RPW 2013/2 S. 262

Swisscom IT Services AG/Entris Banking AG

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 27. März 2013

Stellungnahme der Wettbewerbskommission 27. März 2013

A

Sachverhalt

1. Am 19. Februar 2013 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt Swisscom IT Services AG (SITS) einen von der Entris Banking AG (Entris) abzuspaltenden Unternehmensteil Entris Integrator (ENTI) zur alleinigen Kontrolle zu übernehmen.

2. SITS ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Swisscom AG mit Sitz in Bern und ist heute in die Geschäftsbereiche Outsourcing Services1, Workplace Services2, SAP Services3 und Finance Services gegliedert. Über den Geschäftsbereich Finance Services bietet SITS der Finanzindustrie IT-Lösungen an, umfassend branchenspezifische Standardsysteme und individuelle Lösungen. Darüber hinaus handelt dieser Geschäftsbereich über die Swisscom IT Services Sourcing AG (SITS Sourcing) als Business-Process-Outsourcing-Partner für Kantonal- und Universalbanken und übernimmt in dieser Funktion die Abwicklung des Wertschriftengeschäfts und des Zahlungsverkehrs (BackOffice-Leistungen).

3. Entris ist eine 100-prozentige Tochter der RBA-Holding AG (RBA), die die Beteiligung an Unternehmen jeder Art, insbesondere jedoch im Finanz- und Dienstleistungsbereich, mit dem Ziel, die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der angeschlossenen Regionalbanken in der Schweiz zu fördern, bezweckt. An der RBA sind folgende Unternehmen beteiligt: Valiant-Gruppe (58,1 %), Clientis-Gruppe (26,0 %) und restliche RBA-Banken (15,9 %).

4. Der abzuspaltende Teil ENTI umfasst die Geschäftsfelder IT Outsourcing (ITO) inklusive Integratorengeschäft4 sowie Teile des Business Process Outsourcing (BPO), die Entris den RBA angeschlossenen Regionalbanken erbringt. Namentlich bezweckt ENTI den Betrieb eines Dienstleistungszentrums für Banken und Unternehmen im banknahen Bereich. Diese Geschäftstätigkeit umfasst insbesondere Leistungen in den Bereichen BackOffice, Informatik, Beratung und Ausbildung von Mitarbeitenden der Kundenbanken im Umgang mit der Businessplattform (auch Kernbankensystem oder Standardsystem/-lösung für Banken genannt) von ENTI5.

5. SITS übernimmt keine Geschäftsfelder von Entris, die eine Bankenlizenz bedingen würden. SITS verfügt nicht über eine Bankenlizenz und strebt gemäss Parteiangabe eine solche auch nicht an.

6. Vor dem eigentlichen Unternehmenszusammenschluss wird der von Entris abzuspaltende Unternehmensteil ENTI auf dem Wege einer „klassischen" zweistufigen Spaltung auf eine neue Aktiengesellschaft übertragen, die von der Verkäuferin RBA zu 100 % gehalten werden wird. Diese (noch) zu gründende Aktiengesellschaft wird dann an SITS übertragen.6

7. Die unmittelbaren Ziele des Erwerbs von ENTI durch SITS sind der Erwerb der Businessplattform der Entris Banking AG basierend auf der standardisierten Gesamtbankenstandardlösung Finnova7 und der zugehörigen Kundenverträge mit den RBA-Banken. SITS wird dadurch ermöglicht, Business Service Provider-Dienstleistungen (BSP) auf einer eigenen Businessplattform anbieten zu können (dies in Ergänzung der von SITS Sourcing bereits erbrachten BPO-Leistungen) und die technischen und operativen Voraussetzungen zur Realisierung des strategisch angestrebten Verarbeitungszentrums zu schaffen.8

8. Zusammen mit der angestrebten, aber noch nicht spruchreifen Übernahme von […]9 könnte sich SITS als bankfachlicher Ansprechpartner mit umfassendem BSP-Angebot auf einer eigenen Plattform positionieren. Im

1 Dieser Geschäftsbereich von SITS bietet den Unternehmen die Teil- und Fulloutsourcing der IT-Infrastruktur, den Handelsplatz Conextrade für den Einkauf von Produktions- und Verbrauchsgütern und die Erledigung von Rechnungs- und Zahlungsprozessen an. Zudem betreibt dieser Geschäftsbereich mehrere Rechenzentren.

2 Dieser Geschäftsbereich erbringt vollständige Dienstleistungen rund um den Arbeitsplatzrechner (Beratung, Planung, Auslieferung, Installation sowie Support, Wartung und Reparatur im Bereich Soft-und Hardware, Betrieb von Druckersysteme und Netzwerke) und bietet Unterstützung beim Betrieb der Bürokommunikationsinfrastruktur.

3 Dieser Geschäftsbereich befasst sich mit der Planung, Entwicklung, Implementation und dem Betrieb von SAP-Lösungen für mittlere und grössere Unternehmen.

4 Gemäss Parteiangabe beinhalten Integratorenleistungen z.B. Servicemanagement und Architekturmanagement. Als Integrator bündelt die Entris Banking AG verschiedene Leistungskomponenten aus unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette, unabhängig davon, ob diese Leistungen vom Integrator selber entwickelt/bereitgestellt oder von externen Lieferanten zugekauft werden.

5 Die Businessplattform ist eine bereits lauffähige (d.h. parametrierte) Bankenplattform (Kernbankensystem und 35 Umsysteme) und beinhaltet damit alle Funktionen, die für die Abwicklung von Wertschriften und Zahlungsverkehr (inkl. e-Banking) und das Kreditgeschäft erforderlich sind.

6 Dieses Unternehmen wird einstweilen unter Entris Integrator AG firmieren und seinen Sitz bei der Entris Banking AG haben.

7 Die finnova AG Bankware zählt sich zu den führenden Schweizer Anbietern von Bankensoftware und vertreibt insbesondere ihre modulare Gesamtbankenstandardlösung Finnova (vgl. www.finnova.ch).

8 Leistungen, die im „BPO-Modus“ erbracht werden, werden auf einer Kernbankenplattform erbracht, die unter der Hoheit der jeweiligen Kundenbank steht. Eine Verarbeitung im „BSP-Modus“ erfolgt auf Systemen, die unter der Hoheit eines Outsourcing- bzw. BSP-Dienstleisters stehen.

9 […]

Rahmen einer solchen industriellen Lösung könnte SITS zusätzlich zu den heutigen Teilleistungen in den Bereichen ITO und BPO ein Full-Outsourcing-Angebot bereitstellen und so ihre heutige Stellung als BPO-Anbieterin und Application Service Provider (ASP) erweitern.

9. Das strategisch angestrebte Verarbeitungszentrum würde SITS eine Abdeckung und Steuerung von grösseren Teilen der Wertschöpfungskette von Banken ermöglichen (Leistungen, die eine Bankenlizenz erfordern, sind von der Transaktion nicht betroffen). Den Banken könnte mittels einer standardisierten Verarbeitung im „outgesourcten“ BackOffice-Bereich eine höhere Effizienz, nachhaltige Kostenreduktionen und sinkende Transaktionspreise infolge der Erzielung von Skaleneffekten ermöglicht werden.

B

Erwägungen

B.1 Geltungsbereich

10. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).

B.1.1 Unternehmen

11. Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1bis KG). Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sind als solche Unternehmen zu qualifizieren.

B.1.2 Unternehmenszusammenschluss

12. Der Zusammenschluss wird durch einen Aktienkauf bewirkt, bei welchem SITS 100 % der Aktien der noch zu gründenden Aktiengesellschaft, die aus dem von Entris abgespaltenen Unternehmensteil ENTI hervorgeht, erwirbt. Bei diesem Zusammenschlussvorhaben handelt es sich somit um einen Kontrollerwerb eines Unternehmens im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG und Art. 1 VKU.

B.2 Vorbehaltene Vorschriften

13. In den hier zu beurteilenden Märkten gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 KG wurde von den Parteien auch nicht geltend gemacht.

B.3 Meldepflicht

14. Vorhaben über Zusammenschlüsse von Unternehmen sind vor ihrem Vollzug der Wettbewerbskommission (WEKO) zu melden, sofern im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss die beteiligten Unternehmen einen Umsatz von insgesamt mindestens CHF 2 Mrd. oder einen auf die Schweiz entfallenden Umsatz von insgesamt mindestens CHF 500 Mio. erzielten (Art. 9 Abs. 1 Bst. a KG) und mindestens zwei der beteiligten Unternehmen einen Umsatz in der Schweiz von je mindestens CHF 100 Mio. erzielten (Art. 9 Abs. 1 Bst. b KG).

15. Die beteiligten Unternehmen erzielten im Geschäftsjahr 2012 folgende welt- und schweizweite Umsätze:

Beteiligte Unternehmen Weltweiter Umsatz Geschäftsjahr 2012

Swisscom CHF 11‘348 Mio.

ENTI CHF [100 Mio. – 150 Mio.]10

Total CHF [11‘448 Mio. – 11‘498 Mio.]

Beteiligte Unternehmen Umsatz Schweiz Geschäftsjahr 2012

Swisscom CHF 9‘268 Mio.

ENTI CHF [100 Mio. – 150 Mio.]

16. Die Umsatzschwellen von Art. 9 Abs. 1 KG sind damit erreicht. Das Zusammenschlussvorhaben ist meldepflichtig.

B.4 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens im Rahmen der vorläufigen Prüfung

17. Meldepflichtige Zusammenschlüsse unterliegen der vertieften Prüfung durch die Wettbewerbskommission, sofern sich in einer vorläufigen Prüfung (Art. 32 Abs. 1 KG) Anhaltspunkte ergeben, dass sie eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken (Art. 10 Abs. 1 KG).

18. Um zu beurteilen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schritt wird die Veränderung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss beurteilt.

10 ENTI erzielt nur Umsätze in der Schweiz. Bei der Umsatzangabe von ENTI handelt es sich um einen Umsatz-Forecast für 2012 von RBA. Gemäss Parteiangabe liegt der Umsatz von ENTI auf jeden Fall über CHF 100 Mio.

