09.001
Geschäftsbericht des Bundesrates 2008
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Geschäftsprüfungskommission hat den Geschäftsbericht des Bundesrates auch dieses Jahr gründlich geprüft. Die einzelnen Subkommissionen der GPK haben auch die Geschäftsführung der Unternehmen im dritten und vierten Kreis geprüft, wobei sie sich vor allem auf die Frage konzentrierten, wie der Bundesrat bei diesen Unternehmen seine eigenen Interessen wahrnahm und wie die strategischen Ziele des Bundesrates von den Unternehmen erfüllt wurden. Dies betrifft die SBB, die Post, die Swisscom, die Ruag, Skyguide und die ETH. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die GPK zusammen mit der Finanzkommission zurzeit abklärt, welche Auswirkungen die Umsetzung des Corporate-Governance-Berichtes des Bundesrates im Hinblick auf weitere Auslagerungen von Bundesaufgaben auf die Wahrnehmung der Oberaufsicht hat und wie die Aufsichtskommissionen in diesem Bereich künftig ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Es wurden ebenfalls Gespräche mit der Finanzmarktaufsicht geführt. Dabei konzentrierten sich die Anhörungen insbesondere auf die Finanzkrise. Über die Ergebnisse dieser Anhörung werden wir nicht heute informieren, weil sie Teil einer umfassenden Untersuchung durch die beiden GPK sind. Die beiden GPK haben im März dieses Jahres eine gemischte Arbeitsgruppe zur Finanzmarktaufsicht eingesetzt, welche das Verhalten der Bundesbehörden bei der Bewältigung der Finanzkrise untersucht. Die Arbeitsgruppe besteht aus sechs National- und sechs Ständeräten. Über die Untersuchungen werden wir zu gegebener Zeit eingehend Bericht erstatten.
Wir haben an insgesamt fünf Sitzungstagen im Mai mit allen Departementschefs und der Bundeskanzlerin Aussprachen geführt und dabei auch drei Querschnittsfragen thematisiert, wodurch wir einen Überblick über die Regierungstätigkeit erhalten wollten. Die drei Fragen betrafen die Führungsinformation des Bundesrates, das Risikomanagement anhand konkreter Beispiele sowie die Behandlung der Finanzkrise durch den Bundesrat.
Zur Führungsinformation des Bundesrates: Die Befragung aller Mitglieder der Landesregierung und der Bundeskanzlerin zu ihren Führungsinstrumenten zeigte, dass die Bildung von Dreierausschüssen im Bundesrat zu bestimmten wichtigen Bereichen - z. B. des Sicherheitsausschusses, des Wirtschaftsausschusses oder der ad hoc gebildeten Ausschüsse zur Finanzkrise, d. h. des Ausschusses für eine Strategie zu den Doppelbesteuerungsabkommen und des Ausschusses für eine Strategie im Steuerstreit mit der EU - als wichtiges und gut funktionierendes Führungsinstrument betrachtet wird. Als nützlich und effizient wird ebenfalls durchwegs die Durchführung der Klausurtagungen des Bundesrates zu wichtigen Themen erachtet. In diesen nimmt sich die Regierung Zeit für Grundsatzdiskussionen und die Festlegung von Strategien. Dabei wurde von einzelnen Mitgliedern des Bundesrates bemängelt, dass sie zu sehr vom Tagesgeschäft, von der starken Präsenz in den Kommissionen und der Flut von parlamentarischen Vorstössen absorbiert seien und zu wenig Klausuren und Strategiediskussionen durchgeführt würden. Einheitlich bedauerten die Mitglieder des Bundesrates auch, dass es immer wieder vorkomme, dass Bundesräte in Einzelfragen in der Öffentlichkeit uneinheitlich aufträten, wie jüngst zur Frage, ob die Schweiz am OECD-Treffen in Berlin zum Thema Steueroasen teilnehmen solle.
Die Aussprachen haben Mängel beim Funktionieren des Bundesrates als Gremium, die die GPK seit Jahren kritisiert, bestätigt. Die GPK hat aber auch festgestellt, dass die Bereitschaft für eine Regierungsreform am Zunehmen ist. Hier wird der Tatbeweis durch den Bundesrat noch zu erbringen sein.
Zum Risikomanagement: Ein weiteres Thema, mit dem sich die GPK bereits seit mehreren Jahren befasst, ist der Umgang des Bundesrates mit Grossrisiken und deren frühzeitiger Erkennung. Wir haben mit allen Departementschefs über die in ihrem Bereich vorhandenen Risiken und deren Management durch den Bundesrat gesprochen. Die beiden GPK haben beschlossen, das Risikomanagement und das Risikoreporting des Bundesrates regelmässig zu überprüfen. Da es dabei häufig um aus Sicherheitsgründen sensible Informationen geht, wird diese Prüfung lediglich durch einen kleinen Ausschuss von je drei Mitgliedern der GPK-SR und der GPK-NR durchgeführt, die anschliessend den Plenarkommissionen in geeigneter Form Bericht erstatten.
Beim dritten Thema der Querschnittsfragen haben wir alle Departementsvorsteherinnen und -vorsteher zur Behandlung der Finanzkrise durch den Gesamtbundesrat befragt. Die Ergebnisse dieser standardisierten Umfrage werden ebenfalls in die Untersuchung der eingesetzten Arbeitsgruppe Finanzmarktaufsicht einfliessen.
Trotz der einzelnen Kritikpunkte, die wir in den Aussprachen mit den Mitgliedern des Bundesrates aufzeigten und auch in unserer heutigen Berichterstattung anbringen, was ja auch Aufgabe der GPK ist, können wir feststellen, dass der Bundesrat und auch die Verwaltung im Laufe des Jahres 2008 eine sehr grosse Arbeit geleistet haben, wofür wir an dieser Stelle bestens danken. Das Jahr 2008 war für den Bundesrat durch ausserordentliche Ereignisse geprägt. Ich erwähne hier die krankheitsbedingte Absenz unseres jetzigen Bundespräsidenten Hans-Ruedi Merz und die dadurch bedingte Stellvertretung seines Departementes durch Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Die beiden GPK stellten fest, dass diese Stellvertretung in jeder Beziehung reibungslos abgewickelt wurde. Dafür gebührt allen Beteiligten ein besonderer Dank.
