07.3303, 07.3304, 07.3307, 07.3308
EU-Druck. Nein zu Verhandlungen und "Dialogen" über die schweizerische Steuersouveränität! / Dialog mit der EU. Steuerstrategie des Bundesrates / Eingriff des Bundesgerichtes in die kantonale Steuerautonomie / Mehr Steuergerechtigkeit dank dem Bundesgerichtsurteil über die degressive Besteuerung
Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich werde zur dritten Interpellation auf Ihrer Liste sprechen, nämlich zum Eingriff des Bundesgerichtes in die kantonale Steuerautonomie. Andere Sprecher aus unserer Fraktion werden dann zum Nein zu den Verhandlungen und zum Dialog über die schweizerische Steuersouveränität sprechen.
Im Namen der SVP-Fraktion danke ich dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen, muss aber festhalten, dass die Antworten für uns in verschiedenen Teilen entweder ausweichend oder unbefriedigend ausgefallen sind. Für die SVP sind der Föderalismus und die Souveränität der Kantone sehr, sehr wichtig. Dazu gehören auch die Steuerhoheit und der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. Sie haben unserem Land Wohlstand und Stabilität gebracht. Der steuerliche Wettbewerb sorgt für einen gesunden politischen Druck, um einer überbordenden Staatstätigkeit gewisse Grenzen zu setzen. Gerade kleinere, von den Ressourcen her ärmere Kantone und Randregionen haben damit die Möglichkeit, durch eine eigenständige, innovative Steuer- und Tarifgestaltung selbstständig dafür zu sorgen, dass sie zusätzliches Steuersubstrat anziehen können. Von dieser Möglichkeit hat auch der Kanton Obwalden Gebrauch gemacht und damit beweisen wollen, dass es ihm ernst ist, mit einer interessanten Tarifgestaltung aus eigener Kraft das Steuer- und Ressourcenpotenzial zu erhöhen. In der Volksabstimmung hat der Souverän des Kantons Obwalden dieser Idee mit einer überwältigenden Mehrheit, nämlich mit 86 Prozent, zugestimmt.
Mit seinem neulich gefällten Entscheid hat das Bundesgericht einmal mehr in die Souveränität der Kantone eingegriffen. Erstmals hat es damit auch die von der Verfassung garantierte Steuertarifhoheit der Kantone infrage gestellt. Mit einer für die SVP eher fragwürdigen Auslegung von Artikel 8 der Bundesverfassung, dem Gebot der Rechtsgleichheit, und von Artikel 127, worin der Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geregelt ist, haben sich sechs von sieben Richtern in Lausanne über einen mit überwältigendem Mehr gefällten Volksentscheid in einem Kanton hinweggesetzt. Dass das Bundesgericht damit auch die Befindlichkeit der Obwaldner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger massiv getroffen hat, stört die Richter in ihrer Mehrheit offenbar nicht.
Für die SVP ist klar: Das Volk ist der oberste Souverän in unserem Lande, und zwar auf Bundesebene, in den Kantonen und in den Gemeinden. Volksentscheide dürfen nicht mit aus meiner Sicht fragwürdigen Richtersprüchen ausser Kraft gesetzt werden. Der Steuerhoheit der Kantone muss oberste Priorität eingeräumt werden. Sie sorgt nämlich für einen gesunden Steuerwettbewerb. Die SVP bekennt sich zum Föderalismus. Dazu gehört auch die Eigenständigkeit der Kantone und Gemeinden bei der Gestaltung der Steuertarife. Sie ist eines der Kernstücke der föderalen Ordnung in unserer Schweiz. Aus dieser Sicht müssen die Reaktion verschiedener Finanzvorsteher von Kantonen und die Antwort des Bundes eher zu denken geben.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Sehr geschätzter Herr Kollege, haben Sie sich auch Gedanken darüber gemacht, wie es kommen kann, dass von sieben Bundesrichtern sechs einem Urteil zustimmen, das Sie so sehr ablehnen und so sehr kritisieren? Sagt Ihnen das etwas, und was für Gedanken haben Sie sich dazu gemacht?
Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Selbstverständlich habe ich mir darüber Gedanken gemacht. Aber für mich zählt der Volkswille stärker als der Wille von sechs Bundesrichtern. Die Bundesrichter haben bei ihrer Auslegung für mich einen Artikel zu wenig gewichtet, und das ist jener betreffend die Souveränität der Kantone in Sachen Steuertarife.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir haben aber drei Gewalten in unserem Land: die Judikative, die Legislative und die Exekutive. Diese Gewaltentrennung hat unser Wohl in unserer Schweiz erhalten; wir achten sie. (Teilweiser Beifall)
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Jedes Land muss selber wissen, wie es seine Zukunft gestalten will, auch die Schweiz. Wohlfahrt herrscht nicht ewig. In Passivität zu verharren ist ein Fehler. Wir Liberalen, die Fraktion, die sich aus FDP und LPS zusammensetzt, kämpfen für eine Schweiz mit Zukunft.
Hauptziel der politischen Tätigkeit ist die Gewährleistung von Wohlstand. Eine florierende Wirtschaft ist Bedingung dafür. Unsere Wirtschaft floriert dann, wenn die Vorteile des Standortes Schweiz ständig gepflegt werden. Zu den wichtigsten Standortvorteilen einer wachsenden Schweiz gehört ein Steuersystem, das auf Anreize setzt. Im globalen Wettbewerb nimmt der Kampf um die Ansiedlung von Unternehmen und Unternehmenseinheiten ständig zu. Wenn ein kleines Land wie die Schweiz vergisst, sein Steuersystem zu pflegen und ständig attraktiver zu machen, werden sich immer mehr Unternehmen anderswo ansiedeln.
Wettbewerb ist gut, auch im Steuerwesen. Wettbewerb schafft Qualität. Der internationale Steuerwettbewerb hat dazu geführt, dass das Steuerniveau in der Schweiz mässig geblieben ist und auch für weltweit tätige Unternehmen interessant ist. In den Kantonen wurden auch Steuermodelle entwickelt, die eine privilegierte Sonderbesteuerung gewisser Gesellschaften vorsahen und die dazu geführt haben, dass trotz Globalisierung kein Schweizer Grosskonzern die Schweiz verlassen hat und sich - diesmal dank der Globalisierung - ausländische Konzerne entschlossen haben, in die Schweiz zu kommen. Das ist gut so!
Gut ist auch, dass wir eine intelligente Unternehmenssteuerreform I gewollt und umgesetzt haben. Der Erfolg der Unternehmenssteuerreform I hat aber auch etwas neidische Reaktionen provoziert. Die EU hat insbesondere begonnen, unsere kantonalen Steuermodelle mit dem Ziel zu studieren, Verletzungen international anerkannter Steuergrundsätze zu entdecken. Hat sie sie gefunden? Hat unser System Schwächen, die dazu führen können, dass die Schweiz auf europäischer Ebene Probleme bekommen könnte? Die Frage kann noch nicht beantwortet werden, weil die Position der EU im Moment etwas unklar ist. Es könnte aber sein, dass die EU bei ihrer Meinung bleibt, kantonale Steuermodelle würden teilweise anerkannte Steuergrundsätze verletzen. In diesem Fall soll die Schweiz so antworten, wie sie immer geantwortet hat: mit der Behauptung ihrer eigenen Souveränität. Aber auch eine pragmatische Antwort mit der Verbesserung der Unangreifbarkeit des Steuersystems zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für die Unternehmen wäre eine intelligente Option. Eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen und/oder die Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten wie Dividenden, Zinsen, Lizenzerträge, Kommissionen, Handelsgewinne und Dienstleistungsvergütungen könnten infrage kommen.
Nach der Unternehmenssteuerreform II, die den KMU gewidmet ist, könnte eine Unternehmenssteuerreform III für international tätige Unternehmen notwendig werden. Als Folge der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung mit deutlich steigenden Steuereinnahmen und der Anstrengungen zur Haushaltsanierung wäre der Bund in der Lage, einen solchen Schritt zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz zu machen und damit einen Beitrag an die Erhaltung von Wachstum und Wohlstand zu leisten. Die Vorteile einer sparsamen Haushaltpolitik zeigen sich in diesem Moment klar. Bundesrat Merz ist für seine wirkungsvolle Politik zu danken. Auch die SVP sollte es tun, nachdem sie sich wegen der Benutzung falscher Zitate endlich entschuldigt hat. Werden Sie es tun, Herr Kollege Maurer?
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Beginnen möchte ich die heutige Debatte zum Obwaldner Steuerentscheid mit einem Dank an Kollege Josef Zisyadis und insbesondere mit einem Dank an die drei Obwaldnerinnen und Obwaldner, die dem grossen Druck vor Ort standgehalten haben und den bahnbrechenden Bundesgerichtsentscheid für uns ausgelöst haben. "Chapeau" gebührt auch dem Bundesgericht, das sich von der aufgeheizten Steuersenkungshysterie nicht unter politischen Druck setzen liess, sondern nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen frei entschieden hat.
Die steuerpolitischen Grundsätze unserer Verfassung sind klar, sie stehen in Artikel 8 und Artikel 127 der Bundesverfassung. Es sind dies die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die Rechtsgleichheit und die Allgemeinheit der Besteuerung. Diese Grundsätze, Herr Zuppiger, gehen allem vor und sind auch bei der Standortpolitik zu beachten. Sie setzen dem Steuerwettbewerb klare Grenzen. Der Gerichtsentscheid hat einfach nur klargemacht, was vorher schon feststand: Degressive Steuern und Steuergeschenke an die Superreichen sind verfassungswidrig. Sie sind genauso verfassungswidrig wie die Pauschalsteuern für reiche nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer. Bezeichnenderweise drückt sich Bundesrat Merz bei der Frage nach der Verfassungsmässigkeit der Aufwandbesteuerung um eine Antwort. Ich vermisse das in der Interpellationsbeantwortung.
Genauso verfassungswidrig sind Steuergeschenke an Grossaktionärinnen und Grossaktionäre, wie Sie sie mehrheitlich mit der Teilbesteuerung der Dividenden beschlossen haben. Auch hier ist die Interpellationsantwort mindestens unpräzis, denn die Verfassungsmässigkeit wurde in einem Gutachten sehr stark infrage gestellt. Das Volk wird zum Glück hier den letzten Entscheid haben. Genauso verfassungswidrig sind Steuerbegünstigungen für Mitarbeiteroptionen von reichen Managern - eine Vorlage, die Bundesrat Merz inzwischen in einer Schublade versenkt hat.
Ich kann Ihnen versichern, dass die SP alle verfassungswidrigen Erlasse bekämpfen wird. Die SP kämpft für mehr Gerechtigkeit in diesem Staat, insbesondere auch bei den Steuern. Denn es stellt sich doch die Frage, wer denn den Staat finanzieren soll: die Reichen oder die Leute mit den tiefen Einkommen?
Die Schweiz ist in den letzten Jahren unsozialer geworden. Reiche kassieren an der Börse Milliarden an steuerfreien Kapitalgewinnen, und Manager kassieren Löhne in Millionenhöhe. Und die Leute mit kleinen Einkommen? Sie kämpfen ums Überleben, werden mit parafiskalischen Abgaben wie der Krankenkassenprämie immer stärker belastet; viele Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen kämpfen um existenzsichernde Löhne. Und Sie von den bürgerlichen Parteien wollen diese soziale Schieflage mit unsozialen Steuergesetzen noch verschärfen!
Steuerwettbewerb ist keine Staatsaufgabe - die Beachtung unserer verfassungsmässigen Grundsätze der Rechtsgleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit schon. Die Verfassung gilt für alle Parteien - auch für die SVP, die Partei der Reichen und Superreichen; auch für die FDP, die sich von der SVP ins steuerpolitische Schlepptau nehmen lässt; auch für die CVP, die in der Steuerpolitik das christliche C oftmals ausblendet. Sie alle gefährden damit den Zusammenhalt im Bundesstaat! Der Kitt in unserem Land sind nicht Steuerflüchtlinge und gierige Manager, sondern die Lohnabhängigen, die unseren Reichtum erschaffen, und alle, die für die Solidarität in diesem Lande kämpfen. Dazu gehört der soziale Ausgleich.
Imfeld Adriano · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion
Wir wollten diese Steuerdebatte nicht, da es ja nichts Dringliches zu diesem Thema zu sagen oder zu entscheiden gibt, aber wir nehmen natürlich sehr gerne an dieser Debatte teil. Ich teile die Redezeit mit dem Präsidenten meiner Partei auf; er wird nachher eher die gesamtpolitische Schau vorstellen.
Wenn man in letzter Zeit die Schlagzeilen zum Thema Steuern gelesen hat, so hat man das Gefühl bekommen, dass wir hier in der Schweiz in einem steuerlichen Paradies leben und um uns herum die Menschen in Europa in der Steuerhölle schmoren - dies in Verkennung der Tatsache, dass wir die einzigen Steuerpflichtigen auf dieser Welt sind, welche gegenüber dem Fiskus auf der Stufe von Gemeinde, Kanton und Bund das gesamte Welteinkommen und Weltvermögen zu deklarieren haben. Verkannt wird auch die Tatsache, dass bei uns via Einkommen eine lückenlose Kontrollrechnung bezüglich der Vermögensentwicklung stattfindet, aber auch die Tatsache, dass bei uns neben dem Fahrzeug, das wir für die Fahrt zur Arbeit brauchen, auch der gesamte Hausrat als Vermögen besteuert wird, währenddem die Bundesrepublik Deutschland nicht einmal eine Vermögenssteuer kennt usw.
Wir haben in der Steuerpolitik in den letzten Jahren viel getan. Vieles bleibt noch zu tun, sonst werden wir bald einmal aus diesem "Steuerparadies" vertrieben werden. Da seit der erfolgreichen Unternehmenssteuerreform I immer mehr Firmen und Holdinggesellschaften ihren Sitz in die Schweiz verlegen oder in der Schweiz eine Niederlassung gründen, hat die EU-Kommission mit Unterstützung unserer Linksparteien zum Angriff auf die Steueroase Schweiz geblasen und will unser Land via Efta-Abkommen dazu zwingen, unsere speziellen kantonalen Steuerregimes zu beseitigen. Die EU-Kommission wirft uns im Wesentlichen vor, dass die kantonalen Steuerregimes gegen Artikel 23 des Freihandelsabkommens von 1972 verstossen und unzulässige staatliche Beihilfen darstellen, welche zu Wettbewerbsverzerrungen im bilateralen Warenverkehr führen würden. Die EU-Kommission verlangt von uns einseitig die Beseitigung dieser kantonalen Steuerregimes - dies in völliger Verkennung der Tatsache, dass die echten staatlichen Beihilfen in der EU, z. B. für Forschung und Entwicklung, ungleich höher sind als bei uns.
Warum, denken Sie, hat beispielsweise der Konzern OC Oerlikon kürzlich einen Ort im süddeutschen Raum und nicht in der Schweiz zu seinem Forschungszentrum gekürt? Dies geschah auch in Kenntnis der Tatsache, dass wir nicht Mitglied der EU sind und die Kantone zudem autonome Teilstaaten mit eigener Steuerhoheit darstellen. Alleine schon die Tatsache von Verhandlungen mit der EU zu diesem Thema würde unserem über viele Jahre mühsam aufgebauten guten internationalen Ruf schaden und ist deshalb strikte abzulehnen. Wir unterstützen allerdings Gespräche mit der EU-Kommission im Sinne von Konsultationen, welche dazu dienen, der EU einmal mehr unsere Sicht der Dinge darzulegen und unser föderalistisches Gebilde zu erläutern.
Zum hier und heute ebenfalls diskutierten Bundesgerichtsentscheid ist aus Obwaldner Sicht Folgendes nachzutragen: Ich bin stolz darauf, dass mein Kanton innert Kürze so schnell und so positiv vorwärts orientiert gehandelt hat. Es war richtig, dass unser Landammann, Hans Wallimann - er sitzt übrigens mit Gefolge auf der Angehörigentribüne, ich begrüsse ihn ganz herzlich -, am 1. Juni in Lausanne den Bundesgerichtsentscheid akzeptierte, zu Hause nicht lange lamentierte und stattdessen handelte. Den Kritikern rufe ich zu: Obwalden handelte stets verfassungskonform; auch 2005, als die degressiven Tarife via Volksabstimmung eingeführt wurden, waren sie verfassungskonform. Andere Kantone leben und lebten bereits seit Jahren mit diesen degressiven Tarifen. Wenn man genauer hinschaut, dann findet man im Detail da und dort degressive Tarife. Ich verweise dazu beispielhaft - weil ich damit keinen anderen Kanton anprangern muss - auf den Tarif der direkten Bundessteuer, welcher für Alleinstehende ab einem steuerbaren Einkommen von 712 500 Franken von 13,2 auf 11,5 Prozent sinkt. Nur weil der nationale Fokus auf Obwalden gerichtet war, heisst das nicht, dass andere nicht auch mit dem Stilelement der Degression arbeiten. Da bleibt mir nur, die Bibel zu zitieren: "Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein." Viele Akteure - als solche hier im Rat - haben sich nicht dementsprechend verhalten; das ist schade.
Der Kanton Obwalden handelte nicht zuletzt wegen Ihnen allen so, wie er handelte. Der Grund dafür ist der NFA. Obwalden gehört im Rahmen des NFA nicht zu den grossen Gewinnern; wir sind weder Stadtgebiet noch Agglomeration, noch Berggebiet. Obwalden nahm als staatlich autonome und eigenbestimmte Einheit der Schweiz sein Schicksal in die eigenen Hände und handelte entsprechend den Vorgaben des NFA. Obwalden Parasitismus vorzuwerfen ist der absurdeste und gleichzeitig auch der bornierteste Vorwurf von allen. Obwalden will seine Zukunft selber bestimmen und machte dabei mit seiner Steuerstrategie 2005 einen grossen Schritt vorwärts: Weg vom Tropf des Bundes und der anderen Kantone, das ist das Ziel. Obwalden will beim Finanzausgleich zum Nettozahler werden. Das ist ein ehrbares Ziel, auch wenn einige Stadtpräsidenten und Kolumnisten das nicht verstehen wollen.
In Richtung von Kollege Zisyadis schicke ich folgende Botschaft: Glaubwürdigkeit ist ein wichtiges Gut in der Politik. Durch Ihre Aktion in Obwalden hat Ihre und nicht unsere Glaubwürdigkeit stark gelitten. Den anderen auf der Nase herumzutanzen ist einfacher, als zu Hause vor der eigenen Tür zu kehren. Mal schauen, was Sie im eigenen Kanton politisch anstellen werden; genügend Aktionsfelder wären ja vorhanden.
Eine letzte Note an die Finanzdirektorinnen und -direktoren der Schweiz: Schaffen Sie Transparenz bei den Steuern! Wer nichts zu verbergen hat, kann auch alles zeigen. Obwalden arbeitet mit konkurrenzfähigen Tarifen; diese sind transparent und eindeutig. Ferner will Obwalden das Steuersystem mit einer Flat Rate Tax vereinfachen; das muss die zukünftige Stossrichtung sein. Die Zeit der Fiskalisten und Moralisten mit speziellen Hintertürchen für Einzelne ist endgültig vorbei.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Imfeld, vous avez laissé entendre dans votre intervention qu'il y avait une caractéristique dégressive dans le régime de l'impôt fédéral direct. Vous faites allusion au fait qu'il y a une tranche qui est à environ 13 pour cent et que la dernière est à environ 11,5 pour cent.
Monsieur Imfeld, savez-vous que, malgré cette caractéristique, l'impôt fédéral direct est en réalité entièrement progressif, c'est-à-dire que chaque fois que le revenu augmente l'impôt payé est en moyenne majoré ou finit par stagner à 11,5 pour cent? Au besoin, je vous suggère de poser la question à Monsieur le conseiller fédéral Merz qui vous le confirmera. Il n'y a donc pas de dégression me semble-t-il, le savez-vous?
Imfeld Adriano · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Nordmann, Sie haben natürlich Recht mit Ihren Ausführungen. Ich habe die Bundessteuer nur als Beispiel genommen, weil ich gesagt habe, es gebe auch andere Steuergesetze, die degressive Elemente beinhalten. Ich habe nicht gesagt, die Bundessteuer sei degressiv. Wenn der Steuersatz irgendwo von 13,2 auf 11,5 Prozent runterfällt, dann ist das ein degressives Element. Das war meine Aussage.
Recordon Luc · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Vous serez déçus si vous attendez ici un plaidoyer enflammé contre la concurrence fiscale. La concurrence fiscale, à l'instar de toute institution qui peut tendre à équilibrer des excès de pouvoir, peut avoir un sens. Une certaine marge de manoeuvre pour les collectivités dans la fixation des prélèvements obligatoires sur les citoyens est raisonnable. En revanche, un véritable vent de folie souffle aujourd'hui en Suisse dans ce domaine, où la concurrence fiscale n'est autre qu'un moyen d'essayer d'affaiblir l'Etat, d'affaiblir sa capacité de fournir des prestations et aussi, il faut bien le reconnaître, de se favoriser soi-même dans certaines situations, et cela n'est pas digne.
En outre, nous sommes sous la pression de pays étrangers qui sont eux-mêmes dans une situation peu digne mais qui défendent sur le principe une position raisonnable. Les pays de l'Union européenne demandent à la Suisse en effet d'entrer en négociation pour ne plus représenter un trou dans le réseau qu'elle cherche à mettre en place. Dans le principe, ils n'ont pas tort. Dans le principe, notre système permet l'évasion fiscale de manière excessive, et cela va bien au-delà de ce qu'une nécessaire soupape de sûreté devrait représenter dans un système international.
Ce qui nous gêne en revanche, et nous ne sommes pas naïfs, c'est que nous voyons bien que l'Union européenne ne propose pas de mandat de négociation équitable et que, notamment, elle ne propose pas qu'on rediscute des favorisations fiscales permises par Luxembourg, par Londres, par les innombrables microentités - je n'ose même pas les appeler micro-Etats -, telles que l'île de Man, Jersey, Guernesey, par d'autres pays, comme Monaco, voire par des pays associés à l'Espace économique européen, comme le Liechtenstein. Elle ne propose pas non plus qu'on rediscute la position de l'Autriche. Le jour où nous aurons une discussion globale sur les paradis fiscaux, dont nous sommes, avec l'Union européenne et tous les paradis fiscaux qu'elle abrite et favorise, alors il y aura matière à entamer une discussion sensée, chose que nous pourrons appuyer fermement.
Aujourd'hui, il faut bien le dire, nous regardons avec un certain sourire, désabusé, la manière dont se bagarrent comme des chiffonniers les tenants de la concurrence fiscale dans notre pays et ceux qui voudraient avoir une concurrence fiscale à leur profit dans l'Union européenne. C'est la raison pour laquelle les Verts ne sauraient faire ici d'autres recommandations que de présenter à l'Union européenne une contre-proposition qui aille dans ce sens.
Quelques mots quand même au sujet des propos inacceptables qui ont été tenus sur les juges. Si la concurrence fiscale peut se défendre en tant que contre-pouvoir, il est intolérable en revanche que l'on se permette ici régulièrement, et en particulier dans le débat fiscal - mais ce n'est pas la seule occasion, les naturalisations en seront une autre -, d'attaquer ce qui fait l'essence même d'un pays démocratique. En attaquant les juges, je vous le dis, nous allons vers une dictature du peuple, et nous en avons ici une fois de plus le triste exemple venant toujours du même côté de l'hémicycle. Qu'on s'en souvienne régulièrement!
Wäfler Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Ich vertrete hier die Sicht der Dinge der beiden EDU-Vertreter. Bekanntlich hat das Bundesgericht kürzlich betreffend Steuergesetz im Kanton Obwalden ein Urteil gefällt, wonach der Durchschnittssteuersatz bei steigendem Einkommen oder Vermögen nicht sinken darf. Damit hat das Bundesgericht die Gültigkeit des vom Volk mit über 86 Prozent Jastimmen angenommenen Steuergesetzes des Kantons Obwalden mit dem degressiven Steuertarif aufgehoben, und zwar inklusive der Steuerentlastungen für kleinere Einkommen. Ein heikler Entscheid!
In der Politlandschaft der Schweiz hat dieses Urteil auf der linken Seite - es wurde angetönt - Hurragebrüll ausgelöst; bei den Bürgerlichen hat es überraschtes Erstaunen und teilweise auch berechtigtes Kopfschütteln verursacht. Per dato liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor; sie wird für die Interpretation des Urteils wichtige Details liefern müssen.
In keinem Kanton steigt die Steuerprogressionskurve bis zuoberst linear an. Dies hätte zur Folge, dass kein einziger vernünftiger Steuerpflichtiger in einem solch selbstmörderischen Steuersystem bleiben würde. Nicht zu vergessen ist - das wurde auch schon erwähnt -, dass die Progressionskurve der direkten Bundessteuer leicht degressiv verläuft, das heisst, zuoberst sinkt der Grenzsteuersatz wieder, wenn auch nur sehr minim.
Mit diesem Bundesgerichtsentscheid stellen sich aus unserer Sicht einige grundsätzliche Fragen. Das Bundesgerichtsurteil betrifft indirekt auch die in den letzten Jahren in anderen Kantonen eingeführten leicht degressiven Steuersätze. Bedeutet dieses Urteil, dass generell eine Progressionskurve, welche bei hohen Einkommen und Vermögen flach verläuft, nicht verfassungskonform ist? Wie steht es mit der heutigen Progression bei der direkten Bundessteuer? Weshalb schwieg das Bundesgericht bisher zu den in diversen Kantonen angewandten Besteuerungen nach Aufwand? Oder wie beurteilt das Bundesgericht die unterschiedliche Besteuerung von Einkommen aus Erwerb und Renten einerseits und aus Kapitalerträgen andererseits, zum Beispiel Dividenden? Entspricht die angestrebte Individualbesteuerung den erwähnten Verfassungsgrundsätzen und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit? Ist eine Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Einzelperson verfassungskonform, oder müsste nicht vielmehr der Haushalt als reale wirtschaftliche Einheit für die Festsetzung des Steuertarifs betrachtet werden? Wie steht es mit der Verfassungsmässigkeit der erneut diskutierten Steueramnestie?
Steuerwettbewerb innerhalb einer gewissen Bandbreite, kombiniert mit einem vernünftigen Finanzausgleich, betrachten wir als wichtigen Faktor zur Verhinderung eines unbegrenzten Wachstums des Staates. Unabdingbare Voraussetzung für den Steuerwettbewerb ist aber unseres Erachtens das Primat der Steuergerechtigkeit. Dies bedingt, dass die mit dem Vollzug der geltenden Steuergesetze beauftragten staatlichen Stellen personell und technisch so ausgestattet sind, dass sie ihre Aufgabe termingerecht wahrnehmen können. Wenn die durch das Bundesgerichtsurteil in Sachen degressive Steuersätze im Kanton Obwalden in unserem Land angestossene Steuerdiskussion zu einer wirksamen Verbesserung der Steuergerechtigkeit und zu einer Vereinfachung der Steuersysteme führt, dann gewinnt unser ganzes Land: Bund, Kantone und Gemeinden.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La legge federale sull'armonizzazione delle imposte dirette dei Cantoni e dei Comuni limita, seppur in maniera ridotta, la sovranità fiscale dei cantoni per ragioni di giustizia fiscale. I cantoni sono però liberi di stabilire le aliquote. Ciò ha comportato un gioco al ribasso sempre più spinto. C'è chi, in nome del rilancio economico - l'abbiamo sentito anche oggi -, ha fatto della concorrenza fiscale una bandiera. Eppure, i risultati in termini di creazione di posti di lavoro, sostegno al reddito di famiglie e, più in generale, di crescita del benessere sono perlomeno discutibili.
Prendo a proposito l'esempio del canton Ticino, che ben conosco: Benché l'imposizione fiscale sia stata fortemente ridotta, in dieci anni il Ticino ha registrato una perdita dell'1 per cento delle aziende, con una diminuzione della loro dimensione media e degli impiegati. Proprio in Ticino, tra il 1995 e il 2005, i posti di lavoro a tempo pieno sono diminuiti dell'1,7 per cento. Sappiamo che in termini di creazione di impieghi il fattore determinante non è tanto la fiscalità quanto la presenza di strutture di supporto, la formazione e la coesione sociale. Quest'ultima è sempre più messa in discussione da una politica fiscale aggressiva a vantaggio di pochi. Il divario tra il Ticino e il resto della Svizzera in termini di reddito pro capite è importante. Con oltre il 10 cento di lavoratori poveri e la metà dei ticinesi, che percepiscono un salario inferiore ai 3500 franchi al mese, siamo comunque un cantone pagante nell'ambito della nuova perequazione finanziaria grazie alle nostre cosiddette potenzialità fiscali. In Ticino tutti i pacchetti fiscali hanno avuto come principale se non unica motivazione quella di far fronte alla concorrenza dei cantoni e migliorare l'attrattività fiscale. In verità, le conseguenze e la realtà per il cantone sono ben diverse.
Wieso habe ich zu einem Exkurs über die Situation im Tessin ausgeholt? Die Antwort ist klar: Trotz einer massiven Steuersenkung hat es das Tessin nicht geschafft, reale Wirtschaftsimpulse zu setzen. Trotz dieses und anderer, ähnlicher Beispiele bleibt ein aggressiver Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen ein Leitthema für die bürgerlichen Parteien. Die Entscheidung des Bundesgerichtes über die degressiven Steuertarife hat dem Steuerwettbewerb eine Grenze gesetzt. Auch wenn man Wirtschaftsförderung will, darf man die Steuergerechtigkeit nicht infrage stellen.
Bugnon André · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mon intervention a trait aux deux premières interpellations urgentes 07.3303 et 07.3304, à savoir à celles portant sur la pression dans le domaine fiscal exercée par l'Union européenne sur la Suisse.
Depuis quelque temps, la souveraineté fiscale de la Suisse est constamment remise en question depuis la France, suivie de peu dans ce sens par l'UE. Sous la pression de quelques députés de gauche n'ayant, comme d'habitude, pas d'autre idée que de pressurer au maximum le citoyen contribuable, les médias de l'Hexagone, largement relayés par la presse de notre pays, ont profité de la campagne électorale en vue de la présidentielle française, pour mettre en évidence ce sujet sans retenue. L'arrivée dans notre pays du rockeur Johnny Hallyday, qui a établi son domicile à Gstaad, est venue encore accentuer cette pression et ce mouvement.
Ainsi, il suffit de lancer l'idée que la Suisse favorise le dumping fiscal pour que tous les dirigeants des pays de l'UE, ou presque, soient convaincus que cela est vrai, de même qu'ils se permettent d'affirmer que nous n'avons pas respecté l'accord de libre-échange de 1972. Cette façon de faire me fait penser à la fable "Les animaux malades de la peste" de La Fontaine, où toutes les parties, après avoir fauté sans vergogne, cherchent et trouvent un coupable qui n'est autre qu'un malheureux âne, naïf et complaisant, aussitôt accusé d'être responsable de tous leurs malheurs.
Mais si erreur il y a, n'est-elle pas liée au fait que certains pays, telle la France par exemple, ont dépensé sans retenue dans tous les domaines de leur politique et doivent maintenant prélever des impôts et taxes se montant jusqu'à 60 pour cent des salaires? Ces prélèvements servent à financer des systèmes sociaux et d'autres décisions politiques utilisant le principe de l'arrosoir, mis en place depuis de nombreuses années, ainsi que les charges d'intérêts liées à un endettement effarant de ces collectivités et d'autres structures sociales.
Si nous nous portons légèrement mieux sur le plan fiscal, c'est que nous avons réussi jusqu'à maintenant à éviter le pire dans la gestion de nos collectivités publiques, même si celles-ci ont pris le chemin de l'endettement ces dernières années. Nos diverses collectivités publiques bénéficient ainsi des effets de leur politique, ce dont nous pouvons nous féliciter, et nous pouvons ainsi prouver que nous ne pratiquons pas une politique de dumping fiscal pour attirer chez nous les fortunes étrangères.
Ainsi notre groupe parlementaire est-il étonné par les menaces massives lancées par l'UE contre la Suisse et son système fiscal lié à la structure fédéraliste de notre pays. Ces attaques sont des atteintes à la souveraineté de notre pays.
Le mandat de négociation donné par les représentants des Etats membres de l'UE à la Commission européenne est une forme étonnante d'entrée en matière sur cette problématique, puisque, de notre point de vue, il n'y a rien à négocier. Tout au plus, les Etats de l'UE auraient pu charger un organisme d'étudier la question du système fiscal helvétique, afin de connaître nos spécificités fiscales. En faisant ainsi, on aurait pu apporter la preuve que notre système fiscal était compatible avec les accords que nous avons signés avec l'UE.
Donner un mandat de négociation en affirmant que nos dispositions légales en matière fiscale créent une distorsion de concurrence et sont contraires à l'accord de libre-échange de 1972 est comparable à ce que ferait une instance judiciaire qui qualifierait d'"accusé" un prévenu sans avoir effectué aucune enquête. Dans le monde judiciaire, cela ne se fait pas, et dans le monde diplomatique, cela ne devrait pas se faire non plus.
D'ailleurs, en matière de différences fiscales, l'UE ferait bien en premier lieu de balayer devant sa porte, puisque certains de ses pays membres pratiquent une politique fiscale encore plus favorable que celle que l'on reproche à certains cantons suisses. Ainsi, ce qui est permis à l'intérieur de l'UE ne le serait pas pour un pays tiers non membre lié à l'UE par des accords bilatéraux.
Mais il y a plus étonnant encore: en acceptant de dialoguer avec la Commission européenne, le Conseil fédéral ouvre la porte à toutes les interprétations possibles sur ce dossier. Il n'y a rien à dialoguer à propos de nos droits fiscaux et de notre système fiscal fédéraliste, ceci d'autant plus que le Conseil fédéral est - à juste titre - convaincu que notre système fiscal ne viole en aucune façon l'accord de libre-échange de 1972. La seule chose qu'il convenait de faire, dans l'hypothèse où une demande formelle aurait été faite par l'UE, était de démontrer, preuves à l'appui, que nous ne commettions aucune distorsion de l'accord, un point c'est tout! En déclarant que nous sommes prêts à dialoguer, nous nous exposons à ce que l'autre partie fasse inévitablement des demandes exagérées pour que nous cédions sur quelques-uns des points évoqués.
Le groupe UDC estime que le Conseil fédéral a pris des risques en se déclarant ouvert au dialogue. C'est ce qui motive le dépôt de notre interpellation urgente. Il nous semble que le respect mutuel de la souveraineté est une condition fondamentale des relations internationales. La défense des intérêts de la Suisse doit être placée au centre de la politique étrangère, nous ne devons plus nous laisser duper, comme cela s'est malheureusement produit trop souvent dans le passé.
En conclusion, notre groupe parlementaire demande au Conseil fédéral de renoncer à tout dialogue avec la Commission européenne sur la question de notre souveraineté fiscale, en retournant à l'expéditeur ses revendications qui, contrairement à ce qu'il affirme, n'ont rien à voir avec l'accord de libre-échange de 1972.
Bührer Gerold · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Analog zum Jass-Sport dürfen wir auch in der Politik nationale Trümpfe nicht ohne Not aus den Händen geben. In Bezug auf die wahrscheinlich noch länger dauernde Debatte mit Brüssel sind wir daher der festen Überzeugung und bitten den Bundesrat, diesen Weg weiterzubeschreiten, damit wir unter keinen Umständen den steuerlichen Trumpf, den wir haben, unter Druck verspielen. Wir dürfen das nicht, weil erstens die Rechtsposition klar ist und wir nicht zulassen dürfen, dass diese Rechtsposition mit politischen Druckmitteln unterlaufen wird. Wir dürfen zweitens auch die Konzeption des Bilateralismus nicht verlassen, mit anderen Worten: Wir dürfen uns in Rechtsgebieten, die nicht Gegenstand der bilateralen Verträge sind, nicht vereinnahmen lassen. Drittens schliesslich würde ein Nachgeben in dieser Frage unsere legitimen nationalen Standortinteressen schwächen.
Lassen Sie uns von daher gesehen auch klarmachen, dass die spezielle Konkurrenzfähigkeit bezüglich der Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften mit - zwar notwendigen - gewinnsteuersatzorientierten Massnahmen nicht kompensiert werden kann. Denn selbst wenn wir bei den Gewinnsteuersätzen erhebliche Senkungen vornehmen könnten, würden wir, wenn wir die spezifisch vorteilhafte Situation bei den Holdings verlören, dramatisch an Steuersubstrat einbüssen, das notabene nicht in die EU zurückfliessen, sondern andere, global konkurrenzfähige Standorte neu begünstigen würde. Lassen Sie uns von daher klarmachen: Es gibt aus unserer Sicht, aus rechtspolitischer Sicht und aus Sicht der Standortattraktivität Erklärungsbedarf, aber keinen Kompromissbedarf in dieser Frage.
Wir bitten den Bundesrat, auch weiterhin homogen und entschlossen aufzutreten. Es darf nicht sein, dass auf dem internationalen Parkett Unsicherheit über unsere strategische Ausrichtung aufkommt, denn über eines müssen wir uns klar sein: Unsicherheit wird von Konkurrenzstandorten nur allzu gerne ausgenutzt und würde der Schweiz bei Ansiedelungsprojekten oder bei der Beibehaltung attraktiver Unternehmen Schaden zufügen. Deswegen bitten wir den Bundesrat, hier die Zügel in der Hand zu halten, die Politik zu koordinieren und nach aussen keine Spielräume für Spekulationen offenzulassen.
Lassen Sie mich noch zu einem anderen Steuerwettbewerb, zum innerschweizerischen, etwas sagen. Unsere Fraktion respektiert ohne Wenn und Aber die Gewaltenteilung in diesem Rechtsstaat. Wir respektieren ohne Begeisterung den Entscheid aus Lausanne. Aber lassen Sie mich zu Kollegin Leutenegger Oberholzer auch sagen, dass wir im Rahmen dieses Urteils, ohne der schriftlichen Begründung vorzugreifen, zur Kenntnis nehmen, dass der Steuerwettbewerb auch aus Sicht des Bundesgerichtes als legitim anerkannt worden ist und selbst die Verfassungskonformität einer Flat Rate Tax festgehalten wurde. Das heisst, dass der interkantonale Steuerwettbewerb von unserer Seite weiterhin mit allen Mitteln unterstützt wird. Denn der Steuerwettbewerb ist nicht ruinös; er fördert Wachstum, er fördert Beschäftigung, und er hilft, die Arbeitslosigkeit tief zu halten. Was ruinös ist, ist Ihre Hochsteuerpolitik, eine Politik, die Talente, die Firmen zur Verschiebung an andere Standorte verleitet. Eine Hochsteuerpolitik, die den Wettbewerb missachtet, ist eine asoziale Politik. Wir wollen eine Steuerpolitik im Dienste des Landes. Das heisst Wettbewerb - Wettbewerb letztlich auch im Interesse von Mitteln zugunsten des Gemeinwesens, zugunsten des sozialen Ausgleichs.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bührer, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass der Steuerwettbewerb zwar zulässig ist, aber ganz klar an die Grundsätze der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Rechtsgleichheit und der Allgemeinheit der Besteuerung gebunden ist? Oberstes Gebot sind die Verfassungsgrundsätze, und daran hat sich der Steuerwettbewerb zu halten. Ist das auch bis zu Ihnen vorgedrungen, Herr Bührer?
Bührer Gerold · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Das ist immer meine Überzeugung gewesen. Ihre Steuerlektion kann ich mir eigentlich sparen. Was Sie gesagt haben, das haben wir uns aus unserem Steuerlexikon schon längst zu Gemüte geführt.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die SVP irrt, wenn sie meint, das Bundesgericht habe erstmals über einen kantonalen Tarif entschieden. Solche Entscheide sind zahlreich. Im Obwaldner Entscheid bestätigte das Bundesgericht klar, dass der Steuerwettbewerb durch die kantonale Tarifautonomie das Grundrecht der Rechtsgleichheit und den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht verletzen darf. Ganz klar und wichtig ist auch, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger jederzeit auf diese verfassungsmässigen Rechte berufen und diese auch einklagen dürfen.
Für die SP ist auch die Vergoldung der Grossaktionäre mit der Unternehmenssteuerreform II verfassungswidrig. Die Teilbesteuerung von Dividenden schafft Rechtsungleichheit und eine ganz krasse Benachteiligung der Lohn- und Renteneinkommen gegenüber den Kapitaleinkommen. Die Anträge aus der SP-Fraktion auf einen Vorbelastungstest und eine Untergrenze der Teilbesteuerung für die Kantone, wie sie auch die Finanzdirektorenkonferenz forderte, wurden hier abgelehnt. Rund 60 000 Grossaktionäre sollen somit privilegiert werden. Zudem wird der Steuerwettbewerb mit der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angeheizt. Die AHV wird durch vermehrten Dividenden- statt Lohnbezug geschädigt. Im Interesse der Steuergerechtigkeit hat darum die SP Schweiz das Referendum ergriffen und möchte die Unternehmenssteuerreform II mit dem Volk zusammen zu Fall bringen.
Die Kantone unterbieten sich jetzt fortlaufend mit Steuergeschenken bei den Dividenden. Nidwalden etwa will Dividenden nur noch zu 30 Prozent besteuern und gleichzeitig die Gewinnsteuer auf 9 Prozent senken, sodass von einer sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung nicht mehr die Rede sein kann. Mit dieser Lockvogelpolitik will Nidwalden anderen Kantonen reiche Leute abwerben. Das ist fremdeidgenössisch, nicht freundeidgenössisch. Die SP ist überzeugt, dass diese Privilegierung der Grossaktionäre gegenüber Arbeitnehmenden und Rentnerinnen und Rentnern, aber auch gegenüber Selbstständigerwerbenden, die jeden Franken Gewinn als Einkommen versteuern und darauf AHV-Beiträge zahlen, verfassungswidrig ist.
Die SP findet die Idee der FDP, jetzt schon eine Unternehmenssteuerreform III mit weiteren Steuergeschenken zu fordern, dreist. Angesichts der Rekordunternehmensgewinne befürwortet die SP den Schuldenabbau. Die SP will auch wegen der im internationalen Vergleich tiefen Steuerbelastung in der Schweiz keinen weiteren Steuer- und Staatsabbau. Öffentliche Gelder sind für Bildung, Infrastruktur und für den sozialen Ausgleich nötig.
Studer Heiner · Mit-M · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion
Die SVP will mit ihren knallharten Fragen den Rechtsstaat schwächen. Wir EVP-Vertreter in diesem Rat wollen das Gegenteil. Demokratie, Volksrechte stehen nicht in einem Gegensatz zur Rechtsstaatlichkeit, sondern unsere politischen Entscheide aller Stufen müssen daraufhin überprüft werden können, ob sie vor dem übergeordneten Recht standhalten. Wir haben in diesem Saal schon mehrfach die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit für die Bundesentscheide gefordert. Die parlamentarische Initiative Zwygart wurde abgelehnt, meine parlamentarische Initiative, im Oktober 2005 eingereicht, wird am 11. Oktober dieses Jahres in der Kommission für Rechtsfragen behandelt. Es ist also zwei Jahre lang nichts gegangen. Bei diesem Thema wäre dies aber wichtig; denn gewisse Entscheide, auch auf Bundesebene, die - davon sind wir überzeugt - vor dem Recht auch nicht mehr ganz standhalten, müssten überprüft werden können.
Wir müssten bei der Erarbeitung der Steuergesetze auf eine alte Tugend zurückkommen. Ich habe Anfang der Siebzigerjahre im Aargauer Grossen Rat bei vielen Revisionen mitgemacht. Parallel dazu hat ein lieber Verwandter von mir, der auf der Tribüne sitzt, Karl Völlmin aus dem Baselbiet - er ist 89 Jahre alt und Fachmann in Steuerfragen -, Steuertarife berechnet. Damals ging man davon aus, es gebe eine Asymptote. Was heisst das? Das heisst, man berechnet die Steuertarife so, dass es schliesslich bei den Steuerpflichtigen in der obersten Kategorie einen Maximalsatz gibt und sich am Schluss die Kurve diesem Maximum nähert. Die Kurve steigt auch am Schluss noch etwas an; nie bleibt sie gleich oder geht degressiv hinunter. Das ist doch ein altes Prinzip. Nehmen Sie es wieder hervor, berechnen Sie die Steuertarife aufgrund dieses Grundsatzes, dann werden wir wieder einen guten Ausgangspunkt haben, um bessere und vor allem gerechtere Entscheide treffen zu können.
Rey Jean-Noël · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
L'arrêt du Tribunal fédéral du 1er juin 2007 a fixé des limites strictes à la concurrence fiscale en mettant hors la loi les tarifs fiscaux dégressifs et en rappelant que des limites doivent être imposées pour encadrer la concurrence fiscale.
Dans la réponse à mon interpellation 05.3652 du 16 décembre 2005, Monsieur le conseiller fédéral, au nom du gouvernement, bien sûr, vous avez affirmé que le Tribunal fédéral concédait une grande liberté aux cantons pour interpréter le principe de la Constitution fédérale concernant la capacité économique des contribuables. Je dois constater que vous vous êtes trompé: vous avez défendu l'impôt dégressif d'Obwald à chaque occasion que cela vous était donné. J'ai un peu l'impression que vous avez cédé à l'idéologie ambiante au lieu de dire non à des cadeaux fiscaux et que vous êtes acquis à l'idée d'une concurrence fiscale sans limites. Vous l'avez fait au lieu de vous battre pour la justice fiscale, dans le respect de la Constitution fédérale.
Il est nécessaire de mettre encore d'autres limites à une concurrence fiscale débridée, comme celles par exemple prévues dans notre initiative populaire "pour des impôts équitables", soit fixer des seuils d'imposition pour les hauts revenus et les grandes fortunes. Ce sont également des limites que nous devons imposer à la concurrence fiscale. Pourquoi? parce qu'une concurrence fiscale sans limites conduit à faire supporter la charge fiscale aux revenus du travail et à la consommation, qui sont les facteurs fiscaux les moins mobiles, au profit du capital, le facteur le plus mobile. Une concurrence fiscale sans limites favorise de façon éhontée les revenus du capital qui, eux, sont moins imposés que les revenus du travail et la consommation. Une concurrence fiscale sans limites vise à réduire l'Etat social et mine donc les fondements de la cohésion sociale du pays. La concurrence fiscale et le démantèlement social vont de pair, alors que les retombées sur la croissance économique n'ont pas été établies. L'exemple du Tessin qui a été cité montre que cet argument est des plus aléatoires.
Alors, dans ces conditions, heureusement que le Tribunal fédéral a rappelé le devoir de justice fiscale et qu'il fallait mettre des limites strictes à une concurrence fiscale débridée!
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht meiner Meinung nach bei dieser Debatte um ein paar Grundsätze unserer Staatsordnung.
Ein erster Grundsatz lautet, dass die Bundesversammlung gemäss Artikel 148 der Bundesverfassung, unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen, die oberste Gewalt im Bund ist. Der Entscheid über politische Grundsatzfragen obliegt also nicht der Regierung, d. h. dem Bundesrat, aber auch nicht dem Bundesgericht. Er obliegt einzig und allein dem Parlament und dem Volk. Dieser Grundsatz darf nicht infrage gestellt werden, auch dann nicht, wenn gewisse Bundesgerichtspräsidenten glauben, sich profilieren zu müssen, indem sie im Rahmen ihrer Berichterstattung in diesem Saal uns als Parlament rügen. Solche beängstigenden Übergriffe der Justiz auf unsere direkte Demokratie sind bedrohlich. Sie untergraben das Subsidiaritätsprinzip und degradieren Kantone und Gemeinden zu reinen Vollzugsanstalten, und als solche gelten sie gemäss Bundesverfassung nicht.
Ein zweiter Grundsatz: Die Artikel 1, 3 und 5 der Bundesverfassung garantieren die Souveränität und die Autonomie der Kantone. Die Kantone haben gemäss Bundesverfassung eine Verfassungsautonomie und eine Gesetzgebungsautonomie. Nehmen wir daher zur Kenntnis, dass die Autonomie der Kantone wirklich das Kernstück unseres Bundesstaates ist. Wo die Bundesverfassung den Kantonen einen Sachbereich zur selbstständigen, autonomen Regelung überlässt, steht dem Bund und damit auch dem Bundesgericht lediglich eine Rechtskontrolle und keine Ermessenskontrolle zu. Die Kantone sind kraft Artikel 3 der Bundesverfassung frei, in ihrem autonomen Bereich die Rechtsordnung festzulegen. Sie sind auch frei, ihre Steuern frei festzulegen und damit den interkantonalen Wettbewerb entsprechend zu leben. Dies ist auch dringend notwendig, um im internationalen Steuerwettbewerb, insbesondere gegenüber den neuen EU-Ostländern, bestehen zu können.
Ein dritter Grundsatz: Das schweizerische System ist auf Machtteilung ausgelegt. Diese besagt, dass die Kantone nicht einfach Vollzugsanstalten sind. Wir haben keinen Vollzugsföderalismus, sondern einen Föderalismus, in dem die Kantone wie bereits gesagt Verfassungs- und Gesetzgebungsautonomie besitzen. Es obliegt daher einzig und allein dem Parlament und dem Volk, diesen Föderalismus zu ändern. Nur bei einem Vollzugsföderalismus hätte meines Erachtens das Bundesgericht die Möglichkeit der Ermessenskontrolle.
Bei der vorliegenden Debatte geht es nicht um die Frage der degressiven Steuertarife. Es geht um eine viel wichtigere Frage, nämlich eine Frage der staatspolitischen Ordnung. In diesem Kontext setzt sich die SVP weiterhin für die freiheitliche, föderalistische Staatsordnung ein, ohne Degradierung der Kantone und ohne Bevormundung der Kantonsbevölkerung, wie dies mit dem vorliegenden Steuerentscheid, aber auch mit dem Einbürgerungsentscheid passiert ist.
Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Schwander, wir kommen ja beide aus einem Kanton, der bei diesem Steuerwettbewerb seit Jahren aktiv mitwirkt. Wir beide wissen, dass vor allem kleinere und mittlere Einkommen jeweils entsprechend höhere Steuerbelastungen aufweisen. Herr Schwander, nehmen Sie weiterhin in Kauf, dass kleinere und mittlere Einkommen, vor allem Familien mit Kindern, diesen ruinösen Steuerwettbewerb bezahlen müssen?
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Diesen Steuerwettbewerb zahlen nicht die Kleinen. Die Kleinen werden - insbesondere im Kanton Schwyz - entlastet. Sie haben das bei der letzten Steuerrevision eigentlich nicht mitgetragen. Deshalb müssen diese Leute in unserem Kanton eben mehr bezahlen.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir vor allem die kleinen und mittleren Einkommen entlasten wollen, gerade in unserem Kanton. Und das war auch in Obwalden vorgesehen.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Lorsque l'on parle des conditions-cadres favorisant le développement des entreprises, donc favorisant à terme un développement et un certain bien-être, on parle en particulier de la fiscalité. Quels sont les piliers importants de notre fiscalité, piliers auxquels nous tenons au sein du groupe radical-libéral?
1. Je rappelle le fait que nous définissons notre fiscalité de manière totalement indépendante. La Suisse n'est pas membre de l'Union européenne et l'accord de libre-échange de 1972 est un accord commercial, et non pas un accord fiscal. C'est la raison pour laquelle nous considérons qu'il ne faut pas négocier ce point-là avec l'Union européenne. Par contre, nous sommes ouverts au fait qu'il y ait une discussion afin de présenter le système fiscal helvétique. Il nous semble que celui-ci est fort peu connu au sein de l'Union européenne. Nous approuvons donc les mesures prises dans ce sens par le Conseil fédéral.
2. Le rôle des cantons est central dans l'ensemble de notre politique fiscale. Nous considérons qu'il ne peut pas y avoir d'autonomie politique des cantons sans une autonomie fiscale dans le cadre des règles qui nous régissent, en particulier dans celui de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes et, bien entendu, de notre Constitution. Nous soutenons donc le principe fédéraliste de la fiscalité dans notre pays.
3. Cet élément est en relation avec l'ensemble de notre histoire, à savoir la volonté politique d'avoir une fiscalité qui soit la plus basse possible, avec une responsabilisation des individus, un engagement individuel. Nous pensons que la volonté politique d'avoir une fiscalité basse doit être rappelée au moment où ont lieu tous ces débats sur la fiscalité, débats qui sont parfois mal ressentis dans le monde des entreprises, car elles pourraient se sentir déstabilisées face aux atermoiements et aux attaques provenant de l'Union européenne.
4. Nous sommes soumis à une concurrence internationale extrêmement forte en termes de fiscalité. Je crois qu'il ne faut pas faire preuve d'angélisme dans ce dossier. Nous considérons que dès le moment où nous parlons fiscalité avec nos voisins, il faut leur rappeler quelles sont les mesures qui sont prises chez eux pour soutenir les entreprises, notamment en termes de subventions et autres, mesures que nous ne connaissons pas dans notre pays.
C'est dans ce cadre que nous devons redéfinir notre politique fiscale et l'améliorer sans cesse. Nous avons soutenu la réforme de l'imposition des entreprises I, alors que l'on considérait - dans les milieux de la gauche en particulier - qu'elle entraînerait des pertes fiscales trop importantes. Je crois qu'il a été démontré que ce n'est pas le cas.
Nous avons bien entendu soutenu la réforme de l'imposition des entreprises II, car nous considérons qu'il y a ici une orientation favorable aux PME; qu'il est nécessaire de corriger une double imposition qui, du reste, est corrigée si ce n'est dans tous les pays de l'Union européenne, du moins dans la plupart d'entre eux; qu'il est absolument nécessaire de donner aux cantons la possibilité de supprimer l'impôt sur le capital, car c'est un impôt sur l'outil de travail qui péjore la situation des entreprises et, donc, qui, sur le plan de la compétitivité, est absolument néfaste.
Nous considérons qu'il faut aller plus loin maintenant, avec une réforme de l'imposition des entreprises III. Je crois qu'il s'agit de repérer les secteurs de l'imposition des entreprises où nous ne sommes pas concurrentiels par rapport aux pays voisins et, au-delà, par rapport aux pays non membres de l'Union européenne. Ainsi, on pourra proposer des améliorations. Nous sommes heureux que le Conseil fédéral souhaite aller également dans cette direction.
Nous pensons que si nous voulons maintenir, voire améliorer le niveau de vie de l'ensemble de la population, il est nécessaire d'être extrêmement concurrentiel sur le plan de la politique fiscale, notamment face à l'Union européenne et à ses nouveaux membres, ainsi que face à des pays beaucoup plus éloignés qui, eux aussi, sont des concurrents pour nos différentes entreprises.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
An oberster Stelle steht für die SP die Steuergerechtigkeit, und diese ist in unserer Verfassung formuliert und garantiert. Daran haben sich auch die Politiker der SVP zu halten. Unser Steuersystem ist zwar kompliziert, aber es ist nicht so, dass es die meisten Steuerpflichtigen überfordern würde, wie dies die FDP in ihrer Motion 07.3046 zur Einführung einer Easy Swiss Tax suggeriert.
Die FDP sucht offensichtlich nach einer neuen Richtung in ihrer Steuerpolitik. Das ist auch bitter nötig. Sie hat sich dabei aber am Kompass der Steuergerechtigkeit und der Verfassungsmässigkeit zu orientieren. Das war leider in der Vergangenheit nicht der Fall. So hat sie im Verein der Mitte-rechts-Parteien nichts gegen die Pauschalbesteuerung, begrüsst die Privilegierung von Aktien und Optionen gegenüber den normalen Löhnen, hilft bei der Senkung der Dividendenbesteuerung, kämpft gegen Beteiligungsgewinnsteuern usw. - und dies leider jeweils mit tatkräftiger Hilfe von Bundesrat Merz. Nach dem Flop der FDP-Basis bezüglich der Abschaffung der direkten Bundessteuer kommt also jetzt die Idee der Easy Swiss Tax.
Leider ist der Leitsatz dieser Idee nicht die Steuergerechtigkeit, sondern die Einfachheit des Systems und die Eignung für den kantonalen Wettbewerb. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat, der diese Motion entgegennehmen will, die Lektion aus Obwalden gelernt hat. Eine Vereinfachung des Steuersystems ist dann zu begrüssen, wenn sie mehr Steuergerechtigkeit, mehr Transparenz und genügend Steuermittel zur Finanzierung der Staatsaufgaben bringt. Ich erwarte deshalb, wenn wir über eine solche Easy Swiss Tax diskutieren, dass sie nicht einfach eine verkappte Flat Rate Tax ist, die dann wieder die oberen Einkommen weitestgehend entlastet. Ich erwarte, dass sie sich wirklich auch an die Verfassungsmässigkeit hält, die jetzt über das Obwaldner Urteil festgelegt wurde, und dass sie sich nicht einfach hinter dem Argument versteckt, wir hätten ein zu kompliziertes System.
Auch mit den Vorgaben, die ich in dieser Motion gesehen habe, wird es kein einfaches System geben, und von Transparenz ist auch keine Rede. Also schauen wir, dass wir künftig auch nicht von einer Unternehmenssteuerreform III sprechen, wenn noch nicht einmal die zweite unter Dach und Fach ist - und dass diese vom Volk angenommen wird, daran zweifle ich.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Vorab danke ich der Präsidentin für ihren Hinweis auf die Bedeutung der Gewaltenteilung herzlich und füge zur Ergänzung noch Folgendes an: Zu unserem Staatswesen gehört nicht nur die Demokratie; wir haben auch einen Rechtsstaat, und diesen gilt es ebenso zu respektieren. Ich würde es so sagen: Demokratie kann viel, aber sie darf nicht alles.