19. Bevor aber das Zusammenschlussvorhaben in diesem Sinn näher beurteilt wird, ist auf folgendes hinzuweisen:

B.4.1 Verzicht auf einlässliche Beschreibung der Telekommunikationsmärkte

20. Die WEKO hat in ihrer bisherigen Rechtsprechung folgende Telekommunikationsmärkte, in welchen der Marktanteil der Swisscom 30 % oder mehr beträgt, abgegrenzt: Markt für Retail-Schmalbanddienste, insbesondere Sprachtelefonie im Festnetz;11 Markt für drahtgebundene Retail-Breitbanddienste;12 Wholesale-Markt für Breitbanddienste;13 Wholesale-Markt für den Zugang zur physischen Glasfasernetzinfrastruktur;14 Wholesale-Markt für Zugang und Originierung auf Mobilfunknetze;15 Wholesale-Markt für Terminierung von Anrufen in Mobilfunknetze;16 Wholesale-Markt für internationales Roaming (Roaming-Markt);17 Markt für Bezahlfernsehen;18 Markt für den Vertrieb von Mobilfunkabonnementen;19 Markt für Mobilfunkdienstleistungen20.

21. ENTI ist auf den vorgenannten Telekommunikationsmärkten nicht tätig.21 Bei dem vorgenannten sachlich relevanten Telekommunikationsmärkten handelt es sich folglich um betroffene Märkte ohne Anteilsadditionen gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU. Solche Märkte sind allerdings nur dann detailliert zu beschreiben, wenn die in der Mitteilung „Neue Praxis bei Zusammenschlüssen“ der WEKO vom 25. März 200922 genannten Kriterien erfüllt sind.

22. Gemäss Dafürhalten des meldenden Unternehmens sind diese Kriterien vorliegend nicht gegeben. Zuerst seien die obigen Telekommunikationsmärkte den Märkten, auf welchen ENTI tätig ist, weder vorgelagert noch nachgelagert oder benachbart. Zudem bestätigt das meldende Unternehmen, dass ENTI weder einen Eintritt in oben genannte Telekommunikationsmärkte plant (oder Entris diese Zielsetzung in den vergangenen zwei Jahren verfolgt hat) noch über geistige Eigentumsrechte auf diesen Märkten verfügt oder auf den entsprechenden sachlichen, aber anderen räumlichen Märkten tätig ist.

23. Wie sich allerdings zeigt, kann offengelassen werden, ob tatsächlich keiner der oben genannten Telekommunikationsmärkte den Märkten, auf denen ENTI tätig ist, vorgelagert oder benachbart ist. Berührungspunkte ergeben sich jedenfalls nur insofern, als die Dienstleistungen von ENTI Verbindungen über Telekommunikationsdienste (Breitband-Internet) bzw. Mietleitungen23 voraussetzen. Hierzu dürften vor allem Mietleitungen im Fernnetz bereitgestellt werden müssen. Gemäss der Feststellung der WEKO gibt es im Markt für Mietleitungen im Fernnetz genügend Wettbewerb, sodass ein unabhängiges Verhalten der Swisscom und damit eine marktbeherrschende Stellung ausgeschlossen werden kann.24 Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass das vorliegende Zusammenschlussverfahren Potential zu negativen konglomeralen Effekten (z.B. Bundling von Leistungen) eröffnet. Auf Nachfrage hin hat das meldende Unternehmen denn auch bestätigt, dass die Kundenbanken in der Wahl ihrer Provider und der von ihnen gewünschten Leistungen (BPO, Application Management bzw. Software Maintenance Services, ITO / eine Kombination solcher Leistungen / BSP-Leistungen) auch nach dem Zusammenschluss frei bleiben werden. Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Kundenbanken die Verträge mit SITS für die BPO-Verarbeitung von Zahlungsverkehr und Wertschriften [innert relativ kurzer Fristen] kündigen können,25 die Banken mithin leicht ausweichen können. Grundsätzlich disziplinierend wirkt zudem, dass die IT-Abteilungen der Banken diese Dienstleistungen ohne weiteres auch weiterhin selber erbringen oder gar selber oder über Tochtergesellschaften als Outsourcing-Anbieter in diesem Bereich tätig werden können.

24. Aus ähnlichen Gründen weckt das Zusammenschlussvorhaben auch keine Bedenken hinsichtlich vertikaler Abschottung. Hinzu kommt, dass eine vertikale Abschottung den mit dem Zusammenschluss verfolgten Zielen, SITS mit Hilfe der über ENTI erworbenen Businessplattform Finnova als umfassenden BSP-Dienstleister für Retailbanken zu positionieren und mittelfristig als führendes Verarbeitungscenter im Schweizer Bankenmarkt zu etablieren26, diametral widersprechen würde.

B.4.2 Relevante Märkte

B.4.2.1 Einleitende Bemerkungen zur Abgrenzung der relevanten Märkte

25. Die beiden am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen erbringen IT-Dienstleistungen.

26. Aus grundsätzlicher Sicht hat die WEKO bezüglich der Einteilung von IT-Dienstleistungen bisher die Auffassung vertreten, dass sich eine Einteilung der IT-Dienstleistungen in verschiedene Märkte als schwierig erweist, da sich die einzelnen Dienstleistungen teilweise überschneiden bzw. ineinander übergehen.27

11 RPW 2007/2, 314 Rz 27, Swisscom AG / Fastweb S.p.A. 12 Ibid, Rz 28. 13 RPW 2010/1, 123 ff. Rz 42 ff., Preispolitik Swisscom ADSL (nicht rechtskräftig). 14 RPW 2012/2, 236 ff. Rz 300 ff., Glasfaser St. Gallen, Zürich, Bern, Luzern, Basel. 15 RPW 2012/1, 132 Rz 72 ff., Apax Partners LLP/Orange Communications S.A. 16 RPW 2007/2, 314 Rz 30, Swisscom AG / Fastweb S.p.A. 17 RPW 2012/1, 133 Rz 80 f., Apax Partners LLP/Orange Communications S.A. 18 RPW 2007/2; 314 Rz 32, Swisscom AG / Fastweb S.p.A. 19 RPW 2008/2, 343 Rz 27 ff., Swisscom / The Phone House AG. 20 Ibid, Rz 47 ff. 21 Vgl. vorstehend Rz 4.

22 Vgl. dazu www.weko.admin.ch unter Dokumentation > Bekanntmachungen/Erläuterungen > Mitteilung „Neue Praxis bei Zusammenschlüssen“.

23 Unter Mietleitung wird die Bereitstellung von transparenter Übertragungskapazität über Punkt-zu-Punkt-Verbindungen verstanden. Mietleitungen werden in solche im Bereich des Fern- und solche im Bereich des Anschlussnetzes unterteilt (vgl. dazu RPW 2004/4, 1249 ff. Rz 12 und 25, Gutachten TDC Switzerland AG/Swisscom Fixnet AG betreffend Mietleitungen). 24 RPW 2004/4, 1261 Rz 60 ff., Gutachten TDC Switzerland AG/Swisscom Fixnet AG betreffend Mietleitungen.

25 Vgl. Meldung, Pkt. 4.1.1.1.4 Bst. c, S. 24; Letter of Intent zwischen RBA/SITS vom 5./7.6.2012, Pkt. 2.2, S. 7 (Beilage 2 [Anhang D] zu Meldung) [nachfolgend: LoI RBA/SITS].

26 Vgl. LoI RBA/SITS, Pkt. 2.2., S. 7. Das meldende Unternehmen hält in diesem Zusammenhang auch fest, dass […]. 27 RPW 2009/2, 161 Rz 26, Hewlett-Packard Company/Electronic Data Systems Corporation. Rz. 24 und 26 f. dieses Entscheides enthalten zugleich eine Übersicht über die bisherigen Abgrenzungen von IT-Dienstleistungen.

27. In Anlehnung an die Praxis der EU und des „IT Services Market Definition Guide“ des Industrieanalysten Gartner Inc. hat die WEKO die IT-Dienstleistungen zumeist in folgende Teilmärkte unterteilt:28

- Hardware Maintenance

- Software Maintenance

- Business Management Services (Outsourcing)

- Education and Training

- Development and Integration Services

- IT Management Services

- Consulting

Der Teilmarkt IT Management Services wurde in einem Entscheid der WEKO entsprechend der Marktabgrenzung der beteiligten Unternehmen im Teilmarkt Business Management Services (Outsourcing) integriert.29 Dies allerdings mit dem Vermerk, dass die kartellrechtlichen Auswirkungen auch bei einer engeren Marktabgrenzung nicht anders zu beurteilen wären.

28. Bisher offengelassen wurde, ob zusätzlich noch eine branchenspezifische Segmentierung dieser Teilmärkte nach Gartner zu erfolgen hätte. Im Fall Swisscom/AGI IT Services (2001) wurde dafürgehalten, dass der IT-Dienstleistungs-Teilmarkt für Projektdienstleistungen in verschiedene branchenspezifische Segmente (Manufacturing, Finance, Public Sector, Telecom/Utilities und Retail & Services/Transport) zu unterteilen sei. Dies, weil das Erbringen solcher Dienstleistungen ein hohes Knowhow über die jeweilige Branche voraussetze.30 Dieser Entscheid erging allerdings noch bevor die WEKO 2002 begann, IT-Service-Teilmärkte in Anlehnung an die Praxis der EU und des „IT Services Market Definition Guide“ von Gartner zu unterteilen. Die Europäische Kommission machte sich im Fall Atos Origin/Siemens IT Solutions & Services (2011) Gedanken darüber, ob die IT-Dienstleistungs-Teilmärkte nach Gartner noch weiter nach Branchen zu unterteilen wären, hielt aber aufgrund der Ergebnisse einer Marktuntersuchung dafür, dass eine weitere Segmentierung nicht angezeigt ist.31 Zudem schloss die Europäische Kommission aus der Marktuntersuchung, dass der IT-Dienstleistungsmarkt dynamischer Natur ist und eine gewisse angebotsseitige Austauschbarkeit der Dienstleistungen besteht, da die grossen IT Service-Provider technisch in der Lage sind, ihre Dienstleistungen branchenübergreifend zu erbringen, und dies auch tun.32

29. Auch die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass auf dem Markt für IT-Dienstleistungen grundsätzlich Angebotssubstituierbarkeit besteht. Allerdings halten sie auch dafür, dass angesichts der Besonderheiten der Finanzbranche Branchenkenntnissen in diesem Bereich ein grössere Bedeutung zukommt als in anderen Bereichen der Wirtschaft. Je nachdem ob individuelle oder standardisierte Lösungen nachgefragt würden, könne eine weitere branchenspezifische Segmentierung der oben genannten Teilmärkte angezeigt sein.33 Entsprechend wurden in der Meldung gewisse der obigen IT-Teilmärkte zusätzlich branchenspezifisch abgegrenzt.

