02.024
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Loi fédérale sur les étrangers
Art. 7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Müller Philipp
Abs. 2
.... erforderlich. Diese ist vor der Einreise in die Schweiz bei der am vorgesehenen Wohnort zuständigen Behörde zu beantragen.
Schriftliche Begründung
Bei längeren Aufenthalten ohne Erwerbstätigkeit sollte künftig das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bereits vor Einreise in die Schweiz bei der zuständigen Behörde eingereicht werden müssen. In der Praxis kommt es nämlich immer wieder vor, dass ein Ausländer im Rentenalter als Tourist einreist, sich bei Verwandten aufhält, sich Reiseunfähigkeit attestieren lässt und dann ein Übersiedlungsgesuch gemäss Artikel 34 oder 36 BVO stellt. Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern vom 14. Januar 1998 (VEA; SR 142.211), der besagt, dass die Ausländerin oder der Ausländer an den im Visum festgelegten Reise- und Aufenthaltszweck gebunden ist, wird in solchen Fällen umgangen.
In diesem Zusammenhang ist auch auf Artikel 15 Absatz 1 AuG hinzuweisen, wo der Bundesrat die Problematik erkannt hat ("Ausländerinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt rechtmässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, haben den Entscheid im Ausland abzuwarten.").
Im Rahmen der Vernehmlassung haben zudem elf Kantone darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewilligung vor der Einreise eingeholt werden sollte.
Art. 8
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Müller Philipp
Al. 2
.... autorisation. Il doit la solliciter, avant son entrée en Suisse, auprès de l'autorité compétente du lieu de résidence envisagé.
Développement par écrit
L'étranger qui entend prolonger son séjour sans exercer d'activité lucrative devrait, à l'avenir, solliciter une autorisation de séjour auprès de l'autorité compétente avant son entrée en Suisse. En effet, il est fréquent qu'un étranger ayant l'âge de la retraite entre en tant que touriste dans notre pays, qu'il y séjourne chez des parents, qu'il se fasse établir un certificat attestant son incapacité de voyager et qu'il dépose, ensuite, une demande de domiciliation conformément à l'article 34 ou 36 de l'ordonnance limitant le nombre des étrangers (OLE). En procédant de la sorte, il contourne l'article 11 alinéa 3 de l'ordonnance du 14 janvier 1998 concernant l'entrée et la déclaration d'arrivée des étrangers (OEArr; RS 142.211) qui stipule que l'étranger est lié par les indications qui figurent dans son visa concernant le but de son voyage et de son séjour.
Dans ce contexte, il convient de mentionner l'article 15 alinéa 1 LEtr dans lequel la Confédération reconnaît cette problématique ("L'étranger entré légalement en Suisse pour un séjour temporaire, mais qui dépose ultérieurement une demande d'autorisation de séjour durable, doit attendre la décision à l'étranger.").
Dans le cadre de la consultation, onze cantons ont, en outre, attiré l'attention sur le fait que l'autorisation doit être demandée avant l'entrée en Suisse.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Au nom de la commission, je vous invite à rejeter la proposition Müller Philipp. Comme dans un article précédent que nous avons débattu hier, cette disposition s'appliquerait aussi au séjour sans activité lucrative. Je crois qu'il ne serait pas logique d'appliquer dans ce cas les exigences que nous propose Monsieur Müller.
Voilà la raison pour laquelle, au nom de la commission, je vous invite à rejeter cette proposition.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Müller Philipp .... 70 Stimmen
Für den Antrag der Kommission .... 28 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 9
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit ist die Bewilligung von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber zu beantragen.
Art. 9
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
En cas d'activité salariée, c'est l'employeur qui fait la demande d'autorisation.
Angenommen - Adopté
Art. 10
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 11
Antrag der Kommission
Abs. 1
.... vorlegen. Der Bundesrat bestimmt die Ausnahmen und die anerkannten Ausweispapiere.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Müller Philipp
Abs. 3
Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn alle von der zuständigen Behörde bezeichneten, für die Bewilligungserteilung notwendigen Dokumente vorliegen.
Schriftliche Begründung
Der sich anmeldende Ausländer ist verpflichtet, verschiedene Dokumente vorzulegen. Behördliche Handlungen mit weit reichenden Rechtswirkungen, wie die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, sollten aber erst vorgenommen werden dürfen, wenn - eigentlich eine rechtliche Selbstverständlichkeit - sämtliche dafür benötigten Dokumente effektiv vorliegen.
Sachdienlich ist hier der Hinweis auf die Artikel 4 und 20ff. des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger vom 24. Juni 1977 (Zuständigkeitsgesetz; ZUG) betreffend Begründung des Unterstützungswohnsitzes.
Damit die zuständige Behörde nicht im Nachhinein den fehlenden Dokumenten "nachrennen" muss, ist die mit Absatz 3 vorgeschlagene Regelung in das AuG aufzunehmen.
Art. 11
Proposition de la commission
Al. 1
.... Le Conseil fédéral désigne les exceptions et les pièces de légitimation reconnues.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Müller Philipp
Al. 3
L'étranger n'est autorisé à déclarer son arrivée qu'une fois en possession de tous les documents désignés par l'autorité compétente comme étant nécessaires à l'octroi de l'autorisation de séjour.
Développement par écrit
L'étranger qui déclare son arrivée est tenu de produire différents documents. Toutefois, il ne devrait être autorisé à accomplir des actes officiels de portée juridique étendue, tels que la déclaration auprès du contrôle de l'habitant, qu'une fois tous les documents nécessaires réunis, ce qui est une évidence d'un point de vue juridique.
A cet égard, il est pertinent de mentionner les articles 4 et 20ss. de la loi du 24 juin 1977 sur la compétence en matière d'assistance des personnes dans le besoin (loi fédérale en matière d'assistance, LAS) relatifs à la constitution du domicile d'assistance.
La disposition proposée à l'alinéa 3 doit être intégrée à la LEtr afin que l'autorité compétente ne soit pas contrainte de réclamer, après coup, les documents manquants.
Leuthard Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Bei Artikel 11 haben wir gegenüber heute eine Änderung, indem zum Beispiel neu auf das Vorlegen eines Strafregisterauszuges verzichtet wird. Es liegt neu im Ermessen der Behörde, im Einzelfall dieses oder andere Dokumente zu verlangen. Wichtig ist hier zudem der Hinweis auf Artikel 85, wo die Mitwirkungspflicht der Betroffenen festgehalten wird; bei Verletzung derselben bestehen auch Sanktionsmöglichkeiten.
Selbstverständlich sind die Betroffenen verpflichtet, die Dokumente zu beschaffen und vorzulegen. Die Kommission hat gegenüber der Version Bundesrat den letzten Satz deshalb präzisiert. Der Bundesrat hat die Kompetenz, Ausnahmen zu erlassen, und er soll auf Verordnungsstufe auch definieren, welches die anerkannten Ausweispapiere sind.
Herr Müller Philipp verlangt mit seinem Antrag einen neuen Absatz 3. Dieser lag der Kommission nicht vor. Meines Erachtens ist es auch eher eine Formalie. Eine Anmeldung ist natürlich in jedem Verfahren vorerst nötig, damit man überhaupt feststellen kann, welche Dokumente fehlen respektive ob die Anmeldung vollständig oder unvollständig ist, und damit man bei unvollständig vorhandenen Dokumenten eventuell eben Nichteintreten beschliessen oder eine Nachbesserung verlangen kann.
Ich bitte Sie daher, den Antrag Müller Philipp abzulehnen.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Müller Philipp .... 63 Stimmen
Dagegen .... 55 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 12-14
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 15
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Janiak, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Abs. 1
.... dauerhaften Aufenthalt beantragen, können den Entscheid in der Schweiz abwarten.
Abs. 2
Streichen
Antrag Müller Philipp
Abs. 2
Streichen
Schriftliche Begründung
Absatz 2 ist rein spekulativ ("voraussichtlich") abgefasst: Wie kann die zuständige Behörde erkennen, dass die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht einmal erfüllt sein dürften?
Spekulative Elemente haben in einem Gesetz nichts zu suchen. Diese Bestimmung ist deswegen ersatzlos zu streichen. Die bundesrätliche Lösung ist im Übrigen völlig untauglich, wenn gefälschte Dokumente eingereicht werden. Zudem wird mit Absatz 2 die in Absatz 1 aufgegriffene Problematik wieder unterhöhlt ("Ausländerinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt rechtmässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, haben den Entscheid im Ausland abzuwarten.").
Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich zudem 15 Kantone für schärfere Einreisevoraussetzungen ausgesprochen und verlangt, dass der Ausländer den Entscheid grundsätzlich im Ausland abzuwarten hat.
Eventualantrag Vermot
(falls Art. 15 gemäss Mehrheit/Bundesrat angenommen wird und nachdem Art. 30 Abs. 1bis ebenfalls angenommen wurde)
Abs. 2
Werden die Zulassungsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt oder ist ein Gesuch gestützt auf Artikel 30 Absatz 1bis zu prüfen, ist der Aufenthalt während des Verfahrens gestattet.
Schriftliche Begründung
Anstelle der bundesrätlichen Kann-Formulierung ist ein Verbleiberecht verbindlich zu gewähren, sofern die Zulassungsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt sind. Die kantonale Behörde entscheidet bereits nach Ermessen, ob Letzteres der Fall ist. Wird dies aber bejaht, d. h., sind die Zulassungsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt, ist nicht einzusehen, weshalb die Behörde frei sein sollte, einem Gesuchsteller nach Gutdünken den Aufenthalt während des pendenten Gesuches zu verweigern. Ein solcher zusätzlicher Ermessensspielraum führte unweigerlich zu kantonal unterschiedlichen Praktiken, was rechtsstaatlich unbedingt zu vermeiden ist.
Ausserdem ist ergänzend festzuhalten, dass "sans-papiers", die die zeitlichen Voraussetzungen für eine Regularisierung gestützt auf Artikel 30 Absatz 1bis erfüllen, bis zum rechtskräftigen Entscheid über ihr Gesuch auch dableiben dürfen. Dies soll dabei schon dann gelten, wenn ein Regularisierungsgesuch gestützt auf Artikel 30 Absatz 1bis gestellt wurde, und nicht erst, wenn das Gesuch "voraussichtlich gutgeheissen" wird. Ein solcher Vorausentscheid ist nämlich nicht leicht zu fällen, lässt sich doch auch gemäss der Auffassung des Gesetzgebers erst nach vertiefter Prüfung feststellen, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht. Soll die Verwaltung das Ergebnis der vertieften Prüfung gleichsam vorwegnehmen, wird sie offensichtlich überfordert.
Die beantragte Ergänzung von Artikel 15 Absatz 2 AuG ist auch deshalb unerlässlich, weil andernfalls regularisierungswillige "sans-papiers" davon abgeschreckt würden, sich einer behördlichen Prüfung zu unterziehen. Haben sie nämlich eine Wegweisung während des pendenten Verfahrens zu gewärtigen, werden sie sich hüten, ein Gesuch zu stellen. Damit würde der Status als "sans-papiers" gleichsam festgeschrieben und damit ein Zustand fortgesetzt, den wir mit Zustimmung zu Artikel 30 Absatz 1bis soeben als unerwünscht sanktioniert haben.
Art. 15
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Janiak, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Al. 1
.... demande d'autorisation de séjour durable, peut attendre la décision en Suisse.
Al. 2
Biffer
Proposition Müller Philipp
Al. 2
Biffer
Développement par écrit
L'alinéa 2 repose sur des éléments purement spéculatifs ("il semble avéré"). En effet, comment l'autorité compétente pourrait-elle savoir que les conditions pour un séjour durable seraient susceptibles d'être remplies ultérieurement?
Les éléments spéculatifs n'ont pas leur place dans une loi. C'est pourquoi il convient de biffer cette disposition sans la remplacer par une autre. S'agissant de la solution proposée par le Conseil fédéral, elle est inappropriée lorsque l'étranger dépose des documents falsifiés. L'alinéa 2 relègue au second plan la problématique soulevée à l'alinéa 1 ("L'étranger entré légalement en Suisse pour un séjour temporaire, mais qui dépose ultérieurement une demande d'autorisation de séjour durable, doit attendre la décision à l'étranger.").
En outre, dans le cadre de la consultation, 15 cantons se sont prononcés en faveur d'un durcissement des conditions d'entrée et ont demandé que l'étranger attende la décision à l'étranger.
Proposition subsidiaire Vermot
(au cas ou l'art. 15 selon majorité/Conseil fédéral serait adopté et au cas où, par la suite, l'art. 30 al. 1bis le serait également)
Al. 2
L'étranger est autorisé à séjourner en Suisse durant la procédure, lorsqu'il semble avéré que les conditions d'admission seront remplies ou lorsqu'il y a lieu d'examiner une demande déposée en vertu de l'article 30 alinéa 1bis.
Développement par écrit
La formulation potestative prévue dans le projet du Conseil fédéral doit être supprimée au profit d'une formulation prévoyant que l'étranger bénéficie systématiquement d'un droit de séjour dans la mesure où il remplit a priori les conditions d'admission. Ce dernier point, c'est-à-dire la question de savoir si ces conditions sont effectivement remplies, est du ressort de l'autorité cantonale qui dispose en la matière d'une marge d'appréciation. En outre, il serait incompréhensible que l'autorité cantonale, après avoir estimé que ces conditions sont remplies, puisse à sa guise refuser au requérant le droit de séjourner en Suisse tant que sa demande est pendante. Le fait d'introduire une marge d'appréciation supplémentaire se traduirait inévitablement par des différences de pratiques en fonction des cantons, ce qui irait à l'encontre des principes qui régissent un Etat de droit.
Par ailleurs, il convient de garantir que les sans-papiers remplissant les conditions de durée permettant de procéder à une régularisation conformément à l'article 30 alinéa 1bis soient autorisés à rester en Suisse tant que leur demande n'a pas fait l'objet d'une décision définitive. Cette garantie doit être effective à partir du moment où la demande de régularisation conformément à l'article 30 alinéa 1bis est déposée et non uniquement à partir du moment où la demande est "provisoirement acceptée". De fait, d'une part, une telle décision provisoire est difficile à prendre puisque le législateur lui-même considère que seul un examen approfondi permet de savoir si le cas concerné constitue ou non un cas de rigueur, et d'autre part, il est difficile d'exiger de l'administration qu'elle anticipe le résultat de cet examen approfondi, dans la mesure où cela excéderait manifestement ses compétences.
Par ailleurs, la présente modification vise à compléter l'article 15 alinéa 2 pour éviter que les sans-papiers désireux de régulariser leur situation soient dissuadés de se soumettre à une procédure administrative. En effet, s'ils craignent de faire l'objet d'un renvoi pendant la procédure, ils se garderont de déposer une demande de régularisation. En l'absence d'une modification de cet alinéa, le statut de sans-papiers serait donc maintenu, ce qui aurait pour effet de pérenniser une situation à laquelle nous avons souhaité remédier en adoptant l'article 30 alinéa 1bis.
Bühlmann Cécile · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
In Artikel 15 geht es um die Regelung des Aufenthaltes, wenn man regulär in die Schweiz einreist und einen Antrag auf Aufenthalt stellt: Es geht um die Frage, wo man den Entscheid, ob man bleiben kann oder nicht, abwarten kann - oder muss.
Der Bundesrat schlägt vor, dass man den Entscheid über die Aufenthaltsbewilligung im Ausland abwarten muss, macht dann allerdings in Absatz 2 eine Einschränkung, dass man eventuell, unter bestimmten Bedingungen, das Verfahren in der Schweiz abwarten kann.
Ich schlage Ihnen einen anderen Modus vor, bei dem man den Entscheid, ob man bleiben kann oder nicht, in der Schweiz abwarten kann. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ein Vater mit einer regulären Aufenthaltsbewilligung arbeitet in der Schweiz, wird von seiner Familie besucht. Er stellt Antrag auf Familiennachzug. Hier finde ich es eine Schikane, wenn die Leute ausreisen müssen, bis dieser Familiennachzug bewilligt ist. Ich denke, es ist sinnvoller, wenn sie den Entscheid in der Schweiz abwarten können. Das ist der Sinn meines Minderheitsantrages.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, den Minderheitsantrag Bühlmann zu den Absätzen 1 und 2 abzulehnen.
Bei Absatz 1 sind wir der Meinung, dass die Formulierung gemäss Minderheit Bühlmann geradezu zu Missbrauch einlädt. Es liegt auf der Hand, dass ein Abwarten des Entscheides in der Schweiz dazu führen wird, dass alle möglichen Rechtsmittel ergriffen werden, um den Verbleib in der Schweiz zu verlängern.
Was Absatz 2 betrifft, sind auch wir der Auffassung, er könne gestrichen werden. Wir sind allerdings aus anderen Überlegungen dieser Ansicht: Mit dem Begriff "voraussichtlich" ist Absatz 2 rein spekulativ. Wie kann die zuständige Behörde erkennen, dass die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht einmal erfüllt sein werden? Spekulative Elemente haben in einem Gesetz nichts zu suchen; deswegen ist diese Bestimmung zu streichen. In diesem Sinn möchten wir den Minderheitsantrag Bühlmann zu Absatz 2 also unterstützen - ich habe mich einleitend falsch ausgedrückt. Entschuldigung!
Die bundesrätliche Lösung ist aus unserer Sicht untauglich, wenn gefälschte Dokumente eingereicht werden. Zudem wird mit Absatz 2 die in Absatz 1 vorgesehene Lösung der Problematik wieder unterhöhlt.
Streichen Sie also bitte Absatz 2 gemäss Einzelantrag Nr. 6, wo Sie die Begründung finden.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die EVP/EDU-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Hubmann Vreni · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Bis jetzt durfte eine ausländische Person, die rechtmässig eingereist war und in der Schweiz ein Gesuch für einen Daueraufenthalt stellte, bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Erteilung der Bewilligung in der Schweiz bleiben. Dies ist in Artikel 1 der Vollzugsverordnung zum Anag festgelegt, und das gilt seit siebzig Jahren. Diese Regel soll nun zur Ausnahme werden. Weshalb das so ist, wird in der Botschaft des Bundesrates nicht erklärt. Begründen lässt sich dies auch kaum anders als mit einem grundsätzlichen Abwehrreflex. Während EU-Bürgerinnen und -Bürger jederzeit ohne Bewilligung in die Schweiz einreisen und hier bis zu einem Jahr zur Stellensuche bleiben können, soll es so genannten Drittstaatenangehörigen verwehrt sein, den Entscheid über ein Gesuch hier abzuwarten. Dies ist auch dann der Fall, wenn für die Schweiz damit keinerlei Kosten verbunden sind.
Das ist eine diskriminierende Behandlung, die absolut unnötig ist. Gesuchsteller aus möglicherweise weit entfernten Drittstaaten werden auf eigene Kosten in ihr Herkunftsland zurückgeschickt. Nach einigen Monaten wird ihnen dann doch eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Viel sinnvoller wäre es, wenn die Betroffenen wie bisher den Entscheid in der Schweiz abwarten könnten. Diese neu vorgeschlagene Regel könnte nämlich die Leute auch dazu veranlassen, vorübergehend unterzutauchen, und das liegt nicht in unserem Interesse. Wenn Sie der Fassung des Bundesrates zustimmen, wird dies jedoch sicher der Fall sein.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Bühlmann zu unterstützen und andernfalls die Mehrheitsfassung durch den Eventualantrag Vermot Nr. 48 zu ergänzen.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich beantrage Ihnen dringend, dem Antrag der Minderheit Bühlmann zuzustimmen. Die vorgeschlagene Regelung, auch der Status quo, ist nicht nur schikanös, sondern sie ist auch lebensfremd. Das ist eine Regelung, die geradezu an Absurdität grenzt, und sie führt auch dazu, dass etwas formell durchgezogen wird, was in der Realität meistens gar nicht aufrechterhalten werden kann. Dies führt dann zu einem "Schwebezustand", indem gewisse Verfahren durchgeführt werden, bei denen man gar nicht weiss, wo sich die betreffende Person effektiv aufhält - und dies nur, damit dem Prinzip nachgelebt werden kann.
Ich plädiere für klare rechtliche Situationen. Alles andere als der Antrag der Minderheit Bühlmann bedeutet die Aufrechterhaltung einer schikanösen Schimäre.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Bei diesem Artikel bitte ich Sie, bei Absatz 1 den Minderheitsantrag abzulehnen.
Sie müssen sich im Klaren sein, dass Sie natürlich Tür und Tor öffnen, wenn Sie dieses Erfordernis streichen. Es geht ja darum, dass jemand z. B. mit einem Besuchervisum einreist und dann sagt: "So, jetzt bin ich in der Schweiz, und ich bin rechtmässig eingereist" - was auch stimmt. Aber dass er ein Anrecht bekommt, sämtliche Verfahren von der Schweiz aus durchzuführen, ist für ihn dann einfach eine Möglichkeit, um während der manchmal sehr langen Verfahrenszeit in der Schweiz zu bleiben.
Damit aber keine Härtefälle passieren, ist Absatz 2 hier eingefügt worden: "Werden die Zulassungsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt ...." Jetzt ist hier gesagt worden, das könne man gar nicht sagen. Es gibt aber Fälle, in denen relativ rasch zu sehen ist: Da werden die Voraussetzungen erfüllt. Ich erinnere daran, dass diese Ausnahme z. B. dort, wo ein Recht auf den Nachzug des Ehegatten, der Familie usw. besteht, gemäss Absatz 2 zugelassen wird. Das scheint mir sinnvoll zu sein. Es wäre dann in diesen offensichtlichen Fällen auch stossend, wenn Sie sagten: Er ist rechtmässig eingereist, er wird rechtmässig hier bleiben, und die Verfahren z. B. für den Ehegatten muss diese Person dann vom Ausland aus einreichen. Das macht keinen Sinn.
Natürlich muss es sich - diese Befürchtung ist ja von der FDP-Fraktion vorgetragen worden - um offensichtliche Fälle handeln. Der Ermessensspielraum für die Behörden ist also nicht allzu gross. Das Votum hat mich aber bewogen zu überlegen, dass man das "offensichtlich" vielleicht dann in der ständerätlichen Beratung noch einbauen muss. Aber es ist auch nichts anderes gemeint und wird auch so gehandhabt.
Ich bitte Sie also, stimmen Sie dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit zu, sowohl bei Absatz 1 als auch bei Absatz 2.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
En tant que rapporteur, je vous invite à soutenir la majorité de la commission dans son choix, qui est équilibré.
Je crois qu'il y a d'abord lieu, à l'alinéa 1, de maintenir le principe de la sortie après un séjour qui est déterminé dès le début comme un séjour temporaire. Je le dis particulièrement à l'attention de Monsieur Vischer: la transparence est de dire qu'un séjour temporaire a une durée limitée dans le temps. C'est un contrat, finalement, entre les deux parties: celui qui bénéficie de cette autorisation limitée dans le temps et l'Etat qui l'accueille, en l'occurrence la Suisse. Donc, il faut maintenir ce principe de sortie: c'est la concrétisation de la durée de séjour limitée.
Ensuite, naturellement, il s'agit de ne pas soutenir la proposition Müller Philipp et de permettre aux autorités cantonales d'apprécier la situation dans un certain nombre de cas particuliers. Je ne vous citerai que le cas d'un doctorant, le cas échéant venant d'un autre continent, un Australien - pourquoi pas? - qui a séjourné dans notre pays pour une durée limitée et qui voit, par exemple, l'université dans laquelle il poursuit son travail lui proposer un semestre supplémentaire: vous n'allez pas demander à cette personne de retourner dans son pays dans l'attente d'une décision de prolongation de son séjour!
C'est la raison pour laquelle je vous invite donc à soutenir la proposition de la majorité, qui offre une solution équilibrée: d'une part, elle pose le principe qu'à l'issue d'un séjour qui a été déterminé au départ comme temporaire, on doit sortir, d'autre part, dans un certain nombre de cas, les cantons ont une marge d'appréciation. Je crois que c'est là aussi faire preuve de fédéralisme et je tiens à rappeler, à Monsieur Müller en particulier, que les cantons sont parfaitement équipés et qu'ils sont les premiers compétents dans tout ce qui concerne les mesures d'exécution. Laissons donc aux autorités de proximité, qui sont au front, une marge d'appréciation. On ne peut pas faire de législation trop rigide, sans quoi celle-là devient très rapidement inapplicable.
Je vous invite donc à soutenir la majorité.
Je tiens encore à rappeler que neuf cantons, dont tous les plus peuplés, ainsi que tous les grands partis sauf l'UDC et le Parti radical-démocratique, qui avait mis un léger bémol, ont accepté l'article tel que proposé lors de la procédure de consultation.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 56 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 100 Stimmen
Für den Antrag Müller Philipp .... 62 Stimmen
Präsident (Binder Max, Präsident): Über den Eventualantrag Vermot zu Absatz 2 werden wir erst abstimmen, wenn Artikel 30 Absatz 1bis entschieden ist.
Art. 16
Antrag der Mehrheit
Den ganzen Artikel streichen (vgl. Art. 2a)
Antrag der Minderheit I
(Fehr Hans, Glur, Joder, Lustenberger, Scherer Marcel, Schibli, Tschuppert, Weyeneth)
Abs. 1
.... erfolgt im Interesse der Gesamtwirtschaft. (Rest des Absatzes streichen)
Antrag der Minderheit II
(Weyeneth, Beck, Fehr Hans, Glur, Joder, Lustenberger, Scherer Marcel, Schibli, Tschuppert)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Fehr Hans, Glur, Joder, Scherer Marcel, Schibli, Weyeneth)
Abs. 2
.... können ebenfalls zugelassen werden, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen dies erfordern.
Antrag der Minderheit
(Fehr Hans, Glur, Joder, Scherer Marcel, Schibli)
Abs. 3
.... wird dem Stabilisierungsziel bezüglich Ausländeranteil Rechnung getragen.
Antrag Hess Bernhard
Abs. 1
Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern erfolgt im Interesse des Gesamtwohls der Schweiz und der gesamten Wirtschaft ....
Abs. 2
Streichen
Schriftliche Begründung
Eine einseitige Betrachtungsweise, nur auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichtet, ist stossend.
Antrag Vanek
Abs. 1, 3
Streichen
Art. 16
Proposition de la majorité
Biffer tout l'article (voir art. 2a)
Proposition de la minorité I
(Fehr Hans, Glur, Joder, Lustenberger, Scherer Marcel, Schibli, Tschuppert, Weyeneth)
Al. 1
.... de l'économie suisse. (Biffer le reste de l'alinéa)
Proposition de la minorité II
(Weyeneth, Beck, Fehr Hans, Glur, Joder, Lustenberger, Scherer Marcel, Schibli, Tschuppert)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Fehr Hans, Glur, Joder, Scherer Marcel, Schibli, Weyeneth)
Al. 2
Les étrangers peuvent également être admis lorsque des engagements relevant du droit international l'exigent.
Proposition de la minorité
(Fehr Hans, Glur, Joder, Scherer Marcel, Schibli)
Al. 3
Lors de l'admission des étrangers, l'objectif de stabilisation du pourcentage des étrangers est pris en considération.
Proposition Hess Bernhard
Al. 1
L'admission des étrangers en vue de l'exercice d'une activité lucrative doit servir le bien général et les intérêts de l'économie de la Suisse ....
Al. 2
Biffer
Développement par écrit
Une vision unilatérale - focalisée sur les besoins économiques - ne peut être acceptée.
Proposition Vanek
Al. 1, 3
Biffer
Art. 2a
Antrag der Mehrheit
Titel
Zulassung
(Wortlaut von Art. 16 gemäss SPK-NR, wird dort gestrichen)
Abs. 1
Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern erfolgt im Interesse der Gesamtwirtschaft; ausschlaggebend sind die Chancen für eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das soziale und gesellschaftliche Umfeld. Die kulturellen und wissenschaftlichen Bedürfnisse der Schweiz werden angemessen berücksichtigt.
Abs. 2
Ausländerinnen und Ausländer werden ebenfalls zugelassen, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen, humanitäre Gründe oder die Vereinigung der Familie es erfordern.
Abs. 3
Bei der Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern wird der demographischen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung der Schweiz Rechnung getragen.
Antrag Hess Bernhard
Abs. 1
Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern erfolgt im Interesse des Gesamtwohles der Schweiz und der gesamten Wirtschaft ....
Schriftliche Begründung
Die vorgeschlagene Formulierung ist zu stark auf die rein wirtschaftlichen Bedürfnisse in der Ausländerpolitik fokussiert. Das Gesamtwohl der Gemeinschaft Schweiz muss jedoch vor materiellen Interessen stehen.
Antrag Stamm
Abs. 2
Ausländerinnen und Ausländer können ebenfalls zugelassen werden, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen ....
Schriftliche Begründung
Die Schweiz kann sich auf Gesetzesstufe nicht verpflichten, unter den genannten Voraussetzungen immer und in jedem Fall Personen zuzulassen. Mit einer Kann-Formulierung wird der notwendige Spielraum geschaffen, um nötigenfalls von der Grundregel abzuweichen, wenn staatspolitische Überlegungen dies erfordern.
Antrag Freysinger
Abs. 4
Die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern erfolgt unter der Voraussetzung, dass diese die Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung anerkennen und akzeptieren.
Schriftliche Begründung
Das Gesetz dient als rechtliche Grundlage zur Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern aus Nicht-EU-Staaten. Dabei kann die Anerkennung der schweizerischen Rechtsordnung nicht a priori vorausgesetzt werden, zumal die Schweiz bisher keinen eigentlichen Migrationsvertrag kennt. Der Passus bringt die notwendige Präzisierung auf Gesetzesstufe, unter welchen Voraussetzungen die Schweiz Ausländerinnen und Ausländer zulässt.
Art. 2a
Proposition de la majorité
Titre
Admission
(le libellé de l'art. 16 selon CIP-CN est biffé à l'art. 16)
Al. 1
L'admission des étrangers en vue de l'exercice d'une activité lucrative doit servir les intérêts de l'économie suisse; les chances d'une intégration durable sur le marché du travail suisse et dans l'environnement social et sociétal sont déterminantes. Les besoins culturels et scientifiques de la Suisse sont pris en considération de manière appropriée.
Al. 2
Les étrangers sont également admis lorsque des motifs humanitaires ou des engagements relevant du droit international l'exigent ou que l'unité de la famille en dépend.
Al. 3
Lors de l'admission des étrangers, l'évolution sociodémographique de la Suisse est prise en considération.
Proposition Hess Bernhard
Al. 1
L'admission des étrangers en vue de l'exercice d'une activité lucrative doit servir le bien général et les intérêts de l'économie de la Suisse ....
Développement par écrit
La formulation proposée focalise trop sur les besoins économiques purs; or, dans la politique en matière d'étrangers, le bien général de la Suisse doit primer sur des intérêts matériels.
Proposition Stamm
Al. 2
Les étrangers peuvent également être admis lorsque des motifs humanitaires ....
Développement par écrit
La Suisse ne peut pas s'engager dans le cadre d'une loi à admettre automatiquement des personnes dès lors que les conditions prévues sont remplies. Une formulation potestative permet de dégager la marge de manoeuvre nécessaire afin de pouvoir s'écarter de la règle générale si des considérations d'ordre politique l'exigent.
Proposition Freysinger
Al. 4
Les étrangers sont admis à condition qu'ils reconnaissent et acceptent les principes de l'ordre juridique suisse.
