01.076
Bürgerrechtsregelung. Revision
Antille Charles-Albert · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je vous rappelle que la révision de la loi sur la nationalité comporte cinq projets. Les points principaux sont la naturalisation facilitée des jeunes étrangers de la deuxième génération et l'acquisition de la nationalité par les étrangers de la troisième génération, ainsi que le droit de recours dans le domaine de la naturalisation.
Concernant la deuxième et la troisième génération, les divergences étant plutôt d'ordre technique et minimes, je vous propose, au nom de la commission qui a pris sa décision à l'unanimité, d'adhérer à la version du Conseil des Etats.
L'intérêt de la discussion en commission portait naturellement sur le droit de recours (projet C). Vous trouvez d'ailleurs une proposition de minorité Janiak dans le dépliant et comme le sujet est vraiment d'actualité, la commission a proposé de traiter cette divergence en catégorie III. Le Conseil des Etats a biffé ce droit de recours contre l'avis du Conseil fédéral et contre la décision en première délibération de notre Conseil à la session d'été.
Je dirai d'emblée que la majorité de la commission vous propose aujourd'hui également de biffer le droit de recours dans la loi, mais pas pour les mêmes raisons.
Un fait d'actualité: les décisions du Tribunal fédéral ont incité la Commission des institutions politiques à reprendre le thème et à en discuter longuement lors de sa dernière séance. Pour rappel, je dirai que la première décision des juges de Mon-Repos porte sur le vote qui s'était déroulé à Emmen en mars 2000. Les juges ont décidé d'accepter les recours des candidats balkaniques refusés. Ils ont annulé le vote en raison de son caractère discriminatoire. La seconde décision a une portée plus générale puisque, invalidant une initiative cantonale de l'UDC zurichoise, le Tribunal fédéral dit clairement que toute procédure de naturalisation par votation populaire viole la Constitution fédérale.
Après ces décisions du Tribunal fédéral, une majorité de la commission pense qu'il est inutile d'ancrer un droit de recours dans la loi. Ce droit de recours est un fait selon la constitution; et les cantons, pour ceux qui ne l'auraient pas fait, doivent adapter leur constitution. Il est vrai que, pour la commission, un doute subsiste. Une proposition de donner mandat au département compétent de faire une analyse pour savoir si, en vertu des décisions du Tribunal fédéral, le droit de recours était inutile et sans fondement, a été rejetée en commission par 11 voix contre 9.
Une minorité de la commission vous propose de maintenir le droit de recours dans la loi, selon la décision que nous avons prise au premier débat. Elle n'est pas certaine que le droit de recours puisse être aboli après décision du Tribunal fédéral. Cette minorité est pourtant d'accord de se rallier au fait de ne pas inscrire pour l'instant le droit de recours dans la loi, mais voudrait un débat ouvert en plénum sur ce sujet.
Je vous propose donc, au nom de la majorité de la commission, de suivre ici aussi le Conseil des Etats et d'éliminer ainsi toutes les divergences dans ce projet. En commission, c'est par 13 voix contre 7, que ce résultat a été obtenu.
Hubmann Vreni · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 21. August 2003, an einem sehr heissen Tag, die vom Ständerat beschlossenen Änderungen diskutiert. Bei fast allen vorgeschlagenen Ergänzungen oder Präzisierungen hat die Kommission der Fassung des Ständerates ohne Gegenstimme zugestimmt. Zu einer ausgiebigen Diskussion Anlass gab einzig das Beschwerderecht in der Vorlage 5. Der Nationalrat hatte dieses Beschwerderecht mit grosser Mehrheit angenommen, der Ständerat hingegen hat es abgelehnt.
Die inzwischen ergangenen Bundesgerichtsentscheide vom 9. Juli wurden in der Kommission unterschiedlich interpretiert. Ein Teil der Kommission, der schliesslich obsiegte, vertrat die Ansicht, dass - gestützt auf die Bundesverfassung - bereits ein Beschwerderecht bestehe; das habe das Bundesgericht ganz klar festgestellt. Es sei deshalb nicht mehr nötig, das Beschwerderecht im Gesetz zu verankern. Das Bundesgericht habe festgehalten, dass bei Einbürgerungen die Einhaltung der rechtsstaatlichen Verfahren gewährleistet sein müsse und dass eine Diskriminierung verboten sei. Es sei nun an den Kantonen, ihre Gesetze anzupassen. Insbesondere müssten sie ein Organ bestimmen, das die Einbürgerungen vornimmt.
Eine Minderheit der Kommission hingegen war der Auffassung, dass der Gesetzgeber jetzt klar Stellung nehmen müsse und das Beschwerderecht im Gesetz zu verankern sei. Der Antrag auf Festhalten, wie ihn die Minderheit Janiak stellt, wurde jedoch mit 13 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Da verschiedenen Kommissionsmitgliedern die Tragweite der Bundesgerichtsentscheide vom 9. Juli nicht klar war, wurde beantragt, dass die Verwaltung bis Ende 2003 einen allfälligen Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers abklären sollte. Damit könnte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Vorlage zum Thema Beschwerderecht ausgearbeitet werden. Dieser Antrag wurde mit 11 zu 9 Stimmen knapp abgelehnt.
Janiak Claude · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Zwei Entscheide des Bundesgerichtes verursachen bei Parlamentariern, die bislang als besonnen galten, rote Köpfe. Dabei hat das oberste Gericht lediglich etwas festgehalten, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, dass nämlich staatliches Handeln, von wem auch immer es ausgeht, an die Verfassung gebunden ist. Niemand, auch nicht das Volk, darf Grundrechte missachten und willkürlich handeln und entscheiden. Die Verfassung steht über dem Volk. Ist diese Feststellung so abwegig?
Die Parlamentarische Initiative bezüglich des Beschwerderechtes gegen die diskriminierenden Einbürgerungsentscheide ist vom Nationalrat mit 96 zu 52 Stimmen und die Vorlage 5 ebenso deutlich mit 93 zu 61 Stimmen angenommen worden. Der Ständerat hat sie in der Sommersession mit 24 zu 14 Stimmen abgelehnt. Die Urteile des Bundesgerichtes ergingen nach diesem Entscheid. Ich darf Sie daran erinnern, dass das Bürgerrechtspaket von der Mehrheit aller grossen Fraktionen, mit Ausnahme der SVP-Fraktion, getragen wurde. Das galt auch für das Beschwerderecht. Wenn die SVP-Fraktion für die Streichung der Beschwerdemöglichkeit ist, dann überrascht das nicht. Sie hat sich dafür entschieden, dass das Volk diskriminieren und willkürlich entscheiden darf. Das Volk steht bei ihr über der geltenden Verfassung. Es gibt allerdings auch bei der SVP-Fraktion Leute, denen der Rechtsstaat wichtig ist.
Ich wende mich an Sie in der Mitte, vor allem an die CVP- und FDP-Fraktion, auf die wir bisher zählen zu können glaubten, wenn es um den liberalen Rechtsstaat ging. Sie spielen ein gefährliches Spiel und täuschen sich, wenn Sie hoffen, sich aus der Affäre ziehen zu können, ohne Farbe bekennen zu müssen. Wenn Sie sagen, das Beschwerderecht sei jetzt durch das Bundesgericht eingeführt und nach seinen Urteilen bestehe Handlungsbedarf bei den Kantonen und nicht mehr bei uns, dann machen Sie es sich zu einfach; denn wenn Sie von Ihrer bisherigen Haltung abweichen und sich dem Ständerat anschliessen, dann heisst das nichts anderes, als dass Sie auf das von uns vorgeschlagene Beschwerderecht verzichten und es nicht für notwendig halten. Denn das war die Bedeutung des ständerätlichen Entscheides. Von all dem, was Herr Schmid Carlo gestern im Ständerat gesagt hat, ist das im Übrigen das Einzige, dem man folgen und das man unterschreiben kann. Man kann dem Ständerat nur folgen und seine Begründung übernehmen oder eben nicht.
Wir haben in Artikel 51a nicht nur die Beschwerdemöglichkeit wegen Verletzung von Artikel 8 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 9 der Bundesverfassung beschlossen, sondern eben auch die Verpflichtung der Kantone aufgenommen, eine Gerichtsbehörde zu schaffen, die als letzte kantonale Instanz diese Beschwerden - mindestens mit der Kognition der staatsrechtlichen Beschwerde - beurteilt. Sie entziehen sich einer Meinungsäusserung, auf die die Öffentlichkeit Anspruch hätte. Vor allem geben Sie das Primat der Politik preis. Es reicht nicht, wenn Sie feststellen, dass es kein Demokratiedefizit darstellt, wenn der Einbürgerungsentscheid in den Kantonen in die Hände der Exekutive gelegt wird, denn das wollen die Gegner des Beschwerderechtes bekanntlich auch nicht - Sie sehen es an den Anträgen, die heute gestellt werden.
