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Steuerpaket 2001

2788 · Amtliches Bulletin

Du 26 sept. 2001

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/2788/de/steuerpaket-2001

Consulté le 2 sept. 2026

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  2. Confédération
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Source

Objet parlementaire: Train de mesures fiscales 2001 (01.021)

01.021

Steuerpaket 2001

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zuerst muss ich Sie leider einmal mehr mit Zahlen und Fakten über die unbefriedigende Entwicklung belasten. Bezüglich Wirtschaftswachstum trug die Schweiz in den Neunzigerjahren während Jahren die rote Laterne der dreissig OECD-Staaten - während mehreren Jahren sogar mit einem Nullwachstum. Sämtliche Wirtschaftsbarometer haben sich in dieser Zeitspanne massiv verschlechtert. Von den zehn schweizerischen Sozialwerken rutschten neun in die roten Zahlen. Nur die EO konnte noch mit positiven Abschlüssen und schwarzen Zahlen aufwarten. Nach dem überraschenden überparteilichen Schulterschluss für die Einführung der Mutterschaftsversicherung wird nun demnächst auch diese Ausgleichskasse geopfert. Für viele Vertreter des Gewerbes und der Wirtschaft ist dieser zusätzliche Ausbau absolut unverständlich; er belastet die bereits hohen Produktionskosten in der Schweiz zusätzlich.

Wenn Sie einen Blick auf die Fiskalquote im Zeitraum von 1990 bis 2000 werfen, sehen Sie eine enorme Steigerung - von 30,9 auf 36,5 Prozent. Dies bedeutet ein Wachstum von knapp 20 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Bei der Steuerquote auf Stufe Bund sieht die Situation im gleichen Zeitraum noch dramatischer aus: Die Steuerquote wuchs um unglaubliche 25 Prozent von 9,2 auf 11,5 Prozent. Dank diesem Wachstumsschub nimmt die Schweiz mit 4,2 Prozent - hinter Deutschland mit 5,1 Prozent Fiskalquotenwachstum - den unrühmlichen zweiten Rang ein; sogar Italien mit einem Fiskalquotenwachstum von 4,1 Prozent liegt hinter der Schweiz zurück.

Von linker Seite wie auch in diversen Begründungen des Bundesrates wird immer wieder argumentiert, dass die Fiskalquote der Schweiz mit 35,1 Prozent noch unter dem OECD-Durchschnitt liege. Diese Argumentation ist ausserordentlich gefährlich und suggeriert auf eine unverantwortliche Art und Weise, dass die Schweiz erst reagieren solle, wenn sie im OECD-Durchschnitt oder allenfalls bereits darüber liegt. Die Schweiz hat unter den OECD-Staaten bekanntlich eines der höchsten Lohnniveaus. Wir müssen alles dafür tun, dass wir bei den übrigen Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich einen hohen komparativen Vorteil ausweisen können. Hinzu kommt, nicht erst seit dem 11. September, eine latente Schwäche des Euro, die speziell die schweizerische Exportindustrie stark belastet. Wollen wir nun unsere Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich noch bei weiteren wichtigen Rahmenbedingungen wie beispielsweise der Fiskalquote in unverantwortlicher Weise aufs Spiel setzen, dies speziell auch unter dem Aspekt, dass in vielen OECD-Staaten zurzeit massive Steuersenkungsprogramme angelaufen sind?

Nehmen wir beispielsweise unseren wichtigsten Handelspartner Deutschland, wo zurzeit unter einer sozialdemokratischen Regierung eine Steuerreform in der Umsetzung ist: Die Differenz zwischen der Schweiz und Deutschland ist bei der Fiskalquote in den Neunzigerjahren auf inakzeptable 2 Prozent geschmolzen. Ab 2002 wird der Gewinnsteuersatz für juristische Personen in Deutschland auf 25 Prozent gesenkt. Mit der Gewerbesteuer zusammen liegt diese Steuer zukünftig nur noch unwesentlich über dem schweizerischen Durchschnitt.

Der Werkplatz Schweiz muss erhalten bleiben. Dafür trägt dieses Parlament die Mitverantwortung. Unser Ziel muss es sein, die Fiskalquote auf die Grösse von 30,9 Prozent des Jahres 1990 zu reduzieren. Meine Motion (00.3390), die die Reduktion des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen verlangt, wurde bis heute nicht auf die Tagesordnung unseres Rates gesetzt. Im vorliegenden Steuerpaket ist es dank einem Schulterschluss mit den beiden anderen bürgerlichen Fraktionen gelungen, nun wenigstens eine Senkung dieses Steuersatzes um ein halbes Prozent vorzusehen. Dies ergibt eine jährliche Entlastung der Wirtschaft um 300 Millionen Franken, aufgeteilt zwischen Bund und Kantonen im Verhältnis zwei zu eins.

Die Kritik von links, lineare Steuersenkungen würden keine Wirkung erzielen, ist im Grundsatz falsch. In der heutigen Zeit ist das Kapital ausserordentlich mobil und wird dort investiert, wo die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am besten sind. Verschlechtert sich in einem Land die wirtschaftliche Situation, so ist ein Kapitalabfluss vorprogrammiert. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass höhere Steuersätze nicht einfach höhere Steuereinnahmen generieren.

Auch wenn von linker Seite im Rat die Supply-Side-Economy verteufelt wird, möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Administrationen Reagan und Bush die Spitzensteuersätze ab 1980 um zwei Drittel gekürzt haben und dass sich das Steuereinkommen im gleichen Zeitraum verzweieinhalbfachte. Dieser Steuermechanismus lässt sich auch anhand des Bundesbudgets von Deutschland belegen: Bei einem Budgetvolumen von 500 Milliarden Mark zahlt die Wirtschaft keine 5 Prozent mehr an die Steuereinnahmen. Mit der Gewerbesteuer nimmt der deutsche Staat nur noch 13 Milliarden Mark und mit der Körperschaftssteuer 14 Milliarden Mark ein. Der deutsche Staat zahlt der deutschen Wirtschaft mehr Subventionen aus als er Steuern von ihr einnimmt. Würde er die Steuern und Subventionen streichen, hätte er eine Budgetverbesserung erreicht. Wo generieren solche Staaten mit exorbitant hohen Steuern ihre Steuereinnahmen? Ich sage es Ihnen sehr gerne: Sie werden aus Verbrauchssteuern generiert. Deutschland nimmt mit der Tabaksteuer mehr Geld ein als es von der Wirtschaft über die Steuern erhält.

Ich frage mich nun - damit wende ich mich vor allem an die SP -, ob eine solche Abschöpfung bei den Konsumenten der Ankurbelung der Konjunktur und somit der nachhaltigen Sicherung von Arbeitsplätzen dienlich ist. Bleiben wir doch ein OECD-Land mit Steuervorteilen für die Wirtschaft. Dadurch leisten wir den besten Beitrag für die Ansiedlung von ausländischen Unternehmungen und generieren hohe Steuereinnahmen bei tiefen Steuersätzen, was schlussendlich auch dem Arbeitsmarkt zugute kommt.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit der WAK zu folgen und dem Steuerpaket 2001 betreffend der Unternehmensbesteuerung zuzustimmen.

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion

Vor über zwei Jahren habe ich Ihnen von hier vorne aus bei der Beratung meiner Parlamentarischen Initiative 98.448, "Zivilstandsunabhängige Besteuerung", die Frage gestellt, warum Adam und Eva, wenn sie heiraten, vom Staat für diesen gesellschafts- und staatspolitisch erwünschten Entscheid bestraft werden sollen. Ich fragte weiter, wo bei der direkten Bundessteuer die Gerechtigkeit bleibe, wenn die Wahl des Zivilstandes "verheiratet" - anstelle von "ledig", "geschieden" oder "im Konkubinat lebend" - Adam und Eva, falls sie beide berufstätig sind, in die Progression treibe, obwohl ja ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch den Akt der Eheschliessung nicht oder nur marginal zugenommen habe.

Die Mehrheit des Nationalrates ist mir schon damals bei meiner Argumentation gefolgt, und jetzt tun es auch der Bundesrat und die CVP. Dafür danke ich ihnen - namens der FDP-Fraktion - stellvertretend für alle Adams und Evas. Einzig die SP zögert noch. Daher ein paar wenige, grundsätzliche Überlegungen.

Jedes Steuersystem sollte gerecht, ergiebig und effizient sein. Die jetzige direkte Bundessteuer ist eben nicht gerecht. Sie geht bei der Ehegattenbesteuerung an der tatsächlich gelebten Wirklichkeit vorbei. Nach dem Grundsatz der Einkommensbindung als Massstab für die Besteuerung ist die Frage wichtig, wie viele Personen aus dem verfügbaren Einkommen leben müssen. Es muss daher vom Prinzip der Pro-Kopf-Leistungsfähigkeit von Ehepaaren ausgegangen werden. Dies darum, weil die Einsparungen, welche die gemeinsame Haushaltsführung ermöglicht, relativ bescheiden sind. Sie beschränken sich vorwiegend auf die Wohnungskosten.

Das Teilsplitting wird dem gerecht. Dazu kommt: Heute sind vielfach beide Partner aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, einer Arbeit nachzugehen - um ein genügendes Haushaltseinkommen zu erzielen. Die Verpflichtung zum Miterwerb ist dabei in den letzten zehn Jahren stark angestiegen, dies wegen des Risikos des Stellenverlustes bei einem der Partner. Auch möchten Ehefrauen ihren erlernten Beruf heute trotz Ehe ausüben können, dies auch wegen des neuen Scheidungsrechtes. Schliesslich fordert die Wirtschaft den Einbezug der Frauen in den Arbeitsprozess, weil qualifizierte Arbeitskräfte rar sind. Auch macht es volkswirtschaftlich keinen Sinn, wenn Frauen eine gute Ausbildung geniessen und dann auf die von ihnen selbst zu erbringende und erwünschte Arbeitsleistung verzichten müssen, weil sie steuerlich dafür bestraft würden. Zusammen mit der Initialfinanzierung von Kinderhorten durch den Bund macht es für zahlreiche verheiratete Frauen nun tatsächlich mehr Sinn zu arbeiten.

Die SP-Fraktion kritisiert dagegen vor allem die Begünstigung gewisser Einverdienerehepaare. Dazu ist zu sagen, dass die Gesetzgebung sich am Normalfall orientieren muss. Mit anderen Worten: Die so genannten Millionärsgattinnen oder "morning coffee wives" stellen in der Gesamtzahl der Ehen nur eine verschwindend kleine Gruppe dar. Die SP-Fraktion schuldet uns daher die Antwort darauf, warum sie die überwiegende Zahl von Familien von Zweiverdienerehepaaren für ihre Mehrleistung steuerlich bestrafen will. Auch verfassungsrechtlich, nach dem Prinzip der Gleichbehandlung, ist es bedenklich, wenn sich eine gesetzliche Regelung an nur vereinzelt auftretenden Ausnahmefällen orientiert und damit gerechtere Lösungen für die Mehrzahl der intakten Ehen verhindert. Es erscheint auch nicht gerecht, mit einem Splittingdivisor, der von der Zahl der Kinder abhängt, Familienpolitik zu machen. Familienpolitik muss gezielt durch entsprechende Abzüge für Kinder - Kinder in der Ausbildung, Kinderbetreuungskosten usw. - erfolgen. Die FDP-Fraktion begrüsst ausdrücklich die gezielten individuellen, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates stark erhöhten Kinderabzüge.

Eine Steuer muss auch ergiebig sein. Unter diesem Titel wird das Teilsplitting zu total 1,3 Milliarden Franken Mindereinnahmen führen. Die Zahl derjenigen Haushalte, die keine direkte Bundessteuer mehr zahlen, wird von 15 auf 37 Prozent ansteigen. Diese Entlastung des unteren und oberen Mittelstandes ist aus der Optik der Gerechtigkeit richtig. Bei den oberen Einkommensgruppen gibt es auch Einsparungen, aber die fallen wegen der steilen Progression weniger stark aus. Noch mehr Einbussen wie etwa mit der Individualbesteuerung oder dem Familiensplitting könnten Bund und Kantone nicht verkraften. Andere Steuerquellen des Bundes, z. B. die Mehrwertsteuer, müssten dann massiv erhöht werden. Dies würde gerade konsumstarke Familien stark belasten.

Eine Steuererhebung muss aber auch effizient sein. Diesem Ziel werden weder die Individualbesteuerung noch das Familiensplitting gerecht. Jedes Wahlrecht bewirkt Vollzugsprobleme. Das widerspricht der für den typischen Massenfall geforderten Vollzugstauglichkeit. Auch daher favorisieren die Kantone das Voll- oder Teilsplitting. Das Wahlrecht von Konkubinatspaaren mit Kindern, die für eine gewisse Zeit wie Verheiratete von Steuerentlastungen profitieren können, bringt hier einen Systemeinbruch, der im Interesse der Kinder noch akzeptabel ist.

Jede Änderung des Steuersystems, auch diese Familienbesteuerung, lässt Wünsche offen. So ist ein Fragezeichen beim Haushaltabzug für Alleinstehende zu machen, der uns ein zum Voraus programmiertes Vollzugsdefizit bescheren wird. Ebenfalls ist der gestrichene Zweitverdienerabzug im Ständerat zu überdenken. Dennoch: Die Ehepaar- und Familienbesteuerung bringt den Familien, den verheirateten Paaren inklusive Konkubinatspaaren mit Kindern bei entsprechender Wahl wesentliche Steuererleichterungen und damit mehr Gerechtigkeit.

Die FDP-Fraktion steht daher einstimmig hinter der Einführung der Familienbesteuerung.

Berberat Didier · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Comme vous l'avez sans doute déjà constaté, le Parti socialiste ne peut pas être taxé de partisan inconditionnel des baisses fiscales. Cela n'est pas dû à un quelconque masochisme de notre part, mais au fait que nous estimons que l'Etat a un rôle social et redistributeur à jouer et que, pour assumer ce rôle, il faut le doter de moyens financiers qui ne doivent pas être diminués. Cependant, lorsque le Conseil fédéral a présenté son train de mesures fiscales 2001, nous avons accepté d'entrer en matière, puisque nous estimions que les dispositions sur les couples et la famille allaient dans le bon sens, tout en nécessitant des améliorations afin de les rendre plus sociales. Certes, la perte fiscale dans ce domaine est d'importance, puisqu'elle représente plus de 1,3 milliard de francs pour la Confédération et les cantons par année. A l'issue des travaux, cependant, notre groupe ne peut pas se montrer satisfait du résultat. En effet, nous souhaitions, dans une première phase, une imposition individuelle des membres du couple, et la commission lui a préféré un splitting partiel. C'est la raison pour laquelle une proposition de minorité vous propose de renvoyer le paquet à la commission.

A notre sens, avec le splitting proposé, qui tient encore compte de l'état civil, on favorise les hauts revenus, alors que nous proposons que chacun soit taxé selon sa force économique et que l'état civil n'ait plus d'importance en matière fiscale, ce qui correspond bien aux conceptions sociales actuelles. Au surplus, comme vous le savez, nous avons une grande divergence avec le Conseil fédéral et la commission en ce qui concerne les déductions pour enfant. En effet, la majorité de la commission souhaite que ces déductions soient opérées sur le revenu imposable, alors que nous demandons que ces dernières se fassent sur le montant de l'impôt, afin que chaque enfant bénéficie de la même déduction, quels que soient le salaire et le revenu de ses parents. Ce modèle n'a d'ailleurs rien de révolutionnaire, puisque c'est celui qui a cours aux Etats-Unis ainsi que dans le canton de Genève.

Le système que nous proposons permettrait d'alléger la charge pour les moyens revenus, alors qu'avec le système retenu par la commission, les deux tiers des 1,3 milliard de francs resteront dans le porte-monnaie des 16 pour cent de la population les plus fortunés de notre pays. Nous aurons d'ailleurs l'occasion de vous donner des exemples à ce sujet si nous entamons l'examen de détail.

En ce qui concerne l'imposition des entreprises, que la commission a souhaité lier au paquet "Famille", notre groupe s'oppose fermement à l'abaissement du taux d'imposition du bénéfice net de 8,5 à 8 pour cent. Nous rappelons d'ailleurs que le Conseil fédéral n'avait pas proposé un tel cadeau fiscal aux entreprises et que, en la matière, la majorité de la Commission de l'économie et des redevances s'est muée en père Noël, ce qui n'est d'ailleurs pas de saison. Ce cadeau fiscal supplémentaire, qui coûtera annuellement 300 millions de francs à la Confédération et aux cantons, profitera en premier lieu aux grandes entreprises et n'aura aucun effet sur l'économie. Rappelons aussi qu'une récente enquête effectuée par un institut allemand renommé conclut que, pour les entreprises, les charges fiscales les plus basses sont celles de la Suisse, comparé au Sud de l'Allemagne et à l'Est de la France. Au surplus, la mesure, à notre sens, n'est pas ciblée, je ferai une comparaison. Je compare les 300 millions de francs que nous offrons aux entreprises, à la légère, avec les 5 millions de francs que le Conseil national a péniblement accordé à l'arrêté Bonny pour cinq ans.

Je parlerai aussi du capital-risque: il y a eu beaucoup d'atermoiements au niveau de la somme donnée pour le capital-risque. Il m'aurait paru nécessaire, et même préférable, qu'une certaine somme d'argent soit consacrée à l'augmentation de la somme pour l'arrêté Bonny, ou alors à un véritable programme d'impulsion pour le capital-risque.

Enfin, en ce qui concerne la loi fédérale sur les droits de timbre, le groupe socialiste suivra le Conseil fédéral et la majorité de la commission et refusera la proposition de minorité Kaufmann, qui souhaite exonérer également du droit de timbre les caisses de pension et les assureurs sur la vie suisses.

En conclusion, le groupe socialiste vous demande de soutenir ses propositions de minorité concernant l'imposition du couple et des entreprises.

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Der Bundesrat hat eines seiner Legislaturziele, die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung, in das Steuerpaket 2001 eingepackt. Was der Bundesrat uns darin als gerechte Besteuerung für Ehepaare und Familien vorschlägt, entpuppt sich aber als Mogelpackung. Zwar hat die Kommissionsmehrheit mit ihren höheren Abzügen für Kinder und Kinderbetreuung dem Paket noch ein paar hübsche Maschen aufgesetzt, aber diese bleiben Kosmetik. Der Inhalt bleibt, was er ist: eine Mogelpackung.

Steuerentlastungen gefährden die Einrichtungen für Kinderbetreuung, zu denen wir in Lugano ganz klar Ja gesagt haben. Gefährden wir also mit der vorliegenden Reform nicht unseren im Frühjahr gefassten Beschluss, denn aus steuerlichen Entlastungen werden immer Belastungen für Familien mit kleinen Einkommen! Steuerpolitik ist Verteilpolitik, auch Familiensteuerpolitik bleibt Verteilpolitik.

Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit haben dafür gesorgt, dass unter dem Deckmantel der Familienentlastung vor allem ihre Klientel - das sind Paare mit hohen bis Schwindel erregenden Einkommen - finanziell besser gestellt werden, ganz im Sinne des Satzes: "Wer hat, dem wird gegeben."

Für die Grünen ist damit das Legislaturziel des Bundesrates nicht erfüllt, und der Bundesrat bzw. die Kommission müssen noch einmal über die Bücher. Familienpolitik macht man nicht alleine über Steuerpolitik. Wenn es tatsächlich darum geht, die Familien in der Schweiz finanziell besser zu stellen, muss sich die Familienpolitik auf zwei Säulen abstützen:

1. Als Besteuerungsmodell muss die Individualbesteuerung oder allenfalls das Familiensplitting gewählt werden.

2. Man kann Familien nicht in erster Linie über Steuervergünstigungen entlasten, sondern es braucht gezielte finanzielle Unterstützungen.

Aus Sicht der Grünen hat der Bundesrat bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung einen konzeptionellen Fehler gemacht. Der Bundesrat ist bereit, auf 1,3 Milliarden Franken Steuereinnahmen zu verzichten, um - in seinen Augen - mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen. Wir Grünen sind damit nicht einverstanden. Denn von den vorgeschlagenen Steuersenkungen profitieren überwiegend gut bis sehr gut verdienende Leute. Weniger Einnahmen bei der direkten Bundessteuer haben dann zur Folge, dass wieder behauptet wird, wir könnten uns eine bessere finanzielle Unterstützung der Kinder gar nicht leisten. Die einheitliche Kinderzulage von 200 Franken, die das Parlament Anfang der Neunzigerjahre hier beschlossen hat, ist immer noch nicht Wirklichkeit geworden. Kinder- und Familienrenten werden tabuisiert, obwohl mehrere Studien gezeigt haben, dass Familien damit zielgerichtet unterstützt würden.

Wir Grünen wollen eine Familienpolitik, die diesen Namen verdient. Deshalb unterstützen wir die Minderheit II, die vorschlägt, dass mit dem Geld Familien unterstützt werden sollen, indem eine Familien- oder Kinderrente eingeführt wird.

Auch bei der Wahl des Besteuerungsmodells hat der Bundesrat sein Ziel der gerechten Besteuerung von Verheirateten und Konkubinatspartnern aus den Augen verloren. Mit dem Teilsplitting hat der Bundesrat ein altmodisches und überholtes Modell ausgewählt. Aus gleichstellungspolitischer Sicht müsste sich das Steuersystem klar in Richtung der Individualbesteuerung entwickeln. Daher wird die grüne Fraktion den Antrag der Minderheit I unterstützen. Mit dieser Besteuerungsreform schaffen wir tatsächlich Rechtsgleichheit zwischen Konkubinatspaaren und verheirateten Paaren. Dies wäre doch auch das Ziel des Bundesrates, Herr Villiger, wenn ich mich richtig erinnere. Wenn wir die gesellschaftliche Realität ins Zentrum unserer Überlegungen stellen, können wir auch dem Familiensplitting etwas abgewinnen. Mit diesem Modell werden Familien mit Kindern am besten entlastet, und auch das war doch einmal das Ziel des Bundesrates.

Mit der Wahl des Teilsplittings hat der Bundesrat ein Modell gewählt, das vor allem Einfach- und Doppelverdienerpaaren mit hohen Einkommen Steuerersparnisse bringt. Mit höheren Kinderabzügen und dem Abzug der Kinderbetreuungskosten motzten Bundesrat und Kommissionsmehrheit dieses System dann familienfreundlich auf. Setzt sich dieses System durch, werden unter dem Deckmantel der gerechten Besteuerung die Bundessteuern für Gutverdienende herabgesetzt, um dann in einem nächsten Schritt die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Eine solche Revision der Ehepaar- und Familienbesteuerung werden wir Grünen nie mittragen.

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP will nicht nur eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung, sie will zusätzlich eine Senkung des Gewinnsteuersatzes und eine Erhöhung der Freigrenze bei den Steuergeldabgaben. Welches sind unsere Ziele? Wir wollen den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Uns geht es um die Förderung des Unternehmertums, denn nur Unternehmer schaffen respektive erhalten Arbeitsplätze. Wir wollen die Investitionsbereitschaft animieren und damit Multiplikationseffekte auslösen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz muss zurückgewonnen respektive gestärkt werden, auch dadurch, dass wir bezüglich Staats- und Fiskalquote in die Gruppe mit den drei tiefsten Werten der fortgeschrittenen OECD-Länder gehören wollen und müssen. Über diese Ziele dürfte breiter Konsens bestehen. Die Realisierung ist eine Frage des Willens, der Prioritätensetzung, der Bereitschaft zum Kostenabbau, da ein Schuldenaufbau absolut unzulässig ist, und des Mutes, jetzt zu beginnen.

Ich bin mir sehr bewusst, Herr Bundesrat Villiger, dass unsere Forderungen kurzfristig zusätzliches Kopfzerbrechen bereiten. Wir können Ihnen und uns dies heute nicht ersparen, denn es geht uns um die Zukunft. Heute die Gewinnsteuer um 0,5 Prozent herabzusetzen und die Emissionsabgabe erst ab 1 Million Franken und mehr einzufordern, hat Signalwirkung für Unternehmen, die Investitionsentscheide treffen oder Risikokapital bereitstellen sollen. Wir sind der Ansicht, dass die relativ kleinen Schritte verkraftbar sind. Die Gewinnsteuerreduktion hilft, eine fatale Entwicklung betreffend Fiskal- und Staatsquote zu brechen.

Wir müssen die Trendwende heute einleiten. Ein grösserer Wurf zu einem späteren Zeitpunkt ist damit besser vorbereitet. Dieser wird zwingend nötig sein. Damit erreichen wir einzig, dass wir im internationalen Quervergleich nicht zusätzlich an Boden verlieren. Sie alle wissen: Auch andere Länder senken ihre Steuern. In der OECD ist in den letzten fünf Jahren die durchschnittliche Steuerbelastung der Unternehmen von 37,6 Prozent auf knapp 33 Prozent gesenkt worden, in der EU im gleichen Zeitraum um fünf Prozent. Dies sind unsere Benchmarks bezüglich der Entwicklung. Als Kleinstaat mit kleinem Heimmarkt müssen wir absolut gesehen noch deutlich tiefer liegen, um die vielfältigen Handicaps gegenüber den grossen Konkurrenzstandorten zu parieren.

Die FDP-Vertreter haben sich in der Kommissionsberatung in zweierlei Hinsicht massgeblich eingebracht. Einerseits stellten wir unmissverständlich fest, dass ein Steuerpaket eine Komponente zur Entlastung der Unternehmen enthalten muss, und andererseits sorgten wir dafür, dass keine überrissene Forderung vorgelegt wird, die man nicht hätte akzeptieren können. Die 0,5 Prozent Gewinnsteuersatzreduktion muss dieser Staat verkraften können und vor allem verkraften wollen. Es sind die KMU und ihre Unternehmer, die die Antwort geben werden. Sie werden die Bemühungen des Staates mit Zuversicht und Mut zur Investition honorieren. Uns Unternehmern wird der Glaube zurückgegeben, dass die Schweiz ihren Standortvorteil bezüglich der Steuern wirklich verteidigen will. Wenn wir an einen möglichst schlanken Staat glauben wollen, so sollen Sie an eine zukunftsorientierte Unternehmerschaft glauben können, eine Unternehmerschaft, die auch relativ bescheidene Signale sehr sensitiv aufnimmt. Die anbegehrte Massnahme ist auch leicht zu kommunizieren und schnell umzusetzen. Es handelt sich um ein effizientes Mittel zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung der Erträge. Auch ist die Reduktion steuersystematisch und wettbewerbspolitisch unbedenklich, da sie nicht verzerrt und für alle Steuerzahlenden gelten kann.

Wir alle wissen, dass die Milderung der Steuerbelastung bei Unternehmen letztlich nicht zum Rückgang von Steuererträgen führt, sondern einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und somit auf die Staatseinnahmen ausübt. Erinnern wir uns: Die Unternehmenssteuerreform von 1997 hat - entgegen den damaligen Befürchtungen - auch nicht zu einem Sinken der Steuererträge geführt. Diesmal dürfte die Sorge um die Konjunktur gar nicht so anders sein. Umso mehr ist ein antizyklisches Zeichen gefragt. Gerade jetzt, am Anfang einer Periode wirtschaftlicher Abflachung, hat der Staat über ein Steuersenkungszeichen zum Aufbruch und Engagement aufzufordern. Dann werden die juristischen Personen am ehesten ihre Erwartungen, nämlich 54 Prozent der Bundeseinnahmen aus der Gewinnsteuer im Jahre 2004 beizutragen, erfüllen können. Es waren in den letzten Jahren die Unternehmen, die einen nachhaltigen, positiven, überproportionalen Beitrag an die Sanierung der öffentlichen Finanzen geleistet haben. So soll es auch in den kommenden Jahren bleiben. Diesen Beitrag können die Unternehmen künftig nur leisten, wenn man sie vorher atmen lässt, ihnen also Handlungsspielraum verschafft - mindestens so viel mehr Handlungsspielraum, wie er unseren Konkurrenten im Ausland zugestanden wird.

Damit noch einmal ein Wort zur Emissionsabgabe: Auch hier geht es um eine Einladung an unternehmerisch denkende und handelnde Leute. Von ihnen erwarten wir, dass sie Risikokapital bereitstellen und dafür nicht mit Steuern bestraft werden, bevor dieses Risikokapital die Chance hatte, sich zu etablieren und Gewinne abzuwerfen. Die Erhöhung der Freigrenze lädt ganz besonders KMU ein und stellt diese gegenüber dem Ausland nicht schlechter, denn Länder wie Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland und Schweden haben die Emissionsabgabe schon vor Jahren abgeschafft. Es ist höchste Zeit, auch für uns.

Die FDP-Fraktion unterstützt bei Artikel 13 die Minderheit, welche die berufliche und gebundene Vorsorge vom Stempel befreien will. Auch sollen die Lebensversicherer von der Liste gestrichen werden. Die FDP-Fraktion lädt Sie grossmehrheitlich dazu ein, die Minderheit Kaufmann zu unterstützen. Wir wissen auch, dass ein Ungleichgewicht zu den Fondsgeschäften der AHV entsteht. Die entsprechende Diskussion wurde in unserer WAK nicht geführt. Dieses berechtigten Anliegens wird sich hoffentlich die WAK-SR noch annehmen. Die FDP will den Gewinnsteuersatz reduzieren und die Freigrenze heraufsetzen, dies im Interesse unserer Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität, letztlich im Interesse unserer Vollbeschäftigung und sozialen Sicherheit.

Rennwald Jean-Claude · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Je vais peut-être vous étonner, mais voici quelques jours, un travailleur qui gagne moins de 5000 francs par mois m'a dit: "Au fond, moi, j'aimerais payer un million de francs d'impôt par année." S'il m'a dit cela, c'est parce qu'il était très intelligent et qu'il avait parfaitement compris ce qu'est la progressivité de l'impôt, et surtout, à travers cela, il avait aussi compris le rôle extrêmement important que joue l'impôt progressif en matière de redistribution sociale. Ce rôle de redistribution sociale est tellement important qu'un chercheur, M. Thomas Piketty, a récemment montré qu'en France, durant tout le XXe siècle, l'impôt progressif avait pesé d'un poids plus important que l'amélioration des salaires dans la réduction des inégalités sociales.

Nous sommes là au coeur du débat, car, tel qu'il est ressorti des travaux de la commission, le paquet fiscal qui nous est soumis avantage avant tout les catégories moyennes supérieures et supérieures, donc les catégories sociales les plus favorisées, alors que la charge qui pèse sur les petits et moyens revenus ne bougera pas beaucoup. C'est dire que, sous couvert d'allègements fiscaux, la majorité de la commission a procédé à une redistribution de montants considérables du bas vers le haut de l'échelle sociale, ceci dans l'imposition des familles, dans l'imposition du logement et bien sûr aussi dans l'imposition des entreprises.

Sur ce dernier point - j'y reviendrai dans l'examen de détail -, j'aimerais d'ores et déjà dire que cette proposition de baisser d'un demi-point le taux d'imposition sur le bénéfice des entreprises confine au ridicule le plus total puisque ce sont seulement 7 pour cent des sociétés qui en profiteront, c'est-à-dire les grandes entreprises et les multinationales.

Et puis, non contente d'additionner les cadeaux en faveur des catégories les plus aisées, la majorité de la commission a encore fait grimper considérablement la facture de ce paquet, puisque celui-ci coûtera à la Confédération et aux cantons non pas 1,7 milliard de francs, mais au final 2,2 milliards de francs. Eh bien, ce n'est pas exactement notre conception de la famille, ni celle de la fiscalité, puisque le Parti socialiste avait proposé une stratégie beaucoup plus ciblée en faveur des petits et des moyens revenus.

Mais à mon sens il y a plus grave encore, parce que, en définitive, ce projet s'inscrit dans une logique de remise en cause de la distribution sociale et aussi dans une volonté de rendre l'Etat impuissant, et comme d'habitude, comme toujours, ce sont les plus faibles qui pâtiront d'une telle politique, alors que, par exemple, dans les pays nordiques où, c'est vrai, la fiscalité est importante, on connaît un niveau de vie élevé, les nouvelles technologies sont très développées et ces pays connaissent les taux de pauvreté les plus bas du monde.

Pour toutes ces raisons et d'autres qui ont déjà été évoquées par certains de mes collègues du groupe socialiste, je vous demande de soutenir les propositions de minorité I, II et III.

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion nur zum dritten Teil des Steuerpaketes 2001, zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben.

Ich möchte gleich zu Beginn meine Interessenbindungen offenlegen: Ich verwalte Gelder einer Anlagestiftung, berate eine grössere Pensionskasse der Schweiz, bin Stiftungsratsmitglied einer Sammelstiftung und Verwaltungsrat einer kleinen Bank mit siebzig Beschäftigten. Ich kann es auch anders formulieren: Ich weiss, wovon ich spreche.

In seinem ursprünglichen Steuerpaket des letzten Jahres schlug uns ja der Bundesrat vor, Wertschriftengeschäfte mit bestimmten institutionellen Anlegern von der Umsatzabgabe zu befreien, nämlich in erster Priorität jene, die abwanderungsgefährdet seien. Gemäss Vorgaben des Bundesrates waren dafür 490 Millionen Franken vorgesehen. Wir, der Nationalrat, haben in erster Lesung den Entwurf des Bundesrates befürwortet. Warum dann aber der Ständerat zurückkrebste und die Pensionskassen und die inländischen Lebensversicherungen von der Befreiung ausschloss, ist mir heute noch schleierhaft.

Noch unverständlicher für mich ist die Unterstellung der Pensionskassen unter den Effektenhändlerstatus mit dem im Dringlichkeitsverfahren gefällten Beschluss. Dieser verursacht den grossen Pensionskassen - ich spreche hier von jenen 95, die etwa 70 Prozent aller Versicherten abdecken - nicht nur zusätzliche Administration, sondern zusätzliche, jährliche Abgaben bis in zweistellige Millionenhöhe. Die Nestlé-Pensionskasse beispielsweise muss jetzt wegen diesem Effektenhändlerstatus rund 13 Millionen mehr, die Pensionskasse der Stadt Zürich 9 Millionen mehr und die Swatch-Pensionskasse über 2 Millionen Franken mehr bezahlen. Dass sich einige dieser Pensionskassen wegen diesen unerwarteten massiven Zusatzbelastungen wahrscheinlich bei Ihnen brieflich gemeldet haben, erstaunt deshalb nicht.

Offensichtlich glaubte der Ständerat damals den Klagen unseres Finanzministers, der noch Anfang Dezember 2000 darlegte, dass sich alle wesentlichen Einflussgrössen für unsere Staatsfinanzen drastisch verschlechtert hätten. Nur kurze Zeit nach Annahme der Sparvariante präsentierte ja dann bekanntlich das gleiche Departement einen Rekordüberschuss. Sie werden wohl verstehen, dass ich ähnlichen Klagen inskünftig nicht mehr die gleiche Beachtung schenken werde.

Zudem bin ich der Meinung, dass kurzfristige konjunkturelle Aspekte für die Schaffung langfristig besserer Rahmenbedingungen nicht ausschlaggebend sein dürfen. Transaktionssteuern sind an jenem Ort geschuldet, wo die Transaktion stattfindet. Will man diese Steuer legal vermeiden, tätigt man sein Geschäft eben an einem andern Ort, wo keine Umsatzstempelabgaben erhoben werden. Mit der Öffnung der Finanzmärkte und der Verlegung des Schweizer Blue-chips-Aktienhandels nach London besteht nun die akute Gefahr, dass dieses einträgliche Geschäft ins Ausland abwandert. Längerfristig ist die Umsatzabgabe deshalb vollständig abzuschaffen.

Ich bin wegen der grossen Abhängigkeit des Bundes von dieser unsicheren Einnahmequelle aber derzeit auch der Meinung, dass der Abbau in Stufen erfolgen muss. Das auf dem Weg der Dringlichkeit beschlossene Entlastungspaket ist, mit Modifikationen, ins definitive Recht zu überführen. Darüber hinaus fordern wir aber drei weitere Schritte:

1. Die Unterstellung der Pensionskassen und der Lebensversicherungen unter den Effektenhändlerstatus ist rückgängig zu machen.

2. Die Pensionskassen und inländischen Lebensversicherungen sind vom Umsatzstempel zu befreien.

3. Die ausländischen Firmenkunden, neudeutsch auch Corporates genannt, sind ebenfalls von der Umsatzabgabe zu befreien, denn dieses Geschäft ist am stärksten abwanderungsgefährdet.

Es verbleiben dann immer noch die privaten in- und ausländischen Anleger und die inländischen "corporates" und Finanzinstitute, die zusammen über 1,3 Milliarden Franken an Umsatzabgaben auf Wertschriftentransaktionen abliefern. Diese sind zu einem späteren Zeitpunkt zu befreien, sofern sie dann überhaupt noch Wertschriftengeschäfte in der Schweiz tätigen.

Es geht hier nicht um Geschenke an die Banken, sondern um die über 200 Millionen Franken, die der Bund Jahr für Jahr den Pensionskassen wegnimmt, und um weitere 70 Millionen Franken, welche jene bezahlen müssen, die mit privaten Lebensversicherungen dafür sorgen, dass sie dereinst im Alter nicht dem Staate zur Last fallen. Es geht aber auch um die Konkurrenzfähigkeit und um die Arbeitsplätze im Finanzsektor, der überdurchschnittlich zum Fiskaleinkommen und zu den Sozialwerken beiträgt.

Was an einer Entlastung unserer Pensionskassen unsozial sein soll, das müssen Sie, auf der linken Ratsseite, doch einmal den Destinatären, den Versicherten, erklären. Unsere betriebliche und private Altersvorsorge sind gemäss Verfassung zu fördern, nicht zu behindern, und die Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft müssen verbessert werden. Dazu gehört eben eine stufenweise Abschaffung der Umsatzabgabe.

Ich bitte alle Bürgerlichen in diesem Saal, auf die Vorlage einzutreten und unsere Minderheitsanträge, die ich später begründen werde, zu unterstützen.

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Beim vorliegenden Steuerpaket, das die Mehrheit der WAK geschnürt hat, handelt es sich um den grössten Steuerbetrug aller Zeiten. Es ist ein Betrug der Egoisten und Optimierer gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung. Zu dieser Mehrheit der Bevölkerung gehören die Normalverdiener und Normalverdienerinnen, gehören vor allem die unteren und mittleren Einkommensschichten. Über 2,2 Milliarden Franken an Steuergeldern sollen verteilt werden. Unter dem irreführenden Titel Familienbesteuerung werden Steuergeschenke an gut verdienende Ehepaare verteilt; unter dem irreführenden Titel KMU-Förderung wird nur eine kleine Elite von Unternehmen entlastet; unter dem irreführenden Titel Wohneigentumsförderung werden bereits privilegierte Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen entlastet.

Wir haben es hier also mit der grössten Steuersenkungsoffensive zu tun, die die Schweiz je erlebt hat. Was jedoch vonseiten der Kommissionsmehrheit nicht gesagt wurde, ist, wie diese gewaltigen Steuerausfälle kompensiert werden sollen. Der Bundesrat und der Finanzminister selber haben angedroht, dass die Konsequenz nur Sparprogramme sein können. Auch wenn die bürgerliche Mehrheit in der WAK nicht gesagt hat, wie sie die Steuerausfälle kompensieren will, so ist uns das längst klar: Die Steuerausfälle sollen vor allem mit Kürzungen bei den Sozialwerken, bei den Sozialversicherungen kompensiert werden, mit Rentenkürzungen bei der AHV, mit der Beschneidung der Arbeitslosentaggelder. Was sich vor allem zeigt, ist die "Null-Bereitschaft" zur Sanierung der defizitären Invalidenversicherung, welche in den krisengeschüttelten Neunzigerjahren zum Auffangnetz für aus der Arbeitswelt abgeschobene Menschen wurde.

Das Steuerpaket, das die WAK-Mehrheit geschnürt hat, steht in einem krassen Gegensatz zur Tatsache, dass die Wirtschaft in den letzten Jahren nur entlastet wurde, dass zudem künftig die Begüterten weiterhin entlastet werden sollen und dass die privaten Haushalte in den letzten Jahren zunehmend belastet wurden.

Die SP wehrt sich nicht grundsätzlich gegen Steuersenkungen. Wir haben aber immer wieder klar gemacht: Wenn Steuersenkungen, dann für diejenigen, die in den neunziger Jahren die meisten Opfer bringen mussten. Wir haben ein Gegenprojekt vorgestellt: Wir haben aufgezeigt, wie wir mit gleich viel Geld - also den 1,3 Milliarden Franken bei der Familienbesteuerung - vor allem die kleinen und mittleren Einkommen entlasten können. Dies ist mit zwei ganz einfachen Rezepten möglich: einem Systemwechsel zur Individualbesteuerung, welcher vor allem auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Haushalte Rücksicht nimmt, und mit einem zweiten Vorschlag, nämlich mit einer Steuergutschrift für Familien mit Kindern und für Alleinstehende mit kleinen Einkommen.

Der Mehrheit der WAK ging es nur um Fördermassnahmen für die oberste Schicht der Bevölkerung. Das Verhalten innerhalb der Kommission in der Frage der Steuerbefreiung des Existenzminimums zeigt dies exemplarisch auf: Unsere Forderung, Menschen, die im Bereich des Existenzminimums leben, von der Steuerlast zu befreien, wurde abgelehnt. Bezeichnend ist, dass diese Ablehnung ohne Diskussion erfolgte, dass sich die Mehrheit der WAK also nicht einmal bemühen musste, zu argumentieren, weshalb sie diese Steuerbefreiung der Ärmsten nicht will - eine Selbstverständlichkeit, die von Fachkreisen anerkannt ist, eine Selbstverständlichkeit, die von der Armutsforschung belegt ist, eine Selbstverständlichkeit, die die zentralste Forderung des ersten schweizerischen Armutsberichtes darstellt, der Ende der neunziger Jahre erschienen ist. Diese Forderung wurde wie gesagt nicht einmal diskutiert, sondern einfach abgelehnt.

Es ist klar, dass die SP-Fraktion diese grösste Umverteilung von unten nach oben, die mit diesem Steuerpaket entstehen wird, wenn Sie es in dieser Form beschliessen, nicht unterstützen kann. Wir können diese Umverteilung auf Kosten der Normalverdienenden, auf Kosten der untersten Bevölkerungsschichten und auf Kosten der Sozialwerke nur ablehnen.

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Der Bundesrat hat uns ein Steuerpaket vorgeschlagen, welches die Familien entlasten, den Systemwechsel beim Wohneigentum einführen und die früheren Beschlüsse betreffend die Stempelabgaben ins ordentliche Recht überführen will.

Für die CVP steht bei diesem Paket - das wurde bereits früher bekräftigt - die Entlastung der Familien als zentrales Element im Vordergrund. Das soll uns aber nicht daran hindern, uns im Rahmen des jetzigen Steuerpaketes auch allfällige Korrekturen beim Unternehmenssteuerrecht zu überlegen. Es ist klar, dass wir uns dabei auf einer Gratwanderung zwischen den aus der Sicht der Betroffenen wünschbaren Entlastungen und dem Bestreben befinden, die dadurch bedingten Ausfälle beim Staat in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

Das Steuersystem ist - das hat der kürzlich veröffentlichte Bericht der Arbeitsgruppe "Standortstudie" wieder bestätigt - ein bedeutender Faktor im Standortwettbewerb zwischen den Staaten. Dieser Faktor wird umso wichtiger, je geringer der Vorsprung unseres Landes bei anderen Standortfaktoren wie Infrastruktur, Bildung und Marktgrösse wird. Wenn man die volkswirtschaftlichen Kennzahlen etwas näher analysiert, dann steht unser Land immer noch relativ gut da. Das gilt vor allem für die Arbeitslosenquote, es gilt aber auch für das Bruttoinlandprodukt pro Kopf nach Kaufparitäten, wo wir immer noch an der Spitze liegen. Bei anderen Kennzahlen, wie etwa dem realen BIP-Wachstum pro Jahr, liegen wir allerdings am unteren Ende der Skala. Ähnliches gilt für die steuerliche Belastung.

Gewiss kann man die Behauptung aufstellen, dass die Schweiz hier im Gesamten immer noch relativ gut dasteht. Wichtig sind allerdings die Veränderungen im Verlaufe der Zeit. Es lässt sich nicht leugnen, dass unsere Situation im Vergleich mit anderen Staaten früher besser war als heute. Mit anderen Worten: Wir haben in den letzten Jahren an Vorsprung verloren. Nun kann man natürlich damit argumentieren, dass es verschiedene Staaten gibt, die in der jährlichen Veränderung der Steuerquote schlechter abschneiden als wir; das ist richtig. Nur hilft uns das wenig, wenn wir im Wettbewerb bestehen wollen. Wenn wir Erfolg haben wollen, dürfen wir uns nicht nach hinten orientieren, vielmehr müssen wir danach trachten, möglichst bei den Besten zu sein.

Vor diesem Hintergrund erscheint es der CVP-Fraktion angezeigt, in diesem Steuerpaket auch für die Unternehmen ein Zeichen zu setzen. Bekanntlich ist eine eigentliche Unternehmenssteuerreform in Vorbereitung. Diese wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Angesichts der zunehmend härteren Wettbewerbsverhältnisse möchten wir aber bereits jetzt ein Zeichen setzen. Wir empfehlen Ihnen deshalb Eintreten auf die Vorlage, dies durchaus im Wissen darum, dass die Zeit für eine echte Reform des Unternehmenssteuerrechts reif ist.

Bei den Stempelabgaben geht es um die Überführung früherer Beschlüsse ins öffentliche Recht. Das Parlament hat damals einer Regelung zugestimmt, die weniger weit ging als der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates. Wir haben jetzt die Frage zu beantworten, ob die Gründe für die damaligen Beschlüsse heute immer noch gegeben sind oder ob sich die Verhältnisse verändert haben. Nicht zuletzt auf die Initiative der CVP-Fraktion hin ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die so etwas wie ein Monitoring über diese ganzen Entwicklungen durchführt. Diese Arbeitsgruppe hat die Arbeit aufgenommen und eine erste Auslegeordnung gemacht. Eindeutige Ergebnisse liegen aber heute noch nicht vor.

Es hat sich in den Diskussionen in der Kommission gezeigt, dass bei den so genannten Corporates wohl Handlungsbedarf bestehen würde. Es ist bisher aber keine Formulierung vorgelegt worden, die genügen kann. Wir gehen davon aus, dass dies in der Diskussion im Ständerat dann vielleicht möglich sein wird, dass man also dort eine entsprechende Formulierung findet. Ebenfalls gehen wir davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe "Pretime" vorliegen werden und dass man in Würdigung dieser Erkenntnisse dann Beschlüsse fassen kann, die weiter gehen als das, was wir früher einmal beschlossen haben.

Aus diesen Gründen ist die Mehrheit der CVP-Fraktion der Auffassung, dass beim Stempel an den bisherigen Beschlüssen grundsätzlich nichts zu ändern ist. Sie empfiehlt Ihnen Zustimmung zu den Anträgen der Mehrheit.

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Das Ziel jeder verantwortlichen Steuerpolitik müsste es sein, die Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durchzusetzen. Reiche, Einkommensstarke und Vermögende müssen im Rahmen einer solchen verantwortlichen Steuerpolitik verpflichtet werden, ihren Anteil an die steuerlichen Lasten beizutragen. Das Steuerpaket des Bundesrates, noch viel mehr aber das Paket der WAK ist ein Schlag ins Gesicht für all jene, die sich für die Ziele einer gesellschaftlich, volkswirtschaftlich und staatspolitisch verantwortlichen Steuerpolitik einsetzen.

Wer hat die finanziellen Lasten der Krise der Neunzigerjahre in diesem Land getragen? Es sind die unteren und mittleren Einkommen, die diese Lasten nicht nur durch Arbeitslosigkeit und Lohnstagnation in der Wirtschaft, sondern auch durch eine massive Erhöhung der Steuern und Abgaben getragen haben. Wir haben ausgerechnet, dass die Mehrbelastung der Lohnabhängigen in diesem Land durch Mehrwertsteuererhöhungen, durch Satzerhöhungen der Arbeitslosenversicherung und vor allem auch durch die Erhöhung der Gesundheitskosten bzw. der Krankenkassenprämien mehr als 14,4 Milliarden Franken pro Jahr ausmacht. Das sind rund 7 Lohnprozente auf dem Buckel der Lohnabhängigen. Es sind vollumfänglich die Lohnabhängigen mit unteren und mittleren Einkommen, welche die Krise und die steigenden Gesundheitsausgaben finanziert haben.

Was passiert jetzt mit diesem Ihnen vorliegenden Steuerpaket? Steuerlich entlastet werden mit diesem Steuerpaket schwergewichtig die höheren und höchsten Einkommen, die während der schwierigen Neunzigerjahre überdurchschnittlich profitiert haben. Mit dem Paket der WAK werden auch noch die Hauseigentümer und die Unternehmen ohne jede Notwendigkeit und ohne jedes nachvollziehbare Konzept entlastet. Bekanntlich sind die Unternehmenssteuern in der Schweiz im OECD-Vergleich - und dieser ist massgebend - schon heute idyllisch tief. Die Steuern sind heute für kein Unternehmen ein Grund, sich nicht in der Schweiz anzusiedeln, im Gegenteil; das wissen alle. Trotzdem will man hier erneut zugunsten der Unternehmen zulegen.

Wer muss diese Rechnung bezahlen? Nach den Vorstellung der bürgerlichen Finanzpolitiker, so salbungsvoll sie sich hier vorne auch immer ausgedrückt haben, sollen es im Ergebnis wiederum die Lohnabhängigen sein.

Was bei der direkten Bundessteuer verschenkt wird, die schwergewichtig die hohen und höheren Einkommen erfasst, soll unter dem Strich an einem anderen Ort, über die Mehrwertsteuererhöhung, bei der IV wieder einkassiert werden. Diese Mehrwertsteuererhöhung, die ins Haus steht, belastet aber erneut schwergewichtig die Einkommen unter 100 000 Franken. Auch der Bundeshaushalt bedient sich bei diesen Steuererhöhungen mit Bezug auf die Sozialversicherungen bekanntlich kräftig.

Das schlichte wirtschaftliche Ergebnis dieser Operationen: Über diese Verschiebung von den direkten auf die indirekten Steuern bezahlen unter dem Strich die gewöhnlichen Lohnabhängigen die Steuerprivilegien der hohen Einkommen und Unternehmen und im Paket Wohneigentum dazu noch die Mieterinnen und Mieter die neuen Privilegien der Hauseigentümer. Dieses Paket wurde ausgelöst durch einen blinden Wettlauf zwischen FDP und SVP zugunsten neuer Steuerprivilegien für Reiche, und diesem Wettlauf hat sich dann bedenklicherweise auch die CVP teilweise angeschlossen. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit, die dieses Paket zu verantworten hat, hat bei ihren Beschlüssen jedes Mass verloren.

Wann kommt eine Zeit - so ist zu fragen -, in der Parteien, die sich selber in der Mitte ansiedeln, sich endlich wieder auf die Interessen der grossen Mehrheit der Bevölkerung mit unteren und mittleren Einkommen besinnen, auf die Interessen der Leute, die mit ihrer Arbeit, ihrem Einsatz und ihren Steuern die schweizerische Volkswirtschaft und die Gesellschaft tragen? Verbesserungen für Familien sind etwas Gutes, wir begrüssen das; diese Verbesserungen aber müssen denen zugute kommen, die es auch nötig haben, die Mehrheit muss etwas davon spüren. Davon sind wir mit diesem von Verantwortungslosigkeit geprägten Paket vorläufig leider weit entfernt. Es ist ein bedenkliches Signal, wenn im Moment nichts anderes bleibt, als auf die Vernunft des Ständerates zu hoffen!

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Nach dieser recht intensiven Eintretensdebatte möchte ich nochmals kurz die Ziele dieses Steuerpaketes in Erinnerung rufen:

Erstens wollen wir die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beheben. Zweitens wollen wir die Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Drittens wollen wir ein Zeichen für den Standort Schweiz setzen, indem wir die Unternehmensbesteuerung angehen und den Gewinnsteuersatz senken. Viertens streben wir bei der Umsatzabgabe lediglich die Überführung des dringlichen Bundesbeschlusses ins ordentliche Recht an. Dies werden wir in einem späteren Zeitpunkt nochmals thematisieren.

Nun möchte ich mich auf die Familienbesteuerung konzentrieren. Es stehen sich gerade in Bezug auf die Entlastung der Familien verschiedene Konzepte gegenüber. Die Kommissionsmehrheit will den Mittelstand entlasten, d. h. auch jene, die direkte Bundessteuern zahlen. Für die Minderheiten stehen - mindestens rhetorisch - gesellschaftspolitische und sozialpolitische Überlegungen und nicht etwa die Steuergerechtigkeit im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Eine Umverteilung zugunsten der tiefsten Einkommen, wie dies gerade Herr Rechsteiner Paul oder die Minderheiten im Sinne eines vertikalen Familienleistungsausgleichs fordern, wäre nur dann sinnvoll, wenn der geplante Abzug vom Steuerbetrag mit der Einführung einer negativen Einkommenssteuer bzw. einer Steuergutschrift gekoppelt wäre. Doch - ich möchte dies hier ganz deutlich sagen - die Mitglieder der SP-Fraktion haben in den Sitzungen der WAK nie einen Antrag auf Steuergutschriften gestellt. Man hat ihn in Aussicht gestellt, aber formuliert wurde er nie; es wurde lediglich ein Antrag auf Abzug vom Steuerbetrag gestellt. Ein solcher Abzug vom Steuerbetrag wäre deshalb für steuerpflichtige Personen in tiefen Einkommensbereichen genauso ungerecht wie ein Kinderabzug vom steuerbaren Einkommen, der sich für diese wenig bis gar nicht auswirkt.

Aus familienpolitischer Perspektive sollte das Einkommen von Eltern-Kind-Gemeinschaften grundsätzlich auf deren unterschiedliche Lebenssituationen mit abgestellt sein. Die Untersuchungen über die Einkommenslage von Familien zeigen in unserem Land in der Tat - da gehe ich mit den Minderheiten einig - , dass eine wachsende Zahl von jungen Familien in Armut lebt. Dadurch ist auch das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch.

Daher ruft auch eine mehrfache Diskrepanz zwischen Einkommen und Lebensbedarf von Familien nach Massnahmen, die aber nicht nur steuerpolitischer Art sein können. Die ökonomische Sicherheit der Familien muss mit verschiedenen Instrumenten gewährleistet werden. Dies wird auch in einer Bass-Studie zum Familienlastenausgleich deutlich. Die Pfeiler des Familienlastenausgleichs sind mindestens drei, Frau Teuscher; der Ausgleich beruht nicht nur auf zwei Säulen. Ich denke an die Bedarfsleistungen zur Existenzsicherung von Kind und Eltern; ich denke an die Familienzulagen - diesbezüglich gehe ich mit Ihnen einig, da müssen wir noch sehr viel tun - und ich denke an die Steuerabzüge. Das System, d. h. die Modellwahl, kann nicht als eigentlicher Pfeiler der Familienpolitik betrachtet werden, aber sehr wohl der Gleichstellungspolitik. Wir können aber nicht alle Probleme der Familien über die Steuerpolitik lösen. Das wissen auch die Sozialdemokraten, das hat auch Frau Fässler in ihrem Votum mehrmals unterstrichen. Wir brauchen einen ganz gezielten Transfermix.

Zum bevorstehenden Modellentscheid: Die Individualbesteuerung führt zu einer zivilstands- und lebensformneutralen Besteuerung. Sie trägt in der Tat auch der zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frauen Rechnung. Dieses Modell, sofern es keine tief greifenden Eingriffe vorsieht, um den horizontalen Leistungsausgleich sicherzustellen, hat zur Folge, dass Einverdiener-Ehepaare mit oder ohne Kinder eine höhere Belastung erfahren als Zweiverdiener-Ehepaare mit gleichem Einkommen. Angesichts der Tatsache, dass einerseits immer noch 46 Prozent aller Eltern Einverdienerpaare sind und andererseits die ältere Generation grossmehrheitlich aus Einverdienerpaaren besteht und bestand, birgt dieses Modell zahlreiche Schwierigkeiten. Auch der Vergleich mit dem Ausland muss relativiert werden, denn mit Ausnahme von Schweden und Finnland haben alle Staaten Regelungen getroffen, die das Individualitätsprinzip durchbrechen.

Zum Familiensplitting: Ich bestreite nicht, dass ich bereits zum Zeitpunkt der Vernehmlassung und auch in der Anfangsphase der Kommissionsarbeit diesem Modell zum Durchbruch verhelfen wollte. Ich habe im Vorfeld der heutigen Debatte festgehalten, dass der gravierende Logikfehler des Eidgenössischen Finanzdepartementes zu zusätzlichen Mindereinnahmen von 350 Millionen Franken geführt hätte, sofern die Kommission an den vom Bundesrat vorgeschlagenen Abzügen festgehalten hätte. Denn bei der Berechnung der Mindererträge aus dem Familiensplitting wurde für die Kategorie Alleinverdiener-Ehepaare mit Kindern, die zahlenmässig sehr stark ins Gewicht fällt, der Tarif für Alleinstehende statt das Vollsplitting angewendet. Die erforderlichen Korrekturen, Herr Donzé, haben gezeigt, dass es bei der Einhaltung der finanziellen Vorgaben nicht möglich war, alle Ziele zu vereinbaren. Eine Korrektur der Vorlage, um den Finanzrahmen von 1,3 Milliarden Franken einzuhalten, hatte zur Folge, dass der horizontale Familienleistungsausgleich im Vergleich zum bundesrätlichen um vieles schlechter ausfiel. Die Kinderabzüge konnten nicht erhöht werden, das Gleiche gilt für den Kinderbetreuungskostenabzug.

Ein weiterer Punkt, dem bis anhin kaum Beachtung geschenkt worden ist, ist die Tatsache, dass die Eltern nach der Kinderphase wiederum individual besteuert würden und somit eine höhere Belastung erfahren würden - dies gerade zu jenem Zeitpunkt, in welchem sie endlich ihr Sparpotenzial, auch für das Alter, erhöhen könnten. Dadurch würden Eltern im Alter wiederum ein Diskriminierung erfahren, denn die Sparmöglichkeiten für Familien während der Kinderphase sind sehr gering. Daher macht es durchaus Sinn, dass sie nach der Kinderphase weiterhin entlastet werden, um diese Differenz zu den immer zahlreicher werdenden Kinderlosen aufzuholen.

Wenn Sie die Tabellen zur Hand nehmen, sehen Sie, dass die Minderheit Fässler, welche sich für das Familiensplitting einsetzt, eigentlich für eine Steuerbefreiung von der direkten Bundessteuer für Einkommen von 100 000 oder 150 000 Franken kämpft, obschon sie nach aussen immer wieder von der notwendigen Entlastung der Kleinverdiener spricht. Dies ist ein Widerspruch oder auch Populismus.

Im Wissen darum, dass das traditionelle, ausschliesslich auf Ehepaare ausgerichtete Vollsplitting die Forderung nach Gleichbehandlung von Ehepaar und Konkubinatspaar in ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht erfüllen kann, schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit ein Teilsplitting mit dem Divisor 1,9 und einem Wahlrecht von Eltern vor. Damit lösen wir beide Probleme und verhindern die Nachteile der andern Modelle. Mit der Anwendung des Divisors wird der Belastungsrelation der unterschiedlichen Lebensformen besser Rechnung getragen und ermöglicht, den Unterschied massiv zu verringern. Mit der Einführung des Wahlrechtes für Konkubinatspaare mit Kindern erfahren diese Paare keine Benachteiligung gegenüber andern Familien mit gleichen Einkommen.

Noch ein letzter Punkt, zur Minderheit II (Genner): Sie schlägt die Einführung einer Kinderrente auf nationaler Ebene vor. Sie verlangt, dass die 1,3 Milliarden Franken exklusiv den Kindern zugute kommen. Somit hätten wir zwei höchst unterschiedliche Systeme nebeneinander: kantonale Familienzulagen auf der einen Seite und eine sehr kleine nationale Kinderzulage. Eine Kinderrente in der Höhe von 600 Franken, wie sie in einem abgelehnten Vorstoss von Frau Teuscher verlangt worden ist, würde ja bekanntlich etwa 7 bis 8 Milliarden Franken kosten. Mit dem Antrag der Minderheit II (Genner) hätte man das erste Ziel der Vorlage auch noch verfehlt und würde weiterhin in Kauf nehmen, dass verheiratete Paare wesentlich mehr direkte Bundessteuer zahlen müssten als unverheiratete Paare.

Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Sie empfiehlt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und alle drei Rückweisungsanträge abzulehnen. Sie empfiehlt Ihnen, auch bei der Unternehmensbesteuerung der Kommissionsmehrheit zu folgen. Bei der Umsatzabgabe werden wir die Debatte noch im Detail führen müssen.

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je commence par la proposition de minorité II (Genner) qui demande le renvoi du paquet au Conseil fédéral en le chargeant d'élaborer un projet qui puisse permettre, grâce à l'élimination des allègements fiscaux et à l'introduction de rentes pour les enfants et pour les familles, de soutenir financièrement toutes les familles suisses. Il faut reconnaître à cette proposition une certaine cohérence, car c'est une mesure qui pourrait permettre d'arriver aux buts que la gauche déclare vouloir atteindre par cette réforme, ce qui n'est évidemment pas le cas pour les autres propositions de minorité.

La majorité de la commission ne peut pas soutenir la proposition de minorité II et croit qu'une aide généralisée aux familles est une mesure fausse et inutile. L'Etat ne doit en effet venir en aide aux familles que là où son intervention s'avère nécessaire pour des raisons sociales. D'autre part, les déductions fiscales prévues dans les lois fiscales ont un sens au-delà de leur valeur sociale. Elles permettent en effet d'obtenir une équitable répartition de la charge fiscale entre les différentes catégories de contribuables, une répartition qui tienne compte de la situation personnelle et familiale de chacun. Elles sont pour cette raison d'importants éléments d'équilibre fiscal.

La majorité de la commission vous demande donc de rejeter la proposition de minorité II.

Les autres propositions de minorité tendent à imposer à la commission de refaire son travail et prévoient de choisir, à la place du système du splitting partiel, le modèle de l'imposition individuelle, c'est la proposition de minorité I (Fehr Jacqueline), ou le splitting familial, c'est la proposition de minorité III (Fässler). En réalité, ce que les deux minorités voudraient obtenir, à savoir une structuration plus sociale de la réforme, ne peut pas être obtenu par une révision de la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct du fait que cette loi fiscale est déjà particulièrement sociale, vu qu'elle exempte du paiement de tout impôt plus d'un tiers des contribuables et fait payer moins de 500 francs par année à 15 à 20 pour cent de contribuables. Il est donc bien difficile d'aller au-delà, et Mme Fehr Jacqueline le sait bien. Le petit show avec les billets de banque qu'elle a bien voulu nous offrir hier, au cours duquel elle a fait allusion à quelques professions mal payées, n'était en effet pas justifié. Il est en effet fort probable que tous les contribuables qu'elle a mentionnés - et, parmi eux, il y a aussi beaucoup de socialistes - ne paieront pas un seul franc d'impôt fédéral direct après cette réforme.

Ce n'est en tout cas qu'après un examen approfondi des différentes possibilités que la majorité de la commission a décidé de choisir la solution du Conseil fédéral. La différence entre imposition individuelle et système du splitting partiel avec un diviseur de 1,9 est très mince. A parité de revenu des deux conjoints, l'application d'un diviseur de 2 signifierait en effet le passage à l'imposition individuelle. Par l'application du diviseur de 1,9 on a pu augmenter la marge de manoeuvre financière en faveur des familles, car ce diviseur permet d'appliquer de plus importantes déductions tout en évitant toute augmentation de la charge fiscale d'autres contribuables.

Deux critiques ont été surtout soulevées en commission quant au choix du système du splitting partiel. L'une était de caractère géographique international: "Ce choix" - disaient les critiques - "ferait de notre pays une île en Europe." A part le fait que nos caractéristiques de pays île sont une réalité qui va bien au-delà des comparaisons à caractère fiscal, on a en Suisse une autre géographie institutionnelle dont on doit tenir compte. C'est celle des cantons, qui, tous, appliquent des systèmes qui prévoient le cumul des revenus des conjoints et qui, tous, se sont opposés, dans la procédure de consultation, au passage à la taxation individuelle. Le choix en faveur de règles compatibles avec celles qui sont déjà appliquées dans les cantons est donc tout à fait justifié.

La deuxième critique mettait en évidence que le choix du splitting partiel avec le diviseur de 1,9 ne permettrait pas d'obtenir un traitement analogue des conjoints et des concubins. J'ai vu que, dans cette salle, cette critique absolument pas justifiée a été abandonnée. D'autre part, dans le dossier "Documentation supplémentaire relative au train de mesures fiscales 2001" que vous avez reçu du secrétariat de la commission par lettre du 13 septembre 2001, vous trouvez des tabelles qui vous montrent que la situation ne correspond pas à cette critique.

La commission n'a pas estimé opportun le choix du système dit du splitting familial par lequel les conjoints seraient en principe taxés individuellement jusqu'à la naissance des enfants et dès que les enfants deviennent adultes, et par contre, selon le principe du splitting total, pendant la période dans laquelle ils vivent avec leurs enfants. "Splitting total" signifie que le revenu des deux conjoints serait additionné, mais imposé au taux égal à la moitié du revenu global. Il s'agit d'un système qui n'a jamais été expérimenté ni en Suisse ni à l'étranger, et contre lequel se sont battus surtout les cantons, préoccupés par l'augmentation du travail bureaucratique qu'il provoquerait à cause de l'augmentation du nombre de déclarations d'impôt qui en découlerait et des changements qui s'imposeraient dès la naissance du premier enfant et au moment du passage du dernier à l'âge adulte. De plus, l'application de ce système conduirait à une très importante atténuation de la progressivité de l'impôt pour les familles et provoquerait aussi de très grandes inégalités entre catégories de contribuables. Pour que la diminution des recettes fiscales demeure dans le cadre prévu de 1,3 milliard de francs, on aurait dû augmenter les impôts de catégories de contribuables autres que les familles avec enfants.

Pour éviter cet effet qu'on a jugé inopportun, on aurait dû prévoir des règles beaucoup plus pénalisantes pour le fisc fédéral.

La majorité de la commission vous recommande donc de soutenir ses propositions et d'entrer en matière.

Comme la commission l'a conçue, la réforme permet d'atteindre de façon efficace les buts visés; elle permet d'éliminer les disparités qui existent aujourd'hui entre couples mariés et concubins; elle permet d'abaisser efficacement la charge fiscale des couples et des familles; elle permet de plus que doubler le pourcentage des ménages qui ne paieront plus d'impôt fédéral direct; elle permet à plus de 55 pour cent des contribuables de ne payer rien ou pas plus de 500 francs d'impôt fédéral direct par an; enfin, elle évite d'imposer des charges fiscales supplémentaires aux contribuables autres que les familles. C'est donc une bonne réforme, qu'il est justifié d'appuyer.

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Zwischen den Emotionen, die hier geäussert worden sind, werde ich versuchen, möglichst objektiv - wenn mir das überhaupt gelingt - zu begründen, dass der Bundesrat nicht einfach willkürlich zu diesen Vorschlägen und Modellen gekommen ist, sondern dass er sich dabei auch etwas überlegt hat. Unser Steuersystem ist grosso modo effizient und auch einigermassen akzeptiert. Grundlegender Reformbedarf besteht im Prinzip nicht. Trotzdem müssen wir immer wieder schrittweise Anpassungen an neue Umstände, an neue Gegebenheiten vornehmen. Der finanzpolitische Handlungsspielraum ist aber sehr begrenzt. Wenn Reformen durchgeführt werden, müssen sie deshalb dringlich und notwendig sein.

Sie müssen sich vor allem an zwei Kriterien messen lassen, nämlich am Kriterium der Gerechtigkeit - was immer man darunter auch verstehen mag - und am Kriterium der Standortqualität. Sie wissen, dass zwischen diesen beiden Kriterien ja sehr häufig Zielkonflikte entstehen können. Das bundesrätliche Paket entspricht diesen Kriterien. Das WAK-Paket tut dies nur teilweise. Der Abbau der Benachteiligung der Ehepaare ist ein uraltes Postulat, das irgendeinmal realisiert werden muss. Man muss das einmal anpacken, und jetzt haben wir die Chance dazu. Die Entlastung von Paaren mit Kindern ist ebenfalls angezeigt. Deshalb entspricht dieser familienpolitische Teil der Reform dem Gebot der Gerechtigkeit - wie gesagt ein Begriff, der etwas schwierig zu definieren ist.

Die Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen kann zu Verlagerungen von Geschäften ins Ausland führen. Deshalb trifft hier das Standortkriterium zu.

Die Reform der Besteuerung des Hauseigentums ist hingegen Wunschbedarf; sie ist weder aus Sicht des Standortes noch aus Sicht der Gerechtigkeit notwendig. Wir sollen diese Reform durchführen, aber wir sollen dabei - weil sie eben nicht so dringlich ist - nicht zu viele Ausfälle in Kauf nehmen. Dies umso weniger, als bei der Hauseigentumsbesteuerung grosso modo diejenigen profitieren, die wir auch bei der Familienbesteuerung sehr stark entlasten. Ich habe übrigens Anträge gesehen, die in meinen Augen schon fast dem Kriterium der Schamlosigkeit entsprechen.

Der Bundesrat hat schon vor einiger Zeit versucht, den finanziellen Spielraum für Ausfälle abzuschätzen. Wir sind damals auf etwa 1,3 Milliarden Franken gekommen. Ich würde nach heutiger Schätzung sagen, dass diese 1,3 Milliarden Franken an der obersten Grenze liegen.

Die Anträge Ihrer Kommission übersteigen dieses Kostendach um gegen 400 Millionen Franken. Diese Überschreitungen sind weder mit dem Kriterium der Gerechtigkeit noch mit dem der Standortqualität zu rechtfertigen. Deshalb lehnt sie der Bundesrat ab. Lediglich die Überschreitung der Ausfälle um 30 Millionen Franken bei der Familienbesteuerung kann akzeptiert werden - das liegt natürlich bei solchen Berechnungen auch irgendwo im Bereich der Unschärfe der Schätzung.

Zur Finanzlage: Alle finanzpolitischen Massnahmen müssen wir an den gesamten langfristigen Perspektiven der Bundesfinanzen messen. Dank einer gemeinsamen politischen Anstrengung, an der fast alle von Ihnen teilgenommen haben, mit Haushaltziel, mit Stabilisierungsprogramm und mit einer allgemeinen Finanzdisziplin, sind die Bundesfinanzen heute in einem wesentlich besseren Zustand als noch vor fünf Jahren. Die Konjunktur hat ungefähr im gleichen Ausmass wie die Politik dazu beigetragen.

Der Finanzplan signalisiert nun, dass wir im Begriff sind, diese Ausgabendisziplin wieder aufzugeben und das gemeinsam Erreichte zu gefährden. Während das Budget des nächsten Jahres noch einen relativ bescheidenen Überschuss, aber immerhin einen Überschuss ausweist, weisen die Finanzplanjahre 2003 und 2004 schon wieder Defizite aus. Dabei sind die wirtschaftlichen Wachstumsannahmen aus heutiger Sicht optimistisch. Bei den Einnahmen haben wir das bundesrätliche Steuerpaket berücksichtigt, nicht das WAK-Paket, und bei den Ausgaben das, was heute ziemlich sicher schon feststeht und bei dem schon Beschlüsse getroffen worden sind, seien es solche des Bundesrates oder des Parlamentes. Aber angesichts der Wirtschaftslage, die wir als günstig betrachtet haben, müsste der Finanzplan durchwegs Überschüsse ausweisen, und zwar höhere.

Mit diesem Finanzplan liesse sich zur Not aber leben, wenn er die ganze Wahrheit ausdrücken würde. Nicht eingerechnet sind die von Ihrer Kommission beschlossenen zusätzlichen Ausfälle. Nicht eingerechnet sind aber auch Mehrausgaben, die sich in den parlamentarischen Kommissionen, aber auch in der Verwaltung jetzt schon abzuzeichnen beginnen und die wir für das nächste Jahr auf 350 Millionen Franken schätzen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das im letzten Finanzplanjahr bis zu 1,5 Milliarden Franken gehen könnte. Würde das alles beschlossen - es ist nichts dabei, was jenseits von Gut und Böse liegt -, dann hätten wir wiederum nur Defizite in einer Zeit, in welcher wir eigentlich Schulden abbauen und uns für die nächste Rezession fit halten müssten.

Ich fürchte, dass das unter der Faszination des gloriosen und einmaligen Resultates des letzten Jahres vielen in diesem Land noch nicht bewusst ist. Natürlich sind all diese Zusatzausgaben begründbar und verständlich, aber sie sind in der Summe nicht tragbar. Wir laufen Gefahr, dass wir die Staatsquote, die wir allmählich langsam abbauen sollten, wieder erhöhen, und zwar - so könnte ich mir vorstellen - sogar signifikant. Daraus werden Standortnachteile entstehen, die wahrscheinlich im Negativen gewichtiger sind als die positive Summe all dessen, was man eben auch noch gerne machen würde.

Sie haben es in der Hand, das Erreichte zu sichern oder zu gefährden, künftige Sparpakete jetzt schon zu präjudizieren und das Risiko für enorme Defizite in der nächsten Rezession signifikant zu erhöhen oder eben zu vermeiden.

Es wurde hier einiges von der Staatsquote gesagt. Herr Schneider und Herr Spuhler haben zu Recht auf deren Wichtigkeit hingewiesen. Ich bin aber nicht mit allem einverstanden, was sie gesagt haben. Sie haben natürlich noch etwas anderes gesagt, und deshalb darf man auch das Staatsquotenkriterium nicht dogmatisieren und verabsolutieren. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Schweiz eine Stagnationsphase hatte, und Sie haben von der roten Laterne unseres Landes beim Wachstum gesprochen. Das kann aber kaum mit dem Wachstum der Staatsquote im Zusammenhang gestanden sein, denn alle Länder, die ein viel stärkeres Wachstum hatten, hatten eine wesentlich höhere Staatsquote und auch eine wesentlich höhere Fiskalquote als die Schweiz. Aber es ist eines der Elemente. Als kleine, offene Wirtschaft ohne Bodenschätze usw. muss die Schweiz - das wurde hier auch gesagt - besser sein als andere.

Ich weiss natürlich, dass viele von Ihnen diesen "Gesang" des Finanzministers nicht gerne hören. Mein Vorgänger hat das schon vor zehn Jahren gepredigt, er hatte völlig Recht. Auch damals hat es niemand hören wollen, aber es gehört zu meiner Verantwortung, das immer wieder zu wiederholen.

Ich komme nun zu den drei Paketen, zuerst zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung: Ich danke der Kommission, dass sie sich für das bundesrätliche Grundmodell des Teilsplittings entschieden hat. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile. Es gibt kein ideales Modell, welches allen Ansprüchen an die Gerechtigkeit entsprechen würde. Nicht nur der Bundesrat, sondern auch Ihre Kommission hat sich den Entscheid nicht leicht gemacht. Sie haben alle Modelle geprüft und diskutiert, und die Expertenkommission Locher hat drei Modelle als machbar vorgeschlagen und auch deren Vor- und Nachteile analysiert. Es ist zuzubilligen, dass das Modell der Individualbesteuerung, gegen das ich mich auch nicht bis zum Letzten gewehrt hätte, prima vista vielleicht das modernste ist. Es ist in Europa sehr verbreitet und behandelt alle Personen einigermassen gleich, unabhängig von Zivilstand und Lebensform. Vier Gründe sprechen aber gegen die Individualbesteuerung:

1. Die Einverdiener-Ehepaare werden tendenziell benachteiligt. Frau Meier-Schatz hat das vorher detailliert und eindrücklich geschildert.

2. Die Ehepaare müssen ihre Einkünfte und Vermögensbestandteile klar auseinander halten, auseinander dividieren. Das ist nicht ganz einfach.

3. Gerade dadurch entsteht auch ein Missbrauchspotenzial, indem man natürlich diese Aufteilung so macht, dass sie steuerlich möglichst optimal ist. Vor allem Selbstständigerwerbende werden versuchen, die Einkommen möglichst hälftig aufzuteilen. Man kann Steuern also planen.

4. Es gibt auch ein Argument der Kantone: Es braucht mindestens 30 Prozent mehr Steuererklärungen. Der Aufwand steigt, und die Kantone sind schon mit dem heutigen Personal nicht in der Lage, diesen Aufwand zu bewältigen. Auch in den Kantonen verlangt man immer einen schlanken Staat.

Mich hat am Anfang auch das Familiensplitting am meisten fasziniert. Aber je mehr ich mich damit befasst habe, desto ernüchterter bin ich geworden. Es ist ein "Reissbrettmodell", das im Prinzip nur theoretisch so attraktiv ist. Grundsätzlich - das darf man nicht vergessen - ist es für die grosse Mehrheit des Volkes ein reines Individualbesteuerungsmodell, welches alle die erwähnten Nachteile aufweist. Nur während einer gewissen Zeit werden Paare mit Kindern nach dem Vollsplitting besteuert. Mit Vollsplitting werden Einverdiener-Ehepaare wieder etwas zu stark begünstigt, und viele Steuerpflichtige müssen zweimal im Leben das System wechseln; das werden sie nie ganz verstehen. Zuerst - als Paar mit minderjährigen Kindern - müssen sie alles zusammenlegen und dann plötzlich wieder alles auseinander dividieren. Das führt zu stossenden Belastungssprüngen; dagegen würde in der Praxis ganz sicher Widerstand entstehen. Die Kantone haben dieses System nachdrücklich abgelehnt.

Das gewählte Teilsplitting, das auch nicht ideal ist, hat dagegen immerhin einige Vorteile. Gegenüber dem Vollsplitting begünstigt es die Alleinverdiener-Ehepaare weniger stark - das ist an sich erwünscht -, und dadurch entsteht ein finanzieller Spielraum, der für höhere Kinderabzüge genutzt werden kann. Das Teilsplitting lässt sich auch ohne Aufwand und ohne Zeitverzug sofort aus unserer heutigen Besteuerung heraus entwickeln. Bei der Individualbesteuerung müssten wir einige Jahre Zeit vorsehen, bis wir es einführen könnten. Sie können also mit dem Teilsplitting ohne radikalen Bruch mit den bisherigen Strukturen die steuerliche Situation der Ehepaare und vorab der Familien entscheidend verbessern und den Gegebenheiten der neuen Gesellschaft anpassen.

Die gesamte Entlastung - das wurde hier auch zum Teil positiv, zum Teil negativ erwähnt - macht über 20 Prozent des gesamten Steueraufkommens der natürlichen Personen aus. Das ist ein ganz massives Entlastungspaket. Ich hätte das lieber mit etwas weniger gemacht. Wir sind aber bei der Festlegung der Ausfälle nicht frei gewesen. Wir haben nämlich eine politische Rahmenbedingung aufgestellt, die nicht bestritten war: Wir wollten bei dieser Reform die Alleinstehenden nicht stärker belasten. Ich glaube, das ist gerade in der heutigen Gesellschaft wichtig. Etwas anderes wäre kaum machbar gewesen. Aber wenn Sie das machen, wenn Sie ein System wählen und sagen, die Alleinstehenden dürfen nicht stärker belastet werden, dann ergeben sich die Ausfälle rein rechnerisch von selber, weil sonst das System nicht mehr stimmt.

Etwas Weiteres ist zu beachten, wenn Sie über die Modelle diskutieren: Durch die Gestaltung der Abzüge und der Rahmenbedingungen können Sie die verschiedenen Modelle einander annähern; das haben der Bundesrat und in noch eingehenderem Ausmass die WAK gemacht. Damit muss man die Modellwahl eigentlich auch etwas relativieren. Sie haben solche Anpassungen vorgenommen und damit das Modell ganz klar auch etwas dem Familiensplitting angenähert. Deshalb meine ich, dass das Resultat Ihrer Beratungen den Anforderungen an eine korrekte Besteuerung der Ehepaare und Familien, aber auch der Alleinstehenden - nicht ideal, aber in hohem Masse - gerecht wird. Das ist denn auch der Grund dafür, dass der Bundesrat die Anträge der Minderheiten I (Fehr Jacqueline), II (Genner) und III (Fässler) ablehnt.

Ihre Kommission hat verschiedene Abzüge signifikant erhöht. Die Stossrichtung der Reform hat sich dadurch nicht verändert, aber die Vorlage ist noch eine Spur kinderfreundlicher geworden. Die Mehrkosten haben sich durch eine Herabsetzung des allgemeinen Abzugs bis auf 30 Millionen Franken kompensiert. Der Bundesrat akzeptiert dieses Resultat aus der Kommission, weil seine Stossrichtung stimmt und es die Lage der Familie noch verbessert. Er kann es mit Überzeugung mittragen.

Noch kurz zu zwei Sonderproblemen: Ihre Kommission hat einen Antrag abgelehnt, der den Kinderabzug künftig vom Steuerbetrag und nicht von der Bemessungsgrundlage abziehen wollte. Auch die Kommission Locher hat einen solchen Abzug verworfen mit dem Argument, dass mit diesem System - auch Frau Meier-Schatz hat das vorhin erklärt - im Quervergleich das Prinzip der Belastung nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit durchbrochen wird. Ich teile diese Meinung. Dazu kommt, dass ein solcher Abzug die Progression noch einmal massiv verschärft. Trotzdem habe ich natürlich auch dafür ein gewisses Verständnis, und ich hätte auch mit so etwas durchaus leben können. Ich finde das geltende System besser, für mich ist das aber nicht ein Grund für grosse Auseinandersetzungen.

Hier möchte ich aber ausdrücklich etwas sagen - Frau Fässler hat mich gebeten, das hier zuhanden der Materialien zu tun -: Wir haben geprüft, ob es nötig sei, im Steuerharmonisierungsgesetz etwas dazu zu sagen, wenn man den Kantonen die Freiheit belassen möchte, einen solchen Abzug von der Steuer statt von der Bemessungsgrundlage vorzusehen. Das Gutachten hat ergeben, dass die Tarifautonomie, die Tariffreiheit der Kantone eine absolute ist. Wir müssen also im Steuerharmonisierungsgesetz nichts sagen; die Kantone sind frei, die Abzüge zu gestalten, wie sie wollen. Damit kann also zum Beispiel der Kanton Genf mit seinem bisherigen System weiterfahren.

Noch zum Wahlrecht der Konsensualpaare - ich habe gehört, dass man jetzt wieder von Konkubinatspaaren spricht, und bin froh darüber, weil das Wort Konsensualpaar irgendwie vermuten lässt, bei Ehepaaren würde ein Konsens nicht bestehen, und ich bestreite das hier in aller Form -: Mit diesem Wahlrecht wird eine neue Benachteiligung der Ehepaare eingeführt, und zwar ganz einfach deshalb, weil die Ehepaare kein Wahlrecht haben. Die Konkubinatspaare aber haben ein Wahlrecht, sie können nämlich heiraten. Wenn denn in diesem Sinne schon eine Differenz bestünde, müsste diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes eher zugunsten der Ehepaare und nicht der Konsensual- bzw. Konkubinatspaare ausfallen. Der Bundesrat ist deshalb nicht der Meinung, dass man das einführen sollte. Das ist aber für den Bundesrat nicht etwa der Casus Belli. Ist die Einführung dieses Wahlrechtes - das ja auch dadurch gemildert wird, dass es nur um Paare mit Kindern geht und nicht um alle - für viele von Ihnen ein Grund, besser zu dieser Reform stehen zu können, dann ist der Bundesrat durchaus bereit, damit zu leben.

Noch etwas Wichtiges: In der Eintretensdebatte wurde diese Reform hier sehr scharf als äusserst ungerecht kritisiert. Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht. Zurzeit bezahlen etwa 17 Prozent der Steuerpflichtigen keine direkte Bundessteuer. Nach dem Modell der WAK werden es 37 Prozent sein, die keine direkte Bundessteuer zahlen. Steuerpflichtige mit einem Einkommen von bis zu 150 000 Franken werden um etwa 24 Prozent entlastet, solche mit einem Einkommen darüber um 18 Prozent, die ganz oberen Einkommen gar nicht, weil wir dort eine proportionale Besteuerung haben. Der grösste Teil der Entlastungen kommt also den Einkommen unter 150 000 Franken zugute. Es ist aber richtig - das kann man kritisieren, aber man kann es nicht ändern -, dass höhere Einkommen in Franken zum Teil weniger stark entlastet werden, zumindest in der Bandbreite, bis wir beim Maximalsatz sind.

Dieses Phänomen beruht auf der enorm starken Progression der direkten Bundessteuer, die hier zu Recht als Reichtumssteuer bezeichnet worden ist. Heute zahlen nur 3 Prozent die Hälfte der gesamten Bundessteuer. 5 Prozent bezahlen 60 Prozent und 10 Prozent liefern 70 Prozent der gesamten direkten Bundessteuer ab. Die direkte Bundessteuer ist ausserordentlich solidarisch von oben nach unten. Was Herr Rechsteiner Paul gesagt hat, ist also überhaupt nicht wahr. Was er gefordert hat, erfüllt die direkte Bundessteuer fast im Übermass. Es geht ja bei dieser Steuerreform auch darum, Unebenheiten und Ungerechtigkeiten im bestehenden System auszumerzen, und nicht um die Entlastung der bedürftigsten Familien. Dazu braucht es andere Instrumente. Sie können niemanden von Steuern entlasten, der keine Steuern bezahlt.

Wollte man das erwähnte Phänomen korrigieren, könnten wir nur drei Dinge tun - das ist wichtig zu wissen -: Wir könnten zur Glättung der Progression die tieferen Einkommen stärker belasten. Das will ja wohl niemand. Wir könnten den Höchstsatz für die höchsten Einkommen anheben, oder wir könnten im oberen Bereich die Progression noch viel steiler machen. Die Anhebung des Höchstsatzes ist deshalb nicht vertretbar, weil wir sonst wahrscheinlich die besten Steuerzahler aus dem Land vertreiben würden. Wenn wir oben noch mehr entlasten und dafür rascher auf den Höchstsatz gehen, würde die steilere Progressionskurve zu Grenzsteuersätzen führen, die praktisch für jeden zusatzverdienten Franken prohibitiv wären und die "Weltrekordkurve", die wir eh schon haben, fast in die Senkrechte übergehen liessen. Das ist schlicht nicht machbar und würde jeden Anreiz töten.

Wir haben mit diesem Modell einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Wenn man schon über die Ungerechtigkeit der Besteuerung in diesem Land jammert, muss ich noch auf etwas Weiteres hinweisen, nämlich auf die AHV. Die AHV ist das einzige Sozialsystem für die Altersvorsorge, das ich kenne, das keine Einkommensbegrenzung hat. Jeder Beitrag über einem Einkommen von 70 000 Franken ist eine reine Steuer, weil er nicht mehr rentenbildend ist. Ich finde dieses System gut, hervorragend, aber es führt auch dazu, dass in diesem Land die Begüterten sehr solidarisch zu allem beitragen, was in diesem Staate geschieht.

Zur Unternehmensbesteuerung mache ich es etwas kürzer: Sie ist aus der Sicht des Standortes sehr wichtig. Das wurde zu Recht gesagt. Es ist denn auch kein Zufall, dass die Unternehmen - die Abschaffung der Taxe occulte für die Exportindustrie mit der Einführung der Mehrwertsteuer nicht eingerechnet - in den letzten Jahren im Ausmass von 1,5 Milliarden Franken jährlich entlastet worden sind: durch verschiedene Stempelreduktionen, durch die neue Praxis bei den Beteiligungsabzügen, die Reform von 1997 usw. Vor allem die Reform von 1997 hat die Standortqualität signifikant verbessert.

Es ist richtig, was hier gesagt worden ist, dass sich die Situation bei unseren Konkurrenzländern verbessert hat. Wir müssen diese Situation deshalb dauernd verfolgen, den Standort analysieren und fast jährlich neu überprüfen. Nun ist es aber so, dass die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz im Vergleich zu allen anderen Konkurrenzländern mit Ausnahme von Irland mit Abstand - ich wiederhole: mit Abstand - die beste ist. Das hat kürzlich wieder eine Studie der Konjunkturforschung Basel AG in Zusammenarbeit mit der Universität Mannheim eindrücklich bestätigt. Man hat dort alle Steuern einbezogen und nach der Methode der effektiven marginalen Steuersätze verglichen. Wir sind mit Abstand die Besten. Wir sind fast die Besten, wenn man den Investor einbezieht. Aber dort ist der Abstand nicht mehr so gross.

Von Herrn Spuhler ist ein Vergleich mit Deutschland angeführt worden: Sie haben zu Recht gesagt, Deutschland gehe mit der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent zurück. Sie haben gesagt, dazu käme noch die Gewerbesteuer; Sie haben sie nicht quantifiziert. Zusammen gibt das 32 Prozent. Sie haben gesagt, der Unterschied zur Schweiz sei nur noch marginal. Das trifft nicht zu. Es gibt keinen Kantonshauptort mehr, wo wir total über 25 Prozent liegen. Es ist immer noch ein signifikanter Unterschied; das belegt auch die Marginalsteuermethode. Es gibt hier im Moment keinen Handlungsbedarf. Ich verstehe schon, dass man das anstrebt, aber es gibt keinen Handlungsbedarf.

Die Senkung des Maximalsteuersatzes ist eine Massnahme, die Geld kostet und ökonomisch nichts bewirken wird. Vor allem die KMU, die immer wieder erwähnt werden, werden kaum davon profitieren. Ich möchte Sie deshalb bitten, davon Abstand zu nehmen. Es geht mir darum, dass wir angesichts der verschlechterten Finanzlage nicht Erleichterungen beschliessen, die wirklich nicht dringlich sind.

Ich möchte Sie noch auf einen strukturellen Mangel unserer Besteuerung aufmerksam machen. Auch das wurde angesprochen. Zuverlässig bei uns sind nur die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer. Ich glaube, Herr Kaufmann hat das gesagt: Unser Staat wird stark von zwei Steuern finanziert, die auf die Dauer nicht stabil sind. Die eine ist die Umsatzabgabe und die andere ist in einer gewissen Bandbreite die Verrechnungssteuer. Wir können nur dank diesen zusätzlichen Steuern im übrigen Steuerbereich derart günstig sein. Wir sollten jetzt nicht die stabilen Steuern über das Notwendige hinaus einschränken, weil wir auf dieses Substrat vielleicht sogar sehr stark angewiesen sein könnten.

Während bei der reinen Unternehmensbesteuerung zurzeit kein Handlungsbedarf besteht, könnte die Besteuerung des Aktionärs mit einer massgeblichen Beteiligung, die im internationalen Vergleich nicht ganz so hervorragend ist, um einiges verbessert werden. Deshalb haben wir zwei Berichte in Auftrag gegeben, einen Standortbericht bei der Verwaltung und einen bei Professor Oberson. Der Bundesrat hat letzte Woche beschlossen, uns den Auftrag zu geben, ein zweites Unternehmenssteuerpaket anzustreben, das echte strukturelle Verbesserungen bringt, und dafür die Vernehmlassung vorzubereiten. Der Bundesrat ist der Meinung, wir sollten die "Munition" - dazu gehören auch Mittel zur Kompensation von Ausfällen - für ein solches Paket reservieren und nicht jetzt für etwas Suboptimales brauchen.

Ich komme noch ganz kurz zum Stempelgesetz. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Überführung von zwei befristeten Bundesgesetzen in das ordentliche Recht. Ausnahmsweise ist das Parlament für diese beiden dringlichen Bundesgesetze von den Banken und Börsen nicht getadelt, sondern gelobt worden. Das Konzept ist richtig, Sie haben die richtige Richtung eingeschlagen, es hat sich bis jetzt bewährt. Die Virt-x hat ihre Tätigkeit erfolgreich aufgenommen, und dass dieser Start in eine Börsenflaute fiel, ist nicht die Schuld der Umsatzabgabe. Auch die Behauptungen in der Presse, die Inbetriebnahme der Virt-x würde zu Ausfällen von x-hundert Millionen Franken führen, hat sich als weit übertrieben erwiesen. Ich bin Ihrer Kommission dankbar, dass sie auf der Linie der dringlichen Bundesgesetze geblieben ist und den Antrag des Bundesrates übernommen hat.

Ich weiss, dass die Pensionskassen in letzter Zeit eine grosse Aktivität entwickelt haben. Sie haben wahrscheinlich zehn Mal so viele Briefe bekommen wie ich, weil sich die Kassen wahrscheinlich gesagt haben, bei mir nützten die Briefe wenig. Es ist natürlich legitim und klar, dass sich die Betroffenen wehren. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass die Logik des Ständerates richtig und immer noch vertretbar ist und dass es sich nicht um eine Fehlleistung des Gesetzgebers handelt. Es besteht jetzt kein Anlass, von diesem Konzept abzuweichen. Die Pensionskassen waren früher schon belastet, nur nicht direkt, als Effektenhändler, sondern über ihre Geschäfte. Nur was sie im Ausland taten, war entlastet, aber das war relativ wenig. Auch das Gebot der Gleichbehandlung, zum Beispiel mit den Portefeuilles von grossen Unternehmen, erfordert es, dass wir sie hier gleich behandeln. Es gibt keinen Grund, sie anders zu behandeln. Die Kassen haben viele steuerliche Vorteile wie das Obligatorium der Altersvorsorge. Ich glaube, sie können durchaus damit leben. Ich bitte Sie, hier bei der Linie des Bundesrates zu bleiben.

Ein grösseres Problem besteht bei den Corporates, das hat Herr Kaufmann gesagt. Seinem Antrag können wir auf keinen Fall zustimmen, denn er geht zu weit. Aber wir haben der Kommission zugesagt, dass wir bis zur ständerätlichen Behandlung diese Frage noch einmal im Detail überprüfen werden, weil hier auch aus unserer Sicht eine akute Abwanderungsgefahr bestehen könnte. Sie können den einschlägigen Antrag also durchaus ablehnen, wir kommen auf jeden Fall im Ständerat noch einmal auf diese Frage zurück.

Zum Schluss möchte ich Sie bitten, bei der Familienbesteuerung Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen, auf die Steuerreduktion bei den Unternehmen zu verzichten und unser Unternehmenssteuerpaket abzuwarten. Bei der Umsatzabgabe bitte ich Sie, ebenfalls Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen. Vor allem bitte ich Sie, sich bei allen Entscheiden, welche Sie auch immer treffen werden, Ihrer grossen gesamtfinanzpolitischen Verantwortung bewusst zu sein.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Präsident (Hess Peter, Präsident): Wir stimmen nun über Eintreten bzw. die Rückweisungsanträge ab.

Abstimmung

Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire

Für den Antrag der Minderheit III .... 75 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 41 Stimmen

Abstimmung

Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire

Für den Antrag der Minderheit III .... 62 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 31 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Definitiv - Définitivement

Für den Antrag der Mehrheit .... 114 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit III .... 59 Stimmen

Präsident (Hess Peter, Präsident): Der Antrag der Kommissionsmehrheit, auf den Entwurf 3 des Bundesrates nicht einzutreten bzw. seinen Inhalt in den Entwurf 1 zu integrieren, ist somit angenommen.

Detailberatung - Examen de détail

Entwurf 1 - Projet 1

Titel

Antrag der Kommission

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Bundesgesetz über die Stempelabgaben

Titre

Proposition de la commission

Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct, loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, loi fédérale sur les droits de timbre

Angenommen - Adopté

Ingress; Ziff. I Einleitung, Ziff. 1 Titel, Ingress, Art. 9 Titel, Abs. 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Préambule; ch. I introduction, ch. 1 titre, préambule, art. 9 titre, al. 2, 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 9a

Antrag der Kommission

Titel

Unverheiratete Paare mit Kindern

Abs. 1

Unverheiratete Paare, die mit minderjährigen Kindern oder mit Kindern in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr im gemeinsamen Haushalt zusammenleben, können beantragen, dass sie wie die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten besteuert werden.

Abs. 2

Sie müssen spätestens mit der Steuererklärung einen gemeinsamen schriftlichen Antrag bei der Steuerbehörde stellen. Die getroffene Wahl dauert so lange, bis die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen entfallen.

Abs. 3

Ihre Rechtsstellung nach diesem Gesetz entspricht in der Folge derjenigen von Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben. Ausgenommen sind die Artikel 12 Absatz 2 und 155 Absatz 1.

Antrag Donzé

Abs. 1

Unverheiratete gegengeschlechtliche Paare ....

Ch. 1 art. 9a

Proposition de la commission

Titre

Concubins avec enfants

Al. 1

Les concubins qui font ménage commun avec des enfants mineurs ou des enfants qui suivent une formation jusqu'à l'âge de 25 ans peuvent demander à être imposés comme des époux qui vivent en ménage commun.

Al. 2

Ils adresseront par écrit une demande commune à l'autorité fiscale au plus tard avec la déclaration d'impôt. Le mode d'imposition choisi reste valable jusqu'au moment où les conditions indiquées à l'alinéa 1er ne sont plus remplies.

Al. 3

Leur situation juridique selon la présente loi correspond alors à celle des époux qui vivent en ménage commun. Sont exclus les articles 12 alinéa 2 et 155 alinéa 1er.

Proposition Donzé

Al. 1

Les concubins de sexes différentes qui font ....

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Ich habe gemerkt, dass der Begriff "gegengeschlechtliche Paare" Verwirrung gestiftet hat. Man musste nach der Bedeutung suchen. Uns geht es vor allem um eine Präzisierung. Wir unterstützen den Antrag der Kommission, möchten aber nicht, dass die Wahlmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare besteht.

Weshalb nicht? Uns geht es um das Kind. Unser Fokus ist also nicht ein Ausdividieren von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren, sondern wir sehen das Kind und möchten ihm eine Familienbeziehung gewähren, wo es einen Bezug zum Vater und zur Mutter hat. Deshalb haben wir diese Präzisierung verlangt.

Wenn ich die Auskunft bekomme, dass mit der bestehenden Definition unserem Anliegen Genüge getan wird, dann kann ich diesen Antrag zurückziehen.

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Es ist in der Tat so, dass wir mit Artikel 9a das Wahlrecht eingeführt haben. Wenn Sie die französische Fahne anschauen, dann sehen Sie, dass wir im französischen Text von "concubins" sprechen und nicht von unverheirateten Paaren mit Kindern. Unter "concubins" versteht man - wir haben das Wörterbuch beigezogen - eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, die auf längere Zeit abgestellt ist, und eine Lebensgemeinschaft zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts ohne förmliche Eheschliessung. Es geht also ganz klar um Personen unterschiedlichen Geschlechts. Das ist im Begriff des Konkubinats beinhaltet. Ich habe auch bewusst in der ganzen Eintretensdebatte den Begriff Konsensualpaare, den ich in der Kommission noch verwendet habe, nicht verwendet und gezielt von Konkubinat gesprochen, um diese Präzisierung schon in den einleitenden Bemerkungen hinzukriegen.