Die GPK beantragt Ihnen einstimmig, den Geschäftsbericht des Bundesrates 2008 zu genehmigen. Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Subkommissionen werden im Folgenden zu den verschiedenen Themen sprechen.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Unter Ziel 10, Voraussetzungen für die Zukunftsorientierung der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit zu schaffen, hat der Bundesrat die zukünftige Organisationsstruktur festgelegt und die im EDA angesiedelte Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) einer umfassenden Reorganisation unterzogen. Mit dem Bericht der GPK-SR "Kohärenz und strategische Führung der Aktivitäten der Deza" von Ende 2006 hat das Parlament selbst einen Input zur Reorganisation der Deza gegeben, auch mit Vorgaben zu thematischer und geografischer Konzentration.
Nach vielen Jahren unter dem Vorgänger des heutigen Deza-Direktors war es auch vom EDA her vorgesehen, nun neue Strukturen zu schaffen und diese grosse Organisation auf die heutige Welt auszurichten. Ziele der Reorganisation sind, eine einheitliche Strategie zur Entwicklungszusammenarbeit festzulegen, die Wirksamkeit der Arbeit der Deza zu verbessern, neue Arbeitsmodalitäten und -strukturen einzuführen und die Zusammenarbeit mit dem übrigen EDA und mit anderen Verwaltungseinheiten zu verbessern. Entwicklungshilfe soll neu als Teil der schweizerischen Aussenpolitik und der schweizerischen Politik allgemein verstanden werden. Sie soll also mehr sein als lediglich das Produkt der "autonomen Republik" Deza, nämlich Teil der schweizerischen Politik.
Die Reorganisation teilt sich in Phasen auf. Phase 1 ist mit der Bildung eines neuen Organigramms abgeschlossen. Es erfolgte eine Verkleinerung der Geschäftsleitung von elf auf sieben Mitglieder. Die Deza verfügt nun über vier operative Bereiche; die thematischen Dienste wurden in die operativen Dienste eingegliedert. Ungefähr 340 Mitarbeiter erhielten ein neues Pflichtenheft. Mehr als 700 Projekte und Programme wurden angepasst und teilweise neu zugeteilt. Die vier operativen Bereiche sind: globale Entwicklungszusammenarbeit, regionale Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und die Ostzusammenarbeit. Das interne Audit, die Evaluationen und der Informationsdienst wurden aus der Deza ausgegliedert und neu dem Generalsekretariat des EDA zugeteilt. Damit kann die Deza nicht mehr selber informieren. Das wird jetzt im Rahmen des EDA getan. Wir begrüssen dies, und dies war auch von der GPK vorgeschlagen worden. Die Führung der Informatik und der Übersetzungsdienste wurde in die Direktion für Ressourcen und Aussennetz ausgegliedert.
Seit Oktober 2008 läuft Phase 2 der Reorganisation. Hier geht es um die Dezentralisierung der Ressourcen und die Kompetenzen auf dem Feld. Die Verantwortlichkeiten der Büros vor Ort, der sogenannten Kooperationsbüros, sollen gestärkt werden. Das ist eine organisatorische und führungsmässige Herausforderung.
Die Reorganisation dieser grossen Organisation ging sehr schnell voran. Es wurde ein "top-down approach" gewählt. Man wollte von oben etwas verändern, und man wusste auch, was man machen wollte. Dazu zog man das Personal zusammen, erklärte ihm, was man vorhatte, und es hiess, das sei bei diesem erst noch gut angekommen. Wichtig war, dass das Personal mit einbezogen wurde, eine klare Kommunikation herrschte und man auch mit Bedacht eine schnelle Umsetzung anstrebte. Besonders heikel wird eine Reorganisation dann, wenn Stellen in eine andere Organisation ausgegliedert werden müssen, zum Beispiel von der Deza neu ins Generalsekretariat. Die betroffenen Mitarbeiter mussten sich praktisch neu bewerben, um der Projektorganisation freie Bahn zu gewährleisten. Das ist für eine öffentliche Verwaltung recht ungewöhnlich. Eine Belastung für die Mitarbeitenden war auch, dass die Reorganisation neben der laufenden Projektarbeit geleistet werden musste. Dabei bewährte sich das mittlere Kader besonders stark.
Gewisse Mitarbeitende verbinden mit dieser Neuorganisation die Angst, dass die Entwicklungsarbeit von der Politik instrumentalisiert werden könnte. Das muss auch uns Politikern bewusst werden. Diese Ängste sind deshalb nicht unbegründet, weil die Deza bislang eine Art Eigenleben geführt hat, das sich der Politik, auch jener des EDA, ein Stück weit entzogen hat. Die Leute spüren, dass hier nicht nur das Organigramm geändert worden ist, sondern dass auch die Einbindung der Entwicklungszusammenarbeit in die Politik gefördert werden soll. Kritik kam auch von Aussenstehenden, auch von Organisationen, die infolge der neuen Ausrichtung mit weniger Mandaten rechnen müssen. Das ist in Kauf zu nehmen und ist letztlich auch nicht ungewollt.
Die Reorganisation wurde durch ein gutes Projektmanagement möglich. Bei aller Härte sahen die Leute den Sinn ein. Der Erfolg war offenbar deshalb entsprechend gross, weil sich die Departementsvorsteherin, der Deza-Direktor und das Kader sehr entschlossen für diese Reform einsetzten. Solches war ja sonst in der Verwaltungsreform in keiner Weise feststellbar. Deshalb denke ich, dass man nun auf gutem Wege ist, Phase 2 und dann auch Phase 3 abzuschliessen und damit die Entwicklungszusammenarbeit an das neue internationale Umfeld anzupassen, die Deza wirksam und effizient zu gestalten und mit der schweizerischen Aussenpolitik zu koordinieren.
