Zurich Social Insurance Court
- Documents
- 34'454
- Date range
- 2000–2026
- Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
- Languages
- 1
- Coverage
- 99%
- 34'454 of 34'696
- Last run
- Sep 19, 2026
Activity
Documents per year
Languages
Share of available renditions
- German100%
Other sources
Zurich
- Zurich High Court28'420
- Government Council of the Canton of Zurich18'777
- Zurich Administrative Court11'934
- Zurich Commercial Court4'685
- Zurich Court of Cassation1'455
- Zurich Building Appeals Court1'151
- Zurich Laws955
- Zurich Tax Appeals Court885
- Zurich District Court628
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court85
Documents
34'454 documents
Invalidenleistungen gemäss Art. 23 BVG. Teilzeitlich erwerbstätige Klägerin. - hängig
BV.2023.00090Jun 17, 2025DE
; Rückweisung.Ungenügende Abklärungen des medizinischen Sachverhaltes
IV.2024.00517Jun 16, 2025DE
Gestützt auf den Bericht des behandelnden Psychiaters wurde eine erhebliche Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustands seit der letzten Begutachtung glaubhaft gemacht. Die IV-Stelle hätte daher auf die Neuanmeldung eintreten müssen. Rückweisung zur Abklärung des psychischen Gesundheitszustands.
IV.2024.00386Jun 13, 2025DE
Revisionsweise Rentenaufhebung mit der substituierten Begründung der Wiedererwägung geschützt. Rückweisung zur (erneuten) Durchführung beruflicher Massnahmen und gegebenenfalls Abklärung des medizinischen Sachverhalts ex nunc et pro futuro zur Beurteilung eines allfälligen Rentenanspruchs.
IV.2024.00272Jun 13, 2025DE
Anspruchsberechtigung: arbeitgeberähnliche Stellung eines Gesellschafters einer GmbH, Missbrauchsrisiko auch in der Liquidationsphase; Firmenkonglomerat bejaht; Abweisung.
AL.2025.00014Jun 13, 2025DE
Arbeitsverhältnis auf Abruf, kein anrechenbarer Arbeitsausfall
AL.2024.00209Jun 13, 2025DE
Familienzulagen, Anspruchskonkurrenz nach Art. 7 Abs. 1 FamZG
KA.2024.00003Jun 12, 2025DE
Mit Urteil des hiesigen Gerichts im 2020 erfolgte eine Bestätigung einer befristeten halben Rente bis Ende März 2016 und die Rückweisung der Sache zur Abklärung des Gesundheitszustandes ab Januar 2016. Gestützt auf das in der Folge von der Beschwerdegegnerin eingeholte polydisziplinäre Gutachten ist kein Revisionsgrund ausgewiesen. Ab April 2016 demnach unbefristeter Anspruch auf eine halbe Rente. Gutheissung.
IV.2024.00711Jun 12, 2025DE
Rückweisung zu weiteren Abklärungen in medizinischer Hinsicht bei deutlich ungenügender medizinischer Aktenlage.
IV.2024.00675Jun 12, 2025DE
Schadenersatz nach Art. 52 AHVG. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass der Solidarhafter die Forderung anerkannt habe und die Betreibung gegen ihn eingeleitet worden sei. Diese Betreibung blieb aber erfolglos, womit die Beschwerdeführerin für die Solidarschuld weiterhin haftet, da sie nur durch die effektive Zahlung des Mitschuldners befreit werden könnte.
AK.2024.00006Jun 12, 2025DE