01.076

Loi sur la nationalité. Révision

Intervention de procédure

Antrag der Kommission

Mehrheit

Eintreten

Minderheit

(Joder, Fehr Hans, Glur, Scherer Marcel, Schibli, Weyeneth)

Rückweisung an den Bundesrat

mit dem Auftrag, die Bürgerrechtsrevision mit je einer Verfassungs- und Gesetzesvorlage dem Parlament zu unterbreiten.

Antrag Maspoli

Nichteintreten

Antrag Hess Bernhard

Nichteintreten

Antrag Hess Bernhard

Rückweisung an den Bundesrat

mit dem Auftrag, die Bürgerrechtsrevision mit je einer Verfassungs- und Gesetzesvorlage dem Parlament zu unterbreiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verleihung des Schweizer Bürgerrechtes an Ausländerinnen und Ausländer einzig dann erfolgen kann, wenn die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz vertraut sind und eine Landessprache gut in Wort und Schrift beherrschen.

Proposition de la commission

Majorité

Entrer en matière

Minorité

(Joder, Fehr Hans, Glur, Scherer Marcel, Schibli, Weyeneth)

Renvoi au Conseil fédéral

avec mandat de soumettre la révision du droit sur la nationalité au Parlement en présentant un projet relatif à la constitution et un projet relatif à la loi.

Proposition Maspoli

Ne pas entrer en matière

Proposition Hess Bernhard

Ne pas entrer en matière

Proposition Hess Bernhard

Renvoi au Conseil fédéral

avec mandat de soumettre au Parlement un projet de révision du droit de la nationalité comportant et un volet constitutionnel et un volet législatif, et prévoyant notamment que la nationalité suisse ne peut être conférée qu'aux personnes familières du mode de vie et des usages pratiqués en Suisse et maîtrisant au moins une des langues nationales à l'oral comme à l'écrit.

Maury Pasquier Liliane · P-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste

Je vous informe que nous mènerons un seul débat sur l'entrée en matière et toutes les propositions de renvoi.

Antille Charles-Albert · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral

Les cinq projets de révision du droit de la nationalité présentés par le Conseil fédéral visent à modifier la constitution pour deux d'entre eux et la loi pour les trois autres.

La Commission des institutions politiques a décidé d'entrer en matière sur les cinq projets à une large majorité pour chacun d'entre eux et vous propose de faire de même.

Parmi les points principaux de la réforme, on peut notamment citer: naturalisation facilitée pour les étrangers de la deuxième génération, acquisition de la nationalité par les étrangers de la troisième génération à la naissance dans certaines conditions et possibilité de recourir contre une décision communale ou cantonale présentant un caractère discriminatoire. Par ailleurs, il est prévu d'harmoniser les émoluments de naturalisation perçus par les cantons, de simplifier les procédures fédérales, cantonales et communales afin d'éviter les chevauchements et de réduire la durée de résidence requise - nettement plus longue en Suisse qu'ailleurs - en la ramenant de 12 à 8 ans.

La majorité de la commission juge à la fois moderne et équilibré le paquet proposé par le Conseil fédéral.

Pour ce qui est de la naturalisation facilitée et de l'acquisition de la nationalité du seul fait de la naissance, elle observe que le dispositif a été conçu de sorte à faciliter la naturalisation uniquement des jeunes étrangers effectivement intégrés à la société suisse et à accorder la nationalité uniquement aux nouveau-nés dont les parents sont établis en Suisse de longue date et entretiennent avec le pays des liens étroits. La simplification proposée des procédures permet d'autre part de combler les lacunes qui, depuis longtemps, entachent la procédure à trois niveaux qui prévaut aujourd'hui.

S'agissant de l'introduction d'un droit de recours contre les décisions à caractère discriminatoire, la commission y voit un moyen efficace pour amener les cantons et les communes à améliorer la transparence des procédures et à les mettre en adéquation avec le niveau administratif concerné.

Si l'entrée en matière sur les projets constitutionnel et législatif concernant la naturalisation des jeunes étrangers de la deuxième génération a été acquise sans opposition, le débat a été plus vif s'agissant des trois autres projets. Dans ce dernier cas, l'entrée en matière a été votée trois fois par 15 voix contre 6 sur les deux projets constitutionnel et législatifs concernant l'acquisition de la nationalité par les étrangers de la troisième génération et le projet d'acquisition de la nationalité par des personnes d'origine suisse, émoluments et voies de recours contre les décisions à caractère arbitraire.

Une minorité de la commission refuse notamment d'entrer en matière sur le projet permettant l'acquisition de la nationalité à la naissance et sur le projet prévoyant la mise en place de voies de recours. Concernant ce dernier, elle a fait valoir qu'il constituait une atteinte excessive à la souveraineté de l'électeur dans la mesure où il évacuait de la sphère politique son droit d'accorder ou non la nationalité pour le réduire à une décision administrative.

Je voudrais encore vous dire deux mots sur la pétition des jeunes, qui concerne également la deuxième génération. A sa séance du 25 avril 2002, la commission a décidé de prendre acte de la pétition sans y donner suite. La Commission des institutions politiques considère que la plupart des demandes de cette pétition sont réglées dans le cadre de la révision de la loi sur la nationalité.

Je vous demande, au nom de la commission, d'entrer en matière et de soutenir ses propositions.

Hubmann Vreni · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Ein chinesisches Sprichwort, das ich aus dem Gedächtnis zitiere, lautet: Wenn der Wind bläst, verkriechen sich die einen in ihre Häuser, andere aber bauen Windmühlen. Es freut mich, dass sich der Bundesrat entschlossen hat, den Beitrag, den die bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer an unsere Gesellschaft und Wirtschaft leisten, zu würdigen und ihnen endlich die Türen zu öffnen. Es ist Zeit für diesen Aufbruch.

Ein Fünftel der Bevölkerung unseres Landes hat keinen Schweizer Pass. Gegen 700 000 der bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer wohnen jedoch seit mehr als zwölf Jahren in der Schweiz, viele von ihnen schon seit zwanzig oder dreissig Jahren. Pro Jahr lassen sich aber nur etwa 30 000 von ihnen einbürgern, ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche, die bei uns aufgewachsen sind. Sie sind zwar faktisch Schweizerinnen und Schweizer mit ausländischem Pass, müssen aber, wenn sie das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen, lange Verfahren und hohe Kosten in Kauf nehmen. Der Grund für diese Situation ist das heute geltende Bürgerrechtsgesetz, das nicht mehr zeitgemäss ist. Einbürgerungswillige finden sich mit viel zu hohen Hürden konfrontiert: mit langen Wohnsitzfristen, hohen Kosten und langen Verfahren. Das gilt leider auch für Jugendliche. Ein Beispiel: Ich kenne einen jungen Griechen, der in der Schweiz aufgewachsen ist und sich während der Mittelschulzeit einbürgern liess. Zwei Jahre lang musste er auf den ersehnten Moment warten und insgesamt 1000 Franken Gebühren bezahlen, obwohl er noch nicht erwerbstätig war.

Das Problem, dass unsere Einbürgerungsbestimmungen auch einem internationalen Vergleich nicht standhalten, ist nicht neu. Ein Versuch, wenigstens die jugendlichen Ausländerinnen und Ausländer erleichtert einzubürgern, wurde 1994 zwar von einer Mehrheit der Stimmenden - nämlich 52,8 Prozent - gutgeheissen, scheiterte aber am Ständemehr. Seither haben verschiedene Kantone die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche eingeführt. Mit der heutigen Vorlage unterbreitet uns der Bundesrat eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes, die den heutigen Gegebenheiten entspricht.

Der vorliegende Entwurf ist ein Gesamtpaket, das aus fünf Teilen besteht. Aus Gründen der Transparenz wird über jede Vorlage separat abgestimmt. Die Vorlagen 1 und 2 betreffen die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation. Die Vorlage 1 modifiziert Artikel 38 der Bundesverfassung, während die Vorlage 2 die neuen Bestimmungen auf Gesetzesstufe enthält.

Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die keinen Schweizer Pass haben, aber mindestens fünf Jahre ihrer obligatorischen Schulzeit in der Schweiz verbracht haben und die einen Elternteil haben, der über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verfügt. Wer kennt sie nicht, die Jugendlichen, die den Dialekt ihres Wohnortes perfekt sprechen, aber mitten im Satz mühelos in ihre Muttersprache wechseln und zurückswitchen können? Sie sind voll integriert, sie gehören zu uns. Es sind Schweizerinnen und Schweizer ohne roten Pass. Sie sollen jetzt die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung erhalten. Wenn sie zwischen dem 15. und 24. Altersjahr ein entsprechendes Gesuch stellen und nachweisen können, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, haben sie einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

Die Vorlagen 3 und 4 regeln, wiederum auf Verfassungs- und auf Gesetzesstufe, den Bürgerrechtserwerb von ausländischen Kindern der dritten Generation. Dies sind Kinder von ausländischen Eltern, von denen mindestens der eine Teil der zweiten Generation angehört und seit fünf Jahren eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung hat. Wenn diese Kinder hier geboren werden, sollen sie automatisch Schweizer Bürgerinnen und Bürger sein, denn sie wachsen hier auf und die Schweiz wird ihre Heimat sein. Darum ist es wichtig, dass sie Schweizerinnen und Schweizer sind, denn das Bürgerrecht - das wissen wir alle - gibt ein starkes Gefühl von Zugehörigkeit. Dass das Bürgerrecht automatisch verliehen wird, ist sehr wichtig, denn es hat zur Folge, dass diese Kinder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern nicht verlieren. Den Angehörigen vieler Staaten wird nämlich das Bürgerrecht aberkannt, wenn sie sich um ein anderes Bürgerrecht bewerben.

Die Vorlage 5 befasst sich mit dem Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft, mit den Gebühren und der Einführung eines Beschwerderechtes gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide. Diesem Beschwerderecht haben wir in unserem Rat im Rahmen einer Parlamentarischen Initiative der SPK bereits am 20. März dieses Jahres zugestimmt. Der Ständerat wollte die Initiative zusammen mit der Gesetzesrevision behandeln.

Anlässlich unserer Beratungen über die Vorlagen 1 und 2 hat unsere Kommission zudem eine Petition der Jugendsession 2000 zur Einbürgerung der zweiten Generation behandelt. Die Petition fordert, dass mündigen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf deren Antrag in einer der Amtssprachen die Schweizer Staatsbürgerschaft kostenneutral gewährt wird. Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 25. April 2002 beschlossen, von dieser Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr Folge zu geben. Sie erachtet ihre Forderungen grösstenteils als erfüllt.

Vor Jahren lachte die ganze Schweiz Tränen über den Film "Die Schweizermacher". Viele eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer fanden diesen Film aber überhaupt nicht lustig, weckte er doch schmerzliche Erinnerungen an mühsame und auch demütigende Verfahren. Doch diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei. Nach Ansicht des Bundesrates und der SPK ist der Wunsch nach Einbürgerung ein Zeichen erfolgreicher Integration. Es ist zwar wichtig, dass genau geprüft wird, ob die Einbürgerungswilligen die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, aber es macht keinen Sinn, ihnen den Weg unnötig zu erschweren. Das gilt insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die bei uns aufwachsen. Jedes vierte Kind, das in der Schweiz zur Welt kommt, hat keinen Schweizer Pass. Es besteht ein grosses öffentliches Interesse daran, diesen jungen Ausländerinnen und Ausländern die Möglichkeit zu geben, die schweizerische Nationalität zu erhalten. Sie gehören zu uns.

Die Revision, die wir heute diskutieren, ist auch von staatspolitischem Interesse. Wegen unserer restriktiven Einbürgerungspolitik haben wir im Vergleich zum Ausland hohe Ausländerzahlen. Diese geben fremdenfeindlichen Tendenzen immer wieder Auftrieb. Eine Einbürgerungspolitik mit hohen Hürden hat aber auch eine psychologische Wirkung. Sie gibt den Ausländerinnen und Ausländern, die in unserem Land wohnen, das Gefühl, unerwünscht zu sein. Man will ihre Arbeitskraft, sie sollen aber nicht zu uns gehören. Die Folge sind Gefühle der Ausgrenzung, die insbesondere junge Ausländerinnen und Ausländer schwer belasten können. Es geht hier um ein Problem von erheblicher staatspolitischer Bedeutung. Umso erfreulicher ist nun der Entwurf des Bundesrates, der von Frau Bundesrätin Metzler mit grossem Engagement getragen wird.

Eine klare Mehrheit der SPK begrüsst den Entwurf des Bundesrates und bittet Sie, darauf einzutreten, denn vergessen wir nicht: Windmühlen verwandeln Wind in Energie, und diese Energie wird unser Land beflügeln.

Joder Rudolf · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Bürgerrechtsrevision mit je einer Verfassungs- und einer Gesetzesvorlage dem Parlament zu unterbreiten.

Die Begründung lautet wie folgt: Es geht hier um die staatspolitisch wichtige Frage, inwieweit eine Abstimmungsvorlage in verschiedene Teilbereiche aufgeteilt werden soll, kann und darf. Die Thematik hat zwei Aspekte, einen rechtlichen und einen politischen. Rechtlich geht es um den Grundsatz der Einheit der Materie. Dieser Grundsatz ist in Artikel 194 Absatz 2 der Bundesverfassung verankert. Die Einheit der Materie bedeutet, dass nicht beliebig viele verschiedene Themen in die gleiche Teilrevisionsvorlage eingepackt werden dürfen. Umgekehrt darf eine Vorlage aber auch nicht in beliebig viele Einzelteile zerlegt werden, nach dem Muster der Salamischeiben. Genau dies wird hier aber gemacht. Der Inhalt der Bürgerrechtsrevision ist die erleichterte Einbürgerung. Die verfassungsmässige Grundlage dazu ist Artikel 38 der Bundesverfassung. Dieser Artikel hat drei Absätze, und die Absätze 1 und 2 sollen nun neu formuliert werden. Daraus macht man zwei je getrennte eidgenössische Abstimmungsvorlagen.

Genau das gleiche Vorgehen wählt man beim Bürgerrechtsgesetz. Auch hier ist das Grundthema die erleichterte Einbürgerung. Anstatt eine einzelne Teilrevisionsvorlage vorzulegen, macht man daraus drei Vorlagen. Damit schaffen wir auch ein Präjudiz. Theoretisch wird man in Zukunft für jede Revision eines Artikels, eines Absatzes in der Bundesverfassung eine eidgenössische Abstimmungsvorlage kreieren können, und für jeden abgeänderten Artikel eines Gesetzes kann man eine Referendumsvorlage schaffen. Ich möchte vom Bundesrat genau wissen, nach welchen Kriterien in Zukunft die Abstimmungsvorlagen zusammengestellt werden. Der Grundsatz der Einheit der Materie wird hier in formeller Hinsicht klar nicht eingehalten.

Zum politischen Aspekt: Die Aufteilung der Vorlage in verschiedene Einzelteile liegt offenbar einer politischen Risikoanalyse zugrunde. Auf Seite 20 der Botschaft steht, es solle vermieden werden, dass die Ablehnung der einen Vorlage die anderen Vorlagen gefährden könnte. Zur Reduktion dieses politischen Risikos teilt man nun also eine an sich inhaltlich geschlossene Vorlage in verschiedene Einzelteile auf, ganz nach dem Motto: Alles werden wir vermutlich nicht durchbringen, aber irgendetwas wird dann schon noch vom Volk angenommen werden.

Es kommt hinzu, dass mit diesem Vorgehen die Bekämpfung der Vorlage natürlich erschwert wird, denn wer mit dieser Vorlage, mit dieser Revision des Bürgerrechtsgesetzes nicht einverstanden ist, muss drei Mal das Referendum gegen das gleiche Gesetz ergreifen. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Referendum auch ein verfassungsmässiges Recht ist, dessen Ausübung nicht übermässig erschwert werden soll. Man begründet diese Aufteilung mit Transparenz und differenzierter Entscheidungsmöglichkeit. Dies alles kann aber auch zum Bumerang werden. Wenn das Referendum gegen die drei Bürgerrechtsrevisionen zustande kommt, werden wir unter Umständen am gleichen Abstimmungstermin über zwei Verfassungsvorlagen und drei Gesetzesrevisionen zu befinden haben, die alle das Thema der erleichterten Einbürgerung betreffen. Dies dürfte für den Stimmbürger ziemlich unübersichtlich werden und Verwirrung stiften. Ich bitte Sie sehr, diese Aspekte noch einmal zu überdenken.

Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, eine Verfassungsvorlage und eine Vorlage für die Revision des Bürgerrechtes zu schaffen und auf eine Aufteilung in ein Fünferpaket zu verzichten.

Maspoli Flavio · Conseil national · Tessin · Non inscrit

La collega portavoce della commissione ha citato un proverbio cinese. Io ne vorrei citare uno arabo: "I cani abbaiano e la carovana passa." È quello che capita spesso nel nostro Parlamento e nel nostro paese. Usando la stessa metafora, nel 1994 i cani hanno abbaiato: i cantoni hanno detto no alla naturalizzazione agevolata per i giovani stranieri. Nemmeno otto anni dopo, ecco che il Consiglio federale non solo torna a proporre l'argomento, ma alza il tiro dicendo che non fa niente se non siamo riusciti a saltare un metro e che adesso proviamo a saltarne due.

Ebbene, a noi questa cosa non può piacere. Nel 2001 la cittadinanza elvetica è stata concessa a 30 075 persone, il che corrisponde più o meno - cento più, cento meno - al numero degli abitanti delle città di Lugano e Locarno messe assieme. 30 075 persone che hanno cambiato la nazionalità o, per dire meglio, hanno aggiunto alla loro quella svizzera. Credo che sia una cifra notevole ed altamente sufficiente, forse però non basta, forse però - ed ecco il primo grande ostacolo di questa legge -, si vuole, con questa politica delle naturalizzazioni facilitate, nascondere un altro problema che è reale, quello della massiccia presenza di stranieri in Svizzera. Or bene, è chiaro che se noi ne naturalizziamo 30 000 all'anno, statisticamente ce ne sono 30 000 di meno. La statistica dice che 30 000 persone non sono più degli stranieri, ma sono diventate degli svizzeri. Ecco dunque come si tenta con dei mezzucci - mi si consenta questo termine poco simpatico - di nascondere una politica dell'immigrazione non sufficientemente rigorosa che in Svizzera è stata praticata direi addirittura negli ultimi decenni.

Dal 1° giugno sono in vigore gli Accordi bilaterali che voi tanto fortemente avete voluto, che il mio cantone, per esempio, ha respinto ma che deve sopportare lo stesso. La libera circolazione delle persone darà agli stranieri esattamente gli stessi diritti che hanno gli svizzeri. Dunque mi chiedo, che bisogno ci sia di regalare la nazionalità svizzera, di darla a chiunque, anche a chi non la chiede. Noi però la diamo alla terza generazione, la diamo così, mentre neanche il battesimo cattolico avviene senza la volontà di qualcuno. Qui noi regaliamo la nazionalità, andiamo da un estremo all'altro. Forse una volta la legge era troppo rigorosa ma oggi quello che si vuole fare sta andando decisamente troppo nell'altra direzione.

Dicevo prima che si vogliono nascondere gli effetti di una politica dell'immigrazione praticata con troppa allegria per troppo tempo. Ma se quello che oggi propone il Consiglio federale è la risposta al comportamento dei cittadini di diversi paesi, tra cui citerò Emmen, il minimo che si può dire è che si tratta di una risposta sbagliata che non farà altro che riscaldare ulteriormente gli animi e l'ambiente - un ambiente che in certi paesi e in certe zone del nostro paese è già surriscaldato.

Per ciò che ci concerne questa revisione giunge nel momento sbagliato ed in un momento in cui non è il caso di parlare di questo argomento, tanto più che l'Europa - la famosa Unione Europea, detta UE, che a noi non piace per niente, ma che a voi piace tanto e vi fa venire gli spasimi di gioia non appena ne pronunciate il nome - sta facendo di tutto per evitare di chinarsi sull'argomento. L'argomento viene rimandato di mese in mese e d'anno in anno.

Dunque no alle naturalizzazioni automatiche, no alle facilitazioni che in questo momento sono assolutamente fuori luogo. Pertanto vi prego di accettare la mia proposta di non entrare in materia. Mi scuso con la collega portavoce della commissione, perché sentendo l'entusiasmo con cui esponeva l'argomento quasi quasi era riuscita a convincermi, ma solo quasi.

Hess Bernhard · Conseil national · Berne · Non inscrit

Ich beantrage, auf diese Vorlage gar nicht erst einzutreten. Es ist eine Tatsache, dass grosse Teile der Schweizer Bevölkerung mit der bundesrätlichen Ausländer-, Einwanderungs- und Asylpolitik nicht einverstanden sind. Ablehnende Einbürgerungsentscheide in der Gemeindeversammlung oder an der Urne sind nicht zuletzt Ausdruck dieser kritischen Haltung. Viele Menschen haben genug von jenen Politikern und Parteien, welche Asylmissbrauch und Masseneinwanderung tatenlos hinnehmen und jetzt auch noch das Schweizer Bürgerrecht quasi verschachern wollen.

Das Ziel dieser Bürgerrechtsrevision ist sonnenklar: Mit Masseneinbürgerung und durch Ausschaltung des Stimmvolkes soll der Ausländeranteil massiv gesenkt und unser Land für Zuwanderer noch attraktiver gemacht werden. Die direkte Demokratie in Einbürgerungsfragen ist der herrschenden Politkaste ein mächtiger Dorn im Auge. Deshalb soll der Volkswille mit Rekursmöglichkeiten gegen abschlägige Einbürgerungsentscheide und durch automatische Erteilung des Bürgerrechtes ausgeschaltet werden.

Es muss jedoch kaum erwähnt werden, dass all diese Zwangseinbürgerungsvorschläge von den Schweizer Demokraten ablehnend beantwortet werden. Sie werden sowohl hier im Rat als wenn nötig auch - mittels Dreifach-Referendum - bei einer allfälligen Volksabstimmung bekämpft werden.

Einbürgerungsvorschläge haben es vor dem Volk schwer. Frau Bundesrätin, ich prophezeie Ihnen auch beim kommenden Einbürgerungs-Urnengang ein politisches Waterloo. Schauen Sie doch in die Geschichte! Erst im Juni 1994 ist eine Vorlage zur erleichterten Einbürgerung am Ständemehr gescheitert. Einzig die Schweizer Demokraten wandten sich gegen die Forderung, junge Ausländerinnen und Ausländer erleichtert einzubürgern. Der Bundesrat und sämtliche Bundesratsparteien - auch die SVP - stemmten sich damals nicht gegen jene Vorlage, welche sogar noch deutlich weniger weit ging als die vorliegende.

Im Dezember 1983 wurde ein Gesetz über die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländern, Flüchtlingen und Staatenlosen klar abgelehnt. Auch damals waren die Nationale Aktion und die Vigilants alleine gegen eine Phalanx aller anderen Parlamentarier, welche eine Lockerung der Einbürgerung vorsahen. So ist es bezeichnend für die bedenkliche Einstellung des Bundesrates und der Regierungsparteien, dass sie nun die direkte Demokratie auf rechtlichem Weg, auf dem Weg der erleichterten Einbürgerung, aushebeln wollen und einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung predigen. Dabei missachten sie aber den für die Demokratie fundamentalen Grundsatz, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben abzustimmen, ohne sich auch nur einen Deut für ihren Entscheid rechtfertigen zu müssen. Es ist ein elementares Freiheitsrecht, souverän und ungebunden abstimmen zu dürfen. Die Abstimmungsfreiheit ist bedingungslos. Wer diesen Grundsatz infrage stellt, rüttelt an den Grundfesten der direkten Demokratie. Der politische Kampf gegen die Einbürgerung durch das Volk zeigt eine gefährlich Tendenz: Wer die Demokratie in Einbürgerungsfragen beschneidet, ist bereit, dies auch in anderen politischen Bereichen zu tun.

Von den gegenwärtig rund 1,5 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erfüllen immer mehr die bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. In einzelnen Kantonen und Gemeinden liegt die Messlatte, z. B. bei der Aufenthaltsdauer, grundsätzlich oder in der gängigen Praxis noch bedeutend höher. Trotzdem rechnet das Bundesamt für Statistik hoch, dass im Moment rund 630 000 Ausländer einen Antrag auf den roten Pass stellen könnten. Mit mehr als 30 000 Einbürgerungen jährlich - immerhin die Einwohner der Städte Lugano und Locarno oder Burgdorf und Langenthal zusammen - ziere die Schweiz angeblich den Schluss der europäischen Rangliste. Verschwiegen wird jedoch die Tatsache, dass das grosse Deutschland, bezogen auf die einheimischen Staatsangehörigen, noch weit restriktiver einbürgert als die Schweiz; mit 3,5 Personen auf 1000 Schweizer sind es rund doppelt so viele Ausländer wie der Durchschnitt der EU-Staaten. Auch im Lichte der Entwicklungen der jährlichen Einbürgerungszahlen erweist sich die schweizerische Einbürgerungspraxis alles andere als restriktiv. Erhielten im Jahre 1990 noch insgesamt 8658 Personen das Schweizer Bürgerrecht, waren es im Jahre 2001 bereits 30 075 Personen.

Hiermit bekräftige ich nochmals, dass die Schweizer Demokraten gegen jegliche Erleichterungen der Einbürgerungsvorschriften, falls nötig, das Referendum ergreifen werden. Niemals werden es die Schweizer Demokraten zulassen, dass das Schweizer Bürgerrecht zum Nulltarif verschachert wird.

Ich bitte den Rat, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

Bühlmann Cécile · Conseil national · Lucerne · Groupe écologiste

Die grüne Fraktion freut sich über die Vorlage des Bundesrates. Wenn wir der Linie folgen, die der Bundesrat hier vorschlägt, dann können wir mit Fug und Recht behaupten, wir würden seit der nach der letzten Abstimmung zum gleichen Thema ziemlich verfahrenen Situation in Bezug auf eine zeitgemässe Regelung des Bürgerrechtserwerbs endlich einen Quantensprung machen.

Aber unsere Euphorie ist natürlich eine begrenzte, denn nur im Schweizer Kontext kann man von einem grossen Schritt sprechen. Im Weltmassstab oder im europäischen Massstab ist es nichts als eine Normalisierung, eine Angleichung an Verhältnisse, wie sie in anderen Ländern schon längst Standard sind. Mit anderen Worten: Wenn wir der Bundesratslinie folgen, gelangen wir dorthin, wo die meisten Nachbarn - ausser Deutschland - schon längst sind. Zu Deutschland ist zu sagen, dass die rotgrüne Regierung eine Reform vorgelegt hat, die das Bürgerrecht auch neu regelt, und zwar eine Reform, die die Staatsbürgerschaft auch per Geburt automatisch verleiht. Mit 18 Jahren müssen sich die Jugendlichen dann entscheiden, ob sie die alte, z. B. die türkische, behalten wollen oder die deutsche. Es ist ein Kompromiss, der aus politischen Gründen gemacht werden musste. Die rotgrüne Regierung hätte eigentlich die doppelte Staatsbürgerschaft per Geburt ohne Einschränkungen gewollt. Deshalb gehören die aktuellen Zahlen, die zu Deutschland zitiert wurden, der Vergangenheit an. Das wird sich in Zukunft in Deutschland drastisch ändern.

Die Schweiz hat mit zwölf Jahren die längste Einbürgerungsfrist Europas und die tiefsten Einbürgerungsquoten von ganz Europa - ausgenommen Deutschland. Ich weiss nicht, wo Herr Hess Bernhard seine Zahlen herhat, aber z. B. hat Norwegen eine Einbürgerungsquote von 4,8 Prozent, die Schweiz eine von 1,6. Die Einbürgerungsquote rechnet sich auf die Anzahl Eingebürgerte pro hundert Ausländerinnen und Ausländer in einem Jahr. So leben 59 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit seit über 40 Jahren in der Schweiz, 226 000 Personen seit mehr als 30 Jahren, 392 000 Personen seit mehr als 20 Jahren und 758 000 Personen seit mehr als 10 Jahren. Das Erfordernis der Wohnsitzfrist - diese Frist von zwölf Jahren, die ja die längste Europas ist - erfüllen sage und schreibe 631 000 Personen. Wenn die sich alle einbürgern lassen würden, so läge der Ausländeranteil in der Schweiz schlagartig bei 11 statt bei 20 Prozent.

Es ist immer eine Frage des Blickwinkels: Für die Gegner der Einbürgerung, für die die Erreichung der schweizerischen Staatsbürgerschaft etwas Mythisches ist, das man ganz, ganz rar machen soll, sind 30 000 Personen pro Jahr natürlich viel. Wenn man das aber auf die ganze Gruppe hochrechnet, die das Erfordernis der Wohnsitzfrist erfüllt - auf diese 631 000 Personen -, dann sind es 5 Prozent. Das ist aus der Sicht der grünen Fraktion und offensichtlich auch aus der Sicht der Mehrheit der Kommission und des Bundesrates natürlich eine sehr, sehr geringe Zahl und überhaupt nicht zufrieden stellend. Das heisst doch: Wenn von den Leuten, welche die Bedingung der langen Wohnsitzfrist erfüllen, nur so wenige von der Möglichkeit der Einbürgerung Gebrauch machen, kann am Verfahren etwas nicht stimmen. Es heisst doch nichts anderes, als dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Ich schildere diese Zusammenhänge relativ detailliert, weil sie nämlich der Beweis dafür sind, dass Ausländerquoten kein Phänomen sind, das vom Himmel fällt, sondern ein politisch gemachtes und politisch gewolltes Phänomen. Die Zahl der Eingewanderten ist bei uns nicht so viel höher als in anderen Ländern, wie es die 20 Prozent Ausländeranteil suggerieren. Wir haben aber eben einen durchschnittlich doppelt so langsamen Einbürgerungsrhythmus wie die meisten Länder um uns herum.

Das will der Bundesrat mit seiner Vorlage nun ändern. Er will den Zugang zum Bürgerrecht für jene erleichtern, die hier geboren und aufgewachsen sind oder den grösseren Teil ihrer Kindheit und Jugend in der Schweiz verbracht haben. Die Vorschläge sind so, dass das "ius soli" - das Bürgerrecht per Geburt - jenen verliehen werden soll, die in der dritten Generation hier auf die Welt kommen. Wir hätten uns diesen Mechanismus auch schon für die zweite Generation vorstellen können, d. h. für alle Kinder von Eingewanderten und nicht erst für die Kinder von Kindern von Eingewanderten. Für diese - für die zweite Generation - sind lediglich Erleichterungen vorgesehen, die wir selbstverständlich unterstützen und die in einigen Kantonen auch bereits Standard sind.

Das sind so unspektakuläre und zeitgemässe Forderungen, dass es, ausser von der rechten Ratsseite - wir haben jetzt die Begründungen der Anträge Hess Bernhard, Maspoli und der Minderheit gehört -, sicher Zustimmung geben wird. Laut Umfragen soll auch in der Bevölkerung eine gute Mehrheit dafür zu haben sein. Das war übrigens ja schon das letzte Mal der Fall. Wir haben das jetzt schon mehrmals gehört, ich kann es nur noch einmal zitieren: 1994 stimmte eine Mehrheit der Stimmenden der erleichterten Einbürgerung der zweiten Ausländergeneration zu; leider scheiterte die Vorlage damals am Ständemehr.

Wir Grünen unterstützen auch alle Bestrebungen, die in Richtung Verfahrensvereinfachung, Verkürzung der Fristen, Abschaffung der Einkaufssummen gehen. Wir finden, wenn wir die Linie des Bundesrates halten können, machen wir insgesamt eine gute Revision, die in die richtige Richtung geht, für die Schweiz fortschrittlich ist, im Ländervergleich aber eben nichts als ein Aufholen zu den anderen bedeutet.

Ein letztes Argument: Es kann uns auch aus staatspolitischen Gründen nicht gleichgültig sein, wenn ein immer grösserer Teil unserer Bevölkerung von den Bürgerrechten ausgeschlossen bleibt. Das ist der Demokratie abträglich. Da die Beteiligung an unseren demokratischen Entscheidungsprozessen in den meisten Kantonen, ausser Neuenburg und Jura, den Eingebürgerten vorbehalten bleibt, ist es von grosser Bedeutung, möglichst vielen nach einer vernünftigeren Frist und unkomplizierter als heute den Zugang zu den Bürgerrechten zu ermöglichen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Verhinderern, die gar nicht darauf eintreten wollen, die das Gespräch darüber praktisch verweigern, keine Chance zu geben.

Hess Bernhard · Conseil national · Berne · Non inscrit

Frau Bühlmann, ich habe eine sehr zentrale Frage. In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz bekanntlich 288 000 Menschen eingebürgert, doch führte dies leider nicht dazu, dass der offizielle Ausländerbestand in der Schweiz rückläufig war. Das heisst also, dass in den letzten zehn Jahren, in denen nicht einmal Hochkonjunktur herrschte, trotzdem wieder genau gleich viele Menschen in unser Land eingewandert sind. Also stimmt doch Ihre Argumentation, dass die Quote hinuntergeht, wenn man die Ausländer einbürgert, nicht ganz. Unsere Befürchtung ist ganz klar die, dass diese Menschen - wenn man also jetzt noch mehr Menschen einbürgert, eine halbe Million oder wie viele Sie dann auch immer einbürgern wollen, man spricht auch von 630 000 - dann tatsächlich wieder durch Neuzuwanderer ersetzt werden. Teilen Sie diese Befürchtung nicht?

Bühlmann Cécile · Conseil national · Lucerne · Groupe écologiste

Die Neuzuwanderung hat mit der Einbürgerung überhaupt nichts zu tun. Die Neuzuwanderung erfolgt über ganz andere Mechanismen. In den Neunzigerjahren gab es eine Wirtschaftskrise und deshalb weniger neu Zugewanderte. Im Moment wachsen die Zahlen wieder an, weil die Wirtschaft wieder anzieht. Der Familiennachzug ist ein Kriterium dafür, dass die Leute in die Schweiz einwandern; die Familiengründung ist ebenfalls ein Kriterium, jede vierte Ehe in der Schweiz wird mit einem Partner ausländischer Herkunft geschlossen; zwölf Prozent der Studierenden, die an Schweizer Universitäten studieren, sind ausländischer Herkunft. Das sind die Zugangsmöglichkeiten zur Schweiz, und die sind unabhängig von der Frage der Einbürgerung. Wenn wir erleichtert und schneller einbürgern, machen wir nichts anderes, als den Leuten, die lange hier sind, den Zugang zu den politischen Rechten zu ermöglichen. Selbstverständlich würde dann in der Folge die Quote sinken. Aber man kann doch nicht sagen, dass mehr einwandern, wenn wir mehr einbürgern. Das ist ein Trugschluss - das behaupten Sie immer wieder -, der durch Wiederholungen nicht richtiger wird.

Vermot Ruth-Gaby · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Die SP-Fraktion lehnt alle Rückweisungsanträge und Nichteintretensanträge, die vor allem formaljuristisch und zum Teil auch ausländerfeindlich begründet sind, ab. Wir betrachten das Gesetz als ein gutes, zeitgemässes Ganzes. Es ist mit einigen Einschränkungen - ich verweise auf unsere Anträge - eine klärende Revision. Sie ist mit Blick auf die Einbürgerungsprobleme der letzten Monate längst fällig.

Wer für Rückweisung und Nichteintreten votiert, will die alte Situation aufrechterhalten. Damit soll einmal mehr ein Exempel gegen jene Ausländer und Ausländerinnen statuiert werden, die seit Jahren ohne politische Rechte in unserem Land leben und arbeiten. Es wäre jedoch an der Zeit, dass wir die zweite und dritte Generation einbürgern und ihnen Erleichterungen anbieten.

Die Hürden für die Einbürgerung sind in der Schweiz sehr hoch. Die Arbeitsgruppe Bürgerrecht schreibt in ihrem Bericht über 700 000 Ausländer und Ausländerinnen, die alle Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllen. Wir müssen eigentlich froh sein, wenn langjährig anwesende Ausländer und Ausländerinnen unser Bürgerrecht wollen. Denn es ist unbestritten, dass wir Schweizer und Schweizerinnen demographisch eine schrumpfende Gesellschaft darstellen. Wir brauchen die Zuwanderer, die Ausländer und Ausländerinnen, wenn wir unseren Lebensstandard und unsere Sozialwerke weiterhin aufrechterhalten wollen. Die Schweiz ist zudem das Einwanderungsland mit der europaweit tiefsten Einbürgerungsquote. Es ist denn auch unehrlich, wenn wir uns besorgt über den europaweit höchsten Ausländeranteil beklagen.

Es gibt im Gesetz strittige Fragen, z. B. die Klärung der automatischen Einbürgerung bei der Geburt, die Doppelbürgerschaft und die entsprechende Rolle der Eltern zur Frage, ob sie sich zum automatischen Bürgerrecht ihrer Kinder positiv oder negativ äussern sollen. Ich hoffe, dass wir dazu eine gute Lösung finden. Strittig waren auch die Meinungen über Art und Tiefe der Integration. Dieser Begriff kann alles beinhalten, und wir müssen aufpassen, dass wir nicht unerfüllbare, hohe Anforderungen stellen. Nur konkrete, sachliche und überprüfbare Kriterien sollen entscheiden, ob eine Integration besteht. Wer sich einbürgern lassen will, hat jahrelang bei uns gewohnt und dabei die eigene Form der Integration gefunden.

Die meisten, vor allem junge Leute, die ja hier die Schule besuchen, haben sich um die Sprache bemüht und sind mit den Lebensrealitäten der Schweiz längst vertraut geworden. Das Bild des integrationswilligen Tamilen, der hornusste und im Jodelklub sang, ging vor nicht langer Zeit durch die Medien. Man ist stolz auf ihn und sieht ihm nach, dass sein Schweizerdeutsch doch etwas fremdartig klingt. Ich wundere mich auch immer über die "Zweit- und Drittgeneratiönler", die mühelos mitten im Satz zwischen zwei Sprachen switchen. Sie haben uns diesen Bilinguismus voraus, was eigentlich ein grosses Integrationsplus sein müsste. Integration beinhaltet eben eine sehr breite Werteskala.

Im Gesetz sollen endlich auch die Gebühren harmonisiert werden. Hier herrschen heute ja zum Teil noch archaische Zustände. In verschiedenen Gemeinden konnten sich nur vermögende Menschen einbürgern lassen, z. B. in Genf, wo das Schweizer Bürgerrecht gerade mal 100 000 Franken kosten konnte. Einbürgerung darf jedoch keine Frage der Finanzen sein.

Ein Teil des Gesetzes sieht auch die Beschwerde bei willkürlichen oder diskriminierenden Einbürgerungsentscheiden vor. Das Beschwerderecht wird von verschiedenen Seiten als Zwängerei ausgelegt, mancher weist gerne auf die Reinheit und Unantastbarkeit von Volksentscheiden hin. Dass aber gerade eine solche Gesetzesvorschrift auf Bundesebene notwendig ist, zeigen die sehr unerfreulichen Vorkommnisse bei Einbürgerungen in verschiedenen Kantonen, wo Menschen aufgrund ihrer Herkunft das Bürgerrecht verweigert wurde. Man muss die Demokratie nicht vor den Menschen schützen, dies ist Unsinn. Aber Demokratie, die diesen Namen verdient, braucht Regeln. Mit dem neuen Beschwerderecht nehmen wir uns Stimmbürgerinnen und -bürgern nichts weg, wir geben uns aber die Gewissheit, dass die betroffenen Menschen bei negativen Entscheiden eine Beschwerdemöglichkeit haben. Die Autonomie der Gemeinden und Kantone wird dadurch nicht beschnitten. Sie können weiterhin entscheiden, ob Einbürgerungsentscheide an der Urne, an der Gemeindeversammlung, durch Einbürgerungskommissionen oder durch die Exekutive getroffen werden. Ablehnende Einbürgerungsentscheide müssen jedoch mit Rücksicht auf mögliche Grundrechtsverstösse auch dann anfechtbar sein, wenn die Gesetze volles Ermessen einräumen. Mit dem Beschwerderecht haben die Betroffenen einen gewissen Schutz. Fehlender Rechtsschutz verletzt das Willkür- und das Diskriminierungsverbot gemäss den Artikeln 8 und 9 unserer doch relativ jungen Bundesverfassung.

Mit dem Beschwerderecht haben die Betroffenen einen gewissen Schutz, wie dies auch die Menschenrechtskonvention und die Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates fordern.

Ich bitte Sie, auf die Entwürfe einzutreten; sie ordnen und regeln für uns und die Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation die Einbürgerungen in einer massvollen Art. Hören wir doch für einmal auf, uns abzuschotten und Fremde, die längst bei uns heimisch sind, weiterhin auszugrenzen! Hören wir doch endlich auf, hinter jedem Ausländer, der seit Generationen hier lebt, einen verkappten Dieb zu sehen, der nur den Schweizer Pass erschleichen will! Wer sich einbürgern will, muss manche Hürde schaffen. Grosszügigkeit und Sachlichkeit unsererseits sind in dieser Frage notwendig.

Aeppli Wartmann Regine · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Bisher hat sich das schweizerische Bürgerrecht mehr oder weniger am biblischen Gleichnis orientiert, dass ein Kamel eher durch ein Nadelöhr gelangt als ein Reicher in den Himmel, mit dem Unterschied, dass die Schweiz nicht der Himmel ist und ein Reicher eher Schweizer wird als ein Armer.

Die Revision, mit deren Beratung wir heute beginnen, folgt zeitgemässeren Grundsätzen. Sie will insbesondere der Tatsache Rechnung tragen, dass in der Schweiz immer mehr Ausländerinnen und Ausländer leben, die hier geboren und aufgewachsen sind. Ende 1999 waren das gemäss statistischen Angaben fast ein Viertel aller in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer. Für sie ist die Schweiz Heimat. Ihr Herkunftsland kennen sie oft nur von Ferien oder Besuchen her. Sie sind mit den schweizerischen Verhältnissen vertraut und verfügen über beste Sprachkenntnisse. Ihre Identifikation mit dem Land darf daher durch das Einbürgerungsrecht und das Verfahren nicht unnötig erschwert werden. Die Schweiz hat ein eminentes Interesse daran, dass sich junge Menschen mit dem Land, in dem sie leben und arbeiten, identifizieren und auseinander setzen. Das setzt voraus, dass sie auch an der politischen Meinungsbildung partizipieren können.

Die SP fordert seit langem eine Revision des Bürgerrechtes. Sie begrüsst daher das Vorhaben, die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten und der dritten Generation zu erleichtern, und sieht darin auch einen substanziellen Beitrag zur Integration der Betroffenen.

Wichtig ist ihr aber auch die Vorlage 5, welche das von diesem Rat im März mit deutlichem Mehr angenommene Beschwerderecht gesetzlich verankern will. Das Fehlen eines solchen Rechtes ist ein empfindlicher Mangel an Rechtsstaatlichkeit, mit dem sich die Schweiz von nahezu allen europäischen Staaten negativ abhebt. Mit dieser Revision erfolgt nämlich in den wesentlichen Punkten eine Annäherung an die Eckwerte der europäischen Staatsangehörigkeitskonvention, der die Schweiz aus unserer Sicht und derjenigen der meisten Vernehmlassungsadressaten unbedingt beitreten sollte.

Ich möchte sowohl der Arbeitsgruppe unter der äusserst kundigen Leitung von Herrn Roland Schärer als auch der Vorsteherin des zuständigen Departementes danken, dass sie diese Revision mit frischem Mut und den richtigen Schwerpunkten in Angriff genommen haben. Lassen Sie sich nicht durch die zahlreichen Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung aus der rechten Ecke entmutigen. Diesen Vertretern geht es doch in erster Linie darum, den Ausländeranteil in der Schweiz möglichst hoch zu halten, weil sie hoffen, daraus politischen Profit schlagen zu können. Das Vernehmlassungsverfahren gibt Ihnen beziehungsweise uns nämlich Recht. Es hat die meisten Vorschläge der Arbeitsgruppe voll bestätigt und zwar nicht bloss die Neuauflage der erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation, sondern auch die Vorschläge für die dritte Generation.

Auch die FDP sah in ihrer Vernehmlassung kein Problem mit dem "ius soli" unter den Bedingungen, wie sie nun im Gesetz aufgelistet sind. Die Opposition gegen das "ius soli" richtete sich in erster Linie gegen den Automatismus. Die meisten machten geltend, es müsse zumindest eine zustimmende Erklärung beziehungsweise ein entsprechendes Gesuch vorliegen. Die Notwendigkeit des Automatismus und die Probleme mit den Willenserklärungen für Staatsangehörige aus Staaten, die das doppelte Staatsangehörigkeitsrecht verbieten, werden wir in der Detailberatung näher erläutern und erörtern.

Im Ergebnis ergab die Vernehmlassung klar, dass eine zusätzliche Vereinfachung der Einbürgerung von Angehörigen der dritten Ausländergeneration erwünscht ist. Das sei vor allem auch jenen ins Stammbuch geschrieben, die heute wieder mit unzähligen Wenn und Aber aufwarten. Ich bin davon überzeugt, dass die Mehrheit der Stimmberechtigten dem Revisionsvorhaben positiv gegenübersteht. Ich finde auch die inhaltliche Aufteilung sinnvoll, auch wenn das von der SVP-Fraktion aus nahe liegenden Gründen bestritten wird.

Auch jenen, die jetzt plötzlich nur noch die zweite Generation erleichtert einbürgern möchten, nach dem Motto "Sich am Machbaren orientieren", sei gesagt, dass sich seit 1994 in dieser Frage sehr viel verändert hat: Beinahe zwei Drittel der Kantone kennen heute die erleichterte Einbürgerung bereits, ja, sie haben sogar einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung für die Angehörigen der zweiten Ausländergeneration verankert. Wenn wir uns also heute auf das beschränken und nur noch die Wohnsitzdauer um vier Jahre verkürzen würden, was ja aus den gleichen Kreisen auch bestritten wird, würde man uns zu Recht vorwerfen, der Berg habe eine Maus geboren. Ich hoffe, dass Sie uns diesen Vorwurf ersparen.

Ich bitte Sie auch im Namen meiner Fraktion eindringlich, auf alle drei Vorlagen einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.

Hess Bernhard · Conseil national · Berne · Non inscrit

Frau Aeppli, Sie haben gesagt, der Rechten gehe es nur darum, ohne Masseneinbürgerungen den Ausländeranteil hoch zu halten.

Könnte man nicht mit der gleichen Bösartigkeit auch sagen, der Linken geht es hauptsächlich darum, mit Masseneinbürgerungen wieder neue Wählerinnen und Wähler für das linksgrüne Segment zu gewinnen?

Aeppli Wartmann Regine · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Herr Hess, Sie kennen sich in diesen Fragen offensichtlich nicht aus. Ihre Fragen sind aber auch schon geprüft worden. Sie haben gezeigt, dass es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen der Einbürgerung und der politischen Ausrichtung der Eingebürgerten gibt. Ihre politische Einstellung und Haltung sowie ihre Weltanschauung sind genauso unterschiedlich wie unsere hier im Saal. Es bestehen hier überhaupt keine Zusammenhänge. Die Frage der Masseneinwanderung hat Frau Bühlmann bereits beantwortet: Zuwanderung und Einbürgerung sind zwei komplett unterschiedliche Fragestellungen. In diesem Sinne schliesse ich mich der Antwort von Frau Bühlmann an.

Donzé Walter · Conseil national · Berne · Groupe évangélique et indépendant

Obwohl die evangelische und unabhängige Fraktion die Einbürgerungsbestrebungen differenziert beurteilt, darf ich Ihnen sagen, dass wir die Anstrengungen zur Revision des Bürgerrechtes begrüssen und den gründlichen und übersichtlichen Schlussbericht der Arbeitsgruppe Bürgerrecht würdigen. Wir halten die Diskussion über dieses emotionell sehr belastete Thema für notwendig. Wir sind für Eintreten auf alle Teilpakete.

Die moderne Völkerwanderung, hervorgerufen durch Mobilität, Globalisierung, Konflikte und Armut, löst Immigration aus. Wo die Integration von Ausländern erfolgreich verlief, kann über die Einbürgerung gesprochen werden. Je stärker sich jedoch die Kultur dieser Leute von der unseren unterscheidet, umso mehr Vorbehalte sind in der Bevölkerung festzustellen. Besonders für Angehörige der zweiten und dritten Generation haben Kantone von sich aus Erleichterungen in ihre Gesetze eingebaut. Eine Vereinheitlichung der Bestimmungen drängt sich auf. Ängste vor Überfremdung, Arbeitsplatzverlust, Fremdbestimmung sowie negative Erfahrungen im Asylbereich, für die allerdings eine separate Lösung gefunden werden muss, führten zu kollektiven Ablehnungen von Einbürgerungsbegehren. Dadurch wurden parlamentarische Vorstösse für Massnahmen gegen willkürliche Einbürgerungsentscheide ausgelöst. Beachten Sie auch, dass die Vorlage bzw. ihr Zeitplan für die eidgenössischen Wahlen von 2003 sensibel ist.

Wenn wir heute für Eintreten plädieren, heisst das natürlich noch lange nicht Zustimmung zu sämtlichen Vorlagen. Darüber, wie weit die Erleichterungen gehen sollen, gehen selbst in unserer kleinen Fraktion die Meinungen auseinander. Wir werden uns zu einzelnen Artikeln zu Wort melden. Alle Nichteintretens- und Rückweisungsanträge lehnen wir ab und bitten Sie, nun der Diskussion ihren Lauf zu lassen.

Cina Jean-Michel · Conseil national · Valais · Groupe démocrate-chrétien

Machen wir jene zu Schweizern, die es an sich schon lange sind, ohne Schikanen und riesige Hürden bei der Einbürgerung. Dies gilt insbesondere und ausdrücklich für in der Schweiz aufgewachsene junge Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation. Diese sind bestens in der Schweiz integriert, sie sprechen unsere Sprache, haben unsere Schulen besucht, haben ihre Kindheit bei uns verbracht. Sie sind mit unseren Lebensverhältnissen und Lebensweisen bestens vertraut. Fast ein Viertel aller Ausländer ist in der Schweiz geboren, und gar mehr als ein Drittel wohnt schon seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz. Beachtlich ist die Zahl jener Ausländer, die sich seit mehr als 30 Jahren in der Schweiz aufhalten; es handelt sich um 16,5 Prozent. Zu Recht sollen nun also die jungen Ausländer der zweiten Generation erleichtert und jene der dritten Generation bei der Geburt in der Schweiz eingebürgert werden.

Den Gegnern der Vorlage möchte ich schon jetzt den Wind aus den Segeln nehmen: Die Lockerung der richtigerweise als zu rigide bezeichneten schweizerischen Einbürgerungspraxis führt nämlich gemäss groben Schätzungen zu maximal 5000 bis 10 000 Einbürgerungen jährlich. Also besteht für parteipolitisch gefärbte und übertriebene Überfremdungsszenarien sowie geschürte Ängste kein Raum, im Gegenteil: Die Einbürgerung der jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländer bildet den Abschluss eines vollständigen Integrationsprozesses. Diese jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländer legen mit ihrem Einbürgerungsgesuch ein Bekenntnis zur Schweiz ab. Sie sagen Ja zur Schweiz, sie sagen Ja zu uns. Sie wollen vollberechtigte Mitglieder dieser Gemeinschaft Schweiz werden und sind bereit, ihren Beitrag zur Gemeinschaft Schweiz zu leisten. Nehmen wir sie auf, heissen wir sie willkommen. Sie sind mit uns ein Teil der Zukunft Schweiz.

Die Zuständigkeit für die Einbürgerung bleibt auch nach der Revision und zu Recht bei den Kantonen. Hingegen zielt die Revision darauf ab, einheitliche bundesrechtliche Kriterien für die Einbürgerung festzulegen. Diese Neuerung ist zu begrüssen. Eine einheitliche und gerechte Rechtsanwendung bildet die unabdingbare Voraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit des Einbürgerungsverfahrens. Die erleichterte Einbürgerung der integrierten Ausländer der zweiten Generation wird heute nicht mehr bestritten. Selbst die am äusseren rechten Rand politisierenden Parteien lehnen sie nicht mehr unbesehen ab.

Hingegen wird die Einbürgerung der Ausländer der dritten Generation bei der Geburt von diesen Kräften vehement abgelehnt. In dieser Haltung zeigt sich ein widersprüchliches Verhalten. Wie kann man für die erleichterte Einbürgerung der Ausländer der zweiten Generation sein und gleichzeitig bei der dritten Generation keine weiter gehenden Erleichterungen zulassen? Da stimmt tatsächlich etwas nicht.

Für die Mehrheit der CVP-Fraktion ist aber auch klar, dass die angestrebten Erleichterungen bei der dritten Generation nicht auf eine Zwangseinbürgerung hinauslaufen dürfen. Das Schweizer Bürgerrecht soll niemandem gegen seinen Willen aufgezwungen werden. Die CVP-Fraktion wehrt sich mit dieser Haltung gegen eine absolute Geltung des "ius soli". Nach unseren Vorstellungen und auch jenen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission sollen Eltern und später das Kind darauf verzichten können, das Schweizer Bürgerrecht anzunehmen. Kollegin Leuthard wird zu dieser Thematik in der Detailberatung noch ausführlich Stellung beziehen. Sie hat damals in der Kommission den entsprechenden Antrag formuliert und begründet. Was die ordentliche Einbürgerung betrifft, so sind die dort aufgeführten Revisionspunkte in unserer Fraktion weitestgehend unbestritten. Bei der Mindestwohnsitzdauer folgt die Mehrheit der CVP-Fraktion der Fassung des Bundesrates. Diese minimale Wohnsitzdauer soll acht Jahre betragen. Selbst diese Mindestdauer ist im europäischen Vergleich als sehr hoch zu werten.

Meinen Minderheitsantrag zu dieser Frage ziehe ich hiermit zurück.

Was das Beschwerderecht betrifft, werde ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Ausführungen machen. Erst kürzlich haben wir uns in diesem Rat darüber des Langen und Breiten unterhalten. Eine Mehrheit der CVP-Fraktion und unseres Rates war für die Einführung eines Beschwerderechtes gegen willkürliche und diskriminierende Entscheide. An unserer Haltung hat sich nichts geändert.

Die verschiedenen Rückweisungsanträge sind allesamt abzulehnen. Die Aufteilung der Revisionsvorlage in drei verschiedene Teile ist sachgerecht und transparent; sie drängt sich geradezu auf. Der Stimmbürger erhält mit dieser Vorgehensweise die Möglichkeit, die verschiedenen Revisionsvorlagen eindeutig voneinander zu trennen und sich dann eine klare Meinung zu bilden. Er kann getrennt über Erleichterungen der Einbürgerung bei Ausländern der zweiten und dritten Generation abstimmen. Die Verknüpfung in eine einzige Verfassungs- und Gesetzesvorlage würde es den Gegnern leicht machen, die verschiedenen Anliegen miteinander zu vermischen, für Unklarheit zu sorgen und somit die gesamte Vorlage undifferenziert zu Fall zu bringen. Damit würde ebenfalls eine an sich unbestrittene Vorlage - die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten Generation - abgelehnt. Dies wäre bedauerlich.

Ich bitte Sie also, die Rückweisungsanträge abzulehnen. Die Mehrheit der CVP-Fraktion ist für Eintreten auf alle Vorlagen; ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

Vallender Dorle · Conseil national · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe radical-libéral

Namens der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten auf das Revisionspaket zur Bürgerrechtsregelung. Wir begrüssen namentlich die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen für die Einbürgerung der zweiten Generation. Wir tun dies deshalb, weil bereits viele Kantone - zwei Drittel - für diese Gruppe besondere Erleichterungen kennen. Es ist daher an der Zeit, dass der Bund hier einheitliche Normen für die ganze Schweiz schafft. Zu hoffen ist, dass die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung dann auch tatsächlich von der Zielgruppe der jugendlichen Ausländerinnen und Ausländer genutzt wird.

Gespalten ist die FDP-Fraktion mit Bezug auf das Beschwerderecht und das "ius soli". Sie begrüsst daher ausdrücklich die Dreiteilung des Paketes.

Doch zunächst zum Komplex des ersten Paketes: Bei der ordentlichen Einbürgerung wird gemäss dem Willen der Mehrheit nicht nur die Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, sondern auch die Fähigkeit verlangt, sich in einer Landessprache auszudrücken. Die FDP-Fraktion begrüsst dieses Kriterium ausdrücklich. Warum? Die Möglichkeit, sich in einer Sprache auszudrücken, die im eigenen Umfeld gesprochen wird, ermöglicht gerade erst die Integration. Wenn wir davon ausgehen, dass die Einbürgerung am Ende des Prozesses der Assimilation steht, dann müssen wir die Bedingung der Vertrautheit mit einer Landessprache den einbürgerungswilligen Personen schon vorher bekannt machen. Damit sind wir bei einem wesentlichen Punkt. Wenn ausländische Personen das Bürgerrecht erlangen, ohne die Sprache zu sprechen, dann besteht die Gefahr der Ghettoisierung. Dies gilt speziell auch für die Ehefrauen. Gerade sie übernehmen die Vorbildfunktion gegenüber ihren Kindern. Sprachlosigkeit führt zur Abhängigkeit, nicht zuletzt auch von Frauen aus Partnerschaften, die die Gleichstellung der Geschlechter nicht aus der eigenen Kultur kennen. Wenn ich zum Beispiel am Gericht erlebe, dass ehemals ausländische Personen, speziell auch Frauen, nach über zwanzigjähriger Wohnsitznahme bei uns als Schweizer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen noch einen Dolmetscher brauchen, um ihre ganz persönlichen Lebensumstände zu schildern, dann ist doch wohl viel falsch gelaufen, und zwar auf beiden Seiten.

Einerseits haben wir es verpasst, nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zu statuieren. Die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft ist keine Einbahnstrasse; sie muss auch die Pflicht beinhalten, sich unter anderem die Sprache der Umgebung anzueignen. Erst dann kann eine aktive Teilnahme an der Gesellschaft, im Turnverein, im Chor, im Quartier, in der Hausgemeinschaft stattfinden. Dies ermöglicht dann auch das Kennenlernen unserer Kultur und unserer Rechtsordnung und die Anerkennung unserer abendländischen Wertvorstellungen. Andererseits ist aber auch auf der Seite der ausländischen Personen etwas falsch gelaufen, wenn sie auch nach zwanzigjähriger Wohnsitzdauer noch einen Dolmetscher brauchen. Der aktive Tatbeweis für die Integrationswilligkeit sowohl der ersten wie auch der zweiten Generation ist die genügende Sprachkompetenz. Es bleibt damit Aufgabe des Bundesrates, in einer Verordnung festzulegen, wie diese Sprachkompetenz zu prüfen ist. In diesem Zusammenhang sei an die nordischen Staaten erinnert, die neu von mündlichen Prüfungen ausgehen. Auch die Niederlande verlangen neu die Absolvierung von so genannten Einbürgerungskursen, deren Kosten bei Bestehen der Prüfung zurückerstattet werden.

Bei der Wohnsitzpflicht unterstützt die FDP-Fraktion die Minderheit III. Die längere Wohnsitzpflicht ermöglicht es nicht zuletzt, auch die Bedingungen für eine bessere Integration zu erfüllen. Bei der Vorlage 4, dem "ius soli", kann ich schon jetzt sagen, dass die FDP-Fraktion den Antrag der Minderheit II unterstützen wird. Sie hat grosse Vorbehalte gegenüber der Lösung des Bundesrates wie auch gegenüber der Lösung der Mehrheit der SPK. Beim Entwurf 5, dem Beschwerderecht, ist die FDP-Fraktion - fast möchte ich sagen: immer noch - gespalten. Hier wird es wohl eine Wiederholung der Debatte der Frühjahrssession geben.

Abschliessend folgt eine Überlegung: Ein Staat muss sich mit der Frage auseinander setzen, wie er mit den Schwachen in der Gesellschaft umgehen will. Schwach sind diejenigen, die kein Recht auf eine politische Mitbestimmung haben. Eine Gewährung des Bürgerrechtes ist die Vorbedingung für politische Mitbestimmung. Dabei dürfen wir keine unnötigen Hürden wie hohe Gebühren aufbauen oder strengere Aufenthaltsregelungen verlangen. Die FDP-Fraktion hält dafür, dass wir nicht vergessen sollten, dass auch die Schweiz einmal ein Auswanderungsland war. Damals waren unsere Bürger und Bürgerinnen im Ausland auf eine wohlwollende Integration auch in politischer Hinsicht angewiesen.

Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion um Eintreten auf die Vorlage und um Ablehnung aller Nichteintretens- und Rückweisungsanträge. Diese kommen notabene von den Herren Maspoli und Hess Bernhard, bei denen die Ausländerfeindlichkeit zum Parteiprogramm gehört. Dem kann sich die FDP-Fraktion nicht anschliessen.

Fehr Hans · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP sagt Nein zu einer Bürgerrechtsrevision, welche erstens den hohen Ausländeranteil - auch wenn das bestritten wird - statistisch nach unten beschönigen will und welche zweitens via Beschwerderecht einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung postuliert, der schlussendlich die Souveränität der Gemeinden und der Bürger in diesem Bereich aushöhlt. Und die SVP sagt Nein zu einem Einbürgerungsautomatismus, der bei der dritten Generation forciert wird. Ich staune darüber - sofern der "Blick" Recht hat -, dass dies die FDP offenbar akzeptiert. Wir sind nicht bereit, dem Ausverkauf des schweizerischen Bürgerrechtes Vorschub zu leisten. Wir behalten uns vor, je nach Verlauf der Debatte, je nach Verlauf der Abstimmungen, das Referendum zu einzelnen Teilen zu ergreifen.

Auch wenn es tausendmal bestritten wird - und das ist heute bereits da vorne passiert -: Hinter dieser Vorlage steht ein falsches, fragwürdiges Motiv. Es ist doch klar - und wird an Diskussionen auch immer wieder zugegeben, vor allem von der linken Seite -, was die Absicht ist: Man will den Ausländeranteil von über 20 Prozent statistisch senken: Wenn man einbürgere, so gehe der Anteil auf 12 Prozent, 10 Prozent oder 8 Prozent hinunter und dann seien wir bei den anderen europäischen Staaten. Diese statistische Beschönigung ist keine glaubwürdige Politik. Sie überdecken damit Zustände, die das Volk zum Brodeln bringen.

Wir wollen nicht, dass das schweizerische Bürgerrecht ausverkauft und verschleudert wird. Wir wollen dies umso weniger, als das schweizerische Bürgerrecht ein besonderes Bürgerrecht ist, weil es ausserordentlich grosse Volks- und Freiheitsrechte, die direkte Demokratie und die Mitbestimmung in einem grossen Mass bringt, wie das sonst in keinem anderen Land der Fall ist.

Darum fordern wir, dass die Kriterien gemäss Artikel 14 des Bürgerrechtsgesetzes, speziell dasjenige der Sprache, aufrechterhalten werden, dass in jedem Fall ein Gesuch gestellt werden muss, dass man - auf Deutsch gesagt - für das Bürgerrecht etwas leisten und tun muss und dass der definitive Entscheid bei der Gemeinde bleibt. Meine Damen und Herren, vor allem auf der linken Ratsseite: Wir wollen keine Einbürgerungs-, Ausländer- und Asylpolitik der offenen Scheunentore, wie Sie das offenbar bezwecken.

Noch ein paar Worte zu den einzelnen Vorlagen:

1. Wir sagen Nein zum Beschwerderecht. Wir wollen die damit verbundene Aushebelung der direkten Demokratie nicht hinnehmen, und wir wollen keinen Anspruch auf Einbürgerung durch die Hintertüre.

2. Wir sind gegen jeglichen Einbürgerungsautomatismus. Da muss eine Eigenleistung erfolgen, ein Gesuch eingereicht werden; sonst geht das nicht.

3. Wir sagen Nein zur Verkürzung der Wohnsitzfristen. Ich sehe nicht ein, warum man von zwölf auf acht Jahre zurückgehen soll, zumal die Jahre zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Altersjahr bekanntlich doppelt gezählt werden.

4. Wir sagen Nein zur Verwässerung des Begriffes der zweiten Generation. Jeder Mensch, den Sie auf der Strasse fragen, sagt, zweite Generation bedeute, "in der Schweiz geboren und aufgewachsen" zu sein. Was diese Vorlage beinhaltet, ist eine Verwässerung. Da braucht es im Wesentlichen ein paar Schuljahre in der Schweiz, damit die Voraussetzung erfüllt wird. Darum verlangen wir bei Artikel 28a der Vorlage 2: Erleichterte Einbürgerung gibt es nur für Leute, die "in der Schweiz geboren und aufgewachsen" sind. Das ist eine klare Haltung. Hingegen sagen wir Ja zur erleichterten Einbürgerung für die zweite Generation im Sinne von administrativen Vereinfachungen, von gewissen Reduktionen bei Gebühren. Und wir akzeptieren, wie erwähnt, die Doppelzählung der Jahre zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Altersjahr.

Ich bitte Sie, insbesondere das Beschwerderecht und den Automatismus abzulehnen. Diese werden im Volk garantiert nicht akzeptiert. Das schweizerische Bürgerrecht darf nicht zum Wegwerfartikel degradiert werden.

Tillmanns Pierre · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Monsieur Fehr, ne pensez-vous pas que les enfants de la deuxième génération qui ont fait cinq ans d'école chez nous sont autant intégrés que les enfants qui sont nés chez nous? Les premières années ne permettent pas de s'intégrer, par contre l'école est un facteur d'intégration.

Fehr Hans · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bei den Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation spielt es überhaupt keine Rolle, wenn man sagt, sie müssten hier geboren und aufgewachsen sein, weil die Jahre zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Altersjahr bekanntlich doppelt gezählt werden. Das ist ein sehr grosses Entgegenkommen. Jene Leute der zweiten Generation, die es betrifft, erfüllen dieses Kriterium ohne Probleme.

Beck Serge · Conseil national · Vaud · Groupe libéral

Le groupe libéral salue cette réforme du droit de naturalisation qu'il a depuis longtemps appelée de ses voeux. Les libéraux ont toujours défendu des positions très claires à l'égard de l'intégration des étrangers qui résident dans notre pays: pas d'octroi de droits civiques aux étrangers, mais octroi par la naturalisation des droits civiques et des obligations qui incombent à tous les citoyens suisses pour les résidents de longue durée dans notre pays.

C'est donc avec satisfaction et détermination que le groupe libéral vous invite à entrer en matière sur ce train de mesures qui facilitera la naturalisation des étrangers socialement, culturellement et économiquement intégrés dans la communauté des citoyens. A ceux qui sont réticents, il convient de rappeler que notre pays a toujours été fortement touché par les flux migratoires. En particulier au XIXe siècle, les conditions économiques ont poussé de nombreux concitoyens à émigrer et à devenir eux-mêmes des migrants dans d'autres pays. D'autres périodes, et en particulier la deuxième moitié du XXe siècle, ont vu notre prospérité construite en partie grâce à des flux d'immigration importants qui ont par ailleurs contribué également à rééquilibrer notre pyramide des âges et à dynamiser le corps social de notre pays. D'ailleurs, de nombreux membres de notre Parlement ne sont-ils pas eux-mêmes descendants d'immigrés?

Le sujet de l'intégration des étrangers est un objet sensible et surtout accessible à la récupération par les diverses forces politiques qui, plutôt que de rechercher des solutions réelles aux problèmes socio-économiques, préfèrent en voir la source dans la population étrangère présente dans notre pays. Les caricatures et confusions entre politique d'asile et intégration des étrangers insérés de longue durée sont d'ailleurs les armes faciles de la démagogie et du populisme.

Mais la majorité de nos concitoyens le savent bien, loin des clichés il y a en Suisse des étrangers parfaitement intégrés qui, souvent, ont été partiellement ou totalement scolarisés dans notre pays. Ces personnes que nous côtoyons dans nos activités quotidiennes, professionnelles ou de loisirs, doivent avoir la possibilité s'ils le désirent d'obtenir la citoyenneté de notre pays à des conditions et selon une procédure qui ne doivent être dissuasives ni au plan financier ni au plan des délais ou des complications procédurales. Les mesures prises pour faciliter à des gens déjà parfaitement intégrés la citoyenneté suisse, avec les droits et les devoirs qu'elle implique, représentent un potentiel d'enrichissement important pour notre communauté nationale.

Si la grande majorité des modifications proposées sont équilibrées et adéquates, tout n'est certes pas parfait dans le paquet proposé et les libéraux sont particulièrement réticents sur deux points.

Premier point: la naturalisation automatique, prévue pour la troisième génération, qui introduit un droit du sol, ne nous paraît pas appropriée. La liberté et la responsabilité auxquelles sont attachés les libéraux postulent l'exigence minimale d'une simple demande, concrétisation d'une volonté pour l'obtention d'une naturalisation facilitée pour la troisième génération.

Deuxième point d'achoppement: l'introduction d'un droit de recours en opportunité dans le droit de naturalisation. Autant il est opportun d'ouvrir une voie juridique sur l'aspect procédural, autant est-il erroné, si ce n'est anticonstitutionnel, d'avoir la possibilité de contestation en opportunité. Le droit à la naturalisation n'existe pas constitutionnellement et celle-ci reste historiquement le pouvoir du prince. Les contestations que certains souhaitent voir s'ouvrir à l'encontre de scrutins populaires dans cette matière créeraient un dangereux précédent. Les citoyens n'émettent lors des consultations populaires, par définition, que des choix subjectifs. Le problème est certes réel, mais il convient de le régler courageusement et de manière cohérente au plan juridique en modifiant, avec l'accord du peuple, la constitution si l'on juge que les scrutins populaires dans ce domaine sont inadéquats.

Au-delà de ces deux réticences, le groupe libéral vous invite à entrer en matière et à adapter notre droit sur la nationalité à la mesure de la contribution apportée par les étrangers résidant en Suisse de longue durée à notre communauté nationale.

Intervention de procédure

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr

La séance est levée à 12 h 45