Die GPK befasste sich im Berichtsjahr auch mit dem Einsatz von verwaltungsexternen Vermittlern durch das EDA. Anlass dazu gab die Vermittlung durch Herrn Professor Gontard in Kolumbien. Dem EDA wurde eine Reihe von Fragen unterbreitet. Die erhaltenen Antworten waren interessant, aber in den entscheidenden Teilen nicht konkret. Wir wissen jetzt zum Beispiel, dass die Schweiz in den letzten Jahren in insgesamt dreizehn Mediationen involviert war; gegenwärtig sind fünf derartige Verfahren hängig: in Armenien/Türkei, in Burundi, in Iran, in Nepal und im Gebiet von Sudan/Darfur. Nicht klar beantwortet wurde die Frage, wer genau über den Einsatz eines externen Mediators entscheide. In der Antwort ist von einem breiten Konsultationsprozess die Rede. Es wird aber nicht gesagt, wo der Entscheid letztlich gefällt wird.
Unklar bleibt auch die Rolle des Bundesrates. Wird er nur informiert, oder fällt er die Entscheide? Wie intensiv wurde er im Fall Kolumbien, der ja zu einem politischen Fall wurde, auf dem Laufenden gehalten? Nach welchen Kriterien wird die Arbeit eines externen Mediators beurteilt? Bei der Beratung des Geschäftsberichtes des Bundesrates mit der Vorsteherin des EDA konnten die offenen Fragen wie folgt geklärt werden: Der Bundesrat fällt keine Entscheide, hingegen wird er immer informiert. So wurde er auch im Fall Kolumbien ständig auf dem Laufenden gehalten. Entscheide über den Einsatz externer Vermittler werden auf Stufe Departement gefällt. Eine starke Position hat dabei die Politische Abteilung IV. Die Evaluation über solche Einsätze richtet sich nach den Regeln anderer diplomatischer Missionen.
Klar ist, dass es sich hier um einen sensiblen Bereich handelt, der auch in Bezug auf Öffentlichkeit mit Augenmass behandelt werden muss. Es handelt sich um eine aussergewöhnliche Tätigkeit des Bundes, mit einer überschaubaren Zahl der Fälle.
Beim VBS haben wir uns mit Ziel 1, der Weiterentwicklung des Departementes zum Sicherheitsdepartement, befasst. Dieses Ziel wird erstaunlicherweise als "teilweise realisiert" bezeichnet. Es heisst: "Lösungen betreffend die Schaffung eines Sicherheitsdepartmentes sind gefunden; der Bundesrat hat über das weitere Vorgehen entschieden. Die im Zuge der Bildung des Sicherheitsdepartementes gemäss den Beschlüssen des Bundesrates erforderliche Anpassung der Organisation des Departementes ist vollständig abgeschlossen; die strategischen Grundlagen sind angepasst und auf die Weiterentwicklung des Departementes abgestimmt." Ich persönlich kann gut leben mit dem Entscheid des Bundesrates, aber das Ziel, ein Sicherheitsdepartement, als "teilweise realisiert" zu bezeichnen ist reichlich euphemistisch - es ist schlicht überhaupt nicht realisiert. Neben der Integration des DAP ins VBS sind nach dem Willen des Bundesrates keine weiteren Zusammenführungen mehr geplant, auch nicht die des Grenzwachtkorps. Dagegen scheint der Departementsvorsteher der Koordination mit den Sicherheitskräften der Kantone eine neue Bedeutung zukommen zu lassen. Diesen pragmatischen Ansatz erachte ich als sehr sinnvoll.
Besser koordiniert werden sollen die Blaulichtorganisationen der Kantone. Das betrifft die Polizei, die Polizeikonkordate, die kantonalen Führungsstäbe, die Zivilschutzorganisationen, den Bevölkerungsschutz und die Organe des Bundes. Es soll hier Vorsorgepläne geben. Aber wie die Zusammenarbeit dann tatsächlich spielt, das sei, so hiess es, in der Praxis oft noch unklar. Die Frage, wer wann die Führung übernimmt, muss geklärt sein. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und mit der Konferenz der kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektoren. Auch diese Gremien selbst wünschen, dass diese Fragen beantwortet werden und die Rolle der Armee definiert ist. Im Grundsatz gilt hier das Subsidiaritätsprinzip, wonach die Führung primär bei den zivilen Kräften liegt. Die Bundesmittel werden dann allenfalls subsidiär zugewiesen.
Fazit: Auch wenn sich auf absehbare Zeit kein umfassendes Sicherheitsdepartement, wie es sich zahlreiche Parlamentarier vorgestellt haben, am Horizont abzeichnet, so scheint die verstärkte vertikale Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und die Koordination mit den Kantonen und ihren Sicherheitsressourcen praxisnah. Das entspricht meines Erachtens einer realistischen, aktuellen Lagebeurteilung des VBS.
Leumann Helen · Mit-F · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Im Bereich des Eidgenössischen Finanzdepartementes interessierte der Stand der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation aus Sicht EFD, insbesondere betreffend Grenzwachtkorps und Sicherheitsdepartement. Welche Arbeiten werden ausgeführt, welche Ziele hat sich der Bundesrat gegeben, und wie sieht der Zeitplan aus? Wird das Projekt eines Sicherheitsdepartementes, das das Grenzwachtkorps beinhaltet, weiterverfolgt, und würden sich durch ein solches Sicherheitsdepartement Ressourcenprobleme im Bereich des Grenzwachtkorps einfacher lösen lassen? Die Schaffung eines Sicherheitsdepartementes mit oder ohne Einbezug des Zolls und der Grenzwacht hatte während einiger Zeit grosse Aktualität. Insbesondere im VBS fragte man sich, wie der Sicherheitsbegriff zu definieren sei und ob die Geschehnisse an der Grenze auch dazuzuzählen seien.
Das Grenzwachtkorps ist ein zentraler Teil der Zollverwaltung. Diese muss einerseits Personen- und Warenkontrollen vornehmen. Die Zollverwaltung macht aber andererseits auch das Inkasso oder bereitet es für den Bund vor, weil nämlich die Einfuhr und die Mehrwertsteuer über den Zoll abgewickelt werden. Es geht hier um 15 Milliarden Franken. Es ist die Zollverwaltung, die für den ganzen Ablauf verantwortlich ist.
Mit Schengen/Dublin haben diese Aufgaben an Bedeutung gewonnen, denn die Synergien im Bereich der Migration erlauben neue Zusammenarbeiten. Werden bei Personenkontrollen unerlaubte Grenzübertritte festgestellt oder Straftaten ermittelt, ist die Zusammenarbeit von Zoll und Grenzwacht mit den Justizorganen der Kantone entscheidend. In der Tat hat der Bund bezüglich Zoll und Grenzwacht heute mit allen Grenzkantonen bilaterale Verträge. Für Zollvergehen im Sinne des Zollgesetzes ist der Zoll zuständig, das VBS hat hier keine Zuständigkeiten. Mit der neuen Doktrin arbeitet das Grenzwachtkorps im Jura und im Tessin im Zwischengelände zum Teil unregelmässig und bei Nacht. An den Zollstationen gibt es fast jeden Tag Gewaltübergriffe, und es werden jeden Tag Leute arretiert. Wir stellen an der Grenze bis zu 40 000 Straftaten pro Jahr fest.
Der Schutz der Zöllner muss aber gewährleistet werden, was mit der Armee nicht vorstellbar ist. Es ist jedoch wichtig, dass die Zöllner und Grenzwächter ihrem Auftrag entsprechend und zum Selbstschutz bewaffnet sind; sie sollen primär Zoll- und Grenzwachtaufgaben erfüllen. Es gibt deshalb zwei Linien in der Zusammenarbeit. Die eine Linie geht zu den Kantonen; das ist mit 14 Verträgen geregelt und funktioniert gut. Eine Sondersituation gibt es im Kanton Zürich wegen des Flughafens, eine andere ergab sich bei den internationalen Zügen. Die andere Linie geht zum Bundesamt für Migration. Bei unerlaubten Einwanderungen oder Grenzüberschreitungen ist es Sache des Bundesamtes für Migration festzustellen, um welche Nationalitäten es sich handelt. Das Bundesamt für Migration gehört zum EJPD und nicht zum VBS. Deshalb sind das Fedpol, das Bundesamt für Migration und die Kantone die eigentlichen Partner des Zolls.
Weil das Grenzwachtkorps schon seit einigen Jahren Unterbestände hat, gleicht die Armee das mit ihrer Unterstützung im Bereich Logistik aus, z. B. mit Transporten oder Aufgaben an der Grenze, die mit Bauten zu tun haben; das sind aber nicht ausgebildete Grenzwächter. Auch mit dem VBS hat das EFD einen Vertrag, der diese Zusammenarbeit regelt. Der Zoll wendet an der Grenze etwa 150 Gesetze und Verordnungen an; die Zöllner und Grenzwächter müssen dafür ausgebildet werden, damit sie wissen, wie damit umzugehen ist. Auf die Bildung eines Sicherheitsdepartementes allein unter dem Aspekt Zoll und Grenzwacht sollte man verzichten.
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat zur Eidgenössischen Zollverwaltung eine Inspektion laufen. Sie wird sich in diesem Rahmen mit diesem Bereich vertieft auseinandersetzen. Sie werden zu gegebener Zeit wieder davon hören.
Der zweite Bereich, den ich zu vertreten habe, ist der Bereich Bildung im EVD. Unter Ziel 2 des Bundesrates fällt auf, dass die Botschaft zur Finanzierung der offiziellen Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU in den Jahren 2009-2013 nicht wie geplant im Berichtsjahr verabschiedet werden konnte. Gemäss Bundesrat nahmen die Verhandlungen zum Abkommen über die Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme mit der EU mehr Zeit in Anspruch als geplant. Die Botschaft soll aber im Herbst 2009 an das Parlament überwiesen werden. Auch konnten die Vernehmlassung und die Botschaft zu einem Weiterbildungsgesetz nicht wie geplant im Jahr 2008 durchgeführt bzw. verabschiedet werden.
Zur Klärung der Stossrichtung der künftigen Weiterbildungspolitik hatte der Bundesrat von den beteiligten Departementen zusätzliche Analysen angefordert. Der daraufhin erarbeitete Bericht zeigte noch Abklärungsbedarf auf, sodass der Bundesrat am 25. März dieses Jahres beim EVD und beim EDI ein Aussprachepapier in Auftrag gab. Dieses soll Ende 2009 vorliegen. Es geht um die Erarbeitung eines Rahmengesetzes. Es ist aber nicht einfach, über 50 Gesetze und die Vergabe von 600 Millionen Franken neu zu organisieren. Auch staatspolitische Fragen sind zu klären. Es wurde eine Expertengruppe eingesetzt, um diese systematischen und institutionellen Fragen zu beantworten. Hier hat sich doch eine wesentliche Verzögerung ergeben. Das Parlament möchte wissen, in welche Richtung es gehen wird.
Was das Bildungsdepartement betrifft: Gemäss Frau Bundesrätin Leuthard sind die Wünsche des Parlamentes bekannt, und der Bundesrat wird sich selber organisieren. Es wird vorderhand auf eine Änderung verzichtet, und die heutige Aufteilung der Bildungs- und Forschungsfragen zwischen EDI und EVD soll so belassen werden. Das gilt nicht auf ewig, aber im Moment möchte der Bundesrat diese Lösung beibehalten. Die nächste gemeinsame Botschaft wird das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) betreffen; sie wird im Sommer unterbreitet.
Verzögerungen gab es auch bei den EU-Programmen. Die gegenseitige Diplomanerkennung ist noch immer ein schwieriges Unterfangen. In gewissen Ländern herrscht das duale Berufsbildungssystem vor, in einer Mehrheit der EU-Länder das angelsächsische System, das nur auf schulische Bildung setzt. Die Bewertung, das heisst, welche Ausbildung wie viele Punkte bekommt, erweist sich deshalb als relativ schwierig. Es gibt bereits einen bilateralen Vertrag. Das Thema wurde im Rahmen der Personenfreizügigkeit wieder aufgenommen. Dasselbe gilt für die Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme der EU und deren Finanzierung. Das Programm ist vor allem auf EU-bedingte Diskussion zurückzuführen. Es kommt zwar nächstens in den Bundesrat, hat aber mit der Verwaltung selber nichts zu tun.
Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Dans le cadre de son entretien avec Monsieur Leuenberger, conseiller fédéral, notre commission a porté son attention sur l'influence que la crise économique actuelle a et aurait sur la politique climatique et environnementale aux niveaux suisse et international. De l'avis de Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger, il est clair que l'actuel ralentissement de l'économie a pour conséquence directe une certaine réduction au niveau des émissions polluantes, en particulier celles de CO2. Toutefois, il ne faut pas se laisser abuser par un tel constat. La Suisse doit atteindre les objectifs fixés dans le cadre du Protocole de Kyoto sans compter sur les effets de la crise économique. Toute autre attitude serait hasardeuse et risquée.
Dans une période de crise, il existe cependant toujours un risque que les décideurs politiques fassent le choix de privilégier l'économie de leur pays et laissent de côté leurs différents engagements en matière de politique climatique et environnementale. Actuellement, et c'est à signaler, ce n'est pas la voie choisie par les gouvernements, comme une large majorité des pays de l'Union européenne nous l'ont montré. C'est par ailleurs ce qui ressort également de la dernière conférence sur le climat.
Au surplus, de l'avis des ministres de l'environnement, mais également de ceux de l'économie, il faut plutôt saisir cette situation de crise pour investir dans l'amélioration de l'efficience énergétique et dans les énergies renouvelables. Il est intéressant de relever, au passage, les sommes importantes qui sont ou seront investies par de nombreux pays dans ce domaine, en particulier par la Chine, qui s'est engagée pour plusieurs milliards de francs.
Quant à notre pays, il suit de manière pertinente le même raisonnement. Par ailleurs, l'engagement de la Suisse en matière de politique environnementale et climatique se traduit également dans la loi sur le CO2 par une volonté de réduire de plus de 20 pour cent les émissions polluantes. Ainsi, malgré la crise économique, le Conseil fédéral ne prévoit pas de changer de cap en ce qui concerne la politique climatique et environnementale, ce qui est à saluer.
L'échange de vues avec Monsieur le conseiller fédéral Couchepin sur la thématique de l'évolution des coûts de la santé a été un exercice intéressant, et je dirai nécessaire. Il a permis d'aborder sommairement la question des coûts de la santé en étroite relation avec le rapport de gestion du Conseil fédéral, tout en laissant une place prépondérante à l'actualité très discutée dans ce domaine. Ainsi, il a tout d'abord été question de la table ronde organisée récemment par l'autorité fédérale avec les représentants des médecins, des assureurs, des hôpitaux et des cantons. Cette table ronde concernait les propositions de changement de la loi qui devraient pouvoir être débattues aux Chambres fédérales lors de la session d'automne.
Après l'exposé des faits par les spécialistes de l'administration fédérale, les différents acteurs de la santé ont fait part de leur appréciation de la situation et donné leur avis sur les propositions du Département fédéral de l'intérieur. En bref, les intérêts en présence étant diamétralement opposés, les divergences ont été multiples, notamment sur le problème des coûts et des recettes. Faut-il, par exemple, diminuer les coûts et/ou augmenter les recettes? Les divergences ont aussi porté sur l'introduction d'un système de réseau de soins, sur les différences entre les cantons dans le domaine des réserves dans l'assurance de base et, enfin, sur la fixation de la prime en fonction du revenu.
En résumé, cette table ronde a une nouvelle fois mis en évidence la difficulté de s'entendre sur des propositions permettant de maîtriser les coûts de la santé. Premièrement, en ce qui concerne la responsabilité au sujet de l'augmentation des coûts, il ressort, sans surprise, que tous les acteurs se renvoient la balle.
Deuxièmement, la question de l'ambulatoire hospitalier est également un des thèmes de réflexion, vu l'augmentation des coûts dans ce secteur d'activité et les flux financiers qui y sont liés. A cet effet, le Conseil fédéral n'exclut pas d'obliger les cantons à inclure cette prestation dans la planification hospitalière et, à moyen terme, à contribuer financièrement.
Troisièmement, la discussion a aussi porté sur le système des DRG, et plus particulièrement sur les incertitudes qui entourent encore son introduction prévue pour 2012. Concrètement, le système des DRG est un forfait par cas lié au diagnostic. Par exemple, si une personne se fait opérer de la hanche, elle paiera un forfait pour tous les frais liés à cette opération, y compris si des complications médicales surgissent et que le patient doit rester ou retourner à l'hôpital.
A l'heure actuelle, il reste encore de nombreux points en suspens sur les modalités d'introduction du système des DRG, notamment la fixation du prix des différents DRG, qui représente l'enjeu central, à laquelle on peut ajouter la question de savoir ce que l'on inclut dans le système des DRG ou encore si ceux-ci pourront être différents d'un canton à l'autre ou d'un hôpital à l'autre. Notons toutefois qu'un groupe de travail se penche actuellement sur ces questions, sous la direction du conseiller d'Etat bâlois Carlo Conti, afin de préparer au mieux les modalités de l'introduction du système avec les cantons et de concert avec Santésuisse.
Quatrièmement, une question a été posée afin de savoir si le Conseil fédéral avait l'intention de prendre des mesures conjoncturelles dans le cadre d'un éventuel troisième programme qui permettrait de combler la perte du pouvoir d'achat relative à l'augmentation des primes d'assurance-maladie. Sur ce sujet, la position du Conseil fédéral est notamment la suivante: l'intégration d'un montant conséquent en matière de subside dans l'éventuel troisième programme conjoncturel ne semble pas adéquate; par contre, l'idée d'une sensible augmentation sous forme d'une mesure sur la durée semblerait mieux adaptée. Cette question des moyens à dégager reste ouverte, car la situation de nombreux assurés est difficile.
En conclusion, le dossier de l'évolution des coûts de la santé va continuer d'occuper de manière importante tous les acteurs concernés au cours de ces prochains mois, voire plus. Par conséquent, les séances à venir sont à concevoir comme autant d'occasions à saisir. Un des objectifs, à mes yeux, serait de trouver un fil rouge comprenant quelques points forts où tous les partenaires pourraient se retrouver.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Bei der Geschäftsführung des EJPD thematisierte die GPK die zunehmende Kritik am Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, der per 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Diskutiert wurden insbesondere der Nutzen der neu eingeführten bedingten Geldstrafen, die Abschaffung der kurzen Gefängnisstrafen sowie der Vollzug; Sie wissen ja, dass wir an einer ausserordentlichen Session noch über diese Thematik sprechen werden. Die Aussprache ergab, dass die Vorsteherin des EJPD eine Evaluation der neuen Bestimmungen mit verschiedenen Anwendergruppen eingeleitet hat. Die Kantone wurden gebeten, bis Ende Mai eine Stellungnahme zu gezielten Fragen zur Anwendung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches einzureichen. Evaluiert wird dabei die Sicht der Justiz- und Polizeidirektoren, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte und der Strafvollzugsorgane. Parallel dazu überprüft das Departement die Praxis zu einzelnen Straftatbeständen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches und die dabei zur Anwendung gelangenden Minimalstrafen. Die Vorsteherin des EJPD hat in Aussicht gestellt, im ersten Semester 2010 dem Bundesrat und der Öffentlichkeit über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.
Im Zusammenhang mit dem Mordfall Lucie, der die Öffentlichkeit stark bewegt hat, war die Rede von einer Panne bei der Übermittlung von Handydaten durch den beim EJPD angesiedelten Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF). Die GPK befragte die Vorsteherin des EJPD zum konkreten Fall und stellte fest, dass nach dem geltenden Gesetz der zuständige Richter seine Ermächtigung geben muss, bevor Auskunft gegenüber einer kantonalen Strafverfolgungsbehörde erteilt wird. Gemäss der Praxis des EJPD genügt jedoch eine nachträgliche Zustimmung, da die Information oft sehr dringlich ist und die Zustimmung des zuständigen Richters oft nicht sofort vorliegt. Wird die Zustimmung nachträglich nicht erteilt, werden die Daten gelöscht. Der Kantonsgerichtspräsident von Schwyz hatte in einem früheren Fall einen Mitarbeiter des Dienstes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs darauf hingewiesen, die Ermächtigung müsse vor der Datenübermittlung eingeholt werden. Im Fall Lucie wollten sich die Mitarbeiter des ÜPF daran halten und zuerst um die Ermächtigung ersuchen. Die Vorsteherin des EJPD stellte gegenüber der GPK in Aussicht, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die Auskunft in dringenden Fällen erteilt werden kann, aber im Nachhinein um die Ermächtigung ersucht werden muss. Wenn diese nicht erteilt wird, soll die betreffende Akte vernichtet werden.
In diesem Zusammenhang stellte die GPK fest, dass dem Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Strafverfolgung der Kantone und auch des Bundes immer grössere Bedeutung zukommt. Im Jahre 2006 wurden 8000 Überwachungsmassnahmen angeordnet, im Jahr 2008 waren es bereits über 11 000. Die Anfragen von Strafverfolgungsbehörden nach technischen Auskünften sind in den letzten zwei Jahren von 160 000 auf über 200 000 angestiegen. Aufgrund der raschen technologischen Entwicklungen sind die gesetzlichen Grundlagen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs teilweise veraltet. Es fehlen beispielsweise die gesetzlichen Voraussetzungen, um Voice over IP, also Telefonieren per Computer, abzuhören. Auch könnten verschlüsselte Sprachdaten nur überwacht werden, wenn dem überwachten potenziellen Straftäter ein Trojaner ins System eingespeist würde. Das Parlament wird sich voraussichtlich in naher Zukunft mit entsprechenden Änderungsanträgen auseinandersetzen müssen.
Mit der Bundeskanzlerin hat sich die Geschäftsprüfungskommission über einen Bereich unterhalten, der immer wieder thematisiert wird, und zwar über Fragen der Informationspolitik des Bundesrates. Sie hat sich in der Vergangenheit damit auseinandergesetzt, und das wird auch sicher in Zukunft immer wieder der Fall sein. Diese Aufgabe obliegt der Bundeskanzlei als Stabsstelle des Bundesrates. Die Bundeskanzlerin hat darauf hingewiesen, dass es ihr ein Anliegen sei, dass der Bundesrat geschlossen und einheitlich auftrete, dass die Information gut aufbereitet und vollständig sei. Gleichzeitig hat sie auch darauf hingewiesen, dass es insbesondere dann, wenn beim Bundesrat Ausschüsse gebildet würden wie jetzt im Zusammenhang mit der Finanzkrise, natürlich sei, dass sich die verschiedenen beteiligten Mitglieder der Regierung dazu öffentlich äusserten. Da ist es ja auch vorgekommen, dass diese Äusserungen sicher nicht als einheitlich betrachtet werden konnten.
Der neue Vizekanzler, Herr Simonazzi, hat darauf hingewiesen, dass es seine Aufgabe sei, vor allem die Informationen zu koordinieren. Es ist seine Aufgabe, die Geschäfte, die im Bundesrat behandelt worden sind, zu kommunizieren, eine Synthese in die Öffentlichkeit zu bringen. Bevor der Bundesrat einen Entscheid fällt, ist es natürlich auch normal, dass die verschiedenen Departementschefinnen und -chefs sich zu einem bestimmten Geschäft äussern und ihre Sichtweise kommunizieren. Die Bundeskanzlei hat diese Synthese dann, wenn einmal ein Entscheid gefällt ist, vorzutragen, und von diesem Moment an muss auch erwartet werden, dass sich die Regierungsmitglieder in der Öffentlichkeit entsprechend äussern. Ein Spannungsfeld ist hier natürlich vorhanden und wird auch in Zukunft bestehen bleiben.
Wie Sie wissen, haben alle Departemente auch ihre eigenen Informationsstellen, die den Auftrag haben, ihre Chefs möglichst gut zu positionieren und sie abwechslungsweise in der Sonntagspresse zu Wort kommen zu lassen. Der Vizekanzler und Bundesratssprecher hat gegenüber diesen Informationschefs keine Weisungsbefugnis. Diese haben in erster Linie ihren Bundesrat bzw. ihre Bundesrätin als Chef. Er muss dann versuchen, die Information zu koordinieren, sobald eben Entscheidungen gefallen sind. Das ist ein Thema, das aufgrund unseres politischen Systems und so, wie die Regierung aufgestellt ist, auch in Zukunft immer wieder zu Diskussionen führen wird. Klar ist, welche Aufgabe die Bundeskanzlei hat. Sie ist bei dieser Aufgabe nicht immer zu beneiden.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Vonseiten der Geschäftsprüfungsdelegation mache ich eine einzige Ausführung, nämlich zum Ziel des EJPD. Im Geschäftsbericht steht: "Die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung vom 7. November 2001 über das Verbot der Gruppierung 'Al Kaida' und verwandter Organisationen (SR 122) ist in Kraft gesetzt." Worum geht es hier? Die Verordnung über das Verbot der Gruppierung Al Kaida und verwandter Organisationen stützt sich auf die Artikel 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3 der Bundesverfassung ab. Es geht bei den beiden Artikeln um die Wahrung der Interessen gegenüber dem Ausland und um unmittelbar drohende schwere Störungen der inneren oder äusseren Sicherheit des Landes. Es geht hier um Notartikel der Bundesverfassung.
Jetzt hat der Bundesrat das Al-Kaida-Verbot zum dritten Mal verlängert. Damit erhält die Verordnung eine Geltungsdauer von mindestens zehn Jahren. Verordnungen nach den Artikeln 184 und 185 der Bundesverfassung sind jedoch zeitlich zu befristen. Das Bundesgericht hielt in der Vergangenheit einmal fest, dass mit der zweimaligen Verlängerung einer Polizeiverordnung des Bundesrates um je zwei Jahre die Grenze des Zulässigen erreicht werde. Der Bundesrat hielt im Jahre 2005 in einer Antwort auf eine Interpellation auch selber fest, dass eine Verlängerung nicht beliebig möglich sei. Mit der dritten Verlängerung der Al-Kaida-Verordnung bewegt sich der Bundesrat somit rechtlich auf sehr schwierigem Gelände, auch wenn das Verbot dieser Organisation sachlich durchaus richtig ist.
Vorerst vertröstet uns der Bundesrat auf die BWIS-II-Revision, die eine genügende Rechtsgrundlage für die Al-Kaida-Verordnung bringen sollte. Die BWIS-II-Revision ist aber vorläufig vom Tisch. Zudem hätte selbst die entsprechende Norm in der BWIS-II-Vorlage als Rechtsgrundlage zu kurz gegriffen, denn die vorgeschlagene Bestimmung sah lediglich das Verbot bestimmter Tätigkeiten, aber nicht das Verbot einer Organisation vor. Der Bundesrat hat sich somit wirklich ernsthaft Gedanken darüber zu machen, ob es nicht höchste Zeit ist, nun auch für die Al-Kaida-Verordnung eine einwandfreie Rechtsgrundlage zu schaffen. Ende 2011 läuft die Geltungsdauer der Al-Kaida-Verordnung nach der dritten Verlängerung ab. Es dürfte kaum haltbar sein, dass sich der Bundesrat dann ein viertes Mal auf die Notartikel der Bundesverfassung abstützt.
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich möchte einleitend der Geschäftsprüfungskommission und den Referentinnen und Referenten für die Präsentation, die Würdigung der Arbeit des Bundesrates im Rahmen dieser Geschäftsberichterstattung danken. Ich habe verstanden, dass Sie heute an den Bundesrat keine Fragen gestellt haben, sondern dass Sie im Rahmen Ihrer Geschäftsprüfungstätigkeit Feststellungen getroffen und diese hier präsentiert haben. Ich möchte mich deshalb darauf konzentrieren, ein paar ganz wenige Aspekte aus der Sicht des Bundesrates nachzuschieben, die betreffend das Berichtsjahr ebenfalls erwähnenswert sind.
Bekanntlich haben wir im Januar 2008 eine Botschaft über die Planung der Legislatur, zu der dieses Jahr 2008 gehört, erlassen und damals fünf Schwerpunkte festgelegt, nämlich die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, die Gewährleistung der Sicherheit, die Verbesserung der gesellschaftlichen Kohäsion, die nachhaltige Ressourcennutzung und die gute internationale Vernetzung unseres Landes. Das sollen gleichsam die Leitlinien der Legislatur 2007-2011 sein.
Jetzt zum Jahr 2008, und hier beginne ich mit der konjunkturellen Situation, weil sie natürlich für vieles entscheidend war, was in diesem Jahr geschah: Die Weltwirtschaft hat aufgrund der Subprime-Krise in den USA mit einer Verschlechterung rechnen müssen, die dann auch eingetreten ist, und zwar in Form einer Rezession. Flächendeckend hat sich diese Verschlechterung ausgebreitet, und die Schweiz war natürlich von Anfang an im Visier dieser konjunkturellen Entwicklungen, weil sie einerseits in Bezug auf die Exporte sehr stark auf die EU und andererseits in Bezug auf den Finanzmarkt sehr stark auf die USA ausgerichtet ist. Auch in der Schweiz hat sich deshalb schon im Sommer des letzten Jahres die Konjunktur abzuschwächen begonnen. Das reale Bruttoinlandprodukt ist gegenüber dem dritten Quartal auf Ende des Jahres um 0,3 Prozent gesunken. Mittlerweile hat sich diese Tendenz verschärft, wir wissen es, und wir sind gleichsam der Überzeugung, dass das Schlimmste noch gar nicht überstanden ist, sondern dass uns gerade beim Arbeitsmarkt noch unliebsame Zeiten bevorstehen könnten.
Weitere Informationen über diese Rahmenbedingungen, insbesondere über die wirtschaftlichen, finden Sie im Teil über die Lageanalyse. Dort finden Sie auch eine Zahl von Indikatoren, und damit kommt der Bundesrat einem Anliegen der Räte nach, die mit einer Revision des Parlamentsgesetzes einen entsprechenden Auftrag erteilt haben; entsprechend haben wir Ihnen diese Zahlen geliefert. Ich möchte einfach darauf verweisen.
Bei den Schwerpunkten des Jahres 2008 möchte ich vier herausgreifen: erstens das wirtschaftliche Umfeld, zweitens die Einführung von Schengen/Dublin, drittens die Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union und viertens die Weiterentwicklung der Energie- und Klimapolitik.
1. Die finanzpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, insbesondere vor dem internationalen Hintergrund, waren ein wichtiges Thema nach den Sommerferien 2008. Hier hat sich die Finanzkrise wie gesagt auszubreiten begonnen. Deshalb sind einzelne Revisionen, die im Geschäftsjahr gemäss Legislaturplanung vorgesehen waren, eigentlich rechtzeitig dahergekommen, weil wir sie ja auch teilweise als Antworten auf diese wirtschaftlichen Herausforderungen betrachten. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang im Juni 2008 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse einerseits und jene zum Produktesicherheitsgesetz andererseits verabschiedet. Insbesondere mit dieser Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse soll eben ermöglicht werden, dass Produkte, die im europäischen Raum in Verkehr gesetzt werden, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können. Das sind Erleichterungen, die jetzt in der Krise eben erwünscht sind. Diese geplante Revision wird in der Tat auch einen Wachstumsimpuls von bis zu 0,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes bewirken.
Am 5. November 2008 hat der Bundesrat die Botschaft zum Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems verabschiedet. Dieses Paket bestand bekanntlich aus zwei Hauptmassnahmen, die noch im Jahr 2008 realisiert wurden, nämlich erstens aus der Übertragung von illiquiden Aktiven aus der Bilanz der UBS in eine Auffang- oder Abwicklungsgesellschaft der Schweizerischen Nationalbank und zweitens aus der Stärkung der Eigenmittelbasis der UBS durch die Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe. Das sind Themen, die Ihnen mittlerweile bestens bekannt sind; ich komme deshalb zum zweiten Schwerpunkt.
2. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und die Inkraftsetzung: Der Bundesrat hat im Jahr 2008 über verschiedene Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes befunden, welche die Europäische Union der Schweiz seit der Unterzeichnung des Abkommens im Jahre 2004 notifiziert hat. Ich erinnere Sie daran, dass am 13. Februar 2008 die Botschaft zur Übernahme der Frontex-Verordnung verabschiedet wurde; Sie haben sie in der Folge behandelt. Am 19. November 2008 haben wir sodann die Botschaft zur Übernahme des Rahmenbeschlusses zur Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten verabschiedet. Mittlerweile hat sich das als Glücksfall erwiesen, weil sich die Situation bei der Zusammenarbeit in Strafsachen in der Tat verbessert hat. Der Schengen-Besitzstand wurde dann grundsätzlich auf den 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt, auf den gleichen Zeitpunkt wie auch das Abkommen zur Assoziierung an Dublin. Etwas später, nämlich auf den Flugplanwechsel im März 2009, wurden auch die Flughäfen in dieses Regime einbezogen.
3. Zur Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien: Hier hat der Bundesrat am 14. März 2008 die Botschaft zur Genehmigung der Weiterführung dieses Abkommens sowie zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien verabschiedet, am 30. Mai 2008 hat er überdies ein Rückübernahmeabkommen mit den beiden Ländern gutgeheissen. Der Bundesrat will damit einen weiteren Beitrag an den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa leisten. Am 20. Februar 2008 hat er den Grundsatzentscheid gefällt, auch die beiden jüngsten EU-Mitgliedstaaten, Bulgarien und Rumänien, zu unterstützen, und zwar mit einem Beitrag von 257 Millionen Franken. Die entsprechende Botschaft an das Parlament wird der Bundesrat allerdings erst dieses Jahr verabschieden.
4. Zur Weiterentwicklung der Energiestrategie: Die Beschlüsse diesbezüglich beruhen auf der ein Jahr vorher schon formulierten Politik mit der Abstützung auf die vier Säulen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ersatz und Neubau von Grosskraftwerken und Energieaussenpolitik.
Der Bundesrat hat nun zwei Aktionspläne verabschiedet, die Ihnen vorliegen, nämlich denjenigen über die Energieeffizienz und denjenigen zu den erneuerbaren Energien. Mit diesen Aktionsplänen soll der Verbrauch fossiler Energien gemäss den Klimazielen bis 2020 um 20 Prozent gesenkt werden, der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch soll um 50 Prozent gesteigert und der Anstieg des Stromverbrauchs auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Herr Hêche hat auf diese Situation in seiner Präsentation schon hingewiesen.
Um den Aktionsplan Energieeffizienz zu konkretisieren, hat der Bundesrat sodann im Oktober 2008 ein Revisionspaket in die Vernehmlassung geschickt. Dieses Paket umfasst einerseits eine Änderung des Energiegesetzes zur Einführung eines nationalen Gebäudeenergieausweises und zur Stärkung von kantonalen Förderprogrammen, andererseits aber auch eine Revision der Energieverordnung, die erstmals Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte und elektronische Geräte enthält. Zusätzlich schlägt der Bundesrat eine Reihe von anderen Massnahmen vor.
Im Rahmen seiner Gesamtschau über die Energie- und Klimapolitik hat der Bundesrat im Februar 2008 nebst dieser Energiestrategie auch über die Ziele des zu revidierenden CO2-Gesetzes entscheidende Beschlüsse gefasst. Danach strebt der Bundesrat an, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2020 um mindestens 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu senken. Ende Oktober 2008 hat der Bundesrat sodann eine Botschaft über die Änderung des CO2-Gesetzes im Hinblick auf die Abgabebefreiung fossil-thermischer Kraftwerke verabschiedet. Es geht hier um die Kompensationspflicht für CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken. Alle diese Bemühungen im Klima- und Energiebereich haben mit den Konjunkturstabilisierungsprogrammen eine Beschleunigung erfahren - darauf hat auch Herr Hêche hingewiesen -, indem der Bund besonders auch zusätzliche Mittel für Gebäudesanierungen gesprochen hat.
Ich wollte gleichsam exemplarisch noch auf diese vier Schwerpunkte hinweisen, die in der Präsentation der Geschäftsprüfungskommission nicht erwähnt wurden, die uns aber doch zur Abrundung des Gesamtbildes wichtig erscheinen. Damit habe ich meine Ausführungen abgeschlossen. Ich möchte Ihnen noch einmal für die intensive Begleitung des Bundesrates im Geschäftsjahr 2008 danken.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2008
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2008
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Le président (Berset Alain, président): Conformément à l'article 74 alinéa 4 de la loi sur le Parlement, il n'y a pas de vote sur l'ensemble.