Développement par écrit
La loi sert de base légale à l'admission des étrangers qui ne sont pas ressortissants d'un Etat de l'UE. Or, il n'est pas possible de postuler a priori la reconnaissance de l'ordre juridique suisse, d'autant que la Suisse ne dispose pas encore véritablement d'une "convention sur les migrations". La phrase proposée apporte les précisions qui s'imposent à l'échelon de la loi, en indiquant à quelles conditions la Suisse admet des étrangers.
Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Kapitel über die Zulassungsvoraussetzungen ist eines der entscheidendsten Kapitel und eine der entscheidendsten Weichenstellungen in diesem Ausländergesetz. Hier können und müssen Sie Zeichen setzen und Klarheit schaffen; hier geht es um die Marschrichtung.
Die Minderheit I beantragt, lediglich den ersten Satz von Artikel 16 Absatz 1 stehen zu lassen. Dieser sagt klar, worum es geht. Es geht darum, dass die Zulassung von erwerbstätigen Ausländern im Interesse der Gesamtwirtschaft erfolgen soll. Es ist gefährlich, wenn Sie die zusätzlichen Sätze stehen lassen: Erstens wird dort gesagt, ausschlaggebend seien die beruflichen und gesellschaftlichen Integrationschancen. Es geht doch nicht um Integrationschancen, sondern um die berufliche Qualifikation. Zweitens wird dort gesagt, es gehe auch darum, kulturelle und wissenschaftliche Bedürfnisse zu berücksichtigen. Diese Formulierung muss weg. "Wissenschaftliche Bedürfnisse" könnten wir stehen lassen. Aber von "kulturellen Bedürfnissen" hat in diesem Saal doch jeder eine andere Vorstellung. Diese zusätzlichen Sätze sind nicht zweckdienlich. Wir bitten Sie, mit diesem Minderheitsantrag Klarheit zu schaffen. Es geht bei den Zulassungsvoraussetzungen um nichts anderes als um die Interessen der Gesamtwirtschaft.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Sonst ist auch die Gefahr gross, dass Sie eine Vermischung von Ausländer- und Asylpolitik vornehmen. In der Ausländerpolitik - da sind wir uns wohl einig - geht es nicht um Leute, die Flüchtlingseigenschaften haben. Es geht ausschliesslich um die Frage: Wer soll in die Schweiz kommen und hier arbeiten, zu welchen Bedingungen und für welche Bedürfnisse? Das ist hier zu regeln; das ist nichts Unmoralisches, sondern das ist die Logik. Ich bitte Sie, keine Vermischung vorzunehmen. Wir haben in den letzten Jahren - statistisch eindeutig feststellbar - eine vermehrte Zuwanderung zum Sozialsystem. Wir wollen aber eine Zuwanderung zum Arbeitsmarkt. Das berücksichtigt der Antrag der Minderheit I. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung.
Weyeneth Hermann · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe es gestern schon kurz erwähnt: Wir lehnen die Ausweitung, welche die Kommissionsmehrheit in Artikel 2a vorgenommen hat, ab. Ich habe Ihnen gestern gesagt, dass wir uns in erster Linie nach den Bedürfnissen der Wirtschaft zu richten haben. Wir gehen darin einig, dass es auch gesellschaftliche und bildungspolitische Bedürfnisse gibt, die bezüglich der Ausländerfrage geregelt werden müssen. Diese Ausweitung, wie sie die Kommissionsmehrheit in Artikel 2a vorgeschlagen hat, lehnen wir aber ab. Deshalb beantragen wir Ihnen, an der Fassung festzuhalten, wie sie der Bundesrat dem Parlament beantragt, ob dies jetzt in Artikel 2a oder in Artikel 16 aufgeführt wird: Wir haben nichts dagegen, wenn diese Grundsätze bereits in Artikel 2a erscheinen.
Die Minderheit II beantragt Ihnen also, an der Umschreibung gemäss Entwurf des Bundesrates, wie sie in Artikel 16 Absatz 1 festgeschrieben ist, festzuhalten.
Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Je me permets de rappeler quelques éléments concernant l'incohérence de la politique en matière de migration en Suisse. En 1991, juste avant l'éclatement de la guerre dans les Balkans, le Conseil fédéral a justifié son autorisation de faire appel à la main-d'oeuvre yougoslave, en soulignant que ce pays faisait partie de "ceux où les valeurs culturelles, religieuses et sociales correspondent aux nôtres". Quatre mois plus tard, la Yougoslavie était recalée dans le troisième cercle. En 1992, le Conseil fédéral, pour justifier la politique des trois cercles, avançait l'argument selon lequel les populations qui ne sont pas d'origine européenne sont inassimilables et rejetées dans le troisième cercle, car "elles sont originaires de pays où les conditions sociales, culturelles, religieuses, politiques ou économiques sont fondamentalement différentes. La politique suisse en matière d'admission à l'égard des personnes exerçant une activité lucrative est donc fondée sur le principe selon lequel les particularités ethniques et nationales des personnes venant de certains pays rendent en général plus difficile leur intégration dans notre société." J'ai cité en substance le message du 2 mars 1992 relatif à l'adhésion de la Suisse à la Convention internationale de 1965 sur l'élimination de toutes les formes de discrimination raciale (92.029).
Ces deux citations montrent bien que la capacité supposée des étrangers et étrangères à s'intégrer ne repose sur aucun critère objectif, mais bien uniquement sur les besoins supposés de notre économie, et je rappelle ce que j'ai dit hier concernant l'immigration portugaise au début des années 1960, à savoir qu'on estimait qu'elle ne pourrait pas s'intégrer ici en Suisse.
Le système des trois cercles a fait l'objet de vives critiques pour discrimination. Il n'est plus question dans la LEtr de surpopulation étrangère. Le Conseil fédéral se garde bien de mentionner des concepts comme "l'enchevêtrement culturel". Avec le système binaire proposé, nous ne sommes pas très loin des trois cercles. En effet, relevaient du deuxième cercle essentiellement les cadres qualifiés ou les spécialistes, lesquels sont toujours autorisés à se rendre en Suisse.
Et il est assez étonnant de lire le communiqué de la Commission des institutions politiques, après la clôture des travaux, concernant cette loi. Il exprime le point de vue de la majorité de droite, qui était très clair. "La Commission des institutions politiques constate l'utilité de légiférer dans ce domaine qui englobe la problématique des besoins de la Suisse en immigrants, de la pression exercée par ces mouvements de migration et des appréhensions suscitées par une surpopulation étrangère .... Elle salue aussi la mise au point de règles efficaces pour endiguer les flux migratoires et pour parvenir à atténuer les craintes d'une trop forte poussée de l'emprise étrangère."
Or, entre 1965 et 1995, les six initiatives populaires qui s'opposaient à la surpopulation étrangère ont toutes été rejetées. Il est choquant de voir les partis de droite passer comme chat sur braise sur la volonté de plus de la moitié des électeurs et électrices et d'utiliser constamment les peurs de la population pour justifier leurs propositions discriminatoires.
Ce que propose la minorité Fehr Hans, en demandant que soit fait mention dans la loi de l'objectif de stabilisation du pourcentage des étrangers à l'alinéa 3, est une mesure discriminatoire et nous appelons à la rejeter. Nous demandons en revanche que les critères des motifs humanitaires et du regroupement familial à l'alinéa 2 soient maintenus.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Il s'agit ici du principe des conditions d'admission. Elles figurent dans le dépliant à l'article 16. La majorité de la commission prévoit de les reporter à l'article 2a.
Pour ces conditions d'admission, le projet du Conseil fédéral prévoit trois alinéas: à l'alinéa 1 - première condition -, il faut servir d'abord l'intérêt de l'économie, il faut que les chances d'intégration professionnelle soient les meilleures, et puis les besoins culturels et scientifiques sont pris en considération de manière appropriée. A l'alinéa 2, le Conseil fédéral propose aussi que des étrangers puissent être admis pour des motifs humanitaires ou relevant du droit international, ou pour assurer l'unité de la famille. A l'alinéa 3, enfin, il tient compte de l'évolution sociodémographique.
Chacun de ces trois alinéas s'accompagne d'une proposition de minorité. A l'alinéa 1, il s'agit de savoir quelle est la condition la plus importante, l'économie, le social ou le culturel. Le Conseil fédéral et la majorité de la commission penchent pour l'économie avec, accessoirement, des intérêts pour la culture et la science. Dans sa proposition de minorité I, Monsieur Fehr propose de n'en rester qu'à l'économie et de biffer le reste. Monsieur Weyeneth, dans sa proposition de minorité II, propose d'en rester à la version du Conseil fédéral, avec laquelle on pourrait vivre; mais la majorité de la commission ajoute un élément d'intégration durable. Je crois qu'elle a raison, parce qu'elle souhaite ainsi démontrer que ceux qui sont admis doivent dès lors durablement s'intégrer dans notre pays. C'est une notion qui sous-tend toute cette loi.
Dès lors, le groupe radical-libéral vous propose de suivre la majorité de la commission à l'alinéa 1.
En ce qui concerne l'alinéa 2, il y a une proposition de minorité Fehr Hans. Il s'agit du problème des motifs humanitaires ou des engagements relevant du droit international. Cette minorité propose la formule potestative. Ici, nous sommes d'accord, nous voulons des conditions claires. L'UDC elle-même a toujours dit, à propos de ces formules potestatives - quand Monsieur Lustenberger est venu en commission défendre sa proposition, elle a été rejetée - qu'elle voulait qu'on puisse appliquer clairement les conditions de cette loi. Nous rejetons cette formule potestative. Il s'agit d'éléments relevant du droit international et c'est tout. Il est vrai que le droit international peut comprendre aussi des motifs humanitaires et il peut comprendre aussi le regroupement familial, puisque c'est la Convention européenne des droits de l'homme qui prévoit dans son article 8 que la famille peut être regroupée ou doit être regroupée, même. Mais pour cet alinéa 2, le groupe radical-libéral vous propose d'en rester à la formule de la commission et du Conseil fédéral.
A l'alinéa 3, le Conseil fédéral et la commission proposent de tenir compte du développement sociodémographique. La minorité Fehr Hans propose la formule "l'objectif de stabilisation du pourcentage des étrangers". C'est en quelque sorte un retour à l'initiative des quotas. Le principe de la loi est de dire que, dans le deuxième cercle, nous admettons un certain nombre de travailleurs - pour l'économie, pour la recherche scientifique, éventuellement pour des intérêts culturels. Nous voulons bien les intégrer, mais l'objectif n'est pas de maîtriser l'évolution démographique. S'il devait y avoir une vague d'immigrants du deuxième cercle, il est évident que le Conseil fédéral prendrait des dispositions. Mais ce n'est pas le but de la loi.
C'est la raison pour laquelle le groupe radical-libéral vous propose de refuser cette minorité et d'en rester à la version du Conseil fédéral et de la commission.
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche zuerst zu Artikel 16 Absatz 1, gegen die Minderheit I (Fehr Hans). Herr Fehr will ja in bekannter Manier herausstreichen, was bei Artikel 16 Absatz 1 das Leben irgendwie auch noch liebens- oder lebenswert macht. Er will Ausländerinnen und Ausländer nur dann zulassen, wenn dies im Interesse der Gesamtwirtschaft notwendig ist - Punkt! Die Mehrheit verweist jedoch darauf, dass zwar die Interessen der Gesamtwirtschaft eine Rolle spielen - das ist richtig, wir behandeln das Ausländergesetz -, dass jedoch auch die sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Bedürfnisse und Aspekte beigezogen werden müssen, wenn es darum geht, Ausländerinnen und Ausländer aufzunehmen. Es geht doch nicht an, dass wir Menschen zu blossen wirtschaftlichen Subjekten reduzieren. Menschen haben Bedürfnisse, Träume, Wünsche; sie wollen Perspektiven haben und nicht einfach nur geduldet werden.
Wir bekämpfen auch die Minderheit II (Weyeneth), die einfach wie der Bundesrat die kulturellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Schweiz angemessen berücksichtigen will. Wir schliessen uns beim ganzen Artikel der Mehrheit an.
Artikel 16 Absatz 2 ist noch weit gravierender: Gemäss Entwurf des Bundesrates werden Ausländerinnen und Ausländer zugelassen, wenn "völkerrechtliche Verpflichtungen, humanitäre Gründe oder die Vereinigung der Familie es erfordern". Diesen verbindlichen Rechtsanspruch will die Minderheit Fehr Hans in eine Kann-Bestimmung abändern. Dies würde heissen, dass es den kantonalen Behörden selbst dann anheim gestellt wäre, eine Bewilligung zu verweigern, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen, humanitäre Gründe oder zwingende familiäre Erfordernisse die Bewilligungserteilung gebieten. Eine solche Entscheidungsfreiheit für Behörden darf es nicht geben!
Welche Konsequenzen die Ausstattung der Fremdenpolizeibehörden mit einer entsprechenden Machtfülle hat, haben uns Praktiker des Fremdenpolizeirechtes in den letzten Jahren und Jahrzehnten eindrücklich vor Augen geführt: Die Folgen dieser fremdenpolizeilichen Machtfülle sind Behördenwillkür, unverständliche kantonale Ungleichbehandlungen und zahlreiche stossende Praktiken einzelner Fremdenpolizeibehörden. Es darf nicht sein, dass kantonale Zufälligkeiten Schicksale von Menschen existenziell bestimmen. Es ist auch gar nicht einzusehen, weshalb man den Kantonen einen Ermessensspielraum für die Zulassung oder Nichtzulassung einer Person einräumen soll, wenn einmal feststeht, dass übergeordnetes Recht, d. h. völkerrechtliche Verpflichtungen, humanitäre Gründe oder der Grundsatz der Familieneinheit die Erteilung der Bewilligung gebieten.
Zu denken ist z. B. an Personen, die aufgrund des Rückschiebeverbots der Folterkonvention weder in ihr Herkunftsland noch in einen Drittstaat zurückkehren können. Zu denken ist aber auch an unbescholtene Personen, deren Familienangehörige allesamt in der Schweiz leben und die im Herkunftsland keine Beziehungen mehr haben. Unter diesen Voraussetzungen ist ein fremdenpolizeiliches Ermessen über Erteilung oder Nichterteilung einer Bewilligung absolut fehl am Platz. Zu beurteilen, ob entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, ist schon Ermessensspielraum genug.
Nun noch zur Minderheit Fehr Hans zu Absatz 3 von Artikel 16: In diesen Absatz will Herr Fehr dann auch noch gleich die 18-Prozent-Initiative von Herrn Müller kopieren - Müller/Fehr Hans, ein "rechtspolitisches" Zwillingspaar -, indem er nämlich will, dass dem Stabilisierungsziel bezüglich des Ausländeranteils Rechnung getragen wird. Die 18-Prozent-Initiative, Herr Fehr, wurde durch die Bevölkerung abgelehnt; die Bevölkerung hält nichts von Prozentzahlen. Gestern wollten Sie schon die SVP-Missbrauchs-Initiative ins Asylgesetz schreiben lassen, heute die 18-Prozent-Initiative der FDP ins Ausländergesetz. Sind das hier die neuen Gepflogenheiten? Man verliert Abstimmungen in der Bevölkerung und bringt hinterrücks, unter dem Titel Stabilisierung, diese unsinnige Idee wieder ins Gesetz.
Wir lehnen diesen Antrag der Minderheit Fehr Hans natürlich ab.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 16 die Anträge der Kommissionsmehrheit. Es geht hier um Grundsätze, und es ist aus unserer Sicht zudem richtig, dass man sie vorne im Gesetz, in Artikel 2a, hineinnimmt. Es ist aus unserer Sicht auch richtig, dass man nicht nur die Interessen der Gesamtwirtschaft erwähnt, sondern auch berufliche und gesellschaftliche Integrationschancen dazunimmt, obwohl ich gestehen muss, dass dieser Begriff etwas schwammig ist. Aber auch der Begriff "Gesamtwirtschaft" ist relativ unpräzis. Es gibt Partikularinteressen einzelner Branchen, und das können andere als gesamtwirtschaftliche Interessen sein. Aber wenn wir Grundsätze hineinnehmen, dann müssen wir sagen, dass uns nicht nur die berufliche Integration, sondern auch die Wertvorstellungen und unsere Lebensart wichtig sind. Es geht ja hier auch darum, dass die Integration nicht nur Sache des Staates ist, sondern vor allem auch Sache der Ausländer, die sich hier ansiedeln wollen; und deshalb ist es auch sinnvoll. Es gibt auch keine Erklärungen zum Begriff "Gesamtwirtschaft", sondern zusätzliche Grundsätze, die den Begriff "Integration" etwas präzisieren sollen.
Zu Absatz 2 muss man schon sagen: Wenn man das Völkerrecht als Grundsatz anerkennt, was wohl für alle selbstverständlich ist, dann sollte man das auch als Grundsatz postulieren. Zudem ist in Absatz 2 auch formuliert, welche Bedingungen für die Zulassung nötig sind. Das ist also kein absoluter Grundsatz, sondern ein rechtlich gebundener Grundsatz.
Zu Absatz 3 hat die Vorrednerin schon erwähnt, dass das Stabilisierungsziel im Sinne einer Quote vom Volk abgelehnt wurde, aber die Formulierung "demographische und soziale Entwicklung" entspricht ja auch dem, dass man Einwanderung steuern möchte. Auch für uns ist klar, dass Einwanderung sinnvoll begrenzt werden muss. Die Formulierung der Kommissionsmehrheit, dass man demographische und soziale Kriterien berücksichtigt, ist eine genauere Umsetzung des Volkswillens und deshalb auch mehrheitsfähiger.
Deshalb unterstützt die CVP-Fraktion die Anträge der Kommissionsmehrheit.
Donzé Walter · Mit-M · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion
Unsere Fraktion vertritt die Haltung der Mehrheit. Wir wenden uns gegen die Minderheit I (Fehr Hans) wie auch gegen die Minderheit II (Weyeneth). Wir dürfen nicht mit einer Optik ans Ausländergesetz herangehen, als wäre jeder Ausländer, der bei uns um Aufenthalt nachsucht, ein Missbraucher. Die Anliegen der Wirtschaft unterstützen wir, aber dies sind nicht die ausschliesslichen Kriterien für den Aufenthalt von Ausländern bei uns. Es gibt auch Familienschicksale, es gibt Verwandtschaften, es gibt Ausländerehen, und hier wollen wir kein Spiessrutenlaufen, sondern ganz normale Voraussetzungen.
Wir sind der Auffassung, die Kommissionsmehrheit liege richtig. Sie hat das Gesamtwohl des Landes und seiner Gesellschaft im Fokus. Sie setzt gute Leitplanken, und gerade unter kulturellen Interessen verstehen wir auch, dass die schweizerische Eigenart und Kultur erhalten bleibt. Die Kommission regelt nun diese Bestimmungen in den Artikeln 2, 2a und 2b, und deshalb können wir Artikel 16 streichen.
Den Antrag Stamm halten wir für unnötig. Er macht eigentlich keinen Sinn. Den beiden Anträgen Hess Bernhard ziehen wir die Variante der Kommissionsmehrheit vor.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Die ganze Sache wird jetzt durch die neue Ordnung, die Sie geschaffen haben, etwas auseinander gerissen. Ich glaube, Sie sollten mindestens wegen der Denkweise - damit klar ist, um was es geht - bei den Artikeln 16 bis 30 bleiben. Wenn Sie jetzt zu den Artikeln 2a und 2b hüpfen, reissen Sie ein Konzept auseinander. Wir sind nicht dagegen, dass Sie das Gesetz neu ordnen, aber für die Diskussion ist es natürlich ausserordentlich beschwerlich. Ich habe gemerkt, dass es von den Rednern hier am Pult nicht überall verstanden worden ist. Auch Artikel 2b wird jetzt hier hineingezogen, aber Artikel 2b betrifft das Problem der Integration, das in den Artikeln 51ff. behandelt wird. Ich möchte darum hier über die Zulassungsvoraussetzungen sprechen und das in einen Gesamtzusammenhang stellen, sonst wird das Ganze unübersichtlich.
Das duale Zulassungssystem, welches die Kommission übernommen hat, sieht Voraussetzungen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit vor. Artikel 2a - nach dem früheren Konzept Artikel 16 - umschreibt das nur generell. Ich komme am Schluss darauf zu sprechen. Aber es gibt hier Artikel, die das spezifizieren und sagen, was getan wird, um die Integrationsziele zu erreichen, und die Zulassungsvoraussetzungen näher umschreiben. Es wird gesagt, was getan wird, um das vom Bundesrat immer wieder erklärte Stabilisierungsziel zu erreichen, oder womit man es zu erreichen glaubt.
Zunächst einmal: Es werden - es geht ja hier um die aussereuropäischen Staaten - jährliche Höchstzahlen für die Bewilligungen vorgeschrieben, nämlich gemäss Artikel 19; dieser gehört dazu. Es ist also nicht eine freie Möglichkeit. Die jährlichen Höchstzahlen für die Bewilligungen sind die Quoten, die wir eigentlich früher gegenüber allen Ländern, auch den europäischen, hatten und die wir gegenüber den europäischen während der Übergangsfristen auch jetzt noch haben. Sie bringen die kantonalen Behörden dazu, mit der Bewilligungserteilung haushälterisch umzugehen. In der Regel wird ja dann geprüft, bevor man die Bewilligung erteilt, ob alles gemacht worden ist, um die Leute im entsprechenden Umfeld, d. h. in der Schweiz - oder neu gemäss Freizügigkeitsabkommen in der EU - zu rekrutieren.
Dann gibt es den Vorrang der Inländer und der Angehörigen der EU- und der Efta-Staaten. Das steht in Artikel 20. Diese Bestimmung soll der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der Schweiz dienen. Die Quote soll eine Begrenztheit bringen; das ist eine Anlehnung an das Ziel der Stabilisierung. Artikel 20 mit dem Vorrang der Inländer - die Bürger der EU- und der Efta-Staaten gelten auch als Inländer, wenn die Übergangsfristen einmal abgelaufen sind - soll also ein Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sein. Die Schweiz hat dieses System ja in den letzten dreissig Jahren gehabt und ist damit im Vergleich zu ausländischen Staaten gut gefahren. Wir müssen aufpassen, dass wir jetzt nicht alles über Bord werfen, was sich eigentlich bewährt hat.
Dann haben wir ein drittes Instrument, das ist Artikel 21 - das ist jetzt alles unter Artikel 2a zu subsumieren! -: Von einer Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen erhofft man sich, dass sie einem Lohndumping entgegenwirkt. Mit Artikel 23 wird dann die berufliche Qualifikation einbezogen; das ist ein neues Element. Das geht in die langfristige Integration. Man hat festgestellt, dass sich die beruflich Qualifizierten wesentlich leichter integrieren lassen als die beruflich nicht Qualifizierten und die grosse Masse der Ungelernten. Das wird ja von gewisser Seite auch kritisiert: Es führe zu einem "Austrocknen" anderer Staaten, weil man quasi die Intelligenzija abziehe. Ich glaube, das ist übertrieben, aber wenn es zu einer Masseneinwanderung käme, wenn man ganz Europa oder Amerika dazunähme, dann könnte das vielleicht ein Argument sein.
Dann wird in Artikel 24 ein weiteres Element vorgeschrieben, nämlich eine angemessene Wohnung. Damit will man verhindern, dass wir eine freie Zuwanderung haben und dass die Leute dann keine Wohnung haben. Das ist natürlich auch ein Integrationselement und ein soziales Element.
Schliesslich gibt es Ausnahmen bei den Zulassungsvoraussetzungen. Das sind die humanitären Überlegungen. Ausnahmen sind auch für den wirtschaftlichen und kulturellen Austausch möglich. Das ist für jene Fälle, in denen selbst der Begriff der Gesamtwirtschaft nicht mehr genügt.
Die Mehrheit hat diesen Artikel im Sinne des Bundesrates zwar neu gefasst; ob er aber eine Verbesserung darstellt, bezweifle ich. Ich muss Ihnen sagen: Sie haben das Gleiche geschrieben, nur anders. Wenn Sie sagen, der Inhalt sei der gleiche wie der in der Fassung des Bundesrates, dann kann ich mich damit einverstanden erklären, aber eine Verbesserung ist es nicht.
Ich bitte Sie, auch zu beachten: Es geht um Gesetzgebung. Je grösser Sie den Spielraum machen und je umfassender und je schwammiger Sie die Formulierungen machen, desto weiter entfernen Sie sich natürlich auch vom Rechtsstaat. Wo Sie Ermessen haben, haben Sie immer auch Ermessen im positiven Sinn des einen und Ermessen im negativen Sinn des anderen. Das ist etwas gefährlich.
Es sind reichlich schwammige Begriffe gewählt worden, allerdings auch schon im Entwurf des Bundesrates. Die von der Mehrheit vorgeschlagene Lockerung des Zulassungssystems werden wir in den folgenden Artikeln ansehen, ich werde dort darauf eingehen. Auf jeden Fall kann ich bereits jetzt sagen: Der Versuch, hier das Saisonnierstatut wieder einzuführen, wird vom Bundesrat klar abgelehnt. Das hat aber mit den Kurzaufenthalten nichts zu tun; das ist gestern hier vermischt worden. Bewilligungen für sechsmonatige Kurzaufenthalte sind keine Saisonnierbewilligungen, das ist kein Saisonnierstatut. Das Saisonnierstatut war für Leute, die während mehrerer Jahre Bewilligungen für Kurzaufenthalte bekommen hatten; diese wurden dann umgewandelt. Das hat also mit der vorgeschlagenen Kurzaufenthaltsbewilligung, wie sie auch bei den "Bilateralen I" übernommen wird, nichts zu tun. Dagegen werden wir uns zur Wehr setzen. Wenn das Konzept aufgeweicht wird, dann sind auch die Stabilisierungsziele, dann sind auch die Integrationsziele nicht mehr erreichbar, dann sind die Bedürfnisse der Wirtschaft nicht mehr erfüllbar, dann sind die sozialen Folgen nicht mehr tragbar.
Jetzt konkret zu Artikel 2a, der Artikel 16 entspricht. Ich spreche nicht zu Artikel 2b, dieser ist der Ersatz der Artikel 51ff. Das ist etwas anderes, den können wir erst dort behandeln, sonst vermischen wir Dinge.
Zu Artikel 2a sage ich nochmals: Die Formulierung des Bundesrates ist die präzisere. Die Kommissionsmehrheit sagt, sie wolle inhaltlich nichts ändern. Wir gehen also nicht auf die Barrikade, aber wir bleiben bei der Formulierung des Bundesrates, die - das sehen Sie schon an der Länge des Artikels - einfach die bessere und konsequentere Fassung darstellt, vor allem auch für die Auslegung. Wenn Sie aber der Kommissionsmehrheit folgen, ist zuhanden des Amtlichen Bulletins festgehalten, dass Sie inhaltlich nichts anderes als die Fassung des Bundesrates beschlossen haben.
Ich bitte Sie, hier der bundesrätlichen Fassung zuzustimmen.
Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Erlauben Sie mir eine Replik in Bezug auf den Minderheitsantrag zu Absatz 3: Frau Vermot scheint sich auf mich oder meine Politik einschiessen zu wollen, allerdings eher glücklos.
Zur Sache: Es geht hier in keiner Weise darum, dass wir der 18-Prozent-Initiative nachtrauern. Wir akzeptieren, dass diese Initiative mit ihrer Rechenschiebermethode wahrscheinlich kein sehr glückliches Instrument war und dass das Volk dazu Nein gesagt hat. Aber wir beziehen uns darauf, dass sich der Bundesrat - Herr Koller, Frau Metzler, aber auch schon ihre Vorgänger - immer klar zum so genannten Stabilisierungsziel in der Ausländerpolitik bekannt hat. Darum wollen wir dieses Stabilisierungsziel hier als klare Zielsetzung einbauen. Seit über zwanzig Jahren wird à la Bundesrat "stabilisiert". Die Realität sieht so aus: Wir hatten vor zwanzig Jahren in der Schweiz einen Ausländeranteil von 900 000 Leuten. Die so genannte Stabilisierung wirkte sich so aus, dass wir jetzt einen um 60 Prozent höheren Ausländeranteil haben, d. h. 1,5 Millionen Ausländer!
Das Stabilisierungsziel soll mit intelligenten Massnahmen erreicht werden, und das wollen wir hier im Grundsatz verankern.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zu Absatz 3 zuzustimmen.
Leuthard Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Es wurde mehrfach zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Grundsatzartikel dieses Gesetzes handelt, um die Zielgebung, wie wir die Zulassung inskünftig regeln wollen. Sie haben gesehen, dass gegenüber den heutigen Gesetzen neu die gesamtwirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen. "Gesamtwirtschaftliche Interessen" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der nicht abschliessend und auch nicht immer gleich definiert werden kann. Der Bundesrat wie auch die Kommission haben versucht, das noch auszudeutschen. Sie sehen, dass die Mehrheit der Kommission das gegenüber der Version des Bundesrates mit den Hinweisen auf die Integrationschancen und auf das soziale und gesellschaftliche Umfeld präzisiert hat.
Herr Bundesrat, es war Ihre Verwaltung, die der Kommission diesen Verbesserungsvorschlag vorgelegt hat. Denn die Version des Bundesrates hat effektiv in der Kommission zu noch mehr Fragen geführt. Deshalb ist die Formulierung der Mehrheit der Kommission so, wie sie jetzt vorliegt, klar eine Verbesserung und Konkretisierung gegenüber der Version des Bundesrates. Wir wollen damit auch zum Ausdruck bringen, dass mit dem neuen Konzept eben weder kurzfristige Wirtschaftsinteressen gefördert noch spezielle Branchen oder Regionen berücksichtigt werden sollen. Im Mittelpunkt muss immer das gesamtwirtschaftliche Interesse, ein nachhaltiges und nicht ein kurzfristiges Ziel stehen. Wir wollen mit der Zulassungspolitik weder Strukturerhaltung über weniger qualifizierte Arbeitskräfte und tiefe Löhnen betreiben noch Partikularinteressen innerhalb der Wirtschaft unterstützen.
Deshalb bitte ich Sie, bei Absatz 1 die Version der Mehrheit der Kommission zu unterstützen.
Die Minderheit I (Fehr Hans) will im Absatz 1 den letzten Satz streichen. Nach Ansicht der Mehrheit ist das falsch, weil mit dem Hinweis auf die Integrationschancen zum Ausdruck kommt, dass es nicht nur rein um wirtschaftliche Interessen geht - Zulassungspolitik hat sehr viel mit Integrationspolitik zu tun. Das sind Ziele dieser Revision. Das muss in der Formulierung des Gesetzes auch zum Ausdruck kommen. Die Mehrheit will daher den Artikel so belassen. Die Kommission hat das mit 16 zu 4 Stimmen so bestimmt.
