Zurich Social Insurance Court
- Documents
- 34'454
- Date range
- 2000–2026
- Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
- Languages
- 1
- Coverage
- 99%
- 34'454 of 34'696
- Last run
- Sep 19, 2026
Activity
Documents per year
Languages
Share of available renditions
- German100%
Other sources
Zurich
- Zurich High Court28'420
- Government Council of the Canton of Zurich18'777
- Zurich Administrative Court11'934
- Zurich Commercial Court4'685
- Zurich Court of Cassation1'455
- Zurich Building Appeals Court1'151
- Zurich Laws955
- Zurich Tax Appeals Court885
- Zurich District Court628
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court85
Documents
34'454 documents
Prätendentenstreit zwischen Lebenspartnerin und den drei Töchtern auf ein Todesfallkapital. Lebenspartnerin erfüllt die reglementarische Voraussetzung der in den letzten fünf Jahren bis zum Tod des Vorsorgenehmers geführten ununterbrochenen Lebensgemeinschaft.
BV.2023.00098Sep 3, 2025DE
Prüfung der Erlassvoraussetzungen der Rückforderung. Es liegt eine grobfahrlässige Meldepflichtverletzung vor, indem die im Rahmen der Vorleistungspflicht der ALK Taggelder beziehende Bfin den Ausgang des Verfahrens betreffend die beantragte Invalidenrente der ALK nicht gemeldet hat. Der unrechtmässige Leistungsbezug erfolgte damit nicht in gutem Glauben. URB-Berechnung Bedürftigkeit ausgewiesen, jedoch Kürzung Honorarnote. Abweisung.
AL.2024.00062Sep 3, 2025DE
Überentschädigungsberechnung, Anwaltskosten nicht als abzugsfähige Mehrkosten zu berücksichtigen; Abweisung.
UV.2024.00181Sep 1, 2025DE
Rückfallmeldung. Pangonarthrose rechts unfallbedingt, keine Veränderung der gesundheitlichen Situation (Polyneuropathie nicht unfallbedingt, kognitive Einschränkungen nicht objektivierbar). Von IV finanzierte Umschulung zum Berufsschullehrer. Invalidenkarriere lässt Rückschluss auf Validenkarriere zu. Valideneinkommen neu zu berechnen (Revisionsgrund). Einkommensvergleich ergibt keinen rentenbegründenden Invaliditätsgrad. Keine Erhöhung der bereits zugesprochenen Integritätsentschädigung. - hängig
UV.2023.00092Sep 1, 2025DE
Keine Verbesserung der Einsprache innert Nachfrist. Beschwerdegegnerin ist auf die Einsprache (Einreichen Berichte durch behandelnden Arzt) zu Recht nicht eingetreten. Abweisung.
AL.2025.00007Sep 1, 2025DE
Beurteilung Vertrauensarzt beweiskräftig, Patellaspitzensyndrom nicht auf Unfall zurückzuführen
UV.2024.00146Aug 29, 2025DE
Auf versicherungsmedizinische Beurteilung kann abgestellt werden. Fallabschluss rechtens, da medizinischer Endzustand erreicht und 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit. Rentenausschliessender Invaliditätsgrad.
UV.2024.00038Aug 29, 2025DE
Neuanmeldung, Zustellung der angefochtenen Verfügung erst ein Jahr nach ihrem Erlass nachgewiesen, Einkommensvergleich
IV.2025.00147Aug 29, 2025DE
Kein Anspruch auf weitere Umschulungsmassnahmen, zumal formlose Mitteilung über erfolgreichen Abschluss der beruflichen Massnahmen nach 2,5 Jahren rechtsbeständig ist und die neuen Leiden das Belastungsprofil nicht zusätzlich einschränken
IV.2024.00530Aug 29, 2025DE
GAV FAR; Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer gekürzten Überbrückungsrente erfüllt; sechsmonatiger IV-Taggeldbezug vermag die verlangte siebenjährige ununterbrochene beitragspflichtige Beschäftigungsausübung vor dem Leistungsbezug nicht zu unterbrechen; Rückweisung an die Beklagte zwecks Berechnung des Rentenanspruches - hängig
BV.2024.00003Aug 29, 2025DE