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Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Volksinitiative
Stolz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion
Die heute vorliegende Initiative ist auf den ersten Blick ein sehr sympathischer Wahlkampfgag. Damit es kein Missverständnis gibt: Ein Wahlkampfgag ist in der Politik absolut legitim - ich bin ja nicht blauäugig. Das Anliegen selber ist auf den ersten Blick tatsächlich sehr sympathisch. Steuerbefreiung an sich ist schon grundsätzlich positiv besetzt. Ich würde das Anliegen auch sehr gerne unterstützen. Aber gerade im Steuerrecht gibt es Grundsätze, die eingehalten werden müssen. Ein Stichwort wäre zum Beispiel die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kinder- und Ausbildungszulagen sind Einkommensergänzungen, und steuersystematisch gehören Einkommen nun mal besteuert, weil sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Person erhöhen. Und vor allem: Wenn wir in diesem Fall jetzt einen Schritt machen, können auch auf anderen Gebieten solche Zulagen mit der genau gleichen Begründung von der Besteuerung ausgenommen werden. Somit würden wir heute die Büchse der Pandora öffnen.
Kinder- und Ausbildungszulagen sind sympathisch, nein, sie sind mehr als sympathisch, sie sind von grosser Wichtigkeit. Familien mit Kindern sollen unterstützt und entlastet werden, gar keine Frage. Die wirkliche, entscheidende Frage ist nur: Wie? Ist die vorliegende Volksinitiative das richtige Mittel? Nein, sie ist es nicht! Warum? Weil es bei solchen Fördermassnahmen immer wichtig ist, dass sie auch wirklich zielgerichtet sind! Jeder Franken muss effizient und auch effektiv eingesetzt werden, und das ist hier nicht der Fall. Wir haben ja auch schon im bestehenden Steuerrecht Instrumente, indem Kinderkosten mit entsprechenden Abzügen Rechnung getragen wird. Dank dem Abzug für Kinderfremdbetreuungskosten und dem Elterntarif bezahlt in der Zwischenzeit heute die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer mehr - wir haben es schon gehört.
Der Bundesrat schätzt die Mindereinnahmen bei einer Steuerbefreiung bei der direkten Bundessteuer auf jährlich 200 Millionen Franken; bei den Kantons- und Gemeindesteuern wäre mit Ausfällen von jährlich rund 760 Millionen Franken zu rechnen. Das stört mich grundsätzlich nur deshalb, weil ich klar der Meinung bin, dass diese Entlastung nicht wirklich hilft und deshalb andere Entlastungen, die dringender und wichtiger wären, blockiert würden; ich denke nur an so grosse Brocken wie die Unternehmenssteuerreform III und auch andere.
Doch zurück zur Familie mit Kindern: Hier erwarten wir ja noch gemäss Postulat 14.3292 den Bericht des Bundesrates zum Thema, wie Familien mit Kindern ausserhalb des Steuerrechtes gefördert und unterstützt werden können. Ich kann mir gut vorstellen, dass ich dort Massnahmen unterstützen könnte. Wir müssen dann nur aufpassen, dass wir das Gestrüpp an Fördermassnahmen nicht weiter in den Himmel schiessen lassen. Es darf nicht sein, dass nur noch Insider verstehen, wo man wie viel Geld abholen kann. Ich erwarte deshalb vom Bundesrat, dass er innerhalb des Berichtes auch eine Auslegeordnung vornimmt und aufzeigt, wie eventuell sogar das System entschlackt werden kann.
Was will die Initiative eigentlich wirklich entlasten? Die Familienzulagen sind Einkommensergänzungen, welche die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen sollen. Seit 2009 gelten gesamtschweizerische Mindestbeträge. Eine Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken im Monat und eine Ausbildungszulage mindestens 250 Franken im Monat. Mehr als ein Drittel der Kantone hat höhere Mindestansätze für Kinder und Ausbildungszulagen festgelegt. Die geltenden Kinderabzüge belaufen sich also je nach Kanton auf Beträge zwischen 5000 und 18 600 Franken pro Kind. Bei der direkten Bundessteuer gelten folgende Vergünstigungen: Beim Kinderabzug sind es 6500 Franken pro Kind; beim Abzug der Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen sind es 700 Franken pro Kind usw. Wir sehen: Es gibt also schon einiges.
Ich bin aber, und dazu stehe ich, gespannt auf den Bericht und die Auslegeordnung des Bundesrates. Diese Initiative, über die wir heute diskutieren, müssen wir aber ablehnen, weil sie erstens zu wenig effizient ist, zweitens viel zu wenig effektiv ist und weil sie drittens den Bewegungsspielraum für Steuersenkungen bei anderen wichtigen Steuervorhaben unnötig einschränkt.
Ich bitte Sie deshalb, die Initiative abzulehnen.
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Familien stärken wollen wohl alle Parteien. Die Schweiz gilt nicht als besonders familienfreundlich. Sie ist kürzlich in den Medien als familienpolitisches Entwicklungsland bezeichnet worden. Auch wenn ich dieses Fazit nicht teile, bin ich mit der EVP der klaren Meinung, dass hier Handlungsbedarf besteht. Natürlich geht es immer und an erster Stelle um das Wohl der Kinder, denn die Kinder sind schliesslich unsere Gesellschaft von morgen. Wenn wir klug investieren wollen, müssen wir ins gesunde und entwicklungsfreundliche familiäre Milieu investieren; so weit sind sich alle Parteien einig.
Die Familie ist die Urzelle der Gesellschaft, aber obwohl Familienpolitik ein Dauerbrenner der schweizerischen Politik ist, war sie nie ein eigener Politikbereich. Sie hat immer noch keinen Verfassungsrang, und sie besitzt keinen eigenen Artikel in der Bundesverfassung.
Was leistet die Schweiz für Familien? Kinderzulagen, Entlastungen im Steuerrecht, Abzugsmöglichkeiten bezüglich der Fremdbetreuungskosten, Anschubfinanzierung zur Schaffung neuer Krippenplätze usw., Mutterschaftsversicherung, Krankenkassen-Prämienverbilligung für bedürftige Familien und vielerlei Beiträge in den Gemeinden und Kantonen zur Frühförderung, Integration, Erziehung und Jugendarbeit. Trotzdem liegen die Sozialausgaben für Familien unter dem europäischen Durchschnitt. Im Vergleich mit den skandinavischen Ländern setzt die Schweiz einen dreimal kleineren Betrag des Bruttosozialproduktes für die Kinder und Familien ein.
Mit der Volksinitiative der CVP sollen Familien zusätzlich begünstigt werden, mit einer Entlastung bei der Bundessteuer. Die CVP schreibt: "Mit dieser Initiative werden alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung entlastet, unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell." Das klingt gut. Es ist richtig, dass wir auch zweierlei Familienförderungsinstrumente haben: solche für alle, wie die Kinderzulagen, und andere, bedarfsorientierte, wie die Prämienverbilligung oder Subventionen für Familien mit kleinen Einkommen.
Die Giesskannenmassnahmen kommen auch denen zugute, die sie gar nicht brauchen. Sie kommen den Staat teuer zu stehen. Im Falle dieser Volksinitiative sind es Mindereinnahmen bei den Steuern von ungefähr einer Milliarde Franken, der Hauptteil liegt bei den Kantonen. Die Frage ist, ob diese Milliarde mit dieser Initiative richtig eingesetzt ist, wenn die Hälfte der Haushalte mit Kindern gar keine Bundessteuer zahlt, d. h., wenn sie nicht von der Milliarde profitiert. Die wenigen darunter, die in den Kantonen noch Steuern bezahlen müssen, haben bei ihren kleinen Steuerausgaben auch kleine Rabatte zugute. Das fällt nicht ins Gewicht.
Die EVP unterstützt höhere Kinder- und Ausbildungszulagen. Sie betont aber in ihren Forderungen ganz klar, was Leistungen für Familien mit tiefen Einkommen sind: Ergänzungsleistungen oder gemeinnütziger Wohnungsbau, die Unterstützung bei Bedarf. Wie gesagt, es braucht Familienförderungsinstrumente für Arm und Reich, einfach weil wir ein familienfreundliches Land sein wollen und die Familienarbeit wertgeschätzt werden soll. Aber eine zusätzliche Milliarde Franken muss nicht die wirtschaftlich bessergestellte Hälfte der Haushalte mit Kindern begünstigen, muss nicht ein Steuergeschenk für Wohlhabende sein. Da ist nicht der Handlungsbedarf des Staates - wenn schon, ist er bei der anderen Hälfte.
Deshalb lehnt die EVP als Familienpartei die Volksinitiative ab. Eine zeitgemässe Familienpolitik darf nicht Familien mit hohen Einkommen weiter finanziell entlasten, sondern muss Familien mit tieferen und mittleren Einkommen gezielt finanziell unterstützen. Die EVP wird gerne zustimmen, wenn vor allem Familien mit tieferen Einkommen profitieren. Dies zu erreichen ist in unseren Augen die Aufgabe des Staates.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Frau Ingold, Sie behaupten, dass 50 Prozent der Familien nicht in den Genuss dieser Entlastung kommen würden und dass man eine Milliarde Franken für die anderen 50 Prozent, welche direkte Bundessteuer zahlen, ausgeben würde. Haben Sie denn nicht festgestellt, dass unsere Initiative auf kantonaler Ebene zu Mindererträgen von 750 Millionen Franken führt, da die Familien bei der Kantonssteuer entlastet werden und nicht primär bei der Bundessteuer?
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Ich habe Ihnen sehr gut zugehört, und ich glaube auch, dass ein Teil dieser 750 Millionen Franken dann auch noch auf Familien mit niederen Einkommen verteilt wird. Aber der grosse Teil dieser Familien hat eh tiefe Steuern und profitiert so minimal davon, dass ich nicht begreife, warum Sie das dann nicht ausweisen, wenn es schon so viel ist. Bei der Bundessteuer ist es ausgewiesen, dass mit der Initiative die obere Hälfte alles an Entlastungen nimmt und die untere nicht profitiert. Warum weisen Sie es dann nicht bei den kantonalen Steuern aus? Ich vermute, dass es nicht ins Gewicht fällt.
Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion
"Familien stärken!" - den Titel dieser Initiative unterstütze ich klar. Er passt zu meinem Bild der Familie, in der Werte von Generation zu Generation weitergegeben werden und Solidarität geübt wird.
Ich erlaube mir, nach all den finanzpolitischen Diskussionen anders an das Thema heranzugehen. Persönlich betrachte ich es als grosses Glück, in einer Familie aufgewachsen zu sein, die heute noch miteinander gute und regelmässige Kontakte pflegt. Meine Eltern haben uns in unserer Familie gelehrt, wie man miteinander umgeht. Sie haben uns gezeigt, dass einem der Nächste nicht egal sein darf und dass die tägliche Arbeit Erfüllung bringt. Mein Vater arbeitete als Innenarchitekt im eigenen Geschäft, einem typischen KMU. Meine Mutter war für den Verkauf in der Wohnboutique zuständig. Daneben schmiss sie den Haushalt, lehrte ihre Lehrtöchter, erzog fünf Kinder und war im Dorf aktiv: eine moderne, berufstätige Frau - mitten im konservativen Schwyz -, die auch mein Familienbild geprägt hat. Meine Frau und ich haben heute eine Familie mit vier Kindern, alle sind entweder berufstätig oder stecken noch in einer Ausbildung. So wie uns geht es vermutlich vielen. Sie sind von einem Familienbild geprägt, das viele gute Erfahrungen beinhaltet, und sind von keinen finanziellen Sorgen geplagt.
In der schweizerischen Familienpolitik hat es in den letzten zehn Jahren durchaus positive Entwicklungen gegeben. Die SP hat diese stark mitgeprägt. Ich nenne drei Elemente:
1. Seit dem 1. Juli 2005 verfügt die Schweiz über eine obligatorische Mutterschaftsversicherung.
2. Im Bundesgesetz über die Familienzulagen sind die Kinder- und Ausbildungszulagen seit Anfang 2009 enthalten.
3. Nicht zuletzt konnte das Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung verlängert werden.
Leider muss aber festgestellt werden, dass die Familienpolitik in der Schweiz nach wie vor einige Mängel hat. Die Perspektive, Kinder zu haben, ist in unserem Land nach wie vor wenig attraktiv.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nach wie vor an vielen Orten der Schweiz schwierig. Es fehlt an gezielten - ich betone: gezielten - finanziellen Unterstützungen der Familien. Nach wie vor stellen Kinder ein Armutsrisiko in diesem reichen Land dar. Mit der vorliegenden Initiative können wir aber keine gezielte Verbesserung dieser Situation erreichen, weil mit der Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen vor allem Familien mit höheren Einkommen entlastet würden. Viele Familien zahlen heute schon keine direkte Bundessteuer; wir haben das bereits gehört. Das ist rund die Hälfte der Familien mit Kindern.
Die SP unterstützt gezielte Familienpolitik. Mit der in den Zeitungen angekündigten Motion aus der CVP, pro Kind 1000 Franken vom Steuerbetrag abzuziehen, gesteht die CVP ja ein, dass ihre eigene Initiative nichts taugt. Darum will die SP eine effektive Auszahlung einer Steuergutschrift pro Kind, die allen Familien - auch jenen mit tieferem oder mittlerem Einkommen - zugutekommt. Wenn die CVP das kategorisch ausschliesst, dann hat sie wieder nicht alle Familien im Blickfeld, wie sie das immer behauptet.
Heute geht es aber um die Initiative "Familien stärken!". Den Titel unterstütze ich, den Inhalt der Initiative lehne ich ab, weil dieser die Familien nicht zielgerichtet unterstützt.
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP
Sie haben eben gesagt, dass die Initiative zu nichts tauge. Wie erklären Sie sich, dass 70 Personen - darunter waren auch Sie - am 1. Juni 2010 der parlamentarischen Initiative Meier-Schatz 07.470 Folge gegeben haben?
Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion
Ich wäre erstaunt gewesen, wenn Sie mir diese Frage nicht gestellt hätten. Ich danke Ihnen, dass Sie die Frage stellen, dann kann man das nämlich wunderbar erklären: Erstens einmal war das eine parlamentarische Initiative in der ersten Phase. In dieser Phase sind wir bereit, über diese Fragen der Entlastungen der Familien zu diskutieren. Es ging zweitens bei dieser parlamentarischen Initiative um das Steuerharmonisierungsgesetz und nicht um die direkte Bundessteuer; das ist ein wesentlicher Unterschied. Drittens: Mit einer Volksinitiative schreiben Sie ein Prinzip in die Verfassung; das ist ein grundsätzlicher Unterschied. Wir können also im Parlament nicht darüber diskutieren. Und zu guter Letzt gebe ich Ihnen gerne zu: Man darf auch klüger werden.
Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Quale promotore e tra i primi firmatari di questa iniziativa popolare mi rallegro di vederla finalmente all'ordine del giorno. Si tratta di una proposta tanto logica quanto purtroppo osteggiata da chi ha un approccio prettamente burocratico, tecnico e giuridico. Questa è tuttavia politica a favore delle famiglie e dei figli della Svizzera di domani. Non mi faccio illusioni sul risultato parlamentare ma sono convinto che le cittadine e i cittadini del nostro Paese vorranno approvare questo articolo costituzionale.
Gli assegni per i figli e gli assegni di formazione vanno esentati dalle imposte. Questo per principio. Non esistono compromessi o alternative. Quanto lo Stato giustamente dà alle famiglie non deve pesare fiscalmente. Non si può dare con una mano e poi togliere con l'altra. Chi si oppone a questa iniziativa prende in giro le famiglie.
Se guardo e penso a tanti miei coetanei la gioia della nascita di un figlio è incalcolabile. Di soli sentimenti, ahimè, però non si vive e in poco tempo della famiglia si avvertono anche e soprattutto i costi. Più un figlio cresce più i costi aumentano, dai pannolini ai costi per l'università. Con la crescita dei figli le spese tendono ad aumentare e il potere d'acquisto a diminuire notevolmente. Non ci si chieda poi perché in questo Paese non si fanno più figli.
Questo Parlamento solo pochi anni fa ha introdotto finalmente - ma con decenni di ritardo - il principio di "un figlio, un assegno": un minimo di 200 franchi al mese per figlio e un assegno di formazione di almeno 250 franchi al mese per i giovani di età compresa fra i 16 e 25 anni. Molti cantoni hanno optato per il minimo stabilito dalla legge federale, altri si sono dimostrati più generosi verso le famiglie. Lo stimolo federale si è rivelato dunque quanto mai fondamentale. Quanto incidono 200 o 250 franchi su una famiglia? Se pensiamo che oltre il 70 per cento delle famiglie svizzere vive con un reddito imponibile inferiore ai 100 000 franchi capiamo immediatamente che si tratta di un aiuto concreto, utile e talvolta assolutamente necessario. È un sostegno che attualmente perde d'incisività e valore poiché computato nel calcolo del reddito imponibile. Le conseguenze possono rivelarsi anche pesanti, soprattutto per quelle famiglie che si trovano su quella sottile linea che per i motivi più differenti divide chi ce la fa da solo da chi necessita dell'aiuto dello Stato. Un reddito innalzato artificialmente dagli assegni per i figli o per la formazione può precludere l'accesso a determinate prestazioni sociali e dare vita ad un vortice perverso che tocca le famiglie ma nel contempo anche tutta la nostra collettività.
Un reddito imponibile maggiorato dagli assegni può precludere l'accesso ai sussidi di cassa malati. Pensiamo poi alle borse di studio e i prestiti di studio. Se un giovane non può accedervi perché gli assegni di formazione incidono sul calcolo dell'imponibile della famiglia questo si troverà in grave difficoltà a proseguire il proprio percorso formativo. Sono scenari estremi, me ne rendo conto, ma nel contempo rappresentano uno spaccato della realtà.
L'iniziativa vuole defiscalizzare gli assegni per i figli e gli assegni di formazione. Con l'iniziativa poniamo fine ad una situazione paradossale che si trascina da troppi anni. Da un lato lo Stato tende la mano alle famiglie e versa annualmente assegni familiari per un valore superiore ai 5 miliardi di franchi, dall'altro tassa le stesse famiglie per quanto ricevuto e vede quindi ritornare nelle proprie casse circa un miliardo di franchi sotto forma di imposte. Per rispetto delle quasi 120 000 persone che hanno sottoscritto questa iniziativa popolare, per una politica familiare concreta e per porre fine al descritto paradosso discriminatorio del "ti do e poi te lo porto subito via" vi invito a raccomandare di accettare l'iniziativa popolare, cioè a sostenere le famiglie, esentando dalle imposte gli assegni per i figli e gli assegni di formazione. Non lo farà questo Parlamento, ma lo farà successivamente il popolo svizzero.
Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Je m'apprête à recommander de rejeter cette initiative populaire qui vise, selon le PDC, à aider les familles. Et pourtant, je considère qu'aider les familles est une priorité politique. Mais, aider les familles, c'est prioritairement aider les familles qui en ont le plus besoin, et ce n'est pas ce qui nous est proposé ici, mais plutôt l'inverse.
Quelques rappels sur des évidences fiscales s'imposent. L'impôt sur le revenu est progressif, même très progressif en ce qui concerne l'impôt fédéral direct. Le degré d'imposition progresse par paliers, avec pour chaque palier successif, un prélèvement plus important. Toute déduction fiscale concerne la portion de revenu la plus élevée, donc avec le taux marginal le plus élevé pour le contribuable concerné. Les bas revenus paient peu ou même parfois pas d'impôts du tout. Cela est particulièrement vrai pour l'impôt fédéral direct qui est très progressif. En dessous d'un revenu imposable de 30 800 francs, pas d'impôt à payer. Faire un cadeau fiscal à des familles qui ne paient pas d'impôts, quelle belle affaire pour ces familles! Par définition, dans notre système fiscal, toute déduction d'impôt généralisée favorise en premier lieu les nantis, un peu la classe moyenne et peu ou pas du tout les bas revenus, au contraire du système des allocations avec maintien de l'imposition qui a un caractère social et de redistribution.
Je me suis amusé à calculer les effets des propositions contenues dans l'initiative populaire du PDC sur les familles de ma région. J'ai pris l'exemple de mon village, Fontenais, dans le Jura, et le cas d'une famille avec deux jeunes en formation. Dans le Jura, l'allocation se monte à 300 francs par mois pour un jeune en formation. J'ai pris en compte l'impôt fédéral direct et les impôts cantonaux et communaux. J'arrive aux baisses d'impôts suivantes: pour 30 000 francs de revenu imposable, on peut espérer un gain d'environ 1000 francs par an pour ce type de famille; pour 70 000 francs de revenu imposable, un gain d'environ 1800 francs par an et pour 200 000 francs de revenu imposable, un gain de plus de 3000 francs par an.
Cependant, je partage l'avis des initiants. Il faut aider les familles. Pour moi, un élément clair est que les allocations pour enfants et pour jeunes en formation ne sont pas assez élevées. Mais les augmenter, vu leur mode de financement actuel, pose problème, car cela signifierait une charge supplémentaire pour les employeurs, ce qui n'est pas simple à réaliser non plus.
Si l'on souhaite aider les familles, renforcer leur pouvoir économique, augmenter les allocations, un autre mode de financement devrait être proposé. Par son initiative populaire, le Parti démocrate-chrétien est prêt à priver les collectivités publiques de près de 1 milliard de francs d'impôt pour les redistribuer aux familles de manière inégalitaire. Les collectivités publiques, surtout les cantons et les communes, peuvent-elles se passer de cette manne financière? Si l'on répond que oui - mais c'est encore à démontrer -, je formule une proposition: recommandons d'abord le rejet de l'initiative du Parti démocrate-chrétien, puis mettons-nous d'accord pour utiliser les sommes en question, soit les revenus provenant de l'imposition des allocations familiales versées, pour les redistribuer aux familles en augmentant de manière uniforme les allocations pour enfants et pour jeunes en formation. Mais cela, c'est peut-être de la musique d'avenir.
Pour l'heure, je vous appelle à recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative populaire.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Es ist tatsächlich so, dass es eine hehre Aufgabe von uns Volksvertreterinnen und Volksvertretern ist, verschiedenste Aspekte in der Gesellschaft und in unserem Land zu stärken. Dazu gehören selbstverständlich auch die Familien, die wir zu stärken haben. Es gehören aber auch alle Jugendlichen, die ein Bildungsbedürfnis haben, dazu. Es gehören alle alten Menschen, alle pflegebedürftigen Menschen dazu; sie haben ein Anrecht, dass wir sie stärken.
Es ist eben auch eine Tatsache, dass es keine gerechtere Steuer und schon gar keine gerechte Steuer gibt, sondern dass es entweder eine ungerechte oder eine weniger ungerechte Steuer gibt. Hier schaffen wir in der Steuerpolitik noch mehr Ungerechtigkeit, denn all die Gruppierungen, die ich Ihnen jetzt aufgezählt habe, und man könnte die Liste noch erweitern, hätten auch Anspruch auf steuerfreie Abzüge. Eine solche Behandlung ist in unserem Recht aber vom System her nicht nur verpönt, sondern so nicht vorgesehen. Warum sollten wir also für eine einzige Gruppierung hier eine Ausnahme machen, wenn wir doch für alle zuständig sind, die von uns an und für sich eine Stärkung erwarten könnten?
Es gibt für mich persönlich immer nur zwei Gründe, warum Steuerabzüge zu rechtfertigen sind. Der eine Grund ist, wenn es ein sozialer Steuerabzug ist, damit wirklich Bedürftige, die am Existenzminimum leben müssen, nicht auch noch vom Staat geschröpft werden. Nur haben wir dazu das falsche Steuersystem. Wenn wir das nämlich wirklich wollten, dann müssten wir solche Abzüge nur in der untersten Progressionsstufe zulassen. Die Freisinnig-Liberalen haben Ihnen diesbezüglich schon mehrfach verschiedene Vorschläge mit vereinfachten Steuersystemen gemacht. Sie wollten das nicht. Ich weiss, die Mehrheit möchte ihre Gärtchen pflegen und über die Steuern auch ihren Verbündeten Geschenke verteilen. Der soziale Steuerabzug ist also der eine Grund, warum man Steuerabzüge machen kann. Der zweite Grund liegt vor, wenn es direkt eine nachhaltige, positive Auswirkung auf die Volkswirtschaft gibt, das heisst, wenn ein Steuerabzug nachher direkt wieder Steuersubstrat sichert oder neues Steuersubstrat generiert.
Alle anderen Fragen müssen aus meiner Sicht anders gelöst werden. Dazu ist unser Steuersystem das falsche System. Das Steuersystem kann kein sozialpolitisch wirksames System sein. Bildlich ausgerüstet - Sie haben es vorhin oft gehört -: Diese Initiative ist letztlich ein Schuss in den Ofen zugunsten wohlhabender Familien. Die Zeche bezahlen die Nachbarsfamilien in den genossenschaftlichen Plattenbauwohnungen.
Hadorn Philipp · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
"Gut gemeint, aber falsches Mittel. Kinderzulagen werden zusätzlich zum Lohn ausbezahlt. Wer viel verdient, muss auch vom Kindergeld einen höheren Prozentwert versteuern. Das ist auch richtig so. Mit Kindergutschriften statt Steuerabzügen könnte der Staat einen fixen Betrag pro Kind als Familienbeitrag leisten. Gutverdienenden einen grösseren Steuervorteil zu gewähren als Familien in mittleren oder einfachen Verhältnissen macht wenig Sinn." Dies war meine 450-Zeichen-Eingabe, welche ich kürzlich einer Zeitung als Stellungnahme zu dieser Initiative abzugeben hatte. Doch hier darf ich ja ein wenig länger sprechen.
Hand aufs Herz: Wer kann ohne Weiteres dem sozialen Anliegen widerstehen, Familien zu entlasten? Wir alle wissen von den vielfältigen Problemen und Nöten in Familiensituationen. Nicht nur im Hinblick auf Wahlen ist nicht wenigen Menschen in unserer Gesellschaft - auch hier im Saal - die gesunde Entwicklung der Familie effektiv wichtig, ja auch etwas wert. Das ist gut so. Auch ich gehöre jener Spezies an, welche davon überzeugt ist, dass die Kerngemeinschaft der Familie für unsere Gesellschaft von enorm grosser Bedeutung und von enorm grossem Wert ist. Ja, auch ich war bereit, für unsere Kinder einen Preis zu bezahlen.
Natürlich war es für mich nicht nur einfach, meine drei Jungs, welche heute 17, 19 und 22 Jahre alt sind, gemeinsam mit meiner Frau grosszuziehen. Selbstverständlich gehörten dazu auch einige Entbehrungen und Opfer. Während materielle Herausforderungen trotz recht jungem Elternsein und berufsbegleitendem Studium für uns noch "handelbar" waren, gestaltete sich die Betreuung schwieriger. Im Extremfall hatte der älteste Junge von 8 bis 10 Uhr die Schule zu besuchen, während der Unterricht für den Jüngsten erst um 10.15 Uhr begann. Ja, der Wiedereinstieg meiner Ehefrau ins Berufsleben nach einer längeren Babypause bedingte in unserer Haushaltung die Anstellung einer Familienperson, welche zu unseren drei Jungs schaute. Dies war nicht besonders einfach, es war auch nicht gerade günstig zu regeln.
Heute ist die Situation für junge Familien ein wenig besser. Vor einigen Jahren folgte endlich die Einführung von Blockzeiten an der Schule in unserem Industriedorf. Der Kanton gewährt seit einigen Jahren in relativ engem Rahmen Ergänzungsleistungen an Haushaltungen in finanziell bescheidenen Verhältnissen mit Kindern, und es stehen vermehrt Möglichkeiten für die familienexterne Betreuung der Kinder zur Verfügung.
Weshalb ich dies erzähle? Die vorliegende Familien-Initiative will Familien - gemäss den Berechnungen in der Botschaft des Bundesrates - um rund eine Milliarden Schweizerfranken entlasten. Der grösste Teil dieser Steuerentlastungen auf allen drei Ebenen kommt den Besserverdienenden zugute. Rund eine Milliarde Schweizer Franken sind eine Menge Geld. Damit könnte man tatsächlich eine sinnvolle Familienpolitik betreiben, welche die wirklichen Probleme löst. Und das beinhaltet sicher nicht eine generelle Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Familien in bescheidenen Einkommensverhältnissen brauchen finanzielle Hilfe oder Erleichterung. Andere Familien brauchen andere Formen gesellschaftlicher Unterstützung. Eine Kindergutschrift könnte für Familien einen Zustupf darstellen, der nicht, wie mit der vorliegenden Initiative, bei den Gutverdienenden noch potenziert würde. Die Finanzierung von Ausbildungen, Beiträge für Kopien, Lager, Musikunterricht, Brillen, Sportausrüstungen und anderes mehr bringen Familien in finanzielle Bedrängnis. Schwer zugängliche, teilweise auch kaum bezahlbare Betreuungsplätze belasten den Alltag und das Budget für viele Familien zusätzlich.
Das sind unter anderen echte Familienprobleme. Die vorliegende Initiative klingt gut, wirkt aber am falschen Ort. Es ist eine Schummelpackung, die den wirklich bedürftigen Familien keinerlei Nutzen bringt, im Gegenteil: Die Hälfte der Familienhaushalte bezahlt ohnehin keine Bundessteuer.
Familien sollen gezielt und gerecht unterstützt werden. Nehmen wir doch ein solches Projekt gemeinsam in Angriff - aber nicht auf dem Morast dieser populistischen Initiative! Diese gilt es abzulehnen, da sie nur neue Ungerechtigkeiten schaffen würde.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Seit dem 1. Januar 2009 kennen wir ja bekanntlich in unserem Land einheitliche Kinder- und Ausbildungszulagen von 200 bzw. 250 Franken pro Kind und Monat. Die Kantone können diese noch erhöhen; einzelne Kantone gehen wesentlich weiter, sie verdoppeln diese Beträge gar. Seit dem 1. Januar 2013 kennen wir diese Zulagen sogar für Selbstständigerwerbende. Ich war eigentlich immer der Meinung, die Selbstständigerwerbenden müssten für sich selbst aufkommen, aber wir haben das jetzt so geregelt.
Ausser in der Landwirtschaft erfolgt die Finanzierung dieser Kinder- und Ausbildungszulagen durch Arbeitgeberbeiträge. Es geht um ein Volumen von 5 Milliarden Franken pro Jahr, die hier zugunsten der Familien umverteilt werden. Wenn aber diese Zulagen schon durch die Arbeitgeber finanziert werden, dann ist es für mich auch klar, dass sie den Charakter von Lohnbestandteilen haben und deshalb auch steuerpflichtig sind; sie erhöhen letztlich auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Bezügerinnen und Bezüger.
Das will nun die CVP mit dieser Initiative ändern und diese Zulagen als steuerfrei erklären. Es ist ausgerechnet jene Partei, die unsere seinerzeitige Familien-Initiative vor der Abstimmung vom 24. November 2013 vehement bekämpft hat. Mit ihrer Initiative wollte die SVP speziell auch jenen Familien, welche die Kinder selber betreuen, einen Kinderbetreuungsabzug zugestehen. Die CVP argumentierte damals, zusammen mit den Kantonen, vor allem mit Steuerausfällen beim Bund und bei den Kantonen. Meine Damen und Herren von MittelLinks, diese Initiative ist in dieser Beziehung gar nicht besser. Sie verursacht ebenfalls Steuerausfälle: von 200 Millionen Franken beim Bund und von 750 Millionen Franken bei den Kantonen, also total von etwa einer Milliarde Franken.
Diese Initiative ist aber klar systemfremd, da wir in der Schweiz sonst praktisch alle Leistungen der Sozialversicherungen einer Besteuerung unterwerfen. Denken Sie an die AHV- und die IV-Renten, an die BVG-Renten, an die Suva-Renten, an die Arbeitslosentaggelder, und denken Sie auch an die EO-Taggelder für Militär und Mutterschaft! Die einzige Ausnahme haben wir bei den Ergänzungsleistungen und bei den Hilflosenentschädigungen, weil diese nur an mittellose Personen ausgerichtet werden.
Die Familien-Initiative der SVP wäre zumindest gezielt und systemkonform gewesen. Sie hätte einen zusätzlichen Sozialabzug für Eltern eingeführt, die ihre Kinder selbst erziehen und dadurch das Gemeinwesen entlasten, da es weniger Krippenplätze finanzieren muss. Damit wäre auch eine Ungleichbehandlung gegenüber Eltern, welche die Kinder fremdbetreuen lassen und Abzüge machen können, behoben worden. Mit der vorliegenden Initiative sollen aber flächendeckend für alle Steuerpflichtigen alle Kinder- und Ausbildungszulagen von der Steuerpflicht befreit werden, obschon sowieso rund die Hälfte der Familien mit Kindern gar keine Bundessteuer zahlt und also gar nicht davon profitieren könnte. Wenn Sie schon diesem Weg folgen, müssten Sie künftig konsequenterweise im Interesse der älteren Personen in diesem Land, die zum Teil auch mittellos sind oder geringere Einkommen haben, auch die AHV-Renten von der Steuerpflicht ausnehmen! Für die Behinderten müssten wir die IV-Renten von der Steuerpflicht ausnehmen usw. Da befinden Sie sich auf einem Pfad, der meines Erachtens nicht realistisch ist. Für mich ist es der falsche Weg, einzelne Zulagen, die der Bund ausrichtet, generell von den Steuern zu befreien. Sie könnten dann im Übrigen auch die Subventionen oder die Direktzahlungen, die an Landwirte ausgerichtet werden, von der Steuerpflicht ausnehmen. Für alle Spezialbehandlungen und Beiträge gäbe es dann eine Begründung. Das ist aber für uns der falsche Weg.
Ich bitte Sie daher, diese Initiative klar zur Ablehnung zu empfehlen, und ich danke Ihnen dafür.
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Jura · Fraktion CVP-EVP
L'initiative populaire du PDC "Aider les familles! Pour des allocations pour enfant et des allocations de formation professionnelle exonérées de l'impôt" propose une modification de l'article 116 alinéa 2 de la Constitution fédérale visant à défiscaliser lesdites allocations. Le but premier de l'initiative, qui dépasse largement le programme politique du PDC, vise à augmenter le taux de natalité dans notre pays: il est de 1,4 enfant par femme en Suisse, alors qu'il devrait être de 2,1 pour assurer le renouvellement de notre population de plus en plus vieillissante. Un constat lancinant, qui risque de s'accentuer encore avec les conséquences de la votation du 9 février dernier visant à limiter l'immigration.
L'initiative dont nous débattons aujourd'hui est loin de faire l'unanimité dans la classe politique - c'est ce qu'on peut comprendre d'après les déclarations qui ont été faites ici. Celle-ci juge en effet l'exonération fiscale trop onéreuse pour la Confédération et trop ciblée sur les hauts revenus de la classe moyenne. Ce sont des arguments que je réfute.
Pour les opposants à l'initiative, ce n'est pas le bon moment. Mais ce n'est jamais le bon moment pour renoncer à des impôts! Pour la Confédération, le manque à gagner se monte à 200 millions de francs, et, pour les cantons et les communes, à environ 700 millions de francs. Dans un des pays les plus riches du monde, qui vient de présenter des comptes 2013 avec un excédent de recettes de 2,6 milliards de francs, ce montant de 200 millions est, à mes yeux, acceptable et raisonnable. Il devra certes être compensé, sur décision du Parlement, dans le cadre d'un nouveau programme de consolidation et de réexamen des tâches, comme nous l'a promis Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf, en 2016 ou 2017, qui tiendra compte des incidences financières de la réforme de l'imposition des entreprises III.
L'exonération fiscale va s'appliquer non seulement sur le plan fédéral, avec l'impôt fédéral direct, mais aussi, et surtout, au niveau de l'impôt cantonal et de l'impôt communal, par le biais de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes. Il est vrai qu'au niveau de l'IFD - cela n'est pas contesté -, l'exonération avantagera les contribuables de la classe moyenne - "les nantis", selon ce que j'ai entendu! -, ceux qui ont un revenu supérieur à 100 000 francs. Mais n'oublions pas que ces contribuables paient la grande majorité des impôts, peut-être entre 70 et 80 pour cent de la totalité, avec des différences d'imposition significatives d'un canton à l'autre. A titre de comparaison, chez nous, dans le canton du Jura, la classe moyenne paie trois, voire quatre salaires mensuels pour s'acquitter de ses impôts communaux, cantonaux et fédéral direct.
Ces contribuables de la classe moyenne, la vache à lait du fisc, assument seuls, sans subventions pour la caisse-maladie, sans bourses d'étude, les frais de formation qui peuvent atteindre 2000 francs par mois pour les étudiants des régions périphériques. Cette exonération apportera un bol d'oxygène à des familles qui doivent parfois recourir à l'emprunt pour assumer leurs devoirs en matière de formation.
Analysons les effets de l'exonération sur les plans cantonal et communal à la lumière de l'exemple jurassien. Je tiens à préciser que l'exonération des allocations visée par l'initiative populaire fait partie intégrante du programme de législature 2011-2015 du canton du Jura, son application nécessitant une base légale au niveau du droit supérieur. Selon les informations fournies par le Service des contributions du canton du Jura, l'exonération fiscale touchera toutes les familles, quelle que soit la hauteur du revenu. Je vous cite deux exemples à l'appui: pour une famille avec deux enfants en bas âge et au revenu de 60 000 francs, la déduction de l'impôt se monte à 38,3 pour cent. Vous conviendrez que c'est quand même pas mal. Pour une famille avec deux enfants en formation et un revenu de 145 000 francs, le gain en matière d'impôt est de 16,7 pour cent. Ce sont des chiffres qui m'ont été fournis par le Service des contributions du canton du Jura. Ces chiffres démontrent à l'évidence que l'initiative vise toutes les familles, quel que soit leur revenu.
Sur le fond, tous s'accordent, ici à cette tribune, à dire qu'il faut faire quelque chose pour les familles. C'est sur la forme que les solutions divergent. L'initiative populaire "Aider les familles! Pour des allocations pour enfant et des allocations de formation professionnelle exonérées de l'impôt" apporte une solution efficace, pragmatique et prête à l'emploi si le souverain l'accepte.
Fort des arguments que je viens de développer et qui sont loin d'être exhaustifs - je pense notamment à l'augmentation du pouvoir d'achat avec les retombées fiscales qui y sont liées - je vous invite à recommander au peuple et aux cantons d'accepter cette initiative populaire et à donner ainsi un signal fort à toutes les familles de notre pays, des familles qui travaillent pour le bien et la prospérité du pays.
Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Die CVP will mit ihrer Initiative jährlich eine knappe Milliarde Franken bei den Familien lassen. Das tönt gut, es lohnt sich aber, genauer hinzuschauen. Mit dieser Initiative werden vor allem gutsituierte Familien unterstützt, währenddem Familien mit mittleren und unteren Einkommen kaum bis gar nicht von diesem Geldsegen profitieren werden. Und trotzdem werden 200 Millionen Franken weniger in der Bundeskasse sein, bei den Kantonen sind es knapp 800 Millionen Franken weniger. Mich reut das Geld nicht, bei den Familien ist es am richtigen Ort. Aber die Massnahme muss auch die richtige Wirkung haben, und die hat sie eindeutig nicht.
Tatsache ist, dass heute die Hälfte aller Haushalte mit Kindern keine Bundessteuer zahlt. Sie alle werden auf Bundesebene durch die CVP-Initiative nicht entlastet und auf kantonaler Ebene nur minimal. Von der CVP-Initiative werden hauptsächlich Familien profitieren, die weit über 100 000 Franken Bruttoeinkommen haben. Das ist ungerecht und geht vollständig am Titel der Initiative vorbei.
Die Situation bei der Familienbesteuerung hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. In verschiedenen Etappen sind die Haushalte mit Kindern gegenüber denen ohne Kinder entlastet worden. Das war notwendig, und diesbezügliche Massnahmen waren überfällig, denn es geht auch nicht an, dass ständig nur Kapitaleinkünfte entlastet werden und die Familien hintenanstehen müssen. Die heutigen Abzüge von der Bemessungsgrundlage haben das Familieneinkommen gesenkt und dazu geführt, dass der Steuerbetrag kleiner wird. Systembedingt durch die Progression sind es aber die Familien mit höheren Einkommen, die von den Steuerabzügen am meisten profitieren, und nicht die Familien, die es am meisten brauchen. Mit dieser Initiative verstärken wir diesen Effekt noch zusätzlich. Es ist der falsche Ansatz.
Ja, es gibt im Bereich der Familienbudgets wirklich Handlungsbedarf, insbesondere bei Familien mit tiefen und mittleren Einkommen. Da braucht es aber zielgerichtete Massnahmen, die exakt dort wirken, wo es notwendig ist. Dafür gibt es verschiedene Instrumente, ich nenne ein paar Beispiele: Mit Kindergutschriften statt Steuerabzügen zählen alle Kinder gleich. Für jedes Kind erhalten die Eltern, ob arm oder reich, einen fixen Kinderbetrag, die Steuerabzüge entfallen dafür im Gegenzug. Auch ausserfiskalische Instrumente wirken gezielt. Beispielsweise ist es im Interesse der einkommensschwächsten Familien Zeit, dass endlich eine bundesrechtliche Regelung für Ergänzungsleistungen eingeführt wird, wie dies die Kantone Genf, Tessin, Solothurn und Waadt bereits kennen. Auch mit einer weiteren Unterstützung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung kann viel für das Kindeswohl erreicht werden und viel an Entlastung für die Familien erbracht werden. Im Bereich der Krankenkassen-Prämienverbilligung liegt ebenfalls noch einiges drin.
Alles ist zielführender als diese Initiative, wenn es darum geht, dass Kinder keine Armutsfalle bedeuten. Wir als Parlament sind gefordert, diesbezügliche Verbesserungen voranzubringen, aber eben mit gezielten Massnahmen.
Familien unterstützen - ja sicher! Aber nicht so, dass Familien mit normalen Einkommen nicht profitieren. Ich bitte Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und das Geld für alle Kinder und für gezielte Massnahmen gegen Kinderarmut einzusetzen.
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP
Frau Friedl, Sie sprechen von der individuellen Prämienverbilligung. Aber Sie wissen auch, dass dann, wenn die Kinderzulagen steuerfrei sind, weniger Einkommen vorhanden ist. Also bekommen die betreffenden Familien mehr individuelle Prämienverbilligung. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Sie verstehen das nicht falsch. Das Problem ist, dass wir zu wenig Mittel in den Prämienverbilligungskassen haben. Sie können jetzt sagen, mit der Initiative gäbe es mehr Prämienverbilligungen - aber das Geld muss irgendwoher kommen. Sie müssen dann aber auch Hand dazu bieten, dass in diesen Kassen genügend Geld vorhanden ist.
Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je dois confesser ici une certaine sympathie pour le texte de l'initiative qui souhaite défiscaliser les allocations pour enfant. Il y a trois raisons à cela.
Tout d'abord, le but unique de ce texte est de freiner le déclin du Parti démocrate-chrétien en tant que parti de la famille. Ce parti a de grandes difficultés à être lisible dans ce domaine suite à un certain nombre de décisions un peu contradictoires de ses assemblées; notamment le non-soutien à la réduction d'impôt pour les familles selon qu'elles donnent leurs enfants à garder en crèche ou qu'elles s'organisent autrement, le refus d'une partie de ce parti de lutter contre les pédophiles dans les crèches ou encore, hier, le profil extrêmement fort de certains de ses membres en faveur de l'eugénisme. Cet altruisme en faveur du Parti démocrate-chrétien en difficulté est évidemment extrêmement sympathique.
La deuxième raison qui provoque ma sympathie est que cette initiative va à contre-courant. Alors que l'Etat a besoin de plus en plus de moyens pour faire face à des charges dynamiques de plus en plus importantes, ce texte propose de réduire, certes modestement mais néanmoins de les réduire, les moyens donnés à l'Etat. Ce côté m'est aussi éminemment sympathique.
Finalement, sur la forme, le côté ouvertement démagogique du texte, qui propose un avantage égoïste à certains, facile à comprendre, sans contenu matériel très important puisque la moitié des familles avec des charges de famille importantes ne sont pas fiscalisées véritablement et que les hauts revenus, vu les faibles sommes en jeu, n'en bénéficieraient pas beaucoup. Ce côté résolument populiste de l'initiative me séduit également beaucoup.
Malheureusement, ce texte excellent se heurte au principe constitutionnel de l'égalité de traitement qui veut que chacun d'entre nous se voie taxé sur sa capacité contributive objective, c'est-à-dire que l'ensemble des revenus perçus, quel que soit le titre auquel ces revenus sont perçus, entre dans l'assiette de contribution. Malheureusement, ce principe constitutionnel m'oblige à vous inviter, au nom du droit supérieur, à recommander le rejet de ce texte sans lui opposer de contre-projet. Celui-ci a en effet déjà été présenté au peuple. Le contre-projet intelligent que le Parlement pourrait être amené à proposer pourrait prendre la forme de l'initiative UDC qui proposait une diminution fiscale égale pour tous les couples, quel que soit le mode d'organisation choisi.
En résumé, je dois vous inviter à recommander au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative, sans contre-projet.
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Familien mit Kindern in Ausbildung sind grossen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Viele von Ihnen wissen es aus eigener Erfahrung: Die Kosten für Schule, Studium, Musikunterricht und Sportvereine kumulieren sich. Das hat Folgen: Mit der Geburt des ersten Kindes müssen die frischgebackenen Eltern mit einer Kaufkraftverminderung von 40 Prozent rechnen.
Wir haben in der Schweiz mit den Familienzulagen ein Mittel gefunden, um die Mehrbelastung von Familien etwas zu vermindern. Seit 2009 gilt in allen Kantonen ein Mindestansatz für Kinder- und Ausbildungszulagen. Jede Familie erhält monatlich mindestens 200 Franken Kinderzulagen pro Kind bis 16 Jahre und 250 Franken Ausbildungszulagen pro Kind im Alter von 16 bis 25 Jahren.
Doch diese gute Idee hat eine Schwäche: Die Familienzulagen gleichen einem Wasserkessel mit einem Loch! Ein beträchtlicher Anteil der Förderung fliesst sogleich wieder an den Staat zurück. Von den insgesamt 5 Milliarden Franken Familienzulagen pro Jahr müssen Mütter und Väter heute fast eine Milliarde in Form von Steuern wieder an Gemeinden, Kantone und Bund zurückgeben. Nicht selten haben die Familienzulagen zur Folge, dass Familien wegen der Steuerprogression mehr Steuern bezahlen müssen. Dies ist nicht Sinn und Zweck der Familienzulagen. Sie sollen die Kaufkraft von Familien verbessern, und zwar nicht nur teilweise, sondern vollumfänglich. Deshalb kämpft die CVP mit der Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" für die steuerliche Befreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Dies soll mit einem zusätzlichen Satz in der Bundesverfassung verankert werden.
Kritiker der Initiative behaupten, dass eine steuerliche Befreiung der Zulagen dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche. Doch Sie vergessen, dass verschiedene Bereiche nicht steuerpflichtig sind, so etwa Sold für Militär- und Schutzdienst oder Unterstützungen aus öffentlichen und privaten Mitteln. Dieses Argument gilt also nicht!
Die erwähnten 5 Milliarden Franken stehen den Familien zu - und nicht dem Staat. Es wäre daher falsch, von Mindereinnahmen bei den Kantonen und beim Bund zu sprechen. Vielmehr erreichen die steuerlich befreiten Mittel ihren ursprünglich beabsichtigten Zweck und steigern die Kaufkraft der Familien sofort und nachhaltig.
Unsere bestehenden Instrumente sind vielversprechend. Damit sie ihre Wirkung aber vollumfänglich entfalten können, müssen wir das Loch im Wasserkessel stopfen. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie aus all diesen Gründen unsere Volksinitiative zur Annahme empfehlen.
Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Wenn Sie noch zweifeln, ob Sie dieser Initiative zustimmen sollen oder nicht, dann empfehle ich Ihnen einen kleinen Blick in den Titel. Dort steht nämlich ein Ausrufezeichen. Eine rhetorische Weisheit besagt, dass ein Text, der mit Ausrufezeichen operieren muss, mit seinem Inhalt vielleicht zu wenig überzeugt, da er sonst keine Ausrufezeichen bräuchte. Ich persönlich misstraue solchen Texten einmal in einer ersten Runde ganz besonders. Das ist hier auch inhaltlich gerechtfertigt. Auf den ersten Blick ist es natürlich sympathisch, wenn man Kinderzulagen steuerlich entlasten will. Kinder sind nicht nur herzig, sondern sie kosten auch sehr viel; ich kann beides aus erster Hand bezeugen. Und es scheint auch auf den ersten Blick sinnwidrig, mit der einen Hand etwas zu geben und es mit der anderen zu nehmen.
Doch dieser positive Eindruck hält einer vertieften Überprüfung nicht stand. Zum einen, das wurde mir heute noch etwas zu wenig gesagt, sind ja in einer freien und selbstverantwortlichen Gesellschaft, wo es keine staatlich verordnete Reproduktion gibt, Kinderkosten freiwillige Kosten, private Kosten. Diese Verpflichtungen geht man v. a. deshalb ein, weil man davon ausgeht, dass diese Kinderfreuden dann auch wieder private Freuden sind. Ich könnte mir sogar - mit einem Augenzwinkern - vorstellen, dass man sagen würde: Gutverdienende Eltern mit Kindern müssten an sich eher eine Solidaritätsabgabe an diejenigen zahlen, die keine Kinder haben können, denn diesen entgeht ja die grosse Kinderfreude.
Wenn man aber dennoch der Überzeugung ist, Kinder seien vom Staat zu unterstützen, darf man sich auf die Schultern klopfen, denn wir haben in diesem Land schon enorm viel getan. Meine Zeit hier reicht kaum aus, hier alles aufzuzählen. Es wurde ja schon aufgezählt: all die direkten Unterstützungsmassnahmen wie Kinderrenten, Prämienverbilligungen, Beiträge an Krippen, Ausbildungs- und Kinderzulagen und dann all die fiskalischen Massnahmen wie Kinderabzug, Versicherungsabzug, Elterntarif, Fremdbetreuungsabzug, was alles dazu führt - wir haben es heute zur Genüge gehört -, dass ungefähr die Hälfte der Familien in diesem Land bei der direkten Bundessteuer gar keine Steuern mehr entrichten muss. Ich persönlich sehe daher weder fiskalisch noch ausserfiskalisch einen Bedarf für weitere Kinderunterstützung.
Jetzt kommen wir aber zum Hauptproblem, und das ist das, was auch meine Vorrednerin, Frau Bulliard, gerade erwähnt hat: das Thema der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Kinderzulage ist Geld, und wer mehr Geld hat, muss mehr Steuern zahlen, ganz egal, woher das Einkommen rührt. Die Tatsache, dass man mehr Kinderkosten hat, wird im Kinderabzug berücksichtigt. Man kann nun für dasselbe nicht beides haben, den allgemeinen Abzug und dann noch einen für die Einnahme. Frau Bulliard hat dann ein paar Beispiele genannt, bei denen es in der Tat eine auf den ersten Blick systemwidrige Ausnahme gibt: Das ist der Sold - den kann man mit etwas gutem Willen noch als Spesenpauschale betrachten -, und dann sind es gewisse Leistungen der öffentlichen Hand. Das sind aber alles bedarfsabhängige Leistungen, es sind nämlich die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe. Diese Leistungen kriegt jemand, weil er einen Bedarf hat. Da macht es wirklich keinen Sinn, sie zu besteuern. Meistens erhalten sie ja auch Leute, die ohnehin gar keine Steuern zahlen. Alle anderen Einkünfte aber, die man in diesem Land erhält, sind Einkommen und deshalb zu versteuern.
Als Letztes noch zum Argument, dass es keinen Sinn mache, mit der einen Hand zu geben und mit der anderen zu nehmen: Natürlich wirkt es auf den ersten Blick etwas paradox. Wenn man dieses Argument aber durchspielen wollte, dann müsste man Folgendes sagen: Der Staat darf von jemandem, der vom Staat irgendetwas erhält, keine Steuern verlangen. Das würde auch heissen, dass wir unser Gehalt als Parlamentarier nicht versteuern müssten, dass das bundesrätliche Gehalt und die Gehälter all derer, die in der Bundesverwaltung arbeiten, nicht versteuert würden. Diese Gehälter gibt ja auch der Staat und nimmt wieder davon. Sämtliche Transfers wären dann nicht mehr zu versteuern, nur weil es im grossen Ganzen die gleiche Organisation wäre. Dieses Argument zieht also ebenfalls nicht.
Mein Fazit: Diese Initiative gehört abgelehnt; das können Sie mir schon deshalb glauben, weil ich Ihnen das ganz ohne Ausrufezeichen sage.
Amarelle Cesla · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Plutôt que de faire de longs discours, j'aimerais vous présenter en quelques chiffres l'impact concret de l'initiative du Parti démocrate-chrétien.
Examinons en détail le montant de l'exonération qui est proposé par le Parti démocrate-chrétien pour un ménage du canton de Vaud avec deux parents et deux enfants en bas âge bénéficiant d'une allocation de 200 francs par mois et par enfant, soit 4800 francs par année: si cette famille dispose de 120 000 francs de revenu imposable, soit s'il s'agit d'une famille de la classe moyenne supérieure, la réduction proposée par l'initiative s'élèverait à 996 francs sur la facture fiscale cantonale et communale; si cette famille dispose de 60 000 francs de revenu imposable, soit s'il s'agit d'une famille de la classe moyenne, la réduction s'élèverait à 885 francs; si cette famille dispose de 40 000 francs de revenu imposable, soit s'il s'agit d'une famille de la classe moyenne inférieure, la réduction s'élèverait à 655 francs; si cette famille ne dispose que de 20 000 francs de revenu imposable, soit s'il s'agit d'une famille vivant dans la précarité financière, la réduction s'élèverait à seulement 443 francs.
Autrement dit: plus les familles disposent de revenu imposable, plus la réduction en francs est élevée. Du point de vue du groupe socialiste, cette exonération est contraire aux principes de justice fiscale, et cette inégalité deviendrait encore plus criante si on se limitait à l'impôt fédéral direct, qui n'est payé que par les contribuables des classes moyennes et aisées, mais pas par la classe moyenne inférieure, ni par les ménages en situation précaire sur le plan financier.
Ainsi les ménages modestes ne verraient pas la couleur de cette exonération et seraient en plus prétérités parce que les baisses des recettes fiscales causées par l'exonération pourraient limiter les possibilités d'action de l'Etat en leur faveur, par exemple au travers des subsides à l'assurance-maladie, des subventions aux crèches, etc.
L'inéquité fiscale en matière de politique familiale n'est pas une fatalité. Il existe non pas une mesure, mais une kyrielle de mesures alternatives qui permettraient d'aider les familles tout en respectant le principe de justice fiscale. D'ailleurs, les femmes PDC ont défendu un certain nombre de ces mesures.
La première mesure est l'introduction d'un rabais d'impôt en francs par enfant. Exemple: un rabais de 500 francs par année et par enfant. Cette mesure aurait pour conséquence que tous les ménages disposeraient de 1000 francs de plus. Or ces 1000 francs valent plus pour les ménages en situation de précarité financière que pour les autres familles.
La deuxième mesure consiste en une hausse de l'allocation familiale minimale fédérale. Une augmentation de 200 à 250 francs par mois et par enfant aurait le même effet redistributif, positif, pour les familles en situation précaire sur le plan financier qu'un rabais d'impôt, soit une hausse de 600 francs par année et par enfant.
Troisième mesure: une hausse des subsides à l'assurance-maladie. C'est un volet important, qui a été très efficace notamment dans la politique sociale du canton de Vaud, s'agissant d'une mesure ciblée sur les 30 à 40 pour cent des familles les moins bien loties. Elle permettrait de renforcer leur revenu disponible en instaurant, par exemple, la gratuité des primes pour les enfants, ou un taux d'effort maximal par ménage - il faut voir à ce sujet l'initiative populaire cantonale "pour alléger les primes d'assurances-maladie" lancée dans ce sens par le parti socialiste vaudois.
Quatrième mesure: l'introduction des prestations complémentaires pour familles. Les cantons du Tessin, de Soleure, de Genève et de Vaud ont introduit ce dispositif d'aide ciblée pour les familles "working poor". Il s'agit là de mesures qui constituent de puissants leviers pour renforcer le revenu disponible. Dans le canton de Vaud, 2000 familles bénéficient chaque mois de ce dispositif, ce qui prouve qu'il répond à un réel besoin social pour les familles.
Les véritables priorités pour une politique familiale ayant de l'avenir sont ailleurs que dans cette initiative du PDC. Elles sont dans une imposition individuelle, qui soit la même pour tous, quels que soient l'état civil, le sexe et le mode de vie choisi; dans un renforcement substantiel du pouvoir d'achat des familles précarisées; dans une économie où les femmes peuvent travailler et concilier harmonieusement leur vie familiale avec leur vie professionnelle en faisant appel à des structures d'accueil préscolaires et parascolaires efficaces et accessibles; et dans les mesures que j'ai mentionnées tout à l'heure.
Avec cette initiative, ce n'est pas dans cette direction que nous allons, et pour toutes ces raisons, je vous invite à recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative.
Schläfli Urs · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Für die meisten Menschen ist es erstrebenswert, Kinder zu haben, es ist etwas Schönes und mit Sicherheit auch etwas Befriedigendes: Man sieht, wie die eigenen Kinder aufwachsen, langsam selbstständig werden und vielleicht später wiederum eigene Kinder haben. Der Generationenkreislauf ist geschlossen. Daran haben die Eltern und die Familien zu Recht Freude; sie dürfen auch stolz darauf sein. Aber auch unsere Gesellschaft und unser Staat dürfen Freude haben. Denn diese Familien mit ihren Kindern sind Teil unserer Gesellschaft. Die Kinder werden früher oder später ins Berufsleben eintreten und damit bei Gemeinde, Kanton und Bund Steuereinnahmen generieren. Mindestens im gleichen Ausmass sind unsere Sozialwerke auf diese kommenden Generationen angewiesen. Schliesslich werden diese Kinder unsere Altersvorsorge massgeblich mitfinanzieren. Bereits heute wissen wir um die negativen Auswirkungen von geburtenschwachen Jahrgängen auf unsere Sozialwerke. Die Allgemeinheit hat also durchaus Interesse an Familienstrukturen mit Kindern, weil sie letztlich davon profitiert.
Neben all den Freuden und schönen Erlebnissen mit Kindern gibt es aber bekanntlich auch Kosten. Diese Kosten sind heute für viele Familien schwer zu tragen. Es soll und darf nicht sein, dass sich Paare aus finanziellen Gründen gegen Kinder entscheiden. Im Wissen um diese Problematik sind Finanzinstrumente und Massnahmen eingeführt worden, welche diese Aspekte etwas entschärfen sollen. Ein Beispiel für diese Instrumente sind unter anderem die Kinder- und Ausbildungszulagen. Sie sind heute unbestritten und für Familien eine willkommene Entlastung ihres Budgets. Dies macht sozialpolitisch durchaus Sinn und hilft zusammen mit anderen Massnahmen, die Kinderkosten zu tragen. Da diese Gelder den Familien zustehen, die jungen Eltern in der Regel aber noch am Anfang der beruflichen Karriere stehen und dementsprechend tiefere Löhne haben, fliessen diese ausbezahlten Gelder meistens nicht auf ein Sparkonto, sondern über den Konsum umgehend wieder zurück in die Wirtschaft. Auch die Wirtschaft kann also davon profitieren.
Nun wird aber mit der Besteuerung dieser Gelder, wie es heute der Fall ist, vor allem erreicht, dass die gewollte Entlastung der Familien nur in einem reduzierten Mass stattfindet. Zudem findet dies gerade zu einem Zeitpunkt im Leben der Familien statt, wo aufgrund der Kinder die Lebenshaltungskosten hoch sind, die berufliche Karriere jedoch - wie bereits gesagt - erst am Anfang steht und damit das Einkommen auch entsprechend tief ist. Nicht selten ist es auch so, dass in Familien mit Kindern ein Elternteil nicht oder nur teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nachgehen kann. Deshalb sollten diese Kinder- und Ausbildungszulagen ihre volle Wirkung erzeugen können. Die angestrebte Kaufkrafterhöhung für junge Familien wird mit der Besteuerung dieser Zulagen teilweise wieder zunichtegemacht und ist sozialpolitisch nicht nachvollziehbar.
Haben wir den Mut, der Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen zuzustimmen, auch im Wissen, dass kurzfristig Steuerausfälle zu erwarten sind. Diese Gelder werden der Wirtschaft jedoch anderweitig wieder zufliessen und dann wiederum Steuererträge generieren. Ich bitte Sie aber auch um Zustimmung zur Initiative im Wissen darum, dass diese Zulagen nur mit der Steuerbefreiung vollumfänglich den Familien mit Kindern zukommen und dort auch die entsprechende und angestrebte Entlastung bringen können.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen, sagt unsere Bundesverfassung. Wer sind die Schwachen, die wirtschaftlich Schwachen in unserem Land? Es sind insbesondere Kinder und Jugendliche. Gemäss Sozialhilfestatistik 2012 ist knapp ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden, 75 000 Personen, unter 18 Jahre alt. Das sind 5,1 Prozent in der Altersgruppe null bis 17 Jahre. Das ergibt im Diagramm den höchsten Balken aller Altersgruppen, welche Sozialhilfe beziehen. Kinder und Jugendliche sind damit rund zwei Drittel Mal stärker von Sozialhilfe betroffen als alle anderen Altersgruppen.
Die Schweiz ist Vertragsstaat des Uno-Übereinkommens für die Rechte der Kinder. Als Vertragsstaat anerkennt sie das Recht jedes Kindes auf einen angemessenen Lebensstandard. Ein angemessener Lebensstandard ist ein Grundrecht des Kindes nach Uno-Übereinkommen. Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern, die dafür notwendigen Lebensbedingungen herzustellen. Wenn aber die Rahmenbedingungen fehlen, weil die Löhne zu tief sind, weil die Tagesbetreuungsstrukturen fehlen, ungenügend sind, nicht überall genügend vorhanden sind, dann sind die Eltern nicht in der Lage, privat diese Unterhaltsbeiträge angemessen zu erbringen. Dann ist der Staat gefragt, sei es über Sozialhilfe, sei es über Familienzulagen, Direktzuschüsse, Ergänzungsleistungen für Familien. Die Direkthilfen wurden genannt. Das sind die effizienten, gezielten Massnahmen, welche die wirtschaftlich schwächsten Kinder und Jugendlichen stärken und sie damit mit Gesundheitsproblemen und vielen weiteren negativen Folgen für ihr Leben verschonen. Ich weiss, was Chancengleichheit heisst - ich weiss auch, was Chancenungleichheit heisst. Ich weiss es seit meiner Kindheit.
Als Anwältin sehe ich seit über dreissig Jahren diese Dossiers der Einelternfamilien, der alleinerziehenden Mütter und insbesondere der Kinder und Jugendlichen in Ausbildung. Dort, geschätzte Initiantinnen und Initianten, dort muss die reiche Schweiz anpacken: bei der Armutsbekämpfung. Interessant: Die Alimentenbevorschussung, das einfachste, praktischste, am raschesten umsetzbare und am wenigsten stigmatisierende Instrument, das den Kindern den finanziellen Unterhalt rasch und unbürokratisch sichert, wenn ein Elternteil den Unterhaltsbeitrag nicht bezahlen kann oder will, ist zurückgegangen! Die Sozialhilfe steigt an, die Alimentenbevorschussung geht zurück. Da schaue ich die geschätzte CVP-Fraktion an: In zwei Wochen, am 19. Juni, werden wir hier die Änderung des Zivilgesetzbuches zum Thema Kindesunterhalt bearbeiten. Dort können Sie Farbe bekennen für die schwächsten Kinder und Jugendlichen in diesem Land - mit einem Mindestunterhaltsbeitrag, mit einer Stärkung der Alimentenbevorschussung, sei es direkt in einer Ergänzung des Zivilgesetzbuches oder sei es indirekt mit einem Vorstoss, der die frühere Ziffer 4 Ihrer parlamentarischen Initiative Hochreutener 07.419 für eine Bundeskompetenz zur Koordination und Harmonisierung der Alimentenbevorschussungsvoraussetzungen wiederaufnimmt. Diese Voraussetzungen sind in vielen Kantonen derart hoch, dass nur wenige die Alimentenbevorschussung nutzen können. Dort erwarte ich, dass Sie Farbe bekennen.
Ihre Initiative hingegen ist eine selektive Entlastung der einkommensstärkeren Familien. Sie ist ein Umverteilungsinstrument von unten nach oben. Sie schwächt die schwächeren Einkommensklassen durch vermehrten Leistungsabbau in den Kantonen.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Volksinitiative der CVP fordert zusätzliche Vergünstigungen für Familien mit Kindern durch die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Anliegen zur Stärkung der Familie sind vom Grundsatz her zu begrüssen, dennoch unterstütze ich ein solches Anliegen in dieser Form nicht; denn bei einer Umsetzung dieser Volksinitiative würde mehr nach dem System "Giesskanne" verteilt. Dabei wäre eine gezielte Förderung einzelner Gruppierungen weitaus sinnvoller. Die SVP hat ja kürzlich mit der Familien-Initiative eine Vorlage vor das Volk gebracht, die just die Förderung einer Gruppe - nämlich derjenigen, die mit dem heutigen System benachteiligt ist - erreicht hätte. Und dabei wäre den Kantonen der Entscheidungs- und Ermessensspielraum belassen worden.
Die WAK des Nationalrates hat die Problematik des Giesskannenprinzips richtig erkannt und will deshalb vom Bundesrat aufgezeigt erhalten, wie Familien mit Kindern zielgerichtet finanziell entlastet oder gefördert werden können. Ich begrüsse die Stossrichtung des entsprechenden Kommissionspostulates 14.3292. Man darf aber durchaus auch einmal erwähnen, dass wir heute schon ein gutausgebautes System haben, ja, wir leisten uns in diesem Bereich im internationalen Vergleich viel.
Die bestehenden Abzüge im Steuerrecht bewirken eine substanzielle Erleichterung bei Familien mit Kindern im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder. So bezahlt rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern, also zirka eine halbe Million Haushalte, keine Bundessteuer. Aber auch ausserhalb des Steuerrechts ist in den letzten Jahren eine Reihe von Massnahmen ergriffen worden, wie die staatlich verbilligten Krankenkassenprämien oder die Einführung von Mindestbeträgen für Familienzulagen.
Natürlich haben diejenigen Recht, die sagen, dass die Belastungen für Familien immer grösser werden. Doch Sie müssen das Übel an der Wurzel packen. Wir hier in diesem Rat - zumindest die Mehrheit, zu welcher ich mich in diesen Fragen kaum je zählen konnte - entlasten den einzelnen Bürger selten bis nie. Vielmehr belastet das Parlament den Bürger mit immer neuen Steuern, Gebühren und Abgaben. Wir müssen aus meiner Sicht dort ansetzen und so für eine entsprechende Entlastung der Familien sorgen. Dann haben diese Familien wieder mehr zum Leben, was unweigerlich auch unseren Wirtschaftskreislauf ankurbeln und positive Effekte zeitigen wird.
Entlasten wir die Familien also auch durch weniger Steuern, durch tiefere Gebühren und Abgaben und eine gezielte Familienförderung, so, wie sie beispielsweise mit der Familien-Initiative der SVP vorgesehen gewesen wäre. Dies bringt mittel- und langfristig auch gesamtwirtschaftlich mehr und ist sinnvoller als die generelle Einführung einer steuerfreien Kinder- und Ausbildungszulage, auch wenn der Titel der Initiative natürlich sympathisch klingt.
Ich bitte Sie daher, die vorliegende Volksinitiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.
Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Die Volksinitiative zur Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen bedeutet im Kern die Beseitigung einer Ungerechtigkeit. Arbeitgeber bezahlen Kinder- und Ausbildungszulagen, und der Staat bedient sich anschliessend bei den Familien, indem er einen Teil dieses Geldes via Steuern wieder kassiert. Ungerecht ist also, dass wir insbesondere den mittelständischen Familien versprechen, ihre durch die Geburt eines Kindes zum Teil erhebliche Kaufkraftverminderung zu kompensieren, dies dann aber nur teilweise tun. Eine Besteuerung solcher Leistungen ist schlicht und einfach ein Fehler.
Diese Initiative zielt auf den Mittelstand. Ein erwerbstätiges Paar mit Kindern, welches der Mittelschicht angehört, zahlt mehr direkte und indirekte Abgaben als Familien mit tieferen Einkommen. Gleichzeitig aber können die Familien aus dem Mittelstand kaum von ausserfiskalischen Massnahmen profitieren. Der Mittelstand wird somit fiskalisch besonders bestraft.
Wir fokussieren auch deshalb auf Mittelstandsfamilien, weil für diese meist durch die Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils und infolge der Steuerprogression das verfügbare Einkommen gering bleibt und der finanzielle Druck zunimmt. Diese Familien profitieren nicht von Sozialtarifen bei der Kinderbetreuung oder gar von Ergänzungsleistungen.
Auch wenn wir uns auf mittelständische Familien konzentrieren, ist die Aussage falsch, Familien im unteren Mittelstand würden mit dieser Vorlage leer ausgehen, denn auch sie könnten die Kinderzulagen vom Einkommen abziehen und dadurch ein tieferes steuerbares Einkommen erzielen. Dadurch haben sie neu Zugang zu zusätzlichen ausserfiskalischen Entlastungen.
Wenn Sie die bestehenden Ungerechtigkeiten beheben wollen, können Sie einen Systemwechsel vorschlagen. Es wird ja des Öfteren von Kindergutschriften gesprochen. Persönlich bin ich gerne bereit, einen Systemwechsel zu diskutieren. Aber schauen wir die Geschichte an: Wie lange hat es in der Vergangenheit gedauert, bis Systemwechsel mehrheitsfähig wurden? Es hat mehr als zwanzig Jahre gedauert, bis Mindestbeträge bei den Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt wurden. Wenn ich wählen kann zwischen zwanzig Jahre warten und den Familien in naher Zukunft helfen, dann bevorzuge ich die vorliegende Lösung, die effektiv etwas bewirkt.
Mit dieser Initiative zielt die CVP in erster Linie auf die kantonale Ebene. Wir haben also nicht den Ansatz gewählt, die direkte Bundessteuer ins Visier zu nehmen. Es ist heute sehr viel von der direkten Bundessteuer gesprochen worden, aber schauen Sie sich die Zahlen an: Zwei Drittel der Kosten betreffen keineswegs die direkte Bundessteuer. Auf Kantons- und Gemeindeebene profitieren die Familien des Mittelstandes am wenigsten von ausserfiskalischen Massnahmen. Auf dem Weg der Initiative wollen wir die Kaufkraft dieser Familien stärken. Auf Kantonsebene ist notabene die Progression weniger steil als auf Bundesebene.
Es kommt Folgendes dazu: Familien mit höherem Einkommen haben grundsätzlich weniger Kinder als Familien mit tiefem oder mittlerem Einkommen. Letztere würden demnach besonders profitieren.
Sie haben heute viel von den reichen Familien gesprochen. Wissen Sie denn eigentlich, wie viele Kinder überhaupt in diesen Familien leben? Es sind 6 Prozent aller Kinder. Das ist bei Weitem nicht die Mehrheit derer, von welchen Sie behaupten, wir würden sie unterstützen. Mehr als ein Drittel aller Kinder lebt in einkommensschwachen Familien, und 59 Prozent aller Kinder gehören mittelständischen Familien an. Bis anhin sind Familien oft nur aufgrund der Auszahlung der Kinder- und Ausbildungszulagen in eine höhere Steuerprogression geraten. Als Folge davon entfallen für mittelständische Familien weitere Entlastungsmöglichkeiten wie Prämienverbilligungen. Die Umverteilung durch die Steuerprogression bleibt ungerecht, solange die Kinder- und Ausbildungszulagen besteuert sind.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe dieser Debatte gut zugehört. Wenn man ein Fazit zieht, dann ist eines sicher: Alle wollen die Familien stärken. Über das Ziel, meine ich, sind wir uns einig. Viele teilen auch die Analyse, dass Handlungsbedarf besteht - aber bei wem? Sicher bei den Leuten mit kleinen und mittleren Einkommen, wohl kaum bei den Leuten mit grossen Einkommen. Die Frage ist nun, wie wir zu diesem Ziel kommen. Der Lösungsvorschlag der CVP ist meiner Meinung nach, auch nach Meinung der SP, nicht tauglich.
Jetzt möchte ich Ihnen doch auch noch ein paar Sachen vor Augen führen. Sie sagen, Sie hätten nicht vor allem die direkte Bundessteuer im Visier und Sie wüssten, dass diese Massnahme bei 50 Prozent der Familien sowieso wirkungslos sei, weil sie ja gar keine direkte Bundessteuer bezahlten. Es mache dort auch nur etwa 200 Millionen Franken aus, der grössere Teil falle bei den Kantonen an. Das ist richtig. Sehen wir einmal davon ab, dass es bei der direkten Bundessteuer nur die Hälfte ist; das ist sicher keine Familienförderung, aber man kann sagen, dass es betragsmässig der kleinere Teil ist.
Kommen wir zu den Kantonen und den Gemeinden und damit zu den rund 750 Millionen Franken: Da würden logischerweise, aufgrund des Steuerrechts, das eine Progression enthält, auch wieder vor allem Leute mit höheren Einkommen profitieren; die anderen Leute mit kleinen und mittleren Einkommen würden auch etwas profitieren. Es ist richtig, dass dies dann zu einem tieferen steuerbaren Einkommen führen würde.
Jetzt zieht man meiner Meinung nach einen falschen Schluss: Die finanzpolitische Realität ist heute, zumindest in vielen Kantonen, eine ganz andere. Ich komme aus dem Kanton Luzern. Wir haben unsere Steuerreformen hinter uns. Was ist die Gegenfinanzierung? Sparpakete! Ich bin in meiner Gemeinde auch damit konfrontiert: Was ist die Gegenfinanzierung von Steuerausfällen? Es sind sicher nicht irgendwo mehr Steuern, zum Beispiel bei den Unternehmen. Herr Candinas sagte so schön, jetzt seien die Familien dran. Sorry, zweimal waren die Unternehmen dran. Das hat uns entsprechende Steuerausfälle beschert. Jetzt kommt ein Vorhaben, das auch wieder gegenfinanziert werden muss. Wie macht man das? Sparpakete! Was heisst das? Im Kanton Luzern zum Beispiel - wahrscheinlich könnten andere aus anderen Kantonen dasselbe sagen - heisst das: Wir sparen bei der Bildung. So werden zum Beispiel Kantinenmahlzeiten nicht mehr auf dieselbe Art wie bis anhin verbilligt. Das trifft die Familien und damit genau diejenigen, die Sie entlasten wollen! Wir sparen bei der Prämienverbilligung. Es ist dann nicht so, dass die Bezugslimite einfach bleibt. In der Regel ist der Topf derselbe oder wird sogar noch kleiner, und was macht man dann? Man verschiebt die Bezugslimite - damit weniger Personen Geld beziehen -, oder man gibt den Einzelnen weniger.
Das ist doch der heutige realpolitische Meccano! Wo musste ich als Finanzchefin in meiner Gemeinde sparen? Ja, selbstverständlich bei den freien, nichtgebundenen Ausgaben: weniger Beiträge für die Ludothek, weniger Beiträge für die Kinderkleiderbörse, höhere Musikschulgebühren. Weiter musste ich bei den Tagesstrukturen sparen: Tarife erhöhen, Bezugslimite senken - ja, das ist doch der Meccano! Und dann wollen Sie sagen, Sie würden damit die Familien stärken. Nein, Sie stärken nicht die Familien, sondern Sie geben den einen etwas in die Tasche und holen es bei den anderen wieder aus der Tasche heraus.
Deshalb sind wir gegen diese Initiative. Sie bringt nicht die Wirkung, die sie eigentlich anvisiert. Profitieren werden wirklich vor allem Leute mit grösserem Einkommen. Diese müssen dann vielleicht auch etwas mehr Musikschulgebühren zahlen, das ist möglich; aber sie haben dann eben auch das entsprechend höhere Einkommen. Deshalb müssen wir diese Initiative ablehnen. Die finanzpolitische Realität, die Realität in den Kantonen ist eine andere. Ich habe kein Wort von einer Gegenfinanzierung gehört, zum Beispiel über eine Rückkehr bei den Unternehmenssteuern - das wäre eine Möglichkeit. Ich habe aber dazu oder zu anderen Sachen kein Wort gehört. Die Realität ist, dass die Gegenfinanzierung über Sparpakete passiert, und diese treffen die Familien.
Empfehlen Sie diese Initiative deshalb bitte zur Ablehnung!
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Nur ganz kurz zur finanzpolitischen Realität: Wie können Sie dann einen Systemwechsel propagieren, wie das Ihre Partei tut? Jeder Systemwechsel kostet Geld und verursacht Mindereinnahmen bei den Kantonen. Dort werden Sie ebenfalls von Ihrer finanzpolitischen Realität eingeholt.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Kollegin Meier-Schatz, es ist richtig, dass alles gegenfinanziert werden muss. Aber im Unterschied zur grossen Mehrheit in diesem Saal sind wir zum Beispiel der Meinung, dass diese ganzen Steuersenkungen durch die Unternehmenssteuerreformen nicht richtig waren. Im Unterschied zu anderen Parteien sind wir auch der Meinung, dass man durchaus über die Steuersysteme, zum Beispiel auch bei den sehr hohen Einkommen, reden könnte. Man kann auch über Erbschaften reden, man kann über die Kapitalgewinnsteuer reden. Wir hätten da schon Vorschläge.
Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Cette initiative pourrait être une bonne idée pour augmenter le pouvoir d'achat ou la capacité économique des familles avec enfants, en diminuant leurs charges fiscales. Mais, malheureusement, elle ne respecte pas le droit fiscal qui est régi par le principe de la capacité économique qui prend en compte la totalité des revenus. Vouloir en soustraire une partie, comme les allocations familiales, c'est faire une entorse à ce droit et cela constituerait une porte ouverte pour éventuellement légitimer la soustraction d'autres revenus.
Pour alléger la capacité fiscale des familles, par rapport à la capacité économique, il existe diverses déductions liées à la famille, au nombre d'enfants, des déductions pour contribuables modestes, le quotient familial et la déduction d'un forfait pour les primes d'assurance-maladie. Sur ce dernier point, le forfait déductible ne correspond pas du tout à la prime globale effective de l'assurance maladie de base payée par les couples et les familles avec enfants qui est en perpétuelle augmentation.
Un bon moyen d'alléger fiscalement les familles, et cela dans le respect du droit fiscal, serait de permettre la déduction de la totalité des primes payées pour l'assurance maladie de base. Il s'agirait d'une logique d'allègement fiscal pour les familles, qui ne toucherait pas au droit fiscal en l'occurrence. J'avais, en mars 2012, déposé une motion (12.3297, "Modification de la loi sur l'impôt fédéral direct. Déduction réelle des primes d'assurance-maladie") demandant que le Conseil fédéral soit chargé de soumettre au Parlement une modification de l'article 33 de la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct allant dans le sens d'une déduction entière des primes de base de l'assurance-maladie. Avec le développement suivant. En raison de la hausse constante des primes d'assurance-maladie, il est primordial de faire baisser en contrepartie la charge fiscale.
En effet, la déduction forfaitaire est contraire à tout principe d'égalité.
Le Conseil fédéral m'avait répondu que la diminution du produit de l'impôt fédéral direct atteindrait plus de 600 millions de francs dont plus de 100 millions seraient à la charge des cantons, et que, pour préserver la neutralité du produit de l'impôt, si la motion était mise en oeuvre, la Confédération serait obligée d'augmenter d'autres impôts ou d'augmenter le taux d'impôt marginal de l'impôt fédéral direct sur le revenu des personnes physiques.
Personnellement, je suis donc favorable à un certain allègement fiscal pour toutes les familles, avec ou sans enfant, qui ne se ferait pas par une diminution de la capacité économique, mais par des augmentations des déductions pour frais d'acquisition du revenu et frais effectifs des primes d'assurance-maladie.
Pour aider les familles et diminuer leur capacité contributive, il est donc souhaitable et surtout possible de trouver un chemin, mais qui soit différent de celui proposé par cette initiative. Pour cela, le postulat de la Commission de l'économie et des redevances permettra au Conseil fédéral de réfléchir et de proposer des solutions en conformité avec le droit fiscal pour alléger fiscalement les familles.
C'est pour cela que je suivrai la majorité de la commission qui propose de recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative et que je soutiendrai également le postulat 14.3292 de la commission.
Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Le but de cette initiative populaire est louable, on ne peut qu'adhérer au principe de venir en aide aux familles. Il est vrai que pour bon nombre d'entre elles, plus spécifiquement pour les familles monoparentales ou les familles à bas revenu, il est difficile de joindre les deux bouts. La question que l'on doit se poser est de savoir comment leur venir en aide efficacement.
Rappelons ce qui a déjà été entrepris ces dernières années: des mesures fiscales et non fiscales permettant d'alléger la charge des parents élevant des enfants, je pense notamment aux montants fiscaux minimaux des allocations familiales, à l'allocation pour perte de gain en cas de maternité ou à la réduction individuelle des primes de l'assurance obligatoire des soins; des mesures d'allègement des familles dans le droit fiscal, je pense à la déduction des frais de garde des enfants par des tiers ou au barème parental dans le cadre de l'impôt fédéral direct. Ces différentes mesures, prises en son temps par Monsieur le conseiller fédéral Hans-Rudolf Merz, ont permis de mieux prendre en compte la capacité économique des familles avec enfants.
Doit-on et peut-on encore faire davantage? Assurément. A commencer par l'imposition individuelle des couples mariés - qui est un but poursuivi de longue date par le PLR - ou par le "splitting" intégral - qui fait l'objet d'une autre initiative du PDC. Oui, on doit faire encore davantage, mais dans le cadre de politiques sociales en faveur des familles, que doivent mener la Confédération, les cantons et les communes.
J'ai présidé, à Genève, le comité d'initiative pour l'accueil continu des enfants dont les deux parents travaillent. C'est une mesure concrète et importante, que le concordat Harmos, sur l'harmonisation de la scolarité obligatoire, devrait nous conduire à prendre partout en Suisse. Je soutiens aussi l'idée de tarifs de crèche qui tiennent compte du besoin des familles, autrement dit qui soient dégressifs selon le taux d'activité des parents. Et c'est le conseiller d'Etat PLR genevois, Monsieur François Longchamp, qui, il y a quelques années, a porté sur les fonts baptismaux la loi accordant des prestations complémentaires aux familles de "working poor" - des aides pouvant aller jusqu'à plus de 10 000 francs par an et par famille, en somme des aides ciblées sur les familles les plus fragiles.
En revanche, l'allocation familiale - et moins encore son exonération fiscale - n'est pas un outil ciblé. C'est même tout le contraire: les familles les plus pauvres, lorsqu'elles perçoivent des allocations familiales, se voient déduire ces montants de l'aide sociale auxquelles elles ont droit.
Les familles les plus riches n'en ont aucun besoin et celles de la classe moyenne, elles, y obtiennent, par enfant, à peu près de quoi se payer deux cafés par jour.
C'est pourquoi j'ai toujours estimé que les allocations familiales étaient un mauvais instrument de politique familiale; elles sont coûteuses et en définitive peu efficaces. Il est vrai que la fiscalisation de ces allocations aggrave le phénomène, car dans certains cas elles entraînent une telle hausse des taux d'imposition fédéral et cantonal que plus de la moitié de ces allocations repartent en impôt. Par conséquent, l'initiative me semble aller dans la mauvaise direction. L'Etat perdrait des dizaines de millions que je préférerais voir utiliser en faveur de mesures ciblées pour les familles les plus pauvres ou pour l'encadrement parascolaire des enfants dont les parents travaillent.
Au lieu de cela, ces dizaines de millions ne profiteront pas aux familles les plus nécessiteuses. Oui, des familles comme la mienne en profiteraient sans doute, elles en seraient bénéficiaires du fait de la progressivité de l'impôt, mais ni les familles les plus pauvres, ni les familles les plus nombreuses n'en profiteraient. Plus la famille gagne, plus grand sera l'allègement. Sans compter que cette situation serait encore aggravée, car les montants diffèrent selon les cantons! Pire: les familles nombreuses n'en retireraient guère d'avantages, car elles disposent déjà de déductions fiscales importantes par enfant, et la déductibilité des allocations familiales leur rapporterait à peine quelques dizaines de francs. Nombre de familles, d'ailleurs, ne paient aujourd'hui pas d'impôt fédéral direct, elles ne pourraient donc bénéficier d'aucun allègement et seraient par conséquent discriminées.
Cette initiative crée donc une inégalité de traitement que je n'entends pas soutenir, même si des familles comme la mienne, jouissant d'une situation économique confortable et ayant peu d'enfants, en profiteraient.
Je vous invite donc à recommander le rejet de cette initiative.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Familien stärken! Man kann noch das Ausrufezeichen hervorheben. Ich bin versucht zu sagen, es sei ein frommer Wunsch, was diese Initiative bezweckt. Wir sind uns hier drin zwar zu einem grossen Teil einig, dass die Familien gestärkt werden müssen, aber wir sind uns nicht einig, auf welchem Weg. Kinder haben, Kinder aufziehen ist mit Kosten verbunden, das weiss bestens, wer selber Kinder hat - ich gehöre, da ich zwei Söhne habe, ebenfalls dazu. Angesichts der Kosten sind Kinder- und Ausbildungszulagen ein willkommener Zuschuss ans Familienbudget. Insofern - und auch mit dem expliziten Wunsch der Initiative, Familien zu stärken - scheint diese Initiative sinnvoll zu sein, und ich würde ihr ja gerne zustimmen. Aber sie ist eben nur auf den ersten Blick sympathisch. Beim genaueren Hinschauen erweist sich diese gute Idee als gut gemeint, aber nicht als effektiv.
Gemäss Botschaft des Bundesrates bezahlt die Hälfte der Haushalte mit Kindern schon heute keine direkte Bundessteuer. Eine sogenannte Stärkung oder eben Entlastung durch eine Steuerbefreiung kommt bei ihnen - bei der Hälfte der Haushalte - also schon gar nicht an, zumindest nicht auf Bundesebene. Die Initiative begünstigt in erster Linie Personen mit einem höheren Einkommen und leider nicht alle Familien. Wenn schon, dann müsste eine solche Stärkung der Familien vor allem bei jenen mit einem niedrigen Einkommen geschehen oder diese zumindest nicht ausschliessen.
Die Initiative hält also inhaltlich nicht, was sie im Titel verspricht. Die Konsequenz des Vorschlages der Initiative sind gemäss bundesrätlicher Botschaft Mindereinnahmen von knapp einer Milliarde Franken, d. h. 200 Millionen Franken bei der Bundessteuer und 760 Millionen Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Diese Einnahmen würden fehlen, und dies würde wohl in der Folge zu Sparübungen führen, vor allem bei der Bildung, im Sozialen, bei der Gesundheit - Bereiche, die namentlich Familien mit Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Das darf mit einer solchen Initiative nicht in Kauf genommen werden.
Damit das Ziel der Initiantinnen und Initianten, die Familien zu stärken, trotzdem erreicht werden kann, gibt es andere Massnahmen. Heute sind zahlreiche davon genannt worden. Ein Beispiel ist, die Kinderzulagen und die Ausbildungszulagen zu erhöhen. Eine solche Erhöhung käme, im Gegensatz zur Initiative, allen Familien zugute, unabhängig von ihrem steuerbaren Einkommen. Sie wäre, wie das heute auch schon gesagt worden ist, eine Massnahme, die sich am Kind orientiert. Ich begrüsse daher das Kommissionspostulat der WAK 14.3292, das den Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, "wie Familien mit Kindern zielgerichtet finanziell entlastet oder gefördert werden können".
Wichtig sind eben auch die anderen Massnahmen, welche die Familien stärken. Nebst höheren Zulagen gibt es auch die Möglichkeit von höheren Steuerabzügen, bedarfsorientierten Ergänzungsleistungen, der ausserfamiliären Kinderbetreuung, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch neue Arbeitszeitmodelle und so weiter und so fort. Etliche Beispiele wurden genannt, die allen Familien zugutekommen statt nur wenigen.
Hier sehe ich zumindest einen positiven Aspekt der Initiative: Sie erlaubt das Aufzeigen der Notwendigkeit, die Familie zu stärken. Die Diskussion ergibt einen bunten Strauss von Möglichkeiten, von möglichen Massnahmen, die alle Familien stärken, nicht nur wenige.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sich weiterhin für die Stärkung der Familien einzusetzen, aber diese Initiative trotzdem zur Ablehnung zu empfehlen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte ein paar Gedanken zu unserem Steuersystem äussern. Wir kennen bei den Einkommenssteuern unter anderem den Grundsatz der Gesamtreineinkommens-Besteuerung. Wir kennen auch den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Gesamtreineinkommens-Besteuerung haben wir bisher kaum durchbrochen. Sie werden mir nun entgegnen, dass das nicht stimme. Wir alle in diesem Saal wissen selbstverständlich, dass das nicht stimmt, weil ein Teil unseres Einkommens ja steuerfrei ist. Hier wird dieser Grundsatz durchbrochen. Sonst aber gibt es kaum Beispiele dafür, dass der Grundsatz der Gesamtreineinkommens-Besteuerung durchbrochen wird.
Zum Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Hier haben wir verschiedene Abzüge. Wir haben allgemeine Abzüge und Sozialabzüge, die bei den Kantonen sehr unterschiedlich sind. Diese Abzüge nehmen auf die konkreten individuellen Verhältnisse Rücksicht, auch in den Kantonen. Das scheint mir gerecht zu sein, wenn es um die Leistungsfähigkeit geht.
Die Initiative setzt nun vom Prinzip her nicht beim Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an, sondern beim Grundsatz der Gesamtreineinkommens-Besteuerung und will einen Teil des Einkommens nicht versteuern. Das ist ein ganz anderer Ansatz.
Ich möchte hier ein Beispiel anfügen, das zeigt, wozu es führt, wenn wir diesen Grundsatz der Gesamtreineinkommens-Besteuerung durchbrechen: Vor ein paar Jahren kam eine Mutter mit zwei Kindern zu mir, die in ein Steuerhinterziehungsverfahren verwickelt war. Sie hatte den Wohneigentumsförderungsbeitrag von jährlich 9000 Franken in ihrer Steuererklärung nicht deklariert. Sie war davon ausgegangen, dass dieser Beitrag nicht zu versteuern sei, weil sie die 9000 Franken vom Bund bekommen hatte. Dieser Beitrag war auch eine Zulage zur Stützung der Familie. Nun nehmen wir die Nachbarn dazu - zufälligerweise sind es auch Nachbarn -: Sie haben vergleichbare Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Weil sie aber das Wohneigentum über BVG-Gelder finanziert haben, bekommen sie keine Wohneigentumsförderungsbeiträge. Sie bekommen aber Ausbildungsbeiträge von 8000 Franken, weil die Auszahlung dieser Beiträge anders geregelt ist. Die eine Familie muss diese 9000 Franken versteuern - das Ziel ist das gleiche, die Unterstützung der Familien -, und die andere muss diese 8000 Franken nicht versteuern. Da wird vom Steuersystem her Gleiches ungleich behandelt. Das dürfen wir meiner Meinung nach vom System her gesehen nicht zulassen.
Wenn die Initianten kommen und sagen, dass sie diese Effekte auch in Bezug auf die anderen Zulagen glätten wollen, dann bin ich der Erste, der ihre Forderung unterstützt. So aber können wir das nicht zulassen. Es ist mir bewusst, dass wir schon sehr viele unterschiedliche Ansätze und Ungleichheiten im Steuerrecht haben, vor allem auch bei den Abzügen in den Kantonen usw. Ich bin mit Herrn Portmann einverstanden, der gesagt hat, dass man das Steuersystem vereinfachen müsste. Wir dürfen jetzt aber nicht hingehen und noch mehr Ungleichheiten schaffen.
Deshalb bitte ich Sie, die Initiative abzulehnen.
Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
La politique familiale est lacunaire dans notre pays. Tous, dans cette salle, le reconnaissent et, d'ailleurs, les propositions visant à améliorer la politique familiale viennent de tous bords.
Les familles comptent sur notre soutien et elles méritent mieux que des querelles partisanes qui les laissent dans une situation insatisfaisante. Se renvoyer la balle sans aucune possibilité de compromis, tout cela sur le dos des familles, c'est indigne de notre démocratie.
Les tenants de l'initiative sur les familles, dont, je le rappelle, je faisais partie, avaient compris que les familles méritaient cet effort financier, important mais supportable, du côté du budget de l'Etat. La situation est aujourd'hui identique, voire même plus favorable, comme le montant dont l'Etat devrait se passer est bien inférieur, et il s'agit d'être cohérent. Nous nous engageons pour les familles, pas pour les prochaines échéances électorales. Espérons que les alliés d'hier dans cette initiative sur les familles fassent de même. Les familles suisses le méritent.
D'un autre côté, on nous reproche sans cesse les aides qui ne se basent pas sur l'aspect fiscal sous prétexte qu'elles seraient moins sociales. Toucher à l'impôt permet d'assurer une équité forte et évite des cadeaux surfaits à ceux qui n'en ont pas besoin. Les familles de la classe moyenne, en revanche, pourront bénéficier chaque année de quelques milliers de francs supplémentaires bienvenus dans les budgets serrés de celles et ceux qui assument des responsabilités éducatives.
Payer plus d'impôts parce que l'on dépasse un seuil fiscal à cause des allocations familiales, c'est illogique et injuste. Cette initiative permet d'aider toutes les familles, quel que soit leur mode d'organisation, de façon simple, directe et en limitant les sacrifices des collectivités.
Ce n'est pas l'Etat que les allocations familiales doivent faire croître et prospérer mais les enfants et leurs familles. Il en va de la crédibilité et de la justice du système d'allocations.
Pendant que certains s'amusent à calculer les effets de notre initiative et que d'autres peignent le diable sur la muraille en invoquant ses conséquences négatives pour les collectivités, cette initiative propose une solution concrète et applicable. Chacun possède la bonne solution, peu a été réalisé dans les faits.
Il est grand temps de faire un pas supplémentaire en faveur des familles qui jouent un rôle indispensable dans notre pays et de ne plus se cacher derrière des prétextes. Disons oui aux familles et oui à cette initiative.
Rusconi Pierre · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
L'iniziativa del PPD concernente un alleggerimento fiscale per le famiglie con figli, nello specifico un esonero degli assegni sia per i figli che per la loro formazione professionale, è a prima vista molto, ma molto allettante. L'UDC è spesso accusata di lanciare iniziative popolari populiste - credo che questa volta siamo in buona compagnia. Una più approfondita analisi dell'iniziativa denota limiti che ne compromettono l'efficacia. Se si tiene conto che la fiscalizzazione è basata sulle capacità economiche si capisce bene che lo strumento proposto non fa altro che far lievitare indirettamente i costi delle famiglie che si intende favorire - è l'effetto perverso di una proposta populista, della proposta degli autori dell'iniziativa. Vi è anche una ricaduta negativa sulle finanze pubbliche - per Confederazione, cantoni e comuni - di svariati centinaia di milioni di franchi. Chi dovrà poi coprire i buchi venuti a crearsi? Gli stessi che in una prima parte ne saranno beneficiati dovranno poi passare nuovamente alla cassa. Altresì indesiderato è il divario che si creerebbe tra chi non è soggetto a nessuna imposta federale diretta, chi ha un reddito elevato e ancora chi ha un reddito modesto - un divario indesiderato. Sono distorsioni che producono disparità di trattamento non compatibili con una fiscalità che deve essere la più equilibrata e neutra possibile.
Per queste ragioni vi chiedo di raccomandare a respingere questa allettante ma iniqua iniziativa popolare.
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Die Volksinitiative der CVP will Kinder- und Ausbildungszulagen von der Steuer befreien und mit diesem Instrument die Familien stärken. Ich denke, die Absicht, Familien zu stärken, ist ein weitgehend unbestrittenes Anliegen. Es ist aber sehr zweifelhaft, ob dieses Ziel mit dieser Volksinitiative erreicht werden kann; ich bin der Meinung, dass es damit nicht erreicht wird. Es gibt aus meiner Sicht sowohl steuersystematische als auch gesellschaftspolitische Vorbehalte.
Zu den Steuern: Wir müssen doch endlich aufhören damit, gesellschaftspolitische Probleme mit Steuervergünstigungen lösen zu wollen. Für alles Mögliche gibt es mittlerweile Abzüge, sodass wohl jeder Steuerpflichtige unter uns mittlerweile irgendeinen Abzug geltend machen kann. Das hat aber auch zur Folge, dass letztendlich niemand mehr wirklich begünstigt wird. Wenn alle für ihre speziellen Lebens-, Einkommens- und Arbeitssituationen etwas vom Einkommen abziehen können, dann wird letztendlich niemand mehr begünstigt; die Begünstigungen heben sich schlussendlich auf.
Wenn wir die letzte Bundesrechnung anschauen, die wir gerade heute Morgen diskutiert haben, dann sehen wir, dass dort beispielsweise auch ausgewiesen wird, dass wir bei der direkten Bundessteuer Steuervergünstigungen in der Höhe von rund 8 Milliarden Franken hatten. Das ist mehr als ein Drittel des gesamten Ertrags der Bundessteuer. Ein grosser Teil davon sind bereits heute familienpolitisch motivierte Entlastungen wie beispielsweise auch die Kinderabzüge. Das heisst also, dass wir Familien schon heute unterstützen.
Es kommt hinzu, dass Steuervergünstigungen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzen. Insbesondere bei den progressiven Steuern, bei den Einkommenssteuern, profitieren Personen mit höheren Einkommen stärker als Personen mit tiefen Einkommen. Wir sind oft stolz auf unser progressives Einkommenssteuersystem, schrecken aber nicht davor zurück, es regelmässig mit immer mehr Vergünstigungen, von denen nachweislich die hohen Einkommen überproportional stark profitieren, zu torpedieren und das System so auszuhebeln.
Ausserdem sind Steuervergünstigungen intransparent, kaum kontrollierbar, und es sind überdies Giesskannensubventionen. Es profitieren alle, unabhängig davon, ob sie diese Subventionen überhaupt brauchen. In der Botschaft des Bundesrates sind Beispiele aufgeführt: In St. Gallen wird eine Familie mit drei Kindern und mit einem steuerbaren Einkommen von 77 000 Franken um 2000 Franken entlastet, eine gleiche Familie mit dem doppelten Einkommen jedoch um 3000 Franken. Ist das gerecht? Ich denke, nein. Die knappen Mittel des Staates sind in keiner Art und Weise effizient und bedarfsgerecht eingesetzt.
Auf der anderen Seite sind wir dann, wenn wir diese Initiative annehmen, mit Steuerausfällen in den Kantonen und den Gemeinden konfrontiert - gemäss der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren sind es fast 800 Millionen Franken. Wenn man bedenkt, dass zahlreiche Kantone und Gemeinden heute finanzielle Probleme haben und aus diesen Gründen Steuern erhöhen oder Sparmassnahmen einleiten müssen, ist das ein weiteres Argument dafür, dass die Initiative wohl nicht in die richtige Richtung zielt. Gerade in den Kantonen und Gemeinden sind die Ausgaben häufig stark vom Bildungs- und Gesundheitswesen dominiert, wovon ja eigentlich auch die Familien profitieren.
Auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht werden mit der Initiative die Prioritäten falsch gesetzt. Ich denke, was wir heute brauchen, sind nicht weitere Subventionen für Familien mit hohen Einkommen. Was wir brauchen, sind Massnahmen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Arbeit und Ausbildung. Wir brauchen auch Instrumente, um das Arbeitskräftepotenzial, vor allem jenes der Frauen, besser auszuschöpfen. Fahren wir bitte nicht fort, immer mehr und stärker an der Schraube der Steuerabzüge zu drehen!
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Der Schweiz fehlen 1,1 Millionen Kinder. So viele Kinder hätten in den letzten 40 Jahren zur Welt kommen müssen, um die Schweizer Bevölkerung langfristig stabil zu halten. Die Folgen dieses Fehlens von Kindern sind klar: Unsere Sozialwerke geraten ins Ungleichgewicht, der Arbeitsmarkt trocknet aus, der Lehrlingsmarkt noch schneller, in den Landschulen fehlen die Schüler und, und, und. Wir haben ein Mittel gefunden, um das Fehlen des Nachwuchses zu kompensieren: Immigration oder, populärer gesagt, Masseneinwanderung. Dieses Kompensationssystem ist am 9. Februar dieses Jahres im Kugelhagel einer rechtspopulistischen Volksinitiative kollabiert. Wollen wir nicht in ein Dilemma laufen und wollen wir langfristig eine echte Antwort auf den Volkswillen in Sachen Einwanderung haben, dann kann es nur eine, eine ganz einfache Antwort geben: Wir brauchen mehr Kinder. Und damit wir mehr Kinder haben, braucht es wohl - da muss ich auch meinen jurassisch-sturen Dickschädel etwas zwingen - ein radikales Umdenken. Es braucht eine Gesellschaft, die massiv kinderfreundlicher ist. Es braucht Gemeinden, die familiengerechte Strukturen zur Verfügung stellen. Es braucht Arbeitgeber, die den Familien Luft zum Atmen geben. Es braucht einen Staat, der die Familien - und jetzt kommt das entscheidende Wort - wertschätzt.
Nun fragt die Linke, warum man ausgerechnet bei der Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen anfangen solle; es gebe ja ganz andere Brocken, das sei nicht zielgerichtet, das bringe nichts, habe ich heute oft gehört. Ich finde aber, wir sollten genau dort anfangen, weil das eben genau der Gipfel ist: Es ist der Gipfel dieser Nichtwertschätzung der Familien, dass einerseits die Arbeitgeber die Familien unterstützen und dass andererseits der Staat einen Teil dieses Geldes gleich wieder einkassiert.
Und wenn ich heute gehört habe, dass ja viele Familien eh keine Bundessteuer zahlen, so gebe ich gerne zurück: Ist denn das ein Argument dafür, dass die anderen, die eben Bundessteuer zahlen, von dieser Absurdität belastet werden? Sie zahlen eben nicht nur Bundes-, sondern vor allem auch Kantons- und Gemeindesteuern, und um diese geht es ja letztlich auch. Ist es denn richtig, den leistungsbereiten Mittelstand derart geringzuschätzen? Ist es richtig, dass diejenigen, die erfolgreich sowohl Beruf wie auch Familie haben, dafür mit einer Steuer belohnt werden?
Ich darf mich als Gemeindepräsident an jeder Gemeindeversammlung angurken lassen wegen der schon wieder gestiegenen Sozialkosten, die ich in der Gemeinde notabene selber faktisch gar nicht steuern kann. Ich appelliere Gemeindeversammlung für Gemeindeversammlung an den Mittelstand, dass man halt einfach solidarisch sein müsse, dass halt nicht alle Menschen die Sonnenseiten unserer Gesellschaft geniessen könnten. Dazu stehe ich auch. Ich würde niemals die Schwächeren unserer Gesellschaft noch mehr schwächen.
Die Leute haben deshalb auch immer und immer wieder ein Einsehen. Sie sind immer und immer wieder solidarisch. Ich appelliere an die Linke, dass man doch bitte nun einmal mit dem Mittelstand solidarisch ist, und sei es nur mit diesem ganz kleinen Schritt, mit diesem kleinen Zeichen. Sonst wird es mit der Solidarität dieser Menschen vielleicht auch einmal vorbei sein, und dann haben Sie nicht an Ihren Zielen gearbeitet, sondern an jenen Ihrer Gegner.
Es ist an der Zeit, den Gipfel der Nichtwertschätzung zu kappen. Es ist an der Zeit, das Minimum an Wertschätzung frei zu machen. Ist der Gipfel des Eisbergs abgetragen, wird, da habe ich keine Angst, weiteres Eis auftauchen. Erst wenn der ganze Block abgetragen ist, werden wir erreicht haben, was ich und meine Partei wollen, nämlich eine echt kinder- und familienfreundliche Gesellschaft.
Heissen Sie die Initiative gut - ich danke es Ihnen zusammen mit den Familien dieses Landes!
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wir Grünen lehnen diese Initiative ab. Nachdem jetzt sehr viel über Geld gesprochen wurde, möchte ich auch noch etwas über die Frage der Kinderfreundlichkeit sagen. Ich persönlich bin der Meinung, es sei nicht am Staat, Lebensmodelle vorzuschreiben bzw. die einen Modelle zu bevorzugen und die anderen zu benachteiligen. Ich persönlich bin der Meinung, der Staat sollte an einem Paar, das ohne Kinder lebt, genauso grosse Freude haben wie an einem Paar, das mit Kindern lebt. Der Staat sollte nicht eine bestimmte Lebensform steuerlich bevorzugen oder benachteiligen. Vielmehr sollte er Folgendes tun - er tut es ja auch, zum Teil vielleicht zu wenig -: Er sollte dafür sorgen, dass nicht aufgrund wirtschaftlicher Benachteiligungen die Wahl bestimmter Lebensformen nicht möglich ist. Er sollte dafür sorgen, dass man sich nicht überlegen muss: Kann ich finanziell gesehen überhaupt ein Kind haben, oder muss ich darauf verzichten, obwohl ich es wollte, weil der Staat zum Beispiel nicht genügend ausserhäusliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbietet? Muss ich darauf verzichten, weil der Staat nicht dafür sorgt, dass Frauen und Männer genug verdienen, um sich ein Leben als Familie leisten zu können?
Dort müssen wir ansetzen, und dort setzen wir auch an, beispielsweise im Bereich der Krankenkassenprämien. Es geht darum, nicht ein bestimmtes Modell ideologisch hochzustilisieren und es am Schluss mit einem untauglichen Mittel zu fördern, sondern auch die Wahlfreiheit wirklich hochzuschätzen. In diesem Sinne haben sich die Grünen immer für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Wir finden, es sollte keinen Unterschied ausmachen, ob eine Person verheiratet ist oder nicht.
Auch hier: Es gibt verschiedene Lebensmodelle. Es ist weder am Staat noch an uns als Politiker, diese moralisch zu werten und dann auch noch finanziell anders zu behandeln. Das heisst: Ermöglichen wir die Vielfalt, aber schreiben wir nicht eine falsche ideologische Wertschätzung einer Lebensform vor einer anderen Lebensform fest. Was uns hier präsentiert wird, eignet sich vermutlich nicht einmal als Wahlkampfschlager, auch wenn es so intendiert wurde. In der Schweiz sagt man ja immer, man solle keine Giesskannenpolitik machen. Hier bietet uns die CVP nicht die Giesskanne an, sondern sie wässert dort, wo es schon Überfluss gibt, und lässt dort trocken, wo schon Dürre herrscht. Was das effektiv mit dem Anliegen zu tun hat, denjenigen Familien mit Kindern, die Unterstützung brauchen, wirklich zu helfen, hat sich mir auch in dieser stundenlangen Debatte nicht erschlossen.
In dem Sinne: Die Grünen konnten leider nicht von einem Ja überzeugt werden. Wir empfehlen auch Ihnen, beim Nein zu dieser Initiative zu bleiben.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Wir haben heute gehört, dass der Entscheid für ein Kind für die Gesellschaft von Bedeutung ist. Wir haben gehört, dass der Entscheid für ein Kind eine Kaufkraftminderung bedeutet. Zum Glück haben wir auch gehört, dass der Entscheid für ein Kind auch ein Entscheid fürs Elternsein ist. Wir haben auch gehört, dass kinderlose Paare viele Vorteile nicht haben, welche Paare mit Kindern haben. Ich würde mit Ihnen gerne einmal aus meiner Erfahrung darüber diskutieren, aber nicht an dieser Stelle.
Es ist sicher richtig, dass man Kinderkosten fiskalisch und ausserfiskalisch berücksichtigt. Aber es ist auch richtig, dass man das in einem Rahmen macht, der zielführend ist, der auch von anderen Bevölkerungsgruppen mitgetragen werden kann. Ich denke da an die Alleinstehenden, an die kinderlosen Paare, an die Rentnerinnen und Rentner. Sie wissen so gut wie ich, dass es in unserem Land viele Einpersonenhaushalte gibt: 36,4 Prozent der Privathaushalte sind Einpersonenhaushalte. Diese Gruppe, die keine Kinder hat und auch von all diesen Entlastungen nicht profitiert, würde die Steuerausfälle ja dann auch mitfinanzieren.
Wir haben in unserem Land in den letzten Jahren einiges für Familien mit Kindern getan - im Sinne einer Wertschätzung -, und zwar auf Bundes- und auf Kantonsebene. Im ausserfiskalischen Bereich haben Bund, Kantone und Gemeinden unterschiedliche Massnahmen ergriffen. Wir haben unter anderem die Mindestbeträge für Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt. Das funktioniert zum Glück; viele Kantone gehen ja bei diesen Beträgen noch weiter. Wir haben endlich den Erwerbsersatz bei Mutterschaft eingeführt. Es werden die Kosten bei familienergänzender Kinderbetreuung berücksichtigt - auch das je nach Kanton sehr unterschiedlich.
Wir können wirklich sagen, dass wir in der Schweiz über alle Gebietskörperschaften hinweg - Bund, Kantone und Gemeinden - eine aktive und nachhaltige Familienpolitik betreiben. Wenn nun ein Vergleich mit anderen Ländern gemacht wird, muss er natürlich umfassend sein und im Steuer- und Sozialrecht insgesamt angestellt werden. Dann zeigt sich, dass wir auf einem guten, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich bin auch überzeugt, dass wir weiter daran arbeiten müssen, aber im ausserfiskalischen Bereich. Mit ausserfiskalischen Massnahmen werden wir, denke ich, hier weit mehr Zielführendes und Sinnvolles machen können.
Wir haben aber auch im Steuerbereich, im Steuerrecht, einiges gemacht - auch das wurde gesagt. Wir haben steuerliche Vergünstigungen mit substanziellen Entlastungen im Bereich der Familienpolitik umgesetzt, z. B. seit 2011 mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern und auch mit Vorschriften im Steuerharmonisierungsgesetz, welche die Kantone verpflichten, entsprechend dasselbe zu machen. Es gibt Kinderabzüge, kinderbezogene Abzüge für Versicherungsprämien und Sparzinsen. Bei der direkten Bundessteuer haben wir Abzüge für Kinder vorgesehen, die insgesamt Mindereinnahmen von jährlich rund 900 Millionen Franken ausmachen, dies der Stand im Jahr 2012. Das ist durchaus richtig, das ist berechtigt. Aber man sollte das wieder einmal erwähnen.
Im Steuerrecht auf Bundesebene wird den Kinderkosten angemessen Rechnung getragen. Es wurde heute gesagt, dass mit den gewährten Steuervergünstigungen rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern, das sind 430 000 Haushalte, keine direkte Bundessteuer mehr bezahlt. Man kann es noch deutlicher machen, wenn man Konsequenzen der heutigen steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten mit Prototypbetrachtungen aufzeigt: Ein Einverdienerhaushalt mit zwei Kindern, also ohne Betreuungsabzüge, bezahlt bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von 97 500 Franken heute keine direkte Bundessteuer. Ein Zweiverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern, das nur einen Abzug von 10 100 Franken für Kinderfremdbetreuung geltend macht, bezahlt erst ab einem Bruttoarbeitseinkommen von 126 000 Franken direkte Bundessteuer. Wenn die Betreuung für beide Kinder zu je 10 100 Franken pro Jahr abgezogen wird, bezahlt dieses Ehepaar erst ab einem Bruttoarbeitseinkommen von 137 600 Franken direkte Bundessteuer.
Ich denke, da kommen wir mit Bezug auf die direkte Bundessteuer weit in den Mittelstand hinein. Natürlich - das wird zu Recht immer wieder gesagt - ist die Situation in den Kantonen etwas anders. In Basel-Stadt und Genf beispielsweise liegen die Grenzwerte bei 66 000 bzw. 75 000 Franken Bruttoarbeitseinkommen in Einverdienerhaushalten mit zwei Kindern, in Zweiverdienerhaushalten dann bei 83 000 bzw. 89 000 Franken. Ich will damit sagen, dass auf Kantonsstufe die Unterschiede grösser sind. Aber auch hier hat man viele Möglichkeiten vorgesehen, die die Familien mit Kindern entlasten. Auf Bundesebene, das kann man sicher sagen, liegt kein Handlungsbedarf vor.
Wenn man jetzt die Initiative anschaut, dann muss man sagen, dass sie wenig zielgerichtet ist - das wurde heute auch gesagt. Breite Einkommensschichten könnten nicht entlastet werden, weil sie nicht tangiert sind, weil sie bereits keine Bundessteuer bezahlen. Die Tendenz in den Kantonen ist natürlich ähnlich.
Nun noch zur Initiative: Heute wurde gesagt, Kinder- und Ausbildungszulagen seien nicht direkte Geldleistungen, es seien keine Einkommensergänzungen. Natürlich sind es Einkommensergänzungen; es sind Einkommensergänzungen, die die Kosten von Kindern teilweise ausgleichen sollen. Wir haben heute Mindestbeträge - es wurde gesagt, 200 Franken bzw. 250 Franken. Die Kantone gehen zum Teil viel weiter. Der Kanton Genf beispielsweise hat 300 Franken Kinderzulage für die ersten zwei Kinder, dann für das dritte und vierte Kind und die weiteren Kinder jeweils 400 Franken, und er hat Ausbildungszulagen von 400 bzw. 500 Franken. Wenn ich Ihnen das so sage, dann sehen Sie auch, dass diese Initiative für Familien in jedem Kanton sehr unterschiedliche Auswirkungen hätte. Die Entlastung könnte im einen Kanton riesig sein und betraglich weit hinaufgehen, im anderen Kanton wäre die Situation ganz anders. Wir haben heute praktisch die Situation: ein Kind, eine Zulage. Wir haben aber ganz unterschiedliche Verhältnisse in den einzelnen Kantonen.
Am meisten profitieren von der Initiative würden - über Bund, Kantone und Gemeinden gesehen - einkommensstarke Haushalte mit Kindern. Progressionsbedingt würden sie zu einer viel grösseren Entlastung kommen, und zwar gilt das für alle Stufen der Einkommensbesteuerung.
Man kann sich fragen - und das ist heute ja auch gefragt worden -, was die Folgebegehren wären. Was würde das für andere Einkommensbestandteile heissen? Die AHV und andere Einkommensbestandteile sind erwähnt worden. Müsste man sich dann nicht die Frage stellen, ob das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht auch dort gelten sollte?
Zu den finanziellen Auswirkungen: Es wurde gesagt, was die Initiative für den Bund bedeuten würde. Für den Bund ginge es um ungefähr 200 Millionen Franken, und für die Kantone und Gemeinden ginge es um ungefähr 760 Millionen Franken.
Es wurde auch erwähnt - ich möchte das auch erwähnen, weil ich der Meinung bin, dass wir in der Familienpolitik viel Sinnvolleres machen könnten, auch für Familien mit Kindern -, dass wir daran sind, eine Machbarkeitsstudie fertigzustellen. Damit möchten wir den Übergang zum System der objektiven Leistungsfähigkeit prüfen und das dann später auch mit Ihnen diskutieren. Inhaltlich würde es bedeuten, dass jedes Kind einen Beitrag erhielte, aber keine Abzüge mehr gemacht werden könnten. Das ist ein System, das man im Grundsatz prüfen muss. Man muss es auch in den Details einmal anschauen.
Ich komme zum Schluss. Die Initiative kann das nicht erfüllen, was sie erfüllen möchte, nämlich Familien als Familien und nicht nur einzelne Familien zu entlasten. Das Anliegen ist zu wenig zielgerichtet. Die stärkste Entlastung würden die Haushalte mit hohen Einkommen erhalten; das sind diejenigen, die das am wenigsten brauchen. Das würde dann noch stark akzentuiert, weil die Unterschiede auf Kantonsebene sehr gross sind.
Ich möchte Ihnen im Namen des Bundesrates beantragen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich möchte nur noch kurz auf jene Aspekte eingehen, die in der Debatte vielleicht zu kurz gekommen sind, einseitig dargestellt wurden oder Fragen aufgeworfen haben.
Die Minderheit hat argumentiert, der Akzent werde auf die Mittelstandsfamilien gelegt. Das ist zweifelsohne die Intention. Aber das Ergebnis wäre ein anderes. Die obersten Einkommensschichten würden progressionsbedingt von dieser Massnahme am meisten profitieren. Korrekterweise muss aber darauf hingewiesen werden, wie die Minderheit auch gesagt hat, dass Mittelstandsfamilien sehr wohl, wenn auch geringfügig und ungleich - wie es die Frau Bundesrätin gesagt hat -, profitieren könnten, selbst wenn sie keine Bundessteuer bezahlen, weil sie eben eine Entlastung über die kantonalen Steuern erfahren würden.
Heute bezahlt ein Einverdienerhaushalt mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von knapp 100 000 Franken keine Bundessteuer, das wurde erwähnt. Kantonal sieht es aber eben anders aus. In Zürich ist dieselbe Familie bis 35 000 Franken nicht steuerpflichtig, in Genf zum Beispiel bis 75 000 Franken. Diese Familien hätten geringfügig mehr Kaufkraft zur Verfügung. Korrekterweise muss aber auch erwähnt werden, dass dies eben nicht jene Familien sind, die am meisten profitieren würden. Es sind die Familien mit hohen Einkommen, die progressionsbedingt von dieser Massnahme am meisten profitieren würden. Und man würde - das muss auch erwähnt werden - diejenigen Haushalte, die man entlasten will, wiederum anders belasten. Die Steuerausfälle von einer Milliarde Franken müssten ja irgendwie kompensiert werden.
Es wurde von mehreren Einzelvotanten erwähnt, die Gesellschaft profitiere von Kindern, weil sie massgeblich unsere AHV - oder ich müsste sagen Ihre AHV, ich bin noch etwas zu jung - mitfinanzieren. Es sei daher in unser aller Interesse, dass das Kinderhaben subventioniert werde oder dementsprechende Anreize gesetzt würden. Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung: Profitieren in diesem Sinne können wir ja nur, weil das System so ausgestaltet ist, dass die ältere Generation auf Kosten der Jungen lebt. Das sollten wir zweifelsohne korrigieren, und zwar, indem wir Sozialversicherungen generationengerecht ausgestalten - aber nicht, indem wir Kinder haben müssen, weil wir auf ihre zukünftigen Einkommen angewiesen sind, um unsere Deckungslücken zu kompensieren.
Die Minderheit hat mehrfach argumentiert, Kinder- und Ausbildungszulagen als Einkommen zu betrachten sei falsch und man solle die Initiative als einen von vielen Schritten von einem System der subjektiven hin zu einem System der objektiven Leistungsfähigkeit betrachten. In einem System der objektiven Leistungsfähigkeit würden kinderbezogene Lasten vollständig über Sozialtransfers ausserhalb des Steuersystems abgewickelt. Ich möchte einfach hinzufügen, dass wir sehr wohl Sozialtransferleistungen kennen, welche nicht steuerbar sind, etwa die Stipendien oder die Sozialhilfeleistungen. Das wurde in der Kommission auch erwähnt. Doch es gibt eben einen Unterschied: Stipendien erhält nur, wer nicht in der Lage ist, seine Ausbildung zu finanzieren. Und Sozialhilfe erhält nur, wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Das sind alles sozialpolitisch motivierte und bedarfsabhängige Leistungen, die sich in der Auszahlungshöhe auch individuell unterscheiden. Kinder- und Ausbildungszulagen hingegen erhalten alle Eltern, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrem Bedarf. Sie sind nicht beschränkt auf Eltern, die die Kinderkosten nicht selber tragen können. Es handelt sich also um eine familienpolitische Massnahme, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf, eine Massnahme, welche die Kaufkraft der Familien erhöht und folgerichtig auch der Besteuerung unterliegen sollte. Das ist der Unterschied.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie daher, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und stattdessen das Kommissionspostulat 14.3292 zu unterstützen.
Maire Jacques-André · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Ce débat fort long a apporté beaucoup d'éléments. On a pu sentir aussi les différences de sensibilité politique qui marquent des cibles bien différenciées concernant les familles qui méritent en priorité une aide. Mais ce qui est plus réjouissant, c'est d'avoir constaté au cours de ce débat qu'il y avait une grande unanimité autour de l'objectif visé par l'initiative, à savoir augmenter la capacité financière des familles avec enfants.
Si on veut porter un regard optimiste au terme de ce débat, on peut se dire que cette amélioration a de beaux jours devant elle. Simplement, par quel moyen peut-on atteindre cet objectif? Nous avons entendu énormément de propositions. Il me semble qu'en conclusion on peut dire que le postulat de la commission garde vraiment tout son sens. Si nous voulons progresser dans les mois à venir pour atteindre cet objectif, il faudra que nous puissions le faire en connaissance de cause, c'est-à-dire qu'il faudra évaluer ces différentes possibilités d'aide directe, que ce soit par l'augmentation des allocations, les baisses de primes d'assurance-maladie, l'aide à l'accueil des enfants ou encore le rabais fiscal forfaitaire par enfant, etc. La liste n'est bien sûr pas exhaustive. Pour pouvoir avancer, nous aurons besoin de renseignements fiables quant au nombre de familles concernées et aux conséquences sur la fiscalité, sur les recettes fiscales des collectivités; ces éléments seront vraiment nécessaires.
J'aimerais encore une fois vous encourager à suivre la recommandation de la majorité de la commission, à savoir d'une part recommander le rejet de l'initiative, parce qu'on a vu une fois de plus plusieurs de ses défauts, et d'autre part accepter le postulat de la commission, qui devrait nous permettre d'avancer en joignant nos efforts à ceux que le Conseil fédéral envisage également pour améliorer la capacité financière des familles.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"
Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Aider les familles! Pour des allocations pour enfant et des allocations de formation professionnelle exonérées de l'impôt"
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Meier-Schatz, Darbellay, de Buman, Ritter)
... die Initiative anzunehmen.
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Meier-Schatz, Darbellay, de Buman, Ritter)
... d'accepter l'initiative.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 39 Stimmen
(12 Enthaltungen)