00.008
Loi sur la protection de l'environnement. Modification (Gen-Lex)
Intervention de procédure
Ordnungsantrag Heberlein
Aufhebung der Begrenzung zur Einreichung von Einzelanträgen zum Geschäft 00.008 Gen-Lex.
Die Frist zur Einreichung von Einzelanträgen (Kategorie IV) soll bis Dienstagmittag, d. h. bis Abschluss der Morgensitzung vom 1. Oktober 2002, verlängert werden.
Motion d'ordre Heberlein
Concernant l'objet 00.008 Gen-lex, le délai prescrit pour le dépôt des propositions individuelles (traitées en catégorie IV) est prolongé jusqu'à la fin de la séance du mardi 1er octobre 2002.
Heberlein Trix · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral
Das Büro war in der Ausgestaltung der Rechte der Parlamentarierinnen und Parlamentarier in dieser Session äusserst restriktiv. Das hat sich darin geäussert, dass wir im Programm rasch vorwärts gekommen sind. Das ist an sich erfreulich, aber mit der Einreichungsfrist für die schriftlichen Einzelanträge hat das Büro meiner Meinung nach doch etwas übermarcht, indem es die Frist hier auf den Donnerstag festgelegt hat. Wir Milizparlamentarierinnen und -parlamentarier arbeiten hie und da auch über das Wochenende, und wenn sich über das Wochenende noch bessere Lösungen ergeben, müsste ein solcher Antrag auch bis heute Mittag noch eingereicht und übersetzt werden können. Dazu haben wir genügend Zeit. Ich ersuche Sie im Interesse einer geordneten Diskussion, das Einreichen von schriftlichen Anträgen - wir diskutieren ja ohnehin nur in Kategorie IV - noch bis heute Mittag zuzulassen, damit wir am Ende eine effiziente, aber auch eine tragfähige Gesetzgebung haben.
In diesem Sinne möchte ich Ihnen beantragen, meinen Ordnungsantrag gutzuheissen. Für die Parlamentsdienste gibt es noch genügend Zeit für die Übersetzung dieser Anträge, die ja nur schriftlich eingereicht werden können und auch die Diskussion nicht verlängern. Daher, Frau Präsidentin, möchte ich Sie bitten, diesen Ordnungsantrag dann auch gutzuheissen.
Tschuppert Karl · Conseil national · Lucerne · Groupe radical-libéral
Ich bitte Sie namens des Büros, den Ordnungsantrag Heberlein abzulehnen. Warum?
Mit der Kategorie IV haben wir bisher sehr gute Erfahrungen gemacht, und in dieser Session haben wir nicht nur die Gen-Lex in die Kategorie IV eingeteilt, sondern auch das Kartellgesetz. Sie haben letzte Woche miterlebt, wie reibungslos und zeitgerecht dies über die Bühne ging. Dazu kommt, dass wir Ihnen bereits acht Tage vorher mitgeteilt haben, dass wir das vorliegende Geschäft in Kategorie IV behandeln wollen.
Das Büro will einfach verhindern, dass in diesem Rat erneut eine Kommissionssitzung stattfindet. Das Büro kann sich nicht vorstellen - wir haben gesehen, während wie vielen Tagen in der Kommission zu Recht über die Gen-Lex diskutiert wurde -, dass in letzter Minute noch etwas so Dringendes auf den Tisch kommt, das während der monatelangen Beratungen in der Kommission nicht schon behandelt worden wäre. Wenn das aber tatsächlich der Fall wäre und etwas Neues auftauchen würde, das man bisher nicht gesehen hat, so gibt es noch einen Zweitrat. Solche Anträge kann man auch im Differenzbereinigungsverfahren einbringen. Ich bitte also im Sinne der Effizienz, dem Büro zuzustimmen und ein Zeichen zu setzen, dass die Kommissionen künftig ihre Arbeit abschliessen müssen, bevor sie mit einem Geschäft in den Rat kommen.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung unseres Antrages.
Heberlein Trix · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral
Haben Sie realisiert, dass ich in keiner Art und Weise eine Kategorieänderung verlangt habe, sondern nur, dass schriftliche Anträge aus den Reihen der Mitglieder unseres Parlamentes noch bis heute Mittag um 12 Uhr oder bis am Schluss der Sitzung eingereicht werden dürfen? Also das hat mit Effizienz gar nichts zu tun. Ich bin einverstanden mit der Kategorie; da verlange ich keine Änderung.
Tschuppert Karl · Conseil national · Lucerne · Groupe radical-libéral
Meine liebe Kollegin, ich habe das selbstverständlich gewusst, aber ich will nicht von unserem Antrag abrücken.
Widmer Hans · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, den Ordnungsantrag Heberlein zu unterstützen.
Sie tut das, weil sie sich dessen bewusst ist, dass es Leute gibt, die behaupten, man könne mit dem Hinweis darauf, dass man keine Anträge mehr habe einreichen können, Rückweisung des Geschäftes beantragen. Ich bitte Sie in diesem Sinne, im Sinne einer Effizienzsteigerung des Ratsbetriebes, hier eine Ausnahme zu machen und das Büro für einmal zu überstimmen.
Maury Pasquier Liliane · P-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Heberlein .... 144 Stimmen
Dagegen .... 8 Stimmen
La présidente (Maury Pasquier Liliane, présidente): Nous pouvons donc passer à l'examen de fond.
Intervention de procédure
Antrag der Kommission
Eintreten
Antrag Polla
Nichteintreten
Antrag Triponez
Nichteintreten
Antrag Neirynck
Rückweisung an die Kommission
mit dem Auftrag, zwei unterschiedliche Texte auszuarbeiten: den einen betreffend die Herstellung und den Vertrieb von GMO, den anderen betreffend die Forschung auf diesem Gebiet. Die Kommission könnte sich auch auf nur eine Vorlage beschränken, wobei klarzustellen wäre, dass diese nicht für die Forschung gilt, welche in Bezug auf die GMO keinen Gesetzeszwängen unterliegt.
Antrag Frey Claude
Rückweisung an die Kommission
mit dem Auftrag, eine mit den europäischen und den WTO-Normen verträgliche Vorlage auszuarbeiten, welche die Forschung in der Schweiz nicht wesentlich beeinträchtigt.
Antrag Wandfluh
Rückweisung an eine Sonderkommission
mit dem Auftrag, die Vorlage so zu überarbeiten, dass:
1. für den Forschungsbereich und für den Anwendungsbereich je Haftungsregelungen gefunden werden, die den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen;
2. die Haftpflicht für Landwirte als Anwender von gentechnisch veränderten Organismen (Saatgut usw.) ausgeschlossen wird.
Proposition de la commission
Entrer en matière
Proposition Polla
Ne pas entrer en matière
Proposition Triponez
Ne pas entrer en matière
Proposition Neirynck
Renvoi à la commission
avec mandat de préparer deux textes distincts portant respectivement sur la production et la commercialisation d'OGM d'une part, sur la recherche dans le domaine d'autre part.
A titre subsidiaire la commission pourrait se limiter à présenter un seul texte précisant qu'il ne s'applique pas à la recherche qui est libre de toute contrainte légale propre aux OGM.
Proposition Frey Claude
Renvoi à la commission
en la chargeant de présenter un projet compatible avec les normes européennes ainsi qu'avec celles de l'OMC; ce projet ne devra pas être une entrave majeure à la recherche en Suisse.
Proposition Wandfluh
Renvoi à une commission spéciale
chargée de modifier le projet en fonction de deux objectifs:
1. trouver des systèmes de responsabilité couvrant le domaine de la recherche d'une part, et le domaine des applications d'autre part, qui tiennent compte des spécificités propres à chacun de ces deux domaines;
2. exclure la responsabilité civile des agriculteurs utilisant des organismes génétiquement modifiés (semences, etc.).
Studer Heiner · Conseil national · Argovie · Groupe évangélique et indépendant
Ich heisse Sie als Kommissionssprecher zum Polit-Thriller am heutigen Dienstagmorgen herzlich willkommen. Durch die Medien wurde hinreichend übermittelt, dass wir es bei der Gen-Lex mit einer Materie zu tun haben, welche viele Mitglieder unseres Rates zutiefst bewegt und erregt. Manche mit knapper Mehrheit zustande gekommenen Kommissionsanträge machen deutlich, dass zu Recht Spannung angesagt ist. Aber gerade weil es sich um eine heikle Materie handelt, ist es von Bedeutung, dass wir uns ernsthaft und seriös mit der Sachlage auseinander setzen. Statt mit der Revision des Umweltschutzgesetzes und vieler weiterer Bundesgesetze weiterzufahren, wie es uns der Bundesrat im März des Jahres 2000 beantragt hatte, beschloss die WBK, das vom Ständerat verabschiedete einheitliche Gentechnikgesetz zu übernehmen und weiterzubearbeiten.
Das bisherige schweizerische Recht über die Gentechnik im Ausserhumanbereich ist schwer erfassbar und nicht sehr übersichtlich. Es gibt verschiedene Wiederholungen sowie einige ungeklärte Konkurrenzprobleme, z. B. bezüglich der Anwendbarkeit der Haftpflichtbestimmungen und der Strafbestimmungen. Das von der Kommission übernommene Gentechnikgesetz enthält alle wesentlichen Bestimmungen für alle Anwendungsbereiche der Gentechnologie im Ausserhumanbereich, von den Heilmitteln über die Tierversuche bis zur Landwirtschaft. Mit dieser Rechtsvereinheitlichung werden eine Konzentration und mehr Verständlichkeit des Gentechnikrechtes erreicht. Dabei wurde das Gentechnikrecht aus dem Umweltschutzgesetz, dem Epidemiengesetz und anderen Bundeserlassen weitgehend herausgenommen, ohne dass sich gegenüber dem geltenden Umweltschutzgesetz von 1995 und den Änderungsanträgen des Bundesrates Einbussen ergeben hätten.
So wurden z. B. ausdrücklich das Vorsorge- und das Verursacherprinzip in Artikel 2 aus dem entsprechenden Gesetz übernommen, ebenso viele Vollzugs- und Durchsetzungsinstrumente des Umweltschutzrechtes. Mit der Schaffung einer besonderen Gen-Lex können vor allem bestimmte Grundsätze des Umgangs mit gentechnisch veränderten Organismen für alle Rechtsbereiche vereinheitlicht werden. Dazu gehören die Deklarationsvorschriften nach Artikel 13, welche somit im Bereiche des Tierschutzes, in der Lebensmittelgesetzgebung, in der Epidemiengesetzgebung, im Landwirtschaftsrecht oder für Tierarzneimittel gelten. Die vom Bundesrat in den entsprechenden Gesetzen vorgeschlagenen Änderungen werden damit überflüssig. Mit einer generell gültigen Gen-Lex wird auch klargestellt, dass bei jedem Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen die Haftungsbestimmungen und die Strafbestimmungen des besonderen Gentechnikrechtes gelten - und z. B. nicht schwächeres Produkte- oder Lebensmittelrecht. Weiter gehende Vorschriften in anderen Gesetzen über den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen sind nur dann gültig, wenn sie strenger sind.
Die WBK hat im Übrigen noch mehr als der Ständerat die mit dem Gentechnikrecht in Zusammenhang stehenden Gesetzesänderungen im Anhang 1 reduziert, womit der allgemeine Charakter der Gen-Lex noch deutlicher wird. Der Anhang 2 der Vorlage enthält alle übrigen vom Bundesrat gewünschten Gesetzesänderungen, soweit ihnen der Ständerat und die WBK zugestimmt haben. Dabei geht es durchwegs um Gesetzesbestimmungen, die nicht die Gen-Lex betreffen.
Eintreten war in unserer Kommission völlig unbestritten. In der Detailberatung ergab sich selbstverständlich ein intensives Ringen um die einzelnen Artikel. Auch wenn in der WBK über weite Strecken Einigkeit besteht, ist nicht zu verhehlen, dass in zentralen Fragen eine Polarisierung stattfand. Dass in der WBK zentrale Entscheide lediglich mit einer Stimme Mehrheit oder mit dem Stichentscheid des Präsidenten zustande kamen, verstärkt selbstverständlich die Brisanz. Es ist auch nicht zu verhehlen, dass das sonst in unserer Kommission herrschende Klima, welches als hervorragend bezeichnet werden kann, einer grossen Belastungsprobe ausgesetzt war. Deshalb ist es sehr wichtig, in diesem Fragenkreis kühlen Kopf zu bewahren und die verschiedenen Meinungen engagiert, jedoch mit Respekt vor den Andersdenkenden zu vertreten.
Wir haben eine Vorlage, und wir können entscheiden. Die Kommissionsmehrheit und verschiedene Kommissionsminderheiten unterbreiten dem Ratsplenum profilierte, begründete Anträge. Damit haben wir als Rat, als Gesetzgeber, eine gute Grundlage, um unsere Entscheide in Kenntnis der Sache treffen zu können. Auch wenn unsere Kommission, wie teilweise gewünscht wurde, noch eine Kommissionssitzung mehr durchgeführt hätte, wäre bei Ihnen nichts anderes eingetroffen, als dass höchstens beim einen oder anderen Antrag die Mehrheit zur Minderheit - oder umgekehrt - hätte werden können.
Noch etwas Besonderes: Das Haftpflichtrecht - das sind die Artikel 27 bis 30 - wird von Kollegin Brigitta Gadient vertreten. Sie war Präsidentin der Subkommission der WBK, welche diesen Bereich zuhanden der Gesamtkommission vorbereitete; sie ist die Fachfrau für diesen Bereich. Damit werden sich Kollegin Chiara Simoneschi und der Berichterstatter zu allen anderen Fragen äussern, aber nicht zum Haftpflichtrecht.
Ich bitte Sie namens der Kommission, auf diese Vorlage einzutreten und alle Nichteintretens- und Rückweisungsanträge abzulehnen.
Simoneschi Chiara · Conseil national · Tessin · Groupe démocrate-chrétien
La loi sur le génie génétique que nous discutons aujourd'hui vise à combler les lacunes et à compléter la législation sur le génie génétique dans le domaine non humain. Après la révision de la loi sur la protection de l'environnement (LPE) en 1995 qui l'a complétée par de nouvelles dispositions sur les organismes dangereux pour l'environnement, le Conseil fédéral a approuvé les ordonnances y relatives en 1999. Celles-ci visent à prévenir les risques que l'utilisation d'organismes génétiquement modifiés ou pathogènes fait courir à l'homme et à son environnement. Toute utilisation doit au préalable être examinée quant à son impact sur l'environnement, puis faire l'objet d'un contrôle de la part de l'autorité compétente. Toutes ces normes ont été reprises dans le texte de loi que nous allons discuter aujourd'hui.
La révision de la LPE de 1995 avait une lacune que la motion Gen-lex 96.3363 a demandé de combler. Il s'agit notamment du fait que les principes contenus dans l'article 120 alinéa 2 de la nouvelle Constitution fédérale (anc. art. 24novies al. 3) ne figuraient pas dans la LPE, en particulier le respect de l'intégrité des organismes vivants, la protection de la diversité génétique des espèces animales et végétales et l'utilisation durable de leur patrimoine germinal et génétique.
En transmettant la motion Gen-lex déposée par la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national, les Chambres fédérales ont chargé le Conseil fédéral de combler le plus rapidement possible les lacunes constatées dans la législation sur le génie génétique dans le domaine non humain.
La présente modification remplit donc ce mandat. Elle reprend tous les concepts que j'ai énoncés. Ils sont contenus dans l'article constitutionnel et dans la motion précitée transmise par les Chambres. Cette nouvelle loi définit donc la dignité de la créature, règle la composition et les tâches de la Commission fédérale d'éthique pour la biotechnologie dans le domaine non humain, règle la responsabilité civile, introduit un droit général d'accès aux dossiers et l'encouragement de l'information de la population et du dialogue.
La commission s'est occupée du projet Gen-lex pendant six mois. Elle a été accompagnée dans son travail par un expert, le professeur Schweizer. Elle a organisé beaucoup de "hearings" pour approfondir avec les experts les problèmes les plus importants. Après de longues et vives discussions, la commission vous présente le projet visé en objet et vous informe qu'elle s'est ralliée en grande partie aux choix du Conseil des Etats. Elle vous présente ce texte qui est transparent et plus clair.
Ce texte de loi est une bonne base de discussion dans la mesure où toutes les visions et les attentes, parfois très très éloignées les unes des autres, peuvent se confronter de manière civile et constructive. Le travail législatif représente en effet la seule possibilité institutionnelle et démocratique pour discuter à fond des règles qu'une communauté veut se donner pour régler les activités humaines. Donc, les propositions de non-entrée en matière et de renvoi à la commission sont dénuées de fondement parce que tous les éléments sont réunis pour mener aujourd'hui une discussion démocratique tous ensemble. Nous avons les propositions de majorité, de minorités et les propositions individuelles; nous avons tout pour discuter le projet.
La commission a surtout examiné trois ou quatre thèmes que je vous nomme rapidement. Il s'agit de l'article 1er concernant le but; du nouveau concept à l'article 6; du nouvel article 6bis concernant la protection de la production exempte d'OGM et le libre choix du consommateur; de l'article 7 concernant la dignité de la créature; du nouvel article 13bis concernant la séparation des flux des produits et la traçabilité; et enfin il y aura une discussion sur la responsabilité civile et sur le moratoire. Nous aurons la possibilité de traiter en profondeur, durant les débats, tous ces points, les articles de loi, les propositions de minorité et les propositions individuelles.
Je me permets ici d'aborder seulement quelques points importants du point de vue des principes, points dont nous n'aurons sûrement plus la possibilité de discuter.
La première observation concerne la forme de la loi. Vous avez vu que la commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats de faire une loi à la fois générale et spéciale sur l'application du génie génétique au domaine non humain. La législation suisse sur le génie génétique était jusqu'à maintenant dans ce domaine peu transparente. Il y avait beaucoup de répétitions, et il y avait aussi quelques problèmes non clarifiés d'applicabilité de certaines normes.
La loi sur le génie génétique (LGG) que la commission vous présente contient toutes les dispositions les plus importantes pour tous les champs d'application du génie génétique au domaine non humain, c'est-à-dire des médicaments aux expérimentations sur les animaux et les plantes ainsi qu'à l'agriculture. C'est l'avantage d'avoir une loi spéciale qui regroupe tout. La science aussi est donc mentionnée dans cette loi, et on ne voit pas pourquoi on devrait faire maintenant une nouvelle loi sur la science.
Par cette unification législative, on a une concentration des normes et une meilleure compréhension du droit en matière de génie génétique. On a supprimé les dispositions qui se réfèrent au génie génétique de la loi sur la protection de l'environnement, de la loi sur les épidémies et d'autres textes, sans nuire à la législation sur la protection de l'environnement déjà en vigueur depuis 1995 et sans dénaturer le projet du Conseil fédéral du 1er mars 2000.
L'élaboration d'une loi spéciale donne en plus la possibilité d'unifier certains principes concernant l'utilisation d'organismes génétiquement modifiés dans tous les domaines. Par exemple, les règles pour la déclaration, selon l'article 13 LGG, sont valables tant dans le domaine de la protection des animaux que dans celui de la législation sur les denrées alimentaires et les épidémies, ou dans ceux de la législation sur l'agriculture, les médicaments et les animaux. La LGG, loi générale, enfin, permet que pour toute utilisation d'OGM soient applicables les dispositions sur la responsabilité civile et pénale contenues dans cette loi.
La deuxième remarque concerne la procédure d'autorisation. La législation sur l'utilisation d'OGM doit fixer, comme le font déjà depuis 1995 l'article 29 LPE et les ordonnances y relatives, les principes les plus importants pour toute utilisation d'OGM et elle doit en fixer aussi les limites. Le point de départ, tant dans la législation suisse que dans les législations d'autres pays ainsi que dans les législations internationales, c'est la conviction que l'utilisation des OGM doit se réaliser "step by step", pas après pas. Selon ce principe universellement reconnu, il est d'abord nécessaire de prévoir une autorisation ou une notification pour l'utilisation en milieu confiné, ensuite une autorisation pour les disséminations expérimentales et enfin, une autorisation pour toute mise en circulation. C'est notre concept formulé à l'article 6 LGG, et qui reprend justement le principe du "step by step" qui est internationalement reconnu. En plus de ces trois pas, la LGG contient des dispositions supplémentaires en rapport avec la situation actuelle. A l'article 12, par exemple, on donne la faculté au Conseil fédéral de prévoir des exceptions, et c'est aussi important. Tous les contrôles qu'on doit faire - parce que la loi prévoit des contrôles - sont réunis aux articles 9, 10, 12 et 16 LGG; ils sont accompagnés de prescriptions matérielles aux articles 6, 6bis, 7, 7bis et 16 LGG.
Ces deux observations ajoutées au fait qu'on a une loi à la fois générale et spéciale qui réunit toutes les applications dans tous les domaines et le concept "step by step", sont de motivations très fortes pour entrer en matière et discuter démocratiquement tous les articles, l'un après l'autre, en examinant les propositions de majorité et de minorité et les propositions individuelles.
Triponez Pierre · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral
Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Was wir hier als Entwurf für eine Gen-Lex vor uns haben, ist ein regelrechtes Verhinderungsgesetz für die Weiterentwicklung der Gentechnologie und somit eine Missachtung des klaren Volkswillens, wie er von einer überwältigenden Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der massiven Verwerfung der Genschutz-Initiative vor erst vier Jahren mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht worden ist.
Mit ihrem Nein zur Genschutz-Initiative haben die Stimmberechtigten ein klares Zeichen zugunsten der Forschung und zugunsten der Entwicklung der Gentechnologie gesetzt und ihren Willen bekundet, dass die Schweiz in dieser Zukunftstechnologie nicht ins Hintertreffen geraten darf, sondern an der Spitze des Fortschritts mithalten soll. Ohne die deutliche Abweisung der Genschutz-Initiative wären denn auch die inzwischen zahlreichen Neugründungen in der schweizerischen Biotechnologiebranche nicht möglich gewesen; ohne das klare Bekenntnis des Schweizervolkes zur Weiterentwicklung der Gentechnologie hätten viele junge Forscher in unserem Lande ihre Tätigkeit aufgeben oder ins Ausland verlegen müssen.
Heute ist die Schweiz im europäischen Quervergleich ein führendes Land in der biomedizinischen Forschung. Wir profitieren dabei von einem konstruktiven Nebeneinander von Spitzenforschung und Spitzenausbildung an den Hochschulen und in global tätigen Pharmafirmen. Diese positive und viel versprechende Entwicklung steht im harten Wettbewerb mit anderen Ländern, welche der Forschung auf dem Gebiet der Gentechnologie eine hohe Priorität einräumen.
Vor diesem Hintergrund habe ich die Gen-Lex-Debatte in der letzten Zeit mit zunehmender Sorge verfolgt. Dabei möchte ich zur Klarstellung betonen, dass ich in keiner Art und Weise mit der Pharmaindustrie oder der Biotechnologiebranche liiert bin. Mein Nichteintretensantrag beruht ausschliesslich auf meiner persönlichen Überzeugung, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Kommissionsmehrheit unhaltbar ist. Ich erinnere daran, dass die so genannte Gen-Lex-Motion im Jahre 1996/97 als materieller Gegenentwurf zur damaligen Genschutz-Initiative überwiesen wurde.
Kontrolle statt Verbote, so lautete damals die Zielsetzung. Davon ist heute im Entwurf leider nicht mehr viel zu spüren. Der Vorschlag, den uns die vorberatende Kommission vorlegt, muss vielmehr als mehrstufiges Verhinderungsgesetz bezeichnet werden. Ziel der Gen-Lex sollte es eigentlich sein, die Gesetzeslücken im Bereich der Gentechnologie zu schliessen und Missbräuche zu verhindern. Aber es gibt gar nicht mehr so viele Lücken, die ein spezielles Gesetz notwendig machen würden, denn die Gesetzesmaschinerie ist in den letzten Jahren nicht stillgestanden. Es gibt heute, basierend auf dem Umweltschutzgesetz, die Verordnungen über den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im geschlossenen System wie auch über deren Freisetzung. Unser Lebensmittelrecht hält fest, dass Lebensmittel, welche GVO enthalten, für die Konsumenten speziell gekennzeichnet werden müssen. Bestimmungen über die Gentechnik finden wir auch im Heilmittelgesetz. Auch die Ethikkommission hat sich in der Zwischenzeit ohne zusätzliche Gesetzesgrundlage wirksam etabliert.
Man kann sich deshalb füglich fragen, wo denn noch zusätzlicher Regelungsbedarf besteht. Wenn es diejenigen Regelungen sind, welche uns die Mehrheit der WBK jetzt vorsetzt, sollten wir besser auf diese verzichten. Wenn es um Regelungen geht, die dazu führen, dass sich an den Universitäten, an der ETH Zürich beispielsweise, kein einziger Forscher mehr für die Pflanzenforschung einschreibt, sollten wir diese Vorlage ablehnen. Wenn es um Regelungen geht, welche die Präsidenten beider ETH zu einem Alarmruf aus Sorge um die Zukunft des Forschungsplatzes Schweiz treiben, sollte uns das zu denken geben. Wenn es Regelungen sind, welche unsere Pharmafirmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten diskriminieren, sollten wir die Übung lieber abbrechen. Wenn ich höre, wie die Pharmaindustrie heute die Folgen der Gen-Lex für die GVO-Medikamente in der Schweiz beurteilt, möchte ich auf dieses Gesetz verzichten.
Das ursprüngliche Ziel, eine sinnvolle Missbrauchsgesetzgebung zu schaffen und Lücken zu schliessen, ist in der Kommission vergessen gegangen. Die vorgeschlagenen Moratorien, Quasi-Verbote, Behinderungen einer zukunftsträchtigen Technologie und weltweit einzigartigen Haftungsregelungen würden nach meiner Überzeugung zu einem Verlust der Konkurrenzfähigkeit unseres Forschungsplatzes führen.
Ich beantrage Ihnen deshalb Nichteintreten auf diese Gesetzesvorlage.
Müller-Hemmi Vreni · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Herr Triponez, ich habe hier Artikel 120 der Bundesverfassung, der uns vorgibt, der Mensch und seine Umwelt seien vor Missbräuchen der Gentechnologie zu schützen. Er gibt uns vor, dass wir gesetzliche Regelungen zu treffen haben, dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung tragen und die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten schützen sollen. Ich habe hier die Gen-Lex-Motion, die diesen Auftrag wiederholt. Sie finden hier an x Stellen das Wort "schützen".
Herr Triponez, ich frage Sie: Schlagen Sie und alle, die jetzt hinter diesem Nichteintretensantrag stehen, nicht den Sack und meinen eigentlich den Esel? Warum stehen Sie nicht offen dazu? Warum beantragen Sie nicht, diesen Verfassungsartikel zu streichen? Warum starten Sie nicht eine entsprechende Initiative? Das wäre ehrliche Politik von Ihrer Seite her.
Maury Pasquier Liliane · P-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Je rappelle aux personnes qui posent des questions que le but n'est pas de rouvrir le débat qui a dû être tenu en commission.
Triponez Pierre · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral
Frau Müller, mir scheint es auch, dass die von Ihnen gestellte Frage eher eine Deklaration war. Ich stehe selbstverständlich zum Verfassungsartikel, den wir haben. Sie sollten andererseits zur Kenntnis nehmen, was das Schweizervolk abgestimmt hat, als es die Entwicklung, Weiterentwicklung und Forschung auf dem Gebiet der Gentechnologie wollte. Was man hier hätte schaffen sollen, das ist effektiv eine Missbrauchsgesetzgebung bzw. eine Schliessung der Lücken, und hier gehen Sie weit über das hinaus. Das ist der Grund meines Nichteintretensantrages.
Widmer Hans · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Herr Triponez, Sie haben in Ihrem Votum die ETH erwähnt, und Sie haben darauf hingewiesen, dass es praktisch keine Bewerbungen für den Bereich Pflanzenforschung mehr gebe. Ist Ihnen auch bekannt, dass im Bereich der Risikoforschung zu viele Anmeldungen da sind, und wie interpretieren Sie dieses Faktum?
Triponez Pierre · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral
Ich habe in meinen Ausführungen dargelegt, dass ich Regelungen für die Zukunft nicht zustimmen kann, wie sie hier vorliegen und die dazu führen könnten, dass sich kein einziger Forscher mehr für die Pflanzenforschung einschreibt. Es wäre ja schön, wenn sich möglichst viele Forscher auf dem Gebiet der Risikoforschung weiterbilden und uns neue Erkenntnisse bringen würden.
Walter Hansjörg · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich höre, Herr Triponez, dass Sie nicht auf die Vorlage eintreten wollen, und ich frage Sie nun: Finden Sie das klug, wenn wir allenfalls unter dem Druck eines Verfassungsauftrages aufgrund einer Volksinitiative ein Gesetz erstellen müssen? Dient es dem Forschungsplatz Schweiz, wenn wir dieses Problem vor uns herschieben, es nicht lösen und warten, bis das Volk die entsprechenden Weichen stellt?
Triponez Pierre · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral
Ich möchte Ihnen dazu sagen, dass wir durch einen Volksentscheid, den ich bereits zwei oder drei Mal zitiert habe, klar legitimiert sind - das ist die Ausgangslage. Ich sehe keinen Zeitdruck irgendwelcher Art. Wenn die Zeit so genützt wird, dass wir möglichst viele Bremsmanöver einbauen und dafür sorgen, dass sich unsere Zukunft nicht weiterentwickelt, dann macht mir das Sorge. Ich glaube nicht, dass wir unter Zeitdruck stehen, Regelungen zu treffen. Wir sollten vielmehr dafür sorgen, das Umfeld für diese Forschung und Entwicklung möglichst positiv zu gestalten.
Polla Barbara · Conseil national · Genève · Groupe libéral
Triponez, Polla: même combat! Le groupe libéral vous recommande, comme le groupe radical-démocratique, de ne pas entrer en matière sur ce projet de loi qui ne respecte pas les décisions démocratiques prises en 1998 lors du rejet massif par le peuple de l'initiative populaire dite pour la protection génétique. Le peuple suisse s'était alors exprimé très clairement en faveur de la recherche et du développement dans le domaine du génie génétique et affirmait sa confiance dans les qualités scientifiques et éthiques de notre recherche, ainsi que dans notre capacité à protéger notre pays contre les abus dans ce domaine. Mais ce n'est pas ce que le projet Gen-lex nous propose.
Il est donc logique de refuser d'entrer en matière sur ce projet de loi en gardant en mémoire les propos du professeur de bioéthique, M. Alex Mauron, qui a dit: "Une société qui interdit certains domaines de connaissances est une société figée." Gen-lex interdit. Gen-lex fige. Gen-lex détourne la volonté du souverain. Elle ne fait pas simplement que protéger contre les abus, ce à quoi nous pourrions adhérer. Nous, nous voulons, comme les citoyens suisses, au contraire, une société qui soit ouverte, responsable et capable de se développer d'une manière harmonieuse et durable.
Pour ce faire, il faut refuser d'entrer en matière sur cette Gen-lex-là.
Cuche Fernand · Conseil national · Neuchâtel · Groupe écologiste
Vous avez fait référence à la décision majoritaire du peuple suisse il y a quelques années concernant l'initiative populaire pour la protection génétique. Les derniers sondages en ce qui concerne les aliments génétiquement modifiés révèlent qu'en tout cas 70 pour cent de la population ne veut pas consommer des aliments contenant des OGM. Comment expliquez-vous ce refus exprimé par la majorité du peuple suisse?
Polla Barbara · Conseil national · Genève · Groupe libéral
Je pense qu'il existe toujours des différences considérables entre les sondages et les votations. Le peuple suisse a dit en votation ce qu'il voulait en 1998. Je fais confiance au résultat des votations; nous serons peut-être amenés à lui reposer la question dans le même contexte plutôt que dans le cadre de sondages.
Neirynck Jacques · Conseil national · Vaud · Groupe démocrate-chrétien
La proposition que je présente ne constitue ni une manoeuvre dilatoire ni une critique du travail effectué par la commission, mais une tentative pour mieux le cibler. Les propositions de la commission satisfont ait pleinement écologistes, agriculteurs et consommateurs. Mais cette loi a suscité, comme vous le savez, une protestation unanime parmi les chercheurs, qu'ils soient dans le secteur privé ou dans les hautes écoles; cela va de l'Académie suisse des sciences naturelles jusqu'aux deux présidents des EPF, en passant par une motion signée par pratiquement tous les professeurs de biologie. Il serait donc préférable de bien distinguer deux objectifs et de les atteindre séparément.
Premier objectif: éviter la dissémination en masse d'OGM. Comme vient de le dire M. Cuche, l'opinion publique éprouve actuellement une telle méfiance à l'égard des aliments contenant des OGM qu'il est vain de les proposer dans le commerce. Dès lors, il est impossible de les utiliser dans l'agriculture, et ils ne le sont pas. Ce moratoire de fait rend d'ailleurs superflu le moratoire légal proposé à l'article 32bis. Ce dernier est à la fois redondant et cependant utile si, et seulement si, il est bien ciblé.
Le projet Gen-lex sanctionne la production de nouvelles espèces non pas en fonction de leur éventuelle nocivité, mais en rapport avec la méthode employée. Cette méthode a été diabolisée. Ce n'est plus une loi sur la protection de l'environnement, c'est devenu une loi contre le génie génétique. Car en génie génétique, on ne fait rien d'autre que ce que la nature a toujours fait, c'est-à-dire déplacer des gènes d'une espèce à une autre, par le biais de virus.
L'homme, en génie génétique, décide à la place du hasard. Il devient donc responsable de l'évolution, ce qui est gigantesque. Il devient responsable, mais non coupable comme le laissent entendre les propositions de la commission. Ainsi, cette loi s'occupe bien moins de protéger l'environnement que d'apaiser des angoisses plus ou moins fondées. Peu importe. Les lois sont faites pour les hommes. S'il faut une loi restrictive pour assurer la paix civile, pourquoi s'en priver? Le premier objectif est donc atteint et même dépassé, car l'essentiel est de rassurer l'opinion publique.
On peut accepter une loi sur le génie génétique très stricte, puisqu'elle ne s'appliquera pas faute de champ d'application.
Sauf bien entendu si le texte proposé lèse d'autres intérêts qui sont tout aussi importants. Les chercheurs ont attiré notre attention sur les obstacles que le présent texte constitue pour eux. Or ils sont les seuls à être véritablement concernés, puisque les seuls OGM utilisés en Suisse sont ceux qui font l'objet de recherches. Il faut prendre au sérieux leur requête, car au-delà de la recherche il y a la formation et l'industrie. Le président Kübler a confirmé que cette année, en première année d'agronomie alimentaire, il n'y a plus d'étudiant à l'Ecole polytechnique fédérale de Zurich.
Le second objectif que nous devrions donc viser serait d'assurer que cette recherche puisse se poursuivre dans de bonnes conditions. Dans cette discipline, la place scientifique suisse est une des meilleures du monde, et la loi risque de la détruire. Nous ne légiférons pas ici pour le monde entier, s'il vous plaît! Notre choix se résume à entraver ou non certaines recherches en Suisse. Le seul résultat, si nous l'entravons, sera de la faire déménager dans des pays plus tolérants. Nous ne changerons rien au cours de la recherche; nous nous priverons simplement de ses bénéfices. Car il serait absurde d'imaginer, comme le fait le texte de la loi, que cette recherche menée à grands frais par des entreprises privées ne représente que des inconvénients.
Bien entendu, et cela est fait, on pouvait encore essayer d'amender le texte de façon à atténuer certains de ses inconvénients pour la recherche. Mais il est trop tard pour agir de la sorte. L'alerte a été donnée dans les milieux scientifiques. Les chercheurs ne s'amuseront pas à suivre nos débats, ni à peser tous les termes d'une loi. Ils ne prendront d'ailleurs même pas la peine de la lire dès lors qu'ils savent qu'il y a des pays où n'existe pas une telle loi. A titre d'exemple: alors que le moratoire proposé à l'article 32bis ne s'appliquerait pas à eux, la seule mention d'un moratoire a suffi à susciter la défiance. Il faut donc envoyer à la recherche un signal clair et fort en la mettant à part.
Aucune des deux requêtes ne peut être sacrifiée à l'autre. La première concerne la consommation et la seconde la recherche. La première est émotionnelle, la seconde est rationnelle. La première est politique, la seconde est scientifique. On ne peut pas, dans le même texte, atteindre des objectifs aussi disparates, sinon en sacrifiant l'un à l'autre au fil des articles et des majorités de rencontre. Mieux vaut un bon consensus qu'un affrontement stérile.
Frey Claude · Conseil national · Neuchâtel · Groupe radical-libéral
Chers collègues, vous êtes à une année des élections, et je veux prendre un pari qui est gagné d'avance. Dans les programmes électoraux de tous les partis, on insistera sur l'importance de la recherche: "la matière grise, cette seule matière première que nous avons"; "il faut investir dans la recherche"; "il faut augmenter les crédits". Dimanche 22 septembre 2002, après l'échec de la Fondation "Suisse solidaire", Mme Brunner disait déjà: "Ces 20 milliards de francs, il faut les mettre pour l'innovation."
Alors, qu'est-ce que nous sommes en train de faire ici et maintenant? Ce projet concerne l'un des domaines - la biotechnologie - où le développement sera exponentiel ces prochaines décennies. Que fait la commission? On l'a déjà dit, elle veut interdire, elle veut dresser des obstacles tels qu'ils seront infranchissables, ce qui est d'ailleurs une autre manière de dire non.
Or, comme président d'Internutrition, je vois tous les jours où est l'inquiétude et le désarroi: il est chez les chercheurs, dans les universités, dans les écoles polytechniques fédérales. Voilà où est le désarroi! On compromet l'avenir de la recherche en Suisse, et les chercheurs n'auront plus que le choix de s'expatrier. Les grandes entreprises aussi, mais ça ne pose pas trop de problèmes pour elles. Quant aux petites et moyennes entreprises, elles n'auront alors plus que le choix de disparaître. Mais là aussi, dans vos programmes électoraux, vous insisterez sur l'importance de donner de bonnes conditions-cadres aux PME, celles qui créent véritablement des emplois.
Et pour être au moins sûre de tuer l'avenir de la recherche, la majorité de la commission a adopté une définition de la responsabilité civile qui est simplement caricaturale. Le producteur est responsable de tout! Le fabricant est responsable de tout! On va faire un parallèle. Imaginez que vous fabriquez des automobiles. On vous dira: "Attention, vous fabricants d'automobiles, si vos automobiles respectent toutes les normes de sécurité, mais qu'elles sont conduites par des ivrognes et que ces ivrognes provoquent des accidents graves, vous serez responsables!" C'est exactement ce que vous êtes en train de vouloir introduire dans la loi!
Il faut renvoyer le projet à la commission, simplement pour revenir à la raison.
Dans tous vos programmes électoraux, d'ici l'année prochaine, vous plaiderez pour une Suisse ouverte, une Suisse concurrentielle qui puisse se battre à armes égales avec la concurrence étrangère. Or, qu'est-ce qu'on propose ici, notamment ceux qui veulent adopter toutes les mesures restrictives, c'est-à-dire les Verts et la gauche? On propose l'"Alleingang": Surtout, il ne faut pas être eurocompatible! Surtout, il n'est même pas nécessaire de suivre les règles de l'OMC!
Regardez les critères pour les essais OGM. Regardez ce que vous dites concernant la séparation des flux de marchandises, ce qui est prescrit pour la déclaration. Le leitmotiv: il faut discriminer. Jusque dans les médicaments OGM! Parce qu'avec la règle absurde de la responsabilité civile, qui voudra encore se risquer à lancer des médicaments OGM, des vaccins OGM en Suisse, alors qu'on sera responsable de tout? Qui voudra encore avoir son siège en Suisse, alors que les entreprises qui ont leur siège en Suisse pourront même être discriminées par rapport aux entreprises étrangères?
La commission, je suis navré, a très mal travaillé. C'est n'importe quoi, et c'est sectaire comme prise de position. Mais je regrette aussi de constater que dans un projet si important, le Conseil fédéral a été très absent. Trop absent! Il devait y avoir un leadership du Conseil fédéral pour éviter les dérapages. On aurait aimé que le Conseil fédéral rappelle l'importance de son projet, qui est un bon projet globalement, et dise: "Attention, vous êtes en train d'adopter des règles qui sont simplement en dehors de toute réalité."
Ce débat est important parce qu'on s'apprête à tuer la recherche. On s'apprête à tuer l'emploi dans un secteur qui contribue au développement, dans un secteur dont j'ai dit qu'il était en développement exponentiel. Bref, on s'apprête à tuer l'espoir.
Je vous demande de renvoyer ce projet à la commission.