Das Problem ist inzwischen ein anderes geworden. Als Reaktion auf die Urteile des Bundesgerichtes versuchten Ständeräte, das Beschwerderecht im Rahmen der Behandlung des Bundesgerichtsgesetzes zu kippen. Herr Thomas Pfisterer hat beantragt, dass Entscheide über die ordentliche Einbürgerung der Beschwerdemöglichkeit an das Bundesgericht entzogen werden. Er hat das damit begründet, dass die Frage des Beschwerderechtes im Rahmen des Bürgerrechtsgesetzes und nicht im Rahmen des Bundesgerichtsgesetzes entschieden werden müsse. Weil der Ständerat ein Beschwerderecht abgelehnt habe, müsse er jetzt im Rahmen dieser Gesetzgebung die Kohärenz herstellen. Das tönt ja noch brav, waren doch am 8. Juli 2003, als die Kommission tagte, die Entscheide des Bundesgerichtes noch nicht bekannt. Einen Tag später waren sie es dann, mit den sattsam bekannten Reaktionen.
Der Ständerat hat gestern im Rahmen der Behandlung des Bundesgerichtsgesetzes so entschieden, wie von Herrn Pfisterer beantragt. Damit stimmt seine Aussage auch nicht mehr, dass das Beschwerderecht im Rahmen der Bürgerrechtsrevision geregelt werden soll. Die FDP hat somit im Ständerat das auf den Kopf gestellt, wofür Sie in diesem Rat einzustehen vorgeben. Immerhin ist der beschlossene Ausschluss des Beschwerderechtes in Artikel 78 Absätze 2 und 3 wieder relativiert worden. Auch bei der ordentlichen Einbürgerung muss danach die Rechtsweggarantie gewährleistet sein. Diese Beschwerde ist zulässig, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt und wenn es offensichtliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass der angefochtene Entscheid auf der Verletzung eines anderen verfassungsmässigen Rechtes beruht.
Das ist, bezogen auf die kantonalen Verfahren, sicher nicht so klar, wie wir das wollten - aber immerhin. Sie werden glaubwürdig, wenn Sie in diesem Rat verbindlich und somit mittels Amtlichen Bulletins zusichern, dass Sie das Beschwerderecht im Bundesgerichtsgesetz nicht kippen und auch nicht so restriktiv wie der Ständerat formulieren werden, sondern im Sinne der ursprünglichen Formulierung des Nationalrates - und vor allem bürgerfreundlicher. Das sollte Ihnen leicht fallen, denn bei dessen Behandlung werden die Wahlen vorbei und die Ängste unbegründet sein. Es bleibt aber die groteske Situation, dass Sie dem Ständerat folgen wollen, obwohl dieser etwas anderes beschlossen hat als das, was Sie zu wollen vorgeben. Die einzige Entscheidung, um dem auszuweichen, ist, der Minderheit zu folgen.
Maurer Ueli · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht hier um das Beschwerderecht bei Einbürgerungsentscheiden. Wir haben nach dem Entscheid des Bundesgerichtes eine neue Ausgangslage. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid ja bekanntlich gefällt, ohne dass eine Verfassungsänderung vorliegt. Wir sind der Meinung, dass sich eine Einschränkung der Souveränitätsrechte des Volkes, wie sie das Bundesgericht jetzt vornimmt, eigentlich aus der Verfassung ergeben müsste und dass diese Einschränkung aus der Bundesverfassung nicht abzuleiten ist.
Wir haben nun grundsätzlich drei Möglichkeiten, unsere politische Ansicht festzuschreiben. Die wohl richtige und korrekteste Möglichkeit ist die, unsere politische Ansicht hier beim Einbürgerungsgesetz festzuschreiben. Es gibt eine zweite Möglichkeit, die der Ständerat gestern gewählt hat, nämlich die Bundesrechtspflege. Die dritte Möglichkeit ist die einer Verfassungsänderung, was wir in der Partei bereits vorgesehen haben. Wir sind der Meinung, dass die Frage hier, im Einbürgerungsgesetz, geregelt werden sollte. Ich beantrage Ihnen einen Artikel 51a, der im ersten Abschnitt festschreibt, dass gegen Einbürgerungsentscheide keine Bundesrechtsmittel ergriffen werden können, und der in einem zweiten Absatz festschreibt, dass die Kantone und Gemeinden entscheiden, wer für Einbürgerungen zuständig ist. Dort sollen grundsätzlich alle Organe einen Entscheid treffen können. Wichtig ist aber, dass der Souverän das festlegt.
Im Vergleich zum Antrag Fischer, der nachher vorgestellt wird, ist mein Antrag unserer Meinung nach präziser. Er umschreibt klar, wer zuständig ist - im Gegensatz zum Antrag Fischer, der hier etwas schwammiger formuliert ist.
So weit zum Formalen. Nun zum Materiellen: Wir sind klar der Meinung, dass ein Einbürgerungsentscheid ein politischer Entscheid und kein Verwaltungsakt ist. In unserem Land wird im Rahmen demokratischer Rechte seit Jahrhunderten eingebürgert. Ich habe gerade eine Biografie von Niklaus von der Flüe gelesen und dort festgestellt, dass auch er an seiner ersten Landsgemeinde vor weit über 500 Jahren über Einbürgerungen entschieden hat. Einbürgerungen gehören also zu den urdemokratischen Rechten unseres Volkes. Das Bundesgericht will diese Entscheide jetzt einschränken. Das ist eine fundamentale Änderung unserer demokratischen Rechte. Es geht hier also nicht nur um eine kleine Korrektur, sondern um etwas, das unser Verständnis fundamental ändert.
Wir sind der Meinung, dass hier der Respekt vor der Souveränität des Volkes gewahrt werden muss. Einem politischen Entscheid haftet, wenn Sie so wollen, immer ein Stück weit Willkür an, aber das ist letztlich keine Willkür, sondern der Ausdruck eines politischen Willens. Wenn jemand eingebürgert wird, wenn die Gemeinschaft entscheidet, wer an der Weiterentwicklung des Rechtes beteiligt werden soll, muss das ein politischer Entscheid sein. Wer berechtigt sein soll, sich an politischen Entscheiden zu beteiligen, darüber muss ein politischer Entscheid gefällt werden, das kann kein Verwaltungsakt sein. Daher ist festzuhalten, dass eine Einbürgerung in jedem Fall ein politischer Akt ist, und wer den Souverän in seiner Form respektiert, kann nicht zulassen, dass gegen diesen politischen Entscheid eine Beschwerdemöglichkeit besteht. Die Schaffung eines Beschwerderechtes führt faktisch zum Recht auf Einbürgerung, und dem möchten wir entgegenwirken.
Ich bitte Sie also, unserem Antrag zuzustimmen; das ergibt noch eine Differenz zum Ständerat. Wir haben damit die Möglichkeit, hier zu legiferieren. Richtigerweise müsste das im Bürgerrechtsgesetz geschehen. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass unsere Partei bereits beschlossen hat, eine Initiative zu lancieren, wenn wir hier nicht durchdringen sollten. Dann würden wir den Weg über eine Verfassungsänderung beschreiten, und ich bin eigentlich der festen Überzeugung, dass sich das Volk diese souveränen Rechte nicht nehmen lassen würde.
Ich bitte Sie also, unserem Antrag zuzustimmen. Damit schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, der ja in der gleichen Richtung entschieden hat, und wir können hier dann eine entsprechende Änderung vornehmen.
Gross Andreas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Maurer, sind Sie wirklich der Ansicht, dass die Demokratie des 16. Jahrhunderts das Vorbild unserer Demokratie sein soll? Sind Sie sich bewusst, dass im Kanton Obwalden - wo meines Wissens, wenn ich mich richtig erinnere, Herr Niklaus von Flüe ansässig war - an der Landsgemeinde etwa 85 bis 90 Prozent der Leute ausgeschlossen waren, weil sie nicht reich waren, weil sie kein Land besassen? Das alles war die Voraussetzung, um zu diesem Volk zu gehören, das damals entscheiden durfte. Wollen Sie wirklich zu diesen Verhältnissen zurückkehren, dass nur noch die Reichen und Begüterten entscheiden können, wer in diesem Land etwas zu sagen hat?
Maurer Ueli · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nein, ich möchte mindestens die Rechte des 15. Jahrhunderts bewahren. Wenn Sie, Herr Gross, die Möglichkeit, dass das Volk souverän über Einbürgerungen entscheidet, heute nicht mehr akzeptieren wollen, dann gehen Sie sogar hinter das 14. Jahrhundert zurück. Ich möchte die demokratischen Rechte und die Souveränität des Volkes weiterentwickeln; Sie wollen dahinter zurückgehen.
Fischer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mein Antrag betrifft eine Regelung im 21. Jahrhundert. Das Beschwerderecht war ja in dieser Bürgerrechtsgesetzgebung das zentrale Diskussionsthema und ist auch die Hauptdifferenz geblieben. Mitten in diese Gesetzgebung platzte das Bundesgericht mit einem Entscheid. Dessen Interpretation ist nach wie vor völlig unklar; es herrscht Verwirrung, auch bei den Sachverständigen. Besteht nun ein solches Beschwerderecht bereits von Verfassung wegen? Ist es sinnvoll, trotzdem ein solches Recht in die Bürgerrechtsgesetzgebung aufzunehmen? Und was bedeutet der ausdrückliche Verzicht auf eine solche Gesetzesbestimmung, wie dies der Ständerat beschlossen hat? Es stellen sich Fragen über Fragen.
Der Ständerat hat das Beschwerderecht mit grosser Mehrheit gestrichen. Wenn wir im Nationalrat daran festhalten, könnte das das Scheitern der ganzen Vorlage bedeuten. Wenn wir vom Nationalrat her aber auf den Entscheid des Ständerates einschwenken, so herrscht trotzdem keine Klarheit darüber, was der Gesetzgeber effektiv will. Es ist deshalb sinnvoll, eine Differenz zu belassen, damit wir diese Frage nochmals sauber evaluieren können, auch im Zusammenhang mit der Gesetzgebung über das Bundesgericht und mit dem Bundesgerichtsentscheid.
Zum Materiellen: Ich habe einen Antrag übernommen, welchen Eugen David bereits im Ständerat eingebracht hat. Herr David hat dort den Versuch unternommen, das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip unter einen Hut zu bringen. Es ist ja unbestritten, dass jede Person in unserem Land Anspruch auf ein korrektes Verfahren hat. Herr David wollte deshalb ein faires und rechtsstaatlich ordnungsgemässes Verfahren einführen, welches nicht diskriminierend und nicht willkürlich ist.
Dagegen - hier war man sich in der bisherigen Beratung einig - besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Die Verleihung des Bürgerrechtes ist nach wie vor ein politischer und kein Verwaltungsentscheid. Er wird deshalb in einem demokratischen Verfahren gefällt, sei es in der Gemeindeversammlung oder an der Urne. Wenn das Verfahren, welches im Gesetz vorgesehen ist, eingehalten wird, wird auch dem Rechtsstaatsprinzip nachgelebt.
Nun ist es denkbar, dass man die Erteilung des Bürgerrechtes zu einem reinen Verwaltungsakt umgestalten will, mit anderen Worten: Wenn alle Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, dann besteht ein Rechtsanspruch. Wenn man das will, so soll man das aber im Gesetz so sagen, und damit könnte dann ein Überprüfungsrecht statuiert werden, welches eine umfassende Kognition enthält. Der heutigen Situation werden wir aber gerecht, wenn man die Überprüfungsbefugnis der Gerichte auf ein korrektes Verfahren beschränkt. Deshalb stelle ich meinen Antrag.
Falls Sie dem Antrag zustimmen, ermöglicht es diese Differenz, die Problematik nochmals im Lichte des bundesgerichtlichen Entscheides gründlich zu prüfen. Es ist wenig sinnvoll, einen Entscheid in dieser Frage übers Knie zu brechen, zumal wie gesagt auch das Bundesgerichtsgesetz in Revision ist und dort vom Ständerat schon entsprechende Weichen gestellt worden sind.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Bühlmann Cécile · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Herr Fischer, Sie haben gesagt, dass auch Sie ein rechtsstaatliches Verfahren wollen, das frei von Diskriminierung ist. Jetzt meine Frage: Würden mit Ihrem Antrag Fälle von diskriminierenden Entscheiden, wie sie in Emmen gefällt worden sind, wo ganze Gruppen von Leuten ausschliesslich aufgrund der Tatsache abgelehnt worden sind, dass ihr Name auf die Herkunft aus einem Balkanstaat schliessen lässt, erfasst oder nicht? Sie haben ja einleitend gesagt, dass auch Sie ein nichtdiskriminierendes, korrektes staatliches Verfahren wollen.
Fischer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich kenne den Fall Emmen zu wenig, um das abschliessend zu beurteilen. Aber wenn das Verfahren, welches das Gesetz vorsieht, eingehalten worden ist, so ist gegen diesen Entscheid nichts einzuwenden. Wenn man das ändern will, wenn man die ganze Geschichte zu einem Verwaltungsakt ausgestalten will, dann soll der Gesetzgeber das tun und das auch so sagen. Heute ist es nicht so. Deshalb müssen wir uns auf das Verfahren beschränken.
Joder Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Namen der SVP-Fraktion möchte ich Sie bitten, bei Artikel 51 die Mehrheit zu unterstützen. Anfang Juli hat bekanntlich das Bundesgericht entschieden, dass Urnenabstimmungen über Einbürgerungen verfassungswidrig sein sollen. Dieses Urteil hat zu einem Meinungsumschwung in der vorberatenden SPK geführt. Plötzlich war die Mehrheit, gleich wie die SVP, auch für die Streichung des Beschwerderechtes bei Einbürgerungen.
Die Freude der SVP hält sich allerdings in Grenzen, weil die Beweggründe, die zu dieser Streichung des Beschwerderechtes geführt haben, sehr, sehr unterschiedlich sind. Für uns von der SVP, das möchte ich nochmals betonen, ist die Einbürgerung ein politischer Akt und nicht ein individuell-konkreter Rechtsakt in Form einer Verfügung. Das ist ein grundlegender Unterschied. Und weil wir der Meinung sind, dass die Einbürgerung ein politischer Akt ist, gibt es eben auch keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung und damit auch kein Recht auf inhaltliche Überprüfung des Einbürgerungsentscheides und damit auch kein Beschwerderecht.
Zudem sind wir der Meinung, dass die Gemeinden und die Kantone eigenständig das Recht haben müssen zu entscheiden, welches Organ in welchem Verfahren einer gesuchstellenden Person die Zusicherung des eigenen Bürgerrechtes gewähren soll.
Das Urteil des Bundesgerichtes hat nun grosse Verunsicherung ausgelöst, nicht zuletzt bei den Gemeinden, weil die Situation der Gemeindeversammlung derjenigen der Urnenabstimmung sehr ähnlich sein kann. Es kann durchaus sein, dass der Gemeinderat den Antrag auf Einbürgerung stellt, an der Gemeindeversammlung ergreift niemand das Wort, und in der Abstimmung ergibt sich ein negativer Entscheid. Was ist dann konkret in dieser Situation zu tun? Wie ist - insbesondere wenn wir das Beschwerderecht einführen würden - die Begründung herbeizuführen?
Durch den Bundesgerichtsentscheid ebenfalls unklar ist, Herr Janiak, die Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen verfassungsmässigen Rechten: Sie wurde durch dieses Bundesgerichtsurteil eben nicht geklärt. Wir haben auf Verfassungsstufe nicht nur das Willkürverbot, sondern wir haben auch die Gemeindeautonomie und das Abstimmungsrecht, und diese drei verfassungsmässigen Rechte sind hier in einem Spannungsverhältnis, in einer Konkurrenzsituation. Deshalb besteht Handlungsbedarf, und wir müssen, und zwar im Bürgerrechtsgesetz, die Zuständigkeitsfragen und die Verfahrensfragen klären.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und anschliessend bei Artikel 51a den Antrag Maurer zu unterstützen.
Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, den Antrag Maurer zu unterstützen und damit dieser äusserst merkwürdigen Art, wie neuerdings in unserem Land mit Gesetzen umgegangen wird, ein Ende zu setzen.
Frau Bundesrätin Metzler, ich täusche mich doch nicht, dass Sie vor etwa zwei Jahren mit der ausdrücklichen Begründung, es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Beschwerderecht, die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes verlangt haben, nicht wahr? Es war Ihre ausdrückliche Aussage: Es fehlt dafür eine Rechtsgrundlage.
Der Nationalrat ist Ihnen vorläufig gefolgt, aber der Ständerat hat ein Beschwerderecht gegen negative Einbürgerungsentscheide ausdrücklich abgelehnt: Ein Beschwerderecht gegen Entscheide des Souveräns solle es nicht geben!
Jetzt stehen wir - aufgrund des bekannten Bundesgerichtsentscheides - vor der Tatsache, dass Sie, Frau Bundesrätin, plötzlich denselben Antrag wie der Ständerat stellen. Aber Sie stellen den Antrag mit dem Ziel, genau das Gegenteil von dem zu erreichen, was der Ständerat will. Das ist doch schon eine einigermassen merkwürdige Entwicklung bezüglich des Umgangs mit Gesetzen und Gesetzgebung. Das Gegenteil von dem zu bewirken, was Sie selbst beantragt haben, ist das Ziel Ihrer jetzigen Haltung und Ihres jetzigen Antrages. Da muss ich Sie - sehr geehrte Damen und Herren, sehr geschätzte Frau Bundesrätin - warnen: Sorgen Sie dafür, dass das 21. Jahrhundert nicht zu dem Jahrhundert wird, in dem der Souverän hintergangen wird. Denn indem Sie jetzt keine gesetzliche Grundlage für ein Beschwerderecht schaffen, es aber trotzdem anwenden wollen, sorgen Sie einzig und allein dafür, dass sich der Bürger, der Souverän, nicht dazu äussern kann. Wo kein Gesetz ist, kann der Souverän weder dagegen noch dafür sein. Er hat nichts mehr zu sagen, er wird kurzerhand aus der Diskussion ausgeschlossen. Das geht einfach nicht!
Deshalb ersuchen wir Sie, mit der Zustimmung zum Antrag Maurer die Grundlage dafür zu schaffen, dass der Souverän in aller demokratischen Freiheit entscheiden kann, ob er ein Beschwerderecht gegen negative Einbürgerungsentscheide will oder nicht.
Frau Bundesrätin, ich erlaube mir, Sie daran zu erinnern: Ihre Aufgabe ist es, die Rechte des Souveräns zu schützen, zu respektieren und zu mehren, nicht aber, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Rechte des Souveräns unterlaufen werden. Das aber tun Sie mit Ihrem jetzigen Vorgehen. Ich bin der Auffassung, dass Sie damit mit Ihrem Eid in Konflikt geraten.
Bühlmann Cécile · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Claude Janiak hat die gleiche Idee gehabt und in der Kommission den Antrag gestellt, man solle am Beschwerderecht im Bürgerrechtsgesetz festhalten. Auch ich hatte diese Idee, und das Ganze kommt jetzt als gemeinsamer Antrag der Minderheit daher. Der Minderheitsantrag verlangt, dass an diesem neuen Artikel 51a, eben dem Beschwerderecht, festzuhalten sei.
Es ist ja in diesem Sommer etwas Interessantes passiert: Mitten in unserer Ausmarchung in diesem Differenzbereinigungsverfahren hat das Bundesgericht entschieden, dass bei diskriminierenden Entscheiden bei Einbürgerungen die Beschwerde zu akzeptieren sei. Das hat sehr viele heftige Reaktionen ausgelöst und zum Teil zu unglaublichen Diffamierungen des Bundesgerichtes geführt. Auch hier im Saal gibt es Leute, die nicht davor zurückgeschreckt sind, Aussagen zu machen, die wir uns sonst nur von Berlusconi gewöhnt sind, und gegen den Richterstaat zu schimpfen und zu polemisieren.
Im Einverständnis mit Bundesrätin Metzler hat die Mehrheit der SPK an ihrer letzten Sitzung angesichts dieses Urteils den Entscheid getroffen, das in der Vorlage stehende Beschwerdeverfahren, welches im Nationalrat, wie wir wissen, bereits zweimal deutlich im Verhältnis von etwa 90 zu 60 Stimmen eine Mehrheit gefunden hat, jetzt aus der Vorlage herauszunehmen. Die Argumente waren, dass es einerseits nach dem Bundesgerichtsurteil nicht mehr nötig sei und dass andererseits diese Vorlage damit von einer schwerwiegenden Differenz mit dem Ständerat entlastet und dann endlich der Bevölkerung zur Schlussabstimmung unterbreitet werden könne.
Ich bin mit der Minderheit Janiak gegen diesen Entscheid der Mehrheit. Das zuletzt genannte Argument hat zwar etwas an sich, sind doch in dieser ganzen Vorlage gewichtige Verbesserungen enthalten, wie die erleichterte Einbürgerung der zweiten und die automatische Einbürgerung der dritten Generation sowie die Verkürzung der Einbürgerungsfristen auf acht Jahre und die Abschaffung der Einkaufssumme, und diese Neuerungen sollten wir jetzt endlich - das war im Legislaturprogramm des Bundesrates drin - zu Ende bringen. So weit, so gut, aber die Differenz mit dem Ständerat, der ja grundsätzlich kein Beschwerderecht will, bleibt trotzdem bestehen und kommt - das haben wir gestern gemerkt - über die Hintertür des Gesetzes über das Bundesgericht doch wieder auf unsere Traktandenliste. Der Ständerat hat nämlich gestern das Bundesrechtspflegegesetz (neu: Bundesgerichtsgesetz) beraten und darin diese Frage auch diskutiert und aufgenommen.
Es gibt aber noch einen zweiten Grund, weshalb wir an Artikel 51a festhalten sollten: Er regelt einerseits die Beschwerde gegen die Verletzung des verfassungsmässig garantierten Rechtes auf Nichtdiskriminierung, wie eben im Fall Emmen, wenn Leute einzig aufgrund der Tatsache abgelehnt werden, aus dem falschen Land zu kommen. Andererseits regelt er die Beschwerde gegen die Verletzung des Willkürverbotes, wenn also jemand aus völlig sachfremden Gründen nicht eingebürgert wird, weil der entscheidenden Instanz etwas an dieser Person nicht passt, wenn er oder sie rote Haare hat oder eine zu grosse Nase - irgendetwas völlig Irrelevantes. Das ist Willkür. Gegen einen solchen Entscheid soll ebenfalls Beschwerde eingereicht werden können. Das schliessen wir aus, wenn wir dieses Beschwerderecht hier nicht drin behalten.
Ein dritter Grund, weshalb wir am Beschwerderecht im Bürgerrechtsgesetz festhalten sollten: Wenn wir darauf verzichten, könnte uns das als Rückzieher ausgelegt werden, als Rückzieher für unseren zweimal deutlich gefassten Entscheid. Wir würden damit ein Zeichen setzen, dass wir als Bundesgesetzgeber in dieser brisanten Frage nicht eindeutig Stellung nehmen wollen und quasi diese heisse Kartoffel an die Kantone weiterschieben wollen. So könnte unser Entscheid heute, wenn wir das Beschwerderecht herausnehmen, interpretiert werden. Solche Zweideutigkeiten sollten vermieden werden. Wir stehen zu dem, was wir schon zweimal beschlossen haben. Wir wollen das, was das Bundesgericht bestätigt hat: ein Beschwerderecht gegen diskriminierende und willkürliche Einbürgerungsentscheide. Deshalb: Festhalten an unserem zweimaligen Beschluss.
Zum Antrag Maurer und zum Antrag Fischer: Herr Maurer hat bei seinem Antrag vergessen, dass es noch Appenzell Innerrhoden gibt. Er müsste dann noch einen Buchstaben f einfügen. In Innerrhoden entscheidet nämlich das Parlament. Mit Ihrem Antrag würden Sie die "Innerrhödler" wütend machen, denn die müssten dann ihr Verfahren ändern.
Noch etwas: Ich finde das Vorgehen etwas seltsam. Sechs Leute der SVP-Fraktion sitzen in der Kommission. Wir haben nach dem Bundesgerichtsentscheid nochmals getagt und die Frage noch einmal ausführlich erläutert. Es lag kein Antrag vor. Jetzt kommt er als Einzelantrag auf den Tisch. Wir konnten ihn nicht diskutieren. Die Kommissionssprecher müssen jetzt irgendetwas, das wir nicht diskutieren konnten, dazu sagen. Ich finde das eine schlechte Kommissionsarbeit. Wenn sechs Leute, unter denen ja auch Herr Fehr ist, der sich vor jedes Mikrofon stellt und gegen die Einbürgerung wettert, nicht in der Lage sind, in der Kommission einen vernünftigen Antrag zu stellen, finde ich es seltsam, dass jetzt der Parteipräsident - das ist offenbar die Fallhöhe, die man diesem Geschäft gibt - kommt und einen Antrag macht, der nie diskutiert werden konnte.
Mit der Antwort von Herrn Fischer, dass er von Emmen keine Ahnung habe, ist eigentlich schon gesagt, dass er die ganze Sache nicht durchdacht hat und dass man seinen Antrag unbedingt ablehnen soll.
Vermot Ruth-Gaby · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Schlüer, Sie haben vorhin vom Souverän geredet: Ich finde es einfach erbärmlich, wie Sie den Souverän - die Bevölkerung - immer wieder "durch den Kakao" ziehen und missbrauchen. Sie sagen dem Souverän in dieser Sache, er könne verfassungswidrig handeln; Sie offerieren dem Souverän auch Ihre problemlos verlogenen Plakate - Sie arbeiten im Asylbereich mit falschen Zahlen -; Sie belügen den Souverän, Sie fordern ihn auf, verfassungswidrig zu handeln und zu entscheiden; das ist wirklich SVP-Manier!
Bei der Differenzbereinigung hat sich die SPK mit dem Ständerat weitgehend geeinigt. Doch es bleibt eine für uns wichtige Differenz beim Beschwerderecht, und daher unterstützen wir auch den Minderheitsantrag Janiak, der verlangt, dass das Beschwerderecht trotz Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juli im neuen Gesetz verankert wird.
Das Bundesgericht hat sich klar geäussert: Einbürgerungsgesuche ohne Begründung abzulehnen sei verfassungswidrig, und jedes staatliche Handeln durch die Bevölkerung müsse verfassungswürdig sein. Im Zentrum steht vor allem Artikel 8 der Bundesverfassung, der den Schutz vor Diskriminierung gewährleistet. Die Ablehnung von Personen aufgrund des Namens, der Religion, der Herkunft usw. ist willkürlich. Laut Bundesgericht können Einbürgerungen fortan nicht mehr an der Urne entschieden werden. Damit hat das Bundesgericht der Willkür und der Diskriminierung einen Riegel vorgeschoben. Es schützt damit aber auch den Souverän. Wer sich einbürgern lassen will, soll auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zählen können. Die Demokratie wird damit wieder glaubwürdiger. Während sich die SVP empört und die Demokratie in Gefahr sieht, sind die Politikerinnen und Politiker verschiedenster Parteien erleichtert. Sie wissen, dass willkürliche und diskriminierende Entscheide dem freundlichen Zusammenleben nicht dienlich sind. Wenn dann die SVP in ihren reisserischen und diskriminierenden Wahlplakaten behauptet, dass bereits Asylsuchenden der Schweizer Pass aufgedrängt würde, vergiftet das das Zusammenleben zwischen Fremden und Einheimischen nur noch mehr. Vielleicht ist es der staatstragenden Partei entgangen, dass Personen, die sich einbürgern lassen wollen, seit vielen Jahren in der Schweiz leben, arbeiten, Steuern bezahlen und endlich auch durch Einbürgerung ihre gesellschaftliche und politische Verantwortung wahrnehmen möchten. Viele Gemeinden haben den Bundesgerichtsentscheid denn auch zum Anlass genommen, ihre Einbürgerungspraxis zu reorganisieren, sodass Willkür und Diskriminierung ausgeschlossen werden.
Noch etwas zum Antrag Maurer: Es sassen sechs Leute in der Kommission, keiner hat etwas gesagt - heute nun dieser Antrag. Herr Maurer hat in seinem Votum beklagt, dass die Souveränitätsrechte des Volkes eingeschränkt werden. Wenn verfassungsmässige Entscheide getroffen werden sollen, dann muss es Einschränkungen in Volksabstimmungen geben. Auch das Volk muss verfassungsmässig stimmen. Herr Maurer hat gesagt, dass er die Demokratie des 14. Jahrhunderts will. Das ist gar nicht so weit weg von dem, was Sie heute machen. Damals wurde nämlich ein Teil von Volkes Stimme mit Morgensternen "durchgeprügelt", und die Methoden der SVP von heute ähneln ziemlich denjenigen des 14. Jahrhunderts.
Wir lehnen diesen Antrag natürlich ab.
Auch der Antrag Fischer ist ein absoluter Rückschritt. Das Diskriminierungsverbot kann damit nicht mehr durchgesetzt werden, und Volksabstimmungen über Einbürgerungen würden wieder zulässig. Das wiederum widerspricht dem neuen Bundesgerichtsentscheid, der hier wegweisend ist.
Man könnte jetzt eigentlich zur Tagesordnung übergehen und auf die Verankerung des Beschwerderechtes, wie das auch der Ständerat gesagt hat, im neuen Einbürgerungsgesetz verzichten. Das wollen wir mit der Minderheit Janiak jedoch nicht. Der Bundesgerichtsentscheid ist eine Sache, das Gesetz die andere. Menschenrechte Schweiz (Mers) schreibt in ihren Empfehlungen zu diesem Thema: "Auch wenn die Praxis des Bundesgerichtes von Verfassung wegen die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die diskriminierenden Entscheide eröffnet, so ist es doch unbefriedigend, das Beschwerderecht im Gesetz nicht vorzusehen."
Ich bitte Sie, die Minderheit Janiak zu unterstützen.
Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine politischen Nicht-Freundinnen Bühlmann und Vermot haben soeben versucht, die Delegation der SVP in der Staatspolitischen Kommission zu desavouieren. Sie haben gesagt, wir hätten dort Gelegenheit gehabt, den heutigen Antrag einzubringen. Ich kann zuhanden dieser politischen Nicht-Freundinnen hier einfach nur klar Folgendes feststellen: Wir wollten diesen Antrag einbringen - hören Sie mir jetzt zu, Frau Vermot! -, wir haben aber von der Verwaltung die klare Auskunft bekommen, im Differenzbereinigungsverfahren sei das nicht möglich.
Wir stellen nun aber fest, dass es doch möglich ist. Es muss möglich sein, und zwar weil wir eine neue Situation haben. Stellen Sie sich vor, Frau Bundesrätin, wir sind am Legiferieren. Wir machen eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Nun kommt in diese Zeit der Bundesgerichtsentscheid und schafft eine völlig neue Situation. Die Revisionsarbeit hat nicht beinhaltet, dass der Stimmbürger an der Urne von diesem Entscheid plötzlich ausgeschlossen wird. Das ist die neue Situation.
Also müssen wir diesen Antrag einbringen können, und ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Vallender Dorle · Mit-F · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion ist in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Bundesgerichtsurteils der Meinung, dass in der Vorlage 5 zum Beschwerderecht kein Handlungsbedarf mehr besteht, dies aus folgenden Überlegungen:
1. Ziel der Vorlage ist es, dass auch Einbürgerungsentscheide auf die Respektierung des Diskriminierungsverbotes hin geprüft werden können. Die FDP-Fraktion hat daher sowohl die Parlamentarische Initiative 01.455 der SPK unseres Rates als auch den Entwurf des Bundesrates unterstützt. Mit dem Entscheid des Bundesgerichtes wurde dieses Ziel sachgerecht und erst noch viel schneller erreicht. Die FDP-Fraktion anerkennt den Entscheid des Bundesgerichtes, wonach auch ausländische Staatsangehörige darauf vertrauen dürfen, dass sie einen Anspruch auf willkür- und diskriminierungsfreies Handeln des Staates haben. Das Bundesgericht hat als demokratisch legitimiertes, unabhängiges Gericht den Auftrag, darüber zu wachen, dass Verfassungs- und Gesetzesrecht eingehalten werden. Demgegenüber übersehen nach Meinung der FDP-Fraktion diejenigen, die den Einbürgerungsentscheid als politischen Entscheid qualifizieren, dass sich das Volk in der neuen Bundesverfassung ausdrücklich zum willkürfreien Handeln bekennt und den Rechtsweg offen hält, damit alle Personen eine vermutete Verletzung von Grundrechten überprüfen lassen können. Damit ist klargestellt, dass zwar die anbegehrte Einbürgerung abgelehnt werden kann, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Der ablehnende Entscheid ist aber zu begründen. Das heisst, es ist offen zu legen, warum der Person die Einbürgerung verwehrt wird. Dass damit Gründe wie die so genannte "falsche ethnische Herkunft" ausscheiden, versteht sich von selbst. Sie sind immer diskriminierend, weil unsachlich, und verdienen keine rechtliche Anerkennung - so Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung.
2. Wenn das Bundesgericht das Beschwerderecht anerkannt hat, besteht nach Meinung der FDP-Fraktion derzeit kein Handlungsbedarf für den Bund. Handlungsbedarf besteht demgegenüber in den Kantonen, die nun klären müssen, welche Organe bei ihnen zukünftige Einbürgerungen vornehmen können sollen. Sollen es Exekutivorgane, Gemeindeversammlungen, Bürgergemeinden oder vom Volk speziell gewählte Einbürgerungskommissionen sein? Die Kantone haben auch Spielraum betreffend die Anforderungen an einbürgerungswillige Personen.
Die Bedingungen zur Einbürgerung dürfen anspruchsvoll sein. Verlangt werden darf z. B. der Nachweis der Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse oder die Vertrautheit mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen sowie - sehr wichtig - die Kenntnis einer Landessprache. Die Bedingungen dürfen sogar streng sein, aber sie dürfen weder willkürlich noch diskriminierend sein.
Die FDP-Fraktion stützt den Entscheid der SPK und anerkennt damit zugleich die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes. Die Anerkennung des Beschwerderechtes bei Einbürgerungsfragen und der Rechtsanspruch auf begründete Verwaltungsakte entsprechen letztlich dem Grundanliegen des Rechtstaates, der "rule of law". Oder anders gefragt: Möchten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei Fällen, die Sie selber betreffen - wie z. B. bei Gewerbebewilligungen, Baugesuchen, Steuereinsprachen, Umzonungen oder vielem mehr -, auf Ihren Anspruch auf willkürfreies und diskriminierungsfreies Handeln des Staates zugunsten eines so genannt politischen Entscheides verzichten? Artikel 5 Absatz 1 unserer neuen Bundesverfassung bringt es auf den Punkt: "Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht."
Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, der SPK zu folgen und alle Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen.
Fattebert Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame Vallender, est-ce que vous pensez vraiment, au nom du Parti radical-démocratique, qu'on puisse à ce point aliéner les droits des communes et des cantons en matière de naturalisation et redonner ce droit à des juges? Il a été dit tout à l'heure que, quelques siècles en arrière, seuls les riches votaient. Est-ce que, maintenant, on veut remettre le pouvoir aux juges?
Vallender Dorle · Mit-F · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Kollege Fattebert, wir wählen jeweils das Bundesgericht und anerkennen damit eine dritte unabhängige Gewalt, die unserer Verfassung und unseren Gesetzen verpflichtet ist. Genau dieser Verfassung hat sich das Bundesgericht verpflichtet gefühlt, als es diesen Entscheid in Sachen SVP-Initiative Zürich und in Sachen Emmen gefällt hat.
Unsere Verfassung besagt, dass der Staat die Bürger nicht diskriminieren dürfe. Genau das - das hat das Bundesgericht erkannt - ist der Fall, wenn eine Einbürgerung abgelehnt wird, ohne dass eine Begründung abgegeben wird. Ich denke - und ich habe diese Frage an alle gerichtet -, wir alle möchten diskriminierungsfrei behandelt werden. Auch Sie, wenn Sie meinen, z. B. Anspruch auf eine Subvention zu haben, wollen wahrscheinlich einen begründeten Entscheid, warum diese bestimmte Subvention für die Landwirtschaft abgelehnt wird. Genau dieses Recht steht Ihnen zu, ich würde nie daran zweifeln wollen. Aber es steht allen Personen unabhängig von ihrer jeweiligen Staatsbürgerschaft zu. Das gilt in unserem Staat, weil er ein Rechtsstaat ist.
Donzé Walter · Mit-M · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Im Namen der evangelischen und unabhängigen Fraktion halte ich fest, dass wir der Meinung sind: Es gibt kein Recht auf Einbürgerung. Ebenso ist für uns die Einbürgerung auch kein reiner Verwaltungsakt. Der Souverän soll entscheiden können und dürfen, er soll aber den Entscheid auch delegieren können und dürfen, und zwar an eine gewählte Instanz, sei das der Gemeinderat, die Gemeindeversammlung, eine Kommission oder sei das die Urnengemeinde. Wenn nun aber die Bedingungen für die Einbürgerung, die sich ja auch der Souverän gegeben oder die er mindestens sanktioniert hat, erfüllt sind, dann kann der Souverän auch nicht hinter diese Bedingungen zurückgehen; er hat sie zu respektieren. Das heisst für uns: Es muss eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen werden, allerdings nicht eine Beschwerdemöglichkeit gegen den negativen Einbürgerungsentscheid, wohl aber eine Beschwerdemöglichkeit gegen Willkür, Diskriminierung, unfaires oder ordnungswidriges Verfahren.
In diesem Sinne halten wir an der Position der SPK fest und lehnen die Anträge Maurer und Fischer ab.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion
Les conditions dans lesquelles se déroule ce débat ne sont pas satisfaisantes. Nous l'avons déjà dit: il n'appartient pas au juge de dire le droit, mais de lire le droit. De même, il convient de rappeler ce principe aux nombreux juristes qui se succèdent à cette tribune.
Madame Vallender, vous opposez les articles 8 et 37 de la constitution. J'aimerais bien que l'on me dise quand l'on a, dans le projet de nouvelle constitution, annoncé au peuple que l'article 8 empêcherait les assemblées de commune de prendre des décisions en matière de naturalisations. Je défie quiconque dans cette salle de pouvoir trouver dans le procès-verbal des délibérations une telle affirmation. Lorsqu'on veut se réclamer de décisions du peuple au niveau constitutionnel, il s'agit de poser au peuple des questions claires et transparentes et de lui présenter les conséquences des décisions qu'il va prendre. Or ce travail n'a pas été fait dans le cadre du droit de naturalisation et des recours éventuels; et il n'a pas été expliqué qu'on empêcherait le souverain, c'est-à-dire les assemblées de commune, de prendre une décision en cette matière. Cette solution n'est pas satisfaisante dans un certain nombre de cas, et les libéraux l'examinent avec beaucoup de réserves. Il y a lieu cependant de conduire un débat de fond, de niveau constitutionnel, et non pas de laisser le juge, fût-il fédéral, interpréter la constitution sans que le peuple se soit clairement déterminé.
Le groupe libéral l'a dit dès le départ dans ce débat: il est ouvert à des procédures de recours concernant le déroulement de la démarche de naturalisation. Dans ce sens, il vous invite à suivre la majorité, améliorée par la proposition Fischer à l'article 51a alinéa 1er, qui atteint un juste équilibre, qui ne détourne pas les droits du peuple, parce que le souverain n'a jamais choisi, en son âme et conscience et en toute clarté, de priver les assemblées de commune de la possibilité de se prononcer sur les naturalisations.
Nous pouvons constater aujourd'hui des faits regrettables dans le déroulement de la procédure, en particulier lorsqu'il s'agit d'assemblées de grandes communes. Je crois qu'il faut nuancer: lorsqu'il s'agit de communes de 200 ou 300 habitants, c'est l'assemblée de commune qui se prononce dans la plupart des cas, mais en connaissant parfaitement les personnes qui ont déposé une requête de naturalisation.
Je crois qu'il convient de s'en tenir à la proposition de la majorité de la commission, mais qu'il y a lieu, et c'est indispensable, de l'améliorer en suivant la proposition Fischer qui ouvre une possibilité de recours en ce qui concerne le déroulement de la procédure. Celle-ci doit effectivement être transparente, loyale et permettre le cas échéant au souverain de se déterminer; mais ouverture ne signifie pas décision accordée au juge sur le fond, car la naturalisation reste une décision du souverain - il convient de le rappeler aux nombreux juristes qui se sont succédé à cette tribune.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die SPK war wahrlich nicht in einer einfachen Situation, denn sie musste erkennen, dass wir in dieser Frage einerseits in einer Differenzbereinigung zum Ständerat stehen, und anderseits kam mitten in dieser Differenzbereinigung der Entscheid des Bundesgerichtes, den es von diesem Pult aus nicht mehr zu erklären gilt. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner - mit unterschiedlicher Wertung - bereits getan. Aber eines müsste ich für die Kommission gleichwohl sagen und sie in dieser Art auch in Schutz nehmen. Nicht nur die Mehrheit der Kommission - ich glaube, es waren sogar alle - war der Meinung, dass wir dieses Differenzbereinigungsverfahren nicht noch mit einer materiell so schwerwiegenden Angelegenheit belasten können, wie sie die Situation nach dem Entscheid des Bundesgerichtes gebracht hat. Auch Herr Fehr Hans und Frau Bühlmann waren sich - zumindest in dieser Frage - einig, dass es wohl kaum möglich gewesen wäre, an einer Kommissionssitzung eine Auslegeordnung dessen zu machen, was das Bundesgericht mit seinem Entscheid für die Kommission und auch für unseren Rat ausgelöst hat.
Inzwischen sind wieder zwei Monate vergangen, und der Ständerat hat gestern in seiner Sitzung den Handlungsbedarf, der tatsächlich besteht, im Ansatz gesehen. Er hat erkannt, dass in der Vorlage über die Bundesrechtspflege entsprechende Massnahmen getroffen werden können, um Entscheide des Souveräns besser zu schützen. Die CVP-Fraktion unterstützt - im Gegensatz zur Sprecherin der FDP-Fraktion, die hier gesagt hat, es bestehe überhaupt kein Handlungsbedarf - grundsätzlich den Weg, den der Ständerat gestern vorgezeigt hat. Somit unterstützen wir auch die Haltung der Mehrheit der Kommission, das Beschwerderecht im Bürgerrechtsgesetz nicht zu verankern.
Die Anträge der beiden Kollegen Fischer und Maurer lagen erst heute Morgen auf unseren Pulten. Das bedaure ich, das bedauert auch die CVP-Fraktion, weil unsere Fraktion somit keine Gelegenheit hatte, gestern an ihrer Sitzung über diese beiden Anträge zu diskutieren. Immerhin hat Herr Fischer aufgezeigt, dass er mit seinem Antrag ein Anliegen unseres Fraktionskollegen David im Ständerat aufgenommen hat. Das heisst aber nicht, dass die CVP-Fraktion vorbehaltlos und ohne Diskussion diesem Antrag zustimmen kann.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Die CVP-Fraktion unterstützt ausdrücklich den Weg, den der Ständerat gestern aufgezeigt hat.
Hess Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktionslos
Es ist eine Tatsache, dass grosse Teile der Schweizer Bevölkerung mit der bundesrätlichen Asyl-, Ausländer- und Einwanderungspolitik nicht einverstanden sind. Ablehnende Einbürgerungsentscheide an der Gemeindeversammlung oder an der Urne sind nicht zuletzt Ausdruck dieser kritischen Haltung. Viele Menschen haben genug von jenen Politikern, Parteien und Richtern, welche Asylmissbrauch und Masseneinwanderung tatenlos hinnehmen und schon jetzt das Schweizer Bürgerrecht quasi verschachern wollen. Das Ziel dieser Bürgerrechtsrevision ist sonnenklar. Mit Masseneinbürgerungen und durch Ausschaltung des Stimmvolkes soll der Ausländeranteil massiv gesenkt werden und unser Land für Zuwanderer noch attraktiver gemacht werden. Die direkte Demokratie in Einbürgerungsfragen ist der herrschenden Politkaste und den Richtern ein mächtiger Dorn im Auge.
Hiermit bekräftige ich nochmals, dass die Schweizer Demokraten gegen die zu beschliessenden Erleichterungen der Einbürgerungsvorschriften so oder so wo nötig das Referendum ergreifen werden. Niemals werden es die Schweizer Demokraten zulassen, dass unser Bürgerrecht zum Nulltarif verschachert wird.
Antille Charles-Albert · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
J'ai dit qu'un doute subsistait effectivement quand nous avons traité ce dossier en commission. Par contre, il n'y a pas eu de doute, dans le cadre de la commission, concernant l'acceptation de la décision du Tribunal fédéral. Ainsi, finalement, une grande majorité de la commission a décidé de supprimer ce droit de recours, car, de fait, il n'avait plus de raison d'être.
Les deux propositions individuelles que nous avons reçues ce matin n'ont pas été discutées en commission, mais personnellement - c'est le président de la commission qui vous parle, et pas seulement le rapporteur - j'ai quand même l'impression que c'est un peu une tactique. Alors, en tant que président de commission, je ne fais pas de tactique, je traite les dossiers tels qu'ils sont proposés.
Je sais - et je comprends tous les intervenants qui se sont exprimés ce matin - qu'on a laissé subsister un doute, mais je vous demande de suivre effectivement la proposition de la majorité de la commission, à savoir de rejeter les deux propositions individuelles ainsi que celle de la minorité.
Tout le monde parle de la décision du Conseil des Etats d'hier. Personnellement je suis resté dans cette salle, donc je n'ai pas pu assister à ce qui se passait dans l'autre Chambre. Je vous demande, dans un deuxième temps, de voir la suite compte tenu de la décision prise hier en matière de recours par le Conseil des Etats lors de l'examen de la loi sur le Tribunal fédéral. Je me réjouis d'entendre Mme la conseillère fédérale qui va nous informer là-dessus, mais je vous demande instamment, pour régler dans un premier temps le problème des personnes étrangères de la deuxième et de la troisième génération, de terminer les travaux sur cet objet durant cette session. Ce problème sera réglé et nous reprendrons la question du droit de recours dans un deuxième temps, compte tenu de la décision du Conseil des Etats.
Hubmann Vreni · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann es kurz machen: Wie Sie bereits mehrmals gehört haben, haben wir die Anträge Maurer und Fischer erst heute Morgen erhalten. Wir konnten sie in der Kommission nicht diskutieren. Zum Antrag Maurer: Ich denke, dass er nicht im Sinne der Kommission ist. Wenn wir diesen Antrag in der Kommission diskutiert hätten, wäre er ziemlich sicher abgelehnt worden. Beim Antrag Fischer muss ich aufgrund der Antwort, die Sie, Herr Fischer, Frau Bühlmann gegeben haben, annehmen, dass ihm in der Kommission das gleiche Schicksal widerfahren wäre.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht unserer Partei mit dem Antrag Maurer darum, den Schaden, den das Bundesgericht der schweizerischen Demokratie mit seinen beiden Entscheiden vom Juli dieses Jahres zur Frage der Einbürgerung zugefügt hat, wieder zu korrigieren. Die Lausanner Richter haben das Diskriminierungsverbot über die Gemeindeautonomie und über unsere föderalistische Kompetenzordnung gestellt und damit letztlich auch über das Recht und über die Fähigkeit jedes Bürgers und jeder Bürgerin, einen der Situation angepassten Entscheid zu treffen. Sie, geschätzte Frau Bundesrätin, wollen diesen Entscheid sanktionieren, indem Sie nach einer 180-Grad-Kehrtwendung jetzt plötzlich auf eine explizite Verankerung des Beschwerderechtes im Gesetz verzichten, nur um dieser Vorlage die Zähne zu ziehen. Es ist Sache der Politik und damit heute an Ihnen zu entscheiden, ob Einbürgerungsentscheide tatsächlich zu einem reinen Verwaltungsakt verkommen sollen, wie das Bundesgericht glaubt, oder ob sie entsprechend unserer jahrzehntelangen Tradition in diesem Land demokratische Entscheide bleiben sollen, die keiner Begründungspflicht bedürfen.
Die SVP-Fraktion will, dass auch in Zukunft die Stimmberechtigten jeder Gemeinde selber entscheiden, wen sie in ihr Bürgerrecht aufnehmen wollen und welches Organ innerhalb der Gemeinde über die Einbürgerungen zu befinden hat, und dieser Beschluss soll endgültig sein. Wehren Sie sich gegen den drohenden Abbau der Demokratie! Es geht um die politischen Rechte unseres Volkes, um einen Entscheid zugunsten der Demokratie.
Ich bitte Sie deshalb, den klaren Antrag Maurer zu unterstützen und diesen auch dem Antrag Fischer vorzuziehen.
Metzler Ruth · VPBR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Die Ausgangslage hat sich aufgrund der beiden Bundesgerichtsurteile von diesem Sommer tatsächlich grundlegend geändert. Dazu - und das ist seit gestern bekannt, seit der Debatte des Ständerates zum Bundesgerichtsgesetz - kommt ein weiterer Entscheid in der Sache der Einbürgerungsbeschwerde; ich komme darauf zurück. Ich habe den Eindruck, dass verschiedene Votanten diesen Entscheid des Ständerates für ein Beschwerderecht etwas verkannt haben.
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid ganz klar betont, dass das Einbürgerungsverfahren kein Vorgang in einem rechtsfreien Raum sei und dass auch hier die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an die Grundrechte gebunden seien. Die Einbürgerungsentscheide dürfen nicht diskriminierend sein. Damit steht auch unmissverständlich fest, dass auch die Volksrechte Schranken haben, Schranken, die von der Bundesverfassung gegeben werden. Diese Auffassung haben übrigens Bundesrat und Parlament bereits 1996 im Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Volksinitiative ebenfalls vertreten.
Dass wir uns hier in einem Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaat befinden, ist uns allen bewusst. Das ist heute nicht neu, darüber diskutieren wir, seit die ersten etwas schwierigen Entscheide zu Einbürgerungen getroffen wurden. Dieses Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaat zeigt sich z. B. auch darin, dass das Bundesgericht kantonale und kommunale Gesetze und Beschlüsse, sogar Kantonsverfassungen aufheben kann, sofern sie ein verfassungsmässiges Recht verletzen, selbst wenn diese kantonalen und kommunalen Entscheide und Gesetze in einer Volksabstimmung oder in einer Gemeindeversammlung getroffen wurden. Die Bundesverfassung ist von der schweizerischen Bevölkerung und von den Kantonen angenommen worden und hat damit demokratisch noch eine höhere Legitimation als kantonale und kommunale Erlasse. Das, Herr Schlüer, ist auch der Respekt vor dem Souverän: vor dem Souverän, der die Bundesverfassung angenommen hat.
Was bedeuten nun diese Entscheide des Bundesgerichtes für die Bürgerrechtsvorlage? Diese beiden Entscheide machen deutlich, dass der Bundesrat und der Nationalrat mit dem Vorschlag, ein Beschwerderecht gegen willkürliche und diskriminierende Entscheide einzuführen, auf dem richtigen Weg waren. Die Frage der Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde ist jetzt also geklärt; d. h., es gibt keine Dringlichkeit mehr, die staatsrechtliche Beschwerde über die Einbürgerungsvorlage einzuführen, weil es sie eben gibt.
Im Weiteren möchte ich jetzt auch noch auf die gestrige Beratung des Ständerates zum Bundesgerichtsgesetz verweisen. Die Einbürgerungsvorlage, wo wir das Beschwerderecht einführen wollten, stützt sich auf das heute geltende Recht, d. h. auf das heutige Bundesrechtspflegegesetz, insbesondere also auf das Rechtsmittel der staatsrechtlichen Beschwerde. Das neue Bundesgerichtsgesetz stützt sich aber auf die revidierte Bundesverfassung, und zwar nicht auf die Nachführung, sondern auf die Justizreform, die separat auch von Volk und Ständen mit grossem Mehr angenommen worden ist. Dort ist die Rechtsweggarantie verankert, d. h. die Garantie, dass überall dort, wo es um Rechtsanwendung geht, der Zugang zu einem unabhängigen Gericht gewährleistet werden muss.
Es geht also in der heutigen Debatte nicht darum, dass man eine Alternative hat - entweder in der Einbürgerungsvorlage oder im Bundesgerichtsgesetz -, sondern es geht jetzt eigentlich darum, dass man die Ausgangslage der Rechtspflegegesetzgebung zum Anlass nimmt, das dort zu regeln, wo es eigentlich auch hingehören würde.
Im Zusammenhang mit diesem Bundesgerichtsgesetz hat der Ständerat nun entschieden, dass gegen Entscheide über die ordentliche Einbürgerung die Beschwerde an das Bundesgericht zwar grundsätzlich nicht zulässig ist, sie aber wegen Verletzung der Rechtsweggarantie, auch an das Bundesgericht, zulässig ist, das heisst:
1. wenn kein unabhängiges Gericht über die Einbürgerung hat entscheiden können;
2. wenn es um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht;
3. wenn es offensichtliche Anhaltspunkte gibt, dass der angefochtene Entscheid auf der Verletzung eines verfassungsmässigen Rechtes beruht.
Zudem gewährt das Bundesgerichtsgesetz ein Beschwerderecht an ein kantonales Gericht, bei welchem nicht nur die Anwendung von Bundesrecht, sondern auch diejenige von kantonalem Recht gerügt werden kann. Der Ständerat geht mit seinem gestrigen Entscheid zum Bundesgerichtsgesetz also weiter als das Beschwerderecht, wie es in der Einbürgerungsvorlage vorgesehen ist. Das heisst, der Ständerat sieht ein Beschwerderecht vor, allerdings im Grundsatz nicht bis vor das Bundesgericht.
Wenn wir jetzt die ganze Situation betrachten, heisst das, dass die Entscheide des Bundesgerichtes eine neue Ausgangslage geschaffen haben. Wenn das Bundesgericht diese Rechtsprechung schon vor längerer Zeit gehabt hätte, nämlich bevor der Bundesrat seine Botschaft zur Einbürgerung verabschiedet hat, hätte überhaupt keine Dringlichkeit bestanden, dieses Beschwerderecht in die Einbürgerungsvorlage aufzunehmen.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die Verankerung des Beschwerderechtes, so wie sie jetzt im Bürgerrechtsgesetz vorgesehen war, gegenüber der Rechtslage, wie sie vom Bundesgericht festgestellt wurde, bloss eine geringe Verbesserung bringen würde. Das Streichen der Bestimmung über das Beschwerderecht ist eine Folge der Feststellung, dass nach der neuen Rechtsprechung die staatsrechtliche Beschwerde gegen negative Einbürgerungsentscheide im Rahmen des geltenden Rechtes gewährleistet ist.
Ich möchte noch einmal betonen, dass mit diesen Bundesgerichtsentscheiden die Sache nicht erledigt ist. Die Bundesgerichtsentscheide stützen sich auf das heute geltende Recht. Die Politik, d. h. der Gesetzgeber, kann nun bestimmen, wie es in Zukunft, gestützt auf die Rechtspflegegesetze, aussehen soll. Diese Diskussion, eine politische Diskussion, hat der Ständerat gestern geführt. Der Entscheid ist Ihnen bekannt.
Dieses Vorgehen, nämlich eine solche Regelung in den Rechtspflegegesetzen, entspricht übrigens auch der bisherigen Philosophie und der konstanten Praxis.
Noch eine Bemerkung zu Herrn Fehr Hans: Der Direktor des Imes, des zuständigen Amtes, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass bei ihnen keine solche Anfrage wegen eines Antrages im Differenzbereinigungsverfahren eingegangen sei. So viel noch zur Klarstellung.
Zum Antrag Maurer: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen - nicht nur in der Sache selber, weil nicht in diesem Bundesgesetz verankert werden soll, wie die Zuständigkeiten sein sollen, sondern auch deshalb, weil dieser Antrag nicht ausgereift ist. Es fehlt nämlich nicht nur, dass auch die Zuständigkeit eines Parlamentes möglich wäre, wie es in meinem Kanton - allenfalls auch in anderen Kantonen - üblich ist, sondern man sollte, wenn man schon von der Urdemokratie spricht, keine Möglichkeiten ausschliessen. Und dann sollte man hier eigentlich sogar noch die Möglichkeit der Landsgemeinde finden. Zu einem weiteren Punkt des Antrages Maurer: Sie wollen Artikel 100 Absatz 1 Buchstabe c des geltenden Bundesrechtspflegegesetzes streichen. Ich weiss nicht, ob Sie beachtet haben, dass Sie neu die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen negative Entscheide des Bundes in Sachen ordentliches Einbürgerungsverfahren zulassen, wenn Sie diesen Artikel streichen. Ich nehme an, das ist ein Versehen, denn Sie streichen hier eine Ausnahme, wo eine Beschwerde nicht zulässig ist; wenn Sie diese Ausnahme streichen, dann wird es in diesem Bereich wieder zulässig. Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Antragstellers ist.
Zum Antrag Fischer: Dieser Antrag lässt Beschwerden wegen Diskriminierung und Willkür nicht zu, sie wären grundsätzlich nicht enthalten. Das geht also hinter den Entwurf des Bundesrates und hinter den Entscheid des Bundesgerichtes zurück. Deshalb bitte ich Sie, auch diesen Antrag abzulehnen.
Ich bitte Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.
Schlüer Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, Ihr Vorgänger, alt Bundesrat Arnold Koller, hat den Prozess der Schaffung der nachgeführten Verfassung von A bis Z und bis zu seinem Rücktritt genauestens verfolgt und begleitet - erst nach seinem Rücktritt wurden bundesrätliche Besuche in der Kommission seltener. Er hat in einem Interview im "Facts" klar gesagt, dass die neue Verfassung keineswegs die Grundlage für das abgebe, was man mit dem Bundesgerichtsurteil jetzt machen wolle, nämlich den politischen Entscheid über Einbürgerung zu einem blossen Verwaltungsakt zu reduzieren, womit ein Beschwerderecht eingeführt werden kann, ohne den Souverän darüber zu befragen. Versteht Herr alt Bundesrat Arnold Koller denn nichts von Verfassungsrecht?
Metzler Ruth · VPBR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Wenn ich mich auf die Verfassungs-, die Justizreform berufen habe, geht es nicht um die Nachführung der Bundesverfassung, sondern es geht darum, dass ich gesagt habe - und das hat der Ständerat gestern anerkannt -, dass die Rechtsweggarantie mit der Justizreform eingeführt worden ist. Man hat die Justizreform eben gerade separat als Verfassungsreform vors Volk gebracht, nicht zusammen mit der Nachführung der Bundesverfassung. Und das ist der Weg, der vom Ständerat gestern anerkannt worden ist, dass Beschwerden auch im Bereiche der Einbürgerung möglich sein sollen.
Ich bitte Sie, Herr Schlüer, wenn Sie von Respekt vor dem Souverän sprechen: Der Souverän hat die Bundesverfassung angenommen; die Kantone haben die Bundesverfassung angenommen. Mir kommt es hier manchmal schon so vor, als ob der Respekt vor dem Souverän zwar gelte, aber Entscheide betreffend die Bundesverfassung dann wieder etwas stiefmütterlich behandelt werden. Die Bundesverfassung ist die Grundlage unseres Staates und die Grundlage unserer Gesetzgebung.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, Frau Bundesrätin, Sie haben Herrn Kollege Schlüer sehr engagiert geantwortet. Was aber sagen Sie Ihrem Parteikollegen und Luzerner Landsmann Ruedi Lustenberger, der in der "Berner Zeitung" vom 16. Juli dieses Jahres im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsentscheid in Sachen Einbürgerung von einer "radikalen und unnötigen Beschneidung der Volksrechte" gesprochen hat?
Metzler Ruth · VPBR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Herr Mörgeli, ich muss hier im Nationalratssaal nicht mit Ihnen über die in einem Zeitungsartikel vom Juli erschienene Aussage meines Parteikollegen debattieren. Diese Diskussionen haben wir auch zusammen geführt. Ich habe vorhin aber deutlich darauf hingewiesen, dass wir hier in einem Spannungsfeld zwischen der Demokratie und dem Rechtsstaat sind und dass sich auch innerhalb der CVP, nicht nur innerhalb der SVP, gewisse Meinungen manchmal vielleicht nicht ganz decken. Das ist durchaus möglich.
Mein Standpunkt ist klar: Auch das Volk hat sich an die Grundrechte der Bundesverfassung zu halten, und dem entspricht eben auch, dass Einbürgerungsentscheide, welche vom Volk getroffen worden sind, nicht diskriminierend und nicht willkürlich sein dürfen.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
2. Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation/Verfahrensvereinfachungen im Bereich der ordentlichen Einbürgerung)
2. Loi fédérale sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse (Naturalisation facilitée des jeunes étrangers de la deuxième génération/simplifications de la procédure de naturalisation ordinaire)
Art. 13 Abs. 3; 14; 15 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 13 al. 3; 14; 15 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
4. Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation)
4. Loi fédérale sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse (Acquisition de la nationalité par les étrangers de la troisième génération)
Art. 2 Abs. 1bis, 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 al. 1bis, 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
5. Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft, Gebühren und Beschwerderecht)
5. Loi fédérale sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse (Acquisition de la nationalité par des personnes d'origine suisse, émoluments et voies de recours)
Art. 51 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Janiak, Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Festhalten
Art. 51 al. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Janiak, Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Maintenir
Art. 51a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Janiak, Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Festhalten
Antrag Fischer
Abs. 1
.... staatsrechtliche Beschwerde zu führen. Soweit kommunale oder kantonale Volksentscheide angefochten sind, beschränkt sich die Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichtes bezüglich dieser Entscheide auf die Frage der Durchführung eines fairen und rechtsstaatlich ordnungsgemässen Verfahrens.
Antrag Maurer
Abs. 1
Gegen kantonale und kommunale Einbürgerungsentscheide kann kein Bundesrechtsmittel ergriffen werden. Vorbehalten ist die Rüge von Verfahrensmängeln.
Abs. 2
Kantone und Gemeinden entscheiden frei, in welchem Verfahren sie die Einbürgerungsentscheide treffen. Sir legen selbstständig fest, ob die Einbürgerungsentscheide mittels:
a. Entscheid der Gemeindeversammlung;
b. Entscheid der Bürgergemeindeversammlung;
c. Entscheid durch Urnenabstimmung;
d. Entscheid einer Einbürgerungs- bzw. Spezialkommission;
e. Exekutiventscheid
getroffen werden.
Abs. 3
Streichen
Art. 51a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Janiak, Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Maintenir
Proposition Fischer
Al. 1
.... violation des articles 8 alinéas 1er et 2, et 9 de la constitution. En cas de contestation de décisions populaires communales ou cantonales, le pouvoir de contrôle du Tribunal fédéral est limité à la question de savoir si la procédure a été conduite loyalement et dans les règles prévues.
Proposition Maurer
Al. 1
Une décision de naturalisation cantonale ou communale ne peut faire l'objet d'aucun recours au plan fédéral. Les griefs pour vice de procédure sont réservés.
Al. 2
Les cantons et les communes sont libres du choix de la procédure de naturalisation. De même, ils arrêtent eux-mêmes si la décision de naturalisation est prise:
a. par l'assemblée communale;
b. par l'assemblée de la commune bourgeoisiale,
c. par le peuple;
d. par une commission de naturalisation ou une commission spéciale;
e. par l'organe exécutif.
Al. 3
Biffer
Art. 58d; Ziff. II
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Janiak, Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Festhalten
Antrag Maurer
Streichen
Art. 58d; ch. II
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Janiak, Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Maintenir
Proposition Maurer
Biffer
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Fischer .... 89 Stimmen
Für den Antrag Maurer .... 48 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Fischer .... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 73 Stimmen
Abstimmung
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 92 Stimmen
Für den Antrag Fischer .... 82 Stimmen