07.062
LAT. Acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger. Mesures d'accompagnement liées à l'abrogation de la LFAIE
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Bundesgesetz über die Raumplanung
Loi fédérale sur l'aménagement du territoire
Art. 8 Abs. 3, 4
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Stump, Girod, Jans, Nussbaumer, Pedrina, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 8 al. 3, 4
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Stump, Girod, Jans, Nussbaumer, Pedrina, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Stump Doris · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Ich beantrage im Namen der Minderheit, dem Ständerat in allen Punkten zu folgen und nicht an unseren Positionen festzuhalten. Ich erinnere daran, dass es in dieser Vorlage erstens darum geht, die Bedingungen für die Aufhebung der Lex Koller zu definieren, und zweitens, einen indirekten Gegenvorschlag zur Zweitwohnungs-Initiative zu erarbeiten.
Mit den Konkretisierungen in Artikel 8 Absätze 3 und 4 und in den Übergangsbestimmungen können wir der Zweitwohnungs-Initiative entgegenstellen, dass es unsere Absicht und unser Wille ist, der Zersiedelung der Landschaft, dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen und demzufolge der Schaffung von kalten Betten eine Grenze zu setzen. Wir wollen uns nicht damit begnügen, einfach zu sagen, dass etwas passieren muss. Wir sagen in diesen Absätzen noch, was passieren kann und unter welchen Bedingungen etwas gemacht werden muss.
Eine etwas andere Situation haben wir bei Artikel 24c Absatz 2. Da hat der Nationalrat einen Absatz eingefügt, der völlig ausserhalb des Anliegens liegt, das wir mit dieser Vorlage verfolgen. Der Ständerat hat es von Anfang an abgelehnt, diese Anpassung in Artikel 24c Absatz 2 zum Ausbau und Umbau von Gebäuden ausserhalb der Bauzone in diese Vorlage hineinzunehmen. Weder die nationalrätliche Kommission und schon gar nicht die ständerätliche Kommission haben dazu Hearings durchgeführt; ich sehe keine Chance, dass der Ständerat uns in dieser Situation folgt.
Deshalb beantrage ich, dass wir Artikel 24c Absatz 2 nicht aufnehmen und dem Ständerat in dieser Angelegenheit folgen.
Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Stump abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Der Text zu Artikel 8 Absätze 3 und 4, wie der Ständerat ihn beschlossen hat, hat unseres Erachtens ganz klar Verordnungscharakter und gehört in diesem Detaillierungsgrad nicht ins Gesetz. Der Bundesrat schlägt hier eine zielführende Lösung vor. Diese gibt den Kantonen den nötigen Auftrag, lässt ihnen aber auch den hierfür nötigen Handlungsspielraum.
Zu Artikel 24c Absatz 2: Auch hier bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und den Minderheitsantrag Stump abzulehnen. Wir können hier ein Problem lösen, das sehr wohl etwas mit der auch vom Ständerat angestrebten Zielsetzung zu tun hat:
1. Es wird eine altbekannte Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft.
2. Es eröffnet Einheimischen in Land- und Bergregionen eine Perspektive, nicht abwandern zu müssen.
3. Es spart Land, schafft günstigen Wohnraum für Einheimische und birgt keine Gefahr, dass die übergeordneten Ziele des Raumplanungsgesetzes verletzt würden.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Die FDP-Liberale Fraktion lässt ausrichten, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützt.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
In dieser Frage hat der Ständerat, der als Vertreter der Kantone sicher in der Raumplanung die Interessen der Kantone, welche in der Raumplanung eigentlich mehr zu sagen haben, gut vertritt, einstimmig beschlossen, an seinem Beschluss festzuhalten.