Sommaruga Simonetta · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Sie haben Ihren Rückweisungsantrag anfänglich vor allem damit begründet, dass dieses Projekt gemäss Forschungskreisen nochmals überarbeitet werden soll. Ist Ihnen bekannt, dass sowohl die ETH als auch die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften sich gegen eine Rückweisung aussprechen?
Frey Claude · Conseil national · Neuchâtel · Groupe radical-libéral
Madame Sommaruga, je constate qu'un manifeste, M. Neirynck l'a rappelé, a été signé par tout ce qui compte dans la recherche dans ce domaine-là, à savoir par des gens qui sont aussi au fait des problèmes, des risques et des espoirs que l'est le directeur du Jardin botanique de l'Université de Berne par exemple, le professeur Klaus Ammann. Ce sont des gens qui connaissent les risques, mais aussi les espoirs, et qui savent qu'il faut donner un cadre à la recherche scientifique, qu'il faut être un chercheur responsable. Moi, j'ai la conviction que les chercheurs en Suisse sont des chercheurs responsables.
Wandfluh Hansruedi · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich beantrage Ihnen Rückweisung der Vorlage an eine Sonderkommission mit dem Auftrag, sie nochmals zu überarbeiten, insbesondere einerseits die Haftpflichtregelung den Bedürfnissen des Forschungs- und des Anwendungsbereichs anzupassen und andererseits die Regelung bezüglich der Landwirtschaft nochmals zu überarbeiten.
Es ist für mich total unverständlich, wenn die CVP-Fraktion jetzt mit Einzelanträgen daherkommt und in der Begründung darauf hinweist, dass die Forschenden auf die Problematik der strengen Vorschriften aufmerksam gemacht hätten und dass diesen Bedenken Rechnung zu tragen sei. Das ist genau diejenige CVP-Fraktion, die in der zweiten Lesung zusammen mit den Grünen und den Linken verhindert hat, dass noch gewisse wichtige materielle Änderungen und Nachbesserungen gemacht werden konnten, die sich aufgrund der jetzt zitierten Aussagen der Forscher aufgedrängt hätten.
Die Forschenden, so z. B. die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften, haben bereits vor der zweiten Lesung auf die Unmöglichkeit der verschiedenen Artikel aufmerksam gemacht. Auch das Gutachten Cottier lag längst vor. Bei den Hearings kam klar zum Ausdruck, wo die Probleme liegen. Doch die Vertreterinnen und Vertreter der CVP-Fraktion, mit Ausnahme von Jacques Neirynck, sind blind den Kolleginnen Sommaruga und Fetz gefolgt und haben kreative Ansätze der Bürgerlichen gebodigt. Sie wollten nicht gemäss Bundesverfassung Mensch und Umwelt vor Missbräuchen und der Gentechnologie schützen, sondern sie wollten ein Verbotsgesetz für die Gentechnologie.
Ich bin der Meinung, dass verschiedene Artikel nachgebessert werden müssen, insbesondere was die Haftpflichtfrage betrifft. Es darf nicht sein, dass Apotheker für bewilligte und fehlerfreie Produkte haften, die infolge falscher Anwendung zu Schäden führen. Andererseits ist es nicht zulässig, dass Landwirte für Schäden haften müssen, die infolge von Verunreinigungen ihrer Ernte durch GVO-Produkte entstanden sind.
Ich fände es unfair Ihnen gegenüber, die nicht Mitglieder der Kommission waren, wenn wir jetzt hier sozusagen eine Kommissionssitzung im Grossen durchführen müssten, nur weil in der zweiten Lesung das Gespräch verweigert wurde. Immerhin habe ich heute vom Sprecher der SP-Fraktion zur Kenntnis genommen, dass Sie den Antrag Heberlein unterstützen und wieder eine gewisse Gesprächsbereitschaft an den Tag legen. Aber ist es wirklich die Idee, die Vorlage hier im Rat detailliert zu behandeln, obwohl sie im Prinzip nicht verhandlungsreif ist und massiv nachgebessert werden muss?
Ich verlange deshalb Rückweisung an eine Sonderkommission und nicht an die WBK und begründe dies wie folgt: Es würde mich erstaunen, wenn die gleiche Kommission bei der Überarbeitung der Vorlage zu wesentlich anderen Entscheidungen kommen würde. Ich würde erwarten, dass sich eine Sonderkommission so zusammensetzt, dass die Fraktionen darin repräsentativ vertreten sind - ich nehme an, dass auch die CVP-Fraktion noch einen bürgerlichen Flügel hat.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.
Fetz Anita · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Lieber Kommissionskollege Wandfluh, man kann Mythen ziemlich lange aufrechterhalten, aber irgendwann einmal platzen sie - dies vor allem dann, wenn man zeigt, dass man nicht auf der Höhe der Information, der aktuellen Information ist. Wissen Sie, dass seit diesem Wochenende die gesamte Forschungsgemeinschaft, dass die ETH und die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften geschlossen hinter diesem Gesetz stehen, wenn Artikel 6 geöffnet wird? Kennen Sie das Gutachten des Bundesrates bezüglich der Haftpflichtregelung, das sagt, dass diese Haftpflichtregelung, so wie sie im Gesetz dargestellt ist, stimmt? Ich denke, wenn man diese Sachen anerkennt und nicht weiterhin von Mythen redet, wie Sie das tun, kann man auch anerkennen, dass dieses Gesetz verhandlungsreif ist.
Wandfluh Hansruedi · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Naturwissenschafter, also die Forscher, haben sich ja mehrfach zum Gesetz geäussert und darauf aufmerksam gemacht, dass verschiedene Nachbesserungen absolut angezeigt sind. Zur Frage, ob die Haftpflichtregelung im Entwurf des Bundesrates stimmt: Die Frage ist, für wen sie stimmt. Sie stimmt insbesondere für die Landwirte nicht, respektive es kommt auch darauf an, welche Haftpflichtregelung Sie dann nehmen - diejenige der Mehrheit oder diejenige der Minderheit. Die eine stimmt für die einen, die andere für die anderen.
Fetz Anita · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Eine Nachfrage: Wissen Sie um die Zustimmung der ETH und der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften seit diesem Wochenende zum Kompromissvorschlag, der heute vorliegt?
Wandfluh Hansruedi · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wenn der Vorschlag, der mit dem Antrag Baader Caspar heute noch eingereicht wird, Ihre Basis ist, dann könnte ich mich Ihrer Auffassung anschliessen.
Eberhard Toni · Conseil national · Schwyz · Groupe démocrate-chrétien
Herr Wandfluh, nur eine kurze Frage: Sie haben die CVP-Fraktion kritisiert. Haben Sie vergessen, dass von einem Ihrer Parteikollegen in der Kommission ein Ausgleichsantrag gemacht wurde?
Wandfluh Hansruedi · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich habe nicht vergessen, dass wir in der Kommission auch einen Antrag gemacht haben. Es ist so, dass wir in der SVP-Fraktion auch unterschiedliche Meinungen haben. Aber im Prinzip haben wir eine klare Mehrheit in dem Sinne, wie ich votiert habe.
Wirz-von Planta Christine · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe libéral
"Kontrolle statt Verbote" sollte doch zwingend das Leitmotiv für diese Gen-Lex sein. Die uns vorliegende, von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates verabschiedete Gesetzesvorlage ist mittlerweile zu einem regelrechten Biotech-Verhinderungsgesetz mutiert. Forscherinnen und Forscher sind nach wie vor besorgt, denn das von der WBK verabschiedete Gentechnikgesetz schränkt die medizinische, biologische und landwirtschaftliche Forschung in der Schweiz im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz drastisch ein. Wird die Vorlage so verabschiedet, wie sie uns vorliegt, so können sich die Liberalen nicht dahinter stellen, und zwar aus schwerwiegenden Gründen, die ich nachfolgend im Namen der Fraktion darlege.
An erster Stelle sei der Volkswille zitiert, der im Jahre 1998 in der Ablehnung der Genschutz-Initiative deutlich zum Ausdruck kam. Es widerspricht dem Demokratieverständnis der Liberalen zutiefst, wenn nun die abgelehnten Verbote durch die Hintertüre in die Gen-Lex Eingang finden, die in erster Linie zur Aufgabe hat, klare und sinnvolle Regelungen und Beschränkungen aufzunehmen. Mit der Gen-Lex sollte ein hoher Sicherheitsstandard erreicht, auch den Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen und der Schweiz die Möglichkeiten und Chancen dieser zukunftsweisenden Technik offen gehalten werden. Voraussetzung ist dabei, dass ein stetes Abwägen zwischen imaginären negativen Folgen der Gentechnologie und ihren Chancen stattfindet. Mit einem Verhinderungsgesetz verbauen wir uns jedoch diesen Weg zum Vornherein. Allfällige Risiken tragen wir ohnehin mit, da im Ausland ohne Zweifel weitergeforscht wird - und womöglich noch mit unseren besten Experten.
Mit der Gen-Lex darf der Forschung nicht die Möglichkeit entzogen werden, das Grundlagenwissen zu erarbeiten. Ein solches Vorgehen würde eine unserer wichtigsten Ressourcen, die Hochschulbildung, einschränken und die Schweizer Hochschulen vom internationalen Niveau abkoppeln, schlicht unsere Kompetenz auf dem Gebiet der Gentechnologie zunichte machen. Qualitativ hoch stehende und unabhängige Forschung, die sich nicht nur von Gewinninteressen leiten lässt, ist Teil unserer Zukunft, die wir als verantwortungsvolle Politiker und Politikerinnen nicht preisgeben dürfen. Das im Gesetz postulierte Moratorium für Freisetzungsversuche würde negative Konsequenzen auf die Forschung in der Schweiz haben.
Gerade im Zusammenhang mit den Freisetzungsversuchen ist das uns heute vorliegende Gesetz von Misstrauen gegenüber der Forschung oder vielmehr von Angst gegenüber dem Unbekannten geprägt. Das ist an sich eine verständliche Haltung, denn der Laie hat sich noch nicht lange mit dieser komplexen Materie auseinander gesetzt; zudem ist diese Materie sehr schwer zu erfassen. Es ist erfahrungsgemäss leichter, auf emotionaler Ebene negative Auswirkungen an die Wand zu malen, als mit sachlicher Argumentation einen möglichen Nutzen zu begründen, der noch nicht einmal vollumfänglich beweisbar ist.
Aber seien es nun Risiken, Gefahren oder Nutzen - damit Antworten auf die Fragen gefunden werden, muss geforscht werden. Ein Verhinderungsgesetz verhindert auch Antworten. Es geht jedoch nicht ausschliesslich um die Spitzenposition in der Forschung, die Hochschulbildung und den Rang im internationalen Wettbewerb. Der volkswirtschaftliche Aspekt ist ebenfalls von grösster Bedeutung. Von diesem Gesetz empfindlich getroffen werden die Wirtschaft - namentlich die Agroindustrie - und hoch spezialisierte, aufsteigende Kleinfirmen. Grosse Firmen können ihre Forschung verlegen, Start-ups werden eingehen, und die Schweizer Wirtschaft wird das Nachsehen haben.
Zu den unrealistischen Auflagen und zum Moratorium für Freisetzungsversuche gesellt sich eine in der Welt einzigartige Haftpflichtregelung, der wir Liberalen nicht zustimmen können. Diese Haftpflichtregelung verlangt, dass das schlicht Unvorhersehbare vorhersehbar sein muss. Das Gesetz verlangt, dass der Hersteller für sein bewilligtes, fehlerfreies Produkt auch dann haften muss, wenn der Konsument durch falsche Anwendung einen Schaden verursacht. Dies widerspricht dem üblichen Rechtsgrundsatz, der generell vorsieht, dass der Anwender für verursachte Schäden aufkommen muss. Die Auflagen, das Moratorium, die Haftpflicht gehen zu weit und verwandeln die Gen-Lex in ein Verhinderungsgesetz.
Nochmals: Wir wollen gemäss Volkswille und zugunsten der Schweizer Wirtschaft und Forschung klare Richtlinien, ein sachgerechtes Gesetz, das vor Missbrauch schützt, das aber die Entwicklung auf dem zukunftsträchtigen Gebiet der Gentechnologie nicht unterbindet oder gar verunmöglicht.
Die Liberalen sind für Nichteintreten.
Sollte das Plenum dem Antrag auf Nichteintreten nicht folgen, so werden die Liberalen den Rückweisungsantrag Neirynck unterstützen. Die Aufteilung der Gen-Lex in einen liberalen Forschungsteil und in einen restriktiven Anwendungsteil kommt vielen Kreisen, namentlich den bäuerlichen Organisationen, natürlich entgegen. Es ist sinnvoller, die Kommissionsberatung wieder aufzunehmen, als vor einem Scherbenhaufen zu stehen, wenn es sich abzeichnet, dass die Minderheitsanträge nicht zum Durchbruch kommen sollten.
In diesem Zusammenhang muss ich sagen - und es ist sehr zu bedauern -, dass in einer entscheidenden Kommissionssitzung einem Antrag Fetz zugestimmt wurde, mit dem die sachliche Diskussion über brisante inhaltliche Fragen auf eine mehr oder weniger belanglose redaktionelle Ebene hinuntergeschraubt wurde. Mit einer Rückweisung soll nicht Kosmetik betrieben werden oder eine Verhinderungstaktik angewandt werden, sondern im Sinne des Leitmotivs, das übrigens auch dem Volkswillen entspricht, ein Kontrollgesetz und kein Verbotsgesetz erarbeitet werden.
Riklin Kathy · Conseil national · Zurich · Groupe démocrate-chrétien
Sie haben es bereits gesehen: Die Gentechnologie ist zu einer Glaubensfrage geworden, und Glaubensfragen sind schwierig rational anzugehen. Bei der Beratung dieses Gesetzes sind die Interessen des Konsumentenschutzes, des Naturschutzes, der Bauern, der Agrowirtschaft sowie der Pharmaindustrie und der Forschung aufeinander geprallt. Es spielt sich, bildlich gesprochen, ein Titanenkampf zwischen den "Gentechnophilen" und den "Gentechnophoben" ab. Und auch in diesem Geschäft spielen die Versicherungsgesellschaften eine nicht unbedeutende Nebenrolle. Selten haben wir ein so hartes Lobbying erlebt.
Die CVP-Fraktion versucht, zwischen den beiden Seiten zu vermitteln. Wir weisen die Vorwürfe von Herrn Wandfluh dezidiert zurück; sie sind unberechtigt. Man könnte betreffend die Arbeitsweise der SVP-Fraktion auch einiges ergänzen, aber wir möchten das nicht tun. Wir wollen eine klare gesetzliche Grundlage, auch im ausserhumanen Bereich. Für uns ist die Arbeit des Ständerates eine gute Grundlage; eine Rückweisung an die Kommission erachten wir als unsinnig. Die vorliegende Gen-Lex-Vorlage wurde vom Ständerat gründlich und umsichtig ausgearbeitet. Sie basiert auf der Motion 96.3363 der WBK-NR, "Ausserhumane Gentechnologie, Gesetzgebung ('Gen-Lex-Motion')", welche am 26. September 1996 in diesem Saal im Zusammenhang mit der Ablehnung der Genschutz-Initiative einstimmig überwiesen wurde. Im Ständerat wurde die Gesetzesvorlage übrigens genau vor einem Jahr mit 32 zu 0 Stimmen - keine Gegenstimme! - verabschiedet.
Die strittigen Punkte der Gen-Lex sollen hier im Plenum diskutiert und entschieden werden. Die CVP-Fraktion versucht, die berechtigten Anliegen der Forschung und Industrie sowie die Ängste, Zweifel und Bedenken der Bevölkerung in ihrer Haltung zum Gentechgesetz einzubringen. Aufgabe einer Partei mit ethischem Anspruch ist es auch, die Gefahren und Risiken, denen wir die Natur aussetzen - z. B. durch Pollenflug -, in das Gesetz mit einzuschliessen. Die Erhaltung der Schöpfung und ein verantwortungsvoller Umgang mit ihr sind unser Grundauftrag. Die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sie soll nicht durch rücksichtsloses Handeln gefährdet werden.
Für die CVP ist klar: Die Entwicklung und Umsetzung der Gentechnologie muss die ethischen Werte, die Würde des Menschen und der Kreatur absolut respektieren. Mit der Gentechnologie haben wir Menschen erstmals in der Geschichte ein Instrument in der Hand, mit dem wir die Baupläne der lebendigen Welt verändern und steuern können. Ob alle Prozesse reversibel sind, ist ungewiss. Die Forschung über die möglichen Risiken der Gentechnologie ist von grösster Wichtigkeit. Insbesondere in der Pflanzen- und Tierwelt braucht es mehr Erkenntnisse zur Biosicherheit. Daher ist in diesem neuen Forschungsbereich und bei seinen Anwendungen höchste Sorgfalt gefordert.
Gerade in der heutigen Zeit, in der die schweizerische Landwirtschaft in einem gewaltigen Umbruch ist, sind klare Richtlinien gefordert. Nach BSE-Krise und Hormonskandalen wollen Konsumenten und Bauern keine neuen Risiken eingehen. Auch diesen grossen Ängsten und Bedenken wollen wir Rechnung tragen.
Während sich die CVP-Fraktion vor der Debatte im Ständerat noch klar für ein Moratorium ausgesprochen hatte, kann sie, falls das Gesetz mit strengen Leitplanken ausgestattet wird, auf ein Moratorium verzichten. De facto wird in den nächsten fünf Jahren kein gentechnisch verändertes Produkt in Verkehr gesetzt. Auch die EU hat eine sehr restriktive Bewilligungspraxis gegenüber gentechnisch veränderten Organismen. Das Misstrauen gegenüber Genfood und Gentechnik im Ernährungsbereich ist europaweit gross, und der ökonomische Erfolg wird heute sogar in den USA angezweifelt. Für den Forschungsstandort Schweiz wird das Moratorium vor allem als Signal aufgefasst; für die Bauernschaft ist es ein Zeichen für eine ökologische, naturnahe Landwirtschaft.
Die Mehrheit der CVP-Fraktion sieht von einer Unterstützung des Moratoriums ab. Klare Deklarationspflicht und Trennung der Warenflüsse als Grundlagen für die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sind für die CVP-Fraktion aber Grundvoraussetzungen für den Verzicht auf ein Moratorium.
Ich möchte Ihnen bereits jetzt unsere Haltung zu einigen wichtigen Richtlinien im Gesetz bekannt geben. Obwohl der Zweckartikel der Bundesverfassung entspricht und damit juristisch absolut korrekt ist, hat die CVP-Fraktion Verständnis dafür, dass ein Teil der Kommission einen klareren und umfassenderen Text zu Beginn des Gesetzes wünscht. Zu deren Beruhigung unterstützen wir dieses Anliegen.
Wir haben den Bedenken der Forschenden an den ETH von Zürich und Lausanne und weiterer Universitäten Rechnung getragen und versuchen mit unserem Vermittlungsvorschlag hier einen akzeptablen Weg zu zeigen. Die Vorteile der Gentechnologie sollen eine reelle Chance haben. Der Fortschritt und die Entwicklung dürfen nicht mit unmöglich hohen Hürden verhindert werden. Die Industrie sieht ein grosses Potenzial in der Anwendung dieser neuen Technologie. Wir wollen den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz nicht schwächen.
Im Weitern steht die CVP-Fraktion zum Verbandsbeschwerderecht; eine Mehrheit findet aber die Ausdehnung auf Konsumenten- und bäuerliche Kreise überflüssig. Bei der Haftpflichtregelung, bei der wir übrigens Frau Brigitta Gadient von der SVP-Fraktion gefolgt sind, die hier eine sehr gute Arbeit geleistet hat, möchte nun aber die Mehrheit unserer Fraktion eine klar begrenzte Haftung, da sie befürchtet, dass der vorliegende Vorschlag der Mehrheit zu so hohen Risikoprämien führt, dass ein Hersteller keine Versicherungsgesellschaft finden wird.
Die CVP-Fraktion will Brücken zwischen den berechtigten Anliegen von Industrie und Forschung und den Bedenken eines grossen Teils der schweizerischen Bevölkerung bauen. Strenge Bewilligungskriterien und nicht reine Verbote sollen eine geregelte und verantwortbare Entwicklung ermöglichen. Wir weisen die Rückweisungsanträge und die Anträge auf Nichteintreten zurück. Sie bringen nichts. Das Gesetz ist reif zur Beratung. Es ist gut vorbereitet und liegt vor. Wir können zu den einzelnen Artikeln entscheiden.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Christen Yves · 1VP-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
M. Neirynck a la parole pour une courte déclaration personnelle au sujet de l'affirmation de Mme Fetz sur la prise de position des écoles polytechniques fédérales. C'est un sujet important. Mme Fetz pourra répliquer.
