05.057
CO2-Gesetz. Umsetzung
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Rutschmann, Bigger, Brunner Toni, Kunz, Reymond, Stahl, Steiner)
Nichteintreten
Antrag der Mehrheit
1. Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung des Parlamentes zum CO2-Abgabesatz für Brennstoffe mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einführung eines Klimarappens II auf Brennstoffen (analog zum Klimarappen I auf Treibstoffen) abzuschliessen.
2. Der Bundesrat wird beauftragt, innert 18 Monaten nach der Einführung des Klimarappens II eine separate Vorlage auszuarbeiten, welche die Rechtsgrundlagen für den Bezug und die Verwendung der Klimarappen I und II zum Inhalt hat.
Antrag der Minderheit I
(Rechsteiner-Basel, Bader Elvira, Bäumle, Bruderer, Cathomas, Chevrier, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Studer Heiner, Stump, Wyss)
Nicht zurückweisen
Antrag der Minderheit II
(Bäumle)
Nicht zurückweisen
Antrag der freisinnig-demokratischen Fraktion
Ergänzung zum Rückweisungsantrag der Mehrheit:
....
3. Sollten die vom Bundesrat für 2010 gesetzten Reduktionsziele mit Vereinbarungslösungen nicht erreicht werden, hat der Bundesrat eine neue CO2-Abgabe-Vorlage zu unterbreiten.
Antrag Wäfler
Rückweisung an die Kommission
mit folgendem Auftrag:
Ausarbeitung einer Vorlage zuhanden des Parlamentes mit nachstehenden Gesetzesänderungen zur Förderung der Effizienz bei der Produktion und der sparsamen Nutzung von Energie sowie zur Reduktion des Verbrauchs von fossilen Brenn- und Treibstoffen in der Schweiz:
Automobilsteuergesetz (z. B. AStG Art. 13): Änderung des AStG, damit anstelle des bisherigen Einheitstarifs neu abgestufte, verbrauchs- und emissionsabhängige Abgabesätze angewendet werden können;
Strassenverkehrsgesetz (z. B. SVG Art. 105): Ergänzung des Strassenverkehrsgesetzes zur Anwendung von verbrauchs- und emissionsabhängigen Abstufungen der jährlichen Verkehrsgebühren in allen Kantonen. Insbesondere sollen nichtgewerbliche Fahrzeuge mit hohem Verbrauch stärker belastet werden können;
Mineralölsteuergesetz (z. B. MinöStG Art. 1, neue Lit. c): Einführung einer zeitlich befristeten (z. B. auf 10 bis 15 Jahre) zweckgebundenen Lenkungsabgabe in der Höhe von rund 1,5 bis 2,5 Rappen pro Liter (oder Äquivalentbetrag) auf fossilen Brenn- und Treibstoffen im Mineralölsteuergesetz. Diese Lenkungsabgabe auf fossilen Brenn- und Treibstoffen ersetzt die ursprünglich vorgesehene CO2-Abgabe sowie die Klimarappen I und II und wird mit der normalen Mineralölsteuer erhoben und via allgemeine Bundeskasse zweckgebunden für folgende Massnahmen verwendet:
Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz bei Produktion und Nutzung von Energie, z. B. durch Finanzierung von Massnahmen zur Förderung der effizienten Produktion und Nutzung von einheimischen Energien wie: Optimierung der Nutzung der einheimischen Wasserkraft, Geothermie, Sonnenenergie, Energiegewinnung aus Produkten und Abfällen aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Industrie, Bauwirtschaft usw. (Aufzählung nicht abschliessend);
Finanzierung von Massnahmen zur Förderung der Entwicklung von Innovationen und neuen Technologien zur Produktion und Nutzung von Energie und Verbesserung der Energieeffizienz in der Schweiz;
Mietrecht (z. B. OR Art. 257b): Ergänzung des OR (Art. 257b) und analoger Bestimmungen für die Einführung von anerkannten Standards für die individuelle, verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser in gemieteten Wohn- und Geschäftsräumen in allen Kantonen unter Wahrung der Verhältnismässigkeit beim Realisationsaufwand.
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Rutschmann, Bigger, Brunner Toni, Kunz, Reymond, Stahl, Steiner)
Ne pas entrer en matière
Proposition de la majorité
1. Renvoi au Conseil fédéral avec mandat, dans les quatre mois qui suivent la décision du Parlement concernant la taxe CO2 sur les combustibles, de conclure avec les groupes intéressés un accord sur l'introduction d'un centime climatique II sur les combustibles (analogue au centime climatique I sur les carburants).
2. Le Conseil fédéral est chargé, dans les 18 mois qui suivent l'introduction d'un centime climatique II, d'élaborer un projet distinct qui contiendra les bases légales concernant la perception et l'utilisation des centimes climatiques I et II.
Proposition de la minorité I
(Rechsteiner-Basel, Bader Elvira, Bäumle, Bruderer, Cathomas, Chevrier, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Studer Heiner, Stump, Wyss)
Ne pas renvoyer
Proposition de la minorité II
(Bäumle)
Ne pas renvoyer
Proposition du groupe radical-libéral
Complément à la proposition de renvoi de la majorité:
....
3. Si l'accord visé au chiffre 1 ne permet pas d'atteindre les objectifs de réduction des émissions de CO2 fixés pour 2010 par le Conseil fédéral, celui-ci présente un nouveau projet de taxation.
Proposition Wäfler
Renvoi à la commission
avec mandat d'élaborer un projet à l'intention du Parlement, visant à encourager une production efficace et une utilisation rationnelle de l'énergie, et à faire baisser la consommation des carburants et des combustibles fossiles en Suisse. Ce projet prévoira les modifications législatives ci-après:
loi sur l'imposition des véhicules automobiles (Limpauto): modifier l'article 13 de façon à substituer au taux unique actuel des taux échelonnés en fonction de la consommation et des émissions;
loi sur la circulation routière (LCR): compléter l'article 105 afin que tous les cantons calculent leurs taxes annuelles de circulation en fonction de barèmes tenant compte de la consommation et des émissions. Les véhicules privés très énergivores, en particulier, seront soumis à une taxe plus élevée;
loi sur l'imposition des huiles minérales (Limpmin): compléter l'article 1 au moyen d'une lettre c afin d'introduire une taxe d'incitation sur les carburants et les combustibles fossiles, d'environ 1,5 à 2,5 centimes par litre (ou d'un montant équivalent), préaffectée et d'une durée de validité limitée (p. ex. de 10 à 15 ans). Cette taxe d'incitation remplacera aussi bien la taxe sur le CO2 prévue initialement que les centimes climatiques I et II. Elle sera prélevée avec l'impôt ordinaire sur les huiles minérales et affectée au financement des mesures suivantes:
financement de mesures visant à améliorer une production et une utilisation rationnelles de l'énergie, p. ex. par la promotion d'énergies indigènes telles que la force hydraulique, la géothermie et l'énergie solaire, ou par la production d'énergie à partir de produits et de déchets issus de l'agriculture, de la sylviculture, de l'industrie, du bâtiment, etc. (énumération non exhaustive);
financement de mesures visant à encourager le développement d'innovations et de nouvelles technologies pour la production et l'utilisation de l'énergie, et pour l'amélioration de l'efficacité énergétique en Suisse;
droit du bail: compléter l'article 257b CO et les dispositions analogues afin d'introduire dans tous les cantons des normes reconnues en ce qui concerne le décompte individuel des frais de chauffage et d'eau chaude lié à la consommation, aussi bien pour les habitations que pour les locaux commerciaux, sous réserve de coûts de mise en oeuvre conformes au principe de la proportionnalité.
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zur Eindämmung der weltweiten Bedrohung durch eine gefährliche Klimastörung verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft 1997 das Kyoto-Protokoll. Mit der Ratifizierung dieses Protokolls hat sich die Schweiz verpflichtet, die Emissionen aus sechs Treibhausgasen bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 ist diese Verpflichtung verbindlich für die Schweiz. Wichtigste gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist das CO2-Gesetz, das seit dem 1. Mai 2000 in Kraft ist.
Modellrechnungen zufolge gehen dank den freiwilligen Anstrengungen bei den Brennstoffen die Emissionen bis 2010 um 11,4 Prozent zurück. Bei den Treibstoffen hingegen steigen sie um 7,9 Prozent an. Um das Gesamtreduktionsziel des CO2-Gesetzes von 10 Prozent zu erreichen, müssen die Emissionen bis 2010 um weitere 2,9 Millionen Tonnen CO2 gesenkt werden.
Zur Schliessung dieser Ziellücke hat der Bundesrat zwei Massnahmen beschlossen. Er will eine CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen einführen, und er gibt dem von der Erdölwirtschaft auf privatwirtschaftlicher Basis erhobenen Klimarappen auf Treibstoffen eine befristete Chance bis 2007.
In der Botschaft zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe beantragt der Bundesrat dem Parlament nun, den Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2 oder 9 Rappen pro Liter Heizöl zu genehmigen. Mit diesem Abgabesatz können die Emissionen bis 2010 um 0,7 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden. Unternehmen können sich von der Abgabe befreien, wenn sie sich gegenüber dem Bund zur CO2-Reduktion verpflichten. Mit einem 2005 eingeführten Klimarappen von 1,6 Rappen pro Liter auf Treibstoffen sollen Reduktionsmassnahmen im In- und Ausland finanziert werden. Erwartet wird ein Zielbeitrag von 1,8 Millionen Tonnen CO2 bis 2010. Davon sind mindestens 0,2 Millionen Tonnen durch inländische Massnahmen zu erbringen. Maximal 1,6 Millionen Tonnen - also mit Abstand der überwiegende Teil - dürfen mit ausländischen CO2-Zertifikaten abgedeckt werden.
Falls der Klimarappen bis 2007/08 den erforderlichen Zielbeitrag bis 2010 nicht erbringt, führt der Bundesrat eine CO2-Lenkungsabgabe auf Benzin ein.
Zwei weitere Massnahmen standen im Bundesrat zur Diskussion, mit welchen die CO2-Emissionen um weitere 0,4 Millionen Tonnen reduziert werden können. Es sind dies die Begünstigung von Gas- und Biotreibstoffen bei der Mineralölsteuer und die Förderung verbrauchs- und emissionsarmer Personenfahrzeuge bei der Automobilsteuer. Zusammen mit den Reduktionsbeiträgen der CO2-Abgabe von 0,7 Millionen Tonnen und des Klimarappens auf Treibstoffen von 1,8 Millionen Tonnen kann das Ziel des CO2-Gesetzes und das Ziel des Kyoto-Protokolls von umgerechnet 2,5 Millionen Tonnen CO2 erreicht werden - es wird sogar übertroffen.
Parallel zu den Evaluationsverfahren über die Grösse der Ziellücke betreffend CO2-Ausstoss und über geeignete Massnahmen zu deren Schliessung hat sich eine Subkommission der UREK mit einer parlamentarischen Initiative befasst, die Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich verlangt. Im Auftrag dieser Subkommission hat das Bafu in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie in einem Bericht fünf Varianten zur Förderung von Energie- und CO2-Einsparungen ausgebreitet. Die Bandbreite dieser Varianten reicht von der vollen CO2-Abgabe über die Teilzweckbindung eines Teils der Abgabe für den Gebäudebereich bis zu einer reduzierten Abgabe von 2 Rappen pro Liter und der Abhängigkeit des Einführungszeitpunktes vom Heizölpreis der vorangegangenen Monate. Es ist also eine ganze Palette von möglichen Massnahmen.
Entgegen der bisherigen Auffassung, dass das Parlament zur Höhe der vom Bundesrat beantragten CO2-Abgabe nur Ja oder Nein sagen, nicht aber den Abgabesatz anders festlegen könne, wurde von der Abteilung Recht des Bafu bestätigt, dass das Parlament unter dem Titel einer sogenannten Vorausgenehmigung auch einen tieferen Abgabesatz festlegen könne.
Ein wichtiger Parameter in der ganzen Diskussion der letzten Monate über Ziellücke und geeignete Massnahmen zur CO2-Reduktion und deren Finanzierung hat sich seit dem Entscheid des Bundesrates, für Brennstoffe den vollen Abgabesatz von 9 Rappen pro Liter Heizöl einzuführen, massiv verändert, nämlich der Preis. Der Preis für Heizöl ist seit letztem Herbst auf einem Niveau, das 20 bis 30 Rappen pro Liter über dem langjährigen Mittel liegt. Die Lenkungswirkung, die man sich von der CO2-Abgabe verspricht, hat damit der Markt sogar in dreifacher Höhe bereits realisiert.
Niemand glaubt im Ernst, dass längerfristig mit wesentlich tieferen Preisen gerechnet werden kann. Das Bafu - damals noch Buwal - hat aufgrund dieser Situation für die UREK-Sitzung vom November 2005 bezüglich der Entwicklung der CO2-Emissionen ein Szenario "Hoher Ölpreis" ausgearbeitet. Betrachtet wird dabei die Entwicklung im Zeitraum von 1990 bis 2010. Ich zitiere aus diesem Bericht: "Die hohen Ölpreise bewirken eine Reduktion sowohl der Brenn- wie auch der Treibstoffe gegenüber der Referenzentwicklung mit tiefem Ölpreis. Die Zielwerte werden insbesondere bei den Treibstoffen jedoch nicht erreicht. Beim Eintreffen des Szenarios 'Hoher Ölpreis' wären im Jahr 2010 folgende Reduktionen gegenüber der Referenzentwicklung zu erwarten: Bei den Brennstoffen minus 0,6 Millionen Tonnen, bei den Treibstoffen minus 0,5 Millionen Tonnen, zusammen also minus 1,1 Millionen Tonnen. Die Ziellücke im Referenzfall von 2,9 Millionen Tonnen verringert sich also mit dem Szenario 'Hoher Ölpreis' um 1,1 Millionen Tonnen auf 1,8 Millionen Tonnen." Das sind alles Zitate aus dem Bericht des Bafu, und andere Zahlen liegen mindestens der Kommission nicht vor.
Zusammen mit der Reduktion von 1,8 Millionen Tonnen aus dem Klimarappen auf Treibstoffen wird damit die Ziellücke von 2,9 Millionen Tonnen exakt geschlossen, und zwar ohne die jetzt vorgeschlagene CO2-Abgabe auf Brennstoffen.
Aufgrund dieser neuen Ausgangslage stellte sich in der UREK die Frage, ob überhaupt auf die Vorlage einzutreten sei oder ob die neue Preiskonstellation auch ohne CO2-Abgabe auf Heizöl zum Ziel führe. Ein entsprechender Nichteintretensantrag wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Er steht aber heute als Minderheitsantrag Rutschmann wieder zur Diskussion. Eine Inkonsequenz des Bundesrates wird darin gesehen, dass er bereit ist, beim Treibstoff mit grosser Ziellücke einen bescheidenen Klimarappen zu akzeptieren, und dass er beim Brennstoff mit viel kleinerer Ziellücke hingegen die volle CO2-Abgabe verlangt. Diese Inkonsequenz und die Annahme eines längerfristig hohen Ölpreises haben den Hauseigentümerverband Schweiz zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband bewogen, mit einer Studie abklären zu lassen, ob auch ein sogenannter Klimarappen II beim Heizöl analog zum Klimarappen beim Treibstoff einen namhaften zusätzlichen Reduktionsbeitrag leisten könnte.
Die vom ehemaligen Vizedirektor des Bundesamtes für Energie verfasste Studie ist der UREK präsentiert worden. Sie weist für den Klimarappen II in der Höhe von 1,6 Rappen pro Liter Heizöl eine Senkungswirkung von 0,7 Millionen Tonnen CO2 bis 2010 aus. Dieser Vorschlag soll dazu führen, dass insbesondere im Gebäudebereich mehr Wirkung erzielt wird. Er stellt eine Absicherung der Zielerreichung für den Fall dar, dass sich andere Faktoren der Zielerreichungsstrategie ungünstiger entwickeln sollten. Er ist eine Art Vermittlungsantrag zwischen dem vorläufigen Abwarten und einer sofortigen vollen CO2-Abgabe auf Heizöl. Er wird von einer knappen Kommissionsmehrheit unterstützt.
Die Mehrheit verbindet die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, sehr rasch nach der Beschlussfassung des Parlamentes zur CO2-Abgabe, das heisst innerhalb von vier Monaten, mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einführung eines Klimarappens II auf Brennstoffen - analog zum Klimarappen I auf Treibstoffen - abzuschliessen. Zusätzlich wird den Bedenken der Minderheit, es fehle eine genügende öffentliche Aufsicht über die Verwendung der Gelder, Rechnung getragen, indem der Bundesrat zusätzlich beauftragt wird, innert 18 Monaten nach Einführung des Klimarappens II Rechtsgrundlagen für den Bezug und die Verwendung der Gelder aus den Klimarappen I und II vorzulegen.
Die Kommissionsminderheit bezweifelt, dass die CO2-Ziele ohne volle CO2-Abgabe erreicht werden können. Konkrete Zahlen zu dieser Annahme hat aber weder sie noch die Verwaltung der Kommission vorlegen können. Zahlen dazu liefert hingegen die heutige "NZZ". Dort steht unter anderem, dass laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin der Kohlendioxidausstoss in Deutschland wegen der hohen Energiepreise im vergangenen Jahr so stark gesunken ist wie seit Mitte der Neunzigerjahre nicht mehr. Dann wird erläutert, dass diese Entwicklung vor allem wegen der hohen Energiepreise viel rascher vor sich gegangen ist als erwartet. Damit wird auch bestätigt, dass hohe Preise sehr rasch und effizient wirken, vermutlich weit besser als Lenkungsabgaben.
Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass ihre Lösung kurzfristig realisierbar ist, positive volkswirtschaftliche Impulse auslöst und nachhaltige Verbesserungen garantiert. Die Rückerstattung an Branchen und Firmen, die Zielvereinbarungen abgeschlossen und bereits energetische Sanierungen vorgenommen haben, muss gewährleistet bleiben. Auch ist nicht vorstellbar, dass mit der Lösung der Mehrheit der Zertifikatshandel eingeschränkt oder verunmöglicht würde, wie zum Teil behauptet wird. Die EU verlangt ja von ihren Mitgliedern auch keine CO2-Abgabe. Das CO2-Gesetz wird mit dieser Lösung überhaupt nicht infrage gestellt. Es bleibt als Ultima Ratio für den Fall, dass die Marktkräfte zusammen mit den freiwilligen Massnahmen nicht zum Ziel führen.
Zum Rückweisungsantrag Wäfler - er lag der Kommission nicht vor und konnte somit nicht diskutiert werden -: Er verlangt Gesetzesänderungen in verschiedensten Bereichen, beim Automobilsteuergesetz, beim Strassenverkehrsgesetz, beim Mineralölsteuergesetz, beim Energiegesetz und im Mietrecht. Der Zeitbedarf für die Umsetzung der verlangten Gesetzesänderungen wäre sicher mehrere Jahre. Es sind zwar durchaus gutgemeinte Vorschläge, aber sie sind bestimmt nicht kurzfristig umsetzbar und deshalb im Rahmen dieser Vorlage abzulehnen.
Dem Antrag der FDP-Fraktion kann meiner Meinung nach zugestimmt werden - er lag der Kommission allerdings auch nicht vor. Er unterstreicht aber die Glaubwürdigkeit einer konsistenten Klimapolitik und stellt klar, dass am CO2-Gesetz keine Abstriche vorgenommen werden.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und der Rückweisung an den Bundesrat mit den erwähnten flankierenden Bestimmungen zuzustimmen.
Wyss Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Hegetschweiler, Ihr Kronzeuge ist ja das Papier des Bafu mit dem Hochpreisszenario. Können Sie bestätigen, dass in der Kommission vonseiten der Verwaltung immer wieder betont worden ist, dass dieses Hochpreisszenario langfristig, konstant und berechenbar sein muss, damit die Investitionen in die Richtung gehen, wie wir uns das wünschen?
Und können Sie - das ist die zweite Frage - bestätigen, dass der Heizölverbrauch, darüber diskutieren wir ja heute, 2005 gegenüber dem Vorjahr um weitere 5 Prozent zugenommen hat? Die Erdölvereinigung sagt - und ist sogar sehr erstaunt darüber -, dass dies trotz den um fast einen Drittel höheren Konsumentenpreisen passiert ist. Das ist ein Zitat eines Pressecommuniqués der Erdölvereinigung vom letzten Monat.
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zum Szenario "Hoher Ölpreis": Natürlich geht das Szenario davon aus, dass die Ölpreise bis 2010 höher bleiben als auf dem Referenzniveau, wie es festgelegt wurde. Aber ich gehe davon aus - und ich glaube, das war auch die Meinung der Kommissionsmehrheit -, dass wir nicht mehr mit tiefen Ölpreisen, also unter 50 Franken pro 100 Liter, rechnen können und dass darum die Lenkungswirkung des Szenarios "Hoher Ölpreis" durchaus realistisch ist. Wie sich Preissteigerungen auf den Verbrauch von Ölprodukten auswirken werden, das hat ja gerade der Artikel in der "NZZ" immerhin im Falle Deutschlands gezeigt. Was vielleicht zu beachten ist, ist, dass solche Entwicklungen längere Zeit brauchen, bis sie wirken. Wenn der Benzinpreis aufschlägt, können Sie morgen weniger fahren oder auf den öffentlichen Verkehr umsteigen. Wenn die Heizölpreise steigen, können Sie nicht morgen schon anders heizen oder das Ganze umlagern. Also, hier sind die Marktmechanismen zu berücksichtigen.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Hegetschweiler, Sie zitieren die deutsche Entwicklung. Sind für die Schweizer CO2-Buchhaltung die deutschen oder die schweizerischen Emissionen massgeblich? Wissen Sie, dass Deutschland seit acht Jahren eine ökologische Steuerreform mit einer weitgehenden und viel höheren Besteuerung als in der Schweiz durchführt?
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich würde es sehr begrüssen, wenn wir in der Schweiz auch Zahlen hätten. Man hätte diese Untersuchungen, wie sie jetzt aus Deutschland vorliegen, ja auch in der Schweiz vornehmen können. Es war ja auch in der Kommission etwas das Problem, dass man diese Studie, die vom Schweizerischen Hauseigentümerverband und vom Schweizerischen Gewerbeverband vorgelegt wurde, einfach anzweifelte, aber keine konkreten neuen Zahlen auf den Tisch legen konnte. Ich unterstütze Ihren Wunsch, dass auch zur Schweiz Zahlen vorliegen sollten.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Lors du Sommet de la terre de 1992 à Rio de Janeiro, la communauté internationale a adopté la Convention-cadre des Nations Unies sur les changements climatiques, afin de stabiliser les émissions de gaz à effet de serre provenant des activités humaines. La quasi-unanimité des climatologues reconnaît qu'elles sont responsables de l'élévation de la température sur notre Terre.
La Suisse a ratifié le protocole en été 2003. Elle s'est donc engagée à réduire, durant la période de 2008 à 2012, ses émissions de gaz à effet de serre de 8 pour cent par rapport à 1990. Depuis l'entrée en vigueur du protocole, le 16 février 2005, cet objectif est contraignant.
La loi sur le CO2, en vigueur depuis le 1er mai 2000, constitue l'instrument essentiel de la politique climatique suisse. Elle fixe l'objectif de réduction pour les émissions pour 2010 de 10 pour cent par rapport à 1990, soit 15 pour cent pour les combustibles et 8 pour cent pour les carburants - un objectif un peu supérieur à celui du protocole qui est de 8 pour cent.
La loi prévoyait, dans un premier temps, des mesures librement consenties et, subsidiairement, si les objectifs ne sont pas atteints, l'introduction d'une taxe incitative sur le CO2. Les efforts déployés par l'économie sur une base volontaire sont encourageants, mais ne suffiront pas à l'évidence pour atteindre les objectifs précités. D'où le message du Conseil fédéral et la proposition du centime climatique pour les carburants et de la taxe de 35 francs par tonne de CO2 qui frappe les combustibles. La proposition a été choisie parmi quatre variantes soumises à la consultation.
La commission a examiné la mise en oeuvre de la loi sur le CO2 en deux temps. Dans une première séance, les 7 et 8 novembre 2005, elle a abordé l'aspect juridique de la taxe sur le CO2. Il s'agissait en particulier de connaître la marge dont dispose le Parlement pour modifier le projet d'arrêté simple que lui soumet le Conseil fédéral. Si le Parlement accepte le principe d'une taxe, mais souhaite en modifier le montant, il n'est pas nécessaire de renvoyer le projet au Conseil fédéral, mais il peut simplement décider d'un montant différent, libre ensuite au Conseil fédéral de l'accepter et d'adapter le droit exécutoire ou de le refuser.
Ce n'est pas le cas des propositions qui vous sont faites. Si le Parlement souhaite que la taxe proposée par le Conseil fédéral soit partiellement affectée à un programme d'encouragement dans le domaine immobilier, deux arrêtés sont nécessaires: un premier sous la forme d'un arrêté simple concernant l'approbation du montant de la taxe sur le CO2, non soumis au référendum, et un second modifiant la loi sur le CO2, soumis au référendum facultatif. La commission n'est pas arrivée jusque-là puisque sa majorité propose finalement de renvoyer l'objet à la discussion sur le centime climatique.
Si le Parlement souhaite une taxe affectée uniquement à des mesures d'encouragement, par exemple un montant de 150 millions de francs - cela correspond à une taxe de 8 francs par tonne, soit à environ 2 centimes par litre d'huile de chauffage -, la taxe sur le CO2 ne peut alors, selon l'Office fédéral de la justice, être fondée sur la Constitution que si son taux est clairement incitatif et qu'il permet d'obtenir une réduction des émissions de CO2. Or ce ne serait pas le cas, toujours selon nos juristes fédéraux, si la taxe était de 8 francs par tonne. Cette solution nécessiterait donc une nouvelle disposition constitutionnelle.
Parallèlement à ces aspects juridiques, la commission a examiné les propositions d'une sous-commission chargée d'étudier l'initiative parlementaire Hegetschweiler 02.473, "Loi sur le CO2. Incitation à prendre des mesures d'économie d'énergie dans le bâtiment". La sous-commission a proposé précisément une affectation partielle ou totale de la taxe sur le CO2 dans le but de réaliser un programme d'économies dans le domaine immobilier. Cinq variantes ont été étudiées, de la perception de la taxe, selon le Conseil fédéral, entièrement redistribuée, c'est-à-dire incitative, à la perception d'une taxe affectée uniquement à des mesures d'encouragement, non redistribuée. Mon collègue Hegetschweiler a décrit ces propositions.
C'est sur la base de ces clarifications juridiques et de ces propositions que la commission est entrée en matière, par 14 voix contre 7 et 1 abstention.
Dans un deuxième temps, lors des séances des 23 et 24 janvier 2006, la commission a entendu les experts du centime climatique et de l'Université de Berne, en particulier Monsieur Thomas Stocker, professeur de climatologie et de physique environnementale, dont la démonstration fut convaincante. Les conclusions de son étude sont que le monde scientifique ne remet pas en cause la relation entre les émissions de CO2 et le réchauffement climatique.
La commission a pris connaissance de l'évolution probable des émissions de gaz à effet de serre selon le Protocole de Kyoto. Selon le scénario de référence, pour un coût du pétrole de 30 dollars le baril, les émissions de gaz reculent de 3,2 pour cent entre 1990 et 2010, passant de 52,45 millions à 50,77 millions de tonnes. L'écart par rapport à l'objectif de Kyoto est d'environ 2,5 millions de tonnes d'équivalents CO2.
Etant donné que la loi sur le CO2 tient compte des variations saisonnières de température, l'écart pris en compte dans le scénario se monte à 2,9 millions de tonnes. Pour combler cet écart, l'évolution des émissions par rapport à 1990 doit être de moins 15 pour cent pour les combustibles et de moins 8 pour cent pour les carburants. En chiffres absolus, le décompte pour combler ces 2,9 millions de tonnes prévoit 0,7 million par la taxe sur le CO2, 1,8 million par le centime climatique sur les carburants et enfin 0,4 million par la promotion des carburants gazeux et des biocarburants ainsi que les incitations par l'impôt sur les véhicules automobiles.
Ces chiffres sont donc basés sur le scénario de référence "pétrole à 30 dollars le baril". Devant l'évolution des prix du pétrole, l'OFEN a joué le jeu et a aussi présenté un scénario dit du pétrole cher, à 60 dollars le baril. Selon ce scénario, les 2,9 millions de tonnes excédentaires par rapport à l'objectif fixé seraient réduits de 1,8 million de tonnes, soit une lacune totale de 1,1 million de tonnes. Dans ce cas, le prix élevé du pétrole constituerait une incitation suffisante et la taxe de 35 francs par tonne de CO2 - environ 9 centimes par litre d'huile combustible - serait négligeable par rapport à la hausse déjà intervenue de 30 à 80 centimes. Le centime climatique I sur les carburants suffirait alors sans autre mesure.
Il faut admettre qu'il s'agit de chiffres indicatifs représentant des ordres de grandeur et une tendance et que, par ailleurs, les spécialistes de l'Agence internationale de l'énergie et l'industrie pétrolière ont des prévisions contradictoires - on y a fait allusion tout à l'heure. Ces prévisions sont entre un recul du prix du pétrole à 40 dollars et au contraire une stabilisation entre 60 et 70 dollars.
C'est pourquoi un des membres de la commission a proposé durant les débats un modèle d'introduction de la taxe dès que le prix du pétrole descendrait à un niveau situé au-dessous d'un certain seuil. Cette proposition n'a pas été reprise par la commission.
En proposant le centime climatique sur les carburants, mesure librement consentie en accord avec l'industrie pétrolière, et en fixant un objectif assez élevé à 1,8 million de tonnes, le Conseil fédéral a en quelque sorte ouvert la boîte de Pandore. Avec le scénario à 60 dollars le baril, l'Association suisse des propriétaires fonciers et l'USAM jouaient sur du velours en proposant une nouvelle mesure librement consentie dépassant les objectifs du centime climatique II, dit centime du bâtiment.
Le fait que des associations professionnelles économiques s'impliquent dans un projet énergétique ne doit pas être considéré comme défavorable. Celles-ci ont mandaté Monsieur Hans-Luzius Schmid, alors responsable du programme Suisse Energie, par ailleurs membre de la Fondation Centime climatique afin qu'il rédige un rapport. Il a présenté de façon convaincante à la commission le condensé de son rapport qui compte 27 pages.
Je dois signaler ici, en ma qualité de rapporteur de langue française, les vives protestations de mes collègues romands qui n'ont reçu qu'après la séance de la commission un résumé de 3 pages du rapport et qui n'ont donc pas eu accès au même document que leurs collègues alémaniques.
Les avantages du "centime du bâtiment" retenu par la commission sont les suivants: les recettes de 136 millions de francs par an seront affectées à cent pour cent à des mesures afin de réduire les émissions de CO2 par l'assainissement des bâtiments sur le plan énergétique, et à des grands projets. On estime que le facteur de l'effet de levier est de 5, ce qui correspond à un investissement total de l'ordre de 700 millions de francs. Il est limité dans le temps, à 2012, tout comme son "homologue" sur le carburant.
Le centime climatique II est une mesure librement consentie au sens de la loi sur le CO2. Il peut être mis en oeuvre très rapidement et déployer ses effets en peu de temps. Il comporte bien sûr aussi quelques inconvénients par rapport à la taxe sur le CO2. Si le prix du pétrole devait diminuer durablement, il est possible que les objectifs du Protocole de Kyoto qui ont force obligatoire ne soient pas atteints et que la Confédération soit sanctionnée à hauteur de quelques centaines de millions de francs pour la période d'engagement de 2008 à 2012, surtout si l'industrie gazière construisait quelques centrales combinées pour combler les besoins du pays en électricité vers 2020. Il est vrai que d'ici là le Parlement pourrait toujours réintroduire la taxe.
Si la taxe sur le CO2 n'est pas introduite, les engagements des entreprises qui ont choisi de réduire leurs émissions pour être exemptées de la taxe ne seront plus contraignants. La commission a entendu un responsable d'une fabrique de papier qui a présenté ses revendications pour les investissements réalisés au cas où l'on renoncerait à la taxe. Pour éviter que ceux qui ont déjà fait leurs devoirs soient pénalisés, les promoteurs du "centime du bâtiment" prévoient un dédommagement de 45 millions de francs par an.
Si la taxe sur le CO2 n'est pas introduite, la Suisse ne disposera pas du mécanisme de sanction nécessaire au fonctionnement d'un système d'échange de droits d'émission compatible avec le système européen. Cet aspect d'accès au commerce des droits d'émission est certainement le plus problématique à moyen terme.
Ces inconvénients dus au fait de renoncer à introduire la taxe sur le CO2 comme instrument permettant d'agir à grande échelle et à long terme, conformément au principe du pollueur-payeur, n'ont pas échappé à la commission; c'est pourquoi une brève discussion a porté sur l'opportunité de demander au Conseil fédéral d'élaborer dans les 18 mois un projet distinct contenant les bases légales concernant la perception et l'utilisation des centimes climatiques I et II. La commission a admis cette proposition, parce qu'il lui paraît inopportun que des montants cumulés aussi importants - soit les quelque 200 millions de francs prélevés par l'industrie pétrolière auprès des consommateurs suisses - échappent au contrôle politique.
Le groupe radical-libéral propose quant à lui de considérer le centime du bâtiment comme une pure mesure librement consentie provisoire, demandant dans sa proposition que le Conseil fédéral présente un nouveau projet de taxe au cas où les objectifs pour 2012 ne devaient pas être atteints.
La taxe conserverait dans ce cas l'effet dissuasif d'une épée de Damoclès.
Quant à la proposition de la minorité II (Bäumle), elle demande d'inscrire dans la loi les centimes climatiques pour éviter que ce soit une simple mesure volontaire.
La proposition Wäfler demande un renvoi à la commission en lui demandant d'élaborer un projet visant à encourager l'utilisation rationnelle de l'énergie pour faire baisser la consommation de carburant et de combustible fossile en Suisse. Les moyens qu'il évoque à cet effet, soit l'imposition des véhicules automobiles, la détaxe des biocarburants, le financement des énergies renouvelables - hydraulique, géothermique, biomasse et solaire -, la modification du droit du bail, font tous déjà l'objet des modifications législatives et viendront à l'appui des mesures que nous déciderons pour réduire nos émissions.
Quant à la proposition de la minorité Rutschmann, qui demande de ne pas entrer en matière, je vous invite à la rejeter, car le moment est venu d'agir maintenant et de façon déterminée; tout retard se répercutant finalement sur les perturbations climatiques toujours plus violentes que devront subir nos arrière-petits-enfants.
Placée devant des équations juridiques, fiscales et techniques complexes et le choix de la solution la plus adéquate pour diminuer les émissions de CO2 et faire face à nos engagements en rapport avec le Protocole de Kyoto, la majorité de la commission a finalement basculé dans le camp du centime climatique II et propose de renvoyer l'objet au Conseil fédéral pour qu'il présente un projet dans ce sens. La commission a pris sa décision par 13 voix contre 12.
Fattebert Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vous avez évoqué le fait que la commission a pris comme scénario celui du baril de pétrole à 60 dollars et qu'elle a envisagé éventuellement une diminution de ce prix à 40 dollars. Or aujourd'hui, presque tous les analystes disent qu'il faut tabler sur un baril à 100 dollars. Est-ce que, dans ces conditions, il est encore utile d'entrer en matière sur une taxe sur le CO2?
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le baril à 100 dollars n'est pas un scénario qui interviendra ces toutes prochaines années. Je ne crois pas qu'il y ait beaucoup de spécialistes qui l'envisagent. C'est un scénario à long terme.
Toute la bataille autour des scénarios s'est déroulée avec les spécialistes. On estime que la raison de l'augmentation des coûts que l'on a aujourd'hui n'est pas uniquement due à la raréfaction des énergies fossiles, mais aussi au fait que les installations sont insuffisantes parce que les investissements ont été trop faibles. Mais, avec les bénéfices que réalisent les compagnies, les investissements se feront et il se pourrait que le prix du pétrole baisse un peu.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Christen, n'y a-t-il pas eu un malentendu? Il me semble que la proposition Bäumle consiste à renoncer à ancrer dans une base légale le centime climatique. Il me semble que vous avez dit le contraire. N'est-il pas juste d'affirmer qu'il faudra malgré tout adopter une base légale après coup, pour pouvoir participer au commerce des droits d'émission, et qu'en l'absence d'une taxe sur le CO2 et d'une base légale pour l'attribution des quotas, nous sommes pour l'instant exclus de ce commerce?
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je l'ai dit, mais vous m'avez mal compris. Pour ce qui concerne la proposition Bäumle, j'ai effectivement indiqué qu'il souhaitait ne pas avoir une base légale pour pouvoir maintenir le centime climatique comme mesure uniquement volontaire.
S'agissant des droits d'émission, je l'ai dit aussi, c'est un inconvénient important, mais la commission a fait une pesée d'intérêts. Il faut deux conditions pour qu'on puisse participer au commerce des droits d'émission: d'une part les entreprises doivent signer des accords d'objectifs, et d'autre part il faut en fait une pénalité. Ces conditions ne sont pour l'instant pas acquises avec la proposition de centime climatique.
Mais cela a fait l'objet d'une pesée d'intérêts et la commission a finalement adopté la proposition de centime climatique.
Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten. Ich tue dies, obwohl wir die Ziele und Auflagen des Kyoto-Protokolls durchaus mittragen. Die Reduktionsziele für CO2-Emissionen aus fossilen Energien sind ein wichtiges Anliegen. Bekanntlich sind die eingegangenen Verpflichtungen für die Schweiz ja auch verbindlich. Nicht einverstanden sind wir jedoch mit dem Weg, wie diese Ziele erreicht werden sollen.
Der Bundesrat hat im Jahre 2005 eine CO2-Abgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 auf Brennstoffen beschlossen. Mit diesem Lenkungsinstrument erwartet der Bundesrat bis zum Jahre 2010 eine CO2-Reduktionswirkung von 0,7 Millionen Tonnen. Die geschätzten Einnahmen durch diese Abgabe betragen etwa 650 Millionen Franken pro Jahr. Wir sind der Auffassung, dass auf diese neue Abgabe verzichtet werden kann, da der Markt die in der Gesetzesvorlage enthaltenen Ziele bereits überholt hat.
Die Botschaft des Bundesrates datiert vom Juni 2005. Der Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2 zur Erreichung des Reduktionsziels entspricht etwa 9 Rappen pro Liter Heizöl. In der Zwischenzeit ist der Heizölpreis jedoch um 20 bis 30 Rappen gestiegen. Nach der Logik des Bundesrates - je höher der Heizölpreis, desto tiefer der CO2-Ausstoss - wird das anvisierte Ziel von 0,7 Millionen Tonnen CO2 nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen. Nach Einschätzung der Fachleute wird der Heizölpreis aufgrund des weltweiten Umfeldes in absehbarer Zukunft auch nicht sinken. Das Reduktionsziel kann deshalb unseres Erachtens auch ohne diese CO2-Abgabe erreicht werden.
Aber auch aufgrund des CO2-Gesetzes besteht heute kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Gemäss Artikel 3 des CO2-Gesetzes soll das Reduktionsziel in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Bei Absatz 2 heisst es weiter, dass eine Lenkungsabgabe auf fossilen Energieträgern erst dann erhoben werden soll, wenn die vorhin erwähnten Massnahmen nicht zum Ziel führen. Die beantragte CO2-Abgabe drängt sich also zum heutigen Zeitpunkt auch aufgrund des CO2-Gesetzes nicht auf.
Sodann ist auch die Mechanik der Vorlage mit der vorgesehenen Rückzahlung des Ertrags aus der CO2-Abgabe in der Höhe von 650 Millionen Franken unglücklich. Die Rückzahlung des Abgabeertrags an die Bevölkerung über die Krankenversicherer und die Wirtschaft führt vor allem zu einer grossen Umverteilungsübung. Das Geld der Verbraucher von fossilen Brennstoffen, wie Mieter, Hauseigentümer oder Unternehmen, wird mit einem grossen Aufwand auf weitgehend anderen Kanälen umverteilt. Da erscheint es uns übrigens auch sehr gewagt, von einer Kostenneutralität der CO2-Abgabe zu sprechen.
Aber auch aus energiepolitischer Sicht ist diese Abgabe für uns unzweckmässig. Wenn man der Umwelt konkret helfen möchte, müsste man dieses Geld wohl eher zweckgebunden für Sanierungen im Gebäudebereich oder für die Förderung von alternativen Energien einsetzen.
Sodann brauchen das Gewerbe, die Hauseigentümer und die Mieter keine neue, zusätzliche Belastung. Die Wirtschaft und die Bevölkerung werden bereits heute finanziell immer stärker belastet, dies übrigens auch im Energiebereich. So sieht beispielsweise das StromVG Abgaben für die Förderung erneuerbarer Energien vor. Dann darf ich auch an den Klimarappen I erinnern, welcher über 100 Millionen Franken abschöpft. Wir beklagen uns über zunehmend höhere Abgaben und Gebühren. Umgekehrt wollen wir hier wieder eine neue Gebühr einführen.
Wir bitten Sie, den Nichteintretensantrag zu unterstützen. Der Markt hat die geplante Lenkungsabgabe bereits mehr als vorweggenommen.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Namens einer starken, 12-köpfigen Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Die UREK soll das Geschäft beraten und endlich Antrag stellen. Ich bitte die Gegner der CO2-Abgabe: Hören Sie auf mit schönen Wunschträumen, halten wir uns doch einmal an die Fakten!
Fakt 1 ist, dass die völkerrechtlich verbindlichen CO2-Reduktionen der Schweiz nicht erreicht wurden, ganz im Gegenteil: Die CO2-Emissionen des letzten Jahres waren höher als je zuvor in der Geschichte dieses Landes, und Sie stellen fest, dass auch der Verbrauch der Brennstoffe im Jahr 2005 zugenommen hat, ebenso der Verbrauch der Treibstoffe. Die volatilen Preise führen nicht zu den nötigen Umsteigeeffekten. Es braucht verbindliche Vorgaben des Bundes, und das Gesetz sagt genau, wie das geht.
Fakt 2 ist, dass die freiwillige Phase im CO2-Gesetz seit zweieinhalb Jahren vorbei ist. Bundesrat Cotti hat diese Abgabe 1985 angekündigt. Die Economiesuisse hatte 20 Jahre Zeit, und sie hat nichts getan. Die Hausbesitzer kommen jetzt und wollen wieder ausbremsen. Zeit ist genau die knappste Ressource, die wir haben, denn es sind völkerrechtlich verbindliche Vorgaben, und die sind mit Terminen verknüpft. Bei einer Rückweisung verlieren wir erneut viele Jahre. Es geht ja nur darum, das Geschäft wieder auf eine endlose Umlaufbahn zu schiessen, damit wieder nichts geschieht.
Fakt 3 ist, dass mit dem Klimarappen auf Brennstoffen die Ziele verfehlt werden. In einem 25-Milliarden-Markt können Sie nicht mit 150 oder 250 Millionen Franken, die Sie nach Gutsherrenmanier verteilen, den Markt bewegen. Nur die CO2-Abgabe erfasst alle Kaufentscheide und verschafft den erneuerbaren Energien und der Effizienz endlich die Marktvorteile, die Kostengerechtigkeit, die wir in diesem Bereich brauchen.
Fakt 4: Der Klimarappen wird uns als freiwillige Massnahme verkauft, aber er ist mitnichten freiwillig. Die Konsumenten werden einfach zu einer neuen Steuer gezwungen, und das Interessante ist, dass diese Steuer von der FDP und der SVP kommt. Wir können nicht darüber befinden, was mit diesem Geld geschieht. Das ist eine einmalige Vergewaltigung des Steuerzahlers. So etwas gab es noch nie in der Geschichte der Schweiz. Neue Steuern ohne Volksentscheide: Das will die SVP! Dagegen werden wir uns wehren.
Bei Energie Schweiz mit einem Budget von 45 Millionen Franken streiten wir um jede Million, um jeden Betrag in der Höhe von hunderttausend Franken. Und jetzt, wo das Geld im Hinterzimmer der Economiesuisse verteilt werden soll, da gibt man pauschal, das Durchwinken wird genehmigt. Es sind ja die richtigen Freunde, die das Geld verteilen. So geht es nicht. Die Leute, die die Steuern zahlen, haben keinerlei Chance auf Gerechtigkeit, auf Gleichbehandlung, wenn es darum geht, Fördergesuche zu stellen. Es gibt nur eine Instanz in diesem Land, die Steuergelder verteilen darf, und das ist das Parlament, das demokratisch gewählt wird. "Wer zahlt, befiehlt": Das ist eine alte Regel, die Sie jetzt verletzen wollen, weil eben bei der Economiesuisse die richtigen Leute, die richtigen Verbände das Geld verteilen. Das ist ein Anschlag auf die Demokratie, das geht nicht, das ist völlig unschweizerisch.
Fakt 5: Die Initianten des Klimarappens wollen zwar eine neue Steuer, aber sie können die Reduktionsziele dann eben doch nicht einhalten. Die Rechnung, die aus dem Kyoto-Protokoll erwächst, zahlt dann nachher wieder der Bund, wenn wir Strafzahlungen leisten müssen, wenn wir auf dem knappen Markt Zertifikate erwerben müssen. Das wird in die Hunderte von Millionen Franken gehen, und für diese Folgekosten stehen dann die Economiesuisse und der Hauseigentümerverband und die Erdölvereinigung natürlich nicht gerade.
Fakt 6: Das Kyoto-Protokoll lässt keinen unbegrenzten Zertifikatekauf zu. Sie müssen die Emissionen mehrheitlich im Inland senken. Wenn Sie aber mit dem Klimarappen Zertifikate kaufen und der Zertifikatepreis steigt, dann haben Sie in Ihrem schwarzen "Kässeli" überhaupt kein Geld mehr für Inlandmassnahmen. Auch hier ist das Konzept nicht durchdacht, die Mittel werden fehlen, die Defizite werden immer grösser werden. So kommen wir nicht zum Ziel.
Schauen Sie, was im letzten Jahr passiert ist: Die Zahl der Geländewagen, der schweren Autos, ist um 13 Prozent gestiegen - bei steigenden Benzinpreisen! Wir brauchen eine CO2-Abgabe nicht nur auf Brennstoffen, wir brauchen sie auch auf Treibstoffen.
Deshalb bitte ich Sie: Geben Sie dieses Geschäft an die UREK zurück, damit wir endlich entscheiden können.
Bigger Elmar · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Rechsteiner, können Sie mir in Prozenten sagen, wie viel Einfluss der Mensch auf den CO2-Ausstoss hat? Sie wollen den Treibstoff noch mehr belasten, der jetzt schon Dinge quersubventioniert wie Strassenbauten und Eisenbahn usw., die den CO2-Ausstoss verringern. Haben Sie nicht das Gefühl, dass wir auf den Treibstoffen und Mineralölen schon genug Abgaben erheben?
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bigger, es ist ja tatsächlich so, dass es auf den Treibstoffen Steuern gibt, aber die Steuererträge werden gekidnappt und für den Strassenbau eingesetzt; das heisst, diese Steuern fördern den Verkehr. Was wir heute brauchen, ist emissionsfreier Verkehr, sind erneuerbare Energien. Das können wir erreichen, wenn wir das Benzin ausreichend verteuern und die Erträge rückerstatten, damit jene profitieren, die den Zug nehmen, die mit dem Velo einkaufen oder die zu Fuss gehen. Wir wollen, dass in diesem Land endlich Sanktionen gegen diese unglaubliche Verschwendung ergriffen werden.
Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Rechsteiner, war der Vorschlag des Bundesrates, eine CO2-Abgabe zu erheben, eine falsche Massnahme? Wir bezahlen für die Brennstoffe ja jetzt schon das Dreifache dieser 9 Rappen, also mindestens 27 Rappen. Ich bin doch der Meinung, dass das Kyoto-Ziel damit erreicht ist, zumal wir ja schon das Dreifache bezahlen. Zweifeln Sie nun am Vorschlag des Bundesrates, der ja 9 Rappen will? Wir haben es ja schon dreifach erreicht.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kunz, ich weiss nicht, wie Sie rechnen. Die CO2-Emissionen aus Brennstoffen müssen nach Gesetz um 15 Prozent sinken. Wenn Sie die Mineralölimport-Statistik des letzten Jahres ansehen, stellen Sie fest, dass genau gleich viel Heizöl verbraucht wird wie 1990. Wie kommen Sie dazu, zu behaupten, die Ziele seien erfüllt? Wir haben Ziele, und wir haben Fristen. Es braucht Zeit, bis die Preise wirken. Sie können nicht am 31. Dezember 2009 eine Abgabe einführen und meinen, am 1. Januar 2010 seien die Ziele erreicht. Was für eine komische Ansicht, Herr Kunz! Wir haben ja alle Möglichkeiten, um umzustellen. Wieso machen Sie nicht mit? Sie könnten ja noch Holz und erneuerbare Energien von Ihrem Bauernhof verkaufen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Grundsätzlich wissen wir alle genau, dass wir ein Klimaproblem haben werden. Die Wissenschaft kann zwar nicht hundertprozentig beweisen, wann und wie stark der Klimaeffekt eintreten wird, doch sie ist sich einig, dass der Klimaeffekt kommt und dass der Mensch, vor allem wegen der CO2-Emissionen, die Hauptverantwortung trägt. Sich häufende Extremereignisse wie Überschwemmungen, heisse Sommer, Trockenheit, Wirbelstürme auf Nord- und Südhemisphäre sind zwar noch keine wissenschaftlich schlüssigen Beweise, aber deutliche Indizien, dass sich das Klima ändern könnte. Die Schweiz hat sich deshalb mit dem Kyoto-Protokoll zur Reduktion von CO2-Emissionen verpflichtet und dazu das CO2-Gesetz erlassen. Falls die Ziele des Gesetzes mit freiwilligen Massnahmen nicht erreicht werden, ist daneben ab 2004 die CO2-Abgabe vorgesehen.
Zum Solarrappen, einer vor einigen Jahren vorgeschlagenen Förderabgabe, haben sich die SVP-Fraktion und die FDP-Fraktion ablehnend geäussert und dies mit der Zustimmung zum CO2-Gesetz und zur CO2-Abgabe begründet. Leider wird aber nun diese sinnvolle und staatsquotenneutrale Lenkungsabgabe zur fristgerechten Erreichung der CO2-Ziele genau von der FDP- und der SVP-Fraktion immer mehr ausgehebelt. Die SVP-Fraktion will gar nichts mehr von einer CO2-Abgabe wissen und würde wahrscheinlich am liebsten das ganze CO2-Gesetz aufheben. Die FDP-Fraktion ist plötzlich für den Klimarappen als sogenannt freiwillige Massnahme - eine Zwangsabgabe! - und lehnt eine staatsquotenneutrale, marktwirtschaftliche und liberale CO2-Abgabe als Lösung ab. Mit dem Klimarappen, den sie einführen will, sind aber diejenigen Unternehmungen und Privaten die Dummen, welche sich auf die Spielregeln des Gesetzes verlassen haben und sich in den letzten Jahren durch Investitionen von der CO2-Abgabepflicht befreien wollten. Diese werden nun mit dem zusätzlichen Klimarappen bestraft, und die Säumigen werden belohnt, indem sie keine Abgabe mehr entrichten müssen. Mit dem Ändern der Spielregeln mitten im Spiel werden Sie wortbrüchig, wenn Sie heute die Rückweisung an den Bundesrat beschliessen.
Mit einer Rückweisung erlahmen aber auch die freiwilligen und sinnvollen aktuellen Anstrengungen von vielen, welche die CO2-Abgabe als Massnahme erwartet haben. Die Zielerreichung zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls gerät dann in noch weitere Ferne. Genau dies haben das Lavieren der Politik um die CO2-Abgabe und die Vorentscheide der UREK nachweislich bereits bewirkt. Am schlimmsten ist für mich aber Ziffer 2 des Mehrheitsantrages der UREK, durch welche plötzlich noch eine Rechtsgrundlage für diesen Klimarappen geschaffen werden soll. Offensichtlich zweifeln gewisse Leute nun selber an der Zulässigkeit des Klimarappens als freiwilliger Massnahme.
Wenn aber plötzlich eine sogenannt liberale FDP-Fraktion als Alternative zu einer staatsquotenneutralen Lenkungsabgabe eine Zwangsabgabe im Gesetz verankern will und die SVP-Fraktion sogar eine neue Abgabe einführen und gesetzlich verankern will, verstehe ich die Welt nicht mehr. FDP-Fraktion und SVP-Fraktion müssten also folgerichtig mindestens meinen Minderheitsantrag unterstützen, der diese Rechtsgrundlage nicht schaffen will, da es sich beim Klimarappen ja um eine sogenannt freiwillige Massnahme gemäss CO2-Gesetz handeln soll. Dieser Antrag auf Verankerung ist aber auch eine Art Trojanisches Pferd, denn er könnte unter Umständen das CO2-Gesetz und die CO2-Abgabe indirekt komplett aushebeln.
Zum Zusatzantrag der FDP-Fraktion: Ins Gesetz hineinzuschreiben, dass bei Nichterreichung der Ziele die CO2-Abgabe-Vorlage erneut zu unterbreiten sei, kann wohl nur als hilfloses Feigenblatt für die Wählerinnen und Wähler gedacht sein, denen man seine eigenartige Politik verkaufen will. Dieser Antrag ist absolut unnötig, denn er ist ein wertloser Pleonasmus, also ein weisser Schimmel, weil das ja alles bereits heute - und besser - im Gesetz steht. Lesen Sie Artikel 3 Absatz 2, Artikel 6 und Artikel 7 Absatz 4 des CO2-Gesetzes nach! Gestützt auf diese Bestimmungen hat der Bundesrat dem Parlament ja die CO2-Abgabe-Vorlage endlich unterbreitet.
Zusammenfassend zu den Anträgen: Ich bitte Sie erstens, auf die Vorlage einzutreten und damit den Antrag der Minderheit Rutschmann abzulehnen. Zweitens bitte ich Sie, den unnötigen "Feigenblattantrag" der FDP-Fraktion abzulehnen. Drittens bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und damit den Zusatzauftrag für eine Vorlage zur gesetzlichen Verankerung des Klimarappens abzulehnen. Viertens bitte ich Sie, dann am Schluss der Minderheit I (Rechsteiner-Basel) zuzustimmen und die Rückweisung und damit den Klimarappen II abzulehnen.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Monsieur Bäumle, ne pensez-vous pas que vous faites preuve d'un manque d'objectivité lorsque vous voulez nous faire croire que les secteurs de l'économie qui se sont engagés en faveur des mesures d'économie d'énergie et de réduction de la production de CO2 ne sont pas récompensés aujourd'hui, ne serait-ce que grâce à l'évolution du prix du pétrole et du gaz?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Nein, überhaupt nicht. Diese Firmen melden heute leider zu wenig lautstark - sie machen es nur hinter verschlossenen Türen -, dass sie unglücklich sind, dass sie investiert haben. Zum Teil sind das Investitionen, die ihnen frankenmässig direkt nicht so viel bringen. Wenn aber die CO2-Abgabe jetzt nicht kommt, haben sie die Kosten trotzdem und müssen noch dazu den Klimarappen als Zwangsabgabe bezahlen. Sonst hätten Sie sie hier genau von der CO2-Abgabe befreien können. Sie werden also mehr belastet, als wenn die CO2-Abgabe käme.
Pfister Theophil · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist unbestritten, denke ich, auch bei Ihnen, dass die fossilen Energien endlich sind. Glauben Sie nun, dass die Menschheit die Kraft hat, den Verbrauch dieser fossilen Energien vor deren Erschöpfung zu stoppen? Wenn Sie das nicht glauben, diskutieren wir eigentlich nicht über CO2, sondern nur darüber, ob das 30 Jahre früher oder später der Fall sein wird.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Zwei Antworten auf diese Frage: Die erste Antwort: Vorausschauend handeln heisst, solche Ereignisse vorwegzunehmen und nicht zu warten, bis es zu spät ist. Dann wird es nämlich teuer und schwierig. Die zweite Antwort: Ich bin selber nicht überzeugt, dass die Ressourcen das Problem sein werden. Ich behaupte: Der C-Gehalt in der Erde ist gross genug, um so viel CO2 in die Atmosphäre zu lassen, dass uns das Klimaproblem treffen wird, bevor die C-Reserven - damit meine ich die gesamten Kohlenstoffreserven in der Erdkruste - aufgelöst sind. Wir müssen also das Klimaproblem lösen; wir dürfen nicht hoffen, dass uns der PeakOil das Problem löst. Daran glaube ich persönlich nicht.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Bäumle, Sie haben soeben erklärt, dass der Vorschlag der FDP-Fraktion ein Feigenblatt sei. Können Sie kurz erklären, warum Direktinvestitionen zur Förderung von sofortigen Massnahmen ein Feigenblatt sind?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Ihren Antrag, dass man die CO2-Abgabe im Jahre 2010 einführen soll, habe ich als "Feigenblattantrag" bezeichnet. Sie meinen jetzt den Klimarappen II als Massnahme. Ich bin klar der Meinung, dass die CO2-Abgabe als staatsquotenneutrale Massnahme die marktwirtschaftlich richtigere ist. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass eine Abgabe, eine Rückverteilung eines Teils der Abgabe, durchaus eine schnellere Wirkung entfalten könnte. Dies können wir aber auch mit der CO2-Abgabe machen. Da liegen ja Vorschläge auf dem Tisch. Ich stehe denen zwar sehr kritisch gegenüber, aber da finden wir eine Lösung, wenn wir die Vorlage heute nicht zurückweisen.
Wäfler Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Wir, das heisst die Vertreter der EDU, beantragen Ihnen eine Rückweisung des Geschäfts an die Kommission mit dem Auftrag, eine Vorlage mit den Punkten auszuarbeiten, die Sie aus den Unterlagen ersehen. Die von uns vorgeschlagenen Massnahmen sollen die CO2-Steuer und die Klimarappen I und II ersetzen. Ich verweise hier klar darauf, dass unsere Vorschläge in den betroffenen Bereichen zu massvollen, aber vertretbaren Erhöhungen von Steuern und Abgaben führen und keine Pseudokostenneutralität für Bevölkerung und Wirtschaft aufweisen. Sie sind aber andererseits beschäftigungswirksam in unserem Land.
Der Zweckartikel im CO2-Gesetz sagt im zweiten Satz Folgendes: "Das Gesetz soll auch zur Verminderung anderer schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt, zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien beitragen." Artikel 3 Absatz 1 lautet: "Das Reduktionsziel soll in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden." Unsere Vorschläge lassen sich darum wie die Vorschläge der Klimarappen I und II ebenfalls auf der Basis des bestehenden CO2-Gesetzes realisieren.
Kurz unsere Vorschläge:
1. Änderung des Automobilsteuergesetzes, damit anstelle des bisherigen Einheitstarifs von 4 Prozent neu abgestufte, verbrauchs- und emissionsabhängige Abgabesätze angewendet werden können. Auch der Bundesrat beabsichtigt gemäss Botschaft in diesem Bereich Neuerungen in der gleichen Richtung. Diese unbefristete Massnahme bewirkt nichtzweckgebundene Mehreinnahmen für die allgemeine Bundeskasse; deren Höhe hängt allerdings von der Abstufung der Tarife ab.
2. Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, um in allen Kantonen verbrauchs- und emissionsabhängige Abstufungen der jährlichen Verkehrsgebühren anzuwenden. Diese unbefristete Massnahme hat Mehreinnahmen bei den Motorfahrzeugsteuern der Kantone zur Folge, die je nach kantonaler Regelung ganz oder teilweise für Strassen zweckgebunden sind. Unser Vorschlag lässt den Kantonen die Kompetenz zur Festlegung der Verkehrssteuern, verlangt aber eine Tarifabstufung mit Berücksichtigung der Verbrauchs- und Emissionswerte.
3. Änderung des Mineralölsteuergesetzes zwecks Einführung einer zeitlich befristeten, zweckgebundenen Lenkungsabgabe in der Höhe von ungefähr 1,5 bis 2,5 Rappen pro Liter auf fossilen Brenn- und Treibstoffen. Diese Lenkungsabgabe wird mit der normalen Mineralölsteuer erhoben und via allgemeine Bundeskasse zweckgebunden für folgende Massnahmen verwendet:
a. Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz bei Produktion und Nutzung von einheimischen Energien, wie z. B. Nutzung der einheimischen Wasserkraft, Geothermie, Sonnenenergie, Energiegewinnung aus Produkten und Abfällen aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Industrie, Bauwirtschaft usw.; diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
b. Finanzierung von Förderungsmassnahmen für die Entwicklung von Innovationen und neuen Technologien zur Produktion und Nutzung von Energie und Verbesserung der Energieeffizienz in der Schweiz.
Mit dieser zeitlich befristeten, zweckgebundenen und massvollen Lenkungsabgabe können aus der Bundeskasse Massnahmen im Inland unterstützt werden, welche zu einer Reduktion des Energieverbrauchs führen. Gleichzeitig ermöglicht die Lenkungsabgabe die Förderung einheimischer Energien und die Entwicklung von neuen Technologien im Energiebereich in unserem Land. Auch der Bundesrat erwähnt in der Botschaft die Absicht, mit einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes Erdgas und Biotreibstoffe zu fördern.
4. Änderung im Mietrecht zur Einführung von anerkannten Standards für die individuelle, verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser in gemieteten Wohn- und Geschäftsräumen in allen Kantonen; das unter Wahrung der Verhältnismässigkeit beim Realisationsaufwand. Diese unbefristete Massnahme ist aus unserer Sicht sinnvoll, wenn wir im Bereich Energiesanierung von Gebäudehüllen vorwärts kommen wollen.
Die in unserem Antrag aufgeführten Massnahmen tragen zu einer wirksamen Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung von einheimischen Energien und neuen Energietechnologien in unserem Land bei. Zudem hätten diese Massnahmen auch einen positiven Beschäftigungseffekt in unserem Land, was auch erwünscht ist. Der Vollzug der von uns vorgeschlagenen Massnahmen kann mit zweckmässig ergänzten Infrastrukturen erfolgen und dürfte damit deutlich kostengünstiger sein als die vorgesehene CO2-Abgabe. Unternehmen und Betriebe, welche im Hinblick auf die Einführung der CO2-Steuer bereits Vorinvestitionen gemacht haben, werden mit unserem Antrag nicht benachteiligt, weil sie mit einer Verbesserung der Energieeffizienz im eigenen Betrieb ihre Kosten senken und damit Konkurrenzvorteile erreichen können. Allerdings profitieren sie betragsmässig weniger als von einer Befreiung gemäss der deutlich höheren CO2-Abgabe. Die Rückweisung an die Kommission erfolgt in der Absicht und Erwartung, dass dieser Weg schneller zu einem Resultat führt als eine Rückweisung an die Regierung.
All diejenigen, die heute einen CO2-Steuersatz beschliessen wollen, mache ich darauf aufmerksam, dass sich die Rahmenbedingungen der Erdölpreise seit der Erfindung der CO2-Abgabe vor einigen Jahren grundlegend verändert haben und sich mit grosser Wahrscheinlichkeit weiter in diese Richtung entwickeln werden. Vorredner und die Kommissionssprecher haben dies auch erwähnt, auch anhand der Zahlen aus Deutschland.
Wenn wir genauer hinschauen, sehen wir, dass das CO2 nicht das eigentliche Problem ist, sondern eher das Symptom. Ursache ist der Lebensstil unserer Gesellschaft und der dadurch verursachte Energieverbrauch.
Ich fasse zusammen: Die von uns vorgeschlagene Rückweisung an die Kommission mit dem entsprechenden Auftrag bewirkt eine nachhaltigere Verbesserung der Energieeffizienz in unserem Land; sie ermöglicht zusätzliche Impulse für die Energietechnologien der Schweiz; und sie ist beschäftigungswirksam in unserem eigenen Land, was sicher nicht unerwünscht ist. Unser Rückweisungsantrag kann materiell deshalb sowohl von Gegnern als auch von Befürwortern der CO2-Abgabe oder der Klimarappen I und II unterstützt werden.
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit, sie ist also für Eintreten auf die Vorlage. Sie ist für die Rückweisung an den Bundesrat und befürwortet damit auf Vereinbarungen beruhende Lösungen, nämlich den Klimarappen II, analog zum Klimarappen I.
Die FDP-Fraktion beantragt jetzt aber auch eine Ergänzung zu diesem Rückweisungsantrag der Mehrheit, und zwar mit einem neuen Absatz 3: Der Bundesrat soll uns, falls die Reduktionsziele - wider Erwarten - mit Vereinbarungslösungen nicht erreicht werden, eine neue CO2-Abgabe-Vorlage unterbreiten. Selbstverständlich hängt eine solche Vorlage von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere natürlich von der Zielerreichung, aber natürlich auch von der Entwicklung des Rohölpreises. Ich habe einfach Mühe damit, dass man das nicht einsehen will: Seit der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat ist eine drei- bis viermalige CO2-Abgabe, wie wir sie nun wollen, durch den Markt bereits eingeführt worden. Das muss doch einfach Berücksichtigung finden. Die Prognosen bezüglich der Preise sind nicht rosig. Langfristig gehen wir von der FDP von hohen Rohölpreisen aus. Das ist für die Wirtschaft und das Wachstum eigentlich schlecht. Man muss dazu sagen: Leider bleiben diese Preise hoch. Für die Umwelt und die Möglichkeiten und Chancen der Alternativenergien ist dies selbstverständlich gut.
Warum nun diesen Zusatz? Wir wollen klar zum Ausdruck bringen, dass das CO2-Gesetz nach wie vor gilt. Wenn man die Presse der letzten Wochen gelesen hat, könnte man der Meinung sein, wir würden das CO2-Gesetz abschaffen. Das stimmt natürlich nicht. Wir wollen den hohen Rohölpreisen Rechnung tragen, wir wollen sie berücksichtigen, und wir wollen unsere Bevölkerung nicht noch mehr belasten, als das unbedingt nötig ist. Wir wollen mit dem Klimarappen zusätzlich eine Sofortmassnahme treffen, welche rasch kommt, welche aber auch nachhaltig wirkt.
Die CO2-Debatte - ich glaube, das kann man feststellen, insbesondere wenn man vorher wieder Herrn Rechsteiner zugehört hat - ist völlig verideologisiert. Wir möchten mit diesem Zusatz, mit dieser Ergänzung, etwas zur Entkrampfung beitragen. Wir stehen zum CO2-Gesetz, wir stehen zu den Zielen. Das CO2-Gesetz sieht verschiedene Instrumente zur Zielerreichung vor, insbesondere die Vereinbarungen. Der Bundesrat hat eigentlich mit dem Klimarappen I den Weg vorgezeichnet. Wir möchten im Brennstoffbereich den genau gleichen Weg gehen. Deshalb kann man doch nicht, Herr Rechsteiner, hier polemisieren und sagen, das sei ein "Anschlag auf die Demokratie". Wenn wir das Gleiche machen wie Ihr Bundesrat, wie der Herr Bundespräsident, wie der Gesamtbundesrat mit dem Klimarappen I, dann kann das doch wohl nicht polemisch mit einem "Anschlag auf die Demokratie" abgetan werden.
Wie sind die Positionen der Parteien in diesem Parlament? Die SVP-Fraktion will keine CO2-Abgabe; das ist eine klare Haltung, aber sie ist nicht mehrheitsfähig. Die CVP-Fraktion will den Marktpreis berücksichtigen. Das scheint uns richtig. Sie lehnt aber rasche und griffige Massnahmen ab, und sie gibt auch keine Antwort auf die Frage, was passiert, wenn die Rohölpreise sinken und dann wieder ansteigen. Die SP-Fraktion als vierte Kraft will unabhängig von der 50-prozentigen Steigerung der Brennstoffpreise noch einmal eine CO2-Abgabe draufsetzen - sehr zum Leidwesen der Bevölkerung, selbstverständlich auch der Mieterinnen und Mieter. Sie hat offenbar noch nicht registriert, dass mit dieser CO2-Abgabe die Dienstleistungsbranche massiv favorisiert wird. Belastet werden die arbeitsintensiven Branchen und damit insbesondere die KMU. Ich weiss nicht, ob die SP-Fraktion sich das überlegt hat, dass sie das effektiv will.
Der Klimarappen ist ein erstes Instrument, ein erster Schritt. Je nach Zielerreichung und Rohölpreis bleibt die Einführung weiterer Abgaben offen. Dies kann selbstverständlich eine CO2-Abgabe sein. Über die Höhe sprechen wir uns heute nicht aus. Aber wir können uns auch eine höhere Abgabe vorstellen, wenn sich die Preise tatsächlich in den Keller verschieben würden und der Klimarappen nicht den gewünschten Effekt erzielte. Herr Bundespräsident, wir meinen, dass eine Beurteilung dieser Situation im Jahre 2008 möglich sein sollte. Dann sollte man absehen können, in welche Richtung die Reise geht.
Ich bitte Sie, diesem Zusatzantrag der FDP-Fraktion auf Rückweisung zuzustimmen.
Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Theiler, im CO2-Gesetz steht, dass der Bundesrat dem Parlament eine CO2-Abgabe unterbreiten und deren Höhe vom Parlament genehmigen lassen muss, wenn die freiwilligen Massnahmen, zu denen das Parlament nichts zu sagen hat, nicht genügen. Können Sie mir erklären, warum Sie genau diese Bestimmung, die im geltenden Gesetz enthalten ist, jetzt nochmals hineinschreiben wollen?
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es ist nicht so, dass das Parlament zu den freiwilligen Massnahmen nichts zu sagen hat. Wir diskutieren seit Monaten über diese Geschichte. Wenn Sie in der Kommission waren und das Gefühl hatten, was wir hier machen würden, sei für die Katz, muss ich Ihnen sagen, dass das so nicht stimmt. Ich habe jetzt innerhalb von etwa zehn Minuten erläutert, warum wir das in der Rückweisung so formuliert haben wollen: Das soll eben auch nach aussen klar werden, dass wir nach wie vor zu diesen Zielen stehen und dass das CO2-Gesetz nach wie vor gilt. Offenbar ist das nicht allen Leuten klar. Dass es Ihnen klar ist, Frau Marty Kälin, erachte ich als selbstverständlich.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Ja, Herr Theiler, ich frage mich schon, ob Sie das CO2-Gesetz gelesen und dabei nicht gesehen haben, dass alles bereits im CO2-Gesetz steht und Ihr Antrag damit unnötig ist. Oder wollen Sie das CO2-Gesetz mit diesem Antrag indirekt abschwächen?
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Jetzt weiss ich nicht, Herr Bäumle: Sie haben mir offenbar überhaupt nicht zugehört. Selbstverständlich habe ich das CO2-Gesetz gelesen. Es geht uns eben gerade darum, diesen Aspekt zu betonen. Dass er Ihnen und auch Frau Marty Kälin klar ist, ist selbstverständlich, aber offenbar ist er noch nicht nach draussen gedrungen. Wir sind als Parlament ja nicht einfach dafür da, dass wir zwei uns einig werden, sondern wir sind ein Parlament für die Öffentlichkeit.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Theiler, bei uns im Umweltrecht ist es so, dass für alle Abgaben, für jede Depotgebühr, für jede Entsorgungsabgabe, für die Lenkungsabgabe auf flüchtige Kohlenwasserstoffe, eine Rechtsgrundlage im Gesetz enthalten ist. Wo, Herr Theiler, ist die Rechtsgrundlage für einen Klimarappen, der als Zwangsabgabe in den nächsten sechs Jahren 1,5 Milliarden Franken umverteilt? Wo ist die Rechtsgrundlage für diese Art von Übung?
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Also, wir meinen, dass die Rechtsgrundlage im CO2-Gesetz steht. Herr Lustenberger hat - Sie waren ja auch dabei in der Kommission - diese Frage aufgeworfen. Er ist der Meinung, man müsse jetzt im Nachgang dazu zusätzliche gesetzliche Grundlagen schaffen. Da kann man zwei Juristen anstellen, und beide werden Ihnen tipptoppe Expertisen machen und jeweils das Gegenteil behaupten. Für uns ist die Grundlage gegeben. Ich persönlich werde aber dem Antrag Lustenberger zustimmen.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Es ist eben nicht so. Wenn es im Gesetz vorgesehen wäre, hätten die vorbildlichen Industrien nicht investiert. Denn Sie bestrafen jetzt ausgerechnet die Industrien, die bereits vorausschauend investiert haben, um einer Abgabe zu entgehen. Was sagen Sie diesen Industrien, die jetzt zusätzlich auch einen Klimarappen entrichten müssen?
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Industrien, welche klugerweise und positiverweise schon lange etwas mit freiwilligen Vereinbarungen gemacht haben, werden durch die Marktpreise, wie sie jetzt eingetroffen sind, ganz sicher nicht bestraft. Sie werden vielmehr jene sein, die von dieser Preisentwicklung ganz massiv profitieren. Wir haben beim Klimarappen I vorgesehen, dass wir diese Firmen auch entschädigen, so, wie es diese Vereinbarungen vorgesehen haben. Wir reservieren ja extra einen Drittel der Abgabe, damit diese Vereinbarungen eingehalten werden können. Wenn Sie nur dem Klimarappen zustimmen, dann, muss ich Ihnen sagen, wird die Finanzierung wahrscheinlich über die Bundeskasse erfolgen müssen. Das wäre wohl auch nicht im Sinne des Erfinders.
Walker Felix · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Theiler, Sie haben erklärt, Sie seien für die CO2-Abgabe. Woran kann ich das erkennen? Nachdem wir damals über die Energieabgabe gesprochen hatten, hiess es: Wir machen jetzt keine Energie-, wir machen eine CO2-Abgabe. Mittlerweile gab es Diskussionen aus Ihren Kreisen, die eine Fristverlängerung verlangten, die die Kriterien herunterfahren und Alternativen wie den Klimarappen I und II wollten, und der Klimarappen III ist vonseiten der Gaswirtschaft in die Diskussion gekommen. Erklären Sie mir: Woran erkenne ich, dass Sie für die CO2-Abgabe sind?
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich danke auch für die fünfte Frage, ich werde gerne auch noch eine sechste und eine siebte entgegennehmen. Das gibt mir ja die Gelegenheit, noch einmal zu erklären, was sich verändert hat, Herr Walker. Seit der Verabschiedung der Botschaft hat sich eben der Marktpreis verändert. Wenn Sie überzeugt sind, dass 9 Rappen im heutigen Zeitpunkt genügen werden, um die Ziele zu erreichen, kann ich Ihnen sagen: Jetzt wurden diese 9 Rappen vierfach eingeführt, also müssen diese Ziele umso mehr erreicht werden. Das hat uns, die Mehrheit der Kommission, doch veranlasst, diese Position noch einmal zu überlegen, vorläufig - und da stelle ich fest, dass die CVP-Fraktion mit uns einer Meinung ist - auf diese CO2-Abgabe zu verzichten und zu verfolgen, was diese vierfache CO2-Abgabe des Marktes bewirkt hat. Das wollen wir.
Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 8. Oktober 1999 hat zum Ziel, die durch die energetische Nutzung fossiler Energieträger verursachten CO2-Emissionen bis zum Jahre 2010 um insgesamt 10 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Das CO2-Gesetz baut in erster Linie auf der Freiwilligkeit auf. Falls die freiwilligen Massnahmen alleine nicht ausreichen, sieht das Gesetz die zwingende Erhebung einer Lenkungsabgabe auf fossilen Energieträgern vor. Zudem sieht das Gesetz für bestimmte Benützer von fossilen Brennstoffen die Befreiung von der CO2-Abgabe vor, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung der CO2-Emissionen verpflichten.
Die Entwicklung der Emissionen ist seit der Inkraftsetzung des CO2-Gesetzes im Jahre 2000 weder bei den Treibstoffen noch bei den Brennstoffen rückgängig. Alleine bei den Brennstoffen fehlt noch bis zum Zieljahr 2010 eine Reduktionsmasse von nicht weniger als 2,7 Millionen Tonnen CO2. Als Vergleich sei hier die seit dem Jahre 1990 durch die freiwilligen Massnahmen erzielte Reduktion von 1,1 Millionen Tonnen gegenübergestellt. Soweit wir unseren gesetzlichen Vorgaben und den mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen nachkommen wollen, müssen wir also in einer dreimal kürzeren Zeitspanne eine doppelt so grosse CO2-Reduktion erreichen. Somit ist auch die Frage über die Notwendigkeit von zusätzlichen Lenkungsmassnahmen beantwortet.
Die CO2-Abgabe ist ein marktwirtschaftliches Lenkungsinstrument, welches durch die Verteuerung der Brennstoffe einen Anreiz schaffen soll, um Energie sparsamer und effizienter zu nutzen und auf die CO2-ärmeren Energieträger umzustellen. Die Verteuerung wird ohne Zweifel Investitionsentscheide auslösen. Alternative und erneuerbare Energieträger, zum Beispiel die Sonnenenergie, können insbesondere vermehrt für die Warmwasseraufbereitung benützt sowie Holz und Erdwärme für die Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden. Durch die relative Preisänderung der fossilen Brennstoffe werden solche alternativen Energieträger konkurrenzfähig und werden vermehrt zum Einsatz kommen. Die Abgabe belohnt jedoch auch Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Einführung einer CO2-Abgabe eingestellt und sich im Rahmen der freiwilligen Massnahmen unter dem Dach der Energieagentur der Wirtschaft engagieren.
Über tausend Unternehmer sind aufgrund der im CO2-Gesetz vorgesehenen Abgabe bereits heute entsprechende Zielvereinbarungen zur Reduktion der CO2-Emissionen eingegangen und haben, sich auf die geltende Gesetzgebung verlassend, in hohem Masse investiert. Die Auswirkungen dieser Vorleistungen entsprechen einer Reduktion von rund 35 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Wirtschaft. Die CO2-Abgabe schafft zudem auch die Voraussetzungen, um in der Schweiz ein Emissionshandelssystem zu errichten und dieses mit demjenigen der EU zu verknüpfen. Des Weiteren gibt die CO2-Abgabe dem Bund die Möglichkeit, von den neu geplanten Gaskraftwerken eine Kompensationsabgabe für die grosse Menge an CO2-Mehremissionen zu verlangen.
Im Zusammenhang mit der Vernehmlassung haben die Gegner der CO2-Abgabe insbesondere mit dem Markt argumentiert, welcher durch die steigende Nachfrage und bei beschränkten Ressourcen selbst einen Lenkungseffekt bewirken werde. Die zwischenzeitlich nun eingetretene Entwicklung mit dem stark gestiegenen Rohölpreis muss gemäss der in der bundesrätlichen Botschaft zugrunde gelegten Berechnung der Nachfrage einen mehrfach grösseren Lenkungseffekt als die vorgesehene CO2-Abgabe zur Folge haben. Laut Botschaft zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe stützt sich der Bundesrat auf die von Prognos unterstellten Preiselastizitäten, wonach sich die Nachfrage um 5 Prozent reduziert, wenn die Brennstoffpreise um 10 Prozent steigen. Aufgrund dieser Berechnungsgrundlage und aufgrund der seit Mitte 2005 eingetretenen Teuerung von rund 36 Rappen pro Liter, was einer Preiserhöhung von 65 Prozent entspricht, darf eine Reduktion der Nachfrage um 30 Prozent erwartet werden. Damit wird die in der Botschaft erwartete Lenkungswirkung um ein Mehrfaches gesteigert. Ob diese Erwartungen und Reduktionszahlen auch in diesem Ausmass eintreten werden, kann heute niemand mit Sicherheit bestätigen. Trotzdem ist es nicht verantwortbar, ohne Rücksicht auf die Wirkung des starken Preisanstieges zum jetzigen Zeitpunkt eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen definitiv einzuführen.
Damit die CO2-Abgabe aber nicht dem momentanen hohen Ölpreis zum Opfer fällt, hat die CVP-Fraktion einen auf die heutige spezielle Situation ausgerichteten Kompromissvorschlag erarbeitet und als Antrag in die UREK eingebracht. Der Antrag knüpft die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes an den Vorbehalt, dass die Abgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 erst dann in Kraft tritt, wenn der aktuell hohe Heizölpreis vor dem Jahre 2008 gemäss Index der Konsumentenpreise eine festgesetzte Preisschwelle während einer bestimmten Zeit unterschreitet oder wenn die Teuerungsauswirkungen in Bezug auf die CO2-Reduktion bis zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend sind. Mit diesem Kompromissvorschlag können die Auswirkungen des aktuellen Hochpreises abgewartet und ausgewertet werden. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen bleibt im Fall einer nichtzielführenden Entwicklung als Damoklesschwert erhalten. Die bereits weit fortgeschrittene Aufbauarbeit für die freiwilligen Zielvereinbarungen mit der Energieagentur der Wirtschaft und die Umsetzung des Emissionshandels auch mit der EU können fortgesetzt werden. Die Abgeltung der nicht zu unterschätzenden CO2-Mehremissionen durch zukünftige Gaskraftwerke kann ebenfalls sichergestellt werden.
Im Hinblick auf diese Entwicklung erachtet es die CVP-Fraktion auch als unangebracht und unvernünftig, die Wirtschaft und die Konsumenten im jetzigen Zeitpunkt mit einem neuen Klimarappen, dem Klimarappen II, zu belasten. Dagegen spricht auch die Tatsache, dass mit einem Klimarappen eine neue Steuer eingeführt wird, die nicht freiwillig, sondern obligatorisch von allen bezahlt werden muss, das heisst von den gewöhnlichen Konsumenten wie auch von den umweltbewussten Unternehmern, welche bereits heute grosse Investitionen im Sinne der Zielvereinbarung getätigt haben. Im Gegensatz zur CO2-Abgabe wird mit dem Klimarappen II die Fiskalquote um 140 Millionen Franken erhöht. Auch der Dachverband der Wirtschaft hat bisher immer für die Freiwilligkeit und für die fiskalquotenneutrale Lenkungsabgabe plädiert.
Wenig glaubhaft wirkt auch die Begründung der Promotoren eines Klimarappens II, wenn man zur Kenntnis nehmen muss, mit welcher Hartnäckigkeit und Überzeugung die gleichen Exponenten und Parteien im Jahre 2000 eine Förderabgabe für erneuerbare Energien im Zusammenhang mit der Energievorlage mit dem Verweis auf die CO2-Abgabe als urliberales und staatsquotenneutrales Instrument zur Ablehnung gebracht haben. Dass die heutigen Befürworter des Klimarappens II angesichts solcher Positionswechsel der Problematik Klimaveränderung keine grosse Bedeutung schenken und im Grunde gar keine Lenkungsmassnahmen wollen, ist ziemlich offensichtlich.
Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls ist die Schweiz einen völkerrechtlichen Vertrag eingegangen und hat sich damit verpflichtet, die Treibgasemissionen gemäss konkreten Zielen und in einer definierten Zeitspanne zu reduzieren. Gerade darum ist es in der jetzigen Phase wichtig, durch klare Vorgaben die Marschrichtung anzuzeigen. Der unnötige Zeitverlust durch wirkungslose Massnahmen wie den Klimarappen II kann dazu führen, dass die Schweiz das Ziel der im Kyoto-Protokoll vertraglich eingegangenen Verpflichtung bis im Jahre 2012 nicht erfüllen kann. Die Ziellücke muss in einem solchen Fall durch den Erwerb von Zertifikaten geschlossen werden, was ohne weiteres einen Aufwand von mehreren Hundert Millionen Franken zur Folge haben kann. Dieses Risiko müssen wir rechtzeitig absichern.
Auch die vorgeschlagene Prüfung der Zielerreichung im Jahre 2010 gemäss dem Antrag der FDP-Fraktion erfolgt demzufolge zu spät und muss ganz klar abgelehnt werden. Eine Umstellung des Konzeptes in letzter Minute und ein Umschwenken auf den neuen Klimarappen muss aus folgenden Gründen abgelehnt werden: Die Hälfte des Reduktionsziels wird nicht erreicht; ein Klimarappen von 1,6 Rappen hat keine Lenkungswirkung; das Emissionshandelssystem wird funktionsunfähig. Weiter werden abgeschlossene Zielvereinbarungen sabotiert; ein Instrument zur Kompensation von Mehremissionen bei neuen Gaskraftwerken fehlt; und eine grosse Kostenfolge für den Staat bei einer Verfehlung des Ziels ist die ganz klare Folge.
Aus diesen Gründen steht die CVP-Fraktion zur CO2-Abgabe, stimmt mit der Mehrheit für Eintreten und lehnt den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat ab. Wir bitten Sie dringend, uns und unseren Minderheitsantrag, den Antrag der Minderheit I (Rechsteiner-Basel), zu unterstützen.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Cathomas, es wäre doch noch interessant, jetzt ganz kurz zu klären, wer hier drin wirklich etwas will und wer gar nichts will.
Sie haben etwa drei Viertel Ihrer Redezeit dazu verwendet, das CO2-Gesetz in allen Tönen zu loben und es in den Mittelpunkt Ihrer Absicht zu stellen. Interpretieren wir das von aussen richtig, dass wir mit Ihrem Modell, das Sie sich vorstellen, nie eine CO2-Abgabe erhalten werden, wenn der Preis - ich habe mal gehört, der Referenzpreis sei etwa 50 Franken - nie mehr unter 50 Franken fällt?
Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP steht ganz klar zur CO2-Abgabe und zum CO2-Gesetz. Die Ziele sind dort ganz klar festgelegt. Das Volk hat dies im Jahr 1999 so gewollt, und wir stehen dazu.
In der Zwischenzeit hat sich das Rohöl stark verteuert. Wenn die Aussage und die Annahme des Bundesrates stimmen, dann wird diese Teuerung einen Effekt haben. Wir sagen aber: Wir wollen die Resultate und die Auswertungen im Jahr 2008 abwarten, und wenn der Weg dann nicht zum Ziel führt, müssen Massnahmen getroffen werden, bei denen von einem Klimarappen, wie Sie ihn wünschen, keinesfalls die Rede sein wird.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Es gibt ein paar Fakten, um die wir in dieser Debatte nicht herumkommen und vor denen wir die Augen nicht verschliessen dürfen.
1. Die globale Erwärmung ist eine Tatsache. Sie findet in einem Tempo und in einem Ausmass statt wie nie zuvor. Sie ist ganz wesentlich vom Menschen verursacht, durch den Verbrauch von fossilen Treib- und Brennstoffen.
2. Den Treibhauseffekt mit all seinen gerade auch für unser Land und unsere Bevölkerung und Wirtschaft einschneidenden Folgen können wir nicht mehr vermeiden.
Den Treibhauseffekt haben wir bereits, aber wir können wenigstens alles tun, um den rasanten Anstieg der Temperaturen zu bremsen und dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen in den nächsten zehn, zwanzig Jahren nicht allzu gross sind, bevor wir die Richtung der Temperaturkurve ändern können - und das müssen wir tun, wenn wir nicht in eine Katastrophe hineinlaufen wollen. Dies aber geht wirklich nur, wenn wir den CO2-Ausstoss weltweit reduzieren und wenn jedes Land seinen Beitrag dazu leistet. Die Schweiz als eines der reichsten Länder dieser Erde mit einem der höchsten Werte in Bezug auf die Lebensqualität ist ganz besonders aufgerufen, ihren Beitrag ohne Wenn und Aber zu leisten und den Verpflichtungen zur Reduktion des CO2-Ausstosses gemäss Kyoto-Protokoll nachzukommen.
Da aber hapert es gewaltig. Einem Teil der Wirtschaft und der bürgerlichen Seite passen diese Massnahmen nicht. Es sind Massnahmen, die effektiv dazu geeignet wären, das uns vorgegebene und in unserem eigenen Interesse liegende Ziel tatsächlich zu erreichen. Dies zeigt schon die vieljährige, höchst unschöne Geschichte der dauernden Ausflüchte und des Versuches, immer wieder vor der effektiv wirksamen Tat zu kneifen. Ich erinnere nur an wenige Stationen dieser langen Geschichte, Sie erinnern sich noch: die Energie-Initiative, die Volksinitiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" - staatsquotenneutral, keine neue Steuer, ein wichtiges System mit Anreizen zum Energiesparen und damit auch zur Reduktion der Treibhausgase. All dies wurde bekämpft, auch der damalige Solarrappen wurde bekämpft, mit dem Hinweis auf das CO2-Gesetz: Dort würde dann alles gemacht werden. Die Argumente derjenigen, die diese sinnvollen Initiativen bekämpft haben, sind nun auf dem Prüfstand. Aber hier wird die Prüfung dieser Argumente eben verweigert.
3. Das Volk hat an dieses Versprechen der bürgerlichen Seite geglaubt und im Jahr 2000 auch entsprechend abgestimmt. Nun zeigt sich aber in den letzten Jahren immer deutlicher, dass die Freiwilligkeit nicht reicht und dass weitere, griffigere Massnahmen zur Zielerreichung getroffen werden müssen. Nach dem Gesetz müsste jetzt eigentlich die CO2-Abgabe auf Brenn-, aber auch auf Treibstoffen bereits eingeführt sein. Dies passt nun aber einem gewissen Teil der Bürgerlichen und der Autolobby nicht: Sie erfinden den Klimarappen I, um da zu kneifen, und lobbyieren natürlich erfolgreich beim Bundesrat, also bei der bürgerlichen Bundesratsmehrheit, bis der Bundesrat kippt und mit dem Klimarappen I wieder freie Fahrt gibt. Es wird natürlich - ich sage es schon heute - nicht dabei bleiben. Die Lobbyisten haben sich jetzt nicht nur auf die Klimarappen II und III eingestellt, sondern man schaue nur, wie es mit der Lastwagensituation ist: Da wird auch bereits wieder von Abbau bei der LSVA gesprochen, mit dem schönen Hinweis, dass man dafür dann die Partikelfilter einführen würde - ein wahrlich etwas komisches Geschäft, das da vorgeschlagen wird.
Nun soll auch noch diese CO2-Abgabe auf den Brennstoffen fallen und durch ein unwirksameres Instrument ersetzt werden, nachdem schon der Bundesrat auch weitere Instrumente der Klimapolitik - ich erinnere nur an den Vorschlag einer leistungsabhängigen Importbesteuerung von Motorfahrzeugen - sang- und klanglos hat fallen lassen. Auf welchem Weg auch immer, man versucht zu kneifen. Diese Drückebergerei feiert hier nun einen weiteren Sieg.
Wenn ich die beiden Möglichkeiten, die heute ernsthaft zur Diskussion gestellt sind, nämlich die CO2-Lenkungsabgabe einerseits und diesen Klimarappen II andererseits, miteinander vergleiche, so muss ich sagen, dass der Vergleich für die Lenkungsabgabe doch weit, weit günstiger ausfällt als für den Klimarappen. Folgende Punkte sind es:
1. Die CO2-Lenkungsabgabe ist das griffigere Instrument als der Klimarappen II. Sie ermöglicht die Zielerreichung, beim Klimarappen II ist dies höchst fragwürdig.
2. Die CO2-Lenkungsabgabe entfaltet Sparanreize für alle Verbraucher, nicht nur für Hauseigentümer, wie dies beim Klimarappen II der Fall ist, oder für diejenigen, die Brennstoffe verwenden. Überdies sind diese Anreize dauerhaft. Demgegenüber ist der Gebäuderappen ein Anreiz für eine Investition, die zwar auch dauerhaft ist, aber keine Verhaltensänderung bewirkt. Es ist ein einmaliger Anreiz.
3. Die CO2-Lenkungsabgabe ist keine Steuer wie der Klimarappen II, sondern wird wieder an Wirtschaft und Bevölkerung zurückgeführt.
4. Die CO2-Lenkungsabgabe erzielt die gewünschten Wirkungen rascher; es braucht hier keine langwierige Projektsuche, keine Projektauswahl, keine Projektprüfung und - irgendwann einmal - eine Projektumsetzung, wobei das Ganze auch sehr teuer wäre. Diesen ganzen Aufwand kann man sich sparen, wenn Sie den Vorschlag des Bundesrates übernehmen.
5. Sodann setzt die CO2-Lenkungsabgabe langfristige Impulse und schafft Anreize für klimaschonendes Verhalten von Bevölkerung und Wirtschaft; und diejenigen, die es schon gemacht haben, sind in einer guten Position. Sie wären aber trotzdem die Geprellten, weil mit dem Klimarappen II diejenigen subventioniert würden, die bisher nichts getan haben und nun aus diesem Subventionstopf heraus ihre Heizungen sanieren könnten.
6. Die CO2-Lenkungsabgabe schafft weiter Anreize zum Umsteigen auf alternative Heizsysteme. Alternative Heizsysteme werden gefragt sein, das gibt bei uns wieder Impulse, schafft Arbeitsplätze, gibt Anreize zur Weiterentwicklung der alternativen Energien.
7. Demgegenüber liegen die Nachteile des Klimarappens II auf der Hand. Er wirkt nur mit langer Verzögerung, weil da langfristige Projekte gemacht werden müssen usw. Das Reduktionsziel wird nicht erreicht.
8. Der Klimarappen II ist eine private Steuer und fliesst in ein Subventionssystem, bei welchem jährlich von der Bevölkerung und der Wirtschaft zuerst einmal 150 Millionen Franken abgeschöpft werden, die dann durch eine private Organisation ohne Aufsicht und Kontrolle des Bundes irgendwohin verteilt werden. Es ist wirklich sehr eigenartig, dass das ausgerechnet von der bürgerlichen Seite kommt, einer Seite, die sonst gegen Subventionen ist, die sich für marktwirtschaftliche Instrumente einsetzt, gegen Steuern ist und dann hier plötzlich von der Möglichkeit Gebrauch machen will, eingenommene Gelder privat zu verteilen. Das geht nicht, es braucht eine Staatsaufsicht; das kann nicht so nebenbei, an der Öffentlichkeit vorbei, gemacht werden.
Ich komme zum Schluss: Die Ballung von Widersprüchlichkeiten ist nun wirklich ganz starker Tobak, der uns offeriert wird. Wir machen nicht mit bei diesen Vorstellungen. Wir unterstützen den Entwurf des Bundesrates. Die Mehrheit unserer Fraktion, bestehend aus den EVP-Nationalräten, tritt auf diese Vorlage ein. Wir sind gegen die Rückweisung gemäss Antrag der Mehrheit, aber auch gegen die Rückweisung, wie sie unser Fraktionskollege Wäfler beantragt. Er ist mit diesen Anträgen zu einer falschen Zeit gekommen. Diese Anträge können nicht in vernünftiger Zeit umgesetzt werden, obwohl sie eigentlich viel Gutes an sich hätten.
Bitte stimmen Sie dem Entwurf des Bundesrates zu, und geben Sie grünes Licht für die CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Aeschbacher, Sie haben vorhin den ökologisch verantwortungsbewussten Vorstoss von Herrn Carlo Schmid von der CVP kritisiert. Er will mit LSVA und Partikelfilter einen Handel machen. Was wollen Sie? Geben Sie mir bitte eine klare Antwort! Wollen Sie saubere Luft oder volle Bundeskassen?
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Also, ich möchte saubere Luft, aber nicht saubere Luft dadurch, dass ich irgendwelchen Luftverschmutzern zuerst noch Geld geben oder ihnen Steuern und Abgaben erlassen muss. Lieber Herr Giezendanner, ich möchte, dass sich auch die Lastwagenunternehmer an die Gesetze halten und ihre Arbeit möglichst wenig umweltbelastend ausführen.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens der SVP-Fraktion spreche ich zu den Abgaben auf Brennstoffen. Ich durfte in der Subkommission mitarbeiten und habe dort mit Kolleginnen und Kollegen von Experten die Vor- und Nachteile dieser Vorlage in tagelangen Gesprächen zur Kenntnis genommen.
Die Klimaerwärmung ist eine globale Angelegenheit; eine nachhaltige Klimapolitik steht im internationalen Kontext. Pro Kopf, aber auch in ihrer absoluten Menge sind die CO2-Emissionen in der Schweiz im Vergleich zu den OECD-Staaten tief. Mit effizienten Instrumenten müssen wir aber unsere Position weiter verbessern.
Anschliessend kamen in der UREK keine neuen Fakten auf den Tisch, im Gegenteil, wir wurden in unserer Meinung bestärkt. Auch die Broschüre des Evangelischen Kirchenbundes brachte mir keine neuen Erkenntnisse.
Nachteile der CO2-Abgabe: Herr Rutschmann hat sie in seinem Nichteintretensantrag detailliert aufgezeigt. Ich persönlich bin überzeugt, dass nur mit griffigen Massnahmen eine Wirkung auf das Ziel hin erreicht werden kann. Wir wollen ja etwas tun, um die Vorgaben gemäss dem Kyoto-Protokoll zu erreichen. Es geht darum, dass die CO2-Konzentration um 27 Prozent höher ist als je zuvor in den letzten 650 000 Jahren. Auch die Temperatur darf nicht laufend steigen, im schlechtesten Fall plus 3 Grad im 21. Jahrhundert. Wir wollen auch nicht noch mehr Extremereignisse wie Hitzewellen, Überflutungen usw. Wir wollen das Klima, also eine Ressource wie Luft und Wasser, stabilisieren. Die Emissionen sind global und für unsere Zukunft bestimmend. Die Schweiz ist aber ein kleiner Akteur. Aber wir leiden auch, wenn das nicht stimmt, ich denke vor allem an das Berggebiet und das Unwetter von 2005.
Die SVP ist aber der Auffassung, dass die vom Bundesrat verordnete Abgabe ein passives Instrument ist und den Nachteil hat, nicht zweckgebunden zur Senkung des CO2-Ausstosses eingesetzt zu werden. Dass der Umweltschutz der Verlierer ist, Krankenkassen und AHV die Gewinner - ist das in Ihrem Sinn? Der CO2-Abgabe-Mechanismus baut einzig auf der Annahme auf, dass die künstliche Verteuerung des Brennstoffpreises bei den Konsumenten eine Lenkungswirkung bringen wird. Daran glaubt die SVP leider nicht in allen Teilen. Es wurde gesagt: Die Erhöhung der Brennstoffpreise in den letzten Monaten zeigt ja klar, dass wir nicht auf dem Zielpfad sind. Auch Erdgas muss eingebunden werden, jedoch müssen die ökologischen Vorteile dieser Energie berücksichtigt werden, vor allem der Reduktionsfaktor.
Aus diesem Grund wird die SVP-Fraktion dem Nichteintretensantrag der Minderheit Rutschmann folgen. Herr Reymond wird das anschliessend noch vertiefen. Wenn die CO2-Abgabe nicht abgelehnt wird, werden wir uns der Mehrheit anschliessen. Mit dem Klimarappen I haben sich die Spielregeln in der Schweizer Klimapolitik geändert. Man kann von einem Paradigmenwechsel sprechen. Beim Treibstoff, wo die Ziellücke gross ist und weiter vergrössert wird, wird mit einer freiwilligen Massnahme das Ziel erreicht. Wir setzen hier ein grosses Fragezeichen. Im Brennstoffbereich, wo wir nahe dem Ziel sind, soll es die CO2-Abgabe richten. Die Preisaufschläge übersteigen seit dem Beschluss des Bundesrates die CO2-Abgabe um ein Mehrfaches, und trotzdem passiert wenig.
Der Klimarappen II hätte folgende Vorteile gegenüber der CO2-Abgabe: Er ist für die Konsumenten günstiger: statt 9 Rappen lediglich 1,6 bis 1,8 Rappen. Es ist eine freiwillige Massnahme, ganz im Sinne des CO2-Gesetzes. Einnahmen würden zu 100 Prozent für CO2-senkende Massnahmen eingesetzt, also konkret in den Umweltschutz investiert. Das Reduktionsziel von 660 000 Tonnen CO2 kann mit Fördermitteln in der Grössenordnung von 150 Millionen Franken erreicht werden, und diese können vor allem rasch eingesetzt werden. Was würde denn gemacht? 50 Prozent dieser Erträge würden in ein Gebäudesanierungsprogramm - das betrifft immerhin 50 Prozent des CO2-Ausstosses in der Schweiz - und in die Förderung alternativer Wärmequellen gehen. Es ist also, Herr Aeschbacher, nicht nur für Hauseigentümer, sondern für Mieter und Vermieter. Es betrifft übrigens auch Grossprojekte: ARA, KVA, Holz usw. Auch für die Zielvereinbarung der Wirtschaft stünden Mittel zur Verfügung.
Ich schliesse mit dem Fazit: Der Klimarappen II ist eine gute Alternative zur CO2-Abgabe. Er ist besser als die CO2-Abgabe mit Teilzweckbestimmung, da die Gesetzesänderung ungewiss ist, und er wurde auch von Experten geprüft und für gut befunden.
Ich bitte Sie daher, dem Nichteintretensantrag der Minderheit Rutschmann zu folgen und bei Ablehnung dem Antrag der UREK-Mehrheit zu folgen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Cher collègue, vous dites que les consommateurs seraient finalement avantagés par votre solution qui prévoit un centime climatique. Or, les consommateurs sont à 64 pour cent des locataires dans ce pays. Qu'en est-il, dans votre construction, de la participation des locataires à cette accumulation d'argent? Ne doit-on pas plutôt dire que vous confisquez l'argent et que vous confisquez en même temps le pouvoir?
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Sommaruga, das ist auch ein Nachteil der Konstruktion. Die Heizkosten werden leider eins zu eins auf die Mieter übertragen. Die Mieter können nichts anderes tun, als das zu akzeptieren, und das ist nach meiner Ansicht völlig falsch. Es geht nicht nur um die Heizkosten - Stichwort CO2-Ausstoss -, es geht auch um die Klimatisierung in den Wohnungen. Darum: Wenn Sie Mittel haben, das zu forcieren, würde das den Mietern mehr bringen. Sie müssten nicht 9 Rappen pro Liter Heizöl zahlen, sondern nur 1,6 bis 1,8 Rappen, ich habe das gesagt. Es ist also auch für die Mieter eine tiefere Belastung, und vor allem würden mit diesem Geld Massnahmen gefördert, die dem Klima dienen, und es wäre keine Umverteilungsübung.
Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Il est vrai que, dans le but de réduire les émissions de CO2 dues aux énergies d'origine fossile, des mesures sous la forme de l'introduction de taxes ont été prévues. Le centime climatique II, ou centime immobilier, adopté à une courte majorité en commission, est nettement préférable à une taxe sur le CO2 qui frapperait les combustibles. Les recettes du centime climatique II seraient affectées au secteur du bâtiment.
Par contre, si la taxe sur le CO2 était acceptée, cela demanderait une mise en place administrative compliquée, avec une redistribution de fonds sans beaucoup d'effet sur l'environnement. Cette "taxe sur l'environnement" ne ferait que renchérir le prix de location des logements au détriment des locataires.
Le centime climatique II, qui peut être mis en place rapidement, favorisera les investissements dans l'immobilier en créant des emplois et réduira les émissions de CO2. Le centime climatique II basé sur un prélèvement volontaire sur l'huile de chauffage va générer près de 140 millions de francs de recettes. Une fondation semblable à celle créée pour gérer le produit de la taxe sur les carburants reversera l'argent pour moitié aux propriétaires fonciers qui souhaiteront améliorer l'isolation de leurs bâtiments.
Maintenant, si les objectifs du protocole de Kyoto ne sont pas atteints, les taxes de 35 francs par tonne de CO2, de 9 centimes par litre d'huile de chauffage et de 7 centimes par mètre cube de gaz naturel seront introduites de toute façon, à mon avis. Par expérience, on constate que toute taxe d'incitation engendre des charges administratives très lourdes. Une redistribution du produit de la taxe sur le CO2 sous la forme d'une ristourne annuelle sur la prime de l'assurance-maladie de base ou d'un rabais AVS insignifiant consenti aux entreprises n'est pas une solution pour limiter les émissions de CO2.
Le groupe UDC préfère le centime climatique II (centime immobilier) à la taxe sur le CO2. Si la solution pour laquelle il penche n'est pas soutenue, il suivra la majorité, comme l'a indiqué mon préopinant.
Janiak Claude · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00