Bei Absatz 2 haben wir die Minderheit Fehr Hans, welche die Zulassung aus humanitären Gründen oder zum Zwecke der Familienvereinigung streichen will. Das würde die bisherige Tradition der Schweiz unterlaufen. Wir hatten die Diskussion auch im Rahmen des Asylgesetzes und stellten fest, dass es Fälle von humanitären Aufnahmen gibt. Die brauchen selbstverständlich eine Rechtsgrundlage. Wenn Sie in Absatz 2 der Minderheit Fehr Hans folgen würden, würde die Rechtsgrundlage fehlen, und man könnte humanitäre Aufnahmen nicht mehr zulassen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 15 zu 6 Stimmen klar abgelehnt. Er ist auch abzulehnen, weil er - wie Herr Christen zu Recht betont hat - bei den völkerrechtlichen Verträgen von einer Kann-Formulierung ausgeht. Wenn man völkerrechtliche Pflichten hat, dann hat man Pflichten. Verträge und Pflichten sind einzuhalten, Herr Fehr. Man kann dann nicht sagen: Man kann dann noch, oder man hat Ermessen. Verträge sind einzuhalten; Verpflichtungen hat die Schweiz zu erfüllen. Deshalb kann man hier nicht mit einer Kann-Formulierung operieren.
Bei Absatz 3 haben wir ebenfalls eine Minderheit Fehr Hans. Die Kommission hat auch hier den Hinweis auf die 18-Prozent-Initiative diskutiert. Es ist so, dass Bundesrat und Kommissionsmehrheit mit dem neuen Zulassungssystem das Ziel einer Stabilisierung des Ausländeranteils verfolgen, aber es gibt dafür weder eine Definition noch eine Zahl. Wie wir auch zum Ausdruck bringen, braucht es natürlich auch Flexibilität für die Bedürfnisse der Gesamtwirtschaft. Es wäre also verfehlt, hier die Vorstellung zu haben, dass man von einer Grenze ausgeht. Auch die Umsetzung, die Handhabung des Antrages der Minderheit Fehr Hans, wäre schwierig. Die Kommission hat diesen Antrag daher mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Antrag Hess Bernhard will in Absatz 1 noch das Gesamtwohl einfügen. Es scheint mir hier sehr schwierig zu sein, zu definieren, was denn das Gesamtwohl ist. Die Kommission hat in Absatz 1 den Ansatz gewählt, zu den gesamtwirtschaftlichen Interessen eine Definition zu geben. Inhaltlich kommt das dem, was Herr Hess meint, wohl sehr nahe.
Ich bitte Sie daher, diese Formulierung zu unterstützen und den Antrag Hess Bernhard abzulehnen.
Zu klären haben Sie noch die Positionierung: Sie haben gehört, dass die Kommissionsmehrheit einen Artikel 2a schaffen und vorziehen möchte. Das hat folgende Gründe: Wir sind der Auffassung, dass der Gesetzgeber zu Beginn eines Gesetzes auch sagen sollte, was die Ziele sind, die die Gesetzgebung verfolgt, was der Zweck einer Vorlage ist. Mit der Positionierung dieser grundsätzlichen Zulassungsvorschrift zu Beginn des Gesetzes bringen wir das zum Ausdruck. Es wird so leichter lesbar, und somit würden am Anfang des Gesetzes die Prinzipien und Grundsätze verankert werden. Nachher, im 3. und 4. Kapitel, kommen dann die Präzisierungen und Einzelheiten, die regeln, wie diese Zulassung konkret aussieht.
Ich bitte Sie daher, auch der Neupositionierung in Artikel 2a zuzustimmen. Wie ich den Voten entnommen habe, hat bisher niemand dagegen opponiert.
Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Leuthard, wir haben es vorhin alle gehört: Sie bekennen sich ausdrücklich zum Stabilisierungsziel, das anzustreben sei. Warum schreiben Sie dann dieses Stabilisierungsziel nicht ins Gesetz hinein? Wir wollen ja keine Zahl, wir wollen genau das, was Sie selber sagen.
Leuthard Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Fehr, ich habe mich nicht zu einem Stabilisierungsziel in Ihrer Version bekannt. Die Kommission hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die Fehler der Vergangenheit mit diesem Zulassungssystem selbstverständlich nicht wiederholt werden dürfen, das heisst vor allem Fehler im Bereich der Saisonniers, des Familiennachzuges, der nachweislich zu einem hohen Zustrom in die Schweiz geführt hat. Hier wollen wir stabilisieren, aber immer im Sinne der Gesamtwirtschaft, und das heisst inskünftig: Wenn die Wirtschaft einen Bedarf nach Arbeitskräften hat und diesen decken will, dann ist dem Folge zu geben. Diesem Bedarf ist nicht mit einer Stabilisierung im Sinne einer Festsetzung von Quoten, Zahlen, Prozenten Rechnung zu tragen. Das will die Kommissionsmehrheit klar nicht.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Die Kommissionssprecherin hat gesagt, die Fassung der Mehrheit sei die Fassung der Verwaltung. Ich bitte Sie - das ist eine generelle Bemerkung -, in dieser Angelegenheit die Verantwortlichkeiten nicht zu vermischen. Wenn Mitglieder der Verwaltung in einer Kommission sitzen und die Kommission der Verwaltung einen Auftrag gibt, etwas zu formulieren, ist das deswegen weder die Meinung der Verwaltung noch die Meinung des Bundesrates. Ich merke, dass diese Vermischungen auch zu getrennten Verantwortlichkeiten führen. Und wo keine Verantwortlichkeiten wahrgenommen werden, dort passiert es eben. Es ist mir lieber, wenn gesagt wird, wer die Verantwortung für diesen Artikel trägt. Ich bitte Sie, das zu beachten.
Der Bundesrat hat in seiner Fassung in Artikel 16 Absatz 3 gesagt: "Bei der Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern wird der demographischen und sozialen Entwicklung der Schweiz Rechnung getragen." Das ist doch - auch bei aller Schwammigkeit - noch einigermassen fassbar. Die Kommissionsmehrheit fügt zusätzlich die "gesellschaftliche Entwicklung" ein. Ich bitte Sie, dies zu beachten: Es hat gute Gründe dafür, dass der Bundesrat sagt, jetzt gebt ihr noch ein weiteres Argument - was heisst das, bei der Zulassung "der gesellschaftlichen Entwicklung" Rechnung zu tragen? Das ist die Schwierigkeit.
Ich nehme aber gerne zur Kenntnis und sage das nochmals: Die Mehrheit sagt, in ihrer Version werde inhaltlich nichts anderes gesagt als in jener des Bundesrates, es sei nur anders formuliert. Wenn das so ist, gehe ich mit den Materialien einig. Wenn wir uns der Mehrheit anschliessen und sie nicht aktiv bekämpfen, dann nur unter dieser Voraussetzung. Ich finde die Fassung des Bundesrates präziser; das ist auch die Meinung der Verwaltung.
Cina Jean-Michel · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Nur kurz zu dem, was die Vermischung der Verantwortlichkeiten angeht: Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat sich implizit der Sicht der Kommissionsmehrheit anschliesst, wenn der Bundesrat in einer Kommissionssitzung anwesend ist und die Verwaltung dann von der Kommission einen Auftrag erhält und der Bundesrat sich in der Kommissionssitzung nicht gegen die neue Formulierung wehrt und nicht an seiner eigenen Fassung festhält. Damit wird das zu einem gemeinsamen Anliegen.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
J'aimerais tout d'abord vous inviter à sortir de cette querelle entre les commissions et le Conseil fédéral. Je crois que nous avons besoin les uns des autres, chacun devant assumer ses responsabilités. A partir du moment où un texte est déposé par la commission, même s'il a été rédigé sur la base d'informations ou d'une proposition de l'administration, c'est la commission qui doit en assumer la paternité.
Votre commission s'est largement penchée sur les principes d'admission, et donc sur les objectifs de la présente législation. C'est pour cette raison qu'elle a choisi de faire figurer ces éléments-cadres à l'article 2a plutôt qu'à l'article 16.
En ce qui concerne l'"architecture" de la loi, la volonté de la commission est de faire figurer, ainsi que vous l'a dit Madame Leuthard, les principes de base en tête de la loi, ce qui rend l'approche de celle-ci beaucoup plus compréhensible, et les articles relatifs à la mise en oeuvre de chacun de ces principes, ainsi que les a prévus le Conseil fédéral, dans des chapitres qui sont spécifiques, plus en avant dans la législation.
En ce qui concerne la signification des articles, je dois affirmer ici qu'il n'y a pas de différence sur le fond entre le projet du Conseil fédéral et la proposition de la majorité de la commission. C'est au niveau de la "mise en forme" de cette signification que la majorité de la commission a trouvé sa formulation plus heureuse et plus précise.
En ce qui concerne justement le fond de cet article 16, je crois qu'il est primordial qu'au-delà des besoins de l'économie - et c'est un des aspects fondamentaux de cette nouvelle législation -, le cadrage de l'immigration soit réalisé sur la base des facultés d'intégration dans notre société, et nous le développons tout au long de cette loi.
Si les besoins de l'économie doivent rester déterminants, je crois néanmoins que l'octroi d'autorisations en vue de l'exercice d'une activité lucrative doit également servir à couvrir d'autres besoins: les besoins culturels et scientifiques, ainsi que le Conseil fédéral les a inscrits à l'article 16 alinéa 1 de son projet - et cela a été repris par la majorité de la commission à l'article 2a -, ne sauraient être négligés. Notre cadre de vie n'est pas fait uniquement de biens matériels et de biens de consommation, la recherche scientifique est cardinale pour notre prospérité économique. Il convient, par exemple, de ne pas renvoyer des doctorants arrivant en fin de cursus sous le prétexte qu'ils viennent de pays extérieurs à l'Europe et qu'ils ne sont pas engagés dans l'économie.
En ce qui concerne les propositions de minorité, il convient de rejeter la proposition de la minorité I (Fehr Hans) à l'article 16 alinéa 1. Cette proposition est un retour à une ancienne vision de la politique migratoire que nous ne voulons plus. C'est en quelque sorte une proposition "monomaniaque" qui ne prend en considération que les intérêts économiques. Il y a donc lieu, ainsi que je l'ai dit, de reconnaître la globalité des besoins de la communauté et, donc, l'apport potentiel de l'immigration dans ses différentes dimensions. On a évoqué aussi les préoccupations démographiques lors du débat d'entrée en matière. C'est par 15 voix contre 5 que la commission a choisi de maintenir quant au fond le contenu proposé par le Conseil fédéral et de ne pas revenir à une version purement économique de l'immigration, ce qui serait totalement en opposition avec l'esprit de la nouvelle loi.
La minorité II (Weyeneth) estime que la formulation du Conseil fédéral à l'article 16 alinéa 1 est satisfaisante, mais la majorité a modifié légèrement les termes du texte, je le répète, sans apporter de modifications significatives quant au fond. Il reste pour la Commission de rédaction à réexaminer, en tout cas dans le texte français, le mot "sociétal". Si vous ouvrez votre dictionnaire, vous verrez qu'entre "social" et "sociétal", il n'y a pas grande différence.
A l'alinéa 2, la minorité Fehr Hans veut supprimer l'admission pour raisons humanitaires ou, plus grave, la nécessité d'unité de la famille. C'est très fermement, par 15 voix contre 6, que la commission a repoussé ce durcissement qui est totalement inapproprié.
A l'alinéa 3, la minorité Fehr Hans veut réintroduire un objectif de stabilisation de la population étrangère qui a été refusé à maintes reprises, et encore récemment dans le cadre de l'initiative populaire des 18 pour cent. Nous n'avons effectivement pas à réintroduire au niveau du Parlement quelque chose dont le peuple ne veut pas.
Enfin, par 13 voix contre 5 et 2 abstentions, la majorité s'oppose donc à cette minorité Fehr Hans. Monsieur Fehr nous a parlé de mesures intelligentes dans le domaine de la stabilisation de la population étrangère. C'est avec plaisir que je vous rappelle que notre Parlement en a pris quelques-unes en adoptant des procédures de naturalisation facilitée pour les étrangers des deuxième et troisième générations. Vous voyez, Monsieur Fehr, que nous sommes aussi préoccupés par ces éléments-là.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die folgende Abstimmung gilt in Bezug auf den Antrag Hess Bernhard auch für die Artikel 17 und 18. Der Antrag Vanek wurde bereits erledigt.
Art. 16 Abs. 1; 2a Abs. 1 - Art. 16 al. 1; 2a al. 1
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 80 Stimmen
Für den Antrag Hess Bernhard .... 13 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit II .... 138 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 32 Stimmen
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 113 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 61 Stimmen
Art. 16 Abs. 2; 2a Abs. 2 - Art. 16 al. 2; 2a al. 2
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit .... 46 Stimmen
Für den Antrag Stamm .... 45 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 52 Stimmen
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 132 Stimmen
Für den Antrag Hess Bernhard .... 40 Stimmen
Art. 16 Abs. 3; 2a Abs. 3 - Art. 16 al. 3; 2a al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 53 Stimmen
Art. 2a Abs. 4 - Art. 2a al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Freysinger .... 49 Stimmen
Dagegen .... 120 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Präsident (Binder Max, Präsident): Sie haben in diesen Abstimmungen durchwegs den Anträgen der Mehrheit zugestimmt. Ich frage Sie an: Sind Sie damit einverstanden, dass damit Artikel 16 zu Artikel 2a wird? - Es gibt keine Opposition; Sie sind damit einverstanden.
Art. 17
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Tschuppert, Beck, Eberhard, Fehr Hans, Glur, Joder, Lustenberger, Scherer Marcel, Schibli, Weyeneth)
Bst. a
a. .... entspricht; bedeutende wirtschaftliche Interessen einzelner Branchen und Regionen werden angemessen berücksichtigt;
Antrag Hess Bernhard
Bst. a
a. dies dem Gesamtwohl der Schweiz und den gesamten wirtschaftlichen Interessen entspricht;
Schriftliche Begründung
Eine einseitige Betrachtungsweise, nur auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichtet, ist stossend.
Art. 17
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Tschuppert, Beck, Eberhard, Fehr Hans, Glur, Joder, Lustenberger, Scherer Marcel, Schibli, Weyeneth)
Let. a
a. .... du pays; les intérêts économiques reconnus de certains secteurs et de certaines régions seront pris en compte de manière appropriée;
Proposition Hess Bernhard
Let. a
a. si cela sert le bien général et les intérêts de l'économie de la Suisse;
Développement par écrit
Une vision unilatérale - focalisée sur les besoins économiques - ne peut être acceptée.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Bei der Zulassung von unselbstständig erwerbenden Ausländerinnen und Ausländern gilt es, ausser auf das gesamtwirtschaftliche und - das präzisiere ich hier klar - übergelagerte Interesse auch noch auf Branchen und Regionen Rücksicht zu nehmen. Das entspricht einem eidgenössischen Grundsatz, der auf dem Gedanken des Föderalismus, der Subsidiarität und auch der Rücksichtnahme gegenüber Minderheiten aufbaut. Die Befürchtungen gewisser Branchen und Regionen sind eben durchaus real: nämlich ihre Befürchtungen, sie würden mit der Formulierung gemäss Kommissionsmehrheit mit ihren Anliegen gewissermassen unter die Räder kommen. Die Ergänzung in Artikel 17 - das halte ich ausdrücklich fest - präjudiziert den Minderheitsantrag für Artikel 31a, dieses neue Saisonnierstatut, nicht. Sie sehen auch, dass nicht alle, die Artikel 31a als Minderheit vertreten und unterschrieben haben, auch die Minderheit Tschuppert unterstützten - oder andersherum: Die Minderheit Tschuppert hat eine grössere Akzeptanz und regelt das nur im Grundsatz, ohne dabei ein neues Saisonnierstatut zu fordern und zu stipulieren.
Lehnen Sie diese offene Formulierung der Minderheit Tschuppert nicht ab, sondern geben Sie ein Bekenntnis zu den Branchen und den Regionen, die heute schon, in diesem wirtschaftlich schwierigen Umfeld, sehr zu kämpfen haben!
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Herr Lustenberger, können Sie in Ihrem Antrag noch erklären, welche Branchen Sie meinen und welche Regionen Sie anvisieren?
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Fasel, es sind sicher nicht die Regionen, in denen Ballungszentren sind. Es sind sicher auch nicht jene Branchen, die florieren und die auf ausländische Spezialisten zwar angewiesen sind, aber bei denen es aufgrund der wirtschaftlichen Lage durchaus auch vertretbar ist, wenn sie zugunsten der anderen Branchen, zugunsten der Not leidenden Regionen vielleicht manchmal einen Schritt zurück machen. Wenn Sie mich jetzt fragen, welche Branchen ich meine: Es ist durchaus die Landwirtschaft, es ist durchaus das Gastgewerbe, es ist das Baugewerbe.
Ihre Frage ist berechtigt, und ich habe sie jetzt präzise beantwortet.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir sind jetzt in der Phase, wo es um Grundzüge dieses Gesetzes geht, nämlich um die Zulassungskriterien. Sie wissen, dieses Gesetzesdogma beinhaltet keine Quoten, keine Prozentzahlen; es geht um den Grundsatz, wer mit welcher beruflichen Qualifikation in die Schweiz einreisen können soll und wer nicht. Wer soll, wenn er nicht erwerbstätig ist, in die Schweiz einreisen können, mit welcher Integrationsvoraussetzung usw.? Artikel 17 Litera a mit der Ergänzung, wie sie der Minderheitsantrag Tschuppert hier verlangt, ist ein erster Prüfstein für die Konsequenz des Gesetzes betreffs dieser beruflichen Zulassungskriterien. Wir machten lange Jahre den Fehler - das wissen Sie alle hier drin -, dass wir zu viele Arbeitskräfte rekrutierten, die zu schlecht qualifiziert waren und für die wir heute noch bezahlen müssen, weil sie nämlich die Ersten sind, die dann anschliessend auf der Strasse stehen, wenn bei uns die geringste wirtschaftliche Krise einfährt.
Ich bitte Sie dringend, das gesamte Konzept des Gesetzes nicht mit diesem Beginn hier schon aufzuweichen, indem Sie jetzt sozusagen schleichend die Kriterien verwässern und dann in späteren Artikeln das konsequent so durchziehen. Es werden noch viele derartige Anträge zur Diskussion stehen, und es kann nicht sein, dass wir die Fehler der Vergangenheit wiederholen. Sie wissen genau, dass wir den freien Personenverkehr mit der Europäischen Union haben. Wir können da Leute rekrutieren. Ich bin mir auch bewusst, dass wir nicht alle Leute dort holen können, die wir brauchen. Sie wissen aber auch, dass am 1. Mai 2004 zehn neue Staaten in die EU eingetreten sind, in denen es immer noch sehr hohe Arbeitslosenraten gibt, in denen es immer noch sehr viele Leute gibt, die nicht gut qualifiziert sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich einfach auch grundsätzlich daran erinnern, dass wir mit Artikel 121 Absatz 5 sozusagen den freien Personenverkehr mit den zehn Oststaaten, die am 1. Mai in die EU eingetreten sind, vorweggenommen haben. Wir werden diesen Artikel 121 dann unterstützen. Die FDP-Fraktion wird dahinter stehen. Aber hier in Artikel 17 darf das Grundkonzept des Gesetzes - die Zulassungskriterien, bei Erwerbstätigen an gewisse Qualifikationskriterien gebunden - nicht schon das erste Mal aufgeweicht werden.
Ich bitte Sie wirklich, diesen Antrag auf Ergänzung von Artikel 17 Litera a abzulehnen und konsequent nicht mehr dem Quoten- und Prozentgedanken verhaftet zu sein, sondern dem Kriterium der Zulassungskriterien im Bereich der beruflichen Qualifikation Beachtung zu schenken und bei Nichterwerbstätigen den Integrationsvoraussetzungen Beachtung zu schenken. Dies als ganz grundsätzliche Bemerkung.
Lehnen Sie daher bitte die Ergänzung von Artikel 17 Litera a ab.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Lieber Kollege Müller, ich hätte gerne einen Ratschlag von Ihnen: Woher sollen wir - wenn wir sie zum Beispiel auf dem Bau brauchen - jene Leute holen, die bereit sind, bei jedem Wetter die einfachsten Arbeiten im Dreck zu verrichten, wenn wir diese Leute im EU-Raum nicht finden?
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mein lieber Kollege aus der gleichen Fraktion, ich möchte daran erinnern, dass wir in diesem Land über 160 000 Arbeitslose haben. Ich habe mir die Statistik angeschaut: Ungefähr die Hälfte der Leute ist ganz schlecht qualifiziert, ein Drittel ist höher qualifiziert, ein Drittel ist sehr gut qualifiziert. Jetzt werden Sie mir entgegenhalten: Die Leute wollen ja nicht arbeiten, die können wir nicht brauchen. Die Diskussion kann doch nicht so geführt werden. Wenn wir 160 000 arbeitslose Leute im Land haben und 220 000 Menschen eine Stelle suchen, dann können wir doch nicht einfach uns auf dem billigen ausländischen Arbeitsmarkt bedienen und den Druck im Inland auf jene, die eben nicht arbeiten wollen, obwohl Stellen da sind, nicht erhöhen!
Sie melden einen Bedarf an und wollen in der Rekrutierungspolitik den Kreis ausdehnen, ausserhalb der EU und der Efta, mit einer Aufweichung der Zulassungskriterien. Wenn Sie diesen Bedarf voraussetzen, dann bitte ich doch, den Druck bei den bestehenden Arbeitslosen zu erhöhen und da anzusetzen. Es kann nicht sein, dass wir hier Zehntausende von Menschen sozusagen als Arbeitslose pflegen, die ja angeblich nicht arbeiten wollen; es kann nicht sein, dass wir gleichzeitig den bequemen Weg gehen - das haben wir ja jetzt jahrzehntelang gemacht - und uns im Ausland einfach mit billigen neuen Arbeitskräften eindecken. Das führt zu nichts anderem, als dass wir eines Tages noch mehr Arbeitslose haben werden, weil eben auch diese Leute bei der geringsten Krise wieder auf der Strasse stehen werden. Dann werden Sie wieder sagen: Wir haben wieder Arbeitslose, die nicht arbeiten wollen; wir können Sie wieder nicht brauchen. Sie werden wieder Anträge stellen, damit wir noch mehr unqualifizierte Leute aus aller Herren Ländern in die Schweiz holen können. Eine derartige Politik ist nicht im Gesamtinteresse, im wirtschaftlichen Gesamtinteresse dieses Landes. Ich bitte Sie energisch, diese Politik nicht weiterzuverfolgen.
Im Übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Arbeitgeberverband diese Politik mittlerweile auch nicht mehr unterstützt.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Erstaunlicherweise ist die Zielrichtung meines Aargauer Kollegen die gleiche wie diejenige der grünen Fraktion. Wir unterstützen auch die Mehrheit, aber ich möchte trotzdem auf etwas hinweisen: Die Voten, die Sie vorhin hörten, hatten herzlich wenig mit einer Ausländerinnen- oder Ausländerpolitik zu tun; Kollege Fasel hat darauf hingewiesen. Es geht hier eigentlich um eine Wirtschaftspolitik, es geht um eine Regionalpolitik, es geht um Standespolitik, es geht um Landwirtschaftspolitik, die wir über das Ausländerinnengesetz abwickeln wollen. Die Probleme sind an einem anderen Ort.
Wenn die Frage von Herrn Messmer so gestellt wird, wie er es vorher gemacht hat - ein Ratschlag: Herr Messmer, vielleicht müssen die Arbeitsbedingungen auf dem Bau auch verbessert werden, damit die Leute dort integriert werden können. Wir haben uns gestern lange darüber unterhalten, wie wir die Asylsuchenden bei der Arbeit nicht berücksichtigen wollen. Wir geben dafür sehr viel Geld aus, indem wir ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt verunmöglichen. Warum arbeitet man nicht mit diesen Leuten?
Vergessen Sie nicht: Jeder und jede, der oder die in der Schweiz war, nimmt aus der Schweiz auch sehr viel an Ideen, an Impressionen usw. mit. Grundsätzlich ist es ein guter Gedanke, aber wenn Sie dann hinterher wieder kommen und sagen: Nach diesen paar Monaten haben die in der Schweiz dann wieder nichts zu suchen, dann ist es eine Ausnützung der Situation dieser Leute, und das darf auf keinen Fall unterstützt werden. Das wäre dann wirklich eine Qual, ihnen den Speck durch den Mund zu ziehen.
Ich bitte Sie also sehr, den Antrag der Mehrheit anzunehmen. Er ist für uns immer noch das kleinere Übel. Sie sehen: Man versucht, etwas zu regulieren, was eigentlich unglaublich schwer zu machen ist. Aber das ist halt die Architektur dieses Gesetzes.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Müller, Sie haben von der Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf dem Bau gesprochen. Ich möchte Sie fragen, wie Sie die Arbeitsbedingungen auf dem Bau verbessern wollen, wenn die einfachsten und auch dreckigsten Arbeiten doch auch gemacht werden müssen. Wie wollen Sie die Arbeitsbedingungen verbessern?
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Wenn Sie die letzten Wochen betrachten, die Demonstration anschauen, die die Handwerker und Handwerkerinnen auf dem Bau durchgeführt haben, dann ist das eigentlich die Antwort auf Ihre Frage. Einerseits ist es klar: Die Tätigkeit in Bauberufen führt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu früherer Krankheit. Dagegen müsste etwas gemacht werden. Andererseits sind die Löhne nicht in dem Bereich, der für diese schwierige Arbeit effektiv gerechtfertigt wäre. Das würde selbstverständlich dazu führen, dass das Bauen verteuert würde; da gebe ich Ihnen Recht. Aber wir können ja nicht immer weiter an der Sparschraube drehen. Gewisse Auslagen müssen gemacht werden. Die Mitarbeitenden müssen dabei berücksichtigt werden.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Müller, ist Ihnen bewusst, dass es in der Schweiz keine andere Branche gibt, die einen so modernen Landesmantelvertrag hat? Es gibt keine Branche, die die Frühpensionierung ab 60 Jahren eingeführt hat. Es gibt keine Branche, die ihre Arbeitnehmer derart schützt und die derart viel Ferien, Freizeit, Vergütungen und Entschädigungen wegen der Arbeitsbedingungen auf dem Bau gibt. Sie sprechen hier davon, man müsse die Arbeitsbedingungen auf dem Bau verbessern. Ich empfehle Ihnen, doch einmal eine Woche zu mir in den Betrieb zu kommen. Ich weise Sie dann jener Baustelle und jener Arbeit zu, von der Sie jetzt sagen, sie sei so leicht zu erledigen.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit zu Artikel 17. Es wurde hier schon vieles gesagt; ich ergänze: Auch Branchen und Regionen, die auf die Rekrutierung von weniger qualifizierten Arbeitskräften angewiesen sind - wie Gastgewerbe, Gesundheitswesen, Baugewerbe, Landwirtschaft und Gartenbau -, haben das Recht auf eine nachhaltige Zukunft, auf eine nachhaltige Wirtschaft. Diese Branchen erfüllen gerade in den ländlichen Regionen in einem hohen Masse einen gesamtwirtschaftlichen Auftrag, eine gesamtwirtschaftliche Aufgabe. Deshalb bitte ich Sie, dies im Text entsprechend zu ergänzen.
Wir müssen in diesem Land nach wie vor eine Gleichberechtigung haben zwischen dem Primärsektor, der für die Versorgung entscheidend ist, dem Sekundärsektor, welcher für die Entwicklung des Landes entscheidend ist, und dem tertiären Sektor. Ich frage Sie: Wo haben wir heute am meisten Arbeitslose? Es ist im dritten Sektor, weil dort zurzeit ebenfalls eine Restrukturierung stattfindet.
Was bedeutet Qualifikation? Für mich ist auch noch Fleiss eine Qualifikation - und nicht nur die Unterscheidung der Arbeit zwischen Handarbeit und Bürojob. Ich bin überzeugt, dass in Zukunft jeder Sektor seinen Strukturwandel durchmachen wird. Wir haben vorhin gehört, was im Baugewerbe abläuft.
Ich bitte Sie also, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, weil es wichtig ist, dass die Zuteilung nicht alleine nach der Qualifikation - der angeblichen Qualifikation - vorgenommen werden kann.
Zu Herrn Fasel möchte ich sagen: Vielleicht sind wir einmal froh, wenn auch in ländliche Regionen noch etwas frisches Blut hineinfliesst, damit diese Regionen erhalten werden können.
Ich bitte Sie also, dieser Zusatzformulierung zuzustimmen. Nachher sind die Zuteilungskriterien nämlich so gegeben, dass auf gesamtwirtschaftliche Interessen des Landes Rücksicht genommen werden kann.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Ich bin sehr einverstanden, dass es um "frisches Blut" geht, aber Sie sollten Ihren Gedanken einfach zu Ende denken, Herr Walter. Wenn Sie es mir nicht glauben: In diesem Punkt gibt es noch eine Berührung mit dem Votum von Herrn Müller. Wollen Sie wirklich die uralten Fehler wiederholen? Wenn Sie sagen, dass Sie für bestimmte Regionen zusätzliche Leute wollen - ich habe vorher Herrn Lustenberger gefragt, wen er will bzw. wo er jemanden wolle -, dann müssen Sie zusätzlich eine Zwangsmassnahme beschliessen, wie wir sie früher hatten: dass jemand z. B. nur im Freiburger Oberland arbeiten darf und sonst nirgends. So müssen Sie - ich meine, das sind ja Restriktionen - die Leute mit Zwangsmassnahmen dort behalten. Wir haben ja mit dem Saisonnierstatut genau diese Erfahrungen gemacht: dass wir nämlich das "frische Blut", wie Sie sagen - deshalb wollte ich intervenieren -, nicht behalten können! Zwei Jahre später sind diese "Saisonniers" nämlich in einer anderen Region, weil sie an einem anderen Ort einen besseren Job gefunden haben. Schauen Sie doch die Erfahrungen an, die wir in den Siebziger- und Achtzigerjahren gemacht haben und die wir nicht wiederholen dürfen.
Ich bin auch Unterzeichner des Gesamtarbeitsvertrages vonseiten von Travail Suisse und Syna, den Herr Messmer erwähnt hat. Ich sage gern ein Wort dazu. Wenn Sie niemanden finden für eine Aufgabe, dann nehmen Sie den Markt ernst.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Fasel, es handelt sich um eine kurze persönliche Erklärung, die bezüglich Kürze schon längstens vorbei wäre.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Ich werde diese Zeit bei meinen späteren Interventionen einsparen.
Nur zu Herrn Messmer: Lassen Sie den Markt spielen. Wenn Sie keine Informatiker finden, lassen Sie auch den Markt spielen. Sie erhöhen den Lohn, dann finden Sie die Leute.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Fasel hat mir die Frage gestellt, ob wir die gleichen Fehler machen wollen. Wir tun das sicher nicht mit dieser Zusatzbestimmung, denn sie regelt einfach die Zulassungsbedingungen, und die Zulassungsbedingungen werden nachher festgestellt. Sie gehen jetzt davon aus, dass im tertiären Sektor alles offen ist. Ich sage Ihnen, auch dort kann es Arbeitslose geben, auch dort kann es Schicksale geben. Wir müssen die Arbeitskräfte dort einsetzen, wo Bedarf besteht, wo es im gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes liegt.
Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Minderheitsantrag.
Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte diesen Minderheitsantrag auch heftigst bekämpfen. Ich bin erstaunt: Herr Walter hat jetzt die Haltung der SVP-Fraktion dargelegt. Er hat vom Baugewerbe gesprochen, von der Landwirtschaft aber nicht. Es ist ja nicht untypisch, dass er die Landwirtschaft ausgeklammert hat. Es ist doch klar: Wir wollen keine Sonderbestimmungen für Sonderbranchen. Das Ziel, um das es den Befürwortern dieses Minderheitsantrages geht, ist ganz klar: Es geht ihnen darum, unter diesen Voraussetzungen wieder unqualifizierte Arbeitskräfte in die Schweiz zu holen und damit auch Druck auf die Löhne zu machen.