30. Die definitive Abgrenzung des Bereichs IT-Dienstleistungen und seiner Teilmärkte im obigen Sinne

kann auch vorliegend erneut offengelassen werden, da das Zusammenschlussvorhaben unabhängig von der jeweils angenommenen Marktabgrenzung unbedenklich ist, insbesondere auch dort, wo die Annahme des engstmöglichen Marktes und damit einer branchenspezifischen Abgrenzung allenfalls sinnvoll erscheinen könnte.

31. Ganz verzichtet wird nachfolgend auf die Beschreibung von IT-Dienstleistungsmärkten in den Branchen Manufacturing, Public Sector, Telecom/Utilities und Retail & Services/ Transport entsprechend dem Fall Swisscom/AGI IT Services. Gemäss den Angaben der beteiligten Unternehmen verzeichnen diese in solchermassen abgegrenzten Märkten keine nennenswerten Marktanteile bzw. entsprechende IT-Dienstleistungen würden von ihnen nicht angeboten.34

32. Im Bereich IT-Dienstleistungen für die Finanzbranche wurden von der WEKO ausserdem auch folgende Märkte abgegrenzt:

- Im Fall BEKB/RBA wurden mit den Märkten für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Zahlungsverkehrsverarbeitung und im Bereich Wertschriftenverarbeitung zwei spezifische Segmente im Finanzbereich für den oben genannten Teilmarkt Business Management Services abgegrenzt.35

- Im Fall BSI/Avaloq Group AG (Erlangung der gemeinsamen Kontrolle über die zuvor zu 100 % von BSI kontrollierte B-Source AG) wurde im Sinne einer engstmöglichen Abgrenzung ein Markt für Standardbankensysteme erwogen, auf welchem Avaloq als Herstellerin von Kernbankensoftware und Lizenzgeberin Leistungen wie die Entwicklung, Wartung und den Support erbringt, welche einen Zugang zum Source Code der Bankensoftware voraussetzen.36 Weder SITS noch ENTI sind gemäss den Angaben der beteiligten Unternehmen Hersteller von Bankenanwendungssoftware

28 Ibid. An diesem Gartner-Guide hat sich auch die EU erst gerade vor ungefähr zwei Jahren wieder orientiert, weil die dortige Einteilung nach wie vor den Markterhebungen entspricht (vgl. COMP/M.6127, 25.03.2011, Rz 14 ff., Atos Origin/Siemens IT Solutions & Services). 29 RPW 2003/2, 297 Rz 23, Accenture/Systor. 30 RPW 2001/4, 755 Rz 15, Swisscom/AGI IT Services. 31 COMP/M.6127, 25.03.2011, Rz 14 ff., Atos Origin/Siemens IT Solutions & Services. Eine definitive Marktabgrenzung erfolgte in diesem Fall allerdings nicht bzw. konnte letztlich offengelassen werden. 32 Ibid, Rz 16: “Finally, the market investigation confirmed that the market for IT services is a dynamic market with a degree of supply-side substitutability between the various IT services, as the main IT service providers are technically able to and do provide services to customers active across a large number of sectors.” 33 Vgl. Meldung, Pkt. 4.1.1.1, S. 14 f.

34 Vgl. Meldung, Pkt. 4.1.1.1, S. 16. 35 RPW 2007/4, 644 f. Rz 30 ff., BEKB/RBA. Betrachtet wurde dabei die Geschäftstätigkeit der Entris Operations AG (hier: ENTO) als Gemeinschaftsunternehmen von BEKB und RBA, welches BackOffice-Leistungen für BEKB und RBA erbringt. Gemäss Parteiangabe erbringt ENTO die genannten Backoffice-Leistungen für die Entris bzw. für ENTI. Diese Leistungen werden den RBA-Banken aber von der Entris bzw. von ENTI verkauft. Die faktisch von ENTO erbrachten Leistungen werden in der vorliegenden Meldung in den Umsätzen von ENTI berücksichtigt und fliessen somit in die Berechnung von deren Marktanteilen ein. 36 RPW 2011/3, 421 f. Rz 6 ff., BSI/Avaloq Group AG.

oder erbringen unmittelbar mit der Bankenanwendersoftware Finnova (= Kernbankenplattform) zusammenhängende Wartungs- und Supportleistungen, für welche es des Zugangs zum Source Code von Finnova bedarf. Nach vollzogenem Zusammenschluss werden die beteiligten Unternehmen allerdings im Sinne eines BSP-Anbieters Bankenanwendersoftware bzw. die Kernbankenplattform von Finnova beziehen und mittels Unterlizenzen an die Kundenbanken weitergeben. Weder SITS noch ENTI sind somit selber auf dem Markt für Standardbankensysteme tätig. Im vorliegenden Fall erübrigt sich folglich eine entsprechende Marktabgrenzung.

33. Gemäss den beteiligten Unternehmen bündelt ENTI als Gemeinschaftswerk für die RBA-Banken die Frankierung und den Versand von Briefen. Der Umsatz von ENTI enthält somit auch Portokosten für Briefe, welche die Kundenbanken an ihre Endkunden versenden. Die beteiligten Unternehmen grenzen hierzu einen Markt „Postdienstleistungen“ ab und schätzen, dass ihr Anteil an diesem Markt marginal sei. Die WEKO hat für Leistungen, die einen Brief „versandfertig“ machen, also für Dienstleistungen, die der gesamten Beförderungskette („Postweg“) vorgelagert sind, den Markt für Postvorbereitungsdienstleistungen erwogen, wobei letztlich offengelassen wurde, ob dieser Markt noch weiter zu unterteilen wäre.37 Es ist fraglich, ob genau diese Marktabgrenzung der WEKO von den Parteien als Grundlage für ihre Marktanteilsschätzung herangezogen wurde. Dies zu klären, erübrigt sich allerdings, da notorisch sein dürfte, dass ENTI in einem solchen Markt kaum Marktanteile generiert, die in einem Zusammenschlussverfahren näher zu diskutieren wären. Es kommt hinzu, dass es – gemäss Angabe der beteiligten Unternehmen – derzeit unklar ist, ob diese Dienstleistung nach dem Vollzug des beabsichtigten Zusammenschlusses überhaupt weitergeführt werden kann. Hierauf wird im Folgenden daher nicht weiter eingegangen.

34. Bei der nachfolgenden Beschreibung der sachlich relevanten Märkte werden jeweils die engsten, von der WEKO bisher vorgenommenen oder zumindest erwogenen Marktabgrenzungen herangezogen und kurz beschrieben. In gewissen Teilmärkten wird zusätzlich erwogen, ob allenfalls eine weitere branchenspezifische Abgrenzung auf den Finanz-/Bankenbereich angezeigt sein könnte.

B.4.2.2 Sachlich relevante Märkte

35. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).

36. Der Markt für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Zahlungsverkehrsverarbeitung wurde – wie bereits erwähnt – im Fall BEKB/RBA abgegrenzt und umfasst namentlich die Dienstleistungen Verwaltung und Abwicklung von Zahlungsein- und -ausgängen (in Landes- oder Fremdwährung, innerhalb der Schweiz oder mit Auslandsbezug, unabhängig der Auftragsart) sowie Verwaltung von Zahlungsmitteln (Formularwesen, e-Banking, Administration, Call-Center/Nachforschungen, Debitkarten, Kreditkarten, übrige Zahlungsmittel, Geldausgabeautomat). Erwogen, aber letztlich offengelassen wurde, ob sich dieser Markt noch in weitere Teilmärkte unterteilen lässt.38

37. Der Markt für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Wertschriftenverarbeitung wurde ebenfalls im BEKB/RBA-Entscheid abgegrenzt und umfasst namentlich die folgenden Dienstleistungen: Transaktionsabwicklungen (Ausführung von Handelsaufträgen, Abrechnung und Abwicklung der Geschäfte), Wertschriftenverwaltungsdienstleistungen (Titelein- und -auslieferungen, Verarbeitung von Coupons und Rückzahlungen, Verarbeitung von Corporate Actions) und Nebendienstleistungen administrativer Art (wie Steuerverzeichnisse, -belege erstellen, Portfolio-Management Support, Aktienregisterführung, Depotgebühren, Eintrittskarten für Generalversammlungen, Reconciliation [Depotstellenabstimmung für Banken mit eigenen Lagerstellen]).39 Erwogen, aber letztlich auch offengelassen wurde, ob sich dieser Markt noch in weitere Teilmärkte unterteilen lässt.40

38. Der Markt für Hardware Maintenance umfasst die Wartung der Hardware und die Unterstützung der Nutzer in Hardware bezogenen Fragen.41 Im Wesentlichen geht es dabei um die physische Reparatur oder Optimierung der Hardware vor Ort oder zentral in einem Servicecenter sowie um Garantieleistungen.42 Es dürfte den beteiligten Unternehmen zugestimmt werden können, dass Hardware Maintenance Dienstleistungen umfasst, die typischerweise von Hardware-Anbietern erbracht werden, und sich die Erbringung dieser Dienstleistungen nicht nach Branchen unterscheidet. Es dürfte mit anderen Worten zutreffen, dass in diesem IT-Dienstleistungsmarkt grundsätzlich standardisierte Leistungen erbracht werden und daher zumindest eine gewisse angebotsseitige Austauschbarkeit der Dienstleistungen besteht. Eine definitive Marktabgrenzung kann im vorliegenden Fall indessen unterbleiben, da der vorliegende Zusammenschluss insoweit unter keiner der möglichen Marktdefinitionen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

39. Beim Markt für Software Maintenance geht es um die Pflege bestehender Software durch Lieferung von Updates sowie technische Unterstützung.43 In diesem Bereich erbringen die beteiligten Unternehmen insbesondere Leistungen betreffend Unterhalt der Standardbankenplattformen und von bankenspezifischen Einzelapplikationen sowie diversen Umsystemen dazu. Es könnte sich hier mithin um einen Teilmarkt handeln, der

37 RPW 2012/4, 872 Rz 76 ff, Schweizerische Post/La Poste. 38 RPW 2007/4, 645 Rz 35, BEKB/RBA. 39 Ibid, Rz 33.

40 Ibid, Rz 35. 41 RPW 2003/2, 300 Rz 22, Accenture AG/Systor AG. 42 Vgl.<http://www.gartner.com/it-glossary/hardware-and-software-main tenance-services/> (15.03.2013). 43 RPW 2003/2, 300 Rz 22, Accenture AG/Systor AG.

eine branchenspezifische Betrachtung und folglich eine entsprechende weitere Segmentierung angezeigt erscheinen lassen könnte. Allerdings kann auch hier eine definitive Marktabgrenzung unterbleiben, da der vorliegende Zusammenschluss insoweit unter keiner der möglichen Marktdefinitionen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