Für die Grünen war der Entscheid des Bundesgerichtes zur degressiven Besteuerung nicht überraschend. Mit degressiven Tarifen ist die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht möglich, denn das ist verfassungswidrig. Diesen Grundsatz erfüllen progressive Steuertarife am besten. Deshalb sind wir Grünen auch gegen Flat Tax oder Flat Rate Tax à la Obwalden.
Gemäss den eingereichten und heute diskutierten Vorstössen scheint es aber, dass Steuergerechtigkeit und Steuerautonomie der Kantone nicht unter einen Hut passen - doch dieser Schein könnte trügen: Im Modell des emeritierten ETH-Professors Carl August Zehnder geht das. Das Steuersubstrat von Bund, Kantonen und Gemeinden würde neu aufgeteilt. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze würde nur der Bund Steuern erheben, unterhalb dieser Limite würden nur die Kantone Steuern erheben bzw. in einem weiteren abgegrenzten Bereich nur die Gemeinden. Das Modell geht davon aus, dass die Gesamteinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden je etwa gleich bleiben würden.
Die riesigen Unterschiede in der Steuerbelastung der Kantone lassen sich immer weniger durch einen vernünftigen Steuerwettbewerb erklären. Die Kantone mit tiefen Steuern sind nicht einfach jene, die seit je haushälterisch mit ihren Mitteln umgehen, sondern eher jene, die gutverdienenden Personen zum richtigen Zeitpunkt tiefe Steuern anbieten konnten. Sie profitieren heute von einer Dynamik, die fast unabhängig von ihrer konkreten Ausgabenpolitik spielt.
Der NFA bearbeitet mit einem anderen Ansatz dasselbe Terrain. Das Problem ist nur, dass er das Ziel verfehlt; das zeigen Vergleiche eindeutig. So beträgt z. B. das Verhältnis der Steuerbelastung zwischen Luzern und Zug heute im Durchschnitt etwa zwei zu eins; auch mit dem NFA wird es etwa zwei zu eins sein. Luzern könnte aus dem NFA-Mehrertrag die Steuern nur geringfügig senken, und Zug will den Mehraufwand ohne Steuererhöhung bewältigen. Zwar steht NFA für Finanzausgleich, doch man sieht, dass die realen Ausgleichswirkungen im Verlauf des Projektes immer geringer geworden sind.
Es ist deshalb gut, dass es ergänzende Ansätze wie das Modell Zehnder gibt. Vom Bundesrat liegt zu deren Auswirkungen neuerdings ein Bericht mit aktuellen Zahlen vor. Nicht alle angenommenen Vorteile werden im Bericht anerkannt, unbestritten aber könnten stossende Auswüchse des Steuerwettbewerbes behoben werden. Steuerlich motivierte landesinterne Wohnsitzverlegungen von Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen würden stark eingedämmt. Für uns Grüne heisst das, dass solche Ansätze hohe Aufmerksamkeit verdienen. Sie müssen praxistauglich gemacht werden. Wir sind daran interessiert, Steuergerechtigkeit und -autonomie tatsächlich miteinander zu verbinden.
Kaufmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zum EU-Steuerstreit. Die Steuerpolitik ist ja ein wichtiger Pfeiler der Standortpolitik, und wenn wir die Unternehmenssteuersätze weltweit anschauen, stellen wir fest, dass diese in den letzten fünfzehn Jahren um 11 Prozentpunkte, von 38 auf 27 Prozent, zurückgenommen wurden. Offensichtlich haben auch andere Länder erkannt, dass Unternehmenssteuern letztlich eine Besteuerung der Arbeitsplätze bedeuten. So hat beispielsweise auch Deutschland unlängst weitere Massnahmen getroffen, um seine Arbeitsplätze zu fördern. Ich denke hier an die Senkung der Lohnnebenkosten und der Unternehmenssteuern. Andererseits hat man die Mehrwertsteuern erhöht. Das hat den Nettoeffekt, dass die Exportwirtschaft von Steuersenkungen profitiert und andererseits von der Mehrwertsteuererhöhung nicht betroffen wird. Umgekehrt werden die Schweizer Exporte nach Deutschland um 3 Prozent verteuert.
Die Schweiz hat wegen dieser Steuerpolitik bei der EU nicht interveniert, denn die Schweiz respektiert eben die Steuerhoheit anderer Länder. Wenn ich jetzt die Begründung anschaue, warum die EU die Schweizer Steuerhoheit attackiert, dann stelle ich fest, dass sie sich auf das Freihandelsabkommen von 1972 bezieht. Das ist für mich absolut lächerlich. Sie stützt sich dabei vor allem auf die Vorschrift, die jede staatliche Beihilfe verbietet, die den Wettbewerb durch Begünstigung bestimmter Unternehmer oder Produktionszweige verfälscht oder zu verfälschen droht. Ich stelle aber fest, dass es vor allem die EU ist, die mit milliardenschweren Zuwendungen, vor allem auch an Einzelunternehmen, solche unfairen Handelspraktiken betreibt. Ich erinnere nur an die Kohäsionszahlungen, die in den Jahren 2007 bis 2013 ganze 363 Milliarden Euro betragen sollen. Ich erinnere an den Solidarpakt I und II mit 95 und 157 Milliarden Euro. Dazu kommen unter verschiedenen Titeln weitere milliardenschwere Zahlungen an Einzelunternehmen. In all diesen Fällen wurde die Schweiz weder konsultiert, noch hat die Schweiz dazu ihre Zustimmung gegeben. Diese Zuwendungen sind mit dem Freihandelsabkommen von 1972 nicht konform, aber auch hier hat die Schweiz nicht interveniert, weil wir eben die Steuerhoheit anderer Länder respektieren, auch wenn sich die EU als höchst unfairer Handelspartner erweist.
Bevor sich die Schweiz somit in Diskussionen mit der EU einlässt, sollte die EU in ihrem eigenen Haus Ordnung schaffen. Es ist ja schon eine Zumutung, dass unser Bundesgericht in die Steuertarifhoheit unserer Kantone eingreift. Umso befremdender ist es, wenn sogar fremde Länder in die Steuerhoheit unserer Kantone eingreifen wollen; das lehnen wir natürlich strikte ab. Diese fremden Steuervögte sind nicht noch mit Schweizer Steuergeldern zu beherbergen und zu verköstigen; sie sind vielmehr auszuladen. Ich glaube, wo es nichts zu verhandeln gibt, gibt es auch nichts zu diskutieren.
Zisyadis Josef · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktionslos
Monsieur Kaufmann, si je vous ai bien compris, les juges fédéraux sont des baillis étrangers?
Kaufmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe gesagt, es sei schon genug, dass sich das Bundesgericht in die Steuerhoheit der Kantone einmische. Umso befremdender ist es, wenn jetzt noch fremde Steuervögte, die in der Schweiz überhaupt nichts zu sagen haben, das Gleiche tun wollen. Wir respektieren die Steuerhoheit und die Souveränität fremder Länder, und ich erwarte das Gleiche von Europa.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Eigentlich wäre es ganz einfach, die Bevölkerung und die Wirtschaft fair und gerecht zu besteuern. Man müsste sich nur an die Bundesverfassung, ans Gleichbehandlungsgebot und an das Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, halten. Die real existierende Steuerpolitik der bürgerlichen Parteien aber, im Verbund mit dem Bundesrat und den Kantonen, ist das Gegenteil von dem, was die Verfassung verlangt. Sie treibt uns immer weiter weg von der Steuergerechtigkeit. Ihre Politik ist nichts anderes als die permanente Produktion von Steuerschlupflöchern. Ihre Politik ist organisierte Steuerhinterziehung auf dem Weg der Gesetzgebung. Die Verfassung verkommt dabei zur Marginalie.
Sie haben es geschafft, dass gewisse Einkommen überhaupt nicht mehr besteuert werden, zum Beispiel die Kapitalgewinne oder die grossen Erbschaften. Aktuell sind Sie daran, gewisse Einkommen teilweise von der Besteuerung zu befreien; ich spreche von den Optionen und den Dividenden der Grossaktionäre. Die Kantone reihen sich mit der Pauschalbesteuerung der superreichen Ausländer und mit degressiven Steuertarifen in diesen Begünstigungsumzug ein. All diesen konkreten Beispielen ist gemeinsam, dass der Kreis der Profiteure immer der gleiche ist: die kleine, reiche, mächtige Minderheit in diesem Land, jene Leute, die der Volksmund die oberen Zehntausend nennt! Die Lasten, die man von den breiten Schultern dieser reichen Leute nimmt, lösen sich aber nicht einfach in Luft auf, sondern werden auf den schmalen Schultern der Leute mit mittleren und kleinen Einkommen abgeladen.
Die Steuerpolitik der bürgerlichen Art ist eine Umverteilungsaktion im grossen Stil in die falsche Richtung. Und in diesem Stil soll es weitergehen: Die Freisinnig-Demokratische Partei fordert die Abschaffung der direkten Bundessteuer, also der gerechtesten Steuer, und deren Ersetzung durch die Mehrwertsteuer, also die ungerechteste Steuer; und die SVP will die Gewinnsteuer abschaffen und auch durch die Mehrwertsteuer ersetzen. Die SP wird dieser ungerechten Steuerpolitik das Handwerk legen: mit dem Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform II, das wir in drei Wochen einreichen, mit der Steuergerechtigkeits-Initiative, die wir in drei Monaten einreichen, und, wenn es sein muss, auch mit Beschwerden ans Bundesgericht. Das erste Urteil aus Lausanne ist ermutigend ausgefallen. Das Bundesgericht hat mehr Sinn für Steuergerechtigkeit als die Mehrheit dieses Rates.
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine Frage betrifft den Schluss Ihrer Ausführungen. Sie haben gesagt, welche Steuern Ihres Erachtens gerecht seien. Sie haben uns vorgeworfen, dass wir dafür sorgen, dass gewisse Leute überhaupt keine Steuern bezahlen müssen.
Ich frage Sie: Was würden Sie machen, wenn das Bundesgericht, gestützt auf den Gleichheitsartikel, sagen würde, jedermann habe pro Franken, den er verdient, 20 Rappen Steuern zu bezahlen? Wenn das Bundesgericht sich einfach derart extrem auf den Gleichheitsartikel stützen würde, würden Sie dann auch Hurra rufen und sagen, das liege selbstverständlich in der Zuständigkeit der Gerichte?
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Wir begeben uns jetzt in den Bereich der Spekulation, Herr Kollege Stamm. Das Bundesgericht wird nie und nimmer irgendjemandem vorschreiben, wie zu besteuern ist. Das Bundesgericht wird nur beurteilen, ob kantonale Steuergesetze der Bundesverfassung entsprechen oder nicht. Im Fall der Degression in Obwalden hat das Bundesgericht klar geurteilt; ich bin überzeugt, es hätte dies auch im Fall der Degression in Schaffhausen getan, wenn es die Klage zugelassen hätte. Was nicht verfassungsgemäss ist, muss geändert werden.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Depuis la décision du Tribunal fédéral, le système d'impôt dégressif du canton d'Obwald a été considéré comme non conforme à la Constitution. Le Parti démocrate-chrétien a pris acte de cette décision. Nous aurions évidemment préféré que l'immense majorité du peuple obwaldien obtienne gain de cause, mais nous devons accepter cette décision. C'est l'Etat de droit, c'est la séparation des pouvoirs qui veut cela. C'est dire si les attaques sans nuances de ceux qui préfèrent la manipulation des masses au respect des institutions nous semblent déplacées.
Il reste une large marge de manoeuvre, d'après la décision par notre Haute Cour, dont le canton d'Obwald saura profiter puisque le Tribunal fédéral a considéré que le système d'impôt proportionnel était conforme à la Constitution. Il aura fallu sept jours au canton d'Obwald pour tirer parti de la marge de manoeuvre qui lui était ainsi offerte, pour concevoir l'avenir de son système fiscal et de son économie. Je salue l'effort considérable qu'ont fait les autorités obwaldiennes sous la direction de leur brillant ministre des finances, le démocrate-chrétien Hans Wallimann. Le canton d'Obwald a été capable non seulement de rester attractif pour les hauts revenus, mais aussi d'être plus attractif pour la classe moyenne. Il a fait la démonstration que l'on peut ainsi traiter l'ensemble de la population de manière optimale.
Cela montre aussi les chances et la force du système fédéraliste: la capacité d'innovation, de flexibilité, d'adaptation pour sauvegarder un système fiscal attractif, quoi qu'en pensent les Arnaud Montebourg, la gauche et quelques fonctionnaires de Bruxelles. La réaction du canton d'Obwald nous montre aussi clairement que toutes les classes de la population profitent d'un système d'impôt attractif. La concurrence saine est une bonne chose pour une affectation efficace des moyens publics, pour toutes les catégories de la population. Cela renforce la capacité compétitive de la Suisse, notre place économique. Cela contribue au maintien et à la création d'emplois. Le Parti démocratre-chrétien s'engagera toujours pour que les cantons disposent de l'autonomie la plus importante possible dans leur fiscalité.
D'autres instruments contribuent aussi à ce que tous les cantons possèdent une certaine égalité des chances. Il y a ainsi l'instrument de la nouvelle péréquation financière et celui, très important, de l'harmonisation formelle des impôts; enfin, sur le plan matériel, en dernier recours, le Tribunal fédéral considérera si un système est conforme ou non à la Constitution. Ceux qui ont des doutes peuvent toujours saisir le Tribunal fédéral, qui décide en dernier recours.
Par conséquent, le cas d'Obwald a prouvé que nos institutions fonctionnaient, que les conditions-cadres pour une concurrence fiscale saine entre les cantons existaient et qu'il n'y avait pas lieu de parler d'une concurrence fiscale sauvage et destructrice. Il n'y a pas lieu non plus d'utiliser des termes comme le "parasitisme fiscal", tel que l'a fait la gauche. Il n'y a pas à agir avec les différents pouvoirs - nous en avons trois - comme le font certains en faisant semblant de préparer un minestrone. Il n'y a pas aujourd'hui de nécessité de modifier la loi ou la Constitution. Il y a aujourd'hui la nécessité de laisser les cantons prendre leur destinée en main dans les limites qui sont données par la Constitution. Laissons travailler les cantons, ce sont des partenaires importants. Ils ont contribué à donner de l'attractivité à ce pays et ils le feront encore demain. Dans le canton de Zoug, non seulement les hauts revenus et les holdings payent moins d'impôts, mais aussi les citoyens qui ont une situation financière moins favorable.
Pour nous, l'initiative populaire fédérale du Parti socialiste "pour des impôts équitables" ne peut pas être acceptée. Nous nous engagerons contre cette dernière. Nous voulons que la concurrence fiscale entre les cantons reste un élément central.
En ce qui concerne la bagarre entre la Suisse et l'Union européenne au sujet de la fiscalité, le groupe démocrate-chrétien, bien avant que le débat ne prenne autant d'ampleur, avait déposé la motion 06.3746, "Moratoire des négociations dans le domaine fiscal. Pas d'ingérence de Bruxelles dans la souveraineté des cantons", pour demander au Conseil fédéral que la concurrence fiscale entre les cantons, que leur souveraineté fiscale, ne soit pas négociable sur le plan international.
Le Conseil fédéral nous a répondu en février 2007, nous attendons qu'il tienne aujourd'hui la ligne qu'il a développée dans sa prise de position, selon laquelle le système de concurrence fiscale entre les cantons n'est pas négociable. Nous voulons maintenir l'attractivité du système fiscal suisse, n'en déplaise à l'Union européenne, qui ferait mieux de faire ses devoirs et d'éviter de vouloir imposer à la Suisse ce qu'elle n'est pas en mesure d'imposer chez elle. Il est des paradis fiscaux dans l'Union européenne qui sont tout aussi attractifs que les conditions qui sont offertes en Suisse.
Puis, il y a la fiscalité des entreprises, puisque le Parti socialiste combat toute forme de réforme. Le référendum, l'initiative, ce sont évidemment des droits, mais ce sont surtout des méthodes pour mobiliser les gens et les amener aux urnes. Nous contestons ce dialogue et ce vocabulaire qui s'apparente à celui de la lutte des classes, contre les grands actionnaires, contre le grand capital. Il s'agit d'une réforme pour les petites et moyennes entreprises, qui constituent le tissu essentiel de l'économie suisse. Il ne s'agit pas de privilèges fiscaux pour les riches. Il s'agit de revaloriser le travail, pas l'oisiveté.
Même vos camarades dans l'Union européenne l'ont bien compris lorsqu'ils étaient au pouvoir: ils ont résolu le problème de la double imposition. Pourquoi ne passerait-on pas aussi à l'acte en Suisse, si l'on savait considérer les choses de manière objective, sans faire de politique-spectacle?
Rey Jean-Noël · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Darbellay, vous avez dit que vous combattriez l'initiative populaire fédérale du Parti socialiste "pour des impôts équitables". Qu'est-ce qui vous gêne, en tant que démocrate-chrétien valaisan, dans le fait de fixer des seuils, des minima d'imposition pour les gros revenus, à partir de 250 000 francs imposables, et les grandes fortunes, à partir de 2 millions de francs?
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Parce que cette affaire concerne d'abord les cantons et que ce n'est pas à la Confédération, dans un système centralisé, de fixer les règles du jeu. Si les limites fixées par la Constitution sont outrepassées, c'est au Tribunal fédéral de trancher sur le plan matériel.
Je crois que le Parti socialiste, dont la capacité d'innovation est infinie pour inventer de nouveaux impôts, ne nous cacherait pas que dans cette volonté d'une justice fiscale, il y a une volonté d'aller beaucoup plus loin. Je ne crois pas que l'augmentation de la charge fiscale sur les individus et sur les entreprises soit une bonne chose pour ce pays.
Zisyadis Josef · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktionslos
Tout d'abord, permettez-moi de rendre hommage à mes trois compagnons, citoyens du canton d'Obwald: ce sont eux qui ont rendu possible, par leur engagement personnel, le fait que l'on établisse cette jurisprudence exceptionnelle, qui, par sa clarté et les limites qu'elle a fixées, a posé des garde-fous qui restreignent l'autonomie cantonale et remettent en cause toute cette idéologie de la toute-puissance du vote populaire considéré comme étant au-dessus de notre Constitution fédérale. Je leur rends cet hommage parce que je sais qu'aujourd'hui encore, ils doivent rester cachés parce qu'ils subissent des pressions et parce qu'ils sont dans l'incapacité d'apparaître au grand jour. C'est cela aussi la démocratie dans notre pays!
Messieurs les membres du gouvernement obwaldien, ici présents, vous devriez aujourd'hui remettre une médaille à ces hommes et à ces femmes. Qu'ils soient rassurés et heureux, car la majorité des citoyens de notre pays est à leur côté. Non seulement ils ont gagné, mais ils ont permis à notre pays de faire un pas important dans la lutte pour plus de justice fiscale.
Le Tribunal fédéral a fait en effet oeuvre de salubrité publique, et c'est tant mieux! Mais il a fait plus que cela indirectement: en contestant la légitimité des impôts dégressifs, il a remis à sa place plusieurs acteurs de la politique fiscale de notre pays.
Il a remis à sa place le gouvernement du canton d'Obwald, qui, contre l'avis de tous les autres cantons, a joué et qui semble continuer à vouloir jouer le rôle de poisson pilote de la fiscalité conçue comme cadeau fiscal permanent aux plus riches de la société. Après les impôts dégressifs, voilà maintenant qu'il rejoue encore une nouvelle partition avec le "flat rate tax".
Mais le Tribunal fédéral a aussi remis à sa place le Conseil fédéral, qui a donné dans la cacophonie et qui a refusé de prendre une position claire sur les impôts dégressifs. Il est aujourd'hui remis tout simplement à sa place, alors qu'il devait s'affirmer, le premier et d'emblée, comme le gouvernement qui applique notre Constitution.
Je ne ferai qu'une seule citation; j'aurais pu choisir une intervention de Monsieur le conseiller fédéral Merz, mais je choisirai la pire des interventions que j'ai entendues pendant tout ce débat, c'est-à-dire celle de Monsieur le conseiller fédéral Blocher. Ce dernier a dit le 22 décembre 2005: "Celui qui considère que les impôts dégressifs sont contraires au droit et à la justice doit expliquer en quoi les impôts progressifs seraient justifiés." Voilà comment un représentant de notre gouvernement s'exprime sur les impôts dégressifs et progressifs!
Derniers acteurs à être remis à leur place, ce sont les partis représentés à la droite de cet hémicycle, et d'abord l'UDC, puis le PRD et le PLS, le PDC, qui ont défendu bec et ongles la concurrence fiscale au nom d'un droit de souveraineté cantonale qui se situerait au-dessus des lois fédérales. Et certains continuent encore, aujourd'hui, scandaleusement, à vouloir remettre en cause la séparation des pouvoirs!
En définitive, l'un des deux seuls vrais gagnants dans cette affaire, c'est le peuple suisse, tous ces hommes et toutes ces femmes qui travaillent toute l'année et qui ne peuvent pas frauder le fisc, comme le font des milliers de riches de cette société qui profitent de toutes les lacunes de notre système pour se soustraire à leur devoir fiscal.
L'autre gagnant, c'est le fédéralisme, et j'en suis bien content, parce que j'y tiens, au fédéralisme suisse! Nous y tenons, nous, à "A gauche toute!/Links!". C'est la nécessité d'une collaboration fiscale intercantonale qui doit avoir des règles, des bases mutuelles de solidarité, au lieu de la recherche permanente qui vise à se "piquer" les riches les uns aux autres.
Alors, Mesdames et Messieurs les parlementaires des groupes UDC, radical-libéral et démocrate-chrétien, vous pouvez faire la politique de l'autruche, des fiers-à-bras ou, comme le dit Monsieur Bührer, du "jass", avec l'Union européenne. Vous n'aurez réussi à faire qu'une seule chose, c'est à retarder la nécessaire mise à jour de notre politique fiscale. Car au moment où l'Union européenne prend conscience qu'il faut mettre quelque frein à la concurrence fiscale parce que tout cela a des conséquences négatives sur l'économie, vous êtes en train de vouloir délibérément continuer à violer l'accord de libre-échange de 1972. Oui, la Suisse accorde des avantages fiscaux aux entreprises internationales réalisant des bénéfices à l'étranger et profite donc de pratiques fiscales similaires à de la concurrence déloyale.
Vous êtes en train de mener notre pays dans une impasse, et c'est pour cela que nous pensons que si ça continue, il se pourrait bien que la Suisse soit comme Swissair, à l'aube d'un "grounding", s'il n'y a pas de véritables réformes fiscales et, surtout, de mise en place d'une harmonisation fiscale européenne.
Fattebert Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Avez-vous entendu tout à l'heure notre collègue vaudois, Monsieur Nordmann, démontrer par une mathématique très simple que, contrairement à ce que vous dites, il ne s'agit pas d'impôts dégressifs, mais moins progressifs?
Zisyadis Josef · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktionslos
Je crois qu'il vous faut absolument relire la législation fiscale, car vous n'avez rien compris, et ça, depuis longtemps déjà!
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Comme dernier orateur du groupe UDC, j'aimerais résumer notre position dans le domaine de la fiscalité. Je voudrais tout d'abord constater que la fiscalité suisse est extrêmement compliquée avec ses impôts directs, indirects, ses taxes, ses émoluments et ses contributions aux assurances sociales obligatoires. Même la TVA, et vous l'avez bien compris, Monsieur le conseiller fédéral, qui est un impôt moderne, nécessite une révision urgente. Du fait de cette complexité, les comparaisons internationales sont extrêmement difficiles.
On peut cependant affirmer que la quote-part de l'Etat dans notre pays a augmenté dans les dernières années, alors qu'elle baisse dans la plupart des pays industriels. Elle dépasse aujourd'hui 50 pour cent si on ajoute aux impôts les contributions aux assurances sociales privées obligatoires et les taxes. D'ailleurs, le montant de ces taxes et émoluments cantonaux, communaux et fédéraux a passé de 1903 francs par habitant en 1990 à 3290 francs par habitant en 2004. Et je ne suis vraiment pas sûr que ces chiffres tiennent compte de tout.
La Suisse n'est donc pas un paradis fiscal. On l'a entendu il y a quelques minutes de la bouche du président du Parti socialiste, si on suivait ne fût-ce qu'une partie des propositions de la gauche, ça deviendrait véritablement un enfer. Le Parti socialiste, on l'a entendu, souhaite introduire au niveau fédéral un impôt sur les successions en ligne directe, tout en maintenant l'impôt sur la fortune, ce qui ferait tout simplement une triple imposition: revenu, fortune et successions; un impôt sur le gain en capital; une taxe sur le CO2 sur les carburants; un taux d'impôt unifié au niveau fédéral pour les gros revenus; une TVA à 15 pour cent pour être eurocompatible, etc. Pour des raisons de temps, j'arrête ici ma liste qui n'est pas exhaustive, loin de là, et je fais naturellement confiance à nos camarades de gauche pour faire preuve de beaucoup plus d'imagination encore. La notion de redistribution par l'impôt fait d'ailleurs toujours partie des dogmes fondamentaux du Parti socialiste.
Ce même parti a fait de la concurrence un cheval de bataille pour les élections fédérales de 2007, en soutenant notamment les importations parallèles qui vont mettre en danger certains secteurs économiques de notre pays, en soutenant une introduction unilatérale du principe du "Cassis de Dijon". La concurrence fiscale contribue aussi à faire baisser les prix. Cette concurrence entre cantons est nécessaire, on l'a entendu plusieurs fois ce matin. Pourquoi les contribuables d'un canton bien géré devraient-ils être pénalisés pour satisfaire les goûts de luxe des cantons ou des villes à majorité rose-verte? Au niveau international, nous ne sommes naturellement pas les seuls à décider. D'autres pays vont encore plus loin que nous: le Luxembourg, l'Irlande, la Tchéquie, la Slovaquie pour n'en citer que quelques-uns.
Comme dernier point, j'aimerais faire un lien entre la fiscalité et la promotion économique. Il y a deux façons de faire de la promotion économique: celle des étatistes et de la gauche, qui veulent distribuer l'argent pour attirer de nouvelles entreprises, et celle de l'UDC et des autres partis responsables, qui veulent agir sur les conditions-cadres et notamment sur la fiscalité. En appliquant ce deuxième principe d'ailleurs, on ne favorise pas que de nouvelles entreprises, mais on permet également aux entreprises en place depuis longtemps de profiter d'une fiscalité plus intéressante.
Pour terminer, Monsieur le conseiller fédéral, le groupe UDC vous demande de tout mettre en oeuvre - et nous savons que vous allez le faire - pour garantir l'indépendance et la compétitivité de notre pays dans le domaine de la fiscalité.
Nous soutiendrons tous vos projets qui vont dans ce sens.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Seit es den Steuerwettbewerb in dieser angeheizten Form in der Schweiz gibt - also seit ungefähr fünfzehn Jahren -, gibt es immer mehr arme Menschen in der Schweiz. Finden Sie bzw. Ihre Partei das gut?
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vous utilisez des statistiques que nous contestons et je crois qu'il est faux de dire qu'en Suisse il y a toujours plus de gens pauvres. Notre pays a la chance de très bien se porter, nous avons un taux de chômage extrêmement bas. D'ailleurs, si nous avons tellement de gens qui veulent venir chez nous, c'est que le niveau de vie en Suisse est vraiment excellent.
Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Die Begründung zum Urteil des Bundesgerichtes liegt noch nicht vor. Gleichwohl ist das Verdikt dieses Urteils klar: Steuerwettbewerb ist nur unter Beachtung des verfassungsmässigen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zulässig. Hier handelt es sich nicht einfach um einen Richterspruch, der im freien Raum erlassen worden ist, sondern das Bundesgericht hat lediglich festgelegt und festgehalten, was bereits in Artikel 127 Absatz 2 unserer Bundesverfassung steht.
In diesem Zusammenhang bin ich, milde ausgedrückt, erstaunt und, richtig ausgedrückt, empört über die Rechtsauffassung, die die Sprecher der SVP-Fraktion hier zum Ausdruck gebracht haben. Wenn die SVP nicht bereit ist, die Verfassung und die Gewaltenteilung in unserem Land unter dem Titel der Demokratie anzuerkennen, dann, muss ich Ihnen sagen, sind Sie auch keine Demokraten. Unsere Verfassung ist vom Volk und von den Ständen erlassen worden, daran sind wir gebunden; denn wer den Rechtsstaat infrage stellt, der gefährdet schlussendlich auch die Demokratie. Die Demokratie ist nur durch den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung gewährleistet. Wenn Sie solche Demokraten sind, meine Damen und Herren von der SVP-Fraktion, dann benutzen Sie Ihre demokratischen Mittel: Machen Sie eine Initiative, und ändern Sie Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung, outen Sie sich öffentlich und endgültig als Vertreter der Reichen und Superreichen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit einem solchen Vorschlag; Sie werden nämlich Schiffbruch erleiden, denn das will das Volk nicht.
Zur Verfassungsmässigkeit zum Zweiten: Ich bin nicht erstaunt darüber, dass sich der Bundesrat in seiner Beantwortung in allen Landessprachen über die Verfassungsmässigkeit der Pauschalbesteuerung ausschweigt. Denn wenn er dazu Stellung nehmen würde, wäre die Antwort klar: Im Lichte von Artikel 127 Absatz 2 ist auch diese Praxis nicht verfassungsmässig. Denn weshalb soll das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nur für Schweizer und Ausländer gelten, die hier wohnen und arbeiten, nicht aber für die superreichen Ausländer, die Pauschalarrangements mit unseren Kantonen aushandeln können? In diesem Zusammenhang muss ich mich nochmals an die Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion wenden: Sie, die empört sind über jede Rente und jede Kinderzulage, die ins Ausland geht, sind mit der Unterstützung der Pauschalbesteuerung die grossen Steigbügelhalter für die superreichen Ausländer, damit diese von unserem Land profitieren können. Wenn das nicht bewusste politische Vernebelungstaktik ist, dann wäre es - zumindest bei einer natürlichen Person - als Schizophrenie zu diagnostizieren.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Sie haben es gehört: Die Vertreter der FDP und der Liberalen haben hier klar gesagt, dass sie zum Steuerwettbewerb im Inland und zum Steuerwettbewerb mit dem Ausland stehen.
Zuerst zum Steuerwettbewerb mit dem Ausland, in dem wir unser Potenzial auch in Zukunft souverän wahrnehmen wollen: Sie wissen, dass unser Land gemessen an der Bevölkerungszahl weltweit auf Platz 96 liegt, also zu den Zwergen gehört; als Handelsnation belegen wir schon Rang 21. Es gibt aber kein vergleichbares Land mit einer ebensolchen Dichte an international bedeutenden und auf den Weltmärkten konkurrenzfähigen Unternehmen. Da sind wir kein Zwerg, da sind wir bei den wichtigsten Ländern dabei, da sprechen wir weltweit mit. Diese Position begründet auch das Wohlstandsniveau dieses Landes. Diese Erfolgsposition wollen wir auch in Zukunft sichern.
Diese Erfolgsposition haben wir aber nicht geschenkt erhalten. Wir haben sie uns erarbeitet. Sie ist die Folge der Konkurrenzfähigkeit des Standortes, der hohen Qualifizierung und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden und der Leistung der Unternehmungen. Die Konkurrenzfähigkeit dieses Standortes wiederum hängt nicht nur, aber doch auch vom Faktor Besteuerung ab. Wir haben uns während Jahren zentrale Steuervorteile erarbeitet. Was macht denn dieses Erfolgsmodell Schweiz aus? Es ist die tiefe Gesamtsteuerlast, es ist das gute Steuerklima, es sind die zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen und die übrigen vorteilhaften Standortfaktoren in den Bereichen Infrastruktur, Personaldienstleistungen und Rechtssicherheit. Für viele ausländische Gesellschaften sind diese Faktoren wichtig, und damit sind auch die Steuern für diese Erfolgsposition von zentraler Wichtigkeit.
Nun einige kurze Kommentare zur Debatte über den Wettbewerb im Inland, die eben stattgefunden hat. Zum Ersten ist hier festzuhalten: Entgegen dem, was hier in dieser Debatte gesagt wurde, ist auch empirisch belegt, dass in der Tendenz jene Kantone, die - salopp gesagt - oben attraktiv sind, auch unten entlasten können, nicht umgekehrt, wie das teilweise gesagt wurde. Zum Zweiten ist festzuhalten, dass die Steuergerechtigkeit durchaus von einer Vereinfachung des Steuersystems profitieren kann. Vereinfachte Steuersysteme sind tendenziell auch gerechtere Steuersysteme. Im Übrigen hat sich die FDP-Fraktion in vielen Belangen sehr klar für die Steuergerechtigkeit eingesetzt, ich erinnere nur an die leidige Geschichte der Ehepaarbesteuerung.
Zur direkten Bundessteuer nur ein Wort, Sie müssen sich die Zahlen vor Augen halten: 8,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung - 8,6 Prozent - zahlen heute 68,9 Prozent der direkten Bundessteuer für natürliche Personen, 30 Prozent bezahlen hier gar nichts. Auch diese Zahlen müssen zur Kenntnis genommen werden, wenn wir über die Wettbewerbssituation im Inland und die Steuersituation des Landes reden.
Angenommen, wir hätten diese Steuervorteile nicht, würden wir sicher mit der Abwanderung zahlreicher ausländischer Zwischenholdings, Headquarters, Handelsgesellschaften rechnen müssen, wir hätten die Verlagerung von hochwertigen Konzernfunktionen ins Ausland zu gewärtigen, und wir hätten Einbussen für den Dienstleistungssektor usw. hinzunehmen. Wir hätten Wohlstandsverluste.
Der Steuerwettbewerb mit dem Ausland, aber auch im Inland ist zentral für diesen Standort Schweiz. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Schweiz ihre Erfolgsposition weiter ausbaut.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich werde zuerst einige wenige Gedanken zum Steuerwettbewerb äussern und mich dann zu den Interpellationen und zur heutigen Debatte noch vernehmen lassen.
Zunächst zum Steuerwettbewerb. Der liberale Politiker und Industrielle Walther Rathenau hat einmal gesagt: "Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit meist nur eine Klage über den Mangel an Einfällen." In der Tat, auch heute - und vielleicht heute erst recht wieder - hört man Klagen über die Schärfe des Wettbewerbs in Form von Forderungen an die Politik. Der Staat, so wird gesagt, müsse die Marktkräfte zähmen, namentlich indem er reguliert, verbietet, subventioniert, harmonisiert, kontingentiert, boykottiert - Sie kennen alle diese Begriffe. Angesichts solcher Forderungen wird übersehen, dass Wohlstand und Prosperität unseres Landes im Wesentlichen eben auf Freiheit und auf Wettbewerb beruhen. Freiheit und Wettbewerb sind eng mit unserer demokratischen Tradition verbunden. Sie befördern namentlich die Entscheidungsfreiheit des Individuums. Damit ist der Liberalismus der Nährboden für den Fortschritt. Er löst unter anderem eine Rivalität unter Ideen aus, die sich dann eben im Wettbewerb wechselseitig zu einem Höchstmass an Produktivität und an schöpferischer Initiative herausfordern. Der Wettbewerb wirkt aber nicht nur im Markt leistungsfördernd, sondern selbst in Sport, Kunst und Kultur kennen wir ihn.
Wie aber steht es um den Wettbewerb in der Finanz- und Steuerpolitik? Verschiedentlich wird ihm hier der Kampf angesagt, so auch heute hier in der Debatte. Klagen über die Schärfe des Wettbewerbs sind en vogue. Aber im Kontrast zu diesen Klagen über die Schärfe des Wettbewerbs stehen wissenschaftliche Erkenntnisse. Es sind Erkenntnisse, die sagen, dass der Steuerwettbewerb Vielfalt gewährleistet, Auswahl gewährleistet, Effizienz und Innovation. Warum? Wenn sowohl Bürger als auch Unternehmen ihre Wohn- bzw. Standorte bewusst auswählen können, dann zwingt das eben Politik und Verwaltung von konkurrierenden Standorten, eine attraktive Kombination von öffentlichen Leistungen mit einer möglichst geringen fiskalischen Belastung anzubieten. Wie sie das machen, hat eben sehr viel mit Steuerpolitik zu tun. Der Nutzen des Steuerwettbewerbs für unsere Gesellschaft ist vielfältig, stehen doch die Kantone untereinander in einem Qualitätswettbewerb.
Dieser Wettbewerb beinhaltet ein Innovationspotenzial, denn auch im Experimentieren mit neuen Lösungen liegt eben Innovation. Die realpolitische Alternative zum Steuerwettbewerb wäre ein Steuerkartell; aber Kartelle sind für Bürgerinnen und Bürger selten von Vorteil. Ich wage zu behaupten, dass kartellistische Steuerstrukturen für den Bürger letztlich teurer sind, ohne dass er auf entsprechend mehr Leistungen zählen könnte.
Das Urteil des Bundesgerichtes zum Obwaldner Steuertarif hat daran nichts geändert. Die Rahmenbedingungen, unter welchen dieser Wettbewerb stattfinden soll, wurden in einem Bereich konkretisiert. Aber das Urteil stellt den Steuerwettbewerb als solchen nicht infrage. Es versteht sich aber, dass dieses Urteil zu akzeptieren und umzusetzen ist.
Was innenpolitisch für die Schweiz gilt, vertreten wir seit je auch gegenüber unseren ausländischen Partnern. Für die Schweiz ist der Steuerwettbewerb nicht nur ein theoretisches Konzept. Unsere Erfahrungen mit dem Steuerwettbewerb sind gut. Wieso sollte dies nicht auch für den internationalen Bereich gelten? Unsere Doppelbesteuerungsabkommen, die EU-Zinsbesteuerung und die Kohäsionszahlungen sind allesamt Ausdruck dieser Überzeugung. Die Schweiz hat nicht den Vorteil eines grossen Binnenmarktes; Herr Gutzwiller hat soeben darauf hingewiesen, dass sie auch nicht von natürlichen Gegebenheiten wie Rohstoffvorkommen oder Meeranschluss profitieren kann. Als kleine, aber offene Volkswirtschaft sind wir auf eine attraktive Steuerpolitik angewiesen. Um unsere natürlichen Wettbewerbsnachteile zu kompensieren, müssen wir eben im internationalen Wettbewerb um Arbeitsplätze und Wohlstand mithalten.
Dieser Wettbewerb findet statt, mit oder ohne uns. Es überrascht deshalb nicht, dass sich auch andere kleine Länder durch offensive Strategien profilieren, gerade auch im Steuerwettbewerb. Wo die Systeme gerecht, effizient und demokratisch abgestützt sind, kann nie von schädlichem Wettbewerb gesprochen werden. Das gilt namentlich auch im Verhältnis zur Europäischen Union. Aus Sicht der Schweiz fallen die in Übereinstimmung mit dem Steuerharmonisierungsgesetz erlassenen kantonalen Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens von 1972. Aber selbst wenn sie unter dieses Abkommen fielen, würden diese Steuererleichterungen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Freihandelsabkommens darstellen. Aus diesen Gründen ist die Schweiz der Meinung, dass keine Verletzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EG vorliegt, und deshalb gibt es auch keinen Anlass zu Verhandlungen.
Wie es sich aber für Partner mit engen Handelsverflechtungen und einem lebhaften kulturellen Austausch gehört, werden wir nun die gegenseitigen Positionen im Dialog erörtern. Dialog heisst konkret, dass es erstens um die Darlegung des rechtlichen Standpunktes, zweitens um eine Diskussion über staatliche Beihilfen und über Wettbewerbsverzerrungen und schliesslich drittens um das Aufzeigen unserer schweizerischen Steuersouveränität geht. Durch die Verweigerung des Dialogs würde das Problem nicht verschwinden, sondern die Fronten würden sich verhärten.
Wer Wettbewerb befürwortet, muss auch den Mut zu Reformen aufbringen. Unser Steuersystem muss deshalb laufend überprüft und gegebenenfalls gestärkt werden; das wird mittelfristig vor allem Massnahmen für besonders mobile Produktionsfaktoren erfordern. Gerade im Bereich der Steuerbelastung auf Unternehmensgewinnen ist eine internationale Dynamik auszumachen, die uns mittelfristig - da muss ich einschieben: Steuerdebatte mit der EU hin oder her - zum Handeln zwingt. Der Bundesrat hat sich für verschiedene Reformprojekte im Bereich der Unternehmens-, der Mehrwert- und der Familienbesteuerung entschieden mit dem Ziel, die steuerliche Attraktivität der Schweiz zu sichern. Er will damit Wohlstand und Wirtschaftskraft zum Nutzen unseres Landes erhalten.
Ich nehme jetzt Stellung zu den beiden dringlichen Interpellationen und beginne mit jener im Zusammenhang mit der Steuerdegression Obwalden: Das Bundesgericht hat am 1. Juni diesen Tarif als verfassungswidrig erklärt. Damit hat es den im Jahr 2005 von den Obwaldner Stimmbürgern mit 86 Prozent gutgeheissenen Steuertarif aufgehoben. Verletzt wird laut dem Urteil das Gebot der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die schriftliche Begründung dieses Urteils liegt uns noch nicht vor. Für eine differenzierte Analyse der bundesgerichtlichen Erwägungen ist es daher zu früh, aber immerhin kann man doch schon einiges sagen.
Die SVP-Fraktion erblickt in diesem Urteil aus Lausanne eine Einmischung des Bundesgerichtes in einen bislang der Verantwortlichkeit der Politik zugeordneten Bereich; sie fragt, ob der Bundesrat eine solche Einmischung als richtig erachte. Das Bundesgericht ist gemäss unserer Verfassung legitimiert, kantonale Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen, und zu diesen kantonalen Gesetzen gehören auch Steuergesetze. Gegebenenfalls kann und muss das Bundesgericht kantonale Gesetze aufheben. Über diese von Volk und Ständen übertragene Kompetenz verfügt unser Bundesgericht seit 1874. Ausserdem werden die Bundesrichter - das haben wir heute Morgen wieder erlebt - von der Bundesversammlung gewählt, und deshalb ist das Bundesgericht zur Ausübung dieser Verfassungskontrolle demokratisch legitimiert.
Bei dem vom Bundesgericht angewendeten Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit handelt es sich um einen von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsartikel, und dieser Verfassungsgrundsatz beschränkt eben in gewisser Weise die kantonale Steuersouveränität. Nun ist aber das Bundesgerichtsurteil keine Absage an den Steuerwettbewerb als solchen; insofern ist der SVP-Fraktion zuzustimmen. Die Bundesverfassung anerkennt die kantonale Tarifautonomie. Sie lässt daher den Steuerwettbewerb auch mittels der Steuerhöhe und der Steuersätze eben zu. Die Kantone sind beispielsweise frei im Hinblick auf die Gewichtung von einzelnen Steuerarten, den Verlauf der Progression, die Höhe der Abzüge und viele andere Punkte mehr. Den Kantonen verbleibt auch nach diesem Bundesgerichtsurteil ein sehr grosser Spielraum für Steuerwettbewerb. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kantone, diesen Spielraum zu nutzen und sich mit innovativer Politik die finanzielle Autonomie zu sichern.
Die SP-Fraktion begrüsst ihrerseits das Bundesgerichtsurteil. Der Bundesrat steht hinter der verfassungsmässigen Gewaltenteilung. Er ist der Auffassung, dass die Rechtskontrolle zum Rechtsstaat gehört. Es versteht sich deshalb von selbst, dass die Steuergesetze des Bundes, der Kantone und der Gemeinden die verfassungsmässigen Grundsätze zu beachten haben. Aber das Bundesgerichtsurteil bedeutet kein Ende des Steuerwettbewerbs. Der Steuerwettbewerb bleibt das erfolgreiche Mittel für den sparsamen Umgang mit dem Geld der Steuerzahlenden.
Das Bundesgericht hat sich zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Pauschalbesteuerung bisher noch nicht geäussert. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Besteuerung nach dem Aufwand gesetzlich heute klar geregelt ist. Es handelt sich um eine spezielle Kategorie von Steuerpflichtigen, die nach determinierten Kriterien besteuert werden. Die Kantone wenden hier eine langjährige Praxis an.
Schlussfolgernd kann man sagen, dass die beiden Vorstösse aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln erfolgen, und dennoch haben sie Gemeinsamkeiten. Beide gehen nämlich davon aus, dass das Bundesgericht neues Recht geschaffen habe. Damit überschätzen sie aber die Folgen dieses Urteiles für die Steuerpolitik. Das Bundesgericht hat mit dem vorliegenden Urteil einen bestehenden Verfassungsgrundsatz auf einen konkreten kantonalen Tarif angewendet. Der Steuerwettbewerb bringt bei einer Gesamtbetrachtung deutlich mehr Vorteile als Nachteile. Das ist auch meine tiefe Überzeugung. Jeder Wettbewerb braucht Leitplanken, und vorliegend ist es die Einhaltung verfassungsmässiger Rechte bzw. von verfassungsmässigen Leitplanken.
In der Debatte ist aus der grünen Fraktion der Vorschlag gekommen, das System der Besteuerung nach dem Modell Zehnder weiterzuverfolgen. Ich möchte mich zu diesem Thema kurz äussern. Durch das Modell Zehnder werden Einkommensteile über einer bestimmten Einkommensgrenze ausschliesslich vom Bund besteuert. Im Gegenzug verzichtet der Bund vollständig auf die Besteuerung von Einkommensteilen unter dieser Grenze. Jeder Kanton kann dann selber eine zweite Einkommensgrenze festlegen. Dieses Modell ist durchaus ein origineller Vorschlag zur Einschränkung des Steuerwettbewerbs im Inland, aber das Modell beinhaltet eine Reihe von Nachteilen. Zunächst bewirkt es eine materielle Steuerharmonisierung im obersten Einkommenssegment. Der Verlust der Bürgernähe für die Steuerpolitik und der erforderliche Umbau des in Kürze erst in Kraft tretenden NFA wären weitere gravierende Auswirkungen. Auch die Einschränkung des Innovationspotenziales sowie der Autonomie der Kantone und Gemeinden ist unerwünscht. Und schliesslich trägt das Modell nicht zu einem tieferen Erhebungsaufwand bei.
Es wurde in der Interpellation der SP-Fraktion die Frage nach der Verfassungsmässigkeit der Unternehmenssteuerreform gestellt. Ich werde auch dazu noch Stellung nehmen. Die wirtschaftliche Doppelbelastung ist gewissermassen eine steuerliche Strafe. Sie ist ein Fehlanreiz, wodurch Unternehmer aus steuerlichen Gründen Gelder in der Firma parkieren und quasi schlafen lassen, anstatt sie eben weiterzuinvestieren. Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung ist eine Kernmassnahme der Unternehmenssteuerreform II. Sie begeht den bewährten Weg der Kantone; so kommen Entlastungen primär jenen Investoren zugute, die eben unternehmerisch engagiert sind. Daher werden diejenigen Anteilshaber entlastet - und nur diejenigen -, welche mindestens 10 Prozent eines Unternehmens halten. Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung kommt ein Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent im Privatvermögen und von 50 Prozent im Geschäftsvermögen zur Anwendung. Zur Verfassungsmässigkeit dieser Reform lagen dem Parlament zu seiner Entscheidung zwei Gutachten vor.
1. Das Bundesamt für Justiz - das ist jene Bundesstelle, die jeweils die Verfassungsmässigkeit der Bundesgesetze prüft - kommt zum Ergebnis, dass die Einführung einer Teilbesteuerung der Dividenden nicht zwingend mit der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer verbunden sein muss. Damit wird auch dem klaren Volksentscheid aus dem Jahr 2001 gegen eine Kapitalgewinnsteuer entsprochen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorbelastung durch die kantonalen Gewinn-, Einkommens- und Vermögenssteuern ist es nicht möglich, ein eindeutiges Mass der Teilbesteuerung zu nennen, das es aus verfassungsrechtlichen Gründen einzuhalten gibt. Vielmehr geht es um eine Bandbreite. Das Bundesamt für Justiz gelangt zum Schluss, dass das Teilbesteuerungsmass von 50 Prozent nicht innerhalb einer verfassungsrechtlichen Bandbreite liegt. Indessen ist ein Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent innerhalb dieser Toleranz.
2. Ein weiteres Gutachten, nämlich jenes des Staatsrechtlers Prof. Etienne Grisel, kommt zum Ergebnis, dass weder ein Teilbesteuerungssatz von 50 Prozent noch ein solcher von 60 Prozent aus verfassungsrechtlicher Sicht ein Problem darstelle. Im Weiteren sei die Kompensation durch eine Kapitalgewinnsteuer nicht angezeigt.
Um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, hat sich das Parlament für einen Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent entschieden. Mit diesem Beschluss und den beiden Gutachten ist die Frage der Verfassungsmässigkeit geklärt. International, so viel sei noch beigefügt, ist die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Unternehmensgewinne in vielen Ländern gemildert. 19 EU-Länder mildern die wirtschaftliche Doppelbelastung zum Teil markant, einige haben sogar ein Dividendenfreistellungsverfahren. Entsprechend befindet sich die Schweiz im OECD-Vergleich heute noch auf einem schlechten Rang.
Viele Kantone haben bereits reagiert. Mehr als die Hälfte hat die Teilbesteuerung der Dividenden eingeführt. Der Bund beschreitet jetzt mit der Unternehmenssteuerreform II keinen neuen Weg.
Ich komme zu den Fragen zum Steuerstreit zwischen der Schweiz und der EU. Am 13. Februar hat die EU-Kommission die Schweiz über ihren Entscheid informiert, wonach die im Steuerharmonisierungsgesetz verankerten besonderen Steuerberechnungsvorschriften für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften eine Form der staatlichen Beihilfe darstellen würden; eine Beihilfe, die nicht mit der ordnungsgemässen Anwendung des Freihandelsabkommens von 1972 vereinbar sei. Die Kommission hat ausserdem den Rat um ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz ersucht. Darin wird von der Schweiz erwartet, dass sie die entsprechenden Steuerbestimmungen aufhebt oder so abändert, dass die unterschiedliche Besteuerung von in- und ausländischen Einkünften beseitigt wird. Zudem hat sich die EU die Möglichkeit vorbehalten, gegen die Schweiz Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Gegenstand der Kritik der EU sind also die Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus, wie sie in Artikel 28 des Steuerharmonisierungsgesetzes definiert sind: Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften. Diese Unternehmenstypen sind in der Schweiz nicht steuerbefreit. Sie zahlen nämlich auf Bundesebene Gewinnsteuern wie alle anderen Unternehmenstypen auch. Der besondere Steuerstatus beschränkt sich auf die kantonale und auf die kommunale Gewinnsteuer. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Gesellschaften ist sehr hoch, wie unsere Schätzungen zeigen. Es handelt sich nämlich um etwa 20 000 mehrheitlich schweizerisch beherrschte Unternehmen mit rund 150 000 Arbeitsplätzen, und diese Gesellschaften generieren heute mehr als 3 Milliarden Franken Steuereinnahmen. Das sind knapp 40 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen bei juristischen Personen. Rechnen wir noch die Einkommens- und Mehrwertsteuereinnahmen der 150 000 Mitarbeitenden dazu, was rund 4,5 Milliarden entspricht, so kommen wir insgesamt auf Steuereinnahmen von mehr als 7 Milliarden Franken. Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass eine Aufhebung dieser Steuerregimes ohne begleitende Massnahmen eine massive Abwanderung dieser Gesellschaften und damit der Arbeitsplätze zur Folge hätte.
Vereinzelte Investoren haben mir bereits signalisiert, dass sie aufgrund des EU-Anliegens verunsichert sind. Sie erwarten deshalb von uns Berechenbarkeit und Stabilität. Deshalb wiederhole ich an dieser Stelle, was ich von Anfang an zu diesem Thema gesagt habe: Wir werden keine Verschlechterung der Steuerbedingungen in unserem Land zulassen, sondern wir wollen und müssen im Gegenteil steuerlich attraktiv bleiben. Denn der Standortwettbewerb zwischen Staaten wird, Steuerstreit mit EU hin oder her, immer intensiver. Die Attraktivität der Schweiz bezüglich Unternehmensbesteuerung hängt von zwei Faktoren ab: erstens von der Höhe der Gewinnbesteuerung insgesamt; zweitens von der Akzeptanz unseres Steuersystems im Ausland.
Welches sind die Argumente, mit denen wir in den Dialog einsteigen?
1. Die Argumentation der Europäischen Union, wonach wir das Freihandelsabkommen verletzen, ist rechtlich nicht haltbar. Zwischen der Schweiz und der EU besteht keine vertragliche Regelung, welche eine Angleichung der Unternehmensbesteuerung vorsieht. Dies gilt insbesondere auch für das Freihandelsabkommen, das ausschliesslich den Handel mit bestimmten Waren abdeckt.
2. Die Schweiz ist nicht Mitglied des EU-Binnenmarktes. Sie war auch nicht beteiligt an der Erarbeitung der dort geltenden Regeln. Entsprechend sind weder die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages noch der unter den Mitgliedstaaten vereinbarte Steuerkodex auf die Schweiz anwendbar. Es ist darum nicht akzeptabel, dass die EU der Schweiz die entsprechenden Wettbewerbsregeln des Binnenmarktes über ein Abkommen aufzwingen will, das seit 50 Jahren zur Zufriedenheit beider Seiten funktioniert hat.
3. Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Wir dürfen unsere Steuerautonomie nicht preisgeben. Ein Vertrag mit der EU würde nicht nur unsere Autonomie bei der Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung einschränken, er würde auch einen Rahmen für weitere EU-Forderungen schaffen und damit generell unsere Steuerhoheit beschränken. Das dürfen wir nicht zulassen.
Die Schlussfolgerungen: Im bevorstehenden Dialog mit der EU geht es um die Wahrung der Interessen der Schweiz. Im Vordergrund stehen vier Anliegen:
1. Für Bund und Kantone ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz von zentraler Bedeutung.
2. Die Schweiz muss ihre Souveränität in Steuersachen wahren.
3. Es gilt zu vermeiden, dass durch den Steuerstreit der bisher erfolgreiche bilaterale Weg zum Erliegen kommt.
4. Es gilt sicherzustellen, dass weder die Unternehmenssteuerreform II noch der NFA gefährdet wird.
In dem Masse, in dem die politischen Kräfte unseres Landes hinter solchen Interessen gebündelt sind, wird es der Schweiz gelingen, die Steuerverfassung und die Steuerpolitik auch gegen aussen zu behaupten.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben jetzt lange gesprochen, ohne materiell zur zentralen Frage Stellung zu nehmen. Ich erlaube mir jetzt, sie in Form einer Zusatzfrage vorzubringen. Sie, Hans-Rudolf Merz, haben im letzten Jahr gesagt: "Ich halte das neue Steuersystem des Kantons Obwalden für verfassungskompatibel und unterstütze es." Meine Frage: Wie ist erstens heute Ihr Kommentar dazu, und welche Lehren ziehen Sie zweitens daraus?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich habe mich ausgiebig über das Urteil im Fall Obwalden geäussert, sowohl in der schriftlichen Antwort auf Ihre Interpellation als auch jetzt hier in den mündlichen Ausführungen. Zudem wurde mir in dieser Debatte keine einzige konkrete Frage gestellt, Frau Leutenegger Oberholzer. Ich habe die Debatte hier zusammengefasst und beurteilt und habe nochmals gewisse Schwerpunkte gesetzt; das ist auch meine Aufgabe. Es ist meine Aufgabe, Ihnen die Steuerpolitik des Bundesrates zu erläutern, was ich hier gemacht habe.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben sich zur Verfassungsmässigkeit der Teilbesteuerung von Dividenden geäussert, und Sie haben gesagt, dass die Lösung, die wir jetzt im Bundesrecht getroffen haben - 50/60 Prozent -, gemäss den Gutachten, die Sie erstellen liessen, verfassungsgemäss sei. Meine Frage: Es gibt eine Reihe von Kantonen, die nur noch 20, 25, 30 oder 40 Prozent besteuern, also unter 50 Prozent. Würden Sie auch das als verfassungsgemäss bezeichnen?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich glaube, diese Frage müssen Sie den Kantonen stellen, die solche Steuerregimes haben. Ich antworte hier im Auftrag des Bundesrates, der für die Steuerpolitik der Eidgenossenschaft verantwortlich ist. Sie müssen sich an die Kantone wenden.
Zisyadis Josef · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktionslos
Monsieur le conseiller fédéral, il y a une question qui m'obsède: est-ce que c'est vous, en tant que conseiller fédéral responsable de la politique financière, qui allez prendre des décisions? ou est-ce que vous attendrez toujours les décisions du Tribunal fédéral pour définir votre conduite? Quelle est votre autonomie?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Notre autonomie est déterminée par des initiatives parlementaires, des motions, des postulats et des interpellations. C'est la raison pour laquelle nous avons mis en route quelques projets dans le domaine de l'imposition, notamment en ce qui concerne l'imposition des familles, des couples mariés, des entreprises, de la taxe sur la valeur ajoutée. Donc, l'initiative provient parfois du Parlement, parfois du Conseil fédéral. A la fin, c'est vous, le Parlement, parfois avec le soutien du peuple, qui décidez sur les projets d'imposition.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Damit haben wir die Steuerdebatte erledigt.