Herr Walter und Herr Messmer, ich bin selbstverständlich damit einverstanden, dass der Landesmantelvertrag des Baugewerbes ein guter Vertrag ist, das ist klar. Aber Sie wissen, wie er in der Praxis ausgehöhlt wird. Deshalb lehnen wir diese Zusatzformulierung ab. Wenn wir die Branchen dann beurteilen - man kann es ja relativ gut einschätzen -, geht es vor allem um das Baugewerbe, um das Gastgewerbe und auch um die Landwirtschaft. Ich möchte fragen, wie es Herr Fasel ja bereits getan hat: Wollen wir nochmals die Erfahrungen machen, die wir in den letzten zwanzig Jahren gemacht haben? Wenn wir das nicht wollen, dann müssen wir zu diesem Minderheitsantrag Nein sagen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bin im Grundsatz mit meinem Kollegen Philipp Müller einverstanden. Trotzdem werde ich mit Überzeugung für den Minderheitsantrag Tschuppert stimmen. Ich will Ihnen auch sagen warum: Für mich ist das ganz klar auch eine Frage der Gleichberechtigung. Da erstaunt es mich schon, dass die Sozialdemokratie, die sonst immer auf Gleichberechtigung pocht, das hier nicht so sehen will. Der erste, der zweite und der dritte Sektor müssen hier gleichberechtigt behandelt werden. Ich bin einverstanden, dass das Primat der einheimischen Arbeitskräfte gilt. Aber wenn diese nicht zu den Bedingungen der in dieser Branche üblichen Gesamtarbeitsverträge oder Normalarbeitsverträge zu finden sind, dann müssen der erste, der zweite und der dritte Sektor die gleich langen Spiesse haben. Das ist grundsätzlich eine Frage der Gleichberechtigung. Ich möchte Sie auch daran erinnern: Wenn für den dritten Sektor ein Informatiker zu uns kommt und arbeitslos wird, dann kostet er sehr viel Geld und wesentlich mehr als jemand aus dem ersten Sektor.
Daher möchte ich Sie bitten, dieser Gleichberechtigung zuzustimmen.
Bezzola Duri · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte kurz Stellung nehmen. Es ist zum Gastgewerbe und zum Tourismus zu wenig gesagt worden. Es geht bei Artikel 17 um die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften. Es geht nicht in erster Linie um billige Arbeitskräfte. Denn Sie alle wissen, es bestehen Gesamtarbeitsverträge, für alle gültige Minimallöhne. Man kann also nicht zu beliebig günstigen Bedingungen ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz nehmen. Das muss an dieser Stelle erwähnt werden.
Herr Fasel, wenn Sie auch wollen, dass die Arbeitskräfte einer Region zugeteilt werden und dort bleiben sollen, dann müssten eigentlich auch die Arbeitslosen verpflichtet werden, eine Arbeit in den angestammten Region anzunehmen. Sagen Sie einmal einem qualifizierten arbeitslosen Mitarbeiter in Basel, er müsse im Gastgewerbe in Arosa eine Stelle antreten - ein unmögliches Unterfangen.
Es geht hier um genügend Arbeitskräfte auch für Branchen, die nicht auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind. Wir müssen Voraussetzungen schaffen, zugunsten des Wirtschaftsstandortes Schweiz, zugunsten eines Wirtschaftswachstums. Auch weniger privilegierte Branchen müssen über genügend Arbeitskräfte verfügen können. Darum geht es, und um nichts anderes.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich weiss nicht, ob die Differenz so bedeutend ist, wie Sie sie hier darstellen. Erstens muss ich Folgendes sagen - Sie werden ja dann noch zu diesem Artikel kommen -: Wir haben in diesem Gesetz eine privilegierte Behandlung der einheimischen Arbeitskräfte, wobei das nicht nur die Schweiz, sondern neu eben dann ganz Europa, also die EU- und Efta-Staaten, betrifft. Das gilt also ohnehin.
Mit diesem Artikel 17 - das ist natürlich schon bei Artikel 2a zu sehen - geben Sie den Bewilligungsbehörden eine ausserordentlich grosse Verantwortung, nämlich zu entscheiden, was im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt. Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass das keine einfache Geschichte ist. Es gibt natürlich Leute, die wissen, wie die Gesamtwirtschaft aussehen müsste. Es gibt eine liberale Auffassung - diese vertrete ich eher -, dass man sagt, der Staat kann nicht entscheiden, was im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt. Wenn jemand in einer Branche ein Unternehmen hat, das er betreibt und das auf dem Markt besteht, dann liegt das im gesamtwirtschaftlichen Interesse.
Nun ist auch den Minderheitsantragstellern Recht zu geben: Es gibt keine Wirtschaft, keine Industrie, bei der man nicht auch weniger qualifizierte Leute braucht. Sie können keine Wirtschaft in Gang halten, auch wenn sie noch so automatisiert ist, ohne dass Sie am Schluss nicht auch weniger qualifizierte Leute brauchen - auch wenn das alle gerne möchten. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen. Es ist auch ein Glück, dass es das gibt, auch für die einheimischen Arbeitskräfte. Es gibt nämlich Leute, die nicht fähig sind, höhere berufliche Qualifikationen zu erreichen, und diese sollen in ihrem Land auch Arbeit finden. Ich bitte Sie, das zu beachten, das ist das Problem der ganzen Rationalisierung. Ich möchte mich für diese Leute jetzt auch etwas wehren, wenn hier so gesagt wird, wer eine weniger qualifizierte Arbeit habe, der sei ohnehin in einer Branche tätig, die nicht von gesamtwirtschaftlichem Interesse sei. Es ist etwas theoretisch, hier die Gesamtwirtschaft in den Köpfen ordnen zu wollen, weil man glaubt, nur Leute, die studiert und besondere berufliche Qualifikationen hätten, würden in einem gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen, während die anderen eine "quantité négligeable" seien.
Wir glauben Folgendes, das muss ich Ihnen sagen, so legen wir es auch aus: Wenn diese Branchen, die im Minderheitsantrag erwähnt werden, keine Arbeitskräfte in der Schweiz und im EU-Raum finden, haben sie selbstverständlich ein Bedürfnis, das zu befriedigen ist. Es kann nur nicht so sein, dass man die gesamtwirtschaftlichen Interessen, weil Sie jetzt einmal diesen Auftrag geben, dann einfach ganz vergisst. Eine ganz sektorielle Auffassung wäre hier nicht möglich. Darum glauben wir, dass die Bedürfnisse, die bedeutenden wirtschaftlichen Interessen einzelner Branchen und Regionen, angemessen berücksichtigt werden. Soweit sie dem gesamtwirtschaftlichen Interesse und dem gesamtwirtschaftlichen Ziel nicht widersprechen, ist das auch bei der Annahme des Mehrheitsantrages gegeben. Ich weiss nicht, ob der Unterschied so gewaltig ist, wie man hier annimmt.
Ich möchte Ihnen sagen: Nehmen Sie den gesamten Gesundheitsbereich, für den wir sehr viele Bewilligungen aussprechen müssen. Dort gibt es nicht nur Ärzte und gut ausgebildete Krankenschwestern, sondern dort gibt es sehr viele Arbeitskräfte, die nicht zu finden wären, wenn nicht solche Bewilligungen ausgesprochen würden. Das sind jetzt staatliche oder mehrheitlich staatliche Bereiche, aber so ist es auch in anderen wirtschaftlichen Bereichen.
Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, heisst das, dass es im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen muss. Aber die bedeutenden wirtschaftlichen Interessen einzelner Branchen und Regionen liegen natürlich auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Darum ist es für uns nicht von so entscheidender Bedeutung, ob nun der Antrag der Minderheit oder der Antrag der Mehrheit durchgeht. Denjenigen, die sagen, man sollte das an die Frage der Arbeitslosenrate binden - wie das ja Philipp Müller gesagt hat -, möchte ich sagen: Da müssen Sie die "Zumutbarkeit" bei der Arbeitslosenversicherung massiv ändern. Dann ist eben jede Arbeit anzunehmen, die zur Verfügung steht. Sie können die "Zumutbarkeit" nicht so hoch ansetzen. Es nützt diesen Branchen nichts, zu sagen, es gebe 160 000 Arbeitslose, wenn für diese Branchen die "Zumutbarkeit" nicht gegeben ist. Für die Bewilligungsbehörden kann es nicht sein, dass man bei Ablehnung dieses Minderheitsantrages bezüglich all dieser Branchen, die Leute brauchen und sie auf dem schweizerischen Markt oder auf dem EU-Markt nicht finden, sagt: "Ja, der braucht eine besonders grosse berufliche Qualifikation." Das war auch nicht die Meinung der Mehrheit bei Artikel 17.
Bühlmann Cécile · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Herr Blocher, wenn ich Ihnen jetzt genau zugehört habe, haben Sie eigentlich gegen das bisher verteidigte Konzept des Bundesrates geredet. Sie haben gesagt, es könne Arbeiten geben, die billig seien, die nicht so grosse Qualifikationen erforderten, die aber gemacht werden müssten und für die man vielleicht keine Leute aus der EU und der Schweiz finden könne. In Artikel 23 - bundesrätliche Version - heisst es aber, es könnten nur noch Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Tätigkeit an "Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte" gegeben werden. Das ist doch jetzt ein Widerspruch zu dem, was Sie gesagt haben. Was gilt jetzt als Meinung des Bundesrates?
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es geht jetzt um Artikel 17. Wir kommen dann später, bei den Kurzaufenthaltern usw., noch auf diese Diskussion. Sie müssen immer die Frage stellen, ob etwas im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt. Was machen Sie, Frau Bühlmann, wenn im Gesundheitswesen keine Leute aus der Schweiz, aus dem EU-Raum oder aus dem Efta-Raum zur Verfügung stehen? Das wird in den nächsten Jahren nicht der Fall sein, namentlich wegen der neuen Staaten. Aber wenn das eintritt, das muss ich Ihnen sagen, dann wird man nicht darum herumkommen, diese Arbeitskräfte zu bewilligen. Wir können nicht das Gesundheitswesen stilllegen. Ich werde bei Artikel 23 dann darüber sprechen. Wir kommen dann nochmals darauf zurück.
Leuthard Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Sie haben hier effektiv einen Teil der Diskussion vorweggenommen, die bei den Artikeln 23, 30 und 31 zu führen ist. Hier geht es nur um den Grundsatz; nachher geht es um die persönlichen Qualifikationen, d. h. darum, ob Sie Unqualifizierte auch auf dem Arbeitsmarkt zulassen wollen. Im Bereich der Artikel 30 und 31 liegen Anträge zu saisonalen und Kurzaufenthaltsbewilligungen vor. Das möchte ich betonen; deshalb erfolgen unsere Ausführungen für die Kommission zu all diesen Problemen - Landwirtschaft, Baugewerbe, Gastgewerbe - dort, wo es dann effektiv um die Entscheide geht.
Heute haben wir Artikel 8 der Vollzugsverordnung zum Anag, wo gesagt wird: "Bei der Beurteilung von Bewilligungsgesuchen sind die geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Landes, der Grad der Überfremdung und die Lage des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen." Das wollen wir nun mit den "gesamtwirtschaftlichen Interessen unseres Landes" ersetzen. Es geht um die allgemeine Voraussetzung der Zulassung. Wie richtig gesagt wurde, liegt es dann im Bereich des Ermessens der Behörden. Es ist eine offene Formulierung, die der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission gewählt haben. Selbstverständlich umfasst das auch eine Arbeitsmarktkomponente, also insbesondere die Arbeitslosigkeit; selbstverständlich sind dabei auch regionale Bedürfnisse oder bedeutende Industrien zu berücksichtigen. Wenn Sie nach der Version der Minderheit das so betonen, dann müssen Sie aber auch definieren, was "bedeutende wirtschaftliche Interessen" sind. Orientiert sich das am Bruttoinlandprodukt, orientiert sich das an der Zahl der Arbeitskräfte? Wir sind in der Kommission zum Schluss gekommen, dass diese Begriffe zu vermeiden sind.
Inhaltlich meint die Mehrheit der Kommission nichts anderes als die Minderheit. Selbstverständlich sind wir dafür, dass regionale Bedürfnisse berücksichtigt werden, aber es muss immer im Interesse der Gesamtwirtschaft liegen. Wir haben z. B. bei der Arbeitslosigkeit - Sie wissen das - regional völlig unterschiedliche Zahlen, aber die Zulassungsbehörde kann dort nicht Rücksicht nehmen; sie muss das Gesamtinteresse im Auge behalten. Deshalb ist das bei der Minderheit Tschuppert überbetont. Das möchten wir nicht.
Wie zu Recht gesagt wurde, ist auch zu berücksichtigen, dass wir mit dieser Vorlage die Mobilität wesentlich erweitern. Wenn heute jemand eine Bewilligung erhält, ist diese auf den Kanton zugeschnitten; er kann nicht einfach ausserkantonal arbeiten gehen. Diese Vorlage hier wird gerade bei eher unterqualifizierten Menschen auch die Mobilität fördern und eine gewisse Flexibilität im Arbeitsmarkt zulassen. Das ist hier zu berücksichtigen.
Die Mehrheit empfiehlt Ihnen daher - der Entscheid kam in der Kommission mit 11 zu 10 Stimmen zustande -, ihrem Antrag zu folgen.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Antrag Hess Bernhard wurde bereits bei Artikel 16 abgelehnt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 94 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 77 Stimmen
Art. 18
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Hess Bernhard
Abs. 1 Bst. a
a. dies dem Gesamtwohl der Schweiz und den gesamten wirtschaftlichen Interessen entspricht;
Schriftliche Begründung
Eine einseitige Betrachtungsweise, nur auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichtet, ist stossend.
Antrag Müller Philipp
Abs. 2
Ausländerinnen und Ausländer mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung können für einen konkreten, zeitlich begrenzten Auftrag zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zugelassen werden, wenn:
a. dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht;
b. die Voraussetzungen nach Artikel 19 und 23 erfüllt sind.
Schriftliche Begründung
Grundsätzlich ist die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit an betriebliche und finanzielle Voraussetzungen geknüpft, wie dies in Absatz 1 Buchstabe b umschrieben ist. Selbstständige Erwerbstätigkeiten sind demnach in aller Regel auf eine längere Dauer ausgerichtet.
Es sind aber Fälle denkbar, in denen Selbstständigerwerbende für einzelne Aufträge zugezogen werden müssen und demnach eine Kurzaufenthaltsbewilligung absolut ausreichend ist. Dies sollte jedoch grundsätzlich die Ausnahme bleiben.
Beispielsweise bei einem amerikanischen Anwalt, der für einen Prozess oder ein Schiedsverfahren sich einige Zeit in der Schweiz aufhalten muss.
Es könnte einen Wirtschaftsprüfer oder Controller betreffen, der früher im Angestelltenverhältnis tätig war, sich nun selbstständig gemacht hat und auf dessen Spezialwissen man nicht verzichten kann.
Denkbar ist auch eine Kurzaufenthaltertätigkeit eines Metallurgen, der regelmässig für eine kurze Zeit eine beratende Tätigkeit bei einer Firma ausübt, sich aber nicht anstellen lassen will, weil er im Ausland Selbstständigerwerbender ist.
Art. 18
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Hess Bernhard
Al. 1 let. a
a. si cela sert le bien général et les intérêts de l'économie de la Suisse;
Développement par écrit
Une vision unilatérale - focalisée sur les besoins économiques - ne peut être acceptée.
Proposition Müller Philipp
Al. 2
L'étranger titulaire d'une autorisation de séjour de courte durée peut être admis pour un mandat concret et limité dans le temps en vue d'exercer une activité lucrative indépendante si:
a. ledit mandat correspond à l'intérêt de l'économie générale;
b. les conditions énumérées aux articles 19 et 23 sont remplies.
Développement par écrit
Comme l'alinéa 1 lettre b le précise, l'exercice d'une activité lucrative indépendante est, en principe, liée à la réunion des conditions financières et à l'aptitude de l'entreprise planifiée à fonctionner. En règle générale, l'exercice d'une telle activité s'étend donc sur une longue période.
Toutefois, il est possible d'imaginer que les services d'un indépendant soient requis pour l'exécution de mandats isolés et que, par conséquent, l'établissement d'une autorisation de courte durée soit amplement suffisant. Il s'agirait là d'une mesure exceptionnelle.
Elle pourrait, par exemple, être appliquée à un avocat américain qui doit séjourner en Suisse pour un procès ou une procédure d'arbitrage.
Elle pourrait aussi concerner un expert comptable ou un contrôleur de gestion, devenu indépendant après avoir eu un statut d'employé, dont les connaissances spécialisées sont indispensables.
L'application d'une telle mesure est également envisageable dans le cas d'un métallurgiste qui, pendant une courte période, exerce régulièrement une activité de conseil auprès d'une entreprise mais ne souhaite pas qu'elle l'engage car il travaille en indépendant à l'étranger.
Präsident (Binder Max, Präsident): Die Berichterstatter verzichten auf das Wort. Der Antrag Hess Bernhard wurde bereits bei Artikel 16 abgelehnt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 115 Stimmen
Für den Antrag Müller Philipp .... 51 Stimmen
Art. 19
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
.... die Kantone und die Sozialpartner an.
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Gross Andreas, Bühlmann, Hubmann, Janiak, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Abs. 1
.... zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit begrenzen, wenn die volkswirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen in der Schweiz oder in einem Herkunftsland dies gebieten. Er hört vorgängig die Kantone und die Sozialpartner an.
Antrag der Minderheit
(Lalive d'Epinay, Engelberger, Tschuppert, Vallender)
Abs. 4
Personen im Rahmen innerbetrieblicher Transfers von Kaderangehörigen und Spezialisten international tätiger Unternehmen sind den Höchstzahlen nicht unterstellt. Der Bundesrat regelt die Rahmenbedingungen und legt das Verfahren fest.
Antrag Vanek
Streichen
Art. 19
Proposition de la majorité
Al. 1
.... Il entend les cantons et les partenaires sociaux au préalable.
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Gross Andreas, Bühlmann, Hubmann, Janiak, Marty Kälin, Tillmanns, Vermot)
Al. 1
.... en vue de l'exercice d'une activité lucrative, lorsque l'évolution de la situation économique et sociale de la Suisse ou d'un pays de provenance l'impose. Il entend les cantons et les partenaires sociaux au préalable.
Proposition de la minorité
(Lalive d'Epinay, Engelberger, Tschuppert, Vallender)
Al. 4
Le personnel d'encadrement et les spécialistes d'une entreprise active sur le plan international, qui sont transférés au sein de la même entreprise, ne sont pas compris dans le nombre maximum. Le Conseil fédéral règle les conditions-cadres et établit la procédure à leur sujet.
Proposition Vanek
Biffer
Präsident (Binder Max, Präsident): Der Antrag der Minderheit Lalive d'Epinay ist zurückgezogen worden. Der Antrag Vanek wurde bereits bei Artikel 2 abgelehnt.
Gross Andreas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Dieser Minderheitsantrag ist der kleine Versuch, das einzulösen, was Herr Bundesrat Blocher gestern von uns erwartet hat, nämlich aufzuzeigen, in welche Richtung denn die Alternative gehe. Es ist nicht "die" Alternative, aber es ist ein Beitrag dazu: Bei der Beschränkung, bei den Begrenzungsmassnahmen, müssen nicht nur die eigenen unmittelbaren volkswirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden, sondern es muss auch die Lage, die Situation in anderen Ländern, aus denen die betreffenden Menschen kommen, berücksichtigt werden. Denn es geht darum, nicht nur einseitige, enge, kurzfristige, nationale Interessen zu sehen, sondern den Blickwinkel fürs Ganze nicht zu verlieren, auch über das neue Europa hinaus. Ich denke - und das scheint mir ganz wichtig zu sein, wenn wir daran erinnern, was Herr Bundesrat Blocher gestern gesagt hat -: Wenn wir so rechtzeitig das Blickfeld öffnen und längerfristig denken, werden wir letztlich auch im nationalen Interesse handeln. Es ist also kein Gegensatz zwischen nationalen und anderen Interessen, sondern es ist eine unterschiedliche Gewichtung mittelfristiger und längerfristiger Perspektiven. Wer rechtzeitig an die anderen denkt, verteidigt langfristig die eigenen Interessen besser, in dem Sinne, dass er langfristig seine eigenen Interessen besser vertritt, wenn er rechtzeitig auch an die anderen denkt.
Rennwald Jean-Claude · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Je ne vois pas d'un très bon oeil l'ancrage d'autorisations de courte durée dans ce projet, car on en revient à l'innommable statut de saisonnier, pour ne pas dire à un statut pire que celui du saisonnier.
Je note toutefois qu'à l'article 19, la majorité de la commission a fait un pas dans la bonne direction, en donnant aussi aux partenaires sociaux la possibilité d'être entendus lorsque le Conseil fédéral a l'intention de limiter le nombre d'autorisations initiales de courte durée et celui des autorisations de séjour initiales octroyées en vue de l'exercice d'une activité lucrative.
Je remarque aussi que la minorité de la commission, emmenée par Monsieur Gross Andreas, fait un pas supplémentaire dans la bonne direction en proposant que cette limitation se fasse en fonction de l'évolution de la situation économique et sociale de la Suisse ou d'un pays de provenance. Cette adjonction permettra en effet de mieux tenir compte des problèmes économiques et sociaux du moment, notamment en terme d'emploi, aussi bien en Suisse qu'à l'étranger. Ce faisant, on favorisera ainsi une meilleure régulation des flux migratoires, dans l'intérêt aussi bien de ceux qui vivent en Suisse que de ceux qui souhaitent s'y installer. Car une telle régulation, non seulement économique, mais aussi sociale, constitue l'une des conditions nécessaires à la mise en place d'un climat aussi harmonieux que possible entre ceux qui sont déjà établis en Suisse, qu'ils soient Suisses ou immigrés, et les nouveaux migrants.
Pour toutes ces raisons, je vous propose de soutenir la proposition de minorité Gross Andreas.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die CVP-Fraktion und die FDP-Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich kann Herrn Gross unterstützen. Er hat gesagt: Was sind die Alternativen? Das war ja die grosse Frage von Herrn Bundesrat Blocher. Er meint ja, nur er habe solche respektive das Gesetz sei sie. Aber es gibt eben eine andere Ausrichtung der Ausländerpolitik, die möglich ist. Das hier ist ein kleiner Antrag für eine ein bisschen andere Stossrichtung, der auch eine andere Gewichtung macht, sodass nicht nur die inländischen wirtschaftlichen Interessen Berücksichtigung finden, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen des Herkunftslandes. Das ergibt natürlich eine andere Güterabwägung, und das ergibt auch eine sinnvolle gesamtheitliche Ausländerpolitik. Sie können nicht nur immer, wie das eigentlich heute im Diskurs durchscheint, Herr Bundesrat, auf die wirtschaftlichen Ad-hoc-Interessen dieses Landes abstellen. Sie meinen, gewissermassen fluktuierend die Zahl einpendeln zu können. Das geht in der Realität nicht, sondern Sie müssen mittelfristige, nachhaltige Prognosen machen. Ich denke, dass der Minderheitsantrag Gross Andreas in diese Richtung geht.
Ich ersuche Sie, diesen zu unterstützen. Er ist ein kleiner Schritt, aber - immerhin - in eine ein bisschen andere Ausrichtung einer Ausländerpolitik, die eine sinnvolle Öffnung, durchaus auch im Interesse unseres Arbeitsmarktes, ermöglicht.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Herr Vischer, das ist keine Alternative zur dualen Theorie, die wir hier haben. Sie haben gestern von einem Paradigmawechsel gesprochen; davon kann hier nicht die Rede sein.
Ich bitte Sie, die Minderheit abzulehnen. Sie bauen jetzt immer mehr Kriterien für die Bewilligungsbehörden ein. Ich bitte Sie nochmals: Wenn Sie glauben, Sie können mit der Zulassungsbewilligung für Ausländer erstens die Gesamtwirtschaft steuern, zweitens Entwicklungshilfe betreiben, gesellschaftliche und soziale Entwicklungen in anderen Ländern beeinflussen - Sie wollen die Zulassungsbewilligung nur für qualifizierte Leute -, dann überfordern Sie die ganze Bewilligungspraxis im Ausländerbereich. Sie haben vorhin die "gesamtwirtschaftlichen Interessen" und "die sozialen Interessen der Schweiz" eingebaut, die zu berücksichtigen sind. Da sollen jetzt auch noch die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sogar des Herkunftslandes mit einbezogen werden. Ich muss Ihnen sagen: Das ist eine Überforderung. Sie konzentrieren jetzt sämtliche Entwicklungs- und Wirtschaftsprobleme der Schweiz und jetzt hier auch noch der Welt auf eine einzige Sache, nämlich darauf: Was sind die Kriterien bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften? Das geht nicht.
Ich bitte Sie, bei Artikel 19 dem Bundesrat oder der Mehrheit - mit der Mehrheitsfassung können wir uns einverstanden erklären - zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Sonst ist es eine Überforderung: Sie müssen sich einmal vorstellen, der Einzelne, der Arbeitskräfte bewilligt, muss auch noch die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Entwicklung in den Herkunftsländern berücksichtigen! Da öffnen Sie auch der Willkür Tür und Tor. Bleiben Sie auf der Erde, und bleiben Sie bei dem, was wir einigermassen überblicken können. Schon im eigenen Land sind das gesamtwirtschaftliche und das soziale und erst noch das gesellschaftliche Wohl zu berücksichtigen; das ist eine sehr grosse Aufgabe, die Sie da den einzelnen Behörden zumuten.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Minderheit Lalive d'Epinay wurde von Herrn Engelberger soeben wieder aufgenommen.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Conformément à la proposition du corapport de la Commission de l'économie et des redevances, qui nous a guidés tout au long de nos travaux, la commission a jugé opportun d'intégrer les partenaires sociaux dans l'appréciation de la situation en cas de nécessité de limiter les autorisations.
Par contre, elle n'a pas jugé opportun de fixer des contingents basés sur la situation socioéconomique ou le développement des pays d'origine des migrants. D'ailleurs, il y a lieu de relever les difficultés sur le plan pratique. Est-ce qu'il faut tenir compte du pays d'origine? Est-ce qu'il faut tenir compte du pays de provenance? Quelle était le cas échéant la situation professionnelle de la personne dans le pays de provenance? Nous introduisons là, ainsi que l'a dit Monsieur le conseiller fédéral, un certain nombre de critères qui sont compliqués à appliquer et qui alourdissent très sérieusement la procédure.
Mais plus encore, la commission est attachée au dynamisme des échanges professionnels. Elle est persuadée que c'est un instrument de développement dans une globalisation qui entraîne de plus en plus une mobilité des cadres, et qu'il serait totalement illégitime, pour des raisons d'appréciation de situation dans un pays, d'empêcher l'un ou l'autre des cadres en provenance de ce pays de travailler pendant une certaine durée dans notre pays. Je crois que nous handicaperions là les possibilités de développement pour les pays partenaires.
Je vous invite donc à vous en tenir au projet du Conseil fédéral amélioré par la majorité de la commission.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich beantrage Ihnen, zuerst über Absatz 1 abzustimmen und dann die Diskussion über Absatz 4 zu führen. - Sie sind damit einverstanden.
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 88 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 58 Stimmen
Abs. 4 - Al. 4
Engelberger Eduard · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich beantrage die Einführung eines neuen Absatzes. "Personen im Rahmen innerbetrieblicher Transfers von Kaderangehörigen und Spezialisten international tätiger Unternehmen" sollen demgemäss nicht den Höchstzahlen unterstellt sein. Der Bundesrat muss das entsprechende Verfahren und die Rahmenbedingungen festlegen.
Die Schweiz ist auf hier ansässige multinationale Unternehmen angewiesen. Sie stellen einen relevanten Wirtschaftsfaktor dar. Damit sich diese Unternehmen für den Standort Schweiz entscheiden können, ist die Frage nach dem Erhalt von Arbeitsbewilligungen im Rahmen der Kadertransfers von grösster Wichtigkeit. Unsere Nachbarländer haben diesbezüglich massive Erleichterungen eingeführt. Im Rahmen der Gats-Verhandlungen betreffend die Dienstleistungsfreiheit fordern wir die genau gleichen Massnahmen.
Der Minderheitsantrag ist auch ein wichtiges Anliegen der Branche. Betroffen davon sind grosse ausländische Unternehmen in künftigen Schlüsselindustrien wie beispielsweise den Life Sciences. Es handelt sich dabei nicht um Tausende von Personen, sondern allerhöchstens um ein paar Hundert. Für die Unternehmen ist es jedoch wichtig, zu wissen, dass sie diese Personen ohne grossen administrativen Aufwand transferieren können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit Lalive d'Epinay zuzustimmen.
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag Lalive d'Epinay, soeben vertreten durch Herrn Kollege Engelberger, zu unterstützen.
Die SVP-Fraktion hat ja wahrlich nicht die Philosophie, dass jedermann einfach in die Schweiz einwandern darf. Aber wir haben das konsequente Ziel, diejenige Einwanderung zuzulassen, die dem Land wirtschaftlich, die dem Arbeitsstandort Schweiz, die dem Wirtschaftsstandort Schweiz etwas bringt. Hier reden wir ja von Kaderangehörigen. Man kann als Beispiel eine internationale Firma nehmen, die sagt, wir brauchen nicht nur Schweizer, wir brauchen nicht nur Mitglieder aus der Europäischen Union, sondern jetzt wollen wir beispielsweise jemanden aus Japan in unsere Geschäftsleitung holen. Es ist nicht akzeptabel, dass ausgerechnet diese Leute hier grosse bürokratische Hindernisse haben oder dass diese Leute sogar nicht hereingebracht werden können. Das ist eine Art von Einwanderung, die sicher nicht schädlich ist. Das ist etwas, hinter dem auch unsere Partei stehen kann.
Deshalb bitte ich Sie, diesem Minderheitsantrag Lalive d'Epinay zuzustimmen.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte darauf hinweisen, dass es beim Minderheitsantrag Lalive d'Epinay nicht um den Grundsatz geht, dass Kadertransfer zulässig ist. Dieser Grundsatz steht in Artikel 23 und sinngemäss in Artikel 30. Es geht hier einzig und allein um die Frage, ob diese Leute in einer Kann-Bestimmung Höchstzahlen, Begrenzungszahlen, unterstellt werden sollen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass wir das General Agreement on Trade in Services unterschrieben haben, in dem der Grundsatz des Kadertransfers als staatsvertragliche Vereinbarung auch enthalten ist. Es geht also nicht um den materiellen Entscheid, ob wir Kadertransfer zulassen wollen oder nicht, das ist klar; eine Minderheit der FDP-Fraktion ist voll dafür.
Es wäre unsinnig, wenn der Bundesrat bei der Festlegung von Höchstzahlen - wenn er das überhaupt tut - den Kadertransfer in die Höchstzahlen hineinnehmen und diesen somit begrenzen würde. Das kann er nicht tun; aus staatsvertraglichen Gründen hätte er damit Schwierigkeiten. Dieser Minderheitsantrag macht schlicht und einfach keinen Sinn. Er ist überflüssig. Sie können ihn aufnehmen, es ändert nichts. Sie können ihn weglassen, es ändert nichts. Aber wenn wir das Gesetz schlanker machen wollen, können Sie auf derartige Einschübe, die selbstverständlich sind, glattweg verzichten.
Ich möchte auch noch betonen, dass die Quelle dieses Vorstosses der Arbeitgeberverband war, der diesen Antrag heute nicht mehr unterstützt. Es sei Ihnen überlassen, ob Sie das Gesetz mit etwas anreichern wollen, das eigentlich bereits selbstverständlich ist.
Maitre Jean-Philippe · 1VP-M · Nationalrat · Genf · Christlichdemokratische Fraktion
Le groupe démocrate-chrétien soutient la proposition de minorité Lalive d'Epinay.
Le problème est le suivant: la question n'est pas, contrairement à ce qu'a dit notre collègue Philipp Müller, de savoir si les cadres en rotation dans une entreprise multinationale sont soumis à autorisation ou non; la question n'est pas là. La question est de savoir si ces cadres font partie des contingents cantonaux, c'est-à-dire sont soumis aux mesures de limitation ou non. Et là est toute la différence.
J'aimerais vous dire ici, par expérience en tant qu'ancien chef du département de l'économie publique d'un canton qui est concerné par les entreprises multinationales, que si vous n'adoptez pas la proposition de minorité Lalive d'Epinay, cela signifie que les cadres d'entreprises multinationales, qui sont transférés d'un site à l'autre de la même entreprise, font partie des contingents cantonaux. Quelle en est la conséquence? Cela signifie tout simplement que dans des cantons qui ont de très nombreux emplois, qui dépendent des multinationales - les cantons de Genève, de Zurich, de Vaud, de Bâle et d'Argovie sont concernés, pour prendre quelques exemples -, vous n'avez plus suffisamment d'autorisations dans votre contingent cantonal à disposition pour les entreprises multinationales. Et cela a une double conséquence: cela péjore l'emploi ou la qualité du site pour les entreprises multinationales, c'est clair; et la conséquence supplémentaire, c'est que vous n'avez plus d'autorisations à disposition en suffisance pour les PME qui, elles, ont besoin de qualifications, en l'occurrence, qu'on ne trouverait pas sur le marché de l'Union européenne ou de l'AELE.
C'est donc un problème de gestion des contingents absolument central pour les cantons qui ont des entreprises multinationales. Dans ce sens, la proposition de la minorité est absolument juste, et toute l'interprétation qui a été donnée par notre collègue Philipp Müller est complètement erronée, elle est hors sujet! Le sujet n'est pas de savoir si ces cadres sont autorisés ou non, la question est de savoir si ces autorisations font oui ou non partie des contingents cantonaux.
Si vous rejetez la proposition de minorité Lalive d'Epinay, ça signifie que ces cadres font partie des contingents cantonaux, ça signifie que les cantons qui ont des entreprises multinationales sur leur territoire seraient complètement étranglés dans la gestion de leurs contingents cantonaux.
Voilà les raisons pour lesquelles la proposition de minorité reprise par notre collègue Eduard Engelberger est absolument juste, et qu'il faut la soutenir.
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Für einmal darf ich im Namen der SP-Fraktion Herrn Müller Recht geben: Die Ausführungen von Herrn Engelberger und jene des Vorredners sind ein bisschen einseitig und verschoben. Worum geht es?
Auch wir stehen hinter der Möglichkeit, die den internationalen Unternehmen gegeben sein soll, das Kader mit Sicherheit und mit grosser Flexibilität auszutauschen. Das gehört zum multinationalen Arbeiten in unserer globalisierten Welt. Das heisst aber nicht, dass die Kantone keine Kontrollen haben sollen, dass sie nicht mehr Stellung nehmen können, dass sie keine Prioritäten setzen sollen. Hier braucht es also "checks and balances" auf der öffentlichen Seite.
Es braucht auch die Kontrolle innerhalb der Unternehmen. Es macht keinen Sinn, einfach einen Freipass zu geben und ohne weiteres hier die Schleusen zu öffnen. In unserer Arbeitsmarktlage müssen auch die Unternehmen Prioritäten setzen. Der Begriff "Kader" geht sehr weit, er ist verschwommen. Bei aller Liebe zu multinationalen Unternehmen, zur internationalen Wirtschaft, sehe auch ich als Basler also die Notwendigkeit des oberen Kaders und der Spezialisten: Da muss ein Austausch stattfinden können. Das heisst aber nicht, dass jede Art von Prioritätensetzung und Kontrolle wegfallen soll. Das ist ein falscher Ansatz. Hier hat Herr Müller für einmal Recht.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Kollege Gysin, wir haben ja beide ein bisschen Erfahrung in dieser Problematik. Ich muss jetzt also schon klarstellen, dass Herr Maitre vorhin völlig Recht hatte. Wenn man dieser Minderheit zustimmt, dann heisst das natürlich, dass Personen, welche im Rahmen innerbetrieblicher Mutationen - es geht hier um Führungskräfte - ausgewechselt werden, bei diesen kantonalen Kontingenten bzw. Höchstzahlen, die festgelegt sind, nicht zählen. Alle übrigen Kontrollmechanismen bleiben ja; es geht um die Kontingente. Ich glaube, es gilt hier eine klare Flexibilität, die man geben will - so verstehe ich das -, und die ist natürlich sinnvoll. Denn sonst müssen Sie bei der Kontingentvergabe streiten und zwischen jemandem, der in dieser Höchstzahl vielleicht nicht mehr Platz hat, und einem, dem Sie ja selber auch diese Rotation ermöglichen wollen, entscheiden.
Meine Frage: Ist es richtig, dass Sie, wenn Sie hier dieser Minderheit nicht zustimmen, die Transfermöglichkeiten solcher internationalen Betriebe verkleinern? Das wollen Sie doch eigentlich nicht.
Gysin Remo · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Schauen Sie die heutige Praxis der Kantone an, etwa das Beispiel von Basel-Stadt - das kenne ich aus eigener Anschauung. Wenn der Kanton sich für die Flexibilität einsetzt, und das tut er normalerweise, dann werden die Bewilligungen, und das wissen die Unternehmen, ohne weiteres erteilt. Aber die Behörde soll Stellung nehmen können, und das Unternehmen soll wissen, dass es mit dieser Bewilligung auch eine Kontingentseinheit besetzt. Das gibt intern ein "Checks and balances"-System. Wenn Sie ein Kontingent wollen, wenn Sie der Logik der Kontingente folgen - und das haben Sie alle hier im Saal gemacht -, dann ist es richtig, wenn wir hier der Mehrheit folgen, sonst macht die Logik der Kontingente keinen Sinn. Sie weichen sonst das Konzept an einem Punkt auf.
Sie erreichen das Ziel der Flexibilität für die nationalen Unternehmen, wenn Sie der Mehrheit folgen.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich staune etwas über diese Diskussion, denn in der Kommission waren wahrscheinlich nur wenige Kommissionsmitglieder bei der Minderheit, weil die Kommissionsmitglieder damals Absatz 4 ganz gelesen hatten. Heute haben Sie einfach einen Teil des vorgeschlagenen Absatzes unterschlagen.
Erstens geht es nicht nur um "Kaderangehörige", sondern auch um den noch schwammigeren Begriff "Spezialisten". Zweitens schaffen Sie hier eine Sonderregelung für die so genannt international tätigen Unternehmen. Ich muss Ihnen sagen: Bis zum 31. Dezember des letzten Jahres kam auch ich aus einem solchen Unternehmen, und ich hätte mich über diese Ausnahme gefreut. Aber ich muss Ihnen auch sagen, dass diese Ausnahme nicht gerechtfertigt ist. Ich kann wirklich nicht verstehen, dass man diese international tätigen Unternehmen in einem wichtigen Bereich einfach generell ausnehmen will. "Kader" ist ein sehr weit gehender Begriff. Je moderner die Wirtschaft wird, desto weniger Leute hat es unterhalb des Kaders. Es hat immer mehr Kader, und in amerikanischen Firmen hat praktisch jeder eine Visitenkarte als Kaderangestellter. Das ist ein sehr weit gefasster Begriff. "Spezialist" ist ein noch offenerer Begriff. Wie ist dann die Regelung?
Dieser Absatz 4 ist ungerechtfertigt, weil bereits heute Voraussetzungen für eine erleichterte und vereinfachte Zulassung des Kadertransfers bestehen. Diese gelten aber nicht nur für international tätige Unternehmen, denn wir haben in der Schweiz auch national tätige Unternehmen, die das brauchen, und wir müssen aufpassen, dass wir nicht einfach die international tätigen Unternehmen - was immer man darunter verstehen mag - bevorzugt. Dabei ist vor allem der Vorrang der Inländer ausgenommen; Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer sagt das ganz klar, und wir haben keinerlei Probleme mit solchen Transfers. Ich habe die Zahlen der letzten zwei Jahre unter dem geltenden Recht angeschaut: Die Kontingente sind bei weitem nicht ausgeschöpft. Das ist also nicht das Problem.
Aber hier geht es um eine nicht ganz gerechtfertigte Kategorie. Ist ein Unternehmen international tätig, wenn es ein schweizerisches Unternehmen ist, aber z. B. vier oder fünf Verkaufsgesellschaften in der Welt hat? Gibt ihm das die Möglichkeit, Spezialisten und Kaderleute zu transferieren? Sie wissen, wie man das macht, auch ich habe damit Erfahrung: Sie können in Japan Leute einstellen und sie dann transferieren, obwohl sie sonst die Bewilligung nicht bekämen. Und damit nehmen Sie sie aus dem EU-Kontingent heraus. Also ich kenne den Grund für diese Sonderstellung nicht. In der Kommission waren die Mehrheitsverhältnisse anders.
Ich habe heute gehört, dass Sie so tun, als gehe es nur um das alleroberste Kader, als gehe es da quasi darum, Verwaltungsratspräsidenten, CEO und CFO zu verschieben. Das ist ja nicht in diesem Absatz, das steht jetzt wirklich nicht drin - es tut mir Leid -, sondern das hier geht wesentlich weiter. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, so sympathisch er mir natürlich wäre. Aber ich weiss nicht, wie ich eine solche Sonderstellung hier vertreten könnte. Dem Anliegen wird auch in Artikel 30, den Sie ja noch beraten werden, Rechnung getragen. Danach kann der Bundesrat für den internationalen wirtschaftlichen Austausch - das gilt dann aber nicht nur für das Kriterium des international tätigen Unternehmens, sondern für das Gesamte, für den internationalen Austausch - eben besondere Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Das ist doch viel gerechter.
Ich würde nichts sagen, wenn das heute nicht möglich wäre. Aber ich muss Ihnen sagen: Mit den heutigen Kontingenten, nach den heutigen Regelungen, ist das alles möglich, und ich kenne keinen international tätigen Unternehmer, welcher rechtmässig eine solche Verschiebung machen will, der Probleme damit hat. Alle diese Bedürfnisse werden befriedigt. Machen Sie aber die Türe auf, auch für Dinge, die natürlich die entsprechenden Bestimmungen unterlaufen, dann muss ich mich im Interesse der Konsistenz dieses Gesetzes wehren. Es hat jemand gesagt, es sei auch vom Gats her nicht möglich. Das ist mit dem Gats abgestimmt. Übrigens, die meisten Staaten haben hier Vorbehalte und Höchstzahlen in den Gats-Verträgen drin, und so auch die Schweiz.
Ich bitte Sie, hier im Sinne der Konsistenz der Mehrheit zuzustimmen, und bitte diejenigen, die jetzt für die Minderheit gesprochen haben und geglaubt haben, es gehe hier nur um die oberste Kaderstufe, doch den vorgeschlagenen Absatz 4 nochmals zu lesen. Fraglich ist der Begriff "international tätige Unternehmen", fraglich ist der Begriff "Kader" allgemein, und fraglich ist der Begriff "Spezialisten". So öffnen wir Tür und Tor, und Sie schaffen Sonderkategorien für bestimmte Unternehmen, und das kann ich nicht verstehen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur le conseiller fédéral, si je partage votre point de vue sur la définition des cadres, je dois quand même vous dire que, dans un canton comme celui de Fribourg, qui a connu un fort développement économique ces dernières années et où l'on a dû faire venir des entreprises internationales, on a quand même dû promettre à ces gens-là qu'ils obtiendraient des permis de travail, notamment pour leurs dirigeants. Et comme notre canton avait très peu de permis de travail, puisque la répartition avait été faite il y a fort longtemps, l'octroi de ces permis de travail aux entreprises internationales s'est fait en partie au détriment des PME. Alors, qu'est-ce que vous proposez? Est-ce que vous proposez de changer la répartition intercantonale, peut-être, de ces autorisations?
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben keine Kenntnisse darüber, dass in den letzten zwei Jahren nicht genügend Leute hätten angestellt werden können. Allerdings ist auch zu sagen, dass es internationale Unternehmen gibt, die bis zum Hilfsarbeiter alles Leute aus den eigenen Ländern mitnehmen möchten, und zwar auch deshalb, weil sie billige Arbeitskräfte haben wollen. Dann unterlaufen sie die entsprechenden Bestimmungen. Aber Sie haben Recht: Man müsste einmal prüfen, ob man das übertragen könnte, wenn ein Kanton vielleicht wegen einer Ausnahmebedingung sein Kontingent in einem Jahr ausschöpft. Ich nehme das mit.
Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, je vous ai écouté avec beaucoup d'attention. Ne trouvez-vous pas que ce que vous venez de dire démontre que cette loi est une aberration? Vous avez dit qu'on ne peut pas différencier les cadres des spécialistes. Dans la loi, on cherche à différencier les personnes qualifiées des personnes non qualifiées. Ne pensez-vous pas, par exemple, que, pour servir dans un bistrot, il faut avoir certaines qualifications que ni vous ni moi n'avons, parce que nous ne saurions pas le faire?
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Sie haben Recht. Wir werden bei Artikel 23 darüber sprechen müssen; wir haben es vorhin schon bei Artikel 2a getan. Was ist eine qualifizierte Arbeitskraft? Ich habe das Beispiel genannt: Was machen Sie, wenn Sie beispielsweise im ganzen europäischen Raum keine Hilfsschwester für ein Spital finden? Sie finden niemanden mit dieser Qualifikation. Das ist für mich der Begriff der Qualifikation. Die rein theoretische Grösse der Schulbildung ist meines Erachtens nicht ausschlaggebend. Aber wir werden bei Artikel 23 darüber reden. Wenn das abstrakt genommen wird, dann werden Sie nicht durchkommen. Sie werden auch sehen, dass der Druck vom Arbeitsmarkt nachher so stark sein wird, dass es nicht funktioniert. Ich gebe Ihnen Recht. Darum sage ich, dass wir ein Gesetz mit ausserordentlich schwammigen Begriffen haben. Das ist etwas gefährlich. Aber ich würde dann gerne mit Ihnen bei Artikel 23 darüber sprechen; dort geht es um die Qualifikation.
Hier geht es ja um Spezialisten und Kader. Ich würde für sie nicht noch einen Sonderartikel mit diesen unsicheren Begriffen schaffen. Sie benachteiligen schweizerische Firmen, wenn Sie eine Sonderregelung treffen. Man wird am Schluss "Kaderstellen" bis zuunterst machen.
Simoneschi-Cortesi Chiara · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
Signor Consigliere federale - mi permetto di parlare la mia lingua -, lei è un imprenditore e ha sempre detto che la Svizzera deve essere un Paese competitivo. Penso che con la sua industria lei lo sia stato. Nella promozione economica i cantoni hanno cercato di rendere competitivo il Paese e creare posti di lavoro facendo venire delle ditte dall'estero a insediarsi nel nostro Paese. Queste ditte talvolta hanno però bisogno dei quadri poiché questi quadri girano da una ditta all'altra. Ora, lei sta praticamente parlando come se ci fossero degli interessi divergenti tra le ditte svizzere e le ditte straniere, mentre noi dobbiamo lavorare tutti per rendere competitivo il nostro Paese, per creare dei posti di lavoro. Con la sua regolamentazione, cioè non approvando questo capoverso, lei in fondo va contro una politica economica per la competitività.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es ist das Gegenteil der Fall: Sie schaffen für eine kleine Kategorie eine Sonderregelung. Wir brauchen doch für alle Unternehmen wettbewerbsfähige Systeme. Sie haben jetzt wieder nur vom Kader gesprochen; die Spezialisten lassen Sie bei dieser Bestimmung ganz weg. Damit schaffen Sie für diese kleine Kategorie Sonderrechte gegenüber anderen. Ich sage nochmals: Für kein international tätiges Unternehmen, für kein Unternehmen, das von ausserhalb des EU-Bereiches kommt - für die anderen gilt diese Regelung ja nicht, die fallen ja nachher unter die Inlandregelung -, also auch für kein amerikanisches Unternehmen, gibt es Schwierigkeiten beim Transfer dieser Leute, weil wir eine generelle Regelung für den internationalen Austausch haben. Es ist mir auch bekannt - und da kann ich jetzt auch aus der Praxis schöpfen -: Wir mussten auch viele Spezialisten und Kaderleute aus Japan, aus China, aus Taiwan, aus Amerika transferieren. Dazu braucht es dann aber eben eine Sonderbewilligung. Sie ist im Kontingent eingeschlossen. Aber es gab keine schwerwiegenden Probleme. Ich sage nochmals: Sie schaffen hier mit drei unbestimmten Begriffen - international tätige Unternehmen, Kader, Spezialisten - Rechte, die von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung her gesehen nicht notwendig sind, die aber für andere grosse Nachteile schaffen.
Maitre Jean-Philippe · 1VP-M · Nationalrat · Genf · Christlichdemokratische Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, vous avez dit tout à l'heure que pour les cadres des entreprises multinationales, les contingents cantonaux suffisaient, et vous avez critiqué la définition de la proposition de minorité Lalive d'Epinay. Je suis d'accord avec vous, la formulation de cette disposition devrait être retravaillée, et c'est notamment ce que pourrait faire le Conseil des Etats. Mais, sur votre critique fondamentale qui consiste à dire que les contingents cantonaux suffisent, j'en arrive à ma question: est-ce que vous avez connaissance de la pratique actuelle? Actuellement, lorsque, par exemple, vous avez une entreprise multinationale qui vient s'établir dans notre pays et qui transfère pour cela un grand nombre de cadres, ce sont les contingents de la Confédération qui sont mis à disposition. Ce sont des autorisations de la Confédération, ce ne sont pas des autorisations sur des contingents cantonaux. Et dans ce sens-là, la minorité Lalive d'Epinay ne fait rien d'autre que de clarifier une pratique actuelle qui est une pratique absolument nécessaire. Sinon, vous étranglez les cantons concernés. Avez-vous connaissance de cette pratique?
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Nein. Ich muss Ihnen sagen, dass ich mir alle Kontingente aller Kantone in den letzten zwei Jahren habe unterbreiten lassen. Wir haben es nirgends ausgeschöpft. Ich kann Ihnen nur das sagen. Aber ich nehme das gerne auf, und wenn Sie mir einen aktuellen Fall unter der heutigen Praxis zeigen können - das ist ein neues Gesetz -, dann werde ich das gerne anschauen. Im Moment besteht überhaupt keine Gefahr, dass es so ist, ausser es hätte jemand den Begriff "Kader" natürlich ad libitum nach unten ausgedehnt; das gibt es natürlich auch.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich zitiere Ihnen wieder einmal die Regelung des Instruments der Zwischenfrage in Artikel 42 des Geschäftsreglementes des Nationalrates: "Jedes Ratsmitglied und die Vertreterin oder der Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums der Rednerin oder dem Redner zu einem bestimmten Punkt der Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; inhaltliche Ausführungen und eine Begründung sind nicht zulässig." Das ist Ihr Reglement. Bitte halten Sie sich in den nächsten Diskussionen daran. Ich danke Ihnen.
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Monsieur Maitre, dans sa première intervention, avait parfaitement situé les enjeux de ce débat, enjeux desquels nous nous sommes un peu "éloignés" au cours des différents échanges qui ont suivi. Il s'agit simplement de savoir, non pas selon quelle procédure d'autorisation les cadres de sociétés internationales peuvent venir dans notre pays, mais si le nombre de ces personnes est comptabilisé dans les contingents qui sont fixés à l'article 19 par le Conseil fédéral.
Dans ce domaine, c'est finalement par 10 voix contre 4 et 6 abstentions que la commission a rejeté la proposition Lalive d'Epinay. Elle a obtenu en effet l'assurance - que le Conseil fédéral vient de réitérer - que, dans le cas de l'implantation de sociétés multinationales, et si cela posait problème - ce qui semble n'avoir jamais été le cas -, le Conseil fédéral recourrait à l'article 30 alinéa 1 lettre g. Rappelons que l'article 30 prévoit à son alinéa 1 qu'il est possible de déroger aux conditions d'admission des articles 17 à 29. Cela signifie qu'il est possible de déroger à l'article 19, aux principes mêmes des contingents établis. Et la lettre g dit: ".... pour simplifier les échanges internationaux dans les domaines économique, scientifique et culturel." C'est à cette lettre g de l'article 30 alinéa 1 que le Conseil fédéral recourrait en cas de besoin pour ne pas entraver, par le système des contingents, l'implantation de sociétés multinationales dans notre pays.
C'est pour ces raisons que la commission a suivi le Conseil fédéral et a rejeté la proposition Lalive d'Epinay par 10 voix contre 4 et 6 abstentions. Nous vous invitons à en faire de même, d'autant plus que Monsieur le conseiller fédéral s'est réengagé à utiliser avec intelligence les possibilités de dérogation si un tel cas d'entrave à l'implantation du siège d'une société multinationale devait se produire dans notre pays.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe vorhin nicht die genauen Zahlen für die letzten zwei Jahre gehabt, und Herr Maitre hat ein Anrecht auf die Antwort. Die Praxis ist die, dass die Kantone am Anfang des Jahres ein Kontingent von 50 Prozent des Gesamtkontingentes für diese Kaderangehörigen erhalten. 50 Prozent werden als Zusatzkontingent zurückbehalten, damit ein Kanton, der sein Kontingent überschreitet, Anteile aus diesem Zusatzkontingent erhalten kann. Von diesen Zusatzkontingenten haben in den letzten zwei Jahren insbesondere der Kanton Zürich und der Kanton Genf Gebrauch gemacht. Beide haben die Zusatzkontingente bekommen, und zwar so viele, wie sie brauchten, ohne dass das Gesamtkontingent überschritten wurde.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 37 Stimmen
Dagegen .... 110 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 20
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine geeigneten inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Angehörigen von Staaten, mit denen ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen wurde, gefunden werden können (in Zusammenhang mit Art. 121 Abs. 5).
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Beck, Bühlmann, Garbani, Leutenegger Oberholzer, Maury Pasquier, Tillmanns)
Abs. 1
.... wenn nachgewiesen wird, dass keine geeigneten inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefunden werden können.
Abs. 3
Vorrang haben Angehörige der EU- und der Efta-Mitgliedstaaten.
Abs. 4
Die Zulassungen von Angehörigen von Staaten ausserhalb der EU und der Efta werden jedes Jahr auf mindestens einen Zehntel der Zulassungen von Angehörigen der EU- und der Efta-Mitgliedstaaten beschränkt.
Antrag der Minderheit II
(Bühlmann, Leutenegger Oberholzer, Maury Pasquier, Tillmanns)
Abs. 2 Bst. d
d. vorläufig Aufgenommene.
Antrag der Minderheit III
(Vermot, Bühlmann, Garbani, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Sommaruga Simonetta)
Abs. 3
Der Bundesrat darf durch Verordnung den inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Personen gleichstellen, die beweisen können, in der Schweiz während mindestens sieben Jahren regelmässig gelebt zu haben, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung des Sanierungsverfahrens von Artikel 110 Absatz 5 erfüllt sind.
Antrag der Minderheit IV
(Garbani, Bühlmann, Leutenegger Oberholzer, Maury Pasquier, Tillmanns)
Den ganzen Artikel streichen (vgl. Art. 23)
Antrag Vanek
Streichen
Antrag Hess Bernhard
Abs. 1
Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine geeigneten inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefunden werden können.
Schriftliche Begründung
Eine explizite Erwähnung der Arbeitnehmer aus dem EU- und Efta-Raum ist überflüssig.
Antrag Markwalder Bär
Abs. 2 Bst. e
e. Personen, die in der Schweiz ein Universitätsstudium, ein Doktorat oder eine vergleichbare höhere Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Antrag Bäumle
Abs. 2 Bst. e
e. Personen, die in der Schweiz ein Hochschulstudium, ein Doktorat oder eine vergleichbare höhere Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Schriftliche Begründung
Die Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskräften auch von ausserhalb des EU-/Efta-Raumes ist vor allem auch im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Ausländische Studentinnen und Studenten werden heute auf Kosten der Schweiz ausgebildet, aber nach Abschluss des Studiums wie Ersteinreisende behandelt. Ihnen fehlt nach Abschluss des Studiums die Erfahrung als Spezialisten, welche im geltenden Recht als Voraussetzung für eine Aufenthaltsbewilligung gilt. Damit werden aber sprachlich und gesellschaftlich gut integrierte und qualifizierte Arbeitskräfte wie Naturwissenschafter, Ingenieure, Informatiker usw. mit hoher Flexibilität schlecht gestellt, und Leute mit Potenzial für die Schweiz werden so fast zur Ausreise genötigt.
Die beantragte Formulierung soll diesen stossenden Status ändern und Personen mit abgeschlossenem Studium inländischen Arbeitskräften gleichstellen.
Art. 20
Proposition de la majorité
Al. 1
.... ressortissant d'un Etat avec lequel a été conclu un accord sur la libre circulation des personnes correspondant au profil requis n'a pu être trouvé. (En relation avec l'art. 121 al. 5)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Beck, Bühlmann, Garbani, Leutenegger Oberholzer, Maury Pasquier, Tillmanns)
Al. 1
.... en Suisse correspondant au profil requis n'a pu être trouvé.
Al. 3
La priorité sera accordée aux ressortissants de l'UE et de l'AELE.
Al. 4
Les admissions de ressortissants des pays extérieurs au cercle défini à l'alinéa 3 seront limitées chaque année au minimum au dixième de celles accordées aux ressortissants des pays membres de ce cercle.
Proposition de la minorité II
(Bühlmann, Leutenegger Oberholzer, Maury Pasquier, Tillmanns)
Al. 2 let. d
d. les personnes admises à titre provisoire.
Proposition de la minorité III
(Vermot, Bühlmann, Garbani, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Sommaruga Simonetta)
Al. 3
Le Conseil fédéral est habilité à assimiler, par voie d'ordonnance, aux travailleurs suisses les étrangers pouvant prouver avoir vécu régulièrement en Suisse durant au moins sept ans, dans la mesure où les conditions visées à l'article 110 alinéa 5 concernant le recours à la procédure de régularisation sont remplies.
Proposition de la minorité IV
(Garbani, Bühlmann, Leutenegger Oberholzer, Maury Pasquier, Tillmanns)
Biffer tout l'article (voir art. 23)
Proposition Vanek
Biffer
Proposition Hess Bernhard
Al. 1
L'étranger ne peut être admis en vue de l'exercice d'une activité lucrative que s'il est démontré qu'aucun travailleur en Suisse correspondant au profil requis n'a pu être trouvé.
Développement par écrit
Il est inutile de mentionner expressément les travailleurs ressortissant de l'UE ou de l'AELE.
Proposition Markwalder Bär
Al. 2 let. e
e. les titulaires d'un diplôme universitaire (y compris d'un doctorat) sanctionnant des études supérieures faites en Suisse ainsi que les personnes ayant suivi et achevé une formation supérieure comparable en Suisse.
Proposition Bäumle
Al. 2 let. e
e. les titulaires d'un diplôme universitaire (y compris d'un doctorat) sanctionnant des études supérieures faites en Suisse ainsi que les personnes ayant suivi et achevé une formation supérieure comparable en Suisse.
Développement par écrit
L'admission d'une main-d'oeuvre hautement qualifiée provenant d'un espace autre que celui de l'UE/AELE correspond aussi et surtout aux intérêts de l'économie suisse. Les étudiants étrangers qui suivent aujourd'hui une formation financée par la Suisse seront traités, après l'obtention de leur diplôme, comme des personnes entrant pour la première fois en Suisse. A l'issue de leur formation supérieure, l'expérience requise pour la qualification de spécialiste leur manquera alors même que cette dernière constitue une condition préalable à l'obtention d'une autorisation de séjour d'après le droit en vigueur. Une main-d'oeuvre à la fois hautement qualifiée (des scientifiques, des ingénieurs, des informaticiens, etc.), bien intégrée en ce qui concerne la langue et la société, disposant d'une grande flexibilité et représentant un potentiel pour la Suisse se trouve ainsi placée dans une situation défavorable et se trouve quasiment contrainte de quitter le pays.
La formulation proposée doit permettre de modifier ce statut choquant et de mettre les personnes ayant achevé leurs études sur un pied d'égalité avec la main-d'oeuvre suisse.
Bühlmann Cécile · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Bei Artikel 20 geht es darum, wer Vorrang hat, auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt beschäftigt zu werden. Es ist etwas kompliziert. Die Minderheit IV (Garbani), die ich unterstütze und die mir am liebsten ist, möchte Artikel 20 streichen und das weiter hinten in Artikel 23 regeln. Dort sind wir dann mitten in der Debatte darüber, wer kommen darf, was für Voraussetzungen die Leute erfüllen müssen. Da kommen dann die ganzen Fragen nach der Qualifikation und nach dem Bedarf des schweizerischen Arbeitsmarktes. Das wäre mir grundsätzlich am liebsten: Artikel 20 streichen.
Für den Fall, dass er aber drinbleibt, gibt es Vorschläge, den Artikel abzuschwächen. Der Vorschlag des Bundesrates besagt, dass Ausländerinnen und Ausländer nur zugelassen werden können, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine inländischen - das heisst einheimischen - Arbeitskräfte und keine Leute aus dem EU-Raum auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind. Man muss wissen: Dank dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, das jetzt dann bald zwei Jahre in Kraft ist, gelten ab Juni dieses Jahres auch EU-Angehörige als Inländer und müssen gleich behandelt werden; selbstverständlich gilt Gegenrecht für die Schweizer.
Herr Beck möchte mit seinem Antrag der Minderheit I zu Absatz 1 diese Ausweitung auf EU-Angehörige nicht machen, sondern alle Ausländer gleich behandeln; das wäre quasi eine kleine Aufweichung des dualen Systems. Eine Klammerbemerkung: Ich fürchte aber, dass das mit der EU-Freizügigkeit inkompatibel ist. Aber von der Idee her ist es richtig, es entspricht auch der Idee, kein duales System haben zu wollen.
Dann kommt mein Antrag der Minderheit II zu Absatz 2. Dort ist aufgezählt, in welcher Reihenfolge die Leute zum Arbeitsmarkt zugelassen werden. Ich möchte hier eine Ergänzung, und zwar möchte ich, dass auch Leute mit dem Status der vorläufig Aufgenommenen Vorrang vor neu Zugereisten aus dem Ausland haben.
Ich muss etwas zu diesen vorläufig Aufgenommenen sagen: Wir haben ja im Asylgesetz geregelt, dass es eine Kategorie unter ihnen gibt, die humanitär aufgenommen werden, wenn sie seit vier Jahren in der Schweiz sind, eben gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Integration. Die Leute mit vorläufiger Aufnahme leben also mit einem Rechtstitel in der Schweiz; sie haben die Berechtigung, hier zu sein, wenn auch provisorisch. Es ist doch nicht sinnvoll, diesen Leuten nicht Vorrang vor Leuten zu geben, die man neu im Ausland rekrutiert. In der Botschaft - die muss ich schnell zitieren - steht auf Seite 3781: "Keinen Vorrang auf dem Arbeitsmarkt können dagegen die Personen aus dem Asylbereich beanspruchen." Das ist nicht einsichtig, und deshalb schlage ich vor, diesen Buchstaben d einzufügen, weil die Leute physisch in der Schweiz präsent sind, hier leben und es viel gescheiter ist, sie zur Beschäftigung zuzulassen, als neue Leute aus dem Ausland zu holen. Das ist der Sinn des Antrages der Minderheit II.
Dann möchte ich noch etwas zu den identischen Anträgen Markwalder Bär und Bäumle sagen, die Sie in Ihren Unterlagen haben: die Einzelanträge Nr. 102 und 104. Die möchten da noch einen neuen Buchstaben e in Absatz 2 einfügen, wonach auch Ausländerinnen, Ausländer, die an Schweizer Hochschulen und Universitäten studiert haben, Vorrang vor Leuten haben, die neu aus dem Ausland kommen. Das macht absolut Sinn. Man muss wissen: Schweizer Universitäten sind ausserordentlich attraktiv für ausländische Studierende. Wir haben offensichtlich einen guten Ruf. 17 Prozent der Studierenden in der Schweiz sind ausländisch. Wenn man auf die Stufe Dissertationen, Doktorate, schaut und wenn man in die Zukunft schaut - mit dem Bologna-Modell für den Master -, wird das natürlich vor allem auch für den Master zutreffen: Es gibt heute schon Universitäten, wo bis zur Hälfte der Dissertierenden Ausländerinnen, Ausländer sind. Jetzt macht es doch keinen Sinn - das ist eine verschleuderte Ressource, wenn man das auch ökonomisch begründen möchte -, diese Leute auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt nicht vorrangig zuzulassen, vor Leuten, die neu aus dem Ausland kommen. Das ist zu Absatz 2 zu sagen.
Nun zur Minderheit I (Beck) zu Absatz 4. Da nimmt Herr Beck mit den 10 Prozent, die noch ausserhalb der EU rekrutiert werden können, noch eine kleine Öffnung vor, macht also - gegen das duale System - quasi noch einmal ein kleines Türchen auf. Deshalb habe ich ihn unterstützt. Ich vertrete den Antrag jetzt in seinem Auftrag, weil er als Kommissionssprecher nicht dafür eintreten kann.
Ich weiss nicht, ob Sie mir folgen konnten; es ist eine komplizierte Materie. Ich habe versucht, sie zu erklären. Noch einmal: Grundsätzlich müsste diese Frage eigentlich bei der persönlichen Voraussetzung - bei Artikel 23 - geregelt werden.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Antrag der Minderheit III ist zurückgezogen worden. Ebenfalls wurden die Anträge Markwalder Bär und Hess Bernhard zurückgezogen.
Garbani Valérie · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Comme vient de le dire Madame Bühlmann, les décisions que nous prendrons à l'article 20 sont étroitement liées aux décisions que nous prendrons à l'article 23.
Qui peut travailler en Suisse, y vivre, y partager la vie de sa population? Je propose, avec ma proposition de minorité IV, de supprimer le système binaire d'admission au profit d'un autre concept que je développerai dans le cadre de l'examen de l'article 23. Ma proposition de biffer l'article 20 ne doit absolument pas être comprise comme la volonté d'introduire une libre circulation totale, une ouverture illimitée. Ma proposition contient des restrictions, mais, à la différence du projet du Conseil fédéral et de la version de la majorité de la commission, je souhaite que ce soit aux employeurs de satisfaire à des conditions, et non aux travailleurs de satisfaire à des critères d'admission. Dans un article paru dans un quotidien romand aujourd'hui, j'ai constaté que Monsieur Xavier Comtesse d'Avenir Suisse était également d'avis qu'il fallait "tempérer" le système des cercles de recrutement.
C'est en 1998 que le système binaire, avec la limitation en raison des qualifications professionnelles, a été introduit. Auparavant, c'était le système des trois cercles, en fonction de la nationalité, qui prédominait. Mais aucun de ces systèmes ne convainc puisque le nombre des sans-papiers, des clandestins qui exercent une activité lucrative en Suisse, est estimé aujourd'hui à 150 000 personnes au minimum. Cela prouve, si besoin est, qu'il y a une offre pour la main-d'oeuvre non qualifiée. Même avec l'élargissement à l'Est de l'Union européenne, ce besoin de main-d'oeuvre ne sera pas couvert, en particulier parce que les ressortissants des pays de l'Est chercheront des emplois moyennement qualifiés dans l'hôtellerie et dans la restauration. En revanche, ils ne postuleront pas comme ouvriers dans des entreprises de nettoyage, comme femmes de ménage, comme aides-soignants, tous emplois non qualifiés.
Il faut donc conférer un statut légal à celles et ceux qui continueront, à l'avenir, à occuper des emplois non qualifiés. Ma proposition vise donc à instaurer une égalité de traitement entre les travailleurs indigènes, les ressortissants des pays avec lesquels la Suisse a conclu des accords de libre circulation et le reste du monde. Je veux que l'on supprime la classification. Mais je veux aussi surtout couper l'herbe sous les pieds à ceux qui continuent de faire l'amalgame avec les faux réfugiés, car réfugiés économiques. Je veux élargir les conditions d'admission au marché du travail pour que les migrants économiques qui n'ont aucune perspective d'obtenir une autorisation de séjour en Suisse, en raison des critères très restrictifs de la loi fédérale sur les étrangers, ni d'en obtenir davantage avec la loi sur l'asile, puissent avoir un autre choix que celui de la voie de la clandestinité.
Comme je l'ai relevé, ce sont les employeurs - et je vous invite à relire ce que je propose à l'article 23 - qui doivent satisfaire à des conditions. Pourquoi dis-je que la suppression du système binaire ne conduira absolument pas à une libre circulation totale, à une ouverture illimitée? C'est parce que ces employeurs, devant satisfaire à des conditions quand même assez drastiques - comme respecter les conventions collectives de travail, offrir des cours de langue, offrir des instruments de formation continue - se tourneront dans leur recherche de main-d'oeuvre évidemment d'abord auprès du premier cercle - Suisses, indigènes et ressortissants des pays de l'Union européenne et de l'AELE -, et c'est seulement s'ils ne trouvent pas de main-d'oeuvre dans ce premier cercle qu'ils se tourneront alors vers le reste du monde, puisque employer de la main-d'oeuvre venant du reste du monde sera pour eux assez problématique, sera beaucoup moins facile qu'aujourd'hui, dans la mesure où aujourd'hui ces travailleurs du reste du monde sont employés au noir.
Et surtout, pour reprendre le débat sur le précédent article, ma proposition a le mérite de supprimer en fait la notion de cadres, de spécialistes ou de travailleurs qualifiés, notion qui, comme Monsieur le conseiller fédéral Blocher l'a dit, est particulièrement floue et malheureuse, et qui est sujette à de nombreuses interprétations.
Finalement, votez ma proposition de minorité IV à l'article 20, en ne perdant pas de vue que le concept développé se trouve à l'article 23.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Eigentlich hätte ich lieber nach der Abstimmung zu Artikel 20 gesprochen. Denn wenn Sie dem Antrag der Minderheit IV (Garbani) folgen, dann erübrigt sich auch mein Zusatzantrag.
Wenn Sie an Artikel 20 festhalten, dann würde das ja Vorrang der inländischen Arbeitskräfte heissen. Damit wäre die Zulassung von Drittstaatenangehörigen nur möglich, wenn keine inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Angehörigen von EU- oder Efta-Staaten gefunden werden könnten. Ich beantrage Ihnen, sollten Sie an Artikel 20 festhalten, dass Sie dann bei der Zulassung auch die Sozialpartner mit einbeziehen. Wie man der Botschaft entnehmen kann, ist der Nachweis, dass Sie keine geeigneten Angehörigen von EU- oder Efta-Staaten finden, sehr schwierig und mit sehr viel Ermessen verbunden. Es ist umso wichtiger, dass man die Sozialpartner in den Entscheidungsfindungsprozess mit einbezieht, das heisst die Gewerkschaften auf der einen Seite und die Arbeitgeberorganisationen auf der anderen Seite.
Ich möchte darauf hinweisen, dass in Genf bereits eine entsprechende Einrichtung, eine entsprechende tripartite Kommission, besteht, und das funktioniert bestens. Ich möchte auch daran erinnern, dass im Vernehmlassungsverfahren in einem der Vorentwürfe vorgesehen war, dass alle Kantone gehalten würden, eine entsprechende tripartite Kommission fest zu institutionalisieren.
Die Argumentation, die man mir in der Kommission entgegengebracht hat, war, dass man dies den Kantonen überlassen solle. Das ist falsch. Man sollte hier die Kantone verpflichten - wie man es auch bei den bilateralen Verträgen gemacht hat -, solche Anhörungen der Sozialpartner fest zu institutionalisieren. Damit haben Sie auch die beste Gewähr dafür, dass nicht etwa ein Sozialdumping stattfindet. Das schützt nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das schützt auch die Arbeitgeber und die Unternehmerschaft. Sie sorgen damit für gleich lange Spiesse, und Sie sorgen dafür, dass der Nachweis nicht allein im behördlichen Ermessen liegt, sondern dass dies auch sozialpolitisch abgesichert ist.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich schlage Ihnen vor, dass wir nun auch gleichzeitig die Anträge der Minderheiten zu Artikel 23 begründen lassen. Es besteht ja ein innerer Zusammenhang in Bezug auf das ganze Konzept. Wir würden die Abstimmungen aber absatzweise zuerst zu Artikel 20 und dann zu Artikel 23 durchführen. - Sie sind nicht damit einverstanden.
Nach Rücksprache mit den Fraktionssprechern ist entschieden: Wir diskutieren und entscheiden zuerst Artikel 20, dann Artikel 21, dann Artikel 22 und dann Artikel 23.
Rennwald Jean-Claude · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le groupe socialiste vous invite à soutenir la proposition de minorité IV (Garbani).
L'article 20, avec l'article 23, constitue des éléments-clés de ce projet, qui transforment ce texte en une loi de ségrégation. Ce texte revient en effet à créer une immigration à deux vitesses, avec d'une part les ressortissants des pays européens, et d'autre part les migrants du reste du monde. Mais il y a encore plus grave, dans le sens que si ce système était mis en oeuvre, la principale conséquence serait de faire augmenter encore le nombre des travailleurs clandestins et des sans-papiers. C'est peut-être ce que souhaitent certains élus bourgeois - en particulier de l'UDC - qui peuvent fort bien s'accommoder d'une forte immigration clandestine, dans laquelle ils trouveront une main-d'oeuvre à bon marché. Or, le règlement du problème de l'immigration passe avant tout par des conditions de travail décentes et des salaires corrects. Si l'on réalise ces objectifs, on aura réglé 80 pour cent des problèmes posés par la présence d'une forte population migrante dans ce pays.
J'ajoute brièvement, pour laisser un peu de temps à Madame Roth-Bernasconi, que les travailleurs de ce pays ne sont pas xénophobes par nature, et que ce n'est pas la couleur de la peau des migrants qui est à l'origine des réactions antiétrangers, mais les pratiques de certains employeurs. Et je ne vais vous citer qu'un exemple: dans le district de Porrentruy - c'est dans le Jura -, il y a une entreprise dirigée par de véritables négriers, la FLASA, qui a été dénoncée par notre syndicat, la FTMH, et qui vient de se faire condamner pour la deuxième fois, parce qu'elle a offert à des frontalières et à des frontaliers des salaires inférieurs à ceux qu'elle avait annoncés au Service cantonal de l'emploi.
Eh bien, c'est en se donnant les moyens, les armes et les instruments pour combattre de telles pratiques que nous parviendrons à régler la question de l'immigration, et non pas en créant des discriminations.
Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
J'interviens sur la proposition de la minorité II (Bühlmann) à l'alinéa 2 lettre d qui veut que les personnes admises provisoirement en Suisse puissent avoir une priorité sur le marché du travail. Nous savons que l'intégration de la population étrangère dans cet environnement social passe par l'accès au marché du travail, entre autres, car une personne étrangère qui trouve un emploi et qui peut se rendre utile à la collectivité respectera d'autant plus les us et coutumes de notre pays. Voilà pourquoi la mobilité professionnelle et géographique des migrantes et migrants admis en Suisse est fondamentale.
Une des lacunes importantes de ce projet de loi, si l'on n'accepte pas la proposition de la minorité IV (Garbani), est qu'une partie des personnes admises en Suisse ne bénéficient pas du statut de travailleuses ou travailleurs nationaux, et n'ont donc pas la priorité sur des personnes nouvellement arrivées. La minorité II se propose de pallier cela en ajoutant la lettre d à l'alinéa 2 de cet article 20.
L'interdiction de travailler pour cette catégorie de personnes est à la fois une aberration économique et une contrainte sociale aux effets pervers. Premièrement, elle ne répond pas aux besoins en forces de travail de l'économie suisse et fait peut-être aussi qu'il y a plus de sans-papiers. Deuxièmement, en permettant aux étrangers bénéficiant d'un titre de séjour provisoire de s'insérer dans le marché du travail, la proposition de minorité II permet de répondre aux besoins économiques, mais aussi au besoin de promouvoir une politique d'intégration qui garantit la cohésion sociale.
C'est pour toutes ces raisons que je vous prie de bien vouloir accepter la proposition de la minorité II (Bühlmann).
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich spreche zuerst zu Absatz 1, zum Antrag der Minderheit I (Beck). Mit der Konnexbestimmung, Artikel 121 Absatz 5 der Übergangsbestimmungen, wird ein Teil des freien Personenverkehrs mit den zehn neuen EU-Staaten, die seit dem 1. Mai dabei sind, im Bereich der Erwerbstätigen praktisch vorweggenommen. Es ist daher nicht einzusehen, warum zusätzlich zu diesen Rekrutierungsmöglichkeiten der Kreis noch weiter gezogen werden soll. Die FDP steht hinter diesem Zweikreisemodell, welches sich als Grundsatz wie ein roter Faden durch dieses Gesetz zieht. Aus diesem Grund lehnt die Fraktion der FDP den Antrag der Minderheit I (Beck) ab.
Zum Antrag der Minderheit II (Bühlmann) für eine zusätzliche Litera d: Es kann nicht sein, dass wir vorläufig Aufgenommene Personen mit Niederlassungsbewilligung oder Schweizerinnen und Schweizern gleichstellen. Man darf nicht vergessen, vorläufig Aufgenommene haben immer noch einen provisorischen Status. Seit gestern oder vorgestern heissen sie eigentlich provisorisch Aufgenommene - davon gehe ich provisorisch mal aus -; später heissen sie dann vielleicht humanitär Aufgenommene. Solange diese Menschen mit einem provisorischen Status hier leben, mit einer Kann-Bestimmung aber arbeiten dürfen, wenn es die Arbeitsmarktsituation zulässt, wäre eine Gleichstellung mit Niedergelassenen und Schweizern völlig verfehlt und auch nicht im Sinne der Zielsetzung des Instituts der vorläufigen Aufnahme.
Zum Antrag der Minderheit I (Beck) für einen zusätzlichen Absatz 3: Diesen Vorrang der Angehörigen von EU- und Efta-Staaten brauchen wir nicht, er ist in Absatz 1 bereits postuliert. Wozu also noch einmal eine derartige Ergänzung? Das ist völlig unnötig, das kann man weglassen, das brauchen wir nicht.
Zum Antrag der Minderheit I (Beck) für einen zusätzlichen Absatz 4: Die Kommissionsversion des gesamten Artikels 20 regelt die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten umfassend und genügend. Sowohl eine Ausdehnung als auch eine Einschränkung durch Quoten, in diesem Fall von einem Zehntel, wird von der FDP-Fraktion ganz klar abgelehnt. Zudem ist eine derartige Bestimmung nur schwerlich mit den Artikeln 17 und 18 in Einklang zu bringen, in denen die Zulassung unter der Voraussetzung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses postuliert wird.
Lehnen Sie also bitte auch diesen Minderheitsantrag für einen neuen Absatz 4 ab.
Zum Antrag der Minderheit III (Vermot) für einen zusätzlichen Absatz 3: Die Minderheit III will hier nichts anderes als die globale Legalisierung von während zehn Jahren illegal in der Schweiz lebenden Personen. (Zwischenruf des Präsidenten: Der Antrag der Minderheit III ist seit längerer Zeit zurückgezogen!)
Ich werde also zu Artikel 20 über den Vorrang und zum Antrag der Minderheit IV (Garbani) sprechen, er ist nicht zurückgezogen worden. Der Antrag der Minderheit IV will nichts anderes als die Aufhebung des dualen Zulassungssystems. Ich möchte bei dieser Gelegenheit wirklich nochmals daran erinnern, dass wir im Mai 2000 über das Dossier des freien Personenverkehrs abgestimmt haben - es gab 67 Prozent Jastimmen für den freien Personenverkehr -, was nichts anderes bedeutet als das duale Zulassungssystem. Die ganze EU hat dieses duale Zulassungssystem. Ich denke, wenn gerade die Kreise, die einen EU-Beitritt propagieren, derartige Anträge bringen, dann passt das nicht zusammen.
Zu Artikel 20a, "Die Zulassung erfolgt nach Anhörung der Sozialpartner": Die FDP-Fraktion lehnt auch diesen Minderheitsantrag ganz klar ab!
Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion befürwortet den Artikel in der Fassung der Mehrheit. Nach unserer Auffassung ist die abgestufte Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, richtig. Grundsätzlich ist diese Regelung auch noch nicht besonders neu, sondern sie wird jetzt erst einmal ins Ausländergesetz aufgenommen. Ins Auge des Sturms werden wir vermutlich erst bei Artikel 23 kommen.
Zum Antrag der Minderheit II: Wir betrachten diesen Antrag nicht als unbedingt nötig, denn die Bedingung dafür, erwerbstätig werden zu können, ist die Aufenthaltsbewilligung; dies ist in Absatz 2 eigentlich geregelt. Wenn der vorläufig Aufgenommene eine Aufenthaltsbewilligung erhält, kann er unter Umständen auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt sein.
Zum Antrag der Minderheit I: Er verbindet eigentlich die Immigrationspolitik wieder mit einer Quotenregelung für den EU- und Efta-Raum. Ich bin auch der Meinung, dass man diesem Antrag nicht folgen sollte. Eine erhöhte Quote aus EU- und Efta-Ländern hätte eine erhöhte Zahl aus anderen Ländern zur Folge. Ich bin nicht ganz sicher, ob dies auch im Sinne des Antragstellers ist. Der Grundsatz, dass man keine Rekrutierung von Angehörigen aus Drittstaaten betreibt, solange es in der Schweiz in den entsprechenden Branchen Arbeitslose gibt, ist richtig. Zur Erinnerung: Unter den Arbeitslosen in der Schweiz sind etwa 40 Prozent Ausländer; auch das muss man etwas berücksichtigen.
Zum Antrag der Minderheit V: Die Einbindung der Sozialpartner wurde in Artikel 19 eingebracht; sie ist unseres Erachtens hier nicht nötig.
Etwas offen bin ich persönlich gegenüber dem Antrag Bäumle bezüglich der Regelung für Studenten aus Drittstaaten. Einerseits könnte man sagen, Leute, die ein Studium hier abgeschlossen haben, können via Arbeitsbewilligung auch Arbeit bekommen; anderseits ist es offenbar stossend, dass wir hier Leute ausbilden und diese hoch qualifizierten Leute dann an Länder in Europa oder an die USA verlieren. Die Frage, ob man das im Sinne des Antragstellers hier regeln soll oder ob man es nicht schon in Artikel 23 geregelt hat, ist für mich noch offen. Es macht für mich durchaus Sinn, diese Lösung hier beim Vorrang der Inländer zu definieren. Ich unterstütze diesen Antrag, mit der Bedingung, dass der Ständerat noch einmal schaut, wie man dieses Problem am richtigen Ort lösen kann.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Ich möchte mich nicht wiederholen, die Ausführungen von Cécile Bühlmann zu den einzelnen Minderheitsanträgen waren ausführlich. Ich möchte noch einmal zur Grundsatzfrage zurückkehren: eine schlanke Gesetzgebung - dort regulieren, wo es nötig ist. Dieser Artikel ist unnötig. Der schweizerische Arbeitsmarkt hat sich geöffnet und wird sich demnächst - im Rahmen der gesamten EU - noch weiter öffnen. Die ganze Frage, wie der Arbeitsmarkt geregelt wird, ist bereits übergeordnet geregelt.
Vorhin haben wir uns bei den einzelnen Artikeln damit auseinander gesetzt, wer hier arbeiten darf und wer nicht, und hier sind wir jetzt wieder im Begriff, die Sache einzuengen. Wenn es also so sein sollte, dass man eine Bestimmung vorsehen und eine Aussage darüber machen möchte, wer alles hier arbeiten darf, dann sind die Grünen ganz klar der Meinung, dass man die Bestimmung öffnen sollte für all jene Leute, die eben schon in der Schweiz sind, die Schweiz kennen und meistens eben auch die Sprache besser beherrschen als jene, die neu einreisen müssen. In dem Sinne sind auch die Öffnungen, die Kollege Serge Beck vorgeschlagen hat, zu unterstützen; in dem Sinne ist das Gesetz so zu gestalten, dass es eigentlich eine Freiheit gibt und nicht eine weitere Einengung, die auch für die Arbeitgebenden schwierig ist und unübersichtlich wird.
Weyeneth Hermann · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Präsident hat vor kurzer Zeit auf das Ratsreglement verwiesen. Sie haben sich entschlossen, eine Kommissionssitzung durchzuführen, und müssen halt deshalb wahrscheinlich in dieser Diskussion auch gewisse Regeln der Kommissionssitzung befolgen. Das als Vorbemerkung.
Unter den Unterzeichnern dieser zahlreichen Anträge zu Artikel 20 finden Sie keine Mitglieder unserer Fraktion, und es wird Sie deshalb nicht überraschen, wenn ich Ihnen mitteile, dass wir in allen Teilen die Kommissionsmehrheit unterstützen.
Eine Abweichung davon möchte ich hier bekannt geben. Das betrifft die Anträge Bäumle bzw. Markwalder Bär. Wir halten auch dafür, dass wir Leuten, die auf unsere Kosten - wir haben ja mit der Bildungsoffensive den ausländischen Studenten zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung eines Studiums im Inland geschaffen, und unsere Studenten im Ausland finanzieren wir ja auch - studiert haben, auch die Möglichkeit geben, das erworbene Wissen hier anzuwenden.
In diesem Sinne möchte ich die Stellungnahme der SVP-Fraktion bekannt gegeben haben.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Artikel 20 ist tatsächlich schwierig und jetzt etwas unübersichtlich; das wäre vielleicht in der Kommission zu bereinigen gewesen. Ich versuche hier mal, von unserer Seite her Klarheit zu schaffen.
Der Entwurf des Bundesrates und der Antrag der Mehrheit sind deckungsgleich; da gibt es keine Differenzen. Der Bundesrat schreibt "Angehörige der EU- und der Efta-Mitgliedstaaten"; Sie ersetzen das mit "Staaten, mit denen ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen wurde". Wir haben zurzeit keine anderen Abkommen als jene mit den EU- und den Efta-Staaten; aber wenn Sie das so umschreiben wollen, dann können wir mit dem Antrag der Mehrheit gut leben. Wir unterstützen die Mehrheit, damit es hier etwas einfacher wird.
Zu den verschiedenen Minderheitsanträgen:
Der Antrag der Minderheit I (Beck) enthält eigentlich nur zu Absatz 4 etwas Besonderes: "Die Zulassungen von Angehörigen von Staaten ausserhalb der EU und der Efta werden jedes Jahr auf mindestens einen Zehntel der Zulassungen von Angehörigen der EU- und der Efta-Mitgliedstaaten beschränkt." Hier ist - mindestens in der deutschen Fassung - mit "mindestens" und "beschränkt" etwas Widersprüchliches enthalten. Die Meinung ist, dass die von ausserhalb dieser Staaten Zugelassenen mindestens einen Zehntel umfassen müssen. Es dürfen auch mehr sein, aber es muss mindestens ein Zehntel sein.
Das ist eine etwas fragwürdige Praxis. Gemeint ist: auf zehn Deutsche ein Chinese. Ob wir ihn brauchen oder nicht, das ist dann natürlich die Frage. Nach den heutigen Regelungen im Arbeitsmarkt ist das nicht so problematisch, weil wir diese 10 Prozent heute überschreiten. Aber Sie müssen sehen: Der "freie Personenverkehr" mit der Europäischen Union ist noch nicht ein freier Personenverkehr; wir sind noch in den Anfangsjahren, mit Kontingenten, mit Teilzulassungen. Wenn der Personenverkehr dann ganz frei ist und Sie sagen, mindestens zusätzlich noch 10 Prozent, ist das meines Erachtens eine fragwürdige Bestimmung. Wir lehnen sie ab, denn die Fassung der Mehrheit ist konsistenter.
Zum Antrag der Minderheit IV (Garbani): Sie nimmt ein ganz anderes System. Sie sagt, die Arbeitskräfte sollen generell eingestellt werden können - dafür habe ich grosse Sympathien -, aber sie macht eine Einschränkung bei den Arbeitgebern. Sie sagt, die Arbeitgeber müssen punkto Löhne, punkto Ausbildungsstätten gewisse Qualifikationen erfüllen. Wenn sie diese erfüllen, können sie Arbeitskräfte aus der ganzen Welt nehmen. Das ist ein anderes Konzept; das ist eigentlich das Konzept - wie ich bemerkt habe -, das am ehesten eine Alternative zum dualen System bietet. Aber Sie haben jetzt gestern natürlich das duale System beschlossen. Wenn wir das hier jetzt wieder einbauen, dann haben wir eine Ausnahme, die meines Erachtens nicht gut ist.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit IV (Garbani) abzulehnen. Er geht jetzt zu einem anderen Konzept über, und nachdem Sie gestern für das duale System gestimmt haben, macht das keinen Sinn mehr.
Zum Antrag der Minderheit II (Bühlmann): Soviel ich gesehen habe, will die Minderheit II die vorläufig Aufgenommenen als Arbeitnehmer gelten lassen. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II (Bühlmann) abzulehnen, wenn es schon mit den Beschlüssen zum Asylrecht von gestern konsistent sein soll. Denn es würde nicht alle vorläufig Aufgenommenen, sondern nur die humanitär Aufgenommenen betreffen, wenn man bei der Regelung bleibt, dass sie auch arbeiten können.
Zum Antrag der Minderheit V (Leutenegger Oberholzer): Es ist also nicht einzusehen, warum es in Ergänzung zu Artikel 20 auch noch eine Anhörung der Sozialpartner braucht (Art. 20a). Hier geht es nämlich um ganz klare Dinge. In Artikel 20 Absatz 1 steht: "Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine geeigneten inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Angehörigen der EU- und der Efta-Mitgliedstaaten gefunden werden können." Es nützt nichts, wenn Sie die Sozialpartner anhören.
In Artikel 20 Absatz 2 steht: "Als inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten: a. Schweizerinnen und Schweizer" - das ist auch objektiv feststellbar, da braucht man auch niemanden anzuhören -, "b. Personen mit einer Niederlassungsbewilligung" - das ist auch klar auf dem Tisch; es nützt nichts, jemanden anzuhören -, "c. Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt." Das sind alles klare Begriffe, die nicht vom Ermessen abhängig sind.
Frau Leutenegger Oberholzer denkt: Wie kann man beweisen, dass in der EU keine geeigneten Leute da sind? Wir haben das jahrelang mit Arbeitskräften aus der Schweiz getan. Es muss gegenüber den Behörden ein Nachweis darüber erbracht werden, in welchen Staaten man welche Leute gesucht hat. Wenn das als genügend erachtet wird, dann wird die Bewilligung erteilt, wenn es ungenügend ist, wird sie nicht erteilt.
Ich bitte Sie, auch diesen Antrag abzulehnen. Damit bleiben Sie bei allen Absätzen bei der Mehrheit.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat Blocher, Sie haben gleichsam unterstellt, das sei alles fix und fest zementiert und völlig klar, es bestehe in Bezug auf die Abklärung, ob im Inland oder im EU-Raum Arbeitskräfte verfügbar seien, gar kein Ermessensspielraum. In der Kommission wurde bereits festgehalten, dass hier ein grosser Ermessensspielraum besteht. In der Botschaft steht - das zu Ihrer Information -: "Ein eigentlicher Nachweis, dass keine Rekrutierungsmöglichkeit im EU-/Efta-Raum besteht, kann kaum erbracht werden." Folglich ist es klar: Wir haben hier einen Ermessensentscheid, der zusammen mit den Sozialpartnern gefällt werden muss.
Leuthard Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Die ganze Frage des Inländervorrangs besteht natürlich bereits heute. Heute ist das allerdings auf Verordnungsstufe geregelt, in Artikel 7 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO), mit einer ganzseitigen, komplexen Lösung. Im neuen Gesetz wird das vereinfacht und vor allem auf Gesetzesstufe geregelt. Inhaltlich aber unterscheidet sich die Stossrichtung des Inländervorrangs von der Regelung im heutigen Gesetz nicht wesentlich.
Tatsache ist, wir haben derzeit rund 160 000 Arbeitslose, wir haben etwa 60 000 Asylsuchende, die arbeiten dürfen, und wir haben viele Stellensuchende, Ausgesteuerte oder solche Menschen, die neu in den Arbeitsmarkt eintreten möchten; um diese geht es hier auch. Von den Arbeitslosen, das wurde auch mehrfach korrekt erwähnt, sind rund 43 Prozent Ausländerinnen und Ausländer. In diesem Artikel halten wir an der bisherigen Praxis fest, dass man die vorhandenen Arbeitskräfte im Inland berücksichtigt, bevor man neue Zulassungen bewilligt. Man lässt also nach wie vor den Inländervorrang bestehen.
Im Konzept der Minderheit I (Beck) gilt der Inländervorrang auch, dann wird aber in Absatz 3 explizit der Vorrang von EU- und Efta-Staatsangehörigen aufgezählt. Das ist unnötig, da ja mit der EU bekanntlich Personenfreizügigkeit besteht, und zwar auf Gegenseitigkeit. Wichtig am Konzept Beck ist sodann Absatz 4. Hier hat die Kommission ihre grössten Vorbehalte. Wie schon der Bundesrat zu Recht darauf hingewiesen hat, geht es hier um eine Fixierung der 10-Prozent-Regel, und diese Koppelung ist äusserst problematisch. Wenn also viele Italiener und Spanier in die Schweiz einreisen, dann müsste auch ein Bedürfnis nach mehr Arbeitskräften aus Russland oder Australien bestehen, und es müssten mehr zugelassen werden. Das ist unlogisch, das hat keinen wirtschaftlichen und auch keinen konkreten Zusammenhang. Zudem kann dies natürlich auch absolut entgegen den gesamtwirtschaftlichen Interessen sein. Wir brauchen hier in diesem Gesetz keine Quoten bei der Zulassung, sondern Regeln, die sich vor allem an den gesamtwirtschaftlichen Bedürfnissen orientieren. Die SPK hat daher das Konzept Beck mit 15 zu 6 Stimmen klar abgelehnt.
Die Minderheit II (Bühlmann) will in Absatz 2 auch die vorläufig Aufgenommenen den Inländern gleichstellen. Auch diesen Antrag hat die SPK mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, nicht weil wir inhaltlich völlig anderer Meinung wären, sondern weil diese Frage im Asylgesetz zu lösen ist, das ja eben hier beraten wurde. Wir wissen derzeit noch nicht, wie diese Diskussionen ausgehen werden und welche Rechte vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz haben werden. Wenn sich das Konzept des Bundesrates im Asylgesetz durchsetzt und wenn der Status der humanitär Aufgenommenen geschaffen wird, so ist eine Gleichsetzung mit den Inländern sicher richtig. Diese Leute können über Jahre nicht zurück in ihre Heimat, und daher sollen sie voll arbeitsberechtigt sein. Aber es ist richtig, zuerst den Ausgang der Beratungen zum Asylgesetz abzuwarten und dann hier entsprechend die Adaption vorzunehmen.
In Bezug auf den Antrag der Minderheit IV (Garbani) wurde zu Recht erwähnt, dass Frau Garbani natürlich ein vollkommen anderes Konzept verfolgt. Sie will, dass Zulassungen an den Arbeitgeber geknüpft werden; wenn dieser gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann er grundsätzlich die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften beantragen. Die Mehrheit der Kommission lehnt das klar ab und hält am Inländervorrang fest. Bei der Zulassung muss der aktuelle Bestand hier in der Schweiz eine Rolle spielen, auch die aktuelle Arbeitslosigkeit ist eine wichtige Komponente der Zulassungspolitik - und eben nicht nur die Arbeitgeberseite. Würde man dem Konzept Garbani folgen, so wäre ein wichtiges Steuerungselement in diesem Gesetz für den Zuzug neuer Arbeitskräfte verloren. Die Kommission hat diesen Antrag mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Wir werden die Abstimmung über dieses Konzept aber bei Artikel 23 durchführen, weil es dort um den Grundsatzentscheid über die persönlichen Voraussetzungen der Zulassung geht.
Bei der Minderheit V (Leutenegger Oberholzer) geht es um das Anhörungsrecht der Sozialpartner. Dieser Rat hat in Artikel 19 Absatz 1 gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit beschlossen, dass die Anhörung der Sozialpartner bei der Festsetzung der Kontingente, des jährlichen Totals, Sinn macht. Es macht aber wenig Sinn, auch bei der Frage des Inländervorrangs Anhörungen vorzunehmen. Herr Bundesrat Blocher hat es vorhin richtig erklärt: Es ist schwierig zu sagen, wie viele Inländer hier sind und ob es einen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften gibt; das sind schwierige Ermessensentscheide. Darum geht es hier aber nicht. Wer Inländer ist, wer dazugehört, das ist klar definiert; dazu braucht es die Anhörung der Sozialpartner nicht. Die Kommission hat daher diesen Antrag mit 16 zu 5 Stimmen deutlich abgelehnt.
Zum Antrag Bäumle: Dieser Antrag lag in der Kommission nicht vor. Wir können daher unsererseits die Folgen dieses Antrages nicht abschätzen. Er spricht aber ein Problem an, das in der Kommission diskutiert wurde. Es ist so, dass es im Interesse der Schweiz liegt, dass ausländische Studenten und Professoren hier bleiben, wenn wir sie ausgebildet haben. Das ist aber vor allem eine Frage der Zulassung respektive der Verlängerung einer Bewilligung. Ich verweise hier auf Artikel 23, Persönliche Voraussetzungen, wo in Absatz 3 Litera b speziell auf die wissenschaftlichen Bedürfnisse hingewiesen wird und wo die Kommission Regelungen getroffen hat. Schwierig wäre wahrscheinlich auch die Umsetzung dieses Antrages. Man müsste ja fast eine Liste führen, wer alles hier in der Schweiz studiert hat, damit die Behörde auch abschätzen könnte, ob diese Inländerbevorzugung ausgeschöpft ist oder nicht.
Bühlmann Cécile · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Frau Leuthard, habe ich richtig gehört. haben Sie als Argument gegen meinen Antrag zu Absatz 2 Buchstabe d gesagt, die vorläufig Aufgenommenen seien auch zu denen zu zählen, die schon auf dem Schweizer Arbeitsmarkt seien? Das wären in der Schweiz die 200 000 Arbeitslosen und 60 000 Asylsuchende. Ist Ihnen bekannt, dass in dieser zweiten Zahl alle vorläufig Aufgenommenen und die Personen, deren Gesuch in erster oder zweiter Instanz hängig ist, sowie Kinder von Asylsuchenden enthalten sind? Das sind ja dann nicht 60 000 Personen auf Arbeitssuche, sondern viel weniger. Habe ich Sie da falsch verstanden?
Leuthard Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Dies sind die offiziellen Zahlen seitens der Verwaltung, die in der Kommission vorgelegen sind. Wesentlich ist bei dieser neuen Konzeption, dass wir ja jetzt im neuen Asylgesetz neu definieren: Welche Rechte haben vorläufig Aufgenommene? Welche Rechte haben humanitär Aufgenommene? Wenn die Konzeption des Bundesrates sich durchsetzt, sind nach meiner Auffassung selbstverständlich alle Rechte humanitär Aufgenommener den Rechten von Inländern gleich; bei den vorläufig Aufgenommenen muss der politische Entscheid noch fallen. Dann ist dieses Gesetz anzupassen.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zurückgezogen wurden die Anträge der Minderheit III, Markwalder Bär und Hess Bernhard. Der Antrag Vanek wurde bereits erledigt.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit II .... 72 Stimmen
Dagegen .... 97 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Bäumle .... 115 Stimmen
Dagegen .... 54 Stimmen
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 65 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Präsident (Binder Max, Präsident): Die Abstimmung über den Streichungsantrag der Minderheit IV erfolgt erst nach der Bereinigung von Artikel 23.
Art. 20a
Antrag der Minderheit V
(Leutenegger Oberholzer, Aeppli Wartmann, Hubmann, Tillmanns, Vermot)
Die Zulassung erfolgt nach Anhörung der Sozialpartner.
Art. 20a
Proposition de la minorité V
(Leutenegger Oberholzer, Aeppli Wartmann, Hubmann, Tillmanns, Vermot)
L'admission a lieu après audition des partenaires sociaux.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit V .... 65 Stimmen
Dagegen .... 107 Stimmen
Art. 21
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Schibli, Glur, Joder, Scherer Marcel)
.... eingehalten werden. Mitberücksichtigt werden die branchenspezifischen Gegebenheiten, damit die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit gewährleistet bleiben.
Antrag der Minderheit II
(Marty Kälin, Bühlmann, Garbani, Gross Andreas, Hubmann, Sommaruga Simonetta, Tillmanns, Vermot)
Abs. 1
.... Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere Gesamtarbeitsverträge, eingehalten werden.
Abs. 2
Die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen muss auch bei Stellenwechsel und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nachgewiesen werden.
Art. 21
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Schibli, Glur, Joder, Scherer Marcel)
.... du lieu. Afin que la compétitivité et la capacité de concurrence soient garanties, les réalités propres à la branche seront aussi prises en considération.
Proposition de la minorité II
(Marty Kälin, Bühlmann, Garbani, Gross Andreas, Hubmann, Sommaruga Simonetta, Tillmanns, Vermot)
Al. 1
L'étranger .... du lieu, précisées notamment dans les conventions collectives de travail.
Al. 2
Le respect des conditions de rémunération et de travail usuelles de la branche et du lieu doit être attesté en cas de changement d'emploi ou de prolongation de l'autorisation de séjour.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Neben den orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen meiner Meinung nach auch branchenspezifische Gegebenheiten in diesem Gesetz berücksichtigt werden. Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit müssen gegeben sein. Es nützt nämlich nichts, wenn auf der einen Seite die berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen vollumfänglich ausgeschöpft werden und auf der anderen Seite ein Betrieb - oder Betriebe - durch diese Auflagen, die hier gemacht werden, nicht mehr existieren kann. Die Landwirtschaft, das Baugewerbe, das Gastgewerbe sind Minderheiten, die für ihre bedeutenden Leistungen für unsere Volkswirtschaft Verbesserungen im Gesetz haben müssen. Bei der Landwirtschaft sind es gerade die Globalisierung und der Abbau, die existenzbedrohende Probleme für diese standortgebundenen Wirtschaftsbereiche bringen. Unser wichtigstes Produktionspotenzial in der Landwirtschaft ist der Boden. Dieser lässt es heute leider noch nicht zu, dass wir im Frühjahr Stricknadeln anpflanzen und im Herbst dann Stemmeisen ernten.
Ich bitte Sie deshalb im Interesse einer langfristigen Sicherung eines hohen Lebensstandards und zur Sicherung einer Produktion für qualitativ hochwertige Nahrungsmittel im Inland, der Minderheit I zuzustimmen.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Herr Schibli, Sie haben jetzt schon Praktikantenlösungen. Können Sie sagen, was Sie noch mehr wollen ausser diesen Praktikantenlösungen, die mit dem heutigen Gesetz jetzt schon realisiert werden?
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Praktikanten, haben Sie gesagt? Wissen Sie, Herr Fasel, Praktikanten sind die eine Seite. Praktikanten sind Leute, die in der Ausbildung sind und die nicht voll und ganz im Berufsleben eingesetzt werden können, weil sie sich eben auch noch theoretisch weiterbilden müssen. Das ist der Unterschied zu einer Arbeitskraft, Herr Fasel, die hier erwerbstätig ist, um einen Teil ihres Einkommens im Laufe eines Jahres erwirtschaften zu können.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Mit Artikel 21 soll sichergestellt werden, dass die inländischen und die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping geschützt werden. Diese Bestimmung ist sehr wichtig, und ich finde es auch richtig, dass der Bundesrat mit seiner Vorgabe mal einen Mindeststandard setzt. Mit dem Antrag der Minderheit I (Schibli), der unbedingt abzulehnen ist, würde gerade dieser Sozialschutz aufgeweicht. Zusätzlich würde damit Hand geboten, dass mittels Sozialdumping auf dem Buckel von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Wettbewerb stattfände, was auch nicht im Interesse des Gewerbes sein kann.
Wir möchten nun diesen Sozialschutz insoweit noch ausdehnen, als wir festhalten, dass insbesondere die Gesamtarbeitsverträge einzuhalten sind. Mit den Gesamtarbeitsverträgen haben wir meist auch eine Mindestlohnvorgabe und damit vor allem eine klare Barriere gegen unten, die nicht unterschritten werden darf. Wie ist das jetzt in der Praxis? Wir haben ja bereits heute in der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) die Vorgabe, dass diese Orts- und Berufsüblichkeit überprüft werden muss. Ich muss sagen: In meiner Praxis - ich arbeite nebenbei an einem Gericht - musste ich des Öfteren feststellen, dass gerade diese Orts- und Berufsüblichkeit oder auch die Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen nicht überprüft wird. Umso wichtiger ist es, das jetzt ins Gesetz zu schreiben und insbesondere auch festzuhalten - wie das bereits heute eine Vorschrift wäre -, dass das auch bei einem Stellenwechsel der Fall ist. Denn gerade bei einem Stellenwechsel sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland besonders darauf angewiesen, dass sie wieder eine Stelle bekommen. Sie sind dem Lohndruck in einem ganz besonderen Masse ausgesetzt, da sie, wenn sie keine Stelle mehr haben, auch ihre Bewilligung verlieren.
Ich bitte Sie also: Halten Sie an der Bestimmung fest, dass die Orts- und Berufsüblichkeit auch bei einem Stellenwechsel überprüft werden muss, wie das heute bereits der Fall wäre, aber nicht durchgesetzt wird.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
A l'article 21, il s'agit des conditions de rémunération et de travail. S'agissant de la minorité I (Schibli), c'est une disposition qui a déjà été discutée largement dans le cadre des conditions d'admission de l'article 16, respectivement de l'article 2a. Cette proposition est la suite logique des propositions faites, permettant à des branches particulières comme l'agriculture, comme la restauration ou la construction d'avoir recours à une main-d'oeuvre de courte durée hors de l'Union européenne. Là, on revient avec des conditions de rémunération et de travail. Il est clair que, si l'on devait tenir compte de la capacité concurrentielle spécifique de ces branches-là, il faudrait admettre la proposition de minorité I. Mais comme nous l'avons refusée dans le cadre des conditions, je vous invite au nom d'une majorité du groupe radical-libéral à y renoncer.
En ce qui concerne la minorité II (Marty Kälin) à l'alinéa 1, Madame Marty Kälin introduit une condition qui aurait trait aux conventions collectives de travail. Il y aurait lieu de préciser dans ces conventions les conditions de rémunération. Ici, il s'agirait d'un cas exceptionnel où l'on inscrit dans la loi sur les étrangers des dispositions concernant la loi sur le travail. Il pourrait y avoir aussi une discrimination par rapport aux Suisses.
Pour l'alinéa 2, le respect des conditions de rémunération devrait être attesté en cas de changement d'emploi. C'est une disposition assez handicapante pour les employeurs. Lorsque le travailleur arrive en Suisse et qu'on doit contrôler les conditions de rémunération qu'il obtient, il se peut très bien qu'il se fasse réengager par la suite et à des conditions différentes. C'est la même chose pour un employé suisse. Là aussi, nous considérons qu'il y aurait en quelque sorte une discrimination entre les travailleurs étrangers qui répondent à cette loi et les travailleurs suisses.
C'est la raison pour laquelle le groupe radical-libéral vous propose de refuser cette minorité II (Marty Kälin) aux alinéas 1 et 2.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte erstens einmal diese Minderheit I (Schibli) klar bekämpfen. Herr Schibli, es ist doch klar, dass Sie klagen und jammern, Sie hätten besondere Bedingungen und seien darauf angewiesen. Ich meine, das ist nichts Neues; das haben wir immer so gehört. Aber mit diesem Antrag der Minderheit I, meine ich, relativieren Sie doch den wichtigsten Ansatz, dass man die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen berücksichtigen muss. Das relativieren Sie mit diesem Hinweis auf die "Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit". Wenn Sie das so einführen, dann wird jede Branche und wird jeder Unternehmer geltend machen, dass er in einer so schwierigen Situation ist. Wir wissen auch aus den Lohnverhandlungen, was uns die Unternehmer sagen, wieso sie nichts mehr zusätzlich bezahlen können. In dem Sinne möchte ich die Minderheit I (Schibli) im Namen der SP-Fraktion klar bekämpfen.
Ich möchte insbesondere auf eines hinweisen: Wenn wir das volkswirtschaftlich betrachten, brauchen wir eine gute Regulierung. Die wichtigste Regulierung ist, dass wir kontrollierte Lohn- und Arbeitsbedingungen als Basis haben. Deshalb unterstützen wir ja diese Minderheit II (Marty Kälin), die das noch etwas ausgefeilter, also noch etwas spezifischer, haben will, indem sie auch die Gesamtarbeitsverträge erwähnt. Ich kann Ihnen sagen: Wenn Sie die Gewerbevertreter in diesem Land fragen, dann sind sie bei der heutigen wirtschaftlichen Öffnung sehr froh, dass man Verträge unter Sozialpartnern abschliessen kann, die für eine Branche Gültigkeit haben, die auch allgemein verbindlich erklärt werden können und worin Mindestlöhne verankert werden. Wenn Sie die Gewerbevertreter und auch die Gewerbeverbände in den verschiedenen Branchen fragen, sind sie sehr froh, dass wir diese Gesamtarbeitsverträge pushen. Ich nehme an, selbst Herr Triponez könnte mir vielleicht bestätigen, dass dies auch im Interesse des Gewerbes und im Interesse der Volkswirtschaft liegt.
In dem Sinne ist klar: Lehnen Sie den Antrag der Minderheit I (Schibli) ab, genehmigen Sie den Antrag der Minderheit II (Marty Kälin), auch mit dem Zusatz gemäss Absatz 2, wonach diese Bedingungen "auch bei Stellenwechsel und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung" gelten sollen.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Kollege, nachdem Sie mich schon mit Namen genannt haben, frage ich Sie: Haben Sie festgestellt, dass in Absatz 1, so, wie er von der Minderheit II beantragt wird, eben nicht auf die Allgemeinverbindlichkeit hingewiesen wird? Wenn dort gestanden hätte - aber es wäre dann nicht nötig, das überhaupt explizit zu erwähnen -, auch die allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträge müssten natürlich berücksichtigt werden, dann hätte das Gewerbe durchaus zustimmen können. Aber Sie wissen auch, dass es Gesamtarbeitsverträge gibt, die nicht allgemein verbindlich sind. Das ist gerade die Freiheit der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen leider nicht zustimmen kann.
Ich empfehle sehr, der Mehrheit zu folgen.
Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Gut, Herr Triponez, ich bedaure sehr, dass Sie mir nicht zustimmen können. Nach vielen Gesprächen mit vielen Gewerbeverantwortlichen hätte ich gesagt, dass Sie eigentlich fast hätten sagen müssen, Sie stünden hinter dieser Minderheit II. Aber ich weiss, dass Sie da etwas Vorsicht walten lassen wollen.
Das ändert jedoch nichts daran, dass der Antrag der Minderheit II natürlich besser ist als die Lösung der Mehrheit und sicher hundertmal besser als der Antrag der Minderheit I!
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin natürlich genau anderer Meinung als mein Vorredner. Für Pflanzen- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft - wir haben gehört, auch für Arbeiten im Gastgewerbe wie auch im Baugewerbe - braucht es flexiblere Lösungen, braucht es branchenorientierte Lohn- und Arbeitsbedingungen. Von diesem Artikel ausgeschlossen sind übrigens Personen mit Niederlassungsbewilligungen und auch solche mit Aufenthaltsbewilligungen; das ist in Artikel 20 geregelt. Hier geht es um die Kurzaufenthalter, wie das Herr Bundesrat Blocher bereits erklärt hat. Nicht wahr, Herr Daguet, es ist erstaunlich, wie gegensätzlich die Forderungen auch sein können? Man will möglichst schnell in die EU mit tiefen Preisen und Kosten, aber mit schweizerisch zementierten Mindestlöhnen. Da beisst sich natürlich die Katze selber in den Schwanz. Wir brauchen diese Flexibilität also für die Konkurrenzfähigkeit.
Stimmen Sie der Minderheit I (Schibli) zu.
Bühlmann Cécile · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Herr Scherer, haben Sie den Text vor sich? Artikel 21 ist allgemein, er gilt nicht nur für Kurzarbeiter; Arbeiter mit Jahresbewilligungen und Niedergelassene sind nicht ausgenommen. Er umfasst alle. Ich muss gar keine Frage stellen; ich muss es richtig stellen. Es stimmt nicht, was Sie gesagt haben.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie stellen keine Frage, aber Sie haben gesehen, dass die Niederlassungsbewilligung bereits in Artikel 20 geregelt ist.
Cuche Fernand · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
J'aimerais brièvement m'exprimer en qualité de paysan à temps partiel sur la proposition de la minorité I (Schibli). Une fois de plus, on est en face d'une défense professionnelle paysanne qui n'arrive pas à s'autoriser des revendications tout à fait légitimes sur les prix à la production. Je trouve passablement désagréable d'entendre de nouveau des interventions à cette tribune dans le sens: "Nous sommes la branche faible de l'économie, nous ne sommes pas compétitifs." Et la seule réponse que l'on trouve, c'est de s'appuyer sur le maillon encore plus faible de la chaîne, à savoir nos collaborateurs et nos collaboratrices dans les exploitations.
Mes chers collègues paysans, réveillez-vous et allez négocier des prix rémunérateurs à la production, afin qu'on puisse payer des prix corrects à nos collaborateurs et à nos collaboratrices! Même dans l'intérêt de la consommation indigène de produits, si nos collaborateurs peuvent avoir un pouvoir d'achat amélioré, ils auront aussi la possibilité de mieux honorer nos produits. Je trouve un peu fatigant de voir qu'on revient ici en parent pauvre, alors qu'on a un pouvoir de négociation sur les prix à la production qu'on n'exerce pas, et je le regrette.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Cuche, Sie haben vorher das Hohelied der besseren Preise gesungen. Sie haben in den letzten Wochen und Monaten in den Zeitungen die Diskussionen darüber, mit welchen Preisen in der EU die Arbeitskräfte schlussendlich entlöhnt werden, sicher auch verfolgt. Sie haben gesehen, wie mit den Menschen dort umgesprungen wird, unter welchen Bedingungen Waren produziert werden, die nachher vielleicht sogar in der Schweiz gegessen werden. Wie stellen Sie sich zu einer solchen Produktionsmethode, wie sie die EU jetzt anwendet?
Cuche Fernand · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Mais la logique voudrait que l'on condamne les conditions de travail qui sévissent, par exemple dans le cas des productions de fruits et de légumes en Andalousie! Et je serais heureux que l'ensemble du monde paysan suisse condamne ces pratiques, condamne ce retour à l'esclavage!
Avec votre proposition, vous vous approchez de cette situation existante aujourd'hui dans les serres en Andalousie! Avec des collaborateurs en Suisse qui seront payés des clopinettes! Unissons-nous au niveau suisse et européen, pour revendiquer des prix et des conditions de vie acceptables et équitables pour nos collaborateurs! Voilà le sens de la démarche au sein de l'Union européenne - et nous sommes nombreux au sein de l'Union européenne, paysannes et paysans, à faire cette revendication, parce que nous refusons d'engager des gens au régime de l'esclavage.
Fattebert Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Cher collègue paysan, vous condamnez avec moi les conditions de travail qui règnent en Andalousie. Est-ce qu'en n'acceptant pas de mettre sur pied un statut pour ces gens-là - et ce qu'ils gagnent chez nous représente un pouvoir d'achat remarquable dans leur pays -, vous ne les condamnez pas à aller justement travailler en Andalousie? Est-ce que c'est ça votre façon de condamner le travail en Andalousie?
Cuche Fernand · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Je crois qu'entre les conditions en Andalousie et les contrats collectifs de travail ou les contrats types cantonaux, il y a quand même une différence, avec un gouvernement qui permet d'avoir un certain nombre de contrôles, pour autant que l'on ait la volonté politique d'exercer ces contrôles. Mais sur le fond, ce que vous ne comprenez pas - j'allais dire: cher collègue -, c'est qu'on doit tirer l'ensemble du secteur vers le haut. Ce n'est pas en restant crispé sur des statuts dévalorisants de nos collaborateurs qu'on va arriver à avoir une rémunération convenable pour l'ensemble des exploitations. Faites l'effort de cette réflexion et allez dans le sens d'une augmentation des prix à la production. C'est la seule réponse que je peux donner.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Ich möchte zuerst einmal zwei, drei Dinge präsentieren, die nicht Politik sind, die keine Stellungnahme darstellen, sondern die ganz einfach beschreiben, wie die Situation jetzt ist. Ich nehme da ein Papier zur Hand, das wir im Rahmen einer anderen Sitzung behandeln, das vom Bauernverband verfasst wurde. Ich komme damit auf die Situation der Praktikanten zurück. Ein Praktikant, der ganz gezielt in die Schweiz geholt wird, bekommt 2300 Franken, 900 Franken werden für Kost und Logis abgezogen; das ergibt einen Bruttolohn von 1400 Franken. Davon werden selbstverständlich und korrekterweise die notwendigen Abzüge gemacht. In diesem Papier des Bauernverbandes steht kein Satz über irgendeine theoretische zusätzliche Ausbildung. Das ist reine Erfindung.
Wir haben heute Morgen und gestern von Hans Fehr von der SVP gehört, sie wollten verhindern, dass Ausländer ins Sozialnetz der Schweiz kämen. Ich kämpfe nach der Logik: Wer da ist, ist ernst zu nehmen und ein vollwertiger Bürger; für ihn gelten die gleichen Rechte wie für alle anderen! Wenn ich nun dieses Papier lese - das ist jetzt wieder Realität, Fakt, und keine Erfindung -, steht da als Anweisung an die Bauern: Wenn du dann schon einen Praktikanten nimmst, dann gehe mit ihm direkt zur Gemeinde, damit er gleich die Prämienverbilligung der Krankenkasse beantragen kann.
Ich muss Ihnen sagen: Das ist Doppelbödigkeit, das ist Verlogenheit! Das erfinde ich nicht; wer das Papier will, kann es selbstverständlich kopieren. Ich bleibe dabei: Das ist Verlogenheit! Das muss klargestellt werden.
Zu den orts- und berufsüblichen Löhnen: Das steht heute im Gesetz. Wir haben damit konkrete Erfahrungen gemacht. Wenn man hier unter die notwendigen berufs- und branchenüblichen Löhne gehen will, heisst das nichts anderes als Wettbewerbsverzerrung. Deshalb haben auch in der Kommission einige Bauern opponiert, weil sich Familienbetriebe das dann nicht leisten können. Es dient der Strukturerhaltung, das ist das Schlimmste daran. Es steht in einem früheren Artikel, den wir soeben beschlossen haben: Es geht um das gesamtwirtschaftliche Interesse. Denn woran kein Interesse besteht, ist Strukturerhaltung, indem man Dumpinglöhne zahlen kann. Das ist Strukturerhaltung, das ist volkswirtschaftlich schädlich, darüber gibt es genügend Wissen, welches in den vergangenen zwanzig Jahren gesammelt worden ist.
Eine kurze Schlussbemerkung, weil ich dem Präsidenten noch etwas Zeit "zurückgeben" will, da ich letztes Mal etwas zu viel davon gebraucht habe: Wir wissen auch, dass dies der Ort ist, an dem wir Ausländerfeindlichkeit produzieren, wenn wir Leute dem Lohndumping aussetzen, denn andere haben Angst davor, dass dann auch ihre Löhne massiv unter Druck geraten. Das ist die Quelle der Ausländerfeindlichkeit.
Entscheiden Sie selber, ob Sie den Antrag der Minderheit I (Schibli) unterstützen wollen.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Fasel, bezüglich Praktikanten muss ich Ihnen sagen, dass diese eine Ausbildung geniessen können. Ausbildungen werden angeboten. Sie werden von den Praktikanten zum Teil nicht besucht, aber sie werden in den landwirtschaftlichen Schulen angeboten.
Zu Netto- und Bruttolohn: Es ist klar, dass die Auszahlung von 900 Franken nach den Abzügen ein Nettolohn ist. Steuern und Sozialabgaben sind abgezogen. Die Leute verdienen einen verhältnismässig guten Lohn, denn sie haben den Lebensunterhalt damit bezahlt: Sie bekommen volle Kost und volles Logis und können das ganze Geld nach Hause nehmen. Diese Angriffe weise ich zurück.
Ineichen Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Daguet, ist Ihnen als einem, der für den Werk- und Arbeitsplatz Schweiz und für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz kämpft, bekannt, dass ausgerechnet in den EU-Staaten Deutschland und Österreich ein Kurzarbeitsstatut herrscht, wonach man Mitarbeiter gegen Kost und Logis und zu Löhnen, die in ihren Ländern gelten, einstellen kann? Das ist EU-kompatibel und wird in Deutschland und Österreich in der Hotellerie und in der Landwirtschaft angewendet. Glauben Sie wirklich, dass wir konkurrenzfähig sein können, wenn Sie genau in die gegenteilige Richtung und viel weiter als das EU-Recht gehen?
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Kollege Fasel, ich empfinde Ihre Anschuldigungen und Ihre Angriffe als ungeheuerlich und deplatziert. Ich bin einer, der seit Jahren Praktikantinnen im Haushalt hat, weil wir eine behinderte Tochter haben. Diese werden gut entschädigt, und sie haben, wenn sie zurückgehen, Ersparnisse; da können Sie jeden Vergleich mit anderen Berufen und anderen Praktikantinnen ziehen. Ich kann sagen, ich kenne auch die Verhältnisse in den Schulen - speziell in den heilpädagogischen Schulen -, die Praktikantinnen zu wesentlich tieferen Löhnen beschäftigen. Offenbar ist es dort kein Problem, sondern nur in der Landwirtschaft. Ich frage einmal: Sind Sie bereit, für 900 Franken im Monat eine Person vollständig zu verpflegen, ihr Unterkunft und Familienanschluss zu bieten? Sie können jede einzelne unserer Praktikantinnen fragen: Sie haben sehr viel bei uns gelernt und gehen auch in die Schule. Ich weise das also in aller Form zurück. Das ist ungeheuerlich, was Sie hier erzählen.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Ich staune nur, dass es Aufregung auslöst, wenn man aus Papieren zitiert. Ich habe hier nur vorgelesen, was hier drinsteht. Wenn Ihnen das Probleme macht, dann ändern Sie es! Ich habe nur gesagt, was Sie gegenwärtig laufend machen. Ich habe nichts gegen behinderte Kinder. Nein, ich sage, was im Vertrag steht. Jemand sagt: Da wird noch weitergebildet. Davon steht ja hier gar nichts drin. Fakten hier vorzutragen, das muss noch möglich sein. Wenn Sie sich darüber aufregen, na ja, dann ist es Ihr Problem.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Fasel, haben Sie das Papier auch wirklich bis zum Ende gelesen? Ich habe heute einen solchen Praktikanten. Er muss bis zum 31. Mai wieder gehen - genau vier Monate nach seiner Einreise. Das ist geregelt.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Ich habe das Papier von A bis Z gelesen, ich habe es auch verifiziert. Ich gehöre nicht zu denen, die einfach oberflächlich zitieren, wenn sie solche Dinge in der Hand haben, sondern ich lese sie genau. Wenn Sie das Papier nicht haben, kann ich es Ihnen ausleihen: Es gibt eine Kopiermaschine.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es ist ja eigentlich ein Vorteil dieses Verfahrens: Jetzt kann auch die Bevölkerung an einer öffentlichen Kommissionssitzung teilnehmen; das ist jetzt der Vorteil!
Wir müssen sehen, worum es eigentlich geht. Zuerst einmal zu den Praktikanten: Ich muss Ihnen sagen, dass für die Praktikanten, die aufgrund einer Bewilligung für bis zu 18 Monaten zugelassen werden - zurzeit sind es 1600 -, erstens die Weiterbildungsmöglichkeit gegeben sein muss und zweitens Minimallöhne vorgeschrieben sind. Es ist also nicht so, dass irgendjemand eine Bewilligung als Praktikant erhält, obwohl er kein Praktikant ist. Das ist hier zu erwähnen. Dann: Bis zu vier Monaten sind die Kantone zuständig. Diese gehen nach den gleichen Richtlinien vor. Nicht jeder Kanton hat hier die gleiche Praxis; das ist natürlich auch etwas von den Kantonen abhängig. Es ist also nicht wahr, dass jeder jemanden einstellen und sagen kann, das sei ein Praktikant. "Praktikant" ist ein Begriff, der mit einer bestimmten Bewilligungsvoraussetzung verbunden ist.
Ich komme zu Artikel 21: Ich bitte Sie zu beachten, dass die Formulierung "orts- und berufsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen" schon heute ein Begriff ist und dass das eine ausserordentlich komplexe Angelegenheit ist. Was ist ortsüblich, und was ist berufsüblich? Mit wem vergleichen Sie am Ort? Ich kann da wieder aus meiner früheren Tätigkeit schöpfen und sagen: In einem Kanton, wo es nicht viele international tätige Unternehmen hat, kamen von Gewerbeseite immer die Vorwürfe, das Lohnniveau sei zu hoch, weil dasjenige in einem international tätigen Unternehmen ein anderes sei, auch bei ähnlichen oder gleichen Berufen.