Ich möchte Sie insbesondere bitten, bei Artikel 24c Absatz 2 dem Ständerat zu folgen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es hier um einen Gegenvorschlag zu einer Initiative gegen den Zweitwohnungsbau geht. Mit der nationalrätlichen Fassung kann nicht verhindert werden, dass mehr Zweitwohnungen geschaffen werden, denn damit könnten einfache Scheunen, die nur teilweise bewohnt sind, umgebaut und ausgebaut werden, und so könnten, verteilt im Nichtbaugebiet, verschiedene Zweitwohnungen entstehen. Es kann ja nicht wirklich das Ziel des Parlamentes sein, einen Gegenvorschlag zu einer Initiative gegen den Zweitwohnungsbau zu machen und in diesem Gegenvorschlag eine Lücke zu schaffen, die es ermöglicht, dass mehr Zweitwohnungen gebaut werden.
Ich bitte Sie, hier konsistent zu bleiben. Die ganze Problematik muss aufgegriffen werden, aber sie kann in einer späteren Revision des Raumplanungsgesetzes aufgegriffen werden. Das ist vorgesehen; dann kann man hierzu einen etwas seriöseren Vorschlag machen.
Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Girod, Sie haben von Scheunen gesprochen, in denen teilweise gewohnt worden sei. Nennen Sie mir das Beispiel einer Scheune, in der heute noch gewohnt wird. Es wird vielleicht wild campiert, aber auch bei uns im Berggebiet wohnen wir nicht mehr in Scheunen. Ich kann Ihnen sagen: Die übergeordneten Ziele des Raumplanungsgesetzes werden nach wie vor eingehalten und sind nicht tangiert. Es gibt keine Gesetzesverletzung; es geht nur um den Ausgleich zwischen altrechtlichen und neurechtlichen Bauten.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Das Problem besteht darin, dass es so offen formuliert ist. Damit besteht tatsächlich die Gefahr, dass auch Scheunen mit einer Feuerstelle, wo nur ab und zu während kurzer Zeit Leute wohnen, erweitert und langfristig auch zu Zweitwohnungen umgebaut werden. Man könnte das anders formulieren. Die jetzige Formulierung ist so offen, dass sie dem Ziel der Initiative, zu welcher wir einen Gegenvorschlag erarbeiten möchten, wirklich entgegensteht.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC/PEV/PVL
Frau Stump hat hier erklärt, dass diese Neuformulierung von Artikel 24c Absatz 2 in der Differenzbereinigung keine Chance hätte. Ich bin mir nicht so ganz sicher, Frau Stump, dass der Ständerat in der letzten Runde der Differenzbereinigung auf dieses wirklich berechtigte Anliegen bezüglich der Raumplanung im ländlichen Raum ausserhalb der Bauzone nicht eintreten wird.
Ich gebe zu, dass wir vermutlich etwas spät sind oder, anders gesagt, dass der Ständerat hier auch im zweiten Durchgang das Anliegen zwar erkannt, aber gesagt hat, man könne es nicht mit dieser Vorlage verknüpfen. Diesbezüglich hat er in einem gewissen Umfang schon Recht. Aber die Raumplanungsgesetzgebung ist etwas vom Schwierigsten in der Schweiz, wenn es darum geht, Mehrheiten zu finden. Ich möchte mich nicht in die Reihen der Propheten einreihen, aber eine umfassende Revision des schweizerischen Raumplanungsgesetzes ist fast ein Ding der Unmöglichkeit. Es gibt vermutlich hier nur die Politik der kleinen Schritte. Und diesen einen kleinen Schritt will Ihre Kommission mit Artikel 24c Absatz 2 machen. Ich persönlich war am Anfang skeptisch, denn man hat hier in dieser Vorlage etwas verknüpft, was direkt keinen Zusammenhang hat; aber es gibt hier einen mittelbaren Zusammenhang. Wenn Sie die Debatte im Ständerat verfolgt haben, dann haben Sie festgestellt, dass von links bis rechts alle Fraktionen - im Ständerat gibt es das zwar nicht, also alle Personen von links bis rechts - den Kulturlandverlust in der Schweiz beklagt haben. Alle haben dargelegt, dass wir in Zukunft haushälterischer mit unserem Land umgehen müssen. Mit diesem Antrag, den Ihnen Ihre Kommission macht, machen wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung, indem wir bestehende Bauten ausserhalb des Baugebietes in Zukunft bezüglich der Erweiterung etwas anders klassifizieren.
Deshalb, meine ich, ist es heute angesagt, hier der Mehrheit zuzustimmen. Es wird dann auch die Aufgabe der Mitglieder der UREK sein, im letzten Umgang mit den Vertreterinnen und Vertretern des Ständerates einen Kompromiss zu finden zu versuchen. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Stump Doris · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Herr Lustenberger, können Sie uns sagen, wie viele Gebäude von dieser Änderung profitieren werden, wie viele zusätzliche Personen nachher in den Gebieten wohnen werden, die jetzt zusätzlich geöffnet werden, und wie viel an Infrastruktur dafür gebaut werden muss?
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC/PEV/PVL
Ich bin kein Statistiklexikon, Frau Stump, aber wir wissen genau, dass ausserhalb der Bauzone, auch aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft, sehr viele Gebäude - die Zahl hängt davon ab, um welchen Kanton und um welches Gebiet es geht - freigeworden sind. Diese Gebäude stehen da. Wenn Sie, Frau Stump, mit Ihrer Partei - zum Teil zu Recht - den massiven Überverbrauch von Kulturland für Neubauten, auch für den Wohnungsbau, beklagen, müssten Sie eigentlich zur Einsicht kommen und hier einlenken, denn der neue Artikel 24c Absatz 2 ist ein probates Mittel, nicht um den Kulturlandverlust zu stoppen, aber um ihn einzudämmen.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ich habe im Ständerat ausdrücklich gesagt, dass ich seine Version unterstütze: einerseits dort, wo er im Interesse einer Abstimmung und einer griffigen Formulierung gegen die Initiative die Präzisierungen vorgenommen hat, und andererseits auch dort, wo es um ein sachfremdes Element geht, das mit den Punkten der Initiative eben nichts zu tun hat.
Man kann durchaus in guten Treuen darüber diskutieren. Es ist ein Problem, das uns beschäftigt, das stimmt, aber die Formulierung ist nicht das Gelbe vom Ei. Sie scheint uns übers Knie gebrochen und hat sachlich mit diesem Gegenvorschlag nichts zu tun.
Deswegen bleibt der Bundesrat mit dem Ständerat vereint.
Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bei dieser Gesetzesvorlage geht es bekanntlich um die sogenannten flankierenden Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller. Der Ständerat versteht diese Vorlage auch als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" und hat deshalb verschiedene Konkretisierungen im Gesetz vorgenommen. So möchte er in Artikel 8 Absätze 3 und 4 die Zweitwohnungsproblematik relativ detailliert regeln. Dabei fordert er im neuen Absatz 3 unter anderem eine Beschränkung der Zahl der neuen Zweitwohnungen. Im neuen Absatz 4 werden in der ständerätlichen Fassung weitere Kriterien für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen aufgelistet.
Die vorberatende Kommission, die UREK, beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, am Entwurf des Bundesrates und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Die vorgesehenen zusätzlichen Regelungen würden die Handlungsfähigkeit der Kantone unnötig einschränken. Die Kommissionsmehrheit will den Kantonen die Wahl des am besten geeigneten raumplanerischen Mittels überlassen.
Mit 16 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die UREK auch bei Artikel 24c Absatz 2, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Wir haben heute die unbefriedigende Situation, dass zwei Gebäude in der gleichen Zone und mit der gleichen Nutzung bezüglich Abbruch und Wiederaufbau unterschiedlich behandelt werden. Im Rahmen dieser Änderung des Raumplanungsgesetzes soll diese unbefriedigende Situation nun einer Lösung zugeführt werden. Dabei geht es nicht darum, dass zusätzliche Bauten in der Landwirtschaftszone erstellt werden können, es geht nur um die Gleichbehandlung bestehender zonenfremder Wohnbauten. Man kann damit auch keine Scheune in ein Wohnhaus umbauen und umnutzen, wie das Herr Girod erwähnt hat.
Ebenfalls mit 16 zu 10 Stimmen lehnt die vorberatende Kommission sodann auch die Formulierung des Ständerates bei den Übergangsbestimmungen in Ziffer II Absatz 1 ab.
Ich bitte Sie, überall den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe radical-libéral
La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie, qui s'est réunie ce matin, vous propose de maintenir les divergences avec le Conseil des Etats dans la loi qui vous est soumise, tant à l'article 8 alinéas 3 et 4, qu'à l'article 24c alinéa 2 et qu'au niveau des dispositions transitoires.
Aux alinéas 3 et 4 de l'article 8, la majorité maintient sa position, c'est-à-dire que ces précisions sont du niveau d'une ordonnance et non d'une base légale.
Par 16 voix contre 8 et 1 abstention, la commission vous demande de biffer les alinéas 3 et 4 et, donc, de maintenir la divergence avec le Conseil des Etats.
A l'article 24c alinéa 2, la majorité vous suggère également de maintenir la divergence et d'inscrire dans cette loi la possibilité pour l'autorité compétente de changer d'affectation les bâtiments, par exemple les bâtiments agricoles qui ne sont plus utilisés à des fins agricoles. Ces bâtiments ont déjà fait l'objet de plusieurs interventions, dont l'initiative du canton de Saint-Gall 08.314, "Constructions hors des zones à bâtir", et l'initiative parlementaire Dupraz John 02.453, "La transformation des bâtiments en zone agricole. Une compétence cantonale". Nous venons de prolonger le délai de traitement de cette dernière, afin de pouvoir prendre en considération cette problématique. Ce sujet ne sera pas pris en considération dans la première partie de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire en cours. Il ne devrait être débattu que dans la deuxième partie de la révision de cette loi dont la modification n'entrera en vigueur qu'à l'horizon 2015 au plus tôt.
La majorité estime qu'il est important de maintenir l'article 24c alinéa 2. Le maintien de cette disposition permettra ainsi, jusqu'à ce que cette partie de la loi sur l'aménagement du territoire soit débattue et adoptée, de donner un cadre légal au changement d'affectation des bâtiments précités. Cet ajout dans la loi permet également d'éviter que la zone à bâtir, déjà surdimensionnée, prenne encore plus d'ampleur au détriment en particulier de la zone agricole. Par conséquent, l'article 24c alinéa 2 s'inscrit dans le droit fil de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire.
Par 16 voix contre 10, la commission vous propose de maintenir cet alinéa et de confirmer ainsi votre vote de la semaine dernière.
Egalement par 16 voix contre 10, la commission vous suggère de maintenir la divergence au niveau des dispositions transitoires.
Vous avez, lors de vos précédents votes, refusé d'inscrire dans cette loi la fixation de contingents pour les résidences secondaires. Les cantons, en fonction de leur situation géographique, avec des besoins différenciés, doivent pouvoir disposer de la flexibilité nécessaire pour agir dans ce domaine. Par conséquent, je vous demande, au nom de la majorité, de bien vouloir rejeter la version du Conseil des Etats et de maintenir ainsi la divergence pour les raisons que je viens de vous exposer.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
Intervention de procédure
Art. 24c Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Stump, Girod, Jans, Nussbaumer, Pedrina, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 24c al. 2
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Stump, Girod, Jans, Nussbaumer, Pedrina, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
Intervention de procédure
Ziff. II Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Stump, Girod, Jans, Nussbaumer, Pedrina, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II al. 1
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Stump, Girod, Jans, Nussbaumer, Pedrina, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen