmet. Der diesbezügliche Bericht wurde vom Bundesrat verabschiedet. Von Interesse wären allerdings Informationen betreffend allfällige Reaktionen des Auslandes auf diesen Bericht der Schweiz, und wir hätten auch hier gerne gewusst, wie es nach Meinung des Bundesrates weitergehen soll.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Neben der Finanzkrise beschäftigt ein zweites Thema die Bevölkerung: das Gesundheitssystem und insbesondere die Gesundheitskosten. Ich erlaube mir, auch nach der Diskussion vom Vormittag nochmals darauf zurückzukommen.
Der Bundesrat hat mit dem Ziel 9, "Gesundheitskosten eindämmen - Gesundheit fördern", die Problematik aufgenommen. Es ist jedoch unverständlich und aus der Sicht der CVP/EVP/glp-Fraktion auch weltfremd, wenn der Bundesrat per Ende 2008 den Status als überwiegend realisiert bilanziert. Heisst das: "Der Bundesrat hat sein Pulver verschossen."? Oder: "Er wirft die Flinte ins Korn."? Oder: "Er hat bereits resigniert."? Seine Bilanz steht auch im Widerspruch zum Indikator Gesundheitskosten auf Seite 24 von Band I des Geschäftsberichtes. Dort ist zu lesen: "Die Kosten des Gesundheitswesens steigen." Dass nicht nur die Kosten steigen, sondern auch die Krankenkassenprämien, ist logisch. Die für das kommende Jahr explosionsartige Steigerung von Gesundheitskosten und Prämien hält der Aussage des Bundesrates den Spiegel der brutalen Realität vor. Sie zeigt auch, dass die bisherigen Massnahmen wie das Absenken der Reserven der Krankenkassen nicht mehr als Symptombekämpfung waren.
Auf Seite 48 beschreibt der Bundesrat die von ihm ergriffenen Massnahmen. Demnach hat er sich mit der Umsetzung der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung befasst. Er hat Kriterien für die Spital- und Pflegeheimplanung formuliert und damit Vorgaben für eine kosteneffiziente und qualitätsgesicherte Versorgung statuiert. Er hat einheitliche Regelungen für den Aufbau der Tarifstrukturen erlassen. Diese Regelungen sollen die Transparenz des Systems bezüglich Kosten und Leistungen erhöhen. Ferner hat der Bundesrat zusätzliche Vorgaben für die Kostenermittlung durch die Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime erlassen. Es handelt sich also um rein administrative Regelungen, welche frühestens mittelfristig kostendämpfend wirken. Aber, Herr Bundesrat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Was nützt uns Transparenz alleine? Das Ziel heisst nicht Transparenz in der Kostensteigerung, sondern Kosteneindämmung. Was fehlt, sind also griffige Massnahmen zur Kosteneindämmung. In der Vormittagsdebatte haben wir ausführlich darüber gesprochen.
Ich gehe kurz auf zwei Massnahmen ein, die in der GPK ein Thema waren; zuerst auf den zentralen Einkauf von Hörgeräten: Dort werden Einsparungen von 10 bis 20 Millionen Franken gegenüber dem wohl bisher schlecht verhandelten Tarifvertrag erwartet. Entstanden ist ein Rechtsstreit der Branche bezüglich der Rechtmässigkeit, der bis vor Bundesgericht ausgetragen werden muss. Das kostet viel Zeit und auch Geld. Zudem stellt sich die Frage, ob die Interessen der auf Hörgeräte angewiesenen Personen gebührend berücksichtigt werden.
Zum zweiten Thema, demjenigen der Senkung der Labortarife: Das Verfahren wurde, wie wir gehört haben, von der Subkommission EDI/UVEK überprüft und grundsätzlich als korrekt beurteilt, nicht zuletzt deshalb, weil ein sehr grosser Ermessensspielraum besteht. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass dem Verfahren die notwendige Transparenz gegenüber den Involvierten fehlt, die eigenen Kommunikationsansprüche des EDI nicht erfüllt werden und mit unnötiger Eile vorgegangen worden ist. Zudem wird die GPK das Monitoring bezüglich der betriebswirtschaftlichen Tauglichkeit der Massnahme eng begleiten, da entsprechende Vorbehalte nicht untersucht werden konnten. Mit dem Entscheid, die Labortarife zu senken, wird richtigerweise die durch technische Entwicklungen möglich gewordene Effizienzsteigerung in Grosslabors berücksichtigt. Da mit denselben Tarifpositionen aber auch Hausarztlaboratorien mit einer ganz anderen Infrastruktur abrechnen müssen, werden diese in unzulässiger Weise gestraft.
Wir sind nicht der Meinung, die Ärzte brauchten ein Zusatzeinkommen aus Praxislabors oder aus dem Verkauf von Medikamenten. Aber es ist ein verheerendes Zeichen, wenn man einerseits nicht müde wird hervorzuheben, wie wichtig Hausärzte für das Gesundheitssystem, für die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung und insbesondere für die Kostenersparnis sind, und auf der anderen Seite die Einkommensunterschiede zwischen Hausärzten und Spezialisten durch solche Tarifmassnahmen weiter vergrössert. So wird die Attraktivität, Hausarzt zu werden, zusätzlich geschmälert. Die Frage lautet deshalb: Was unternimmt der Bundesrat konkret, um die Hausarztmedizin wieder attraktiver zu gestalten?
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche hier nicht als Kommissionssprecher, sondern als Fraktionssprecher. Ich äussere mich nochmals zum UVEK, zum Ziel 2 auf Seite 64 von Band II des Berichtes, Herr Bundesrat Leuenberger. Es lautet: "Sicherstellung der Interoperabilität und eines diskriminierungsfreien Netzzugangs im Schienengüterverkehr." Auch wenn ich als Mitglied der KVF natürlich weiss, dass die KVF ja letztlich dafür verantwortlich war, dass dieses Geschäft nicht abgeschlossen werden konnte, weil wir noch die Ausschreibung im regionalen Personenverkehr, im Busbetrieb, forderten - also eine Ausweitung des Geschäftes beantragten -, interessiert mich dennoch, zu welchem Zeitpunkt die Botschaft zum Teilpaket Interoperabilität der Bahnreform 2 zu erwarten ist. Ich meine, es wäre wichtig, im ganzen Rahmen der Bahnreform 2 auch dieses Teilpaket mitzunehmen. Immerhin steht auf Seite 64 in Bezug auf dieses Ziel "Nicht realisiert", und wenn irgendwo "Nicht realisiert" steht, muss das natürlich die GPK etwas hellhörig machen.
Meine Frage an Sie lautet also: Wann ist mit der Botschaft zu diesem Teilpaket der Bahnreform 2 zu rechnen?
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich konzentriere mich in der kurzen Zeit, die mir zur Verfügung steht, auf das UVEK und auf den öffentlichen Verkehr. Es geht darum, dass im Schweizer Verkehrssystem zusätzliche Verbindungen bzw. Kapazitätssteigerungen und Taktverdichtungen nötig sind. Für die nächste Etappe der Bahninfrastrukturfinanzierung mit dem Titel "Bahn 2030" erwartet die SP-Fraktion eine umfassende Vorlage, mit der die Fahrzeiten verkürzt und zusätzliche Züge eingeführt werden können. Weiter sollen genügend Trassen für den Güterverkehr zur Verfügung gestellt werden. Die Zufahrten zu den Neat-Basistunneln müssen besonders beachtet werden, damit ab 2017 der Zeitgewinn nicht durch einen Stau vor und nach dem Basistunnel verlorengeht.
Für die SP ist es wichtig, dass angesichts des Ausbaus der Infrastruktur ihrem Unterhalt und der Erneuerung noch mehr Gewicht geschenkt wird. Durch die starke Auslastung der Schienen bleibt den Unterhaltsequipen immer weniger Zeit, ihre Arbeit zu erledigen.
Unser Rat hat Ende 2008 die Güterverkehrsverlagerung im Grundsatz bestätigt. Das Zwischenziel von maximal einer Million Lastwagen im Jahr 2011 und der Auftrag der Alpen-Initiative von maximal 650 000 Lastwagen nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels muss zwingend eingehalten werden; dazu ist die Alpentransitbörse in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten rasch umzusetzen.
Die SP-Fraktion erwartet, dass die von ihr geforderten und vom Parlament bewilligten zusätzlichen Mittel für die Förderung des Binnengüterverkehrs effizient eingesetzt werden. Der Wagenladungsverkehr muss von SBB Cargo flächendeckend in der ganzen Schweiz angeboten werden. Wo Bedarf besteht, sind neue Zustellpunkte zu schaffen. Die geplanten Regelungen für Ausschreibungen im regionalen Bus- und Bahnverkehr dürfen nicht auf Kosten des Personals gehen.
Zum Schluss: Die Umsetzung der EU-Eisenbahnprojekte 1 und 2 in der Schweiz - als zweites Teilpaket der Bahnreform 2 - darf aus der Sicht der SP-Fraktion nicht zulasten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gehen.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Tout d'abord, j'aimerais donner une réponse sur les thèmes généraux évoqués par Monsieur Français.
Le premier thème est la garantie de la sécurité sociale en période d'insécurité économique. Bien que les contributions aient augmenté d'environ 5 pour cent grâce à la conjoncture encore favorable en début d'année, l'AVS, l'AI et les APG ont toutes trois enregistré un résultat fortement négatif en 2008 et le déficit cumulé a atteint la somme importante de 4 milliards de francs. La crise financière est la principale responsable du très mauvais résultat des placements. Pour la seule activité d'assurance, on relève un résultat de répartition positif pour l'AVS, mais négatif pour l'AI et pour les APG. Dans le système de répartition, il ne faut pas sur-réagir aux écarts ponctuels des résultats des placements, qu'ils soient positifs ou négatifs. Mais la crise conjoncturelle a inévitablement comme conséquence d'accélérer la nécessité d'une révision de l'AVS afin d'assurer durablement son financement. On estime que l'AVS va être confrontée à des résultats de répartition fortement et durablement négatifs dès 2013 déjà, si bien qu'il convient de poser les jalons d'une révision adéquate ces prochaines années.
Dans l'immédiat, la première priorité est le financement additionnel de l'AI, en votation le 27 septembre 2009. Il faut interrompre l'augmentation galopante de la dette de l'AI une fois pour toutes. Les prestations de l'AI pourront ainsi être garanties à moyen terme et le paiement des rentes de l'AVS est pour l'instant assuré. Le succès de cette votation est pour nous une priorité.
S'agissant des allocations pour perte de gain, on note une diminution temporaire du fonds depuis l'introduction de l'allocation de maternité. Le Conseil fédéral a toutefois la compétence d'augmenter la cotisation jusqu'à 0,5 pour cent au maximum le moment venu. Afin de pouvoir garantir les APG sur le long terme, une augmentation de la cotisation de 0,2 point de pourcentage, portant ainsi le taux à 0,5 pour cent, sera nécessaire au plus tard en 2011. Le financement des APG sera ainsi durablement assuré.
Le deuxième pilier, financé en capitalisation, a quant à lui été très durement touché par la crise financière. On estime que près de six institutions de prévoyance sur dix étaient en sous-couverture à fin mars 2009. Les découverts y relatifs sont estimés à 34 milliards de francs pour les caisses de pension avec garantie étatique et à 27 milliards de francs pour les autres. De plus, des projections montrent qu'il est peu probable que la situation s'améliore d'elle-même dans un avenir prochain. En conséquence, les caisses concernées sont invitées à prendre sans tarder des mesures d'assainissement dans le cadre fixé par la loi. Un moratoire sur la question n'est pas souhaitable sous peine d'aggraver la situation. Dans le même ordre d'idées, il est indispensable que le taux de conversion minimal puisse être abaissé à 6,4 pour cent dès 2015. Ce sera l'objet d'une votation au début de l'année prochaine.
Le deuxième thème concerne la planification du corps professoral des Ecoles polytechniques fédérales. La nomination des professeurs des écoles polytechniques fédérales est l'une des missions de base du Conseil des EPFqui procède sur proposition des écoles polytechniques. La proposition de l'EPF contient des indications sur le candidat mais aussi un compte rendu de la procédure de sélection et en particulier des références au plan de développement et à la stratégie du département ou de la section. Le dossier de nomination doit être conforme aux prescriptions de l'ordonnance sur le corps professoral des EPF. Les écoles polytechniques procèdent dans ce domaine à une planification à horizon glissant communiquée au Conseil des EPF au premier semestre de chaque année. Leurs présidents respectifs transmettent par ailleurs au second semestre une information sur les procédures de sélection en cours et leur lien avec la planification. Le conseil est ainsi sûr d'être régulièrement informé de la planification et de la mise en oeuvre de celle-ci. Les références à la planification figurant dans les propositions de nomination servent à informer le Conseil des EPF, au moment où il prend les décisions de nomination, du déploiement des plans de développement mais aussi des difficultés ou des chances qui peuvent apparaître au moment de pourvoir les chaires.
Le Conseil des EPF assure une importante fonction de contrôle stratégique en prenant connaissance de la planification du corps professoral et à l'occasion des nominations. Il nomme les professeurs à la lumière du mandat de prestations du domaine des écoles polytechniques mais aussi des plans de développement des institutions. La situation scientifique, économique et politique pouvant évoluer au cours de la période de mandat, il peut avoir, sur proposition des écoles polytechniques, à nommer des professeurs dans de nouveaux domaines ou à ne pas repourvoir certains postes. Il contribue ainsi notablement au positionnement optimal des écoles polytechniques ainsi qu'à la préservation de leur évolutivité et de leur compétitivité internationale.
Le troisième thème concerne les relations avec la FMH. Comme vous l'avez constaté, dans l'analyse de la procédure relative à la fixation des nouveaux tarifs de laboratoire, ces rapports ont été intenses. Il y a eu, je crois, douze consultations des médecins par l'intermédiaire de la FMH. Il est vrai qu'à la fin, lorsque les résultats étaient connus, la Fédération des médecins suisses a proposé un autre mode de tarification des tarifs de laboratoire. La faiblesse de ce modèle, qui avait son intérêt, était qu'il entraînait une augmentation de 10 à 12 pour cent - je le dis de mémoire, mais en tout cas il y avait bel et bien augmentation - des coûts de laboratoire, ce qui n'était évidemment pas le but du Département fédéral de l'intérieur.
Les relations avec la Fédération des médecins suisses dépendent souvent des personnes en cause. Quant à moi, j'ai donné pour instruction de recevoir immédiatement, dans un délai de deux à trois jours, les parlementaires ou les représentants d'organisations aussi importantes que la FMH lorsqu'ils demandent un rendez-vous. Par contre, je dois constater que les demandes de rendez-vous ne se sont pas multipliées, mais ma porte est toujours ouverte et, dans les années qui viennent, je pense que je recevrai avec le même plaisir les responsables de la FMH en espérant qu'on puisse aboutir à des conclusions qui soient partagées non seulement dans la discussion en privé, mais aussi en public. Je crois qu'il faut tirer à la même corde, faute de quoi ce sera difficile pour les deux partenaires.
J'aurai besoin d'une collaboration avec la FMH aussi dans les prochaines semaines. Vous savez que, l'an passé, vous avez voté la loi fédérale sur les professions médicales universitaires, qui prévoit qu'on attribue la compétence de la formation ultérieure - après le diplôme de médecin - à une organisation professionnelle nationale ou à une organisation équivalente. Alors, pour que la procédure soit correcte, je cherche un moyen pour que tous ceux qui s'intéressent à ce mandat puissent présenter leur dossier. Il va de soi que la FMH, qui a exercé jusqu'à ce jour cette fonction, est la bienvenue et je souhaite qu'elle présente un dossier intéressant qui pourra retenir l'attention du Département fédéral de l'intérieur lorsqu'il s'agira de décider qui va s'occuper de cette affaire dans le futur. Il faut que les choses se fassent de manière objective, claire, dans l'intérêt de la profession, de la médecine suisse et de la qualité des soins dans ce pays. C'est quelque chose qui m'occupera au cours de ces prochaines semaines, c'est la raison pour laquelle je redis ici toute l'importance que j'attache à une bonne collaboration avec la FMH et avec ses organes.
Monsieur Weibel a posé quelques questions, il est revenu sur le problème de l'explosion des coûts de la santé, il a évoqué le problème des réserves. Je dois dire, Monsieur Weibel, que je ne comprends pas votre logique. Imaginez que si j'avais fait maintenir le niveau des réserves minimum à 15 pour cent, on en serait aujourd'hui à devoir augmenter les primes de 3 pour cent de plus parce que nous visons des réserves de 11,5 pour cent. Si elles étaient restées à 15 pour cent, il faudrait augmenter encore davantage les primes et ce n'est pas le but de l'opération quand on sait que, selon les experts, des réserves de 8 à 10 pour cent pour les grandes caisses-maladie sont suffisantes pour les assurer contre les risques.
Quels sont les risques? C'est la sous-estimation des coûts. L'estimation des coûts pour l'année suivante n'est pas une science exacte. Ces dernières années, il y a eu des erreurs d'environ 2 pour cent. C'est important en chiffres absolus, naturellement, mais en chiffres relatifs cela signifie qu'à 98 pour cent les assureurs étaient dans la cible. Mais une sous-estimation des coûts de 2 pour cent deux années de suite, cela fait 4 pour cent. Et il faut que les assurances, dont les réserves sont tombées en dessous du montant correspondant à 11,5 pour cent, les reconstituent. Mais si je suivais votre logique, il faudrait reconstituer des réserves à hauteur de 15 pour cent et non pas de 11,5 pour cent. Donc votre idée d'en revenir au volume des réserves antérieur - ou tout au moins votre regret que les réserves aient baissé - entraînerait une explosion supplémentaire des coûts inutile et engendrerait des prélèvements aux dépens des citoyens.
Vous avez aussi évoqué le problème des moyens auxiliaires en matière auditive - les "Hörgeräte"; vous connaissez la situation: l'AI fournit une prestation pour ceux qui, pour des raisons professionnelles, doivent acheter des appareils auditifs. L'AVS fournit aussi une prestation. La différence - je l'ai appris avec une certaine surprise, mais c'est la réalité - est que l'AI fournit un appareil pour chaque oreille, et l'AVS seulement pour une oreille. La bonne, j'espère!
Que se passe-t-il ensuite? Les gens savent qu'ils peuvent recevoir un montant de la Confédération, par l'AI ou par l'AVS: ils vont chez un marchand de prothèses auditives, où on leur fait un exposé sur les différents produits à disposition. En règle générale, les appareils auditifs proposés coûtent beaucoup plus cher que le montant subventionné par la Confédération. Ce qui est choquant, c'est que les prix en Suisse dans ce domaine sont libres - il n'y a pas de contrat, mais seulement une participation de l'AI ou de l'AVS au paiement de l'appareil - et donc extrêmement élevés, dans des proportions de 30, 40, 50, 60 pour cent de plus par rapport à l'étranger. Il y a donc quelque chose de choquant. Pour nous, ce n'est pas essentiel, mais le citoyen qui fait cet achat subit un grave inconvénient: il paie quant à lui beaucoup plus cher que s'il achetait ce produit dans d'autres pays.
Face à cette situation, nous avons décidé pour chaque classe de surdité de mettre en soumission l'achat d'appareils qui correspondent aux besoins et qui, globalement, seraient bien meilleur marché. Le montant que nous mettrions, nous, à disposition resterait le même, mais les appareils coûteraient moins cher pour le citoyen. La branche nous a fait une contre-proposition en disant que si nous voulions économiser, nous pourrions diminuer le subventionnement de la Confédération: nous économiserions davantage, mais le citoyen paierait plus. Le moins que l'on puisse dire, c'est que ce n'est pas très sympathique comme méthode, et on l'a refusée. Toute une propagande a été menée disant que la Confédération refusait une économie supérieure à celle qu'elle envisageait. Oui, nous, nous aurions économisé davantage, mais le citoyen aurait payé plus, parce que nous aurions simplement diminué notre subside et les prix seraient restés les mêmes.
Il est vrai que la procédure a été contestée avec succès devant le Tribunal administratif fédéral, et qu'elle est examinée maintenant par le Tribunal fédéral à Lausanne. Il est vrai, en parallèle, que nous avons négocié avec la branche pour obtenir une amélioration des offres, et je crois que nous sommes très près d'aboutir, si ce n'est déjà fait, et cela entraînera une amélioration pour l'AI de 20 à 30 millions de francs. Mais les appareils restent extrêmement chers pour le citoyen, et c'est quelque chose qui ne va pas. Il n'y a aucune raison que les appareils en Suisse soient 40 ou 50 pour cent plus chers qu'à l'étranger. On me signalait le cas d'un appareil simple acheté en masse en Grande-Bretagne et vendu en Suisse dix fois plus cher que là-bas. C'est évidemment quelque chose de choquant et contre quoi il faut réagir. C'est la raison pour laquelle nous vous proposerons dans les semaines qui viennent une modification de la loi pour nous permettre d'acheter certains appareils en masse, de telle sorte que les prix soient en baisse par rapport à la situation actuelle.
Dernier point: Monsieur Weibel, vous êtes revenu sur la question des coûts des analyses de laboratoire. Je vous rappelle que notre volonté est de ne pas défavoriser les médecins de proximité. La preuve en est que l'on a introduit une taxe de présence. Et je dois dire que j'ai été un peu surpris, il y a quelques jours, quand je parlais avec mon ami médecin chez qui je vais régulièrement, de constater qu'il ignorait que l'on prévoyait aussi, à côté du tarif des analyses, une taxe de présence. Il m'a demandé: "Mais comment est-il possible que dans les journaux professionnels, lorsqu'on lit les articles écrits par les responsables de nos organisations, il n'a jamais été question de cette taxe de présence?" Je lui ai répondu que, pour ma part, je n'étais pas rédacteur des journaux professionnels. Il semble en effet que d'une manière systématique, dans les journaux professionnels, on a excité le corps médical en le laissant dans l'ignorance quant à la taxe de présence. Or, si vous calculez le rendement d'une ou de deux analyses avec la taxe de présence, les médecins de famille seront mieux payés que dans le passé, mais s'ils font plus de deux analyses, à ce moment, ils seront moins bien payés que dans le passé. Le but de notre système est de permettre de faire les analyses nécessaires au diagnostic, et nous voulons que ces analyses puissent continuer à être faites, si la qualité est garantie, par le médecin de famille. C'est la raison pour laquelle on a introduit la taxe de présence.
Je ne serai pas surpris si, dans une année ou deux, on se rend compte qu'on a été trop généreux. Je pose en effet la question de temps en temps à nos collaborateurs: êtes-vous bien sûrs que le système qu'on a établi n'est pas si favorable aux médecins de famille qu'à la fin on n'économisera pas le montant qui est prévu? Ce serait pour moi une surprise malheureuse, mais ce serait une surprise heureuse pour les médecins de famille, qui sont tellement dépeints comme victimes de l'évolution de la société que je serai presque heureux et soulagé s'ils découvrent qu'on a eu presque involontairement trop d'"affection" pour eux et qu'on a été trop généreux avec la taxe de présence. Mais le monitoring dira dans le futur si c'est le cas ou pas. Ce qui est certain, c'est que le système est favorable aux médecins de famille. Là aussi, on aura, je le pense, des discussions apaisées et amicales avec la FMH. Le monitoring est consécutif à l'introduction au 1er juillet 2009 des nouveaux tarifs de laboratoire.
Voilà, je vous remercie d'avoir écouté avec patience ces explications qui ne sont pas données pour la première fois mais pour la énième fois.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zunächst zu den offiziellen Fragen zur Luftfahrt und zu den Vertragsverhandlungen mit Deutschland. Eines ist als Voraussetzung klar: Zum Status quo ante, zu den Verhältnissen, wie sie vor der Auflösung des Vertrags mit der Schweiz und vor der Veranlassung der einseitigen deutschen Verordnung galten, kann nicht zurückgekehrt werden. Erstens bietet Deutschland dazu nicht Hand, und zweitens hat aber der Flughafen Zürich nicht unbedingt ein Interesse daran, zur früheren Situation zurückzukehren, denn betrieblich gesehen war sie für den Flughafen schlechter als das jetzige Regime. Das jetzige Regime ist allerdings aus verschiedensten Gründen keineswegs anstrebbar, und wir versuchen seit der einseitigen Verordnung, es wieder aufzuheben.
Nach anfänglichen Vertragsverhandlungen wurde auf eine Paketlösung gesetzt; das war sowohl im Sinne des Kantons Zürich, der das unterstützt hat, als auch des Bundesrates. Man hat es mit einer Paketlösung versucht. Dann kam der berühmte Besuch von Frau Merkel, an dem sie das bestätigt hat, was der deutsche Luftverkehrsminister vorher schon x-mal gesagt hatte, nämlich dass Deutschland keine Paketlösung wolle. Um einen Neubeginn der Verhandlungen zu ermöglichen, wurde dann - wie es der sachlichen Intention der deutschen Bundeskanzlerin entsprach - beschlossen, Lärmmessungen und Lärmstudien vorzunehmen, auf deren Grundlage die politischen Verhandlungen erfolgen könnten.
Was gesagt wurde, ist richtig: Deutschland hat sich zunächst auch gegen diese Verhandlungen gesperrt, und erst auf ministerielle Intervention hin ist es dann wieder vorwärtsgegangen. Es ist zwar nicht so, dass vorher keine einzige Sitzung stattgefunden hätte, sondern es haben einige Sitzungen auf unterem technischen Level stattgefunden. Nun, die technischen Verhandlungen werden spätestens nach den Sommerferien beendet sein, wahrscheinlich schon vorher. Die politischen Verhandlungen werden jedoch erst nach den Wahlen in Deutschland mit Aussicht auf Erfolg weitergeführt werden können, und zwar aus verschiedenen Gründen: zum einen, weil im Hinblick auf die Wahlen schon eine gewisse Paralysierung festzustellen ist, zum andern, weil wir noch nicht genau wissen, ob nach den Wahlen alles beim Alten bleibt.
Das ist aber nur der eine Aspekt. Es gibt auch auf schweizerischer Seite Aspekte, deretwegen vorher keine Lösung gefunden werden kann: In der Schweiz kann eine Lösung nicht einfach nur vom Bund festgelegt werden; es braucht auch die anderen Akteure. Wir haben die entsprechenden Erfahrungen ja damals beim Staatsvertrag gemacht. Es braucht hier alle Akteure in einem Boot.
Dazu ist erstens zu sagen, dass der SIL-Koordinationsprozess nun finalisiert wird. Er wird dieses Jahr zu Ende geführt werden können. Zweitens ist dazu zu sagen, dass im Kanton Zürich noch zwei Initiativen zur Abstimmung kommen: Über die eine wird am 27. September abgestimmt, die Abstimmung über die andere ist verschoben worden. Es ist wichtig, dass da Klarheit herrscht, damit auch die Regierung des Kantons Zürich genau weiss, woran sie ist. Was als eine wahrscheinliche Möglichkeit im Vordergrund steht, ist nämlich eine Kombination der sogenannten Variante J plus - das heisst Ostanflüge kombiniert mit Nordanflügen; beides nicht als einseitige Vorgabe an die deutsche Seite, sondern verquickt mit der Zusage Deutschlands, auf das bisherige Regime zu verzichten. Das heisst: Nicht nur weil die deutschen Wahlen erst im September stattfinden, können wir den Prozess nicht vorher abschliessen, sondern auch, weil die schweizerische Meinungsbildung vorher gar nicht vollständig abgeschlossen sein kann.
Es ist zu beachten, dass die Luftverkehrspolitik wohl von nationalem Interesse ist, dass aber der Flughafen verfassungsmässig keine eidgenössische Infrastruktur ist, wo der Bund mit Enteignungen oder einseitigen Vorgaben vorgehen kann, wie er das bei den Nationalstrassen oder bei den Rohrleitungen tun kann. Im Kanton Zürich kann in einer Volksabstimmung eine Piste beschlossen oder nicht beschlossen werden, und darauf ist Rücksicht zu nehmen.
Sie haben sich nach dem Abstimmungstermin für Artikel 86 der Bundesverfassung erkundigt. Diese Abstimmung soll am 29. November dieses Jahres stattfinden. Wir wollten diese Abstimmung nicht am selben Tag durchführen wie die Abstimmung über die Zürcher Initiative, also am 27. September, weil sich diese beiden Vorlagen beeinflusst hätten. Wir sind nicht der Meinung, das sei jetzt besonders lange gegangen. Eine solche Frist zwischen der Verabschiedung hier im Parlament und der Abstimmung im November dieses Jahres liegt durchaus drin.
Zu den Nationalstrassen: Für den Bundesrat ist die Situation vollkommen klar: Es geht um eine Aufklassierung. Das bedeutet, dass es nach der Einführung des NFA 400 Kilometer Nationalstrassen mehr gibt. Von daher haben wir selbstverständlich in die Vernehmlassung geschickt: Ja, wir sind einverstanden damit, das Netz zu erweitern, aber natürlich mit einer Kompensation. Die Kantone können nicht den Fünfer und das Weggli haben. Und wie wir es erwartet hatten, waren die Kantone mit der Aufklassierung natürlich ohne Weiteres einverstanden, nicht aber mit der Kompensation. Von uns aus hätte man es dabei bewenden lassen können. Aber man setzte dann freundeidgenössisch dennoch eine Arbeitsgruppe ein. Ich gebe zu: Ich blickte den Arbeiten dieser Arbeitsgruppe etwas skeptisch und nicht gerade vertrauensvoll entgegen. Aber zu meinem grossen Erstaunen scheint sich jetzt doch etwas anzubahnen, und zwar noch dieses Jahr. Nach den Sommerferien sollte die Arbeitsgruppe tatsächlich eine Mittellösung gefunden haben. Das ist wunderbar! Dieser Lösung wollen wir uns dann nicht widersetzen. Das Resultat werden Sie noch in diesem Jahr, nach den Sommerferien, erfahren.
Zu den einzelnen Fragen, zuerst zu jenen von Frau Gadient: Bei der Vorlage des Postgesetzes, das jetzt zur parlamentarischen Beratung angemeldet ist - wir haben es verabschiedet -, und bei Bahn 2030 sehen Sie eine Vernachlässigung der Berggebiete. Ich muss dem widersprechen. Im Postgesetz ist die Grundversorgung unmissverständlich festgehalten. Es sind sogar Auffangnetze formuliert für den Fall, dass die Post wider Erwarten finanziell dereinst nicht in der Lage sein sollte, die Grundversorgung zu erbringen. Dann müssten alle Marktteilnehmer in einen Fonds einbezahlen, woraus dann der Universaldienst finanziert würde. Wenn selbst das wider Erwarten nicht funktionieren sollte, weil es zu einem Massensterben aller Postanbieter käme, würde der Bund einspringen. Sogar das ist im Gesetz vorgesehen. Es ist unser ungebrochener Wille, dass alle, auch die peripheren Gebiete, bedient werden. Was Bahn 2030 angeht, so sind wir ja erst an der Arbeit, doch auch hier gilt natürlich die Erschliessung aller Gebiete als eine der wesentlichen Säulen unseres Staatsverständnisses.
Zum Bericht über die Wirkung der Umwelttechnologieförderung, nach dem Sie sich erkundigt haben: Dieser Bericht liegt intern tatsächlich vor, aber wir betrachten ihn politisch als einen Teil eines Ganzen, zusammen mit dem Wachstumsbericht, den das EVD erstellt. Das EVD wird diesen Wachstumsbericht gegen Ende dieses Jahres bringen; der Bundesrat wird ihn also noch in diesem Jahr beschliessen. Wir möchten unseren Bericht, der inhaltlich damit verknüpft ist, zusammen mit diesem Bericht bringen, also auch Ende dieses Jahres.
Worin besteht die Energieaussenpolitik? Das war noch eine Frage von Ihnen. Einen Teil der Frage haben Sie ja schon vorher beim EDA gestellt; dort haben Sie eine Antwort erhalten. Wir müssen sagen: Wir sind in Verhandlungen mit der EU. Diese Verhandlungen sehen nun allerdings etwas anders aus als damals, als wir damit begonnen haben. Aber die Verhandlungen laufen. Die bilateralen Verhandlungen mit Aserbaidschan und mit der Türkei betreffend Gasversorgung laufen auch. Die Energieaussenpolitik beschäftigt uns doch recht intensiv, auch wenn sie im Bericht mit wenigen Zeilen abgehandelt sein mag.
Herr Binder hat im Namen seiner Fraktion noch nach der Interoperabilität gefragt. Da ist es so: Diesen Teil der Bahnreform, der ja seinerzeit vom Parlament zurückgewiesen wurde, haben wir neu formuliert. Wir möchten ihn noch einmal in die Vernehmlassung schicken, weil es doch einige neue Aspekt drinhat und wir glauben, es diene der Akzeptanz, wenn wir die Inputs, die wir insbesondere von den Kantonen erhalten werden, darin verweben können. Die Vernehmlassung wird jetzt gestartet, sie wird noch in diesem Jahr terminiert und sollte im Spätherbst fertig sein; wir sollten dann recht zügig zur Sache kommen können. Die Botschaft sollte spätestens Anfang nächstes Jahr kommen. Das Einzige, wofür ich keine Garantie übernehmen kann, ist die parlamentarische Verhandlung - da habe ich mich immer wieder getäuscht!
Sie, Frau Graf-Litscher, haben insbesondere die Erwartungen Ihrer Fraktion in das Projekt Bahn 2030 formuliert; ich danke Ihnen dafür. Ich schätze es, wenn man vorwärtsschaut, wenn man also bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 2008 genau formuliert, wie ein Projekt im Jahr 2030 aussehen soll! Das ist gut! Ich habe die Erwartungen zur Kenntnis genommen und kann Ihnen sagen: Ich habe dieselben Erwartungen, aber die Hauptschwierigkeit bei diesem Projekt ist nach wie vor die Finanzierung. Da hoffe ich, dass all die, die an der Vernehmlassung teilnehmen werden, uns dann auch signalisieren, dass sie mit Finanzierungsformen einverstanden sind, mit denen all das, was erwartet wird, berappt werden kann.
Hany Urs · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ausnahmsweise, Herr Bundesrat Leuenberger, stelle ich Ihnen keine Frage zum Flughafen oder zum Luftverkehr.
Wir haben Ende des Geschäftsjahres 2008 im Budget ja zusätzlich 100 Millionen Franken für Gebäudesanierungen in der ganzen Schweiz gesprochen. Dieser Betrag soll insbesondere den Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Mich interessiert nun - ich habe diese Frage schon früher einmal gestellt -, wie der Stand der Dinge bei der Zusammenarbeit mit den Kantonen ist: Sind die Kantone informiert? Haben sie ihre Gesuche an den Bund gestellt? Ist der Bund bereit, dort, wo es notwendig ist respektive dort, wo Gesuche vorliegen, dieses Geld jetzt auszuzahlen?
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Die Arbeiten mit den Kantonen laufen tatsächlich. Wie Sie wissen, haben wir dafür gesorgt, dass derjenige Teil der 100 Millionen Franken, der im Jahr 2009 nicht ausgegeben werden kann, auf das nächste Jahr übertragen wird. Das haben wir mit den Kantonen vereinbart, auch im Einverständnis mit dem gesamten Bundesrat, sodass die gesprochenen 100 Millionen Franken vollumfänglich in diesem und im nächsten Jahr für das Projekt eingesetzt werden können.
Verfahrensbeitrag
Justiz- und Polizeidepartement/Bundeskanzlei
Département de justice et police/Chancellerie fédérale
Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Au nom de la sous-commission DFJP/Chancellerie fédérale, j'évoquerai deux thèmes clés qui ont été traité par la Commission de gestion en relation avec le Département fédéral de justice et police. C'est l'évaluation de la législation sur l'asile et les étrangers et la cybercriminalité.
Avant cela, permettez-moi de faire une remarque préliminaire. Je me suis en effet permis de poser des questions sur l'avancement de l'égalité entre femmes et hommes dans le département et je tiens à remercier Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf pour les informations qu'elle m'a fournies par écrit, afin que je rapporte ici à ce sujet.
S'agissant des postes de cadres, 26,3 pour cent sont occupés par des femmes, lesquelles représentent 40,35 pour cent de tout l'effectif du département. Le secrétariat général est même composé paritairement de femmes et d'hommes, ce qui est très réjouissant. Si le poste de déléguée à l'égalité, supprimé par le prédécesseur de Madame Widmer-Schlumpf, n'a pas été repourvu, on nous a assuré que la responsable des ressources humaines fait régulièrement des propositions constructives pour favoriser l'embauche de femmes. Comme quoi, quand les femmes sont à la tête d'un département ou d'un service, l'égalité entre hommes et femmes est quelque chose qu'elles gardent en tête.
Mais venons à la législation sur l'asile et les étrangers. Comme tout le monde a pu l'apprendre par la presse, des propositions de nouvelles modifications de la loi sur l'asile sont en discussion. Nous avons donc voulu savoir si la nouvelle législation sur les étrangers avait été évaluée depuis son entrée en vigueur qui, il faut le rappeler, ne date que de 2008, et si oui, connaître les résultats de cette évaluation. Nous avons aussi constaté que les pratiques diverses des différents cantons engendrent une inégalité de traitement selon que le requérant atterrit à Saint-Gall ou à Genève. Ne faudrait-il pas, un tant soit peu, harmoniser les pratiques?
Enfin, nous avons constaté que les durcissements votés en septembre 2007 n'ont pas eu l'effet escompté, à savoir une diminution du nombre des arrivées de requérants d'asile. Bref, on peut se demander si ces changements législatifs continuels sont vraiment efficaces ou s'ils ne servent qu'à vider de tout son sens notre tradition humanitaire. Une première évaluation, dont on peut mettre en doute la crédibilité après si peu de temps, a mis en évidence trois domaines problématiques relatifs à la nouvelle loi.
Le premier problème est lié aux demandes d'asile multiples concernant les personnes qui déposent une première demande, puis qui disparaissent dans la nature, redéposent une demande légèrement modifiée, et ainsi de suite. L'administration devant chaque fois refaire toute la procédure, avec toutes les prestations de soutien qui s'y rapportent. L'idée est, sous réserve de l'apparition de vrais nouveaux motifs, de raccourcir la deuxième procédure en supprimant son effet suspensif avant de pouvoir directement mettre en oeuvre la décision. L'objectif de cette application rapide, c'est de prévenir des cas de rigueur dus au fait que les requérants sont restés en Suisse de longues années sans remplir les conditions d'octroi de l'asile prévues par la loi. En contrepartie, il est prévu d'accorder une aide sur place.
Le deuxième problème concerne les déserteurs. La Suisse est le seul pays à accepter des déserteurs comme réfugiés. En elle-même la désertion ne constitue pas un motif d'asile, mais il est évident qu'on ne peut pas renvoyer des gens qui risquent leur vie, car ce risque-là est un motif d'asile. Et quand il y a une guerre, comme celle en Erythrée, une admission provisoire doit être possible. La modification proposée vise donc à préciser cette différence dans la loi.
Le dernier problème concerne les demandes d'asile déposées dans les ambassades. Depuis que la Suisse reste le seul pays à les admettre encore, le nombre de demandes a augmenté de manière significative. En outre, la procédure de Dublin ne précise pas clairement si les demandes d'asile déposées dans les ambassades doivent être traitées comme des demandes dans un premier pays ou non. Autre problème, seules 10 pour cent de ces requêtes sont admises. Il faudrait donc que des personnes réellement menacées puissent être amenées en Suisse avec un visa et déposer une demande d'asile directement dans notre pays. Cette proposition permettra d'éviter à la Suisse de rester le seul Etat à accepter les demandes d'asile dans les ambassades tout en sauvegardant sa tradition humanitaire et sa responsabilité. La cheffe du département nous a annoncé qu'elle allait examiner les réponses contrastées à cette proposition pour dégager d'éventuelles alternatives, mener des discussions et améliorer le tout.
Juste encore quelques précisions à propos des cas de rigueur: nous avons été rendus attentifs à la nécessité de traiter les statistiques avec prudence. Il n'y a pas des cantons restrictifs et d'autres qui le sont moins, mais plutôt une multiplicité de situations différentes. Et quoi qu'il en soit, c'est la Confédération qui a le dernier mot. Un nouveau règlement, actuellement en consultation auprès des cantons, devrait néanmoins permettre d'harmoniser un peu plus les pratiques. Ce qui est important pour le département, c'est que les décisions soient justes, équitables et identiques pour des cas semblables.
Notons encore que l'augmentation du nombre de cas l'année dernière est due à la situation internationale, notamment aux guerres, et à la politique de plus en plus restrictive des pays frontières de l'Espace Schengen, dont l'Italie. A titre d'exemple, la guerre du Kosovo avait engendré plus de 40 000 demandes d'asile. Le meilleur moyen d'éviter ces migrations, c'est d'agir à la base, c'est-à-dire dans les pays d'où viennent les réfugiés, en leur accordant une aide sur place et en mettant des moyens à disposition de l'aide au développement, le tout en collaboration avec les autres pays d'Europe. Un coup d'oeil sur la carte suffit pour se rendre compte que la Suisse n'est pas une île. Nous devons donc collaborer avec les Etats qui nous entourent.
Pour terminer, j'aimerais dire quelques mots encore sur la cybercriminalité dont on a déjà parlé lors de la session extraordinaire consacrée à la violence. Le DFJP est en train de mettre en oeuvre la Convention sur la cybercriminalité, la loi d'application étant actuellement en préconsultation. Aujourd'hui déjà, la Police judiciaire fédérale collabore au niveau opérationnel avec les polices cantonales afin de transférer les connaissances et les informations. Depuis 2003, une instance de coordination nommée KOBIK - cofinancée par les cantons - combat avec succès la criminalité sur Internet. La Suisse s'attache notamment à protéger les enfants sur le Net et plusieurs cantons et directions de l'instruction publique ont mis en ligne leur propre page afin de soutenir dans ce sens les écoles et les parents.
Si les collaborateurs de la Police judiciaire fédérale soutiennent les cantons dans ces demandes, un manque de spécialistes se fait sentir, car les policiers "ordinaires" ne suffisent pas pour ces tâches pointues. Il faut donc que nous soyons conséquents; si nous voulons combattre ces crimes, donnons-nous les moyens de mener cette lutte et cessons de toujours rogner les budgets alloués aux dépenses de personnel.
Frösch Therese · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich spreche zum Ziel 3 des EJPD, Stärkung der Sicherheit und Bekämpfung der Kriminalität. Es steht da geschrieben: "Die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung vom 7. November 2001 über das Verbot der Gruppierung Al Kaida und verwandter Organisationen (SR 122) ist in Kraft gesetzt. Der Bundesrat hat die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung am 5. Dezember 2008 per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt."
Etwas zur Hintergrundinformation: Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erliess der Bundesrat die Verordnung über das Verbot von Al Kaida und verwandter Organisationen. Er stützte sich dabei auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung zur Wahrung von Interessen gegenüber dem Ausland und auf Artikel 185 Absatz 3 über unmittelbar drohende schwere Störungen der inneren oder äusseren Sicherheit des Landes. Nach Artikel 2 der Verordnung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer sich auf dem Gebiet der Schweiz an Al Kaida beteiligt oder sie unterstützt.
Mit der dritten Verlängerung des Al-Kaida-Verbotes von Ende 2008 erhält die Verordnung nun neu eine Geltungsdauer von mindestens zehn Jahren. Verordnungen nach den erwähnten Artikeln 184 und 185 sind jedoch zu befristen. Die Befristung zwingt den Bundesrat, vor einer Verlängerung der Verordnung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung nach wie vor erfüllt sind oder ob sie dahingefallen sind. Nachdem die Al-Kaida-Verordnung erstmals von zwei auf vier Jahre verlängert worden war, schrieb der Bundesrat im Jahr 2005 in der Antwort auf die Interpellation Engelberger, dass keine beliebige Verlängerung möglich sei. Für das Bundesgericht erreiche eine zweimalige Verlängerung einer solchen Verordnung um je zwei Jahre die Grenze des Zulässigen. Falls die Notverordnung weiterhin notwendig sei, müsse das Parlament dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Im Juni 2007 schlug der Bundesrat im Rahmen der BWIS-II-Revision einen neuen Artikel vor. Dieser sollte dem EJPD erlauben, die Unterstützung von terroristischen Aktivitäten für maximal fünf Jahre zu verbieten und bei Bedarf dieses Verbot zu verlängern. Verboten werden allerdings nur bestimmte Tätigkeiten, nicht eine Organisation an sich. Im Gesetzentwurf ging der Bundesrat folglich weniger weit als in der Verordnung zum Verbot von Al Kaida. Nach der Rückweisung der BWIS-II-Revision ist nun offen, ob Bundesrat und Parlament einen weiteren Anlauf für eine Revision bis zum Ablauf der Verordnung Ende 2011 abschliessen können. Es ist aber nicht so, dass alleine die Aussicht auf eine spätere Überführung ins Gesetz Notrecht zu legitimieren vermag. Bei jeder Verlängerung muss geprüft werden, ob die verfassungsmässigen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Die GPDel hat diese im Fall Tinner ausgiebig untersucht. Eine solche Massnahme des Bundesrates muss einem überwiegenden öffentlichen Interesse dienen und in Bezug auf das angestrebte Ziel verhältnismässig sein. Zudem muss die Massnahme geeignet und mangels milderer Alternativen notwendig sein. Sie muss überdies dringlich sein.
Es stellen sich für die GPDel deshalb folgende Fragen: Wie weit hat der Bundesrat bei der letzten Verlängerung des Al-Kaida-Verbots geprüft, ob die genannten Voraussetzungen weiterhin gelten? Wie kam der Bundesrat insbesondere zu seinem Beschluss, dass die Verordnung eine geeignete Massnahme sei, um die Sicherheit der Eidgenossenschaft zu stärken? Kann das Verbot einer Organisation effektiv Selbstmordanschläge verhindern? Kam die Strafnorm bezüglich der drei Jahre Freiheitsentzug in den letzten acht Jahren je zur Anwendung? Und die letzte Frage: Falls die Wirkung des Al-Kaida-Verbots auf die Sicherheit der Schweiz nicht belegt werden kann, hiesse das, dass die aussenpolitischen Interessen der USA oder z. B. der EU für den Bundesrat umso mehr ins Gewicht fallen?
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Zum Geschäftsbericht des Bundesrates gehört auch der Bericht der Bundeskanzlei. Die GPK des Nationalrates setzte sich in diesem Bereich mit den Fragen der Festlegung der Abstimmungstermine und -themen auseinander.
Zwei Abstimmungen gaben zu Diskussionen Anlass. Die erste betrifft das obligatorische Referendum über den Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr. Diese Vorlage wurde schon im Oktober 2008 vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedet. Hier wollten wir wissen, wie lange nach der Schlussabstimmung im Parlament bis zu einer Abstimmung durch das Volk zugewartet werden darf. Frau Bundeskanzlerin Casanova führte aus, dass sie jeweils den Antrag an den Bundesrat betreffend Vorlagen macht und ihm gleichzeitig die Empfehlungen unterbreitet, welche Vorlagen an welchem Abstimmungsdatum vor das Volk zu bringen seien. Vier Monate vor einem Abstimmungstermin müssen die Vorlagen festgelegt werden. Eine Volksinitiative muss jeweils zehn Monate nach der Schlussabstimmung im Parlament dem Volk unterbreitet werden. Die Abstimmung über diese Spezialfinanzierung war bis jetzt nicht traktandiert, und die Frage blieb offen, wieso diese Vorlage bis heute nicht zur Abstimmung gebracht wurde. Bundesrat Leuenberger hat aber vor einigen Minuten bei der Beantwortung einer Frage gesagt, dass diese im November stattfinden werde.
Weitere Fragen wurden im Zusammenhang mit der Verschiebung der Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung gestellt. Die Bundeskanzlei machte den üblichen Vorschlag. Der Bundesrat beschloss vorerst, diese Abstimmung im Mai durchzuführen, kam aber später auf den Entschluss zurück und verschob diese Abstimmung auf den September. Das Vorgehen bei dieser Verschiebung stiftete Verwirrung. Für ein Geschäft ist es sicher nicht förderlich, wenn so unklar kommuniziert wird. Vor allem wird bei dieser schwierigen Vorlage auch das Volk verunsichert, wenn sich der Bundesrat im Vorfeld nicht einmal über den Abstimmungstermin einig ist.
Ein weiteres Schwerpunktthema war die Entschädigung ausserparlamentarischer Kommissionen.
Bei der Bereinigung dieser Entschädigungen, die, im Auftrag des Parlamentes, kostenneutral erfolgen müssen, sind vor allem die Entschädigungen der Präsidentinnen und Präsidenten stark korrigiert worden. Diese müssen neu mit Tagesansätzen von 200 bis 400 Franken arbeiten; die bisherigen Entschädigungen wurden oft nach Aufwand berechnet oder waren grundsätzlich höher. Trotzdem stellt sich die Frage, wieso nicht ein einheitliches Taggeld festgelegt worden ist und ob die Präsidien nicht nach Aufwand entschädigt werden sollten. Solche Überlegungen anzustellen wäre sinnvoll; das sieht man, wenn man bedenkt, dass kompetente Leute gefunden werden sollen und diese dann auch die notwendige Zeit aufwenden müssen. Die Staatspolitische Kommission wird sich dieser Fragen noch annehmen und, zusammen mit der Bundeskanzlerin, hoffentlich unsere Überlegungen einbeziehen.
Im Namen der GPK-NR danke ich der Bundeskanzlerin für ihre Offenheit und für ihre Antworten auf unsere Fragen.
Wyss Brigit · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion
Ich möchte zu zwei Bereichen Bemerkungen machen, zum einen zur Sicherheit und zum andern zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Bereits in der ausserordentlichen Session zur Verschärfung des Strafrechts hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf vor Schnellschüssen gewarnt und dafür votiert, dass die Anpassungen gezielt und überlegt vorzunehmen seien. Die Aussagen betreffend Sicherheit im Geschäftsbericht des Bundesrates von 2008 unterstreichen diese Vorgehensweise.
Im Unterschied zu den Polizeistatistiken anderer Länder ist die schweizerische polizeiliche Kriminalstatistik keine allgemeine, einheitliche Statistik. In Absprache mit den Kantonen wird das Bundesamt für Statistik erstmals 2010 eine aussagekräftige Statistik vorlegen können. Um die Sicherheit tatsächlich zu erhöhen, braucht das Parlament diese Zahlen zur Entwicklung der Kriminalität. Erst wenn diese Grundlagen vorliegen, können die möglichen Mängel und Lücken im Strafrecht sachgerecht behoben bzw. geschlossen werden. Wir gehen davon aus, dass sich der Bundesrat von seiner Vorgehensweise nicht abbringen lassen wird.
Zur Stärkung der Sicherheit und zur Bekämpfung der Kriminalität gehört auch das neue Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes. Die Grünen begrüssen die beiden wesentlichen Änderungen, welche der Ständerat kürzlich vorgenommen hat und die da wären, dass der Bundesanwalt bzw. die Bundesanwältin künftig vom Parlament und nicht mehr vom Bundesrat gewählt werden soll und dass die Aufsicht einem Fachgremium übertragen werden soll. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ist bereits auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt, und wir hoffen, dass dies auch beim Nationalrat der Fall sein wird.
Zum Schluss noch kurz etwas zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, und zwar zum Stichwort Lohngleichheit: Unter der Führung des Justiz- und Polizeidepartementes, in Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern und dem Volkswirtschaftsdepartement, soll von 2009 bis 2013 evaluiert werden, ob und allenfalls wie die bereits ergriffenen Massnahmen wirken und ob es eventuell zusätzliche Massnahmen braucht, um die Lohngleichheit Wirklichkeit werden zu lassen. Seit mehr als zehn Jahren ist die Lohngleichheit im Gesetz verankert. Trotzdem verdienen Frauen heute durchschnittlich immer noch zwanzig Prozent weniger als Männer. Einmal mehr müssen wir feststellen, dass wir zwar die nötigen gesetzlichen Grundlagen haben, dass aber der Vollzug nicht oder nur ungenügend funktioniert. Wir begrüssen in diesem Sinn den sogenannten Lohngleichheitsdialog ausdrücklich und hoffen, dass dadurch dem Gleichstellungsgesetz endlich die nötige Nachachtung verschafft werden kann.
Glur Walter · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich will mich zu den massiv gestiegenen Asylantenzahlen äussern. Das neue, verschärfte Asyl- und Ausländergesetz ist in den Jahren 2007 und 2008 in Kraft gesetzt worden. Trotzdem ist die Zahl der Asylgesuche von rund 10 000 im Jahr 2007 auf über 16 000 im Jahr 2008 angestiegen. Wir setzen uns dafür ein, dass an Leib und Leben verfolgte Menschen als Flüchtlinge aufgenommen werden. Alle anderen Asylsuchenden sind aber abzuweisen. Die Schweiz ist für unechte Flüchtlinge und für Schlepper nach wie vor sehr attraktiv. Wenn im EJPD und im Gesamtbundesrat, aber auch bei gewissen Kantonsregierungen so weitergemacht wird, droht uns ein Asylchaos mit wiederum 20 000 Gesuchen im Jahr. Auch das vielgelobte Dublin-Abkommen, das seit letztem Jahr in Kraft ist, wird die Probleme nicht lösen, weil jeder Staat für sich selber schaut. Die Schweiz muss das Asylproblem konsequenter angehen, bevor das Chaos wieder da ist.
Die Suppe auszulöffeln haben letztlich die Gemeinden. Der Widerstand gegen weitere Asylunterkünfte und neue Durchgangszentren akzentuiert sich immer mehr. Die Einreichung von Asylgesuchen bei schweizerischen Auslandvertretungen ist weiterhin zu gewährleisten, andernfalls kommen die Asylbewerber für die Gesuchstellung direkt in die Schweiz. Damit würden echte Flüchtlinge, die keinen Schlepper bezahlen können, benachteiligt.
Weitere Probleme stellen wir bei den Mehrfachgesuchen fest. Es handelt sich um Asylsuchende, die einen negativen Bescheid erhalten, danach untertauchen und wenige Wochen später mit einem leicht ergänzten Gesuch wiederkommen. Das ganze Verfahren muss dann nochmals durchgeführt werden, und sie erhalten wieder den Asylstatus mit allen damit verbundenen Unterstützungsleistungen. Das ist ein latenter Zustand, der zu den bekannten Härtefällen führt, wenn, wie gesagt, der Entscheid über viele Gesuche hinausgezögert wird, die Kinder schon eingeschult sind und es nach Jahren noch keinen definitiven Entscheid gibt.
Ein weiteres Problem ist das der Wehrdienstverweigerer, vor allem aus Eritrea, die ausschliesslich diesen Grund geltend machen. Solche Personen müssen, wie es in andern Ländern vollzogen wird, zurückgeführt werden. Die vorläufige Aufnahme ist wichtig, um Leben zu schützen. Aber Dienstverweigerung ist kein Asylgrund. Ich fordere den Bundesrat auf, sich in der Asylpolitik mehr an jenen EU-Staaten zu orientieren, die konsequent vorgehen, wie etwa Italien, Deutschland und England. Die Schweiz ist schlicht zu klein, um jährlich Zehntausende von Personen neu aufzunehmen. Siedlungs-, Verkehrs- und Umweltprobleme sowie die Sanierung der Sozialversicherungen lassen sich sonst nicht mehr lösen.
Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich hätte jetzt eigentlich gerne eine Antwort auf das Votum des Kollegen Glur gegeben, der die Fakten zur Asylpolitik so hin- und hergeschoben und verdreht hat. Aber es ist nicht an mir, darauf zu antworten.
Ich möchte mich beim Geschäftsbericht auf einen vielleicht - wie die einen sagen - unbedeutenden Punkt beziehen, und zwar auf das Ziel 2 des EJPD auf Seite 33 von Band II des Berichts. Dort heisst es im dritten Absatz: "Der Bundesrat hat die Vernehmlassung betreffend eine Ergänzung des Obligationenrechts eröffnet mit dem Ziel, Arbeitnehmer besser zu schützen, die auf Missstände im Betrieb aufmerksam machen."
Geschätzte Frau Bundesrätin, wenn ich die Geschichte der Motion Gysin Remo betrachte, die ja bereits vor längerer Zeit in den Räten behandelt worden ist, muss ich sagen, dass ich mit dem, was bis jetzt gelaufen ist - hier heisst es "überwiegend realisiert" -, natürlich überhaupt nicht zufrieden bin. Ich bin im Gegenteil sehr enttäuscht. Es geht ja um die sogenannten Whistleblowers, die für ihr ehrenhaftes Verhalten mit einer Kündigung ihres Arbeitsplatzes bezahlen müssen, um Leute, die Missstände in Betrieben denunzieren. Das ist ein seit Jahren ungelöstes Problem - höchstaktuell, muss ich sagen. Wenn ich daran denke, was wir vor dem Hintergrund der Finanzkrise in den letzten Monaten alles erlebt haben, zeigt sich, wie dringlich dieses Problem wirklich seriös angegangen werden muss.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung im letzten Dezember eröffnet. Er wird sie jetzt auswerten. Ich habe den Eindruck, dass der Bundesrat in dieser Sache nicht nur zögerlich handelt, sondern dass er das Problem auch nicht richtig konsequent und angemessen zu lösen versucht. Der Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates ist ein zahnloser Vorschlag. Das finde ich enttäuschend. Denn gerade dieses Problem von Leuten, die bereit sind, bei strafbaren Handlungen über die Situation in Betrieben zu informieren, muss angesichts der globalen, komplexen Wirtschaftsverhältnisse dringend geklärt werden. Deshalb hoffe ich sehr, Frau Bundesrätin, dass die Auswertung der Vernehmlassung dazu führen wird, dass wir eine griffige Vorlage bekommen, die mehr bietet als nur die geltende Regelung bei missbräuchlicher Kündigung gemäss Obligationenrecht. Das heisst, dass auch Kündigungen rückgängig gemacht werden müssen. Ich hoffe insbesondere, dass diese Vorlage dann auch zügig in die Räte kommt, damit wir das Problem endlich vom Tisch haben.
Ich weiss: Der Bundesrat ist manchmal versucht, lieber zu sagen, die Probleme, die mit Indiskretionen zusammenhingen, seien wichtiger. Aber ich denke, es ist die Aufgabe unserer Politik, jene zu schützen, die die Courage haben, solche Zustände in Betrieben effektiv zu denunzieren, und dafür ihren Arbeitsplatz riskieren und häufig auch verlieren. Deshalb hoffe ich sehr, dass sich der Bundesrat bei der neuen Vorlage nicht nur auf die Vertragsfreiheit beziehen wird, sondern effektiv gewillt ist, dieses Problem zu lösen. Ich wäre froh, wenn Sie auch dazu Stellung nehmen könnten, Frau Bundesrätin.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich spreche zuerst zur Revision des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes; ich werde mich dann noch kurz zu den Ausführungen von Herrn Glur äussern.
Sie wissen, dass ein erster Teil des Asylgesetzes seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist und dass das Ausländergesetz und das Asylgesetz seit dem 1. Januar 2008 vollständig in Kraft sind. Die Erfahrungen mit dem teilrevidierten Asylgesetz und mit dem neuen Ausländergesetz sind positiv. Die Zahl der Personen im Vollzugsprozess konnte im Jahr 2008 deutlich gesenkt werden. Ende 2007 waren im Asyl- und Ausländerbereich noch 6864 ausreisepflichtige Personen in der Schweiz; Ende 2008 waren es dann noch 5529 ausreisepflichtige Personen.
Die Zwangsmassnahmen haben grossmehrheitlich zum Vollzug der angeordneten Wegweisungen geführt. Von Januar bis Dezember 2008 konnten 1797 Personen - das sind 84 Prozent - nach Ende einer Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft zurückgeführt werden. Der Vollzug konnte auch durch den Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen oder ähnliche Vereinbarungen verbessert werden. Zum heutigen Zeitpunkt haben wir 46 solche Abkommen. Wir sind daran, noch mehr solche Rückübernahmeabkommen abzuschliessen.
Wir haben auch die Härtefallregelung im Asylbereich viel weiter angewendet - damit komme ich auf die Ausführungen von Frau Roth-Bernasconi zu sprechen. Die Kantone haben dem Bundesamt für Migration mehr begründete Gesuche eingereicht. Im Jahre 2007 waren es rund 800 Aufenthaltsbewilligungen, die unter dem Titel "Härtefallgesuche" bewilligt wurden. Im Jahre 2008 waren es 1018 solcher Gesuche der Kantone um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, die vom BFM dann auch positiv beurteilt werden konnten.
Wir sehen uns im Bereich Asyl- und auch im Bereich Ausländergesetzgebung ständig neuen Herausforderungen gegenüber. Eine glaubwürdige Asylpolitik muss sich natürlich auch der Entwicklung anpassen, muss immer wieder die notwendigen gesetzlichen Grundlagen überprüfen.
In den vergangenen drei Jahren hatten wir bestimmte Probleme im Bereich des Asylverfahrens. Sie waren vor allem zurückzuführen auf die Gesuchszahlen aus Afrika - also Eritrea, Nigeria, Somalia -, dem Nahen Osten, vor allem Irak, und aus Sri Lanka. Im Jahre 2008 wurden in der Schweiz insgesamt 16 606 Asylgesuche eingereicht, im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Zunahme um 53,1 Prozent. In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres wurden bereits wieder 6139 Gesuche eingereicht. Es ist daher notwendig, das Verfahren, das man seit Jahren kennt, zu beschleunigen und effizienter auszugestalten. Es ist notwendig, Doppelspurigkeiten abzubauen; es ist auch notwendig, die Strukturen im Bundesamt für Migration besser auf die Vielzahl der Fälle auszurichten.
Wir sind dabei, das Asylgesetz zu revidieren. Wir haben eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreitet, unter anderem wird darin, und das sage ich jetzt an die Adresse von Nationalrat Glur, auch die Frage der Wehrdienstverweigerer bzw. der Deserteure geregelt, die ja ausgewiesen werden müssen bzw. zurückgeführt werden, wenn sie keinen wirklichen Asylgrund geltend machen können. Ein Vollzug der Wegweisung ist dann unzulässig, wenn im Herkunftsstaat eine unmenschliche Behandlung droht. Das ist das Non-Refoulement-Prinzip, welches England, Italien und auch Deutschland anwenden; das wenden alle an, die die europäischen und internationalen Übereinkommen unterzeichnet haben. Das ist keine Spezialität der Schweiz. Wir eröffneten also die Vernehmlassung zur Revision des Asylgesetzes und führten sie auch durch; sie dauerte bis zum 15. April. Wir sind nun daran, sie auszuwerten. In verschiedenen Punkten sieht man, dass die Vorschläge unterstützt werden. Andere Vorschläge werden wir noch diskutieren müssen. Ich werde dem Bundesrat nach den Sommerferien eine Botschaft unterbreiten.
Noch einmal speziell zur Härtefallregelung: Sie wissen, dass die Kantone für die Härtefallregelung zuständig sind. Sie sind es, die die entsprechenden Gesuche beim Bundesamt für Migration stellen. Die Regelung wird nicht in allen Kantonen identisch angewendet. Wir versuchen jetzt mit einer Wegleitung, einigermassen eine Harmonisierung unter den Kantonen zu bewirken. Diese Wegleitung ist an sich positiv aufgenommen worden. Ich werde sie mit den Kantonen noch diskutieren. Man muss aber, wenn man die Härtefallregelungen anschaut, gleichzeitig auch die Anzahl der vorläufigen Aufnahmen anschauen. Da gibt es eben auch Kantone, die zwar etwas weniger Härtefallgesuche einreichen, aber bei den vorläufigen Aufnahmen dann mehr tun. Deshalb ist ein Vergleich etwas schwierig.
Noch eine Bemerkung in diesem Zusammenhang: Wir sind dabei, die Migrationspartnerschaften zu verstärken. Es macht mehr Sinn, wenn man vor Ort Aufbauhilfe leisten und damit vielleicht in einem gewissen Mass Migration verhindern kann. Das kann man nicht allein tun, sondern nur in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, und da sind wir sehr intensiv dabei, das in verschiedenen Ländern auch zu tun. So weit zum Bereich Asyl- und Ausländergesetzgebung.
Zur Frage von Frau Wyss zur Sicherheit: Wir sind dabei, das Strafrecht in einzelnen Punkten des Besonderen Teils zu revidieren, anzupassen. Da gibt es verschiedene Bestimmungen, die in einem Ungleichgewicht sind; bei den Straftaten im Vermögensbereich hat es im Vergleich zu den Straftaten gegen Leib und Leben ein Ungleichgewicht in der Strafandrohung. Da werden wir unsere Vorschläge präsentieren. Einen weiteren Bereich, den Allgemeinen Teil des Strafrechtes, haben Sie sehr intensiv diskutiert. Da geht es um die Fragen der Geldstrafen, der bedingten Geldstrafen sowie der kurzen Freiheitsstrafen. Auch hier werden wir Ihnen unsere Vorschläge unterbreiten.
Frau Wyss hat noch darauf hingewiesen, dass der Bundesanwalt entsprechend dem Beschluss des Ständerates künftig vom Parlament gewählt und die Aufsicht dann durch einen Justizrat durchgeführt werden soll. Schauen Sie, es haben beide Lösungen Vor- und Nachteile, auch diese Justizratslösung hat Nachteile. Aber wir haben uns dann gesagt, dass beide Möglichkeiten gegeben sind und wir nicht dazu beitragen wollen, dass die Vorlage nicht verabschiedet werden kann, indem wir jetzt einfach nur unsere Lösung weiterverfolgen.
Zu Nationalrat Daguet, zu den Whistleblowers: Der Vorschlag war bis Ende März in der Vernehmlassung. Wir sind daran, die Stellungnahmen auszuwerten. Wir werden auch entsprechende Überprüfungen machen. Wir sind offen. Es ist nicht so, dass wir nicht lernfähig wären. Wenn wirklich gute Vorschläge kommen, werden wir sie sicher berücksichtigen. Ich kann Ihnen aber zur Frage des Rückgängigmachens einer Kündigung, des Bleibens an einem Arbeitsort, sagen, dass das in bestimmten Betrieben grosse Schwierigkeiten gibt, und zwar vom Arbeitnehmer- und vom Arbeitgeber her. Das muss man auch berücksichtigen, wenn man eine Lösung sucht. Das muss auch Eingang finden, es müssen dann wahrscheinlich offene Lösungen sein.
Ich komme zur Cyberkriminalität: Von der sehr rasanten Entwicklung im Bereich des Internets mit all seinen Möglichkeiten nehmen wir seit Jahren Kenntnis. Das Internet ist alltagsbestimmend, ist international verbreitet. Es gibt hier natürlich legale und illegale Aktivitäten über das Netz. Wir haben eine grosse Problematik in diesem Bereich. Vor diesem Hintergrund haben wir natürlich auch eine zunehmende Kriminalität. Es ist notwendig, dass wir hier länderübergreifend zusammenarbeiten. Es wurde gesagt, dass wir in den Bereichen Prävention und Repression die Möglichkeit haben, Bedrohungen im Internet aktiv zu bekämpfen. Wir haben das System Melani, das ist Ihnen bekannt. Wir haben das Informatikstrategieorgan des Bundes. Wir haben Stellen beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, die sich damit auseinandersetzen. Wir haben beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation und bei der Führungsunterstützungsbasis der Armee Einrichtungen, die sich mit der Internetkriminalität befassen. Wir haben schliesslich - da geht es um das Vorfeld der Strafverfolgung und um den repressiven Bereich - die Einrichtung Kobik, sie wurde auch erwähnt. Es geht dabei um eine Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund, wo wir die Möglichkeit haben, Vorabklärungen für ein Strafverfahren zu machen. Das funktioniert sehr gut. Wir haben am 29. Mai im Bundesrat elf zusätzliche Stellen im Bereich der Informatikermittlungen für die Bundeskriminalpolizei bewilligt; es geht dabei um Internetkriminalität, auch um Pädophilie und um alles, was sonst dazugehört. Wir haben elf neue Stellen bewilligt, damit man sich intensiv mit diesen Fragen auseinandersetzen kann.
Wir arbeiten international intensiv zusammen, haben eine gute Kooperation mit verschiedenen Organisationen, auch über Kobik und andere Organisationen. Im Zusammenhang mit der Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates kann der Bund bereits auf den erfolgreichen Erfahrungen dieser Dienststellen aufbauen und aufgrund bestimmter Vorleistungen die entsprechenden Anforderungen auch sachdienlich umsetzen. Der Bereich Internetkriminalität wird uns fordern. Es ist schwer voraussehbar, was sich noch alles abspielen wird, aber wir sind uns bewusst, dass wir sehr aufmerksam sein müssen. Wir beobachten selbstverständlich die Lage und sind auch intensiv darum bemüht, mit andern Ländern zusammen alle sich stellenden Fragen in den Griff zu bekommen.
Zum Verbot der Al Kaida: Der Bundesrat hat am 8. November 2001 auf dem Verordnungsweg die Gruppierung Al Kaida verboten. Das Verbot bezieht sich auch auf Tarn- oder Nachfolgegruppierungen und auf Organisationen oder Gruppierungen, welche in Führung, Zielsetzung und Mitteln mit der Al Kaida übereinstimmen oder in ihrem Auftrag handeln. Verboten sind nicht nur sämtliche Aktivitäten dieser Organisation selbst, sondern auch alle Aktivitäten, die der Unterstützung dieser Organisation dienen, und Propaganda. Das Verbot wird per Ende Dezember 2011 auslaufen. Es stützt sich heute auf Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, und solche Erlasse müssen nach unserer Bundesverfassung befristet werden. Bereits die zehnjährige Dauer ist natürlich lang. Wenn sich abzeichnet, dass eine Situation dauerhaft wird, ist man verpflichtet, eine Verordnung, die sich auf diese ausserordentlichen Bestimmungen stützt, ins ordentliche Recht zu überführen.
Man hat im Rahmen der BWIS-II-Revision ein Organisationsverbot geprüft, dieses dann aber verworfen. Hingegen sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, ein Tätigkeitsverbot einzuführen. Wir sind der Auffassung, dass mit einem solchen Tätigkeitsverbot - nicht Organisationsverbot, sondern Tätigkeitsverbot - für beide Seiten ein Gewinn erzielt werden könnte. Im Ergebnis soll somit auf eine spezielle Regelung für Organisationsverbote verzichtet werden. Indessen sollen die übelsten Auswüchse durch die Verankerung eines Tätigkeitsverbots unterbunden werden.
Zum Schluss noch zur Frage, ob diese Strafnorm, die die Verordnung vorsehen würde, überhaupt schon einmal angewendet wurde. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich weiss es nicht. Aber ich gehe davon aus, dass dem nicht so ist. Sonst wüsste ich es wahrscheinlich.
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Vielen Dank für die Rückmeldung betreffend den Geschäftsbericht der Bundeskanzlei.
Betreffend die Volksabstimmungen möchte ich Folgendes ausführen: Nach den Schlussabstimmungen der Räte zum Abschluss der Sessionen unterbreitet die Bundeskanzlei dem Bundesrat jeweils einen Antrag mit Vorlagen, die abstimmungsreif sind. Die Bundeskanzlei macht Vorschläge, welche Vorlagen dem Volk an welchem Abstimmungsdatum unterbreitet werden sollen. Dabei haben wir strenge gesetzliche Grundlagen und Vorgaben zu befolgen. Das Gesetz über die politischen Rechte schreibt vor, dass die Vorlagen vom Bundesrat mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin festgelegt werden müssen. Die Volksinitiativen müssen dem Volk zehn Monate nach der Schlussabstimmung im Parlament unterbreitet werden. Das Korsett ist deshalb sehr eng, der Bundesrat hat nicht sehr viel Spielraum.
Aufgrund des Antrages der Bundeskanzlei entscheidet anschliessend der Bundesrat darüber, welche Vorlagen er am nächstfolgenden Abstimmungsdatum bringen wird. Überdies nimmt er jeweils Kenntnis davon, wie sich die Situation an weiteren Daten präsentieren könnte. Aber wie gesagt ist der Spielraum für die Berücksichtigung der Vorlagen sehr klein, die Rahmenbedingungen sind gegeben. Der Bundesrat nimmt auch Rücksicht auf allfällige kantonale Urnengänge. Wichtig ist vor allem, dass der Bundesrat widersprüchliche Abstimmungen vermeidet. Insbesondere ist es dem Bundesrat ein grosses Anliegen, dass die Erfolgschancen bei den Abstimmungen gross sind, vor allem natürlich bei Vorlagen, die das Parlament beschlossen hat. Er achtet auch darauf, dass nicht zu viele Themen auf einmal kommen und das nächste Mal vielleicht keine Themen da sind.
Betreffend die IV-Abstimmung: Der Bundesrat hat im Januar dieses Jahres beschlossen, die Abstimmung im Mai stattfinden zu lassen. Zwei Wochen später ist er auf diesen Entscheid zurückgekommen. Im Bundesrat wurde die Diskussion, nachdem die Frage öffentlich debattiert wurde, aufgenommen und danach die Verschiebung der Abstimmung beschlossen. Der Bundesrat wollte dem Parlament die Möglichkeit eröffnen, die Frage der Inkraftsetzung der Zusatzfinanzierung auf den 1. Januar 2010 gegebenenfalls nochmals zu diskutieren. Darum ist ein Schreiben an die Ratspräsidien ergangen mit dem Vorschlag, das Geschäft allenfalls im Verlauf der Frühjahrssession nochmals aufzunehmen.
Das Beispiel der IV-Zusatzfinanzierung zeigt, dass Sachzwänge überall spielen. Die IV-Zusatzfinanzierung ist als behördliche Vorlage zwar an keine gesetzlichen Erledigungsfristen gebunden, die Vorlage selber aber an das Inkrafttreten auf den Januar 2010, so dass kein grosser Spielraum mehr bestand.
Betreffend die Spezialfinanzierung des Luftverkehrs hat Bundesrat Leuenberger bereits Stellung genommen. Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass der Bundesrat am 20. Mai dieses Jahres im Rahmen des Luftfahrtgesetzes die Verwendung der Gelder geregelt hat. Somit ist für die Stimmberechtigten klar, wofür die Gebühr verwendet wird. Diese Information ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, die über die Vorlage befinden.
Betreffend die ausserparlamentarischen Kommissionen möchte ich noch informieren, dass der Bundesrat den Auftrag hatte, die Honorare zu harmonisieren. Wir haben eine Vorlage ausgearbeitet, die zurzeit in Konsultation bei den Staatspolitischen Kommissionen ist. Es wird zwischen gesellschaftsorientierten Kommissionen und marktorientierten Kommissionen unterschieden. Die Kategorienzuordnung in Markt- oder Gesellschaftsorientierung basiert auf folgender Grundüberlegung: Es existieren innerhalb des Spektrums der ausserparlamentarischen Kommissionen sogenannt untypische Kommissionen, eben marktorientierte Kommissionen, deren Aufgabe und Organisationsstruktur sich deutlich von den übrigen Kommissionen unterscheiden. Daher stellt die Ausrichtung der Organisation das erste Unterscheidungskriterium dar.
Innerhalb der beiden Gruppen werden jeweils drei Entschädigungskategorien unterschieden, je nachdem, welche Aufgaben die Kommission wahrnimmt und welche Anforderungen an die Mitglieder gestellt werden resp. welche Reichweite die Arbeitsergebnisse der Kommission haben. Die Mitglieder der gesellschaftsorientierten Kommissionen haben für ihre Kommissionstätigkeit Anspruch auf ein Taggeld; die Ansätze variieren je nach Entschädigungskategorie zwischen 200 und 400 Franken. Die Mitglieder marktorientierter Kommissionen haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Die Präsidenten und Präsidentinnen von gesellschaftsorientierten Kommissionen erhalten zusätzlich 25 Prozent des Taggeldansatzes. In begründeten Ausnahmefällen können die Departemente diesen Ansatz auch verdoppeln. Das ist ein Unterschied gegenüber der früheren Regelung. Die frühere Regelung war von daher jedoch auch heterogen, und der Auftrag war ganz klar eine Harmonisierung dieser Honorare.
Zudem möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Ausgaben für die ausserparlamentarischen Kommissionen in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. So betrugen sie 2008 insgesamt noch 15,7 Millionen Franken, 2007 betrugen sie 16 Millionen, und im Jahr 2006 waren es über 20 Millionen. Der Auftrag des Parlamentes war auch, dass die Vorlage zur Harmonisierung der Honorare und der Taggelder kostenneutral ausgestaltet sein müsse.
Veillon Pierre-François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nous sortons d'un long débat. Nous avons abordé de très nombreux thèmes et de très nombreux sujets. J'ai l'impression que la présence des chefs de département et de Madame la chancelière de la Confédération a permis réellement d'avoir une meilleure vue d'ensemble de l'activité du Conseil fédéral et des départements.
Permettez-moi de revenir sur ce qui a été dit concernant la conduite des dossiers par le Conseil fédéral. L'hypothèse qui prédomine, en tout cas celle qui préoccupe la Commission de gestion, est que la conduite du Conseil fédéral dans les gros dossiers politiques est souvent beaucoup trop départementale et pas assez gouvernementale, c'est-à-dire pas assez élaborée en collège. Monsieur Lustenberger en a parlé en abordant le traitement du cas Tinner en 2007 particulièrement et le comportement de la FINMA dans l'affaire UBS. Monsieur Binder s'est posé la même question avec l'exemple de la crise du secret bancaire et la décision par le président de la Confédération d'aller ou non à Berlin.
Abstraction faite de l'anecdote, sur ce dernier point, la question du manque de pilotage gouvernemental sur ces grands dossiers est une réalité. Je ne crois pas que la réponse de Monsieur Merz, président de la Confédération, tout à l'heure à la question d'une réforme nécessaire du Conseil fédéral ait fait le tour du problème. La Commission de gestion veut approfondir cette problématique, en particulier avec deux enquêtes qui sont en cours.
La première enquête a trait à la conduite des activités du Conseil fédéral et au rôle de la Chancellerie fédérale. Le Conseil fédéral est l'autorité directoriale et exécutive suprême de la Confédération. En dépit d'instruments très élaborés disponibles pour la conduite stratégique de la politique au niveau fédéral, la façon dont le Conseil fédéral assume ses responsabilités dans ce domaine manque toujours de transparence, aux yeux de la Commission de gestion.
La deuxième enquête concerne le comportement des autorités face à la crise financière. Madame Gadient en a parlé tout à l'heure et je n'y reviens pas, si ce n'est pour dire que l'enquête s'intéresse, d'une part, à la détection précoce des répercussions de la crise financière internationale sur la Suisse, et, d'autre part, à la gestion du cas UBS. Le but est finalement d'analyser la capacité d'anticipation du Conseil fédéral sur cet objet. Les premiers résultats seront discutés au sein de la Commission de gestion à la fin de l'été.
Pour ce qui est de la première enquête, c'est également cet automne que nous aurons les premiers résultats à traiter en Commission de gestion.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2008
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2008
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr
La séance est levée à 19 h 25