Da kommt eine Behörde nicht darum herum, die Branchen mit einzubeziehen; das ist gar nicht anders möglich, weil es keinen allgemeinen Begriff gibt. Ganz abenteuerlich wird es dann, wenn Sie die öffentlichen Angestellten mit einbeziehen. Im Raume Bern können Sie nicht die Anstellungen beim Bund und die bei den Gewerbebetrieben vergleichen, das ist ein so grosser Unterschied. Sie kommen also auch hier nicht darum herum, bei der Ortsüblichkeit und der Berufsüblichkeit die branchenspezifischen Gegebenheiten einzubeziehen. Herr Daguet, wenn man sagt, die Branche werde gar nicht berücksichtigt - das kann man nicht, weil es eine Tatsache ist, dass in verschiedenen Branchen auch für gleiche Berufe verschiedene Lohn- und Arbeitsbedingungen herrschen.
Wir wollen betreffend die Orts- und Berufsüblichkeit bei der Fassung der Mehrheit bleiben. Aber wir dürfen es auch nicht übertreiben. Der Antrag der Minderheit II (Marty Kälin) übertreibt jetzt. Sie müssen sehen, dass es natürlich nur für bestimmte Berufsgattungen Gesamtarbeitsverträge gibt, einige haben gar keinen. Sie sind natürlich vom freien Personenverkehr auch betroffen. Wir müssen uns ja keinen Sand in die Augen streuen. Es ist selbstverständlich, dass die Personenfreizügigkeit in ganz Europa das Lohnniveau in einem Land, wie wir es haben, drückt. Das müssen wir einfach sagen, das ist Angebot und Nachfrage. Es ist nicht anders möglich, vor allem wenn Sie dann auch die Konkurrenzfähigkeit gewährleisten müssen. Es geht nicht anders. Aber die Orts- und Berufsüblichkeiten der Löhne werden auf die Länge dann sinken. Das ist der Preis. Es wird natürlich auch solche Unternehmen geben - das ist auch zu sehen, wenn die Löhne sinken -, die in den letzten Jahren keine Chance hatten, weil das Lohnniveau zu hoch war. Sie mussten sich spezialisieren. Dazu zähle ich den Grossteil der Textilindustrie. Die Gefahr ist gross, dass diese Struktur wieder entsteht. Wir sollten das nicht noch fördern. Ich glaube, mit dem Antrag der Mehrheit finden wir einen Weg, um aus diesem Dilemma zu kommen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II (Marty Kälin) zu Absatz 2, gemäss dem die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen auch bei Stellenwechsel und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nachgewiesen werden soll, abzulehnen. Sie müssen sehen, dass diese Beweisverfahren eine relativ mühselige Angelegenheit sind, weil sie zu schwierig sind. Wir haben das beim Mietrecht gesehen, wenn Sie die Marktmiete beweisen müssen usw. Wenn Sie bei den Löhnen die Marktüblichkeit, die Ortsüblichkeit und die Berufsüblichkeit nachweisen müssen, dann ist das ein langwieriges Verfahren. Meines Erachtens ist das auch nicht nötig. Denn wer bereits hier ist, wenn er die Stelle wechselt, wenn er die Aufenthaltsbewilligung verlängert, hat bereits Kenntnisse des Landes und ist natürlich nicht mehr gleich ausgewiesen wie jemand, der jetzt in Polen und später in Russland einen Vertrag unterschreiben muss und keine Ahnung von der Berufs- und Ortsüblichkeit hat.
Sie sollten den Antrag der Minderheit II (Marty Kälin) ablehnen und hier die Fassung der Mehrheit übernehmen.
Die Minderheit I (Schibli) kann ich beruhigen: Die Branchen werden bei der Fassung der Mehrheit nicht ganz ausser Acht gelassen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, nachdem Sie jetzt in epischer Länge erklärt haben, es sei nicht möglich, bei einem Stellenwechsel die Orts- und Berufsüblichkeit zu kontrollieren, frage ich Sie: Wie machen Sie das jetzt? Heute ist das gesetzliche Vorschrift; und meine Feststellung ist es, dass das nicht gemacht wird, dass es auch bei den ersten Bewilligungen nur in einem absolut unzureichenden Mass erfolgt. Deswegen meine Frage: Wie sichern Sie in Zukunft, dass diese Orts- und Berufsüblichkeit bei der Erstbewilligung eingehalten wird? Und zweitens: Wie handhaben Sie das heute beim Stellenwechsel?
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Die Orts- und Berufsüblichkeit wird an vielen Orten bereits heute abgeklärt. Ich sagte einfach, wie schwierig und langwierig das Verfahren ist. - Jetzt will ich aufhören, damit Sie mir nicht wieder epische Länge vorwerfen. (Heiterkeit)
Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
J'ai beaucoup de peine à comprendre pourquoi nous avons participé à un si grand débat à l'article 21. En effet, le libellé de la proposition de la minorité I (Schibli) est parfaitement incorporé dans l'article 21 tel qu'il est présenté par le Conseil fédéral. Lorsqu'on dit: "l'étranger ne peut être admis en vue de l'exercice d'une activité lucrative qu'aux conditions de rémunération et de travail usuelles de la branche et du lieu", on a tout dit. Il n'y a rien de plus à rajouter. Certes, Monsieur Schibli s'exprime au nom d'une branche qui est soumise à forte compétitivité, mais cette forte compétitivité fait évoluer les conditions de travail usuelles. C'est bel et bien un reflet de la situation de la branche qu'on prend sous la dénomination de "conditions de travail usuelles de la branche". Donc, on a eu un débat à mon avis d'une ampleur beaucoup trop grande. La commission vous propose, par 16 voix contre 4 et 1 abstention, de rejeter la minorité I parce que celle-ci est comprise dans le texte proposé par le Conseil fédéral.
En ce qui concerne la minorité II (Marty Kälin), la commission vous propose aussi de la rejeter par 14 voix contre 8. Elle se rallie au point de vue du Conseil fédéral qui estime qu'il n'y a pas lieu d'inscrire, dans la loi sur les étrangers, des dispositions contraignantes qui relèvent de la législation sur le travail. Une telle solution particulière pour les étrangers seuls pourrait déboucher sur l'introduction de discriminations à l'encontre des travailleurs suisses. Est-ce qu'un travailleur étranger devra, chaque fois qu'il change d'emploi, fournir une attestation de salaire, alors que dans le même cas, le travailleur suisse, lui, ne pourrait pas en faire autant et ouvrir un certain nombre de revendications?
Mais surtout, je vous rappelle quels sont les buts principaux de cette loi: c'est de permettre une plus grande mobilité pour la main-d'œuvre étrangère une fois qu'elle a été admise selon des conditions clairement déterminées dans notre pays. Et chaque fois que l'on rajoute des démarches du type de celles que veut rajouter la minorité II, nous entravons cette mobilité, nous alourdissons les conditions qui permettent aux personnes étrangères de changer d'emploi.
En ce qui concerne le respect des conventions, je crois qu'à chaque fois que nous inscrivons le système des conventions dans l'une ou l'autre loi, nous affaiblissons son aspect d'accord entre partenaires librement choisis. Les conventions doivent être mises en place librement, entre partenaires, comme Monsieur Triponez l'a très justement relevé tout à l'heure. Il y a d'ailleurs un certain nombre de conventions - heureusement, de mon point de vue - qui n'ont pas force obligatoire. J'en viens là aux propos de Monsieur Daguet et de Monsieur Fasel: ne nous trompons pas! Il y a deux méthodes pour faire du dumping salarial: dans les conditions d'engagement du personnel - qu'il soit d'ailleurs suisse ou étranger; mais l'autre méthode de dumping salarial, beaucoup plus développée - je l'ai déjà dit à l'occasion du débat d'entrée en matière -, c'est de développer l'importation des biens de consommation dans notre pays et de cesser la production de ceux-ci - donc de mettre des gens au chômage. Voilà la forme la plus dangereuse de dumping salarial! Et je n'entends pas beaucoup d'avis de la part de la gauche sur cette forme-là.
Je sors peut-être un petit peu de mon rôle de rapporteur, mais comme je suis encore agriculteur à temps très partiel, j'adresse encore un dernier mot à Monsieur Fasel: vous avez des lectures sélectives, parce que vous auriez pu aussi nous lire la page du rapport annuel de l'Office fédéral de l'agriculture, qui démontre que les agriculteurs qui emploient les gens que vous avez cités tout à l'heure ont un salaire moyen inférieur à 3000 francs, voire proche de 2500 francs par mois, dans les régions de montagne; alors je vous invite à changer de lectures et parfois à citer à cette tribune d'autres chiffres, qui soutiennent un peu moins vos thèses, ou qui amènent dans tous les cas un autre éclairage.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 65 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 50 Stimmen
Präsident (Binder Max, Präsident): Das Wort für eine Erklärung noch zu Artikel 21 hat Herr Bundesrat Blocher.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es tut mir Leid, dass wir das erst jetzt festgestellt haben. Ich merke jetzt nach dem Hinweis von Herrn Daguet, warum wir diese Diskussion geführt haben und warum bei der Minderheit I (Schibli) nur Deutschschweizer unterschrieben haben. Der deutsche und der französische Text stimmen nicht überein. Auf Französisch heisst es "conditions .... de travail usuelles de la branche", während die Branche im deutschen Text nicht erwähnt ist. Im Ständerat, das kann ich Ihnen versichern, werden wir die beiden Fassungen in Übereinstimmung bringen.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 22
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Vermot, Bühlmann, Garbani, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Sommaruga Simonetta, Tillmanns)
Titel
Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Die Erteilung von Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann mit der Auflage verbunden werden, dass der Arbeitgeber Integrations- und Weiterbildungsmassnahmen ermöglicht.
Antrag Hess Bernhard
Die Erteilung von Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann mit der Auflage zur Schaffung von Ausbildungsplätzen und Integrationsmassnahmen durch den Arbeitgeber verbunden werden. (Rest streichen)
Schriftliche Begründung
Integrationsmassnahmen werden in diesem Gesetz - zu Recht - gross geschrieben. Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer, oft aus ganz fremden Kulturkreisen, als Billigarbeitskräfte rekrutieren, sollen sie auch einen Teil der Integration mitfinanzieren.
Art. 22
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Vermot, Bühlmann, Garbani, Gross Andreas, Hubmann, Marty Kälin, Sommaruga Simonetta, Tillmanns)
Titre
Création d'offres de formation et de formation continue
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
L'octroi d'une autorisation en vue de l'exercice d'une activité lucrative peut en outre être assorti de l'obligation, pour l'employeur, de proposer des mesures d'intégration et de formation continue.
Proposition Hess Bernhard
L'octroi d'une autorisation en vue de l'exercice d'une activité lucrative peut être assorti de l'obligation, pour l'employeur, de créer des places de formation et de proposer des mesures d'intégration. (Biffer le reste)
Développement par écrit
C'est à juste titre que la présente loi accorde une grande importance aux mesures d'intégration. Si les employeurs recrutent comme main-d'oeuvre bon marché des personnes provenant souvent d'un environnement culturel très différent, il est normal qu'ils participent au financement d'une partie de leur intégration.
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht um Artikel 22, um die Schaffung von Ausbildungsplätzen. Ich möchte auf der einen Seite den Titel ändern, nämlich in "Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten". Bei Absatz 1 möchte ich die Fassung des Bundesrates beibehalten, füge jedoch einen neuen Absatz 2 hinzu, denn ich finde, dass Ausbildungsplätze für Jugendliche und für Erwachsene wichtig und unumgänglich sind. Es ist nicht so, dass nur Jugendliche Ausbildungsplätze brauchen - auch Erwachsene brauchen sie. Vor allem trifft es häufig Frauen, auch ausländische Frauen, die nach ihrer Familienarbeit wieder beruflich einsteigen möchten. Sie sollen in den Genuss von Ausbildungsmöglichkeiten kommen können, um ihre berufliche und finanzielle Situation zu verbessern.
Zum neuen Absatz 2: Aus- und Weiterbildung sind eine der wichtigsten Quellen für Fortschritt und persönliche Kompetenz. Die Idee des lebenslangen Lernens steht dahinter. Sie wird hin und wieder pervertiert, aber es ist trotzdem etwas, was besonders wichtig ist. Wer sich nicht weiterbildet, hat sich aus dem Berufsleben verabschiedet. Die Chancen für Menschen, die sich nicht weiterbilden, sinken denn auch in der Berufswelt. Das kommt sehr viel häufiger vor, als wir es uns vorstellen. Das gilt natürlich auch für Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz kommen, um zu arbeiten. Man kann nicht einfach ihre Fähigkeiten nutzen, ohne bei ihnen einen Wissenszuwachs zu unterstützen. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeitenden leider viel zu wenig oder überhaupt nicht. Darum ist es wichtig, die Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit mit Auflagen zu verbinden. Die Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerinnen sollen an Integrations- und Weiterbildungsmassnahmen teilnehmen können. Die Arbeitgeber sollen dies ermöglichen, mit Zeit, aber auch mit Finanzen und internen Weiterbildungsangeboten.
Die Schweiz ist ein Bildungsland; Bildung ist die wichtigste Ressource. Wir müssen diese auch ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten. Dafür haben wir die Kompetenz.
Ich bitte Sie, meinem Antrag auf einen zusätzlichen Absatz 2 zuzustimmen.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich hätte folgende Frage an Sie: Interessanterweise lese ich in Ihrem Antrag nichts vom Ausländer und vom Arbeitnehmer. Ihre Begründung war doch die, dass die Ausländerinnen und Ausländer eigentlich auch etwas lernen sollten. Wäre es nicht ein bisschen ausgeglichener gewesen - ich kann Ihren Antrag aber nicht unterstützen -, wenn Sie hier eine Pflicht des Ausländers statuiert hätten, sich aus- und weiterzubilden?
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist klar, dass sich auch Ausländer und Ausländerinnen bemühen müssen, aber es geht vor allem darum, dass die Arbeitgeberinnen und die Arbeitgeber dies als ihre Aufgabe ansehen. Die Arbeitgeberinnen und die Arbeitgeber dürfen nicht einfach die Kompetenzen und die Fähigkeiten der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer ausnützen, ohne in sie zu investieren. Das ist die Richtung, die ich in meinem Antrag hier aufzeige.
Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Notre économie et son marché du travail ont trop souvent vu dans la main-d'oeuvre étrangère une entité corvéable à souhait sans entrevoir les richesses et les avantages d'une politique d'intégration basée sur le développement individuel et la formation continue des forces de travail étrangères. En effet, une intégration réussie se construit sur la réciprocité et l'échange de bons procédés, si les étrangères et les étrangers acceptent les emplois dont, souvent, les citoyennes et les citoyens suisses ne veulent plus, s'ils répondent aux besoins des entreprises en main-d'oeuvre non formée. Il est normal que les sociétés qui bénéficient de leurs forces de travail apportent des mesures afin de valoriser les richesses économique et humaine de leurs employés. En participant à la mise en place d'une politique de formation professionnelle et continue, de recyclage et de perfectionnement des travailleuses et travailleurs étrangers, les entreprises suisses redonneraient un sens et dynamiseraient l'intégration et la motivation de la population étrangère séjournant en Suisse. En suivant les recommandations de la minorité Vermot, le Conseil national donnera un message fort aux entreprises et aux ressortissantes et ressortissants étrangers en faveur de la professionnalisation constante des travailleuses et des travailleurs de ce pays. Et il soutiendra ainsi aussi la lutte contre la paupérisation socioéconomique de la population étrangère. En effet, une société qui ne se forme pas en continu est une société qui s'appauvrit. En proposant aux entreprises d'octroyer des plans de formation continue, on peut lutter efficacement contre le phénomène grandissant des "working poor" dans ce pays. Le développement inquiétant de la pauvreté chez les travailleuses et les travailleurs étrangers et suisses ne peut laisser indifférents les élus de ce Parlement.
Voilà pourquoi je recommande d'accepter, au nom du groupe socialiste, les propositions de la minorité Vermot.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Auch wenn wir Verständnis haben für die Anliegen der Minderheit - Integrationswirkung als Stichwort -, sind wir doch gegen die Auflage der Schaffung von Ausbildungsplätzen. Eine solche Auflage kann sich nämlich kontraproduktiv auswirken, da Stellen nicht besetzt werden könnten, weil dies mit der Pflicht zur Schaffung von Ausbildungsplätzen verbunden ist, für die wiederum keine Möglichkeit vorhanden ist. Die Besetzung einer Stelle könnte sich durch eine derartige Pflicht so teuer gestalten, dass davon eben abgesehen würde.
Man darf nicht ausser Acht lassen, dass die Schaffung von Ausbildungsplätzen auch das Zurverfügungstellen einer entsprechenden Infrastruktur erforderlich macht, welche zur erwarteten Wertschöpfung des zusätzlichen Arbeitsplatzes in einem Missverhältnis stehen kann. Der grösste Anreiz zur Schaffung von Ausbildungsplätzen entsteht immer noch durch eine florierende Wirtschaft, die aber gerade durch solche gesetzliche Pflichten infrage gestellt wird. Das gilt insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, welche ja in der Schweiz eine speziell grosse und bedeutende Rolle spielen.
Zurzeit spricht alles in seltener wirtschaftspolitischer Einmütigkeit davon, das Wirtschaftswachstum sei zu fördern; aber mit jeder weiteren derartigen Auflage schaffen wir negative Investitionsanreize. Deshalb lehnen wir den Minderheitsantrag ab und bitten Sie, das ebenfalls zu tun, d. h., Artikel 22 zu streichen.
Wir lehnen aber ebenfalls Absatz 2 ab. Wir haben nämlich davon auszugehen, dass das Gesetz die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten nur dann bewilligt, wenn dies im wirtschaftlichen Gesamtinteresse liegt. Deswegen werden ja die Integrationsleistungen aufgeteilt, wie das in Artikel 54 vorgesehen ist. Zudem wird das Anliegen des vorliegenden Minderheitsantrages in Artikel 52 Absatz 2bis weitestgehend umgesetzt; dies allerdings mit der Einschränkung - welche wir für richtig erachten -, dass nicht allein der Arbeitgeber für die Kosten aufzukommen hat. Wir lehnen deshalb auch in dieser Beziehung den Minderheitsantrag ab.
Mit denselben Begründungen lehnen wir auch den Antrag Hess Bernhard ab.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Namens der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Es geht hier um die Integration. Wenn man die Integration will - und wenn ich die Eintretensdebatte verfolgt habe, sehe ich, dass sie eigentlich alle wollen -, dann sollte man nicht nur fordern und verlangen, sondern man sollte auch konkret etwas für die Integration tun. Wenn wir die Arbeitslosigkeit analysieren, dann sehen wir sehr wohl, dass die ausländischen Arbeitnehmenden davon wesentlich überproportional betroffen sind. Wenn wir nach den Gründen fragen, ist das Bild ebenfalls klar und deutlich, nämlich: mangelnde Sprachkenntnisse, zu wenig Kenntnis des Arbeitsmarktes, zu wenig Wissen über das Funktionieren unserer gesellschaftlichen Mechanismen, bedeutsamer Nachholbedarf im Bereich der Weiterbildung.
In Artikel 22 will man nun gerade diese Ursachen konkret angehen und an eine Bewilligung auch die Bedingung von Integrationsmassnahmen knüpfen. Im marktwirtschaftlichen Sinne ist es ja nur konsequent und logisch, denn es ist die Anwendung des Verursacherprinzips. Integrationsmassnahmen sind nicht gratis, es sei denn, man will Externalitäten produzieren und - wie es so schön heisst - die Kosten der Gesellschaft überlassen.
Wenn wir also Integrationsmassnahmen ergreifen, ist das auch volkswirtschaftlich äusserst sinnvoll: Sie stärken die Wettbewerbsfähigkeit und machen die ausländischen Arbeitnehmenden arbeitsmarktfähig - so, wie es heute immer wieder gefordert wird. Wir stehen heute auch nicht mit leeren Händen da, denn wir wissen relativ viel darüber, was in solchen Integrationsprogrammen stehen könnte. Wir haben auch Untersuchungen durchgeführt, und zwar nicht Untersuchungen abstrakter Art, sondern wir haben fortschrittliche Betriebe dazu befragt, was sie heute schon tun, um Dinge vorschlagen zu können, die heute in der Praxis eigentlich schon vorhanden sind. Ich nenne nur zwei, drei Beispiele, um Ihnen auch noch eine Vorstellung vom Gehalt des Artikels zu vermitteln:
1. Wir haben auf diese Weise festgestellt, dass viele Integrationsprobleme am Arbeitsplatz - um es darauf zu fokussieren - damit zu tun haben, dass die Leute kein Pflichtenheft bekommen, wenn sie zu arbeiten beginnen. Sie kennen eigentlich ihre Aufgabe nicht genau. Was sonst üblich ist, wird hier ausgelassen, und daraus entstehen dann meistens relativ viele Probleme am Arbeitsplatz.
2. Wir haben festgestellt - auch bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und bei den Betrieben -, dass Leute, die keine Stelle finden, meistens über Jahre hinweg kein Arbeitszeugnis erhalten haben. Das heisst, wenn jemand eine solche Person anstellen möchte, hat er keine Ahnung, wer sie eigentlich ist. Es gibt keinen früheren Arbeitgeber, der beschrieben hätte, was diese Person gemacht hat, was sie konnte und was sie nicht konnte. Auch hier gilt: Es wäre äusserst sinnvoll, nur schon in einem Integrationsprogramm festzuhalten, dass jeder - was eigentlich normal wäre - am Schluss eines Arbeitsverhältnisses auch ein Arbeitszeugnis bekommt, mit einem Beschrieb, was eine Person gemacht hat und ob sie sich mehr oder weniger dafür geeignet hat.
Solche ganz elementare Dinge könnte man mit einem solchen einfachen Artikel realisieren. Und ich finde, wir könnten das nicht nur tun, sondern es wäre wirklich an der Zeit und zeitgemäss, das zu tun und hier sicherzustellen, was in vielen an und für sich fortschrittlichen Betrieben schon stattfindet.
Ich habe noch einen Wunsch an den Präsidenten: Ich beantrage, dass man über Absatz 2 getrennt abstimmt.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Fasel, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass Ihr Anliegen im 7. Kapitel besser untergebracht wäre, wo in den Artikeln 52 und 54 sowohl Integrationskurse vorgesehen sind - genau, wie es die Fassung der Minderheit will - und wo in Artikel 54 erst noch die Kostenfrage geregelt ist?
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Ich kann das jetzt nicht spontan beurteilen, ich müsste es nachlesen. Wenn Sie sagen, Sie seien mit dem Anliegen einverstanden und Sie und Ihre Fraktion würden dann dort mithelfen, dann könnte das ja eine Lösung sein. Aber sonst wäre es eine rhetorische Frage gewesen.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich den Antrag der Mehrheit auf Streichen dieses Artikels.
Der Grundgedanke - das hat Herr Fasel vorher klar gesagt -, dass ein Unternehmer sich an den Kosten zur Integration beteiligen muss oder kann, ist auf den ersten Blick sinnvoll. Aber manchmal ist das Gegenteil von "gut" einfach "gut gemeint". Man geht hier von der falschen Annahme aus, dass es in jedem Fall nur aus Opportunitätsgründen für einen Unternehmer von Vorteil ist, dass er ausländische Arbeitskräfte einstellt. Man unterstellt damit dem Unternehmer eigentlich eine Lohndumping-Absicht, die es mit Integrationsmassnahmen zu korrigieren gälte. Die Realität ist doch meistens so, dass der Unternehmer im inländischen Arbeitsmarkt keine Leute findet, die diese Arbeit machen wollen oder machen können. Würde er Schweizerinnen oder Schweizer finden, würde er sie nehmen. Das ist auch der Grund, warum Quoten-Initiativen an sich falsch sind, denn sie greifen in einen Markt ein.
Die Kosten für Weiterbildung in diesem Bereich sind nicht beziffert und auch nicht abschätzbar. Sie verteuern den Arbeitsplatz Schweiz. Die Unternehmen können wechseln, unter Umständen ins Ausland, die KMU können das nicht und bleiben hier und verteuern die Arbeitsplätze. Auf der anderen Seite muss man auch Folgendes sehen: Schon die Tatsache, dass man Arbeit gibt, ist eine der besten Integrationsmassnahmen. Es kann nicht sein, dass wir hier über das Ausländergesetz eine Ausbildungspflicht für Unternehmen einführen, besonders nicht für die KMU.
Die von Travail Suisse ins Spiel gebrachte und in dieser Debatte bisher nicht erwähnte Fondslösung überzeugt mich persönlich auch nicht, denn letztendlich verteuert auch dies den Standort Schweiz. Die einzig sinnvolle Massnahme wären Steuererleichterungen für Arbeitgeber, die im Bereich der Integration Anstrengungen machen. Aber auch das ist nicht im Ausländergesetz lösbar. Deshalb ist die Mehrheit der CVP-Fraktion für Streichen dieses Artikels. Zudem - Herr Fluri hat schon darauf hingewiesen - wird in späteren Artikeln, vor allem in Artikel 53, ganz klar gesagt, dass Integration eine Sache nicht nur der Unternehmer, sondern aller Sozialpartner ist, vor allem aber derjenigen, die sich hier integrieren wollen und müssen.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit auf Streichung zuzustimmen.
Huguenin Marianne · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Fraktionslos
J'aimerais soutenir au nom du groupe "A gauche toute!" l'amendement de la minorité Vermot, introduisant à l'article 22 alinéa 2 l'obligation pour l'employeur de proposer des mesures d'intégration et de formation continue.
On constate en effet que certaines branches de notre industrie ont utilisé et usé des travailleurs, qu'elles sont à l'époque allées chercher à l'étranger, et qu'elles n'ont pas formés. Je pense par exemple à l'industrie textile. Ces entreprises sont allées chercher elles-mêmes les étrangers jusqu'en Espagne, jusqu'en Italie, jusqu'au Portugal, jusqu'en Turquie. Elles leur ont facilité les démarches pour venir en Suisse, pour obtenir des papiers, des autorisations, pour trouver des logements. Elles les ont fait travailler des années durant dans un contexte où il n'y avait souvent que des travailleurs étrangers, donc où l'apprentissage de la langue par exemple n'était pas facilité. Elles ont souvent proposé des salaires très bas, et au fond elles ont rejeté ces travailleurs sur le marché 20 à 30 ans plus tard, travailleurs dont on a à nouveau utilisé les bras et la force de travail. Finalement, on les a jetés comme des déchets sur le marché, à cause de ces entreprises qui délocalisent et vont profiter de conditions de travail plus favorables ailleurs, en Pologne ou en Chine et qui laissent finalement les frais de la formation de ces travailleurs à la charge de la collectivité. En effet, ces personnes se retrouvent par exemple au chômage et on doit constater effectivement 20 ou 30 ans après qu'elles n'ont pas eu de formation, pas même certaines fois d'apprentissage de la langue, par exemple pour des femmes qui devaient s'occuper de leur ménage en plus de leur travail.
Donc je crois que cet article permettrait à des entreprises qui ont fait cet effort de pouvoir bénéficier en contrepartie d'une aide pour donner des cours. Par exemple, on se rend compte que des cours de langue devraient être donnés sur le lieu de l'entreprise, pendant les heures de travail. Ce serait ainsi la meilleure façon pour que des travailleurs et des travailleuses puissent bénéficier de ces mesures d'intégration, et il devrait y avoir un partenariat avec une entreprise qui accepterait que le cours ait lieu pendant les heures de travail, et qui pourrait bénéficier aussi de mesures d'intégration pour payer des enseignants. Je crois qu'ainsi on rendrait beaucoup plus fortes et beaucoup plus effectives des mesures d'intégration utiles pour l'ensemble de la société.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Nachdem mir mitgeteilt worden ist, dass in der Kommission der Bundesrat und die Verwaltung nicht mehr am Entwurf festgehalten haben - zugunsten des Antrages der Mehrheit -, fühle ich mich auch nicht verpflichtet, den Entwurf zu vertreten, worüber ich nicht unglücklich bin.
Der Minderheitsantrag, vor allem Absatz 2, ist natürlich umso mehr abzulehnen. Sie müssen Folgendes sehen: Wenn Sie die Erteilung der Bewilligung erstens von den Ausbildungsplätzen abhängig machen, zweitens von der Integration und drittens von den Weiterbildungsmassnahmen, dann - das muss ich Ihnen sagen - bin ich als Bundesrat wahrscheinlich doch noch glücklicher denn als Unternehmer.
Leuthard Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Die Mehrheit will bei Artikel 22 den Entwurf des Bundesrates gänzlich streichen, wie Sie auf der Fahne sehen.
Der Bundesrat - ebenso die Minderheit Vermot - will ja die Möglichkeit schaffen, mit der Erteilung einer Bewilligung als Auflage die Schaffung von Ausbildungsplätzen zu verbinden. Das Grundanliegen findet auch die Kommission richtig: Ein Arbeitgeber soll mehr Verantwortung übernehmen, wenn er schon einen Antrag stellt für den Zuzug einer ausländischen Arbeitskraft. Die Frage ist, wie diese Verantwortung aussehen soll. Wir haben in der Kommission nach verschiedenen Ideen gesucht und sind zum Schluss gekommen, dass die Verknüpfung der Schaffung von Ausbildungsplätzen mit der Erteilung der Bewilligung die falsche Lösung ist.
Klar ist, dass es derzeit leider zu wenig Ausbildungsplätze hat. Entsprechend sind viele Lehrstellensuchende arbeits- und stellenlos, und das ist eine Misere; sie ist zu beheben, aber, nach Ansicht der Mehrheit der Kommission, eben nicht mit dem Ausländergesetz. Wenn ein Bedarf nach ausländischen Arbeitskräften besteht, so fehlen im Inland ja dieselbigen. Also sollten wir uns bemühen, den Bedarf mit dem einheimischen Markt selber abdecken zu können. Dazu sind Investitionen in die Bildung nötig. Auf der anderen Seite stellen wir fest, dass es sich die Arbeitgeber manchmal leicht machen und eine Bewilligung beantragen, dass diese Arbeitskräfte dann bei der kleinsten Schwierigkeit aber oft wieder entlassen werden. Dann hat sich natürlich die Volkswirtschaft um das Problem zu kümmern. Mehr Engagement wäre also zweifellos richtig, aber nicht hier im Ausländergesetz. Wir haben z. B. bei der Integration in den Artikeln 51ff. Ansätze dazu gefunden. Die Kommission hat sich dabei insbesondere auch auf einen Mitbericht der WAK abgestützt, der auch zum selben Schluss gekommen ist, wonach die Verknüpfung von Bewilligung und Ausbildung problematisch ist. Die Kann-Formulierung wäre auch schwierig in der Anwendung; wir müssen die Verantwortung der Arbeitgeber auf anderem Wege stärken. Gott sei Dank gibt es ja immer viele KMU-Vertreter, die auch auf freiwilliger Basis Ausbildungsplätze schaffen.
Der Streichungsantrag hat sich daher gegenüber dem Antrag der Minderheit Vermot mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung durchgesetzt.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Antrag Hess Bernhard ist zurückgezogen worden.
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 61 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 60 Stimmen
Dagegen .... 102 Stimmen
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu