Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten

21101 · Amtliches Bulletin

Du 11 mars 2009

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/21101/de/ausburgerung-von-kriminellen-eingeburgerten

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Perte de la nationalité pour des criminels naturalisés (08.409)

08.409

Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Fehr Hans, Geissbühler, Perrin, Scherer, Schibli, Schmidt Roberto, Wobmann)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Fehr Hans, Geissbühler, Perrin, Scherer, Schibli, Schmidt Roberto, Wobmann)

Donner suite à l'initiative

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich warte noch, bis sich die Ränge gefüllt haben. Die SVP ist sich nicht gewohnt, vor fast leeren Rängen zu sprechen. Aber wir arbeiten mit der Qualität; auch Herr Müller gehört zur Qualität, auch Herr Bäumle gehört zur Qualität.

Bei der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion geht es um die Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten. Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen. Wir stellen fest, dass gerade im Bereich der neu oder unlängst Eingebürgerten eine weit überdurchschnittliche Anzahl von Straftaten - in der Regel sind es leider schwere Straftaten - verzeichnet werden muss. Was wollen wir mit der Initiative? Wir wollen, dass Eingebürgerten innert einer Frist von zehn Jahren das Schweizer Bürgerrecht wieder entzogen werden kann, wenn sie schwere Delikte an Leib und Leben begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben.

Wir haben gesagt, es brauche einen expliziten Katalog mit diesen schweren Vergehen. Ich kann nicht alle aufzählen, aber dazu gehören beispielsweise vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung oder andere schwere Sexualdelikte, andere Gewaltdelikte, schwere Einbruchsdiebstähle, Menschenhandel, Drogenhandel usw. und eben auch der missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen. Wir sind der Meinung: Da muss man Nägel mit Köpfen machen, da darf man nicht einfach sagen: Ja, es gibt dann schon Sanktionen, wir müssen mit der Person sprechen oder eine Therapie mit ihr machen. Wir müssen Nägel mit Köpfen machen und in diesem Bereich halt auch das Bürgerrecht aberkennen.

Es ist klar: Wir können das Schweizer Bürgerrecht nur Leuten aberkennen, die ein Doppelbürgerrecht haben. Wir dürfen ja keine Staatenlosen schaffen. Es sind aber nach Auskunft der Verwaltung immerhin 30 bis 40 Prozent der Eingebürgerten, die ein Doppelbürgerrecht haben, und das ist doch eine beachtliche Zahl.

Man kann zwar bereits nach heutigem Recht, gemäss einer Kann-Formulierung im Bürgerrechtsgesetz, eine Nichtigkeitserklärung erreichen, wenn jemand z. B. unwahre Angaben gemacht hat und dadurch zum Bürgerrecht gekommen ist. Aber das ist sehr schwierig und wird kaum praktiziert. Darum bitte ich Sie, diese Initiative zu unterstützen.

Warum sagt die Staatspolitische Kommission Nein zur Initiative? Es wundert mich sehr, dass sie das tut. Sie sagt im Wesentlichen, durch die Initiative werde das Gleichbehandlungsgebot verletzt. Sie sagt, mit dieser Initiative werde eine Zweiklassengesellschaft, würden zwei Klassen von Staatsbürgern kreiert. Natürlich gibt es eine Zweiklassengesellschaft: Es gibt solche, die sich ans Recht halten, und solche, die sich - und zwar in schwerwiegender Weise - nicht ans Recht halten und denen nach unserer Meinung das Bürgerrecht aberkannt werden muss. Andere Parteien, das wurde auch in der Kommission verlautbart, sagen, wir sollten nicht das Verfahren, sondern die Kriterien ändern. Aber genau das tut die parlamentarische Initiative! Mit dieser parlamentarischen Initiative werden die Kriterien angepasst.

Wir kommen nicht weiter, wenn wir bei schweren Delikten sagen: Ja, man müsste halt die Einbürgerungswilligen noch sorgfältiger prüfen, oder, was auch gesagt wird: Man müsste halt das Strafrecht noch konsequenter anwenden. Schauen Sie, das sind fromme Wünsche. Wir brauchen klare Sanktionen. Wir brauchen Nägel mit Köpfen, und diese Nägel mit Köpfen richten sich ausschliesslich gegen schwere Gewalttäter, gegen Personen, die schwere Straftaten begangen haben.

Darum bitte ich Sie: Sagen Sie Ja zum Antrag der Minderheit, sagen Sie Ja zu dieser parlamentarischen Initiative.

Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Fehr, Sie haben ausgeführt, Sie seien der Ansicht, dass eingebürgerte Ausländer vermehrt straffällig würden und insbesondere öfter, als andere Schweizerinnen und Schweizer schwere Gewalttaten verüben würden. Ich muss Ihnen sagen: Meines Wissens gibt es dazu keine Statistik. Haben Sie da irgendein geheimes Forschungsprojekt konsultiert, das der Strafrechtswissenschaft noch nicht bekannt ist, oder könnte es sein, dass das einfach eine polemische Unterstellung ist?

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nein, Herr Jositsch, im Unterschied zu Ihnen und zu Ihrer Partei schauen wir auf die Realität. Wir lesen Zeitung. Der Kripo-Chef der Zürcher Polizei, Herr Herren, hat das vor einigen Monaten explizit ausgeführt und darauf hingewiesen. Sie sollten das vielleicht auch zur Kenntnis nehmen. Fragen Sie das Volk auf der Strasse! Fragen Sie die Leute auf der Strasse! Ich garantiere Ihnen: Neun von zehn Personen - man muss natürlich nicht die Sozialdemokraten fragen -, normale Bürger, sagen: Jawohl, es muss jetzt etwas geschehen, wir haben genug!

Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates prüfte diese parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion an ihrer Sitzung vom 22. August 2008. Die Frage der Einbürgerung auf Bewährung prägte die Diskussion in der Vorprüfphase. Gemäss Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes kann eine Einbürgerung innert fünf Jahren für nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist. Die Mehrheit der Kommission bemängelte, dass keine statistischen Grundlagen vorlägen, die die Aussage der Initianten widerlegen könnten, dass Straftaten überdurchschnittlich oft durch Eingebürgerte begangen würden. Es gebe zwar entsprechende Studien im Ausland, diese Studien belegten aber eigentlich eher das Gegenteil. In zwei deutschen Studien sei nachgewiesen worden, dass Eingebürgerte im Vergleich mit Nichteingebürgerten erfolgreicher seien. Auch wurde festgestellt, dass keine Staaten bekannt sind, die ein Bürgerrecht auf Probe kennen, weil vermutlich bei einer Rückgängigmachung Schwierigkeiten mit Rechtsfolgen zu bewältigen wären.

Die Kommission stimmte schlussendlich trotzdem mit 13 zu 11 Stimmen für Folgegeben. Eine regelrechte Abfuhr erhielt diese Initiative dann aber am 14. Oktober 2008 in der ständerätlichen Kommission. Mit 8 zu 2 Stimmen wurde der Entscheid der nationalrätlichen Kommission nicht gestützt. Die Verfassungsmässigkeit wurde klar als nicht gegeben angesehen. Alle Menschen müssen gemäss unserer Verfassung gleich behandelt werden, wenn sie den gleichen Status haben. Alle Schweizerinnen und Schweizer sind vor dem Gesetz gleich, unabhängig von Rasse, Herkunft, Geschlecht und Religion. Die Initiative, so ein Mitglied der SPK des Ständerates, sei klar eine Diskriminierung.

Das Bundesamt für Justiz hat in der Zwischenzeit ein Gutachten veröffentlicht, das zum Schluss kommt, dass diese Initiative verfassungswidrig ist, weil sie die Leute, je nach Grnd des Erwerbs des Bürgerrechts, unterschiedlich behandelt. Schweizer, welche das Bürgerrecht durch Gesetz oder Abstammung erworben haben, können nicht ausgebürgert werden, sodass diese Bestimmung nur Eingebürgerte betrifft. Um das plastisch zu untermauern, wird das Beispiel einer Familie mit zwei Kindern genannt, die eingebürgert wurde. Ein Kind wurde vor, eines nach der Einbürgerung der Eltern geboren. Wenn beide Kinder als junge Erwachsene ein schweres Delikt begehen würden, könnte das eine gemäss dieser Initiative ausgebürgert werden, das andere aber nicht. Gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung ist eine Unterscheidung nach dem Grund des Erwerbs des Bürgerrechts kein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Schweizern. Darum ist diese Initiative verfassungswidrig.

Die Frage nach der Völkerrechtskonformität wurde im Gutachten klar zustimmend beantwortet. Aus dem Völkerrecht lässt sich lediglich ableiten, dass Staatenlosigkeit verhindert werden muss.

Am 21. November 2008 entschied dann die SPK-NR mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative aufgrund des Gutachtens keine Folge zu geben. Darum bitte ich Sie im Namen der Staatspolitischen Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Tschümperlin, Sie haben jetzt sehr eloquent und unter Berufung auf die Verfassung ausgeführt, dass das, was wir wollen, verfassungswidrig sei. Ich nehme aber an, dass Ihnen bekannt ist, dass eine Initiative darauf abzielt, die Verfassung in einem bestimmten Punkt zu ändern. Genau das wollen wir ja, dann ist es ja dann nicht mehr verfassungswidrig.

Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Fehr, Sie haben dieses Gutachten sicher auch gelesen. Es ist nicht mein Gutachten, sondern ein Gutachten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, und es steht ganz klar drin, dass diese Initiative in diesem Sinne verfassungswidrig ist. Also von dem her können Sie schon behaupten, Sie möchten das ändern, Sie sind ja auch daran, es zu ändern. Es ist selbstverständlich möglich, das in einer Initiative zu ändern.

Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je voudrais rappeler en préambule que la présente initiative parlementaire demande qu'une personne naturalisée possédant une double nationalité perde la nationalité suisse si un jugement entré en force a été prononcé contre elle concernant un délit grave attentant à la vie ou à l'intégrité corporelle d'autrui ou, également, si elle a perçu abusivement des prestations des assurances sociales ou simplement de l'aide sociale.

Selon les auteurs, la loi doit prévoir la perte de la nationalité pour toutes les personnes qui se rendent coupables d'un délit grave durant les dix années suivant leur naturalisation ou, pour les enfants naturalisés, durant les dix années suivant leur majorité. Il convient de rappeler à ce stade qu'en août 2008, la Commission des institutions politiques de notre conseil a décidé de donner suite à la présente initiative parlementaire et qu'en octobre de la même année, son homologue du Conseil des Etats a choisi, elle, de ne pas suivre notre commission, jugeant que l'initiative contrevenait au principe constitutionnel de l'égalité de traitement. La loi sur le Parlement, comme vous le savez, prévoit que si la commission de l'autre conseil ne donne pas son approbation, il n'est donné suite à l'initiative que si les deux conseils sont d'accord.

En deuxième lecture, le 21 novembre 2008, la commission de notre conseil s'est donc ralliée, par 13 voix contre 7 et 1 abstention, à la position de la majorité de son homologue. La commission a jugé que l'initiative contreviendrait au principe de l'égalité de traitement - garanti par la Constitution fédérale -, en vertu duquel les Suisses sont tous égaux, qu'ils le soient de longue date ou non et qu'ils aient ou non une deuxième nationalité. Elle souligne que l'initiative créerait de fait deux classes de citoyens - ceux qui sont passibles de la perte de la nationalité s'ils commettent des délits graves et ceux qui n'encourent pas cette sanction pour de telles infractions -, alors que le droit suisse garantit les mêmes droits et les mêmes devoirs à tous les citoyens suisses.

La majorité est d'avis que, pour résoudre les problèmes soulevés par les auteurs de l'initiative - car il y en a -, il existe des moyens plus efficaces que le retrait de la nationalité suisse aux doubles nationaux criminels. Je pense notamment à l'examen des demandes de naturalisation avec davantage de méticulosité - on a pu constater que, dans certaines communes, ce n'était pas toujours fait avec beaucoup de soin -, à l'application du droit pénal de manière plus stricte et encore à l'instauration de mesures de prévention et de resocialisation plus spécifiques.

Une minorité demande de donner suite à l'initiative parce qu'elle constate qu'il y a un problème. Je ne m'étendrai pas plus avant sur l'argumentation de la minorité, car Monsieur Hans Fehr l'a exposée tout à l'heure.

Au nom de la majorité de la commission, je vous demande de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 68 Stimmen

Dagegen ... 105 Stimmen