40. Der Markt für Business Management Services bezieht sich auf das Outsourcing von Geschäftsprozessen wie Logistik, Beschaffung, Personal, Buchhaltung oder Customer Relationship Management an Dritte.44 Die beteiligten Unternehmen tragen dazu vor, dass solche Dienstleistungen branchenübergreifend angeboten werden können bzw. kein bankenspezifisches Knowhow voraussetzen. Diese Sichtweise wird durch eine Internetrecherche bestätigt.45 Ob der Markt für Business Management Services allerdings tatsächlich weiter zu unterteilen wäre, kann indessen offenbleiben, da der vorliegende Zusammenschluss insoweit unter keiner der möglichen Marktdefinitionen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

41. Der Markt für Education und Training umfasst die Ausbildung der Anwender in Bezug auf Hard- und Software. Die beteiligten Unternehmen tragen dazu vor, dass dieser Markt von einer Vielzahl spezialisierter Ausbildungsanbieter bearbeitet werde (dies gelte sowohl für den Gesamtmarkt wie auch für den Finanzbereich). Im Finanzbereich böten bspw. Anbieter von Kernbankenplattformen wie Avaloq oder Finnova für die Mitarbeitenden ihrer Kundenbanken Schulungen zu ihren Lösungen an. Die beteiligten Unternehmen jedoch würden nur im Rahmen der Implementierung solcher Plattformen ergänzend zu den Angeboten der Plattformanbieter punktuell Schulungen anbieten. Dieser Service werde jedoch weder im Fall von SITS noch im Fall von Entris/ENTI losgelöst von Implementierungen bzw. als separates Angebot offeriert.46 Aus Parteisicht könnte es sich hier somit um einen weiteren Teilmarkt handeln, der eine branchenspezifische Betrachtung und folglich eine entsprechende weitere Segmentierung angezeigt erscheinen lassen könnte. Allerdings kann auch hier eine definitive Marktabgrenzung unterbleiben, da der vorliegende Zusammenschluss insoweit unter keiner der möglichen Marktdefinitionen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

42. Der Markt für Development und Integration Services bezieht sich auf die Integration von bestehenden Systemen durch die Entwicklung und Implementierung entsprechender Software.47 Die beteiligten Unternehmen halten dazu fest, dass auf diesem Markt eine Vielzahl von Anbietern aktiv sei. Im Implementierungsgeschäft rund um die jeweiligen Gesamtbankenlösungen sowie um andere grössere Applikationen für Banken hätten sich Unternehmen positioniert, die für die Einführung entsprechender Lösungen spezialisiert seien. Aus Parteisicht könnte es sich hier somit um einen Teilmarkt handeln, der eine branchenspezifische Betrachtung und folglich eine entsprechende weitere Segmentierung angezeigt erscheinen lassen könnte. Allerdings kann auch hier eine definitive Marktabgrenzung unterbleiben, da der vorliegende Zusammenschluss insoweit unter keiner der möglichen Marktdefinitionen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

43. Der Markt für IT-Management Services umfasst den Betrieb von IT-Anlagen und-Prozessen.48 Gemäss Angaben der beteiligten Unternehmen ist dieser Markt eines ihrer Kerngeschäfte. Erbracht würden vor allem Rechenzentrums-, Storage-, Netzwerk- und Service-Leistungen. Beim IT-Management geht es, kurz gesagt, um das Treffen von Massnahmen und Methoden, damit die IT-Organisation die Geschäftsprozesse einer Unternehmung bestmöglich unterstützt. Es geht mit anderen Worten um die Umsetzung einer an den Geschäftszielen ausgerichteten unternehmensweiten IT-Strategie und – Architektur49, die sicher, kostengünstig und hochverfügbar ist. Eine Internetrecherche zeigt, dass die gemäss Meldung grössten Wettbewerber auf diesem Markt ihre Dienstleistungen branchenübergreifend erbringen,50 mithin eine angebotsseitige Austauschbarkeit der Dienstleistungen besteht. Im Fall Swisscom/AGI IT Services wurde der „Betrieb von ganzen IT-Systemen und Applikationen für Kunden“ unter dem Begriff „Outsourcing/Processing“ zusammengefasst und dazu festgestellt, dass dieser Bereich keine wesentlichen branchenspezifischen Kenntnisse voraussetzt. Daher könne beim „Outsourcing/Processing“ von einem einzigen relevanten Markt ausgegangen werden.51 Zusätzlich hat die WEKO auch im Fall Accenture AG/Systor AG eine branchenübergreifende Marktabgrenzung vorgenommen.52 Schliesslich hat die Europäische Kommission im Fall Atos Origin/Siemens IT Solutions & Services – wie bereits erwähnt – festgehalten, dass ihre Marktermittlungen ergeben haben, dass die Mehrheit der Befragten eine

44 Ibid.

45 <http://h10131.www1.hp.com/public/contract-vehicles/gsa-alliant/ap plications/business-management-services/>; <http://inquiringsystems.org/index.php?option=com_content&view=arti cle&id=52:faqbusinessmanagementservices&catid=34:services&Itemid =60>; <http://itbm.iwi.unisg.ch/programm/studieninhalt/> (15.03.2013).

46 Gemäss Meldung wird der dabei bei beiden beteiligten Unternehmungen anfallende Umsatz als Teil der jeweiligen Implementierungsleistungen gesehen und sei somit in den Umsatzzahlen im Markt „Development & Integration Services“ enthalten (vgl. Meldung, Pkt. 4.1.1.8, S. 31). 47 RPW 2003/2, 300 Rz 22, Accenture AG/Systor AG. 48 Ibid.

49 Vgl. dazu auch die Definition von IT-Management Services von Gartner: “Management services transfer all or part of the day-to-day management responsibility for a customer’s network environment (including LAN hardware and software, WAN — voice and data — and voice network hardware and software) and, in some cases, the ownership of the technology or personnel assets, to an outside vendor. These services may include system operation or support, capacity planning, asset management, availability management, performance management, administration, security, remote monitoring, technical diagnostics/troubleshooting, configuration management, system repair management and generation of management reports. Network remote monitoring and management, and backup and recovery services, also fall into this category when some degree of management is included in the service.” <http://www.gartner.com/it-glossary/it-managementservices/> (15.03.2013). 50 <http://www8.hp.com/ch/de/software-solutions/software.html?comp URI=1172196>; <http://www.swisscom.com/its/de/it-services/loesungen/outsourcing/itservice-management.html>; <http://www-935.ibm.com/services/de/de/it-services/service-manage ment-strategie-und-design-services.html>; <http://www.csc.com/ch/offerings/82954/82978-it_service_manage ment_solutions> (15.03.2013). 51 RPW 2001/4, 755, Rz 13 und 21, Swisscom/AGI IT Services. 52 RPW 2003/2, 300 Rz 19 ff., Accenture AG/Systor AG.

weitere Unterteilung der einzelnen IT-Dienstleistungs-teilmärkte nach Branchen oder nach der Grösse der Kunden nicht als relevant erachten.53 Bezeichnenderweise hat die EU denn auch bei der wettbewerblichen Beurteilung des Falles nur von einem „hypothetical submarket“ für IT Management Services im Finanzbereich gesprochen. Nach alledem spricht vieles dafür, dass die Annahme von sachlich relevanten Branchenmärkten im IT Management Service-Bereich nicht den vorherrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen würde, da das Know-how dafür grundsätzlich branchenunabhängig zu sein erscheint. Letztlich kann aber auch hier eine definitive Marktabgrenzung unterbleiben, da der vorliegende Zusammenschluss insoweit unter keiner der möglichen Marktdefinitionen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

44. Beim Markt für Consulting geht es um Beratung betreffend IT-Strategie und-Planung.54 Auch für diesen Markt hat die WEKO im Fall Accenture AG/Systor AG eine branchenübergreifende Marktabgrenzung vorgenommen, jedoch wurde – ohne weitere Begründung – zwischen den Bereichen „Business- und IT-Consulting“ unterschieden.55 Dies, nachdem diese Frage im Fall IBM Deutschland GmbH, Berlin et PwC Consulting AG, Zurich diskutiert, letztlich aber offengelassen wurde.56 Im diesem Entscheid wurde allerdings u.a. auch auf den Fall Cap Gemini/Ernst & Young, in welchem die Europäische Kommission es nicht als nötig erachtete, den Teilmarkt Consulting weiter zu unterteilen, weil IT- und Business-Consulting eng miteinander verbunden seien57, und auf den Gartner-Guide, der IT- und Business-Consulting als Segmente desselben Marktes bezeichnet58, verwiesen. Im Fall Atos Origin/Siemens IT Solutions & Services schliesslich hat die Europäische Kommission auch in Bezug auf den Markt für Consulting festgehalten, dass eine weitere Unterteilung der einzelnen IT-Dienstleistungsteilmärkte nach Branchen oder nach der Grösse der Kunden nicht angezeigt erscheint.59 Letztlich kann aber auch hier eine definitive Marktabgrenzung unterbleiben, da der vorliegende Zusammenschluss insoweit unter keiner der möglichen Marktdefinitionen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

45. Schliesslich gehen die Parteien von einem sachlich relevanten Markt für Workplace Management aus, der die Betreuung von IT-basierten Arbeitsplätzen (Logistik, Hardware, Softwarepaketierung und Distribution sowie Management der Arbeitsplatzrechner, sicherer Betrieb der zentralen BackOffice-Systeme inkl. First- und Second Level Support) umfasst. Zum Workplace Management gehören gemäss den Parteien auch der Betrieb von Druckersystemen und die Abdeckung von Bedürfnissen rund um Firmennetzwerke. Die Tätigkeit eines Workplace Management-Dienstleisters dürfte dahingehend zusammengefasst werden können, dass dieser den Betrieb der Endbenutzerumgebung in Sachen IT und damit die Bürokommunikationsinfrastruktur organisiert und sicherstellt. Die beteiligten Unternehmen halten dafür, dass eine Unterteilung dieses Marktes nach Branchen angesichts der Einheitlichkeit der Leistungen und der Tatsache, dass diese kein spezifisches Branchen-Knowhow voraussetzen, nicht sachgerecht ist. Diese Sichtweise wird durch eine Internetrecherche bestätigt.60 Die von den beteiligten Unternehmen genannten Hauptkonkurrenten auf diesem Markt wie auch weitere Wettbewerber erbringen ihre Dienstleistungen branchenübergreifend und indizieren damit eine angebotsseitige Austauschbarkeit der Dienstleistungen.

