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Loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision partielle

9868 · Bulletin officiel

Du 13 déc. 2005

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/9868/fr/loi-sur-la-protection-de-la-nature-et-du-paysage-revision-partielle

Consulté le 11 sept. 2026

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Objet parlementaire: Loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision partielle (05.027)

05.027

Loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision partielle

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Brunner Toni, Bigger, Keller, Kunz, Reymond, Rutschmann, Stahl)

Nichteintreten

Antrag der Minderheit

(Brunner Toni, Bigger, Keller, Kunz, Reymond, Rutschmann, Stahl)

Rückweisung an den Bundesrat

mit dem Auftrag, zuhanden der Kommission aufzuzeigen, ob und wie die neuen Parkkategorien im Rahmen der neuen Regionalpolitik (NRP) geregelt werden können.

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Brunner Toni, Bigger, Keller, Kunz, Reymond, Rutschmann, Stahl)

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité

(Brunner Toni, Bigger, Keller, Kunz, Reymond, Rutschmann, Stahl)

Renvoi au Conseil fédéral

avec mandat d'étudier, pour la commission, la possibilité et les moyens de réglementer les nouvelles catégories de parcs dans le cadre de la nouvelle politique régionale (NPR).

Messmer Werner · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe radical-libéral

Ein Blick auf unsere Nachbarländer macht deutlich, dass in Bezug auf Natur- und Nationalpärke ein riesiger Unterschied besteht: Frankreich zählt deren 52, Deutschland 44, Österreich 38 und Italien 147. All diese Nachbarländer glauben, mit diesem Marktsegment ein zukunftsträchtiges Potenzial für den Tourismus und das einheimische Gewerbe gefunden zu haben. Bei diesen Zahlen hört es sich schon beinahe exotisch an, wenn wir feststellen müssen, dass unsere Schweiz mit ihrer einzigartigen Landschaftsvielfalt nur gerade einen einzigen Naturpark unterhält. Verschiedene parlamentarische Vorstösse, die bereits in den Neunzigerjahren eingereicht wurden, verlangen deshalb, dass auch in unserem Land gesetzliche Grundlagen für die Errichtung weiterer Pärke geschaffen werden.

Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz geht auf diese Vorstösse zurück. In der Vernehmlassung Ende 2002 wurde der Gesetzentwurf von Kantonen, Parteien und Verbänden mehrheitlich begrüsst. Der Entscheid des Bundesrates im Februar 2004, die Vorlage aus der Legislaturplanung zu streichen, stiess daher auf heftigen Widerstand. 340 Gemeinden unterzeichneten in kürzester Frist eine Petition, um eine Korrektur dieses Entscheides zu bewirken. Ebenso wurden noch in der Frühjahrssession 2004 zehn parlamentarische Vorstösse mit der Aufforderung an den Bundesrat eingereicht, dem Parlament sofort eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.

Die Motion Marty Dick mit dem entsprechenden Inhalt wurde in beiden Räten mit guten Mehrheiten angenommen und damit zum Auftrag an den Bundesrat erhoben. Der Bundesrat hat die Vorlage am 23. Februar 2005 verabschiedet, überliess es aber in seinem Entwurf dem Parlament, über die Frage der Finanzierung und deren Formulierung zu entscheiden. Der Ständerat hat inzwischen diese Revision am 16. Juni 2005 einstimmig verabschiedet, mit dem Text, der Ihnen auf der Fahne vorliegt. Die nationalrätliche UREK hat nun in zwei Sitzungen dieses Geschäft ebenfalls beraten und beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen Zustimmung. Dabei gilt es zu beachten, dass die Vertreter aller Parteien, mit Ausnahme der SVP, geschlossen hinter dieser Vorlage standen.

Was hat nun unsere Kommission zu diesem eindeutigen Beschluss bewogen?

1. Pärke sind auch in der Schweiz für ländliche Regionen eine Chance, gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Kommission hat sich anlässlich einer Anhörung von Experten über die verschiedenen Aspekte von Pärken informiert. Obwohl er der einzige in unserem Land ist, gehört der Schweizerische Nationalpark im Engadin zur Champions League der Nationalpärke. Um diese Errungenschaft, um die wir auch international beneidet werden, weiterhin zu sichern, wird das Nationalparkgesetz aus dem Jahre 1980 für diesen Park beibehalten.

Mit der vorliegenden Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz sollen jedoch weitere Pärke in wertvollen Landschaften der Schweiz möglich werden. Dies insbesondere dort, wo nicht primär der Naturschutz, sondern das sinnvolle Miteinander von Natur und Wirtschaft in geeigneten ländlichen Gebieten als Chance genutzt werden kann. Die sehr erfreulichen regionalwirtschaftlichen Effekte, die sich aus dem Betrieb des heutigen Nationalparks ergeben, sind wissenschaftlich untersucht und belegt. Jeder Franken, den der Bund dort einsetzt, führt zu regionalem Einkommen in der Höhe von rund 6 Franken. Entsprechende positive Impulse auf die regionale Wirtschaft sind auch in unseren Nachbarländern hinlänglich bekannt.

Die in der Anhörung vorgestellten Projekte Binntal im Oberwallis und jenes im Entlebuch, aber auch die Besprechung anderer Projekte haben im Wesentlichen drei Dinge aufgezeigt:

Erstens müssen besondere Natur- und Kulturwerke vorhanden sein, damit diese als Kapital in Wert umgesetzt werden können.

Zweitens ist ein Parkprojekt ein ausgesprochen demokratischer und partizipativer Prozess, der sich ausgezeichnet eignet, einen Aufbruch in die Wege zu leiten, die Zusammenarbeit und Zusammengehörigkeit zu stärken und die Bevölkerung für die Werte der Landschaft zu sensibilisieren.

Drittens - das ist gerade für mich als einem, der sich für gute Chancen unseres regionalen Gewerbes besonders einsetzt, wichtig - wird durch die Idee eines Parkprojektes die Initiative gefördert, neue regionale Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und bestehende über ein Label zu vermarkten. Dies kommt vor allem der Landwirtschaft, dem Tourismus und dem regionalen Gewerbe zugute.

Nach der Annahme der Rothenturm-Initiative durch das Volk 1987 war die Naturschutzpolitik des Bundes tendenziell auf Verbote und Gebote ausgerichtet. Um wertvolle Lebensräume vor übermässiger Nutzung oder gar Zerstörung zu bewahren, war dies wohl auch angezeigt. Die Erfahrungen im Vollzug haben aber gezeigt, dass das Verordnen und Diktieren von oben nach unten zu Widerstand bei den Betroffenen führt, die diesen Schutz umsetzen müssen. Für einen wirkungsvollen, befriedigenden Natur- und Landschaftsschutz braucht es heute aber vermehrt Partnerschaften zwischen Nutzern und Schützern. Solche Partnerschaften sind die Voraussetzung für Projekte, welche in den dazu geeigneten Regionen entstehen sollen. Neue Pärke sollen also freiwillig, partnerschaftlich und demokratisch von unten nach oben entstehen. Um dies glaubwürdig zu machen, hat Ihre UREK einen entsprechenden Artikel eingebaut, nämlich Artikel 23e Absatz 3 mit folgendem Wortlaut: "Sie" - die Naturpärke von nationaler Bedeutung - "entstehen unter demokratischer Mitsprache der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden."

Mit der vorliegenden Revision werden also lediglich Rahmenbedingungen und ein Förderinstrument geschaffen, um die Eigeninitiative in den Regionen anzuerkennen und zu unterstützen. Keinesfalls wird der Bund damit bestimmen können, wo Pärke und wie viele Pärke in der Schweiz entstehen sollen. Ebenso können die Naturpärke oder Naturerlebnispärke nur errichtet werden, wenn die betroffenen Nutzer bereit sind, ihre Nutzung in der Kernzone zugunsten der Naturprozesse teilweise einzuschränken.

Diesen Grundsätzen hat Ihre Kommission also klar zugestimmt. Die Mehrheit bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

La commission a examiné avec un grand intérêt ce projet de révision partielle de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage, révision qui vise à créer les bases légales pour trois sortes de parcs naturels.

Ce projet a eu un parcours quelque peu tortueux. Après une consultation dont les résultats avaient été très positifs à fin 2002, le Conseil fédéral avait finalement mis le projet de côté, essentiellement pour des raisons financières. Et c'est à notre demande, ou plus exactement à votre demande puisque je n'étais moi-même pas encore membre du Conseil national, que le gouvernement s'est finalement décidé à le présenter. En effet, cette assemblée a adopté, par 110 voix contre 62, la motion Marty Dick 04.3048, qui demandait justement au Conseil fédéral de présenter aux chambres le projet de modification de la loi sur la protection de la nature et du paysage. Autant dire que le débat et le vote d'entrée en matière sur les parcs naturels ont déjà eu lieu en septembre 2004 et que si le Conseil national refusait aujourd'hui d'entrer en matière, il se contredirait.

Sur le fond, cette modification vise à établir les bases légales pour la création de parcs naturels d'importance nationale, et les objectifs sont de quatre ordres:

1. Il s'agit d'objectifs écologiques et culturels: on souhaite préserver et valoriser des régions exceptionnelles de notre pays sous l'angle de l'environnement et du paysage. Ce projet est une contribution majeure au maintien de la diversité biologique et culturelle de notre pays. Pour l'instant, notre pays n'a qu'un seul parc national, en Basse-Engadine, et ce n'est probablement pas complètement le fait du hasard si l'ours l'a choisi pour revenir en Suisse.

2. La création des parcs répond à des objectifs touristiques et économiques. Les parcs naturels constituent une destination de prédilection, comme le montrent les 150 000 visites annuelles faites dans notre unique parc national en Basse-Engadine. Il constitue une des attractions touristiques qui présente le meilleur rapport prix/performance. Pour chaque franc fédéral investi dans le parc naturel, on génère une valeur ajoutée six fois supérieure dans l'économie de la région. La création de parcs naturels permet également d'offrir une base de développement solide à l'économie régionale dans des domaines qui ne sont pas strictement touristiques, mais par exemple agricoles ou artisanaux. J'y reviendrai en détaillant le concept de parc naturel régional.

3. Les parcs naturels ont une fonction pédagogique: il s'agit d'offrir au public, et en particulier aux jeunes, l'occasion de mieux connaître la nature et sa diversité.

4. Les parcs naturels ont surtout un intérêt scientifique pour la compréhension de l'évolution des phénomènes naturels, et en particulier de l'impact à long terme des interventions humaines et des variations climatiques. Pour cela, il est utile de disposer de points de comparaison à différents endroits de notre pays. Les parcs nationaux permettent de comparer l'évolution de la faune et de la flore en l'absence quasi totale d'interventions humaines.

Je dirai quelques mots maintenant sur le dispositif prévu. Il reprend les standards internationaux en établissant trois catégories de parcs, qui répondent à des contextes différents.

La première catégorie regroupe les parcs nationaux stricto sensu prévus à l'article 23f du projet de loi, à l'instar de celui qui existe à Zernez. Ce type de parc vise des objectifs scientifiques, mais il doit aussi permettre le délassement et la sensibilisation du public. Il y a cependant une différence substantielle par rapport au modèle existant, à savoir la distinction entre une zone centrale et une zone périphérique. Cette distinction, on ne la connaît pas à Zernez. La zone centrale est livrée à elle-même et le public n'y a qu'un accès limité. La zone périphérique sert en revanche de tampon et fait l'objet d'une exploitation rurale dans le respect de la nature. C'est par exemple le modèle qui prévaut dans le Parc national des Ecrins en France.

La seconde catégorie regroupe les parcs naturels régionaux mis en place par l'article 23g. Leur objectif est double. D'une part, il s'agit de préserver et de valoriser la nature et le paysage. D'autre part, il s'agit de renforcer les activités économiques axées sur le développement durable et de favoriser la commercialisation des produits et des services qui en découlent. Cela implique, vous l'aurez compris, qu'un parc régional vise le développement harmonieux et équilibré entre l'homme et la nature, sans créer de nouvelles contraintes réglementaires pour la gestion du territoire. A l'instar du modèle français, le modèle retenu en Suisse intègre la présence de l'homme et de son patrimoine culturel, social et économique. C'est l'exemple en France du Parc naturel régional de Chartreuse, entre Annecy et Grenoble.

La troisième catégorie regroupe les parcs naturels périurbains décrits à l'article 23h. Comme leur dénomination en français et en italien l'indique, il s'agit de parcs proches des agglomérations. Mais c'est leur dénomination allemande qui exprime leur finalité. On parle de "Naturerlebnispark", ce qui souligne bien leur vocation pédagogique: il s'agit de vivre et d'expérimenter la rencontre avec la nature.

Que la Commission de rédaction se rassure, il s'agit bien du même objet juridique, mais les linguistes et les traducteurs n'ont pas réussi à trouver une correspondance parfaite. La commission s'en est un peu étonnée, mais elle a fini par l'admettre, d'autant plus que le titre même de la loi n'est pas exactement le même en français qu'en allemand: "Natur- und Heimatschutzgesetz" est traduit par loi sur la protection de la nature et du paysage. Comme quoi la diversité culturelle et biologique arrive parfois à perturber la cohérence des juristes!

Je citerai comme exemple de parc périurbain celui qui est en phase de planification dans les bois du Jorat au-dessus de Lausanne, et qui vient d'être approuvé par le Conseil communal de la Ville de Lausanne. Voilà pour l'essentiel.

Si notre conseil entre en matière, ce que la majorité de la commission espère vivement et qui serait logique après l'adoption de la motion Marty Dick, nous reviendrons en détail sur certains aspects, en particulier sur le financement, au cours de la discussion par article.

Finalement, laissez-moi dire un mot sur la dimension internationale. Au fond, ce projet est fondé sur les meilleures expériences qui ont été faites au niveau international. C'est une loi moderne qu'on vous propose ici, qui permet de valoriser le territoire et sa gestion pour les générations futures, et qui nous mettra en pole position sur ce qu'on appelle le marché des parcs. Car il faut bien reconnaître qu'il y en a d'une certaine manière un, vu que tous nos voisins connaissent déjà ces institutions.

Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Mit der Teiländerung des Natur- und Heimatschutzgesetzes soll der Schutz von regionalen Naturpärken, Naturerlebnispärken und sogar Flusspärken gesetzlich geregelt werden. Wir teilen mit dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit durchaus ein Ziel: Auch wir möchten eine intakte Landschaft sowie die Wälder und Flusslandschaften erhalten. Auch wir möchten, dass sich der Tourismus, die Landwirtschaft und das Gewerbe in Gebieten mit besonderen natur- und kulturlandschaftlichen Qualitäten entwickeln kann. Im Gegensatz zu Bundesrat und Kommissionsmehrheit sind wir jedoch überzeugt, dass es zur Erreichung dieser Ziele keine neuen Gesetze und Verordnungen und - vor allem - nicht noch mehr Einschränkungen braucht.

Wir verfügen bereits heute über unzählige Instrumente, welche das Land ausserhalb des Siedlungsgebietes umfassend schützen und die zulässigen Aktivitäten regeln. Ich möchte nur einige Beispiele nennen: Wir haben eine klare Trennung zwischen Landwirtschafts- und Siedlungsgebieten. Wir haben die Waldgebiete, welche mit dem Waldgesetz richtigerweise umfassend geschützt sind. Wir haben zusätzlich Landschaftsschutzgebiete, Gewässerschutzgebiete, Biotope, Naturschutzgebiete, Denkmalschutzobjekte, Inventare, Moorlandschaften usw. Die Liste liesse sich wohl noch um einiges verlängern.

Zudem überlagern sich diese Schutzmassnahmen und Schutzgebiete teilweise: Ein grosser Teil unserer Landschaft ist heute bereits doppelt und dreifach geschützt. Mit der Schaffung von regionalen Naturparks und Naturerlebnispärken käme es zu einer weiteren Überlagerung mit zusätzlichen Schutzmassnahmen. Eine solche Regeldichte ist unseres Erachtens unnötig und führt auch nicht zu einem noch besseren Schutz des ländlichen Raumes.

Sodann sind die Folgen dieser geplanten Massnahmen kaum abschätzbar: So ist weder aus dem Gesetzestext noch aus den Kommissionsberatungen klar geworden, welche konkreten Einschränkungen aus dieser Gesetzesänderung für die Landeigentümer, die Landwirtschaft, das Gewerbe oder den Tourismus resultieren. Ist beispielsweise ein Skilift zulässig? Welche Landwirtschaft kann in einem regionalen Naturpark betrieben werden? Gibt es Einschränkungen bezüglich der Sport- und Freizeitaktivitäten? Wie steht es mit neuen Infrastrukturbauten? Was bedeutet das Wort "Aufwertung" für die betroffenen Landeigentümer konkret?

Nach unserer Auffassung sind die zu erwartenden Einschränkungen und die damit verbundene Bürokratie grösser als der Nutzen dieser Vorlage.

Als gutes Beispiel für einen Naturpark wurde der Kommission das Biosphärenreservat im Entlebuch vorgeführt. Erstaunlich ist dabei vor allem, dass dieses Reservat im Entlebuch ohne eine Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes erfolgreich umgesetzt werden konnte. Ganz offensichtlich sind die heute bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend, wenn eine Region einen Park realisieren will. Ganz offensichtlich brauchen wir dazu keine neuen gesetzlichen Regelungen. Wenn es nur darum geht, eine gesetzliche Grundlage für Bundesbeiträge zu schaffen, dann müssten wir uns die Frage stellen, ob wir uns immer noch weitere zusätzliche finanzielle Verpflichtungen überhaupt leisten können.

Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen namens der Kommissionsminderheit, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Für den Fall, dass Sie eintreten - das ist in diesem Rat zu befürchten -, habe ich einen Rückweisungsantrag gestellt, und zwar namens der Minderheit, die sich leider auf die Mitglieder der SVP-Fraktion beschränkt. Aber es ist nicht verboten, uns die eine oder andere Stimme aus anderen Fraktionen zu geben.

Es fällt auf, dass für die Schaffung von neuen Naturpärken sowohl in der Debatte im Ständerat als auch in jener unserer Kommission und in der öffentlichen Diskussion immer wieder wirtschaftliche Argumente vorgebracht werden. Es wird gesagt, man könne regionale Produkte besser vermarkten. Es wird gesagt, man könne ein neues Label schaffen, das Labelling weiterführen. Es wird gesagt, man könne mehr Touristen in diese neuen Pärke locken. Es wird von regionalen Initiativen gesprochen. Ich staune! Man spricht fast nur von wirtschaftlichen Aspekten, wohl wissend, dass man in den letzten Jahren rund um den Naturschutz mit all seinen Bevormundungen einschlägige und eben nicht nur positive Erfahrungen gesammelt hat.

Eigentlich könnte man hier drin durchaus den Tatsachen in die Augen schauen und ehrlich sein. Worum geht es hier eigentlich? Wir behandeln das Natur- und Heimatschutzgesetz. Ich bin immer davon ausgegangen, dass es bei der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes mit der Schaffung von neuen Parktypen darum geht, die Natur und die Landschaft mehr zu schützen. Ansonsten bewegen wir uns im falschen Gesetz.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Man fürchtet offenbar die Widerstände der betroffenen Bevölkerung dagegen, dass da noch mehr Naturschutz auf sie zukommen könnte. Ja, Sie haben jetzt einen potenziell gefährdeten zukünftigen Parkbewohner vor sich. Ja, es gibt diese Widerstände. Ich sage Ihnen auch offen: Ich habe keine Lust dazu. Die Erfahrungen rund um den Naturschutz haben mir in den letzten Jahren gezeigt, dass eine eigentliche moderne Enteignung der Landeigentümer und -bewirtschafter eingesetzt hat. Zahlreiche neue Schutzgebiete sind entstanden, Biotope, Moorlandschaften, Naturschutzgebiete. Man sagt uns, was, wann und wo zu tun sei. Bewirtschafter haben Einschränkungen, Nutzungsverzichte und Vorschriften einzuhalten, ansonsten werden ihnen Bussen oder andere Sanktionen angedroht. Man ist mehr oder weniger nicht mehr Herr und Meister seines eigenen Grund und Bodens. Das ging alles über den Naturschutz.

Uns wird jetzt gesagt: Ja, mit dieser Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes gibt es keine neuen Gesetze, keine neuen Auflagen. Nein, nein: Kommt nur, richtet diese Pärke ein!

Abgesehen davon, dass wir jetzt gerade an einer neuen Gesetzesgrundlage sind, abgesehen davon, dass wir die bestehenden Gesetzesgrundlagen betonieren, glaube ich all diesen Beteuerungen hier drin nicht. Es ist immer dasselbe: Man schafft möglichst niedrige Eintrittshürden, damit alle mitmachen können. Dann lockt man mit ein bisschen Geld, und das Interesse in den Regionen wird gross sein. Dann sagt man: Ja, jetzt müssen wir die Vorschriften ein bisschen anpassen - sprich: verschärfen -, damit nicht alle Regionen auf die Idee kommen, Pärke einzurichten. Dann wird uns noch gesagt: Es ist ja freiwillig - ja, freiwillig vom Buwal und den Naturschutzverbänden an die Regionalplanungsgruppen herangetragen worden! Die Regionen, die Bevölkerung, die Grundeigentümer werden überfahren.

Es soll sich einfach keine Region wundern, wenn es dann eine Diskussion über die Erneuerung und die Erweiterung von Skianlagen geben wird; es soll sich einfach keine Region wundern, wenn bei Investitionen zunehmend auswärtige Kreise mitreden. Es soll sich auch gar keine Region wundern, die hier mitmacht, wenn dann der Druck auf neue Vernetzungsübungen in der Landwirtschaft generell zunehmen wird.

Darum der Rückweisungsantrag der Minderheit: Wenn die ständigen Beteuerungen stimmen, dass es vorab um die Unterstützung der ländlichen Regionen, um die Wirtschaftlichkeit und um mehr Arbeitsplätze gehen soll, dann soll man strukturschwache Regionen bitte nicht über das Natur- und Heimatschutzgesetz, sondern über die neue Regionalpolitik fördern, deren Beratung uns noch bevorsteht. Wenn es um mehr und bessere Wertschöpfung geht, wenn es um die Vermarktung und das gebündelte Auftreten einer Region geht, dann wäre das in der NRP, in der neuen Regionalpolitik, besser versorgt.

Ich bitte Sie also, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Ansonsten müssen Sie das, was Sie jetzt wieder einrichten, selber verantworten.

Beck Serge · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral

Monsieur Brunner, mis à part vos propos qui "crient au loup", avez-vous compris que les parcs naturels régionaux seraient l'émanation des collectivités régionales et qu'il n'y a actuellement, dans tous les projets envisagés dans ce domaine, aucun projet qui n'ait été imposé d'en haut, c'est-à-dire par le canton ou la Confédération? Avez-vous bien compris cette mention?

Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ja, Herr Beck, Sie sind eben auch so ein Gutgläubiger. Sie haben mir jetzt die Gelegenheit gegeben, ich kann Ihnen diese Geschichte schon erzählen. (Zwischenruf der Präsidentin: Eine kurze Antwort!) Herr Beck hat mir eine Frage gestellt; ich lege Wert darauf, dass er eine korrekte Antwort bekommt!

Herr Beck, Sie haben vielleicht nicht festgestellt, dass es eine konzertierte Aktion mit parlamentarischen Initiativen und auch Motionen war, die die Schaffung von Naturpärken in der Schweiz forderte - mit dem Verweis auf das Ausland -, dass es einen Zusammenhang mit Tagungen im gleichen Zeitraum von Pro Natura gab und dass das Buwal an dieser neuen Gesetzesvorlage extrem interessiert war.

Sie haben vielleicht auch festgestellt, Herr Beck, dass - bevor wir hier drin die gesetzlichen Grundlagen schaffen - in den Bauernverbänden, in den Regionen, überall bereits präsentiert wird, was in Zukunft alles möglich sein wird. Ich müsste eigentlich das UVEK, auch das Buwal hier drin loben. So effizient habe ich sie nämlich schon lange nicht mehr erlebt. Bevor die Gesetzesgrundlage geschaffen ist, weiss man praktisch, was in der Verordnung stehen wird; es ist bereits vorbereitet, damit man dann schnell loslegen kann.

Herr Beck, wir verstehen uns oft sehr gut, aber hier sind Sie fast ein bisschen blauäugig.

Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Non inscrit

Ich möchte dem Bundesrat danken für die rasche Reaktion auf den Druck des Parlamentes, die Gesetzesvorlage für Nationalpärke trotz allem vorzulegen. Die Vorlage ist sehr gut, denn sie erfüllt viele Bedingungen. Die Änderung des NHG wird dem Tourismus nützen. Sie wird Arbeitsplätze, gerade in Randregionen, schaffen und erhalten. Sie wird einen positiven Effekt auf den Natur- und Landschaftsschutz und somit auch auf den Umweltschutz haben. Es geht also um eine nachhaltige Vorlage, und dies nicht im abgedroschenen Sinne des Wortes.

Positiv an der Vorlage ist auch das Bottom-up-Prinzip, das das Verordnen von Pärken von oben verhindert. Erst durch Impulse aus der Region wird ein solches Parkprojekt zum Anstoss gebracht. Das Ganze läuft zudem äusserst demokratisch ab. Herr Brunner Toni hat hier nichts zu befürchten. Das Volk hat nämlich allfällige Kredite zu bewilligen, und mit einem Passus, den er eingebracht hat, wird die demokratische Mitsprache im NHG ausdrücklich verankert. Ich wäre froh, wenn bei allen Vorlagen, die der Bund vorlegt, so demokratisch über Kredite befunden würde. Ich denke zum Beispiel an den Bau von Autobahnen.

Der Ständerat hat nun die Vorlage des Bundesrates noch verbessert, indem er sie mit einer Bundesfinanzierung ergänzt hat. Es ist nämlich klar: Ohne Finanzierungshilfe durch den Bund wird es schwierig sein, solche Projekte zu realisieren. Die UREK-Mehrheit hat nun diese Finanzierung verbindlicher formuliert, und ich bitte Sie, in der Detailberatung dieser Fassung zuzustimmen. Im Voranschlag 2006 haben wir dies ja weitsichtig bereits berücksichtigt.

Von Kritikern der Vorlage wird immer wieder argumentiert, dass die Pärke keine Bundesmittel bräuchten, wenn sie ja eine so rentable Sache seien. Hier muss man zwei Dinge auseinander halten: Das eine sind die Kosten, das andere ist die Wertschöpfung. Man geht davon aus, dass mit rund 3 Millionen Franken Aufwand des Bundes eine Wertschöpfung von rund 10 bis 20 Millionen Franken generiert werden kann. Das ginge bis zum Zehnfachen dessen, was der Bund einsetzt. Das heisst aber eben nicht, dass diese Wertschöpfung ausreicht, um die Kosten zu decken. Im Gegenteil, die Wertschöpfung bleibt als individueller Nutzen bei den Betroffenen - also bei den Arbeitenden, bei den Gewerblern und bei den Landwirten - und fliesst nur zum Teil und indirekt, durch mehr Steuern, an den Staat zurück. Hingegen fallen die Kosten für Betrieb, Unterhalt und Administration des Parks direkt an und müssen finanziert werden.

Es ist nicht realistisch anzunehmen, dass jeder Unternehmer, der von einem Nationalpark einen Benefit haben könnte, bereit wäre, etwas davon abzugeben, um den Nationalpark mitzufinanzieren. Zudem wäre dies administrativ nicht zu machen. So einfach ist eben diese Wertschöpfungskette nicht. Wir müssen also akzeptieren, dass uns neue Pärke materiell etwas kosten werden. Es ist dabei noch unklar, wie die genaue Aufteilung zwischen Bund und Kantonen sein wird. Wichtig ist aber, dass sich der Bund beteiligt.

Denken wir jetzt aber einmal an die immateriellen Effekte solcher Pärke; diese werden zu gerne ausgeblendet. Was ist der Wert einer Art, eines Tieres, einer Pflanze, eines Baumes, einer Wiese, eines Moores oder einer intakten Landschaft? Diese Frage kann uns heute leider niemand präzise beantworten. Diese Güter haben keinen direkten materiellen Wert in Franken, aber einen enormen immateriellen Wert. Ein Beispiel: Der Bund gibt dem Nationalpark pro Jahr 3 Millionen Franken. Es würde ja wohl jeder in diesem Saale intuitiv zugeben müssen, dass die Gegenleistung des heutigen Nationalparkes in den letzten 100 Jahren wohl um ein Vielfaches höher war als diese 3 Millionen Franken jährlich. Genau dies widerspiegelt den immateriellen Wert des Parkes.

Wir dürfen diese Vorlage also nicht nur unter dem rein finanzökonomischen Aspekt betrachten und nur die materielle Wertschöpfungskette berücksichtigen, sondern müssen die immaterielle Wertschöpfung mit berücksichtigen.

Zusammengefasst ist diese Vorlage sehr gut. Sie basiert auf Freiwilligkeit, die Mitsprache des Volkes ist gewährleistet. Sie generiert eine hohe Wertschöpfung und erhält bzw. schafft unschätzbare immaterielle Werte in der Natur. Diese Vorlage ist auch finanzierbar und nachhaltig.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Nichteintretens- bzw. Rückweisungsantrag aus der SVP-Fraktion abzulehnen, der Mehrheit zu folgen und am Schluss der Vorlage zuzustimmen.

Kunz Josef · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bäumle, Sie haben mehrmals betont, dass die Freiwilligkeit und somit der demokratische Weg garantiert seien. Sie sind sich bewusst, dass eine Gemeindeversammlung über solche Pärke entscheiden muss. Sind Sie der Meinung, dass die Grundeigentümer an einer Gemeindeversammlung eine Mehrheit haben? Die Grundeigentümer werden doch überstimmt. Wie sehen Sie da die Freiwilligkeit garantiert?

Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Non inscrit

In unserem Staat entscheidet immer das Volk; es hat immer das letzte Wort. Wenn das Volk zu einer Vorlage über einen Nationalpark Ja sagt, dann ist das wie bei jeder anderen Vorlage. Auch wenn man eine Strasse baut, wird allenfalls ein Grundeigentümer enteignet. Dieser Grundeigentümer muss hier hinter dem Volksentscheid zurückstehen. (Zwischenruf Kunz: Dann ist die Freiwilligkeit nicht garantiert!)

Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

La modification de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage en vue de la création de parcs naturels est un projet que les Verts soutiennent volontiers. Son aboutissement doit sans doute beaucoup à ce que l'Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage (OFEFP) présente comme son nouveau concept de protection de la nature, à savoir, selon ses propres termes: "Eine dynamische Naturschutzpolitik nahe der Wirtschaft." Selon cet office, il ne s'agit plus de dresser des inventaires des lieux à protéger, mais de favoriser le développement de ceux-ci.

Désormais, les parcs naturels ne sont donc plus des rêveries d'écologistes romantiques, on parle chiffres. C'est vrai, sur ce plan-là, Monsieur Brunner, je dois vous donner raison: c'est vrai qu'on parle de chiffres; on en a même beaucoup parlé! Ceux qui ont été avancés concernant les bénéfices potentiels ont effectivement de quoi faire rêver certaines municipalités: déjà rien que le Parc national représente 3 millions de francs d'investissements et 17 millions de francs de rentrées. Mieux encore, selon l'unité de recherche de la Haute école technique de Rapperswil, les parcs naturels pourraient représenter un retour sur investissement compris entre 55 et 250 millions de francs par année. Ces chiffres eux-mêmes ne sont pas ce qui éblouit le plus les Verts, mais ils nous réjouissent dans la mesure où ils représentent une chance de survie pour des régions menacées de dépeuplement.

Toujours est-il qu'entre ceux qui envisagent un nouvel eldorado et ceux qui crient qu'on risque de mettre le pays sous cloche, les écologistes se demandent si la protection de la nature y trouvera son compte. Ce qu'on peut craindre, en effet, c'est que certains projets de parc ne constituent qu'une opération de marketing pour des régions en mal de développement touristique.

L'OFEFP estime que l'on ne disposera guère plus que de deux parcs nationaux supplémentaires, d'une dizaine de parcs régionaux et de trois parcs périurbains. Pourtant, dans le débat revient régulièrement l'idée qu'il va y avoir une avalanche de projets, ce qui pourrait avoir pour conséquence non seulement un financement difficile, mais peut-être aussi une perte de qualité.

Il n'est donc pas question de transformer la moitié du pays en parcs naturels, sous prétexte que c'est bon pour la publicité et que ces parcs sont de toute manière compatibles avec le développement économique. Le groupe des Verts tient beaucoup à ce que les normes et les standards concernant l'attribution du label "parc naturel" - et non pas "parc économique" - soient mieux précisés et qu'ils restent d'un niveau élevé.

On l'a vu, on l'a entendu, ce projet a des adversaires, qui avancent parfois en tenue de camouflage. Comme vient encore de le faire Monsieur Kunz, les adversaires ont souvent invoqué le droit des propriétaires fonciers dont les terrains sont englobés dans ces parcs. Or la loi, Monsieur Kunz, ne remet nullement en question les droits des propriétaires. Mais on a peut-être quelques raisons de penser que ces derniers sont instrumentalisés par les défenseurs d'autres intérêts, par exemple ceux des chasseurs ou des promoteurs immobiliers. Or, curieusement, ces derniers sont les bienvenus dans certaines régions de montagne, alors que la présence de tout ce qui pourrait ressembler à une association à but écologique constitue aux yeux de certains une intrusion insupportable et une manière de porter atteinte au sacro-saint principe démocratique ou, comme on dit maintenant, au processus "bottom-up".

Refuser d'entrer en matière sur cet objet, ou le renvoyer au Conseil fédéral pour l'intégrer dans la nouvelle politique régionale, c'est à nos yeux une ultime tentative, qui cache mal un désir de ne voir dans les parcs que leur dimension économique et leur côté "pompes à subventions": régional, oui; naturel, non!

Le groupe des Verts vous recommande de rejeter ces propositions de minorité et d'accepter ce projet.

Un dernier mot encore, pour ceux qui hésiteraient: je voudrais signaler que lorsque l'initiative "Sauver Lavaux" a été soumise au vote du peuple en 1977, elle n'a été acceptée qu'avec 56 pour cent de oui. Mais le 27 novembre 2005, le peuple vaudois a revoté et cette fois il a plébiscité l'initiative, avec plus de 80 pour cent des voix. C'est dire qu'en trente ans, les citoyens ont eu le temps d'apaiser leurs craintes et d'apprécier les bienfaits de cette protection!

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Sie haben es von meiner Vorrednerin gehört: Die grüne Fraktion will gerne auf das vorliegende Geschäft eintreten und ist froh, dass wir über dieses unser Anliegen und das Anliegen von Kantonen und Regionen endlich debattieren können.

Pärke von nationaler Bedeutung sind ein Musterbeispiel nachhaltiger Entwicklung. Sie entstehen, wir haben es bereits gesagt, "bottom-up" und partizipativ. Das bedeutet, dass sich Gemeinden, Regionen oder Kantone für diese Projekte aussprechen. Die Basis für die Parkprojekte ist damit die Freiwilligkeit. Verschiedenste Regionen sehen den Nutzen von Natur- und Heimatschutz und stehen ihm positiv gegenüber. Ich meine, Herr Brunner, Ihre schnoddrige Ignoranz hilft weder den Randregionen noch den bedrohten Tierarten.

Pärke von nationaler Bedeutung enthalten eine notwendige Balance von Schutz und Nutzung. Ohne eine solche Balance würden wir unser Kapital in Form von lebens- und besuchenswerten Landschaften verschleudern. Naturpärke, die sowohl dem Schutz wie auch interessierten Besucherinnen und Besuchern verpflichtet sind, hat es im Ausland in grosser Zahl. Dieses Konzept ist also gut erprobt. In den umliegenden Ländern der Schweiz gibt es über 200 Nationalpärke und regionale Naturpärke.

Pärke von nationaler Bedeutung entsprechen dem Konzept der neuen Regionalpolitik. Sie sind keine einmalige Einzelmassnahme, sondern enthalten eine Entwicklungsperspektive für die Region. Neue Pärke können die regionale Wertschöpfung stärken. Damit die Pärke jedoch zu Erfolgsprojekten werden, braucht es auf der Seite der Natur genauso intensive Anstrengungen wie auf der Seite der regionalen Wirtschaft und Gesellschaft. Auch wir Grünen unterstreichen: Neue Pärke sollen die Wertschöpfung in Randregionen stärken; das ist unbestritten. Für viele ist das aber offenbar das einzige erstrebenswerte Ziel, und das ist gefährlich. Wenn bezüglich der Natur nicht auch ein erkennbarer Mehrwert entsteht, dann werden die wirtschaftlichen Erfolge ausbleiben, denn die Besucherinnen und Besucher werden nämlich rasch erkennen, ob das Label stimmt, ob dort, wo im Konzept und im Namen "Natur" drinsteht, auch Natur drin ist.

Mit Pärken soll die Natur aktiv unterstützt werden. Sie sollen Platz für Wildnis und sie sollen bedrohten Arten Lebensraum bieten, und der traditionellen Kulturlandschaft soll Sorge getragen werden. Nur wenn sich die Pärke von einer Landschaft ohne Park abheben, werden sie für Gäste glaubwürdig sein und nachhaltigen Erfolg haben. Wir erleben, wie immer mehr versucht wird, dem staatlichen Naturschutz den Schnauf abzustellen, während die roten Listen bedrohter Tier- und Pflanzenarten länger werden.

Wir Grünen erwarten, dass diesem Raubbau mit solchen Pärken selbstbewusst entgegengesteuert wird. Dazu müssen sie die nötige Förderung erhalten, aber auch hohe Anforderungen erfüllen. Wir unterstützen deshalb ausdrücklich, dass Bundesmittel für die Pärke eingesetzt werden können. Wir unterstützen die Bestrebung, die Formulierung des Ständerates nicht nur zu sichern, sondern sie noch zu verstärken.

Auf der anderen Seite wird die grüne Fraktion die Anträge zu den Flusspärken nicht unterstützen. Flusspärke sind als Anliegen einzelner Regionen zu betrachten. Sie passen nicht in die vorgeschlagenen Kategorien von Pärken. Überdies sind die meisten Flusslandschaften schon heute als Auengebiete geschützt. Es ist schon heute möglich, diese Flusslandschaften in Pärke umzuwandeln. Es entsteht kein Mehrwert, wenn wir einen Flusspark mit kleinen, einzelnen, nichtzusammenhängenden Regionen machen. Denn da verbirgt sich ein Flickwerk, und diese vielen kleinen, nichtzusammenhängenden Schutzgebiete helfen der Natur nicht weiter.

Ich bitte Sie einzutreten.

Oehrli Fritz Abraham · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Genner, Sie haben gesagt, diesem Raubbau müsse Einhalt geboten werden. Wer betreibt Raubbau in diesen Gebieten?

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Ich habe in Zusammenhang mit den Arten klar vom Raubbau an der Natur gesprochen. Die Listen sowohl von bedrohten Pflanzenarten wie von bedrohten Tierarten sind immer länger geworden, und das hängt vor allem damit zusammen, dass die Siedlungen immer dichter, die Verkehrsströme immer grösser und die Landschaften zerschnitten werden. Das ist ein Grund dafür, warum wir grosse und zusammenhängende Schutzgebiete wollen.

Vaudroz René · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral

Madame Genner, vous êtes contre les parcs fluviaux. Je suis très surpris, surtout de votre idée de dire que ça n'apporte rien de nouveau. Si vous aviez bien étudié le dossier, vous pourriez constater que c'est surtout une question financière, et qu'aujourd'hui, nos finances fédérales - celles des cantons également - sont dans un tel état qu'il serait souhaitable d'avoir des solutions qui diminuent la part assumée par les cantons et la Confédération, puisque les ressources proviendraient des redevances hydrauliques. Est-ce que vous avez vraiment étudié cette question des parcs fluviaux? Il est vrai que s'ils ne sont pas obligés de payer, les propriétaires, comme Electricité de France, ne vont pas amener de l'argent dans notre pays pour sauver nos régions de montagne et le tourisme!

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Ein Flusspark, der aus kleinen Schutzgebieten zusammengesetzt und somit nicht zusammenhängend ist, bringt kein Mehr an Naturschutz. Das ist der Grund dafür, dass ich sage: Sie haben heute schon diese Schutzgebiete; wenn Sie einen solchen Flusspark auszeichnen, heisst das, dass Sie ein Label wollen. Aber es ist trotz dieses Labels nicht mehr Natur drin als vorher. Das können wir ja nicht unterstützen. Wir würden es unterstützen, wenn Sie mehr Naturschutz machen würden, wenn auch die Fläche grösser würde.

Egerszegi-Obrist Christine · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Auch Herr Bigger hätte noch eine Frage. Vorher möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir die Debatte über die Flusspärke später führen werden.

Bigger Elmar · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Sie haben gesagt, wir hätten für die Tierarten, die immer mehr vom Aussterben bedroht sind, keinen Platz mehr. Ja, ist Ihnen auch klar, dass die Einwohnerzahl der Schweiz vielleicht erst bei einer Million Leute lag, als diese Raubtiere hier lebten? Haben Sie das Gefühl, dass Wolf, Luchs und Bär und vielleicht zuletzt noch die Affen (Heiterkeit) heute in der Schweiz noch Platz haben?

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Die kleinen Pärke, die wir hier schaffen wollen, werden kaum je Raubtiere beherbergen. Aber auf der Liste der bedrohten Tierarten sind z. B. Schmetterlinge zu finden. Das hat auch ganz stark mit der Landwirtschaft zu tun: Welche Form von Landwirtschaft haben wir? Ist sie ökologisch, oder ist sie es eben nicht? Wir brauchen wieder Gebiete, in denen wir ganz klar festlegen, dass alle Tierarten - seien das Vögel, seien das kleine Tiere - geschützt sind.

Pfister Theophil · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Kollegin Genner, erlauben Sie, dass ich die Frage von Herrn Oehrli nochmals stelle; Sie sind ihr vorhin ausgewichen: Wer betreibt Raubbau an unserem Land? Meinten Sie damit die Landwirte? Es ist ja sicher nicht der Siedlungsdruck, der Raubbau betreibt. Sind es die Landwirte, die Sie meinen?

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Am Raubbau ist die ganze Gesellschaft beteiligt. Wir nutzen über alle Massen unsere Landwirtschaftsressourcen, aber auch die Luftressourcen, und wir belasten das Wasser. Das betrifft die gesamte Gesellschaft: ich möchte nicht die Landwirtschaft per se in diese Ecke stellen. Aber die Landwirtschaft ist selbstverständlich auch eine Mitverursacherin, wenn sie nicht ökologisch handelt. Es ist aber auch der Verkehr; es sind letztlich alle zusammen.

Cathomas Sep · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe démocrate-chrétien

Die CVP-Fraktion begrüsst die vorliegende Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes und lehnt die von SVP-Vertretern eingebrachten Minderheitsanträge auf Nichteintreten und Rückweisung ab. Die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz geht auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zurück und hat zum Ziel, die gesetzlichen Vorgaben so zu gestalten, dass auch in der Schweiz weitere Naturpärke errichtet werden können. Das geltende Nationalparkgesetz des Bundes sieht für unser Land nur den Nationalpark im Engadin vor. Somit werden Begehren und Initiativen für die Erstellung und den Betrieb weiterer Pärke verunmöglicht.

Im Vergleich mit unseren Nachbarländern mit ihren vielen Pärken ist die Schweiz als Tourismusland und als ehemalige Pionierin auf diesem Gebiete stark ins Hintertreffen geraten. Natur- und Nationalpärke haben auf dem touristischen Markt eine immer grösser werdende Bedeutung. Dies bestätigt auch die wissenschaftliche Untersuchung der regionalwirtschaftlichen Effekte, die sich aus dem Betrieb des Nationalparks im Engadin ergeben. Jeder dort eingesetzte Franken des Bundes führt zu einer regionalen Wertschöpfung von rund 6 Franken bzw. das vom Bund eingesetzte Geld führt zu einer Gesamtwertschöpfung von 17 Millionen Franken pro Jahr.

Der Entscheid des Bundesrates im Jahre 2004, die Vorlage aus der Legislaturplanung zu streichen, stiess nicht zuletzt darum bei Hunderten von Gemeinden und vielen Regionen auf grosses Unverständnis. Mit einer grossen Mehrheit hat auch unser Rat im Herbst 2004 die Motion Marty Dick 04.3048 angenommen und den Bundesrat mit der Revision des Gesetzes beauftragt. Ich danke dem Bundesrat und der Verwaltung für die schnelle Ausarbeitung der Vorlage. Der vorliegende Revisionsentwurf sieht wie die im Jahre 2002 in die Vernehmlassung geschickte Version die drei Parkkategorien Nationalpark, regionaler Naturpark und Naturerlebnispark sowie Park- und Produktelabel vor.

Nicht der reine Naturschutz allein, sondern ein harmonisches Miteinander von Natur und Wirtschaft sollen in geeigneten ländlichen Gebieten zu einem eigenen Potenzial und zu einer Chance führen, die genutzt werden kann. Nachdem der Revisionsentwurf aus dem Jahre 2002 vom Inhalt her praktisch nicht verändert wurde und in der Zwischenzeit auch nichts Wesentliches passiert ist, was nicht bereits bei der Annahme der Motion Marty Dick 04.3048 erkannt war, ist es nicht verständlich, wieso der in unserem Auftrag erarbeitete Entwurf des Natur- und Heimatschutzgesetzes von uns wieder zurückgewiesen werden sollte.

Als Bewohner einer Rand- und Bergregion kenne ich die wenigen Entwicklungsmöglichkeiten des ländlichen Raumes aus eigener Erfahrung. Regionalwirtschaftlich gilt ein Natur- oder Nationalpark als äusserst erfolgreiche Institution. Jeder Arbeitsplatz, der neu geschaffen, und jeder Franken, der in einer Region neu verdient wird, ist für die Erhaltung der dezentralen Besiedlung unseres Landes von grösster Bedeutung. Durch eine Rückweisung der Vorlage würden die Realisierung von bereits weit fortgeschrittenen Initiativen und Projekten verzögert und erhoffte Entwicklungen verunmöglicht.

Durch die Zustimmung zur Vorlage werden keine Gemeinden und Regionen gezwungen, weitere Gebiete unter Schutz zu stellen. Die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes ermöglicht es jedoch, sich auf demokratische Art und Weise für die Errichtung und den Betrieb von neuen Pärken zu entscheiden und dies, wie andere Länder uns das vormachen, auch gewinnbringend umzusetzen.

Der Ständerat hat am 16. Juni 2005 die Bedeutung dieser Vorlage erkannt und der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes einstimmig zugestimmt. Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Steiner Rudolf · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe radical-libéral

Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und befürwortet mehrheitlich diese Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, auch wenn hier und dort die Frage aufkam, ob die Regelung regionaler Naturpärke tatsächlich Bundessache sei, und wenn ja, ob wir im internationalen Vergleich und bezogen auf die Unesco-Regelungen nicht einmal mehr schweizerischen Perfektionismus betreiben und überzeichnen würden.

Die FDP-Fraktion behaftet den Bundesrat auf seiner Erklärung, dass die für die Anstossfinanzierung benötigten Mittel von 5 bis 10 Millionen Franken jährlich nicht zu Mehrausgaben des Bundes führen, sondern im Buwal kompensiert werden, indem unter anderem auf weitere Schutzinventare und Erfolgskontrollen verzichtet wird. Ich bitte Bundesrat Leuenberger, auch im Nationalrat zu Protokoll zu geben, dass die zu schaffenden Naturpärke für den Bund kostenneutral sein werden.

Als Mitglied der Finanzkommission erlaube ich mir, in diesem Zusammenhang eine Frage nachzuschieben. Eine der vom Bundesrat aus der Bundesratsreserve dem Buwal zugewiesenen Stellen wird laut den Ausführungen des Departementes in der Finanzkommission gerade für das Ressort Naturpärke bestimmt. Da stelle ich die Frage: Wie verträgt sich das mit der versprochenen Kostenneutralität?

Die FDP-Fraktion begrüsst die von der UREK vorgenommene Ergänzung mit Artikel 23e Absatz 3, wonach die demokratische Mitsprache der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden eine zwingende Voraussetzung zur Schaffung der Pärke ist. Es ist wesentlich, dass diese Naturpärke nicht von oben herab diktiert, sondern von unten nach oben entwickelt, organisiert und finanziert werden. Regierungsrat Christian Wanner als Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz hat in der UREK klar gemacht, dass dies auch eine zwingende Voraussetzung für die Unterstützung der Vorlage und der Pärke durch die Kantone ist.

Die Naturpärke sind nach Meinung der FDP-Fraktion für die ländlichen Regionen der Schweiz auch in wirtschaftlicher Sicht eine Chance. Im Vordergrund steht nach dem Verständnis der FDP nicht der Naturschutz, sondern das harmonische Miteinander von Natur und Wirtschaft. Erinnern wir uns daran, dass jeder im Schweizerischen Nationalpark eingesetzte Franken des Bundes zu einem regionalen Einkommen von rund 6 Franken führt.

Wir sind überzeugt, dass die freiwillig und partnerschaftlich zu schaffenden Naturpärke denselben Effekt haben werden. Die regionale Zusammenarbeit wird eine wichtige Bedeutung in Bezug auf die Erhaltung des ursprünglichen Naturcharakters, auf die Förderung von Naturerlebnis und auf die Schaffung attraktiver touristischer Angebote haben. Es soll also ausdrücklich nicht ein "Ballenberg der Natur" geschaffen werden. Es ist eine Chance, bei der Bevölkerung die Einsicht zu fördern, dass eine vielfältige Natur und Landschaft ein wichtiger Standortfaktor ist und dass es sich daher lohnt, sich für Natur und Landschaft einzusetzen.

Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung: Einige meiner Kommissionskolleginnen und -kollegen werden allenfalls erstaunt sein, dass ausgerechnet ich für die FDP spreche und dass ich ein überzeugter Befürworter dieser Vorlage bin. Ja, ich bin in dieser Sache vom Saulus zum Paulus geworden. Ich habe mich aufgrund der Beratungen und Erläuterungen in der Kommission vom erklärten Gegner zum Skeptiker und nunmehr zum Befürworter gewandelt. Dies alles klar auf der Grundlage, dass kein Diktat von oben erfolgt, sondern dass aufgrund demokratischer Willensbildung von unten Naturpärke geschaffen werden, dass diese für den Bund kostenneutral sind, dass keine Verbannung von Industrie, Gewerbe und Tourismus stattfindet und dass für den Schweizerischen Nationalpark weiterhin das Nationalparkgesetz gilt. Ein überzeugendes Beispiel dafür, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden können, ist das von der Kommission besuchte Biosphärenreservat im Entlebuch: Es ist keine Museumslandschaft geworden, die Landschaft wird weiter bewirtschaftet, bestehende und künftige gewerbliche und industrielle Betriebe haben ebenso Platz wie touristische Einrichtungen.

Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen Eintreten auf die Vorlage.

Noch kurz zum Rückweisungsantrag der Minderheit Brunner Toni: Wir werden den Eindruck nicht los, dass dies ein Rückzugsgefecht ist und dass man, wenn Eintreten beschlossen ist, noch versucht, mit einem Rückweisungsantrag Zeit zu gewinnen und Stimmung zu machen. Es ist unbestritten, das müssen wir zugestehen, dass ein Zusammenhang zwischen den Naturpärke und der neuen Raumplanung besteht. Aber es gibt noch viele Themenfelder, zu denen ein solcher Zusammenhang besteht. Ich erinnere an die Bereiche Telekommunikation, Post und öffentlicher Verkehr. Das alles innert nützlicher Frist unter ein Dach und unter einen Hut zu bringen, scheint uns unmöglich. Wir befürworten es, dass hier bezüglich der Naturpärke eine Teilrevision des Gesetzes vorgenommen wird.

Hämmerle Andrea · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

Ich lege zuerst meine Interessen offen: Ich bin Präsident der Eidgenössischen Nationalparkkommission und als solcher zuständig für den bestehenden Nationalpark. Der bestehende Nationalpark ist von dieser Gesetzesrevision aber nur in einem einzigen Artikel, nämlich Artikel 23l, betroffen; dazu werde ich mich nicht äussern.

Über die Vorgeschichte und die Rolle der neuen Bundesratsmehrheit in dieser Geschichte will ich mich nicht äussern. Ich bin tolerant und sage zu diesem Trauerspiel: Schwamm darüber!

Nun komme ich aber zum Positiven: Die Erfahrung mit dem bisherigen Nationalpark zeigt - hier wende ich mich unter anderem auch an Kollege Brunner -, dass er regionalwirtschaftlich von enormer Bedeutung ist; da können Sie jeden Engadiner und jede Engadinerin fragen. 150 000 Besucherinnen und Besucher jeden Sommer, 20 bis 30 zum Teil hoch qualifizierte Arbeitsplätze, eine regionale Wertschöpfung von gegen 20 Millionen Franken pro Jahr. Auf der anderen Seite ist der Nationalpark als streng geschütztes Wildnisgebiet ein interessantes internationales Forschungsobjekt für Wissenschafterinnen und Wissenschafter aus ganz Europa.

Damit habe ich Ihre Frage auch schon beantwortet: Es geht um Naturschutz und um Nutzung. Oder noch genauer gesagt: Durch strengen Naturschutz wird ein regionalwirtschaftlicher Nutzen erzielt. Sie müssen nur eins und eins zusammenzählen, dann kommen Sie zum Ergebnis, dürfen aber nicht bei eins stehen bleiben.

Noch eine Bemerkung zu Ihnen, Kollege Brunner: Sie kommen aus dem Toggenburg, Sie kennen die Situation in Ebnat-Kappel. Dort mussten die Skilifte abgebrochen werden, wenn ich richtig informiert bin; früher gab es dort noch Weltcuprennen. Sie wurden aber nicht wegen einem regionalen Naturpark abgebrochen, Herr Brunner, sondern wegen der Klimaänderung im Toggenburg. Das müsste Ihnen vielleicht auch zu denken geben.

Sei es, wie es wolle: Im benachbarten Ausland wurden die Chancen der Grossschutzgebiete erkannt. In Österreich, Deutschland, Frankreich und Italien sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten Dutzende solcher Grossschutzgebiete entstanden, und sie sind durchwegs Erfolgsgeschichten.

Kommissionssprecher Messmer hat das detailliert dargestellt. In der Schweiz haben wir immer noch nur einen einzigen Nationalpark. Er war übrigens der erste im Alpenraum. Einst waren unsere Vorfahren nämlich Pioniere auf diesem Gebiet. Es waren Bergler und Städter, Politiker und Naturwissenschafter, die als Pioniere die Chancen solcher Grossschutzgebiete erkannten. Heute sind wir in Mitteleuropa am Schwanz dieser Entwicklung. Wir haben also einen enormen Nachholbedarf. Es ist deshalb höchste Zeit, dass diese Gesetzesrevision endlich realisiert wird.

Ich möchte noch zwei, drei Worte zur Rolle oder zum Verständnis der SVP-Fraktion sagen: Sie verstehen sich ja als nationalkonservative Kraft. Sie wollen bewahren - konservativ. Wissen Sie überhaupt, dass Ihre Vorväter im Geiste genau die Pioniere waren, die den bestehenden Nationalpark gegründet haben? Das waren Leute, die sich genau mit dem gleichen Gedankengut befassten, wie Sie das heute tun. Sie waren die Gründer dieses bestehenden Nationalparks - nationalkonservative Kreise. Aber heute betreibt die SVP ja nur noch eine Reflexpolitik: Weil auch Linke und Grüne für neue National- und Naturpärke sind, sind Sie dagegen, ohne zu überlegen, welches Gedankengut im Einzelnen dahinter steht. Vielleicht können Sie Ihre skurrile Position in einer ruhigen Stunde doch noch einmal überdenken.

Natürlich kommt der SVP ihre eigene Finanzpolitik in die Quere, für die jeder Staatsfranken des Teufels ist, auch wenn er noch so sinnvoll eingesetzt und ausgegeben wird. Dabei wurde schon x-mal plausibel dargelegt, dass für die neuen Pärke nicht Mehrausgaben getätigt, sondern Mittel innerhalb des UVEK und des Buwal umgeschichtet werden sollen. Ich komme in der Detailberatung auf diese Finanzierungsfrage zurück.

Aus der Sicht der SP-Fraktion handelt es sich um eine sehr gute Gesetzesvorlage. Die bundesrätliche Vorlage wurde vom Ständerat deutlich verbessert. Die ständerätliche Version wurde in unserer UREK noch einmal verbessert.

Die SP-Fraktion bittet Sie einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und durchgehend mit der starken und stabilen Kommissionsmehrheit zu stimmen. Über Einzelheiten werden wir in der Detailberatung noch reden können.

Kunz Josef · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Namens der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten und sie allenfalls an den Bundesrat zurückzuweisen.

Die Schaffung neuer Parkkategorien ist überflüssig und bringt neue Auflagen und Einschränkungen für die Eigentümer. In der Schweiz ist die Landschaft intakt, und die Fluren und Wälder sind allen Bürgerinnen und Bürgern unentgeltlich offen und können frei begangen werden. Die Schaffung neuer Parkkategorien bringt vor allem für bestehende Anlagen, Skilifte und touristische Pläne Einschränkungen und Auflagen und kann Privateigentum in keiner Art und Weise respektieren und schützen.

Herr Bundesrat Leuenberger hat in der Kommission betont, dass Gemeindeversammlungen über die Schaffung solcher Parkanlagen entscheiden können und dass somit das Grundeigentum respektiert werde. Die Grundeigentümer, d. h. die Bauern, sind an den Gemeindeversammlungen in jedem Fall in der Minderheit und somit auch überstimmbar. Wie ist hier die Freiwilligkeit, wie sie heute von den Befürwortern betont wird, garantiert? Was passiert, wenn mehrere Eigentümer mit ihrem Grundstück nicht bei einem Parkprojekt mitmachen wollen? Sie werden allenfalls gezwungen oder gar enteignet. Dies schafft mehr Probleme, Bürokratie und Kosten für die Öffentlichkeit.

Heute stellen wir Grundeigentümer der Öffentlichkeit Wälder und Fluren unentgeltlich und ohne zusätzliche Auflagen und Einschränkungen zur Verfügung. Sollen wirklich Pärke geschaffen werden, ist dies nicht Sache des Bundes. Diesem Anliegen soll allenfalls mit der neuen Regionalpolitik Rechnung getragen werden. Dies entspricht dem Nichteintretens- und dem Rückweisungsantrag aus der SVP-Fraktion. Das Anliegen soll klar an die Gemeinden und die Regionen delegiert werden, es ist also nicht Sache des Bundes.

Aus all den erwähnten Gründen bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten und sie allenfalls an den Bundesrat zurückzuweisen.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe PEV/UDF

Unsere Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und die Nichteintretens- und Rückweisungsanträge ablehnen.

Wir haben vor uns eine gute Vorlage; eine gute Vorlage, die ja dem Rat endlich vorgelegt worden ist, nachdem sie der neuzusammengesetzte Bundesrat in der tiefen Schublade verschwinden lassen wollte. Das Parlament musste sich ja speziell darum bemühen, dass diese Vorlage auf den Tisch gekommen ist; und es ist erfreulich, dass sie nun so rasch gekommen ist.

Es ist eine gute Vorlage, die nicht zwingt, sondern anbietet und Chancen eröffnet; eine gute Vorlage, die auf Freiwilligkeit beruht; eine Vorlage, die ein starkes Element der demokratischen Mitsprache enthält; eine Vorlage auch, die die Natur freut - die Natur, die in unserem immer stärker genutzten Land zurückgedrängt wird; die Natur, deren Zustand leider über immer längere rote Listen beschrieben werden muss; die Natur, die in ihrer Biodiversität nachgelassen hat. Und die Vorlage freut auch die Regionen in verschiedensten Teilen unseres Landes.

Für die Regionen ist wahrscheinlich die Nutzung im Hintergrund wichtiger als der Schutz. Doch kommt bei diesen Pärken der Schutz in erster Linie, denn vom Schutz profitiert die Region erst, wenn sie entsprechende Angebote für die Touristen machen kann.

Der Schutz wird aber nicht unnötig aufgebauscht, sondern der Schutz soll bei diesen Pärken nur soweit nötig gegeben sein. Es wird sicher noch einiges brauchen, bis eine gute Balance zwischen Schutz und Nutzung gefunden wird, und diese Balance wird wahrscheinlich für jedes dieser Projekte immer wieder neu gesucht und austariert werden müssen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Falschmünzerei nicht gut ankommt.

Es kann nicht sein, dass unter dem Label der Pärke nur die Wirtschaft gefördert wird. Die Besucher dieser Regionen würden das vielleicht kurzfristig nicht spüren, aber mittel- und längerfristig zahlt sich solche Falschmünzerei nicht aus. Es muss ein echtes Miteinander von Umwelt, Natur und Wirtschaft möglich werden.

Unser Land ist traditionell dem Tourismus verpflichtet. Ein schöner Teil unseres Einkommens wird durch den Tourismus generiert; er ist ein wichtiges Standbein unserer Wirtschaft. Blickt man auf die Entwicklung des Tourismus zurück, stellt man fest, dass wir vor Jahrzehnten einen qualitativ guten bis sehr hoch stehenden Tourismus hatten. Er brachte uns gute Gäste; er brachte uns Gäste, die zu Stammgästen wurden, unser Land liebten und sich für unser Land auch im Ausland, in ihrer Heimat, engagiert haben.

In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich leider eine Verschiebung von der Qualität zur Quantität abgespielt. Die Quantität hat auf die Qualität Druck ausgeübt. Die Landschaften sind unter Druck geraten. Gerade unsere besten Tourismusargumente, unsere besten Grundlagen sind etwas in Gefahr geraten, unter die Räder des Massentourismus und des Massenbergsports zu kommen.

Jetzt stelle ich mit Freude fest, dass diese Vorlage wieder eine leichte Verschiebung vom quantitativen Tourismus zu einem nachhaltigeren, qualitativ besseren Tourismus einleiten könnte; auch zu einem Tourismus, der nicht an wenige grosse Tourismuszentren gebunden ist, sondern sich vor allem auf die Regionen am Rande und im Gebirge verteilt. Es sind dies Regionen, die bis jetzt noch nicht oder nur wenig vom Tourismus profitieren konnten und jetzt eine gute Chance erhalten, hier auch zu wachsen - aber eben nicht nur wirtschaftlich und materiell, sondern auch qualitativ und ideell.

Wir sind erfreut und glücklich über diese Vorlage. Wir beantragen Ihnen, alle Nichteintretens- und Rückweisungsanträge abzulehnen und für Eintreten zu stimmen.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Sie haben diese Vorlage verlangt. Wir haben sie Ihnen auf Ihr Geheiss hin unterbreitet. Wir konnten das unter anderem deswegen so schnell machen, weil wir sie ja schon vorbereitet gehabt und in einer früheren Phase bereits in die Vernehmlassung geschickt hatten, wo sie übrigens auch sehr gut aufgenommen worden war.

Die Forderung nach Naturpärken hat der Bundesrat - ich möchte das betonen - auch in seiner neuen Zusammensetzung stets begrüsst. Die Tatsache, dass er hier in eine kurze Zwischenrunde gegangen ist und einen Boxenstopp eingeschaltet hat, ist darauf zurückzuführen, dass er die Befürchtung hatte, eine solche Vorlage könne langfristig trotz Kompensation zu finanziellen Belastungen führen, und das wollte er vermeiden. Aber im Prinzip war er stets für Naturpärke, und zwar deswegen, weil dieselbigen ein Beispiel für eine gute, nachhaltige Politik sind. Und unter Nachhaltigkeit versteht man eben, dass Nationalpärke zuerst wirtschaftsverträglich sind, weil sie den ländlichen Regionen ein dauerhaftes Einkommen, auch für künftige Generationen, sichern wollen. Sie sind sozialverträglich, weil sie der lokalen Bevölkerung neue Entwicklungsperspektiven aufzeigen, aber sie sind auch umweltverträglich, weil das vorhandene Kapital an Natur- und Kulturwerten geschätzt und gepflegt wird.

Nun haben wir Ihnen angeboten, dass wir diese ganze Übung insofern kostenneutral durchführen wollen, als wir bereit sind, die nötigen Mittel amtsintern zu kompensieren. Ich bestätige das hier gerne nochmals, mache Sie aber auf etwas aufmerksam: Es wurden uns zum Beispiel im Budget 2006 diesbezüglich 2 Millionen Franken durch den Ständerat gekürzt, und kurzfristig war die kostenneutrale Subventionierung der Pärke gefährdet. Sie - der Nationalrat - sind dann zum Glück dem Antrag des Bundesrates gefolgt, und in der Differenzbereinigung ist der Ständerat dann Ihnen und uns auch gefolgt. Aber beachten Sie, dass die verschiedenen Entlastungsprogramme uns, konkret das Buwal, 20 bis 30 Stellen kosten. Also müssen da 20 bis 30 Stellen abgebaut werden. Wir sind aber bereit, die Sachmittel, die Kosten von 10 Millionen Franken, die diese Vorlage mit sich bringt, zu kompensieren.

Aber wenn dann aus der Bundesratsreserve dem Buwal eine Stelle für diese Aufgabe zugewiesen wird, nachdem es zwanzig bis dreissig Stellen streichen muss, dann dürfen Sie nicht sofort aufstehen und sagen, das sei ein Skandal, das sei ja furchtbar. Irgendwie müssen wir die Arbeit, die Sie uns - mit unserer Zustimmung - übergeben, auch tatsächlich ausführen können; Sie dürfen das nicht an einer anderen Stelle wieder rückgängig machen.

Nun liegen auch ein Antrag auf Nichteintreten und ein Antrag auf Rückweisung vor. Damit Sie den Rückweisungsantrag überhaupt behandeln können, müssen Sie den Nichteintretensantrag ablehnen. Den Rückweisungsantrag müssen Sie deswegen ablehnen, weil Sie ja vorher den Nichteintretensantrag abgelehnt haben, damit Sie dann auch tatsächlich eintreten können. Sie können ja alle nicht mehr warten, in die Detailberatung zu gehen; Sie haben ja zahlreiche Fragen der Detailberatung schon vorweggenommen. So bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als diese beiden Anträge abzulehnen und einzutreten.

Müller Walter · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe radical-libéral

Herr Bundesrat, heute wurde ja in diesem Parlament ausserordentlich viel von Freiwilligkeit gesprochen. Das ist eigentlich sehr erfreulich. Trotzdem macht mich als Grundeigentümer so viel Freiwilligkeit etwas stutzig.

Jetzt wäre ich froh, wenn Sie das näher erklären könnten: Können dann Grundeigentümer innerhalb dieser Regionalpärke zu Massnahmen verpflichtet werden, was an sich zu einer materiellen Enteignung führen würde? Und wer würde dann diese entschädigen?

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Wir werden auf diese Frage noch zurückkommen, und zwar beim Zusatz, den Ihre Kommission aufgenommen hat, nämlich dass diese Pärke unter demokratischer Mitsprache der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden entstehen. Auch dem ist in der Diskussion vorher schon vorgegriffen worden. Ich kann dazu nur sagen: Ich empfinde es als ein etwas merkwürdiges Argument, wenn gesagt wird, es sei dann nicht mehr freiwillig, wenn eine Gemeindeversammlung gegen die Grundeigentümer zu einem entsprechenden Beschluss gefunden habe. Eine Gemeinde besteht nicht nur aus ihren Grundeigentümern. Das ist eine wesentliche Errungenschaft unserer schweizerischen Demokratie und unserer Verfassung. Aber wir kommen darauf im Detail noch zurück.

Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat, Sie haben vorhin ausgeführt, dass man mit den Entlastungsprogrammen auch beim Buwal angesetzt hat. Wollten Sie damit bereits vorwegnehmen, dass genau das, was uns versprochen wurde, nämlich die Vorgabe, diese Pärke kostenneutral zu finanzieren, gar nicht umzusetzen ist? Ich stelle diese Frage vor allem für die bürgerlichen Parteien.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Doch, doch - Sie hätten einfach vorhin vielleicht einen Moment weghören müssen. (Heiterkeit)

Ich habe ausdrücklich gesagt, dass die 10 Millionen Franken kompensiert werden. Das ist Gegenstand dieser Vorlage.

Oehrli Fritz Abraham · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat, es wurde jetzt viel von Freiwilligkeit gesprochen und dass das alles nur demokratisch ausgehandelt werde. In den letzten Tagen hat mir ein Bauer aus dem Emmental und zugleich Gemeindeverantwortlicher telefoniert und gefragt, was da los sei. Durch die Unwetter im August seien viele Strassen bei ihnen in Mitleidenschaft gezogen worden, und die seien jetzt wieder geflickt. Sie möchten die steilen Stücke mit einem Belag versehen, weil sie immer ausgewaschen werden. Dann sei der Buwal-Verantwortliche gekommen und habe gesagt, da werde kein Belag eingebaut, diese Wege würden zu historischen Wegen erklärt, sobald diese Parkangelegenheiten erledigt seien.

Da möchte ich Sie fragen: Was denken Sie, wurde das mit den Betroffenen auch demokratisch ausgehandelt?

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Ich weiss von dieser Geschichte nichts. Ich weiss auch nicht, ob sie stimmt. Ich kann es mir kaum vorstellen.

Reymond André · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Monsieur le conseiller fédéral, il y a une chose que vous avez dite tout à l'heure et qui m'inquiète. Effectivement, vous dites que, si des communes décidaient de créer un parc régional, les petits propriétaires seraient justement dans l'obligation de suivre ce qu'elles auraient décidé. Vous minimisez le problème! Que faites-vous de ces petits propriétaires qui existent quand même et de l'obligation qu'ils auraient de participer à la création d'un parc régional?

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Es freut mich ungemein, dass ich als kompetent erachtet werde, so viele Fragen zu beantworten. Aber ich muss Ihnen sagen: Diesen Zusatz über die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung, zu dem wir noch kommen, stammt ja gar nicht vom Bundesrat. Den hat Ihre Kommission hineingenommen. Sie werden nachher darüber diskutieren.

Ich selbst habe aber nichts gegen diesen Antrag einzuwenden. Ich finde ihn richtig, denn die betroffenen Gemeinden müssen letztlich hinter diesen Projekten stehen. Man kann diese Pärke nicht von oben herab einer Bevölkerung aufzwingen, die das eigentlich gar nicht will. So wie wir ja eigentlich das Parlament eingeladen haben, in dieser Frage die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Dank dessen, dass der Bundesrat kurzfristig von diesem Projekt Abstand genommen hat, hat hier eine Einigung stattgefunden, und wir wurden dann aufgefordert, Ihnen diese Vorlage zu bringen. Das muss von unten her kommen.

Auch diese Pärke haben nur einen Sinn, wenn die betroffene Bevölkerung mitmacht. Deswegen ist dieser Zusatz, der vom Parlament kommt, gar nicht so schlecht. Je grösser die demokratische Mitsprache ist, desto nachhaltiger können dann diese Pärke genutzt werden. Es geht ja darum, dass sie mitgetragen werden. Ich habe z. B. die Vergrösserung des Nationalparks mitverfolgt. Solange sich die umliegenden Gemeinden dagegen sperrten, hatte es gar keinen Sinn, das von oben herab "durchzuzwängen". Aber sobald man mit den Leuten diskutierte und die Einsicht wuchs, was sie bringen kann, wurde die Vergrösserung mitgetragen. Es ist jetzt eine gute Sache geworden, die demokratisch akzeptiert ist. Das soll bei diesen Pärken auch in diesem Ausmass geschehen.

Messmer Werner · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe radical-libéral

Ich wollte zu diesem Thema der demokratischen Mitwirkung eigentlich noch nichts sagen, aber ich muss jetzt doch eine Bemerkung machen, vor allem aufgrund der Aussage von Kollega Kunz: Er hat ja eigentlich die Frage aufgegriffen, was passiere, wenn ein Eigentümer nicht einverstanden sei oder in der Minderheit sei und überstimmt werde. Herr Kunz hat gesagt, dann werde der Eigentümer gezwungen oder er werde allenfalls enteignet. Diese Aussage muss korrigiert werden. Wenn wir von den Nationalpärken sprechen, haben wir zu berücksichtigen, dass es in den Nationalpärken, die ja in den Gebirgen liegen, kaum Privatland gibt. Hier kann die Frage der Enteignung nicht aufkommen. Also geht es bei dem, was jetzt zur Diskussion steht, lediglich um das Thema der regionalen Naturpärke. Bei diesen braucht es keine Enteignung, weil jeder Besitzer, ob gross oder klein, Besitzer bleibt. Das Thema Enteignung in einen Zusammenhang mit regionalen Naturpärken zu bringen, ist also falsch, und die entsprechende Aussage muss korrigiert werden.

Wenn Sie sich in einem regionalen Naturpark befinden, den die Bevölkerung möchte, dann betreiben Sie offenbar schon sehr weitgehend eine solche Art der Landwirtschaft, sodass sie in einen solchen Park hineinpasst, und es wird an Ihrer Tätigkeit gar nicht so viel geändert, im Gegenteil: Es entsteht ja gerade für jene eine Chance, die weiterhin in einem solchen Park wirtschaften können, und es entsteht speziell für die Landwirtschaft eine Chance. So gesehen, Herr Kunz und Kollegen, müssten Sie eigentlich froh sein, wenn Sie allenfalls von einer Gemeindeversammlung überstimmt werden und dann in einem solchen Park leben können. Sie gehören dann nämlich zu den Privilegierten.

Nun noch eine Bemerkung zum Rückweisungsantrag der Minderheit Brunner Toni: Es war zwar rhetorisch sehr beeindruckend und sogar unterhaltend, aber letztlich ist es nichts anderes als ein Versuch, das Ganze noch einmal zu verzögern. Damit es etwas fachmännischer tönt, wird noch ein Bezug zur Regionalpolitik gemacht und mit dem Hinweis operiert, dass es vorwiegend ein Wirtschaftsförderungsinstrument sei. Hier muss ich etwas korrigieren: Es geht in erster Linie eben gerade nicht um Wirtschaftsförderung, sondern um Synergien. Ich wiederhole: Es geht um Synergien auf dem Fundament einer schützenswerten Natur. Das ist nicht dasselbe. Ohne ein solches Fundament macht alles andere eigentlich keinen Sinn.

Es funktioniert dann nicht, das Bild, das wir wollen, stimmt nicht. Also regeln wir jetzt eben mit dieser Revision zuerst, wie dieses Fundament gebaut werden muss; die Regelung, wie dieses Fundament aussehen soll, gehört eben darum in dieses Natur- und Heimatschutzgesetz, wie es vorliegt.

Seien Sie doch froh, dass in diesem Gesetz eben gerade keine Ansammlung von Verboten, Auflagen usw. mehr vorhanden ist, sondern dass es bewusst um Synergien zugunsten einer regionalen, gewerblichen Förderung zum Wohle des Tourismus, zum Wohle der Landwirtschaft geht. So gesehen ist das eben nicht, wie Herr Brunner gesagt hat, der Beginn einer modernen Enteignung, sondern es ist der Beginn einer neuen Chance für regionale Entwicklungen.

Pfister Theophil · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Kollege Messmer, Sie haben jetzt Ausführungen betreffend Enteignung gemacht, in denen ich Ihnen hier nicht folgen kann. Sie haben gesagt, man müsste als Landeigentümer praktisch froh sein, dass man Auflagen bekommt. Sie kennen sich sicher hervorragend im Baugewerbe aus. Ist ein Inhaber einer Bauparzelle auch froh, wenn er Auflagen bekommt, die dazu führen, dass er am Schluss praktisch nicht mehr bauen kann? Oder sehen Sie da keinen Zusammenhang?

Messmer Werner · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe radical-libéral

Sie sprechen jetzt immer von Auflagen, die jemandem gemacht werden. Zuerst einmal muss eine Region bereits gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit sie überhaupt Chancen hat, dieses Projekt eines regionalen Naturparks entwickeln zu dürfen. Sie gehen immer davon aus, dass irgendjemand hier eine Idee hat, irgendwo in der Schweiz einen regionalen Naturpark zu entwickeln; das ist illusorisch, das ist nicht möglich. Lesen Sie diese Gesetzesrevision über den Mittag jetzt noch einmal durch, statt lange einen Kaffee zu trinken. Dann werden Sie entdecken, was für Auflagen wir in dieser Gesetzesrevision haben. Wenn diese Auflagen erfüllt sind, dann ist das, was ich vorhin erklärt habe, Tatsache, und dann findet keine Art von Enteignung und keine übermässige Zunahme der Auflagen statt.

Kunz Josef · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich möchte auf die Frage der Enteignung zurückkommen. Wenn Pärke geschaffen werden, gibt es Einschränkungen in der Bewirtschaftung, in der Nutzung dieser Grundstücke; da sind Sie wahrscheinlich mit mir einig. Kommt es dann nicht im weiteren Sinne einer Enteignung gleich, wenn ein Grundeigentümer bei dieser Parkanlage eben nicht mitmachen will? Er hat Einschränkungen in der Bewirtschaftung und in der Nutzung dieses Grundstückes!

Messmer Werner · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe radical-libéral

Wir haben in der Schweiz im Zusammenhang mit den Bilateralen II einmal ähnliche Diskussionen geführt; es ging damals um die Personenfreizügigkeit. Erkennen wir die Chance in einer Tat, oder erkennen wir nur die Probleme? Herr Kunz, als Unternehmer muss ich Ihnen sagen, dass wir jetzt auch einmal die Chancen zu erkennen haben.

Jetzt komme ich auf das zurück, was ich vorhin erklärt habe: Sie tun so, als werde gegen Ihren Willen und gegen den Willen Ihrer Region und Ihrer Gemeinde ein Park durchgesetzt, ohne dass schon bereits entsprechende Voraussetzungen bestünden. Von daher gesehen ist die Differenz zwischen dem, was Sie heute pflegen, sofern Sie in eine solche Region gehören, und was Sie in einem Park tun - ich muss mich laufend wiederholen -, gar nicht mehr so gross. Dann sind die Auflagen, vor denen Sie Angst haben, eben keine grossen Einschränkungen mehr. Und jetzt wird das Ganze zur Chance! Denn solche Projekte bieten Ihnen mehr Chancen, als sie Ihnen Einschränkungen auferlegen.

Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

D'abord, je m'adresse à Monsieur Brunner qui craint qu'il y ait trop de contraintes pour les régions. Tout à l'heure, Monsieur Beck a donné la réponse: c'est un processus démocratique; les régions ne sont pas obligées de se lancer dans la création d'un parc régional. Si elles le font, c'est parce qu'elles ont estimé qu'il y avait plus d'avantages que d'inconvénients. Il n'y a donc aucune crainte à avoir qu'il y ait des contraintes.

Ensuite, Messieurs Müller Walter et Reymond parlent d'une expropriation matérielle. C'est totalement excessif. Premièrement, le projet de loi ne parle pas d'expropriation matérielle. Deuxièmement, ce projet amène des avantages considérables pour les agriculteurs. Je dois dire qu'en écoutant Monsieur Kunz, j'ai été un peu étonné de la manière dont l'UDC conçoit la défense des agriculteurs. Au moment où Monsieur Deiss est à Hongkong pour discuter de l'abaissement des protections douanières, il est indispensable que les paysans puissent avoir d'autres sources de revenu. Ce projet amène une contribution importante dans cette diversification, d'une part, parce que le label "parc régional" est un atout pour la vente des produits; d'autre part, parce qu'avec tout le mouvement qu'il génère, il y a aussi des possibilités d'écouler les produits au niveau régional, de nouvelles "chaînes" d'écoulement des produits - notamment dans les restaurants -, des nouvelles possibilités d'hébergement. Enfin, si on fait un concept ambitieux d'agriculture écologique, on peut même toucher des contributions au titre des produits écologiques. Donc, franchement, je crois vraiment que la création de cette zone périphérique des parcs est absolument pertinente pour l'agriculture.

S'agissant de l'idée de renvoyer le projet au Conseil fédéral, comme le demande la proposition de la minorité Brunner Toni, dans le but d'étudier comment l'intégrer dans la nouvelle politique régionale, la majorité de la commission ne peut que vous recommander de la rejeter.

Le projet a certes des effets favorables pour l'économie régionale, mais son champ et ses objectifs dépassent largement cette question. On l'a dit, il s'agit d'une approche globale. Il s'agit aussi de remplacer à l'avenir l'approche un petit peu bureaucratique des inventaires par une approche plus générale et plus efficace. De ce fait, la majorité de la commission estime que l'ancrage dans la loi sur la protection de la nature et du paysage est le plus adéquat, comme le démontre du reste la législation des pays limitrophes. Un renvoi n'apporterait absolument rien de plus, si ce n'est des dépenses supplémentaires et des retards. C'est peut-être ça, le véritable objectif de la proposition de renvoi de la minorité!

Vote

Präsident (Janiak Claude, Präsident): Wir stimmen zuerst über den Nichteintretensantrag der Minderheit Brunner Toni ab, dann über den Rückweisungsantrag der Minderheit.

Abstimmung - Vote

Für Eintreten .... 113 Stimmen

Dagegen .... 49 Stimmen

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 51 Stimmen

Dagegen .... 115 Stimmen

Janiak Claude · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz

Loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Gliederungstitel vor Art. 23e

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction, titre précédant l'art. 23e

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 23e

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Sie entstehen unter demokratischer Mitsprache der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden.

Antrag der Minderheit

(Brunner Toni, Bigger, Keller, Reymond, Rutschmann, Scherer, Schibli)

Abs. 2 Bst. a

Streichen

Antrag der Minderheit

(Bigger, Keller, Reymond, Rutschmann, Scherer, Schibli)

Abs. 2 Bst. b

Streichen

Antrag der Minderheit

(Rutschmann, Bigger, Keller, Reymond, Scherer, Schibli)

Abs. 2 Bst. c

Streichen

Antrag Salvi

Abs. 1

Pärke von nationaler Bedeutung sind von Gemeinde- oder Kantonsgrenzen unabhängige Gebiete mit hohen Natur- und Landschaftswerten.

Antrag Vaudroz

Abs. 2 Bst. d

d. Flusspark.

Art. 23e

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

Ils sont établis après consultation démocratique de la population des communes concernées.

Proposition de la minorité

(Brunner Toni, Bigger, Keller, Reymond, Rutschmann, Scherer, Schibli)

Al. 2 let. a

Biffer

Proposition de la minorité

(Bigger, Keller, Reymond, Rutschmann, Scherer, Schibli)

Al. 2 let. b

Biffer

Proposition de la minorité

(Rutschmann, Bigger, Keller, Reymond, Scherer, Schibli)

Al. 2 let. c

Biffer

Proposition Salvi

Al. 1

Les parcs d'importance nationale sont des territoires à forte valeur naturelle et paysagère, délimités indépendamment des frontières communales ou cantonales.

Proposition Vaudroz

Al. 2 let. d

d. les parcs fluviaux.

Abs. 1 - Al. 1

Salvi Pierre · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Tout d'abord, permettez-moi de déclarer mes intérêts. Je suis syndic de la commune de Montreux, une commune qui s'étend du lac jusqu'à environ 2000 mètres d'altitude et dont les deux tiers du territoire sont couverts par des forêts et des alpages.

La notion de territoire étant floue, il m'apparaît souhaitable de préciser, dans un souci de clarification du texte législatif, que les parcs d'importance nationale ne seront pas délimités en fonction des frontières cantonales ou communales. En effet, habitant une zone fortement urbanisée faisant notamment frontière avec le canton de Fribourg, je me rends compte que le lien entre la définition des contours des parcs d'importance nationale et le territoire politique doit être abandonné.

Depuis quelques années, les autorités montreusiennes ont ainsi pris des contacts avec celles du Pays-d'Enhaut en vue de la création d'un tel parc. Qui plus est, selon le découpage qui sera retenu, on ne peut pas exclure qu'une portion du territoire du Haut-Intyamon située dans le canton de Fribourg fasse partie de ce projet. Cet exemple démontre l'intérêt de ne pas limiter le territoire des parcs à des frontières politiques, pour permettre une limitation qui prenne en compte des contours qui s'imposent naturellement.

De plus, si le territoire de ma commune représente quelque 3500 hectares, je ne vois pas concrètement comment il serait possible d'englober la zone bâtie densément, qui représente environ 800 hectares, dans le périmètre du parc. Par contre, il est important qu'un partenariat entre les communes concernées, les instances fédérales et cantonales puisse déboucher sur la création d'un parc régional. Il s'agit là d'un axe très important permettant le développement et la pérennité des activités traditionnelles de ces territoires.

Je suis persuadé que de nombreuses communes et régions de notre pays sont concernées par cette réalité.

Dans le but de favoriser la création de parcs régionaux, il me semble que l'adjonction que je propose à l'article 23e alinéa 1 est de nature à permettre de concilier l'ensemble des intérêts de très nombreuses communes, d'ailleurs dans le respect des objectifs de développement multiples qui existent, en fonction des portions de territoires concernées, que ce soit dans les plans directeurs cantonaux ou communaux.

Janiak Claude · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag Salvi unterstützt.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Dass die Grenzen des Parks nicht identisch sind mit den Gemeindegrenzen, ist für mich eigentlich klar. Gemeindegrenzen folgen zwar oft natürlichen Grenzen wie z. B. einem Fluss, aber beileibe nicht immer. Von daher ist das Anliegen von Herrn Salvi völlig berechtigt. Ich frage mich, ob es ausdrücklich im Gesetz festgehalten werden muss. Aber diesen Entscheid überlasse ich jetzt Ihnen.

Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat, können Sie mir die folgende Frage beantworten: Bisher ging ich davon aus, dass in der Regel eine ganze Gemeinde, das ganze Gemeindegebiet - so ist es ja auch eigentlich vorgesehen - zu einem Park zu zählen wäre. Wäre es jetzt nach dieser Formulierung, wenn der Antrag Salvi angenommen würde, möglich, dass eine Gemeindeversammlung bestimmt: "Ja, wir wollen beim regionalen Naturpark mitmachen, nehmen aber das Dorf aus und wollen, dass nur ein bestimmter Perimeter, z. B. die weniger dicht besiedelten Gebiete, zu diesem Park gehört"? Ich möchte die Antwort von Ihnen, weil es mir darum geht, ob dann tatsächlich eine Gemeindeversammlung über einen Teil der Gemeinde bestimmen kann und die Mehrheit, die im Dorf lebt, sich selber und die Industrie ausnehmen kann.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Selbstverständlich kann das eine Gemeinde tun. So, wie sie heute auch verschiedene Zonen bestimmen kann, kann sie, wenn es um einen Naturpark geht, sagen: Auf diesem Gebiet wird er angelegt, und das andere Gebiet ist ausgenommen.

Messmer Werner · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe radical-libéral

Ich meine erstens, diese Präzisierung sei nicht notwendig. So, wie es jetzt im Gesetz steht, haben wir Garantie genug, dass das eigentlich so umgesetzt werden kann, wie wir das wollen. Es heisst ganz eindeutig: "Pärke von nationaler Bedeutung sind Gebiete" - Gebiete ohne irgendwelche Einschränkung!

Zum Zweiten: Es muss ja möglich sein, Herr Brunner Toni, dass die Gemeinde beschliessen kann, wie ihr Gebiet in einem solchen Park aussieht. Und es muss möglich sein, dass auch nur Teilgebiete einer Gemeinde in den Park einbezogen sind. Das ist selbstverständlich.

Ich bitte Sie, auch von der Einfachheit her, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und den Antrag Salvi abzulehnen.

Beck Serge · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral

Monsieur Messmer, ne trouvez-vous pas qu'il est nécessaire de faire figurer la proposition Salvi, dans la mesure où le Conseil fédéral, dans son développement sur l'article 23g, page 2032 du message, dit: "Le territoire du parc couvre en principe le territoire communal"? Il y a donc une position écrite qui est contraire à celle qui vient d'être affirmée par Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger. De plus, nous savons que, dans les organes d'exécution, cette controverse existe déjà. Alors, n'y a-t-il pas nécessité de clarifier dans la loi cette situation plutôt que d'avoir une contradiction entre les propos du conseiller fédéral et le contenu du message?

Messmer Werner · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe radical-libéral

Ja, Herr Beck, es ist durchaus möglich, dass der Herr Bundesrat irgendwo eine andere Äusserung gemacht hat. Ich bleibe dabei, dass es nicht zwingend hundert Prozent der Fläche einer Gemeinde sein müssen, sondern eine Gemeinde kann auch eine Teilfläche eingeben. Das ist so, Herr Beck.

Im Weiteren befürchte ich Folgendes: Wenn wir hier die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hineinnehmen, kann das im Endeffekt eher ein Bumerang für die Freiheiten sein, die dann in den Regionen erhalten bleiben müssen.

Darum bitte ich Sie nochmals, diesen Einzelantrag abzulehnen.

Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

La proposition Salvi, en soi, reprend une idée qui était relativement claire. Il n'a jamais été question de faire correspondre dogmatiquement les frontières d'un parc régional aux frontières communales, ne serait-ce que parce que certaines communes ont des découpages très longs avec une zone très urbanisée et une zone très sauvage. C'est le cas de la commune de Montreux dont Monsieur Salvi est le syndic. Cela a paru clair, et Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger l'a confirmé tout à l'heure en présentant la position du Conseil fédéral. Même dans le message, il est clairement dit qu'il y a en principe une correspondance, mais qu'elle n'est pas obligatoire. Donc, on vous laisse juge.

Ce que l'on peut dire quand même, c'est qu'évidemment une commune qui arrive à préserver tout son territoire pour un parc régional a un atout certain. Dans la compétition pour les parcs régionaux, il est évident qu'une commune qui pourrait englober tout son territoire dans un parc aurait peut-être un avantage, mais il ne s'agit en aucun cas d'une contrainte.

La commission ne s'est pas formellement prononcée sur la question, mais il lui paraissait clair qu'il n'y avait pas de correspondance obligatoire. Donc, cela plaiderait plutôt pour le rejet de cette proposition d'amendement.

Recordon Luc · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Monsieur le rapporteur, au départ, je comprends bien votre raisonnement. Vous dites en effet que la commission ne voit pas d'objections, qu'il est très logique de pouvoir déroger au strict périmètre des communes. Le cas de Montreux est d'ailleurs assez criant puisque c'est une commune très touristique au bord du lac et totalement montagnarde sur les hauts. Mais alors, je ne comprends pas la conclusion. En définitive, vous vous prononcez pour le rejet; ne serait-il pas plus logique et plus clair, ne serait-ce que du point de vue de la sécurité du droit, de dire explicitement qu'on peut déroger aux limites de la commune, plutôt que de laisser une interprétation plus ou moins difficile de la législation?

Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Monsieur Recordon, comme juriste vous savez bien que le Bulletin officiel peut aider à l'interprétation. Si tout le monde a clairement précisé que les frontières du parc ne devaient pas forcément correspondre aux frontières communales ou cantonales, il est clair qu'elles peuvent ne pas y correspondre.

Par ailleurs, la loi parle de territoire et non de territoires communaux. Donc, je crois qu'il n'y a pas de problèmes majeurs.

Janiak Claude · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 82 Stimmen

Für den Antrag Salvi .... 72 Stimmen

Abs. 2 - Al. 2

Präsident (Janiak Claude, Präsident): Wir führen eine gemeinsame Debatte zu den drei Minderheitsanträgen zu Absatz 2.

Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich beantrage Ihnen im Namen meiner Minderheit die Streichung von Artikel 23e Absatz 2 Litera a.

Litera a betrifft die Kategorie der Nationalpärke. Wir haben heute in der Schweiz einen Nationalpark im Engadin, und er ist gerade wegen seiner Exklusivität recht beliebt, was Besucher, Umsatz und Wertschöpfung für die Region anbelangt. Herr Hämmerle, hier haben wir gar keine Differenz. Ich anerkenne das, es sind eindrückliche Zahlen, die der einzige schweizerische Nationalpark vorlegen kann. Das gehört gewürdigt, kann aber nicht als Argument gebraucht werden, es könnten dann sämtliche Pärke, die da noch entstehen sollen, mit gleichen Zahlen aufwarten.

Herr Hämmerle, Sie wissen ganz genau, dass regionale Naturpärke niemals solche Zuströme haben dürften wie ein richtiger Nationalpark. Die Absicht hinter dieser Auflistung der Kategorie Nationalpark im Natur- und Heimatschutzgesetz ist aber ja offensichtlich jene, dass man in unserem Land weitere Nationalpärke schaffen möchte. Damit - dessen müssen Sie sich auch als Präsident der Nationalparkkommission bewusst sein - wird Ihr Park seine Exklusivität verlieren, womöglich eben auch Umsatzzahlen, denn wenn die Exklusivität dahin ist, dann müssen Sie den Umsatz dann auch mit anderen Pärken teilen, und damit erhalten Sie Konkurrenz.

Damit lässt sich der Bund aber auch auf spektakuläre neue Ausgaben ein, denn wenn die neuen Pärke auf soviel Geld pochen, wie das der Ihrige jedes Jahr bekommt, geht das ins Geld. Es würde aber auch zu Spannungen und Ungleichheiten führen, wenn man die neuen Pärke gegenüber dem bisherigen ungleich behandeln würde. Ich denke, trotz dieser Anpassung im NHG ist die Schaffung einer eigenen Kategorie für Nationalpärke der falsche Weg, der beschritten werden soll. Denn es bleibt neben dem neuen Gesetz auch das bisherige Gesetz über den einzigen Nationalpark bestehen. Es gibt dann also sozusagen ein Gesetz neben dem Gesetz. Begründet wird das damit, dass der erste Nationalpark das Privileg einer speziellen Finanzierung brauche; er habe ja schliesslich auch eine Stiftung des Bundes als Trägerschaft; er sei auch der erste gewesen. Es wird dann auch gesagt, dass für die neuen Nationalpärke alles anders werden soll, z. B. möchte man generell von Beginn weg Umgebungszonen einführen und will damit natürlich auch die Bewirtschafter dort an die Kandare nehmen.

Die ganze Argumentation mutet eigenartig an. Man schreibt die Nationalpärke in ein neues Gesetz, schafft das alte aber nicht ab und hat dafür hundert Gründe. Wenn schon das alte Nationalparkgesetz für den bestehenden Park - für denjenigen im Engadin - bestehen bleibt, so möchte die Kommissionsminderheit Litera a streichen; und diese Minderheit besteht halt leider wieder im Wesentlichen nur aus Vertretern der SVP-Fraktion, aber ich habe mich vorhin gefreut über sämtliche Enthaltungen und Zustimmungen aus den anderen Fraktionen.

Mit dieser neuen Nationalparkkategorie wird jetzt auch wieder Tür und Tor geöffnet für neue Nationalpärke. Es ist absehbar, was dann passieren wird. Wenn wir diese Kategorien in diesem Gesetz festschreiben, wird es viele Leute geben, die gute oder weniger gute Ideen für neue Nationalpärke anreissen werden. Man wird in diesem Land ohne zwingenden Grund krampfhaft nach neuen Pärken suchen - und die Finanzierungsgrundlage, über die Sie dann nachher hier drinnen noch abstimmen werden, regelt man jetzt auch schon. Es gibt doch keinen Grund, dann Regionen, die einen Nationalpark einrichten möchten, mit dem Argument zu beschwichtigen, ja, jetzt haben wir genug, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich möchte Ihnen deshalb Folgendes ans Herz legen: Solange wir das alte Nationalparkgesetz haben und die Nationalpärke da geregelt sind, brauchen wir diese Kategorie nicht in diesem Natur- und Heimatschutzgesetz zu verankern.

Egerszegi-Obrist Christine · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Das Wort hat Herr Hämmerle für eine kurze persönliche Erklärung; er wurde vorhin angesprochen.

Hämmerle Andrea · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

Ja, Herr Brunner, unser Nationalpark ist exklusiv, und er bleibt exklusiv! Ausser von Ihnen wird das auch von niemandem bestritten.

Und etwas Zweites: Konkurrenz belebt das Gewerbe; wir wissen das. Wir wollen gar nicht allein bleiben; wir freuen uns auf Konkurrenz. Sie zwingt uns dazu, besser zu werden.

Bigger Elmar · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die regionalen Naturpärke sind besiedelte Gebiete im ländlichen Raum mit landschaftlichen Qualitäten. Das ist gut und recht. Hier gibt es auch nichts zu ändern.

Wir wissen jetzt schon, dass wir regionale Naturpärke haben. Die ganze Schweiz besteht fast ausschliesslich aus Naturpärken. Wenn wir mit anderen Ländern vergleichen, sind die Naturpärke vor unserer Haustüre. Was wollen wir noch für Regelungen vom Staat, wenn es sonst schon funktioniert? Es steht keiner Region etwas im Weg, wenn sie sich aus eigener Kraft für einen Park entscheidet. Dies ist regional und kantonal möglich. Jedoch sind die Kostenfolgen von den Regionen oder Kantonen selbst zu tragen. Bis anhin war meine Erfahrung, dass nur viele Vorschriften und Auflagen zu tragen sind, wenn der Staat eingreift.

Aus Sicht des Landwirts bin ich der Auffassung, dass der Nutzen und die Nachhaltigkeit nicht gewährleistet wären. Wir sind schon im Naturparadies und tragen jetzt schon sehr Sorge dazu. Aufgrund der jetzigen Erfahrungen gibt es schon verschiedene Erkenntnisse: Es gibt schon Güterstrassen, die in Schwierigkeiten kommen. Für die Landwirtschaft wird die grosse Überraschung betreffend Auflagen und Vorschriften bestimmt nicht ausbleiben.

Aus diesen Gründen beantrage ich mit der Minderheit, Artikel 23e Absatz 2 Buchstabe b zu streichen.

Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Namens einer Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, auf Buchstabe c und damit auf die Schaffung einer Kategorie "Naturerlebnispark" zu verzichten. Hier geht es um mittelgrosse naturnahe Gebiete, welche es der Bevölkerung erlauben sollen, die Natur und die Dynamik ihrer Ökosysteme wahrzunehmen. Die Schaffung von Naturerlebnispärken soll in der Nähe von Städten gefördert und die Pärke sollen mit dem öffentlichen Verkehr jeweils gut erschlossen werden.

Auch hier geht es uns, der Kommissionsminderheit, darum, auf eine unnötige gesetzliche Regelung zu verzichten. Der Botschaft des Bundesrates kann man entnehmen, dass Naturerlebnispärke Waldreservate sowie Flüsse mit unberührten Ufern und ungenutzten flussnahen Landflächen umfassen. Im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümern kann dieses Anliegen jedoch bereits heute und auch in Zukunft problemlos umgesetzt werden.

Problematisch ist hingegen eine Festsetzung mit öffentlich-rechtlichen Instrumenten, wie beispielsweise mit Festsetzungen im Rahmen der Raumplanung, gegen den Willen der betroffenen Grundeigentümer. Betrachtet man alle drei Arten von Pärken, so sind die Eingriffe bei einem Naturerlebnispark am grössten. In der Kernzone eines Naturerlebnisparks soll die Natur vor allen menschlichen Eingriffen geschützt und ihrer natürlichen Eigenentwicklung überlassen werden, das heisst, man überlässt das betroffene Land der Natur. Das Land kann somit weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich genutzt werden. Für einen privaten Grundeigentümer würde das ganz klar einer materiellen Enteignung gleichkommen. In einem solchen Fall wären wohl auch jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge und denkbar.

Falls die öffentliche Hand, welche ja traditionsgemäss über grosse Waldgebiete verfügt, auf dem eigenen Grundbesitz einen solchen Park realisieren will, ist dies möglich. Dazu braucht es diesen Zusatz, diesen Buchstaben c, hier in diesem Gesetz nicht. Zu einer Gesetzesbestimmung, welcher faktisch einem Enteignungsartikel gleichkommt, könnten wir nicht Ja sagen.

Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen deshalb, Buchstabe c zu streichen.

Egerszegi-Obrist Christine · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr

La séance est levée à 12 h 55