Neirynck Jacques · Conseil national · Vaud · Groupe démocrate-chrétien
J'ai pris contact avec les responsables de la communication des deux écoles, MM. Rolf Probala et Claude Comina, qui sont dans les environs, et ils m'ont affirmé que les affirmations de Mme Fetz ne sont pas conformes à la réalité.
La position des EPF a encore été précisée dans l'interview du professeur Stefan Catsicas parue hier dans l'"Agefi" et c'est une position négative.
Fetz Anita · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Herr Neirynck, es ist interessant: Wir reden mit der gleichen Person und kommen zu verschiedenen Einschätzungen. Ich glaube bald, dass Herr Probala hier ans Pult kommen müsste, um zu sagen, was er wirklich sagte. In der letzten "SonntagsZeitung" hat er zu Protokoll gegeben, dass das Gentechnikgesetz die Forschung ermöglichen müsse und dass Anträge wie jener von Kathy Riklin - also der Einzelantrag Riklin zu Artikel 6 - deshalb in die richtige Richtung gingen. Frau Riklin hat vorhin sehr genau ausgeführt, dass man über Brücken gehen muss, wenn man einen Kompromiss macht. Brücken haben zwei Enden.
Riklin Kathy · Conseil national · Zurich · Groupe démocrate-chrétien
Der Vermittlungsantrag zu Artikel 6, dem Forschungsartikel, stammt von mir. Ich habe persönlich von Herrn Probala ein E-Mail erhalten, wonach der Antrag in die richtige Richtung gehe. Es handelt sich hier um eine selektive Wahrnehmung oder vielleicht um ein Sprachproblem mit Jacques Neirynck. Ich bedaure das.
Widmer Hans · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, alle Anträge abzulehnen, welche Nichteintreten oder Rückweisung verlangen. Die Zeit ist nun wirklich reif für eine Entscheidung im Plenum - für eine Entscheidung in einer Thematik, welche nicht nur die Kommission, nicht nur das Parlament, sondern schlussendlich die ganze Gesellschaft herausfordert. Ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, die Gentechnologie hat in weiten Kreisen so etwas wie einen Glaubensstreit provoziert. Es ist ein Streit, bei dem es in der Tat um mehr geht als um gesetzestechnische Optionen.
Grundsätzliche und sehr stark werte- und weltanschauungsbezogene Fragen müssen nun endlich geklärt werden. Ein Hinauszögern von Entscheidungen über bestimmte Eckwerte bringt da gar nichts - die Meinungen sind gemacht. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu wissen, wie ihre Vertreterinnen und Vertreter in Gentechfragen denken und wie sie Stellung beziehen. Die Zeit der Beratungen hinter verschlossenen Türen ist vorbei. Da irgendwelche Fachkommissionen zu fordern ist nicht ganz demokratisch, und zu sagen, man müsse von den Fraktionen aus die Kommission repräsentativ bestücken, ist so etwas wie eine kleine Ohrfeige an die Führung der Fraktionen. Die Zeit der Kommissionsberatungen ist vorbei. Es ist für die Konsumentinnen und Konsumenten, für die Assekuranz, für die Landwirtschaft und auch für die Forschung von grösster Bedeutung zu erfahren, in welche Richtung die Reise geht. Ein weiteres Zuwarten verstärkt nur die vielerorts vorhandenen Ängste und schadet allenfalls einer möglichen, vernünftigen Akzeptanz der Gentechnologie - Sie schaden sich selber, wenn Sie jetzt ein derartiges Theater inszenieren.
Zudem verweise ich auf die ganz banale Tatsache, dass die Anträge den Gesetzentwurf noch immer verändern können und dass auch der Ständerat allenfalls nochmals korrigierend eingreifen kann. Respektieren Sie doch, selbst wenn Sie einmal unterliegen müssen, das Prozedere unserer parlamentarischen Institutionen.
Ermöglichen Sie es, dass sich unser Parlament auch in einer heiklen Situation als eine entscheidungsfreudige Volkskammer profiliert, und schicken Sie alle Anträge, die Nichteintreten oder Rückweisung verlangen, bachab. Eintreten ist für uns unbestritten, weil der vorliegende Gesetzentwurf einen ethisch verantwortbaren und vernünftigen Umgang mit der Gentechnologie im ausserhumanen Bereich möglich macht.
Der Entwurf nimmt die Ängste der Bevölkerung ernst; er schafft die Voraussetzungen dafür, dass langfristig ein realistischer Umgang mit dem Gefahrenpotenzial möglich wird. Er schafft Vertrauen, weil er dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entspricht und den Schutzauftrag ernst nimmt. Sonst sind Sie in der Sicherheitspolitik ja auch sehr offensiv - nehmen wir die ganze Frage des Bevölkerungsschutzes, des Naturschutzes -, und hier soll die Sicherheit plötzlich nicht an allererster Stelle stehen?
Gleichzeitig nimmt der Entwurf aber auch die Anliegen der Forschung ernst, indem er durch die Zulassung von Risikoforschung - wenn diese günstig verläuft - die Voraussetzung für weitere verantwortbare Forschung ermöglicht. Im Haftpflichtbereich spiegelt der Entwurf die Tatsache wider, dass die Risiken weder zeitlich noch quantitativ, noch qualitativ voll und ganz abgeschätzt werden können. Das ist leider so und schlägt sich natürlich in diesem Entwurf nieder.
In diesem Sinne plädiere ich für Eintreten und für Ablehnung der verschiedenen Anträge, die Nichteintreten oder Rückweisung verlangen.
Fetz Anita · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Kommen wir jetzt zur Sache. Die Kommissionsmehrheit hat in seriöser Arbeit einen Kompromiss definiert, der den verantwortungsvollen Weg zwischen einem generellen Verbot und einem völligen Laisser-faire im Umgang mit der Gentechnologie in Umwelt und Landwirtschaft geht. Mit diesem pragmatischen, vernünftigen Weg sollte, so meine ich, auch die Mehrheit des Parlamentes leben können. Kernstück des Kompromisses ist, dass die Forschung - auch mit Freisetzungsversuchen - nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht ist, die kommerzielle Anwendung jedoch noch nicht.
Die SP-Fraktion wird auch zu einer weiteren Öffnung des Forschungsartikels Hand bieten und dem Antrag Riklin bei Artikel 6 zustimmen. Dafür wollen wir mit der Kommissionsmehrheit erstens die Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten durch eine glasklare Deklaration und die Trennung der Warenflüsse. Zweitens wollen wir den Schutz der allfällig Geschädigten durch eine strenge Haftpflichtregelung. Drittens wollen wir ein äusserst gemässigtes fünfjähriges Moratorium für die kommerzielle Anwendung der Gentechnologie nur in der Landwirtschaft. Diese Zeit soll der Forschung die Möglichkeit geben, Risiken zu klären.
Damit hat die SP-Fraktion - zusammen mit der CVP-Fraktion, den SVP-Bauern und der Mehrheit der Forschung - pragmatisch vorgezeichnet, wie wir in der Schweiz im Umgang mit der umstrittenen Gentechnologie einen Weg aus der jahrelangen Blockade und den unfruchtbaren Grabenkriegen finden, und zwar im Interesse aller. Viele in unserer Fraktion, die noch im Jahre 1998 der Genschutz-Initiative zugestimmt haben, haben dabei einen sehr grossen Schritt machen müssen. Das Gleiche können wir jetzt auch von Ihnen erwarten: Auch Sie werden heute und morgen noch einen Schritt in Richtung eines Kompromisses machen müssen.
Den Landwirtschaftsvertretern gebe ich zu bedenken, dass die Schweizer Landwirtschaft nur eine Zukunft hat, wenn sie das Bündnis mit den Konsumentinnen und Konsumenten eingeht. 70 Prozent unserer Bevölkerung wollen keinen Genfood. Nur für qualitativ gute und naturnah produzierte Landwirtschaftsprodukte sind wir bereit, höhere Preise als in der EU und sehr hohe Subventionen zu bezahlen. Das kommerzielle Moratorium - notabene aus Ihren Kreisen formuliert! - ist der sichere Weg dazu.
In Bezug auf die Forschung gehen wir sehr weit, das haben wir bereits gesagt. Wir kommen der Forschung und ihren Bedürfnissen entgegen. Den Wirtschaftsvertretern möchte ich noch sagen: Auch die Pharmaindustrie kann mit einem gemässigten fünfjährigen Moratorium leben. Sie hat nämlich keinerlei Nachteile zu erwarten, weil kein einziges ihrer Produkte in dieser Zeit anwendungsbereit sein wird.
Das, was Sie hier zum Teil aufführen, ist wirklich ein ideologischer Grabenkrieg, der weit entfernt von der praktischen Vernunft ist. Denen, die zwei Gesetze wollen, muss ich sagen: Genau die Kommissionsmehrheit hat es geschafft, konzeptionell dort zwei Wege zu beschreiten, wo es sinnvoll ist, und einerseits die Forschung, andererseits die kommerzielle Anwendung zu regulieren. Jenen, die gar kein Gesetz wollen, muss ich einfach sagen: Sie verschleiern damit nur, dass es Ihnen gar nicht um die Forschungsfreiheit geht, sondern ausschliesslich um die kommerziellen Interessen; damit sind Sie - so meine ich - nicht auf der Höhe des möglichen Kompromisses, den wir heute sehen.
Es ist die wichtigste Aufgabe in der Politik, in einem derart sensiblen und weltweit umstrittenen Thema wie der Gentechnologie die Gesamtinteressen unseres Landes und nicht nur die Partikularinteressen notabene einer einzigen mittelgrossen Firma wahrzunehmen - nicht der gesamten Pharmaindustrie, das darf ich hier als Baslerin sagen. Darum also raus aus den Positionsgräben! Bieten Sie Hand für diesen schweizerischen "Genkompromiss"!
Unterstützen Sie die Mehrheitsanträge und den Antrag Riklin. Ein Parlament, das diesen Kompromiss erreicht, darf stolz sein auf seine Arbeit zugunsten des Forschungs-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsplatzes Schweiz.
Randegger Johannes · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe radical-libéral
Frau Fetz, Sie haben hier vorhin behauptet, dass die ETH und die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften gegen einen Rückweisungsantrag seien. Sie haben ebenfalls gesagt, dass die ETH und die schweizerischen Akademien mit der offeneren Formulierung von Artikel 6 gemäss Antrag Riklin einverstanden seien.
Sie brauchten dann die "Sonntags-Zeitung" dazu, um aufzuzeigen, dass Sie uns angelogen haben: In der "Sonntags-Zeitung" steht überhaupt nichts drin von Rückweisung, und die ETH hat zur Rückweisung gar keine Stellung genommen. Das war Ihre Beweisführung.
Herrn Probala habe ich vorhin gefragt. Er hat mir gesagt, Sie hätten ihm hier eine schöne Falle gestellt, und jetzt sind Sie selber hineingetappt.
Aber ich möchte jetzt gerne von Ihnen wissen, ob Sie doppelt lügen. Können Sie auch zitieren, wo die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften ihre Stellungnahme deponiert hat? Bitte, tun Sie es!
Fetz Anita · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Lieber Kollege Randegger, ich habe genauso wie Sie mit Herrn Probala gesprochen. Wenn er jetzt sagt, die Rückweisung sei ihm egal, dann ist das eigentlich eine nicht konsequente Haltung: Wenn man das Gesetz mit dem Antrag Riklin forschungsfreundlich gestalten will und dazu sagt, dass das ein Schritt in die richtige Richtung sei und dass man dahinter stehe, dann kann man nicht gleichzeitig eine Rückweisung verlangen. Zur Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften habe ich kein Zitat, aber wir haben diesbezüglich verschiedene Zusagen, dass sie mit diesem Gesetz so leben können. Und wenn das nicht reicht, wenn wir jetzt hier eine Auseinandersetzung der Zitate führen, dann muss ich auch noch einmal ganz klar festhalten: Was wir hier von der Seite, die die Genschutz-Initiative unterstützt hat, machen, ist ein ausgesprochen grosser, riesiger Schritt hin zu einem Kompromiss. Dass Sie nun diesen Kompromiss torpedieren wollen, das ist schade, und zwar für das Gesamtinteresse der Schweiz.
Randegger Johannes · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe radical-libéral
Ich habe das Generalsekretariat der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften angerufen. Frau Ruth Gilgen wusste dort überhaupt nichts von einer Stellungnahme. Das Dokument, das Sie als Manifest erhalten haben - datiert mit September 2002 und unterzeichnet von über dreihundert Wissenschafterinnen und Wissenschaftern -, gilt so nach wie vor. An der Einstellung, die dort zum Ausdruck gebracht wurde, hat sich überhaupt nichts geändert.
Christen Yves · 1VP-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Le débat sur cette affaire est définitivement clos. Vous avez pu vous faire une idée ou pas de la vérité. Il s'agit du débat entre les écoles polytechniques fédérales et l'Académie suisse des sciences naturelles. On termine ici ce débat.
Egerszegi-Obrist Christine · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Ich führe Sie wieder zur Eintretensdebatte zurück. Die FDP-Fraktion hat sich eingehend mit der vorliegenden Gen-Lex auseinander gesetzt und kam fast einstimmig zum Schluss, dass sie diese Vorlage so nicht unterstützen kann. Wir haben vor vier Jahren an vorderster Front gegen die Genschutz-Initiative gekämpft, in der Überzeugung, dass es eine starke Kontrolle braucht, aber keine starren Verbote. Zwei Drittel der Bevölkerung gaben uns Recht. Diese Vorlage will aber Verbote oder Auflagen, die kaum zu erfüllen sind.
Wir engagieren uns als Freisinnige für einen starken Forschungs- und Werkplatz Schweiz, für qualitativ hoch stehende Bildung, für die Chancen unseres Nachwuchses in Forschung und Technik und überlassen diese Entwicklungen, in denen wir kompetent mitreden können und wollen, nicht einfach den anderen Ländern. Mit dieser Vorlage wird aber die gentechnische Forschung an Nutzpflanzen mit Sicherheit so unattraktiv und schwer finanzierbar, dass sie faktisch verunmöglicht wird.
Wir setzen uns für die echten Wahlfreiheiten der Konsumentinnen und Konsumenten ein. Es ist zwar so, dass zwei Drittel der Bevölkerung keine gentechnisch veränderten Nahrungsmittel wünschen. Sie sollen aber wählen können. Dies sind wir vor allem auch dem Drittel schuldig, der Neuerungen gegenüber aufgeschlossen ist. Mit dieser Vorlage wird das Inverkehrbringen von GVO-Produkten für die nächste Zeit aber verunmöglicht.
Wir sind überzeugt, dass die Schweiz in diesem Bereich keine Insel sein darf, sonst verlieren wir den Anschluss an weltweite Entwicklungen. Deshalb müssen wir die Bestimmungen dieses Gesetzes europakompatibel machen; sie dürfen nicht im Widerspruch zu den Zielsetzungen der Welthandelsorganisation (WTO) stehen. Diese Vorlage will aber aus der Schweiz mit überstrengen Regelungen eine gentechfreie Insel machen.
Wir stellen grosse Ansprüche an das Verhalten der Forscherinnen und Forscher im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Wir wissen auch, dass Freiheit nur mit Verantwortung einhergehen darf. Aber wir muten den Forscherinnen und Forschern diese Haltung zu, auch wenn wir strenge Auflagen befürworten, denn wir wollen unsere Spitzenposition auf diesem Gebiet bewahren. Durch diese Vorlage wird die Stellung der ganzen pflanzenbiologischen Forschung der Schweiz aufs Empfindlichste geschwächt.
Sie sehen, zu all diesen Zielen steht die Gen-Lex-Vorlage der Kommissionsmehrheit im Widerspruch. So, wie sie jetzt durch den Ständerat von einer Anpassung des Umweltschutzgesetzes in ein spezifisches Gentechgesetz umgepackt und von der Nationalratskommission in ein Verhinderungsgesetz umgewandelt worden ist, schränkt sie die Forschung und Entwicklung durch Gebote oder Bestimmungen mit Verbotscharakter stark ein, sie verhindert sie oder verunmöglicht sie. Für den Forschungs- und Werkplatz Schweiz ist das schlecht, sehr schlecht! Die verschiedenen Kompetenzzentren an Hochschulen und Universitäten würden am Nerv getroffen, und damit würde auch die Ausbildung des Forschernachwuchses erschwert. Für uns in der FDP-Fraktion ist klar: Lieber kein Gentechnikgesetz als ein Gentechnik-Verhinderungsgesetz! Darum unterstützt die FDP-Fraktion praktisch einhellig den Nichteintretensantrag Triponez.
Aus den eigenen Reihen und vonseiten der CVP- und SVP-Fraktionen liegen noch drei Rückweisungsanträge vor. Die Begründungen der Rückweisungsanträge gehen in die gleiche Richtung: so nicht! Zurück an die Kommission, die die Suppe selber auslöffeln soll, die ihr der Ständerat vorgekocht hat und die sich die Kommissionsmehrheit dann noch selber gehörig versalzen hat! Dabei bedauern wir sehr, dass der zuständige Bundesrat selten an den Kommissionsberatungen dabei war, als zu viele Köche seinen Brei verdorben haben. Er hätte sicher die Würze etwas besser dosiert.
Für uns gibt es in dieser Situation nur zwei sinnvolle Alternativen: Nichteintreten oder Rückweisung. Ich persönlich würde dem Antrag Neirynck Priorität einräumen. Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Falls dies nicht gelingt, bitte ich Sie, allenfalls Rückweisung zu unterstützen, um die Vorlage zu verbessern.
Guisan Yves · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Suite à la motion Gen-lex, le Conseil fédéral déclare clairement dans son message, p. 2294 de la version française, chiffre 1.3 "Conception et points essentiels du projet", que le but de cette réglementation est "de fixer des conditions-cadres claires pour l'utilisation d'organismes dans la recherche et dans l'industrie". Et il enchaîne: "Ces objectifs seront servis par des prescriptions strictes mais nuancées" - je répète "nuancées" - "des procédures administratives simples et transparentes et des groupes d'experts appropriés, créés pour conseiller les autorités."
La commission a complètement perdu de vue ces objectifs pour tomber dans une véritable obsession des abus et des risques et en faire une loi de la peur où, pour reprendre les mots de Jean Villard-Gilles: "Tout ce qui n'est pas interdit est obligatoire", mais en l'occurrence ce qui est obligatoire est interdit aussi. Et comme il ne suffit pas d'interdire, on entend encore y ajouter un moratoire qui permettra de s'assurer qu'il ne se passera absolument rien, mais vraiment rien, pendant au moins cinq et si possible dix ans.
Ce genre de stratégie est incompatible avec une véritable vision politique et bloque toute adaptation de notre pays aux exigences et à l'évolution de notre temps. Les problèmes majeurs commencent déjà à l'article 1er. Le Conseil fédéral lui-même dévie de ses intentions premières en proposant un texte qui ne parle que de protection contre les atteintes nuisibles et incommodantes sans préciser leur nature. Le Conseil des Etats se rapproche de l'objet du débat en mentionnant la fraude contre les produits, mais il faut attendre la proposition de la minorité I pour voir apparaître les mots "génie génétique". C'est quand même un comble!
A l'article 6 qui traite de l'utilisation des organismes, le Conseil des Etats a rajouté une énumération de situations à celle des principes. Pour s'assurer de n'avoir rien oublié, il a encore imaginé une lettre g postulant que les principes évoqués à l'alinéa 1er ne peuvent pas non plus être violés d'une quelconque autre manière. Cette expression vague, adaptable à toute éventualité prévisible ou non, permet de bloquer définitivement tout le système. A cet ensemble déjà draconien et difficilement contournable, c'est le moins qu'on puisse dire, la majorité de la commission a encore ajouté l'exigence que la dissémination expérimentale ne puisse être entreprise que si ces essais ne peuvent se faire sans OGM et pour autant que cela contribue à la biosécurité de leur utilisation.
La notion de "biosécurité" est déjà un concept riche d'implications et ouvre la porte aux interprétations les plus diverses. Quant aux disséminations expérimentales, elles sont assorties d'une répétition de cette énumération de conditions dont le moins que l'on puisse dire est qu'elle est exhaustive puisque l'imprévu est également prévu, de sorte qu'il est pratiquement impossible de les remplir. Il n'y aura donc assurément jamais de dissémination, pas même expérimentale. J'ai de la peine à retrouver dans ces dispositions le compromis prûné clamé par Mme Fetz.
La palme revient indubitablement à l'article 27 qui traite de la responsabilité civile. En postulant la responsabilité finale du fabricant, même si l'organisme génétiquement modifié utilisé ne présente pas de défaut et que le dommage résulte d'une utilisation inadéquate, la Suisse introduit une notion nouvelle aussi étrange qu'incongrue. Pratiquement, il en résultera que pour la première fois une société pharmaceutique pourrait être responsable d'une faute de dosage ou des effets secondaires des médicaments obtenus par génie génétique, et ils sont nombreux. A défaut, il pourrait apparaître préférable de renoncer à les commercialiser en Suisse et d'utiliser d'anciens médicaments moins efficaces ou allergisants, comme les insulines non humaines par exemple, sans parler des vaccins, de la thérapie génique, etc.
Nous sommes de toute évidence confrontés à une ineptie sans pareil et au mépris de la volonté populaire de réglementer plutôt que d'interdire. La position qu'occupe notre pays en matière de recherche et de formation en biotechnologie est fondamentalement remise en question. Ce projet est absolument inacceptable sous sa forme actuelle. Le corriger au plénum, comme certains l'ont proposé, serait faire du travail de commission et paraît peu réaliste.
Le groupe radical-démocratique vous demande donc tout simplement de ne pas entrer en matière. Nous pouvons parfaitement nous passer de ce projet de loi. Nous disposons déjà d'une ordonnance sur la dissémination des OGM dans le domaine des végétaux. Reste le domaine des animaux qui n'est pas couvert, mais revêt une moindre importance, le contrôle du bétail d'élevage étant de toute évidence plus facile et plus facilement réversible. A défaut, et si vous préférez un renvoi, il y aurait lieu de retravailler ce projet afin de faciliter le développement de la recherche et des connaissances tout en se montrant toujours et encore prudent quant aux applications. Mais mettre des conditions même strictes ne signifie pas interdire et doit permettre des réalisations contrôlées.
Le groupe radical-démocratique vous prie donc de ne pas entrer en matière, à défaut de renvoyer ce projet.
Graf Maya · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe écologiste
Für die Grünen ist heute ein wichtiger Tag, denn sie setzen sich seit gut zehn Jahren auf der Seite von Umwelt, Tierschutz, Entwicklungsorganisationen, Konsumenten- und Konsumentinnenorganisationen und je länger, je mehr auch von Bauernverbänden für eine GVO-freie Schweizer Landwirtschaft und für GVO-freie Lebensmittel ein. Sie kämpfen dafür, dass der Umgang mit GVO nach strengen gesetzlichen Richtlinien geregelt wird.
Heute liegt nun nach jahrelanger Arbeit ein Gesetzentwurf vor, den die Grünen als Kompromiss mittragen können, wenn er nicht geschwächt wird. Für uns ist es ein Kompromiss, da wir ja seinerzeit für die Genschutz-Initiative gekämpft haben.
Wir unterstützen also im vorliegenden Gesetz insbesondere die klaren und strengen Bestimmungen zum Schutz von Umwelt, Menschen und Tieren und zur GVO-freien Produktion in Artikel 6. Wir setzen uns für griffige Deklarationsbestimmungen und für eine langjährige Gefährdungshaftung ein. Was uns zu wenig weit geht, ist das nur auf fünf Jahre befristete Moratorium. Wir fordern hier ein echtes Moratorium, das während zehn Jahren für alle Freisetzungen gilt, damit diese Zeit genutzt werden kann, um Forschungsalternativen in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu fördern.
Die grüne Fraktion tritt also auf das Geschäft ein und lehnt alle Nichteintretens- und Rückweisungsanträge entschieden ab. Wir müssen und können heute über diese Vorlage entscheiden. Mehrheits- und Minderheitsanträge liegen vor, wie es sich in einer Demokratie gehört. Andererseits gibt uns die Bundesverfassung einen klaren Auftrag, dem sowohl der Ständerat als auch die WBK gefolgt sind - ich muss Artikel 120 der Bundesverfassung nicht nochmals zitieren, Frau Müller-Hemmi hat dies bereits getan. Wir haben also genau diesen Auftrag umgesetzt.
Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, dieses Gesetz nun wieder an die Kommission zurückzuweisen, denn auch dort waren die Meinungen gemacht, und sie werden hoffentlich auch stabil bleiben. Wir sehen also nur einen Grund für die vorliegenden Anträge: dass die Agroindustrie, die Pharmabranche und die FDP als deren Interessenvertretung und leider weitere dafür eingespannte bürgerliche Gegner lieber gar kein Gesetz wollen. Oder dann wollen sie das Gesetz in sein Gegenteil verkehren und ein Forschungsförderungsgesetz daraus machen.
Ich bin ein bisschen erschrocken darüber, dass Herr Neirynck die Forschung und die Gesellschaft auseinander dividieren will: Die einen sollen einen Forschungsfreipass haben, und die Gesellschaft soll die Politik machen, mit der Landwirtschaft usw. Das geht doch nicht! Was ist das für ein Verständnis? Die Forschung ist genauso ein Teil der Gesellschaft wie alles andere auch. Auch die Forschung hat sich an politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu halten, und diese müssen nun festgelegt werden.
Ich möchte Sie auch noch auf Folgendes aufmerksam machen, wenn Sie dem Nichteintretensantrag zustimmen oder eine Rückweisung beschliessen möchten: Keine gesetzliche Grundlage hiesse nämlich weiterhin Unsicherheit und Kampf um jedes Forschungs- und Freisetzungsprojekt in diesem Land. Ich frage mich, ob das die Forscher in diesem Lande wirklich wollen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir als Parlament die klare Aufgabe haben, ein Schutzgesetz und kein Forschungsgesetz zur Förderung irgendeiner Technologie zu verfassen. Sie würden mit Ihrem Nichteintretensentscheid auch alle Konsumentinnen und Konsumenten desavouieren, die in den letzten Jahren in allen Umfragen immer wieder - mit deutlich über 70 Prozent - gesagt haben: Wir wollen eine gentechfreie Landwirtschaft, und wir wollen gentechfreie Produkte; wir wollen keinen Gentechfood auf unseren Tellern. Sie haben auch gefordert, dass strenge gesetzliche Regelungen vorliegen.
Als Nächstes möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie und die bürgerliche Mehrheit mit der Gen-Lex-Motion auch ein Versprechen abgegeben haben. Die Motion wurde damals, 1996, auf Antrag von Herrn Randegger durch die WBK eingereicht, um der Genschutz-Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Was ist passiert? Der gleiche Herr Randegger ist nun da und will sein vor sechs Jahren gefordertes Gesetz bekämpfen, ja sogar bodigen. Die Strategie ist klar: Schon damals wollte die Gentechlobby nämlich keine Regelungen, und sie will sie auch heute nicht. Lassen wir uns also nicht vor diesen Karren spannen, vertreten wir die gesamtgesellschaftlichen Interessen. Diese sind nun mal, ob es der Gentechindustrie passt oder nicht, für einmal auf unserer Seite.
Treten wir auf dieses Gentechnikgesetz ein, und sorgen wir endlich für klare Spielregeln zum Schutze der Menschen, der Umwelt und unserer ökologischen Landwirtschaft - und nicht zum Schutze der kommerziellen Interessen der Chemie.
Imhof Rudolf · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe démocrate-chrétien
Sie haben jetzt mehrmals das Wort "GVO-freie Schweiz" gebraucht. Haben Sie auch schon erlebt, dass es Sommer gibt, in denen jedes Auto gleich aussieht, weil sich in der ganzen Schweiz Sahara-Sand breit macht? Wie wollen Sie also beispielsweise einen Pollenflug vermeiden, damit die Schweiz tatsächlich GVO-frei bleibt?
Graf Maya · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe écologiste
Danke, Herr Kollega, genau um dieses Problem geht es ja in dieser Gesetzesvorlage. Wir sprechen davon, dass wir möchten, dass unsere Schweizer Landwirtschaft GVO-frei produzieren kann und eben nicht die ganze Produktion eingeschränkt wird, wenn jemand, nur ein einzelner Bauer, wegen dieses Pollenflugs eben GVO-verseucht wurde.
Cuche Fernand · Conseil national · Neuchâtel · Groupe écologiste
C'est sous la poussée des firmes agrochimiques et pharmaceutiques que dans les années nonante, on a bricolé des ordonnances et modifié quelques lois pour pouvoir importer maïs et soja génétiquement modifiés.
On s'est aperçu, au moyen d'une approche scientifique, économique et agronomique par rapport aux OGM, qu'il s'agissait aussi d'un grand bricolage scientifique et que quasi aucun progrès intéressant n'a été réalisé depuis le début des années nonante. Il est donc important aujourd'hui de légiférer non seulement sur des aspects scientifiques et agronomiques, mais aussi en matière de responsabilité. Les agriculteurs ne sont pas encore sortis de la crise de l'ESB. Je vous rappelle qu'une plainte a été déposée contre la Confédération parce que nous avons estimé qu'elle n'avait pas assumé ses responsabilités. Les agriculteurs ont fait immédiatement le lien avec cette nouvelle technologie des OGM qui est proposée. Alors, ne serait-ce que sur le plan de la responsabilité, nous devons légiférer.
J'aimerais faire quelques remarques concernant les propositions de non-entrée en matière. Monsieur Triponez, c'est vrai que le peuple suisse a dit non à l'initiative populaire fédérale pour la protection génétique le 8 juin 1998, mais celle-ci avait, je dirai, le défaut de mélanger à la fois les applications médicales et les applications agronomiques. Aujourd'hui, nous sommes essentiellement en phase d'applications agronomiques - et là, je donne un complément de réponse à l'intervention de Mme Polla: non seulement les sondages révèlent que plus de 70 pour cent de la population ne veut pas consommer d'aliments contenant des OGM, mais en plus, des partenaires que je connais relativement bien, comme Coop et Migros, ont retiré de leurs magasins des aliments pouvant contenir des OGM. Ce signe du marché est donc extrêmement important.
M. Triponez dit aussi qu'il serait fort regrettable que nos chercheurs ne puissent plus être à la pointe du progrès. J'aimerais ne citer qu'un seul exemple en ce qui concerne le progrès et les technologies génétiques. Quand on met "au point" un colza génétiquement modifié pour résister à un herbicide et qu'en l'espace de deux ans, ce colza génétiquement modifié transmet son gène de résistance à des plantes de la même famille et que ces plantes deviennent à leur tour résistantes, je suis heureux qu'aucun nom de scientifiques suisses réputés ne soit articulé et qu'on ne considère pas ça comme un progrès vraiment extraordinaire! C'est une complication agronomique pour les agriculteurs; c'est une complication économique pour les agriculteurs. Il n'y a pas aujourd'hui d'intérêt à utiliser des organismes génétiquement modifiés.
En ce qui concerne la proposition de renvoi Neirynck, M. Neirynck nous dit que ce que la nature fait est tout simplement remplacé par la main de l'homme. On se trouverait tout d'un coup en face de collègues chercheurs scientifiques et professeurs totalement désintéressés par les enjeux économiques et politiques! Permettez, Monsieur Neirynck, que je m'interroge et que je dise que la recherche est rarement objective, qu'elle est forcément soumise à des pressions politiques et économiques. Et lorsque les scientifiques, par exemple, décident avec les firmes d'investir 500 millions de dollars pour mettre au point une hormone laitière dont on n'a absolument pas besoin, je pense qu'il est sain, qu'il est inévitable de s'interroger politiquement sur l'orientation de la recherche et de définir des objectifs fondamentaux.
Je conclurai sur un aspect extrêmement important du débat. Il faut savoir - et c'est notamment lié à la question posée tout à l'heure sur ce sable qui nous vient du désert - que si on décide d'autoriser l'utilisation d'organismes génétiquement modifiés, celle-ci a un caractère irréversible, je dirai même totalitaire, ce qui veut dire que tous les efforts qui ont été faits aujourd'hui dans le domaine de la politique agricole pour aller dans le sens des labels, pour aller à la rencontre et des attentes du consommateur, tous ces efforts peuvent être anéantis par un système de contamination contre lequel nous ne pourrons rien faire. Et ça, c'est un enjeu de société, c'est un débat de société. Je trouverais grave qu'aujourd'hui notre Conseil ne veuille pas entrer en matière de façon à débattre du danger fondamental d'une contamination par les OGM, et qu'on entre dans une société qui autorise les OGM sans avoir eu un débat de fond.
En conclusion, je vous invite à rejeter les propositions de non-entrée en matière et de renvoi.
Beck Serge · Conseil national · Vaud · Groupe libéral
Mon cher collègue, ne pensez-vous pas que, justement pour éviter l'apocalypse que vous nous décrivez, il y aurait lieu de soutenir la proposition de renvoi Neirynck et de mettre en vigueur deux lois différentes? Car c'est par la recherche que nous devrons maîtriser ce qui viendra de toute manière de l'étranger.
Cuche Fernand · Conseil national · Neuchâtel · Groupe écologiste
J'aimerais dire ici qu'au niveau de l'Union européenne, la résistance est forte. L'Europe occidentale et l'Europe centrale constituent quand même une surface relativement importante à l'intérieur de laquelle on pourrait s'interdire, dans les années qui viennent, l'utilisation commerciale d'OGM.
Je n'ai pas prédit l'apocalypse; ce que j'aimerais, c'est qu'on prenne conscience de la gravité de la discussion que nous avons aujourd'hui, compte tenu du caractère irréversible de l'utilisation des OGM. Si la proposition de renvoi Neirynck - on doit ici se limiter, on ne peut pas toujours développer tout ce qu'on a envie de dire - consistait à dire: "Nous voulons absolument mettre en place toutes les précautions nécessaires au niveau de la recherche et séparer ça des utilisations commerciales parce que nous avons, en tant que scientifiques, un doute profond sur l'utilité des OGM", à ce moment-là on pourrait peut-être la soutenir. Mais je n'ai pas entendu ça de la part de M. Neirynck, je l'ai plutôt senti au service d'un certain nombre de lobbies scientifiques, voire économiques.
Frey Claude · Conseil national · Neuchâtel · Groupe radical-libéral
Monsieur Cuche, vous avez dit que les OGM n'avaient aucune utilité et que, par conséquent, il n'était pas même nécessaire de songer à les développer. Est-ce vous pourriez rappeler à chacun la position de la FAO sur les OGM?
Cuche Fernand · Conseil national · Neuchâtel · Groupe écologiste
Grâce au débat démocratique que nous avons eu en Europe, nous avons pu décortiquer le phénomène des OGM et dire qu'ils n'avaient aucun intérêt, ni sur le plan agronomique ni sur le plan économique, pour les agriculteurs. Alors, les firmes ont essayé de "passer par une autre porte", c'est-à-dire apporter enfin la nourriture aux populations qui souffrent et meurent de malnutrition.
J'aimerais rappeler ici très brièvement quelques données fondamentales pour réussir un développement agricole et assurer quantitativement et qualitativement l'alimentation du peuple. Il faut tout d'abord l'accès à la terre, à l'eau et à la formation.
Pour le moment, les OGM ne participent pas de ces conditions fondamentales, qui sont celles qui permettent de répondre au problème de la malnutrition et de la faim qui sévit dans le monde. - Monsieur le Vice-président, je suis assailli par M. Frey, je ne sais pas ce que je dois faire!
Frey Claude · Conseil national · Neuchâtel · Groupe radical-libéral
J'aimerais simplement que vous répondiez à la question. Pourriez-vous rappeler la position de la FAO en la matière?
Cuche Fernand · Conseil national · Neuchâtel · Groupe écologiste
La FAO pense que les OGM peuvent servir à résoudre le gros problème de la nutrition dans le monde. Je ne suis pas d'accord avec cette position pour les raisons que j'ai évoquées tout à l'heure! Je ne suis pas d'accord!
Neirynck Jacques · Conseil national · Vaud · Groupe démocrate-chrétien
Monsieur Cuche, vous avez dit que j'aurais peut-être comme intention de défendre une recherche responsable. La déclaration des scientifiques va bien dans ce sens-là. Ils désirent une loi qui s'applique à eux seuls et qui puisse être discutée séparément. En effet, il n'est pas possible de restreindre leurs activités par une loi qui prévoie des restrictions également pour l'agriculture et la consommation, loi avec laquelle je suis entièrement d'accord.
Donc nous pouvons peut-être adopter ma proposition de renvoi. Je suis heureux de voir que le groupe écologiste va me soutenir.
Kunz Josef · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP-Fraktion wird grossmehrheitlich auf die Vorlage eintreten und die Rückweisungs- und Nichteintretensanträge ablehnen.
Bio- und Gentechnologie haben in jüngster Zeit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Aber auch Meldungen über gentherapeutische Forschungsarbeiten am Menschen oder über gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere erhitzen immer wieder die Gemüter. Vieles weist darauf hin, dass Bio- und Gentechnologie in Zukunft noch wichtiger werden dürften, sei es in der Medizin - bei der Ursachensuche oder bei der Behandlung von schweren Krankheiten - oder sei es in der Forschung und Herstellung von neuartigen Medikamenten. Die Bio- und die Gentechnologie bieten eine Fülle von Chancen und Möglichkeiten in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen. Es stellt sich aber die Frage nach den Grenzen dieser Technologien und allfälligen neuartigen Risiken.
Sowohl über die Einschätzung der Chancen als auch über die Einschätzung der Risiken gehen die Meinungen auseinander. Aus dieser Ungewissheit heraus lässt sich jedoch keine ethische oder gesellschaftliche Verpflichtung ableiten, auf die Nutzung von Bio- und Gentechnologie zu verzichten oder die Forschung gar einzustellen. Vielmehr müssen alle möglichen Massnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung jeglicher Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ergriffen werden. Vor- und Nachteile jeder gentechnischen Anwendung müssen gegeneinander abgewogen werden; ein allfälliges Risiko muss verantwortet werden können. Wir müssen nicht nur die Anwendung, sondern auch den Verzicht auf die Bio- und die Gentechnologie verantworten können. Als verantwortungsvolle Staatsbürgerinnen und -bürger haben wir heute die Chance, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Gentechnologie in die richtigen Bahnen lenkt und auch die Anliegen der Forschung berücksichtigt.
Ganz wesentlich scheint mir Folgendes zu sein: Die Gentechnologie ist neu; ihre Auswirkungen sind schwer definierbar. Sie ist weder gut noch schlecht - dies gilt es auch aus ethischer Sicht festzuhalten. Probleme können höchstens in der Handhabung der Technologie durch uns Menschen entstehen - setzen wir die höchst interessante Technologie verantwortungsvoll ein!
Respektieren wir ethische Verantwortungen, oder dominieren allzu sehr wirtschaftliche Erfordernisse? Wie steht es mit den Chancen und Möglichkeiten von Bio- und Gentechnologie aus der Sicht der Landwirtschaft? Im Vordergrund steht dabei eindeutig der Pflanzenbau. Mit dem Einsatz von Bio- und Gentechnologie im Pflanzenbau können grosse Chancen verbunden sein. Ich denke vor allem an Pflanzen, denen Krankheiten und Schädlinge nichts mehr anhaben können, die weniger Dünger und Pestizide brauchen und bessere Qualitätseigenschaften aufweisen.
Eingriffe in die Natur und in die Schöpfung dürfen aber nicht um jeden Preis vorgenommen werden, und schon gar nicht dürfen wirtschaftliche Erwägungen ausschlaggebend sein. Die Anwendung der Gentechnologie im Pflanzenbereich darf deshalb die natürliche Vielfalt, die Biodiversität, nicht schmälern. Es versteht sich deshalb von selbst, dass Eingriffe in die Pflanzenwelt nur mit allergrösster Zurückhaltung vorgenommen werden dürfen. Bio- und Gentechnologie dürfen die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährden, sondern müssen eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Vor allem wollen wir dem Konsumenten keine GVO-Lebensmittel aufzwingen. Auch nach dieser Gesetzesrevision muss allen Verantwortlichen der Gentechnologie klar sein, dass dieser Technologie Grenzen gesetzt sind. Gerade in der Landwirtschaft wollen wir keine in ihrer Art veränderte Tiere.
Was wir aber wollen, ist keine Benachteiligung im internationalen Wettbewerb, sei es in Produktion, Haltung oder Deklaration. Gerade im Pflanzenbau kann die Gentechnik im Hinblick auf die Ökologisierung in Zukunft eine vernünftige Alternative zur immer wieder angeprangerten Chemie sein. Wir wollen aber auch nicht das Opfer von Missbräuchen dieser Technologie werden. Die Genschutz-Initiative wurde im Jahre 1998 mit grosser Mehrheit abgelehnt. Somit sagt das Schweizervolk Ja zur Gentechnologie, mit dem Auftrag an den Bundesrat und das Parlament, die Gesetze dieser Technologie anzupassen. Diesen Auftrag haben wir jetzt zu erfüllen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und alle Nichteintretens- und Rückweisungsanträge abzulehnen. Die SVP-Fraktion wird im Wesentlichen die Minderheitsanträge unterstützen, ebenso den Einzelantrag Riklin zu Artikel 6. Ich bitte die CVP-Fraktion, dasselbe zu tun, damit die nötigen Korrekturen zugunsten der Forschung gemacht werden können.
Wandfluh Hansruedi · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir haben in der SVP-Fraktion die Redezeit aufgeteilt. Herr Kunz ist vorwiegend auf die Landwirtschaft eingegangen; ich gehe mehrheitlich auf den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz ein, ohne die Landwirtschaft aus den Augen zu verlieren.
Aus der Gen-Lex-Motion hat die Mehrheit der WBK ein Gentechnik-Verhinderungsgesetz gemacht und die Gentechnik zusätzlich mit einem Moratorium belastet. Was mit der Genschutz-Initiative nicht erreicht werden konnte, soll jetzt mit diesem Gesetz erreicht werden. Von der vom Bundesrat seinerzeit formulierten Zielsetzung, Verbote durch strenge Kontrollen zu ersetzen, ist nicht mehr viel zu erkennen. Dies ist schon daran zu sehen, dass sich die Mehrheit der WBK weigerte, in den Zweckartikel einzufügen, dass die Gentechnik zum Nutzen der Menschheit eingesetzt werden soll, sofern weder Mensch, Tier noch Umwelt gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Viele Leute wollen nicht wahrhaben, dass wir heute schon mit vielen gentechnisch veränderten Produkten leben. Viele der Kulturpflanzen sind durch Kreuzung gentechnisch derart verändert worden, dass sie der Menschheit dienen und der Menschheit einen grösseren Nutzen bringen. Vergleichen Sie beispielsweise wilde Brombeeren mit Zuchtbeeren, vergleichen Sie Walderdbeeren mit Kulturbeeren, vergleichen Sie die vielen neuen in Verkehr gebrachten Früchte, von denen wir nicht einmal wissen, wie sie heissen: Überall wurde die Genstruktur verändert, bei uns in der Schweiz zugegebenermassen in langwierigen Kreuzungsprozessen und nicht in Labors.
Doch wenn wir ins Ausland schauen, sind dort effektiv viele gentechnisch in Labors veränderte Produkte in Gebrauch, und viele davon werden auch in die Schweiz exportiert. Die weltweit mit GVO-Produkten bepflanzte Fläche entspricht in etwa der Fläche von Spanien und ist damit rund 150-mal grösser als die Fläche des Kulturlandes der Schweiz. Zu juristisch relevanten Schädigungen ist es bisher nicht gekommen. Weshalb also sollen wir unseren Konsumentinnen und Konsumenten eine echte Wahlfreiheit verweigern? Weshalb sollen wir unsere Landwirte mit Auflagen belasten, welche ihre Konkurrenzfähigkeit vermindern? Weshalb sollen wir mit einer Verwilderung des Haftpflichtsystems unseren Forschungs- und Wirtschaftsstandort gefährden?
Es darf doch nicht sein, dass ein bewilligtes und fehlerfreies Produkt zur Haftpflicht der bewilligungs- und meldepflichtigen Person führt, nur weil es falsch angewendet wurde. Für Medikamente und Impfstoffe beispielsweise ergäbe dies eine unmögliche Situation.
Bei der Landwirtschaft ist es anders. Hier müsste effektiv dafür gesorgt werden, dass die Landwirte, deren Felder durch GVO-Produkte verunreinigt wurden und die dadurch im weiteren Verarbeitungsprozess einen Schaden verursachen, nicht zusätzlich mit einer Haftpflicht bestraft werden. Mit einer gescheiten Formulierung muss hier noch eine hieb- und stichfeste Lösung gefunden werden.
Ein Wort zum Moratorium: Es ist sowohl von den Befürwortern wie von den Gegnern unbestritten, dass es ein Moratorium gar nicht braucht, weil Bewilligungsverfahren für die Freisetzung länger als fünf Jahre dauern. Ein Moratorium sendet aber mit Bezug auf den Forschungsplatz und den Wirtschaftsstandort Schweiz ganz klar ein falsches Signal aus. Ich frage Sie: Welcher Unternehmer erforscht und finanziert Produkte und Projekte in einem bestimmten Land, wenn er weiss, dass er sie in diesem Land nie anwenden kann? Die Kreise, die das Moratorium ins Spiel gebracht haben, wollen keine fünfjährige Denkpause, sondern ihr Ziel ist ganz klar ein Verbot auf ewige Zeiten.
Wir brauchen in der Schweiz eine zukunftsgerichtete Forschung, wir brauchen sie nicht nur für die Pharmaindustrie, sondern auch für die Landwirtschaft. Deshalb verzichtet die SVP-Fraktion mehrheitlich auf die Unterstützung des Moratoriums, um hier nicht falsche Signale auszusenden. Andererseits bitte ich Sie im Namen einer Minderheit der SVP-Fraktion, die Nichteintretens- und die Rückweisungsanträge zu unterstützen. Die Begründungen sind von den Antragstellern geliefert worden; ich habe dazu keine Ergänzungen.
Aeschbacher Ruedi · Conseil national · Zurich · Groupe évangélique et indépendant
Die Volksabstimmung über die Genschutz-Initiative vor vier Jahren ist nicht vergessen, wie Herr Triponez vielleicht befürchtet; weder das Resultat noch die Begleitumstände sind vergessen gegangen. Erinnern wir uns an die Begleitumstände: Da war doch dieser riesige, viele Millionen verschlingende Aufwand der Gegner, vor allem aus dem Lager der Pharmaindustrie, die die Initiative bekämpften. Dann sind als Begleitumstand aber auch die Versprechungen der damaligen Gegner der Volksinitiative haften geblieben, die damals sagten, man werde nach Ablehnung der Volksinitiative die Missbräuche der Genforschung und der Gentechnik mit einer griffigen Gen-Lex in Schranken halten können und damit die notwendige Sicherheit gewährleisten. Die Volksabstimmung ist vorbei; es sind vier Jahre vergangen, und nun liegt in der Fassung der Mehrheit eine einigermassen griffige Missbrauchsgesetzgebung vor, die im einen oder anderen Punkt zwar noch verbessert werden kann, aber die erwähnten seinerzeitigen Versprechen in etwa einzulösen vermag.
Wie steht es nun mit der Einlösung dieser Versprechungen heute? Sollen diese Versprechungen plötzlich nicht mehr gelten? Wird der Kommissionsmehrheit, die auf dieses Geschäft eintreten möchte, die Gefolgschaft verweigert? Wir von der evangelischen und unabhängigen Fraktion sagen zum Eintreten Ja. Wir wollen die seinerzeitigen Erwartungen und Versprechungen eingelöst sehen und sind geschlossen für Eintreten auf die Vorlage. Diese stellt eine sinnvolle und verantwortliche Missbrauchsgesetzgebung dar und ist bei weitem nicht das jetzt mehrfach beschworene Verhinderungsgesetz.
Diejenigen, die im Antrag der Kommission ein Verhinderungsgesetz wähnen, sprechen in ihrer Begründung und in ihren Ausführungen vom Forschungsplatz Schweiz, von der Konkurrenzfähigkeit unserer Agro- und Pharmaindustrie, sie sprechen aber nicht von den Unsicherheiten und Risiken, die diese Technik mit sich bringt. Sie sprechen nicht von den ethischen Grenzen der Forschung und auch nicht von der Wirtschaftsethik, die damit verbunden werden müsste. Sie sprechen auch nicht von der Würde des Menschen und der Würde der Kreatur. Sie vergessen, die Anliegen und Wünsche der Konsumentinnen und Konsumenten hier auch vorzutragen.
Zu diesen Anliegen und Wünschen möchte ich noch eine Klammer öffnen: Eine grosse Mehrheit unserer Bevölkerung möchte keine genveränderten Lebensmittel auf dem Tisch haben; das steht klar fest. Aber wie sollen und wie können Konsumentinnen und Konsumenten überhaupt wählen, was sie einkaufen und was sie essen sollen, wenn Sie nicht bereit sind, die Freisetzungsversuche so einzuschränken, dass die anderen Saaten der Nachbarfelder nicht durch Pollenflug verunreinigt werden? Es ist schlicht nicht möglich und fair, davon zu sprechen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Wahlfreiheit hätten. Die Wahlfreiheit ist nicht gegeben, wenn nicht durch entsprechende Freisetzungsversuche gewährleistet werden kann, dass das normale Saatgut und die normale Saat nicht verunreinigt werden. Auch die Forschung muss Verantwortung und Grenzen anerkennen. Ebenso wenig können ökonomische Argumente die Bedürfnisse der Forschung bestimmen.
Wir sagen Ja zu einer verantwortungsvollen Forschung. Aber dort, wo Risiken ausgeschlossen werden müssen, müssen auch entsprechende Auflagen gemacht werden. Es reicht nicht, sich mit ein paar Deklamationen für diese verantwortlichen Auflagen zu engagieren. Es braucht ein Gesetz, es braucht eine gesetzliche Regelung, die auch tatsächlich standhält. Deshalb sind aus unserer Sicht die Haftungsfrage und die Frage der Strafbestimmungen von recht grosser Relevanz. Sie sehen gerade daran, dass die Haftungsfrage echt gestellt wird, wie hoch die Risiken sind. Hohe Prämien sind in aller Regel ganz klar ein Indikator dafür, dass die Risiken gross sind. Die Risiken in diesem Bereich sind fast nicht abschätzbar und auch nicht ohne weitere und grosse Anstrengungen kontrollierbar. Entsprechend muss die Haftung auch ausgestaltet sein.
Wir treten mit Überzeugung für das Eintreten auf die Vorlage ein.
Dies ist eine Situation, bei der jetzt einmal ethische Verantwortung wahrgenommen werden kann, bei der der Schutzauftrag, den wir haben und den wir vor vier Jahren versprochen haben, erfüllt werden kann. Das Geschäft ist behandlungsreif; eine Rückweisung würde nichts bringen: Die Positionen sind bezogen, und ein weiteres Ausdiskutieren in der Kommission würde wohl auch zu nichts führen.
Wir werden in der Detailberatung zu den einzelnen Schwerpunkten dieser polarisierten Vorlage Stellung nehmen, bitten Sie aber, alle Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge abzulehnen und jetzt den Weg frei zu machen, um endlich die versprochenen Leitplanken für eine verantwortungsvolle Gentechnik zu setzen, aber auch für klare Verhältnisse für unsere Forschung zu sorgen.
Simoneschi Chiara · Conseil national · Tessin · Groupe démocrate-chrétien
Je vais répondre en tant que rapporteure à quelques considérations. Le leitmotiv qu'on a entendu ici pour dire qu'il ne faut pas entrer en matière et qu'il faut renvoyer le projet à la commission, c'est que cette loi empêche la recherche scientifique. C'est un argument qui ne correspond pas du tout à la vérité si on prend le temps de lire cette loi. Si on ne la lit pas, on ne trouve évidemment pas.
La loi accorde une grande importance à la science et à la recherche scientifique: à l'article 6 qui concerne la procédure d'autorisation; aux articles 22bis et 23 qui concernent la recherche; à l'article 1er "But", surtout la proposition de la minorité I (Egerszegi), à l'alinéa 2 lettre g par exemple. La loi sur le génie génétique - à savoir le présent projet qui regroupe toutes les prescriptions sur le génie génétique dans le domaine non humain - intègre la procédure d'autorisation "step by step" reconnue internationalement, déjà intégrée dans les ordonnances relatives à la loi sur la protection de l'environnement. Selon cette procédure, on effectue d'abord des essais en milieu confiné - c'est de la recherche -, ensuite viennent les disséminations expérimentales - c'est encore de la recherche -, enfin on passe à la mise en circulation des OGM, donc à leur commercialisation.
A la base de toutes ces prescriptions, il y a le principe de précaution également inscrit dans la loi, mais surtout il y a les principes constitutionnels qu'on doit observer. Et là, certains continuent de dire: "On empêche, on empêche, c'est trop strict!" Mais il faut lire la constitution que le peuple suisse a voulu, en particulier l'article 120:
Alinéa 1er: "L'être humain et son environnement doivent être protégés contre les abus en matière de génie génétique."
Alinéa 2: doit faire une loi qui "respecte l'intégrité des organismes vivants" - donc la dignité de la créature - "et la sécurité de l'être humain, de l'animal et de l'environnement et protège la diversité génétique des espèces animales et végétales".
On ne peut pas oublier que c'est écrit dans la constitution, et que c'est le peuple suisse qui a voté ces principes. Donc, tout le système d'autorisation doit respecter ces principes, et la recherche y est soumise elle aussi.
Le principe de précaution, pourquoi? Le respect de ce principe, pourquoi? Parce que surtout lors de la dissémination expérimentale et lors de la mise en circulation, donc quand on sort des laboratoires, il y a des risques. Il y a des risques qui ne sont pas encore connus, des risques qui sont encore trop peu connus, surtout par rapport aux interactions entre les plantes génétiquement modifiées et l'environnement, c'est-à-dire les autres plantes, les animaux, les microorganismes, etc. Vous voyez donc qu'on connaît encore trop peu ce domaine.
On a déjà beaucoup cité les scientifiques de l'Académie suisse des sciences naturelles. J'aimerais mentionner qu'à propos des risques et de la recherche sur les risques, ils demandent qu'un programme national de recherche soit consacré à l'étude des risques possibles, surtout dans le domaine des plantes génétiquement modifiées. Ils voudraient qu'un tel programme de recherche soit mis sur pied afin d'établir, par analogie avec la procédure d'autorisation des médicaments, une procédure systématique basée sur des données scientifiques et pouvant servir au développement de plantes génétiquement modifiées.
Il y a donc des risques, on admet qu'il y a des risques, mais on les connaît encore très mal. C'est pourquoi lors de la procédure d'autorisation, qui se fait "step by step", on doit tenir compte des principes qu'on a inscrits dans la constitution et du principe de précaution. C'est la raison des différentes autorisations pour les différents pas.
Le projet Gen-lex présenté ici tient compte de tous ces principes et des ordonnances en vigueur; la majorité vous présente en outre un système nouveau. Nous avons la possibilité de discuter la proposition de la majorité et celle de la minorité; et il y a des propositions individuelles, comme la proposition Riklin, qui cherchent à atténuer la rigueur de certaines dispositions. Nous avons ici la possibilité de décider tous ensemble de ce que peut faire la recherche en milieu confiné, dans le champ de la dissémination expérimentale, et après lors de la mise en circulation. Vous voyez, il n'est absolument pas nécessaire de supprimer la mention de la recherche dans cette loi. Donc, nous avons on a toutes ces possibilités, utilisons-les, entrons en matière et discutons.
Je voudrais répondre brièvement à deux ou trois personnes qui ont dit des choses pas très exactes.
Monsieur Triponez, je vous prie de relire la constitution, mais aussi de relire la motion Gen-lex parce qu'on parle de la "Würde der Kreatur, Schutz der Artenvielfalt, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen". On parle de "Leben und Gesundheit des Menschen sind vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen gentechnisch veränderter Tiere .... zu schützen". Wir haben diese Begriffe übernommen, wie das die Motion vorgeschrieben hat.
Madame Polla, la nouvelle constitution a été acceptée par le peuple suisse, et on a donc fait une loi qui se base sur des principes constitutionnels.
Monsieur Neirynck, je vous ai déjà dit qu'on n'a pas besoin de séparer la recherche sur les OGM de leur mise en circulation. Ce n'est pas aussi simple que vous le dites de faire une loi pour les personnes qui ont un comportement irrationnel, pour les gens qui ont peur, donc une loi très stricte pour la mise en circulation, et de faire une loi plus permissive pour les chercheurs, qui ont une attitude très rationnelle. D'ailleurs, je remarque que vous avez dit que les chercheurs ont peur du moratoire, même si ce moratoire ne les touche pas, et ça, c'est très irrationnel. Le moratoire, tel qu'il est proposé par la majorité, ne touche pas du tout les chercheurs. C'est un moratoire seulement pour l'agriculture, donc pour les semences.
Monsieur Frey, vous avez le droit d'être d'accord ou non avec la commission, mais vous n'avez pas le droit de la critiquer. La commission a travaillé très sérieusement. Au nom de mes collègues, je vous dis que ce n'est pas juste de critiquer la commission.
Monsieur Wandfluh, vous proposez de renvoyer le projet à une commission spéciale: je ne comprends pas ce qu'est une commission spéciale. On a déjà des commissions qui s'occupent de la question. En ce qui concerne vos autres observations, Monsieur Wandfluh, la loi, telle qu'elle se présente, avec les articles 6bis et 13bis proposés par la majorité, donne le libre choix au consommateur, et c'est ce que vous voulez. Or, le libre choix n'est possible que si l'on sait exactement ce qu'on achète. Si le consommateur veut acheter des aliments dépourvus d'OGM, il doit avoir la possibilité de faire ce choix. Ce choix, on peut le faire si on a une traçabilité des produits depuis le paysan jusqu'à la Migros. Les représentants de la Migros ont été entendus en commission. Ils ont dit être très intéressés par cette possibilité parce que la population suisse veut pouvoir manger des aliments dépourvus d'OGM.
Studer Heiner · Conseil national · Argovie · Groupe évangélique et indépendant
Ich will nur kurz auf einige Punkte eingehen. Es ist hier kritisiert worden, die ständerätliche Fassung sei problematisch. Wir haben im Beisein von Bundesrat Leuenberger intensiv darüber gesprochen, ob die ständerätliche Fassung Grundlage sein soll. Die einen fanden, das sei die bessere Lösung, als die Vorlage in die einzelnen Gesetze aufzuteilen, andere hatten Mühe damit. Aber Eintreten war schliesslich völlig unbestritten. Man war sich einig, auf dieser Basis weiterzufahren. Das ist doch ein gutes Zeichen, dass alle in der Kommission - von links bis rechts - der Überzeugung waren, dass wir in diesem Bereich eine Gesetzgebung brauchen und wir sie jetzt gestalten wollen. Damit ist ein Nichteintreten nicht konsequent, und eine Rückweisung löst die Probleme auch nicht.
Es wurde dann im Zusammenhang mit Bundesrat Leuenberger noch erwähnt, er hätte eben in der Kommission ab und zu gefehlt. Meinen Sie, dass es sonst in der Kommission anders herausgekommen wäre? Wir haben ihn ernsthaft angehört, haben den Bundesrat schon in der Botschaft und in den Beratungen vernommen, aber schliesslich macht ja dann die Kommission die Anträge. Ich bin überzeugt, dass hier die Situation die gleiche gewesen wäre. Wir haben den gemeinsamen Austausch in den zentralen Fragen, vor allem in der Anfangsphase, durchaus gehabt.
Ein Punkt ist noch der, dass uns vorgeworfen wurde, wir würden eine noch nicht verhandlungsreife Vorlage unterbreiten. Wir haben beschlossen, eine zweite Lesung durchzuführen. Der Nachteil war, dass nicht präzisiert wurde, was eine zweite Lesung heisst, denn sie ist in unseren Ratsbestimmungen gar nicht vorgesehen. Dann kam eben in der Schlussphase Anfang Juli die heisse Frage, ob man neue materielle Anträge zulassen wolle oder nicht. Der erste Entscheid in der Kommission am Vormittag war, keine Anträge mehr zuzulassen. Wir haben dann unter der Leitung unseres Kommissionspräsidenten Widmer und im Einvernehmen mit der Kommission über den Mittag mit dem Experten Professor Schweizer eine Lösung gefunden, die dann am Nachmittag akzeptiert wurde: Man liess neue Anträge zu, dies brauchte aber einen genehmigten Rückkommensantrag. Wir haben also die Vorlage an jener zweitägigen Sitzung abgeschlossen. Das ist mir als Kommissionssprecher wichtig: Wir unterbreiten hier eine abgeschlossene Vorlage.