46. Schliesslich wäre noch zu klären, ob jene Dienstleistungen im Bereich IT-Services von Banken, welche nicht an eine dritte Partei ausgelagert wurden und somit selbständig und hausintern abgewickelt werden (sog. Eigenleistungen), ebenfalls zum relevanten Markt hinzuzuzählen sind oder nicht. Diese Frage kann hier allerdings offengelassen werden, da der vorliegende Zusammenschluss auch bei einer engen Marktabgrenzung, d.h. bei Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen bzw. kaptiven Umsätzen der übrigen in den jeweiligen Bereichen tätigen Unternehmen, zu keinen wettbewerbsrechtlichen Bedenken Anlass gibt.

B.4.2.3 Räumlich relevante Märkte

47. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

48. Im Bereich IT-Services ist die WEKO bisher grundsätzlich von nationalen Märkten ausgegangen.61 Im Fall Accenture AG/Systor AG hielt die WEKO fest, dass aufgrund des nachfrageseitigen Verhaltens der räumlich relevante Markt unter Umständen auch weiter abgegrenzt werden könnte.62 Die definitive Marktabgrenzung wurde in diesem wie auch im Fall Hewlett-Packard Company/Electronic Data Systems Corporation63 jedoch offen gelassen. Auch im vorliegenden Fall kann die Frage der definitiven räumlichen Marktabgrenzung von IT-Services offen gelassen werden, da das Zusammenschlussvorhaben selbst bei einer engen Marktabgrenzung unbedenklich ist.

53 COMP/M.6127, 25.03.2011, Rz 16, Atos Origin/Siemens IT Solutions & Services. 54 RPW 2003/2, 300 Rz 22, Accenture AG/Systor AG. 55 Ibid. 56 RPW 2002/4, 632 f. Rz 16 ff., IBM Deutschland GmbH, Berlin et PwC Consulting AG, Zurich. 57 COMP/M.1901, 17.05.2000, Rz 9, Cap Gemini/Ernst & Young. 58 RPW 2002/4, 632 f. Rz 19, IBM Deutschland GmbH, Berlin et PwC Consulting AG, Zurich. 59 COMP/M.6127, 25.03.2011, Rz 14 u. 16., Atos Origin/Siemens IT Solutions & Services. 60 <http://www8.hp.com/ch/de/business-services/it-services.html?comp URI=1080719>; <http://www-935.ibm.com/services/ch/de/it-services/ end-user-services 2.html>; <http://www.t-systems.de/solutions/mws>; <http://www.t-systems.ch/ueber-t-systems/licht-im-software-dickicht- oder-was-der-user-wirklich-braucht-/521652>; <http://www.swisscom.com/its/de/itservices/loesungen/workplace/client .html>;<http://ch.bechtle.com/unternehmen/standorte/systemhaeuser/b echtle-it-services>; <http://www.econis.ch/econis-services/managedworkplace.html> (15.03.2013) 61 RPW 2001/4, 757, Rz 25 f., Swisscom/AGI IT Services; RPW 2002/4, 633 Rz 21 f., IBM Deutschland GmbH, Berlin et PwC Consulting AG, Zurich. 62 RPW 2003/2, 301 Rz 25, Accenture AG/Systor AG. 63 RPW 2009/2, 162 Rz 47 f., Hewlett-Packard Company/Electronic Data Systems Corporation.

49. Im Fall BEKB/RBA wurden die Märkte für Back-Office-Dienstleistungen im Bereich Zahlungsverkehrsverarbeitung und Wertschriftenverarbeitung national abgegrenzt. Die Auslagerung der Produktion sei in der Schweiz auch über die Sprachgrenze hinaus möglich, weshalb sich eine engere Marktabgrenzung nicht rechtfertige.64 Vorliegend ist nicht anders zu entscheiden.

B.4.3 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten

B.4.3.1 Einleitende Bemerkungen

50. Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30 % oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU, diese Märkte werden hier als „vom Zusammenschluss betroffene Märkte“ bezeichnet). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.

51. Für die Schätzung von Marktvolumina und Marktanteilen auf den verschiedenen sachlichen IT-(Teil-)Märkten stellen die beteiligten Unternehmen auf die Marktdaten von Pierre Audoin Consultants GmbH, D-80469 München (nachfolgend: PAC) sowie auf eigene Angaben und Schätzungen ab. Zu beachten ist dazu, dass die Marktdaten von PAC nur Leistungen, die Dritten angeboten bzw. von Dritten nachgefragt werden, und somit keine Eigenleistungen und interne Umsätze von Outsourcing-Unternehmen mit ihren Mutterfirmen enthalten.65 Die Umsätze von ENTI sind folglich in den Angaben von PAC nicht enthalten. Durch den Kontrollerwerb von SITS über ENTI zählen deren bisher ausschliesslich kaptive Umsätze aber neu zum nicht-kaptiven Umsatz und damit zum relevanten Markt. Das Abstellen auf die Marktdaten von PAC, die den „nicht-kaptiven“ Markt abbilden, führt daher tendenziell zu einer Überschätzung der tatsächlichen Marktstellung der beteiligten Unternehmen (nach Zusammenschluss) im „nicht-kaptiven“ Markt.

52. Die Umsätze von SITS auf den relevanten Märkten basieren auf den aufs Jahr 2012 hochgerechneten Daten des ersten Halbjahres 2012, diejenigen von ENTI auf den Planzahlen für 2013, die auf den Kundenverträgen mit den angeschlossenen Banken für das Jahr 2013 beruhen.66

53. Mit Blick auf die Marktstruktur als solche (nach Zusammenschluss) sei dazu ergänzt, dass die Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite durch das Zusammenschlussvorhaben letztlich kaum tangiert werden, da faktisch kein aktueller Wettbewerber vom Markt verschwindet. Vielmehr werden einfach bisherige Eigenleistungen von ENTI an SITS ausgelagert.

54. Hinsichtlich der Wettbewerbssituation auf dem Gesamtmarkt für IT-Services lässt sich einleitend noch folgendes festhalten: Im Fall Accenture AG/Systor AG (2003) stellte die WEKO fest, dass sich die IT-Märkte durch einen relativ hohe Dynamik, Wachstum und einen

intensiven Wettbewerb auszeichnen sowie – in Anbetracht der verschwindenden Grenzen zwischen den einzelnen Teilmärkten – von einem starken potentiellen Wettbewerb innerhalb derselben auszugehen ist.67 Im Fall Hewlett-Packard Company/Electronic Data Systems Corporation (2009) hielt die WEKO dafür, dass zumindest eine gewisse potentielle Konkurrenz auf dem IT-Markt besteht, da das andauernde Wachstum den Eintritt neuer IT-Dienstleister und die Übertragung von Marktanteilen möglich macht.68 Die EU hat im Fall Atos Origin/Siemens IT Solutions & Services (2011) ausgeführt, ihre Marktuntersuchung habe bestätigt, dass zahlreiche starke Wettbewerber auf dem Markt für IT-Services existieren, der Marktgegenseite starke Verhandlungsmacht zukommt, die bestehenden Switching Costs die Möglichkeit der Marktgegenseite, den IT Service-Provider zu wechseln, nicht limitieren und keine substantiellen Markteintrittsbarrieren bestehen.69

B.4.3.2 Generelle Übersicht zur Marktstellung

55. Bezüglich der voraussichtlichen Marktstellung der beteiligten Unternehmen (nach Zusammenschluss) kann einleitend festgestellt werden, dass das Transaktionsvorhaben auf einem Gesamtmarkt für IT-Dienstleistungen zu keinem vom Zusammenschluss betroffenen Markt führt. Gemäss den Daten von PAC zum gesamten schweizerischen Markt für IT-Services hatte SITS im Jahr 2011 einen Marktanteil von [5-10 %].70 Auf einem Gesamtmarkt für IT-Dienstleistungen für Banken beziffert das meldende Unternehmen gestützt auf die Daten von PAC, den bisher kaptiven Leistungen von ENTI und den aktuellen Umsätzen 2012 von SITS ihren Marktanteil auf [10-15 %]. Die Marktanteile der nächst grösseren Anbieter von IT-Dienstleistungen für Banken werden auf [5-10 %] (IBM), [5-10 %] (Accenture), [5-10 %] (HP) und [0-5 %] (Avaloq) beziffert.

56. Wird der Gesamtmarkt für IT-Dienstleistungen nach Art der IT-Dienstleistung in Teilmärkte unterteilt, so wie es der bisher überwiegend geübten Praxis entspricht, bildet der Markt für Workplace Management den einzigen vom Zusammenschluss betroffenen Markt mit

64 RPW 2007/4, 645 Rz 40, BEKB/RBA.

65 Insgesamt spielen solche Eigenleistungen in der Bankenwelt aber eine wichtige Rolle (bspw. im Fall von B-Source und der Bank BSI oder von InCore und der Privatbankengruppe Maerki Baumann). Die IT-Abteilungen von Banken können grundsätzlich selber als Outsourcing-Anbieter tätig werden und tun dies in der Praxis teilweise auch (aktive Outsourcing-Anbieter, die im vollständigen oder teilweisen Besitz von Banken stehen, sind Credit Agricole, B-Source [zu 49 % der Bank BSI gehörend] oder SITS Sourcing [zu je 20 % im Eigentum der Kantonalbanken der Kantone Basel Stadt und Basel Landschaft]).

66 Diese Verträge beinhalten gemäss Parteiaussage neue Preise und Mengen sowie neue, auf die Finnova-Umgebung abgestimmte Preismodelle, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Planzahlen pro 2013 ein realistisches Bild der Marktstellung von ENTI wiedergeben. 67 RPW 2003/2, 303 Rz 30, Accenture AG/Systor AG; mit weiteren Verweisen auf die Rechtsprechung. 68 RPW 2009/2, 164 Rz 62 f., Hewlett-Packard Company/Electronic Data Systems Corporation; mit weiteren Verweisen auf die Rechtsprechung. 69 COMP/M.6127, 25.03.2011, Rz 35 ff., Atos Origin/Siemens IT Solutions & Services. 70 Vgl. Meldung, Pkt. 4.1.1.1.3, S. 17 f.

einem gemeinsamen Marktanteil von [23-28 %]. Da für ENTI nur [0-5 %] Marktanteil ausgewiesen werden, führt der vorliegende Zusammenschluss allerdings nur zu einer geringfügigen Marktanteilsaddition.

57. Werden diese IT-Teilmärkte weiter nach Branche segmentiert, ergeben sich zwei vom Zusammenschluss betroffene (hypothetische) Branchenmärkte. Zum einen der Markt für IT-Management Services im Finanzbereich mit einem gemeinsamen Marktanteil von [25-30 %] (vertikale Sicht) bzw. [25-30 %] (horizontale Sicht).71 Die Marktanteilsaddition bzw. der Marktanteil von ENTI ist dabei [5-10 %] (vertikale Sicht) bzw. [5-10 %] (horizontale Sicht). Und zum anderen der Markt für Workplace Management im Finanzbereich mit einem gemeinsamen Marktanteil von [30-35 %] (Marktanteilsaddition/Anteil ENTI: [7-12 %].

58. Vom Zusammenschluss betroffene Märkte bilden schliesslich der Markt für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Zahlungsverkehrsverarbeitung mit einem gemeinsamen Marktanteil von [25-30 %] und der Markt für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Wertschriftenverarbeitung mit einem gemeinsamen Marktanteil von [20-25 %]. Die Marktanteilsaddition bzw. der Marktanteil von ENTI beträgt dabei [10-15 %] (Bereich Zahlungsverkehrsverarbeitung) bzw. [5-10 %] (Bereich Wertschriftenverarbeitung).

59. Diese engstmögliche Abgrenzung führt schliesslich auf folgenden branchenspezifischen IT Service-Märkten zu gemeinsamen Marktanteilen von über 10 %:

60. Der gemeinsame Marktanteil auf dem Markt für Development und Integration Services im Finanzbereich wird auf [10-15 %] geschätzt. Die durch den Zusammenschluss bewirkte Marktanteilsaddition beträgt allerdings nur [0-5 %] (Marktanteil ENTI), womit der beabsichtigte Zusammenschluss die Struktur dieses Marktes nur unwesentlich verändert. Gemäss Parteiangabe stehen die beteiligten Unternehmen auf diesem Markt überdies mit diversen Unternehmen, so u.a. B-Source, Solutionprovider, Business Solution Group, GFT etc. im Wettbewerb. Hinzu komme, dass die Anzahl an Implementierungsprojekten stark sinkend sei, da mittlerweile die Mehrzahl der Banken auf ein Standardsystem migriert hätten.72 Gemäss einem Artikel, der kürzlich in der HandelsZeitung erschienen ist und den vorliegenden Zusammenschluss zum Gegenstand hat, haben in der Tat viele Banken in den letzten Jahren auf Standard-Plattformen umgestellt.73 Künftig sinkende Marktanteile der Wettbewerber und entsprechender Konsolidierungsdruck lassen das vorliegende Zusammenschlussverfahren insoweit wettbewerbsrechtlich unbedenklich erscheinen.

61. Die branchenspezifische Betrachtung ergibt auf dem Markt für Business Management Services im Finanzbereich einen gemeinsamen Marktanteil von [15-20 %]. Allerdings bestehen starke Anzeichen dafür, dass eine zusätzliche branchenspezifische Unterteilung dieses Marktes nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht. Auf dem Gesamtmarkt für Business Management Services kommen die beteiligten Unternehmen jedoch nur noch auf einen gemeinsamen Marktanteil [0-5 %]. Hinzu kommt, dass ENTI bei einer branchenspezifischen Betrachtung an den gemeinsamen

Marktanteil von [10-15 %] bisher kaptive Leistungen beiträgt. Dies führt zu einer offensichtlichen Überschätzung der Marktposition der beteiligten Unternehmen auf dem „nicht-kaptiven“ Branchenmarkt. Korrekterweise müsste auch der kaptive Umsatz der übrigen in diesem Marktsegment tätigen Unternehmen, wie z.B. der Unternehmen B-Source und InCore, miteinbezogen werden. Schliesslich stehen die beteiligten Unternehmen gemäss Parteiangabe auf dem Gesamtmarkt mit zahlreichen branchenübergreifend tätigen Wettbewerbern in Konkurrenz. Im Finanzbereich nennt das meldende Unternehmen neben den bereits genannten beiden Wettbewerbern noch Credit Agricole CA-PBS als wichtigen Wettbewerber. Allfällige horizontale Effekte, die insoweit zu kartellrechtlichen Bedenken Anlass geben könnten, sind daher nicht ersichtlich.

62. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch im Markt für Software Maintenance im Finanzbereich. Eine Besonderheit ergibt sich gemäss Parteiangabe allerdings insofern, als ein Grossteil der Software Maintenance Services, die ENTI den RBA-Banken vertrieben/verkauft hat, von SITS bereitgestellt bzw. als Lieferantin/Unterakkordantin erbracht worden sind. Diese bestehende Geschäftsbeziehung trägt zunächst dazu bei, dass das Zusammenschlussvorhaben an der Wettbewerbssituation auf diesem Markt wenig ändert. Weiter führt dieser Umstand dazu, dass zwischen den beteiligten Unternehmen neben horizontalen auch vertikale Beziehungen bestehen, das Zusammenschlussvorhaben insoweit horizontale wie vertikale Effekte zeitigt und daher je nach Sichtweise zu unterschiedlichen Marktanteilen führen kann. Welchem Unternehmen, der aus dieser Lieferanten- bzw. Unterakkordanten-Beziehung generierte Umsatz zuzurechnen ist, kann allerdings offenbleiben, da sich die gemeinsamen Marktanteile nach beiden Berechnungsmethoden letzten Endes nur geringfügig unterscheiden. Bei vertikaler Sicht betragen die gemeinsamen Marktanteile [5-10 %] (Gesamtmarkt) bzw. [15-20 %] (Finanzbranche), bei horizontaler Sicht [5-10 %] (Gesamtmarkt) bzw. [15-20 %] (Finanzbranche). Auf dem Gesamtmarkt für Software Maintenance nennen die Marktdaten von PAC drei wichtige Wettbewerber, die allesamt markant höhere Marktanteile haben, nämlich IBM [15-20 %], Infosys [10-15 %] und HP [5-10 %]. Hinsichtlich Anbieter von Software Maintenance Services für Banken zeichnen die Angaben von PAC und den beteiligten Unternehmen einen fragmentierten Markt – insgesamt 13 Konkurrenten mit namhaften Marktanteilen werden aufgeführt. Bezeichnenderweise bieten die Hauptkonkurrenten auf dem Gesamtmarkt IBM, Infosys und HP ihre Dienstleistungen auch auf dem Branchenmarkt an, was für eine angebotsseitige Austauschbarkeit der Dienstleistungen spricht. Es zeigt sich somit erneut, dass der IT-Dienstleistungsmarkt dynamischer Natur ist und grosse IT Service-Provider technisch in der Lage

71 Vgl. zum Grund der Unterscheidung der Marktanteile nach horizontaler und vertikaler Sicht nachfolgend Rz 62. 72 Vgl. Meldung, Pkt. 4.1.1.1.9, S. 32.

73 Jorgos Brouzos, Schwierige Eroberung, HandelsZeitung v. 14.03.2013, 27.

sind, ihre Dienstleistungen branchenübergreifend zu erbringen (und dies auch tun). Schliesslich überzeichnen auch die hier genannten gemeinsamen Marktanteile die Marktposition der beteiligten Unternehmen im hypothetischen Branchenmarkt, da die kaptiven Umsätze der übrigen in diesem Bereich tätigen Unternehmen in die Marktanteilsberechnung nicht miteinbezogen worden sind. Aufgrund des Vorgesagten weckt das Zusammenschlussvorhaben auch insofern keine kartellrechtlichen Bedenken.

B.4.3.3 Zu den genannten vom Zusammenschluss betroffenen Märkten

63. Unternehmen sehen sich in ihren Verhaltensspielräumen durch ihre aktuellen und potenziellen Konkurrenten beschränkt. Die voraussichtliche Marktstellung der Parteien nach dem Zusammenschluss ergibt sich folglich daraus, ob nach Realisierung ihres Vorhabens genügend aktuelle und potenzielle Konkurrenten verbleiben, die das Verhalten der Parteien nach dem Zusammenschluss disziplinieren werden.

64. Betreffend aller nachfolgend genannten vom Zusammenschluss betroffenen Märkte ist vorauszuschicken, dass alle Leistungen, die die beteiligten Unternehmen an die Banken erbringen, auch von den Banken selber bereitgestellt werden können – und dies traditionell auch in grossem Umfang gemacht wurde und immer noch gemacht wird (z.B. bei den Grossbanken und diversen Kantonalbanken). Es kommt hinzu, dass die IT-Abteilungen von Banken grundsätzlich selber auch als Outsourcing-Anbieter tätig werden können, wie die Beispiele der erfolgreich am Markt tätigen Outsourcing-Anbieter B-Source, Crédit Agricole und InCore zeigen, die im vollständigen oder teilweisen Besitz von Banken stehen. Wie sich schliesslich aus dem bereits erwähnten Artikel in der HandelsZeitung (vgl. Fussnote 73) ergibt, führt vor allem der Kostendruck auf Seiten der Banken (insbesondere der kleineren Banken) dazu, dass diese nun „vorsichtig“ prüfen würden, (auch zentrale) IT-Prozesse an spezialisierte Dienstleister auszulagern.74 Die grundsätzliche Verhandlungsmacht der Banken und deren Fähigkeit, die entsprechenden IT-Leistungen auch selber bereitzustellen, wird in einem erheblichen Masse disziplinierend auf BPO- und/oder BSP-Dienstleister wirken. Es dürfte den beteiligten Unternehmen nach dem Zusammenschluss daher kaum möglich sein, sich in wesentlichem Umfang von anderen Marktteilnehmern unabhängig zu verhalten.

B.4.3.3.1. Betroffener Markt für Workplace Management

I. Aktueller Wettbewerb

65. Auf dem Gesamtmarkt für Workplace Management weisen die beteiligten Unternehmen über die Jahre 2010 - 2012 einen konstanten gemeinsamen Marktanteil von [20-30 %] aus, auf dem Branchenmarkt einen gemeinsamen Marktanteil von [30-35 %].75 Angesichts der Einheitlichkeit und Austauschbarkeit der Leistung gebietet sich allerdings keine Segmentierung nach Branchen.76

66. Bezüglich des Gesamtmarktes fällt zuerst die nur geringfügige Marktanteilsaddition ins Auge, die durch den Zusammenschluss bewirkt wird. Der Marktanteil von SITS wird nur gerade um [0-5 %] erhöht. Zusätzlich ist

gemäss Parteiaussage zu berücksichtigen, dass im Umsatz von ENTI einmalige Aufwände für die Ablösung/Gesamterneuerung der Bankarbeitsplätze (mobile Endnutzergeräte wie Notebooks, Tablets) von […] enthalten sind.77 Werden diese einmaligen Projektkosten aus dem Umsatz herausgerechnet, reduziert sich der Marktanteil von ENTI um mehr als einen Drittel. Es ist nicht zu erwarten, dass diese minime Marktanteilsaddition den Wettbewerb auf dem betroffenen Markt erheblich zu beeinflussen vermag.78

67. Dieser Standpunkt wird dadurch gestützt, dass Innovationen in diesem Bereich gemäss Parteiangabe primär auf anderer Marktstufe (Systemlieferanten) erfolgen. Die Kompetenz der beteiligten Unternehmen in diesem Teilmarkt liegt folglich in der Bereitstellung und Kommerzialisierung dieser Innovationen und nicht in der Entwicklung neuer Technologien. Weder SITS noch ENTI verfügen über Patente oder andere Schutzrechte in diesem Teilmarkt.79 Durch die Übernahme von ENTI erwirbt SITS keinen potentiell entscheidenden Wettbewerbsvorteil in dieser Hinsicht.

68. Die Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber im Gesamtmarkt für Workplace Management werden in den Jahren 2010 – 2012 stabil auf [15-20 %] (HP), [12-17 %] (IBM) und [5-10 %] (T-Systems) beziffert. Diese Anbieter sind gemäss Parteiangabe zugleich auch die bedeutendsten Konkurrenten im Bankenbereich mit Marktanteilen in ungefähr derselben Grössenordnung. Gleichwohl ist auch Bewegung im Markt. Einerseits durch dessen Internationalisierung zufolge Eintritt von Offshore-Anbietern wie z.B. HCL und Satyam, die die Lohnkostenunterschiede ausnützen können. Andererseits durch den Wettbewerb seitens der Hersteller der Workplace-Geräte, die eine automatische Vorkonfiguration ihrer Geräte anbieten und so die individuelle Softwareintegration durch die Workplace Management-Dienstleister überflüssig machen. Weiter besteht Wettbewerb seitens kleinerer Anbieter, welche als Vollsortimenter für kleinere Kunden oder Nischenanbieter für grössere Kunden auftreten und zunehmend in der Lage sind, Marktanteile bei grösseren Kunden zu gewinnen. Dieser aktuelle Wettbewerb wirkt in erheblichem Masse disziplinierend auf SITS.

II. Potentieller Wettbewerb

69. Hinsichtlich der potentiellen Konkurrenz stellt sich die Frage nach den Markteintrittsschranken für neue IT-Dienstleister. Die bereits erwähnte Internationalisierung dieses Teilmarktes macht den Eintritt weiterer Offshore-Anbieter und die Übertragung von Marktanteilen auch an

74 Der Artikel führt weiter aus: „Viele Banken würden zu mächtigen Anbietern misstrauen. (…). Die Banken würden sich die Frage stellen, wem ein solches Unternehmen gehört, welche Abhängigkeit bei einer Kooperation entstehen könnte und ob die Banken in einer solchen Zusammenarbeit genügend Vertrauen entwickeln können. Erst dann werden sie ihre Verarbeitung an ein solches Unternehmen abgeben.“ 75 Vgl. Rz 45 vorstehend. 76 Ibid.

77 Vgl. Meldung, Pkt. 4.1.1.1.12, S. 36.

78 Vgl. RPW 2004/4, 1152 Rz 31, Swisscom Systems AG/Itelpro Solutions AG, mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung.

79 Vgl. Meldung, Pkt. 4.6.3 und 4.7.3, S. 48.

kleinere Wettbewerber, die aufgrund ihrer vorteilhaften Kostenstruktur und Flexibilität attraktive Angebote machen können, möglich. Die Markteintrittskosten sind in diesem Bereich relativ niedrig, da gemäss Parteiangabe dazu keine hohen Vorab-Investitionen nötig sind. Der Aufbau einer Logistik- und Supportorganisation im schweizerischen Markt dürfte kein wesentliches Hindernis für einen Markteintritt darstellen. Wie sich aus dem Artikel in der Handelszeitung ergibt, können allenfalls die fehlende Reputation des IT-Dienstleisters und das Einhalten der von den Banken geforderten hohen Sicherheitsstandards den Markteintritt erschweren.80

III. Zwischenergebnis

70. Aus den oben dargelegten Gründen bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss auf dem Teilmarkt für Workplace Management eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt.

B.4.3.3.2. Betroffener (hypothetischer) Markt für IT-Management im Finanzbereich

I. Aktueller Wettbewerb

71. Während sich der Marktanteil von SITS im Markt für IT-Management im Finanzbereich in den Jahren 2010 - 2012 von [15-25 %] entwickelt hat, ist der Marktanteil von ENTI stabil bei [5-10 %] geblieben. Bezogen auf die Anzahl Kunden ändert sich an der Marktstellung von SITS im Markt für IT-Management Services im Finanzbereich durch den Zusammenschluss allerdings nichts, da die Kunden von ENTI (RBA-Banken) die entsprechenden Leistungen über ENTI bereits heute von SITS beziehen.

72. Gemäss Parteiangabe sind im schweizerischen IT-Outsourcing-Markt vor allem internationale Konzerne tätig. Die grössten Wettbewerber von SITS seien IBM, CSC, HP, Unisys, Siemens und T-Systems. Als Marktführer ist IBM mit [15-20 %] zu nennen, gefolgt von SITS mit [10-15 %], CSC mit [5-10 %] und HP mit [5-10 %]. Bezogen auf den Bankenmarkt ist SITS mit [20-25 %] Marktführerin, gefolgt von CSC mit [10-15 %], IBM mit [10-15 %] und HP mit [5-10 %]. Zusätzlich zu diesen von PAC identifizierten Wettbewerbern führt das meldende Unternehmen Econis, Inventx und B-Source als weitere Konkurrenten an, die schätzungsweise um die [25-30 %] Marktanteil auf sich vereinen.81 Eine signifikante Veränderung der Marktanteile auf dem ITO-Markt hat sich nach Einschätzung des meldenden Unternehmens in den vergangenen drei Jahren nicht ergeben. Zusätzlich zu den bereits genannten Unternehmen gibt es verschiedene weitere kleine Konkurrenten mit Marktanteilen unter [0-5 %] wie Avaloq, Accenture, TCS (Tata Consultancy Services), Wipro und Infosys. Es ergibt sich daraus, dass der Markt unter vielen Wettbewerbern aufgeteilt ist und dieser aktuelle Wettbewerb in erheblichem Masse disziplinierend auf SITS einwirkt. Weiter ist zu beachten, dass das Angebot von IT-Management Services hauptsächlich auf dem Betrieb von Rechenzentren und den damit verbundenen Dienstleistungen basiert. Dass der Markt in diesem Bereich spielt, zeigt sich darin, dass in den letzten Jahren verschiedene Anbieter von Rechenzentrums-Dienstleistungen aus dem In- und Ausland in den Schweizer Markt eingetreten sind und neue Rechenzentren aufgebaut haben. Bisherige Anbieter

haben ihre Kapazitäten teilweise massiv ausgebaut oder haben einen solchen Ausbau angekündigt.82

II. Potentieller Wettbewerb

73. Hinsichtlich der potentiellen Konkurrenz stellt sich die Frage nach den Markteintrittsschranken für neue IT-Dienstleister. Die verschiedenen in den letzten Jahren neu aufgebaute Rechenzentren zeigen, dass der schweizerische Markt aufgrund seiner politischen Stabilität und zentralen Lage in Europa für den Betrieb eines Rechenzentrums als sehr attraktiv gilt. Die hohen Vorab-Investitionen für den Aufbau und den Betrieb eines Rechenzentrums scheinen mit anderen Worten keine Eintrittsbarriere zu bilden. Das für den Aufbau und Betrieb notwendige Knowhow kann auf dem Schweizer Markt gefunden werden und stellt damit kein Hindernis dar. Die beteiligten Unternehmen rechnen damit, dass die Rechenzentrumskapazitäten in den nächsten drei Jahren weiter ausgebaut werden (z.B. durch Equinix). Bezogen auf branchenübergreifendes Cloud Computing sei zu erwarten, dass die schweizweiten Grenzen aufgeweicht und gerade internationale Wettbewerber globale Clouds aufbauen werden.

74. Wie sich aus dem Artikel in der HandelsZeitung ergibt, können allenfalls die fehlende Reputation des IT-Dienstleisters und das Einhalten der von den Banken geforderten hohen Sicherheitsstandards den Markteintritt erschweren.83

III. Zwischenergebnis

75. Aus den oben dargelegten Gründen bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss auf dem (hypothetischen) Teilmarkt für IT Management Services im Finanzbereich eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt.

B.4.3.3.3. Betroffene Märkte für BackOffice-Dienstleistungen in den Bereichen Zahlungsverkehrsverarbeitung und Wertschriftenverarbeitung

I. Aktueller Wettbewerb

76. Diese Märkte wurden im Fall BEKB/RBA bereits beschrieben.84

77. Im genannten Fall erfolgten die Marktanteilsberechnungen für den Markt für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Zahlungsverkehr anhand des Transaktionsvolumens bzw. der Anzahl der abgewickelten Inlands-Zahlungsverkehrstransaktionen. Wird im vorliegenden

80 Siehe vorstehend Fn 73.

81 Vgl. Meldung, Pkt. 4.1.1.1.10, S. 35.

82 Die dynamische Entwicklung bei den Rechenzentren schildern die folgenden beiden Zeitungsartikel: HandelsZeitung vom 18.10.2012 <http://cmo.argus.ch/cmo20121/Q4/1000033/47628623.pdf> und Tages Anzeiger vom 25.1.2013 <http://cmo.argus.ch/cmo20121/ Q1/1000033/48653543.pdf>.

83 Siehe vorstehend Fn 73. 84 RPW 2007/4, 645 Rz 42 ff., BEKB/RBA.

Fall dieser Methodik gefolgt, ergibt sich ein gemeinsamer Marktanteil von [12-17 %], womit der Schwellenwert für einen vom Zusammenschluss betroffenen Markt nicht erreicht wird. Grund hierfür ist, dass diese Methodik nicht zwischen einem „kaptiven Markt“ und einem „nicht-kaptiven Markt“ unterscheidet und die Mehrzahl der schweizerischen Banken den Zahlungsverkehr nach wie vor selber abwickeln. Der aktuelle „nicht-kaptive Markt“ für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Zahlungsverkehrsverarbeitung ist mit anderen Worten nur von beschränkter Grösse. Dies führt bei der Marktanteilsberechnung abgestützt auf die Marktdaten von PAC, die den (hier grossen) „kaptiven Markt“ nicht berücksichtigen, zu einem gemeinsamen Marktanteil von [25-30 %]. Dieser Wert entspricht kaum den effektiven Marktanteilen der Parteien, da das Marktvolumen gemäss PAC um die von ENTI erzielten Umsätze erhöht wird, vergleichbare kaptive Umsätze anderer Unternehmen wie B-Source, InCore, Postfinance und Credit Agricole jedoch nicht in den Markt eingerechnet werden. Es kann den Parteien daher zugestimmt werden, dass der effektive gemeinsame Marktanteil zwischen den beiden angegebenen Werten liegen dürften.

78. Beim Markt für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Wertschriftenverarbeitung wurde im Fall BEKB/ RBA bei der Abschätzung der Marktanteile davon ausgegangen, dass der Anteil des Kommissionsertrages aus dem Wertschriften- und Anlagegeschäft ungefähr dem Anteil des Verarbeitungsvolumens entspricht85. Nach dieser Methodik ergibt sich ein gemeinsamer Marktanteil von ungefähr [0-5 %], womit der Schwellenwert für einen vom Zusammenschluss betroffenen Markt bei weitem nicht erreicht wird. Grund für diesen tiefen Marktanteil ist wiederum, dass beim Marktvolumen auch der grosse „kaptive Markt“ in diesem Bereich berücksichtigt wird. Wird die in vorstehender Randziffer beschriebene alternative Methodik der Parteien angewandt, ergibt sich hingegen ein gemeinsamer Marktanteil von [20-25 %]. Wiederum dürfte der effektive gemeinsame Marktanteil der Parteien zwischen den beiden angegebenen Werten liegen.

79. Die wichtigsten Komplettwettbewerber auf den Märkten für BackOffice-Dienstleistungen und übrige BPO-Leistungen für Banken sind B-Source und Credit Agricole CA-PBS.86 Zusätzlich existieren Spezialisten wie Postfinance als Marktführer für Zahlungsverkehrsabwicklung oder InCore für den Bereich der Wertschriftenabwicklung. Zusammen haben alle vier Wettbewerber sowie SITS und ENTI einen Marktanteil von knapp [50-65 %] am BPO-Markt im Bankenbereich, wie sich aus nachfolgender Tabelle ergibt:

Wettbewerber Marktanteile für alle BPO-Leistungen im Bankenumfeld (WS, ZV u. übrige BPO-Leistungen); „nicht-kaptiv“

Quelle: BPO Monitor for the banking industry in Switzerland, Dez. 2012 von mas market intelligence

Marktanteile (Umsätze) für alle BPO-Leistungen im Bankenumfeld (WS, ZV u. übrige BPO-Leistungen)

Quelle: BPO Monitor for the banking industry in Switzerland, Dez. 2012 von mas market intelligence

B-Source [10-15 %, CHF 20-25 Mio.] CHF [60-65 Mio.]

Credit Agricole CAPBS

[15-20 %, CHF 30-35 Mio.] CHF [50-55 Mio.]

Postfinance [10-15 %, CHF 20-25 Mio.] CHF [20-25 Mio.]

Incore Bank [0-5 %, CHF 5-10 Mio.] CHF [10-15 Mio.]

SITS [0-5 %, CHF 5-10 Mio.] CHF [15-20 Mio.]

ENTI [10-15 %, CHF 20-25 Mio.] CHF [20-25 Mio.]

Gesamtmarkt 100 % CHF [150-200 Mio.] n/a

Als Marktführer gemäss den Angaben in der zweiten Spalte ist B-Source zu qualifizieren, gefolgt von Credit Agricole CA-PBS. An dritter Stelle folgen die Zusammenschlussparteien. Postfinance ist nur im Teilmarkt Zahlungsverkehr tätig, hat dort aber die Marktführerschaft inne. Wird auf den „nicht-kaptiven“-Markt fokussiert, hat Credit Agricole CA-PBS die Marktführerschaft inne, gefolgt von den Zusammenschlussparteien sowie B-Source an dritter Stelle. Die restlichen Marktanteile teilen sich gemäss Parteiangabe weitere Wettbewerber wie z.B. Incore, FinanzLogistik, LombardOdier oder Services4Banks unter sich auf. Weiter böten auch die Grossbanken UBS und CS in der Wertschöpfungskette den BackOffice-Leistungen nachgelagerte Dienstleistungen aus dem Bereich der Street-Side-Leistungen an, mit punktuell überlappenden Dienstleistungen auch im Bereich der Wertschriften- und Zahlungsverkehrsabwicklung. Insgesamt ergibt sich daraus, dass der BPO-Markt im Bankenbereich stark fragmentiert ist.

85 Ibid, Rz 43 f.

86 Die Markteinschätzung von mas market intelligence im BPO Monitor for the Banking Industry in Switzerland vom Dezember 2012 lässt eine Aufteilung der Umsätze der Wettbewerber nach Zahlungsverkehrs-, Wertschriftenverarbeitung und übrigen BPO-Dienstleistungen im Bankenumfeld nicht zu.

80. Marktdaten zur Konkurrenzsituation auf den Märkten für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Zahlungsverkehr- und Wertschriftenverarbeitung fehlen. Das meldende Unternehmen schätzt basierend auf seinen

Kenntnissen der Kundenstrukturen und der Leistungsangebote der wichtigsten Wettbewerber deren Marktanteile wie folgt ein:

Wettbewerber Marktanteile (Umsätze) für Wertschriftenabwicklung

Marktanteile (Umsätze) für Zahlungsverkehrsabwicklung

B-Source [20-25 %] [5-10 %]

Credit Agricole CA-PBS [30-35 %] [5-10 %] Postfinance 0 % [25-30 %] Incore Bank [ 5-10 %] [0-5 %] SITS87 [10-15 %] [10-15 %] ENTI [5-10 %] [10-15 %] Gesamtmarkt88 100 % CHF [65-75 Mio.]

100 % CHF [65-75 Mio.]

81. Nach Meinung der Parteien bilden die oben aufgeführten Marktanteile auch in etwa die Konkurrenzsituation in den vergangenen Jahren ab. Gemäss HandelsZeitung gelang es dem Konkurrenten B-Source in den vergangenen zwei Jahren allerdings regelmässig, neue Kunden zu gewinnen, sowohl im Retailals auch im Private Banking.89 Zumindest eine gewisse Bewegung scheint im Markt zu sein. Das meldende Unternehmen weist bezüglich der Wettbewerbsverhältnisse ferner darauf hin, dass die Laufzeiten der Verträge mit den Banken sehr kurz sind (eine Kündigung ist [innert relativ kurzer Fristen] möglich). Somit können Kundenbanken leicht ausweichen, sofern sie mit den BPO-Dienstleistungen von SITS nicht zufrieden sind.

82. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Märkte für BackOffice-Dienstleistungen in den Bereichen Zahlungsverkehrsverarbeitung und Wertschriftenverarbeitung, obwohl im „nicht-kaptiven Bereich“ noch klein, bereits unter vielen Wettbewerbern aufgeteilt sind. Es kommt hinzu, dass die Prozesse auf diesen Märkten hoch standardisiert sind und bahnbrechende Innovationen in den nächsten Jahren folglich nicht zu erwarten sind. Durch die Übernahme von ENTI erwirbt SITS keinen potentiell entscheidenden Wettbewerbsvorteil in dieser Hinsicht. Schliesslich wirkt die Fähigkeit der Banken, die entsprechenden IT-Leistungen (weiterhin) selber bereitzustellen, würde die Auslagerung für sie nicht zu Effizienzgewinnen und Kosteneinsparungen führen, in einem erheblichen Masse disziplinierend auf die Zusammenschlussparteien und alle anderen BPO- und/oder BSP-Dienstleister. Es dürfte den beteiligten Unternehmen nach dem Zusammenschluss daher kaum möglich sein, sich in wesentlichem Umfang von anderen Marktteilnehmern unabhängig zu verhalten.

II. Potentieller Wettbewerb

83. Nach Meinung der Parteien bildet der heute noch kleine „nicht-kaptive“ Markt für BackOffice-Dienstleistungen einen Wachstumsmarkt, da sich die Banken künftig vermehrt dazu entschliessen dürften, solche standardisierte Leistungen auszulagern. Dass die Markteintrittsbarrieren tief sind, wurde bereits im Fall BEKB/RBA festgestellt.90 Es sind keine grossen Vorab-Investitionen notwendig und die Technologie dafür ist problemlos erhältlich. Es ist daher damit zu rechnen, dass weitere

Wettbewerber in den schweizerischen Markt eintreten. Gemäss Parteiangabe führen derzeit [weitere, in der Meldung benannte Banken bzw. Bankengruppen] Gespräche über ein Business Process Outsourcing. Sind diese Gespräche erfolgreich, wäre die Grundlage für einen führenden BPO-Anbieter mit hohen Transaktionsvolumina geschaffen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass vermehrt ausländische globale Outsourcing-Unternehmen einen Markteintritt in der Schweiz prüften bzw. diesen bereits vollzogen haben; dazu zählen die global tätigen Unternehmen Cognizant, Wipro, Tata und HCL. Einen Markteintritt allenfalls erschweren könnten eine fehlende Reputation im Markt und die spezifischen Outsourcing-Auflagen im Bankenbereich der Finanzmarktaufsicht FINMA.

III. Zwischenergebnis

84. Aus den oben dargelegten Gründen bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss auf den Märkten für BackOffice-Dienstleistungen im Bereich Zahlungsverkehrsverarbeitung und im Bereich Wertschriftenverarbeitung eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt.

B.4.4 Ergebnis

85. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.

87 Die Marktanteilsangaben umfassen die Umsätze von SITS Sourcing mit den beiden Minderheitsaktionären BKB und BLKB, während z.B. bei B-Source der Umsatz mit dem Minderheitsaktionär BSI nicht berücksichtigt ist. Tendenziell dürfte die Marktstellung von SITS daher eher überschätzt worden sein. Ohne Berücksichtigung der Umsätze mit den Minderheitsaktionären würden sich die Anteile von SITS gemäss Parteiangabe nur auf [0-5 %] (Wertschriftenverarbeitung) bzw. [5-10 %] (Zahlungsverkehrsverarbeitung) belaufen.

88 In Klammern sind die Marktvolumina unter Hinzurechnung der Umsätze von SITS Sourcing mit den Minderheitsaktionären angegeben. Bezüglich des erstgenannten Wertes vgl. die Gesamtvolumina in Ziffer 4.2 der Meldung.

89 Siehe vorstehend Fn 73. 90 RPW 2007/4, 645 Rz 54 ff., BEKB/RBA.