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

Après le dépôt de la proposition Donzé, nous avons bien contrôlé dans les dictionnaires. Nous sommes arrivés à la conclusion que la proposition n'était pas nécessaire. Le mot "concubinage" en français signifie "état d'un homme et d'une femme qui vivent en communauté (même résidence) comme mari et femme, sans être mariés ensemble". Comme c'est la définition acceptée par les "petits" grands dictionnaires, la proposition n'était pas nécessaire.

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Ich sehe, dass ich mich in Französisch noch weiterbilden muss. Ich sehe aber auch, dass die Zielrichtung zuhanden der Materialien klar definiert ist. Deshalb kann ich meinen Antrag zurückziehen.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Herr Donzé hat seinen Antrag zu Artikel 9a zurückgezogen.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Ziff. 1 Art. 13 Abs. 3 Bst. a; 23 Bst. f

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 13 al. 3 let. a; 23 let. f

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 27 Abs. 2bis

Antrag der Kommission

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)

(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit I zu Art. 68 abgelehnt wird)

Von dem nach den Artikeln 27 bis 31 ermittelten steuerbaren Reineinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird ein Betrag für jeden in der Ausbildung stehenden Lehrling abgezogen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Ch. 1 art. 27 al. 2bis

Proposition de la commission

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)

(Proposition subsidiaire, au cas où la proposition de la minorité I à l'art. 68 serait rejetée)

Un montant est déduit du revenu net imposable provenant d'une activité lucrative indépendante et déterminé selon les articles 27 à 31 pour tous les apprentis suivant une formation. Le Conseil fédéral règle les détails.

Präsident (Hess Peter, Präsident): Ich schlage Ihnen vor, den Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline zu Artikel 27 Absatz 2bis bei Artikel 68 zu behandeln. - Sie sind damit einverstanden.

Ziff. 1 Art. 33

Antrag der Kommission

Abs. 1

....

cbis. .... 6300 Franken ....

....

2. .... ein Elternteil erwerbsunfähig ....

....

4. wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen;

....

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 33

Proposition de la commission

Al. 1

....

cbis. .... 6300 francs ....

....

2. .... parents est incapable ....

....

4. le parent chargé de la garde des enfants n'est pas en mesure d'en prendre soin en raison d'une situation extraordinaire;

....

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 35 Abs. 1

Antrag der Kommission

Mehrheit

....

a. .... 1300 Franken ....

b. .... 10 000 Franken .... sorgt; der Abzug erhöht sich für jedes in Ausbildung stehende Kind nach Vollendung des 16. Altersjahres bis zum 25. Altersjahr um 2700 Franken;

....

Minderheit

(Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

....

a. Streichen

b. Streichen

....

d. Streichen

....

Minderheit

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit Fässler abgelehnt wird)

....

a. .... 900 Franken ....

b. Streichen

....

Ch. 1 art. 35 al. 1

Proposition de la commission

Majorité

....

a. .... 1300 francs ....

b. .... 10 000 francs .... l'entretien; la déduction augmente de 2700 francs pour chaque enfant ayant 16 ans révolus qui suit une formation, mais au plus jusqu'à 25 ans;

....

Minorité

(Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

....

a. Biffer

b. Biffer

....

d. Biffer

....

Minorité

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

(Proposition subsidiaire, au cas où la proposition de minorité Fässler serait rejetée)

....

a. .... 900 francs ....

b. Biffer

....

Präsident (Hess Peter, Präsident): Die Beratung zu Artikel 35 gilt gleichzeitig auch für Artikel 36 Absatz 1bis, Artikel 213 Absatz 1 und Artikel 214 Absatz 1bis.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Zuerst eine technische Vorbemerkung: Wenn Sie in Ihrer Fahne auf verschiedenen Seiten unterschiedliche Zahlen finden, dann hat das damit zu tun, dass wir auch noch zwei verschiedene Besteuerungsarten haben, nämlich die Pränumerando- und die Postnumerandobesteuerung. Ich mache diese Vorbemerkung nur, damit Sie nicht allzu verwirrt darüber sind, dass Sie da zweierlei Zahlen haben. Ich werde mich auf jene Zahlen beziehen, die zum System der Postnumerandobesteuerung gehören, weil dieses System bei uns wegen des Steuerharmonisierungsgesetzes zukünftig in allen Kantonen eingeführt wird.

Wir wollen mit dieser Vorlage Familien mit Kindern entlasten. Ebenso wollen wir aber Alleinstehende entlasten, denn gemäss Armutsstudien sind sehr oft auch Alleinstehende von Armut betroffen. Das Ziel soll sein, dass diese Gruppen - Familien mit Kindern mit unteren und mittleren Einkommen sowie Singles, denen es nicht so gut geht - mehr Geld im Portemonnaie behalten können. Ich habe bereits gestern gesagt, dass die direkte Bundessteuer kein geeignetes Mittel dazu ist, wenn man nicht neue, innovative Ideen aufnimmt. Steuern sind ein Teil der Sozialpolitik, Frau Kommissionssprecherin, und mit einem gerechten System verkleinert man auch die sozialen Probleme. Der Antrag der Minderheit Fässler enthält nun ein neues Konzept.

Das Konzept besteht darin, dass wir Abzüge nicht am steuerbaren Einkommen, sondern am Steuerbetrag vornehmen. Dies bewirkt, dass man für Leute mit kleineren und vor allem auch mit mittleren Einkommen selbst bei der direkten Bundessteuer etwas ausrichten kann. Dieses Konzept ist natürlich nichts revolutionär Neues; der Kanton Basel-Landschaft hat es bereits gekannt, und der Kanton Genf hat es eingeführt. In den USA ist es auch üblich. Je nach Einkommen betragen die Abzüge pro Kind dort 500 bis 1000 Dollar. Es werden sogar Rückvergütungen vorgenommen. Wir haben nun die Zahlen so angelegt, dass der Ausfall eben auch bei 1,3 Milliarden Franken liegt. Wir haben gesagt: In diesem Rahmen können wir mitmachen. Das bedeutet nun, dass wir Ihnen nach meinem Konzept vorschlagen, 1000 Franken pro Kind und 600 Franken für Alleinstehende vom Steuerbetrag abzuziehen. Die Begründung: Ein Kind von vermögenden Eltern kostet nicht mehr als ein Kind von weniger vermögenden Eltern.

Macht man Abzüge am steuerbaren Einkommen, so ist die Wirkung wegen der Progression je nach Einkommen natürlich eine ganz andere. Die Wirkung ist um ein Vielfaches grösser, wenn man den von der Kommission beantragten Abzug auf Einkommen von einer Höhe von 200 000 Franken macht, als wenn man dies bei einem Einkommen von 50 000, 70 000 oder 150 000 Franken macht. Deshalb möchten wir in Franken gleiche Abzüge. Das heisst, es bleibt für alle Betroffenen gleich viel mehr im Portemonnaie.

Wir haben uns auch erhofft, dass die Kantone dieses Modell aufnehmen werden. Das ist möglich, wie Ihnen Herr Bundesrat Villiger bestätigt hat. Wir werden selbstverständlich in den Kantonen dafür sorgen, dass dort Schritte in diese Richtung unternommen werden. Wir brauchen also keine Änderung im Steuerharmonisierungsgesetz. In den Kantonen schenkt dann dieses System ein, denn Gemeinde- und Kantonssteuern bezahlen ja wirklich fast alle. Wenn Sie dort beim Steuerbetrag Abzüge machen können, dann haben praktisch alle etwas davon.

Ein Wort noch zu den Ausführungen der Kommissionssprecherin bezüglich der Frage, ob wir sogar Steuergutschriften haben wollen. Wir haben die Frage in der WAK ausführlich diskutiert und entsprechende Berechnungen machen lassen. Es ist uns aber sogar gesagt worden, dass niemand auf unsere Idee des Steuerabzugs am Steuerbetrag auch nur einschwenken will, geschweige denn, dass es Rückvergütungen in Form von Gutschriften geben soll. Der Vernunft gehorchend haben wir keine Abstimmung provoziert. Jetzt so zu tun, als hätten wir dieses Modell eigentlich gar nicht richtig eingebracht, geht natürlich nicht. Aber es macht ja keinen Sinn, eine Idee durch eine Abstimmung endgültig beerdigen zu lassen, wenn schon das Minimum, nämlich die Abzüge ohne Rückzahlung, keine Gnade gefunden hat.

Gute Ideen brauchen länger. Wenn Sie heute meinem Minderheitsantrag zustimmen, dann werden wir bei nächster Gelegenheit den weiteren Schritt machen können, nämlich auch noch Gutschriften für jene zu verlangen, die heute eben keine direkte Bundessteuer bezahlen müssen.

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die PR-Politik des Eidgenössischen Finanzdepartementes, vereinigt mit der bürgerlichen Mehrheit im Rat, versucht beharrlich, den Leuten draussen im Lande die hier diskutierte Steuersenkungsrunde als Entlastung von Familien zu verkaufen. Ich stelle hier die Behauptung auf, dass nach Abschluss der Reform auch in den Kantonen sehr viele Familien und auch sehr viele allein stehende Personen sogar mehr belastet sein werden als heute.

Weshalb? Die Reform sieht vor, dass auch die Kantone, die heute noch das Doppeltarifsystem kennen, zum Teilsplitting überwechseln. Dieser Wechsel ist sehr teuer, er kostet den Bund zusammen mit den erhöhten Abzügen 1,3 Milliarden Franken. Dieser Wechsel ist übrigens - das an Frau Vallender - teurer, als es nach den Modellrechnungen des Bundesrates der Wechsel zum Individualbesteuerungssystem wäre. Die reichen Kantone werden sich diese Ausfälle leisten können, die ärmeren Kantone werden bei dieser Reform ihre Tarife anheben müssen, und es wird eine Verschiebung der Belastungen geben. Mit anderen Worten: Das, was heute von geschickten PR-Strategen als Steuersenkung für die Familien verkauft wird, kann sich sehr bald für einzelne Bevölkerungsgruppen als Bumerang erweisen. Bereits die Reform der Bundessteuern wird bei den Kantonen teilweise zu happigen Steuereinbussen führen.

Aber auch sonst vermag das Paket mit der im Eintretensvotum aufgezeigten Verteilung weder regional- noch konjunkturpolitisch zu überzeugen. Zur Erinnerung: Zwei Drittel dieser Summe gehen an die 16 Prozent Reichsten im Lande. Mit dieser Verteilung bleibt das Geld vorwiegend in den reichen Kantonen, dort, wo die reichen Leute eben leben, während die strukturschwachen Kantone kaum eine Stärkung der Kaufkraft und der regionalen Wirtschaft erwarten können. Ich denke, der Ständerat muss in dieser Frage noch einmal über die Bücher.

Ein Systemwechsel bei den Abzügen drängt sich aber nicht nur aus diesen regional- und konjunkturpolitischen Gründen auf, sondern - wie Frau Fässler bereits gesagt hat - vor allem aus Gründen der Gerechtigkeit. Dabei sind wir sehr froh, dass wir heute von Herrn Villiger noch einmal Klartext gehört haben: Dass es den Kantonen möglich sein soll, diesen Systemwechsel vorzunehmen, und dass jenes Spiel, das im Kanton Baselland gespielt wurde - als gesagt wurde, der Wechsel müsse rückgängig gemacht werden, weil er systemwidrig sei -, nicht mehr gespielt werden kann. Mit der Möglichkeit, dass es in den Kantonen zu diesem Systemwechsel kommt, tut sich eine wichtige Türe zu mehr Steuergerechtigkeit auf; denn wie wir alle wissen, sind die kantonalen Steuern für die Leute eine sehr viel höhere Belastung als die Bundessteuern.

Die Kommissionssprecherin wird wahrscheinlich noch sagen, dass diese Abzüge vom Steuerbetrag nicht in allen Kantonen von Vorteil für die mittleren und unteren Einkommen sein werden. Nun, wir wissen aber alle, dass wir am Steuermechanismus sehr viele Schrauben haben, an denen wir drehen können. Mit diesen Schrauben können wir beinahe jede gewünschte Wirkung erzielen. Wenn wir wollen, können wir in unserem Steuersystem die unteren und mittleren Einkommen stärker entlasten. Wir sind nicht Gefangene dieses Systems.

Eine dieser Schrauben ist ein neuer Abzug, ein neues Abzugssystem, der Abzug vom Steuerbetrag. Ich schlage Ihnen im Eventualantrag der Minderheit vor, ihn auf die Kinder zu beschränken - dies als Kompromissangebot für diejenigen im Rate, die vor allem Familien mit Kindern entlasten wollen. 95 Prozent aller Haushalte mit Kindern in der Schweiz erhielten bei der Umsetzung unserer Vorschläge mehr als mit dem Antrag der Mehrheit. 95 Prozent! Es wären nämlich all diejenigen, die weniger als 150 000 Franken verdienen. Dabei ist noch nicht einmal das System mit den Gutschriften eingerechnet, das eigentlich unser mittelfristiges Ziel ist.

Denn wie Frau Fässler ausgeführt hat, gehen wir mit unseren Vorschlägen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch nicht so weit wie der republikanische Präsident der USA. Dieser hat nämlich nicht nur den Abzug vom Steuerbetrag erhöht, sondern gleichzeitig auch die Auszahlung in Form von Steuergutschriften, in Form einer negativen Einkommenssteuer, unterstützt. Es ist kein ideologischer Vorschlag, den wir Ihnen machen. Er lässt sich nicht in ein Links-Rechts-Schema einordnen. Es ist ein Vorschlag, der ein anderes Ziel verfolgt, nämlich die wirkliche Stärkung des Mittelstandes und der unteren Einkommen und damit auch die Stärkung der Kaufkraft. Er hat auch eine konjunkturpolitische Bedeutung.

Wenn Sie jetzt immer sagen, Sozial- und Steuerpolitik seien nicht zu vermischen, dann machen Sie eine künstliche Trennung, von der Sie genau wissen, das sie nicht haltbar ist. Je ungerechter das Steuersystem ist, je mehr Ungleichheiten wir wegen des Steuersystems haben, desto mehr Staatsaufgaben werden Sie übernehmen müssen, desto mehr werden Sie die Staatsquote erhöhen müssen. Das kann weder in Ihrem noch in unserem Interesse sein.

Deshalb beantragen wir Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen: in erster Linie dem der Minderheit Fässler oder, wenn Ihnen dieser zu weit geht, dem Eventualantrag der Minderheit Fehr Jacqueline.

Berberat Didier · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Le problème qui nous est posé ici est celui des déductions sociales. Comme nous l'avons déjà signalé, le groupe socialiste ne peut pas adopter le système proposé par le Conseil fédéral et la majorité de la commission. En effet, il existe une divergence profonde puisque nous souhaitons que les déductions sociales, comme cela a déjà été dit, se fassent sur le montant de l'impôt, alors que le Conseil fédéral et la majorité de la commission souhaitent, quant à eux, que ces déductions soient opérées sur le revenu imposable. Certes, nous devons bien admettre que la commission a augmenté les déductions sociales, ce qui est déjà un bon signe, par exemple de 9000 à 11 000 francs pour les enfants et de 4400 à 7000 francs pour les frais de garde, mais nous estimons que le système proposé par la majorité ne va pas dans le bon sens: il favorise trop les hauts revenus.

Nous allons prendre un exemple assez parlant. Pour un couple qui a deux enfants et qui gagne 200 000 francs par an, la déduction d'impôt sera d'environ 1900 francs par enfant - cela se trouve dans un tableau que nous a distribué l'Administration fédérale des contributions. Prenons un autre couple avec deux enfants qui a un revenu annuel de 100 000 francs, donc la moitié, la déduction par enfant ne sera plus que de 260 francs par enfant, soit 7,3 fois moins pour un salaire deux fois inférieur. Est-ce que, à votre sens, un enfant de famille aisée coûte trois fois et demie à quatre fois plus qu'un enfant de famille moyenne? Nous ne le pensons pas, c'est la raison pour laquelle nous souhaitons que l'on déduise une somme fixe de l'impôt lorsqu'il a été calculé.

Avec notre système, Mme Fehr Jacqueline l'a rappelé, tous les ménages qui gagnent moins de 150 000 francs ont un avantage, puisque nous souhaitons un allègement mieux ciblé envers les revenus moyens, et cela représente à peu près 95 pour cent des familles, cela a également déjà été dit par Mme Fehr. Nous répétons que ce système n'est nullement subversif ou révolutionnaire puisque, vous le savez, les Etats-Unis l'ont adopté, et le système fonctionne bien. Le canton de Genève a d'ailleurs aussi le même système.

Nous observons que la déduction par enfant, si nous appliquons notre système, pour un couple qui gagne 100 000 francs, sera de 100 francs de plus. Cela veut dire que si, selon la proposition de la majorité, la baisse d'impôt se monte à 260 francs par enfant pour un couple qui gagne 100 000 francs, la réduction selon notre système s'élèvera à peu près à 360 francs par enfant.

Certes, nous avions pensé, et cela a été dit, introduire à côté de cela un impôt négatif ou une bonification d'impôt, mais nous avons décidé finalement d'y renoncer, vu les réactions et le fait qu'une telle proposition n'est pas mûre et n'a aucune chance d'être acceptée pour l'instant puisque, comme vous le savez, il ne sert à rien d'avoir raison tout seul. Si la différence au niveau de l'impôt fédéral direct est peu spectaculaire, on l'a vu: 100 francs à peu près, les effets seront beaucoup plus importants dans le cadre des impôts cantonaux et communaux qui représentent quand même une grande part des impôts payés par les familles. Mais il est clair qu'une condition doit être mise pour que les impôts cantonaux et communaux apportent un mieux aux familles: les cantons doivent mettre des moyens financiers supplémentaires s'ils veulent promouvoir la politique familiale.

C'est la raison pour laquelle le groupe socialiste vous demande d'accepter la proposition de minorité Fässler et la proposition subsidiaire de minorité Fehr Jacqueline, si la proposition de minorité Fässler n'est pas adoptée.

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Die evangelische und unabhängige Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Fässler.

Obwohl dieser in der Kommission chancenlos war, hat sich unsere Fraktion nochmals intensiv damit auseinander gesetzt. Zwar hat dieser Antrag geringe Auswirkungen. Dennoch scheint er uns systemgerecht. Nur der Kanton Genf hat es zwar so geregelt, aber es scheint uns doch, dass es richtig ist und aus der Sicht der Familie gefordert wird.

Gesagt wird, dass das durch EDV kaum zu bewältigen sei. Ich glaube aber, das lässt sich sehr einfach programmieren, dass man einen Abzug vom Steuerbetrag vornehmen kann.

Die Kosten dieses Modells halten sich ebenfalls in Grenzen, und die Nutzniesser sind unseres Erachtens diejenigen, die noch direkte Bundessteuer bezahlen, also eine Schicht des Mittelstandes. Deshalb werden wir dieser Minderheit die Stange halten.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Minderheit Fässler.

Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Der Antrag der Minderheit Fässler bedeutet einen Systemwechsel. Es ist ein Verstoss gegen die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und ist diesem Grundsatz fremd. Es hat - direkt oder indirekt - auch Auswirkungen auf die Kantone: Wir zwingen die Kantone, hier doch irgendwie nachzuziehen, und das ist nicht richtig. Die Art des Abzuges direkt vom Steuerbetrag verschärft auch die Progression und verändert die Aussagekraft der Tarife. Ein Vergleich mit den USA hinkt natürlich, wie alle Vergleiche mit ausländischen Steuersystemen, denn man muss ja das ganze System ansehen und darf nicht nur bei einzelnen Punkten Vergleiche machen.

Zur Frage der Negativsteuern: Ich befürchte einfach, der nächste Schritt sei nachher die Einführung einer Negativsteuer, und ich glaube, das wollen wir nicht; das ist der falsche Weg. Wenn man den Leuten helfen will, soll man direkt Beiträge leisten, aber nicht indirekt und kompliziert über das Steuersystem.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Fässler abzulehnen.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Le groupe libéral nous informe qu'il va soutenir la majorité.

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, sowohl den Antrag der Minderheit Fässler als auch den Eventualantrag der Minderheit Fehr Jacqueline abzulehnen und mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen.

Es geht hier effektiv um eine zentrale Weichenstellung im Bereich der steuerlichen Abzüge. Nach unserem Dafürhalten ist der Systemwechsel steuersystematisch falsch und auch sozialpolitisch fragwürdig. Wir sind ja mit dem Ziel einverstanden, dass wir die Familien, vor allem die Familien mit Kindern, signifikant entlasten wollen - wir haben ja den Tatbeweis geliefert. Sie alle kennen die Zahlen. Wir sind auch damit einverstanden und akzeptieren, dass die Bundessteuer eine massive, progressive Besteuerung beinhaltet. Sie kennen auch hier die Zahlen. Wir stehen dazu, dass die wirtschaftlich leistungsfähigen Steuersubjekte einer angemessenen Progression unterworfen sein sollen.

Was sieht nun aber der Antrag der Minderheit Fässler vor? Er verlangt einen Abzug vom Steuerbetrag - für Aufwendungen für Kinder -, statt dass diese Aufwendungen vom Einkommen abgezogen werden und dann das steuerbaren Reineinkommen ergeben, das der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Mit diesem Antrag, Frau Fässler, führen Sie ein System ein, das erhebliche Sprünge in der tariflichen Belastung ergeben wird und das ungerecht ist: Auf der einen Seite haben wir Abzüge vom Einkommen, und auf der anderen Seite Abzüge vom Steuerbetrag.

Ein solches unterschiedliches Abzugssystem ist mit dem Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuersubjekte nicht mehr vereinbar. Wenn Sie schon einen grossen Effekt erzielen möchten, dann müssten Sie die negative Besteuerung einführen, denn nur mit einer solchen hätten Sie einen Effekt, wie Sie ihn dargestellt haben. Das lehnen wir aber ebenfalls ab. Sozialpolitik kann und muss in einem gewissen Umfang mit der Steuerpolitik gemacht werden, aber die gezielte Förderung der Schwachen in der Gesellschaft ist nicht mit einer negativen Besteuerung möglich.

Schliesslich zu den Kantonen: Als Föderalisten akzeptieren wir, dass die Kantone frei sein sollen, so etwas zu machen. Aber ich bin überzeugt davon, dass es nur wenige Kantone gibt, in denen eine solche - sprich falsche - Lösung letztlich mehrheitsfähig sein wird.

Ein letzter Punkt: Wenn Sie das Abzugssystem radikal in dieser Weise verändern - und Sie wollen das gesamte Steuersubstrat ja nicht schwächen -, dann müssen Sie, mathematisch gesehen, beim oberen, mittleren Bereich letztlich die Progression wieder verschärfen. Damit gefährden Sie die Standortattraktivität. Sie machen letztlich eine Steuerpolitik, die selbst die sozialdemokratischen Regierungen in verschiedenen europäischen Ländern nicht mehr machen.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Herr Bührer, Sie haben nun die ganze Palette der steuerpolitischen Elemente aufgeführt; das Wesentlichste scheint mir die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu sein. Ich sehe nicht ein, warum Sie Familienpolitik mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vermischen, zumal - davon gehe ich aus - Kinder für alle Familien mehr oder weniger gleich viel kosten. Da wäre es nur gerecht, dass diejenigen Familien, die bei der Bundessteuer noch einen Beitrag zahlen, auch alle einen gleichen Abzug haben. Da müssen Sie mir die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Sinne der Familienpolitik schon noch genauer erklären.

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Das ist einfach zu erklären. Wenn Sie zwei oder drei Kinder haben und jetzt nach dem neuen Antrag der Kommissionsmehrheit einen Abzug von mehr als 10 000 Franken pro Kind vom Einkommen tätigen können, dann erhalten Sie nach diesen Abzügen ein verbleibendes steuerbares Reineinkommen. Aufgrund dieses Betrages werden Sie entsprechend der Progression besteuert.

Das ist steuerlich gerecht. Wenn Sie es vom Steuerbetrag abziehen - was Sie beantragen -, haben Sie für die Aufwendungen für Kinder - die ich als sehr wichtig einstufe, auch aufgrund meines Familienleitbildes - eine total andere steuerliche Behandlung als bei anderen Aufwendungen. Das ist steuersystematisch falsch!

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Wir haben die Systemwahl getroffen. Wir haben uns für das Modell des Teilsplittings mit einem Faktor 1,9 ausgesprochen. Das wird auf Bundesebene Auswirkungen von 900 Millionen Franken und wegen des Steuerausgleichs auf kantonaler Ebene von 400 Millionen Franken haben. Kantone, die in einem hohen Steuerausgleich stehen, werden entsprechend einen höheren Verlust haben. Das wird sich auf die kantonalen Steuergesetzgebungen auswirken. Wenn wir weiterhin so entscheiden, wird es sich gerade auch im Hinblick auf die Wohneigentumsbesteuerung auswirken, sodass wir auf der kantonalen Ebene mit massiven Ausfällen rechnen müssen.

Wenn allenfalls das kantonale Steuersystem verändert wird - dieser Druck wird kommen, dass auch auf kantonaler Ebene Teilsplittings eingeführt werden -, wird das Steuersubstrat massiv verringert werden, die Einnahmen werden kleiner. Wenn das der Fall ist - wir müssen hier einmal vorwärts denken -, dann bedeutet das, dass letztlich der Steuersatz erhöht werden muss, wenn die Kantone ihre Aufgaben erfüllen wollen. Dann werden die Steuerzahler gesamthaft gesehen eben vermehrt zur Kasse gebeten werden. Dann werden genau jene Familien am meisten leiden, deren Finanzlage jetzt schon kritisch ist, die auch bei den Krankenkassenprämien, die dauernd erhöht werden, den gleichen Betrag bezahlen müssen.

Wir stehen hier an einem absolut zentralen Punkt, wenn es um Familienpolitik geht. Gerade wenn wir jetzt nicht für alle Familien den gleichen Abzug vom Steuerbetrag gewähren, dann wird sich diese Schere zwischen weniger bemittelten und bemittelten Familien noch mehr öffnen.

Ich habe es gestern schon ausgeführt; auch von der grünen Fraktion aus wollen wir Gerechtigkeit für Familien mit Kindern. Wir wollen, dass alle gleich profitieren. Auf Bundesebene, wo nicht alle einen Steuerbetrag zahlen, werden es nur diejenigen sein, die überhaupt Steuern bezahlen. Denn wir werden keine Negativbesteuerung einführen wollen, Herr Bührer. Das wäre zu weit gegriffen. Wir möchten aber, dass beim Steuerbetrag für alle Kinder und alle Familien ein gleicher Abzug gemacht werden kann und dass so auch eine gewisse Gerechtigkeit geschaffen wird. Wir wollen nicht, dass wegen des Proporzes gewisse Familien viel mehr profitieren, wenn sie Kinder haben, und entsprechend einen höheren Steuerabzug machen können als die anderen. Anders gesagt: Der Steuerabzug ist für alle gleich, aber der Steuerbetrag, der dann eben daraus resultiert, ist markant verschieden.

Hier unterstützen deshalb die Grünen der Antrag der Minderheit Fässler. Wir wollen, dass es viel mehr nutzniessende Familien gibt. Das garantiert dieser Antrag. Es ist aber nicht der Fall, wenn wir jetzt der Mehrheit folgen.

Ich möchte Sie bitten, im Sinne einer gerechten Familienpolitik den Abzug vom Steuerbetrag und nicht den Abzug von den Einkommen zuzulassen.

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Fässler abzulehnen. Ich möchte nochmals kurz auf die Begründung eingehen.

Von linker Seite wird immer wieder argumentiert, dass die Entlastung der höheren Einkommen beim Steuerbetrag viel grösser sei. Dem ist nichts entgegenzusetzen. Die Grundlage für die Entlastung bildet aber zuerst einmal die Progression. Zuerst werden die höheren Einkommen auch viel stärker belastet. Wenn wir jetzt hier eine gewisse Gleichbehandlung haben wollen, dann ist es logisch, dass diese Einkommen mit der Progression auch entlastet werden.

Ich bin einverstanden, dass ein Kind - unabhängig vom Einkommen der Eltern - sicher ungefähr gleich viel kostet. Ich bitte Sie daher, diese Argumentation auch zukünftig bei der Diskussion der Krankenkassenprämien zu übernehmen. Da geht es genau in die andere Richtung, und von Ihrer Seite her wird auch anders argumentiert. Ein Kranker kostet aber immer gleich viel. Jetzt zahlen wir Kopfprämien, und bei den Krankenkassenprämien will man auf die einkommensabhängigen Prämien switchen.

Nochmals: Wir haben in der Schweiz die Situation, dass nicht einmal 10 Prozent der Steuerzahler über 90 Prozent der direkten Bundessteuer bezahlen. Wenn wir bei null sind, dann sind wir bei null, und wir können nicht weiter entlasten. Ich bin auch der Meinung, dass die Familien mit niederen Einkommen weiter entlastet werden sollen. Aber das muss auf Stufe Kanton und Gemeinde geschehen. Da kann man durchaus weitere Entlastungsschritte einleiten.

Ich bitte Sie nochmals, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Fässler abzulehnen.

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Wir kommen nach der Modellwahl zur zweiten grossen Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit. Die Minderheit verlangt, dass der Abzug bei der direkten Bundessteuer nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag vorzunehmen ist. Um diesen Systemwechsel in der Tat erfolgsneutral ausgestalten zu können, soll der allgemeine Abzug ersatzlos gestrichen werden, der Kinderabzug auf 910 Franken und der Haushaltabzug auf 550 Franken - immer vom Steuerbetrag - festgelegt werden.

Mit 17 zu 8 Stimmen hat sich die WAK gegen einen Systemwechsel ausgesprochen, wie ihn die Minderheit vorschlägt. Der Kinderabzug sowie die übrigen Sozialabzüge sollen weiterhin vom steuerbaren Einkommen und nicht vom Steuerbetrag vorgenommen werden.

Wenn Sie die Tabellen anschauen, sehen Sie Folgendes: Folgt man dem Antrag der Minderheit Fässler - der ja zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer hat -, führt das zu einer realen Entlastung bzw. einer Steuerbefreiung für Einkommen bis 100 000 Franken gegenüber dem Antrag der Mehrheit, der immer noch eine Besteuerung von 80 Franken beinhaltet. Bei einem Einkommen von 150 000 Franken ist die Entlastung effektiv doppelt so hoch wie beim Antrag der Mehrheit. Aus demokratischer, sozialpolitischer Sicht finde ich das problematisch.

Weshalb lehnen wir einen solchen Abzug vom Steuerbetrag ab? Es gibt verschiedene Gründe. Ich möchte fünf erwähnen; einige sind bereits erwähnt worden.

1. Ein Kinder- oder sonstiger Abzug vom Steuerbetrag ist in einem System der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ein fremdes System.

2. Es muss vermieden werden, dass der Bund ein System anwendet, das in den Kantonen mit gegenwärtig einer Ausnahme - dem Kanton Genf - nicht vorgesehen ist. Ein Systemwechsel auf Bundesebene kann nämlich gravierende Auswirkungen auf die Kantone haben. Diesen Auswirkungen wurde bis anhin von der Minderheit kaum Beachtung geschenkt. Die Kantone müssten das System übernehmen. Ein fester Abzug vom Steuerbetrag verändert aber auch die bisherige Aussagekraft von Tarifen und kann, sofern dieser Abzug für den Kanton ertragsneutral gestaltet werden muss, bereits bei kleineren bis mittleren Einkommen zu einer Mehrbelastung führen. Denn wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu Kantonen mit Niedrigsteuerbelastung können bestimmte Kantone die fehlenden Mittel nicht mit einer höheren Progression für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen kompensieren. Diesen Kantonen bleibt letztlich nur die Steuererhöhung über den Steuerfuss oder eine proportionale Mehrbelastung über den Steuertarif. Dies trifft alle Familien, auch all jene Frauen, die in diesem Rat gemeinsam mit mir Familienpolitik machen möchten. Dies trifft alle Familien, auch jene, die tiefe Einkommen haben.

3. Die WAK hat auch ein Gutachten von der Schweizerischen Steuerkonferenz eingeholt. Diese vertritt die Meinung, dass es den Kantonen aufgrund der ihnen von der Verfassung garantierten Tarifautonomie dennoch offen steht, die Sozialabzüge vom Steuerbetrag vorzunehmen. Daher ist auch keine ausdrückliche Ermächtigung durch den Bundesgesetzgeber im Steuerharmonisierungsgesetz nötig. Das wissen auch die Vertreterinnen der Minderheit. Ein Abzug vom Steuerbetrag bei der direkten Bundessteuer hat kaum eine Wirkung auf die tieferen Einkommen. Es mag sein, dass bei kantonalen Gesetzgebungen die Entlastung greifen könnte. Aber die Kantone haben es in der Hand, diesen Schritt zu tun, sofern sie dies wollen.

4. Solange negative Steuern respektive die Steuergutschriften nicht ausbezahlt werden - das habe ich in der Einleitung bereits gesagt -, ist ein Abzug vom Steuerbetrag für steuerpflichtige Personen in tiefen Einkommensbereichen genauso ungerecht wie ein Kinderabzug, der sich auf diese wenig bis gar nicht auswirkt. Die Minderheit hat der Kommission - dies sei hier immerhin noch erwähnt - nie einen Antrag auf Steuergutschrift gestellt, das habe ich bereits gesagt.

5. Schliesslich sei noch vermerkt, dass auch die Expertenkommission Locher die Idee eines Abzuges vom Steuerbetrag ablehnte. Die Vertreter der Minderheit versuchen nun aufzuzeigen, dass Kinderabzüge vom steuerbaren Einkommen im Grunde unsozial sind, weil Gutverdienende wegen der Progression mehr davon profitieren als Leute mit niederem Einkommen. Abzüge von der Bemessungsgrundlage haben bei einem höheren Grenzsteuersatz in der Tat in Franken grössere Auswirkungen als bei einem tieferen Grenzsteuersatz. Diese Konsequenz ist aber in einem progressiv verlaufenden Tarifsystem unvermeidbar. Doch gilt es zu beachten, dass Abzüge im Steuerrecht nur ihre Berechtigung haben, wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Rahmen von rechtlich notwendigen Ausgaben widerspiegeln.

Die Kommissionsmehrheit lehnt deshalb den Systemwechsel ab.

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

Il est vrai qu'on est ici pour faire de la politique et que toute thèse est justifiée. Mais j'ai quelque peine à comprendre la position des socialistes qui font cette proposition. En effet, les parlementaires sont en train de se battre pour permettre aux couples avec enfants qui gagnent 100 000 francs de ne pas payer un seul franc d'impôt fédéral direct et pour que les familles qui ont deux enfants et un revenu de 150 000 francs ne paient que 367 francs d'impôt fédéral direct. J'ai quelque peine à voir dans ces chiffres une ébauche de politique sociale. La proposition des socialistes d'appliquer les deux déductions pour enfant et pour ménage, évidemment réduites, non pas au revenu mais à l'impôt, est évidemment de caractère stratégique. Ce changement de système appliqué à l'impôt fédéral direct ne provoque que des différences minimes, car l'impôt ne s'applique qu'à partir des revenus d'une certaine importance, et le taux d'exemption de l'impôt fédéral direct est très élevé.

Le changement de système produirait par contre des changements relevants s'il était appliqué aux impôts directs cantonaux. Dans un tel cas, on serait confronté à un taux d'exemption beaucoup plus bas que celui de l'impôt fédéral direct et à une progression de l'échelle d'imposition moins importante. La commission s'est donc demandé s'il était juste, profitant de cette réforme du droit fiscal fédéral, de faire pression sur les cantons en leur imposant plus ou moins un changement de système qui n'est appliqué aujourd'hui que dans le canton de Genève et qui provoquerait au niveau cantonal une petite révolution. La réponse a été négative. Comme notre constitution dit que les cantons sont souverains dans le domaine de l'imposition directe, il faut d'abord que ce soit eux qui décident de cet éventuel changement de système. Quand la majorité des cantons aura décidé de ce changement, si ce changement est juste, ce ne sera plus un problème d'adapter l'impôt fédéral direct et même la loi sur l'harmonisation des impôts directs à cette nouvelle tendance. C'est donc dans les cantons que les parlementaires socialistes doivent conduire leur bataille, et non pas ici. Le Parlement n'est pas un pied de biche à utiliser pour faire changer les systèmes fiscaux des cantons.

S'il est vrai qu'au niveau de l'impôt fédéral direct, le changement de système n'aurait que des conséquences minimes, il faut quand même signaler qu'il se produirait une situation que la majorité trouve négative.

Il serait impossible d'éviter que cette réforme provoque des augmentations d'impôt pour une partie des contribuables, même pour certaines familles avec enfants. La majorité veut que tout le monde, et non seulement une partie, puisse bénéficier de cette réforme.

Je vous demande donc de suivre la majorité et de rejeter les deux alternatives proposées par les minorités en vous rappelant qu'en tout cas, la commission s'est ralliée à l'opinion de la Conférence suisse des impôts et à celle de l'Administration fédérale des contributions, selon lesquelles les cantons restent libres d'appliquer de telles déductions sur l'impôt s'ils veulent le faire.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Die Abstimmung über Artikel 35 Absatz 1 gilt gleichzeitig für Artikel 36 Absatz 1bis, Artikel 213 Absatz 1 und Artikel 214 Absatz 1bis.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 98 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit Fässler .... 60 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 101 Stimmen

Für den Eventualantrag der Minderheit Fehr Jacqueline .... 59 Stimmen

Ziff. 1 Art. 36

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1bis

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

Vom Steuerbetrag werden abgezogen:

a. als Kinderabzug: 910 Franken für jedes minderjährige oder in der Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt. Bei ungetrennten Ehepaaren wird vermutet, dass der Partner mit dem höheren Reineinkommen den Unterhalt der Kinder zur Hauptsache bestreitet. Eine abweichende Zuteilung des Abzuges muss mit der Steuererklärung beantragt werden;

b. als Haushaltabzug: 550 Franken für Steuerpflichtige, die allein oder allein mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen, für die ein Abzug nach Buchstabe a oder nach Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c geltend gemacht werden kann, einen Haushalt führen.

Minderheit

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit Fässler abgelehnt wird)

Vom Steuerbetrag werden abgezogen: als Kinderabzug 640 Franken für jedes minderjährige oder in der Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt.

Ch. 1 art. 36

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1bis

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

Sont déduits du montant de l'impôt:

a. une déduction pour enfant de 910 francs pour chaque enfant mineur ou faisant un apprentissage ou des études dont le contribuable assure l'entretien. Pour les époux, on admet que le conjoint qui a le revenu net le plus élevé est aussi celui qui contribue majoritairement à l'entretien des enfants. Une répartition différente de la déduction doit être demandée avec la déclaration d'impôt;

b. une déduction pour ménage de 550 francs pour le contribuable qui vit seul ou qui vit uniquement avec des enfants ou avec des personnes nécessiteuses pour lesquels il peut opérer la déduction prévue à la lettre a ou à l'article 35 alinéa 1er lettre c.

Minorité

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

(Proposition subsidiaire, au cas où la proposition de la minorité Fässler serait rejetée)

Une déduction pour enfant de 640 francs pour chaque enfant mineur ou faisant un apprentissage ou des études dont le contribuable assure l'entretien.

Abs. 1, 2 - Al. 1, 2

Angenommen - Adopté

Abs. 1bis - Al. 1bis

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 1 Art. 38 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 38 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 68

Antrag der Kommission

Mehrheit

.... beträgt 8 Prozent ....

Minderheit I

(Fässler, Berberat, Donzé, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

Unverändert

Minderheit II

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)

(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt wird)

Von dem nach den Artikeln 58 bis 67 ermittelten steuerbaren Reingewinn wird ein Betrag für jeden in der Ausbildung stehenden Lehrling abgezogen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Ch. 1 art. 68

Proposition de la commission

Majorité

.... est de 8 pour cent ....

Minorité I

(Fässler, Berberat, Donzé, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

Inchangé

Minorité II

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald, Strahm)

(Proposition subsidiaire, au cas où la proposition de la minorité I serait rejetée)

Un montant est déduit du revenu net imposable déterminé selon les articles 58 à 67 pour tous les apprentis suivant une formation. Le Conseil fédéral règle les détails.

Präsident (Hess Peter, Präsident): Die Debatte gilt gleichzeitig für Artikel 27 Absatz 2bis. Frau Fässler teilt mit, dass die Minderheit I durch Herrn Strahm vertreten wird.

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Sie erwischen mich auf dem falschen Fuss. Ich habe mit einem Überspringen der anderen Artikel gerechnet. Aber ich begründe hier den Antrag der Minderheit I (Fässler) zu Artikel 68. Wir sind jetzt also bei der Unternehmensbesteuerung. Dazu gehört aber auch der Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline zu Artikel 27 Absatz 2bis, der dann auch begründet wird. Ich spreche zu beiden, denn der Antrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) ist ein Eventualantrag für den Fall, dass der Antrag der Minderheit I (Fässler) abgelehnt wird.

Es geht um die Senkung der Gewinnsteuern von 8,5 auf 8 Prozent als Maximalsatz für Unternehmen. Dieser Antrag war im Finanzpaket nicht vorgesehen. Er bedeutet für die direkte Bundessteuer 330 Millionen Franken Ausfälle. Er ist von Herrn Spuhler eingebracht worden und hat dann in der Kommission eine Mehrheit erhalten. Ich möchte ihn im Namen der Minderheit I bekämpfen und gemäss Entwurf des Bundesrates den Maximalsteuersatz für Kapitalgesellschaften und -genossenschaften bei 8,5 Prozent belassen.

Ich muss Ihnen sagen: Wenn man die Unternehmenssteuern schon revidiert, ist das der unintelligenteste Vorschlag, den man machen kann. Sie wissen nämlich, dass gerade die grossen Kapitalgesellschaften profitieren, wenn man einfach nach dem "Rasenmäherprinzip" den Maximalsatz für alle senkt. Das sind 330 Millionen Franken ohne irgendwelche positiven Auswirkungen auf die Unternehmen und auf die Unternehmensstruktur, einfach nach dem "Rasenmäherprinzip".

Herr Spuhler, wenn Sie schon Unternehmenssteuern senken wollen, dann machen Sie es wenigstens intelligent! Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Eine intelligente Lösung bringt z. B. der Minderheitsantrag Fehr Jacqueline zu Artikel 27 Absatz 2bis, nämlich in dem Sinne, dass die Unternehmen bei den Aufwendungen für die Ausbildung, für die Berufs- und Lehrlingsausbildung, entlastet werden. Dann haben Sie einen Struktureffekt: Sie entlasten die Unternehmen, die für die Innovation und für die Humankapitalbildung in der Gesellschaft etwas tun. Übrigens ist der Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline ähnlich gelagert wie die Motion Bangerter von freisinniger Seite (00.3334). Diese möchte die Unternehmen ebenfalls für ihre Aufwendungen bei der Berufsbildung steuerlich entlasten. Einige Unternehmen leisten etwas in der Berufsbildung und andere nichts. Ich finde, es gibt Trittbrettfahrer, die eben von anderen profitieren, und der erwähnte Ansatz hätte einen positiven Struktureffekt.

Eine andere intelligente Möglichkeit ist diejenige, die wir vorgestern vom Bundesrat auf den Tisch erhalten haben, nämlich eine mehr oder weniger rechtsformneutrale Revision des Unternehmenssteuerrechtes. Diese hat auch einen positiven Struktureffekt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass gewisse Massnahmen bei der Holdingbesteuerung eine intelligente Form wären. Aber was Sie hier vorlegen - den Maximalsteuersatz einfach nach dem Rasenmäherprinzip von 8,5 auf 8 Prozent zu senken - ist nicht seriös.

Noch etwas, Herr Spuhler: Am 17. September 2001 haben wir vom Eidgenössischen Finanzdepartement eine Studie der Konjukturforschung Basel AG über die Unternehmenssteuerbelastung auf den Tisch erhalten, mit einem Vergleich der effektiven Unternehmenssteuern in der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich. Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass diese Studie vom Eidgenössischen Finanzdepartement mitfinanziert worden ist. Diese Studie bezieht sich auf die effektiven Grenzsteuersätze: Sie dürfen nicht nur die Steuersätze anschauen, Sie müssen auch die Abschreibungssätze und die anderen Bedingungen berücksichtigen, die in der Schweiz günstig sind.

Die Studie kommt zu folgendem Schluss: Die Schweiz ist immer noch zehn Prozent unter der tiefsten Unternehmensbesteuerung im Ausland. Wir haben immer noch einen sehr grossen Vorsprung. Gegenüber den günstigeren Ländern, vor allem gegenüber dem deutschen Raum, macht es etwa einen Drittel oder einen Viertel aus. Gegenüber Frankreich können wir sagen, es sei rund die Hälfte. In der Schweiz beträgt die Belastung zwischen 20 und 30 Prozent. In Frankreich beträgt die Belastung durch die Unternehmenssteuer weit über 50 Prozent.

Kommen Sie mir bitte nicht mit der Standortfrage! Die Schweiz ist mit ihrer Unternehmensbesteuerung immer noch viel günstiger, und zwar sowohl mit dem Maximalsteuersatz als auch mit dem Grenzsteuersatz. Bei der Staatsquote sind wir ebenfalls günstiger.

Das ist jetzt wirklich ein unnötiges Geschenk. Das gehört eben in das Kapitel, dass das Steuerpaket in der Kommission leider aus dem Ruder gelaufen ist. Bitte buchstabieren Sie zurück. Nehmen Sie wenigstens den Antrag der Minderheit I (Fässler) bzw. den Eventuelantrag an oder warten Sie auf die Steuerreform des Bundesrates. Aber dieses Steuergeschenk ist nicht nötig.

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wie ein roter Faden zieht sich die Umverteilung von unten nach oben durch diese Steuergesetzrevision, so auch in diesem Abschnitt betreffend die Unternehmensbesteuerung. Herr Strahm hat Ihnen die Wirkung der Senkung des Maximalsteuersatzes aufgezeigt. Um wie viel Geld es geht, wird dann deutlich, wenn man diesen Antrag einmal durchrechnet. Würde man das Geld, das hier eingesetzt wird, denjenigen geben, welche es tatsächlich brauchen könnten, nämlich den kleinen und mittleren Unternehmen, könnte man diese auch tatsächlich spürbar entlasten, z. B. bei den Lehrlingskosten. Ich schlage Ihnen deshalb im Eventualantrag der Minderheit II vor, zusätzliche Abzüge für Lehrlingskosten zuzulassen. Würde man die 300 Millionen Franken, welche die Senkung des Maximalsteuersatzes kostet, auf die Lehrlingskosten umwälzen, gäbe das einen Abzug von 15 000 bis 20 000 Franken pro Lehrling. Da eine solche lineare Umwälzung aber wieder unerwünschte Effekte hätte - sie würde wieder tendenziell die grösseren Unternehmen bevorzugen -, schlage ich Ihnen vor, dass der Bundesrat die Einzelheiten regeln soll. Dabei soll er mit einer sinnvollen Degression des Abzuges darauf achten, dass von dieser Massnahme wirklich in erster Linie die kleinen und mittleren Unternehmen profitieren.

Ich bitte Sie, in erster Linie dem Minderheitsantrag I (Fässler) zuzustimmen, wie er von Herrn Strahm vertreten worden ist, weil die Revision der Unternehmensbesteuerung in einem grösseren Zusammenhang angegangen werden muss und das auch geplant ist. Sie finden die entsprechenden Unterlagen auf Ihren Pulten. Wenn aber schon unbedingt jetzt etwas getan werden soll, dann bitte etwas, das den kleinen und mittleren Unternehmen tatsächlich etwas bringt.

Stimmen Sie unseren Anträgen zu.

Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion

Au cours de cette dernière décennie, le poids de la fiscalité s'est fait de plus en plus lourd dans notre pays. La charge totale de l'impôt a constamment augmenté, la quote-part fiscale également et rien que l'an dernier, il faut le rappeler, nous avons encore assisté à un accroissement de 1,4 point de cette quote-part fiscale, laquelle est passée de 10,1 en 1999 à 11,5 en l'an 2000.

Le rapport de l'OCDE de décembre 2000 sur la situation économique en Suisse souligne certes l'embellie des finances publiques, la nécessité qui en découle de résister à de nouvelles initiatives en termes de dépenses, mais surtout - surtout! -, ce rapport insiste sur l'importance capitale de réformes fiscales dans le domaine de l'impôt sur les sociétés en Suisse. J'imagine que M. Strahm accuserait, comme il a accusé M. Spuhler et l'ensemble de la majorité de la CER, les gens qui ont fait le rapport de l'OCDE de manque d'intelligence!

Le risque que nous perdions rapidement notre place dans le peloton de tête des pays de l'OCDE pour la fiscalité des entreprises se fait de plus en plus menaçant, et l'on constate actuellement une inversion, qui est très périlleuse pour notre pays, de la fiscalité des pays qui nous entourent: l'Allemagne notamment, qui baisse de façon très importante la fiscalité des entreprises, l'Angleterre, encore plus active dans ce domaine. Est-ce que M. Strahm pense que Tony Blair, lui aussi, manque d'intelligence?

Ainsi, les tendances respectives de la Suisse et des pays voisins nous font craindre le pire pour le proche avenir en termes d'implantation et de développement d'entreprises et de sociétés, et donc de l'emploi. Il nous faut absolument inverser cette tendance. Nous ne pouvons pas nous permettre de devenir moins bons et moins attractifs que nos voisins. D'autre part, sans aménagement de la fiscalité des entreprises, l'amélioration fiscale dite globale du train de mesures fiscales ne le serait pas, globale, puisqu'elle ne prendrait pas en compte l'un des pans les plus importants de notre société, celui qui permet à tous les autres de se développer, à savoir les entreprises et l'emploi. Les entreprises privées suisses ont contribué, contribuent et contribueront encore de façon absolument majeure aux recettes fiscales de ce pays. Il est temps de le reconnaître et de procéder pour ces entreprises à toute une série d'aménagements fiscaux. L'abaissement de 8,5 à 8 pour cent de l'impôt sur le bénéfice des sociétés de capitaux et des sociétés coopératives, tel que proposé à l'article 68, est une mesure simple, efficace, susceptible d'améliorer la compétitivité de nos entreprises. Ce n'est certes qu'un premier pas - et là, je rejoindrai certainement M. Strahm ainsi que M. Berberat -, mais c'est un premier pas bienvenu en direction des besoins de nos entreprises.

Je ne comprends d'ailleurs pas que le groupe socialiste, qui pourtant dit partout soutenir les entreprises tout comme nous, ne se rallie pas avec enthousiasme à la proposition de la majorité de la CER. Nous avons là pourtant aujourd'hui une opportunité unique de passer tous ensemble des mots aux actions. Alors, on nous dit que ce n'est pas la saison du Père Noël, mais M. Rennwald, la Mère Noël, sa saison, c'est toute l'année!

Il est vrai, par contre, que cette mesure reste largement insuffisante. Là, je suis tout à fait d'accord. Elle ne concerne, nous a-t-on dit, que 7 pour cent des entreprises, et il y a certainement beaucoup plus à faire. Mais je crains que ce ne soit pas pour cette raison-là, parce que ces mesures sont insuffisantes, que le groupe socialiste en propose le rejet. Et en termes de mesures plus globales à prendre pour les entreprises et l'emploi en Suisse, il y a lieu de rappeler une fois de plus la motion Schweiger 00.3552 ainsi que d'autres motions qui attendent encore d'être traitées. M. Spuhler avait lui aussi déposé une motion 00.3390 dans ce sens. Toutes ces motions appellent des trains de mesures beaucoup plus globales pour les PME et les PMI, et notamment une atténuation de la double imposition des sociétés en allégeant la taxation des actionnaires, et une amélioration du mécanisme d'imputation des pertes pour les sociétés et les groupes de sociétés. Voilà des propositions certes plus intelligentes encore que l'article 68, et je suis étonnée d'avoir pu constater, lorsque nous avons discuté de la motion Schweiger, que le groupe socialiste, qui se dit soucieux de mesures intelligentes pour le soutien de nos PME et de nos PMI, n'y ait pas adhéré. Quoi qu'il en soit, ces mesures et d'autres encore devront rapidement venir compléter la diminution à 8 pour cent de l'impôt sur le bénéfice des sociétés de capitaux et des sociétés coopératives. S'il faut donc voter, certes avec enthousiasme, la proposition de la majorité de la CER, il ne faut pas oublier qu'elle est trop partielle pour répondre à l'ensemble des besoins des entreprises, comme M. Rennwald l'a souligné.

Je me permets encore de rappeler à cet égard que la plupart des entreprises qui feront le tissu économique de demain n'existent pas encore aujourd'hui, ou sous forme embryonnaire seulement, que le soutien en termes fiscaux aux entreprises innovantes, de type start-up notamment, fait aussi partie des besoins de l'économie et de l'emploi de demain. L'aménagement de la fiscalité des stock-options, visant à la rendre simple et incitative, est ainsi une autre urgence sur laquelle le Conseil fédéral devra se pencher, comme je l'ai demandé dans une motion 01.3066 déposée à notre session de mars, et le capital-risque est une autre direction à suivre.

Mais revenons-en à aujourd'hui, et à l'article 68, et n'hésitons pas à voter la proposition de la majorité. Les entreprises attendent cet avantage pour elles.

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Ich möchte hier anmahnen, dass wir über die Steuer reden, die auf dem Reingewinn der Unternehmen erhoben wird. Es geht also nicht um eine hohe Belastung des Unternehmens, sondern es geht darum, ob ein Unternehmen seinen Beitrag an die Kosten des Staates abliefert, dessen Dienste es auch in Anspruch nimmt - denken wir an die Aufgaben der Raumplanung, der Erschliessungen, der Wirtschaftsförderung, der antizyklischen Massnahmen des Staates, an die Kosten der Ausbildung und an die Begünstigungen in der Betriebsnachfolge. Der Staat hat sehr viel getan, damit die Wirtschaft funktionieren kann.

Wir von der evangelischen und unabhängigen Fraktion sehen keinen Grund, den Gewinnsteuersatz der Kapitalgesellschaften von 8,5 auf 8 Prozent zu reduzieren. Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit I (Fässler) zuzustimmen.

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission und erachtet die Reduktion des Gewinnsteuersatzes um ein halbes Prozent als richtig, trotz der zu erwartenden Steuerausfälle von rund 300 Millionen Franken. Dies aus folgenden Gründen: Die Schweiz muss konkurrenzfähig bleiben, und ich möchte trotz des Votums von Herrn Strahm darauf hinweisen, dass der Standortwettbewerb läuft und funktioniert. Aufgrund der steuerlichen Entlastungen, vor allem im benachbarten Ausland, verliert die Schweiz sukzessive ihren komparativen Steuervorteil, dem sie massgeblich ihren Wohlstand mitverdankt. Wir wissen nicht erst seit der von der Konjunkturforschung Basel AG initiierten Forschungsaufgabe, dass die fiskalischen Belastungen von Unternehmen in der Schweiz tiefer liegen als jene der süddeutschen und ostfranzösischen Nachbarregionen. Bei der Reduktion der Gewinnsteuer geht es denn auch darum, dass der komparative steuerliche Vorteil nicht verloren geht; das ist hier die Frage. Für uns als offene und kleine Volkswirtschaft ist dies überlebenswichtig.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, welches die wirtschaftliche Doppelbelastung von juristischen Personen und Anteilsinhabern kaum korrigiert. Das genannte Forschungsprojekt der Konjunkturforschung Basel AG ist daher mit Vorsicht zu geniessen. Entscheidend ist letztlich die gesamte Steuerbelastung eines Wirtschaftssubjektes, und hiefür ist logischerweise die wirtschaftliche Doppelbelastung mit in Betracht zu ziehen.

Der Bericht der EFD-Arbeitsgruppe "Standortstudie" hat zu Recht festgestellt - hier möchte ich nochmals Herrn Strahm ansprechen -, dass sich der internationale Steuerwettbewerb verschärft. Zur generellen Senkung des Steuersatzes hat sich dieser Bericht nicht geäussert. Die CVP-Fraktion legt Wert darauf, dass das EFD die internationale Steuerlage aufmerksam verfolgt. Sie bedankt sich auch ausdrücklich bei Herrn Bundesrat Villiger für die diesbezüglich klare Bekundung seines Willens, behaftet ihn aber auch dabei.

Steuerentlastungen sind im Übrigen nicht immer nur statisch zu betrachten. Sie führen nämlich in der dynamischen Betrachtungsweise regelmässig zu Mehreinnahmen. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Steuerentlastung dürfte daher die Ausfälle überkompensieren. Weiter ist mit Entschiedenheit der Behauptung entgegenzutreten, dass von der Reduktion des Steuersatzes vor allem die Grossunternehmen profitieren. Das ist nicht richtig, Herr Strahm. Von der Reduktion des proportionalen Steuersatzes profitieren alle juristischen Personen verhältnismässig gleich, die Reduktion führt daher insbesondere auch zu einer Entlastung der förderungswürdigen KMU.

Die CVP-Fraktion legt Wert auf die Feststellung, dass trotz der geringfügigen Senkung des Gewinnsteuersatzes eine Unternehmenssteuerreform durchzuführen ist, welche unser Steuersystem international wettbewerbsfähiger macht. Dabei ist insbesondere die wirtschaftliche Doppelbelastung von juristischer Person und Anteilsinhaber wenn nicht zu beseitigen, so doch massiv zu reduzieren.

Ich bitte Sie, den Eventualantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) abzulehnen. Die Vermischung von Steuern und Lehrlingsausbildung ist systematisch falsch.

Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Die Minderheit II (Fehr Jacqueline) lehnt eine Senkung des Gewinnsteuersatzes ab und will stattdessen einen Abzug für Lehrlingsausbildung erreichen. Damit will man die Kosten für die Lehrlingsausbildung, für das Halten von Lehrlingen ausgleichen. Jetzt muss man aber dazu sagen, dass dieser Aufwand, dass diese Kosten bereits geschäftsmässig begründet sind. Sie fliessen in die Erfolgsrechnung und damit auch in die Ermittlung des steuerbaren Gewinns ein. Ein Abzug von solchen zusätzlichen fiktiven Beträgen für Lehrlinge macht deshalb wenig Sinn.

Es stellt sich auch die Frage, was passiert, wenn ein Unternehmen Verluste macht; soll es dann nichts abziehen können? Was machen Sie bei den Organisationen, die steuerbefreit sind? Bei Stiftungen, die auch Lehrlinge haben, können Sie zum Beispiel nichts machen. Man muss auch daran denken, dass diese Abzüge für Lehrlinge auch auf die AHV und das BVG Auswirkungen hätten - es wird also kompliziert.

Zudem bedeutet dieser Abzug - schon wieder - einen Eingriff in die kantonale Steuerhoheit. Ich kann nur feststellen, dass die Linke kein Freund der Kantone und des Föderalismus ist; das beweist sie immer wieder. Der beantragte Abzug für Lehrlinge ist zwar gut gemeint, wir würden aber viel besser von der Öffentlichkeit her Beiträge an die Berufsausbildung, an die Unternehmen leisten, man würde bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen viel besser die Lehrlingsausbildung berücksichtigen. Insgesamt tut man für KMU und Lehrlinge am meisten, wenn man gute, günstige Rahmenbedingungen schafft. Eine wachstumsorientierte Wirtschafts-, Finanz- und Fiskalpolitik ist längerfristig immer noch die beste Sozialpolitik.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) abzulehnen.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich habe Sie gestern aufgefordert, kein Geld zum Fenster hinauszuwerfen. Das ist jetzt genau ein Artikel, bei welchem 330 Millionen Franken ziellos - für keinen bestimmten Zweck ausser der Entlastung bei den Gewinnsteuern der Unternehmungen - aufgewendet werden sollen. Wir sind in einer Zeit knapper Mittel. Wir können es uns schlicht und einfach nicht leisten, den maximalen Gewinnsteuersatz hier um mehr als 6 Prozent zu senken.

Es wird wieder einmal der Standortwettbewerb ins Feld geführt, und der Vergleich wird mit internationalen Zahlen untermauert. Es ist in der Tat so, dass im Ausland bei den Steuersätzen Bewegungen stattgefunden haben. Aber wenn Sie die absoluten Zahlen anschauen, ist es so, dass wir in der Schweiz immer noch die tiefsten Steuersätze für die Unternehmungen haben. Ich meine, es gilt noch viele andere Faktoren zu berücksichtigen, gerade für Unternehmungen: Bildung, Forschung, Infrastruktur. Das sind genau die Werte, die kosten, die wesentliche staatliche Mittel binden und die wir uns hier versagen, wenn wir die Mittel beschneiden. Wenn wir hier Steuervorteile schaffen, haben wir also am Schluss Nachteile für den Standort. Gerade was die Universitäten betrifft, sieht man jetzt schon, dass sich das abzeichnet.

Mit diesem Antrag haben Sie aber immerhin einen anderen Antrag provoziert - einen Antrag, der gezielt, mit einer sinnvollen Zweckbindung, eine mögliche Entlastung bei den Unternehmensbesteuerungen vorsieht. Ich könnte mir nicht nur die Lehrlingsausbildung vorstellen. Es wäre aus meiner Sicht auch möglich, Unternehmen zu entlasten, die nachhaltige Technologien verwenden, die Forschung betreiben. Aber Sie wollen jetzt diese Steuererleichterungen ohne irgendeinen Zweck, ohne eine gezielte Massnahme gewähren.

Der Antrag der Minderheit I (Fässler) möchte immerhin dafür sorgen, dass auch die kleinen Unternehmungen einen Bonus bekommen. Es sind ja genau die KMU, die viele Lehrlinge ausbilden, und das wollen wir unterstützen, aber sicher nicht einfach einen "Giesskannenantrag", der vorsieht, dass alle Unternehmen gleich entlastet werden, ohne dass sie irgendeinen Beitrag leisten.

Ich bitte Sie, dieser generellen Steuersenkung für Unternehmungen nicht zuzustimmen.

Rennwald Jean-Claude · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Je veux m'adresser de façon privilégiée à Mme Polla. Madame Polla, nous n'avons pas la même philosophie politique, mais je crois que malgré cela nous nous respectons parce qu'à l'occasion, sur des grands dossiers, notamment sur celui de l'Europe, nous savons nous retrouver. Mais alors, dans le cas précis, je ne peux pas partager votre enthousiasme et la divergence n'est presque pas politique, je dirai qu'elle est intellectuelle.

La proposition de la majorité de la commission, qu'est-ce qu'elle va amener? Elle va coûter plus de 300 millions de francs aux collectivités publiques et, d'un autre côté, elle ne va pratiquement rien amener aux entreprises. En effet, avec un bénéfice net de 200 000 francs, une entreprise, si cette proposition passe, va gagner 1000 francs par année. On sait aussi que la moitié des SA ne font aucun bénéfice, mais que 7 pour cent d'entre elles réalisent 95 pour cent des bénéfices. Donc, la conclusion est vite tirée. Qui va profiter de cela? Ce sont les grandes entreprises, ce sont les multinationales. Alors, dire qu'avec ça on va aider les PME, c'est une perversion de l'idée de départ; cela va tout à fait à fin contraire! Je crois qu'il faudrait quand même, Madame Polla, vous qui êtes membre d'un parti plus proche que le mien des milieux économiques et financiers, réfléchir de manière approfondie à ces questions.

Et puis, autre argument: dans l'Arc jurassien, depuis vingt ans, il y a des politiques de promotion économique extrêmement vigoureuses qui sont menées. Est-ce que vous croyez que c'est avec des gadgets comme ça qu'on a fait venir chez nous des entreprises allemandes ou américaines, par exemple?

Je pense, pour ma part, que, pour améliorer la compétitivité de l'économie suisse, et en particulier celle des PME, il y a bien d'autres mesures à prendre: en particulier des mesures dans le domaine de la formation, dans celui de l'organisation du travail et aussi dans celui du développement des nouvelles technologies. Dans cette perspective, je ne suis pas opposé à ce qu'on en fasse davantage par exemple en matière de capital-risque, mais, alors là, il faut le faire de manière ciblée, et non pas avec un gadget qui, pour l'essentiel, va profiter aux plus grandes entreprises; et je crois que ce n'est quand même pas la mission de ce Parlement.

Fetz Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich wende mich entschieden gegen diese Form der "Giesskanne". Das machen Sie nämlich hier: Steuererleichterungen für Kapitalgesellschaften nach dem Giesskannenprinzip. Und zwar wende ich mich ganz entschieden dagegen, nicht zuletzt aus meiner eigenen Betroffenheit. Ich bin nämlich eine dieser Kleinen, die Sie hier vermeintlich fördern wollen. Ich habe eine Firma mit zehn Angestellten. Aber ich merke in dieser Debatte: Viele der so genannten Wirtschaftsvertreter haben keine Ahnung, wie die KMU-Szene aussieht. Was sind die meisten KMU in der Schweiz? Die sind klein, sie haben weniger als fünfzig Angestellte, und es sind Personengesellschaften. Die werden von dieser Steuererleichterung keinen müden, roten Rappen haben. Sie fördern ganz einseitig nur die Grossen unter den KMU. Noch einseitiger wird das zugunsten der Grossunternehmen gehen, die von dieser Steuererleichterung natürlich am meisten profitieren.

Ich bitte Sie dringend - vor allem jene, die von der Praxis wirklich noch eine Ahnung haben und hier nicht nur theoretisch erzählen, dass sie Wirtschaftsförderung betreiben wollen -: Lehnen Sie diesen Antrag ab; es ist ein klassischer "Giesskannenantrag".

Das Standortargument ist in diesem Zusammenhang geradezu lächerlich. Fragen Sie einmal Ihren kantonalen Wirtschaftsförderer. Der hat heute selbstverständlich schon genügend Möglichkeiten, Unternehmen, die in die Schweiz kommen wollen, gezielt Steuererleichterung zu gewähren. Das sind gezielte Steuererleichterungen und nicht die Giesskanne, die wieder nur den Grossen zur Verfügung steht!

Einen letzten Punkt möchte ich Ihnen auch noch ans Herz legen: Denken Sie einmal darüber nach, wer eigentlich nicht gewinnt. Es sind die Kleingewerbler, es sind die Handwerker, es sind die Leute im Detailhandel, es sind die vielen kleinen Dienstleistungsunternehmen. Diese lassen Sie alle beiseite - es sind nämlich grösstenteils Personengesellschaften - und kümmern sich nur um die Grossen. Das ist für mich keine nachhaltige Wirtschaftsförderung, sondern das ist einseitige Wahrnehmung von Partikularinteressen.

Deshalb unterstütze ich gerade als Kleinunternehmerin den Antrag der Minderheit I (Fässler).

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zuerst zu Herrn Strahm: Was intelligente Wirtschafts- und Volkswirtschaftspolitik anbelangt, möchte ich in der Schweiz keine sozialistischen Theorien anwenden. Überall, wo sozialistische und sozialdemokratische Regierungen an der Macht sind, geht es mit der Wirtschaft bergab. Was ist das Resultat? Hohe Staatsverschuldung, hohe Arbeitslosigkeit, hohe Inflation. Nennen Sie mir bitte ein Beispiel, Herr Strahm, wo das nicht der Fall ist!

Dann zum Vorwurf, die Schweiz liege 10 Prozent unter den OECD-Werten. Ich habe andere Statistiken. Bei der Fiskalquote liegen wir noch 2 Prozent hinter Deutschland: Deutschland hat 37,1 Prozent, die Schweiz 35,1 Prozent. Hier ist Handlungsbedarf angesagt.

Den Vorwurf, dass diese Steuerreduktionen nur für die Grossunternehmungen wären, muss ich mit grosser Entschiedenheit zurückweisen. Die Begründung:

1. Es geht um das prozentuale Verhältnis: Jemand, der viel Gewinn erwirtschaftet, zahlt auch eine höhere Steuer.

2. In der Rezession haben speziell die KMU ihre Gewinne einbehalten.

3. Zu hohe Steuersätze verhindern Ausschüttungen - gerade bei den KMU: Der Unternehmer versucht, über einen hohen Lohn seinen Gewinn aus dem Betrieb herauszunehmen. Da müssen wir ansetzen.

Für die Grossunternehmungen, die börsenkotiert sind, gibt es von der Börsenaufsicht klare Regelungen, wie die Rechnung ausgearbeitet werden muss; ich denke an die International Accounting Standards, US GAP usw. Diese Unternehmen können nicht beliebig Steuern zurückbehalten, sonst haben sie ein Problem mit ihren Aktionären bzw. mit der Börsenaufsicht. Es ist ein Märchen, dass eine lineare Steuersenkung nur die Grossen betrifft.

Was die Entlastung beim Humankapital betrifft, habe ich persönlich nichts dagegen einzuwenden. Nur ist zu überlegen: Wollen wir auch ein so komplexes Steuerrecht wie beispielsweise Deutschland? In Deutschland ist ein Steuerzahler nicht mehr in der Lage, selbstständig das Steuerformular auszufüllen. Wenn wir überall an den kleinen Stellschrauben herumdrehen, verlieren wir unsern Vorteil und haben eine Komplexität, die nicht mehr handhabbar ist.

Nochmals: Hohe Steuern verhindern hohe Steuereinnahmen. Ich habe bereits heute Morgen einmal gesagt, was in Deutschland abläuft: 500 Milliarden Franken Budget, und die Unternehmungen bezahlen noch ganze 5 Prozent daran. Warum? Sie verlagern ihre Holdinggesellschaften ins Ausland - beispielsweise auch in die Schweiz -, und die Steuern werden dort bezahlt. Wollen wir das auch hier in der Schweiz? Ich hoffe nicht. Dasselbe betrifft auch die Schwarzarbeit. Hohe Belastungen bei den Lohnnebenkosten fördern die Schwarzarbeit. Auch hier gibt es beste Beispiele aus Deutschland, Frankreich usw. Dem müssen wir vorbeugen.

Tiefe Steuersätze generieren höhere Steuereinnahmen und verhindern Arbeitslosigkeit. Da hat dieses Parlament seine Arbeit zu machen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Ich bitte Sie, die entsprechenden Minderheitsanträge abzulehnen.

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Spuhler, ich möchte Sie jetzt nicht einfach so entlassen. Zur BAK-Studie über den interregionalen Vergleich der Besteuerung auf Unternehmensebene mit 70 Städten: In der Schweiz wurden elf Städte erfasst. Der höchste Grenzsteuersatz in der Schweiz - nur auf Unternehmensebene - ist mit 15 Prozent immer noch 8 Prozent tiefer als der niedrigste Steuersatz aller Städte in Deutschland, der nämlich 23 Prozent beträgt. Aber es geht in anderen Städten bis auf 40 Prozent hinauf.

Jetzt sprechen Sie von 2 Prozent Differenz. Wir sind mit der Unternehmensbesteuerung immer noch ein Drittel tiefer. Wenn Sie jetzt vielleicht eine Unternehmung in Berlin anschauen, ist dies natürlich nicht repräsentativ, denn diese ist wahrscheinlich noch im Rahmen der Osthilfe finanziert.

Meine Frage: Akzeptieren Sie diese Studie nicht? Es geht da wirklich auch darum, dass wir einmal Fakten gegen Vorurteile ins Feld führen.

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Da ich noch aktiver Unternehmer bin und leider nicht so viel Zeit habe, alle diese Studien zu lesen, kenne ich die Zahlen jetzt nicht eins zu eins:

1. Von der OECD sowie vom Eidgenössischen Finanzdepartement liegt mir die Statistik über die Fiskalquote vor, und da liegt Deutschland bei 37,1 Prozent und die Schweiz bei 35,1 Prozent - das ist ein Faktum.

2. Wollen wir so lange warten, bis wir mit diesem Wachstum, das wir hier in der Schweiz in den letzten Jahren hatten, sämtliche komparativen Vorteile verloren haben, und erst dann reagieren? Das ist absolut in keiner Art und Weise zu verantworten.

Ich bitte Sie, durch Ihre Zustimmung zum Antrag der Mehrheit entsprechende Korrekturen vorzunehmen.

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir stehen ja alle, von links bis rechts, dafür ein, dass wir Wachstum und Beschäftigung wollen. Wir sind stolz darauf, dass unser Land diesbezüglich in vorderster Position steht. Ich glaube, wir dürfen auch anerkennen, dass der Pfeiler einer attraktiven Steuerpolitik dabei immer eine wesentliche Rolle gespielt hat. Da erstaunt es mich heute Morgen schon etwas, dass sonst politisch sehr visionäre Leute sich auf eine so statische Betrachtung fixieren, beinahe nur in den Rückspiegel schauen und nicht wahrhaben wollen, dass die Welt in Bewegung ist. Damit wir das hohe Mass an Wohlstand und die hohe Beschäftigungsrate halten können, müssen wir uns bewegen und auch unsere "Muskelkraft" stärken. Das kann man nicht, Herr Strahm, indem man nur die Statistik der Vergangenheit aufnimmt, sondern wir müssen als Politiker vorausschauen: "Gouverner, c'est prévoir. Prévoir, c'est prévenir!" Ich glaube, dass dies immer noch unsere Losung sein sollte.

Zwei, drei Bemerkungen zu den KMU:

Liebe Frau Fetz, mein Herz und unsere freisinnigen Herzen schlagen weiss Gott für die KMU. Wenn es so wäre, wie Sie glauben machten, dann müsste ich mit Ihnen Nein stimmen, aber glücklicherweise ist es nicht so. Vielmehr müssten Sie bei der Entlastung der natürlichen Personen eigentlich mit uns Ja gestimmt haben, ich glaube aber, Sie haben Nein gestimmt. Denn mit der Entlastung der Personen entlasten wir die Personengesellschaften, von denen Sie zu Recht geschwärmt haben; aber wie gesagt: Sie haben, so glaube ich, Nein gestimmt.

Wir wollen den Emissionsstempel bzw. die Freigrenze für KMU von einer Viertelmillion Franken auf eine Million Franken erhöhen. Was ist das anderes, als eine gezielte Unterstützung der KMU?

Jetzt zum Gewinnsteuersatz: Beim Gewinnsteuersatz ist die prozentuale Entlastung überall gleich hoch. Das heisst, ein erfolgreiches kleines oder mittleres Unternehmen wird genau gleich entlastet wie ein erfolgreiches grösseres Unternehmen. Das ist absolut keine Strukturpolitik gegen die KMU, sondern eine Steuerentlastung, die eben nicht strukturell eingreifen will und die Wirtschaft generell entlasten wird.

Ist die Entlastung jetzt politisch notwendig? Ich sage Ihnen: Jawohl, sie ist gerade jetzt notwendig! Denn bis wir die Vorschläge und Ideen für gezielte Entlastungen realisiert haben - ich denke an die Motionen, die dieser Rat überwiesen hat, und an die Bestrebungen des Bundesrates, die ich sehr unterstütze -, wird sehr viel Wasser die Aare heruntergeflossen sein. Wir müssen aber jetzt ein Zeichen setzen. Weshalb jetzt? Alleine in der EU - sie ist für mich bei weitem kein Beispiel für eine gute Fiskalpolitik, um das klar zu machen - sind die Unternehmenssteuersätze seit 1996 von 39 auf 33,8 Prozent heruntergesetzt worden. Wenn wir die Situation im Jahre 1990 mit der aktuellen Situation vergleichen, so haben Länder wie die USA, Grossbritannien, Irland, Deutschland und die Niederlande die Unternehmenssteuerbelastung zum Teil signifikant gesenkt.

Jetzt ist die Frage, was wir mit dieser Steuersenkung erreichen werden. Wenn wir das erreichen würden, was Sie uns vorwerfen - wir wollten den Staat aushungern -, dann würde ich Nein stimmen, Frau Fetz. Aber wir werden das Gegenteil erreichen. Die Steuerrevision von 1997, die Unternehmenssteuerentlastung, haben Sie kritisiert. Seit 1997 sind die Unternehmenssteuereinnahmen bei der Bundessteuer von 3 auf 5 Milliarden Franken - um 55 Prozent - gestiegen. Gut, zu einem wesentlichen Teil war das wegen der guten Konjunktur, aber es war auch eine Investition in den Standort Schweiz, die sich ausbezahlt hat. Wenn Sie vergleichen: Diejenigen Länder, die eine Hochsteuerpolitik machen, wie die Linke das will, vernichten Wachstumspotenzial, und diese Politik hat dazu geführt, dass das Steuerwachstum zurückgegangen ist. Jene Länder, die attraktiv geworden sind, haben massiv mehr Steuereinnahmen kreiert.

Wenn ich Finanzminister wäre, wäre ich mit unseren Vorschlägen sehr zufrieden, denn man kann dem Finanzminister in Aussicht stellen, dass sich diese Investition - nicht morgen, aber übermorgen - durch eine Erstarkung des Standortes Schweiz auszahlen wird; das wird wieder mehr Steuereinnahmen geben. Das wollen wir durch diese Entlastung bei den Unternehmungen erreichen.

Deswegen: Stimmen Sie dem Antrag der Mehrheit zu.

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, den Gewinnsteuersatz um ein halbes Prozent zu senken, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz zu verbessern - das haben wir jetzt sehr oft gehört - und um die mittleren Unternehmen zu entlasten. Die Kommission hatte die Motion Schweiger 00.3552 zur steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandortes behandelt und kam zum Schluss, dass ein Teil dieses Anliegens bereits hier aufgenommen werden solle. Dies im Wissen, dass sich auch der Bundesrat nicht grundsätzlich gegen eine Standortverbesserung wehrt.

Verschiedene Länder haben in den letzten Jahren den Unternehmenssteuersatz zum Teil massiv reduziert. Diese Politik zeigte denn auch unmittelbare Folgen für den Beschäftigungsgrad der Bevölkerung. Selbst wenn die Schweizer Fiskalquote im internationalen Vergleich nach wie vor eine der tiefsten ist, hat unser Land gegenüber dem europäischen und weltweiten Umfeld Steuervorteile eingebüsst. Ich verzichte hier auf die Wiederholung der zahlreichen Argumente, die bereits angeführt wurden.

Die Kommissionsmehrheit hat bewusst bereits in diesem Paket ein Zeichen zugunsten des Standortes Schweiz setzen und nicht warten wollen, bis die detaillierte Analyse von Professor Oberson vorliegt. Die Minderheit lehnt diese Reduktion ab und beantragt Ihnen als allfällige Alternative einen neuen Artikel 27 Absatz 2bis. Der Eventualantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) verlangt für die direkte Bundessteuer einen neuen Abzug zugunsten von Betrieben, die Lehrlinge ausbilden. Er versteht sich eigentlich als Gegengewicht zu dem von der Mehrheit der WAK gestellten Antrag bei Artikel 68, entgegen dem Entwurf des Bundesrates den Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von 8,5 auf 8 Prozent zu senken. Nur wenn dieser Antrag vom Plenum unseres Rates übernommen würde - entgegen dem Antrag der Minderheit I (Fässler), der bekanntlich die bundesrätliche Position unterstützt -, wird der Eventualantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) zur Abstimmung kommen. Ich möchte darauf noch etwas näher eingehen, denn wir haben uns in der allgemeinen Diskussion vor allem dem Gewinnsteuersatz gewidmet.

Mit der vorgeschlagenen Bestimmung soll den Unternehmen gemäss Minderheit II ein Abzug für die im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung stehenden Kosten gewährt werden. Diesem Anliegen trägt aber das geltende Recht in einem gewissen Ausmass bereits Rechnung. Kosten, die mit der Lehrlingsausbildung zusammenhängen, können im Rahmen des geschäftsmässig begründeten Aufwandes in Abzug gebracht werden. Der Minderheitsantrag geht darüber hinaus und bezweckt eine zusätzliche finanzielle Massnahme zur Ausbildungsförderung. Ein zusätzlicher expliziter Abzug würde im geltenden System der Gewinnermittlung bzw. der Ermittlung des steuerbaren Reineinkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit einen Fremdkörper darstellen.

Unter dem Aspekt einer geldwerten Ausbildungsförderung stellt sich auch die Frage der Gleichbehandlung von Unternehmen, die einen Geschäftsverlust aufweisen oder steuerbefreit sind. Zudem sei darauf hingewiesen, dass auch Vereine und Stiftungen als Arbeitgeber Lehrlinge ausbilden können. In diesem Sinne müsste in Artikel 71 BBG ebenfalls ein solcher Abzug festgehalten werden. Der Vollständigkeit halber wäre noch zu prüfen, ob der im BBG für die Selbstständigerwerbenden gewährte Abzug für die Kosten der Lehrlingsausbildung auch für die AHV Beitragsermittlung sowie für die Berechnung der Beiträge an die gebundene berufliche Vorsorge zu berücksichtigen ist. Das AHV-Gesetz z. B. bestimmt in Artikel 9 grundsätzlich in eigener Regie die zulässigen Abzüge vom rohen Einkommen.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Sinne einer Steuerharmonisierung ein solcher Abzug auch im Steuerharmonisierungsgesetz bindend für die kantonalen Steuern festzuhalten wäre. Immerhin müsste die Frage geprüft werden, ob hier nicht ein den Kantonen autonom zustehender Bereich tangiert wird, sprich Steuerfreibeträge bzw. Tarife.

Der Minderheitsantrag sieht einen solchen Abzug im Steuerharmonisierungsgesetz indessen nicht vor. Diese Überlegungen zeigen, dass der Eventualantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) eine Reihe von Fragen aufwirft, die noch nicht beantwortet sind.

Deshalb beantragt ihnen die Kommissionsmehrheit, auch diesen Antrag abzulehnen.

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

J'ai déjà signalé dans mon introduction que la majorité de la commission a retenu qu'on ne pouvait pas intervenir au niveau des règles fiscales en faveur des familles tout en oubliant les petites et moyennes entreprises suisses. C'est pour cette raison que la majorité a prévu la réduction du taux d'imposition des personnes morales de 8,5 à 8 pour cent. Il s'agit d'une modification simple et efficace qui provoque évidemment une perte de recettes de l'ordre de 300 millions de francs par an.

Ce sacrifice est, selon la majorité, justifié par le fait que les PME surtout, auxquelles s'adresse la mesure - même si on ne peut pas l'appliquer à elles seulement -, représentent le vrai moteur de l'économie suisse. C'est un double signal que la commission veut envoyer: un signal vers l'intérieur aux entrepreneurs suisses, on tient compte de leur travail et on les invite à s'engager à des investissements ultérieurs; et un message à l'intention de l'étranger selon lequel la Suisse continue à être un pays intéressant pour y installer des activités économiques.

Une minorité de la commission et le Conseil fédéral s'opposent à cette mesure; M. Villiger, conseiller fédéral, vous expliquera quelle est la position du Conseil fédéral.

Quant aux minorités, vous pouvez constater à la lecture du dépliant qu'elles proposent une alternative à la solution de la majorité, à savoir en premier lieu en rester à la situation actuelle et subsidiairement autoriser une déduction pour tout apprenti suivant une formation, employé dans l'entreprise.

On peut évidemment discuter sur l'opportunité du choix de la majorité de la commission qui a en tout cas l'avantage de la simplicité et de l'efficacité. Ce qui est en tout cas clair, c'est que l'alternative proposée par la minorité II (Fehr Jacqueline) n'est pas acceptable, même si elle provoque une diminution de recettes probablement inférieure à celle voulue par la majorité. En Suisse, il y a 190 000 apprentis, mais pour le moment il n'est pas possible d'établir s'ils travaillent pour des personnes morales au sens de la loi sur l'impôt fédéral direct. Certains travaillent sûrement pour des fondations et des associations, d'autres pour des entreprises qui ne sont pas des personnes morales. Déjà pour cette raison, le texte proposé n'est pas acceptable.

De plus, tous les frais de formation des entreprises, dont ceux pour la formation des apprentis aussi, peuvent déjà être déduits, ce qui fait de la déduction voulue par la minorité II une sorte de prime ou de subvention, donc une mesure qui n'a rien à voir avec le droit fiscal. Le choix d'utiliser le droit fiscal a aussi pour conséquence que cette subvention, cette prime ne sera efficace qu'en faveur des entreprises qui ont obtenu des bénéfices, ce qui créerait une disparité de traitement en défaveur des entreprises en difficulté.

S'il est donc justifié de réfléchir à l'opportunité d'une déduction dans le cadre d'une réduction du taux d'imposition, qui est en tout cas une mesure positive pour notre économie, la proposition de la minorité II (Fehr Jacqueline) ne peut pas être considérée comme une alternative sérieuse.

Je vous demande donc de soutenir la proposition de la majorité et de rejeter les propositions de minorité I (Fässler) et II (Fehr Jacqueline).

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Es ist für einen Politiker immer etwas unangenehm, wenn er eigentlich jenen Unrecht geben muss, deren Argumentation er grundsätzlich für richtig hält. Deshalb möchte ich zur Frage des Standortes doch noch ein paar Bemerkungen machen: Sie ersehen ja aus dieser Debatte, dass die Finanzpolitik etwas Schwieriges ist. Deshalb spreche ich immer von der "Quadratur der Finanzpolitik". Ein Quadrat hat vier Ecken, und, wenn man es stark vereinfacht, hat die Finanzpolitik sozusagen vier Prinzipien: Die eine Ecke ist die Nachhaltigkeit, die zweite die Standortqualität, die dritte die Effizienz der Staatsleistungen und die vierte die Gerechtigkeit. Eigentlich sind die Zusammenhänge ganz einfach. Eine Verschuldung einerseits muss aus verschiedenen Gründen nachhaltig sein: Wir können den Staat nicht über Verschuldung finanzieren, aber wir brauchen eine gute Standortqualität, weil wir sonst Arbeitsplätze verlieren oder keine schaffen. Wenn wir uns andererseits nicht verschulden dürfen und tiefe Steuern bzw. eine gute Steuerquote brauchen, heisst das, dass nicht beliebig viel Geld für den Staat vorhanden ist. Also muss sich der Staat auf das Wesentliche beschränken und die Leistungen effizient erbringen. Dann muss das Ganze in einer Demokratie auch einigermassen gerecht sein, weil sonst die Fiskal-, Finanz- und Wirtschaftspolitik vom Volk nicht mehr mitgetragen werden.

Ich habe Ihnen das deshalb erzählt, weil der Standort für mich ein ganz wichtiges Element in der Betrachtung der Finanzpolitik ist. Standortqualität beinhaltet natürlich verschiedene Faktoren. Das fängt bei den qualifizierten Arbeitskräften an, geht weiter über ein gutes Bildungssystem und gute Verkehrsverbindungen - das schliesst zum Beispiel auch den Flugverkehr mit ein - und reicht bis zur Steuerpolitik. Die Steuern sind ein sehr wichtiger Standortfaktor. Ganz generell kann man sagen, dass eine tiefe Steuerquote der Wirtschaft mehr Freiraum ermöglicht; sie ist eben auch für wirtschaftliche Ansiedlungen attraktiver.

Wenn wir die schweizerischen Rahmenbedingungen analysieren, stellen wir fest, dass sie weltweit nach wie vor zu den besten gehören. Wenn sie die verschiedenen Studien anschauen, laut denen wir vielleicht nur auf Platz drei, vier oder auch mal sieben liegen, sind es nie die Steuern, die das bewirken, sondern immer andere Faktoren. Bei den Steuern gehören wir Gott sei Dank nach wie vor zu den besten Ländern. Ich gebe aber zu - deshalb bin ich froh um diese Warnungen aus Sicht der Wirtschaft -, dass sich die Staatsquote in den letzten Jahren sehr stark verschlechtert hat. Die Steuerquote wird langfristig immer der Staatsquote folgen. Da können sie machen, was sie wollen: Irgendwann muss das Ganze bezahlt werden. Das heisst also: Wenn Sie das Standortproblem an der Wurzel packen wollen, müssen Sie bei den Ausgaben des Staates anpacken und dort eben Mass halten. Das habe ich Ihnen vorhin schon erläutert.

Wenn wir nun die Fiskalquote der Schweiz anschauen, ist sie immer noch besser dran. Ich habe vorhin mit Interesse dem kleinen Disput zwischen den Herren Strahm und Spuhler zugehört. Sie haben halt nicht vom Gleichen gesprochen, wie das in der Politik häufig so ist. Beim Vergleich der Staatsquote bzw. der Fiskalquote ist es in der Tat so, dass wir nicht mehr so viel günstiger sind als die Deutschen. Man kann noch über Definitionen streiten. Ich halte den wirklichen Abstand für noch etwas grösser, aber es ist wahr, dass wir an Vorsprung verloren haben und dass es nicht so weitergehen darf, weil wir sonst unseren wichtigsten Standortvorteil verlieren. Ich bin dankbar, wenn Sie in der gesamten Finanzpolitik daran denken, und zwar links und rechts, und nicht nur, wenn es um Steuersenkungen geht.

Wir müssen die Staatsquote stabilisieren. Bei der Fiskalquote wird das schwieriger sein, weil uns die demographische Entwicklung Kosten auferlegen wird, ohne dass wir die Sozialleistungen individuell erhöhen. Das ist nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen des Staates aufzufangen. Das wäre eine Rosskur, die in unserem Land niemals mehrheitsfähig wäre. Ich muss das leider sagen, so unangenehm es auch ist. Das heisst, wir müssen hier wahrscheinlich noch etwas in Kauf nehmen, aber wir sollten zumindest ausserhalb dieses Demographiebereiches versuchen, die Staatsquote eher zu senken.

Was macht man, wenn die Fiskalquote doch etwas höher ist und man wirtschaftlich attraktiv bleiben will? Das führt überall dazu - nicht nur in der Schweiz -, dass man in der Tendenz den Konsum stärker belastet, weil es da um Menschen geht, die konsumieren und die nicht ausweichen können, und dafür bei den mobilen Faktoren - dazu gehören Unternehmenssteuern, aber dazu gehört vor allem die Besteuerung des Kapitals - etwas zurückgeht. Das war auch bei uns in letzter Zeit die Tendenz. Ich habe Ihnen das erläutert: Den Unterschied zwischen der Fiskalquote und der Steuerquote machen eigentlich die sozialen Ausgaben aus, die "Sozialfinanzierung", wenn Sie so wollen.

Die Fiskalquote ist gestiegen, weil wir vor allem im Bereich der indirekten Besteuerung stark zugelegt haben. Gleichzeitig haben wir aber die Wirtschaft signifikant entlastet. Ich habe die eineinhalb Milliarden Franken ohne die Taxe occulte erwähnt. Das ist der Grund dafür, dass die eigentliche Unternehmensbesteuerung bei uns sehr vorteilhaft ist. Ich bestreite auch aus ökonomischer Sicht - ich könnte Ihnen einen Vortrag darüber halten -, dass diese Steuersenkung auch nur im Entferntesten Wachstum erzeugen wird. Wir sind nämlich in jenem Bereich der Laffer-Kurve - wenn ich diese wieder einmal erwähnen darf - sehr weit links unten. Das heisst, wir sind in der Unternehmensbesteuerung so gut, dass hier keine Verluste von Arbeitsplätzen drohen, unabhängig davon, ob wir nun bei 8,5 oder bei 8 Prozent Gewinnbesteuerung sind.

Ich darf vielleicht noch zu der von Herrn Strahm zitierten Studie etwas sagen. Diese geht von den Grenzsteuersätzen aus, und zwar einerseits nur von den Unternehmen, und dann andererseits auch vom Gesamtsystem bis hin zum "Kapitalisten". Dort ist natürlich die Doppelbesteuerung enthalten, Herr Spuhler. Bei unserem Steuersystem muss man nicht nur die tiefen Unternehmenssteuersätze sehen. Es gibt Kantone, in denen es nicht so gut ist. Das ist klar, aber das ist dann ein kantonales Problem. Wir müssen sehen, dass bei uns natürlich dank der pfleglichen Behandlung der Unternehmen durch die Steuerbehörden - sie erscheint vielleicht nicht immer pfleglich, aber im Vergleich zu Deutschland oder dem restlichen Ausland ist sie es schon: bessere Abschreibungsmöglichkeiten usw. - noch einiges mit dabei ist, das sich nicht direkt in den Zahlen widerspiegelt.

Aber wir nehmen die Standortqualität trotzdem auch steuerlich sehr ernst. Das ist der Grund dafür, dass wir die Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Steuerverwaltung und auch Professor Oberson mit einer gemischten Gruppe, auch mit Leuten aus der Wirtschaft, beauftragt haben, einmal die Standortprobleme zu "röntgen". Diese Studien sind zum Schluss gekommen, dass man das Gesamtsystem betrachten muss und dass wahrscheinlich mittel- oder langfristig ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Wenn Sie den Franken verfolgen, bis er beim Aktionär landet, angefangen beim Unternehmen, wo er zum ersten Mal besteuert wird, und dann die Stempelbesteuerung bei den Aktien, ferner die Einkommenssteuer sowie die Vermögenssteuer berücksichtigen, sind wir natürlich schon nicht mehr so Weltspitze. Das ist der Grund dafür, dass auch wir der Meinung sind, man müsse das wieder einmal anschauen.

Professor Oberson hat die Unterschiede analysiert; hier kann ich mich an Frau Fetz wenden. Es gibt tatsächlich Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Aktiengesellschaften. Die Aktiengesellschaften haben die Doppelbesteuerung. Die Personengesellschaften haben dafür auf dem gesamten Gewinn die Sozialabgaben wie die AHV. Man kann sagen, dass grosso modo die Personengesellschaft, die bei uns bei den KMU dominiert, eher ein bisschen benachteiligt ist. Wenn Sie nämlich Ihren Betrieb einmal liquidieren oder aufgeben, werden Ihnen noch die stillen Reserven aufgerechnet und besteuert.

So gesehen haben wir die Frage geprüft, ob man nicht eine rechtsformunabhängige Besteuerung machen könnte. Es zeigt sich, dass man das könnte. Man hätte noch gewisse Probleme mit den Doppelbesteuerungsabkommen. Aber das würde bei den AHV-Beiträgen wahrscheinlich einige hundert Millionen Franken kosten, weil der Gesamtgewinn der Personengesellschaft mit der AHV belastet ist. Deshalb ist diese Reform nicht durchführbar.

Wir sind aber der Meinung, dass wir im Rahmen unseres Paketes - es gibt da eine Motion, auf die wir noch zu sprechen kommen; ich kann das meiste jetzt sagen, dann kann ich es dort kurz machen - für die Personengesellschaften trotzdem etwas tun könnten. Ich denke zum Beispiel an den Bauern oder den Schuhmacher, der seinen Betrieb aufgibt. In diesem Fall gilt sein Haus plötzlich als Privatvermögen, und es ist darüber steuerlich abzurechnen. Dort könnte man bis zum Verkauf einen Steueraufschub gewähren, wie das in gewissen Kantonen der Fall ist. Wenn einer dann das Geschäft verkauft, könnte man sich vorstellen, dass man die Besteuerung der stillen Reserven bei der Geschäftsaufgabe nicht zum Satz der Gesamtsumme macht, sondern zu einem gesplitteten Satz, der sich auf die Jahre verteilt, während denen die Reserven gebildet worden sind. Man könnte sich vorstellen, dass man die Umwandlung von Personengesellschaften in Aktiengesellschaften durch die Abschaffung gewisser Fristen erleichtert usw. Man kann also durchaus ein Paket für Personengesellschaften schnüren, das signifikante Erleichterungen bringt.

Auf der anderen Seite sind wir bei den Aktiengesellschaften der Meinung, dass die KMU wegen unseres heutigen Systems mit der Doppelbelastung versuchen - das hat auch Herr Spuhler angedeutet; er hat es nur am falschen Ort gesagt, aber den Effekt richtig geschildert -, Ausschüttungen zu vermeiden und sich möglichst über hohe Saläre, die nur einmal besteuert sind, oder über kapitalersetzende Darlehen zu finanzieren.

Wir haben als weiteres Problem, dass sehr viele KMU Gewinne nicht ausschütten und finanziell immer fetter werden, immer mehr Reserven haben. Dann kann die dritte Generation viel zu lange von diesen Reserven leben und hat nicht genügend Druck. So geht das Kapital flöten. Oder die Firma ist derart fett, dass sie wegen der latenten Steuern kaum verkauft werden kann, ausser an einen Grosskonzern.

Alle diese Probleme sollte man einmal anpacken, auch die Fragen der Erbenholding, Nachfolgeprobleme usw. Wir sind zum Schluss gekommen, man könnte mit einem einfachen Teileinkünfteverfahren, das heisst mit einem Vorzugssteuersatz für die Dividende als Einkommen, die Doppelbesteuerung eliminieren. Dieses Modell wollen wir ausarbeiten; das bedeutet, die Sache an der Wurzel anzupacken. Der Preis wäre natürlich dann auch bei massgeblichen Beteiligungen eine zwar ermässigte, aber immerhin eine Besteuerung der Beteiligungskapitalgewinne, wenn man die Beteiligung verkauft. Das Ganze müsste natürlich aufgestockt werden, man könnte nicht die Reserven der letzten hundert Jahre im ersten Jahr des Verkaufes besteuern, wenn man das einführt. Dann müsste der Fiskus wahrscheinlich auf einige Milliarden Franken Steuersubstrat definitiv verzichten.

Das Ganze könnte ertragsneutral, nicht als "Fischzug" für den Fiskus gemacht werden. Man könnte den Kantonen - über eine Änderung des DBG - nahe legen, die Kapitalsteuer oder die Vermögenssteuer für den Inhaber einer massgeblichen Beteiligung zu ermässigen, denn die ist systemfremd, die ist ertragsunabhängig. Mit all diesen Massnahmen könnte man systematisch signifikant Risikokapital begünstigen, die Investition in Risikokapital attraktiver machen, indem dann eben von der Ausschüttung mehr übrig bleibt usw. Das möchten wir innerhalb einer nützlichen Frist machen.

Wenn Sie heute nun einfach diesen Unternehmenssteuersatz senken, wird das ökonomisch nichts bewirken. Es wird uns dann zudem Substrat fehlen, das wir einsetzen könnten, um eine gezielte Besteuerungsreform zu machen, die letztlich der ganzen Volkswirtschaft etwas bringt. Diese Reform wird noch zu reden geben. Wir werden sie in die Vernehmlassung schicken und es auch mit den einschlägigen Wirtschaftskreisen diskutieren, um sie zu überzeugen. Es muss ein solides Modell werden. Aber Sie sollten jetzt nicht mittels eines Schnellschusses handeln, denn nur um Signale zu setzen, sind mir für den Staat dringend nötige 300 Millionen Franken eben zu wertvoll.

Deshalb meine ich, dass Sie etwas Geduld haben sollten. Wir werden Ihnen entsprechende Vorschläge machen. Dieses Mal verzichten wir darauf, aber ich möchte Ihnen - deshalb habe ich das so ausführlich gesagt - auch signalisieren, dass wir die Probleme des Standortes Schweiz sehr ernst nehmen, denn wir wissen natürlich, dass dieser Staat überhaupt kein Geld hat, wenn er keine leistungsfähige Wirtschaft hat. Für diese leistungsfähige Wirtschaft wollen wir auch etwas tun.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Mit der Alternative der Minderheit II betreffend Lehrlingsausbildung kann ich es einfach machen. Tinbergen hat einmal gesagt, in der Ökonomie solle man immer nur ein Instrument für einen Zweck brauchen und nicht alles vermischen. Immer wieder stelle ich fest, dass man über Steuerabzüge irgendwelche Probleme lösen will, wenn man ratlos ist. Das ist falsch. Das macht die Steuersysteme mit der Zeit überaus kompliziert, und kein Mensch kommt mehr draus. Kein Mensch hat mehr Freude an der Steuererklärung, wie das eigentlich der Fall sein müsste. (Heiterkeit) Ja, auch meine Freude ist begrenzt, wenn ich ehrlich bin. Zudem ist eine solche Steuervergünstigung eine indirekte Subvention. Sie hilft nur, wenn eine Firma verdient. Wenn eine Firma kein Geld verdient, kann sie sich den Lehrling dann doppelt nicht mehr leisten, denn sie kann die Kosten nirgendwo mehr abziehen. Das Zweite betrifft die natürliche Person: Bei einer Personengesellschaft, die progressiv besteuert wird, wirkt es sich anders aus als bei der Kapitalgesellschaft, und so gesehen muss ich Sie bitten, von solchen Komplizierungen abzusehen. Wenn Sie das Lehrlingswesen fördern wollen, ist wahrscheinlich das Berufsbildungsgesetz der richtige Ort dafür.

Deshalb bitte ich Sie, auch den Eventualantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) abzulehnen.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Die Abstimmung über Artikel 68 gilt auch für Artikel 27 Absatz 2bis.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 103 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 64 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 106 Stimmen

Für den Eventualantrag der Minderheit II .... 62 Stimmen

Präsident (Hess Peter, Präsident): Damit ist auch der Minderheitsantrag zu Artikel 27 Absatz 2bis abgelehnt.

Ziff. 1 Art. 86; 105 Abs. 2; 155 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 86; 105 al. 2; 155 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 212

Antrag der Kommission

Abs. 1

....

c. .... 7000 Franken ....

....

2. .... Elternteil erwerbsunfähig ....

3. .... erwerbstätig sind,

4. wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen.

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 212

Proposition de la commission

Al. 1

....

c. .... 7000 francs ....

....

2. .... est incapable ....

3. .... une activité lucrative,

4. le parent chargé de la garde des enfants n'est pas en mesure d'en prendre soin en raison de maladie ou d'accident au sein de la famille.

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 213 Abs. 1

Antrag der Kommission

Mehrheit

....

a. .... 1400 Franken ....

b. .... 11 000 Franken .... sorgt; der Abzug erhöht sich für jedes in Ausbildung stehende Kind nach Vollendung des 16. Altersjahres bis zum 25. Altersjahr um 3000 Franken;

....

Minderheit

(Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

....

a. Streichen

b. Streichen

....

d. Streichen

....

Minderheit

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit Fässler abgelehnt wird)

....

a. .... 1000 Franken ....

b. Streichen

....

Ch. 1 art. 213 al. 1

Proposition de la commission

Majorité

....

a. .... 1400 francs ....

b. .... 11 000 francs .... l'entretien; la déduction augmente de 3000 francs pour chaque enfant ayant 16 ans révolus qui suit une formation, mais au plus jusqu'à 25 ans;

....

Minorité

(Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

....

a. Biffer

b. Biffer

....

d. Biffer

....

Minorité

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

(Proposition subsidiaire, au cas où la proposition de la minorité Fässler serait rejetée)

....

a. .... 1000 francs ....

b. Biffer

....

Präsident (Hess Peter, Präsident): Wir haben bei Artikel 35 Absatz 1 auch über diese Bestimmung abgestimmt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 1 Art. 214

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1bis

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

....

Vom Steuerbetrag werden abgezogen:

a. als Kinderabzug: 1000 Franken für jedes minderjährige oder in der Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt. Bei ungetrennten Ehepaaren wird vermutet, dass der Partner mit dem höheren Reineinkommen den Unterhalt der Kinder zur Hauptsache bestreitet. Eine abweichende Zuteilung des Abzuges muss mit der Steuererklärung beantragt werden;

b. als Haushaltabzug: 600 Franken für Steuerpflichtige, die allein oder allein mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen, für die ein Abzug nach Buchstabe a oder nach Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c geltend gemacht werden kann, einen Haushalt führen.

Minderheit

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit Fässler abgelehnt wird)

Vom Steuerbetrag werden abgezogen: als Kinderabzug 700 Franken für jedes minderjährige oder in der Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt.

Ch. 1 art. 214

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1bis

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

....

Sont déduites du montant de l'impôt:

a. une déduction pour enfant de 1000 francs pour chaque enfant mineur ou faisant un apprentissage ou des études dont le contribuable assure l'entretien. Pour les époux, on admet que le conjoint qui a le revenu net le plus élevé est aussi celui qui contribue majoritairement à l'entretien des enfants. Une répartition différente de la déduction doit être demandée avec la déclaration d'impôt;

b. une déduction pour ménage de 600 francs pour le contribuable qui vit seul ou qui vit uniquement avec des enfants ou avec des personnes nécessiteuses pour lesquels il peut opérer la déduction prévue à la lettre a ou à l'article 35 alinéa 1er lettre c.

Minorité

(Fehr Jacqueline, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)

(Proposition subsidiaire, au cas où la proposition de la minorité Fässler serait rejetée)

Une déduction pour enfant de 700 francs pour chaque enfant mineur ou faisant un apprentissage ou des études dont le contribuable assure l'entretien.

Abs. 1, 2 - Al. 1, 2

Angenommen - Adopté

Abs. 1bis - Al. 1bis

Präsident (Hess Peter, Präsident): Wir haben bei Artikel 35 Absatz 1 auch über diese Bestimmung abgestimmt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 1 Art. 214a; 216 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 214a; 216 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 3

Antrag der Kommission

Abs. 3, 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3bis

Unverheiratete Paare, die mit minderjährigen Kindern oder mit Kindern in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr im gemeinsamen Haushalt zusammenleben, können beantragen, dass sie wie die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten besteuert werden. Sie müssen spätestens mit der Steuererklärung einen gemeinsamen schriftlichen Antrag bei der Steuerbehörde stellen. Die getroffene Wahl dauert so lange, bis die genannten Voraussetzungen entfallen. Ihre Rechtsstellung nach diesem Gesetz entspricht in der Folge derjenigen von Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben. Ausgenommen sind die Artikel 6a Absatz 2 und 54 Absatz 2.

Antrag Donzé

Abs. 3bis

Unverheiratete gegengeschlechtliche Paare ....

Ch. 2 art. 3

Proposition de la commission

Al. 3, 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3bis

Les concubins qui font ménage commun avec des enfants mineurs ou des enfants qui suivent une formation jusqu'à l'âge de 25 ans peuvent demander à être imposés comme des époux qui vivent en ménage commun. Ils adresseront par écrit une demande commune à l'autorité fiscale au plus tard avec la déclaration d'impôt. Le mode d'imposition choisi reste valable jusqu'au moment où les conditions précitées ne sont plus remplies. La situation juridique des concubins selon la présente loi correspond alors à celle des époux qui vivent en ménage commun. Sont exclus les articles 6a alinéa 2 et 54 alinéa 2.

Proposition Donzé

Al. 3bis

Les concubins de sexes différentes qui font ....

Abs. 3, 4 - Al. 3, 4

Angenommen - Adopté

Abs. 3bis - Al. 3bis

Präsident (Hess Peter, Präsident): Der Antrag Donzé ist zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Ziff. 2 Art. 6a; 6b; 7 Abs. 4 Bst. g

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 2 art. 6a; 6b; 7 al. 4 let. g

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 9 Abs. 2

Antrag der Kommission

....

cbis. ....

....

2. .... Elternteil erwerbsunfähig ....

....

4. wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen;

....

Ch. 2 art. 9 al. 2

Proposition de la commission

....

cbis. ....

....

2. .... parents est incapable ....

....

4. le parent chargé de la garde des enfants n'est pas en mesure d'en prendre soin en raison d'une situation extraordinaire;

....

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 11

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2-4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1a

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Rechsteiner Paul, Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Meyer Thérèse, Rennwald, Strahm)

Das Existenzminimum jeder steuerpflichtigen Person ist steuerfrei.

Ch. 2 art. 11

Proposition de la commission

Al. 1, 2-4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1a

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Rechsteiner Paul, Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Meyer Thérèse, Rennwald, Strahm)

Le minimum vital pour chaque contribuable est exonéré de l'impôt.

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Sie haben jetzt gerade an einem Ort, wo kein dringender Bedarf besteht, wo auch kein Zusammenhang mit dem Paket Familienbesteuerung ersichtlich ist, einen Betrag von 300 bis 350 Millionen Franken ausgegeben - an einem Ort, wo dies Unternehmen zugute kommt, die im OECD-Vergleich wie gesagt bereits relativ gut gestellt sind.

Beim Minderheitsantrag zu Artikel 11 StHG geht es um ein Anliegen, das sozial von grösster Bedeutung ist; es hat einen Zusammenhang mit der Lebenslage vieler, zu vieler Familien in diesem Land. Es geht um das Anliegen der Steuerbefreiung des Existenzminimums in der Schweiz.

Die Begründung dieses Anliegens ist recht einfach. Die Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist vom Bundesgericht anerkannt worden und heute ein allgemeines Prinzip der Steuergerechtigkeit. Die Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bringt es mit sich, dass Leute nach ihrem Einkommen, nach ihrem Vermögen zu besteuern sind, dass also Reiche stärker besteuert werden müssen als Arme. Sie bringt in der Konsequenz auch mit sich, dass dort, wo das Existenzminimum eines Menschen oder einer Familie unterschritten ist, auch der Fiskus Halt machen muss, dass dort die Steuerfreiheit realisiert werden muss.

Nun hat das Bundesgericht bis heute die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anerkannt, konnte sich aber bis jetzt noch nicht zur Anerkennung dieses Grundsatzes mit Blick auf die Steuerbefreiung des Existenzminimums durchringen. Es ist aber ein Postulat, das in der gesamten Steuerrechtslehre heute allgemein anerkannt ist, dass es nicht angeht, dass der Fiskus dort, wo das Existenzminimum unterschritten ist, noch Steuern verlangt. Leider ist das in der Schweiz noch in verschiedenen Kantonen der Fall, und das beeinträchtigt die Lebenslage der von dieser Besteuerung betroffenen Menschen doch ganz erheblich.

Die Problematik liegt darin, dass es verschiedene Kantone in der Ausgestaltung ihres Steuersystems - bei Tarifen, mit Abzügen - bis heute nicht geschafft haben, für diejenigen Menschen, die arbeiten, aber eben zu wenig verdienen, um von diesem Lohn auch leben zu können, die Steuerfreiheit herzustellen. Es ist auch aufgrund des StHG unbestritten, dass Sozialhilfeleistungen steuerfrei sind. Es kann nicht angehen, dass auf der einen Seite Sozialhilfe ausbezahlt wird und auf der anderen Seite auf den Beträgen dieser Sozialhilfe Steuern verlangt werden, das ist logisch. Auch Ergänzungsleistungen sind aufgrund der Steuergesetzgebung steuerfrei.

Nicht steuerfrei sind Arbeitseinkünfte; das ist an sich auch richtig. Aber nicht mehr logisch ist es dort, wo jemand mit Arbeitseinkünften weniger verdient, als er bekäme, wenn er sozialhilfeabhängig wäre, und für dieses Arbeitseinkommen, das - auch mit andern Einkünften zusammen - unterhalb des Existenzminimums liegt, dann noch besteuert wird. Das schafft Ungleichheiten und stossende Situationen für die betroffenen Menschen. Sämtliche Armutsberichte, die in der Schweiz in den letzten Jahren erstellt worden sind - namentlich auch der jüngste Bericht des Bundesamtes für Statistik über die Problematik der so genannten Working Poor, wie man sie nennt, der Menschen, die eben arbeiten, aber trotz Arbeit zu wenig verdienen, um davon leben zu können -, besagen Folgendes: Es gibt neben der nötigen Anhebung der Löhne im Tieflohnbereich - ihn bekämpfen wir ja mit unserer Kampagne "Keine Löhne unter 3000 Franken" - eine nahe liegende, probate und nötige Massnahme: die Steuerbefreiung des Existenzminimums. Das Bundesamt für Statistik ist in diesen ausführlichen Auswertungen zum Schluss gekommen, dass bei diesen Menschen die Steuerbelastung mit direkten Steuern von 5,4 bis 7,1 Prozent des Bruttoeinkommens schwankt, also einen ganz erheblichen Anteil des Einkommens mit umfasst, und dass die Lebenslage dieser Menschen durch diese einfache Massnahme ohne weiteres und leicht verbessert werden kann.

Es drängt sich auf, diesen Grundsatz nun hier unter dem Gesichtspunkt der Familienbesteuerung zu realisieren. Sie haben damit die Möglichkeit, die in eine Schieflage geratene Vorlage, die inzwischen praktisch nur noch den Leuten mit hohen und höchsten Einkommen sowie den Unternehmen etwas bringt, massvoll zu korrigieren, indem Sie eine Massnahme vorschreiben, mit der die Kantone auch verpflichtet sind, das Existenzminimum steuerlich freizustellen.

Die Formulierung ist juristisch wasserdicht. Sie stellt es den Kantonen frei, dieses Ziel durch ihr System der Abzüge und durch die Tarifgestaltung zu erreichen. Die Kantone sind vollkommen frei, wie sie dieses Ziel erreichen wollen. Sie müssen es aber erreichen, sie müssen dieses sozialpolitische Ziel nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit realisieren.

Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion

Le groupe libéral ne soutiendra pas la proposition de minorité Rechsteiner Paul. Nous n'avons pas été convaincus par son argumentation et, pour une fois, d'ailleurs, le groupe libéral aura même su résister à l'argumentaire de Mme Meyer Thérèse, dont l'éloquence habituelle couplée à son expérience du terrain le convainquent pourtant le plus souvent. Nous retiendrons quatre raisons de rejeter la proposition de minorité Rechsteiner Paul, même soutenue par Mme Meyer Thérèse:

1. La déduction générale répond déjà au souci de cette minorité.

2. Nous ne voulons pas diminuer encore davantage l'assiette fiscale.

3. Il ne faut pas introduire de confusion entre politique fiscale et politique sociale.

4. Il en va d'une vision de la société et des objectifs que nous nous fixons, qui sont différents de ceux de la minorité Rechsteiner Paul.

En ce qui concerne le premier point, la déduction générale devrait répondre au souci de la minorité Rechsteiner Paul. Certes, cette déduction générale a été abaissée de 2200 à 1400 francs, mais c'est en contrepartie d'une augmentation de la déduction pour enfant, qui nous semble ici clairement la priorité à soutenir.

Deuxièmement, nous pensons que l'assiette fiscale doit être la plus large possible. Elle doit être développée de façon à ce que le plus grand nombre de citoyens puissent participer à cette prise de responsabilité qu'est la contribution fiscale. Ce n'est que comme cela que nous pouvons honorer notre devise, "omnes pro uno", que nous voyons pourtant tous les matins lorsque nous levons les yeux en arrivant dans le Palais du Parlement. Mme Meier-Schatz, rapporteur, a déjà souligné le fait que de 17 pour cent des citoyens suisses qui ne payeront plus d'impôt fédéral, cette proportion va être augmentée à 35, voire à 40 pour cent: cela nous paraît déjà être une proportion inquiétante pour répondre à cet "omnes pro uno".

Quant à la confusion entre politique sociale et politique fiscale, elle a menacé tout au long des travaux sur le train de mesures fiscales. La proposition de minorité Rechsteiner Paul met, une fois de plus, en danger la distinction claire qui doit pourtant être maintenue entre ces deux politiques. L'une doit, certes, servir l'autre, mais elles ne sont pas une seule et même politique. C'est d'ailleurs ce type de confusion qui explique probablement que l'on puisse utiliser, ici, un terme aussi fort que celui de "tromperie".

Finalement, il en va d'un choix de société. Selon nous, tout doit être fait pour inciter à l'activité professionnelle, pour la valoriser, pour favoriser l'inclusion dans le monde du travail. Or, l'argument principal présenté ici veut que le minimum vital doive être exonéré pour tous, ceci parce que ce minimum vital est exonéré lorsqu'il est assuré par des prestations sociales et qu'il ne serait donc pas incitatif de ne pas l'exonérer de la même manière, lorsqu'il s'agit d'un minimum vital durement gagné. Nous comprenons bien cet argumentaire et nous sommes bien d'accord qu'il faut un maximum d'incitation à l'activité professionnelle, mais, ce n'est en tout cas pas dans ce sens que nous verrions la façon de corriger les choses.

Il ne s'agit pas de mettre ceux qui sont actifs dans une même situation fiscale que ceux qui doivent bénéficier de prestations sociales. Bien au contraire, il faut agir par l'incitation la plus efficace et la mieux adaptée possible pour ceux-là même qui doivent bénéficier de ces prestations. J'aimerais encore ajouter que ce type d'incitation est le plus facile à mettre en place dans la proximité, sur le terrain, près de ceux qui sont concernés, c'est-à-dire au niveau cantonal ou communal, parce que c'est là que, concrètement, les problèmes peuvent se poser.

Ne serait-ce que pour ces quatre raisons que je viens de développer, le groupe libéral vous invite à adopter, ici encore, la proposition de la majorité de la commission.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Die grüne Fraktion teilt mit, dass sie die Minderheit unterstützt.

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wir verhandeln jetzt gerade über eines der wesentlichsten Elemente in der Armutsbekämpfung: über die steuerliche Befreiung des Existenzminimums.

Wenn Sie den Antrag der Minderheit auf der Fahne lesen, dann sehen Sie, dass er sehr offen formuliert ist. Er lässt also den Kantonen genügend Spielraum. Es ist für uns aber wichtig, diese Diskussion hier einzubringen, weil die ganze Reform im Bereich der direkten Bundessteuer natürlich auch Auswirkungen auf die Kantone hat und natürlich das Steuerharmonisierungsgesetz tangiert. In Artikel 11 dieses Gesetzes werden die verschiedenen Steuerabzugsmöglichkeiten explizit erwähnt. Wir möchten deshalb auch, dass explizit zuhanden der Kantone festgehalten ist, dass das Existenzminimum jeder steuerpflichtigen Person steuerfrei ist.

Wer auf dem Existenzminimum lebt, hat nichts übrig. Für diese Bevölkerungsgruppe sind die Steuerbelastungen untragbar. Bei dieser Gruppe ist der Schuldenberg vorprogrammiert. Die sozialen Folgekosten sind mit Bestimmtheit grösser als die allfälligen Steuerbeträge. Es steht ebenfalls fest, dass bei dieser Bevölkerungsgruppe die Frustration gegenüber dem Staat aufgrund von Steuerungerechtigkeiten garantiert ist.

Die Steuerbefreiung des Existenzminimums ist eine der zentralsten Forderungen der Armutsforschung. Sie haben alle, so hoffe ich, die erste gesamtschweizerische Armutsstudie zur Kenntnis genommen, die 1997 von Professor Robert E. Leu und seinem Team veröffentlicht wurde. Es ist klar, dass wir nicht nur Armutsberichte zur Kenntnis nehmen können, sondern auch aufgefordert sind zu handeln. Wir haben deshalb von dieser Gruppe von Autoren, Expertinnen und Experten auch einen Massnahmenkatalog zugestellt erhalten. Sie alle konnten in diesem Katalog lesen, dass die erste und vordringlichste Massnahme die Freistellung des Existenzminimums bei den Steuern ist.

Ich kann Ihnen auch aus eigener Berufserfahrung garantieren, dass bei den überschuldeten Privathaushalten die Steuerschulden den höchsten Schuldenposten ausmachen. Diese Erfahrung stützt sich auch auf die Praxis der Fachstellen für Schuldenberatung und Schuldensanierung. Ich kann Ihnen ebenfalls garantieren, dass es in der Bevölkerung nicht verstanden wird, dass wir auf der einen Seite zahlreiche Abzugsmöglichkeiten für Gutverdienende haben, dass in immer mehr Kantonen die Erbschaftssteuer abgeschafft wird und gleichzeitig in unserem Steuersystem die Ärmsten unserer Bevölkerung krass benachteiligt sind.

Die kantonale Tarifhoheit wird mit diesem Antrag nicht tangiert. Den Kantonen ist es freigestellt, wie sie das Existenzminimum definieren wollen. Sie können sich auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum abstützen. Sie können aber auch das soziale Existenzminimum, wie es in den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) definiert ist, als Gradmesser nehmen. Oder sie können sich schliesslich auf einen Pauschalabzug beschränken.

Die Forderung wird aus sämtlichen Fachkreisen unterstützt. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass Sie alle diese Woche einen Brief von verschiedenen Fachorganisationen erhalten haben - von der Pro Familia über den Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter bis zu den verschiedenen Frauenorganisationen -, welche die steuerliche Freistellung des Existenzminimums ebenfalls alle unterstützen.

Herr Bundesrat Villiger, Sie haben gesagt, heute würden bereits 17 Prozent der Bevölkerung keine direkte Bundessteuer bezahlen; mit der vorliegenden Reform wären es sogar 37 Prozent. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist aber, dass damit das Problem der Belastung der untersten Einkommensschicht durch die Steuern - die dann eben über die Kantone entrichtet werden müssen - nicht gelöst wird.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Es ist ein notwendiger, wenn auch kleiner Schritt. Vor allem ist es - angesichts der Tatsache, dass wir heute bereits zahlreiche Steuerschlupflöcher für Spitzenverdiener und Spitzenverdienerinnen haben - auch gerecht. Es ist eine soziale Massnahme, die vor allem den Ärmsten zugute käme.

In diesem Zusammenhang möchte ich das Wort noch an meine Vorrednerin richten: Sie haben vorhin begründet, weshalb Sie diesen Antrag ablehnen. Sie haben gesagt, wir wollten nicht noch mehr Steuerausfälle. Ich muss Ihnen sagen, dass das zynisch ist, nachdem Sie vorher locker 300 Millionen Franken an Steuerausfällen zugunsten einiger weniger Unternehmen - nämlich nur sieben Prozent, der "crème de la crème" - beschlossen haben und gleichzeitig bereit sind, die Ärmsten weiterhin mit einem ungerechten Steuersystem zu bestrafen.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie die Mehrheit unterstützt.

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Wie ich bereits in der Eintretensdebatte festgehalten habe, behält der kantonale Gesetzgeber die Möglichkeit, Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge autonom zu gestalten. Die Kommissionsmehrheit beantragt, an dieser gesetzlichen Formulierung festzuhalten. Die Kantone sollen ihren doch erheblichen Gestaltungsspielraum in allen Fällen behalten. Die Kommission entschied sich mit 13 zu 10 Stimmen, in diesem Artikel keine Ergänzung vorzusehen.

Die Minderheit (Rechsteiner Paul) beantragt dagegen, dass in Absatz 1a das Existenzminimum jeder steuerpflichtigen Person für steuerfrei erklärt wird. Aufgrund der sehr offenen Formulierung von Absatz 1a könnte der kantonale Gesetzgeber selbst bestimmen, auf welche Definition des Existenzminimums abgestellt werden soll. Den Kantonen stünde die Möglichkeit offen, das Einkommen in der Höhe der blossen Existenzsicherung, d. h. der Sicherung der elementaren menschlichen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Obdach, steuerlich freizustellen. Sie könnten aber auch das etwas grosszügiger berechnete betreibungsrechtliche Existenzminimum nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) als Grundlage heranziehen. Auf welche Weise die Freistellung zu erfolgen hat - das haben sowohl Frau Goll als auch Herr Rechsteiner Paul gesagt -, würde mit dem vorgeschlagenen Wortlaut durch das StHG nicht vorgegeben. Den Kantonen stünde daher die Möglichkeit offen, die Befreiung des Existenzminimums wie nach dem geltenden Recht der direkten Bundessteuer durch das Zusammenwirken von Tarif- und bisherigen Abzügen oder etwa durch die Einführung eines neuen Sozialabzuges zu erreichen. Die gesetzliche Formulierung würde den Kantonen somit einen erheblichen Spielraum gewähren.

Dennoch beantragt Ihnen die Mehrheit, auf diese Vorschrift nicht einzutreten, weil dies trotz der sehr offenen Formulierung einer materiellen Harmonisierung in einem Teilbereich gleichkomme. Die Kantonsautonomie in der Ausgestaltung der Steuerfreibeträge sei dadurch verletzt.

Diesem rechtlich-formalen Punkt steht die Minderheit Rechsteiner Paul gegenüber, der auch ich angehöre. Ich werde mit der Minderheit stimmen.

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

La proposition de minorité Rechsteiner Paul voudrait que l'article 11 alinéa 1a prescrive d'imposer aux cantons l'exonération du minimum vital pour tous les contribuables, tout en laissant aux cantons le devoir de définir la signification à donner à cette notion de "minimum vital". M. Rechsteiner Paul a défendu sa proposition en soutenant qu'il voulait voir introduite une règle qui empêcherait la taxation des personnes dont le revenu serait inférieur au "minimum vital". Si tel était le sens de sa proposition, on pourrait sans doute en discuter.

Il est évident que les éventuels impôts, dus par les contribuables dont le revenu est inférieur au minimum vital prévu par la législation fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite, ne peuvent pas déjà aujourd'hui être encaissés par les cantons et les communes; pour cette raison, il serait intelligent de prévoir au niveau cantonal des règles qui évitent des procédures d'encaissement qui ne peuvent pas apporter de résultats. Mais la formule choisie va bien au-delà de cet objectif, car elle prévoit que le minimum vital de chaque contribuable - de vous et de moi aussi - doit être exonéré de l'impôt. Cela signifie donc que les cantons devraient introduire dans leur législation une nouvelle déduction, choisir une définition du minimum vital et adapter en conséquence leur système de déductions en fonction de cette nouvelle déduction obligatoire.

La majorité de la commission s'oppose à cette proposition, car il faut tout d'abord laisser aux cantons leurs compétences. Ensuite, le minimum vital ne peut être calculé que pour chaque contribuable individuellement, car il dépend - dans toutes les définitions que l'on peut imaginer - de sa situation personnelle et familiale et de ses frais en particulier, y compris les frais qu'il doit supporter pour le loyer et les assurances-maladie. Il est pourtant illusoire de croire que les cantons peuvent trouver des solutions simples pour appliquer la règle voulue par M. Rechsteiner Paul. Un troisième argument est le suivant: il est inopportun d'ouvrir la possibilité d'avoir plusieurs définitions d'un concept qui devrait être le plus unifié possible. Comme la fantaisie fiscale des cantons est immense, chaque canton trouvera sans doute la meilleure des solutions possibles, avec pour résultat une confusion totale. Le quatrième argument est la constatation qu'il ne serait pas "fair" d'imposer aux cantons le changement de leur système de déduction en leur imposant une utilisation du concept de minimum vital dans le cadre d'une réforme fiscale qui se réfère à un impôt - l'impôt fédéral direct - pour lequel la référence à ce concept ne joue aucun rôle. Notre réforme en effet fera bénéficier de l'exonération de l'impôt fédéral direct 35 à 40 pour cent des contribuables, dont sûrement tous ceux dont le revenu n'arrive pas au minimum vital.

Laissons donc aux cantons le soin de résoudre selon leur choix les problèmes d'encaissement qu'ils ont.

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Sie haben es schon gehört: Bei der direkten Bundessteuer gibt es hier kein Problem, weil so viele Leute gar keine Steuern zahlen, sodass diese Bedingung ohnehin erfüllt ist. Deshalb geht es bei diesem Minderheitsantrag ja auch nur um das Steuerharmonisierungsgesetz. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich mir selber auch nicht bewusst war, dass in vielen Kantonen die Besteuerung so weit hinuntergeht. Es ist klar, dass die Kantone mit der Besteuerung tiefer ansetzen müssen, denn sie leben von der direkten Besteuerung. Beim Bund ist es ja nur eine Teileinnahme, wenn Sie so wollen. Deshalb hat man die direkte Bundessteuer zu einer Art Reichtumssteuer ausgestaltet.

Der Bundesrat hat für das Anliegen durchaus Verständnis. Er hat das aber nicht in seinen Entwurf hineingenommen, weil die Kantone sich einhellig dagegen gewehrt haben. In steuerlichen Fragen arbeiten wir eng mit den Kantonen zusammen, und die Kantone haben argumentiert, dass es sich bei einer solchen Vorschrift um eine Tarifmassnahme handle. Sie haben sich auf ihre Tarifhoheit bezogen. Ich gebe zu, dass die Formulierung von Herrn Rechsteiner Paul sehr offen ist, sodass es wahrscheinlich ein Grenzfall ist, ob das eine Tarifmassnahme ist oder keine. Eine andere Formel wäre sicherlich schon gar nicht diskutabel. Umgekehrt kann sie natürlich zur Folge haben, dass dann jeder Kanton das Existenzminimum anders definiert und dass hier dann sehr unterschiedliche Lösungen zustande kämen.

Trotz meinem persönlichen Verständnis für das Anliegen möchte ich Ihnen doch beliebt machen, darauf zu verzichten und den Kantonen diese Tarifhoheit zu belassen. Sie alle haben ja auch in den Kantonen Parteifreundinnen und Parteifreunde, die beispielsweise in den kantonalen Steuergesetzen so etwas demokratisch durchsetzen könnten. Das wäre der eigentliche föderalistische Weg zur Durchsetzung eines an sich richtigen Anliegens.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abs. 1, 2-4 - Al. 1, 2-4

Angenommen - Adopté

Abs. 1a - Al. 1a

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 84 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 81 Stimmen

Ziff. 2 Art. 33 Abs. 3; 54 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 2 art. 33 al. 3; 54 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 72e

Antrag der Kommission

Abs. 1

Die Kantone passen ihre Gesetzgebung innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Änderung vom .... den geänderten Artikeln 3 Absätze 3, 3bis und 4; 6a; 6b; 7 Absatz 4 Buchstabe g; 9 Absatz 2 Buchstaben c, cbis, f, g und k; 11; 33 Absatz 3 sowie 54 Absatz 2 an.

Abs. 2

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Regelung nach Artikel 72 Absatz 2.

Ch. 2 art. 72e

Proposition de la commission

Al. 1

Dans les cinq ans qui suivent l'entrée en vigueur de la modification du .... les cantons adaptent leur législation aux articles 3 alinéas 3, 3bis et 4; 6a; 6b; 7 alinéa 4 lettre g; 9 alinéa 2 lettres c, cbis, f, g et k; 11; 33 alinéa 3 et 54 alinéa 2.

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

(la modification ne concerne que le texte allemand)

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Titel, Ingress, Art. 4 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 3 titre, préambule, art. 4 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 6 Abs. 1 Bst. h

Antrag der Kommission

h. .... gesamthaft eine Million Franken ....

Ch. 3 art. 6 al. 1 let. h

Proposition de la commission

h. .... la somme d'un million de francs.

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 13 Abs. 1, 3 Bst. c-f, 4, 5

Antrag der Kommission

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Kaufmann, Baader Caspar, Bührer, Engelberger, Gysin Hans Rudolf, Oehrli, Schneider, Speck, Spuhler, Zuppiger)

Abs. 3

....

d. die nicht unter die Buchstaben a und b fallenden inländischen Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften, deren Aktiven nach Massgabe der letzten Bilanz zu mehr als 10 Millionen Franken aus steuerbaren Urkunden nach Absatz 2 bestehen;

....

Abs. 4

Keine Effektenhändler sind:

a. die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge nach Artikel 17a Absatz 2bis Buchstabe a;

b. die der Bundesaufsicht unterstellten Lebensversicherer.

Antrag Gysin Hans Rudolf

Abs. 5

....

b. Streichen

Ch. 3 art. 13 al. 1, 3 let. c-f, 4, 5

Proposition de la commission

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Kaufmann, Baader Caspar, Bührer, Engelberger, Gysin Hans Rudolf, Oehrli, Schneider, Speck, Spuhler, Zuppiger)

Al. 3

....

d. les sociétés anonymes, les sociétés en commandite par actions, les sociétés à responsabilité limitée et les sociétés coopératives suisses qui ne tombent pas sous le coup des lettres a et b et dont l'actif se compose, d'après le dernier bilan, pour plus de 10 millions de francs de documents imposables au sens de l'alinéa 2;

....

Al. 4

Ne sont pas des commerçants de titres:

a. les institutions de la prévoyance professionnelle et de la prévoyance liée au sens de l'article 17a alinéa 2bis lettre a;

b. les assureurs sur la vie soumis à la surveillance de la Confédération.

Proposition Gysin Hans Rudolf

Al. 5

....

b. Biffer

Präsident (Hess Peter, Präsident): Wir behandeln die Anträge der Minderheit Kaufmann zu den Artikeln 13 und 17a sowie den Antrag Gysin Hans Rudolf zu Artikel 13 gemeinsam.

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Rahmen der dringlichen Massnahmen vom Dezember 2000 zur Entlastung verschiedener institutioneller Anlegergruppen von der Umsatzabgabe wurde den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge in der Schweiz nicht nur die Befreiung von der Umsatzabgabe verweigert, sondern sie wurden zusätzlich dem Status des Effektenhändlers unterstellt. Ich habe schon damals davor gewarnt, dass Sie den Pensionskassen damit nicht nur zusätzliche administrative Lasten aufhalsen, sondern vor allem die grossen Pensionskassen mit zusätzlichen Umsatzabgaben belasten werden. Nun haben wir die ersten Erfahrungen gemacht, die leider viel brutaler ausgefallen sind, als ich selbst es mir vorgestellt habe. Mehrere im Verband der grossen autonomen Vorsorgeeinrichtungen zusammengeschlossene Pensionskassen rechnen damit, dass sie zusätzliche Umsatzabgaben von 10 bis 20 Millionen Franken pro Vorsorgeeinrichtung und Jahr abliefern müssen, weil das bisher im Ausland getätigte Auslandgeschäft nun ebenfalls mit Umsatzstempelabgaben belastet wird.

Das bedeutet beispielsweise konkret für die Pensionskasse der Nestlé Schweiz zusätzliche Abgaben von 13 Millionen Franken und für die Pensionskasse der Stadt Zürich solche von 9 Millionen Franken. Dieses Geld wird den Versicherten, also den Lohnabhängigen, weggenommen, was in höchstem Masse unsozial ist. Diese zusätzlichen Abgaben müssen die Pensionskassen entrichten, weil sie dem Effektenhändlerstatus unterstellt werden. Diese Zusatzbelastung ist rückgängig zu machen, indem die Pensionskassen wieder aus dem Status der Effektenhändler entlassen werden.

Das Gleiche gilt für die der Bundesaufsicht unterstellten Lebensversicherungen. In was für einem Land leben wir eigentlich? Ausländische Pensionskassen und Lebensversicherungen sind vom Umsatzstempel befreit, unsere eigenen Sozialversicherungen und die private Altersvorsorge aber belasten wir mit zusätzlichen Abgaben. Es ist auch ungerecht und unlogisch, dass inländische Anlagefonds vom Stempel befreit sind, inländische Anlagestiftungen hingegen, d. h. Anlagefonds für Pensionskassen, als Effektenhändler eingestuft werden. Das ist eine Wettbewerbsverzerrung.

Deshalb bitte ich Sie dringend, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und die Pensionskassen und Lebensversicherungen wieder vom Effektenhändlerstatus zu befreien. Hier geht es ja nicht um einen Steuerausfall, sondern um die Verhinderung von neuen Steuerbelastungen und neuen administrativen Lasten.

Ich komme jetzt zur Begründung des zweiten Minderheitsantrages. Die Minderheit beantragt Ihnen, die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge sowie die inländischen, der Bundesaufsicht unterstellten Lebensversicherungen von der Umsatzabgabe, d. h. von der Stempelsteuer, zu befreien. Im Falle der Pensionskassen rechnet der Bundesrat ja mit Ertragsausfällen von etwa 180 Millionen Franken, für die Lebensversicherungen mit Ausfällen von 70 Millionen Franken. Einen Teil dieser Einnahmen wird aber der Bund selbst bei der Beibehaltung des Effektenhändlerstatus der Pensionskassen verlieren, denn die meisten Pensionskassen haben noch nicht auf das neue Umfeld reagiert, weil sie immer noch auf ein Einlenken unseres Parlamentes hoffen.

Es ist Ihnen hoffentlich bekannt, dass die EU zurzeit daran ist, eine Richtlinie über die Tätigkeiten von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge auszuarbeiten und zu erlassen. Der Entwurf zu dieser Richtlinie sieht u. a. die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung und -verwahrung sowie die grenzüberschreitende Tätigkeit der Vorsorgeeinrichtungen vor. Das wäre ein Geschäft, das unser Finanzplatz sehr gerne betreiben würde, aber wenn wir in unserem Lande weiterhin Stempelabgaben verlangen, wird wohl kaum eine europäische Gesellschaft das Domizil für ihre Pensionskasse in der Schweiz wählen. Andererseits ist es absehbar, dass dann auch für die Schweizer Pensionskassen neue Möglichkeiten entstehen, nämlich die Vermögensverwaltung mindestens teilweise in Länder der EU zu verlegen und mittels Rechtsträger abzuwickeln, die in der Schweiz keiner Abgabepflicht unterliegen. Holländische Pensionskassen und Finanzinstitute sind bereits daran, entsprechende Produkte zu offerieren. Wollen Sie tatsächlich eine Abwanderung unseres Pensionskassengeschäftes aus der Schweiz provozieren? Zumindest der überobligatorische Teil und die Kaderkasse sind abwanderungsgefährdet.

Noch ein Wort zu den Lebensversicherungen, die als Rückversicherungen die grössten Risiken für unsere Altersvorsorge tragen, also auch jene der zweiten Säule. Sie müssen ihre Kapitalanlagen vor allem im Zinsbereich häufig umschichten, um die Struktur der Kapitalanlagen auf den Versicherungsbestand abzustimmen. Wenn wir die Lebensversicherungen nicht befreien, können auch diese ihre Vermögensverwaltung noch verstärkt ins Ausland verlegen, denn bereits heute werden 25 bis 30 Prozent der Kapitalanlagen via Sondergefässe im Ausland verwaltet. Im Gegensatz zum Gros der Pensionskassen verfügen die Lebensversicherungen somit schon über die notwendigen Auslanderfahrungen, und es ist ein Leichtes, auch noch den Rest ins Ausland zu verschieben.

Ich bitte Sie deshalb, den zweiten Antrag meiner Minderheit zu unterstützen.

Zum Minderheitsantrag zu Artikel 17a: Ich habe in diesem Antrag - den ich absichtlich von jenem betreffend Pensionskassen und Lebensversicherungen separiert habe - vorgesehen, auch die Firmenkunden mit Domizil im Ausland, die für eigene Rechnung Wertschriftengeschäfte tätigen, von der Umsatzabgabe zu befreien. Denn hier geht es darum, jenes Geschäft für den Finanzplatz Schweiz zu retten, das am stärksten abwanderungsgefährdet ist. Es ist nicht richtig zu behaupten, es würde ein Ertragsausfall von 157 Millionen Franken resultieren, denn diese Ausfälle werden wir in Zukunft sowieso hinnehmen müssen, weil ausländische Corporates, wie man diese Firmenkunden auch bezeichnet, ihr Geschäft beispielsweise beim Kauf von Schweizer Aktien an der Virt-x zum halben Tarif im Ausland tätigen werden.

Der Begriff Corporates oder Firmenkunden wird von der Verwaltung als unpräzise bezeichnet, aber gleichzeitig will man genau festgestellt haben, dass diese im letzten Jahr 157 Millionen Franken Stempelabgaben bezahlt haben. Da fehlt mir die Logik. Ich habe absichtlich nicht von juristischen Personen gesprochen, weil ich unter Corporates auch jene Kollektivvermögen einschliesse, die als Vertragsverhältnisse bestehen, wie die bankinternen Sondervermögen, beispielsweise die Versicherungsfonds oder gewisse Inhouse-Fonds.

Bei der Rettung dieser Geschäfte geht es ja nicht nur um das reine Handelsgeschäft mit Wertschriften. Wenn beispielsweise die "Münchner Rück" Aktien in Zürich kauft, tätigt sie in der Regel auch Devisengeschäfte, lässt ihr Depot verwalten, unterhält Barmittelkonti, die die Banken wieder im Kreditgeschäft einsetzen können. Kurz gesagt: Es geht um weit mehr Arbeitsplätze.

Trauern Sie also nicht Einnahmen nach, die wir sowieso nicht mehr erhalten werden, wenn wir keine Gegenmassnahmen treffen. Schaffen Sie klare Verhältnisse, indem Sie dem Minderheitsantrag zustimmen. Der Abwanderungsprozess hat ja bereits eingesetzt. Das lässt sich anhand der Marktanteile ausländischer Banken und Broker an der Virt-x in den ersten zwei Monaten ablesen. Unter den zehn Topakteuren an der Virt-x sind bereits sieben ausländische rangiert. Stoppen wir diesen Exodus, bevor es zu spät ist.

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion

Im Rahmen des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe wurden auch verschiedene Änderungen im Bundesgesetz über die Stempelabgaben vollzogen. So wurden der Bund, die Kantone und die politischen Gemeinden sowie die inländischen Einrichtungen der Sozialversicherung zu Effektenhändlern erklärt. Als inländische Einrichtungen der Sozialversicherung nach Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe f gelten der Ausgleichsfonds der AHV sowie der Ausgleichsfonds der ALV, die Ausgleichskassen und dann auch die ALV.

Eine Überprüfung von Absatz 5 Buchstabe b, wonach die kantonalen Ausgleichskassen und die Verbandsausgleichskassen sowie die Arbeitslosenkassen als Effektenhändler gelten, hat gezeigt, dass mit dieser Bestimmung weit über das Ziel der anvisierten Massnahme hinausgeschossen wird. Alle AHV-Ausgleichskassen vereinnahmen zwar grosse Summen von gesetzlichen Beiträgen an die AHV, IV, EO und die ALV, leiten diese gesetzlichen Beiträge aber unverzüglich, d. h. in der Regel täglich und ungeschmälert, an den AHV-Fonds in Genf weiter. Die Durchführungskosten der Ausgleichskassen werden durch Verwaltungskostenbeiträge der Arbeitgebenden gedeckt. Es liegt im Interesse jeder Ausgleichskasse, diese Beiträge möglichst tief zu halten, um die Arbeitgebenden nicht über Gebühr zu belasten. Es liegt somit auf der Hand, dass die Vermögensbildung bei den Ausgleichskassen nicht im Vordergrund steht. Deshalb verfügen die Ausgleichskassen nur über sehr geringe Vermögenswerte, welche zum Ausgleichen von Schwankungen dienen, die aus dem operativen Geschäft herrühren können.

Dies hat nun auch die Eidgenössische Steuerverwaltung erkannt, nachdem ich in der WAK auf diesen Umstand aufmerksam gemacht habe, und sie erklärt in ihrem Zusatzbericht vom 18. August zuhanden der WAK: "Wir haben festgestellt, dass die AHV-Ausgleichskassen und die Arbeitslosenkassen keine Vermögen verwalten, dass sie die von den Arbeitgebenden abgelieferten gesetzlichen Beiträge an den Ausgleichsfonds weiterleiten." Die Eidgenössische Steuerverwaltung kommt also in diesem Bericht zum Schluss, dass es sich begründen liesse, Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe b zu streichen.

Noch ausgeprägter präsentiert sich die Situation bei den Arbeitslosenkassen. Diese vereinnahmen überhaupt keine Beiträge und verfügen über kein Vermögen, denn die Durchführungskosten der Arbeitslosenkassen werden aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung gedeckt.

Ich beantrage Ihnen deshalb in Übereinstimmung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe b zu streichen, da er in Ermangelung der ins Auge gefassten Vermögen - nämlich im Fall der AHV-Ausgleichskassen und Arbeitslosenkassen - keinen Sinn macht. Mit der Streichung tragen Sie dazu bei, in Zukunft administrative Leerläufe zu verhindern.

Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion

Comme je l'ai déjà annoncé au cours de l'entrée en matière, le groupe libéral soutiendra la minorité Kaufmann, et nous espérons qu'à 15 h 15 celle-ci se transformera en majorité.

Cela fait en effet des législatures et des législatures que la suppression du droit de timbre se retrouve dans le programme libéral et dans les objectifs bourgeois en général. Nous ne saurions manquer cette occasion de concrétiser enfin nos programmes électoraux. Car en ce qui concerne le droit de timbre de négociation, le projet du Conseil fédéral et les propositions d'une courte majorité de la CER, qui veulent simplement reprendre dans le droit ordinaire les révisions urgentes que nous avons récemment votées, ne nous suffisent pas.

Nous ne saurions oublier que si nous avons renoncé à la suppression complète du droit de timbre, c'est uniquement en raison de l'urgence primaire - nous avons négocié l'urgence contre la suppression -, mais ce n'était en aucun cas une position définitive ou durable. Les allègements actuels s'avèrent insuffisants pour une place financière confrontée tous les jours à un monde de plus en plus globalisé et à une concurrence de plus en plus forte.

Si la place financière suisse, il est vrai, se maintient encore dans les premiers rangs du marché mondial, force est de constater que face à la concurrence, les avantages que la législation helvétique offrait dans ce domaine ont fondu comme neige au soleil ces dernières années. Or, nous ne pouvons pas nous permettre de laisser la place financière suisse perdre de son attractivité. Car cette place financière est de première importance, tant pour l'emploi que pour les recettes fiscales de la Suisse.

C'est une Genevoise qui vous parle, et c'est bien sûr particulièrement vrai à Genève où la place financière assure plus de 10 pour cent des emplois; mais c'est bien la Suisse toute entière qui est concernée. D'ailleurs, qu'il s'agisse d'adhésion à l'ONU ou de suppression du droit de timbre, ce qui est bon pour Genève est bon pour la Suisse! - même si ce n'est pas toujours vrai, comme par exemple dans le cas de la minorité Fässler à l'article 35 LIFD.

Mais surtout, aujourd'hui, nous ne sommes plus dans l'urgence. Nous discutons du train de mesures fiscales 2001, et dans ce train de mesures nous avons la possibilité concrète d'inscrire tranquillement, définitivement, notre volonté de libérer complètement la place financière suisse, les institutions suisses, les investisseurs suisses, les assurés et les citoyens suisses du droit de timbre de négociation, et ainsi de les soustraire tous à cette pénalité délétère. L'exonération du droit de timbre devrait permettre non seulement de freiner l'exode de transactions à l'étranger, mais aussi d'attirer en Suisse de nouvelles transactions. Il ne s'agit donc pas seulement d'une mesure défensive ou correctrice, mais aussi d'un espoir concret d'amélioration, d'une porte ouverte sur l'avenir.

Le seul contre-argument du Conseil fédéral, c'est le risque d'une baisse des recettes fiscales. Mais même si l'on considère une croissance minimale de 1 à 3 pour cent des recettes annuelles dans les années qui viennent, nous nous trouverons encore en 2007 avec un surplus de recettes de 9 milliards de francs. La suppression du droit de timbre de négociation ne saurait donc mettre en danger les recettes fiscales, et une telle crainte ne peut être retenue pour rejeter la proposition de minorité Kaufmann. Les caisses de l'Etat, si celui-ci n'augmente ses dépenses qu'avec raison et parcimonie, ne seront pas vidées par la suppression du droit de timbre.

Par ailleurs, il faut bien constater que l'urgence nous avait amenés à créer des inégalités entre investisseurs étrangers et investisseurs suisses. Mais si l'an dernier, nous avons décidé de n'exonérer du droit de timbre de négociation que les investisseurs institutionnels étrangers et une partie des transactions, il nous faut aujourd'hui compléter le travail et supprimer les inéquités que nous avons nous-mêmes introduites. Discriminer ainsi nous-mêmes notre propre pays ne saurait se justifier plus longtemps. Il ne s'agit plus seulement d'exonérer les institutions publiques et les fonds de placement, mais aussi les sociétés d'assurance sur la vie et les institutions de prévoyance professionnelle, les caisses de pensions. C'est bien ce que propose la minorité Kaufmann, et c'est d'autant plus important que l'exemption totale du droit de timbre bénéficiera avant tout aux assurés de ces caisses. C'est pourquoi, d'ailleurs, l'argument des opposants à la proposition de minorité Kaufmann qui veut que l'on ne saurait faire de cadeaux supplémentaires aux institutions financières ne tient pas, car si cadeau il y a, le cadeau sera avant tout pour le citoyen.

Et maintenant que la proposition de minorité Rechsteiner à l'article 11 LHID a été acceptée par ce Conseil et que l'équilibre est donc rétabli entre les 40 pour cent de citoyens qui ne paient pas d'impôt fédéral du tout et les 3 pour cent qui en paient les 60 pour cent - ça, c'est pour la partie "unus pro omnibus" de notre devise -, je suis persuadée que même Mme Goll va voter la proposition de minorité Kaufmann.

Au nom du groupe libéral, je vous invite donc à accepter cette proposition de minorité, avec nos remerciements et ceux des citoyens à ses auteurs.

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Ich verrate Ihnen, dass sich die evangelische und unabhängige Fraktion hier in einem Dilemma befindet. Wir sind in dieser Frage auch nicht ganz geschlossen. Es wäre ja eine elegante Lösung, die Stempelsteuer komplett abzuschaffen - aber wir vermögen das einfach nicht. Gerne hätten auch wir die Gunst der inländischen Pensionskassen und Versicherer genossen. Wir bestreiten nicht, dass wegen der Entwicklung im Finanzmarkt Handlungsbedarf besteht. Dies ist eine Negativfolge des globalen Dorfes.

Wir sind aber der Meinung, der Bundesrat brauche Zeit. Wir dürfen hier nichts überstürzen. Die betroffenen Institutionen haben uns mit Post bombardiert, sie wollen ihre Performance nicht verlieren. Aber die Einlagen der versicherten Personen werden auch steuerlich privilegiert. Es wäre falsch, jetzt mit einem Handstreich das Gleichgewicht zu sabotieren. Wenn Sie sich im Supermarkt bedienen, führt der Weg an der Kasse vorbei. Wenn Sie bei Herrn Kaufmann Rat einholen, dann schickt er Ihnen eine Rechnung. Auch der Bund ist auf die Erträge angewiesen. Auch seine Leistungen haben ihren Preis. Wehren wir dem Überfall der Wirtschaftskreise auf die Bundeskasse. Sie gehören an den Verhandlungstisch.

Unterstützen Sie deshalb die Kommissionsmehrheit.

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Erlauben Sie mir, noch etwas zurückzublenden: Was war eigentlich die Zielsetzung der Stempelvorlage? Aufgrund der Einrichtung der Virt-x in London und des damit zusammenhängenden Handels der entscheidenden Schweizer Bluechips im Ausland galt es die Stempelsteuer so zu gestalten, dass der Finanzplatz Schweiz, der Arbeitsplatz Schweiz also, nicht darunter leidet. Daher mussten abwanderungsgefährdete Positionen wohl oder übel von der Stempelabgabe entlastet werden. Die Schweizer Pensionskassen existieren kraft Schweizer Rechtes, mit den bekannten Privilegien - sie sind nicht abwanderungsgefährdet.

Daher besteht auch kein Anlass, sie zu entlasten. Der Bundeshaushalt verträgt es schlicht nicht, unbegründete - ich sage bewusst: unbegründete - Entlastungen von einigen hundert Millionen Franken vorzunehmen. Die massive Referendumsdrohung vonseiten der Pensionskassen - entweder integrale, vollumfängliche Befreiung vom Stempel oder Referendum gegen das Steuerpaket - hat nichts, aber auch gar nichts mit der Zielsetzung der Stempelvorlage zu tun. Diese wird einfach zum Anlass genommen, um Macht zu demonstrieren. Wo kämen wir hin, wenn jeder mächtige Verband Steuerentlastung verlangen würde, ansonsten er seine Muskeln spielen lasse?

Nun aber konkret: 1999 betrugen die Einnahmen aus dem Börsenstempel 2 Milliarden Franken, die Einnahmen im Jahr 2000 betrugen, zum Vergleich, 2,8 Milliarden Franken. Der Antrag der Minderheit Kaufmann kostet auf der Basis von 1999 258 Millionen Franken, rein bezogen auf die Pensionskassen 173 Millionen Franken. Dieser Ausfall bezöge sich ausschliesslich auf die Stempelabgabe bezüglich des Handels mit Wertpapieren über Schweizer Effektenhändler und Schweizer Banken. Der Handel über ausländische Effektenhändler und Banken war bisher ja bekanntlich nicht mit der Stempelabgabe belastet.

Gemäss Bundesrat und Mehrheit der Kommission sollen die Pensionskassen nun zu Effektenhändlern erklärt werden, damit sie ihre Transaktionen in Zukunft nicht ausschliesslich im Ausland tätigen, um eben den Stempel zu sparen. Damit würde auch der über ausländische Effektenhändler und Banken getätigte Handel mit der Abgabe belastet. Herr Walser, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbandes, äusserte sich in der "NZZ" vom 21. September dahin gehend, dass dadurch für die grossen autonomen Pensionskassen schätzungsweise zusätzliche Umsatzabgaben von 10 bis 20 Millionen Franken pro Kasse und Jahr anfallen würden.

In der Schweiz haben wir knapp hundert grosse Pensionskassen. Würde diese Schätzung stimmen, so würden also diese Pensionskassen heute Geschäfte über das Ausland abwickeln, welche eine Stempelabgabe von 1 bis 2 Milliarden ergäben - also rund zehnmal mehr als das, was die Pensionskassen 1999 in der Schweiz an Abgaben entrichtet haben. Das kann - so scheint mir - schlicht nicht richtig sein. Kollege Kaufmann hat heute Morgen denn auch etwas differenziertere Zahlen dargelegt, die ich eher für richtig halte. Die zusätzliche Belastung der Pensionskassen dürfte relativ bescheiden sein und sich auf den einzelnen Arbeitnehmer - und darum geht es schliesslich - praktisch nicht auswirken. Die Entlastungsforderung hat denn auch keinerlei soziale Komponente. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand, insbesondere bedingt durch die Führung des Umsatzregisters, kann nicht in Abrede gestellt werden. Ich bedaure das. Aber eine Delegation an die Banken ist auch hier ohne weiteres möglich.

Es ist auch nicht einzusehen, weshalb nur die Pensionskassen von der Stempelabgabe zu entlasten wären - ich erinnere auch an den Antrag Gysin Hans Rudolf -, die andern Sozialversicherungen, beispielsweise die Krankenkassen oder die Suva, dagegen nicht. Auch hier sollte es Gerechtigkeit geben.

Ich beantrage Ihnen daher namens und im Auftrag der CVP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen - zum Nutzen des Bundeshaushaltes. Die Unterstützung des ersten Minderheitsantrages Kaufmann ist nicht notwendig.

Noch ganz kurz zum zweiten Minderheitsantrag Kaufmann. Im Gegensatz zu den Pensionskassen besteht bei den so genannten Corporates eine echte Abwanderungsgefahr. Der Antrag der Minderheit Kaufmann hat daher tatsächlich etwas für sich. Die von Herrn Kaufmann gewählte Formulierung ist jedoch extrem offen und unpräzis. Ich erinnere an die Formulierung "Firmenkunden mit Domizil im Ausland". Wir können daher diese Minderheit nicht unterstützen, sind aber absolut offen, wenn der Ständerat eine gescheitere Formulierung wählt - zumal noch Erkenntnisse von der eingesetzten Arbeitsgruppe zu erwarten sind.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Die grüne Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Mehrheit unterstützt.

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, auch namens meiner Fraktion, dem Bundesrat und der knappen Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Kaufmann abzulehnen. Der Minderheitsantrag Kaufmann kostet - das ist schon gesagt worden -, basierend auf den letztjährigen Ertragszahlen, über 300 Millionen Franken zusätzliche Ausfälle, zusätzlich zu den letztes Jahr beschlossenen 310 Millionen Franken. Den Antrag Gysin Hans Rudolf allerdings könnten wir unterstützen.

Ich bitte Sie jetzt, das Stempelsteuerregime, das wir im Dezember des letzten Jahres auf dem Dringlichkeitsweg beschlossen hatten, weiterzuführen. Das ist bekanntlich ein befristeter Bundesbeschluss. Wir haben das sehr seriös behandelt und führten in der WAK im Frühjahr und im August nochmals Hearings mit der Branche durch. Diese Abwanderungsdrohung nahmen wir auch ernst, wir luden praktisch alle Zahler und Beteiligten nochmals ein. Ich erlaube mir jetzt, Herrn Henkel, CEO der SWX Swiss Exchange und auch Mitglied der Gruppenleitung der SWX, zu zitieren. Er äusserte sich in der Kommission, und zwar als Antwort an den Antragsteller, der jetzt wieder lamentiert, es gehe nicht und es drohten Abwanderungen. Herr Henkel wurde gefragt, ob die Virt-x mit dem Regime leben könne, das im dringlichen Bundesbeschluss verankert ist. Herr Henkel antwortete: "Ja, das kann sie." Wir fragten dann auch, wie es mit den Behauptungen stehe, die der Antragsteller hier wiederholt hat, dass auch Banken jetzt das Aktienhandelsgeschäft verlegt hätten. Antwort Henkel: "Wir wissen nichts von weiteren Banken, die ihr Aktienhandelsgeschäft verlegt hätten." Das war an der WAK-Sitzung vom 27. August 2001.

Ich bitte Sie jetzt, nicht auf diese Drohungen einzugehen. Wir nehmen das sehr ernst. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat eine Beobachtungsgruppe mit dem neudeutschen Ausdruck "Pre Time" mit Vertretern von Finanzverwaltung und Börsengewerbe eingesetzt hat, um das Geschehen laufend zu beobachten.

Ich möchte jetzt noch auf die erwähnten Zuschriften eingehen: Wir alle haben fast ein Pfund Zuschriften der Pensionskassen erhalten - einzeln, das haben diese abgemacht und organisiert -, verbunden mit Krokodilstränen. Ich möchte jetzt auch diesen Kassen etwas sagen und antworten:

1. Es stimmt nicht, dass es sich um eine neue Steuer für die Kassen handelt. Die Kassen waren immer stempelpflichtig. Nur einige wenige der 11 000 Kassen hatten zwar ihr Geschäft ins Ausland verlegt. Es geht nur darum, diesen Stempel weiterzuführen.

2. Wenn Sie diese Briefe anschauen, stellen Sie fest: Die Pensionskassen tun so, als ob es sich um ihr persönliches Vermögen handelte, sozusagen als ob das Vermögen ihnen gehörte. Die Pensionskassen sind schweizerische Institutionen, die bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Schweiz ein institutionelles Zwangssparen nach schweizerischem Recht einfordern, und sie sind nur in der Schweiz konstituiert. Man kann also nicht so tun, als ob es sich um irgendwelche private internationale Firmen oder irgendeinen institutionellen Anleger handelte, sondern sie unterstehen schweizerischem Recht und sind im Übrigen als gemeinnützige Organisationen steuerbefreit. Sie können also die Stempelabgabe zahlen wie alle anderen auch.

3. Ich stelle jetzt auch die Rückfrage an die Verwalter nach der Effizienz dieser Kassen. Wir haben 11 000 Pensionskassen mit Verwaltern, Anlageberatern, Vermögensbewirtschaftern, Börsenhändlern, Analysten, Revisoren usw. Nach einer Bundeserhebung von 1998 haben die Pensionskassen 2,3 Milliarden Franken an Vermögensverwaltungs- und Kassenverwaltungsgeldern verbraucht. Jeder zehnte von uns allen einbezahlte Pensionskassenfranken versickert in der Verwaltung!

4. Ich stelle jetzt diesen Kassenverwaltern noch eine andere Frage: Wenn Sie jetzt wegen diesen 170 Millionen Franken Börsenstempel so lamentieren, wie viele Milliarden, wie viele Dutzend Milliarden haben Sie jetzt auf den Aktienmärkten in den letzten Wochen verloren oder verspekuliert? Dies nur, um das Begehren in die richtigen Dimensionen zu stellen. Die Pensionskassen haben im Moment dieses Anrecht nicht; es sind schweizerische Institutionen, und wir haben sie "en connaissance de cause" den Effektenhändlern in der Schweiz gleichgestellt.

Wir haben letztes Jahr mit dem dringlichen Bundesbeschluss gezeigt, dass wir auf berechtigte Wünsche eingehen; der Ständerat hat das sehr genau geprüft. Dieser Beschluss läuft bis Ende 2002, und wir haben bereits Ausfälle in der Höhe von 310 Millionen Franken in Kauf genommen. Weitere Befreiungen, mit denen Ausfälle von weiteren 300 Millionen Franken in Kauf genommen würden, sind zurzeit nicht nötig; dafür gibt es keinen Grund.

Es war der WAK klar - das möchte ich auch zum Fenster hinaus sagen -, dass die WAK-SR in einem halben Jahr nochmals Hearings durchführen und schauen wird, wie sich die Virt-x entwickelt hat. Sonst muss man das Problem nochmals angehen. Sonst müsste man halt - dies auch an die Adresse des Bundesrates - eine grundsätzliche Regelung für den Stempel finden, aber dann mit einer Kompensation aus dem gleichen Sektor.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Kaufmann abzulehnen; er ist nicht nötig.

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte Sie nicht lange vom verdienten Mittagessen fernhalten, aber zu dem, was jetzt Kollege Strahm gesagt hat, müsste man ihm etwa einen halbstündigen Überblick geben, um was es eigentlich geht. Um was geht es eigentlich? Es geht nicht darum, dass wir Pensionskassen oder Versicherungen Geschenke machen wollen; sie brauchen keine Geschenke. Es geht nur darum, dass die Börsengeschäfte in Zukunft hier ab dem Standort Schweiz abgewickelt werden können, weil wir ein Interesse daran haben, dass der Finanzplatz nicht weiter nach London und nach Luxemburg transferiert wird. Wir sind ja einig mit dem, was der Bundesrat wollte: Der Bundesrat hat eine Botschaft ausgearbeitet, in welcher er diese institutionellen Anleger auch vom Stempel befreit hatte. Für mich ist immer noch unerklärlich, weshalb man jetzt nach dreiviertel Jahren sagen kann, diese Position sei nicht mehr richtig. Sie war richtig und ist weiterhin richtig.

Was hat der Ständerat gemacht? Der Ständerat hat diese zwei Kategorien aus der Vorlage gestrichen, weil er die Dringlichkeit sicherstellen wollte. Ich habe in der Zwischenzeit mit vielen Vertretern der Ständekammer gesprochen, und da höre ich, dass man jetzt aufgrund der neuen Erkenntnisse durchaus bereit wäre, bei der Überführung in das dauernde Recht diese beiden Segmente von der Stempelsteuer zu befreien. Ich wäre mir also nicht so sicher, Herr Strahm, dass der Ständerat jetzt auch wieder "auf der kürzeren Seite treten" wird, wie Sie das dargelegt haben.

Jetzt haben Sie die Virt-x ins Spiel gebracht. Herr Strahm, es geht doch gar nicht um die Virt-x! Die Virt-x ist eine Handelsplattform, und diese nimmt Auftragsvolumen von ganz Europa entgegen. Der Virt-x ist es ziemlich unwesentlich, von woher sie dieses Handelsvolumen generiert. Das ist doch nicht die Frage! Aber uns kann es doch nicht gleichgültig sein, wenn die Versicherungen und die grossen Pensionskassen in Zukunft Wege finden werden - und sie werden Wege finden, Sie haben ja aus dem Protokoll zitiert, das ist auch an dieser Sitzung dargelegt worden -, um diese Geschäfte in Zukunft vom Ausland aus zu tätigen. Dann haben wir die Situation, dass die grossen Kassen, die grossen Versicherungen das werden machen können. Und obwohl Sie sonst das Hohelied der KMU singen, werden die kleinen und mittleren Kassen einmal mehr ein Handicap haben, weil sie wahrscheinlich diese Verlagerungen nicht machen können.

Eine letzte Bemerkung: Es wird immer von den Ausfällen gesprochen. Aber man muss wirklich blind sein, wenn man glaubt, man könne den Finanzmarkt wie mit einer Berliner Mauer einmauern und dann meinen, es gebe keine Steuerausfälle. Das ist wirklich blauäugig! Wir können das zwar so beschliessen und die Pensionskassen neu mit Stempelabgaben belasten, die sie vorher nicht hatten, Herr Strahm, und meinen, wir würden dann dem Fiskus etwas Gutes antun. Aber strategisch, langfristig, werden wir dem Fiskus den Teppich unter den Füssen wegziehen. Das ist - ich sage es noch einmal - eine kurzsichtige und realitätsfremde Politik, und die machen wir nicht mit. Wir nehmen jetzt Ausfälle in Kauf, wir müssen sie in Kauf nehmen, aber wir wollen dieses Finanzgeschäft, das insgesamt gegen 20 Prozent des Steueraufkommens der Schweiz generiert, nicht weiterhin nach London abwandern sehen.

Favre Charles · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Lorsque nous avons pris les décisions concernant la loi fédérale instaurant de nouvelles mesures urgentes dans le domaine du droit de timbre de négociation à la fin de l'année dernière, nous savions que nous traitions une partie du problème. Du fait de la clause d'urgence, il fallait trouver une majorité pour le traitement de cette partie-là du problème. Cependant, il restait à traiter l'inégalité de traitement que nous instaurions, de par nos décisions de décembre dernier, entre les institutions de prévoyance suisses et les institutions de prévoyance étrangères.

Il se révèle qu'après quelques mois d'application de la nouvelle loi, les doutes soulevés en décembre dernier se sont encore renforcés. En effet, nous avons, avec nos décisions de décembre dernier, péjoré quelque peu la situation des institutions de prévoyance suisses, notamment avec des coûts administratifs plus importants et avec les coûts liés aux transactions qui sont faites par des banques étrangères. En effet, le droit de timbre est toujours perçu pour les institutions suisses; en plus, on constate une péjoration de leur situation.

Un élément me semble plus important encore, à savoir le fait que nous avons clairement créé une discrimination entre les institutions suisses et les institutions étrangères. Il semble quand même difficile d'expliquer à la population de notre pays que les institutions de prévoyance étrangères sont exonérées, alors que les institutions suisses ne le sont pas. Donc, les personnes qui travaillent avec les institutions suisses se trouvent dans une situation plus défavorable. Ce sentiment est ressenti particulièrement au niveau des caisses de pensions qui travaillent pour des institutions publiques, spécialement dans les cantons. Il est toujours extrêmement désagréable pour une collectivité publique de voir des institutions qui sont proches de l'Etat chercher les moyens pour échapper à la législation.

Je crois donc que le risque de fuite est réel et qu'il s'agit d'y remédier en adoptant la proposition de minorité Kaufmann. En tout cas, le groupe radical-démocratique, dans sa majorité, soutiendra la proposition de minorité.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00