Dass man natürlich in den heiklen Fragen, wenn zwei grundsätzlich gegensätzliche Positionen da sind, nicht mehr zu einem Kompromiss kommen kann - das wäre nicht möglich gewesen -, ist verständlich. Aber es zeichnete sich z. B. ab, dass in Artikel 6, wenn Sie Eintreten beschliessen, ein solches Einvernehmen möglich ist. Das ist Grund genug einzutreten.
Es hat mich auch etwas erstaunt, wie stark hier auf die Meinung von Fachleuten und Vertretern von Universitäten und Verbänden hingewiesen wird. Wir sind doch der Gesetzgeber! Wir haben unseren eigenen Hintergrund, aber wir wollen doch nicht etwa eine Vorlage zurückweisen und sagen, jetzt sollen die Vertreter der Verbände und der ETH zusammensitzen und uns etwas Neues vorlegen. Wir sind als Parlamentarier in gemischter Zusammensetzung gewählt und müssen nun eben das, was wir politisch begriffen haben, dem Rat unterbreiten.
Zum Schluss: Das Bild der Suppe gefällt mir sehr gut - nicht weil zwölf Uhr schon vorbei ist, sondern weil ich ein grosser Suppen-Fan bin; Suppen sind meine Leibspeise. Wir haben - wie kritisiert wurde - eine Suppe angerichtet. Der Ständerat hat sie vorgekocht, und wir haben sie aus unserer Sicht verfeinert. Nun ist es ja möglich, dass am Schluss von den einen aus gesehen zu viele rote Rübchen in dieser Suppe sind, und von den andern aus gesehen zu viele Schwarzwurzeln. Die Dritten finden vielleicht, das Grünzeug oder die Kartoffeln nähmen überhand, die Vierten finden, die Suppe sei versalzen. Ja, was kann man da tun? Eine solche Suppe wirft man doch nicht weg! Die einen versuchen, sie noch etwas zu verdünnen, damit sie nicht mehr versalzen ist - das kann man in der Detailberatung tun -; andere versuchen, noch irgendetwas anderes Schmackhaftes in die Suppe hineinzutun. Aber die Suppe ist angerichtet.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, auf das Geschäft einzutreten, damit wir, nachdem wir Herrn Bundesrat Leuenberger gehört haben, die Suppe auch wirklich geniessen können, wenn sie fertig ist.
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ich hüte mich jetzt davor, die Gen-Lex-Vorlage als eine Suppe zu bezeichnen; ich würde mich sonst in allzu blumigen Vergleichen verirren, und mein Eintretensvotum würde - im Gegensatz zu meinen sonst kurzen Eintretensvoten - zu lang werden. Diese Gen-Lex-Vorlage ist vom Bundesrat vor zweieinhalb Jahren dem Parlament unterbreitet worden. Er hat seinerseits den Auftrag, eine solche Vorlage zu bringen, vor mehr als sechs Jahren gefasst; die Gen-Lex-Motion ist nämlich Mitte August 1996 überwiesen worden. Diese Motion beauftragte uns, die bestehenden Lücken im Gentechnikbereich zu schliessen und die Vorschriften in vielerlei Hinsicht zu verstärken.
Für uns war die Gen-Lex-Vorlage deshalb primär eine Ergänzung und eine Erweiterung bestehenden Rechtes, und zwar für den Schutz von Mensch und Umwelt. Im Zentrum der Vorlage standen für uns das Umweltschutzgesetz und der Umweltschutzgedanke.
Inhaltlich standen für den Bundesrat drei Anliegen im Vordergrund:
1. Es ging um eine Erweiterung der Schutzziele. Zusätzlich zum Schutz von Mensch und Umwelt sollte auch die biologische Vielfalt und die Würde der Kreatur berücksichtigt werden.
2. Es ging um eine Neukonzeption der Haftpflichtregelung. Wir wollten damit den Besonderheiten gentechnisch veränderter Organismen und den aufgrund ihrer Verwendung möglichen langfristigen Auswirkungen gebührend Rechnung tragen.
3. Wir wollten auch die Förderung des Dialogs. Wir wollten die Diskussion über Nutzen und Risiken der Gentechnologie verbessern: keinen blossen Schlagabtausch oder Glaubenskrieg, sondern einen emanzipierten Umgang mit der Frage von Risiko und Forschung. Die für Fachfragen zuständige Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich wollten wir deswegen gesetzlich verankert haben.
Die Beratungen in der nationalrätlichen Kommission sind von der ständerätlichen Vorlage ausgegangen. Der Ständerat hat unseren bundesrätlichen Entwurf verändert; die neue Form des Gentechnikgesetzes wurde von Ihrer Kommission übernommen. Ihre Kommission hat versucht, auch die neuesten Entwicklungen im europäischen Umfeld zu berücksichtigen und neue Aspekte wie etwa den Schutz der gentechnikfreien Produktion und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu verankern. Das sind beides Anliegen, die auch uns wichtig sind und die der Bundesrat im Bereich des Saatgutes mit gutem Erfolg bereits umgesetzt hat.
Die Kommission hat auch die Freisetzungskriterien des Ständerates überarbeitet und zwischen Freisetzungsversuchen und dem Inverkehrbringen besser differenziert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Differenzierung wichtig ist und dass mit dem klaren Auseinanderhalten von Forschungsaktivitäten und kommerzieller Tätigkeit die Regelung einfacher und transparenter wird.
Darüber hinaus hat die Kommission die Haftpflichtbestimmungen nochmals geprüft. Die neu vorgeschlagene Regelung liegt deutlich näher beim bundesrätlichen Entwurf und wird in dieser Tendenz deswegen vom Bundesrat begrüsst. Wir erachten es als einen Fortschritt, dass die stossende Ungleichbehandlung landwirtschaftlicher und medizinischer Erzeugnisse eliminiert werden konnte. Im Gegensatz zum Bundesrat hat Ihnen die Kommission ein fünfjähriges Moratorium beantragt. Sie wissen, dass die Kommission mit diesem Konzept vom bundesrätlichen Entwurf abweicht. Wir werden bei der Detailberatung darauf zu sprechen kommen.
Wenn ich über die abgeschlossenen Beratungen in der Kommission Bilanz ziehe, so stelle ich fest, dass die Meinungen bezüglich medizinischer Forschung und technischer Anwendungen gar nicht so weit auseinander liegen. Hier liegt anerkanntermassen ein grosses Nutzenpotenzial mit vergleichsweise geringen Risiken. Es dürfte relativ einfach sein, hier geeignete Lösungen zu verankern.
Anders ist die Lage bezüglich des Landwirtschafts- und des Umweltbereichs. Hier ist es einerseits schwieriger, die Rahmenbedingungen zu definieren, andererseits aber auch dringender, endlich die erforderlichen Leitplanken zu setzen. Die Gentechnologie ist jetzt dreissig Jahre alt; wir können mit den Schutzbestimmungen nicht einfach weiter zuwarten. Die Anwender der Gentechnologie brauchen für ihre Arbeit Rechtsbestimmungen, die von der Politik akzeptiert sind. Die Schützer von Mensch, Tier und Umwelt wollen ebenfalls solche Leitplanken.
Es ist nicht leicht, die Diskussion um diese Risiken zu führen; das zeigt ja allein schon diese Debatte hier. Die Gentechnologie ist eben nicht einfach eine technische Veränderung im Kern einer Körperzelle, sondern sie ist auch ein Eingriff in den Kern des Lebens. Es stellt sich die Frage, ob wir alles und jedes dürfen. Von diesen grundsätzlichen Fragen sind die Diskussionen geprägt; entsprechend hitzig werden sie dann auch geführt. Wie weit darf man die Buchstaben des Lebens verändern, wenn man die Folgen in der Umwelt nicht abschätzen kann und die Beeinträchtigungen der Natur vielleicht irreversibel sind? Die Natur ist ein Netzwerk mit vielen Wechselwirkungen zwischen Organismen. Schon geringe Veränderungen können z. B. eine Nahrungskette unterbrechen, oder sie können das Konkurrenzverhältnis zweier Arten grundlegend verändern, oder sie können zum Verlust herkömmlicher Rassen und Sorten und damit zu einem Verlust genetischer Ressourcen führen. Es ist wichtig, dass wir diese potenziellen Gefahren erkennen und offen darüber diskutieren.
Zum Teil hat die Argumentation auch ideologische Züge angenommen. Von den einen werden die Risiken der Gentechnologie einfach heruntergespielt und lächerlich gemacht, als ob sie nicht tatsächlich existieren würden, während andere in der Gentechnologie schon fast eine Krankheit sehen. Das hat diese Debatte, die eher ein Schlagabtausch als ein Dialog war, ja klar gezeigt.
In der Debatte um die Gentechnologie brauchen wir aber tragbare Lösungen. Ich spreche mich deshalb dagegen aus, dass man die Vorlage zurückweisen oder nicht auf sie eintreten sollte. Die Diskussion hat in der Kommission stattgefunden. Haben Sie bitte den Mut, die Diskussion jetzt auch hier zu führen! Den Dialog, d. h. die konstruktive Auseinandersetzung mit den anderen Positionen, eine Forcierung der Sicherheitsforschung, klare und strenge Leitplanken - das ist das, was die Gentechnologie braucht. Wir haben von der Bundesverfassung - Artikel 120 - einen klaren Auftrag, für entsprechende Vorschriften zu sorgen. Wir haben damals im Abstimmungskampf ein Versprechen abgegeben, wir haben deswegen die Gen-Lex-Motion, und ich ersuche Sie daher, dieses Versprechen einzulösen.
Herr Frey und Frau Egerszegi-Obrist, Sie haben dann noch einen grossen Vorteil: Ich selbst werde bei dieser Debatte lückenlos immer dabei sein, nicht wie anlässlich der Sitzungen Ihrer Kommission, die ihre Tagungen zum Teil parallel zur UREK, zum Teil parallel zur KVF und zum Teil parallel zu Bundesratssitzungen abhielt, weswegen ich nicht immer dabei sein konnte. Wenn Sie sich von dieser Präsenz so viel Gutes erhoffen, müssten Sie doch eigentlich die Gelegenheit jetzt ergreifen und sofort auf das Geschäft eintreten! (Heiterkeit)
Maury Pasquier Liliane · P-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Nous nous prononçons sur les propositions de non-entrée en matière déposées par M. Triponez et Mme Polla.
Frey Claude · Conseil national · Neuchâtel · Groupe radical-libéral
Parce que la recherche me tient particulièrement à coeur et parce que je veux éviter la dissémination des votes, je retire ma proposition au profit de la proposition Neirynck.
La recherche est trop importante pour disséminer les votes.
Wandfluh Hansruedi · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Diskussion hat mir gezeigt, dass meine Anliegen grundsätzlich und grossmehrheitlich im Antrag Neirynck integriert werden können. Ich ziehe deshalb meinen Antrag zurück und bitte Sie, den Rückweisungsantrag Neirynck zu unterstützen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 119 Stimmen
Dagegen .... 62 Stimmen
Maury Pasquier Liliane · P-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Les propositions de renvoi Frey Claude et Wandfluh sont retirées. Nous votons sur la proposition de renvoi Neirynck.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Neirynck .... 77 Stimmen
Dagegen .... 103 Stimmen
Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG)
Loi fédérale sur l'application du génie génétique au domaine non humain (Loi sur le génie génétique, LGG)
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I-III; 1. Kapitel Titel
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I-III; chapitre 1 titre
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Mehrheit
Abs. 1
.... Menschen, die Tiere und die Umwelt ....
Abs. 2
.... der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt ....
Minderheit I
(Egerszegi, Gadient, Heberlein, Kunz, Randegger, Scheurer Rémy, Tschuppert, Wandfluh)
Abs. 1
Dieses Gesetz soll:
a. den Menschen, die Tiere und die Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie schützen;
b. dem Wohl des Menschen, der Tiere und der Umwelt bei der Anwendung der Gentechnologie dienen.
Abs. 2
Es soll dabei insbesondere:
a. die Gesundheit und Sicherheit des Menschen und der Umwelt schützen;
b. die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft erhalten;
c. die Würde der Kreatur achten;
d. die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten beachten;
e. die Täuschung über Erzeugnisse verhindern;
f. die Information der Öffentlichkeit fördern;
g. die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Gentechnologie fördern.
Minderheit II
(Wandfluh, Kunz, Randegger)
Abs. 1
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass die Gentechnologie zum Wohl der Menschen genutzt werden kann. Dabei sollen Gefährdungen und Beeinträchtigungen von Mensch, Tier und Umwelt sowie Täuschungen über Erzeugnisse verhindert werden.
Minderheit III
(Scheurer Rémy, Egerszegi, Gadient, Heberlein, Kunz, Randegger, Tschuppert, Wandfluh)
Abs. 2bis
Es soll die Bedürfnisse der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gentechnologie wahren.
Art. 1
Proposition de la commission
Majorité
Al. 1
.... l'homme, les animaux et l'environnement ....
Al. 2
.... de l'homme, de l'animal et de l'environnement ....
Minorité I
(Egerszegi, Gadient, Heberlein, Kunz, Randegger, Scheurer Rémy, Tschuppert, Wandfluh)
Al. 1
La présente loi a pour but:
a. de protéger l'homme, les animaux et l'environnement contre les abus en matière de génie génétique;
b. de veiller à ce que les applications du génie génétique servent l'homme, les animaux et l'environnement.
Al. 2
Elle vise plus particulièrement:
a. à protéger la santé et la sécurité de l'homme et de l'environnement;
b. à conserver durablement la diversité biologique et la fertilité du sol;
c. à garantir la dignité de la créature;
d. à permettre le libre choix des consommateurs;
e. à empêcher les fraudes au niveau des produits;
f. à encourager l'information du public;
g. à encourager la recherche scientifique dans le domaine du génie génétique.
Minorité II
(Wandfluh, Kunz, Randegger)
Al. 1
La présente loi a pour but de garantir que le génie génétique puisse être appliqué dans l'intérêt de l'homme. Elle vise à protéger l'homme, l'animal et l'environnement contre les dangers et les atteintes de ces applications et à empêcher les fraudes au niveau des produits.
Minorité III
(Scheurer Rémy, Egerszegi, Gadient, Heberlein, Kunz, Randegger, Tschuppert, Wandfluh)
Al. 2bis
Elle préserve les intérêts de la recherche scientifique dans le domaine du génie génétique.
Egerszegi-Obrist Christine · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Herr Bundesrat Leuenberger hat den Weg, der bis zur Gen-Lex geführt hat, sehr gut und eindrücklich geschildert. Sie können sich erinnern, dass wir damals gesagt haben: Wir verzichten auf ein eigenes Gentechnikgesetz, weil wir bereits ein dichtes Netz von Regelungen haben, sodass wir die Anpassungen betreffend gentechnisch veränderte Organismen in den einzelnen spezifischen Gesetzen machen können. Es ging also um Anpassungen im Heilmittelgesetz, im Chemikaliengesetz und eben auch im Umweltschutzgesetz. Diesen Weg hat auch der Bundesrat eingeschlagen, und so kam die Vorlage als Änderung des Umweltschutzgesetzes in den Ständerat.
Der Ständerat ist dann doch einen anderen Weg gegangen und hat das Umweltschutzgesetz so ausgestaltet, dass es jetzt ein eigentliches Gentechnikgesetz geworden ist. Aber das können Sie nicht ohne weiteres tun. Das Umweltschutzgesetz ist ganz spezifisch darauf ausgerichtet, dass die Umwelt zu schützen ist. Es braucht Schutz vor Missbräuchen; Gefährdungen und Beeinträchtigungen sind auszuschalten. Wenn Sie nun ein generelles Gentechnikgesetz haben, dann wird der Schutzgedanke nur einem Teil der Bedürfnisse gerecht, denn auf der anderen Seite müssen Sie doch bei einer neuen Technologie auch die Chancen und Nutzen, nicht nur die Risiken berücksichtigen können.
Diesen Gedanken trägt die Vorlage, wie sie jetzt ist, nicht Rechnung. Die Minderheit I will auf der einen Seite die Chancen und Risiken nutzen können, aber ebenso auch Missbräuche und Gefahren ausschliessen können. So haben Sie jetzt im Antrag der Minderheit I eine Fassung aufgrund des Schutzgedankens, wie er in der Bundesverfassung verankert ist; in Absatz 1 werden der Schutz und das Wohl von Mensch, Tier und Umwelt, in Absatz 2 die Gesundheit und die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt angesprochen. Die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens müssen gewährleistet werden, gemäss Buchstabe c die Würde der Kreatur, gemäss Buchstabe d die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Das Gesetz muss aber auch vor Täuschung über Erzeugnisse bewahren; es muss die Information der Öffentlichkeit sicherstellen und die Forschung im Bereich der Gentechnologie ermöglichen. Es wäre nicht das erste Mal, dass wir bei einem Gesetz den Zweckartikel ausdehnen. Ich erinnere Sie daran: Wir haben das vor Jahresfrist auch beim Heilmittelgesetz gemacht, um beiden Aspekten, dem des Wohles, aber auch dem des Schutzes, Rechnung tragen zu können.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I zu folgen und die aufgrund der Bundesverfassung nötigen Richtlinien zu beschliessen, damit im Gentechnikgesetz beiden Aspekten gebührend Rechnung getragen werden kann.
Wandfluh Hansruedi · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Im Zweckartikel gemäss Ständerat und Bundesrat ist ausschliesslich die Rede von Schutz: Schutz vor Gefährdungen, Täuschungen, Beeinträchtigungen usw. Der in der Botschaft des Bundesrates festgehaltene Interessenausgleich zwischen Forschung, Wirtschaft und Umwelt ist nicht erwähnt. Die Mehrheit der WBK-NR hat es abgelehnt, den Zweckartikel in diesem Sinne zu ergänzen. Auch die Bundesverfassung will die Gentechnologie im Prinzip nutzen, aber einer strengen Kontrolle unterwerfen. Dies entspricht der Meinung des Souveräns, der die Genschutz-Initiative 1998 mit 66,6 Prozent der Stimmen abgelehnt hat.
Sowohl die Minderheit I wie auch die Minderheit II wollen den Umgang mit einer neuen Technologie definieren, in diesem Falle mit der Gentechnologie. Beide Minderheitsanträge verlangen, dass die Gentechnologie zum Wohle der Menschen - und auch von Tier und Umwelt - genutzt werden kann, wenn sie Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährdet oder beeinträchtigt. Ich orientiere mich mit der Minderheit II an der Fassung des Ständerates und verzichte auf eine weiter gehende Präzisierung und Aufzählung, dies erstens im Sinne einer schlanken Gesetzgebung und zweitens in dem Sinne, dass wir die Differenzen mit dem Ständerat möglichst gering halten sollten.
Die Minderheit Scheurer Rémy zu Artikel 1 Absatz 2bis, welche die Forschung explizit erwähnt, würde die ideale Ergänzung zu meinem Antrag der Minderheit II zu Absatz 1 darstellen, und deshalb bitte ich Sie, diese beiden Minderheitsanträge zu unterstützen.
Scheurer Rémy · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral
Permettez-moi une remarque liminaire qui ne touche pas au fond. Il faut corriger la version française de la proposition de minorité III. Il s'agit bien de dire: "Elle préserve les intérêts de la recherche scientifique dans le domaine du génie génétique" et non ".... dans le domaine de la génie génétique".
Ceci me permet une toute petite réflexion. L'erreur dans la version française est malheureusement significative. Comme l'amendement a été déposé en français, cette erreur s'explique par la traduction en allemand de l'amendement; par la suite on a retraduit de l'allemand en français pour arriver à cette faute, qui ne s'explique que par le fait d'un traducteur qui n'était même pas de langue française. On voit là des méthodes de travail qui ne sont certes pas très productives, ni très recommandables.
J'en viens maintenant au fond de mon amendement. Je rappelle que l'article 20 de la Constitution fédérale stipule à propos de la liberté de la science que "la liberté de l'enseignement et de la recherche scientifiques est garantie". C'est à cela que je tiens fondamentalement. Or, on sait que la liberté de la recherche en Suisse dans le domaine génétique et du génie génétique est menacée. Elle est menacée même dans son principe par quelques esprits conservateurs héritiers d'une tradition qui n'a jamais vraiment fait honneur à l'intelligence et à la liberté humaines. Elle est menacée aussi dans ses méthodes et dans ses premières applications expérimentales, preuve en soit le refus de la majorité de la commission d'accorder un délai de quelques années à une méthode d'expérimentation. Je me réfère à l'article 32ter et aussi à l'interdiction, illégale celle-là, par l'OFEFP d'une expérience présentant toutes les garanties offertes par l'Ecole polytechnique fédérale de Zurich; interdiction que vous avez levée vous-même, Monsieur le Conseiller fédéral, et je vous en remercie.
Etant donné que nous légiférons dans un domaine sensible où la recherche appliquée est particulièrement menacée et où l'idée même que l'on puisse se livrer à des recherches est déjà remise en cause, la minorité que je représente demande le rappel dans le premier article de cette loi, dans les buts de cette loi, de la liberté de la recherche, une liberté qui est à juste titre revendiquée comme un droit fondamental.
Je fais remarquer que cette proposition est compatible aussi bien avec la minorité I (Egerszegi) qu'avec la minorité II (Wandfluh). En effet, la lettre g de la minorité I, qui parle de l'encouragement de la recherche scientifique dans le domaine du génie génétique, pourrait se limiter à une recherche orientée dans une seule direction, alors que la proposition de la minorité III à l'alinéa 2bis fait allusion à la liberté pleine et entière de la recherche, et cela autant qu'il est possible. Dans la proposition de minorité II, c'est une adjonction qui ne porte pas à conséquence, elle vient souligner cela.
Je vous demande donc de soutenir cette proposition et si, contre toute attente, elle était rejetée, il resterait aux chercheurs la réponse de Galilée, mais ils iraient la dire ailleurs.
Kunz Josef · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Namens der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen. Dieser Antrag will die Gentechnik - im Gegensatz zum Antrag der Mehrheit - vor allem zum Wohle und Nutzen von Mensch, Tier und Umwelt einsetzen. Wir wollen nicht ein Verhinderungsgesetz schaffen, sondern diese Technik im positiven Sinne nutzen können.
Sollte der Antrag der Minderheit II nicht angenommen werden, beantrage ich im Namen der SVP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen. Er ist gegenüber dem Antrag der Mehrheit weniger eng gefasst und listet die verschiedenen Schwerpunkte speziell auf.
Sollte der Antrag der Minderheit II oder allenfalls der Antrag der Mehrheit angenommen werden, beantragt die SVP-Fraktion, der Minderheit III (Scheurer Rémy) zuzustimmen. Beim Antrag der Minderheit I wird dem Anliegen der Minderheit Scheurer Rémy in Absatz 2 Buchstabe g bereits Rechnung getragen; diese Bestimmung würde somit überflüssig.
Heberlein Trix · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral
Die Vorlage, wie sie jetzt von der Mehrheit der Kommission verabschiedet wurde, ist vom Konzept "Kontrolle statt Verbot" völlig abgewichen, und es wurde praktisch ein Biotechnologie-Verhinderungsgesetz geschaffen. Die Ausrichtung des Zweckartikels ist sehr unausgeglichen, einseitig und viel zu eng gefasst. Es dominiert der Schutzgedanke; das Grundrecht der Forschungsfreiheit wird missachtet oder schlicht übergangen. Eine Förderung der Gentechnologie, wie sie auch im Verfassungsartikel vorgesehen ist, ist in diesem Gesetz überhaupt nicht zu finden. Dies wollen die Minderheiten I und II entsprechend ändern.
Es ist sinnvoll und inhaltlich richtig, dass im Zweckartikel einerseits der Schutz vor Gefährdungen und andererseits die Nutzung der Chancen der Gentechnologie erwähnt werden. Wir machen hier kein Umweltschutzgesetz, sondern ein eigenständiges Gentechnikgesetz, und aus diesem Grunde wurde in der Kommission bereits einmal verlangt, einen neuen Vorschlag zu formulieren. Professor Schweizer hat dann einen solchen eingereicht; er fand aber in der Kommission keinerlei Gnade, denn in der Kommission wurden alle Vorschläge, die davon ausgingen, dass Gentechnologie auch zum Wohl des Menschen und der Umwelt dienen kann, abgelehnt. Ein Blick nach Deutschland und Österreich zeigt aber klar, dass auch unsere Nachbarn in den Zweckartikeln ihrer Gentechnikgesetze diese Chancen erwähnen.
Die Mehrheit der Kommission übernimmt vom Ständerat den problematischen Ausdruck der Beeinträchtigungen, vor denen Mensch und Umwelt zu schützen seien. Dies würde bedeuten, dass sie auch vor erwünschten Beeinträchtigungen oder solchen, die in Kauf genommen werden, geschützt werden müssten. Ein Beispiel möge dies verdeutlichen: Bei Medikamenten werden Beeinträchtigungen, im Normalfall Nebenwirkungen, bewusst in Kauf genommen, und beim Pflanzenschutz ist die Beeinträchtigung der Schädlinge oberstes Ziel. Die Formulierung "Beeinträchtigung" kann also Unklarheit über die Anwendung von Medikamenten aus GVO, aber auch bei Pflanzenschutzmitteln schaffen. Die beiden Minderheitsanträge sind klarer ausformuliert, und sie verwenden die Ausdrücke "Missbräuche" oder "Gefährdungen".
In der Bundesverfassung ist nicht nur der Umweltschutz, sondern auch die Wissenschaftsfreiheit als Grundrecht verankert. Eine allfällige Einschränkung von Grundrechten muss immer auch verhältnismässig bleiben. Geradezu absurd ist beispielsweise die Auflage, Freisetzungsversuche mit GVO dürften auch im Forschungsbereich nur dann durchgeführt werden, wenn aufgezeigt werden kann, dass so genannte natürliche Alternativen fehlen. Ziel der Forschung, auch der Genforschung, ist es gerade, Neues zu erforschen. Es scheint hier, dass die Bedenken der Hochschulen und Forscher - wenn auch spät - mit dem Antrag Riklin zu Artikel 6 doch noch Gehör fanden.
Es war in der Auseinandersetzung um die Genschutz-Initiative mehrheitlich stets unbestritten, dass der Forschung keine erstickenden Fesseln angelegt werden dürfen. Bei der hier vorliegenden Fassung der Mehrheit ist nun aber jedes Augenmass verloren gegangen. Wir können das heute noch korrigieren, und es zeigen sich Anzeichen, dass die CVP-Fraktion dies eingesehen hat. Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen nicht nur unsere Haltung zur Gentechnik formulieren, wir müssen auch dokumentieren, welchen Stellenwert wir der gentechnischen Forschung und Innovation einräumen und dass wir eine verfassungskonforme Gesetzgebung machen wollen. Artikel 120 der Bundesverfassung hält fest, dass Gentechnologie erlaubt sei, wenn keine Gefährdung und keine Missbrauchsgefahr bestehe. Nicht nur dem Schutz von Mensch und Umwelt, sondern auch dem Forschungs- und Werkplatz Schweiz muss in einem Gesetz zur Gentechnik, das diesen Namen verdient, Rechnung getragen werden.
Ich beantrage Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, die Minderheit I zu unterstützen. Ebenso unterstützen wir die allenfalls notwendige Ergänzung durch den Minderheitsantrag III.
Riklin Kathy · Conseil national · Zurich · Groupe démocrate-chrétien
Die CVP-Fraktion war in der Kommission für die Mehrheit, die Umsetzung des Verfassungsauftrages. Wir sind darum von der Fassung des Ständerates ausgegangen. Dieser Text ist absolut verfassungskonform, aber vielleicht kommt er dem Inhalt des Gesetzes zu wenig entgegen und erklärt die Anliegen, die wir mit diesem Gesetz regeln wollen, zu wenig. Wir haben darum in der Fraktionssitzung beschlossen, dass wir auf den Antrag der Minderheit Egerszegi einschwenken. Mit diesem Text können wir sehr gut leben: Er entspricht auch unseren Absichten und bringt damit eine Änderung des Beschlusses des Ständerates. Keinen Sinn aber macht der Antrag der Minderheit Scheurer Rémy zu Absatz 2bis. Da der Antrag der Minderheit I (Egerszegi) ja die Forschung bereits eingeschlossen hat, lehnen wir den Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy) ab. Damit lehnen wir selbstverständlich auch den Antrag der Minderheit II (Wandfluh) ab.
Wirz-von Planta Christine · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe libéral
Die Liberalen folgen in der Argumentation den Punkten, die Frau Heberlein bereits erwähnt hat. Es ist wirklich so, dass einem Zweckartikel grösste Bedeutung zuzumessen ist, denn in ihm soll sich ja schliesslich die gesamte Stossrichtung eines Gesetzes widerspiegeln. Zugegeben: Es ist ein Kunststück, in wenigen Sätzen ein Gesetz von der Tragweite dieser Gen-Lex zusammenzufassen. Die Gen-Lex ist vor allem ein Anwendungsgesetz und nicht ausschliesslich ein Schutzgesetz für natürliche Lebensgrundlagen. Weiter sollen die Menschen, die Pflanzen und die Tiere vor Gefährdungen geschützt werden. So ist es auch in den vorliegenden Varianten des Zweckartikels festgehalten, ausser in derjenigen des Ständerates, der offenbar nicht findet, dass Tiere eine schützenswerte Sache sind.
Im Zweckartikel soll aber auch erwähnt werden, dass die Gentechnologie zum Wohle der Menschen genutzt werden soll, wie es die Minderheiten I und II vorsehen. Es ist angebracht und unbestritten, dass Chancen und Nutzen der Gentechnologie im Zweckartikel ebenso festgehalten werden wie das Postulat, dass es Täuschungen über Erzeugnisse zu verhindern gilt. Deshalb bevorzugen die Liberalen die ausführliche Version der Minderheit I, noch besser der Minderheit II in Artikel 1 Absätze 1 und 2.
Es ist ein schlechtes Omen für das vorliegende Gesetz, dass die Mehrheit im Zweckartikel den Nutzen dieser Technologie mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Sie sieht offenbar keinen Nutzen in dieser ganzen Technologie. Wir unterstützen selbstverständlich den Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy) auch aus dem Grunde, weil ohne Forschung eine Gen-Lex überhaupt obsolet wäre.
Fetz Anita · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Die SP-Fraktion unterstützt weiterhin die Mehrheit der Kommission. Die Kommissionsmehrheit hat sich in der Formulierung des Zweckartikels einerseits an die Verfassungsgrundlagen, andererseits sehr eng an den bundesrätlichen Vorschlag gehalten. Sie hat genau das aufgenommen, was damals in der Motion Randegger 01.3532, "Exzellente Forschung Schweiz", gefordert wurde, dass man nämlich Leitplanken braucht und dass wir eine Schutzgesetzgebung brauchen. Der Zweckartikel betont diese Schutzfunktion. Die Forschung wird konzeptionell in Artikel 6 geregelt, und dort werden wir wie gesagt die Öffnung für die Forschungsfreiheit mittragen. Das ist an dieser Stelle nicht unbedingt nötig, aber ich darf Ihnen auch sagen, dass das für uns hier nicht die Gretchenfrage ist.
Graf Maya · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe écologiste
Die grüne Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge zum Zweckartikel - zu Artikel 1 Absätze 1 und 2 - ab und beantragt Ihnen, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Warum?
1. Die Fassung der Kommissionsmehrheit entspricht auch der Fassung, die der Ständerat vorgeschlagen hat. Da es kaum möglich ist, dass der Ständerat aus einer grünen Mehrheit besteht - was ich natürlich bedaure -, muss also von einem bürgerlich praktikablen Grundsatz ausgegangen werden.
2. Dies hat der Ständerat auch gemerkt: Der vorliegende Zweckartikel entspricht exakt dem Inhalt des vorliegenden Gesetzes. Der Zweckartikel gibt den Auftrag gemäss Artikel 120 der Bundesverfassung wieder - ich muss ihn nicht zitieren, Sie kennen ihn sicher schon bald auswendig. Die vorliegende Mehrheitsvariante ist daher kurz und klar formuliert. Es ist für jedes Gesetz wichtig, dass der Zweckartikel kurz und klar formuliert ist und jeder Mann und jede Frau ihn auch sofort versteht.
Bei diesem Gesetz geht es eben um ein Schutzgesetz. Es ist kein Forschungsförderungsgesetz für die Gentechnologie, wie die Minderheiten es jetzt hier einpacken wollen. Möchten die Votanten trotzdem ihre Minderheitsanliegen einbringen, gehören diese in den Bereich Bildung und Forschung; genau die diesbezügliche Botschaft wird die WBK im Januar 2003 beschäftigen. Bitte deponieren Sie Ihre Forderungen dort, an der richtigen Stelle. In einem Gesetz, dessen Regelungen vorher im Umweltschutz- und im Lebensmittelgesetz verankert waren und die auch mit dem Tierschutzgesetz einen Zusammenhang haben, noch eine Förderungsregelung einzubauen ist jedoch schlicht absurd: Es ist absurd, weil doch dieses Gesetz gerade explizit vor dem Missbrauch der Gentechnologie schützen soll.
Wenn wir einmal die ursprünglich von Herrn Randegger vor sechs Jahren eingebrachte Gen-Lex-Motion 96.3363 der WBK-NR durchlesen - sie ist ja eine der Grundlagen dieses Gesetzestextes -, dann finden wir in dieser Motion, die vom National- und vom Ständerat überwiesen wurde, schlicht keine einzige Forderung nach Förderung dieser Technologie. Dies wäre nämlich damals schlicht unglaubwürdig gewesen und ist es auch jetzt noch. Darum staune ich nicht schlecht über den Schwenker der CVP-Fraktion, und ich bedaure es, dass die Mehrheit hier nicht an der Fassung festhalten kann, die der Ständerat beschlossen hat.
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen daher dringend, der Mehrheit zu folgen und es beim ursprünglichen Zweck bleiben zu lassen.
Maury Pasquier Liliane · P-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Le groupe évangélique et indépendant communique qu'il suit la majorité.
Studer Heiner · Conseil national · Argovie · Groupe évangélique et indépendant
Der Zweckartikel ist zwar wesentlich, aber nicht matchentscheidend. Deshalb ist es differenziert zu sehen, was für die weitere Debatte gut und was problematisch ist.
Wir als Kommissionsmehrheit haben uns bewusst an den Ständerat gehalten, der als "chambre de réflexion" gilt, nicht im Geruch steht, links oder "grünlastig" zu sein, und der davon ausgeht, dass hier in diesem Gesetz der Schutz des Menschen und der Umwelt - das haben wir dann durch Einfügung von "die Tiere" präzisiert - im Zentrum steht und es dabei kein Gentechnologie-Verhinderungsgesetz ist. Deshalb halten wir das, was uns der Ständerat unterbreitet hat - und wir etwas präzisiert haben -, für einen guten Zweckartikel.
Andererseits muss ich Ihnen klar sagen, dass wir den Minderheitsantrag II (Wandfluh) im Vergleich zur Verfassung Artikel 120 ganz eindeutig ablehnen. Wenn man sorgfältig die Verfassungsbestimmung anschaut und mit dem gesetzlichen Vorschlag vergleicht, dann haben wir sehr grosse Fragezeichen in Bezug darauf, ob dieser verfassungskonform ist.
Wir bitten Sie ganz eindeutig, den Minderheitsantrag II (Wandfluh) abzulehnen.
Der Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy) hat nur in Kombination mit dem Minderheitsantrag II (Wandfluh) einen Sinn, weil - wie schon richtigerweise gesagt worden ist - im Minderheitsantrag I (Egerszegi) die Forschung inbegriffen ist.
Daher empfehlen wir Ihnen ganz klar, der Mehrheit zu folgen und die Minderheit II (Wandfluh) und den Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy) abzulehnen. Der Minderheitsantrag I (Egerszegi) bewegt sich klar im Rahmen der Verfassung; hier ist es ein politisches Abwägen, was uns als Grundlage für die weiteren Debatten dienen soll.
Simoneschi Chiara · Conseil national · Tessin · Groupe démocrate-chrétien
Les différents points de vue apparaissent dans cette discussion sur l'article 1er. On en a beaucoup discuté en commission. La chose la plus importante que je dois dire, c'est que si vous lisez bien le préambule, on voit ce qu'on doit faire. C'est à l'Assemblée fédérale, vu les articles 74, 118 et 120 de la Constitution fédérale, en application des conventions internationales - par exemple la Convention sur la biodiversité -, de faire cette loi sur le génie génétique. Donc, les articles constitutionnels que je vous ai énumérés constituent la base légale à partir de laquelle nous devons formuler les articles.
L'article 1er, qui fixe le but de la loi, se base sur les articles constitutionnels précités, en particulier sur l'article 120 que je vous ai cité précédemment, dont l'alinéa 1er parle de protection de l'être humain contre les abus en matière de génie génétique et l'alinéa 2 de l'intégrité des organismes vivants et de la sécurité de l'être humain, etc.
Vous voyez qu'il y a trois formulations:
1. La formulation de la majorité reprend la formulation du Conseil des Etats et y ajoute "les animaux".
2. La formulation de la minorité I (Egerszegi) n'est pas tellement loin de celle de la majorité, mais ajoute par exemple le libre choix des consommateurs, l'encouragement de l'information du public et l'encouragement de la recherche scientifique. La minorité I n'est donc pas tellement éloignée de la majorité, car elle reprend la version du Conseil des Etats, celle du Conseil fédéral et la teneur des dispositions pertinentes de la Constitution fédérale.
Nous représentons ici la majorité, mais comme la minorité I n'est pas très éloignée, vous pouvez choisir.
3. La formulation qu'on ne peut pas accepter, c'est celle de la minorité II, parce qu'elle renverse complètement les principes constitutionnels, ce qui est inacceptable. La verion de la minorité II est anticonstitutionnelle. Cela vaut aussi pour la proposition de la minorité III concernant la recherche qui rejoint celle de la minorité II.
Nous vous recommandons de rejeter la proposition de la minorité III (Scheurer Rémy) et celle de la minorité II (Wandfluh).
Scheurer Rémy · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral
Madame Simoneschi, comment pouvez-vous dire que ma proposition de minorité est anticonstitutionnelle, alors qu'elle reprend l'article 20 de la constitution?
Simoneschi Chiara · Conseil national · Tessin · Groupe démocrate-chrétien
D'une part, nous sommes chargés de rédiger une loi, et vous trouvez à la première page du dépliant les articles de la constitution auxquels nous devons nous référer.
Votre préoccupation concernant la promotion de la recherche est déjà inscrite dans la constitution. L'article auquel vous vous référez n'étant pas mentionné dans le préambule de la loi, il est donc inutile de l'intégrer parce que j'ai déjà dit que la recherche était prise en compte dans la loi.
D'autre part, dans la proposition de minorité I (Egerszegi), il y a la promotion de la recherche à la lettre g, mais c'est un encouragement de la recherche scientifique dans le domaine du génie génétique. Vous, vous voulez préserver les intérêts de la recherche, ce qui est autre chose.
J'ai déjà dit que trois articles constitutionnels sont concernés et que nous devons rédiger la loi sur cette base.
Maury Pasquier Liliane · P-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Madame Simoneschi, je vous prie de ne pas vous lancer dans un débat.
Je rappelle que les personnes qui le souhaitent peuvent poser une question à l'intervenant. Je souligne qu'il s'agit de poser une question et non pas d'entamer un débat. Si le règlement n'est pas respecté, nous serons obligés de supprimer cette possibilité.
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wie ich Ihnen schon beim Eintreten gesagt habe, sind Artikel 120 der Bundesverfassung und der Auftrag der Gen-Lex-Motion Ausgangspunkt des ganzen Gesetzes. Der diesbezügliche Zweck ist der Umweltschutz. Deswegen ist der Zweckartikel durch den Bundesrat auch so formuliert worden.
Ich beantrage Ihnen daher, der Mehrheit zu folgen. Etwas anderes ist der Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy): Dieser Antrag allein wäre natürlich verfassungsmässig, und er deckt sich auch mit den Zielen des Bundesrates. Wir haben dieses Ziel einfach nicht formuliert. Ich hätte also nichts dagegen, wenn Sie den Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy) unterstützen, aber die Anträge der Minderheiten I (Egerszegi) und II (Wandfluh) sollten Sie ablehnen.
Maury Pasquier Liliane · P-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für den Antrag der Minderheit I .... 126 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 30 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Minderheit I .... 89 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 67 Stimmen
La présidente (Maury Pasquier Liliane, présidente): M. Scheurer a demandé qu'on vote de toute façon, même si l'une des propositions de minorité l'emportait. Maintenant, peut-être qu'il retire sa proposition? - C'est le cas. La proposition de la minorité III (Scheurer Rémy) est retirée.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00