RRB Nr. 879/2026
Denkmalpflegefonds, Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland, Betriebsbeitrag 2027-2030, Gewährung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. August 2026
879. Denkmalpflegefonds, Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (Betriebsbeitrag 2027–2030, Gewährung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Schreiben vom 6. Februar 2026 ersucht der Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI) den Kanton um einen Betriebsbeitrag von Fr. 2 460 000, um seine Aktivitäten in den Jahren 2027–2030 weiterführen zu können.
B. Gesuchsteller Der VEHI mit Sitz in Bäretswil ist die Dachorganisation von fünf eigenständigen Vereinen, die historische Anlagen in der Region betreiben: – Verein zur Erhaltung der Drechslerei Kleintal, Steg – Verein Alte Windenmacherei Brüngger, Wila – Verein NIK – Neuthal Industriekultur, Bäretswil – Verein Alte Sagi Stockrüti, Bäretswil – Dampfbahnverein Zürcher Oberland (DVZO), Bauma Weiter bildet der VEHI die Trägerschaft für den Industriepfad Zürcher Oberland. Das Bestreben des VEHI und seiner angegliederten Vereine ist es, durch Eigeninitiative, Koordination und Information die Wirtschafts- und Kulturgeschichte des Zürcher Oberlandes lebendig zu halten und dabei die Zusammenhänge zwischen Landschaft, Bevölkerung, Technik und Wirtschaft zu vermitteln. Der VEHI und die ihm angeschlossenen Vereine halten die ihnen anvertrauten Anlagen und Gebäude in einwandfreiem Zustand und demonstrieren interessierten Besucherinnen und Besuchern deren Funktionsweise. Die freiwillig geleistete Arbeit des VEHI und der angeschlossenen Vereine beläuft sich auf über 20 000 Stunden pro Jahr.
C. Drechslerei Kleintal, Steg Dank vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer betreibt der Verein zur Erhaltung der Drechslerei Kleintal ein aktives Kleinmuseum, das an verschiedenen Veranstaltungen und Führungen pro Jahr rund 1000 Besucherinnen und Besucher empfängt. Mit den Betriebsbeiträgen unterstützt der VEHI den Verein Drechslerei Kleintal jährlich mit Fr. 10 000. Das Gebäude gehört dem Kanton.
D. Alte Windenmacherei Brüngger, Wila Von 1874 bis 2009 wurden in der Werkstatt in Wila von der Familie Brüngger Stockwinden hergestellt. Der 2005 gegründete Verein Alte Windenmacherei Brüngger hält die Anlage in betriebsfähigem Zustand und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich. Letztes Jahr konnte der Verein das Grundstück und das Gebäude der alten Windenmacherei von der Witwe des einstigen Windenmachers Alfred Brüngger kaufen. Mit den Betriebsbeiträgen unterstützt der VEHI die Windenmacherei mit jährlich Fr. 1000.
E. Industriekultur Neuthal Das Industrieensemble Neuthal ist ein Ortsbild von nationaler Bedeutung und die Sammlung an funktionsfähigen Textilmaschinen weltweit einmalig. Die vom NIK benutzten Gebäude und Anlagen befinden sich im Eigentum des Kantons und werden dem Verein zur Verfügung gestellt. Auch die Webmaschinen gehören dem Kanton. Seit den 1990er- Jahren besteht in den Gebäuden der ehemaligen Baumwollspinnerei ein Spinnerei-Museum, das 2010 mit der Webmaschinensammlung Rüti und 2014 mit einer Handmaschinenstickerei erweitert wurde. Für den Museumsbetrieb ist seit 2019 der NIK verantwortlich. Mit der «Vision Neuthal» vom 22. März 2016 und dem «Masterplan Neuthal 2.0» vom 14. Dezember 2017 wurden in Zusammenarbeit mit der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege des Amtes für Raumentwicklung die Grundlagen für die Weiterentwicklung des Museumsbetriebs erarbeitet. Der Masterplan sieht vor, die Vereinsstruktur zu straffen, die Öffnungszeiten zu erweitern, mehr Individualbesuchende und Familien anzusprechen sowie die Leitung, das Marketing und die Administration zu professionalisieren. Bereits heute (vor dem Umbau) werden die im Masterplan angestrebten Besucherzahlen von jährlich über 10 000 Besucherinnen und Besuchern erreicht. Das zeigt das Potenzial des Museums Neuthal, sich zum führenden Museumsstandort im Bereich Industriekultur und zum Ankerpunkt der European Route of Industrial Heritage mit internationaler Ausstrahlung zu entwickeln. Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 2. März 2020 einstimmig einen Beitrag von Fr. 850 000 aus dem Lotteriefonds für das Projekt Museumsentwicklung in Neuthal gewährt (Vorlage 5561). Mit Beschluss Nr. 911/2023 bewilligte der Regierungsrat einen Rahmenkredit von Fr. 27 100 000 für die Instandsetzung des Fabrikensembles. Ein Teil des Masterplans wurde mit der Gründung des NIK und der Eingliederung in den VEHI bereits umgesetzt. 2019 wurden im Neuthal erstmals Mitarbeitende fest angestellt, um die rund 100 Freiwilligen von organisatorischen und betrieblichen Aufgaben zu entlasten. Seit November 2020 wird der Betrieb von einer professionellen Museumsleitung koordiniert. 2021 folgte die Erweiterung der Öffnungszeiten.
In den letzten zwei Jahren konnten dank der in der letzten Beitragsperiode geschaffenen Teilzeitstelle Museumspädagogik Bildungsangebote für Schulen erfolgreich aufgebaut werden. Das schlägt sich bereits in der erfreulichen Entwicklung der Schulführungen nieder, die 2025 69-mal nachgefragt wurden. Das Hochbauamt führt gemäss RRB Nr. 911/2023 parallel zur Museumsentwicklung die Instandsetzung der Gebäude und der Infrastruktur durch. Das Fabrikgebäude benötigt statische und bauphysikalische Ertüchtigungen und eine neue Erschliessung, auch die Haustechnik muss erneuert werden. Im Werkstattgebäude wurde im April 2026 ein neues Besucherzentrum eröffnet. Zum Schutze der Kulturgüter soll ausserdem eine Hochwasserentlastung realisiert werden. Neben dem Substanzerhalt werden die geplanten Massnahmen die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich das Museum in den kommenden Jahren gemäss Masterplan entwickeln kann. Vom Betriebsbeitrag, welcher der VEHI erhalten hat, ging zwischen 2023 und 2026 der grösste Teil an den NIK, jährlich Fr. 235 000. Einen beachtlichen Teil der Betriebskosten deckt der NIK durch Einnahmen aus Führungen und Museumseintritten, 2025 waren es rund Fr. 130 000. Für die Periode 2027–2030 beantragt der VEHI eine Erhöhung der Beiträge für das Neuthal um jährlich Fr. 125 000 auf Fr. 360 000.
F. Alte Sagi Stockrüti, Bäretswil Die Alte Sagi Stockrüti ist die letzte von einem Wasserrad angetriebene Sägerei im Zürcher Oberland. Sie befindet sich im Eigentum des VEHI. Heute betreibt der Verein Alte Sagi Stockrüti darin ein kleines Museum und hält Maschinen und Antriebstechnik funktionsfähig. Von den Betriebsbeiträgen, die der VEHI erhält, gehen jährlich Fr. 10 000 an die Alte Sagi.
G. Dampfbahnen Zürcher Oberland Der DVZO wurde 1969 gegründet. Er setzte sich zum Ziel, die historischen Dampf- und Elektrolokomotiven, das Rollmaterial sowie die Bahnstrecke Hinwil–Bauma zu erhalten. 2000 ist der Streckenabschnitt Bauma–Bäretswil ins Eigentum des Vereins übergegangen, der über die Rechte und Pflichten einer konzessionierten Eisenbahnunternehmung mit freiem Netzzugang verfügt. Heute zählt der DVZO rund 900 Mitglieder, davon rund 200 Aktivmitglieder. Zwischen Bauma und Hinwil betreibt der DVZO einen nicht gewinnorientierten, regelmässigen Bahnbetrieb. Hinzu kommen zahlreiche Extrafahrten für Unternehmen, Institutionen und Private. Pro Jahr nutzen rund 25 000 Personen die DVZO-Züge.
In den kommenden Jahren wird der Depotstandort Bauma erneuert und ausgebaut, um den Reisenden einen tieferen Einblick in die Bahnwelt zu ermöglichen und die Vermittlungsangebote auszubauen. Ein erster Schritt konnte im Rahmen des Förderprogramms #hallowasser 2025 realisiert werden. Für den Betrieb der Strecke Bauma–Hinwil sind wiederkehrende Investitionen notwendig: Der DVZO muss den Unterhalt der Gleisanlagen gemäss Bundesvorschriften sicherstellen. Hinzu kommen der Unterhalt der Sicherungsanlagen und die Instandhaltungsarbeiten an den vereinseigenen Liegenschaften. Zusammen mit den Abgaben und Gebühren sowie dem Material, Personal- und PR-Aufwand hat der Verein jährlich wiederkehrende Kosten von insgesamt rund Fr. 400 000 zu decken. Die Hälfte davon finanziert der DVZO durch Ticketverkäufe, Gastronomie und Shopverkäufe. Rund Fr. 100 000 kommen durch Mitgliederbeiträge und Spenden dazu. Von den Betriebsbeiträgen, die der VEHI erhält, gingen seit 2022 jährlich Fr. 95 000 an den DVZO. Der DVZO hat mit seinen Aktivitäten und der von ihm betreuten Infrastruktur eine Grösse erreicht, die eine ähnliche Struktur wie im Neuthal rechtfertigt, wo die Museumsleitung professionalisiert wurde. Der DVZO beabsichtigt, ab 2026/2027 eine neue Stelle Leitung Museumsbetrieb zu etablieren. Der VEHI beantragt deshalb eine Erhöhung des Betriebsbeitrags für den DVZO von jährlich Fr. 95 000 auf Fr. 195 000.
H. Finanzierung des VEHI
Bisherige Betriebsbeiträge Beitragsperiode Beitrag Beschluss 2011–2014 Fr. 369 000 RRB Nr. 1572/2011 2015–2018 Fr. 500 000 RRB Nr. 202/2015 2019–2022 Fr. 800 000 Verfügung der Baudirektion Nr. 358/2019 2023–2026 Fr. 1 480 000 RRB Nr. 912/2023
Projektbeiträge Neben den Betriebsbeiträgen erhielt der VEHI 2012, 2016 und 2019 Projektbeiträge aus dem Lotteriefonds bzw. aus dem Gemeinnützigen Fonds: – RRB Nr. 178/2012: Fr. 300 000 für die Einrichtung von Ausstellungen und Beschilderungen – RRB Nr. 1232/2016: Fr. 270 000 für die Erneuerung des Industriepfads Zürcher Oberland – Vorlage 5561: Fr. 850 000 für die Museumsentwicklung in Neuthal
Neben den Beiträgen des Kantons decken der VEHI und die angegliederten Vereine die Betriebskosten durch Eintritte, Spenden und Ticketverkäufe. Die Gemeinden Bauma und Bäretswil trugen jährlich Fr. 75 000 zu den Kosten des VEHI und seiner Mitgliedsorganisationen bei. Zur Deckung der Defizite ist der VEHI weiterhin auf Beiträge des Kantons angewiesen. Die Finanzplanung des VEHI für die Jahre 2027– 2030 gestaltet sich folgendermassen (ohne Investitionen in die Museumsinfrastruktur): in Franken 2027 2028 2029 2030 Aufwand –706 000 –706 000 –706 000 –706 000 Eigenertrag 11 000 11 000 11 000 11 000 Betriebsbeiträge öffentliche Hand* 90 000 90 000 90 000 90 000 Aufwandüberschuss –605 000 –605 000 –605 000 –605 000 * ohne die Betriebsbeiträge des Kantons
I. Würdigung und Beurteilung des Gesuchs Der VEHI hat in den vergangenen Jahren an all seinen Standorten im Zürcher Oberland eindrückliche Arbeit geleistet. Er ist mit seiner erneuerten Organisationsform sowie den Fachleuten, die stets ein attraktives Angebot für die Bevölkerung bereithalten, gut aufgestellt für die Zukunft. Die Integration des DVZO in den VEHI war ein kluger Schritt, der sich bewährt hat. Die Industrialisierung im Zürcher Oberland wäre ohne die Eisenbahn nicht denkbar gewesen. Gleich wie die bisherigen Vereine des VEHI verfügt der DVZO über eine aktive Basis, die sich vorwiegend ehrenamtlich für die Erhaltung des Oberländer Kulturerbes engagiert. Der Industriepfad bildet neben der Eisenbahn ein weiteres verbindendes Element zwischen den verschiedenen Industriestandorten. Die Integration des Industriepfades in den mittlerweile als Dachverband zu bezeichnenden VEHI ist folgerichtig. Es ist begrüssenswert, dass sich die fünf Vereine und die Unterhaltsorganisation Industriepfad unter dem Dach des VEHI zusammengefunden haben, um gemeinsam das industrielle und handwerkliche Erbe der Region funktionstüchtig zu halten und lebhaft zu vermitteln. Hervorzuheben ist die grosse Eigenleistung des VEHI und der angegliederten Organisationen. Erst das Engagement der Mitglieder und die jährlich über 20 000 freiwillig geleisteten Arbeitsstunden ermöglichen die Aufrechterhaltung der verschiedenen Angebote. Die kantonale Denkmalpflege und das Staatsarchiv haben das Gesuch geprüft. Das Angebot des VEHI und seiner angegliederten Organisationen zeichnet sich durch Qualität, Originalität, Einmaligkeit und Pro- fessionalität aus. Würde der Betrieb und der Professionalisierungsprozess infolge mangelnder Finanzen künftig nicht mehr weitergeführt werden können, so hätte dies spürbare Einbussen im kulturellen Leben des Zürcher Oberlandes zur Folge. Auch als Eigentümer der Liegenschaften im Neuthal, der Webmaschinen und der Drechslerei Kleintal hat der Kanton ein Interesse daran, dass der VEHI in den kommenden Jahren seine Aktivitäten weiterführen und ausbauen kann.
J. Erhöhung der jährlichen Beiträge Der vom Kanton zu deckende zusätzliche Finanzbedarf von Fr. 1 480 000 für den Zeitraum 2027–2030 ist auf eine Erhöhung der jährlichen Beiträge um Fr. 245 000 (von Fr. 370 000 auf Fr. 615 000) zurückzuführen. Diese Erhöhung ist aus den nachfolgend ausgeführten Gründen gerechtfertigt. Weitere Ausbauschritte im Neuthal (plus Fr. 125 000) Mit den weiteren Ausbauschritten soll das Ziel gemäss Masterplan erreicht und der vom Kanton mit dem Umbau angestrebte Bedeutungszuwachs erfüllt werden. Geplant ist die Stärkung des Marketings, der Vermittlung, der Kuration und der Freiwilligenkoordination. Das Neuthal erreicht mit diesem Betrag die erwartete Bandbreite für einen Kulturbetrieb dieser Grössenordnung. Nach den Erhöhungen der Betriebsbeiträge in der zu Ende gehenden und in der kommenden Beitragsperiode soll das Neuthal künftig finanziell so aufgestellt sein, dass keine bedeutenden Erhöhungen mehr notwendig sein werden. Schaffung einer professionellen Leitung Museumsbetrieb beim DVZO (plus Fr. 100 000) Mit der Integration verschiedener Gebäude der SBB in ihren Betrieb (u. a. Bahnhofshalle Bauma), der erhöhten Frequenz des beliebten Bahnfahrtangebots und der Begleitung von kantonalen Projekten (Renaturierung) hat der DVZO eine Grösse erreicht, welche die Professionalisierung des Museumsbetriebs rechtfertigt. Neue Unterhaltsorganisation des Industriepfades (plus Fr. 20 000) Die neu zu schaffende Unterhaltsorganisation ermöglicht es, Führungen auf dem Industriepfad anzubieten und den Pfad à jour zu halten.
K. Gewährung und Auflagen Gemäss § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 lit. d des Lotteriefondsgesetzes (LFG, LS 612) werden die Mittel des Denkmalpflegefonds für gemeinnützige Zwecke im Bereich Denkmalpflege verwendet. Dabei müssen die unterstützten Vorhaben gemeinnützig sein, nicht der Erfül- lung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen, einen Bezug zum Kanton Zürich aufweisen und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sein (§ 6 Abs. 1 LFG). Darunter fallen insbesondere auch Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter kulturhistorischer Organisationen, die längstens für fünf Jahre gewährt werden können; über eine Verlängerung ist neu zu entscheiden (§ 6 Abs. 2 LFG). Diese Voraussetzungen werden vom VEHI erfüllt. Der in den letzten Jahren von der kantonalen Denkmalpflege begleitete Prozess der Professionalisierung soll weitergeführt werden. An die Betriebskosten des VEHI ist für die Jahre 2027–2030 ein jährlicher Beitrag von Fr. 615 000 zuzusichern. Der VEHI hat die Auszahlung des gewünschten Betrags jährlich bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege die Budgets des VEHI und der angegliederten Vereine für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnungen des Vorjahres geprüft und genehmigt hat. Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds. Der Betrag ist im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtung mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen. Gemäss § 9 Abs. 2 LFG entscheidet der Regierungsrat über die Gewährung von Beiträgen aus dem Denkmalpflegefonds ab 1 Mio. Franken. Übersteigt der Beitrag 2 Mio. Franken, bedarf der Beschluss des Regierungsrates der Genehmigung des Kantonsrates. Die vorliegende Beitragsgewährung ist daher dem Kantonsrat zur Genehmigung vorzulegen. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 LFG).
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland wird für die Betriebskosten 2027–2030 ein jährlicher Beitrag von Fr. 615 000, insgesamt höchstens Fr. 2 460 000, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, gewährt.
II. Die Gewährung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates, und unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen genannt sind.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland, c/o Hans-Peter Hulliger, Im Neuthal 6, 8344 Bäretswil (E), sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli