RPW 2008/4 S. 593
Coop/Carrefour
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 27. März 2008
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 17. März 2008
Verfügung vom 17. März 2008 in Sachen Unternehmenszusammenschluss gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (Kartellgesetz [KG] SR 251).
INHALTSVERZEICHNIS
A SACHVERHALT 594
A.1 Gegenstand 594
A.2 Verfahren 595
A.3 Stellungnahmen der Parteien zur vorläufigen Beurteilung 596
A.4 Parteigutachten 597
B ERWÄGUNGEN 597
B.1 Geltungsbereich 597
B.2 Vorbehaltene Vorschriften 597
B.3 Meldepflicht 597
B.4 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens 598
B.4.1 Relevante Märkte 598
B.4.1.1 Sachlich relevante Märkte 598 B.4.1.1.1 Absatzmärkte 598 B.4.1.1.2 Beschaffungsmärkte 601 B.4.1.2 Räumlich relevante Märkte 605 B.4.1.2.1 Absatzmärkte 605 B.4.1.2.2 Beschaffungsmärkte 607
B.4.2 Analyse der betroffenen Märkte 609
B.4.2.1 Absatzmärkte 610 B.4.2.1.1 Vorbemerkungen 610 B.4.2.1.2 Marktstruktur 612 B.4.2.1.2.1 Marktteilnehmer 612 B.4.2.1.2.2 Marktanteile 613 B.4.2.1.2.3 Rolle der Marktteilnehmer 628
B.4.2.1.2.4 Entwicklung der Verkaufstellenformate in der Schweiz 628 B.4.2.1.2.5 Alternative Kaufinteressenten 629 B.4.2.1.3 Einzelmarktbeherrschung 629 B.4.2.1.4 Kollektive Marktbeherrschung 630 B.4.2.1.4.1 Begriff 630 B.4.2.1.4.2 Eingriffskriterien und Rechtssprechung 631 B.4.2.1.4.3 Prüfkriterien 631 B.4.2.1.4.4 Potenzieller Wettbewerb 636 B.4.2.1.4.5 Fazit 643 B.4.2.1.5 Zwischenergebnis 644 B.4.2.1.6 Mögliche Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs 644 B.4.2.1.7 Zusagen der Parteien und deren Beurteilung 644 B.4.2.2 Beschaffungsmärkte 645 B.4.2.2.1 Marktstruktur 645 B.4.2.2.2 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens durch die Markteilnehmer 646 B.4.2.2.3 Aktuelle Konkurrenz 647 B.4.2.2.3.1 Marktanteile 647 B.4.2.2.3.2 Substituierbarkeit der Absatzkanäle im Detailhandel 650 B.4.2.2.4 Potenzielle Konkurrenz 652 B.4.2.2.4.1 Potenzielle Absatzkanäle innerhalb des Detailhandels 652 B.4.2.2.4.2 Potenzielle Absatzkanäle ausserhalb des Detailhandels 654 B.4.2.2.5 Stellung der Marktgegenseite 655 B.4.2.2.5.1 Struktur der Angebotseite 655 B.4.2.2.5.2 Verhandlungsmacht der Lieferanten 656 B.4.2.2.5.3 Abhängigkeitsverhältnisse 657 B.4.2.2.6 Zwischenergebnis 659 B.4.2.2.7 Mögliche Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs 660 B.4.2.2.8 Zusagen der Parteien und deren Beurteilung 660
C ERGEBNIS 660
D KOSTEN 660
E DISPOSITIV 661
1 Une version française de cette décision est disponible sur le site www.weko.ch sous la rubrique News/Nouvelles décisons.
A
Sachverhalt
A.1 Gegenstand
1. Am 26. Oktober 2007 ging beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend: Sekretariat) die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben ein, wonach die Coop-Genossenschaft (nachfolgend: Coop) beabsichtigt, mittels Aktienkauf die alleinige Kontrolle über die Distributis AG und Distributis Moncor SA (nachfolgend: Distributis) zu erlangen.
2. Coop, mit Sitz in Basel, ist die Dachgesellschaft der schweizerischen Coop-Gruppe, zu welcher zahlreiche Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen gehören. Coop entstand aus der 2001 erfolgten Fusion aller regionalen Coop-Genossenschaften und hat zurzeit 2,3 Millionen Genossenschafter. Kerngeschäft von Coop ist der Lebensmittel-Detailhandel. Daneben ist Coop unter anderem in den Bereichen Gastronomie (Coop Restaurants), Unterhaltungselektronik (Interdiscount, Dipl. Ing. Fust) sowie Tankstellen (Coop Mineraloel) tätig und unterhält einige Produktionsunternehmen (Bell, Gala).
3. Distributis wird über ausländische Konzerngesellschaften zu 50 % von der im internationalen und schweizerischen Detailhandelsgeschäft tätigen Carrefour-Gruppe (nachfolgend: Carrefour) und zu 50 % von der Maus Frères-Gruppe (nachfolgend: Maus Frères) kontrolliert. Carrefour ist der zweitgrösste Detailhändler der Welt und fokussiert sich vor allem auf Hypermärkte. Veräusserer sind Carrefour Nederland B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) sowie die Jumbo Holding AG mit Sitz in Genf (vgl. Abbildung 1).
4. Distributis betreibt in der Schweiz zwölf Carrefour-Hypermärkte und ist Eigentümerin von vier dieser Standorte. In den restlichen acht Standorten ist Distributis eingemietet. Davon sind fünf im Eigentum von Maus Frères und drei im Eigentum Dritter. Zudem bestehen bereits Mietverträge für zwei neue Projekte (St. Gallen, Chur), die ebenfalls Teil der Transaktion sind.
5. Der Markteintritt von Carrefour in der Schweiz erfolgte 2001 in Kooperation mit Maus Frères durch die Übernahme von elf Jumbo-Standorten. Infolge einer Neuausrichtung ihrer internationalen Strategie plant Carrefour weitere Entwicklungen ihrer Geschäftstätigkeit nur noch in Ländern, in welchen sie das grösste Detailhandelsunternehmen ist oder zu den grössten Detailhandelsketten zählt. Nach dem Marktaustritt aus Japan, Südkorea und Portugal hat Carrefour den Marktaustritt aus der Schweiz bekannt gegeben. Somit verlässt ein Anbieter den Schweizer Detailhandelsmarkt.
Abbildung 1: Anteilsverhältnisse
Distributis SA Nordmann Fribourg Holding SA
Groupe Maus Frères SA
Jumbo Holding SA
Distributis Moncor SA
50%
50%
100%
Jumbo Holding SA Carrefour Nederland BV
50% 50%
Groupe Maus Frères SA Carrefour SA
100% 100%
Distributis SA Nordmann Fribourg Holding SA
Groupe Maus Frères SA
Jumbo Holding SA
Distributis Moncor SA
50%
50%
100%
Jumbo Holding SA Carrefour Nederland BV
50% 50%
Groupe Maus Frères SA Carrefour SA
100% 100%
6. Nach Mitteilung des Rückzugs von Carrefour aus Distributis wollte Maus Frères ebenfalls aus dem Gemeinschaftsunternehmen aussteigen. Maus Frères prüfte in der Folge im September 2006 mehrere Möglichkeiten für die Zukunft von Distributis. Ein Alleingang kam für Maus Frères nicht in Frage. Eine Fortsetzung in Form einer Partnerschaft mit einem anderen grossen europäischen Detailhandelsunternehmen erschien aufgrund des mittelmässigen Erfolges mit Carrefour ebenfalls nicht erfolgsversprechend. Letztlich war der Verkauf von Distributis die einzige Option. Mit der Suche nach einem geeigneten Käufer wurde schliesslich ein externes Beratungsunternehmen beauftragt.
7. Die Auswahl potenzieller Käufer erfolgte anhand vier Kriterien: vorhandene Aktivität im Hypermarkt-Bereich, internationale Ausrichtung, jüngste internationale Entwicklungen im Bereich Hypermärkte und Interesse an einem Markteintritt in der Schweiz. Überprüft wurden in der Folge rund dreissig Handelsunternehmen. Die grössten, europäischen Handelsketten konzentrieren ihre Expansionspläne derzeit jedoch auf Länder mit mehr Wachstumspotential als die Schweiz. Dies wurde auf Anfrage des Sekretariates bei einigen grossen, europäischen Handelsunternehmen bestätigt.
8. Als mögliche interessierte Kaufkandidaten wurden seitens des beauftragten Beratungsunternehmens [...]
ausfindig gemacht. Nach mehreren Gesprächen wurde ab Juli 2007 mit Coop exklusiv verhandelt.
9. Mit dem Zusammenschlussvorhaben verfolgt Coop das Ziel, ihr eigenes Verkaufsstellennetz bezüglich grossflächiger Standorte zu optimieren. Die Übernahme der zwölf Carrefour-Verkaufsstellen und zweier Carrefour-Projekte erlauben es Coop, auf den Bau geplanter grossflächiger Verkaufsstellen zu verzichten (drei Erweiterungen und drei neue Projekte).2 Nach Vollzug des Zusammenschlusses sollen alle Carrefour-Verkaufsstellen als Coop-Megastores weitergeführt werden.
10. Coop macht geltend, dass der Zusammenschluss zu Synergien in den Bereichen Logistik, Administration, Werbung und Informatik führe.
A.2 Verfahren
11. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2007 bestätigte das Sekretariat den Eingang der definitiven Meldung und erklärte am 5. November 2007 deren Vollständigkeit.
12. Im Rahmen der Abklärungen in der vorläufigen Prüfung wurden Fragebogen an Marktteilnehmer (je ein Fragebogen an neun Anbieter, wovon alle geantwortet haben), an Lieferanten (138, wovon 129 geantwortet haben), an verschiedene Verbände und Interessengemeinschaften (22, wovon alle geantwortet haben) sowie an Konsumentenschutzorganisationen (fünf, wovon alle geantwortet haben) versandt.
13. Am 21. November 2007 hat die zuständige Kammer der Wettbewerbskommission, gestützt auf Art. 10 Abs. 1 Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (Kartellgesetz; KG; SR 251) sowie den Antrag des Sekretariates, das Vorliegen von Anhaltspunkten für die Begründung oder Verstärkung einer alleinigen bzw. kollektiv marktbeherrschenden Stellung durch den beabsichtigten Zusammenschluss bejaht und die Eröffnung eines Prüfungsverfahrens gemäss Art. 10 und 33 ff. KG beschlossen.
14. Die Eröffnung des Prüfungsverfahrens wurde den Zusammenschlussparteien mit Schreiben vom 26. November 2007 mitgeteilt und im Bundesblatt sowie im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
15. Nach Einleitung der Prüfungsphase wurden weitere Fragebögen an acht Detailhändler (wovon alle beantwortet wurden) sowie an 31 Immobiliengesellschaften (wovon 20 geantwortet haben) und an 10 kantonale Verwaltungen (wovon alle geantwortet haben) versandt. Daneben wurden die meldende Partei und Distributis um weitere Auskünfte ersucht.
16. Das Sekretariat liess dem meldenden Unternehmen sowie Distributis am 10. Dezember 2007 einen ersten Bericht, welcher die Anhaltspunkte für die Einleitung des Prüfungsverfahrens enthielt sowie das Aktenverzeichnis, mit Frist zur Stellungnahme bis am 21. Dezember 2007, zukommen. Die entsprechenden Stellungnahmen trafen beim Sekretariat fristgerecht ein.
17. Am 14. Dezember 2007 nahmen die Parteien Akteneinsicht in den Räumlichkeiten des Sekretariates. Darüber hinaus wurden ihnen am 21. Dezember 2007, am
14., 24. und 25. Januar, 12. und 22. Februar sowie am 4. und 13. März 2008 Akten übermittelt.
18. Mit vier Detailhändlern (Casino, Aldi, Lidl und Spar) und dem Schweizer Markenartikelverband Promarca fanden im Dezember 2007 und Januar 2008 Hearings durch das Sekretariat statt. Am 21. Januar 2008 erfolgte eine Anhörung von Schweizer Konsumentenschutzorganisationen durch die Wettbewerbskommission (nachfolgend: Weko), an der nach Einladung von fünf Organisationen lediglich die Westschweizer Konsumentenorganisation Fédération Romande des Consommateurs, FRC, teilnahm.
19. Ein Treffen über den Stand des Verfahrens und den weiteren Ablauf der Prüfung zwischen den Parteien, dem Präsidenten der Weko und dem Sekretariat fand am 16. Januar 2008 statt.
20. Im Nachgang zum Treffen vom 16. Januar 2008 liess Maus Frères dem Sekretariat weitere Informationen betreffend ihrer bisherigen Verkaufsbestrebungen zukommen.
21. Die Weko liess sich das ihr gegenüber geäusserte Kaufinteresse seitens Casino und Aligro bestätigen und später präzisieren.
22. Am 8. Februar 2008 wurde den Parteien die vorläufige Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens mit Frist zur Stellungnahme bis 27. Februar 2008 zugestellt. Die Parteien nahmen fristgerecht Stellung.
23. Mit am 13. und 18. Februar 2008 eingegangenen Schreiben ersuchte Coop das Sekretariat um Zustellung des Entscheides der Weko in Sachen Migros/Denner sowie um Einsicht in die Akten des entsprechenden Zusammenschlussverfahrens. Das Sekretariat lehnte die Einsichtnahme in die Akten mit Schreiben vom 19. Februar 2008 ab, sicherte jedoch die Bereitstellung eines Publikationstextes zum genannten Zusammenschlussverfahren alsbald nach der noch ausstehenden Bereinigung der Geschäftsgeheimnisse zu. Die Zustellung des Entscheides an die Parteien mit der Möglichkeit zur Stellungnahme erfolgte am 6. März 2008. Die Parteien reichten ihre Stellungnahmen mit Schreiben vom 13. März 2008 ein.
24. Am 10. März 2008 fand eine Anhörung der Parteien vor der Weko statt. In diesem Rahmen machte Coop Zusagen betreffend Auflagen zur Beseitigung bestehender wettbewerbsrechtlicher Bedenken der Weko. Diese wurden mit Schreiben vom 12. und 13. März 2008 seitens des Rechtsvertreters von Coop schriftlich präzisiert.
25. Coop hatte mehrmals die Möglichkeit, sich zum Inhalt des Dispositivs und zum Verfahren über die Umsetzung der Auflagen zu äussern.
26. Am 17. März 2008 entschied die Weko, das Zusammenschlussvorhaben unter Auflagen zu bewilligen.
2 Erweiterungen (Megastores oder Typ C): Sion, Visp, Tenero; Neue Projekte (Megastores oder Typ C): Zürich, Manno, Ascona.
A.3 Stellungnahmen der Parteien zur vorläufigen Beurteilung
27. Zur vorläufigen Beurteilung der Weko vom 4. Februar 2008 reichten die Parteien durch Ihre Rechtsvertreter Stellungnahmen ein. Im Folgenden werden die Vorbringen der Parteien zusammengefasst.
a) Stellungnahme Coop
28. Gemäss Coop sind die relevanten Absatz- und Beschaffungsmärkte von der Weko sowohl in sachlicher wie geographischer Hinsicht zu eng abgegrenzt worden. Zum sachlich relevanten Absatzmarkt gehörten auch Convenience Shops, der Spezial-/Fachhandel und die Lebensmittelabteilungen der Warenhäuser. In geografischer Hinsicht reiche der relevante Absatzmarkt über die Schweizer Grenze hinaus, der Einkaufstourismus sei aus diesem Grund mit einzubeziehen. Weiter weise der Absatzmarkt entweder eine nationale oder eine lokale Dimension auf. Die geografisch relevanten Beschaffungsmärkte sind gemäss Coop international.
29. Coop bringt anschliessend vor, dass die Weko die Konzentration sowie deren Anstieg zu hoch einschätze. Unter Berücksichtigung der Expansion von Aldi und Lidl werde die Konzentration mittelfristig wieder sinken. Zu den Marktanteilen auf den lokalen Märkten ist Coop der Meinung, dass die Weko Abwanderungs- und Eigenkonkurrenzierungseffekte zu wenig berücksichtigt habe. Dies führe zu einer Überschätzung der Marktanteile von Coop und Carrefour.
30. In Bezug auf die Einzelmarktbeherrschung macht Coop darauf aufmerksam, dass unilaterale Effekte kein vom Gesetz anerkanntes Kriterium seien, um in einem Zusammenschlussverfahren zu intervenieren. In diesem Zusammenhang macht Coop darauf aufmerksam, dass das Preisniveau im Schweizer Detailhandel trotz verschiedener erfolgter Zusammenschlüsse in den letzten Jahren nicht gestiegen sei.
31. Es genügt gemäss Coop nicht, Kriterien, welche eine kollektiv marktbeherrschende Stellung wahrscheinlich machen, nur summarisch zu prüfen. Es werde in der vorläufigen Beurteilung kein Nachweis erbracht, dass die genannten Kriterien in der Praxis wirklich vorlägen. Coop bringt insbesondere vor, dass das Vorhandensein eines Bestrafungsmechanismus ein zentrales Element eines stabilen kollusiven Verhaltens sei. Bezüglich einer möglichen Destabilisierung einer kollektiven Marktbeherrschung werde der Expansion der beiden Discounter Aldi und Lidl zuwenig Rechnung getragen. Diese führe zu einer nachhaltigen und bedeutenden strukturellen Veränderung im Schweizer Detailhandelsmarkt. Aldi generiere einen Grossteil seines Umsatzes auf Kosten der etablierten Detailhändler. Die disziplinierende Wirkung Aldis zeige sich auch in den Reaktionen der etablierten Anbieter, zum Beispiel der Einführung von Tiefpreislinien. Es könne deshalb von einem gewichtigen Aldi-Effekt gesprochen werden, welcher sich nach dem Markteintritt von Lidl noch verstärken werde. Coop bestreitet zudem die Ausführungen zu den Marktzutrittsschranken.
32. Coop geht davon aus, dass die Übernahme auf den Beschaffungsmärkten kaum Auswirkungen haben wird.
Daneben stünden den Lieferanten auch andere Absatzkanäle als der Lebensmittel-Detailhandel zur Verfügung, so zum Beispiel Convenience-Shops. Die Käuferin negiert im Weiteren bestehende, stillschweigende Exklusivitätsvereinbarungen mit ihren Lieferanten. Coop bringt zudem vor, dass die von der Weko befragten Lieferanten strategisch geantwortet hätten, insbesondere in Bezug auf Abhängigkeitsverhältnisse. Auf den Beschaffungsmärkten stünden Coop international tätige Hersteller gegenüber, bei denen Coop keine Nachfragemacht auszuüben vermöge.
33. Coop moniert schlussendlich eine Verweigerung des Zugangs zu den Akten des Verfahrens Migros/Denner, in welchem eine kollektive Marktbeherrschung zwischen Migros und Coop festgestellt worden sei.
b) Stellungnahme Distributis et al.
34. Distributis führt an, dass der Marktanteil von Carrefour für das Jahr 2006 auf nationaler Ebene [weniger als 5 %] beträgt und dass dieser aufgrund der durch die Übernahme entstehenden Umsatzeinbussen nur zum Teil zum Umsatz von Coop hinzugerechnet werden könne. Zudem bringt Distributis vor, dass Coop durch den Kauf von Carrefour auf die Erweiterung von drei bestehenden und die Erstellung von drei sich in Planung befindenden Megastores verzichten würde, so dass der Kauf der zwölf Hypermärkte von Carrefour fast zur Hälfte durch diesen Verzicht kompensiert würde.
35. Distributis führt im Weiteren an, dass die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Detailhandelsmarkt auf lokaler Ebene von der Weko überschätzt würden. Sie führt dies insbesondere darauf zurück, dass die Weko den Marktanteil von Denner bereits heute vollständig zu demjenigen von Migros hinzurechnet, anstatt ersteren aufgrund der Auflagen des Verfahrens Migros/Denner separat aufzuführen. Zudem ist Distributis der Ansicht, die Weko berücksichtige auf lokaler Ebene den Einkaufstourismus und die geplanten Projekte von Aldi und Lidl zu wenig.
36. Nach Meinung von Distributis haben Aldi und Lidl eine viel grössere Auswirkung auf den schweizerischen Detailhandelsmarkt als von der Weko angenommen. Distributis führt dabei insbesondere an, Aldi habe bis Ende 2007 bereits 57 Geschäfte eröffnet, 150–200 weitere Standorte seien geplant, und Lidl verfüge bereits über eine grosse Anzahl Baubewilligungen.
37. Distributis verneint eine Verstärkung einer kollektiven Marktbeherrschung zwischen Coop und Migros. So sei die Konkurrenz auf dem schweizerischen Detailhandelsmarkt gross, insbesondere zwischen Migros und Coop. Sie weist dabei auf sinkende Preise in den letzten zehn Jahren hin. Selbst wenn eine kollektive Marktbeherrschung zwischen Coop und Migros bestehen würde, würde sie durch diesen Zusammenschluss nicht verstärkt.
38. Distributis betont, der Marktaustritt von Carrefour sei endgültig und ausser Coop und Migros seien keine Unternehmen vorhanden, welche die Standorte von Carrefour übernehmen könnten. Als weiteren Punkt führt Distributis an, dass Maus Frères durch die frei werdenden Mittel die Aktionsfähigkeit von Manor, welcher im
Bereich Food einen mit Carrefour vergleichbaren Umsatz erziele, verbessern könne.
39. Zum Schluss appelliert Distributis an die Weko, das Verhältnismässigkeitsprinzip zu berücksichtigen und insbesondere die Auferlegung von Auflagen und Bedingungen einem Verbot des Zusammenschlussvorhabens vorzuziehen. Schliesslich fordert sie von der Weko eine Gleichbehandlung der Zusammenschlussvorhaben Migros/Denner und Coop/Carrefour, welche bei einem Verbot des letzteren Zusammenschlussvorhabens nicht gewährleistet wäre.
A.4 Parteigutachten
40. Coop reichte ein Kurzgutachten von RBB Economics zur vorläufigen Beurteilung der Weko vom 4. Februar 2008 ein. Nachfolgend werden die Schlussfolgerungen des Gutachtens zusammengefasst. Auf die einzelnen Kritikpunkte des Gutachtens wird an den entsprechenden Textstellen im Rahmen der Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens näher eingegangen (siehe unten, Teil B).
41. RBB Economics beurteilt die Analyse der Weko zur geografischen Abgrenzung der Absatzmärkte, zur Einzelmarktbeherrschung (unilaterale Effekte) und zur kollektiven Marktbeherrschung unter besonderer Berücksichtigung der Rolle Aldis. Das Gutachten kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:
42. RBB Economics hält zunächst fest, dass bei einer Anwendung des zentralen Denkmodells der Marktabgrenzung, des SSNIP-Tests, eine eindeutige Marktabgrenzung resultiert. Die Weko gehe hingegen sowohl von einer nationalen als auch von einer lokalen geographischen Marktabgrenzung gleichzeitig aus. Daneben wird kritisiert, dass Überlappungen lokaler Märkte zwar berücksichtigt, jedoch potentielle Substitutionsketten, welche über eine Überlappung der Einzugsgebiete von Carrefour hinausgehen, nicht in genügendem Ausmass in die Analyse miteinbezogen würden. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die von der Weko angewendete lokale Marktabgrenzung zu eng sei.
43. Bezüglich der Einzelmarktbeherrschung geht RBB Economics auf die von der Weko angesprochenen unilateralen Effekte ein. Hier wird insbesondere betont, dass der Berechnung statischer, unilateraler Effekte jeweils mögliche Effizienzgewinne und weitere dynamische Elemente gegenübergestellt werden müssen. Das Gutachten kommt hinsichtlich dieses Punktes zum Schluss, dass in vorliegendem Fall keine signifikanten unilateralen Effekte zu erwarten seien.
44. Zur Beurteilung der kollektiven Marktbeherrschung betont RBB Economics insbesondere, dass in einem so heterogenen Markt wie dem Detailhandel es weder möglich sei, Regeln für eine stillschweigende Vereinbarung zu finden, noch eine solche Vereinbarung aufrechtzuerhalten. Weiter unterstreicht das Gutachten die disziplinierende Wirkung von Aldi auf die etablierten Anbieter. Aldi würde zwar direkt nur mit den Billiglinien der anderen Anbieter konkurrenzieren, aufgrund einer gewissen maximalen Preisspanne zwischen Billiglinien und Markenartikeln hätten Discounter jedoch einen indirekten
Einfluss auf die Preise des gesamten Coop-Sortiments. Weiter hat RBB Economics eine „Impact-Study“ erstellt, welche aufzeigt, dass nach der Eröffnung einer Aldi-Filiale in der Mehrheit der Fälle der relative Umsatz des jeweils nächstgelegenen Coop-Standortes abnahm. RBB Economics ist bezüglich Aldi (und Lidl) deshalb der Ansicht, dass eine mögliche stillschweigende Kollussion durch die Expansion der Discounter destabilisiert würde.
B
Erwägungen
B.1 Geltungsbereich
45. Das Kartellgesetz gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die sich namentlich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).
46. Als Unternehmenszusammenschluss gilt jeder Vorgang wie namentlich der Erwerb einer Beteiligung oder der Abschluss eines Vertrages, durch den ein oder mehrere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über ein oder mehrere bisher unabhängige Unternehmen oder Teile von solchen erlangen (Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG). Ein Unternehmen erlangt im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG Kontrolle über ein bisher unabhängiges Unternehmen, wenn es durch den Erwerb von Beteiligungsrechten oder auf andere Weise die Möglichkeit erhält, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit des anderen Unternehmens auszuüben (Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen; VKU, SR 251.4).
47. Das vorliegende Zusammenschlussvorhaben sieht vor, dass Coop von den Carrefour- bzw. Maus-Frères-Konzerngesellschaften 100 % der Aktien von Distributis erwirbt und damit die alleinige Kontrolle an Distributis übernimmt. Damit ist die Voraussetzung von Art. 1 VKU erfüllt und das vorliegende Zusammenschlussvorhaben ist als Unternehmenszusammenschluss im Sinn von Art. 4 Abs. 3 KG zu qualifizieren.
B.2 Vorbehaltene Vorschriften
48. In den vorliegend zu beurteilenden Märkten gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 KG wurde von den Parteien auch nicht vorgebracht.
B.3 Meldepflicht
49. Zusammenschlussvorhaben sind meldepflichtig, sofern im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss a. die beteiligten Unternehmen einen Umsatz von insgesamt mindestens CHF 2 Mrd. oder einen auf die Schweiz entfallenden Umsatz von insgesamt mindestens CHF 500 Mio. erzielten; und b. mindestens zwei der beteiligten Unternehmen einen Umsatz in der Schweiz von je mindestens CHF 100 Mio. erzielten (Art. 9 Abs. 1 KG).
50. Die beteiligten Unternehmen erzielten im letzten Geschäftsjahr 2006 einen gemeinsamen Umsatz von CHF 15,7 Mrd. weltweit und jeweils mehr als CHF 100 Mio. in der Schweiz (Tabelle 1). Damit sind die Umsatzschwellen nach Art. 9 Abs. 1 KG überschritten, das Zusammenschlussvorhaben ist folglich meldepflichtig.
Tabelle 1: Gemeinsame Umsätze im Geschäftsjahr 2006 weltweit und in der Schweiz in CHF
Coop 14'699 Mio.
Distributis AG
Distributis Moncor SA
>100 Mio.
>100 Mio.
kumuliert weltweit und in der Schweiz >500 Mio.
B.4 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens
51. Die Weko kann gemäss Art. 10 Abs. 2 KG einen Zusammenschluss untersagen oder ihn mit Bedingungen und Auflagen zulassen, wenn die Prüfung ergibt, dass der Zusammenschluss
a. eine marktbeherrschende Stellung, durch die der wirksamen Wettbewerb beseitigt werden kann, begründet oder verstärkt; und
b. keine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse in einem anderen Markt bewirkt, welche die Nachteile der marktbeherrschenden Stellung überwiegt.
52. Um zu beurteilen, ob durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schritt wird die Veränderung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss beurteilt.
B.4.1 Relevante Märkte
B.4.1.1 Sachlich relevante Märkte
53. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).
54. Beim sachlich relevanten Markt gilt es zu unterscheiden zwischen3
- den Absatzmärkten, auf denen die Detailhändler den Endverbrauchern als Anbieter gegenüberstehen, und
- den Beschaffungsmärkten, auf denen die Detailhändler den Lieferanten als Nachfrager gegenüberstehen.
Nachfolgend werden zuerst die Absatzmärkte und anschliessend die Beschaffungsmärkte bestimmt.
B.4.1.1.1 Absatzmärkte
55. Die Schweizer Konsumenten erwarten vom Lebensmittel-Detailhandel (nachfolgend: Detailhandel) ebenso wie die Konsumenten in anderen europäischen Ländern ein umfassendes Angebot an Gütern des täglichen Bedarfs. Die Konsumenten können durch die Bündelung ihrer Einkäufe in derselben Verkaufsstelle Transaktionskosten (Such- und Transportkosten, Zeitverlust) minimieren. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Prüfung Coop/Waro festgehalten, dass der sachlich relevante Markt aus einem Sortiment besteht (Sortimentskonzept), welches aus einer Vielzahl von Produktgruppen gebildet wird, die gemeinsam den täglichen Bedarf der Konsumenten abdecken (Konzept des „One-Stop-Shopping“).4 Dieses Sortiment besteht aus Food-, Near-Food- und Non-Food-Produkten, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Food-Produkte (insbesondere auf Frischprodukten) liegt.5 Dieses Konzept des „One-Stop-Shopping“ entspricht auch der europäischen Praxis.6
56. Hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszweckes vergleichbare Sortimente (Güterbündel) verschiedener Detailhändler sind für die Konsumenten im Sinne von Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU austauschbar.7 Anbieter, die ein solches Vollsortiment anbieten, werden im Folgenden als Detailhändler bezeichnet. Dazu zählen einerseits klassische Detailhändler wie Migros und Coop, andererseits – wie unten dargelegt – Discounter wie Denner und Aldi.
Spezial-/Fachhandel / Convenience-Shops
57. Die Sortimente können weiter in Voll- und (spezialisierte) Teilsortimente unterteilt werden. Gemäss der bisherigen Rechtsprechung der Weko gehören Anbieter von Teilsortimenten, die ihre Absatzstrategie auf Spezialitäten, Qualität, Beratungskompetenz und längeren Ladenöffnungszeiten aufbauen, nicht zum relevanten Markt. Damit gehören insbesondere der Spezial-/Fachhandel (Metzgereien, Bäckereien etc.) sowie Convenience-Shops als Anbieter von Teilsortimenten nicht zum relevanten Absatzmarkt.8 Diese Auffassung entspricht der europäischen und deutschen Rechtsprechung.9
58. Das Angebot des Spezial-/Fachhandels ist typischerweise auf ein bestimmtes Teilsortiment beschränkt und steht im Hinblick auf das Sortimentskonzept, die Verkaufsflächen und das durchschnittliche Preisniveau nicht in direktem Wettbewerb mit dem klassischen Detailhandel. Dementsprechend gaben die befragten Anbieter im Zusammenschlussverfahren Migros/Denner an,
3 Migros/Globus, RPW 1997/3, S. 364 ff.; Coop/Epa, RPW 2002/3, S. 505 ff.; Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 559 ff.; CoopForte, RPW 2005/1, S. 146 ff.; Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 144, Rz. 163; Siehe in der EU: Rewe/Meinl EU IV/M.1221; Carrefour/Promodes EU IV/M.1684. 4 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 559 ff.
5 CoopForte, RPW 2005/1, S. 150, Rz. 28. 6 Rewe/Meinl EU IV/M.1221; Rewe/Billa EU IV/M.803; Ahold/Superdiplo EU Comp/M.2161; Carrefour/Promodes EU IV/M.1684. 7 Migros/Globus, RPW 1997/3, Rz. 11f.
8 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 566, Rz. 35.
9 Promodes/BRMC EU IV/M.242; Delhaize/PG EU IV/M.471; Promodes/Casino IV/M.991; Rewe/Meinl EU IV/M.1221; Carrefour/Promodes EU COMP/M.1684; Edeka/Spar, Bundeskartellamt B9-5211-Fa-27/05.
dass Spezial-/Fachgeschäfte die klassischen Verkaufsformate des Detailhandels nur in geringem Ausmass konkurrenzieren. Diese Aussagen wurden im vorliegenden Verfahren bestätigt.
59. Convenience-Shops verfügen ebenfalls nur über ein Teilsortiment und die durchschnittliche Verkaufsfläche ist sehr gering. Zudem können Convenience-Shops an Standorten mit restriktiven Ladenöffnungszeiten aufgrund mangelnder alternativer Einkaufsmöglichkeiten nach Ladenschluss höhere Preise fordern. Dementsprechend weichen die Coop Pronto-Shops für Frischprodukte und Markenartikel zum Teil von der sonst üblichen nationalen Preispolitik ab. Wegen der unterschiedlichen Beweggründe für den Einkauf in Convenience-Shops und in jenen Vertriebsformaten, welche ein Vollsortiment anbieten, sind diese beiden Distributionskanäle für den Konsumenten nicht genügend substituierbar.
60. Dass Konsumenten tatsächlich Spezial-/Fachgeschäfte und Convenience-Shops frequentieren, um ihre Lebensmitteleinkäufe zu tätigen, oder die Möglichkeit dazu haben, ist nicht ausschlaggebend, um diese in den
relevanten Markt miteinzubeziehen. Es kommt vielmehr darauf an, ob ein Bündel von Einkäufen in Spezial-/Fachgeschäften und Convenience-Shops für die Schweizer Konsumenten ein gutes Substitut zu einem Einkauf bei einem klassischen Detailhändler darstellt. Die Daten des Jahres 2002 in nachfolgender Tabelle legen nahe, dass der Schweizer Konsument das „One-Stop-Shopping“ favorisiert. Dies wird zum einen durch die – im Vergleich zu den übrigen Ländern – hohen durchschnittlichen Ausgaben pro Einkauf (Euro 32.33) und zum anderen durch die tiefste durchschnittliche Anzahl Einkäufe pro Jahr (125) illustriert. Zudem tätigen die Schweizer wertmässig 87 % ihrer Lebensmitteleinkäufe in Super-/Hypermärkten. Dies suggeriert, dass Super-/Hypermärkte für die Haupteinkäufe, der Spezial-/Fachhandel und Convenience-Shops hingegen primär für Ergänzungskäufe genutzt werden. Die aktuellen Zahlen von 2006 legen nahe, dass sich der Schweizer Konsument mit durchschnittlich Euro 20 pro Einkauf und durchschnittlich 164 Einkäufen pro Jahr dem europäischen Einkaufsverhalten annähert, nach wie vor aber zum „One-Stop-Shopping“ tendiert.
Tabelle 2: Einkaufsverhalten der Konsumenten bei Gütern des täglichen Bedarfs in Europa
GB (2002)
E (2002)
I (2002)
F (2002)
D (2002)
CH (2002)
CH (2006)*
Durchschnittsausgaben pro Einkauf in EUR 22,96 13,20 16,92 37,56 14,35 32,33 20
Durchschnittliche Anzahl Einkäufe pro Jahr 142 130 247 130 229 125 164
%-Anteil der Ausgaben in Super-/Hypermärkten 89 89 55 82 72 87 k.A.
Quelle: ACNielsen, The Retail Pocket Book 2006, basiert auf ACNielsen Global Consumer Panels, 52 Wochen, Ende Dezember 2002. * ACNielsen, Schweiz, Home Scan, MAT: Moving Annual Total.
61. Die Parteien entgegnen dieser Auffassung, betreffend der Bedeutung des Spezial-/Fachhandels würde die Austauschbarkeit aus Kundensicht in einzelnen Produktebereichen nicht ausreichend berücksichtigt. Der Weko ist bewusst, dass der Einkauf im Spezial-/Fachhandel ergänzend zum Einkauf im Sinne des „One-Stop-Shopping“-Konzeptes existiert, sieht den Spezial-/Fachhandel aufgrund der Unterschiede betreffend das Sortimentskonzept, die Verkaufsfläche und das durchschnittliche Preisniveau jedoch nicht in direktem Wettbewerb mit dem klassischen Detailhandel. Sie hält den Spezial-/Fachhandel deshalb nicht für ein ausreichendes Substitut. Dies entspricht auch der EU-Praxis.
62. Die Parteien weisen darauf hin, dass Convenience-Shops über eine gleiche – wenn nicht gar höhere – Sortimentsbreite wie Discounter verfügen und genau wie diese den Grundbedarf abdecken würden. Dem ist in dem Masse zuzustimmen, als die Convenience-Shops in den vergangenen Jahren eine Entwicklung vollzogen haben, die neben der Erhöhung der Anzahl an Verkaufsstandorten und einem Anstieg der Umsatzzahlen auch zu einer Erweiterung des Sortiments führte. Dennoch liegt der Schwerpunkt der Convenience-Shops nach wie vor auf sog. Impulsartikeln, welche auf das Konzept der Convenience-Shops zugeschnitten sind und insbesondere nach den Ladenöffnungszeiten benötigt werden. Die Substituierbarkeit eines Einkaufs im Convenience-Shop mit einem solchen bei einem Detailhändler ist daher nicht gegeben.
63. Zusammenfassend wird festgehalten, dass der Spezial-/Fachhandel und die Convenience-Shops nicht zum relevanten Markt gehören.
Discounter
64. Zu den wesentlichen Vertriebsformen im Detailhandel gehören auch die Discounter. Sie verfügen im Vergleich zu den klassischen Detailhändlern über eine geringere Anzahl an Artikeln und eine eingeschränkte Sortimentstiefe. Als Vertriebsform, welche ein umfassendes
Angebot an Gütern des täglichen Bedarfs anbietet, gehören die Discounter jedoch gemäss ständiger Praxis der Weko zum Detailhandelsmarkt.10
65. Die Lebensmittelabteilungen der Warenhäuser setzen den Schwerpunkt ihrer Sortimente auf Spezialitäten und haben in der Regel ein höheres Preisniveau als der klassische Lebensmitteldetailhandel. Im Entscheid Coop/Waro wurde offen gelassen, ob Warenhäuser zum sachlich relevanten Markt gehören.11 Später präzisierte die Weko im Entscheid CoopForte, dass zum Lebensmittel-Detailhandel all jene Geschäfte gehören, deren Angebot zu mindestens einem Drittel aus Lebensmitteln (Food) besteht.12
66. Im Zusammenschlussverfahren Migros/Denner stellte die Weko fest, dass im Jahr 2006 lediglich das Warenhaus Coop City mehr als ein Drittel des Umsatzes mit Lebensmitteln erzielte.13 Folglich gehört von den Warenhäusern grundsätzlich nur Coop City zum sachlich relevanten Markt des Detailhandels.
67. Da nicht auszuschliessen ist, dass von den Lebensmittelabteilungen der übrigen Warenhäuser Manor, Loeb, Globus und Jelmoli eine gewisse disziplinierende Wirkung auf den Detailhandelsmarkt ausgeübt wird, werden analog zum Entscheid Migros/Denner die Lebensmittelabteilungen dieser Warenhäuser in die wettbewerbsrechtliche Analyse miteinbezogen.14
Internethandel
68. Der Vertrieb von Lebensmitteln über das Internet verzeichnete in den letzten Jahren beachtliche Wachstumsraten. So hat sich der Umsatz bei der zur Migros-Gruppe gehörenden LeShop.ch zwischen 2004 und 2006 verdoppelt und jener von coop@home verdreifacht. In der Gesamtbetrachtung spielt der Internethandel – relativ zum gesamten Detailhandelsmarkt – mit einem Umsatz von rund CHF 110 Mio. im Jahr 200615 eine geringe Rolle. Die Frage, ob der Internethandel zum relevanten Markt gehört, kann vorliegend offen gelassen werden. An den Schlussfolgerungen der Weko ändert sich dadurch nämlich nichts.
Unterschiedliche Verkaufsstellenformate
69. In Anlehnung an das Sortimentskonzept kann eine Unterteilung nach der Grösse der jeweiligen Verkaufspunkte (Verkaufsfläche) und damit nach dem Umfang des angebotenen Gesamtsortiments in Betracht gezogen werden. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle Coop/Waro16 offen gelassen, ob der Detailhandelsmarkt weiter zu unterteilen ist in
- Hypermärkte mit sehr grossen Verkaufsflächen (> 3000 m2), meist in der Nähe von Autobahnausfahrten,
- Supermärkte mit grossen Verkaufsflächen (700– 3000 m2) in Städten oder in Agglomerationen und
- kleine Supermärkte von mittlerer Grösse (< 700 m2) in Quartieren und Dörfern.
70. Einerseits können die Konsumenten den Einkauf in einer kleineren Verkaufsstelle durch den Einkauf in einem grösseren Geschäft gut substituieren. Umgekehrt gilt dies jedoch nicht im selben Ausmass. Die Sortimentsbreite und –tiefe sprechen deshalb für eine einseitige Substituierbarkeit zwischen den Marktsegmenten. Andererseits verfügen kleinere Verkaufsstellen über die Vorteile der besseren Erreichbarkeit (Zeit, Transportkosten). Dadurch werden kleinere Verkaufsflächen zu besseren Substituten. Zudem ist die Preispolitik in den unterschiedlichen Verkaufsformaten von Coop, Migros, Spar und Casino einheitlich.
71. Diese Ausführungen deuten daraufhin, dass der Markt nicht in die drei genannten Verkaufsstellenformate zu unterteilen ist. Durch die Erhebungen des Sekretariates wurden diese Feststellungen bestätigt. Das Sekretariat fragte hierzu die Schweizer Detailhändler nach der Substituierbarkeit in beide Richtungen, d.h. inwiefern der Einkauf in einem bestimmten Verkaufsstellenformat jeweils mit dem Einkauf in den grösseren bzw. kleineren Formaten substituierbar ist.
72. Zudem wollte das Sekretariat wissen, ob betreffend das Hypermärkte-Konzept Besonderheiten bestehen und dieses Segment einen eigenständigen Markt darstellen würde. Nach Ansicht eines Anbieters könnten Kundenverhalten und Einkaufsfrequenz (der Einkauf in Hypermärkten erfolgt weitaus seltener als in anderen Verkaufsstellenformaten) auf einen eigenen Markt des Verkaufsformats Hypermärkte hindeuten. Alle anderen Befragten hingegen gehen von einer guten Substituierbarkeit der Segmente, und nicht von einem separaten Markt für Hypermärkte aus. Grundsätzlich wird in allen drei genannten Formaten das Kundenbedürfnis des „One-Stop-Shoppings“ durch ein bestehendes Vollsortiment abgedeckt. Somit sind die drei Verkaufsformate nicht als eigenständige Marktsegmente zu unterteilen.
Einkaufstourismus
73. Gemäss einer Einkaufstourismusstudie von Coop betrug der Direktimportwert der im Ausland gekauften Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs 2005 über CHF 2.1 Mrd, gegenüber CHF 1.4 Mrd. im Jahr 2001. Der Anstieg sei das Resultat steigender Frequenzen nach Deutschland, zunehmender Fleischimporte, wachsender Fahrtenkilometer sowie deutlich überschätzter Ersparnispotentiale der Einkaufstouristen.
74. In den drei Jahren seit der Einkaufstourismusstudie von Coop haben sich jedoch einige Rahmenbedingungen verändert. Erstens dürfte der hohe Eurokurs dazu geführt haben, dass die Einkäufe der Schweizer im Ausland abgenommen haben. Zweitens stiegen infolge des hohen Benzinpreises die Transportkosten in den letzten zwei Jahren. Dies senkt die Attraktivität eines Einkaufs
10 Denner/Pick Pay, RPW 2006/1, S. 131 ff.
11 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 567, Rz. 35.
12 CoopForte, RPW 2005/1, S. 150, Rz. 28.
13 Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 148, Rz. 188.
14 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 148, Rz. 189. 15 IHA-GfK, Detailhandel Schweiz 2007, S. 344. 16 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 567, Rz. 36.
im Ausland für Konsumenten, welche eher weite Einkaufswege auf sich nehmen (siehe Rz. 73). Drittens dürfte der Einkaufstourismus in den letzten zwei Jahren auch dadurch begrenzt worden sein, dass Aldi Suisse seit dem Markteintritt im Oktober 2005 in der Schweiz rund 60 Verkaufsstellen eröffnet hat.17
75. Diese veränderten Rahmenbedingungen bringen auch Presseartikel sowie eine grenzübergreifende Studie aus dem Raum Genfersee zum Ausdruck.18 Letztere zeigt, dass der Einkaufstourismus stark rückläufig ist. So haben gemäss dieser Untersuchung die Ausgaben der Schweizer Konsumenten in Frankreich im Jahr 2007 gegenüber 2001 über 40 % abgenommen. Die Studie nennt unter anderem folgende Gründe: der ungünstige Euro-Wechselkurs und kleiner gewordene Preisdifferenzen zwischen der Schweiz und dem Ausland.
76. Gezielte Preissenkungen in den Grenzregionen würden der von den Schweizer Detailhändlern verfolgten nationalen Preispolitik widersprechen. Eine allfällige Preissenkung müsste deshalb gesamtschweizerisch erfolgen. Dies erscheint jedoch aufgrund einer damit in der „Restschweiz“ verbundenen Gewinnminderung nicht sehr wahrscheinlich.
77. Die Weko betrachtet den Einkaufstourismus nicht als gutes Substitut zum Einkauf in der Schweiz. Nur ca. 20 % der Schweizer Konsumenten, die überhaupt im Ausland Einkäufe tätigen, gehen mehr als einmal pro Monat, mehr als 55 % gehen alle zwei Monate oder weniger häufig im Ausland einkaufen.19 Damit lässt sich der Bedarf an Gütern des täglichen Gebrauchs nur schwer abdecken. Einkäufe im Ausland sind somit eher als Ergänzungskäufe zu betrachten.
78. Zusammengefasst wird der Einkaufstourismus nicht als Teil des relevanten Marktes aufgefasst. Allfälligen von ihm ausgehende disziplinierende Wirkungen werden allerdings in der gesamtheitlichen Wettbewerbsanalyse Rechnung getragen.
Fazit
79. Der sachlich relevante Markt umfasst den Detailhandelsmarkt (Detailhändler, welche ein Vollsortiment anbieten). Der Spezial-/Fachhandel, Convenience-Shops und der Einkaufstourismus gehören nicht zum relevanten Markt. Ob die Lebensmittelabteilungen in Warenhäusern, welche weniger als ein Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln erzielen, und der Internethandel zum relevanten Markt gehören, wird offen gelassen, da ein Einbezug dieser Verkaufsstellen die Schlussfolgerungen der Weko unbeeinflusst lässt.
B.4.1.1.2 Beschaffungsmärkte
Produktgruppen
80. Auf der Beschaffungsseite sind die Hersteller und Lieferanten von Detailhandelsprodukten die Marktgegenseite. Bei der Marktabgrenzung auf den Beschaffungsmärkten sind die Angebotsumstellungsflexibilität der Lieferanten und deren Absatzalternativen massgeblich. Die Hersteller produzieren in der Regel einzelne Produkte oder Produktgruppen (z.B. Molkereiprodukte, Backwaren) und sind nicht in der Lage, ihre Produktion ohne Weiteres auf andere Produkte umzustellen. Die
Detailhändler fragen hingegen ein Gesamtsortiment nach, da ihre Kunden ebenfalls ein Sortiment nachfragen. Im Normalfall ist es aber für die Detailhändler nicht möglich, dieses Gesamtsortiment vom gleichen Lieferanten zu beziehen. Deshalb kann nicht von einem einheitlichen Beschaffungsmarkt für den Detailhandel ausgegangen werden. Entsprechend der europäischen Rechtsprechung20 werden verschiedene Beschaffungsmärkte nach Produktgruppen unterschieden. Es existieren folglich ebenso viele Märkte, wie es Produktgruppen gibt.
81. In ihrer bisherigen Praxis hat die Weko Produktgruppen unterschieden, ohne deren Definition abschliessend vorzunehmen.21 Im Entscheid Coop/Waro wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Produktgruppen weiter unterteilt und die Produktzuteilung zu den Gruppen anders vorgenommen werden kann.22 Im Entscheid Migros/Denner passte die Weko die Produktgruppen aufgrund der im Verfahren zur Verfügung gestellten Beschaffungsmarktdaten leicht an.23 Gewisse Produktgruppen wurden den Kategorien „Frischprodukte“ bzw. „Kolonialwaren“ zugeordnet, die Produktgruppe „Babybedarf“ wurde hinzugefügt und die Produktgruppe „Fleisch“ um die Produkte „Geflügel/Fisch“ erweitert.
82. Gemäss Praxis der Weko seit dem Entscheid Migros/Denner sind die Produktgruppen im Bereich Food somit die Folgenden:
- Frischprodukte: Milchprodukte/Eier, Brot/Backwaren, Fleisch/Geflügel/Fisch, Tiefkühlprodukte, Traiteur/Convenience (frisch und gekühlt), Gemüse/Salate, Obst/Früchte;
- Kolonialwaren: Konserven/Saucen, Beilagen/ Suppen/Kochzutaten, Grundnahrungsmittel/ Backzutaten, Frühstück/Warmge-tränke/Cerealien (Getreide), Süsswaren/Biscuits, Snacks /Apéro;
- Tiernahrung/Tierbedarf;
- Babybedarf;
- Getränke: Alkoholische Getränke, Erfrischungsgetränke.
83. Die Produktgruppen im Bereich Near-Food sind die Folgenden:
- Körperpflege/Kosmetik;
- Wasch-/Reinigungsmittel;
- Papier-/Hygiene Produkte;
- Sonstige.
17 Gemäss ACNielsen erzielt Aldi Suisse 10 % seiner Umsätze auf Kosten des Einkaufstourismus (ACNielsen, Consumer Panel Services).
18 Tages Anzeiger, 23. Februar 2008; Conseil du Léman, Flux de consommation des ménages de la région lémanique, Evolution 2001 / 2007. 19 Coop, Einkaufstourismus Studie 2005. 20 Rewe/Meinl, EU IV/M.1221.
21 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 559 ff.; Denner/Pick Pay, RPW 2006/1, S. 131 ff.
22 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 569, Rz. 43.
23 Vgl. Migros/Denner RPW 2008/1, S. 150, Rz. 206ff.
Absatzkanäle
84. Der Detailhandel ist in der Regel nicht der einzige Absatzkanal, der den Herstellern von Detailhandelsprodukten zur Verfügung steht. Andere mögliche Absatzkanäle sind z.B. der Spezial-/Fachhandel, der Grosshandel, die Gastronomie, der Export, der Direktvertrieb und der Internethandel. Die Weko hat bisher offen gelassen, ob andere Absatzkanäle wie die Gastronomie, Spezial-/Fachgeschäfte, Convenience-Shops und der Export ebenfalls Teile des relevanten Markts sind.24
85. Um die Bedeutung der verschiedenen Absatzkanäle für die Lieferanten einschätzen zu können, erhob das Sekretariat analog zum Zusammenschlussverfahren Migros/Denner25 bei Lieferanten und Branchenverbänden die geschätzten Anteile der verschiedenen Absatzkanäle (Detailhandel, Gastronomie, Export, Spezial- und Fachgeschäfte und andere Absatzkanäle) am gesamten Absatzvolumen der jeweiligen Produktgruppe. Diese Information wurde bei den Lieferanten sowohl bezogen auf den Gesamtmarkt als auch auf die einzelnen Unternehmen (individuell) erhoben. Tabelle 3 fasst die Antworten zusammen. Bei den Tabelleneinträgen der Antworten der Lieferanten handelt es sich um Durchschnittswerte. Durch Erhöhung sowohl der Anzahl an Befragten als auch der Rücklaufquote konnten die Erkenntnisse aus den Erhebungen im Zusammenschlussverfahren Migros/Denner in einzelnen Bereichen weiter präzisiert werden.
24 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 571, Rz. 50. 25 RPW Migros/Denner, 2008/1, S. 151f., Rz. 212f.
Tabelle 3: Bedeutung des Detailhandelkanals
Anteil, welcher über verschiedene Kanäle abgesetzt wird [in %]
Anzahl Beobachtungen
Detailhandel Gastronomie Export Fachhandel Convenience Andere
Marktsegment
(a) (b) (a) (b) (c) (a) (b) (c) (a) (b) (c) (a) (b) (c) (a) (b) (c) (a) (b) (c)
Frischprodukte 19 55 56 67
21 15
6 2
7 9
8 3
2 4
Milchprodukte/Eier 5 12 66 72 80 12 17 10 14 4 15 2 4 15 2 1 1 5 2 0
Brot/Backwaren 4 11 40 54
28 20
8 2
13 17
13 4
0 3
Fleisch/Geflügel/Fisch 5 14 60 70 50 17 10 30 2 0 1 14 11 17 4 1 2 3 7 0
Tiefkühlprodukte 3 11 58 61
20 17
1 1
0 9
21 9
0 4
Traiteur/Convenience 1 5 45 74 50 55 21 30 0 0 1 0 0 10 0 4 5 0 0 4
Gemüse/Salate 1 2 60 100 65 25 0 18 0 0 3 0 0 7 8 0 5 8 0 7
Kolonialwaren 18 46 58 69
10 11
10 9
8 4
5 3
9 5
Konserven/Saucen 3 5 73 76
10 13
2 1
13 8
2 1
0 1
Beilagen/Suppen/ Kochzutaten 2 3 71 91 55 19 6 23 4 0 19 0 1 0 1 2 0 5 1 3
Grundnahrungsmittel/ Backzutaten 3 5 39 61 50 1 0 35 0 0 10 18 15 0 2 1 5 40 22 0
Frühstück/Warmgetränke/ Cerealien 4 11 56 72
20 21
9 7
8 1
3 0
4 0
Süsswaren/Biscuits 5 18 52 63 89 4 10 0 28 14 41 4 2 0 11 6 0 1 4 0
Snack/Apéro 1 5 89 57
5 18
0 19
0 1
3 1
3 3
Tiernahrung/Tierbedarf 1 3 90 73
0 0
0 0
3 5
0 0
7 22
Getränke 13 16 49 67
36 19
4 1
3 7
6 2
2 5
Alkoholische Getränke 4 7 55 59 65 24 21 23 8 0 1 5 9 7 5 2 2 5 8 7
Erfrischungsgetränke 9 9 46 73
42 18
2 1
3 4
7 2
1 3
Babybedarf 2 2 62 56
0 0
2 11
35 33
2 0
1 1
Near-Food 7 16 79 78
9 1
4 7
2 9
4 2
2 3
Körperpflege/Kosmetik 5 9 83 75 100 4 1 0 5 12 0 3 11 0 4 0 0 1 0 0
Wasch-/Reinigungsmittel 1 5 95 80
0 0
0 0
3 8
2 3
0 9
Papier-/Hygiene Produkte 1 2 40 87 88 40 3 0 0 0 5 0 5 2 10 5 1 10 1 4
Andere Produkte 2 4 55 69
20 2
0 2
5 26
3 0
18 1
Quelle: Antworten Lieferanten, Antworten Verbände.
Legende: (a) Gesamtmarktschätzung; (b) individuelle Daten; (c) Schätzung des entsprechenden Verbandes. Grau markiert bedeutet einen Wert von mindestens 50 % Umsatzanteil des jeweiligen Absatzkanals.
86. Tabelle 3 zeigt, dass bei den individuellen Daten (b) der Detailhandel für alle Produktgruppen mit einem Umsatzanteil von mehr als 50 % mit Abstand der wichtigste Absatzkanal ist, auch wenn die Bedeutung der verschiedenen Absatzkanäle nach Produktgruppen differiert. Bei einer Mehrheit der Produktgruppen liegt der Anteil gar bei 70 % und mehr.
87. Es ist weiter zu berücksichtigen, dass sich der Detailhandel als in der Regel volumenmässig grösster Absatzkanal weniger gut durch andere Kanäle substituieren lässt als umgekehrt. Darüber hinaus erschweren folgende Faktoren den Wechsel zwischen den verschiedenen Absatzkanälen: unterschiedliche Gebindegrössen, Aufmachung und Verpackung (für die teilweise spezielle Maschinen oder andere Produktionsmittel erforderlich
sind), unterschiedliche Verkaufsstrategien (z.B. im Detailhandel und der Gastronomie), Erfordernis unterschiedlicher Kenntnisse und Kontakte für verschiedene Vertriebswege sowie unterschiedliche Logistikkonzepte. Weiter sind die Volumina der verschiedenen Absatzkanäle infolge gesättigter Märkte weitgehend durch die Nachfrage der Endkonsumenten vorgegeben. Umsatzverluste in einem Absatzkanal können deshalb nicht ohne Weiteres in einem anderen Kanal kompensiert werden. Dies deutet darauf hin, dass – jedenfalls für bestimmte Produktgruppen – nur der Detailhandelskanal zum relevanten Markt gehört.26
88. Das Sekretariat fragte in diesem Zusammenhang Branchenverbände und Lieferanten aller Produktgruppen, ob sich die Gebindegrösse, die Präsentation der Produkte (Verpackung, Design etc.), die Herstellung bzw. der Produktionsprozess (Maschinen etc.), die Verkaufsstrategie (Aktionen,Werbung etc.), das spezifische Know-how, der Aufbau von Geschäftsbeziehungen und
die Logistik je nach Absatzkanal derart unterscheiden würden, dass sich die Umstellung vom Detailhandelskanal auf einen anderen Absatzkanal wie die Gastronomie, den Export, den Spezialhandel/Fachhandel etc. als sehr schwierig gestalte. Die nachfolgende Tabelle enthält sowohl die Antworten der Verbände als auch der Lieferanten (Tabelle 4). Sie gibt an, wieviel Prozent der befragten Lieferanten der jeweiligen Produktgruppen die Frage bejaht haben. Die Antworten der Lieferanten sind nur dann in der Tabelle enthalten, wenn mindestens vier Antworten vorlagen. Grau markiert sind jene Tabellenfelder, die einen Wert von mindestens 50 % für die Antwort „ja“ enthalten.
89. Den vier Produktbereichen (Frischprodukte, Kolonialwaren, Getränke und Near-Food) sind jeweils nur diejenigen Lieferanten zugeordnet, die ausschliesslich Artikel dieses Bereichs anbieten. Führt ein Lieferant Artikel aus mehreren Produktbereichen, fällt er unter die Rubrik „Mehrere“.
Tabelle 4: Anteil der Lieferanten, welche Umstellung als schwierig betrachten [in %]
Frischprodukte Kolonialwaren Getränke Near-Food Andere Mehrere
Lieferant
Verband
Lieferant
Verband
Lieferant
Verband
Lieferant
Verband
Lieferant
Lieferant
Anzahl Beobachtungen 35 6 19 3 13 2 9 2 4 31
Umstellungsschwierigkeiten aufgrund von ...
Gebindegrösse 37 67 68 67 62 50 33 100 0 71
Präsentation 49 100 53 67 62 50 33 100 25 55
Herstellung 29 17 37 33 38 0 11 50 0 48
Verkaufsstrategie 51 83 47 100 85 100 56 100 25 68
Spezifisches Know-how 40 33 37 67 23 50 22 50 0 35
Aufbau Geschäftsbeziehungen
71 83 63 100 69 100 67 100 75 71
Logistik 51 83 47 33 62 50 44 100 25 52
Quelle: Antworten Lieferanten. Grau markiert bedeutet: einen Wert von mindestens 50 % für die Antwort „ja“.
90. Im Sinne einer Vorbemerkung ist festzuhalten, dass die Ausführungen der Weko auf die Befragung von Lieferanten abstellt. Dabei ist nicht auszuschliessen, dass diese teilweise strategisch geantwortet und deshalb die Austauschbarkeit der verschiedenen Absatzkanäle tendenziell eher verneint haben. Bei der Interpretation der Tabellenwerte bleibt dies zu berücksichtigen. Aus dem
Umstand, dass sich die Antworten der Branchenverbände teilweise von jenen der befragten Lieferanten unterscheiden, z.B. bei der Frage nach den Schwierigkeiten beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen, darf jedoch
26 Vgl. Rewe/Meinl EU IV/M.1221, S. 21.
nicht geschlossen werden, dass die Lieferanten sich bezüglich dieser Frage zwingend strategisch verhielten. Es ist zu berücksichtigen, dass die befragten Verbände nur einen Teil der Lieferanten der entsprechenden Produktgruppe repräsentieren.
91. Tabelle 4 ist zu entnehmen, dass der Aufbau von Geschäftsbeziehungen in mehreren Produktgruppen gewichtige Umstellungskosten nach sich zieht. Zentrale Faktoren sind daneben die Verkaufsstrategie und der Aufbau der Logistik. Die Verbände bestätigen grösstenteils die Angaben der Lieferanten, die Aussagen über Umstellungsschwierigkeiten fallen tendenziell strenger aus als bei den einzelnen Produzenten.
92. Im Folgenden wird auf Besonderheiten einzelner Produktgruppen eingegangen:
93. Im Getränkemarkt kann der Detailhandelskanal nicht durch den Gastronomiekanal ersetzt werden, weil die im Detailhandelskanal verlorenen Volumina vermutlich nicht durch den Gastronomiekanal kompensiert werden können. Weiter erschweren die in der Gastronomie typischen langfristigen Verträge (fünf bis zehn Jahre) den Zugang zu diesem Absatzkanal. Auch gestaltet sich der Export als schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, wenn ein Hersteller keine internationale Marke anbietet.
94. Ähnliche Überlegungen gelten auch für andere Beschaffungsmärkte: Hinsichtlich der Substituierbarkeit der Absatzkanäle wurden die kontaktierten Lieferanten gefragt, welchen Prozentsatz ihres Umsatzes mit Coop und Carrefour sie bei einem Verlust von Coop oder Carrefour mit der Gastronomie, dem Exportgeschäft, dem Spezial-/Fachhandel oder mit anderen Vertriebskanälen kompensieren könnten.
95. Über 90 % der Lieferanten gaben an, dass sie weniger als 10 % der Umsatzeinbussen mit Absatzkanälen ausserhalb des Detailhandels kompensieren könnten. Diese Antworten legen nahe, dass der Detailhandelskanal mit anderen Kanälen nur in einem geringen Ausmass substituiert werden kann.
96. Die Parteien weisen darauf hin, dass nicht überprüft wurde, ob ein Lieferant mit hohen Umstellungskosten konfrontiert sei, wenn er die von ihm produzierten Lebensmittelprodukte nicht in den Detailhandel liefere. Dem ist zu entgegnen, dass eine Überprüfung der einzelnen Aussagen aufgrund der hohen Anzahl an Antworten nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich gewesen wäre. Der Umstand, dass bei vielen Fragen über 50 % der Lieferanten in der jeweiligen Kategorie eine Umstellung als schwierig erachten, lässt es aber plausibel erscheinen, dass solche Umstellungskosten tatsächlich eine gewichtige Rolle spielen.
97. Zusammenfassend bildet der Absatzkanal des Detailhandels den primären Absatzkanal für die meisten der in Rz. 82 genannten Produktgruppen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass den Lieferanten einzelner Produktgruppen neben dem Detailhandelskanal weitere, gleichwertige Absatzkanäle zur Verfügung stehen.
Berücksichtigung der Eigenindustrien von Coop und Migros
98. Gemäss Praxis der Weko wird das konzerninterne Beschaffungsvolumen bei der Analyse der Beschaffungsmärkte berücksichtigt.27 Die Detailhändler (die Marktgegenseite) betrachten die Produkte von integrierten und nicht integrierten Produzenten als Substitute. Folglich stehen integrierte Hersteller und (nicht integrierte) Drittlieferanten im Wettbewerb um den Regalplatz in den Detailhandelsgeschäften. Damit beschränken integrierte und nicht integrierte Hersteller den Preissetzungsspielraum des jeweiligen Konkurrenten: Erhöhen Drittlieferanten ihre Preise, riskieren sie, durch die Eigenindustrien ersetzt zu werden. Das gleiche gilt grundsätzlich auch umgekehrt. Generell könnten folglich auch andere Lieferanten zum Zug kommen, wenn die jeweilige Eigenindustrie nicht das beste Angebot offeriert. Eine nicht wettbewerbsfähige Industrie wird sich ein Detailhandelsunternehmen kaum leisten können.
99. In diesem Zusammenhang wurden die Branchenverbände nach den wichtigsten Akteuren auf den jeweiligen Märkten befragt. In fast allen Produktgruppen zählen die Verbände die Eigenproduktionsunternehmen von Coop bzw. Migros zu den wichtigsten Akteuren.
100. Folglich gehören die Eigenindustrien zur Marktgegenseite der Detailhandelsunternehmen. Das konzerninterne Beschaffungsvolumen von Migros und Coop ist bei der Bestimmung des Volumens des Gesamtmarkts dementsprechend zu berücksichtigen.
Fazit
101. Für die meisten Produktgruppen bildet der Absatzkanal des Detailhandels den sachlich relevanten Markt. Die konzerninternen Beschaffungsvolumina der Migros und Coop sind bei der Festlegung des Gesamtmarktvolumens für jede Produktgruppe sowie bei der Bestimmung der jeweiligen Marktanteile mit zu berücksichtigen.
B.4.1.2 Räumlich relevante Märkte
102. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).
B.4.1.2.1 Absatzmärkte
103. In geographischer Hinsicht spielt sich der Wettbewerb gemäss schweizerischer28 und europäischer Rechtsprechung29 auf zwei Ebenen ab: Einerseits auf der lokalen Ebene zwischen den jeweiligen Verkaufs-
27 CoopForte, RPW 2005/1, S. 146 ff.
28 Coop/EPA, RPW 2002/3, S. 511; Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 571; Denner/Pick Pay, RPW 2006/1, S. 135; Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 156.
29 In den Entscheiden der Europäischen Kommission werden sowohl die nationale wie auch die lokale Dimension berücksichtigt, wobei sich die Analyse je nach Fall auf eine Ebene konzentriert. In Rewe/Meinl (EU IV/M.1221) zum Beispiel ging die Kommission von einem nationalen Markt aus, weil alle beteiligten Unternehmen in sämtlichen österreichischen Bundesländern vertreten sind. Trotzdem wurde in der Analyse auf die regionalen Wettbewerbsverhältnisse eingegangen und diese als Grundlage für die auferlegten Auflagen verwendet.
punkten und andererseits auf der nationalen Ebene zwischen den verschiedenen Detailhandelsketten. Beide Ebenen sind im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Analyse des Detailhandelsmarkts in Betracht zu ziehen.
Lokale Ebene
104. Aus Sicht der Konsumenten ist der geographisch relevante Markt lokal, da beim Einkaufen Transaktionskosten anfallen (Such-, Transport- und Opportunitätskosten) und diese typischerweise von den Nachfragern minimiert werden. Folglich wird ein Nachfrager bei Gütern des täglichen Bedarfs einen Verkaufspunkt in der näheren Umgebung bevorzugen; oft fällt die Wahl sogar auf den nächstgelegenen. Aufgrund dieser Überlegung lässt sich um jede Verkaufsstelle ein Marktkreis ziehen, welcher diesem Verkaufspunkt die typischen Nachfrager zuordnet.30
105. Im Entscheid Coop/EPA definierte die Weko die lokalen Märkte als Marktkreise mit einem Radius von 20 Autofahrminuten um die Verkaufsstellen.31 Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass sich diese Marktkreise je nach zur Verfügung stehenden Transportmitteln, Verkehrsinfrastruktur, Wettbewerbsintensität, Präferenzen der Nachfrager, Grösse des Verkaufspunktes etc. unterscheiden können.
106. Im Zusammenschlussverfahren Migros/Denner wurde überprüft, ob sich die Marktkreise je nach Grösse des Verkaufspunktes und je nach Transportmittel unterscheiden. Zu diesem Zweck wurden die befragten Detailhändler gebeten anzugeben, wie hoch der Anteil ihrer Kunden ist, welche ihre Verkaufspunkte zu Fuss, mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Auto erreichen und wie lange die Kunden durchschnittlich unterwegs sind, um die jeweilige Verkaufsstelle zu erreichen.
107. Aufgrund dieser Analyse wurde festgehalten, dass der Marktradius mit der Grösse der Verkaufsstelle variiert. Die bisherige Praxis der Weko wurde wie folgt präzisiert: Die Marktradien der lokalen Märkte um die jeweiligen Verkaufspunkte betragen 10 Minuten für kleine Supermärkte, 15 Minuten für Supermärkte und 20 Minuten für Hypermärkte.32
108. An der Marktabgrenzung gemäss Migros/Denner wird auch im vorliegenden Verfahren festgehalten. Dementsprechend werden die lokalen Märkte als Marktradien von 20 Autofahrminuten um die Carrefour-Hypermärkte definiert. Um einer allfälligen Kritik vorzubeugen, die Märkte seien zu eng abgegrenzt, wird zusätzlich aufgezeigt, dass sich an der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung nichts ändert, wenn ein Radius von 30 Minuten zugrunde gelegt würde (siehe Rz. 185 ff.). Hierzu wurde die Analyse der lokalen Wettbewerbsverhältnisse sowohl mit Marktradien von 20 Minuten als auch mit 30 Minuten durchgeführt.
109. Der Radius von 30 Minuten wurde im Sinne eines maximalen Radius und somit einer grösstmöglichen Marktabgrenzung gewählt, da keiner der befragten Hypermarkt-Betreiber (Migros, Carrefour und Casino) angab, seine Kunden wären mehr als 30 Minuten unterwegs, um in ihre Verkaufsstellen zu gelangen. Coop machte dazu keine Angaben, gab jedoch Auskunft zur Streuung der Werbesendungen für ihre Hypermärkte.
Die Streuung der Werbesendungen basiert gemäss Coop auf geographischen Gegebenheiten und auf realen Einkaufsströmen. Die Analyse von Werbesendungen ist ein guter Anhaltspunkt zur Bestimmung der Marktradien. So ist anzunehmen, dass Prospekte nur in denjenigen Regionen verteilt werden, in welchen Coop ihre tatsächlichen und potentiellen Kunden vermutet. Die Analyse durch das Sekretariat hat ergeben, dass Coop Werbesendungen für Hypermärkte mit sehr wenigen Ausnahmen bis maximal 30 Autofahrminuten vom Verkaufspunkt entfernt verteilt.
Nationale Ebene
110. Obwohl der relevante Markt aus Sicht der Nachfrager lokal ist, wird die wettbewerbsrechtliche Analyse im Detailhandel aus den folgenden Gründen in einem grösseren als nur dem lokalen Zusammenhang beurteilt: In besiedelten Gebieten gibt es für Güter des täglichen Bedarfs dichte und flächendeckende Vertriebsnetze. Die für den Wettbewerb wichtigen Entscheide der Schweizer Detailhändler (Preis- und Aktionspolitik etc.) werden weitgehend zentral gefasst und koordiniert. Deshalb wirkt sich der nationale Wettbewerb auch auf der lokalen Ebene aus.
111. Die Parteien machen geltend, die europäische Rechtssprechung gehe entweder von einem lokalen, regionalen oder nationalen Markt, nicht jedoch von einem lokalen und nationalen Markt gleichzeitig aus.
112. Die Weko geht allerdings nicht gleichzeitig von einem nationalen und von lokalen relevanten geographischen Märkten aus. Allerdings spielt sich der Wettbewerb auf einer nationalen und einer lokalen Ebene ab. Für den Konsumenten ist der relevante Markt im Lebensmittel-Detailhandel grundsätzlich lokal oder regional. Für die Analyse kann sich die Wettbewerbsbehörde bei homogenen Wettbewerbsbedingungen auf die nationale Ebene konzentrieren. In vorliegendem Fall liegt der Schwerpunkt der Analyse auf der lokalen Ebene, da Carrefour nicht in der gesamten Schweiz tätig ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die nationale Ebene in der Analyse nicht berücksichtigt wird.
113. Ein von Coop eingereichtes Gutachten macht geltend, der geographisch relevante Markt sei mit 20 Minuten zu eng abgegrenzt. Die Weko berücksichtige zwar Substitutionsketten, wenn sich verschiedene Marktradien direkt überlappen. Das Gutachten betont jedoch, dass auch Substitutionsketten bestehen, wenn sich die Einzugsgebiete zweier Carrefour-Märkte nicht direkt überlappen. Dies sei umso mehr der Fall, je dichter besiedelt ein Gebiet sei. Es sei deshalb in der Schweiz
30 Aufgrund der im Vergleich zum Verfahren Migros/Denner (RPW 2008/1) begrenzten Anzahl von betroffenen Märkten auf der lokalen Ebene (12 Märkte) wurde im vorliegenden Verfahren auf die Verwendung von MS-Regionen als Analyseinstrument verzichtet. Die Analyse der lokalen Märkte wird somit ausschliesslich mit Marktkreisen durchgeführt. 31 Coop/Epa, RPW 2002/3, S. 505 ff.
32 Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 156, Rz. 239ff. Die Europäische Kommission geht für den Detailhandel von Marktkreisen mit einem Radius von 10–30 Autofahrminuten aus. Vgl. zum Beispiel Promodes/Catteau IV/M.1085, Rz. 14 ; Carrefour/Promodes EU COMP/M.1684, Rz. 24.
zumindest von regionalen, wahrscheinlich aber einem nationalen Absatzmarkt auszugehen. Die nationale Preispolitik der Schweizer Detailhändler sei zudem ein starker Hinweis für einen nationalen Markt.
114. Bezüglich der 20-Minuten-Radien bleibt anzumerken, dass die Weko die Wettbewerbsverhältnisse auch mit 30-Minuten-Radien analysiert hat und zum Schluss gekommen ist, dass durch eine Erweiterung der Märkte die Verhältnisse auf den einzelnen lokalen Märkten weitgehend unverändert bleiben. Bezüglich der Substitutionsketten ist zu erwähnen, dass im vorliegenden Fall die Verhältnisse auf sieben lokalen Märkten analysiert wurden (Genf, Visp, Sion, Espace Mittelland, La-Chaux-de-Fonds, Zürich-Hinwil, Locarno und Lugano). Die Resultate dieser Betrachtungsweise decken sich weitgehend mit einer zusätzlichen Analyse des Sekretariats, welche Substitutionsketten stärker berücksichtigt. Jene Analyse umfasst nur noch fünf lokale Märkte (Genf, Wallis, Espace Mittelland inkl. La-Chaux-de-Fonds, Zürich-Hinwil und Tessin).33 Einen Unterbruch der Substitutionsketten zwischen diesen fünf Märkten erachtet die Weko als wahrscheinlich, weil die Distanzen zwischen den verschiedenen Märkten beträchtlich sind.
115. Für eine eher enge Marktabgrenzung spricht auch der Umstand, dass ein Wettbewerber von Coop plant, gewisse Carrefour Produkte in sein Sortiment aufzunehmen, jedoch nur in den ehemaligen Einzugsgebieten von Carrefour.34
Fazit
116. Die geografische Dimension der Absatzmärkte ist sowohl national als auch lokal. Die Marktradien der lokalen Märkte um die jeweiligen Verkaufsstellen betragen für Hypermärkte ca. 20 Autofahrminuten.
B.4.1.2.2 Beschaffungsmärkte
117. Gemäss der bisherigen Praxis der Weko weist der relevante Markt beschaffungsseitig mindestens nationale Dimensionen auf, wobei der räumlich relevante Markt insbesondere bei Produkten, die nicht rasch verderben und die nicht besonderen nationalen Konsumgewohnheiten unterliegen, grösser sein kann als die Schweiz.35
118. Die Erhebungen im vorliegenden Verfahren bestätigen die im Zusammenschlussverfahren Migros/Denner gewonnenen Erkenntnisse, wonach überwiegend von nationalen Beschaffungsmärkten auszugehen ist.36 Im Rahmen des vorliegenden Zusammenschlussverfahrens wurden die Schweizer Detailhändler gebeten, für sämtliche Produktgruppen den Anteil des Beschaffungsvolumens zu schätzen, der über ausländische Lieferanten (Direktimport), über ausländische Lieferanten mit Niederlassung/Vertriebsgesellschaft in der Schweiz (indirekter Import) und über Schweizer Lieferanten bezogen wird. Mit Ausnahme von Aldi beziehen Schweizer Detailhändler mehrheitlich über schweizerische Unternehmen, Importeure oder Schweizer Vertriebsgesellschaften internationaler Konzerne. Die nachfolgende Tabelle 5 gibt die Antworten in aggregierter Form wieder. Bei den Tabelleneinträgen handelt es sich um die gewichteten Durchschnittswerte der Antworten. Die Gewichtung basiert auf den Umsätzen der befragten Detailhändler.
33 Bei dieser Betrachtungsweise fällt die Erhöhung der Konzentration im grösseren Markt Wallis etwas geringer aus gegenüber der Einzelbetrachtung des Marktes Visp, im Tessin etwas geringer gegenüber der Einzelbetrachtung des Marktes Locarno. Demgegenüber ist die (Erhöhung der) Konzentration in den grösseren Märkten Wallis und Tessin etwas grösser als in den Märkten Sion und Lugano. Beim Markt Espace Mittelland ergeben sich keine solchen Abweichungen.
34 Coop macht hingegen geltend, sie würde schweizweit, und nicht nur in lokalen Märkten 2000 Carrefour-Produkte in ihr Sortiment aufnehmen.
35 Denner/Pick Pay, RPW 2006/1, S. 135, Rz. 38; Emmi AG/Aargauer Zentralmolkerei AG AZM, RPW 2006/2, S. 271, Rz. 77 f.
36 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 159, Rz. 252.
Tabelle 5: Anteil der Beschaffungsvolumina
Produktgruppe Direktimport Indirekter Import Schweiz
Food
Milchprodukte/Eier 3 % 10 % 87 %
Brot/Backwaren 4 % 9 % 87 %
Fleisch 4 % 10 % 85 %
Tiefkühlprodukte 35 % 20 % 45 %
Traiteur/Convenience (frisch und gekühlt) 3 % 5 % 93 %
Gemüse/Salate 26 % 22 % 52 %
Obst/Früchte 29 % 25 % 47 %
Konserven/Saucen 43 % 16 % 42 %
Beilagen/Suppen/Kochzutaten 11 % 24 % 64 %
Grundnahrungsmittel/Backzutaten 6 % 14 % 80 %
Frühstück/Warmgetränke/Cerealien 18 % 22 % 59 %
Süsswaren/Biscuits 11 %
12 % 77 %
Snacks/Apéro 26 % 16 % 58 %
Tiernahrung/Tierbedarf 35 % 43 % 22 %
Babybedarf 54 % 24 % 23 %
Alkoholische Getränke 11 % 16 % 73 %
Erfrischungsgetränke 26 % 8 % 65 %
Near-Food
Körperpflege/Kosmetik 30 % 40 % 30 %
Wasch-/Reinigungsmittel 22 % 41 % 37 %
Papier-/Hygieneprodukte 62 % 18 % 20 %
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
119. Tabelle 5 illustriert, dass die überwiegende Mehrheit der aufgeführten Produktgruppen zu über 50 % in der Schweiz beschafft werden. Insbesondere bei Milchprodukten/Eiern, Brot/Backwaren, Fleisch, Traiteur/ Convenience und Grundnahrungsmitteln/Backzutaten ist die inländische Beschaffung mit einem Prozentsatz von 80 % bis 93 % sehr hoch. Dagegen werden in den Produktgruppen Babybedarf, Tiefkühlprodukte, Konserven/Saucen sowie Tiernahrung/Tierbedarf zwischen rund einem Drittel und gut der Hälfte des Beschaffungsvolumens direkt im Ausland bezogen, im Bereich Papier-/Hygieneprodukte sogar 62 %. Bei einigen Produkten spielt zudem der indirekte Import eine gewisse Rolle, insbesondere bei Tiernahrung/Tierbedarf mit 43 % indirektem Import. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Mehrheit der Beschaffungsmärkte national ausgerichtet sind, einige Beschaffungsmärkte allerdings grösser als national sein könnten.
120. Die Parteien machen geltend, dass die geografisch relevanten Beschaffungsmärkte weiter definiert werden sollten als national. Der Importanteil bei Coop betrage [...] %. Sämtliche im Schweizer Detailhandel tätigen Unternehmen seien wie Coop in der Lage, einen substantiellen Anteil des Beschaffungsvolumens auf internationalen Märkten zu beziehen.
121. Die Weko anerkennt durchaus, dass ein gewisser Anteil der Detailhandelsprodukte international beschafft wird bzw. werden könnte. Für die Mehrheit der oben aufgeführten Produktkategorien hat die Beschaffung tatsächlich aber noch einen nationalen Schwerpunkt.
122. Die grundsätzlich nationale Dimension der Beschaffungsmärkte wird auch durch das Einkaufsverhalten von international tätigen Detailhändlern illustriert. Carrefour Schweiz beispielsweise beschaffte trotz des bestehenden, internationalen Beschaffungsnetzes die grosse Mehrheit der Produkte in der Schweiz. Obwohl Coop Mitglied der internationalen Einkaufsgemeinschaft „Coopernic“ ist, werden bislang gemäss eigenen Angaben lediglich [...] % der Artikel über diese Einkaufsgemeinschaft bezogen.
123. Zudem variiert das Sortiment international tätiger Lieferanten je nach Land, weil sich die Präferenzen der Konsumenten unterscheiden. Auch aus diesem Grund sind multinationale Unternehmen wie z.B. Unilever in nationalen Gesellschaften organisiert. Damit wird gewährleistet, dass die Kundenpräferenzen der Konsumenten optimal berücksichtigt werden.
124. Ferner führen Handelsbarrieren namentlich in Form von Importrestriktionen und Zöllen (vor allem im Agrarbereich)37 zu einer „Nationalisierung“ der Beschaffungsmärkte. Hierzu weisen die Parteien darauf hin, dass die bestehenden Importrestriktionen kurzfristig erodieren werden. Als Gründe nennen sie die Zulassung von Parallelimporten bei patentgeschützten Gütern, die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips und den Abschluss eines Agrarabkommens mit der EU. Dem ist zu entgegnen, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des Patentgesetzes vom 21. Dezember 2007 nach wie vor am Prinzip der nationalen Erschöpfung festhält. Betreffend das Agrarabkommen mit der EU ist davon auszugehen, dass dieses Freihandelsabkommen erst 2012 in Kraft tritt, mit einer vollständigen Umsetzung wird erst 2016 gerechnet.38 Gerade von einem solchen Freihandelsabkommen sind aber die hauptsächlichen Liberalisierungsauswirkungen auf den Detailhandel zu erwarten. Die Auswirkungen der Einführung des Cassisde-Dijon-Prinzips auf den Detailhandel, mit denen ab 2011 zu rechnen ist,39 werden vergleichsweise gering ausfallen. Die Einführung dieses Prinzips wird zudem, wie die Erfahrungen innerhalb der EU zeigen, nicht für sämtliche Produkte zu einem freien Warenverkehr führen.40 Deshalb ist in den nächsten Jahren nicht mit einer umfassenden Liberalisierung des Warenverkehrs zu rechnen.
125. Die Parteien führen an, im Entscheid Emmi/AZM41 sei eine Situation offener Märkte vorweggenommen worden. Hiergegen ist einzwenden, dass in diesem Entscheid zwar die zukünftige Entwicklung in den betroffenen Märkten und somit u.a. auch Verhandlungen mit der EU und WTO diskutiert wurden, schliesslich aber die Geschlossenheit der genannten Märkte gegenüber dem europäischen Ausland festgestellt wurde (Rz. 173).
126. Die Parteien führen weiter an, Coop kaufe 40 % ihres Beschaffungsvolumens und Aldi einen weitaus höheren Anteil seines Beschaffungsvolumens im Ausland ein, weshalb die Handelsschranken kein Grund seien, von einer Besonderheit im Schweizer Detailhandel zu sprechen. Dem ist zu entgegnen, dass der internationale Warenverkehr mit der Schweiz, insbesondere für Agrarprodukte, noch vielfach Zöllen und anderen Handelsbarrieren unterworfen ist. Derartige Handelsschranken fallen im Unterschied dazu z.B. innerhalb der EU nicht an. Deshalb kann der Schweizer Detailhandel, was die Beschaffung anbelangt, nicht mit demjenigen eines EU-Mitgliedstaates verglichen werden.
127. Schliesslich gelingt es relativ kleinen schweizerischen Lieferanten wie Düring (Durgol, WC Ente etc.) oder Rivella in der Schweiz höhere Marktanteile als multinationale Unternehmen zu erlangen.
128. Laut Coop entspricht ein nationaler Beschaffungsmarkt nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Sämtliche im Schweizer Detailhandel tätigen Unternehmen seien wie Coop in der Lage, einen substantiellen Anteil des Beschaffungsvolumens auf internationalen Märkten zu beziehen. Wie dargelegt, geht die Weko nicht abschliessend, sondern mindestens von nationalen Beschaffungsmärkten aus und weist explizit darauf hin, dass die Marktabgrenzung für gewisse Produkte grösser als die Schweiz ausfallen könnte (vgl. Rz. 119).
Fazit
129. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der relevante Markt beschaffungsseitig mindestens nationale Dimensionen aufweist. Bei Produkten, welche nicht rasch verderben und die nicht besonderen nationalen Konsumgewohnheiten unterliegen, könnte der räumlich relevante Markt grösser sein als die Schweiz.
B.4.2 Analyse der betroffenen Märkte
130. Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30 % oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.
131. Gemäss Art. 10 Abs. 2 Bst. a und b KG kann die Weko einen Zusammenschluss untersagen oder mit Bedingungen und Auflagen zulassen, wenn die Prüfung ergibt, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann, begründet oder verstärkt und keine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse in einem anderen Markt bewirkt, welche die Nachteile der marktbeherrschenden Stellung überwiegt.
132. Im Nachgang zu den Bundesgerichtsentscheiden i.S. Swissgrid42 und BZ/20 Minuten43 stellt sich die Frage der Auslegung dieser Bestimmung. Zur Diskussion steht insbesondere, ob dem Terminus „durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann“ eigenständige Bedeutung zukommt oder ob die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs der Marktbeherrschung immanent ist.
133. Die Botschaft zum KG hält fest: Die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG „genügt nicht für die Genehmigungsverweigerung, sie muss überdies die Möglichkeit eröffnen, wirksamen Wettbewerb zu beseitigen“. Diese Formulierung zwingt gemäss Botschaft zum KG zu einer dynamischen Betrachtungsweise, da aus statischer Sicht die Marktbeherrschung die Abwesenheit von wirksamem
37 So beträgt der Zollansatz für Milch aus Deutschland mit 1–6 Gewichtsprozent Fettgehalt CHF 76 pro 100 kg (sofern diese nicht innerhalb des Zollkontingents eingeführt wird). 38 Vgl. NZZ, 15./16. März 2008, S. 15.
39 Le Temps, „La libération des échanges avec l’UE prend du retard”, 12. Januar 2008.
40 Insbesondere im Lebensmittel-Bereich treten in der EU Probleme mit der Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips auf, vgl. Europäische Kommission (2002), Zweiter Zweijahresbericht über gegenseitige Anerkennung – KOM (2002) 419.
41 Emmi/AZM, RPW 2006/2, S. 261 ff. 42 RPW 2007/2, S. 324 ff. 43 RPW 2007/2, S. 331 ff.
Wettbewerb impliziert. Das für die Schweizerische Fusionskontrolle vorgeschlagene Kriterium der möglichen Beseitigung wirksamen Wettbewerbs entspreche der Absicht, Fusionen nur im Falle einer extrem hohen Konzentration auf dem betreffenden Markt nicht zu genehmigen.44
134. Die Botschaft zum Kartellgesetz geht bei wirksamem Wettbewerb von einem Wettbewerbsverständnis aus, das keinen allgemeingültigen Rezepten verpflichtet ist. „Wettbewerb ist in dieser Sicht ein vielgestaltiger, dynamischer Prozess, und Wettbewerbspolitik hat (hauptsächlich) sicherzustellen, dass die vom Wettbewerb allgemein erwarteten statischen und dynamischen Funktionen ausreichend erfüllt, das heisst nicht durch private Wettbewerbsbeschränkungen (und auch dysfunktionale, staatliche Regulierungen) grundlegend beeinträchtigt werden. Wirksamer Wettbewerb soll m.a.W. die in einem Markt handelnden Unternehmen immer wieder zwingen oder doch anspornen, den Ressourceneinsatz zu optimieren, die Produkte und Produktionskapazitäten an die äusseren Bedingungen anzupassen sowie neue Produkte und Produktionsverfahren zu entwickeln. Sind diese zentralen Funktionen des Wettbewerbs auf einem bestimmten Markt nicht erheblich gestört, so kann der Wettbewerb als ‚wirksam’ bezeichnet werden.“45
135. Für eine erhebliche Störung der zentralen Funktionen des Wettbewerbs braucht ein Unternehmen keine Monopolstellung: das Unternehmen braucht in einem Markt nicht das einzige zu sein. Es genügt die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens. Insbesondere hat ein marktbeherrschendes Unternehmen auch dann die Möglichkeit, die zentralen Funktionen des Wettbewerbs erheblich zu hemmen, wenn andere Unternehmen im Markt sind. Selbst bei einem Restwettbewerb hat ein marktbeherrschendes Unternehmen die Möglichkeit, den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen. Zur erheblichen Störung der zentralen Funktionen des Wettbewerbs bedarf es keiner gänzlichen Beseitigung von Wettbewerb. In anderen Worten: Für die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs muss der Wettbewerb nicht vollständig ausgeschaltet werden.
136. Dass eine Monopolsituation keine notwendige Bedingung für die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs ist, stellt auch die Europäische Kommission in ihrer EG-Fusionskontrollverordnung fest: „In Anbetracht der Auswirkungen, die Zusammenschlüsse in oligopolistischen Marktstrukturen haben können, ist die Aufrechterhaltung wirksamen Wettbewerbs in solchen Märkten umso mehr geboten.“46
137. Die Weko ist zusammen mit einem Teil der Lehre der Auffassung, dass eine marktbeherrschende Stellung auf einem bestimmten Markt in der Regel zur Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs auf diesem Markt führt.47 Bei einer zweistufigen Prüfung, bei der zunächst das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung und anschliessend die mögliche Beseitigung wirksamen Wettbewerbs geprüft wird, würden dieselben Kriterien zweimal geprüft: Sowohl für die Frage der Marktbeherrschung als auch für jene der möglichen Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs ist auf „die Sicherung der allokativen und dynamischen Effizienz des Marktes unter Berücksichtigung des tatsächlichen und potenziellen Wettbewerbs, der Ein- und Austrittsbedingungen und der Mobilitätsbarrieren“ abzustellen.48 Dennoch wird vorliegend – um den Anforderungen des Bundesgerichts gerecht zu werden – ein zweistufiges Verfahren angewendet: In einem ersten Schritt wird geprüft, ob durch das Zusammenschlussvorhaben auf einem der betroffenen Märkte eine marktbeherrschende Stellung der Zusammenschlussunternehmen begründet oder verstärkt wird.49 Für den Fall, dass der Zusammenschluss auf einem bestimmten Markt eine Marktbeherrschung begründet oder verstärkt, wird in einem zweiten Schritt im Sinne einer Kontrolle überprüft, ob die marktbeherrschende Stellung den Zusammenschlussunternehmen die Möglichkeit eröffnet wirksamen Wettbewerb auf diesem Markt aktiv zu beseitigen bzw. ob der Zusammenschluss zu einer so starken Beeinträchtigung der Struktur führt, dass wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann. Die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs kann einerseits eine Handlungsmöglichkeit der Zusammenschlussunternehmen sein, andererseits aber auch eine Ereignismöglichkeit in dem Sinn, dass der Zusammenschluss sich dermassen auf die Wettbewerbsstruktur auswirkt, dass der Wettbewerb nicht mehr spielt, ohne dass diese Entwicklung von den Zusammenschlussunternehmen beabsichtigt ist.
B.4.2.1 Absatzmärkte
B.4.2.1.1 Vorbemerkungen
138. Der Schweizer Lebensmittel-Detailhandelsmarkt zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Nachfolgend wird auf diese eingegangen.
a) Konzentration im europäischen Vergleich
139. Die nachfolgende Tabelle gibt die addierten Marktanteile der zwei grössten Marktteilnehmer („K2“) in verschiedenen europäischen Ländern für das Jahr 2006 wieder. Wie der Tabelle zu entnehmen ist, weist der Schweizer Lebensmittel-Detailhandel eine sehr hohe Konzentration auf.
44 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG; BBl 1995 I S. 468 ff.; S. 583 f. 45 Botschaft KG; S. 512; S. 583.
46 Erwägungsgrund 25, Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.
47 Vgl. PHILIPPE M. REICH, Baker & McKenzie, Kartellgesetz, Bern 2007, Art. 10 N 25; Jürg Borer, Kommentar zum Kartellgesetz, Zürich 2005, Art. 10 N 17; Patrik Ducrey, Schweizerisches Immaterial- und Wettbewerbsrecht, Bd. V/2 Kartellrecht, Basel 2000, S. 293 f. 48 PATRIK DUCREY, SIWR, S. 293 m.V.a. THOMAS VON BALLMOOS, „Marktbeherrschende Stellung und Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs – zwei Kriterien im Verfahren der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen oder zweimal dasselbe?“, AJP 1999, S. 295 und ROLF WATTER/URS LEHMANN, „Die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen im neuen Kartellgesetz“, AJP 1996, S. 855. 49 Bundesgericht i.S. Swissgrid, RPW 2007/2 S. 324 ff.; BZ/20 Minuten, RPW 2007/2, S. 331 ff.
Tabelle 6: „K2“ im europäischen Vergleich (2006) in %
Land K2
Schweiz [80–90]
Finnland 75,3
Schweden 61,5
Norwegen 60,0
Irland 52,1
Dänemark 49,9
Österreich 48,6
Niederlande 46,7
Belgien 41,3
Spanien 36,2
Deutschland 35,8
Frankreich 34,5
Portugal 34,0
Grossbritannien 33,4
Quelle: Europäische Länder: Planet Retail (Grocery Retail Banner Sales 2006); Schweiz: Erhebungen des Sekretariats. Die Marktanteile von Denner und Globus werden der Migros zugerechnet (vgl. Rz. 170).
140. Zusammenschlussvorhaben in Märkten mit ähnlichen Konzentrationen wie in der Schweiz wurden in der Vergangenheit von ausländischen Wettbewerbsbehörden verboten oder nur unter Auflagen zugelassen:
141. Der Zusammenschluss Carrefour/Promodes wurde von der EU im Jahr 1999 unter der Bedingung zugelassen, dass Carrefour seinen Anteil an einer Einkaufsgemeinschaft veräussert. Da der Zusammenschluss insbesondere Frankreich betraf, wurde der Fall auf Antrag der französischen Wettbewerbsbehörde an sie verwiesen. Der Zusammenschluss wurde in Frankreich mit der Auflage genehmigt, acht Hypermärkte und 26 Supermärkte zu veräussern. Zudem wurde Carrefour ein Verkaufsflächenstopp in den von der Wettbewerbsbehörde als problematisch identifizierten lokalen Märkten für die nächsten drei Jahre auferlegt.50
142. Das Zusammenschlussvorhaben Rewe/Meinl wurde im Februar 1999 von der EU-Kommission entschieden. Dabei beliefen sich die Marktanteile von Rewe/Meinl in einzelnen Schlüsselregionen auf bis zu 60 %. Der Lebensmitteleinzelhandel Österreichs war durch eine hohe Marktkonzentration (die führenden fünf Unternehmen hielten damals 80 % der Marktanteile, die beiden stärksten Anbieter vereinigten 60 %) und durch hohe Markteintrittsbarrieren, insbesondere für grossflächige Verkaufstellen, gekennzeichnet. Im Vergleich zu seinen Wettbewerbern waren Rewe/Meinl in den umsatzstärksten Regionen (Ostösterreich) die mit Abstand führenden Anbieter (ca. 60 % Marktanteil, nächste Wettbewerber ca. 20 %) und verfügten über ein besonders gut ausgebautes Netz produktivitätsstarker, grossflächiger Verkaufsflächen und günstig gelegener Standorte in städtischen Ballungsgebieten. Aus den oben erwähnten Gründen schloss die EU-Kommission auf eine marktbeherrschende Stellung auf dem Absatzmarkt. Rewe durfte nur 162 Verkaufsstellen von insgesamt 341 Meinl-Filialen übernehmen, welche sich ausschliesslich ausserhalb der Schlüsselregionen befanden.51
143. Die Übernahme von Spar Finnland, mit ca. 7 % Marktanteil die Nummer vier auf dem Markt, durch die Detailhandelskette Sok, mit 35 % Marktanteil die Nummer zwei, wurde von der finnischen Wettbewerbsbehörde im Jahr 2006 nur unter Auflagen zugelassen. Sok durfte von den insgesamt 280 Spar-Filialen 30 Filialen nicht übernehmen, welche sich in lokalen Märkten befanden, in denen SOK/Spar eine zu starke Marktstellung eingenommen hätten.52
144. Gemäss Pressemitteilung vom 27. Dezember 2007 wurde die Übernahme 12 bestehender und 13 geplanter Carrefour-Hypermärkte durch Sonae Distribuição von der portugiesischen Wettbewerbsbehörde nur unter Bedingungen und Auflagen zugelassen. Diese beinhalten die Veräusserung von drei Hypermärkten, den Verzicht auf zwei Projekte und eine Flächenreduzierung bzw. die Auferlegung einer maximalen Gesamtverkaufsfläche in bestimmten Regionen. Des Weiteren erhält die Käuferin während zwölf Monaten in fünf Regionen keine weiteren Bewilligungen mehr für den Verkauf von Lebensmitteln.
b) Weitere Besonderheiten des Schweizer Detailhandels
Angebotsvielfalt
145. Die Angebotsvielfalt in der Schweiz ist generell eher tiefer ist als im umliegenden Ausland.53 Ein genauer Vergleich der Anzahl Artikel zwischen den verschiedenen Detailhändlern ist jedoch schwierig, da die verfügbaren Zahlen schwer vergleichbar sind. Zum Beispiel un-
50 Carrefour/Promodes, COMP/M.1684.
51 Rewe/Meinl, COMP/M.1221. 52 http://www.kilpailuvirasto.fi/cgi-bin/english.cgi?luku=news-archive&si vu=news/n-2006-01-05 [27. Juli 2007]. 53 Le Temps, „Supermarchés: pourquoi l’offre alimentaire est plus pauvre en Suisse”, 12. Oktober 2002.
terscheidet sich die Zählweise zwischen den Anbietern bezüglich Saisonartikeln und Streichprodukten oder der Berücksichtigung von Varietäten desselben Produkts.
Einkaufsverhalten der Schweizer Konsumenten
146. Das Einkaufsverhalten der Schweizer Konsumenten weist gewisse Besonderheiten auf. Diese Besonderheiten wurden jüngst durch eine repräsentative Befragung von Accenture untersucht.54 Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte für den vorliegenden Fall dargestellt:
- Kundenbindung
147. Die grosse Mehrheit der Schweizer, namentlich 88 %, kauft die Güter des täglichen Bedarfs hauptsächlich bei den beiden Grossverteilern Migros und Coop ein. Gemäss dieser Umfrage besitzen 87 % derjenigen Personen, welche eine Kundenkarte eines Detaillisten besitzen, eine solche von Coop und 82 % eine solche der Migros. Dies sind Indizien für eine ausserordentlich starke Kundenbindung der beiden Grossverteiler in der Schweiz.
- Frischangebot/Erreichbarkeit
148. Die beiden mit Abstand wichtigsten Kriterien für eine Einkaufsentscheidung sind ein „grosses Frischeangebot“ und die „gute Erreichbarkeit der Verkaufsstelle“. Auch der deutsche Discounter Aldi hat festgestellt, dass die Schweizer Konsumenten im europäischen Vergleich beim Frischeangebot anspruchsvoller sind.
- Regionale/Umweltverträgliche Produkte
149. Die Kriterien auf den Plätzen drei bis fünf sind «Produkte aus der Region», „Umweltverträglichkeit der Produkte/des Händlers“ und die „Angebotsvielfalt in der Verkaufsstelle“.
150. Gemäss der Studie sind 76 % der Schweizer bereit, für regionale und umweltverträgliche Produkte mehr zu bezahlen. Selbst bei Haushalten mit einem Bruttoeinkommen unter CHF 4’500 pro Monat sind noch 69 % der Befragten dazu bereit. Bei Haushalten mit einem Bruttoeinkommen über CHF 9’000 pro Monat sind sogar 86 % der Befragten bereit für solche Produkte mehr zu bezahlen.
- Preissensitivität
151. Gemäss der Studie von Accenture ist für die Schweizer Konsumenten der günstige Preis nicht unter den fünf wichtigsten Faktoren für eine Einkaufsentscheidung. In Deutschland ist laut Dirk Dreisbach, Leiter des Geschäftsbereichs Retail und Consumer Market bei Accenture, der Preis mit Abstand das wichtigste Krietrium. In der Schweiz folgt das Kriterium „günstiger Preis“ erst an sechster Stelle. Selbst bei Haushalten mit einem Bruttoeinkommen unter CHF 4’500 pro Monat vergleichen 60 % der Befragten die Preise vor ihren Einkäufen in der Regel nicht. Im europäischen Vergleich ist die Preissensitivät der Schweizer Konsumenten demnach weniger ausgeprägt.
- Markenartikelangebot
152. Das Angebot an Markenartikeln belegt für die Schweizer Konsumenten gemäss der Umfrage von Accenture den zehnten und damit letzten Platz der wichtigsten Kriterien für einen Einkauf. Somit ist dieses Kriterium sogar hinter dem Kriterium „Angebot von Eigen-/Handelsmarken“ platziert.
153. Coop stellt die Ergebnisse der erwähnten Accenture Studie in Frage. Insbesondere die Ergebnisse zur Preissensitivität ständen im Widerspruch zu den internen Marktforschungsstudien von Coop.
Zölle und andere Handelsbeschränkungen
154. Der Import einiger Produkte in die Schweiz wird aufgrund von Zöllen und anderen Beschränkungen (technische Handelshemmnisse, Zollformalitäten etc.) erschwert und in einigen Fällen sogar verunmöglicht. Dies trifft insbesondere auf den Bereich der Agrarprodukte zu. Aufgrund nicht-tarifärer Handelshemmnisse, wie zum Beispiel verschiedene Produktdeklarationen, sind jedoch auch Produkte aus anderen Bereichen betroffen.
155. Coop stellt in Frage, ob aufgrund von Handelsschranken von einer Besonderheit im Schweizer Detailhandel zu sprechen sei. Coop importiere 40 % des Beschaffungsvolumens aus dem Ausland, Aldi einen weit höheren Teil.
156. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Schweizer Markt in gewissen Bereichen wie dem Agrarsektor nach wie vor stark geschützt ist. Dies ist zum Beispiel in Deutschland, Frankreich oder Österreich anders (siehe Rz. 116).
B.4.2.1.2 Marktstruktur
157. Der Schweizer Detailhandelsmarkt wird durch die beiden Genossenschaften Migros und Coop geprägt. Neben Denner, der sich zu 70 % im Eigentum der Migros befindet, sind die folgenden Anbieter auf dem Markt tätig: Aldi, Carrefour, Casino, Spar, Valrhône und Volg, wobei die beiden letzteren nur im Segment der kleinen Supermärkte tätig sind.
B.4.2.1.2.1 Marktteilnehmer
158. Die nachfolgenden Ausführungen geben die wesentlichen Eckpunkte der in der Schweiz tätigen Anbieter wieder.
a) Detailhändler
Aldi
159. Der (Hard-)Discounter Aldi trat im Oktober 2005 in den Schweizer Markt ein und betreibt derzeit 57 Verkaufsstellen (Stand 1. Januar 2008) im Bereich Supermärkte. In seinem Konzept setzt Aldi auf ein stark limitiertes, preisgünstiges Sortiment von ca. 800 Produkten, welches vor allem aus Eigenmarken besteht. Aldi plant
54 Accenture, Trends für den Detailhandel, 2007.
eine weitere Expansion in der Schweiz und hat sich bereits [60–80] zusätzliche Standorte gesichert.
Casino
160. Casino Schweiz ist Lizenznehmerin der Marke „Casino“ in der Schweiz und hat einen Bezugsvertrag mit Casino France. Casino Schweiz besitzt insgesamt 16 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Dabei handelt es sich bei acht Standorten um Hypermärkte.
Denner
161. Denner ist ein Discounter mit ca. 430 Verkaufsstellen im Bereich kleine Supermärkte. Zusätzlich beliefert Denner rund 290 Denner-Satelliten. Migros besitzt 70 % der Aktien von Denner.
Migros
162. Die Migros-Genossenschaften betreiben ca. 530 Verkaufstellen. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit der Migros-Gruppe unter anderem den Grosshandel (Scana, Beteiligung an CCA), die Migros-Industrien, den Freizeit- und Wellnessbereich, die Migros Bank, Migrol und Hotelplan. Zur Migros gehört auch die Globus-Gruppe.
Spar
163. Spar Schweiz ist Lizenznehmerin von Spar International und betreibt ca. 330 Standorte in der Schweiz, wovon ca. 320 auf kleine Supermärkte entfallen. Zusätzlich beliefert Spar die maxi///-Detaillisten, welche selbständige Detaillisten sind. Spar ist vor allem in der Deutschschweiz präsent.
Valrhône
164. Die Westschweizer Detaillistin Valrhône mit ihrer Muttergesellschaft La Valaisanne Holding beliefert schweizweit ca. 530 kleine Supermärkte (Pam, Proxi und Treffpunkt). Zudem beliefert Valrhône auch unabhängige Detaillisten.
Volg
165. Volg gehört zu 95 % dem Landwirtschaftskonzern Fenaco. Volg beliefert ein Verkaufsstellennetz von rund
800 kleinen Supermärkten in der Deutschschweiz, davon über 200 unabhängige Detaillisten.
b) Warenhäuser mit Lebensmittelabteilungen
Globus
166. Globus ist eine Warenhauskette, welche zur Migros-Gruppe gehört. Globus ist mit der Lebensmittelabteilung Delicatessa an neun Standorten in der Schweiz präsent.
Jelmoli
167. Jelmoli ist ein Warenhaus in Zürich und verfügt über eine Lebensmittelabteilung.
Loeb
168. Loeb ist eine Warenhauskette, welche am Standort Bern über eine Lebensmittelabteilung verfügt.
Manor
169. Manor ist eine Warenhauskette, welche an 30 Standorten in der Schweiz Supermärkte betreibt. Davon sind 26 als Lebensmittelabteilungen in ein Manor-Warenhaus integriert, die vier restlichen sind „standalone“ Supermärkte.
B.4.2.1.2.2 Marktanteile
a) Nationale Ebene
170. Abbildung 2 illustriert die Marktanteile auf dem Schweizer Lebensmittel-Detailhandelsmarkt sowie im Segment Hypermarkt. Obwohl Denner gemäss der im Zusammenschlussverfahren Migros/Denner verfügten Auflagen vom 3. September 2007 operativ unabhängig von Migros geführt werden muss, werden die Marktanteile von Denner und Globus aufgrund der Eigentumsverhältnisse in der vorliegenden Analyse Migros zugerechnet.55 Die Abbildung zeigt, dass der Schweizer Detailhandelsmarkt von Migros (inkl. Denner) und Coop dominiert wird.
171. Im Gegensatz hierzu sind im Segment Hypermärkte mit Migros, Coop und Carrefour drei grössere Anbieter tätig.
Abbildung 2: Marktanteile im Schweizer Detailhandelsmarkt
(Quelle: Erhebungen des Sekretariats)
Marktanteile 2006
Rest [10-20]%
Carrefour [0-10]%
Migros [40-50]%
Coop [30-40]%
Anteile Segment Hypermarkt 2006
Casino
[0-10]%
Migr os
[50-60]% Coop
[10-20]%
Car r ef our
[20-30]%
55 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 207, Dispositiv, 1.1 u. 1.2.
172. Die Parteien machen geltend, die Marktanteile von Migros und Denner dürften aufgrund der Auflagen aus dem Verfahren Migros/Denner nicht addiert werden. Im Zusammenschlussverfahren Migros/Denner sei verfügt worden, dass Denner bis ins Jahr 2014 juristisch, organisatorisch und operationell selbständig bleiben müsse. Darauf braucht vorliegend nicht weiter eingegangen zu werden, weil dies am Ergebnis nichts ändert.
173. Nachfolgende Abbildung 3 zeigt, dass sich die Marktanteile von Migros und Coop in den Jahren 2000– 2006 annäherten, was namentlich auf die Übernahmen von EPA und Waro durch Coop zurückgeführt werden
kann. Denner gewann in der betrachteten Periode durch die Übernahme von Pick Pay sowie durch organisches Wachstum ebenfalls Marktanteile. Der Marktanteil von Carrefour blieb dagegen während des betrachteten Zeitraums stabil. Die Gruppe der übrigen Marktteilnehmer büsste an Marktanteilen ein, was wiederum auf die genannten Übernahmen zurückzuführen ist. Somit haben sich die Marktanteile vor allem infolge von Übernahmen verändert. Seit 2005 ist Aldi auf dem Schweizer Markt präsent, verfügt jedoch bis dato über geringe Marktanteile. Zusammenfassend deutet dies auf eher stabile Marktstrukturen hin.
Abbildung 3: Marktanteilsentwicklung
Marktanteilsentwicklung 2000-2006
0%
10%
20%
30%
40%
50%
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Marktanteile
Aldi
Coop
Denner
Migros
Carrefour
Übrige
Quelle: Erhebungen des Sekretariats
174. Nachfolgend wird die Anzahl Standorte pro Marktsegment sämtlicher Anbieter aufgezeigt. Zum Hypermarkt-Segment gehören Verkaufsstellen-Kategorien mit durchschnittlichen Flächen von über 3000 m2. Zum Supermarkt-Segment zählen Verkaufsstellen-Kategorien mit durchschnittlichen Flächen von 700 bis 3000 m2. Verkaufsstellen mit einer durchschnittlichen Fläche unter
700 m2 sind dem Segment kleine Supermärkte zuzuordnen (vgl. Rz. 69). In allen folgenden Tabellen werden unterhalb des fetten Strichs diejenigen Anbieter aufgeführt, welche nicht dem relevanten Markt zugehören (ausser Globus, welcher nicht zum relevanten Markt gehört, aber bei der Migros-Gruppe aufgeführt ist).
Tabelle 7: Anzahl Standorte pro Marktsegment (2006)56
*davon 293 Satelliten Quelle: Erhebungen des Sekretariats. Da die Zahlen 2007 nicht für alle Unternehmen vorliegen, basiert die Analyse auf den Zahlen 2006. Veränderungen im Jahr 2007 (z.B. Aldi) sind unter Rz. 348 ff. beschrieben.
175. Tabelle 8 illustriert nebst den Gesamtmarktanteilen die Anteile in den einzelnen Segmenten. Betrachtet man die Veränderungen durch den Zusammenschluss in den einzelnen Segmenten, ist festzustellen, dass es einzig im Segment Hypermärkte zu einer Addition kommt. Coop kann sich durch die Übernahme von Carrefour im Segment Hypermärkte dem Marktanteil von Migros annähern.
176. Die Parteien bringen vor, dass durch den Zusammenschluss gemäss den Erfahrungen von Coop nicht der gesamte Umsatz/Marktanteil von Carrefour Coop zugerechnet werden könne, da ein gewisser Abwanderungseffekt zu Konkurrenten stattfinde. Gemäss Coop beträgt der Umsatzrückgang infolge des Abwanderungseffektes rund 25 %. Coop macht zudem geltend, dass Umsatzrückgänge durch Eigenkonkurrenzierung in der Analyse der Weko unberücksichtigt bleiben.
177. Eine im Nachgang zu einem Zusammenschluss einsetzende Abwanderung von Konsumenten ist durchaus möglich, braucht jedoch angesichts des Ausgangs dieses Verfahrens nicht abschliessend beurteilt zu werden.
178. Distributis bringt vor, die Übernahme der 12 Carrefour-Standorte würde durch den von Coop angekündigten Verzicht auf sechs Grossprojekte ungefähr zur Hälfte kompensiert.
179. Von den sechs Coop-Grossprojekten sind jedoch nur drei Neubauten, die restlichen Projekte sind Erweiterungen bestehender Coop-Verkaufsstellen. Gemäss Zahlen von Coop entspricht der Flächenzuwachs der sechs Projekte ungefähr 18'000 m2, was ungefähr der
Fläche von drei Carrefour-Standorten entspricht. Daraus folgt, dass der Verzicht auf die sechs Grossprojekte die Übernahme von Carrefour nicht „kompensieren“ kann.57
56 Die Zuordnung zu den Segmenten Hypermärkte/Supermärkte/kleine Supermärkte basiert auf den Kategorien Migros (M, MM, MMM), Coop (Supermarkt A, B/C, Megastore) und Casino (Petit, Super und Hyper Casino). Die Einteilung basiert auf Durchschnittsflächen. Zum Beispiel beträgt die Durchschnittsfläche der Hyper Casino ungefähr 3'200 m 2, daher werden sämtliche Hyper Casino dem Segment Hypermarkt zugeordnet. Die Lebensmittelabteilungen der Warenhäuser werden dem Segment Supermarkt zugeordnet. Die Anzahl Aldi Filialen bezieht sich auf den Stand: 1.1.2007. Am 17. März 2008 betrieb Aldi rund 60 Standorte.
57 Würden die beiden Carrefour-Projekte in St. Gallen und Chur mitberücksichtigt, läge der Verzicht bei nur rund 20 %.
Unternehmen Gesamtmarkt Hypermärkte Supermärkte Kleine
Supermärkte
Migros 541 38 205 298
Denner 733 - - *733
Globus 9 - 9 -
Migros Gruppe 1283 38 214 1031
Coop 844 12 288 542
Aldi 33 - 33 -
Carrefour 12 12 - -
Casino 16 8 5 3
Spar 333 - 9 324
Valrhône 529 - - 529
Volg 786 - - 786
Jelmoli 1 - 1 -
Loeb 1 - 1 -
Manor 30 - 30 -
Total 3’867 72 571 3’215
Tabelle 8: Marktanteile im Schweizer Detailhandelsmarkt (2006)
Unternehmen Gesamtmarkt Segment
Hypermärkte
Segment
Supermärkte
Segment kleine
Supermärkte
Migros [30–40] % [50–60] % [40–50] % [20–30] %
Denner [0–10] % - - [20–30] %
Globus [0–10] % - [0–10] % -
Migros Gruppe [40–50] % [50–60] % [40–50] % [40–50] %
Coop [30–40] % [10–20] % [40–50] % [30–40] %
Carrefour [0–10] % [20–30] % - -
Coop/Carrefour [30–40] % [30–40] % [40–50] % [30–40] %
Volg [0–10] % - - [0–10] %
Valrhône [0–10] % - - [0–10] %
Spar [0–10] % - [0–10] % [0–10] %
Aldi [0–10] % - [0–10] % -
Casino [0–10] % [0–10] % [0–10] % [0–10] %
Manor [0–10] % - [0–10] % -
Jelmoli [0–10] % - [0–10] % -
Loeb [0–10] % - [0–10] % -
Quelle: Erhebungen des Sekretariats, Angaben der Parteien.
180. In der folgenden Tabelle sind die Marktanteile unter Berücksichtigung des Einkaufstourismus ausgewiesen.
Tabelle 9: Marktanteile mit Einkaufstourismus
Marktanteil Marktanteil mit
Einkaufstourismus
Migros Gruppe [40–50] % [40–50] %
Coop [30–40] % [30–40] %
Carrefour [0–10] % [0–10] %
Coop/Carrefour [30–40] % [30–40] %
Einkaufstourismus - [0–10] %
Volg [0–10] % [0–10] %
Valrhône [0–10] % [0–10] %
Spar [0–10] % [0–10] %
Aldi [0–10] % [0–10] %
Casino [0–10] % [0–10] %
Manor [0–10] % [0–10] %
Quelle: Erhebungen des Sekretariats; Volumen Einkaufstourismus gemäss Coop, Einkaufstourismus Studie 2005.
181. Tabelle 9 zeigt, dass bei der Berücksichtigung des Einkaufstourismus eine fiktive neue „Nummer drei“ auf dem Schweizer Detailhandelsmarkt entsteht. In der Realität handelt es sich jedoch nicht um einen Anbieter,
sondern um eine Vielzahl von Unternehmen, welche allerdings nur in den Grenzregionen tätig sind. Grundsätzlich ändert der Einkaufstourismus aber kaum etwas an der in Rz. 170 beschriebenen Marktstruktur.
182. Tabelle 10 gibt die Konzentration auf dem Schweizer Lebensmittel-Detailhandelsmarkt, gemessen am Herfindahl-Hirschman-Index (HHI)58 sowie die durch die Übernahme induzierte Veränderung des HHI, den sog.
Delta-Wert, wieder. Grundsätzlich gilt, dass mit einem höheren HHI die Möglichkeit der Anbieter ansteigt, Marktmacht auszuüben.
Tabelle 10: HHI auf dem Absatzmarkt, nationale Ebene59
HHI vor Zusammenschluss [3’700-3’800]
HHI nach Zusammenschluss [3’900-4’000]
Delta-Wert [200-300]
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
183. Coop bringt vor, die Konzentration würde sich durch die Expansion von Aldi und Lidl kurzbis mittelfristig reduzieren. Das optimistischste Szenario für die Expansion der Discounter liefere einen HHI von 3'574. Zudem macht Coop geltend, dass der Delta Wert unter Berücksichtigung eines moderaten Wachstums von Aldi und Lidl unter die EU-Schwelle von 150 Punkten sinkt.
184. Hierzu ist zu erwähnen, dass die Konzentration, selbst unter Berücksichtigung der Expansion von Aldi und Lidl, immer noch sehr hoch ist. Die Expansion von Aldi und Lidl wird im Abschnitt B.4.2.1.4.4 behandelt. Bezüglich des Delta-Werts bleibt anzumerken, dass dieser grundsätzlich auf der Basis der zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses herrschenden Konzentration berechnet wird.
b) Marktanteile auf den lokalen Märkten
185. Die Wettbewerbssituation auf den lokalen Märkten unterscheidet sich zum Teil signifikant von derjenigen auf dem nationalen Markt. Da Carrefour nur in 12 Märkten tätig ist, sind die Marktanteile auf lokaler Ebene zum Teil deutlich höher als auf nationaler Ebene. Zur Beurteilung der lokalen Wettbewerbsverhältnisse ist gemäss bisheriger Praxis der Weko um jede Carrefour-Verkaufsstelle ein Marktkreis zu ziehen.60 Wie in Rz. 108 dargelegt, geht die Weko in vorliegendem Fall von Marktradien von 20 (bzw. 30) Autofahrminuten für Hypermärkte aus.61 Die Autofahrminuten wurden anhand des Computer-Programms „TwixRoute“ erhoben. Nachfolgend werden die lokalen Märkte im Einzelnen beschrieben.
186. Das Sekretariat hat die Verkaufsstellen von neun Marktteilnehmern (Aldi, Casino, Coop, Carrefour, Denner, Migros, Spar, Volg und Valrhône) und vier Warenhäusern (Manor, Globus, Loeb und Jelmoli) den einzelnen Märkten zugeteilt. Mit wenigen Ausnahmen basieren die ausgewiesenen Marktanteile auf den exakten Umsätzen der Verkaufsstellen in den jeweiligen Regionen.62 Um der Expansion von Aldi Rechnung zu tragen, wurden sämtliche Aldi-Filialen, welche bis Ende 2007 eröffnet wurden, in die Berechnungen miteinbezogen. Dabei wurden die aktuellen Monatsumsätze jeweils auf ein ganzes Jahr hochgerechnet.
187. Coop bringt vor, dass die Einzugsgebiete der Weko nicht korrekt berechnet wurden. Aufgrund zu enger Einzugsgebiete seien die Marktanteile von Coop überbewertet worden.
188. Hierzu ist zu entgegnen, dass Coop bei der Bestimmung der lokalen Märkte offenbar ein anderes Vorgehenzur Berechnung der Fahrzeiten gewählt hat. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass die Abweichungen zwischen den Analysen von Coop und der Weko nicht bedeutend sind.
189. Die Parteien bringen zudem vor, den Projekten von Aldi und Lidl in den lokalen Märkten werde nicht gebührend Rechnung getragen.
190. Entgegen der Darstellung der Parteien wurden sämtliche bis Ende 2007 eröffneten Aldi Filialen mit den (hochgerechneten) Jahresumsätzen in die Analyse ein-
58 Der HHI berechnet sich aus der Summe der quadrierten Marktanteile (in %) sämtlicher Unternehmen in einem Markt. Der HHI variiert zwischen 0 (in einem fragmentierten Markt) und 10'000 (im Falle eines Monopols). Gemäss Praxis der EU-Kommission stellen sich in der Regel keine horizontalen Wettbewerbsbedenken in einem Markt, dessen HHI nach dem Zusammenschluss unterhalb von 1’000 liegt. Liegt der HHI hingegen zwischen 1’000 und 2’000 und der Delta-Wert über 250 oder ist der HHI höher als 2’000 und der Delta-Wert grösser als 150 müssen zusätzliche Kriterien (z.B. betreffend potenzielle Konkurrenz und Abwesenheit von Anhaltspunkten für kollektive Marktbeherrschung) erfüllt sein, damit die EU-Kommission den Zusammenschluss grundsätzlich nicht eingehend prüft (Vgl. Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäss der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl. 2004 C 31/5, Rz. 19 f).
59 Carrefour und Manor werden aufgrund der Eigentumsverhältnisse vor dem Zusammenschluss als Einheit betrachtet. 60 Coop/EPA, RPW 2002/3, S. 505 ff.
61 Im Verfahren Migros/Denner (RPW 2008/1, S. 173ff.) wurde auf der lokalen Ebene neben der herkömmlichen Analyse mit Marktradien eine Analyse mittels MS-Regionen vorgenommen. Im vorliegenden Fall wird die Analyse der lokalen Märkte ausschliesslich mit den herkömmlichen Marktkreisen durchgeführt. Die Gründe hierfür sind die im Vergleich zum Verfahren Migros/Denner begrenzte Anzahl von betroffenen Märkten auf der lokale Ebene (vorliegend 12 Märkte) sowie die Tatsache, dass sich in diesem Verfahren die nationale Wettbewerbssituation zum Teil stark von jener auf den lokalen Märkten unterscheidet.
62 Bei Denner fehlen dem Sekretariat die genauen Umsätze einiger weniger Filialen. In diesen Fällen wurde ein regionaler Durchschnittsumsatz eingesetzt. Zur Berechnung der Marktanteile von Volg und PAM (Valrhône) wurde auf regionale Durchschnittsumsätze abgestellt. Die Umsätze von Proxi und Treffpunkt (Valrhône) wurden zum Teil mit regionalen, zum Teil mit nationalen Durchschnittsumsätzen gebildet. Die regionalen Durchschnittsumsätze basieren jeweils auf mindestens fünf Verkaufsstellen pro Region. Die Umsätze der von Spar belieferten Maxi-Detaillisten entsprechen nationalen Durchschnittsumsätzen. Das teilweise Abstellen auf Durchschnittsumsätze bei diesen relativ kleinen Anbietern, hat kaum Einfluss auf die Genauigkeit der Marktanteils-Berechungen.
bezogen (siehe Rz. 186). In der folgenden Analyse werden zudem die geplanten Standorte von Aldi und Lidl jeweils aufgeführt.
191. Die Parteien machen weiter geltend, die Marktanteile von Migros und Denner dürften aufgrund der Auflagen im Entscheid Migros/Denner nicht addiert werden. Die Weko habe nämlich verfügt, dass Denner bis ins Jahr 2014 juristisch, organisatorisch und operationell selbständig bleibe. Die Konzentration werde somit auf den lokalen Märkten künstlich erhöht (vgl. hierzu Rz. 172).
Vernier (Genf)
192. Auf dem lokalen Markt Vernier haben Migros und Coop ähnliche Marktanteile wie auf der nationalen Ebene. Die beiden Grossverteiler verfügen über je einen Hypermarkt in der Region. Der Marktanteil von Carrefour beträgt [0–10] %. Die kumulierten Marktanteile von Migros (inkl. Denner) und Coop nach dem Zusammenschluss betragen rund [90–100] %. Die restlichen Anbieter sind Valrhône und Manor. Letzterer hat mit einem Marktanteil von gut [0–10] % eine relativ starke Stellung. Diese Stellung wird sich durch eine zusätzlich geplante Verkaufsstelle in Zukunft noch verstärken.
193. Die Konzentration in der Region Vernier ist vor dem Zusammenschluss etwa gleich hoch wie auf nationaler Ebene. Durch den Zusammenschluss wird sich die bereits hohe Konzentration stark erhöhen.63
194. Eine Besonderheit des Marktes Vernier ist der Einfluss des Einkaufstourismus. Gemäss Angaben von Coop entfallen [10-30] % des gesamten Kaufkraftabflusses von CHF 2.1 Mrd. auf die Westschweiz. Hiervon dürfte ein grosser Teil in der Region Genf generiert werden. Zur Illustration hat das Sekretariat aus diesem Grund für die 20-Minuten-Radien [10-20] % der 2.1 Mrd. dem lokalen Markt von Vernier zugeordnet ([10-20] % bei den 30-Minuten-Radien).
Tabelle 11: Region Vernier
Marktanteil
(20 Minuten)
in %
Marktanteil
(30 Minuten)
in %
Marktanteil mit
Einkaufstourismus (Kursiv die
Werte für 30 min.)
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen64
Projekte
grossflächiger
Verkaufsstellen65
Migros [30–40] [30–40] [30–40] [30–40] 1 -
Denner [0–10] [0–10] [0–10] [0–10] - -
Globus [0–10] [0–10] [0–10] [0–10] (1) -
Migros Gruppe [40–50] [40–50] [40–50] [40–50] 1 (1) -
Coop [30–40] [30–40] [30–40] [30–40]
1 (3) -
Carrefour [0–10] [0–10] [0–10] [0–10] 1 -
Coop/Carrefour [40–50] [40–50] [40–50] [30–40]
2 (3) -
Valrhône [0–10] [0–10] [0–10] [0–10] - -
Casino - - - - 2 (2011)
Aldi/Lidl66 - - - - [2–4]
Manor [0–10] [0–10] [0–10] [0–10] (2) 1 (2008)
Einkaufstourismus - - [10–20] [10–20] - -
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
Tabelle 12: HHI Region Vernier
20-Min.-Radius 30-Min.-Radius
HHI vor Zusammenschluss [3’700-3’800] [3’800-3’900]
HHI nach Zusammenschluss [4’100-4’200] [4’200-4’300]
Delta-Wert [400-500] [300-400]
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
63 Stark bedeutet im vorliegenden Fall ein HHI-Delta von 200–500, sehr stark bedeutet einen Wert von 501–800, ausserordentlich stark einen solchen von > 800. Die Einteilung könnte anders vorgenommen werden und stellt kein Präjudiz für andere Verfahren dar.
64 Die Angaben beziehen sich auf Hypermärkte und in Klammern Warenhäuser. Die Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen bezieht sich jeweils auf einen Marktradius von 20 Minuten.
65 In der Spalte Projekte sind nur aufgeführt: Megastores, MMM-Verkaufsstellen und Hypermärkte von Carrefour und Casino sowie Projekte von Lebensmittelabteilungen der Warenhäuser.
66 Die geplanten Verkaufstellen von Aldi und Lidl werden in den nachfolgenden Betrachtungen der lokalen Märkten jeweils zusammen in der Spalte „Projekte grossflächiger Verkaufsstellen“ angegeben. Die Anzahl Verkaufsstellen bezieht sich auf einen Marktradius von 20 Minuten. Die Angaben stützen sich auf die Angaben von Aldi (Eröffnungen bis 01/2010) und Lidl (Standorte, für welche eine Baubewilligung eingereicht oder bewilligt wurde). Da es sich um Geschäftsgehimnisse handelt, wird die Anzahl Projekte in Bandbreiten angegeben.
Conthey (Sion)
195. Auf dem lokalen Markt Conthey haben Migros und Coop bedeutend tiefere Marktanteile als auf nationaler Ebene. Migros und Carrefour betreiben je einen Hypermarkt in der Region. Coop hat auf dem lokalen Markt Conthey eine relativ schwache Stellung, plant jedoch die Eröffnung eines Megastores in Sion (Erweiterung eines bestehenden Supermarktes C). Coop teilte der Weko mit, nach dem Zusammenschluss mit Carrefour auf dieses Projekt zu verzichten. Der Marktanteil von Carrefour beträgt [10–20] %. Die kumulierten Marktanteile von
Migros und Coop nach dem Zusammenschluss betragen [70–80] %. Als Besonderheit auf dem Markt Conthey ist zu erwähnen, dass die übrigen Wettbewerber neben Migros/Denner und Coop/Carrefour zusammen relativ hohe Marktanteile halten. Valrhône, Casino und Manor haben hier eine wichtigere Stellung als auf nationaler Ebene.
196. Die Konzentration in der Region Conthey ist vor dem Zusammenschluss tiefer als auf nationaler Ebene. Durch den Zusammenschluss wird sich die Konzentration stark erhöhen.
Tabelle 13: Region Conthey
Marktanteil
(20 Minuten)
in %
Marktanteil
(30 Minuten)
in %
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [20–30] [20–30] 1 -
Denner [0–10] [0–10] - -
Migros Gruppe [30–40] [30–40] 1 -
Coop [10–20] [10–20] (1) 1 (Verzicht)
Carrefour [10–20] [10–20] 1 -
Coop/Carrefour [30–40] [30–40] 1 (1) 1 (Verzicht)
Valrhône [10–20] [10–20] - -
Casino [0–10] [0–10] 2 -
Aldi/Lidl - - - [6–8]
Manor [10–20] [0–10] (2) -
Tabelle 14: HHI Region Conthey
20-Min.-Radius 30-Min.-Radius
HHI vor Zusammenschluss [2’400-2’500] [2’400-2’500]
HHI nach Zusammenschluss [2’700-2’800] [2’700-2’800]
Delta-Wert [200-300] [200-300]
Visp
197. Auf dem lokalen Markt Visp haben Migros und Coop tiefere Marktanteile als auf nationaler Ebene. Die beiden Grossverteiler verfügen über ähnlich hohe Marktanteile und über keine Hypermärkte in der Region. Coop plant die Eröffnung eines Supermarktes C in Visp (Erweiterung eines bestehenden Supermarktes B). Coop teilte der Weko mit, nach dem Zusammenschluss mit Carrefour auf dieses Projekt zu verzichten. Der Marktanteil von Carrefour beträgt [20–30] % in der Region. Die kumulierten Marktanteile von Migros und Coop nach dem Zusammenschluss betragen [80–90] %. Als Besonderheit auf dem Markt Visp ist zu erwähnen, dass Valrhône und Aldi eine relativ starke Stellung innehaben.
198. Die Konzentration in der Region Visp vor dem Zusammenschluss ist deutlich tiefer als auf nationaler Ebene. Durch den Zusammenschluss wird sich die Konzentration ausserordentlich stark erhöhen.
Tabelle 15: Region Visp
Marktanteil
(20 Minuten)
in %
Marktanteil
(30 Minuten)
in %
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [20–30] [20–30] - -
Denner [0–10] [0–10] - -
Migros Gruppe [30–40] [20–30] - -
Coop [20–30] [20–30] - 1 (Verzicht)
Carrefour [20–30] [20–30] 1 -
Coop/Carrefour [40–50] [40–50] 1 1 (Verzicht)
Aldi [10–20] [10–20] - -
Valrhône [0–10] [10–20] - -
Aldi/Lidl - - - [2–4]
Tabelle 16: HHI Region Visp
20-Min.-Radius 30-Min.-Radius
HHI vor Zusammenschluss [2’400-2’500] [2’200-2’300]
HHI nach Zusammenschluss [3’600-3’700] [3’400-3’500]
Delta-Wert [1’200-1’300] [1’100-1’200]
Losone (Locarno)
199. Auf dem lokalen Markt Losone hat Migros einen tieferen und Coop einen höheren Marktanteil als auf der nationalen Ebene. Migros und Coop betreiben in der Region bisher keine Hypermärkte. Coop plant die Eröffnung eins Megastores in Tenero (Erweiterung eines bestehenden Supermarktes C) und eines Supermarktes C in Ascona (Neubau). Coop teilte der Weko mit, nach dem Zusammenschluss mit Carrefour auf beide Projekte zu verzichten. Der Marktanteil von Carrefour beträgt in der Region [20–30] %. Die kumulierten Marktanteile von Migros und Coop nach dem Zusammenschluss betragen [90–100] %. Als restlicher Anbieter verbleibt nur Manor, welcher jedoch eine relativ starke Stellung hat.
200. Eine Besonderheit des Marktes Losone, sofern ein 30-Minuten-Radius zugrunde gelegt wird, ist der Einfluss
des Einkaufstourismus. Gemäss Angaben von Coop entfallen [10-20] % des gesamten Kaufkraftabflusses von CHF 2.1 Mrd. auf die italienische Schweiz. Hiervon dürfte ungefähr die Hälfte auf die Region Losone entfallen, die andere Hälfte auf die Region Lugano. Zur Illustration hat das Sekretariat aus diesem Grund [0-10] % der CHF 2.1 Mrd. dem lokalen Markt von Losone zugeordnet. Betrachtet man die der Weko-Definition entsprechenden Marktradien von 20 Minuten, beeinflusst der Einkaufstourismus in der Region Losone die Verhältnisse jedoch nicht.
201. Die Konzentration in der Region Losone ist vor dem Zusammenschluss etwas tiefer als auf der nationalen Ebene. Durch den Zusammenschluss wird sich die Konzentration ausserordentlich stark erhöhen.
Tabelle 17: Region Losone
Marktanteil
(20 Minuten)
in %
Marktanteil
(30 Minuten)
in %
Marktanteil mit
Einkaufstourismus (Werte für
30 min.)
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [20–30] [30–40] [20–30] - -
Denner [0–10] [10–20] [0–10] - -
Migros Gruppe [30–40] [40–50] [30–40] - -
Coop [30–40] [30–40] [20–30] - 1 (Verzicht)
Carrefour [20–30] [10–20] [0–10] 1 -
Coop/Carrefour [50–60] [50–60] [30–40] 1 1 (Verzicht)
Aldi/Lidl - - - - [0–2]
Manor [0–10] [0–10] [0–10] (2) -
Einkaufstourismus - - [20–30] - -
Tabelle 18: HHI Region Losone
20-Min.-Radius 30-Min.-Radius
HHI vor Zusammenschluss [3’300-3’400] [3’700-3’800]
HHI nach Zusammenschluss [4’400-4’500] [4’500-4’600]
Delta-Wert [1’000-1’100] [800-900]
202. Coop bringt vor, das Einzugsbebiet des lokalen Marktes Losone sei von der Weko zu klein definiert worden. Wie jedoch aus Tabelle 17 und Tabelle 18 ersichtlich ist, sind die Unterschiede zwischen den 20 und 30-Minuten-Märkten gering (insbesondere hinsichtlich einer allfälligen kollektiven Marktbeherrschung von Migros/Denner und Coop/Carrefour). Die Konzentration im 30-Minuten-Markt ist sogar höher als im 20-Minuten-Markt.
Canobbio (Lugano)
203. Auf dem lokalen Markt Canobbio haben Migros und Coop tiefere Marktanteile als auf der nationalen Ebene. Migros betreibt zwei Hypermärkte in der Region, Coop verfügt über keinen solchen. Coop plant die Eröffnung eines Megastores in Manno (Neubau). Coop teilte der Weko mit, nach dem Zusammenschluss mit Carrefour auf dieses Projekt zu verzichten. Der Marktanteil von Carrefour in der Region beträgt [10–20] %. Die kumulierten Marktanteile von Migros und Coop nach dem Zusammenschluss betragen [80–90] %. Als restlicher Anbieter verbleibt nur Manor, welcher jedoch eine starke Stellung innehat.
204. Eine Besonderheit des Marktes Canobbio, sofern ein 30-Minuten-Radius zugrunde gelegt wird, ist der Einfluss des Einkaufstourismus. Gemäss Angaben von Coop entfallen [10-20] % des gesamten Kaufkraftabflusses von CHF 2.1 Mrd. auf die italienische Schweiz. Hiervon dürfte ungefähr die Hälfte auf die Region Canobbio-Lugano entfallen, die andere Hälfte auf die Region Losone. Zur Illustration hat das Sekretariat aus diesem Grund [0-10] % der CHF 2.1 Mrd. dem lokalen Markt von Canobbio zugeordnet. Betrachtet man die der Weko-Definition entsprechenden Marktradien von 20 Minuten, beeinfluss der Einkaufstourismus in der Region Canobbio die Verhältnisse jedoch nicht.
205. Die Konzentration in der Region Canobbio ist vor dem Zusammenschluss ungefähr gleich hoch wie auf der nationalen Ebene. Durch den Zusammenschluss wird sich die Konzentration noch einmal stark erhöhen.
Tabelle 19: Region Canobbio
Marktanteil
(20 Minuten)
in %
Marktanteil
(30 Minuten)
in %
Marktanteil mit
Einkaufstourismus (Werte für
30 min.)
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [20–30] [30–40] [20–30] 2 -
Denner [10–20] [10–20] [10–20] - -
Migros Gruppe [30–40] [40–50] [30–40] 2 -
Coop [20–30] [30–40] [20–30] (1) 1 (Verzicht)
Carrefour [10–20] [10–20] [0–10] 1 -
Coop/Carrefour [40–50] [40–50] [30–40] 1 (1) 1 (Verzicht)
Aldi/Lidl - - - - [4–6]
Manor [10–20] [10–20] [0–10] (3) -
Einkaufstourismus - - [10–20] - -
Tabelle 20: HHI Region Canobbio
20-Min.-Radius 30-Min.-Radius
HHI vor Zusammenschluss [3’300-3’400] [3’600-3’700]
HHI nach Zusammenschluss [3’800-3’900] [4’000-4’100]
Delta-Wert [400-500] [400-500]
Markt Tessin - Losone/Canobbio
206. Geht man von 20 Minuten-Marktradien aus, ergeben sich keine Überlappungen zwischen den Märkten Losone und Canobbio. Zieht man jedoch 30-Minuten-
Radien, ergibt sich eine Überlappung der beiden lokalen Märkte im Tessin. Nachfolgend werden die beiden regionalen Märkte deshalb zur Illustration zusammen als ein einziger Markt analysiert. Es zeigt sich dabei ein sehr ähnliches Bild wie bei der Einzelbetrachtung. Grundsätzlich ist der Marktanteil von Carrefour höher als bei der Einzelbetrachtung. Die Konzentration vor dem Zusammenschluss ist im Tessin etwas tiefer als auf nationaler
Ebene. Durch den Zusammenschluss würde sich die Konzentration sehr stark erhöhen.
Tabelle 21: Region Losone-Canobbio
Marktanteil
(30 Minuten)
in %
Marktanteil mit
Einkaufstourismus
(Werte für 30 min.)
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [30–40] [20–30] 4 -
Denner [10–20] [0–10] - -
Migros Gruppe [40–50] [30–40] 4 -
Coop [30–40] [20–30] (1) 2 (Verzicht)
Carrefour [10–20] [0–10] 2 -
Coop/Carrefour [40–50] [30–40] 2 (1) 2 (Verzicht)
Aldi/Lidl - - - [4–6]
Manor [10–20] [0–10] (5) 1
Einkaufstourismus - [20–30] - -
Tabelle 22: HHI Region Losone-Canobbio
HHI vor Zusammenschluss [3’500-3’600]
HHI nach Zusammenschluss [4’100-4’200]
Delta-Wert [500-600]
Espace Mittelland (Villars-sur-Glâne/Schönbühl/Biel/ Heimberg)
207. Bei den lokalen Märkten des Mittellandes (Villarssur-Glâne, Biel, Schönbühl und Heimberg) ergeben sich Überlappungen der Einzugsgebiete. Der Marktanteil von Migros ist etwas tiefer als auf nationaler Ebene, bei Coop verhält es sich genau umgekehrt. Migros verfügt über fünf, Coop über zwei Hypermärkte in der Region. Coop plant die Erweiterung von drei Supermärkten in Solothurn, Lyss und Münsingen (Erweiterungen Supermarkt A/B zu Supermärkten C). Zudem plant Coop grossflächige Verkaufsstellen (mindestens 3'000 m2) in
Thun und Steffisburg. Der Marktanteil von Carrefour beträgt [0–10] %. Die kumulierten Marktanteile der Migros-Gruppe und von Coop betragen nach dem Zusammenschluss [90–100] %. Die übrigen Wettbewerber halten zusammen einen geringen Marktanteil. Migros wird 2008 zudem in Bern-Brünnen eine MMM-Verkaufsstelle eröffnen und Manor in der Stadt Biel ein Warenhaus mit Lebensmittelabteilung.
208. Die Konzentration vor dem Zusammenschluss ist im Espace Mittelland ähnlich wie auf nationaler Ebene. Durch den Zusammenschluss wird sich die Konzentration sehr stark erhöhen.
Tabelle 23: Region Espace Mittelland
Marktanteil
(20 Minuten)
in %
Marktanteil
(30 Minuten)
in %
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [30–40] [30–40] 5 1 (2008)
Denner [0–10] [0–10] - -
Globus [0–10] [0–10] (1) -
Migros Gruppe [40–50] [40–50] 5 (1) 1 (2008)
Coop [30–40] [40–50]
2 (6) -
Carrefour [0–10] [0–10] 4 -
Coop/Carrefour [40–50] [40–50] 6 (6) -
Valrhône [0–10] [0–10] - -
Aldi [0–10] [0–10] - -
Volg [0–10] [0–10] - -
Spar [0–10] [0–10] - -
Casino - [0-10] - -
Aldi/Lidl - - - [20–22]67
Manor [0–10] [0–10] (2) 1 (2008)
Loeb [0–10] [0–10] (1) -
Tabelle 24: HHI Region Espace Mittelland
20-Min.-Radius 30-Min.-Radius
HHI vor Zusammenschluss [3’600-3’700] [3’600-3’700]
HHI nach Zusammenschluss [4’300-4’400] [4’300-4’400]
Delta-Wert [700-800] [600-700]
209. Coop bringt vor, das Einzugsbebiet des lokalen Marktes Espace Mittelland sei von der Weko zu klein definiert worden.
210. Dem Vorbringen der Parteien ist zu entgegnen, dass die genaue Abgrenzung der lokalen Märkte im Espace Mittelland keinen Einfluss auf das Ergebnis hat (vgl. Tabelle 23 und Tabelle 24).
La Chaux-de-Fonds
211. Auf dem lokalen Markt La Chaux-de-Fonds hat Migros höhere, Coop hingegen bedeutend tiefere Marktanteile als auf nationaler Ebene. Die beiden Grossverteiler verfügen über zwei (Migros) bzw. einen Hypermarkt (Coop) in der Region. Der Marktanteil von Carrefour beträgt [10–20] % in der Region La-Chaux-de-Fonds. Die kumulierten Marktanteile von Migros und Coop nach dem Zusammenschluss betragen [90–100] %. Die übrigen Wettbewerber neben Migros/Denner und Coop/Carrefour halten zusammen geringe Marktanteile.
212. Die Konzentration in der Region La Chaux-de-Fonds ist vor dem Zusammenschluss etwas höher als auf nationaler Ebene. Durch den Zusammenschluss wird sich die Konzentration sehr stark erhöhen.
213. Eine Besonderheit des Marktes La-Chaux-de-Fonds ist der Einfluss des Einkaufstourismus. Gemäss Angaben von Coop entfallen [10-30] % des gesamten
Kaufkraftabflusses von CHF 2.1 Mrd. auf die Westschweiz. Hiervon dürfte nur ein kleiner Teil auf die Region La-Chaux-de-Fonds entfallen. Zur Illustration hat das Sekretariat aus diesem Grund für die 20-Minuten-Radien [0-10] % der 2.1 Mrd. dem lokalen Markt von La-Chaux-de-Fonds zugeordnet ([0-10] % bei den 30-Minuten-Radien).
67 Gemäss Angaben von Coop verfügen Aldi und Lidl über 46 Projekte im Espace Mittelland.
Tabelle 25: Region La-Chaux-de-Fonds
Marktanteil
(20 Minuten)
in %
Marktanteil
(30 Minuten)
in %
Marktanteil mit
Einkaufstourismus (Kursiv die
Werte für 30 min.)
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [40–50] [40–50] [40–50] [30–40] 2 -
Denner [0–10] [0–10] [0–10] [0–10] - -
Migros Gruppe [50–60] [50–60] [40–50] [40–50] 2 -
Coop [20–30] [20–30] [20–30] [20–30]
1 (1) -
Carrefour [10–20] [10–20] [10–20] [10–20] 1 -
Coop/Carrefour [40–50] [40–50] [30–40] [30–40]
2 (1) -
Valrhône [0–10] [0–10] [0–10] [0–10] - -
Casino [0–10] [0–10] [0–10] [0–10] - -
Spar - [0–10] [0–10] - -
Aldi/Lidl - - - - [0–2]
Manor [0–10] [0–10] [0–10] [0–10] (1) -
Einkaufstourismus - - [0–10] [10–20] - -
Tabelle 26: HHI Region La-Chaux-de-Fonds
20-Min.-Radius 30-Min.-Radius
HHI vor Zusammenschluss [3’800-3’900] [3’600-3’700]
HHI nach Zusammenschluss [4’400-4’500] [4’200-4’300]
Delta-Wert [600-700] [600-700]
Dietlikon-Hinwil
214. Bei den lokalen Märkten Dietlikon und Hinwil ergeben sich Überlappungen der Einzugsgebiete. Migros und Coop verfügen über ähnliche Marktanteile wie auf nationaler Ebene. Carrefour hat einen Marktanteil von [0– 10] %. Migros verfügt über sechs, Coop über vier Hypermärkte in der Region. Die kumulierten Marktanteile von Migros und Coop nach dem Zusammenschluss betragen [90–100] %. Coop plant die Eröffnung eines
Megastores in Zürich-Hardturm (Neubau), teilte dem Sekretariat jedoch mit, nach dem Zusammenschluss mit Carrefour das Projekt möglicherweise zu redimensionieren.
215. Die Konzentration in der Region Dietlikon-Hinwil ist vor dem Zusammenschluss etwas höher als auf der nationalen Ebene. Durch den Zusammenschluss wird sich die Konzentration stark erhöhen.
Tabelle 27: Region Dietlikon/Hinwil
Marktanteil
(20 Minuten)
in %
Marktanteil
(30 Minuten)
in %
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [30–40] [30–40] 6 [...]
Denner [0–10] [10–20] - -
Globus [0–10] [0–10] 3 -
Migros Gruppe [40–50] [40–50] 6 (3) […]
Coop [30–40] [30–40] 4 (6) 1 (ev. C/B)
Carrefour [0–10] [0–10] 2 -
Coop/Carrefour [40–50] [30–40] 6 (6) 1 (ev. C/B)
Volg [0–10] [0–10] - -
Spar [0–10] [0–10] - -
Aldi [0–10] [0–10] - -
Valrhône [0–10] [0–10] - -
Aldi/Lidl - - - [14–16]
Jelmoli [0–10] [0–10] (1) -
Manor - [0–10] - -
Tabelle 28: HHI Region Dietlikon-Hinwil
20-Min.-Radius 30-Min.-Radius
HHI vor Zusammenschluss [3’700-3’800] [3’700-3’800]
HHI nach Zusammenschluss [4’100-4’200] [4’000-4’100]
Delta-Wert [300-400] [200-300]
Geplante Carrefour-Standorte
216. Gemäss eigenen Angaben wird Coop die zwei geplanten Carrefour Hypermärkte in St. Gallen und Chur als Coop-Megastores führen. Die Eröffnungen sind im Jahr 2008 und 2010 geplant. Damit wird Coop in diesen
Regionen über dieselbe Anzahl an Hypermärkten verfügen wie Migros. Nachfolgende Tabellen geben die geschätzten Marktanteile auf den lokalen Märkten St. Gallen und Chur wieder.68 Die Umsätze von Carrefour basieren auf Prognosen von Carrefour, welche im Business Plan der beiden Projekte enthalten sind.
Tabelle 29: Region St. Gallen
Geschätzter
Marktanteil in %
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [40–50] 2 -
Denner [0–10] - -
Migros Gruppe [40–50] 2 -
Coop [30–40] 1 (2) -
Carrefour [0–10] - 1 (2008)
Coop/Carrefour [30–40] 1 (2) 1 (2008)
Spar [0–10] - -
Aldi [0–10] - -
Volg [0–10] - -
Valrhône [0–10] - -
Aldi/Lidl - - [6–8]
Manor [0–10] (1) -
68 Die Marktanteile wurden mittels nationaler Durchschnittsumsätze geschätzt. Die Umsätze von Carrefour wurden zum regionalen Marktvolumen hinzuaddiert. Die Marktradien betragen ungefähr 30 Minuten.
217. Auf dem lokalen Markt St. Gallen zeigt sich ein sehr ähnliches Muster wie auf nationaler Ebene. Der geschätzte Marktanteil von Carrefour beträgt rund [0– 10] %. Spar und Aldi verfügen über eine relativ starke Position in dieser Region. Die Wettbewerber neben Migros/Denner und Coop/Carrefour vereinen einen
Marktanteil von [10–20] % auf sich. Der HHI beträgt nach der Fusion ungefähr [3'600-3’700] und die Veränderung der Konzentration (HHI-Delta) beläuft sich auf rund [200-300]. Berücksichtigt man zusätzlich den Einkaufstourismus, verringert sich die Konzentration leicht.
Tabelle 30: Region Chur
Geschätzter
Marktanteil in %
Anzahl grossflächiger Verkaufsstellen
Projekte grossflächiger Verkaufsstellen
Migros [20–30] 1 -
Denner [0–10] - -
Globus [0–10] 1 -
Migros Gruppe [30–40] 2 -
Coop [30–40] (1) -
Carrefour [10–20] - 1 (2010)
Coop/Carrefour [40–50] (1) 1 (2010)
Volg [0–10] - -
Spar [0–10] - -
Aldi [0–10] - -
Valrhône [0–10] - -
Aldi/Lidl - - [2–4]
Manor [0–10] 3 -
218. In der Region Chur verfügen Migros und Coop über tiefere Marktanteile als auf nationaler Ebene. Der geschätzte Marktanteil von Carrefour beträgt rund [10– 20] %. Die Wettbewerber neben Migros/Denner und Coop/Carrefour vereinen einen Marktanteil von [20– 30] % auf sich. Der HHI beträgt nach der Fusion ungefähr [3'200-3’300] und die Veränderung der Konzentration (HHI-Delta) beläuft sich auf rund [400-500].
Fazit
219. Die nachfolgenden beiden Tabellen fassen die Situation auf den lokalen Märkten, verglichen mit derjenigen auf der nationalen Ebene, zusammen:
Tabelle 31: Übersicht lokale Märkte
Veränderung Konzentration HHI Delta (CH: 229)
Konzentration HHI nach dem Zusammenschluss (CH: 3'934)
Übrige Wettbewerber (CH: 12 %) Fazit
Vernier (Genf) [400-500] [4’100-4’200] [0–10] %
Konzentriertere Struktur als national. Delta hoch. K2 sehr hoch. Möglicherweise disziplinierender Effekt durch Einkaufstourismus.
Conthey (Sion) [200-300] [2’700-2’800] [20–30] %
Deutlich weniger konzentrierte Struktur als national. Delta hoch. K2 relativ hoch. Coop plant Megastore.
Visp [1’200-1’300] [3’600-3’700] [10–20] %
Weniger konzentrierte Struktur als national. Delta ausserordentlich hoch. K2 hoch. Coop plant Megastore.
Losone [1’000-1’100] [4’400-4’500] [0–10] %
Deutlich konzentriertere Struktur als national. Delta ausserordentlich hoch. K2 sehr hoch. Coop plant Megastore und Supermarkt C.
Canobbio [400-500] [3’800-3’900] [10–20] %
Etwas weniger konzentrierte Struktur als national. Delta hoch. K2 hoch. Coop plant Megastore.
Espace Mittelland [700-800] [4’300-4’400] [0–10] %
Deutlich konzentriertere Struktur als national. Delta sehr hoch. K2 sehr hoch.
La Chaux-de-Fonds [600-700] [4’400-4’500] [0–10] %
Deutlich konzentriertere Struktur als national. Delta sehr hoch. K2 sehr hoch. Kaum disziplinierender Effekt durch Einkaufstourismus.
Dietlikon-Hinwil [300-400] [4’100-4’200] [0–10] %
Konzentriertere Struktur als national. Delta hoch. K2 sehr hoch. Coop plant Megastore oder Supermarkt C.
Je dunkler die Schattierung, desto mehr wettbewerbliche Probleme zeigen sich.
Tabelle 32: Übersicht lokale Märkte – geplanten Standorte (Schätzungen)
Veränderung Konzentration HHI Delta (CH: 229)
Konzentration nach dem Zusammenschluss HHI (CH: 3'934)
Übrige Wettbewerber (CH: 12%) Fazit
St. Gallen [200-300] [3’600-3’700] [10–20] % Weniger konzentrierte Struktur als national. Delta hoch. K2 hoch.
Chur [400-500] [3’200-3’300] [20–30] %
Deutlich weniger konzentrierte Struktur als national. Delta hoch. K2 relativ hoch.
220. Aus Tabelle 31 ist ersichtlich, dass auf dem lokalen Markt Conthey (Sion) und allenfalls Canobbio (Lugano) am wenigsten wettbewerbliche Probleme durch den Zusammenschluss zu erwarten sind, da die Konzentration nach dem Zusammenschluss tiefer ist als auf nationaler Ebene. In Visp ist die Konzentration ebenfalls tiefer als auf nationaler Ebene, die Veränderung der Konzentration durch den Zusammenschluss jedoch ausserordentlich hoch. Die Märkte Vernier (Genf) und Dietlikon-Hinwil weisen eine höhere Konzentration auf als auf nationaler Ebene. In der Grenzregion Vernier ist jedoch eine disziplinierende Wirkung des Einkaufstourismus nicht auszuschliessen. In den Regionen Espace Mittelland, La-Chaux-de-Fonds und Losone (Locarno) ist die Marktkonzentration nach dem Zusammenschluss deutlich höher als gesamtschweizerisch und auch die Veränderung der Konzentration ist sehr hoch.
221. Hinsichtlich der geplanten Carrefour-Standorte in Chur und St. Gallen ändert sich die Wettbewerbssituation durch den Zusammenschluss nicht grundlegend.
222. Es ist zu berücksichtigen, dass vor dem Hintergrund der von den Parteien vorgebrachten Abwanderungseffekte (siehe Rz. 176) die Marktanteile von Coop/Carrefour auf den lokalen Märkten möglicherweise etwas geringer ausfallen als in obenstehender Analyse dargestellt.
223. Daneben wird die Eröffnung der geplanten Filialen von Aldi und Lidl die Marktanteile der etablierten Anbieter und damit einhergehend die Konzentration auf den lokalen Märkten leicht senken.
224. Berücksichtigt man Marktradien von 30 Autofahrminuten, ergeben sich zwischen den beiden Märkten im Tessin Überlappungen. Die Wettbewerbssituation des gemeinsamen Marktes ist dann vergleichbar mit jener des Marktes Vernier (inkl. Einkaufstourismus).
225. Bei Marktradien von 30 Minuten ergibt sich auf sämtlichen lokalen Märkten – mit Ausnahme des Tessins (siehe oben) – ein sehr ähnliches Bild wie bei Radien von 20 Minuten.
B.4.2.1.2.3 Rolle der Marktteilnehmer
226. Migros und Coop sind über sämtliche untersuchten Wettbewerbsfaktoren (Preis, Sortiment, Standort, Qualität, Markenstärke und Kundenprofil) gesehen die wichtigsten Wettbewerber für alle anderen Teilnehmer im Markt. Dies unterstreicht die zentrale Rolle der beiden Grossverteiler in der Schweiz.
227. Carrefour ist nach der Übernahme von Denner durch die Migros nach Marktanteilen der grösste landesweit operierende Konkurrent neben Migros und Coop. Carrefour betreibt Hypermärkte an gut erschlossenen Standorten und bietet, wie Migros und Coop, ein umfassendes Sortiment für den täglichen Gebrauch. Die Hypermärkte von Carrefour zeichnen sich durch ein breites und tiefes Sortiment aus. Dies wird auch von den Konkurrenten Carrefours anerkannt. Bei der Beurteilung der Angebotsvielfalt fällt ins Gewicht, dass Carrefour zum Teil Artikel anbietet (beispielsweise Markenartikel und Frischprodukte), welche in den Hypermärkten von Coop und Migros nicht angeboten werden. Der Wegfall von Carrefour wird aus diesem Grund von Konsumenten auch bedauert. Trotz eines nationalen Marktanteils von unter 5 % kann deshalb davon ausgegangen werden, dass Carrefour im Schweizer Detailhandelsmarkt im Hinblick auf die Angebotsvielfalt eine wichtige Rolle spielt. Dieser Umstand verstärkt sich vor dem Hintergrund, dass Carrefour in fast allen grossen Ballungszentren der Schweiz Hypermärkte betreibt. Aufgrund des
weiter unten beschriebenen Trends hin zu grösseren Verkaufsflächen und der schwierigen Erschliessung neuer, grosser Verkaufsstellen fällt diesem Umstand eine grosse Bedeutung zu. Für die Markenartikelhersteller ist Carrefour zudem ein sehr wichtiger Abnehmer, da er laut einigen Lieferanten einen alternativen Vertriebskanal zu Coop bei der Einführung neuer Produkte darstellt.
228. Coop bestreitet aufgrund geringer Marktanteile und eines wenig erfolgreichen Marktauftritts eine wichtige Rolle von Carrefour hinsichtlich der Einführung neuer Produkte.
229. Die Rolle der Discounter (v.a. Aldi) ist ambivalent. Hinsichtlich des Wettbewerbsparameters Preis wird Aldi eine wichtige Rolle zugewiesen. Coop, Migros und Denner richten ihre Preise auch am Mitbewerber Aldi aus. Weiter beschreiben die Discounter Coop und Migros als ihre nächsten Konkurrenten. Dennoch ist das Verhältnis zwischen Discountern und klassischen Detailhändlern zweideutig: Discounter sehen sich primär als Ergänzung zu den klassischen Detailhändlern (vgl. Rz. 353 ff.). Diese Ansicht wiederum teilen die klassischen Detailhändler.
230. Die Parteien bringen zu diesem Punkt vor, die Weko gewichte Aldi (und Lidl) in ihrer Analyse zu wenig. Aldi habe bereits heute einen grossen Einfluss auf die Umsätze von Coop.
231. Zu den Vorbringen kann auf die Ausführungen in Abschnitt B.4.2.1.4.4 zur potentiellen Konkurrenz verwiesen werden.
B.4.2.1.2.4 Entwicklung der Verkaufstellenformate in der Schweiz
232. Entsprechend den Entwicklungen im Ausland ist in der Schweiz ein Trend hin zu grösseren Verkaufsstellen festzustellen.
233. Sowohl bei Migros als auch bei Coop erfolgte während der letzten drei Jahre eine starke Flächenexpansion vor allem bei grossflächigen Verkaufsstellen, sei es durch die Eröffnung neuer Standorte oder durch die Erweiterung von bestehenden Filialen. Bei Migros betrug die Expansion der Verkaufsfläche zwischen 2000 und 2006 für M-Filialen [10-15] %, für MM-Filialen [15-20] % und für MMM-Filialen [20-25] %. Dasselbe Bild präsentiert sich bei Coop. In den letzten drei Jahren vergrösserte sich die Verkaufsfläche der Supermärkte B um [0-5] %, jene der Supermärkte C um [5-10] %, die Fläche der Megastores wuchs um [10-15] %. Die Verkaufsfläche der Supermärkte A schrumpfte hingegen um [0-5] %.69 Dies verdeutlicht, dass das Wachstum insbesondere bei den grossen Verkaufsflächen stattfand.
234. Für die nächsten Jahre scheint sich dieser Trend fortzusetzen. So liegt die Priorität der Migros, welche bereits über 38 MMM-Verkaufsstellen verfügt, bei der zukünftigen Expansion weiter auf Hypermärkten. Auch Coop hat sechs Grossprojekte, wovon fünf nach einer allfälligen Übernahme von Carrefour nicht weiter verfolgt würden.
69 Berechnungen basieren auf IHA-GfK, Detailhandel Schweiz 2007, S. 109 /122.
235. In der Schweiz befinden sich überdies zahlreiche Einkaufszentren im Bau oder in Planung. Gemäss IHA-GfK sollen in den nächsten Jahren 19 neue Einkaufszentren (Fläche ab 7'000 m2) entstehen. Daneben sollen 18 bestehende Zentren ausgebaut werden.70 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass neue Einkaufszentren fast immer mit Migros oder Coop als Hauptmieter gebaut werden; „Wo auch immer ein neues Shoppingcenter entsteht – es geht fast nie ohne Migros oder Coop. Insofern kommt die ganze Expansion im Shoppingzenter-Bereich einem Wettrüsten zwischen den beiden Grossverteilern gleich“.71
236. Das Segment der grossen Verkaufsflächen (Hypermärkte, Einkaufszentren) ist einerseits gekennzeichnet durch eine Knappheit an verfügbaren Standorten, andererseits durch aufwändige und langwierige Verfahren zur Erlangung von Baubewilligungen. Die Gründe hierfür sind unter anderem die Topographie und die dichte Besiedlung der Schweiz, die je nach Kanton unterschiedlichen Baubestimmungen, strenge Umweltschutznormen und eine restriktive Handhabung dieser Vorschriften. Überdies verzögern häufig Einsprachen von Anwohnern und Verbänden solche Bauprojekte. Dieses Umfeld führt dazu, dass die Errichtung grossflächiger Verkaufsstellen wie Hypermärkte und Einkaufszentren in der Schweiz sehr viel Zeit in Anspruch nimmt (siehe Rz. 333 ff.).
237. Coop bringt vor, dass angesichts der in Rz. 235 beschriebenen Zunahme von Einkaufszentern in der Schweiz, von einer Knappheit an Standorten keine Rede sein könne.
238. Diesbezüglich ist anzumerken, dass vom Wachstum im Bereich der Einkaufszentren in erster Linie Migros und Coop profitieren, ihre Konkurrenten hingegen selten. Für die Konkurrenten von Migros und Coop kann deshalb durchaus von einer Knappheit grossflächiger Standorte die Rede sein.
239. Neben den grossflächigen Verkaufsstellen zeichnete sich der Bereich der Discounter durch ein starkes Wachstum aus. Aldi trat im Oktober 2005 in den Schweizer Markt ein und verfügt gut zwei Jahre später über rund 60 Verkaufsstellen. Mit dem geplanten Markteintritt von Lidl im Jahr 2009 wird sich das Wachstum im Bereich Discounter voraussichtlich weiter fortsetzen (vgl. Rz. 348 ff.).
B.4.2.1.2.5 Alternative Kaufinteressenten
240. Die Attraktivität der Carrefour-Standorte wurde von mehreren Detailhändlern bestätigt. Während des Verfahrens bekundete Casino Interesse an einzelnen Carrefour-Standorten in der Westschweiz. Sogar Aldi, welcher ein ganz anderes Verkaufsstellen-Konzept als Carrefour kennt, könnte sich im Rahmen einer Shoppingcenter-Lösung vorstellen, in ehemaligen Carrefour-Standorten Filialen zu eröffnen. Gemäss Ermittlungen des Sekretariats bei grossen europäischen Handelsketten ist in den nächsten Jahren kein ausländischer Anbieter an einem Markteintritt in die Schweiz im Lebensmittel-Detailhandel interessiert (vgl. Rz. 363 ff.).
B.4.2.1.3 Einzelmarktbeherrschung
241. Sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene verfügt Migros über ähnliche bzw. höhere Marktanteile als Coop und Carrefour zusammen. Zudem verfügt Migros über ähnliche finanzielle Ressourcen und Wettbewerbsvorteile wie Coop und Carrefour. Aus diesen Gründen liegen keine Anhaltspunkte vor, wonach sich Coop nach dem Zusammenschluss auf den Absatzmärkten in wesentlichem Umfang unabhängig (insbesondere von Migros) verhalten könnte. Somit ist es unwahrscheinlich, dass Coop durch den Zusammenschluss einzelmarktbeherrschend wird. Anschliessend wird analysiert, ob und allenfalls inwiefern das Zusammenschlussvorhaben den Preiswettbewerb dämpfen kann (unilaterale Effekte).
242. In der einschlägigen ökonomischen Literatur geht man davon aus, dass eine Fusion in einer oligopolistischen Industrie mit differenzierten72 Produkten zu höheren Preisen führt, da der Zusammenschluss den direkten Wettbewerb zwischen den beiden Zusammenschlussparteien eliminiert. Dieser Effekt kann – in unterschiedlichem Ausmass – bei jedem Zusammenschluss beobachtet werden.
243. Intuitiv lässt sich der Effekt wie folgt veranschaulichen: Angenommen die Sortimente zweier Detailhändler seien in hohem Masse substituierbar. Vor dem Zusammenschluss sind die Anbieter in der Lage durch aggressives Preissetzungsverhalten Nachfrage an sich zu ziehen. Als Folge dieses Verhaltens setzen beide Firmen auf ihren Teilsortimenten Preise, die tiefer sind als diejenigen Preise, welche den gemeinsamen Gewinn maximieren. Schliessen sich nun die beiden Firmen zusammen, so werden sie den gemeinsamen Gewinn maximieren und deshalb die Preise anheben („interner Koordinationseffekt bei der Preissetzung“).73
244. Die anderen sich im gleichen Markt befindenden Unternehmen werden die Preise – auch bei Vorliegen von intensivem Preiswettbewerb – als Folge davon ebenfalls erhöhen („Gleichgewichtseffekt“).74 Durch einen Zusammenschluss steigen demnach die Preise sämtlicher Marktteilnehmer an. Der vorgängig beschriebene unilaterale Effekt ist sowohl in der theoretischen Literatur als auch in der wettbewerbspolitischen Praxis unumstritten.75
70 IHA-GfK, Detailhandel Schweiz 2007, S. 217 ff. 71 IHA-GfK, Detailhandel Schweiz 2007, S. 221.
72 Der Grad der horizontalen Produktdifferenzierung ist kontinuierlich, d.h. von minimaler Substituierbarkeit bis zu annähernd perfekter Substituierbarkeit.
73 Vgl. DENECKERE, R. J. und C. DAVIDSON (1985): „Incentives to Form Coalitions with Bertrand Competition”, Rand Journal of Economics 16, S. 473–486.
74 Dies aus dem Grund, weil Preise strategische Komplemente sind. Vgl. dazu Bulow, J., J. Geanakoplos und P. Klemperer (1985): „Multimarket Oligopoly: Strategic Substitutes and Complements”, Journal of Political Economy 93(3), S. 488–511.
75 Das ist der Grund, weshalb die 1992 DOJ und FTC Merger Guidelines ein grosses Gewicht auf die Untersuchung unilateraler Effekte legen. Eine Illustration der Praxis findet sich in Werden G. J. (1996): „A Robust Test for Consumer Welfare Enhancing Mergers Among Sellers of Differentiated Products”, Journal of Industrial Economics 44, S. 409– 413.
245. Dieser statischen Betrachtungsweise sind mögliche Reaktionen der Angebotsseite wie Effizienzgewinne, Produkt-Repositionierungen von Konkurrenten und allfällige Markteintritte entgegenzustellen. Auf eine detaillierte Analyse dieser Faktoren kann jedoch verzichtet werden, da – wie nachfolgend dargestellt wird– unilaterale Effekte im vorliegenden Fall aller Aussicht nach von geringer Bedeutung sind.
246. Da Carrefour einen Marktanteil von [0–10] % hat, ist der Unterschied des gewinnmaximierenden Preisniveaus für Coop vor und nach der Fusion gering. Der „interne Koordinationseffekt bei der Preissetzung“ ist also schwach ausgeprägt. Daneben muss berücksichtigt werden, dass Coop und Carrefour nicht die nächsten Wettbewerber sind. Vermutlich stellen für die Kunden Einkäufe bei Coop und Migros und nicht jene bei Coop und Carrefour die besten Substitute dar. Dies wird durch die Befragung der Detailhändler bestätigt. Coop sieht Migros als ihren nächsten Konkurrenten, bei Migros ist es Coop. Gemäss Carrefour ist Migros der nächste und Coop der zweitnächste Konkurrent. Das heisst, dass der Umsatzrückgang, den Coop durch eine mögliche Preiserhöhung nach dem Zusammenschluss erleiden würde, zu einem grossen Teil Migros zufallen würde. Dementsprechend klein sind die Anreize für Preiserhöhungen seitens Coop.
B.4.2.1.4 Kollektive Marktbeherrschung
247. Ein Zusammenschluss kann eine marktbeherrschende Stellung durch mehrere Unternehmen – als kollektive Marktbeherrschung – begründen oder verstärken (im Sinne von Art. 10 Abs. 2 KG). Zu prüfen ist, ob erstens Anreize zu kollusivem Verhalten gegeben sind, und zweitens ein solches Verhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit stabil bzw. dauerhaft sein wird.76
248. Es bleibt vorliegend zu prüfen, ob durch den Zusammenschluss von Coop und Carrefour eine kollektiv marktbeherrschende Stellung von Coop und Migros/Denner begründet oder allenfalls verstärkt werden kann.
B.4.2.1.4.1 Begriff
249. Vor der Untersuchung einer allfälligen kollektiven Marktbeherrschung von Coop/Carrefour und Migros/Denner werden zunächst einige in der ökonomischen Literatur etablierte Erkenntnisse zu stillschweigender Kollusion und kollektiver Marktbeherrschung erläutert.
250. Als stillschweigend kollusives Verhalten von Unternehmen werden rechtlich formlose Aktivitäten der Koordinierung und Kooperation bezeichnet, die zum Ziel haben, den Wettbewerb in irgendeiner Form zu beschränken.77 In der ökonomischen Literatur78 und der wettbewerbsrechtlichen Praxis79 ist das Konzept des stillschweigend kollusiven Verhaltens („Tacit Collusion“) akzeptiert und breit abgestützt.
251. Diese Verhaltensweise lässt sich in einem Duopol bei Preiswettbewerb wie folgt veranschaulichen: Nimmt man an, dass beide Unternehmen ein substitutierbares Produkt zu den gleichen Kosten beschaffen und vertreiben, so ist der resultierende Marktpreis bei vollständiger
Konkurrenz gleich den Grenzkosten. Weil die Marge in diesem Fall gleich Null ist, erzielen die beiden Unternehmen einen ökonomischen Gewinn von Null. Wenn sich nun die Unternehmen mittels stillschweigend abgestimmtem Preissetzungs-/Wettbewerbsverhalten auf ein kollusives Preisniveau über den Grenzkosten koordinieren, so können sie positive Gewinne erzielen. Der kurzfristige Anreiz für eine Unternehmen, von diesem kollusiven Preisniveau abzuweichen, besteht darin, in einer Periode den Konkurrenten zu unterbieten, um damit die Nachfrage an sich zu ziehen und den Gewinn zu erhöhen. Falls ein Sanktionsmechanismus bzw. Abschreckungsmechanismus80 existiert, führt das zukünftig jedoch zu Konkurrenzverhalten zwischen den beiden Unternehmen und damit zu Nullgewinnen. Dem kurzfristigen Abweichungsgewinn sind demnach die langfristig entgangenen Gewinne aus dem Zusammenbruch der stillschweigenden Kollusion entgegenzuhalten. Beim Vorliegen gewisser Kollusion begünstigender Faktoren81 übersteigen letztere typischerweise den kurzfristigen Abweichungsgewinn, so dass eine stillschweigende Kollusion stabil ist. Fehlende Anreize, von einem kollusiven Verhalten abzuweichen, können also genügen, um die Stabilität einer Kollusion zu gewährleisten.
252. Ein eigentliches Absprechen im Sinne einer exakten „Preisregel“ ist dabei nicht nötig. Eine Regel von der Art „wir senken die Preise nicht“ könnte ausreichend sein, ein stillschweigend kollusives Verhalten zu stützen.
76 Die Wettbewerbsbehörde habe im Sinne einer dynamischen Betrachtungsweise auch die voraussehbare Marktentwicklung in den auf die Entscheidung folgenden Jahre mit zu berücksichtigen (vgl. Botschaft zum KG vom 23. November 1994, S. 117).
77 Stillschweigend kollusive Marktergebnisse sind typischerweise charakterisiert durch überhöhte Preise und exzessive Unternehmensgewinne.
78 Klassische Referenzen sind SHAPIRO, CARL (1989): „Theories of Oligopoly Behavior“, in: Schmalensee, R. und R. Willig (Hrsg.): Handbook of Industrial Organization, Vol. I, S. 329–414 (Amsterdam: Elsevier) und JACQUEMIN, ALEXIS und MARGARET E. SLADE (1989): „Cartels, Collusion, and Horizontal Merger“, in: Schmalensee, R. und R. Willig (Hrsg.): Handbook of Industrial Organization, Vol. I, S. 415–473 (Amsterdam: Elsevier). Eine aktuelle Darstellung der ökonomischen Literatur findet sich in MOTTA, MASSIMO (2004): Competition Policy (Cambridge UK: Cambridge University Press). Für die wettbewerbspolitische Praxis sei verwiesen auf IVALDI M., B. JULLIEN, P. REY, P. SEABRIGHT und J. TIROLE (2003): „The Economics of Tacit Collusion“, Final Report for DG Competition, European Commission, IDEI, Toulouse.
79 Die wettbewerbsrechtliche Praxis der Schweiz ist ausführlich diskutiert in GANZ, ELIANE, E. (2004): Die Beurteilung von Fusionen kollektiv marktbeherrschender Unternehmen im schweizerischen und europäischen Wettbewerbsrecht, S. 61–165 (Zürich: Schulthess). Eine aktuelle und umfassende Darstellung der wettbewerbspolitischen Praxis in der EU findet sich in MOSSO, CARLES E., STEPHEN A. RYAN, SVEND ALBAEK und MARIA L.T. CENTELLA (2007): „Article 82“ in: Faull J. und A. Nikpay (Hrsg.) The EC Law of Competition (2. Aufl.), S. 338–344 (New York: Oxford University Press).
80 Ein relativ einfacher Sanktionsmechanismus besteht darin, sich kollusiv zu verhalten, solange die andere Firma in der Vergangenheit nicht vom stillschweigend kollusiven Verhalten abgewichen ist. Sobald aber eine der Firmen in einer bestimmten Periode vom kollusiven Verhalten abweicht, verhalten sich die beiden Duopolisten der Zukunft als Konkurrenten.
81 Rz. 258 listet die Faktoren auf, welche praxisgemäss zur Beurteilung der Wettbewerbsbedingungen und des Wettbewerbsgeschehens auf dem relevanten Markt herangezogen werden, um die Möglichkeit, Wahrscheinlichkeit und Nachhaltigkeit eines stillschweigend kollusiven Verhaltens zu prüfen.
253. In einer oligopolistischen Industrie mit zwei bis drei grossen Anbietern und einer Gruppe kleinerer Anbieter (Randwettbewerber) kann stillschweigend kollusives Verhalten der grossen Anbieter zu einer kollektiven Marktbeherrschung führen. Koordinieren sich die grossen Anbieter stillschweigend auf ein Verhalten, das den Wettbewerb in irgendeiner Form beschränkt, hängt es für die Frage, ob dieses Verhalten zu einer kollektiven Marktbeherrschung führt, davon ab, ob die Randwettbewerber willens und in der Lage sind, das kollusive Verhalten der grossen Firmen zu destabilisieren. Ist dies nicht der Fall, so resultiert das stillschweigend kollusive Verhalten der grossen Anbieter in einer kollektiven Marktbeherrschung.
254. Diese Erkenntnisse der einschlägigen ökonomischen Literatur haben auch Eingang in die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts (BG) i.S. Swissgrid82 und BZ/20 Minuten gefunden.83 Gemäss diesen Entscheiden kann wirksamer Wettbewerb auf dem fraglichen Markt beseitigt werden, wenn sich die restlichen Marktteilnehmer (Randwettbewerber) nach dem Zusammenschluss nicht mehr als Konkurrenten verhalten können.84
B.4.2.1.4.2 Eingriffskriterien und Rechtssprechung
255. Das Kartellgesetz anerkennt in Art. 4 Abs. 2 explizit, dass eine marktbeherrschende Stellung durch mehrere Unternehmen – als kollektive Marktbeherrschung – begründet oder verstärkt werden kann (im Sinne von Art. 10 Abs. 2 KG). Der Wortlaut des Kartellgesetzes und die Weko folgen in dieser Frage im Wesentlichen der Praxis der ausländischen Wettbewerbsbehörden. Bereits 1998 hat die Weko i.S. Revisuisse Price Waterhouse/STG Cooper & Lybrand festgestellt, dass eine genügende gesetzliche Grundlage für die Anwendung des Konzepts der kollektiven Marktbeherrschung vorhanden ist.85 Das Bestehen einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung wurde seither in einigen Verfahren untersucht und in den Fällen Bell AG/SEG Poulets AG, Emmi AG/Aargauer Zentralmolkerei AG AZM sowie Migros/Denner bejaht.86 Dies bedeutet, dass die in Art. 10 KG vorausgesetzte marktbeherrschende Stellung auch eine kollektive sein kann.
256. Steht fest, dass zwei Unternehmen kollektiv marktbeherrschend werden bzw. sind, liegt die Gefahr – wie im vorliegenden Fall – auf der Hand, dass diese den wirksamen Wettbewerb beseitigen können.
257. Im Rahmen der Prüfung des Zusammenschlussvorhabens Coop/Waro hat die Weko das Vorliegen einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung von Coop und Migros geprüft und insbesondere aufgrund der Existenz von Denner und Carrefour verneint.87 Die Weko hat aber an gleicher Stelle festgehalten, dass sich als Folge des Zusammenschlusses die Tendenz zum Vorliegen einer kollektiven Marktmacht auf dem schweizerischen Detailhandelsmarkt verstärkt.88 Im Entscheid Migros/Denner hat die Weko festgehalten, dass dieser Zusammenschluss eine kollektiv marktbeherrschende Stellung Migros/Denner und Coop auf dem Absatzmarkt begründet. Aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Bundesverfassung wurde der Zusammenschluss Migros/Denner nicht untersagt, sondern mit Auflagen zugelassen. Die Weko ging davon aus, dass Aldi und Lidl nach einem erfolgreichen Markteintritt die heutige Rolle von Denner als bedeutendster Randwettbewerber übernehmen könnten und somit mittelfristig ein kollektives Verhalten von Migros/Denner und Coop destabilisieren könnten.89 Es bleibt vorliegend zu prüfen, ob durch den Zusammenschluss von Coop und Carrefour eine kollektiv marktbeherrschende Stellung von Coop und Migros begründet oder allenfalls verstärkt wird.
B.4.2.1.4.3 Prüfkriterien
258. Um die Möglichkeit, Wahrscheinlichkeit und Nachhaltigkeit einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung von Migros/Denner und Coop klären zu können, bedarf es einer Gesamtbetrachtung der Wettbewerbsbedingungen und des Wettbewerbsgeschehens auf dem relevanten Absatzmarkt. Folgende Kriterien sind für die Beurteilung herangezogen worden:90 Die Anzahl der beteiligten Unternehmen, deren Marktanteile, die Marktkonzentration, die Symmetrien, die Homogenität des Produktes, das Marktwachstum, die Markttransparenz, die Multimarktbeziehungen, die Stellung der Marktgegenseite und die potenzielle Konkurrenz.
Anzahl beteiligter Unternehmen, Marktanteile und Marktkonzentration
259. Im relevanten Markt gibt es zwei grosse Anbieter und wenige kleine Wettbewerber (vgl. 170 ff.). Die Marktanteile von Migros/Denner und Coop im Jahr 2006 betrugen rund [40–50] % bzw. [30–40] %. Mit dem Zusammenschluss wird der bedeutendste Randwettbewerber mit einem Marktanteil von [0–10] % übernommen. Nach dem Zusammenschluss verfügen die beiden grossen Anbieter über einen gemeinsamen Marktanteil („K2“) von [80–90] %. Im Bereich der Hypermärkte betragen die Anteile vor dem Zusammenschluss für Migros [50– 60] % und für Coop [10–20] % (kumuliert [70–80] %). Die Marktanteile auf den lokalen Märkten sind zum Teil deutlich höher als auf der nationalen Ebene, dasselbe gilt für den HHI (vgl. Rz. 219). Die Marktanteile auf der lokalen Ebene von Migros/Denner und Coop/Carrefour betragen zwischen [70–80] % und [90–100] %.
82 BGE 2A.325/2006. 83 BGE 2A.327/2006. 84 BGE 2A.327/2006, Erwägung 6.4.
85 Revisuisse Price Waterhouse/STG-Cooper & Lybrand, RPW 1998/2, S. 242 Rz. 130 f.
86 Vgl. Bell AG/SEG Poulets AG, RPW 1998/3, S. 392 ff.; Emmi AG/Aargauer Zentralmolkerei AG AZM, RPW 2006/2, S. 261 ff.; Migros/Denner RPW 2008/1, S. 206.
87 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 587, Rz. 117f. 88 Coop/Waro, RPW 2003/3, Rz. 114.
89 Migros/Denner RPW 2008/1, S. 191, Rz. 524.
90 Revisuisse Price Waterhouse/STG-Coopers & Lybrand, RPW 1998/2, S. 242 ff.; UBS/SBV, RPW 1998/2, S. 309 ff.; Bell/SEG, RPW 1998/3, S. 400 ff., Rz. 39; Kreditkarten-Akzeptanzgeschäft, RPW 2003/1, S. 134 ff., Rz. 162 ff; EU-Kommission i.S. Nestlé/Perrier vom 22. Juli 1992, Fall Nr. IV/M.190; sowie die Auslegungsgrundsätze des Bundeskartellamtes, Oktober 2000, S. 41 ff.
Tabelle 33: Marktanteile Zusammenfassung
Marktanteil national
in %
Anteile Hypermärkte
in %
Migros Gruppe [40–50] [50–60]
Coop [30–40] [10–20]
Carrefour [0–10] [20–30]
Coop & Carrefour [30–40] [30–40]
K2 nach Zusammenschluss [80–90] [90–100]
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
260. In diesem konzentrierten Markt sind neben Migros, Coop und Carrefour zurzeit lediglich Randwettbewerber (fringe competitors) mit individuellen Marktanteilen zwischen [0–10] % und [0–10] % tätig. Diese sind entweder nur regionale Anbieter und/oder ausschliesslich im Segment der kleinen Supermärkte tätig (Volg, Spar, Valrhône, Casino). Obwohl Migros 70 % an Denner hält, muss Denner aufgrund der im Verfahren Migros/Denner auferlegten Auflagen bis 2014 operativ unabhängig operieren.91 Aufgrund der Eigentumsverhältnisse von Denner ist trotzdem nicht davon auszugehen, dass dieser eine allfällige kollektive Marktbeherrschung durch Migros und Coop destabilisiert. Aus diesem Grund ist Denner, der einen Marktanteil von [0–10] % hält, grundsätzlich nicht als Randwettbewerber einzustufen.
261. Eine solche oligopolistische Industriestruktur wird in der ökonomischen Literatur mit dem Begriff „Oligopoly of Small and Large Firms“ präzisiert.92 Ein zentraler Aspekt einer solchen Industriestruktur ist, dass ein einzelner der kleinen Anbieter keinen disziplinierenden Effekt auf die „Large Firms“, und demnach auch nicht auf eine allfällige kollektive Marktbeherrschung dieser „Large Firms“ ausüben kann. In der Praxis zeigt sich, dass selbst der als äusserst preisaggressiv geltende Discounter Aldi sich in der Schweiz hauptsächlich an den Preisen von Migros und Coop ausrichtet. Während die Preisunterschiede zwischen deutschen Discountern und Aldi Suisse im Durchschnitt 36 % betragen,93 ist die Preisdifferenz zwischen Aldi Suisse und Migros resp. Coop in der Schweiz relativ gering: In einem Vergleich des Magazins „Bon à Savoir“ vom November 2007 beträgt die Preisdifferenz für einen typischen Warenkorb zwischen Aldi Suisse und Migros 2.5 % (Coop 4.5 %).94
262. Der Verhaltensspielraum marktmächtiger Unternehmen kann überdies in beschränktem Umfang von Unternehmen diszipliniert werden, welche Waren oder Dienstleistungen anbieten, die mit denen des betroffenen Markts zwar nicht marktgleichwertig sind, sie jedoch in eingeschränktem Umfang oder unter bestimmten Bedingungen ersetzen können (Randsubstitution). Vorliegend stellt sich die Frage, ob vom Einkaufstourismus, dem Internethandel, dem Spezial-/Fachhandel, den Convenience-Shops, den Near-Food- und Non-Food-Abteilungen der Warenhäuser sowie der nicht berücksichtigten unabhängigen Lebensmitteldetaillisten allenfalls eine disziplinierende Wirkung infolge von Randsubstitution ausgeht.
263. Die Rolle dieser Randsubstitution wurde vorgängig in der Marktabgrenzung beschrieben (vgl. Rz. 57ff.). Es ist anzumerken, dass innerhalb der beschriebenen Randsubstitution Migros und Coop wiederum eine wichtige Rolle spielen (Onlinehandel, Convenience-Shops und unabhängige Detaillisten, welche sich im Grosshandel eindecken). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass von der Randsubstitution ein gewisser Wettbewerbsdruck auf die Lebensmittel-Detailhändler ausgeübt wird. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass dieser Wettbewerbsdruck eine allfällige kollektive Marktbeherrschung zu disziplinieren vermag.
264. Daraus lässt sich schliessen, dass die Wahrscheinlichkeit stillschweigender Kollusion sowohl auf der nationalen als auch auf der lokalen Ebene zunimmt.
Veränderung durch den Zusammenschluss
265. Durch den Aufkauf von Carrefour wird ein Randwettbewerber vom Markt verschwinden. Der übrige Wettbewerb wird weiter geschwächt und die Marktanteile der beiden Grossverteiler im Schweizer Detailhandel steigen weiter an. Der HHI auf der nationalen Ebene erhöht sich durch den Zusammenschluss um [200-300] (siehe Tabelle 10).
266. Die Wettbewerbssituation auf der lokalen Ebene zeigt zum Teil ein noch konzentrierteres Bild: Die restlichen Anbieter neben Migros/Denner und Coop/Carrefour verfügen in vier lokalen Märkten nur noch über einen Marktanteil von [0–10] %. Auf der lokalen Ebene beträgt die Veränderung der Konzentration zwischen [200-300] und [1’200-1’300] (Delta Wert HHI).
267. Im Bereich der Hypermärkte gibt es nach dem Wegfall von Carrefour nur noch zwei Anbieter, welche gesamtschweizerisch tätig sind (Casino betreibt in der Westschweiz acht Hypermärkte). Dies führt dazu, dass Migros und Coop, ausser in der Region Conthey, im Bereich Hypermärkte keine Mitbewerber mehr haben.
91 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 207, Dispositiv 1.1 u. 1.2.
92 Vgl. PERRY, MARTIN, K. und ROBERT H. PORTER (1985): „Oligopoly and the Incentive for Horizontal Merger”, American Economic Review 75(1), S. 219–227. 93 NZZ Online, „Keine deutschen Preise bei Aldi Suisse“, 21. Juni 2006. 94 Bon à Savoir, Dezember 2007, S. 23–25.
268. In Übereinstimmung mit der ökonomischen Literatur lässt sich aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Unternehmen an der potenziell kollektiven Marktbeherrschung beteiligt sind und der Markt darüber hinaus eine starke Konzentration aufweist, schliessen, dass die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen stillschweigender Kollusion hoch ist und durch den Zusammenschluss weiter erhöht wird.95
Symmetrien
269. Der Grad der Symmetrien zwischen Unternehmen wird als zentraler Indikator für eine mögliche kollektive Marktbeherrschung angeschaut.96
270. Migros und Coop sind - über ähnliche Marktanteile hinweg - ziemlich symmetrisch. Beide Unternehmen haben eine weitgehend gleiche Kundschaft, verfügen über Verkaufsstellen in allen Formaten, sind praktisch ausschliesslich auf dem schweizerischen Markt tätig und in sämtlichen Regionen der Schweiz vertreten. Sie verfügen über ähnliche Sortimente, welche von Tiefpreislinien bis zu Premium-Produkten das gesamte Sortiment abdecken, haben ähnliche Kundenbindungsprogramme, verfügen über Online-Shops (mit Alkohol und Markenartikeln), haben die gleiche Rechtsform und sind Mitglieder in einer Einkaufsgemeinschaft.
271. Auch bezüglich der von der Weko erhobenen Betriebskosten im Lebensmittel-Detailhandel zeichnen sich Migros und Coop durch Symmetrien aus. Sowohl die Höhe der Kosten pro m2 als auch deren Struktur (Anteil Personalkosten, Mieten etc.) sind sehr ähnlich. Demgegenüber operieren die Discounter Aldi und Denner mit deutlich tieferen Kosten, wobei sich deren Kosten wiederum klar voneinander unterscheiden.
272. Darüber hinaus sind beide Unternehmen in denselben Bereichen ausserhalb des Lebensmittel-Detailhandels tätig:97 Belieferungs- und Abholgrosshandel (Scana, Beteiligung an CCA; Transgourmet), Gastronomie (Migros-Restaurant; Coop-Restaurant), Convenience-Shops (Migrol-Tankstellenshops, Joint-Venture avec; Coop Pronto), Betrieb von Tankstellen (Migrol; Coop Mineraloel), Fachmärkte (Migros Do It + Garden, Micasa, Interio; Coop Bau&Hobby/TopTip), Reisegeschäft (Hotelplan Reisegruppe; Coop ITS-Travel) Elektronikfachhandel (m-electronics; Interdiscount, Fust).
273. Die aufgeführten Symmetrien verstärken die durch die hohe Konzentration wahrscheinliche Tendenz zu kollektiv marktbeherrschendem Verhalten in einem signifikanten Ausmass. “The received wisdom about tacit collusion is that it is more likely the fewer leading players there are in a market, and the more symmetric they are”.98
Veränderung durch den Zusammenschluss
274. Bei den Marktanteilen gleichen sich Migros und Coop durch den Kauf von Carrefour weiter an.
275. Neben den Marktanteilen führt der Zusammenschluss zu einer Angleichung der Vertriebsnetze. Durch den Zusammenschluss mit Carrefour ist Coop in der Lage, das Segment Hypermarkt von zwölf auf 24 (26 mit den beiden Carrefour-Projekten in St. Gallen und Chur) auszubauen und somit seinen Rückstand auf Migros (38
Hypermärkte) in diesem Bereich zu verringern. Insbesondere auf der lokalen Ebene gleicht sich die Anzahl Hypermärkte von Migros und Coop in fast allen Regionen an.
276. Die Angleichung der Ladennetze wird zu einer noch stärkeren Angleichung der Betriebskosten von Migros und Coop führen (vgl. Rz. 271).
277. Die oben beschriebene Verstärkung der bereits vorhandenen Symmetrien macht das Vorliegen stillschweigender Kollusion wahrscheinlicher.
278. Coop bringt vor, dass man bezüglich der Anzahl Hypermärkte nicht von einer Verstärkung der Symmetrie sprechen könne. Zudem sei der Vergleich der Betriebskosten weder nachvollziehbar noch aussagekräftig. Coop macht geltend, dass sie im Unterschied zu Migros eine bescheidene, integrierte Produktion betreibt und sich durch die grosse Anzahl Markenprodukte von der Migros unterscheide. Coop erwähnt in ihrer Stellungnahme zur Relativierung der Symmetrien einzelne Bereiche, in welchen Migros und Coop nicht gleichzeitig tätig seien (Buchhandel, Sportfachmärkte, Bankgeschäft, Arzneimittelgeschäft, Clubschulen und Freizeiteinrichtungen).
279. Dem ist entgegenzuhalten, dass es durch die Übernahme von zwölf Hypermärkten durch Coop durchaus zu einer Angleichung der Vertriebsstrukturen kommt.
280. Betreffend der Betriebskosten ist festzuhalten, dass dies ein Indiz für das Vorliegen von Symmetrien ist. Die Weko basiert ihre Beurteilung einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung nicht einzig auf diesem Kriterium. Die Weko hat die Betriebskosten und deren Struktur bei sämtlichen in der Schweiz tätigen Detailhändlern erhoben, weil dies ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Symmetrien darstellt.99
281. Hinsichtlich des Grades der vertikalen Integration besteht zwar eine Differenz zwischen Migros und Coop, diese ist jedoch nicht so gross wie gemeinhin angenommen. Die beiden Unternehmen unterscheiden sich bezüglich der Eigenproduktionsanteile100 am Umsatz um weniger als [10-20] Prozentpunkte. Zwar unterscheiden sich Coop und Migros zudem beim Angebot an Markenprodukten. Der Unterschied zwischen den beiden Unternehmen beim mit Markenprodukten erzielten Anteil am
95 Vgl. TIROLE, J. (1988): „The Theory of Industrial Organization” (Cambridge, MA: MIT Press).
96 Vgl. IVALDI M., B. JULLIEN, P. REY, P. SEABRIGHT J. TIROLE (2003): „The Economics of Tacit Collusion”, Final Report for DG Competition, European Commission, IDEI, Toulouse. Für die wettbewerbsrechtliche Praxis sei anstelle vieler verwiesen auf den Entscheid der EU-Kommission vom 22.7.1992 in Sachen Nestlé/Perrier, Nr. IV/M.190, Rz. 123.
97 Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. 98 DAVIES, STEPHEN, MATTHEW OLCZAK UND HEATHER COLES: „Tacit Collusion, Firm Asymmetries and Numbers: Evidence from EC Merger Cases”, Centre for Competition Policy Working Paper, 07-2007.
99 Vgl. zum Beispiel EU-Kommission Nestlé/Perrier IV/M.190, Rz. 125 und 130; Pilkington-Techint/SIV IV/M.358, Rz. 41; Mannesmann/Vallourec/Ilva IV/M.315, Rz. 68 und 69; EuG Gencor vs. Kommission Rs T-102/96, Rz. 228.
100 Eigenproduktion heisst Warenbezug aus Unternehmen, die zu mindestens 50 % in Besitz des Detailhändlers sind.
Umsatz beträgt jedoch weniger als [20–30] Prozentpunkte.
282. Der Umstand, dass Migros und Coop in einzelnen Bereichen nicht gleichzeitig tätig sind, liefert keine stichhaltige Relativierung der vorliegenden Symmetrien. Entscheidend ist, dass Migros und Coop in einer grossen Anzahl Bereichen gleichzeitig tätig sind (siehe Rz. 271).
Transparenz
283. Ist der Markt hinreichend transparent, insbesondere in Bezug auf den Schlüsselparameter „Preis“, so ist die Stabilität einer kollektiven Marktbeherrschung von Migros und Coop hoch.101
284. Wie bereits im Zusammenschlussverfahren Migros/Denner102 beschrieben, und in Einklang mit ausländischen Entscheiden103, geht die Weko davon aus, dass der Lebensmittel-Detailhandelsmarkt als transparent anzusehen ist. Entgegen der Ansicht der meldenden Partei ändert daran auch eine grosse Anzahl angebotener Artikel nichts.
285. Neben dem Umstand, dass die Preise in den Verkaufsstellen angeschrieben sind und spezielle Aktionen jeweils beworben werden, betreiben Migros und Coop ein sehr umfangreiches Preismonitoring. Der Resourcenaufwand für das Preismonitoring bewegt sich dabei bei Migros und Coop im tiefen siebenstelligen Bereich. Die
Preise folgender Produkte werden [je nach befragtem Anbieter] sehr häufig (mehrmals wöchentlich) erhoben: Frischprodukte (Obst und Gemüse, Fleisch, Brot etc.) ein Teil der Milchprodukte, ein Teil der Grundnahrungsmittel (Mehl, Zucker, Teigwaren etc.) und ein Teil der Markenprodukte. Produkte, deren Preise manchmal (monatlich) erhoben werden, sind [je nach befragtem Anbieter]: ein Teil der Milchprodukte, ein Teil der Grundnahrungsmittel, Süsswaren und ein Teil des Near-Food-Sortiments (Waschmittel, Kosmetikartikel etc.). Weniger häufig (drei bis vier Mal jährlich) werden die Preise der Near-Food- und Non-Food-Produkte (Textil, Haushalt, Papeterie etc.) erhoben [je nach befragtem Anbieter]. Mit Ausnahme von Carrefour, welcher die Preise einiger Spezialitäten nie vergleicht, geben alle zehn befragten Anbieter an, dass es keine Produkte gibt, deren Preise nie verglichen werden. Daraus lässt sich schliessen, dass die Detailhändler in der Lage sind, die Preise des gesamten Sortiments regelmässig zu vergleichen.
286. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die verschiedenen Massnahmen, welche Coop im Rahmen seines Preismonitorings durchführt. Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, vergleicht Coop regelmässig [die Preise und Aktionen der meisten Wettbewerber]. Die nachfolgende Tabelle illustriert, wie umfangreich und detailliert das Preismonitoring eines Grossverteilers in der Schweiz ist.
Tabelle 34: Preismonitoring bei Coop
Instrument Periodizität Migros Spar Volg Denner Aldi Lidl Carr. Globus Manor
Ad Hoc Erhebung Frische
[...] x wöchentlich [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.]
FMCG Preismonitor 2000 Artikel
[...] xmonatlich [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.]
Frische Preismonitor [...] xmonatlich [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.]
[...] [...] x pro Tertial [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.]
[...] [...] x jährlich [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.]
Aktionspiegel [...] xmonatlich [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.] [.]
Quelle: Angaben von Coop.
287. Möchte ein Anbieter durch eine Preisunterbietung vom kollusiven Verhalten abweichen, wird er dies bei Produkten tun, welche im Kundenfokus stehen, zum Beispiel beim Imageträger Frischprodukte.104 Nur so besteht die Möglichkeit, einen Teil der Nachfrage resp. Marktanteile auf sich zu ziehen. Genau auf diesen Produkten liegt denn auch das Hauptaugenmerk beim Preismonitoring der Schweizer Lebensmittel-Detailhändler. Die Anbieter geben an, dass die grosse Wichtigkeit eines Artikels für die Kunden (gemessen am Bekanntheitsgrad oder an der Haushaltspenetration) die Häufigkeit des Preismonitorings positiv beeinflusst.
101 Die klassische Referenz ist STIGLER, GEORGE J. (1964): „A Theory of Oligopoly”, Journal of Political Economy 72, S. 44–61. Eine neuere Darstellung findet sich in Green, E. J. UND R. H. PORTER (1984): „Noncooperative Collusion under Imperfect Price Information“, Econometrica 52, S. 87–100.
102 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 189, Rz. 501ff.
103 Siehe zum Beispiel Commerce Commission New Zealand: Progressive/Woolworths (Entscheide n°438 u. n°448).
104 Accenture, Trends für den Detailhandel, 2007.
288. Durch die oben beschriebene Transparenz auf dem Schweizer Markt des Lebensmittel-Detailhandels ist ein Abweichen von einer allfälligen Kollusion für die beteiligten Unternehmen schnell feststellbar.
289. Der kurzfristige Anreiz für ein Unternehmen, von einem kollusiven Verhalten abzuweichen, besteht darin, in einer Periode den Konkurrenten zu unterbieten, um damit einen grossen Anteil der Nachfrage an sich zu ziehen, d.h. Marktanteile zu gewinnen. Aufgrund des Sanktionsmechanismus führt dies in den Folgeperioden zu einem Zusammenbruch der Kollusion, also zu Konkurrenzverhalten, und somit zu tieferen Gewinnen. Ein kollusives Verhalten kann daher stabil sein, wenn ein Abweichen entdeckt wird (siehe Rz. 284 ff.) und zudem ein glaubwürdiger Sanktionsmechanismus besteht, der die Bestrafung einer Abweichung erlaubt.
290. Senkt der eine Anbieter die Preise (Abweichen), kann der andere Anbieter sehr schnell darauf reagieren; Gemäss den Ermittlungen des Sekretariats liegt die minimale Umsetzungsdauer für eine Preissenkung – mit Ausnahme der im Segment kleine Supermärkte tätigen Volg und La Valaisanne Holding – bei deutlich unter einer Woche. Diese Möglichkeit einer umgehenden Reaktion auf ein Abweichen stellt möglicherweise einen glaubwürdigen Sanktionsmechanismus dar. Durch die raschen Preisanpassungen (Bestrafung) ist es nicht möglich, dass das abweichende Unternehmen einen grossen Teil der Nachfrage an sich ziehen kann (siehe Rz. 251). Dank der vorherrschenden Markttransparenz wird eine allfällige Bestrafung einer Abweichung vom kollusiven Verhalten auch als solche erkannt.
291. Coop macht geltend, das Vorhandensein eines Bestrafungsmechanismus sei von der Weko nicht genügend abgeklärt worden. Dem ist entgegen zu halten, dass nicht unbedingt ein konkreter Sanktionsmechanismus vorliegen muss. Die Rückkehr zu wettbewerblichem Verhalten kann unter gewissen Umständen ein hinreichendes Abschreckungsmittel darstellen (vgl. Rz. 251f. und 290). Andere Prüfkriterien (Transparenz, stabile Nachfragekonditionen, geringes Marktwachstum, keine bedeutenden Produktinnovationen, Multimarktbeziehungen etc.) unterstützen in vorliegendem Fall die Glaubwürdigkeit einer solchen Bestrafung.105
Homogenität
292. Bei homogenen Gütern ist kollusives Verhalten wahrscheinlicher als bei differenzierten Gütern, weil sich die kollusiven Anbieter nur über den Preis koordinieren müssen. Andere Aspekte wie Qualitätsunterschiede und Serviceleistungen können ausser Acht gelassen werden. Die Komplexität einer Koordination wird durch homogene Güter demnach stark reduziert.
Sortiment/Warenkorb
293. Laut den befragten Marktteilnehmern werden die Warenkörbe von Migros und Coop aus Sicht der Konsumenten als weitgehend homogen wahrgenommen. Für die Konsumenten sind die Sortimente von Migros und Coop hinsichtlich ihrer Eigenschaften und des Verwendungszweckes vergleichbare Güterbündel und damit im Sinne von Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU austauschbar. Diese Güterbündel beinhalten ähnliche Produkte, die in
einer vergleichbaren Qualität angeboten werden. Darüber hinaus bieten Migros und Coop bezüglich Service austauschbare Leistungen an.
294. Ferner führt die jeweils schnelle Imitation von Produktinnovationen zu einer parallelen Entwicklung der Sortimente. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang etwa auf die Premiumlinien Migros Sélection und Coop Fine Food oder auch die Kinderlinien Lilibiggs von Migros und JaMaDu von Coop.
Produkte-Ebene
295. Neben der weitgehenden Homogenität der Sortimente weist ein Grossteil der Güter des täglichen Bedarfs auf der Produkte-Ebene ein hohes Mass an Homogenität auf (z.B. Bananen, 1 l UHT-Milch, 1 kg Weissmehl oder Produkte der Billiglinien). Homogene Produkte, deren Preise auch der Konsument ohne weiteres vergleichen kann, werden von den Detailhändlern häufiger verglichen als zum Beispiel Spezialitäten.
296. Neben variablen Einkaufspreisen geben die Detailhändler denn auch folgende Faktoren an, welche die Häufigkeit der Preisvergleiche erhöhen: gute Vergleichbarkeit des Produkts und Positionierung des Produkts im unteren Preissegment. Diese Faktoren unterstreichen die Homogenität von Teilen der Sortimente von Migros und Coop.
297. Die vorgängig beschriebene, weitgehende Homogenität der Sortimente macht den Markt zuträglich für eine kollektive Marktbeherrschung.106
298. Coop bringt vor, der Lebensmittel-Detailhandel weise durch die Vielzahl der Produkte ein hohes Mass an Heterogenität auf. Auch habe ausser der Schweizer Wettbewerbsbehörde noch keine ausländische Wettbewerbsbehörde auf dem Lebensmittel-Detailhandelsmarkt eine kollektive Marktbeherrschung in Betracht gezogen oder nachgewiesen.
299. Die Wahrscheinlichkeit einer kollektiven Marktbeherrschung hängt jedoch nicht nur von den Charakteristika der angebotenen Produkte ab, sondern auch von den Marktstrukturen. Die konzentrierte Struktur in der Schweiz ist etwa mit derjenigen in Neuseeland zu vergleichen, wo koordinierte Effekte auf dem Lebensmittel-Detailhandelsmarkt bereits in Betracht gezogen wurden.107
105 Siehe auch EuG Rs T-342/99 Airtours vs. Kommission, Rz. 192– 207. In diesem von Coop in seiner Stellungnahme erwähnten Fall (Rz. 154) hat das EuG die blosse Gefahr der Rückkehr zu einer Situation mit einem Angebotsüberschuss nicht als Abschreckungsmittel anerkannt, weil der Markt nicht ausreichend transparent sei, um jede Abweichung in der Planungsphase zu entdecken. 106 Bell AG/SEG-Poulets AG, RPW 1998/3, 405 ff. Eine theoretische Analyse findet sich in RAITH, MICHAEL (1996): „Product Differentiaton, Uncertainty and the Stability of Collusion”, London School of Economics-STICERD Discussion Paper Series EI 16. Vgl dazu auch Ganz (2004), a.a.O., S. 97 ff.; IVALDI et al. (2003), a.a.O. 107 Siehe Commerce Commission New Zealand: Progressive/Woolworths (Entscheide n° 438 u. n° 448).
Potenzielle Konkurrenz (Markteintrittsbarrieren)
300. Die potenzielle Konkurrenz wird weiter unten in einem eigenen Abschnitt geprüft (B.4.2.1.4.4). Vorweg kann hier auf Folgendes hingewiesen werden:
301. Die Existenz von Marktzutrittsschranken stellt einen wichtigen Faktor für die Stabilität stillschweigender Koordination dar. Die beiden „Large Firms“ Migros und Coop können dadurch vor neu eintretenden Anbietern geschützt werden (und somit vor Wettbewerbsdruck durch potenzielle Wettbewerber).108
302. Bei der Beurteilung der Markteintrittsbarrieren und der potenziellen Konkurrenz muss in vorliegendem Fall nach dem Konzept der Neueintreter unterschieden werden: Für Discounter wie Aldi und Lidl, welche Flächen um 1000 m2 an verkehrsgünstigen Lagen suchen, scheinen die Markteintrittsbarrieren nicht unüberwindbar zu sein. Für grossflächige Verkaufsstellen wie Hypermärkte hingegen sind die Barrieren um einiges höher einzustufen (siehe Rz. 315 ff.).
303. Die disziplinierende Wirkung der Discounter Aldi (mittels Expansion) und Lidl (mittels Markteintritt) ist zwar vorhanden, darf aber nicht überschätzt werden, da der Preisdruck lediglich von einem beschränkten Sortiment ausgeht. Weitere Markteintritte ausländischer Detailhändler, insbesondere im Bereich Hypermärkte, sind derzeit unwahrscheinlich. Deshalb wird die potenzielle Konkurrenz ein kollusives Verhalten zwischen Migros und Coop kurzbis mittelfristig nicht destabilisieren können.
Veränderung durch den Zusammenschluss
304. Der Lebensmittel-Detailhandelsmarkt ist weitgehend gesättigt. Infolge dieser Situation ist ein signifikantes Marktanteilswachstum für kleinere oder neue Wettbewerber vorwiegend über Akquisitionen möglich. Die Carrefour-Standorte gehören zu den wenigen Hypermarkt-Standorten in der Schweiz, welche nicht zu Migros oder Coop gehören. Durch die Übernahme Carrefours ist der Bereich der Hypermärkte fast ausschliesslich in den Händen der beiden Grossverteiler. Neue Standorte in diesem Segment sind, wie weiter unten dargelegt, schwer zu erschliessen. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Markteintrittschranken durch den Zusammenschluss zunehmen.
Stellung der Marktgegenseite
305. Wenn Käufer über eine ausgleichende Marktmacht verfügen („Countervailing Buyer Power“), ist eine kollektive Marktbeherrschung mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Thema. Auf dem schweizerischen Detailhandelsmarkt haben aber die Konsumenten keine Marktmacht, weshalb eine allfällige kollektive Marktbeherrschung von Migros und Coop durch diese nicht destabilisiert werden könnte.
306. Konsumenten verfügen auch dann nicht über eine ausgleichende Marktmacht, um eine allfällige kollektive Marktbeherrschung zu destabilisieren, wenn ihre Interessen durch gewisse Organisationen vertreten werden. Dies gilt insbesondere, weil es sich bei den Konsumenten um eine grosse, heterogene Gruppe handelt, die
schwierig zu organisieren ist bzw. deren Interessen schwierig zu bündeln sind.109
Stabile Marktverhältnisse
307. Der schweizerische Detailhandelsmarkt ist weitgehend gesättigt. Gemäss Erhebungen des Bundesamtes für Statistik nahmen die Detailhandelsumsätze im Bereich Nahrungs- und Genussmittel in der Schweiz im Jahr 2007 real um 2,4 % zu. Über die letzten fünf Jahre betrug der Zuwachs im Durchschnitt 1,2 % (über die letzten 10 Jahre 0,8 %). Folglich können die Verhältnisse auf dem Lebensmittel-Detailhandelsmarkt als gesättigt angesehen werden.
308. Trotz des Markteintritts von Aldi im Jahr 2005 kam es kaum zu Verschiebungen der Marktanteile (siehe Rz. 173 und Abbildung 3). Die Weko ist deshalb der Ansicht, dass die Marktanteile der Unternehmen als relativ stabil zu bezeichnen sind.
309. In der ökonomischen Literatur herrscht Konsens darüber, dass stabile Marktverhältnisse die Wahrscheinlichkeit für eine kollektive Marktbeherrschung erhöhen.110
Multimarktbeziehungen
310. In der ökonomischen Literatur herrscht Konsens, dass die Stabilität kollusiven Verhaltens erhöht wird, wenn die Firmen auf mehreren Märkten interagieren.111 Bei Migros und Coop gibt es infolge der unter „Symmetrie“ beschriebenen Geschäftstätigkeiten eine Vielzahl von Multimarktbeziehungen. Diese Beziehungen sind in vorliegendem Fall insbesondere auf den dem Detailhandel vorgelagerten oder benachbarten Märkten von Bedeutung (z.B. Beschaffung von Fleisch, Grosshandel und Fachmärkte).
B.4.2.1.4.4 Potenzieller Wettbewerb
311. Im Entscheid Migros/Denner wurde festgestellt, dass im Schweizer Detailhandelsmarkt hohe Markteintrittsbarrieren bestehen.112 Der Befund hoher Markteintrittsbarrieren in nationalen Detailhandelsmärkten deckt sich mit der Rechtsprechung der europäischen Wettbewerbsbehörden.113
108 Vgl. IVALDI M., B. JULLIEN, P. REY, P. SEABRIGHT und J. TIROLE (2003): „The Economics of Tait Collusion”, Final Report for DG Competition, European Commission, IDEI, Toulouse.
109 Vgl. OLSON, MANCUR (1965): The Logic of Collective Action (Cambridge). 110 TIROLE, JEAN (1988): The Theory of Industrial Organization (Cambridge, MA: MIT Press). Vgl. auch Entscheid der EU-Kommission vom 21.12.1993 in Sachen Pilkington-Techint/SIV, Nr. IV/M.358. In UBS/SBV wurden die bescheidenen Wachstumsraten des Markts für Kredite an Firmenkunden als wettbewerbswidriges Verhalten fördernd angesehen (RPW 1998/2, S. 311). In Bell AG/SEG-Poulets AG erachtete die Weko die Wahrscheinlichkeit von Kollusion (unter den gleichen Voraussetzungen) ebenfalls als erhöht (RPW, 1998/3, S. 405).
111 Die klassische Referenz ist BERNHEIM, D. und WHINSTON, M. D. (1990): „Multimarket Contact and Collusive Behavior”, Rand Journal of Economics 21, S. 1–26. Für emprische Evidenz sei stellvertretend verwiesen auf Parker, P. H. und L. H. RÖLLER (1997): „Oligopoly and the Incentive for Horizontal Merger”, American Economic Review 75, S. 219–227. Des Weiteren PARKER, PHILIP und LARS-HENDRIK RÖLLER (1997): „Collusive Conduct in Duopolies: Multimarket Contact and Cross-Ownership in the Mobile Telephone Industry”, Rand Journal of Economics 14(2), S. 304–322.
112 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S.175, Rz. 381. 113 Vgl. Rewe/Meinl, EU IV/M.1221.
312. Nachfolgend soll untersucht werden, inwiefern potenzielle Konkurrenz vorhanden ist. Vor dem Hintergrund, dass Coop durch den Zusammenschluss seine Position im Bereich der grossen Verkaufsflächen stärken kann, wird insbesondere untersucht, wie hoch die Markteintrittsbarrieren im Bereich der Hypermärkte sind. Im Entscheid Migros/Denner wurde festgestellt, dass die potenzielle Konkurrenz aufgrund hoher Marktzutrittsbarrieren als schwach zu beurteilen ist. Ferner wurde festgehalten, dass für ein beschränktes Sortiment eine gewisse disziplinierende Wirkung von den im Segment Supermarkt tätigen Discountern Aldi (mittels Expansion) und Lidl (mittels Markteintritt) ausgeht.114
Markteintrittsschranken
313. Im Folgenden wird zwischen drei Arten von Marktzutrittsschranken unterschieden:115
- Strukturelle Marktzutrittsschranken: Es handelt sich dabei namentlich um Kostenvorteile (z.B. in den Bereichen Logistik/Distribution, Einkauf und Werbung), die auf der Realisierung von Skalenerträgen und Verbundsvorteilen beruhen sowie um Sprachbarrieren. Strukturelle Markteintrittsschranken werden in der Regel nicht absichtlich geschaffen, um einen Marktzutritt abzuwehren.
- Administrative Marktzutrittsschranken: Diese bestehen in Form von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungspraktiken. Vorliegend ist insbesondere an Baubewilligungsverfahren zu denken, die kostspielig und zeitaufwändig sein können. Administrative Barrieren werden in der Regel nicht absichtlich geschaffen, um einen Marktzutritt abzuwehren. Es ist jedoch möglich, dass etablierte Unternehmen administrative Schranken zu ihren Gunsten beeinflussen.
- Strategische Marktzutrittsschranken: Die etablierten Unternehmen können durch ihr Marktverhalten faktische Zutrittsschranken für potenzielle Konkurrenten errichten und ihnen dadurch den Markteintritt erschweren oder sogar verunmöglichen. Zu den strategischen Barrieren gehören Vorteile, über welche die etablierten Detailhandelsketten mit ihrer Positionierung an strategisch wichtigen Standorten verfügen und Investitionen in die Reputation, durch die eine grosse Produkt- und Markentreue der Kunden erreicht werden kann.
314. Diese drei Arten von Markteintrittsbarrieren werden nachfolgend gestützt auf Aussagen von Marktteilnehmern sowie Immobiliengesellschaften, welche im Bereich der Einkaufszentren tätig sind, analysiert. Daneben wurden die Eintrittsbarrieren auch von kantonalen Behörden, welche in die Baubewilligungsverfahren involviert sind, beurteilt. Zudem wird aufgezeigt, welche Auswirkungen diese Schranken auf den Markteintritt neuer Wettbewerber sowie auf die Expansion bereits tätiger Wettbewerber haben.
Strukturelle Marktzutrittsschranken
315. Die wichtigsten strukturellen Markteintrittsbarrieren auf dem Schweizer Lebensmittel-Detailhandelsmarkt
sind die mangelnde Verfügbarkeit geeigneter Standorte, insbesondere für Hypermärkte und Einkaufszentren, sowie die Kostenvorteile der bereits seit längerer Zeit tätigen Marktteilnehmer.
a) Verfügbarkeit von Standorten
316. Die Suche nach geeigneten Standorten, insbesondere für Hypermärkte, kann sich für neu in den Markt eintretende Wettbewerber aber auch für bereits vorhandene Wettbewerber als sehr schwierig erweisen.
317. Wie bereits im Entscheid Migros/Denner erwähnt, verfügt die Schweiz über ein dichtes Verkaufsstellennetz.116 Gemäss der Immobilien-Beratungsfirma Wüest & Partner ist der Schweizer Detailhandelsmarkt aus Immobilienoptik gesättigt; die Umsätze pro Fläche und Jahr sinken gesamtheitlich betrachtet und es findet ein Verdrängungs- und Umverteilungswettbewerb statt. Die guten Standorte sind aber grösstenteils bereits belegt. So bestätigt Aldi, dass Einkaufszentren bereits belegt seien oder durch Konkurrenzklauseln unzugänglich gemacht würden.
318. Migros und Coop scheinen bei der Erschliessung neuer, grossflächiger Standorte weniger Probleme zu haben als andere Detailhandelsunternehmen. Die befragten Immobiliengesellschaften geben in der Regel folgende beiden Kriterien an, welche den stärksten Einfluss auf die Wahl des Lebensmittel-Detaillisten für ihr Einkaufszentrum haben: Führende Unternehmen und langjährige Tätigkeit auf dem Schweizer Markt. Sie sehen überdies bei der Vermietung grossflächiger Standorte an Migros oder Coop die meisten Vorteile, da diese für das jeweilige Einkaufszentrum eine hohe Kundenfrequenz erzeugen. Dies zeigt, dass Migros und Coop als Mieter in Einkaufszentren oft bevorzugt werden. „Wo auch immer ein neues Shoppingcenter entsteht – es geht fast nie ohne Migros oder Coop. Insofern kommt die ganze Expansion im Shoppingzenter-Bereich einem Wettrüsten zwischen den beiden Grossverteilern gleich“.117
319. Die Schwierigkeit einiger Detailhandelsunternehmen, grosse Verkaufsflächen zu erschliessen, illustriert auch die wenig erfolgreiche Expansion von Carrefour. Carrefour übernahm bei seinem Markteintritt im Jahr 2001 elf Jumbo-Verkaufsstellen. In den folgenden sieben Jahren eröffnete Carrefour in der Schweiz lediglich einen einzigen weiteren Hypermarkt (zwei weitere Verkaufsstellen sind in Planung).
320. Die Bedeutung der beschriebenen Markteintrittsschranken wird dadurch verdeutlicht, dass die Mehrheit der befragten Detailhändler den Wettbewerbsparameter „Standort“ nebst „Preis“ und „Qualität“ als unverzichtbar qualifizieren.
114 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 184, Rz. 453.
115 Coop/Epa, RPW 2002/3, S. 518 f., Rz. 56.
116 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 176, Rz. 385. 117 IHA-GfK, Detailhandel Schweiz 2007, S. 221.
321. Coop macht geltend, dass von einer Standortknappheit keine Rede sein könne. Dies zeige die Expansion im Bereich der Shoppingcenter sowie von Aldi und Lidl.
322. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Expansion bei den Einkaufszentren in erster Linie einer Expansion der beiden Grossverteiler gleichkommt. Daneben hat die Weko insbesondere eine Knappheit an grossflächigen Standorten festgestellt. Der Umstand, dass Aldi (und Lidl), welche Flächen um 1000 m2 suchen, planmässig Standorte erschliessen, steht dazu nicht im Widerspruch.
b) Grössenvorteile/Kostenvorteile
323. Grundsätzlich profitieren die grossen, etablierten Detailhändler von verschiedenen Kostenvorteilen. So können Migros oder Coop Fixkosten wie Verwaltung, Werbung oder auch Logistikkosten auf eine grössere Anzahl Filialen verteilen als zum Beispiel Carrefour oder Aldi. Nebst einem gewissen Bekanntheitsgrad muss ein Newcomer auch eine kritische Grösse erreichen, da Grössen- und Verbundsvorteile im Detailhandel von zentraler Bedeutung sind.118
324. Aldi schätzt, dass die kritische Grösse für ein Detailhandelsunternehmen, welches in der Schweiz ausschliesslich Hypermärkte betreibt, bei rund 40 Verkaufsstellen liegt. Valrhône weist auf die hohen Investitionen eines Markteintritts hin.
325. Migros und Coop, welche in allen drei Segmenten des Marktes (siehe Rz. 69) tätig sind, geniessen gegenüber einem Anbieter, welcher ausschliesslich im Segment Hypermärkte tätig ist, bedeutende Logistikkostenvorteile. So beliefern die beiden Grossverteiler eine hohe Anzahl Filialen mit demselben Grundsortiment. Das Zusatzsortiment, welches an die Hypermärkte geliefert wird, ist demnach bei Migros und Coop begrenzt. Carrefour hingegen muss seine zwölf Hypermärkte mit dem gesamten Hypermarkt-Sortiment beliefern und kann die Logistikkosten nur auf diese zwölf Filialen verteilen. Gemäss Coop wird in den ganz grossen Verkaufsstellen etwa ein Drittel des Sortiments separat geführt. Wenn man nicht auf eine gewisse Ladenzahl komme, sei die Bewirtschaftung dieser grossen Sortimente betriebswirtschaftlich heikel und im Wettbewerb irgendwann nicht mehr machbar.
326. Bezüglich des Werbebudgets weisen Migros/Denner und Coop Grössenvorteile gegenüber anderen, kleineren Wettbewerbern auf. Wie aus nachfolgender Tabelle hervorgeht, hatten 2006 Migros und Coop von den in der Schweiz tätigen Detaillisten die mit Abstand grössten Werbebudgets. Während Migros ihr Werbebudget in den letzten sechs Jahren um rund [...] % erhöht hat, blieb dasjenige von Coop in etwa stabil. Die nächstgrössten Werbebudgets haben Denner, Aldi und Carrefour.
Tabelle 35: Werbebudget im Lebensmittel-Detailhandel (in Mio. CHF)
Migros Coop Carrefour Denner Manor Spar Volg Aldi Casino LVH
2000 [>200] [>180] [...] [>16] [...] […] [...] - - -
2006 [>240] [>200] [...] [>15] [...] [...] [...] [...] [...] [...]
Quelle: Erhebungen des Sekretariats; Die Höhe der Werbeausgaben sind Geschäftsgeheimnisse der befragten Unternehmen. Deshalb wurden, wo vorhanden, Bandbreiten gestützt auf IHA-GfK, Detailhandel Schweiz, 2007, S. 142/155, angegeben.
327. Neben den erwähnten Kostenvorteilen haben die grossen Detailhändler Grössenvorteile in weiteren Bereichen, beispielsweise bei der Produktbeschaffung. Die Einkaufsmacht von Migros und Coop ist für die allermeisten Produkte bedeutend höher als jene kleinerer Mitbewerber. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung im Inland, welche in vielen Produktgruppen die Regel darstellt (vgl. Rz. 118 ff.). Daneben ist der Zugang zu den Beschaffungsmärkten für einige Anbieter begrenzt. Gemäss Casino sind Coop und Migros die grössten Käufer von Milch- und Fleischkontingenten. Dies limitiert die Beschaffungsmöglichkeiten der Mitbewerber.
328. Coop bringt vor, dass Detailhandelsunternehmen wie Carrefour, Aldi, Lidl oder Casino auf der europäischen Ebene um einiges grösser seien als Coop. Deshalb sei es nicht nachvollziehbahr, warum diese Anbieter in der Schweiz keine Grössenvorteile in der Beschaffung ausnutzen könnten.
329. Dem ist zu entgegnen, dass Grössenvorteile europäischer Detailhandelsunternehmen in der Beschaffung nur ausgenutzt werden können, wenn der gemeinsame Einkauf betriebswirtschaftlich Sinn macht und Produkte frei zirkulieren können. Je nach Produktkategorie ist diese Voraussetzung für die Schweiz kaum gegeben. Einerseits macht ein geimeinsamer Einkauf bei relativ schwierig und teuer zu transportierenden Produkten wenig Sinn, andererseits ist der Grenzschutz zum Beispiel im Bereich der Agrarprodukte immer noch ausgeprägt (vgl. B.4.1.2.2).
118 Vgl. MARIO A. LOPEZ (2007): „The Locational Efficiencies that Drive Geographic Expansion”, NERA Antitrust Insights; Thomas J. Holmes (2006): The Diffusion of Wal-Mart and Economies of Density, Working Paper University of Minnesota.
Administrative Marktzutrittsbarrieren
330. Neben den Schwierigkeiten, geeignete Standorte zu finden, sind die erforderlichen Baubewilligungen oft schwierig zu erhalten. Dieses Problem stellt sich insbesondere für grosse Verkaufsflächen wie Hypermärkte oder Einkaufszentren. Restriktive Baubestimmungen, und ab einer gewissen Projektgrösse auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, erschweren die Erschliessung neuer Standorte. Bei geplanten grossen Verkaufsstellen werden zudem aufgrund negativer Externalitäten (z.B. Mehrverkehr) oft Einsprachen von Anwohnern und (Umwelt-) Verbänden eingereicht. Eine andere Form administrativer Markteintrittschranken können Importrestriktionen darstellen.
a) Baubestimmungen
331. Gewichtige Eintrittskosten in den Detailhandelsmarkt entstehen durch strenge kantonale und kommunale raumplanerische Vorschriften und die Möglichkeit der Einsprache beim Bau von Filialen.119
332. Die administrativen Hürden für den Bau von Verkaufsstellen variieren je nach Grösse der Fläche. Gemäss Angaben der befragten Marktteilnehmer hängt die Zeitspanne von der Grundstückssuche bis zur Eröffnung stark vom Verkaufsformat (Grösse der Verkaufsstelle) ab. Wie untenstehende Tabelle aufzeigt, schätzen die Detailhändler, dass der Prozess des Baus eines kleinen Supermarkts im Durchschnitt 1.2 - 3.5 Jahre in Anspruch nimmt, derjenige eines Supermarkts 2.5 - 5.6 Jahre und derjenige eines Hypermarkts 4 - 7.5 Jahre. Potenzielle Konkurrenten, insbesondere im Segment Hypermärkte, können deshalb nicht damit rechnen, innerhalb kurzer Zeit eine kritische Grösse an Verkaufsstellen zu erreichen. Dies ist ein negativer Anreiz, in den Schweizer Markt einzutreten.
Tabelle 36: Gesamtdauer Grundstückssuche bis Eröffnung [in Jahren]
Verkaufsformat Durchschnittliches
Minimum
Durchschnittliches
Maximum
Anzahl Beobachtungen
Kleiner Supermarkt
(<700 m2) 1,2 3,5 6
Supermarkt
(700–3000 m2) 2,5 5,6 4
Hypermarkt
(>3000 m2) 4,0 7,5 4
Quelle: Erhebungen des Sekretariats. Die Marktteilnehmer gaben die minimale und die maximale Dauer zwischen der Grundstücksuche und der Eröffnung einer Verkaufsstelle an.
333. Auch Migros weist darauf hin, dass die Bewilligungsverfahren für Hypermärkte aufwändiger und zeitraubender sind als für kleinere Projekte. Einige der befragten Anbieter geben an, dass die geltenden Baubestimmungen die Expansion bestehender Anbieter oder Markteintritte bremsen können. Dies gilt insbesondere für grosse Verkaufsflächen.
334. Bei der Realisierung eines Standortes mit einer Verkaufsfläche ab 5'000 m2 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (nachfolgend: UVP) erforderlich. Zudem ist in der Schweiz – unabhängig von der Baufläche – ab 300 Parkplätzen eine UVP erforderlich. Die effektive Fläche, ab der diese Genehmigungshürde wirksam wird, kann deshalb im Einzelfall geringer ausfallen als 5'000 m2. An die UVP geknüpft ist gemäss Art. 55 Abs. 1 Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) die Möglichkeit der Verbandsbeschwerde, welche geplante Bauten weiter verzögern oder gar verunmöglichen kann.
335. Je nach Kanton und Gemeinde kann die Dauer einer Bewilligungserteilung stark variieren. In dicht besiedelten Gebieten dauert die Erteilung einer Bewilligung in der Regel länger als in ländlichen Gebieten. Darüber hinaus nutzen kommunale Behörden teilweise ihren
Gestaltungsspielraum zuungunsten ausländischer Markteintreter aus.
336. Carrefour beispielsweise, welcher in der Schweiz ausschliesslich Hypermärkte betreibt, hat es nicht geschafft, innert nützlicher Zeit ein genügend grosses Netz an Standorten aufzubauen (siehe Rz. 319). Im Unterschied dazu konnten Aldi und Lidl, welche Flächen um 1'000 m2 suchen, ihre Expansion in der Schweiz wie geplant vorantreiben. Diesen Befund bestätigt auch das Baudepartement Genf. Verkaufsflächen in der Grössenordnung von 800–1'200 m2 bedürfen keines Zonenplans, und die Anzahl erforderlicher Parkplätze (< 300) erübrigen eine UVP.
337. Im Vergleich mit EU-Ländern dauert die Baubewilligungsphase in der Schweiz bedeutend länger. Diesbezüglich hält eine Studie von BAK Basel Economics fest: „Im Hinblick auf die Produktivitätsentwicklung wirkt sich die raumplanerische Regulierung dadurch negativ aus, dass erstens Economies of Scale (Grössenvorteile) nicht
119 Siehe auch NZZ am Sonntag, «Hindernisse für das Bauprojekt», 20. Mai 2007, S. 47.
optimal genutzt werden können und zweitens die Anreize für Neuinvestitionen gesenkt werden. Neueintritte im Bereich der grossflächigen Verkaufsstellen sind daher eher unwahrscheinlich.“120
b) Importrestriktionen
338. Importrestriktionen wie Zölle, technische Handelshemmnisse oder Zollformalitäten schaffen zusätzliche Markteintrittsbarrieren für ausländische Unternehmen. Die Beschaffungsmöglichkeiten der Schweizer Händler und eintrittswilliger Handelsunternehmen aus dem Ausland sind durch die genannten Handelshemmnisse beschränkt (vgl. auch Rz.124 und Rz. 154). Allfällige ausländische Markteintreter müssen in der Schweiz für die betroffenen Produkte eine komplett neue Lieferkette für einen relativ kleinen Markt aufbauen. Auf bestehende Logistikstrukturen im Ausland kann daher für den Markteintritt in der Schweiz nur beschränkt zugegriffen werden.121
339. Wie bereits in Migros/Denner und Emmi AG/Aargauer Zentralmolkerei AG AZM erwähnt, stellt sich dieses Problem insbesondere im Agrarbereich (vgl. Rz. 124).122 Ausländische Handelsketten können Landwirtschaftsprodukte infolge der Agrargesetzgebung grösstenteils nicht über ihre bisherigen Einkaufskanäle beziehen und in die Schweiz importieren.123
340. Die Detailhändler in der Schweiz müssen aufgrund der Nicht-Zugehörigkeit zur EU aus den oben erwähnten Gründen Zusatzkosten tragen. Diese Zusatzkosten betreffen insbesondere ausländische Detailhandelsketten (vgl. Rz. 338).
Strategische Marktzutrittsschranken
341. Zu den strategischen Barrieren gehören Vorteile, über welche die etablierten Detailhandelsketten mit ihrer Positionierung an strategisch wichtigen Standorten verfügen und Investitionen in die Reputation, durch die eine grosse Produkt- und Markentreue der Kunden erreicht werden kann.
a) Standorte
342. Verkaufslokale an strategisch wichtige Lagen sind oft bereits durch Migros und Coop belegt. Verkaufslokale an Top-Lagen, insbesondere in Grossstädten, sind deshalb knapp. Gemäss dem „Immo-Monitoring“ von Wüest & Partner sind internationale Ladenketten, welche in die Schweiz expandieren, bereit, für die Übernahme solcher Verkaufsflächen nebst hohen Mieten erhebliche Handgelder zu zahlen.124 In Einzelfällen könnten diese „Ablösesummen“ über die Dauer des Mietvertrags verteilt bis zur Hälfte der Quadratmetermieten ausmachen.125
343. Gemäss Aussagen von Konkurrenten würden Migros und Coop die bereits hohen Investitionskosten bei der Erschliessung neuer Standorte weiter in die Höhe treiben, indem sie ihre Mitbewerber bei wichtigen Projekten bzw. Standorten überbieten. Weiter würden strategisch wichtige Standorte sofort besetzt. Für solche Standorte würden Migros und Coop jeden Preis bezahlen. Dies erschwere die Expansion der Schweizer Detailhändler.
344. Der Lebensmittel-Detailhandelsmarkt ist weitgehend gesättigt. In Folge dieser Situation ist ein Marktanteilswachstum für kleinere oder neue Wettbewerber vorwiegend über Akquisitionen möglich. Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschliessen, dass bei der von Coop geplanten Übernahme Carrefours durch die Blockierung von Standorten endogene Markteintrittsbarrieren geschaffen werden. Somit würden die bereits bestehenden Eintrittshürden weiter erhöht. Coop bestreitet, dass sie in der Vergangenheit jemals strategisch Standorte besetzt habe. Das sei auch durch die geplante Übernahme nicht der Fall.
b) Kundenbindungen
345. Gemäss einer repräsentativen Umfrage von Accenture kaufen 88 % der befragten Personen ihre Einkäufe des täglichen Gebrauchs bei den beiden Grossverteilern Migros und Coop ein.126 Dies illustriert die starke Kundenbindung im Schweizer Lebensmittel-Detailhandel. Hohe Werbeausgaben (siehe Tabelle 35), Investitionen in die Reputation (z.B. Kulturprozent von Migros) sowie die Treueprogramme Cumulus (Migros) und Supercard (Coop) könnten dazu dienen, die bereits treue Kundschaft noch mehr an sich zu binden und dadurch Marktzutrittsschranken auszubauen.
346. Gemäss oben erwähnter Studie besitzen 86 % der Konsumenten eine Kundenkarte eines Schweizer Detailhändlers. Die grosse Mehrheit dieser Personen sind entweder im Besitz der Cumuluskarte (82 % der erwähnten 86 %) oder der Supercard (87 % der erwähnten 86 %).
347. Einige kleinere Detailhändler gaben an, die Treueprogramme würden ihre Wettbewerbsposition beeinträchtigen. Auch die Fédération Romande des Consommateurs (FRC) schätzt, dass die Kundenbindungsprogramme von Migros und Coop einen Einfluss auf die Auswahl der Konsumenten zugunsten der beiden Grossverteiler haben. Diese Ergebnisse werden von den Autoren Schiller und Walkerbestätigt.127 Die Autoren vergleichen die Jahresabschlüsse von Migros und Coop mit derjenigen internationaler Detailhändler. Diese Analyse legt nahe, dass in der Schweiz starke Indizien vorhanden sind, wonach Kundenbindungen endogene Marktzutrittschranken erhöht haben.
120 BAK, Überwindung der Wachstumsschwäche dank beschleunigtem Produktivitätswachstum, 14.06.07, S. 77. 121 BAK, Überwindung der Wachstumsschwäche dank beschleunigtem Produktivitätswachstum, 14.06.07, S. 77.
122 Vgl. auch Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 176, Rz. 394; Emmi AG/Aargauer Zentralmolkerei AG AZM, RPW 2006/2, S. 261 ff.
123 Vgl. REINER EICHENBERGER, „Hochpreisinsel Schweiz: Ursachen, Folgen, wirkungsvolle Rezepte“, Agrarwirtschaft und Agrarsoziologie, 02/05, S. 41–54, hier: S. 42 f.
124 Wüest & Partner AG, Immo-Monitoring 2007; Bände 3 und 4: Geschäftsflächenmarkt, Zürich. 125 NZZ, „Grosse Einkaufszentren boomen – Zunehmender Verdrängungswettbewerb im Detailhandel“, 25. April 2007, S. 27. 126 Accenture, Trends für den Detailhandel, 2007. 127 ULF SCHILLER, BJÖRN WALKER (2007): „Marktzutrittsbarrieren, Preistreiberei oder Kostendruck? Vergleichende Analyse der Jahresabschlüsse Schweizer Detailhändler mit internationalen Gegenspielern“, Die Unternehmung 61(2), S. 105–123.
Expansion und disziplinierender Effekt von Aldi und Lidl
a) Expansion von Aldi und Lidl
348. Der jüngste Markteintritt fand durch Aldi Suisse im Oktober 2005 statt. Aldi, der im Bereich Supermärkte tätig ist, gibt an, dass seine Expansion in der Schweiz bisher nach Plan verläuft. Der Discounter verfügte per 31.12.2007 über 57 Verkaufsstellen in der Schweiz. Daneben plant Aldi in in den nächsten zwei Jahren in der gesamten Schweiz die Eröffnung weiterer [60–80] Standorte.
349. Lidl, der ebenfalls im Bereich Supermärkte tätig ist, plant seinen Markteintritt für das Jahr 2009. Im Grossen und Ganzen ist Lidl mit der Suche nach Standorten zufrieden. Gemäss Lidl gestaltet sich die Suche nach Standorten in der Westschweiz schwieriger als in der Deutschschweiz, weil die Gemeinden dort eher von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen. Lidl hat in der gesamten Schweiz für [80–100] Standorte bereits eine Baubewilligung vorliegen resp. eingereicht.
350. Gemäss Schätzungen des Marktforschungsinstituts IHA-GfK dürften Aldi und Lidl im Jahr 2010 zusammen über 220 Filialen in der Schweiz verfügen und einen gemeinsamen Umsatz von rund CHF 2 Mrd. erzielen.128 Ein ehemaliger Lidl-Manager prognostiziert für das Jahr
2010 75 Verkaufsstellen von Lidl und 120 von Aldi. Er erwartet, dass Aldi und Lidl die Milliarden-Umsatz-Schwelle im Jahr 2010 bzw. 2013 erreichen, was im Jahr 2013 einem gemeinsamen Anteil der beiden Discounter am Schweizer Lebensmittelhandel von 6 % entsprechen würde.129
351. Offensichtlich bestehen für Flächen, wie sie von Aldi und Lidl gesucht werden, keine unüberwindbaren Markteintrittsschranken. Im Fall Migros/Denner ist die Weko davon ausgegangen, dass die Rolle von Denner mittelfristig von den beiden Discountern Aldi und Lidl übernommen würde.130 Dies ist im vorliegenden Fall bezüglich Carrefour sehr unwahrscheinlich, da Carrefour sich insbesondere hinsichtlich Sortimentstiefe und - breite stark von Aldi und Lidl unterscheidet.
352. Folgende Abbildung zeigt eine Prognose der Umsatzentwicklung der Detailhändler in der Schweiz. Es ist deutlich zu sehen, dass sich die Situation in der Schweiz – selbst wenn man Aldi und Lidl ein starkes Wachstum unterstellt – nicht substantiell verändern wird. Migros und Coop verfügen gemäss dieser Prognose in einigen Jahren immer noch über die mit Abstand stärkste Stellung auf dem Lebensmittel-Detailhandelsmarkt. Die Expansion Aldis und der Markteintritt Lidls werden kurzbis mittelfristig keine grundlegenden Veränderungen im Schweizer Lebensmittel-Detailhandelsmarkt hervorrufen.
Abbildung 4: Umsatzprognose [CHF Mio.]
Quelle: Angaben der befragten Detailhändler und Schätzungen des Sekretariats.
b) Disziplinierender Effekt von Aldi und Lidl
353. Die Rolle der Discounter (v.a. von Aldi) ist ambivalent. Hinsichtlich des Wettbewerbsparameters Preis wird Aldi von den Konkurrenten eine wichtige Rolle zugewiesen. Coop, Migros und Denner richten ihre Preise denn auch am Mitbewerber Aldi aus. Weiter beschreiben Aldi und Lidl Coop und Migros als ihre nächsten Konkurrenten in der Schweiz. Nichtsdestotrotz ist das Verhältnis zwischen Discountern und klassischen Detailhändlern zweideutig: Discounter sehen sich primär als Ergänzung zu den klassischen Detailhändlern wie Migros oder
Coop. Diese Ansicht wiederum teilen die klassischen Detailhändler.131
128 IHA-GfK, „Detailhandel Schweiz 2007“, S. 95. 129 NZZ, „Lidl verstärkt den Aldi-Effekt“, 29. August 2007, S. 19. 130 Vgl. RPW 2008/1, S. 191, Rz. 524ff.
131 Vgl. z.B. L’Hebdo, „Les discounteurs allemands profitent à Coop“, 5 juillet 2007.
Prognose Umsätze
0.0
2'000.0
4'000.0
6'000.0
8'000.0
10'000.0
12'000.0
2009 2010 2011 2012 Jahr
Umsatz
Coop
Migros
Denner
Aldi
Lidl
Übrige
354. Für eine disziplinierende Wirkung der Discounter spricht auf der einen Seite, dass der Markteintritt von Aldi u.a. zur Einführung der Billiglinie Prix Garantie bei Coop sowie zu einer Erweiterung der M-Budgetlinie bei Migros führte. Ferner investieren die Schweizer Marktführer seither werbewirksam in Preisabschläge. Die Konkurrenz zwischen Aldi und den etablierten Detailhändlern dürfte sich demnach vor allem bei den Billiglinien abspielen.
355. Auf der anderen Seite sprechen folgende Umstände gegen eine disziplinierende Wirkung der Discounter. Gemäss Aussagen verschiedener Detailhändler führen die Discounter über weite Strecken ein komplementäres Sortiment, insbesondere zu Coop. Die Sortiments-Überschneidungen sind gering und betreffen vor allem die Billiglinien. So gibt der Vorsitzende der Geschäftsleitung von Coop in einem Interview an, dass „partout où Aldi s’est implanté, les magasins Coop voient leur chiffre d’affaires se maintenir et même, dans certains cas, progresser. Les ventes du centre Coop à Oerlikon (ZH) ont augmenté de plus de 10 % depuis qu’Aldi s’est installé à proximité. (…) La nouvelle clientèle attirée par Aldi découvre dans nos magasins toute une gamme d’articles que le discounter ne lui offre pas, des produits frais à ceux de la boucherie en passant par les denrées de culture biologique.”132
356. Die Komplementarität der Sortimente zeigt sich auch darin, dass Coop und Aldi ihre Standorte zum Teil in unmittelbarer Nähe errichten. In einigen Fällen vermietet Coop gar im selben Gebäude Flächen an Aldi, in welchem ihr Supermarkt untergebracht ist (z.B. in Ittigen BE).
357. Weiter ist der Einfluss Aldis aus folgenden Gründen zu relativieren: Die vergangenen Preissenkungsrunden wären laut Aussagen von Coop ohne jeden Zweifel auch ohne die (erwartete) Präsenz von Aldi und Lidl durchgeführt worden. Man orientiere sich an Migros, nicht an Aldi und Lidl.133
358. Schliesslich ist zu erwähnen, dass das Preisniveau bei Aldi Suisse 36 % höher ist als in Deutschland.134 Eine mögliche Erklärung hierfür könnte sein, dass Aldi seine Preise dem hiesigen Preisniveau anpasst. Dies erlaubt es Aldi, mittels hoher Margen von den Handelsstrukturen der Schweiz zu profitieren. So richtet Aldi gemäss eigenen Angaben seine Preise an Migros, Coop und Denner aus (Vgl. Rz. 261). Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass dieses Preisniveau nach einem erfolgreichen Markteintritt von Lidl ins Rutschen geraten wird.
359. Coop teilt die Auffassung der Weko nicht, dass die disziplinierende Wirkung von Aldi auf Coop zu relativieren sei. Coop macht darauf aufmerksam, dass Aldi [...] % seines Umsatzes zu Lasten von Coop generiert. Diese Aussage bestätige auch eine von Coop eingereichte „Impact Study“ von RBB Economics. Demnach sank der Umsatz der jeweils am nächsten gelegenen Coop-Filiale im Durchschnitt um [...] %, nachdem in der direkten Umgebung eine Aldi-Filiale eröffnet wurde. Die Analyse verglich die Umsätze dieser Coop-Filialen in einem Zeitraum von drei Wochen vor der Eröffnung der Aldi-Filiale mit denjenigen drei Wochen nach der Eröffnung. Die so eruierte Umsatzentwicklung wurde anschliessend der Entwicklung des Umsatzes sämtlicher Coop-Filialen im gleichen Zeitraum gegenübergestellt. Der Umsatzrückgang ist also nicht absolut zu sehen, sondern relativ zur Umsatzentwicklung aller Coop-Filialen. Coop betont, dass sich dieser Effekt mit dem Markteintritt Lidls ab 2009 noch verstärken werde.
360. Die Weko ist sich bewusst, dass Umsatzgewinne eines Unternehmens in einem gesättigten Markt auf Kosten anderer gehen müssen. Dennoch sind die Ergebnisse der RBB-Studie zumindest zu relativieren: Bei der Analyse bleiben weitere mögliche Einflüsse – neben der Eröffnung einer nahe gelegenen Aldi-Filiale – auf den Umsatz der jeweiligen Coop-Filiale unberücksichtigt. So könnten z.B. der Einfluss weiterer Wettbewerber oder die Distanz der Coop-Filiale zur neu eröffneten Aldi-Filiale auch einen Einfluss auf den Umsatz einer Coop-Verkaufsstelle haben. Die Unterschiede der Umsatzentwicklung zwischen den in der Studie untersuchten Coop-Standorten ist mit [...] % denn auch sehr gross, was auf andere, in der Studie nicht berücksichtigte Effekte hindeuten könnte.
361. Das von Coop eingereichte Gutachten betont weiter, dass die Discounter nicht nur mit den Billiglinien der etablierten Anbieter im Wettbewerb stünden, sondern mit dem gesamten Sortiment. Zunächst decke zum Beispiel Aldi mit seinem Sortiment die gesamte Bedarfspalette eines Haushalts ab. Somit sei ein Einkauf bei Migros oder Coop prinzipiell durch einen Einkauf bei Aldi substituierbar. Darüber hinaus hätten die Preise der Coop-Tiefstpreislinie einen Einfluss auf die Preise höherwertiger Coop Produkte, da zwischen den verschiedenen Segmenten eine gewisse Preisspanne existiere, welche nicht überschritten werden dürfe. Der Grund hierfür sei, dass die verschiedenen Linien eines Produkts (z.B. Eigenmarke und Markenprodukt) grundsätzlich demselben Markt angehörten und dementsprechend substituierbar seien.135 Aufgrund des Umstandes, dass sich die Preise von Substituten weitgehend parallel bewegten, habe der direkte Einfluss von Aldi auf die Billiglinie von Coop auch einen indirekten Effekt auf das restliche Coop-Sortiment.
362. Dem Vorbringen Coops ist entgegenzuhalten, dass die Aussagen bezüglich der maximalen Preisspanne trotz Anfrage der Weko nicht mit konkreten Beispielen – an welchen es aufgrund vergangener (breiter) Preissenkungen auf Produkten der Coop-Tiefstpreislinie nicht mangeln sollte – untermauert werden konnte. Daneben ist anzumerken, dass durch die Einführung der Premiumlinie „Fine Food“136 aufgrund der von Coop vorge-
132 L’Hebdo, „Les discounteurs allemands profitent à Coop“, 5 juillet 2007.
133 L’Hebdo, „Les discounteurs allemands profitent à Coop“, 5 juillet 2007. 134 NZZ Online, „Keine deutschen Preise bei Aldi Suisse“, 21. Juni 2006.
135 Dies entspreche auch der Praxis der Europäischen Kommission (vgl. SCA/P&G, Unilever/Bestfoods) und der Praxis des britischen Office of Fair Trading/Competition Commission (vgl. United Biscuits/Jacobs Bakery, British Sugar/Billington Food Group, Supermarket Report).
136 Die „Fine Food“ Linie wurde knapp ein Jahr vor dem Markteintritt Aldis eingeführt.
brachten Gründe auch ein entgegengesetzter Trend hin zu Preissteigerungen des Sortiments auszumachen sein sollte. Selbst wenn der indirekte Effekt auf das gesamte Sortiment tatsächlich besteht, gibt es keine Gewissheit, dass der Preisdruck der Discounter auf die Billiglinien der etablierten Anbieter fortbesteht. Darauf deutet etwa hin, dass Aldi die Preise zumindest bei den Frischprodukten im letzten Jahr angehoben hat.137
Weitere Markteintritte
363. Es ist in der Vergangenheit keinem der grossen europäischen Detailhandelsunternehmen gelungen, in der Schweiz nennenswerte Marktanteile zu gewinnen. Carrefour begründete seine Expansionsschwierigkeiten insbesondere mit der fehlenden Verfügbarkeit bezahlbarer Standorte (Hypermärkte). Damit der potenzielle Wettbewerb eine disziplinierende Wirkung haben kann, müssten Neuanbieter jedoch in der Lage sein, bedeutende Marktanteile zu erobern.
364. Es stellt sich die Frage, ob nebst Lidl weitere Detailhändler einen Markteintritt in die Schweiz planen. Die Mehrheit der befragten Detailhändler ist der Ansicht, dass es keine weiteren Markteintritte in den Schweizer Lebensmittel-Detailhandelsmarkt geben wird. Migros und Denner geben an, dass weitere Markteintritte möglich sind, insbesondere im Bereich Discounter. Die Befragung ausländischer Detailhändler zeigt, dass diese
keine Absicht haben, in den Schweizer Markt einzutreten.
365. Einer der befragten ausländischen Detailhändler fasst die Situation in der Schweiz wie folgt zusammen: „Especially the Coops [Migros und Coop] have developed a very good position with all added historical advantages. This all makes it very difficult for a publicly traded company […] to enter”.
366. Basierend auf den dargelegten Erwägungen kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die potenzielle Konkurrenz durch allfällige Markteintritte aufgrund der hohen Markteintrittsbarrieren, insbesondere im Bereich Hypermärkte, als schwach zu beurteilen ist. Die disziplinierende Wirkung der Discounter Aldi (mittels Expansion) und Lidl (mittels Markteintritt) ist zwar vorhanden, darf aber nicht überschätzt werden, da der Preisdruck lediglich von einem beschränkten Sortiment ausgeht.
B.4.2.1.4.5 Fazit
367. Der vorliegende Zusammenschluss verstärkt das bereits im Fall Migros/Denner138 festgestellte Potenzial für kollusives Verhalten im Sinne einer kollektiven Marktbeherrschung. Die nachfolgende Tabelle fasst zusammen, welche Prüfkriterien grundsätzlich erfüllt bzw. nicht erfüllt sind und zeigt die Veränderung der Kriterien durch den Zusammenschluss auf.
Tabelle 37: Zusammenfassung der Prüfkriterien
Prüfkriterien Vorhanden Veränderung durch
Zusammenschluss
Marktkonzentration ++ national + / lokal ++
Symmetrie + +
Transparenz ++ =
Homogenität + =
Markteintrittsschranken ++ +
Schwache Stellung der
Marktgegenseite
++ =
Stabile Marktverhältnisse ++ =
Multimarktbeziehungen + =
+ hoch/steigt; ++ sehr hoch/steigt stark; = keine Veränderung
368. Sämtliche geprüften Kriterien sind im Wesentlichen als erfüllt zu betrachten. Die Marktkonzentration, die Symmetrien und die Markteintrittsschranken verstärken sich durch den Zusammenschluss zusätzlich. Die disziplinierende Wirkung der Discounter Aldi (mittels Expansion) und Lidl (mittels Markteintritt) ist zwar vorhanden, darf aber derzeit nicht überschätzt werden, da der Preisdruck lediglich von einem beschränkten Sortiment ausgeht. Demzufolge bestehen auf dem schweizerischen Detailhandelsmarkt Anreize zu kollusivem Verhalten, und ein solch kollusives Verhalten wird durch vorliegenden Zusammenschluss wahrscheinlich stabiler.
369. Durch den Zusammenschluss wird demnach eine kollektiv marktbeherrschende Stellung von Migros und
Coop begründet, allenfalls verstärkt. Die Parteien machen geltend, dass Aldi und Lidl eine mögliche stillschweigende Kollusion zwischen Migros/Denner und Coop/Carrefour zu destabilisieren vermögen. Dem ist entgegenzuhalten, dass Aldi und Lidl kurzbis mittelfristig keinen destabilisierenden Effekt auf die bestehende kollektive Marktbeherrschung zwischen Migros und Coop auszuüben vermögen.139 Die in vorliegendem Verfahren erhobenen Angaben zur Expansion von Aldi und
137 K-Tipp 1/2008, S. 26–27.
138 Migros/Denner RPW 2008/1, S. 191, Rz. 521.
139 Vgl. auch Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 190, Rz. 516 u. Dispositiv 1.10.
Lidl, bestätigen die Prognosen, welche dem Entscheid Migros/Denner zugrunde liegen.
B.4.2.1.5 Zwischenergebnis
Einzelmarktbeherrschung
370. Die Analyse der Übernahme Carrefours durch Coop ergab keine genügenden Anhaltspunkte für die Begründung einer (einzel-)marktbeherrschenden Stellung, durch die gemäss Art. 10 Abs. 2 Bst. a KG wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann. Aufgrund der starken Stellung von Migros wird auf eine allfällige kollektive Marktbeherrschung von Coop und Migros fokussiert.
Kollektive Marktbeherrschung
371. Durch den Zusammenschluss von Coop mit Carrefour, einem der grössten Randwettbewerber, sind die Kriterien für das Vorliegen einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung von Coop und Migros auf dem schweizerischen Detailhandelsmarkt im Wesentlichen als erfüllt zu betrachten, weil erstens die Anreize zu kollusivem Verhalten gegeben sind und zweitens ein solches Verhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit stabil bzw. dauerhaft sein wird. Somit wird durch den Zusammenschluss eine kollektiv marktbeherrschende Stellung von Migros/Denner und Coop begründet oder allenfalls verstärkt, durch die wirksamer Wettbewerb im Sinne von Art. 10 Abs. 2 Bst. a KG beseitigt werden kann.
372. Wie in Rz. 368 und 369 festgehalten, vermögen Aldi und Lidl ein kollusives Verhalten zwischen Coop/Carrefour und Migros/Denner einstweilen nicht zu destabiliseren. Deshalb kann der Zusammenschluss in der gemeldeten Form nicht zugelassen werden. Falls die Tatbestandsmerkmale von Art. 10 Abs. 2 KG erfüllt sind, kann die Weko den Zusammenschluss untersagen oder ihn mit Bedingungen und Auflagen zulassen.
373. Es ist damit zu rechnen, dass Aldi sowie Lidl nach erfolgtem Markteintritt mittelbis langfristig eine bedeutende Rolle als Randwettbewerber übernehmen und somit ein kollusives Verhalten von Migros und Coop destabilisieren können. Bis dahin soll durch Auflage 3 (Dispositiv), wonach Coop während sechs Jahren in der Schweiz keinen anderen Lebensmittel-Detailhändler erwerben darf, sowie durch die nachfolgend umschriebene Auflage 4 (Dispositiv) sichergestellt werden, dass der Lebensmittel-Detailhandelsmarkt für Mitbewerber offengehalten wird.
B.4.2.1.6 Mögliche Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs
374. Die Analyse hat ergeben, dass der Zusammenschluss von Coop/Carrefour zur Begründung, allenfalls Verstärkung einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung von Coop und Migros auf dem Absatzmarkt führen würde. Mit ihrer Marktstellung haben Coop und Migros die Möglichkeit zu verhindern, dass bereits vorhandene Konkurrenten sich ihnen gegenüber weiterhin als Wettbewerber verhalten, dass neue Konkurrenten auf dem betreffenden Markt auftreten oder bereits vorhandene Konkurrenten vom betreffenden Markt zu verdrängen.140
375. Der vorliegende Zusammenschluss kann zu einer solchen Beeinträchtigung der Marktstruktur führen, dass wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann. Diese Möglichkeit ergibt sich vorliegend aufgrund der Begründung oder Verstärkung der kollektiven Marktbeherrschung. Durch den Aufkauf von Carrefour wird ein weiterer Wettbewerber vom Markt verschwinden. Der übrige Wettbewerb wird weiter geschwächt, resp. die Marktanteile der beiden Grossverteiler im Schweizer Detailhandel werden weiter ansteigen. Die Wettbewerbssituation auf den einzelnen lokalen Märkten zeigt zum Teil ein noch konzentrierteres Bild: Die restlichen Anbieter neben Migros/Denner und Coop/Carrefour verfügen in vier lokalen Märkten nur noch über einen Marktanteil von [0– 10] %.
376. Der Eintritt neuer Konkurrenten bzw. die Expansion vorhandener Konkurrenten in der Schweiz ist aufgrund der Standortsituation nicht einfach. Darüber hinaus sind der Weko Fälle bekannt, in denen versucht wurde, Konkurrenten an ihren Expansionsplänen aktiv zu behindern bzw. von Standorten zu verdrängen. Casino wurde bspw. durch den Kauf eines benachbarten Grundstückes die Belieferung einer geplanten Verkaufsstelle verunmöglicht. Gemäss Aussagen weiterer Konkurrenten wurde zudem die Einmietung in Einkaufszentren in einigen Fällen vermutlich durch Druckausübung verhindert.
377. Im Lichte vorstehender Erwägungen besteht die Möglichkeit, dass der Zusammenschluss auf dem Absatzmarkt eine kollektiv marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt und dadurch nicht ausgeschlossen werden kann, dass der wirksame Wettbewerb beseitigt wird.
B.4.2.1.7 Zusagen der Parteien und deren Beurteilung
378. Gestützt auf die vorangehende Analyse bestehen in bestimmten Regionen Wettbewerbsprobleme. Anhaltspunkte dafür sind die zum Teil starke Erhöhung der Konzentration in diesen Regionen bzw. die Gefahr einer Begründung, allenfalls Verstärkung einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung.
379. Anlässlich der Anhörung vom 10. März 2008 hat Coop folgende, die Absatzseite betreffenden Zusagen vorgestellt. Mit Schreiben vom 12. und 13. März 2008 wurden diese Zusagen konkretisiert. Coop hat sich bereit erklärt,
1.) auf Projekte bzw. Erweiterungen von Verkaufsstellen gemäss Liste vom 12. März 2008 zu verzichten. Dieser Verzicht wurde der Wettbewerbskommission bereits am 21. Dezember 2007 mitgeteilt. [...]
2.) auf zusätzliche Projekte gemäss Liste vom 12. März 2008 zu verzichten. [...]
3.) bestehende Standorte gemäss Liste vom 12. März 2008 an Dritte abzugeben. Diese Standorte befinden sich in den von der Übernahme betroffenen lokalen Märkten [...]. Gemäss Präzisierungen vom 13. März
140 ROGER ZÄCH, Schweizerisches Kartellrecht, 2. Auflage, 2005, Rz. 783.
2008 existieren für diese Standorte keine Wettbewerbsverbote, welche eine Übertragung an andere Lebensmittel-Detailhändler verhindern könnten. Mit der Abgabe der Standorte soll ein unabhängiger Dritter beauftragt werden, welcher diesen Prozess aktiv führt.
380. Der oben unter Rz. 379 Punkt 3.) beschriebene Vorschlag von Coop trägt den Bedenken der Wettbewerbskommission wie nachfolgend dargelegt Rechnung.
381. Maus Frères beauftragte nach der Ankündigung des Rückzugs Carrefours ein angesehenes Unternehmen mit der Suche nach potentiellen Käufern für die Carrefour-Standorte in der Schweiz (vgl. Rz. 6). Überprüft wurden in der Folge rund dreissig in- und ausländische Handelsunternehmen. Ausser mit Coop wurde jedoch mit keinem Unternehmen in einer fortgeschrittenen Phase verhandelt. Ausführliche Abklärungen des Sekretariats bestätigten, dass sowohl im In- als auch im Ausland keine geeigneten Interessenten für die Carrefour-Standorte gefunden werden konnten. Somit wäre selbst bei einem Verbot der Übernahme durch Coop kein alternativer Käufer für die zwölf Standorte vorhanden (ausser möglicherweise Migros).
382. Wie sich aus den schriftlichen Befragungen und den Anhörungen feststellen liess, haben jedoch Konkurrenten von Coop Interesse an kleineren und mittleren Verkaufsstellen. Dazu gehören auch Aldi und Lidl, welche insbesondere in der Westschweiz bisher wenige Filialen eröffnen konnten resp. Baubewilligungen für Standorte erhalten haben. Die Zusagen kommen folglich den Konkurrenten von Coop entgegen und sollten zu einer Belebung der Wettbewerbssituation in den von der Übernahme betroffenen lokalen Märkten führen.
383. Ein summarischer Markttest bei einigen potentiellen Interessenten für die von Coop zur Verfügung gestellten Flächen hat gezeigt, dass durchaus Interesse an den anzubietenden Coop-Standorten besteht. Coop bestätigte in einer Anhörung, dass ein Interesse an den abzutretenden Standorten realistisch sei.
384. Bezüglich Rz. 379, Punkt 1.) ist anzumerken, dass Coop den Verzicht auf diese Grossprojekte bereits öffentlich in Aussicht gestellt hat. Deshalb sind aus Sicht der Weko hierzu keine Vorgaben (z.B. Auflage) angezeigt.
385. Bezüglich Rz. 379, Punkt 2.) ist die Weko der Auffassung, dass keine Sicherheit besteht, dass diese Projekte überhaupt je realisiert werden. Zudem ist aufgrund der Planungsphase nicht davon auszugehen, dass die von Coop genannten Standorte – mit Ausnahme des Projekts in Münsingen – in den nächsten Jahren eröffnet werden. Somit wird ein Verzicht auf diese Projekte die Wettbewerbsverhältnisse kurzfristig kaum verändern. Deshalb sind aus Sicht der Weko auch hierzu keine Vorgaben angezeigt.
386. Demgegenüber stellt die Zusage in Rz. 379, Punkt 3.), nämlich das Anbieten bzw. Abtreten bestehender Verkaufsflächen in besonders problematischen Regionen vor dem Hintergrund, dass mutmassliche Interessenten für eine Übernahme von Coop-Standorten bestehen, eine sinnvolle Massnahme dar. Angesichts der unbestimmten, unsicheren und erst Jahre später eintretenden Wirkungen des offerierten Verzichts gemäss Rz. 379, Punkt 1.) und 2.) hat die Weko die nach Rz. 379, Punkt 3.) abzutretende Fläche [...] erhöht.
387. Coop wird demnach verpflichtet (Auflage 4, Dispositiv), einen unabhängigen Dritten zu beauftragen, 20'000 m2 bestehender Verkaufsfläche in besonders problematischen Regionen zu marktüblichen Bedingungen Lebensmittel-Detailhändlern mit weniger als 25 % Marktanteil während [...] Monaten ab Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Erwerb anzubieten und gegebenenfalls zu verkaufen bzw. zu übertragen.
388. Die Modalitäten für das Anbieten bzw. Abtreten der Verkaufsflächen sind nachfolgend beschrieben:
a) [...]
b) [...]
c) [...]
d) [...]
e) [...]
f) [...]
g) [...]
h) [...]
i) Um den Verkaufsprozess nicht zu beeinträchtigen, werden die Modalitäten der Durchführung dieser Auflage der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt.
B.4.2.2 Beschaffungsmärkte
B.4.2.2.1 Marktstruktur
389. Der Beschaffungsmarkt weist auf der Nachfrageseite eine hohe Konzentration auf. Die Lieferanten haben im Detailhandel zwar mehrere mögliche Absatzkanäle, davon decken aber nur zwei (Migros und Coop) das gesamte Gebiet der Schweiz in sämtlichen Segmenten (Hypermärkte, Supermärkte, kleine Supermärkte) ab.
390. Migros ist der grösste Absatzkanal im Schweizer Detailhandel. Das Sortiment von Migros ist geprägt durch einen hohen Anteil an Eigenmarken und einen kleinen Anteil an Markenartikeln ([< 15] %). Migros ist in einem gewissen Masse vertikal integriert und beschafft in verschiedenen Produktgruppen über die Hälfte ihres Absatzes konzernintern.
391. Coop ist der zweitgrösste Absatzkanal im Schweizer Detailhandel. Coop teilt sein Sortiment in drei Kategorien auf: in Eigenmarken (Prix Garantie, JaMaDu, Fine Food etc.), Kompetenzmarken (Naturaplan, Weight Watchers etc.) und Markenartikel, wobei das Sortiment zu 45 % aus Markenartikeln besteht. Damit stellt Coop den grössten Absatzkanal für Markenartikel im Schweizer Detailhandel dar. Coop ist für die Markenartikelhersteller auch infolge des flächendeckenden Vertriebsnetzes und der gesamtschweizerischen Werbeaktivitäten von besonderer Bedeutung. Eine entscheidende Rolle spielt der Absatzkanal Coop für die flächendeckende Einführung neuer Markenprodukte auf den Schweizer Markt
(siehe Rz. 458).141 Einen gewissen Anteil des restlichen Sortiments stellt Coop in Eigenproduktion her. Zu den Eigenproduktionsbetrieben von Coop gehören Bell (Fleisch/Geflügel), Chocolats Halba (Schokolade, Pralinen), Swissmill (Getreide), Nutrex (Essig), CWK (Kosmetika) Pasta Gala (Teigwaren, Halbfabrikate), Steinfels (Reinigungsmittel), Reismühle Brunnen (Reis) und Sunray (Zucker, Speiseöle, Gewürze, Trockenfrüchte, Nüsse etc.).
392. Neben diesen beiden gesamtschweizerisch tätigen Hauptabsatzkanälen bestehen noch weitere Vertriebskanäle (vgl. Abschnitt B.4.2.1.2.1), von denen allerdings lediglich Denner über ein Filialnetz verfügt, das sich über die gesamte Schweiz erstreckt. Die übrigen Händler unterscheiden sich von Migros, Coop und Denner dahingehend, dass sie entweder nicht in der ganzen Schweiz vertreten sind, wie Casino, Spar und Volg, nicht alle Segmente abdecken wie Valrhône (nur kleine Supermärkte) oder nur ein beschränktes Sortiment anbieten wie Aldi (nur ca. 800 Artikel).
B.4.2.2.2 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens durch die Markteilnehmer
393. Im Rahmen des Verfahrens zum vorliegenden Zusammenschlussvorhaben wurden rund 140 Lieferanten von Coop und/oder Carrefour sowie diverse Branchenverbände befragt, wie sie das vorliegende Zusammenschlussvorhaben generell beurteilen und inwiefern dieses ihre Position im Wettbewerb verändern wird. Wie nachstehende Tabellen aufzeigen, beurteilen lediglich rund 5 % der Lieferanten das Zusammenschlussvorhaben als positiv, dagegen rund 66 % als negativ. Rund 74 % sehen ihre Position durch das Zusammenschlussvorhaben als geschwächt. Bei den Verbänden sehen die Antworten ähnlich aus. Von den 14 Verbänden, welche geantwortet haben (17 Verbände wurden angefragt),142 sieht keiner positive Auswirkungen des Zusammenschlusses, nur drei Verbände beurteilen den Zusammenschluss als neutral.
Tabelle 38: Generelle Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens
Anteil, welche das Zusammenschlussvorhaben
beurteilen Beurteilung
durch
Anzahl
Beobachtungen
positiv negativ neutral keine Meinung
Lieferanten 116 5,3 % 66,4 % 27,4 % 0,9 %
Verbände 14 0 % 76,9 % 21,1 %
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
Tabelle 39: Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf Marktposition der Lieferanten
Auswirkung auf eigene Position im Markt Beurteilung
durch
Anzahl
Beobachtungen stärken schwächen keine Auswirkung
Lieferanten 116 8,8 % 73,5 % 17,7 %
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
394. Bei den Lieferanten, die sich vorwiegend positiv zum Zusammenschluss geäussert haben, handelt es sich zumeist um Lieferanten, die bereits langjährige Geschäftsbeziehungen zu Coop pflegen oder Carrefour nicht beliefern. Sie sehen die Übernahme von Carrefour als Chance zur Erhöhung ihres Verkaufspotenzials.
395. Unternehmen, welche ihre Position geschwächt sehen, sind insbesondere Lieferanten von Carrefour, die befürchten, bei Coop, nicht gelistet zu werden. So ist anzunehmen, dass die Eigenmarkenlieferanten von Carrefour nicht von Coop übernommen werden.
396. Mehrere befragte Lieferanten weisen darauf hin, dass sie bei Carrefour eine grössere Anzahl verschiedener Produkte anbieten als bei Coop und es für sie deshalb durch den geplanten Zusammenschluss schwieriger wird, gewisse ihrer Produkte abzusetzen. Dies führt
möglicherweise zu einer Verdrängung von Produkten, welche aktuell im Sortiment von Carrefour gelistet sind. Aus diesem Grund befürchten viele Lieferanten, ihre Angebotspalette an die Wünsche von Coop anpassen zu müssen und damit Umsatz zu verlieren.
141 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 597, Rz. 148.
142 Schweizer Milchproduzenten, Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband, Swisscofel, Fruit-Union Suisse, Gallo Suisse, Groupement suisse des spiritueux de marque, Association Suisse du commerce des vins, Schweizerischer Verband für Kühl-und Tiefkühllogistik, Verband Schweiz. Hersteller von Suppen und Saucen, Swisspasta, Biscosuisse, Verband Schweiz. Glace- und Eiscream-Fabrikanten, Schweizer Fleisch-Fachverbände SFF, Swiss Convenience Food Association.
397. Um nicht in zu starke Abhängigkeiten eines einzelnen oder einiger weniger Detailhändler zu gelangen, versuchen Lieferanten zu diversifizieren, indem sie ihre Produkte über mehrere Absatzkanäle vertreiben. Letzteres ist allerdings insbesondere für auf die Schweiz fokussierte Lieferanten schwierig, da Migros und Coop weitere unabhängige Distributionskanäle aufgekauft haben (Globus, Epa, Waro, Pick Pay, CCA, Prodega, Denner und nun Carrefour). Zudem erschwert die Eigenmarken-Förderung der beiden Grossverteiler zunehmend einen erfolgreichen Marktaufbau von Markenprodukten in der Schweiz (vgl. Dispositiv 1.5.).
398. Da die Meldung des Zusammenschlussvorhabens Coop/Carrefour kurze Zeit nach derjenigen von Migros/Denner erfolgte und in beiden Fällen einer der beiden grössten Detailhändler der Schweiz als Käufer auftrat, wurden Lieferanten und Branchenverbände dazu befragt, inwieweit sich die beiden Zusammenschlussvorhaben gleichen oder unterscheiden. Gestützt auf diese Antworten sieht das Sekretariat im Wesentlichen die folgenden Unterschiede zwischen dem Zusammenschlussvorhaben Coop/Carrefour und demjenigen von Migros/Denner:143
- Im Unterschied zum Zusammenschluss Migros/Denner plant Coop, die Carrefour-Verkaufsstellen in Coop-Verkaufsstellen umzuwandeln. Somit verschwindet ein Wettbewerber und unabhängiger Absatzkanal mit eigenem Sortiment vom Markt. Dagegen wird Denner mit eigenständigem Sortiment weitergeführt, „lediglich“ der Mehrheitseigentümer hat gewechselt.
- Der Umstand, dass sich Carrefour vom Schweizer Markt zurückzieht, bedeutet für die Konsumenten, dass sich ihre Produktauswahl verringert.
- Carrefour führt ein umfassenderes Sortiment als Denner. Somit sind vom Zusammenschlussvorhaben und einer möglichen Auslistung im Fall Coop/Carrefour bedeutend mehr Lieferanten betroffen als bei Denner.
- Zahlreiche Lieferanten, welche sowohl Coop als auch Carrefour beliefern, befürchten, dass ihre Abhängigkeit gegenüber Coop zunehmen wird. Die Anzahl von „Doppel-Lieferanten“ ist bei Coop/Carrefour deutlich höher als bei Migros/Denner, womit der Effekt der zunehmenden Abhängigkeit bei Coop/Carrefour stärker wiegt als bei Migros/Denner.
- Durch das vorliegende Zusammenschlussvorhaben geht die wichtigste Alternative zu Coop für die Einführung neuer Markenprodukte verloren. Carrefour wurde dank seines grossen Sortiments von verschiedenen Lieferanten von Markenartikeln als Testmarkt für die Einführung neuer Produkte angesehen. In der Tat konnten verschiedene Produkte, welche bei Coop nicht ins Sortiment aufgenommen wurden, bei Carrefour gelistet werden. Eine erfolgreiche Einführung bei Carrefour lieferte sodann ein neues Argument, doch noch bei Coop gelistet zu werden (vgl. Dispositiv, 1.5).
399. Die Parteien machen grundsätzlich geltend, dass die befragten Lieferanten strategisch geantwortet hätten, weil ihnen eine Intervention der Weko Nutzen bringen werde. Die Parteien stellen deshalb die Angaben der befragten Lieferanten insgesamt in Frage und bemängeln, dass deren Antworten vom Sekretariat nicht verifiziert worden seien. Die Wettbewerbsbehörde anerkennt, dass strategische Antworten nicht ausgeschlossen werden können und trägt diesem Umstand gebührend Rechnung.
B.4.2.2.3 Aktuelle Konkurrenz
400. Es können nach Produktgruppen aufgeteilt verschiedene Beschaffungsmärkte unterschieden werden (vgl. Rz 81). Aufgrund der zahlreichen Produktgruppen wird nicht jeder Markt einzeln untersucht. Stattdessen werden die Beschaffungsmärkte gemeinsam analysiert. Weisen Märkte Eigenheiten auf, wird in der nachfolgenden Analyse darauf hingewiesen.
401. Um die Stellung von Coop auf den Beschaffungsmärkten beurteilen zu können, wird zunächst die Bedeutung der beiden Absatzkanäle Coop und Carrefour anhand deren Marktanteile untersucht. Anschliessend wird die Substituierbarkeit der Absatzkanäle im Detailhandel analysiert. Ein spezieller Fokus wird dabei auf die Bedeutung dieser Absatzkanäle für die Einführung neuer (Marken-)Produkte gerichtet.
B.4.2.2.3.1 Marktanteile
402. Die Berechnung der Marktanteile der Nachfrager in den einzelnen Produktgruppen ist mit Schwierigkeiten verbunden. Es fällt teilweise schwer, Produkte eindeutig einer Produktgruppe zuzuordnen, weshalb die von den einzelnen Unternehmen (Lieferanten als auch Detailhändler) angegebenen Umsätze oftmals nicht miteinander „kompatibel“ sind. Die internen Daten, auf welche die Unternehmen zurückgreifen können, entsprechen häufig nicht der tatsächlichen sachlichen und räumlichen Marktabgrenzung. Schliesslich wäre die Erhebung der Umsätze sämtlicher Marktteilnehmer (insbesondere auf der Lieferantenseite) mit sehr grossem Aufwand verbunden und somit nicht verhältnismässig.
403. Die Weko muss aufgrund der Untersuchungsmaxime die erforderlichen Daten für die Beurteilung eines Zusammenschlussvorhabens erheben. Jedoch kann sich die Weko nicht auf Daten stützen, welche der vorgenommenen Marktabgrenzung nicht entsprechen. Die Parteien haben dem Sekretariat Daten zur Verfügung gestellt, welche sämtliche möglichen Absatzkanäle miteinbeziehen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich zum relevanten Markt gehören oder nicht. So berücksichtigen die Parteien bei ihren Schätzungen u.a. die Ausgaben der Konsumenten in Spezial-/Fachgeschäften, Convenience-Shops und der Gastronomie und rechnen einen internationalen Anteil zum relevanten Markt hinzu.
143 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 129 ff.
404. Im Verlaufe des Verfahrens hat das Sekretariat die schweizerischen Detailhändler um eine Schätzung ihrer Absatz- und Einkaufsvolumina gebeten. Tabelle 40 (Spalte B) beinhaltet eine Schätzung der Marktanteile auf den relevanten Märkten, welche auf den Absatzvolumina basiert. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Marktanteile der verschiedenen Detailhändler auf den einzelnen Beschaffungsmärkten annähernd so gross sind wie in den entsprechenden Absatzmärkten.
405. Diese Daten müssen aus folgenden Gründen relativiert werden. Erstens wird dabei nicht in Betracht gezogen, dass für gewisse Beschaffungsmärkte der relevante Markt mehr umfasst als den Detailhandel. Die ausgewiesenen Marktanteile basieren auf einer engen Marktabgrenzung. Für einige der Produktgruppen bestehen jedoch alternative Absatzkanäle wie die Gastronomie oder der Spezial-/Fachhandel. Insofern können die Angaben als Höchstwerte herangezogen werden. Zweitens kann nicht ausgeschlossen werden, dass gewisse Angaben der Detailhändler nicht genau mit der Marktabgrenzung übereinstimmen. Es war dem Sekretariat nicht möglich, die Genauigkeit der Angaben zu verifizieren.
406. Das Sekretariat hat die von den Marktteilnehmern erhaltenen Daten mit den im Verfahren Migros/Denner verwendeten Daten verglichen (Tabelle 40, Spalte A). Diese Marktanteile basieren auf Informationen von IHA-GfK. Die von IHA-GfK verwendete Klassifizierung der Produktgruppen (BoSS-ID-Produktgruppen144) stimmt allerdings nicht mit derjenigen der Weko überein. Deshalb mussten die BoSS-ID-Produktgruppen den von der Weko definierten Produktgruppen zugeordnet werden. Zudem sind die Marktanteile hinsichtlich der fehlenden Berücksichtigung der Beschaffungsmarktvolumina von Aldi, Casino und Valrhône sowie der für einzelne Produkte möglicherweise vorhandenen Absatzkanäle ausserhalb des Detailhandels ebenfalls zu relativieren.
407. Coop kritisiert, dass ihre eigenen, zur Verfügung gestellten Daten, nicht berücksichtigt wurden. Stattdessen seien Daten aus dem Zusammenschlussverfahren Migros/Denner und von Lieferanten, deren Schätzungen nicht nachvollziehbar seien, verwendet worden. Diesbezüglich ist zunächst festzuhalten, dass die Daten von Coop nicht unbesehen verwendet wurden, weil sie nicht den relevanten Märkten entsprechen. Deshalb wurde seitens des Sekretariates auf andere Daten zurückgegriffen.
408. Demnach sind die folgenden Marktanteile nicht absolut, sondern lediglich als Indikatoren für die Stellung von Coop auf den Beschaffungsmärkten zu betrachten.
144 BoSS = Bedarfsorientierte Sortimentsstruktur.
Tabelle 40: Marktanteile der Parteien auf den Beschaffungsmärkten [in %]
Coop Carrefour Coop/Carrefour Produktgruppe
A B A B A B
Frischprodukte
Milchprodukte/Eier [30-40] [30-40] [0-10] [0-10] [30-40] [30-40]
Brot/Backwaren145 [30-40] [40-50] [0-10] [0-10] [30-40] [40-50]
Fleisch/Geflügel/Fisch [30-40] [30-40] [0-10] [0-10] [30-40] [40-50]
Tiefkühlprodukte [30-40] [20-30] [0-10] [0-10] [30-40] [20-30]
Traiteur/Convenience (frisch und gekühlt)146 [40-50] [50-60] [0-10] [0-10] [40-50] [50-60]
Gemüse/Salate [30-40] [30-40] [0-10] [0-10] [30-40] [30-40]
Obst/Früchte [30-40] [40-50] [0-10] [0-10] [40-50] [40-50]
Kolonialwaren
Konserven/Saucen [30-40] [20-30] [0-10] [0-10] [30-40] [20-30]
Beilagen/Suppen/Kochzutaten147 [30-40] [60-70] [0-10] [0-10] [40-50] [60-70]
Grundnahrungsmittel/Backzutaten148 [30-40] [20-30] [0-10] [10-20] [30-40] [40-50]
Frühstück/Warmgetränke/Cerealien (Getreide) [30-40] [30-40] [0-10] [0-10] [40-50] [40-50]
Süsswaren/Biscuits [30-40] [30-40] [0-10] [0-10] [30-40] [40-50]
Snacks/Apéro [30-40] [30-40] [0-10] [0-10] [30-40] [30-40]
Tiernahrung/Tierbedarf [30-40] [40-50] [0-10] [0-10] [40-50] [40-50]
Babybedarf [30-40]
[0-10]
[40-50]
Getränke
Alkoholische Getränke
[40-50]
[0-10]
[50-60]
Erfrischungsgetränke [30-40] [30-40] [0-10] [0-10] [40-50] [40-50]
Near-Food
Körperpflege/Kosmetik [30-40] [50-60] [0-10] [0-10] [40-50] [60-70]
Wasch-/Reinigungsmittel [30-40] [40-50] [10-20] [0-10] [40-50] [40-50]
Papier-/Hygieneprodukte149 [30-40] [30-40] [0-10] [0-10] [30-40] [30-40]
Spalte A: Angaben aus dem Verfahren Migros/Denner; Spalte B: Schätzung des Sekretariats gestützt auf Angaben der befragten Detailhändler.
409. Tabelle 40 weist zwei unterschiedliche Schätzungen aus. Vergleicht man die Ergebnisse der Schätzungen der befrageten Detailhändler (Spalte B) mit den Daten aus dem Verfahren Migros/Denner (Spalte A), sind teilweise grosse Differenzen festzustellen. Insbesondere bei der Kategorie Grundnahrungsmittel/Backzutaten weisen die beiden Schätzungen grosse Unterschiede auf. Ein Grund hierfür könnte sein, dass gewisse Anbieter alle Kolonialwaren, welche ihres Erachtens nicht in eine gegebene Kategorie passen, dieser Basis-Kategorie zuordnen.
410. Aus den oben genannten Gründen wird daher keine vertiefte Analyse der einzelnen Produktgruppen vorgenommen. Die Weko beschränkt sich auf die grundsätzliche Feststellung der Wichtigkeit des Absatzkanals Coop.Tabelle 40 ist zu entnehmen, dass Coop auf den
Beschaffungsmärkten generell über hohe Marktanteile verfügt. In der Mehrheit der ausgewiesenen Produktgruppen hat Coop einen Marktanteil von über 30 %. Die Marktanteile von Carrefour in diesen Gruppen beträgt
145 Diese Zahlen entsprechen dem Durchschnittswert der von den Parteien angegebenen Marktanteilen für die beiden BoSS-ID-Produktgruppen Feinbackwaren und Brotwaren.
146 Diese Zahlen entsprechen dem Durchschnittswert der von den Parteien angegebenen Marktanteilen für die beiden BoSS-ID-Produktgruppen Convenience Ready to Eat und Ready to Cook.
147 Diese Zahl entspricht dem von den Parteien angegebenen Marktanteil für die BoSS-ID-Produktgruppe Beilagen/Zutaten.
148 Diese Zahlen entsprechen dem Durchschnittswert der von den Parteien angegebenen Marktanteilen für die beiden BoSS-ID-Produktgruppen Backshop und Beilagen/Zutaten.
149 Diese Zahl entspricht dem von den Parteien angegebenen Marktanteil für die BoSS-ID-Produktgruppe Beauty Selfcare World.
zumeist zwischen etwa [0-10] % und [0-10] %. Coop und Carrefour sind beide in allen ausgewiesenen Produktgruppen des Detailhandels tätig, somit generiert die geplante Übernahme in allen Produktgruppen Marktanteilsadditionen.
411. Durch den Zusammenschluss erhöht sich folglich die bereits heute wichtige Stellung von Coop auf den Beschaffungsmärkten.
B.4.2.2.3.2 Substituierbarkeit der Absatzkanäle im Detailhandel
412. Im Falle eines Abbruchs der Lieferbeziehung mit Coop/Carrefour könnte ein Lieferant den Verlust des Verkaufsvolumens entweder durch die Erschliessung neuer Absatzkanäle oder durch die Erhöhung des Absatzvolumens bei bestehenden Kunden ausgleichen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Substituierbarkeit der Absatzkanäle im Detailhandel.
413. Diesbezüglich ist vorab festzuhalten, dass sowohl die internationalen als auch die Schweizer Lieferanten in fast allen Produktkategorien in der Regel bereits einen sehr hohen Distributionsgrad über alle Absatzkanäle erreicht haben und bei allen grossen Detailhändlern vertreten sind, sofern dies nicht durch Exklusivitätsvereinbarungen verhindert wird (vgl. Rz. 418).150 Somit gestaltet sich die Kompensation eines verlorenen Absatzkanals durch einen anderen grundsätzlich als schwierig. Auch ist eine Kompensation der Umsatzverluste durch eine Erhöhung des Absatzvolumens bei bestehenden Kunden infolge gesättigter Märkte nicht zu erwarten.
414. Im Folgenden wird die Substituierbarkeit der Absatzkanäle Migros und Coop analysiert. Anschliessend wird die Substituierbarkeit zwischen den Absatzkanälen Migros und Coop auf der einen Seite und der übrigen Detailhändlern auf der anderen Seite genauer betrachtet.
415. Im Entscheid Migros/Denner wurde festgestellt, dass Coop und Migros bezüglich die Vertriebsstruktur und das Sortiment gute Substitute darstellen.151 Im vorliegenden Verfahren hat das Sekretariat vertiefte Erhebungen betreffend die Substituierbarkeit gemacht. Befragt wurden sowohl Lieferanten als auch Verbände, ob Coop und Migros substituierbare Absatzkanäle sind (d.h. ob es theoretisch für den Produzenten möglich ist, sein Produkt über den einen oder anderen Absatzkanal zu vertreiben). Sie wurden gebeten diese Frage mit einer Zahl von 1 (stimmt völlig) bis 5 (stimmt überhaupt nicht) zu beantworten.
Tabelle 41: Substituierbarkeit zwischen Migros und Coop aus Sicht der Lieferanten
Prozentuale Anzahl Antworten 1: stimmt völlig 5: stimmt überhaupt nicht Substituierbarkeit
bezüglich
Anzahl Antworten
Durchschnitt
1 2 3 4 5
Einführung neuer Produkte 104 3,9 11 8 9 28 45
Markenprodukte 101 4,1 5 8 18 16 53
Andere Produkte 101 3,5 14 16 18 14 39
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
416. Tabelle 41 ist zu entnehmen, dass die Substituierbarkeit der Absatzkanäle Migros und Coop für Lieferanten von Markenprodukten als auch für die Einführung neuer Produkte gering ist, während die Substituierbarkeit für andere Produkte etwas grösser ist. So bewerten 73 % die Substituierbarkeit bezüglich der Einführung neuer Produkte mit einer 4 oder 5, d.h. als wenig resp. gar nicht substituierbar. Bezüglich der Substituierbarkeit von Markenprodukten haben 69 % der Lieferanten mit einer 4 oder 5 geantwortet, bezüglich anderer Produkte (beispielsweise Frischprodukte und Eigenmarken) 52 %. Die angefragten Verbände bewerten die Substituierbarkeit ähnlich wie die Lieferanten mit durchschnittlichen Werten von 3,8 für die Einführung neuer Produkte und Markenprodukte (jeweils 12 Antworten) und einem Wert von 3,4 für andere Produkte (13 Antworten).
417. Die Erhebungen des Sekretariats haben ergeben, dass die Aussagen über die Substituierbarkeit von Migros und Coop zu relativieren sind, wenn man die Problematik differenzierter betrachtet. Die geringe Substituierbarkeit der beiden wichtigsten Absatzkanäle im Schweizer Detailhandel betreffend Markenprodukte ist darauf zurückzuführen, dass Migros im Unterschied zu Coop nur wenige Markenprodukte anbietet. Auch bei der Einführung neuer Produkte bestehen bei Migros weniger Möglichkeiten als bei Coop. Migros führt eher wenig neue (Marken-)Produkte ein und imitiert stattdessen erfolgreiche Produkte anderer Detailhändler.
418. Ein weiteres Hindernis für die Substituierbarkeit verschiedener Absatzkanäle sind Exklusivitäten, welche Detailhändler von ihren Lieferanten fordern. Besteht ein Anbieter darauf, dass ein gewisses Produkt nur bei ihm, nicht aber bei (gewissen) anderen Detailhändlern gelistet werden darf, bleiben dem Lieferanten alternative Absatzkanäle für dieses Produkt verschlossen.
150 Eine Ausnahme bilden gewisse Unterkategorien der Gruppe Frischprodukte und Grundnahrungsmittel, in welchen die Marke eine geringe Rolle spielt (z.B. Mehl, Reis, Gemüse).
151 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 197, Rz. 558.
419. Die Lieferanten und die Verbände wurden dazu befragt, ob Coop und Migros ihrer Ansicht nach eine Exklusivitätsstrategie dahingehend befolgen, dass ein spezifisches Produkt nur bei Migros oder nur bei Coop
verkauft wird. Sie wurden gebeten diese Frage mit einer Zahl von 1 (stimmt völlig) bis 5 (stimmt überhaupt nicht) zu beantworten.
Tabelle 42: Exklusivitätsstrategie aus Sicht der Lieferanten
Prozentuale Anzahl Antworten 1: stimmt völlig 5: stimmt überhaupt nicht Exklusivitätsstrategie
von
Anzahl Antworten
Durchschnitt
1 2 3 4 5
Coop bezüglich
- Migros 107 2,3 30 32 24 9 5
- andere 98 2,1 39 31 18 8 4
Migros bezüglich
- Coop 107 2,4 27 34 20 13 6
- andere 98 2,3 34 23 24 14 4
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
420. Tabelle 42 ist zu entnehmen, dass die Lieferanten durchschnittlich davon ausgehen, dass sowohl Migros als auch Coop eine Exklusivitätsstrategie verfolgen. Jeweils rund 60 % der Lieferanten sehen eine deutliche Exklusivitätsstrategie bei Migros und Coop und antworteten mit einer 1 oder 2. Diese Resultate werden, wenngleich etwas abgeschwächt, auch von den befragten Verbänden bestätigt. So beträgt die durchschnittliche Bewertung der Verbände einer möglichen Exklusivität von Coop gegenüber Migros 2,8 und von Migros gegenüber Coop 2,3.
421. Coop weist darauf hin, dass im Entscheid Migros/Denner den Absatzkanälen eine gute Substituierbarkeit bezeugt wurde und die Weko nun, gestützt auf nicht verifizierten Aussagen von Lieferanten, eine andere Auffassung vertrete. Dem ist zu entgegnen, dass für Produkte, die weder unter neu eingeführte noch unter Markenprodukte fallen durchaus eine gewisse Substituierbarkeit der Absatzkanäle Migros und Coop vorliegt. Zudem wurde eine gute Substituierbarkeit im Verfahren Migros/Denner lediglich unter dem Vorbehalt der Abwesenheit von Exklusivitäten attestiert.152 Letztere können gerade bei der Einführung neuer Produkte und bei Markenprodukten eine wichtige Rolle spielen.
422. Die Parteien stellen zudem fest, dass die geringe Substituierbarkeit von Coop und Migros für die Lieferanten im Widerspruch zu den Ausführungen der Weko stehen, wonach die Angebote von Coop und Migros weitgehend symmetrisch seien und mögliche Anreize zu kollusivem Verhalten begünstigen. Dem ist zu entgegnen, dass eine weitgehende Angebotssymmetrie auf der Absatzseite (z.B. ähnliche Sortimente, vgl. Rz. 292) nicht zwingend eine gute Substituierbarkeit aus Sicht der Lieferanten (Beschaffung) bedingt.
423. Im Folgenden wird die Frage behandelt, in welchem Ausmass Migros und Coop durch andere Detailhändler substituiert werden können.
424. Gemäss Aussagen von Lieferanten können Migros oder Coop nur mit grossen Schwierigkeiten mit anderen Absatzkanälen im Detailhandel substituiert werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die beiden wichtigsten Absatzkanäle im Schweizer Detailhandel von den anderen Vertriebskanälen aus folgenden Gründen deutlich unterscheiden:
425. Erstens sind die Verkaufsvolumina der anderen Detailhändler nicht annähernd mit denjenigen von Migros und Coop vergleichbar. Das Sekretariat fragte die Lieferanten, inwiefern ein Detailhändler, welcher nicht das gleiche Absatzvolumen umsetzt wie Migros oder Coop, eine richtige Alternative zu Migros und Coop darstellt. Die Antworten der Lieferanten als auch der Verbände deuten klar darauf hin, dass ein Detailhändler mit einem geringeren Umsatz als Migros oder Coop keine richtige Alternative für die beiden Grossverteiler darstellt.
426. Zweitens sind die von Migros und Coop angebotenen Sortimente breiter als diejenigen der anderen in der Schweiz tätigen Detailhändler (abgesehen von Carrefour), sodass ein bei Migros oder Coop ausgelisteter Lieferant nicht ohne Weiteres bei einem anderen Detailhändler aufgenommen werden kann.
427. Drittens bestehen Exklusivitäten von Coop und Migros nicht nur gegenseitig, wie weiter oben aufgezeigt (Rz. 420), sondern auch gegenüber weiteren Detailhändlern. Die Lieferanten wurden dazu befragt, ob Coop und Migros ihrer Ansicht nach eine Exklusivitätsstrategie dahingehend befolgen, dass sie ein Produkt nicht (mehr) listen, wenn dieses bei einem anderen Konkurrenten verkauft werde wie z.B. bei Aldi und/oder Lidl. Sie wurden gebeten diese Frage mit einer Zahl von 1 (stimmt
152 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 197, Rz. 561.
völlig) bis 5 (stimmt überhaupt nicht) zu beantworten. Die durchschnittlichen Werte betragen 2,1 betreffend eine allfällige Exklusivitätsstrategie gegenüber anderen seitens Coop und 2,3 bezüglich einer solchen seitens der Migros (vgl. Tabelle 42). Rund 71 % der Lieferanten antworteten mit einem Wert von 1 oder 2 bezüglich eine Exklusivitätsstrategie von Coop, 57 % mit einem Wert von 1 oder 2 bezüglich eine Exklusivitätsstrategie von Migros. Gemäss den Verbänden trifft diese Aussage weniger stark zu, sie antworteten durchschnittlich mit 2,8 (Coop), resp. 2,5 (Migros).
428. Bezüglich Exklusivitäten bekräftigt Coop, dass sie die wenigen bestehenden Exklusiv-Vereinbarungen in der Meldung des Zusammenschlussvorhabens offen legte sowie begründete und keine stillschweigenden Exklusivitäten kenne. Im Übrigen würden sich die grossen Markenartikelhersteller nie von Coop zu einer Exklusivstrategie zwingen lassen. Der Ausführung von Coop ist zu entgegnen, dass die Lieferantenbefragung der Weko aufgezeigt hat, dass eine Mehrheit der Hersteller von einer Exklusivitätsstrategie sowohl von Coop als auch von Migros ausgeht (vgl. Tabelle 42), auch wenn Coop stillschweigende Exklusivitäten bestreitet.
429. Zusammenfassend kann bezüglich Substituierbarkeit und Exklusivitätsstrategien folgendes festgehalten werden. Vor dem Hintergrund einer ähnlichen Vertriebsstruktur und -netzes und ähnlicher Sortimentstypen, sollten die Absatzkanäle Migros und Coop für Lieferanten grundsätzlich gute Substitute darstellen. Diese Substituierbarkeit muss allerdings aus verschiedenen Gründen relativiert werden. Für Markenprodukthersteller ist Migros nur beschränkt eine Alternative zu Coop, da Migros im Vergleich zu Coop einen sehr viel geringeren Anteil solcher Produkte im Sortiment führt. Für die Einführung neuer (Marken-)Produkte ist Migros wiederum nur teilweise ein Substitut zu Coop, da Migros eher Markenprodukte kopiert als diese neu einführt. Andere Anbieter sind aufgrund einer beschränkten Sortimentsbreite und eines relativ geringen Absatzvolumens keine guten Alternativen zum Absatzkanal Coop. Schliesslich führen stillschweigende oder formelle Exklusivitätsvereinbarungen zu einer Beschränkung der möglichen Absatzkanäle (Vgl. Dispositiv 1.1).
Fazit zur aktuellen Konkurrenz
430. Nach dem Zusammenschluss werden Coop und Carrefour auf allen Beschaffungsmärkten über eine starke Stellung verfügen. Auf allen Märkten ergeben sich Marktanteilsadditionen.
431. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Absatzalternativen der Lieferanten innerhalb des Detailhandels zu beurteilen sind. Die Ermittlungen des
Sekretariats ergaben, dass die Substitution zwischen Coop und Migros mit Schwierigkeiten verbunden ist. Zudem ist die Substituierbarkeit zwischen Migros bzw. Coop und den anderen Vertriebskanälen als schwach zu beurteilen. Somit ist die aktuelle Konkurrenz unter den verschiedenen Vertriebskanälen des Detailhandels nach dem Zusammenschluss als ungenügend zu qualifizieren.
432. Im Rahmen des Verfahrens schlugen die Parteien Auflagen vor, welche die dargelegten wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Weko mindern: Um die Substituierbarkeit zwischen den Absatzkanälen und damit den Wettbewerb zwischen den Detailhändlern beschaffungsseitig zu erhöhen, verpflichtet sich Coop laut Auflage 1 (Dispositiv 1.1) dauerhaft, gegenüber allen Produkte-Lieferanten auf Exklusivität zu verzichten. Zulässig sind jedoch Exklusivitäten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Eigenmarken. Zulässig sind ausserdem zeitlich in der Regel auf zwei Jahre befristete Exklusivitäten für einen Hersteller, der neu in die Schweiz eintritt und bei welchem sich Coop an den Kosten der Markteinführung wesentlich beteiligt, oder für einen Hersteller, bei welchem im Rahmen eines Kooperationsvertrages Coop sich in wesentlichem Umfang mit Investitionen an der Entwicklung oder der Produktion von Produkten dieses Herstellers beteiligt. Die verfügte Auflage 1 (Dispositiv 1.1) stellt sicher, dass mit dem Verzicht auf exklusive Vertriebsverträge Lieferanten inskünftig vermehrt über alternative Absatzkanäle verfügen. Der Verzicht auf Exklusivitäten gilt nun für die Migros-Gruppe wie auch für Coop.
B.4.2.2.4 Potenzielle Konkurrenz
B.4.2.2.4.1 Potenzielle Absatzkanäle innerhalb des Detailhandels
433. Vor dem Hintergrund der Markteintritte von Aldi und Lidl in der Schweiz und der damit verbundenen Möglichkeit neuer Absatzkanäle, die – im Falle von Aldi – von zahlreichen Lieferanten schon genutzt werden und – im Falle von Lidl – sich in Kürze ergeben könnten, prüfte das Sekretariat, ob Aldi und/oder Lidl in der Lage sein könnten, sich als gute alternative Absatzkanäle zu etablieren.
434. Hierzu wurden Lieferanten und Branchenverbände danach gefragt, ob Aldi bzw. Lidl kurz- oder längerfristig für die befragten Unternehmen selbst, resp. für alle Lieferanten einer Produktgruppe zu einem Absatzkanal werden könnten, welcher eine valable Alternative zu Carrefour darstellt. Die Lieferanten wurden aufgefordert, diese Frage mit einer Zahl zwischen 1 (valable Alternative) bis 5 (keine Alternative) zu beantworten. Die Antworten sind in Tabelle 43 und Tabelle 44 zusammengefasst.
Tabelle 43: Aldi und Lidl als alternative Absatzkanäle gemäss Antworten Lieferanten
Prozentuale Anzahl Antworten für jeden Wert 1: valable Alternative 5: keine valable Alternative Ist … ein alternativer Absatzkanal zu Carrefour?
Anzahl Antworten
Durchschnitt
1 2 3 4 5
Aldi
- momentan
für eigenes Unternehmen 109 4,2 9 6 9 11 65
für alle Unternehmen 105 3,8 4 9 26 30 32
- langfristig
für eigenes Unternehmen 108 3,8 10 12 11 18 49
für alle Unternehmen 104 3,4 5 15 32 27 21
Lidl
- in fünf Jahren
für eigenes Unternehmen 108 4,0 6 6 19 24 45
für alle Unternehmen 106 3,5 4 11 34 30 21
- langfristig
für eigenes Unternehmen 108 3,7 8 14 18 20 40
für alle Unternehmen 106 3,3 7 19 32 25 18
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
Tabelle 44: Aldi und Lidl als alternative Absatzkanäle gemäss Antworten Verbände
Für Aldi Durchschnitt
Momentan: 3,8
Langfristig 3,3
Für Lidl
in 5 Jahren 3,4
Langfristig 3,1
Quelle: Erhebungen des Sekretariat.
435. Betrachtet man Tabelle 43 und Tabelle 44, ist die Frage nach Aldi als Absatzalternative zu Carrefour tendenziell zu verneinen. Rund 76 % der Lieferanten antworteten hinsichtlich ihres eigenen Unternehmens mit einem Wert von 4 oder 5 (Durchschnitt: 4,2), d.h. Aldi bildet aktuell keine oder kaum eine valable Alternative für diese Lieferanten. Zu erkennen ist aber durchaus eine leichte Tendenz, dass Aldi langfristig für einige Lieferanten ein valabler alternativer Absatzkanal werden könnte (Durchschnitt: 3,8). Dennoch stellt Aldi für eine Vielzahl der Lieferanten auch langfristig keine valable Alternative dar.Tabelle 44, welche die Antworten der befragten Verbände zusammenfasst, ergibt ein ähnliches, etwas optimistischeres Bild.
436. Hier ist zu berücksichtigen, dass einige Lieferanten möglicherweise strategisch geantwortet und die Frage nach Aldi als mögliche Alternative stärker verneint haben könnten, als es ihrer tatsächlichen Meinung entspricht (vgl. Rz. 90). Allerdings ist die Zugangsmöglichkeit zu Aldi als Abnehmer für die Lieferanten aufgrund der Eigenmarkenstrategie und dem beschränkten Sortiment (ca. 800 Artikel) in der Tat als eher gering einzuschätzen. Das Sortiment von Aldi entspricht – unter Ausklammerung des Bereichs Obst und Gemüse – nur etwa 5 % einer in etwa gleich grossen Migros bzw. Coop-Verkaufsstelle. Im Bereich Obst und Gemüse könnte sich eine bessere Substituierbarkeit abzeichnen, da es hier auf die Frische und Qualität der Produkte ankommt und somit die Regionalität der Produzenten eine grössere Rolle spielt. Aldi könnte insbesondere für diejenigen
Produkte eine valable Alternative zu Carrefour darstellen, bei welchen Aldi auf Schweizer Lieferanten angewiesen ist. Die gilt speziell für die „zollgeschützten“ Produkte des Agrarbereichs.
437. Betreffend Lidl als Alternative in fünf Jahren antworteten rund 69 % der Lieferanten mit einem Wert von 4 oder 5. Die Einschätzung, dass Lidl in fünf Jahren eine valable Absatzalternative zu Carrefour darstellt, könnte u.a. auch deshalb so tief ausgefallen sein, da Lidl erst vor kurzem damit begonnen hat, Gespräche mit potenziellen Lieferanten zu führen. Eine gewisse Tendenz ist auch hier vorhanden, dass Lidl langfristig etwas stärker als alternativer Absatzkanal in Betracht gezogen wird. Dass die Lieferanten eher Lidl als Aldi in fünf Jahren eine alternative Rolle spielen sehen, könnte mit mit der Markenstrategie von Lidl zusammenhängen. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass Lidl auch langfristig nur für eine Minderheit der Lieferanten als valable Alternative zu Carrefour in Frage kommt. Tabelle 44, welche die Antworten der befragten Verbände zusammenfasst, ergibt ein ähnliches, eher etwas optimistischeres Bild.
438. Schliesslich ist festzuhalten, dass Aldi und Lidl (nach dem erwarteten Markteintritt) ihre Nachfrage vorwiegend über ein konzerninternes Beschaffungswesen auf internationalen Beschaffungsmärkten befriedigen (werden). Bei Aldi sind lediglich [0–30] % der Lieferanten inländischer Herkunft. Somit sind diese Absatzkanäle – selbst wenn sich die beiden Discounter schneller als erwartet etablieren – für viele Schweizer Lieferanten schwer zugänglich. Abschliessend bleibt zu erwähnen, dass Lidl seinen Markteintritt frühestens für das Jahr 2009 plant und Aldi mit bislang 57 Filialen153 volumenmässig noch eine geringe Rolle spielt.
439. Die Parteien machen geltend, dass die Weko im Fall Migros/Denner den Discountern Aldi und Lidl zukünftig eine wichtige Stellung zuschreibt. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb im vorliegenden Verfahren der Nachfrage von Aldi und Lidl bei der Beschaffung faktisch jegliches Potential abgesprochen werde.
440. Hierzu ist anzuführen, dass die Weko Aldi und Lidl im Entscheid Migros/Denner – insbesondere bei der Beschaffung – tatsächlich eine geringere Wichtigkeit zuschreibt als von den Parteien angenommen.154
B.4.2.2.4.2 Potenzielle Absatzkanäle ausserhalb des Detailhandels
441. Es mag für Lieferanten gewisser Produktgruppen zutreffend sein, dass nebst den Vertriebskanälen des Detailhandels ausreichend andere Absatzkanäle wie die Gastronomie, der Spezial-/Fachhandel sowie der Export zur Verfügung stehen. Als Beispiel sei der Export für Lieferanten von Süsswaren genannt.155 Für die meisten Lieferanten stellen die Absatzalternativen ausserhalb des Detailhandels aber kein gutes Substitut zu den Vertriebskanälen im Detailhandel dar, sondern können diese lediglich ergänzen. Dies trifft beispielsweise auch für den Absatzkanal Gastronomie im Getränkemarkt zu (vgl. Rz 92).
442. Grundsätzlich gilt, dass sich der Wechsel auf Absatzkanäle ausserhalb des Detailhandels zumeist als schwierig und kostenaufwändig gestaltet und in der Regel kurzfristig nur in Ausnahmen möglich ist (vgl. Rz. 87 ff.). Namentlich ist ein Ausweichen auf den Export kurzfristig selten realisierbar. Um Exportmärkte aufzubauen, ist normalerweise eine Präsenz vor Ort und eine intensive, kostenaufwändige Marktbearbeitung notwendig.156 Eine besondere Schwierigkeit stellt hier der Aufbau von Geschäftsbeziehungen dar, der laut den befragten Lieferanten in vielen Produktgruppen die gewichtigsten Umstellungskosten generiert (vgl. Rz. 91). Als Besonderheit bleibt auch die Schweizer Nichtzugehörigkeit zur EU anzuführen. Im Vergleich zu Lieferanten aus den europäischen Mitgliedstaaten bestehen bisweilen zusätzliche Hürden und Benachteiligungen, die es für Schweizer Produzenten zu überwinden gilt, um in den EU-Raum liefern zu können.
443. Auch Spezial-/Fachgeschäfte vermögen die Umsatzverluste durch einen möglichen Abbruch der Lieferbeziehung mit Coop/Carrefour für die allermeisten betroffenen Unternehmen nicht zu ersetzen, was insbesondere mit den unterschiedlichen Absatzvolumina zu tun hat.157
Fazit zur potenziellen Konkurrenz
444. Aus Sicht der Lieferanten scheint es fraglich, ob Aldi und Lidl sich in den nächsten Jahren als flächendeckende Anbieter etablieren und somit valable Absatzalternativen zu Migros, Coop und Carrefour werden können. Dies entspricht auch dem Ergebnis der Analyse der potenziellen Konkurrenz in Abschnitt B.4.2.1.4.4. Dort wurde festgehalten, dass die potenzielle Konkurrenz wegen der hohen Markteintritts- und Expansionsbarrieren als schwach zu beurteilen ist. Ferner befriedigen Aldi und Lidl (nach dem erwarteten Markteintritt) ihre Nachfrage vorwiegend über ein konzerninternes Beschaffungswesen auf internationalen Beschaffungsmärkten. Es ist festzuhalten, dass Lidl seinen Markteintritt frühestens für das Jahr 2009 plant.
445. Schliesslich ist für zahlreiche Lieferanten ein Wechsel auf Absatzkanäle ausserhalb des Detailhandels als schwierig und kostenaufwändig zu beurteilen und in der Regel zumindest kurzfristig nicht möglich. Daraus lässt sich schliessen, dass die potenzielle Konkurrenz die Schweizer Detailhändler auf den Beschaffungsmärkten zumindest während den nächsten Jahren nicht genügend zu disziplinieren vermag.
446. Die verfügte Auflage 1 (Dispositiv 1.1) stellt sicher, dass mit dem Verzicht auf exklusive Vertriebsverträge Lieferanten inskünftig vermehrt über alternative Absatzkanäle, insbesondere auch durch neu in die Schweiz eintretende Detailhändler, verfügen.
153 Stand: 01.01.2008.
154 Vgl. Migros/Denner, RPW 2008/1, S. 198, Rz. 569ff.
155 Vgl. Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 590, Rz. 127. 156 Vgl. Rewe/Meinl EU IV M.1221.
157 Vgl. Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 593, Rz. 237.
B.4.2.2.5 Stellung der Marktgegenseite
447. Bei der Analyse der Stellung der Marktgegenseite geht es um die Frage, ob und in welchem Ausmass die Marktgegenseite in der Lage ist, die Verhaltensspielräume der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen einzuschränken. Die Stellung der Marktgegenseite hängt von der Struktur der Angebotsseite, von der vertikalen Integration der Detailhändler, der Verhandlungsmacht der Lieferanten sowie von den Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Lieferant und Detailhändler ab. Diese Einflussfaktoren sollen im Folgenden analysiert werden.
B.4.2.2.5.1 Struktur der Angebotseite
448. Wie in Rz. 389 erwähnt, weist der Beschaffungsmarkt auf der Nachfrageseite eine hohe Konzentration auf. Nachstehend wird untersucht, ob die Angebotsseite genügend konzentriert ist, um ein Gegengewicht zur Nachfrageseite zu schaffen.
449. Wie im Folgenden gezeigt wird, variiert die Struktur der Angebotsseite je nach Produktgruppe.
Oligopolistische Märkte mit grossen international tätigen Unternehmen
450. Grosse international tätige Unternehmen in oligopolistischen Märkten verfügen meistens über die notwendige Marktmacht, um ein Gegengewicht zur Nachfrageseite zu bilden. Dies im Wesentlichen aus folgenden zwei Gründen:
- Sie produzieren bzw. vertreiben international stark verankerte Markenprodukte (sog. Leadermarken) oder bieten ein Portfolio an, welches solche umfasst.
- Der Umstand, dass es pro Produktgruppe nur wenige solche Unternehmen gibt, führt dazu, dass ein Detailhändler, der ein Vollsortiment anbieten möchte, nur schwerlich auf einen solchen Lieferanten verzichten kann.
Somit sind die Detailhändler und die Hersteller gegenseitig aufeinander angewiesen.
451. Ein oligopolistischer Markt mit grossen international tätigen Firmen wurde namentlich auf den Märkten Körperpflege/Kosmetik (Procter&Gamble, Beiersdorf, Lever-Fabergé) und Tiernahrung (Masterfoods, Vitakraft) festgestellt. Die Angebotsseite scheint in diesen Märkten genügend konzentriert zu sein, um gegenüber den Detailhändlern ein Gegengewicht zu bilden.158
Atomistische Angebotsmärkte
452. In atomistischen Märkten hat jeder Lieferant zahlreiche Konkurrenten. Die Produkte solcher Unternehmen sind weitgehend homogen. Deshalb können Hersteller eines Produkts ohne Schwierigkeiten substituiert werden. Im Allgemeinen sind solche Lieferanten nicht in der Lage, eine tatsächliche Gegenmacht zum Detailhandel auszuüben. Diese Marktstruktur trifft insbesondere für die Beschaffungsmärkte Obst/Früchte sowie Gemüse/Salate zu.
Gemischte Märkte
453. In gemischten Märkten gibt es sowohl Grossunternehmen als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auf solchen Märkten können Grossunternehmen – wie in oligopolistischen Märkten – eine Gegenmacht zur Nachfragemacht des Detailhandels ausüben. KMU hingegen sind hierzu weniger in der Lage, sofern sie nicht auf einem Nischenmarkt tätig sind oder Leadermarken verkaufen. Diese Marktstruktur trifft auf die meisten Produktgruppen zu.
Vertikale Integration und Eigenmarkenstrategie
454. Die vertikale Integration von Coop (vgl. Rz. 391) bewirkt grundsätzlich eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber den Lieferanten. Dank eigener Produktionsbetriebe können beispielsweise Herstellungskosten gewisser Produkte, welche Coop selbst produziert, besser eingeschätzt werden und so allfällige Informationsasymmetrien in Verhandlungen reduziert werden.
455. Zudem kann aufgrund der Eigenmarkenstrategie gegenüber Drittlieferanten glaubhafter mit der Drohung einer Produktauslistung Druck ausgeübt werden. Auch eine bevorzugte Behandlung bei der Platzierung von Eigenmarken ist nicht ganz auszuschliessen.
456. In diesem Zusammenhang spielen auch die Listinggebühren eine Rolle. Sie führen nach Aussagen von Lieferanten zu einer Benachteiligung der Markenartikel gegenüber den Eigenmarken. Der Handel messe mit zweierlei Mass, wenn er lediglich die Markenartikel mit Listingpreisen belaste. Dies beeinträchtige die Verhandlungsposition der Markenartikelhersteller.
457. Die Lieferanten wurden befragt, ob ihrer Meinung nach Eigenmarken von Coop bei der Platzierung im Regal bevorzugt behandelt werden (bei einer möglichen Bewertung dieser Aussage von 1, stimmt völlig, bis 5, stimmt überhaupt nicht). Wie nachfolgende Tabelle aufzeigt, antworteten die Lieferanten im Durchschnitt mit einem Wert von 2,0. Rund 71 % gaben einen Wert von 1 oder 2 bezüglich eine Bevorzugung von Coop an, dagegen nur 10 % eine 4 oder 5. Damit sieht eine deutliche Mehrheit der Lieferanten eine Bevorzugung von Eigenmarken durch Coop als gegeben an. Wie bereits in Rz. 455 erwähnt, können Detailhändler ihre Verhandlungsmacht gegenüber Herstellern erhöhen, wenn sie Eigenmarken anstelle von Markenartikeln absetzen, da ein Wechsel zwischen verschiedenen Herstellern eines bestimmten Eigenmarkenprodukts aus der Sicht des Konsumenten in der Regel weniger einschneidend ist als ein Wechsel zwischen verschiedenen Markenprodukten.
158 Vgl. auch CoopForte, RPW 2005/1, S. 157, Rz. 80.
Tabelle 45: Behandlung bei der Platzierung von Eigenmarken
Anzahl Antworten
Durchschnitt
Prozentuale Anzahl Antworten für jeden Wert 1: stimmt völlig 5: stimmt überhaupt nicht
1 2 3 4 5
Behandlung bei der Platzierung von Eigenmarken
103 2,0 40 31 19 7 3
Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
Einführung neuer Produkte
458. Für einen Hersteller, der ein neues (Marken-) produkt in der Schweiz flächendeckend lancieren möchte, stellt Coop die rentabelste Möglichkeit dar. Bereits seit dem Zusammenschluss Coop/Waro verfügt Coop über eine so starke Stellung, dass sie quasi unabhängig von den Lieferanten entscheiden kann, ob ein Produkt in der Schweiz eingeführt werden kann oder nicht. Diese Problematik wurde in Coop/Waro ausführlich behandelt und Coop hat, um die Bedenken der Weko zu zerstreuen, verbindlich erklärt, ein standardisiertes Verfahren für die Prüfung der Marktchancen von Neuheiten anzuwenden.159
459. Mit dem Wegfall von Carrefour verstärkt sich die Stellung von Coop gegenüber den Herstellern von Neuheiten noch weiter. Lieferanten und Promarca befürchten, dass durch das vorliegende Zusammenschlussvorhaben praktisch die letzte Alternative zu Coop für die Einführung neuer Produkte verloren geht. Dank seines grossen Sortiments wurde Carrefour von verschiedenen Lieferanten von Markenartikel als Testmarkt für die Einführung neuer Produkte angesehen (vgl. Rz. 398).
B.4.2.2.5.2 Verhandlungsmacht der Lieferanten
460. Zunächst wird die Verhandlungsmacht der Lieferanten mit derjenigen der Detailhändler verglichen. Anschliessend wird auf die Verhandlungsposition der Markenartikelhersteller sowie jener der Eigenmarkenhersteller eingegangen.
(i) Vergleich Verhandlungsmacht Lieferanten vs. Detailhändler
461. Im Allgemeinen ist die Position der Lieferanten gegenüber den Detailhändlern aus folgenden Gründen schwächer als die der Detailhändler gegenüber den Lieferanten:
- Der Umsatzanteil, den die Lieferanten mit Detailhändlern erzielen, ist beträchtlich höher als der Umsatzanteil, den Detailhändler mit den Produkten der jeweiligen Lieferanten generieren. So sind die Auswirkungen eines Geschäftsabbruchs für einen Detailhändler in aller Regel gesamthaft gesehen weniger gravierend als für einen Lieferanten.
- Die Umstellungskosten für einen Lieferanten, der den Absatzkanal wechseln muss, sind in der Regel höher als für einen Detailhändler, der den Lieferanten wechseln muss. Dies gilt namentlich dann, wenn den Detailhändlern eine Auswahl alternativer Lieferanten mit genügend Kapazitäten zur Verfügung steht. Kündigt hingegen ein (grosser) Detailhändler den Vertrag mit einem Lieferanten, kann dieser das verlorene Absatzvolumen, zumindest kurzfristig, nur schwerlich durch andere Absatzkanäle ersetzen.
(ii) Verhandlungsposition der Markenartikelhersteller
462. Die Position der Markenartikelhersteller gegenüber den Detailhändlern wird durch die Stärke der Marke determiniert. Die Stärke eines Markenartikels hängt davon ab, welche Auswirkungen eine fehlende Verfügbarkeit des Artikels für einen Detailhändler hat. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, wie die Endkunden auf die fehlende Verfügbarkeit dieses Produktes reagieren.
463. Gerade bei Lebensmitteleinkäufen ist der Zeitbedarf für die Kunden ein wesentlicher Faktor. Wie bereits in Rz. 55 erwähnt, erwarten die Konsumenten in den Detailhandelsverkaufsstellen ein umfassendes Angebot an Gütern des täglichen Bedarfs (Konzept des „One-Stop-Shopping“). Sollte in einer Verkaufsstelle ein vom Konsumenten nachgefragter Markenartikel nicht vorrätig sein, stellt sich die Frage, ob der Kunde
a) das Produkt in einer Verkaufstelle eines anderen Detailhändlers kauft;
b) ein anderes Marken- oder Eigenmarkenprodukt beim gleichen Detailhändler kauft;
c) auf lange Sicht den Detailhändler wechselt;
d) ganz vom Kauf des Produktes absieht.
464. Die Antwort auf diese Frage hängt von der Stärke der Marke ab.160 Im Rahmen der Ermittlungen hat das Sekretariat rund 140 Lieferanten die in Rz. 463 erwähnte Frage bezüglich ihrer eigenen Produkte gestellt. Aufgrund der Antworten lassen sich Leadermarken, Nicht-Leadermarken und Mitnahmeprodukte unterscheiden.
465. Leadermarken haben einen grossen Bekanntheitsgrad. Wird ein solches Produkt ausgelistet, werden viele Konsumenten eine Verkaufsstelle eines anderen Detailhändlers aufsuchen, anstatt auf ein Substitut auszuweichen. Dies generiert beim (ursprünglichen) Detailhändler
159 Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 595, Rz. 145 ff.
160 Vgl. Buying Power of Multiproduct Retailers, OECD, 1999, S. 78 f. Verfügbar unter http://www.oecd.org/dataoecd/1/18/2379299.pdf [29. Juli 2007].
einen Umsatzverlust, welcher durch die weniger markentreuen Konsumenten, die sich bei fehlender Verfügbarkeit des Markenprodukts für ein Substitut entscheiden, reduziert werden kann. Für den Hersteller der Leadermarke käme es durch den Kaufverzicht der weniger treuen Kunden ebenfalls zu einem Umsatzverlust. Ein Teil davon kann er aber mit den zusätzlichen Verkäufen in anderen Vertriebskanälen kompensieren. Vor diesem Hintergrund ist die Verhandlungsposition der Hersteller von Leadermarken gegenüber jener der Detailhändler in den meisten Fällen als ausgeglichen zu beurteilen.
466. Im Falle einer Auslistung von Nicht-Leadermarken werden die meisten Konsumenten ein anderes Markenprodukt oder eine Eigenmarke kaufen. Gerade Coop und Migros-Eigenmarken stellen infolge ihrer hohen Akzeptanz gute Substitute dar. Aufgrund dieser Substitutionsvorgänge kann der Hersteller den verlorenen Umsatz nicht anderweitig kompensieren. In diesem Fall muss lediglich der Lieferant eine Umsatzeinbusse hinnehmen, wohingegen der Detailhändler den verlorenen Umsatz mit dem Verkauf anderer Markenprodukte und Eigenmarken kompensieren kann. Die Verhandlungsmacht solcher Markenhersteller ist deshalb als schwach zu beurteilen.
467. Mitnahmeprodukte sind Markenartikel, die beim Einkauf der übrigen Güter des täglichen Bedarfs „impulsartig“ in den Einkaufskorb gelangen. Im Falle einer Auslistung solcher Produkte sehen die Konsumenten vom Kauf gänzlich ab, wodurch sowohl der Detailhändler als auch der Hersteller eine Umsatzeinbusse hinnehmen müssen. Der Detailhändler wird diese Umsatzeinbusse aber weniger zu spüren bekommen, weil der Umsatzverlust, gemessen am Verkaufsvolumen, beim Detailhändler infolge seines Vollsortiments erheblich kleiner sein wird als beim Hersteller. Aus diesem Grund haben Hersteller von Mitnahmeprodukten nur eine schwache Verhandlungsmacht gegenüber den Detailhändlern.
468. Bezüglich der Frage in Rz. 463 zeigt sich, dass Hersteller, welche Leadermarken produzieren, tendenziell (a) und (c) angekreuzt haben. Lieferanten, welche eine Palette an Produken offerieren, bieten oft sowohl Leaderals auch Nicht-Leadermarken an und haben entsprechend mehrere Antworten angekreuzt.
469. Zusammenfassend wird die Verhandlungsposition der Markenartikelhersteller von der Stärke der produzierten bzw. vertriebenen Markenprodukte beeinflusst. Während die Verhandlungsposition der Hersteller von Leadermarken gegenüber jener der Detailhändler in den meisten Fällen als ausgeglichen zu qualifizieren ist, wird die Verhandlungsmacht der Lieferanten von Nicht-Leadermarken und Mitnahmeprodukten grundsätzlich als schwach beurteilt.
(iii) Verhandlungsposition der Eigenmarkenhersteller
470. Eigenmarken werden entweder durch Eigenindustriebetriebe oder durch Drittlieferanten hergestellt. Sie dienen gemäss Aussagen von Migros und Coop in erster Linie dazu, sich von den Konkurrenten zu differenzieren.
471. Drittlieferanten, die Eigenmarken herstellen, müssen hierzu in der Regel erhebliche (spezifische) Investitionen – namentlich betreffend die Rezeptur, Produktionsanlagen und Verpackung – tätigen. Diese Investitionen sind risikoreich, weil Hersteller von Eigenmarken einfach zu ersetzen sind. Die Konsumenten würden einen Ersatz von Eigenmarkenlieferanten denn auch kaum wahrnehmen, weil diese gegenüber den Konsumenten nicht sichtbar in Erscheinung treten. Wenn sich eine Eigenmarke einmal etabliert hat, wird diese mit dem Detailhändler assoziiert und nicht mit dem Hersteller.161 Infolge von Exklusivitäten haben Eigenmarkenhersteller zudem das Problem, dass sie meist nur einen der beiden grossen Detailhändler (Migros oder Coop) beliefern können.
472. Ferner wird die Position von Eigenmarkenhersteller manchmal dadurch geschwächt, dass Coop bei Verhandlungen zur Durchsetzung der gewünschten Konditionen drohen könnte, die fraglichen Produkte durch ihre eigenen Produktionsbetriebe herzustellen.
473. Folglich befinden sich Eigenmarkenhersteller in einer schwachen Verhandlungsposition. Diese Schlussfolgerung gilt allerdings nicht für solche Lieferanten, die nebst der Produktion von Eigenmarken auch starke Markenprodukte führen, wie beispielsweise Hero, BIC, Kimberly-Clark oder Emmi.
474. Zur Stellung der Marktgegenseite bekräftigt Coop, dass sie einen Grossteil des Beschaffungsvolumens von international tätigen Herstellern beziehe, bei denen Coop keine Nachfragemacht ausüben könne.
475. Die Weko anerkennt diese verhältnismässig schwache Nachfragemacht Coops gegenüber international tätigen Grosskonzernen. Die Sorge der Weko gilt denn auch v.a. denjenigen Lieferanten, welche vorwiegend national tätig sind und deren Verhandlungsmacht gegenüber den Marktteilnehmern des Schweizer Detailhandels beschränkt ist.
B.4.2.2.5.3 Abhängigkeitsverhältnisse
476. Im Rahmen der Ermittlungen wurde ebenfalls untersucht, ob Lieferanten durch den Zusammenschluss von Coop individuell abhängig werden bzw. ob allfällig bestehende individuelle Abhängigkeiten verstärkt werden.
477. Dabei wurde auf die im Rahmen der Untersuchung CoopForte162 entwickelten Kriterien zur Prüfung individueller Abhängigkeiten zurückgegriffen. Die erste Gruppe von Kriterien betrifft die Absatzalternativen und gilt insbesondere für Lieferanten von Markenartikeln. Die zweite Gruppe von Kriterien betrifft spezifische Investitionen und wurde insbesondere für Lieferanten von Eigenmarken erstellt.
478. In der Untersuchung CoopForte wurde nicht explizit festgehalten, ob die beiden Gruppen von Kriterien kumulativ oder alternativ zur Anwendung gelangen.163 Beim Zusammenschlussvorhaben Denner/Pick Pay wurde hingegen festgehalten, dass die Kriterien alternativ zur Anwendung kommen.164
161 Siehe in der EU: Rewe/Meinl EU IV/M.1221. 162 CoopForte, RPW 2005/1, S. 146 ff.
163 CoopForte, RPW 2005/1, S. 161, Rz. 98.
164 Denner/Pick Pay, RPW 2006/1, S. 138, Rz. 57.
479. Die beiden Gruppen von Kriterien A.1 bis A.3 und B.1 bis B.3 lauten wie folgt:
A: Kriterien insbesondere für Lieferanten von Markenprodukten
A.1 Der Lieferant erzielt auf dem Detailhandelsmarkt mehr als 30 % des Umsatzes mit Coop und Carrefour.
A.2 Die Verhandlungsmacht des Lieferanten gegenüber Coop/Carrefour ist nicht ausreichend, um zu verhindern, dass Coop/Carrefour die Bedingungen einseitig durchsetzen kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- der Lieferant kein wichtiger Akteur auf dem Markt ist;
- der Lieferant die Produkte nicht exportieren kann;
- der Lieferant keine Leadermarken oder kein schwer ersetzbares Produktsortiment anbietet.
A.3 Der Lieferant hat nebst Coop und Carrefour keine alternativen Absatzkanäle innerhalb und ausserhalb des Detailhandels. Mit anderen Worten ist seine Existenz gefährdet, wenn er den Absatzkanal Coop/Carrefour innerhalb eines Jahres verlieren würde.
B: Kriterien insbesondere für Lieferanten von Eigenmarken
B.1 Der Lieferant hat für die Absatzkanäle Coop und/oder Carrefour spezifische Investitionen getätigt, beispielsweise im Zusammenhang mit den Eigenmarken der Detailhändler.
B.2 Der Lieferant hat mit Coop und/oder Carrefour keine exklusiven und/oder langfristigen Verträge abgeschlossen, die ihm erlauben, allfällige spezifische Investitionen zu amortisieren.
B.3 Die Umstellungskosten auf andere Märkte oder Absatzkanäle sind so hoch, dass eine Umstellung die wirtschaftliche Existenz des Lieferanten gefährden würde.
480. Damit ein Lieferant als individuell abhängig qualifiziert werden kann, muss er erstens entweder die Kriterien A.1 bis A.3 oder B.1 bis B.3 erfüllen. Zweitens darf die Abhängigkeit keine Konsequenz einer strategischen Entscheidung des Lieferanten sein, die sich im Nachhinein als unvorteilhaft erweist. Mit anderen Worten muss die Abhängigkeit ohne Selbstverschulden des Lieferanten aufgrund bestimmter Marktgegebenheiten entstanden sein. Ergibt oder verstärkt sich die Abhängigkeit durch ein Zusammenschlussvorhaben, kann es sich allerdings nicht um eine strategische Fehlentscheidung des Lieferanten handeln.
481. Eine durch den Zusammenschluss induzierte individuelle Abhängigkeit kann sich für Lieferanten ergeben, die vor dem Zusammenschluss lediglich Carrefour oder sowohl Carrefour als auch Coop beliefern und die oben genannten Kriterien erfüllen.
482. Im Rahmen des Verfahrens wurden 106 Lieferanten von Coop und Carrefour zum Thema individuelle Abhängigkeiten befragt. Dabei handelt es sich um Grosslieferanten, kleinere Lieferanten sowie Eigenmarkenhersteller von Coop und Carrefour.
483. In der nachfolgenden Tabelle werden die Resultate dieser Befragung wiedergegeben. Die Resultate müssen mit Vorsicht interpretiert werden, da sie auf Angaben basieren, die von der Weko innerhalb der kurzen Verfahrensfrist nicht verifiziert werden konnten. Es ist nicht auszuschliessen, dass einige Lieferanten auf die Fragen strategisch oder fehlerhaft antworteten. Aus diesen Gründen sind die Angaben in Tabelle 46 lediglich als Indikatoren für den Einfluss des Zusammenschlusses auf die Lieferanten zu lesen.
Tabelle 46: Auswertung individuelle Abhängigkeiten
Abhängigkeit vor und nach Fusion Anzahl %
Vor Fusion abhängig von
(i) Coop 19 18
(ii) Carrefour 11 10
(iii) Coop und Carrefour 1 1
(iv) Total abhängige Lieferanten 31 29
Nach Fusion abhängig
(v) Durch Zusammenschluss neu abhängig 12 12
(vi) Total von Coop/Carrefour abhängig 43 41
(vii) Durch Zusammenschluss neu von Coop abhängig (ii + v) 23 22
Auswertbare Antworten 106 100
Total: 106 befragte Lieferanten. Quelle: Erhebungen des Sekretariats.
484. Wie Tabelle 46 aufzeigt, sind nach einem allfälligen Zusammenschluss insgesamt 41 % der Lieferanten von Coop/Carrefour abhängig (vi), gegenüber 29 % vor dem Zusammenschluss (iv). Die Veränderung durch den Zusammenschluss beträgt somit 12 Prozentpunkte (v). Die Veränderung ergibt sich aus Lieferanten, welche
vorher mit Coop und Carrefour jeweils weniger als 30 % ihrer Umsätze generierten, durch die Addition beider Umsätze nun aber die 30 %-Schwelle übersteigen. Daneben sind die 10 % der Lieferanten, welche vor der dem Zusammenschluss von Carrefour abhängig waren (ii), nachher neu von Coop abhängig.
485. Der Zusammenschluss führt nicht nur zu einer vermehrten Anzahl Lieferanten, welche abhängig werden, sondern kann zudem zu einer Verstärkung der Abhängigkeit eines Teils der bereits vor dem Zusammenschluss von Coop abhängigen Unternehmen führen, sollten diese ebenfalls Carrefour beliefern.
486. Individuell abhängige Lieferanten haben keine Verhandlungsmacht gegenüber den Detailhändlern, da Coop und Carrefour in der Lage sind, sich von ihnen in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten.
487. Von den Parteien wird kritisiert, dass bei keinem der befragten Zulieferer, welche eine besondere Abhängigkeit gegenüber Coop geltend machen, eine Verifizierung der Auskünfte vorgenommen wurde. Zudem bemängeln sie, dass bei keinem Zulieferer die Marktkonformität und die Qualität seines Sortiments hinterfragt wurde. Ein solcher Test kann indes unterbleiben, nachdem bereits im Entscheid Coop/Waro derartige Abhängigkeitsverhältnisse bestanden.165
488. Des Weiteren fügen die Parteien an, dass bei keinem der Zulieferer die Frage des Selbstverschuldens einer möglichen Abhängigkeit hinterfragt wurde.
489. Hierzu ist einzuwenden, dass die Frage nach einem Selbstverschulden bei der Befragung der Lieferanten explizit gestellt wurde.
490. Gemäss Coop beruht die Abhängigkeitsdiagnose der Weko auf einer fraglichen Auslegung der entsprechenden Bestimmung des Kartellgesetzes (Art. 4 Abs. 2 KG). Zudem weist sie darauf hin, dass in der Vergangenheit und auch in diesem Verfahren keine substantiierten und substantiellen Klagen gegen Coop vorgebracht wurden. Eine Offenlegung der Identität sich gegenüber Coop in Abhängigkeit befindender Lieferanten kann angesichts der Zusagen von Coop jedoch unterbleiben (vgl. Dispositiv 1.2).
Fazit zur Stellung der Marktgegenseite
491. Die Konzentration der Angebotsseite (Lieferanten) variiert je nach Beschaffungsmarkt. Je konzentrierter die Angebotsseite ist, desto eher können die Lieferanten ein Gegengewicht zur Nachfrageseite (Detailhändler) schaffen.
492. Ferner wirkt sich die in gewissen Bereichen vertikale Integration und die Eigenmarkenstrategie von Coop positiv auf ihre Verhandlungsposition gegenüber den Lieferanten aus, weil diese namentlich Informationsasymmetrien reduzieren und die Möglichkeit eröffnen, Drittlieferanten glaubwürdig mit der Auslistung zu drohen.
493. Zudem wurde festgehalten, dass sich die Stellung der Hersteller und Lieferanten je nach produzierten bzw. vertriebenen Produkte unterscheiden kann. Während die Hersteller von Leaderprodukten am ehesten ein Gegengewicht zum Detailhandel bilden können, trifft dies für Hersteller von weniger bekannten Marken und Mitnahmeprodukten sowie für Eigenmarkenhersteller in einem weit geringeren Ausmass zu. Keine Verhandlungsmacht haben individuell abhängige Lieferanten.
494. Weiter ergab die Analyse der Abhängigkeitsverhältnisse, dass sich bereits heute gewisse Lieferanten in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Coop und/oder Carrefour befinden und durch den Zusammenschluss möglicherweise weitere Lieferanten unverschuldet in eine solche Situation geraten. Zudem könnten sich bestehende Abhängigkeiten durch den Zusammenschluss verstärken.
495. Insgesamt ist die Stellung der Marktgegenseite – mit Ausnahme international tätiger Unternehmen und grosser schweizerischer Unternehmen, die stark verankerte Markenprodukte oder ein Portfolio anbieten, welches solche umfasst – als schwach zu beurteilen. Durch den Zusammenschluss wird die Marktgegenseite zusätzlich geschwächt, da für die Lieferanten ein Absatzkanal wegfällt. Zusammenfassend hat der Zusammenschluss insbesondere auf vier Gruppen von Lieferanten Auswirkungen. Im Einzelnen:
496. Ein Grossteil der Lieferanten von Leadermarken beliefert bereits heute sowohl Coop als auch Carrefour. Selbst wenn ein Lieferant von Leadermarken heute nur einen der beiden Kanälen beliefert, hat er infolge der hohen Akzeptanz seiner Marken auch nach dem Zusammenschluss die nötige Verhandlungsmacht zur Schaffung eines Gegengewichts zu Coop.
497. Für Markenhersteller, die keine Leaderprodukte führen, und bisher Carrefour belieferten, nicht aber Coop, könnte der Zusammenschluss den Zugang zum Absatzmarkt bedeutend erschweren.
498. Eigenmarkenherstellern von Carrefour droht die Gefahr, nach dem Zusammenschluss durch Coop Eigenmarkenhersteller ersetzt zu werden.
499. Hervorzuheben sind die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens für Lieferanten, welche ein neues Markenprodukt lancieren möchten, da mit Carrefour praktisch der einzige alternative Absatzkanal mit einem umfassenden Angebot an Markenprodukten neben Coop wegfällt.
B.4.2.2.6 Zwischenergebnis
500. Infolge der starken Stellung von Coop/Carrefour auf den Beschaffungsmärkten, der Verringerung der Absatzmöglichkeiten sowie der insbesondere aufgrund rechtlicher bzw. faktischer Exklusivitäten grundsätzlich schwachen Substituierbarkeit der Absatzkanäle innerhalb des Detailhandels ist die aktuelle Konkurrenz unter den verschiedenen Vertriebskanälen des Detailhandels nach dem Zusammenschluss als ungenügend zu qualifizieren.
501. Aus Sicht der Lieferanten ist es zudem fraglich, ob sich Aldi und Lidl in den nächsten Jahren als flächendeckende Anbieter etablieren können. Weiter ist für zahlreiche Lieferanten ein Wechsel auf Absatzkanäle ausserhalb des Detailhandels als schwierig und kostenaufwändig zu beurteilen. Daraus lässt sich schliessen, dass die potenzielle Konkurrenz die Schweizer Detailhändler
165 Vgl. Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 587, Rz. 119ff.
während den nächsten Jahren auf den Beschaffungsmärkten nicht genügend zu disziplinieren vermag.
502. Die Stellung der Marktgegenseite hängt ab von der Konzentration auf den Beschaffungsmärkten sowie der produzierten bzw. vertriebenen Produkte. Hersteller von Leaderprodukten können am ehesten ein Gegengewicht zum Detailhandel schaffen. Dies trifft auf Hersteller von weniger bekannten Marken und Mitnahmeprodukten sowie auf Eigenmarkenhersteller in einem geringeren Ausmass zu. Insgesamt ist die Stellung der Marktgegenseite – mit Ausnahme von Unternehmen, die Leadermarken anbieten – als schwach zu beurteilen (Zunahme der Abhängigkeiten namentlich bei KMU). Soweit es um die Einführung neuer Produkte geht, besteht das Risiko, dass Coop sich unabhängig verhalten kann.
503. Die Frage, ob das Zusammenschlussvorhaben auf gewissen Beschaffungsmärkten eine marktbeherrschende Stellung begründet, kann infolge der Auflagen (vgl. Dispositiv) jedoch offen gelassen werden.
B.4.2.2.7 Mögliche Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs
504. Basierend auf den vorstehenden Erwägungen kommt die Weko in der Analyse der Beschaffungsmärkte zum Schluss, dass die Marktstellung von Coop verstärkt und die Abhängigkeitsverhältnisse vergrössert werden. Die Weko schliesst nicht aus, dass der wirksame Wettbewerb im Sinne von Art. 10 Abs. 2 Bst. a KG dadurch beseitigt werden kann. Die weiterhin bestehenden Absatzkanäle können nämlich keinen hinreichenden Einfluss auf das Verhalten von Coop auf den Beschaffungsmärkten ausüben. Letztlich kann dies infolge der verfügten Auflagen jedoch offen gelassen werden.
B.4.2.2.8 Zusagen der Parteien und deren Beurteilung
505. Die von den Parteien am 12. März 2008 vorgeschlagene Auflage 2 (vgl. Dispositiv 1.2) vermag - nebst dem Verzicht auf Exklusivitäten (vgl. Dispositiv 1.1) - den beschaffungsseitigen Bedenken der Weko Rechnung zu tragen: Coop verpflichtet sich, Lieferanten, die in den Jahren 2005 bis 2007 nachweislich im Durchschnitt mehr als 30 % ihres Umsatzes mit Carrefour erzielt haben („30 %-Lieferanten“), im bisherigen Umfang (Toleranz: 10 % der im Vorjahr abgenommenen Menge) zu behalten, sofern der Lieferant die Produkte entsprechend den Anforderungen des Coop-Category-Managements und zu einem konkurrenzfähigen Preis (als konkurrenzfähiger Preis gilt der Durchschnittspreis von zwei Konkurrenzofferten) liefert. Listet Coop ein Produkt aus dem Sortiment aus, obwohl der Lieferant bereit ist, das Produkt entsprechend den Anforderungen des Coop-Category-Managements und zu einem konkurrenzfähigen Preis zu liefern, verpflichtet sich Coop, für den betroffenen 30 %-Lieferanten eine individuelle Lösung zu finden, wenn der 30 %-Lieferant sonst als unmittelbare Folge der Auslistung seine wirtschaftliche Existenz verlieren würde.
506. Im Weiteren hat die Weko in Auflage 5 (vgl. Dispositiv 1.5) zur Kenntnis genommen, dass Coop betreffend die Problematik der Einführung neuer Produkte am 12.
März 2008 verbindlich erklärt hat, bei der Prüfung der Marktchancen von Neuheiten ein standardisiertes Verfahren analog zu demjenigen bei Coop/Waro anzuwenden. Gegenstand dieses Verfahren sind - wie von Coop dargelegt und namentlich seit Coop/Waro praktiziert - insbesondere:
- Sämtliche angebotenen und selbstverständlich auch die von Coop initiierten Neuheiten werden ausnahmslos in das standardisierte Prüfungsverfahren einbezogen.
- Der Prüfungsablauf ist für sämtliche Lieferanten und Produkte gleich; er erfolgt nach den Vorgaben des Coop-Category-Managements. Diese Vorgaben werden zu Beginn des Prüfungsprozesses dem betroffenen Lieferanten bekannt gemacht; der Lieferant ist im Rahmen eines Dialogs in das Prüfungsverfahren mit einbezogen.
507. Die Prüfungsergebnisse werden dem Lieferanten in nachvollziehbarer Weise mitgeteilt. Der Lieferant hat Gelegenheit die Prüfungsergebnisse mit den Verantwortlichen des Coop-Category-Managements zu besprechen und im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses Gelegenheit, Verbesserungsvorschläge für sein Produkt zu unterbreiten, welche anschliessend von Coop nach den im ursprünglichen Prüfungsverfahren geltenden Bedingungen erneut evaluiert werden.
C ERGEBNIS
508. Die Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens Coop/Carrefour ergibt, dass der Zusammenschluss auf dem Absatzmarkt des Schweizer Detailhandels eine kollektiv marktbeherrschende Stellung von Coop und Migros im Sinne von Art. 10 Abs. 2 KG begründen oder allenfalls verstärken würde. Auf den Beschaffungsmärkten würde der Zusammenschluss die Stellung von Coop gegenüber den Herstellern und Lieferanten weiter verstärken.
509. Eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von Art. 10 Abs. 2 KG führt nach Auffassung der Weko in der Regel zur Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs. Im Sinne einer Kontrolle wurde vorliegend jedoch geprüft, ob die Marktbeherrschung auf den betreffenden Märkten zu einer möglichen Beseitigung wirksamen Wettbewerbs führt. Dies ist sowohl für den Absatzmarkt als auch für die Beschaffungsmärkte nicht auszuschliessen. Eine abschliessende Beurteilung kann aufgrund der verfügten Auflagen unterbleiben.
510. Eine durch den Zusammenschluss bewirkte Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse in einem anderen Markt, welche die Nachteile der marktbeherrschenden Stellung in vorgenannten Märkten überwiegt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich.
511. Gestützt auf den vorstehenden Erwägungen kommt die Weko zum Schluss, das vorliegende Zusammenschlussvorhaben unter den im Dispositiv dargelegten Auflagen zu genehmigen.
D KOSTEN
[...]
E
Dispositiv
DISPOSITIV
Aufgrund des Sachverhalts und der vorangegangenen Erwägungen verfügt die Wettbewerbskommission:
1. Das Zusammenschlussvorhaben Coop/Carrefour wird mit folgenden Auflagen zugelassen:
1. Coop wird verpflichtet, gegenüber allen Produkte-Lieferanten dauerhaft auf Exklusivität zu verzichten. Zulässig sind jedoch Exklusivitäten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Eigenmarken. Zulässig sind ausserdem zeitlich in der Regel auf zwei Jahre befristete Exklusivitäten für einen Hersteller, der neu in die Schweiz eintritt und bei welchem sich Coop an den Kosten der Markteinführung wesentlich beteiligt, oder für einen Hersteller, bei welchem im Rahmen eines Kooperationsvertrages Coop sich in wesentlichem Umfang mit Investitionen an der Entwicklung oder der Produktion von Produkten dieses Herstellers beteiligt.
2. Coop wird verpflichtet, Lieferanten, die in den Jahren 2005 bis 2007 nachweislich im Durchschnitt mehr als 30 % ihres Umsatzes mit Carrefour erzielt haben („30%-Lieferanten“), im bisherigen Umfang (Toleranz: 10 % der im Vorjahr abgenommenen Menge) zu behalten, sofern der Lieferant die Produkte entsprechend den Anforderungen des Coop-Category-Managements und zu einem konkurrenzfähigen Preis (als konkurrenzfähiger Preis gilt der Durchschnittspreis von zwei Konkurrenzofferten) liefert. Listet Coop ein Produkt aus dem Sortiment aus, obwohl der Lieferant bereit ist, das Produkt entsprechend den Anforderungen des Coop-Category-Managements und zu einem konkurrenzfähigen Preis zu liefern, verpflichtet sich Coop, für den betroffenen 30%-Lieferanten eine individuelle Lösung zu finden, wenn der 30%-Lieferant sonst als unmittelbare Folge der Auslistung seine wirtschaftliche Existenz verlieren würde.
3. Coop darf während sechs Jahren in der Schweiz keinen anderen Lebensmittel-Detailhändler erwerben. Als Lebensmittel-Detailhändler gelten: Migros, Denner, Manor, Aldi, Lidl, Spar, Maxi, Volg, Landi, Valrhône/Pam, Magro/Casino.
4. Coop wird verpflichtet, einen unabhängigen Dritten zu beauftragen, 20'000 m2 bestehender Verkaufsfläche in besonders problematischen Regionen zu marktüblichen Bedingungen Lebensmittel-Detailhändlern mit weniger als 25 % Marktanteil während [...] Monaten ab Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Erwerb anzubieten und gegebenenfalls zu verkaufen bzw. zu übertragen.
5. Die Weko nimmt Vormerk davon, dass Coop sich ihr gegenüber verpflichtet hat, den Prozess für die Einführung von Neuheiten sowie analog für die Auslistung öffentlich zugänglich zu machen.
6. Sollten sich die Verhältnisse im Schweizer Detailhandelsmarkt in wesentlichem Masse ändern, hat Coop das Recht, ab 1. Januar 2010 bei der Weko die Abänderung bzw. die Aufhebung der Auflagen zu beantragen. Als Indiz für eine wesentliche Änderung der Verhältnisse gilt etwa der Nachweis, dass Aldi zusammen mit Lidl in der Schweiz insgesamt mindestens 250 Verkaufsstellen eröffnet haben und in allen Landesteilen vertreten ist bzw. sind. Die Weko ist in ihrem Entscheid in jedem Fall frei.
7. Eine durch die Weko zu bestimmende unabhängige Revisionsgesellschaft wird mit der Überwachung der Einhaltung der Auflagen betraut. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen steht Coop bei der Bezeichnung der Revisionsstelle ein Vetorecht zu. Die bestimmte Revisionsgesellschaft rapportiert der Weko unter Inkenntnissetzen der Coop jährlich. Die Kosten der Revisionsgesellschaft werden von Coop bezahlt.
2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung können – ausser den in Art. 37 KG vorgesehenen Massnahmen – mit Sanktionen gemäss Art. 51 und 55 KG belegt werden.
3. Die Verfahrenskosten von insgesamt [...] werden den Unternehmen Coop und Distributis AG/Distributis Moncor AG zu gleichen Teilen, d.h. je [...], und unter solidarischer Haftung auferlegt.
4. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss die Rechtsbegehren und deren Begründung enthalten und vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter unterzeichnet sein. Die angefochtene Verfügung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Die Verfügung ist zu eröffnen an:
[...]